Autor Thema: Das Internet wird gebührenpflichtig!  (Gelesen 28164 mal)

0 Mitglieder und 6 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
"Beliebt sind wir nicht" - Die GEZ und die neue PC-Gebühr
« Antwort #105 am: 14 Dezember, 2006, 10:22 »
Hermann-Josef Flosbach ist Geschäftsbereichsleiter Gebühreneinzug bei der GEZ, und er ist es mit Leidenschaft. Viele seiner Kollegen verleugnen ihren Arbeitgeber – nicht so der Chef. "Ich sage immer, dass ich für die GEZ arbeite." Im Moment erfordert dieses Bekenntnis ganz besonderen Mut: Mit der Einführung einer neuen PC-Gebühr zum 1. Januar 2007 steht die Zentrale zum Einzug der Rundfunk- und Fernsehgebühren mehr denn je im Mittelpunkt der Kritik.

Die GEZ liegt sehr versteckt auf einem WDR-Gelände am Stadtrand von Köln, gleich neben den Häuserattrappen der "Lindenstraße". "Ich sag' immer, ich arbeite beim WDR", gesteht Martina Röcher, GEZ- Mitarbeiterin seit über 30 Jahren. Auch Flosbach ist schon so lange mit dabei: "Ich bin Gründungsmitglied." Mit melancholischem Lächeln holt der 54-Jährige die "Bremse des Jahres" hervor, einen Negativpreis der Zeitschrift Chip für Blockierer der Digitalwelt. Selbst er muss zugeben, dass die Einführung der neuen PC-Gebühr "nicht optimal kommuniziert worden ist". Als Folge dessen seien nun viele Fehlinformationen in Umlauf. Dabei habe die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte – so die offizielle Bezeichnung – im Kern doch etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Die technische Entwicklung sei nun mal so, dass man die Programme heute nicht mehr nur per Radio oder Fernsehen empfangen könne, sondern auch über internetfähige Computer und Multimedia-Handys.

Die neue Monatsgebühr von 5,52 Euro wird nur erhoben, wenn weder ein Fernseher noch ein Radio vorhanden sind. Das ist bei den wenigsten Privathaushalten, aber zum Beispiel bei vielen Arztpraxen der Fall. Auch Freiberufler und Handwerker sehen sich zu Unrecht belastet – sie würden im Dienst nun wirklich nicht fernsehen, halten sie der GEZ vor. "Es gibt einige, die es tatsächlich nicht nutzen", gibt Flosbach zu, "und da haben wir dann schon ein schlechtes Gefühl." Tricksen geht trotzdem nicht. Im Internet kursieren zwar viele Tipps – vom Fernsehfilter bis zur zeitweiligen Einmottung des PCs im Keller – doch Flosbach meint dazu: "Wenn Sie die Geräte nicht gerade mit Harz versiegeln, bleiben sie gebührenpflichtig." Nach einer Anlaufzeit von vier Jahren verspricht sich die GEZ von der PC-Gebühr Einnahmen von 30 Millionen Euro im Jahr. Kritiker sagen: Das lohnt den ganzen Aufwand nicht.

Viele der 1100 GEZ-Mitarbeiter in Köln beschäftigen sich von morgens bis abends vor allem mit Beschwerden. Silvia Koch, Teamleiterin Teilnehmerbetreuung, gehört dazu. "Es kann schon sein, dass da mal die Stimmung runtergeht", sagt sie. Die Zahl der Mahnverfahren ist in den vergangenen beiden Jahren um ein Fünftel gestiegen. Einem GEZ-Beauftragten wurde kürzlich bei einer Wohnungskontrolle ein Messer in den Bauch gestoßen. "Beliebt sind wir nicht", sagt Flosbach.

Die GEZ versucht dennoch, freundlich zu bleiben. Obwohl – zu freundlich nun auch wieder nicht. Die Zahlungsaufforderungen sind sogar bewusst unfreundlich formuliert – die Erfahrung lehrt, dass die Leute sonst nicht reagieren. "Es bleibt schwierig", resümiert Flosbach.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
PC-Gebühr, Kabel-TV und Satellit: Fernsehen wird ab Montag teurer
« Antwort #106 am: 27 Dezember, 2006, 17:40 »
Wie teuer ist das Fernsehen? Und wer muss wem wie viel dafür zahlen? Diese Fragen sind im zu Ende gehenden Jahr mehrfach neu gestellt worden.

Die Zuschauer haben die Qual der Wahl zwischen den verschiedenen Empfangsmöglichkeiten - Kabel, Satellit, Antenne oder Internet - und Zusatzangeboten, die das Fernsehen über die GEZ- Pflichtgebühr hinaus verteuern können. Im Frühjahr lenkt ein neu gegründeter Verein mit einer Verfassungsbeschwerde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die neue Gebührenpflicht für Internet-Computer. Von Januar 2007 an muss jeder, der bislang weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hat, die Gebühr entrichten, wenn er einen internetfähigen PC besitzt.

Nach einer Protestwelle, an der sich alle großen Wirtschaftsverbände beteiligten, beschlossen die Ministerpräsidenten im Herbst, dass für Computer nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro zu zahlen ist, sondern nur die Hörfunkpauschale von 5,52 Euro. Die Interessenverbände hatten argumentiert, dass der PC für sie ein Arbeitsmittel und kein Gerät zum Radio- oder Fernsehempfang sei.

Kürzlich kündigte Kabel Deutschland (KDG), mit 9,5 Millionen Kunden größter Kabelnetzbetreiber im Land, eine Preisanhebung für alle Analog-Kunden auf das Niveau der Digital-Zuschauer an - ein Sprung um 20 Prozent. Die Preiserhöhung zum 1. März 2007 betrifft zwar nur die Direktkunden - also nicht die Mieter, die für ihren Kabelanschluss im Rahmen der Nebenkosten an den Vermieter zahlen - doch das sind immerhin noch etwa 2,5 Millionen. Dafür wird ihnen zwar ein kostenloser Digitalreceiver angeboten, doch mehr zahlen müssen sie auch, wenn sie den nicht wollen. Ähnliches gilt auch für die Netzbetreiber Ish und Iesy. Ab 1. Januar kostet der Anschluss knapp 17 Euro monatlich und damit 1,41 Euro mehr als das analoge Pendant.

Das heißt: Fernsehen kostet einen Zuschauer mit Kabelanschluss neben der GEZ-Gebühr von 17,03 Euro zusätzlich 16,90 Euro, zusammen also 33,93 Euro im Monat. Wer zusätzliche Pay-TV-Angebote, etwa von Premiere oder dem Bundesliga-Anbieter Arena, nutzen will, muss noch tiefer in die Tasche greifen. Da stellt sich in manchem Haushalt die Frage, ob noch zusätzlicher Spielraum für ein Zeitungs-Abonnement vorhanden ist, das mit etwa 20 bis 30 Euro zu Buche schlägt.

Im Wettbewerb um die Kunden haben sowohl Telekom- als auch Kabelfirmen ihre Tätigkeitsfelder inzwischen auf das Gebiet des jeweils anderen ausgeweitet. Unter dem Stichwort "Triple Play" bieten sie Fernsehen, Internet und Telefon aus einer Hand und über eine Leitung an. Für einen Pauschalpreis von 80 bis 90 Euro im Monat brachte die Deutsche Telekom im Oktober ein Angebot auf den Markt, das in den zehn deutschen Ballungsgebieten genutzt werden kann, die über das Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL verfügen. Kabel Deutschland offeriert im Gegenzug über den Kabelanschluss Internet und Telefonie. Dafür werden derzeit zusätzlich zur TV-Pauschale von 16,90 Euro bei einer Flatrate 39,90 Euro verlangt. Experten räumen dem Triple Play in den nächsten Jahren gute Wachstumschancen ein.

Schon im Februar brachte der Satellitenbetreiber SES Astra seine neue Einnahmequelle "Entavio" ins Gespräch, die eine weitere Belastung für die Zuschauer bedeutet: Bislang frei empfangbare TV-Programme von RTL und MTV werden verschlüsselt und gegen eine Monatsgebühr von etwa 3,50 Euro wieder entschlüsselt. Doch das Bundeskartellamt beobachtet diese Entwicklung mit Argusaugen und wendet sich gegen etwaige Absprachen der großen Sendergruppen zum Nachteil der Verbraucher. Als Konsequenz hat zumindest der Münchner Fernsehkonzern ProSiebenSat.1 entsprechende Pläne erst einmal auf Eis gelegt.

Quelle : www.satundkabel.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
DIHK: Neue PC-Gebühr muss schnell wieder abgeschafft werden
« Antwort #107 am: 28 Dezember, 2006, 10:44 »
Die Politik müsse im kommenden Jahr zügig die versprochene Neuordnung der Rundfunkgebühren angehen, fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) anlässlich der Einführung von Rundfunkgebühren auf alle internetfähigen Geräte zum 1. Januar 2007. Das derzeitige geräteabhängige System sei angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß und müsse auf eine möglichst kurze Übergangszeit beschränkt bleiben.

Die Belastungen für die Unternehmen würden dank massiver Proteste aus der Wirtschaft zwar nicht so hoch ausfallen wie anfangs befürchtet, so der DIHT. Doch entstünden zusätzliche Kosten durch die Entgelte auf PCs, Laptops, UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs, die für die Betriebe oft unverzichtbare Arbeitsgeräte seien, aber im Regelfall nicht als Empfangsgeräte genutzt würden.

Betriebe, die bislang kein herkömmliches Radio oder Fernsehgerät angemeldet und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben, müssen jetzt künftig monatlich 5,52 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abführen. Dabei besteht nach Auskunft der Rundfunkanstalten die Pflicht zur selbstständigen Anmeldung. Welche Geräte und Betriebe genau betroffen sind, erläutert der DIHK jetzt in einem aktualisierten Merkblatt ( http://www.dihk.de/download.php?dload=http://www.dihk.de/inhalt/download/merkblatt_rundfunkgebuehr.pdf ) (PDF, 58 KByte).

Quelle : www.heise.de


Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
« Antwort #108 am: 02 Januar, 2007, 11:38 »
ARD-Vorsitzender gegenüber neuen Rundfunkgebührenmodellen nicht abgeneigt

Für den neuen ARD-Vorsitzenden Fritz Raff ist eine Reform der Gebührenfinanzierung wie zum Beispiel in Richtung einer Haushaltsabgabe statt einer Gerätegebühr denkbar. Allerdings müsse ein neues Gebührenmodell aufkommensneutral, mit EU-Recht vereinbar, praktikabel sein und von allen Teilen der Gesellschaft akzeptiert werden. In einem Interview mit dem Handelsblatt sagte Raff, es müsse darauf geachtet werden, dass die privaten Haushalte nicht stärker belastet werden, während die Wirtschaft wegen ihrer Einflussmöglichkeiten eine Entlastung erreichen könne, meint Raff. "Wenn die Länder eine Haushaltsgebühr einführen sollten, muss es eine vernünftige Regelung für die Wirtschaft geben. Es wäre nicht akzeptabel, größere Unternehmen zu entlasten und kleinere wie bisher zur Kasse zu bitten." Die Gebührenhöhe könne sich beispielsweise am Umsatz oder die Zahl der Mitarbeiter orientieren.

"Wir müssen uns die Akzeptanz immer wieder von neuem verdienen, in dem wir qualitativ gute Inhalte bieten. Und wir müssen endlich aus dem kommunikativen Tief der vergangenen Jahre raus kommen", sagte Raff zu der schwindenden Akzeptanz für die Rundfunkgebühr. Der Intendant des Saarländischen Rundfunks – ARD Vorsitzender seit dem gestrigen Jahresbeginn – sieht viele Artikel und Äußerungen rund um die nun geltende Rundfunkgebühr für Internet-Computer und Handys als "ungetrübt von sachlicher Kenntnis" an. Niemand habe den "Beipackzettel zur verabreichten Pille gelesen". Wer ein Radio angemeldet habe, müsse keine Computergebühr bezahlen. Die ARD habe nicht auf die Gebühr gedrängt, sondern den Ministerpräsidenten eine "Brücke gebaut" und nicht wie im Staatsvertrag vorgesehen für Internet-Computer die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro verlangt. Die ARD habe sich zunächst auf die Hörfunkgebühr beschränkt, zumal im Internet vor allem die ARD-Radiosender empfangbar seien.

Um mehr junge Zuschauer zu erreichen, um "Frisches und Neues" anbieten zu können, will Raff auf Programmangebote im Internet und mobile Empfangsgeräte setzen. Auch müsse die ARD interaktive Möglichkeiten ausschöpfen. Eine zentrale Rolle spiele dabei die "Tagesschau", die ideal für Handy-TV sei. Auch müsse die ARD künftig mehr On-Demand-Angebote machen. "Eine Mediathek im Internet mit Video- und Audio-Inhalten macht doch Sinn, um unsere Programmschätze zeit- und ortsunabhängig bereitzustellen und den Gebührenzahlern damit einen echten Mehrwert zu bieten", sagte Raff.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Die GEZ kassiert jetzt auch für den PC
« Antwort #109 am: 02 Januar, 2007, 18:49 »
Seit dem 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig. Denn ein so genannter "internetfähiger PC" ist laut Rundfunkstaatsvertrag auch ohne besondere TV-Karte ein Empfangsgerät, oder genauer: ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Mit technischen Errungenschaften wie UMTS-Handys oder PDAs, die auch ohne eigenes Empfangsteil Rundfunk empfangen können, hat es der mit dem Internet vernetzte PC schon lange in den Text des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) geschafft. Dank einer Übergangslösung wurde bisher auf eine Erhebung der Gebühren verzichtet. In der Silvesternacht endete diese befristete Befreiung von der Gebührenpflicht, die wohl auch gewährt wurde, weil das Rundfunk-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen im Netz bis dato noch nicht so üppig war.

Jetzt ist sie da, die PC-Gebühr, auf den Internetseiten und Formularen der GEZ kann der Computer angemeldet werden. Allerdings tun sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit Rundfunk im Netz weiter schwer. Außer den zahlreichen ARD-Radiosendern, die live auch ins Netz senden, funkt da noch nicht viel. Zumindest nicht im Sinne der Rundfunkgebührenordnung. Denn Podcasts oder Streams von Tagesschau-Sendungen, die im Netz auch zeitversetzt angesehen werden können, gelten nicht als Rundfunk im Sinne des Gesetzes – und eignen sich damit nicht als Argument für die neue Gebühr. Wohl auch deshalb fällt die auf PCs erhobene Gebühr vorerst vergleichsweise bescheiden aus. Sie orientiert sich am Satz, der auch für ein einzelnes Radio zu entrichten ist, derzeit sind das 5,52 Euro im Monat. Eigentlich war geplant, auch für einen internetfähigen PC die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro zu berechnen. Die wird in jedem Fall erhoben, wenn der PC mit einer TV-Karte oder einem DVB-T-Empfänger ausgerüstet ist und damit als vollwertiger Rundfunkempfänger gilt.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Spartarif beschlossen, nachdem die massive Kritik an der PC-Gebühr eine Grundsatzdebatte über die Gebührenerhebung entfacht hatte. Die Aufregung war groß, dabei betrifft die neue Gebühr die meisten Privatpersonen nach Angaben der GEZ nicht. Haushalte, die bereits mindestens ein Radio angemeldet haben, dürfen auch einen internetfähigen PC als "Zweitgerät" betreiben, ohne extra dafür bezahlen zu müssen. Ernst wird es jetzt dagegen für kleinere Unternehmen wie Arztpraxen oder Handwerksbetriebe sowie Selbstständige, die für ihren Betrieb bisher weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hatten. Sie müssen seit dem gestrigen Neujahrstag zahlen: Mit einem angemeldeten PC sind auch andere auf dem "Betriebsgelände" vorhandene Rechner abgegolten. Für Mittelständler oder Selbstständige gilt prinzipiell also auch die Zweitgeräteregelung.

Trotzdem war es der alle Branchen einende Widerstand der Wirtschaft, der die Reformdebatte zur Finanzierung des Rundfunks mit losgetreten hat. Denn zahlen werden vor allem kleine Unternehmen und Selbstständige, die bisher keine Gebühren auf dem Kostenzettel hatten. Ebenfalls zur Kasse gebeten werden Freiberufler, die ihrem Broterwerb aus dem Arbeitszimmer der eigenen Wohnung nachgehen. Für den gewerblich genutzten PC werden dann zusätzlich 5,52 Euro fällig, auch wenn im Wohnzimmer nebenan schon ein angemeldeter Fernseher steht. Im Rundfunkstaatsvertrag steht, die Gebührenbefreiung nach der Zweitgeräteregelung gelte nicht für Geräte in Räumen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Streng genommen gelte das auch schon für die gelegentliche Nutzung des privaten PCs für dienstliche Zwecke, erklärte die GEZ gegenüber heise online. Ausgenommen seien davon bisher Lehrer und Richter sowie ehrenamtliche Tätigkeiten.

Die Gebührenverwalter erwarten von der neuen Gebühr zunächst Einnahmen von sechs Millionen Euro, daraus lassen sich gut 90.000 gebührenpflichtige Geräte errechnen. Nach der strengen Auslegung der GEZ dürften allerdings auch deutlich mehr PCs in Privathaushalten gebührenpflichtig werden, als bisher angenommen. Denn in der modernen Arbeitswelt können viele Berufstätige über das Internet dienstliche Belange auch aus der Privatwohnung erledigen; stellenweise wird die temporäre oder dauerhafte Telearbeit in den eigenen vier Wänden gezielt gefördert. Auch deshalb sieht die Wirtschaft dringenden Reformbedarf für das Gebührensystem. Die geräteabhängige Erhebung sei angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß, begründete zuletzt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) seine Forderung nach einer Neuordnung der Rundfunkgebühren.

"Der geltende Staatsvertrag wird in keiner Weise den Anforderungen unserer Kommunikationsgesellschaft gerecht", findet auch Norbert Simon vom Verein Rundfunkgebührenzahler Deutschland (RFGZ). Der nach den Querelen bei der "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VGRZ) neu gegründete Verein spricht sich für eine grundlegende Reform des Gebührensystems aus und will eine ursprünglich von der VGRZ initiierte Verfassungsbeschwerde weiter unterstützen. Mit einer Entscheidung wird allerdings erst in einigen Monaten gerechnet.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Kleine Unternehmen lehnen Rundfunkgebühr auf PCs ab
« Antwort #110 am: 22 Januar, 2007, 13:58 »
87 Prozent der kleinen Unternehmen lehnen die in diesem Jahr eingeführte Rundfunkgebühr für internetfähige Computer generell ab. Das hat eine von Microsoft Deutschland beim Marktforschungsinstitut TechConsult in Auftrag gegebene Umfrage ergeben. 7 Prozent der Befragten befürworten eine Zahlung bei der Nutzung der Rundfunkprogramme über den PC, und 5 Prozent sind der Meinung, die zu zahlende Gebühr sei generell sinnvoll und gerechtfertigt.

39 Prozent aller befragten Unternehmen nutzen demnach keine gebührenpflichtigen Rundfunkgeräte. Fast jedes kleine Unternehmen sei aber mit internetfähigen PCs ausgestattet. Die Möglichkeit, über das Internet Rundfunk- oder Fernsehprogramme zu empfangen, sei bei 81 Prozent der Befragten bekannt, jedoch nutzten kleine Unternehmen ihre Computer hauptsächlich zum Arbeiten. Für 95 Prozent der Befragten sei der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen über den PC daher derzeit und auch künftig kein Thema.

Die Unternehmen bemängeln an der Abgabe vor allem, dass sie für eine Leistung zahlen sollen, die sie nicht in Anspruch nehmen, da sie ihre PCs in der Regel als Arbeitsmittel nutzen und nicht zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen, lautet das Fazit der Umfrage. Die finanziellen Belastungen der kleinen Betriebe seien ohnehin schon groß genug.

Die Umfrage wurde im Rahmen der Panelstudie "Microsoft Trendbarometer für kleine Unternehmen" erhoben. Sie basiert auf 200 Interviews, die TechConsult monatlich mit kleinen Unternehmen und Organisationen führt. Dabei werden besonders die Branchen Industrie, Dienstleistungen, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Telekommunikation betrachtet.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Streit um PC-Gebühr
« Antwort #111 am: 29 April, 2007, 15:40 »
Frankfurt am Main - Die "Rundfunkgebührenzahler Deutschland" (RFGZ) ziehen Ihre Unterstützung der Verfassungsbeschwerde gegen die "PC-Gebühren" der Rundfunkanstalten zurück.

Wie der Vereinsvorsitzende, Herr Jan Achterrath, mitteilt, sei es bedauerlicherweise nicht gelungen, die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.
 
Nach Einsicht in die Beschwerdeschrift und nachhaltiger Prüfung bestünden erhebliche Zweifel an den persönlichen Angaben eines Beschwerdeführers. Seit November letzten Jahres seien alle Versuche gescheitert, die offenen Fragen zu klären. Der Beschwerdeführer stünde seit der Zusage nicht zu Gesprächen zur Verfügung. Bei einem weiteren Beschwerdeführer hätten sich die Lebensumstände geändert, womit die dargestellte Situation in der Beschwerde nicht mehr zuträfe. Auf die Frage, ob es über diese formalen Mängel hinaus auch Zweifel an den Inhalten der Beschwerde selbst gäbe, wollten sich sowohl Achterrath, als auch der Mediensprecher der Vereinigung, Norbert Simon, nicht äußern.

Von beiden wurde betont, dass es sich bei diesem Schritt keinesfalls um einen Rückzug handele. Vielmehr wolle man sich eindeutig und zuverlässig positionieren. Dafür sei es notwendig, sich ausdrücklich von undurchsichtigen Vorgängen rund um die Verfassungsbeschwerde zu distanzieren. In den nächsten Wochen wolle man sich auf entsprechende Maßnahmen konzentrieren und entsprechend ausrichten, wenn die von Mitgliedern sehnlichst erwarteten Gebührenbescheide der GEZ, sowie erste Signale aus Karlsruhe im Zusammenhang mit anderen Verfahren vorlägen.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bitkom fordert niedrigere Rundfunkgebühren
« Antwort #112 am: 01 Mai, 2007, 17:25 »
Kurz vor der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat sich nach den Zeitungsverlegern und den Privatsendern nun auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) eingeschaltet. Er fordert eine niedrigere und vereinfachte Rundfunkabgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen. "Dann gibt es keine Schwarzseher mehr und die GEZ kann Bürokratie abbauen", heißt es in einer Bitkom-Mitteilung. Der Verband weist erneut darauf hin, dass er die GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer, die seit kurzem vor allem Freiberufler und Kleinunternehmer zahlen müssten, kritisch bewertet. "Damit werden Internet-Nutzer bestraft, die den PC nicht zum Fernsehen und Radiohören nutzen", erläutert Thomas Mosch, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Der Verband erwartet vom Bundesverfassungsgericht, dass es die Reform der Rundfunkgebühren vorantreibt. Mit der für morgen anberaumten Anhörung unterstreichen die Verfassungsrichter nach Ansicht des Bitkom, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Prüfstand steht. Die Zeitungsverleger sehen vor allem in der Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet mit Gebührenmitteln eine Wettbewerbsverzerrung. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) fordert wie der Bitkom eine grundlegende Reform des Modells zur Gebührenfestsetzung.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Rücknahme der GEZ-Gebühr für PCs gefordert
« Antwort #113 am: 11 Dezember, 2007, 15:02 »
Der Medienexperte der FDP-Fraktion im Bundestag, Hans-Joachim Otto, hat von den Ministerpräsidenten der Länder die Rücknahme der heftig umstrittenen Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs und andere "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" verlangt. Als Begründung für seine Forderung nennt der Liberale vor allem die vergleichsweise mageren Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender durch die Ausweitung der Abgabe. Nach Aussage der Bundesregierung habe die Internet-Rundfunkgebühr der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im laufenden Jahr bisher nur rund 4 Millionen Euro in die Kassen gespült.

Die neue Zahlungspflicht trat Anfang des Jahres trotz heftiger Proteste unter anderem aus Opposition und Wirtschaft in Kraft. Der entsprechende Beschluss der Ministerpräsidenten stammt schon aus dem Jahr 2004. Manager öffentlich-rechtlicher Sender hatten sich im Vorfeld ein Potenzial von wenigstens 10 Millionen Euro im ersten Jahr erhofft.

Den nun absehbaren deutlich geringeren Einnahmen für 2007 steht laut Otto ein "enormer Imageschaden" gegenüber, den die "ordnungspolitisch völlig verfehlte Ausweitung der Gebührenpflicht" auf neuartigen Empfangsgeräte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugefügt habe. Dass die Mehreinnahmen durch die GEZ-Gebühr für PCs "nicht einmal 0,05 Prozent des gesamten Finanzaufkommens beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausmachen, ist geradezu lächerlich". Der Vorsitzende des Kultur- und Medienausschusses des Bundestags sieht damit die "vielen guten Gründe", warum sich seine Fraktion konsequent gegen die PC-Gebühr ausgesprochen habe, bestätigt. Neben der Rücknahme der entsprechenden Bestimmung müsse dringend "das völlig anachronistische, an das Vorhandensein verschiedener Geräte gekoppelte Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend reformiert werden". Die FDP plädiert hier seit längerem für eine allgemeine pauschale Medienabgabe. Diese wäre laut Otto "einfach, gerecht und transparent".

Die Regierungschefs der Länder liebäugeln bei der von ihnen in Angriff genommenen Modernisierung des Rundfunkgebührensystems dagegen mit anderen Alternativen. Sie entschieden im Oktober, nur noch die so genannte Haushaltsabgabe und das Festhalten am jetzigen, gerätebezogenen Gebührensystem mit neuen Erweiterungen als Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sender weiter prüfen zu wollen. Varianten wie Kopfpauschalen, die von der FDP geforderte Mediengebühr oder eine Steuerfinanzierung sind damit eigentlich schon aus dem Rennen. Laut den Liberalen würden beide verbliebenen Modelle aber "die wachsenden Struktur- und Akzeptanzprobleme bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" nicht nachhaltig lösen. So würden etwa die Außenprüfer der GEZ nötig bleiben.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen alle Privathaushalte mit einem internetfähigen Rechner die reduzierten Radio-Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen sind angehalten, unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ zu zahlen. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs waren auch vor Einführung der GEZ-Gebühr für internetfähige PCs bereits von der Rundfunkgebühr erfasst. Wer schon Abgaben für ein Fernsehgerät an die GEZ zahlt, muss für seinen Internet-PC nicht erneut blechen.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 11 Dezember, 2007, 16:12 von SiLæncer »

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn in den beruflich genutzten Räumen oder einem Dienstfahrzeug ansonsten kein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist. Das geht aus einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az.: 7 A 10959/08.OVG) des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.

Gegenstand des Verfahrens ist die Klage eines Rechtsanwalts, der für einen internetfähigen PC in seiner Kanzlei einen Rundfunkgebührenbescheid vom Südwestrundfunk (SWR) erhalten und gegen diesen geklagt hatte. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte ihm zunächst Recht gegeben und den Gebührenbescheid aufgehoben. Zwar könne der Kläger mit dem PC den SWR empfangen, doch sei er deshalb noch nicht Rundfunkteilnehmer und deshalb gebührenpflichtig, hatte das Gericht die Entscheidung begründet. Allein die "abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs" begründe nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft.

Das sieht die nächsthöhere Instanz nun anders und wies die Klage ab. Ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und damit gebührenpflichtig. Die tatsächliche Nutzung als Radio sei nicht erforderlich, es genüge die Bereithaltung. Die Gebührenpflicht für PCs mit Internetanschluss verstoße nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Informationsfreiheit. Sie verhindere auch die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" durch die Nutzung von PCs und sichere so die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Das ist die erste Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts in Sachen GEZ-Gebühren für den PC. In der Vergangenheit hatte es verschiedene Verwaltungsgerichtsverfahren um die strittige Gebühr gegeben – mit unterschiedlichem Ausgang. Während einige Urteile die Gebührenpflicht für Internet-PCs kippten, bejahte das Verwaltungsgericht Ansbach die Gebühr. Angesichts dieser Urteile hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, weil die Frage "grundsätzliche Bedeutung" hat.

Der SWR begrüßte die Entscheidung. Der Sender sieht die geltende Rechtslage "in einer für das Gesamtsystem der Rundfunkfinanzierung existentiellen Rechtsfrage" durch das Urteil bestätigt. "Dieses Urteil ist eine wichtige Etappe auf dem notwendigen Weg, Klarheit in einer gebührenrechtlichen Frage zu erlangen, die durch sich widersprechende Urteile erster Instanz für den Gebührenzahler unübersichtlich geworden war", kommentiert SWR-Justiziar Hermann Eicher. "Wir sehen auch einer möglichen Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht mit Gelassenheit entgegen."

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
« Antwort #115 am: 26 März, 2009, 23:02 »
Das ist totaler Schwachsinn den das Gericht da verzapft hat. Wie viele PC's hängen denn in dem Gerichtsgebäude am Netz. Und Radios sind dort ja sicher wie woanders im öffentlichen Dienst verboten. Es sei denn (so bei uns) der A.N. übernimmt die GEZ Kosten, geht sowas auf Antrag, manchmal...

Sollte der Anwalt mal prüfen lassen
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
« Antwort #116 am: 27 März, 2009, 00:46 »
Richtig.

Hinzu kommt, dass eine solche Gebührenpflicht überhaupt erst dadurch begründet wird, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zusätzlich auf einem Medium aufgeschaltet hat, das es auch schon vorher gab und das für gänzlich andere Zwecke eingerichtet wurde.

Gibt's eigentlich auch Aussendungen über's Telefonnetz?
Würde ein schlichter Telefonanschluss - analog, ISDN, VoIP oder Handy- auch rundfunkgebührenpflichtig, sobald irgendein ö-r Sender seine Inhalte teilweise per Telefonnummer anböte? In der heutigen Zeit ist ja auch eine qualitativ relativ hohe Qualität machbar, die der über 56k-Modeme ziemlich nahe käme und damit eine Befreiung a la Mittelwelle ausschlösse.
Insbesondere Handys böten sich als weitere Schröpf-Quelle an, weil sie, ähnlich Autoradios, aushäusig genutzt eine eigene bzw. zusätzliche Gebührenpflicht begründen könnten.
Bereitgehalten, na klar, zweifellos...
Was für ein möglicher Markt, Abermillionen von Telefonkunden als GEZ-Sklaven...

Willkommen in Absurdistan  >:(

Wenn es eine sinnvolle Änderung an den GEZ-Regeln geben soll, dann die Begrenzung auf eine einzige Gebühr pro Person, weil niemand mehr als ein Paar Ohren und ein Paar Augen hat und der Riundfunk-Empfang mittels dieser nur an einem einzigen Ort zur Zeit möglich ist.

BTW, das Angebot des ZDF ist NICHT allgemein als Rundfunk über IP live abrufbar, sondern lediglich teilweise später als Download. Das ist kein Rundfunk im eigentlichen Sinne.
Es mag Angebote bestimmter Provider geben, die ZDF-Angebote auch als Rundfunk verbreiten, aber ohne Buchung dieser kann m.e. dadurch keine Gebührenpflicht bestehen. Kein Vertrag, kein Angebot, also keine Empfangsbereithaltung.
Oder würde eine denkbare Verbreitung von ZDF-Inhalten per Zeitschriften-Beilagen-DVD auch eine Gebührenpflicht für mögliche Zeitungsleser bewirken?
Vielelicht sogar im kostenlos verteilten und unbestellten Wochenblatt?
Dann also endlich wirklich für jedermann???

Also bleiben als Verursacher allein die ARD-Anstalten.
Wenn dieser Verbreitungsweg schon eine Gebührenpflicht bewirkte, müsste das ZDF eigentlich auch darüber zur Grundversorgung verpflichtet werden.
Ansonsten ist eine Gebührenpflicht, die ja zweckgebunden der Finanzierung ebendieser Grundversprgung zu dienen hat, für den Verbreitungsweg Internet zu verneinen.
Halbe - halbe, das ist weder angemessen noch rechtlich haltbar.

Hoffentlich geht das bald in noch höhere Instanzen, notfalls bis zur EU oder UNO...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Weiteres Urteil gegen PC-Rundfunkgebühren
« Antwort #117 am: 06 Mai, 2009, 12:13 »
Wie zuvor die Verwaltungsgerichte Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin und München entschied auch das Verwaltungsgericht Stuttgart zugunsten eines Rundfunkteilnehmers, der sich weigerte, GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten Internet-PC zu entrichten.

Der Kläger hatte der GEZ angezeigt, dass er beruflich einen Internet-fähigen PC (Windows 98 auf einem Pentium II von 1998) nutze; seine Ehefrau entrichte Rundfunkgebühren für einen privat genutzten Fernseher. Der Südwestrundfunk hatte daraufhin den Kläger mit einem "neuartigen Rundfunkgerät" als Rundfunkteilnehmer angemeldet und forderte 71,35 Euro einschließlich Säumniszuschlägen für die Zeit von Januar bis Dezember 2007. Daraufhin reichte der Betroffene Klage gegen den SWR vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein (Aktenzeichen 3 K 4387/08).

Wie in den Fällen zuvor, entschied auch das Verwaltungsgericht Stuttgart zugunsten des Klägers. Die vom Kläger an heise online übermittelte Begründung der Richter ähnelt derjenigen der anderen Verwaltungsgerichte. So sei ein Rechner nicht per se ein Rundfunkempfänger, sondern ein multifunktionales Gerät, das jedenfalls im nicht privaten Bereich nach allgemeiner Lebenserfahrung anderen Zwecken diene als dem Rundfunkempfang. Deshalb träfe die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächliche Nutzung eines Internet-fähigen PC zum Rundfunkempfang die Sendeanstalt. Dies sei von deren Seite aus nicht geschehen, sie stellte sich auf den Standpunkt, es reiche allein die Nutzungsmöglichkeit für den Empfang. Da derartige multifunktionale Geräte vielfältigen Zwecken dienen, könne aus dem bloßen Besitz nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht mehr automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Dies belege auch die ARD/ZDF-Online-Studie.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass es eine unzulässige Besitzabgabe darstellen würde, wenn Eigentümer und Besitzer in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit nur aufgrund des Besitzes solcher Geräte mit einer Rundfunkgebühr belastet werden. Zudem seien beruflich genutzte PCs nach § 5,3 Staatsvertrag als Zweitgerät gebührenbefreit, wenn dort bereits ein privat genutztes Empfangsgerät vorhanden sei. Die vom SWR vorgenommene Einschränkung dahingehend, dass "andere Rundfunkempfangsgeräte" nur gewerblich genutzte Geräte sein können, sei angesichts des klaren Wortlauts der Vorschrift nicht möglich. Nach dieser Interpretation wäre für den ersten gewerblich genutzten PC eine Rundfunkgebühr zu entrichten, erst der zweite gewerblich genutzte PC wäre als Zweitgerät gebührenbefreit. Somit würde jeder von der GEZ in Anspruch genommene Gewerbetreibende zumindest für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät Gebühren entrichten müssen. Diese Interpretation überschreitet die Auslegungsregeln, die ihre Grenzen im Wortlaut der Vorschrift haben und begründet – am Gesetzgeber vorbei – einen neuen Gebührentatbestand, der im Gesetz nicht vorgesehen ist, so die Richter.

Nach bisheriger Erfahrung ist davon auszugehen, dass der SWR gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden, zumal die Öffentlich-Rechtlichen sich in anderen Fällen in zweiter Instanz durchsetzen können. Zuletzt hatte das Obververwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die GEZ-Gebühr für Büro-PCs bestätigt: Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind demnach grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn in den beruflich genutzten Räumen oder einem Dienstfahrzeug ansonsten kein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Urteil: Internet-Computer kostet Rundfunkgebühren
« Antwort #118 am: 19 Mai, 2009, 13:41 »
Auch für einen ausschließlich beruflich genutzten Computer mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) heute entschieden (PDF-Datei) und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt (Aktenzeichen 7 B 08.2922). Das Gericht ließ laut Mitteilung allerdings Revision gegen das Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Ein Rechtsanwalt hatte die Bezahlung der Gebühren verweigert und gegenüber der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) erklärt, in seiner Kanzlei werde ein internetfähiger Computer nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt. Daraufhin hatte die GEZ Gebühren mit Bescheid festgesetzt. Die dagegen erhobenen Widersprüche und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach waren erfolglos geblieben.

In der mündlichen Verhandlung habe der Senat mit den Beteiligten unter anderem die Frage diskutiert, ob der Kläger überhaupt Rundfunkteilnehmer sei, also ob er mit dem PC ein Gerät zum Empfang bereithalte, teilt der VGH mit. Auch sei erörtert worden, ob der Gesetzgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet sei, den Zugang zu Rundfunkprogrammen zum Beispiel über ein "GEZ-Portal" im Internet von einer Registrierung abhängig zu machen. Dann könnte darauf verzichtet werden, schon für das Bereithalten eines internetfähigen PCs Rundfunkgebühren zu verlangen. Die vollständigen schriftlichen Entscheidungsgründe sollen in wenigen Wochen vorliegen.

Anders als in Ansbach hatten zuvor die Verwaltungsgerichte in Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin, München und Stuttgart zugunsten von Rundfunkteilnehmern entschieden, die sich geweigert hatten, GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten Internet-PC zu entrichten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied allerdings anders als die Vorinstanz und meinte, ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und damit gebührenpflichtig. Angesichts der zuvor ergangenen Urteile hat das OVG Koblenz so wie der VGH in Bayern die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, weil die Frage "grundsätzliche Bedeutung" habe.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Urteil: Studenten müssen Rundfunkgebühr für PC zahlen
« Antwort #119 am: 26 Mai, 2009, 16:12 »
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Rechner mit Internetzugang besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster heute entschieden (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09). Zwei Studenten aus Münster hatten voriges Jahr in erster Instanz noch erfolgreich gegen den WDR geklagt, dieses Mal verloren sie.

Laut OVG kommt es nicht darauf an, ob mit dem Computer tatsächlich Radio gehört wird. Schon die schiere Möglichkeit reiche aus. "Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR können zahlreiche Radiosender live empfangen werden." Das OVG in Münster hat – wie zuvor in ähnlichen Fällen das OVG Koblenz und der VGH in Bayern – die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )