Autor Thema: Das Internet wird gebührenpflichtig!  (Gelesen 24022 mal)

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Offline spoke1

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GEZ-Gebühren für gewerblich genutzte Rechner gekippt
« Antwort #120 am: 04 August, 2009, 09:30 »
Ab wann ist ein Rechner ein Radio?


Kiel - Müssen für ausschließlich beruflich eingesetzte Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren bezahlt werden? Ja, sagt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Nein, es gibt keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzte Rechner, sagt jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig und gibt der Klage einer Softwareentwicklungsfirma gegen die Gebühr statt. Und weil es ein ebenso grundsätzliches wie in der bundesdeutschen Rechtsprechung unterschiedlich gesehenes Thema ist, lässt das Oberverwaltungsgericht in Schleswig binnen eines Monats Berufung zu.

Zur Erinnerung: Seit 2007 wird im Auftrag der Länder auch für internetfähige Computer abkassiert. Verbände im Land und die Industrie- und Handelskammer liefen dagegen Sturm und die GEZ konnte allein 2007 durch die Gebühr für internetfähige Geräte vier Millionen Euro zusätzlich einnehmen. Und weil die moderne Computertechnik auch Rundfunkempfang erlaubt, sind für die Sendeanstalten jeder PC und jedes Notebook, mit dem man surfen kann, auch ein potenzielles Radio- und TV-Gerät. Einziges Entgegenkommen: Wer schon für Hörfunk und TV bezahlt, wird nicht doppelt belastet.

Aber ist nun jeder PC auch wirklich ein potenzielles Radio? Darum drehte sich die Klage einer Softwarefirma, die 54,79 Euro Rundfunkgebühren für einen internetfähigen PC zahlen soll. Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichtes Schleswig führte aus, ein PC könne nur dann ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ sein, wenn er „zur Wiedergabe von Rundfunksendungen geeignet sei“, heißt es in einer gestern veröffentlichen Mitteilung. Im Klartext: Wenn dem PC die Ausstattung fehlt, um Sprache oder Musik überhaupt hörbar zu machen, dann könne er keine Rundfunksendungen wiedergeben. Ergo: Er ist kein Radio - unabhängig davon, ob sich das durch den Einbau weiterer Komponenten ändern ließe. Mehr noch: Auch ein internetfähiger PC sei nicht ohne weiteres als Rundfunkgerät anzusehen, so die Kammer. Denn bei gewerblich genutzten internetfähigen Computern sei es wegen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten nicht typischerweise der Fall, dass sie zum Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten werden. Die Ansicht, dass es bei dieser Frage nicht auf die tatsächliche Nutzung eines Gerätes oder Nutzungsabsicht ankäme, sondern allein der Besitz ausreiche, geht nach Meinung der Richter an der Wirklichkeit im gewerblichen Bereich vorbei. PCs würden dort „eben nicht typischerweise als Rundfunkgeräte genutzt.“ Teilweise sei das den Mitarbeitern sogar untersagt. Ausnahme: Wenn die Computer tatsächlich als Rundfunkgeräte genutzt werden, sei auch die Rundfunkgebühr zu bezahlen (Az. 14 A 243/08).


Quelle: kn-online.de
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GEZ: Gebühren für Internetnutzer steigen um 200 Prozent
« Antwort #121 am: 07 Dezember, 2009, 21:01 »
Die Ministerpräsidenten beraten derzeit, die GEZ-Gebühren für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wie Computer und Smartphones zu verdreifachen. Ab 2013 soll nicht mehr wie gewohnt 5,76 Euro monatlich zu Rechnung gestellt werden, sondern der volle Tarif von 17,98 Euro.

Wenn es nach den Ministerpräsidenten der Bundesrepublik Deutschland geht, müssen Internetnutzer bald im Rahmen erhöhter GEZ-Gebühren deutlich tiefer in die Tasche greifen. Ungeachtet dessen, ob sich im Haushalt des Konsumenten ein Fernseher befindet oder nicht, sieht die Regierung vor, ab 2013 die GEZ-Gebührenhöhe um das Dreifache zu erhöhen. Dies entspricht einem Preisanstieg von 200 Prozent. Während von Internetnutzern derzeit 5,76 Euro monatlich beansprucht werden, soll in circa 3 Jahren ein monatlicher Beitrag von 17,98 in Rechnung gestellt werden. Somit sollen in Zukunft auch für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wie Computer oder Smartphones der volle Tarif der GEZ-Gebühren beansprucht werden.

Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, bestätigte am heutigen Monat die Neuregelung der GEZ-Gebühren gegenüber dem Medien-Magazin Carta.info. Auch Internetnutzer sollen GEZ-Vollzahler werden: "Wir diskutieren derzeit verschiedene Gebührenmodelle. Es gibt aber noch keine Entscheidung. Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr."  Eine Abgabenbefreiung der GEZ-Gebühren wäre nur aus sozialen Gründen möglich.

Wer in Zukunft angibt, nicht im Besitz eines TVs, Radios, PCs oder Smartphones zu sein soll dies künftig beweisen müssen. Die Beweispflicht wird umgekehrt, denn bisher lag diese bei der GEZ.

Auch wenn die Zielsetzung der Ministerpräsidenten bereits klar sei, soll die endgültige Entscheidung bezüglich der Neugestaltung der GEZ-Gebühren im Juni 2010 abgesegnet werden. Für den höchstwahrscheinlichen Fall, dass neue Gebührenmodell unterzeichnet wird, ist mit dem Anstieg ab 2013 zu rechnen.

Quelle: www.gulli.com

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Offline Jürgen

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Re: GEZ: Gebühren für Internetnutzer steigen um 200 Prozent
« Antwort #122 am: 08 Dezember, 2009, 01:08 »
Zitat
Wer in Zukunft angibt, nicht im Besitz eines TVs, Radios, PCs oder Smartphones zu sein soll dies künftig beweisen müssen.
Wie soll das denn möglich sein?
Muss man dann einen GEZ-Schergen zu einer Haussuchung einladen?
Einschliesslich Keller, Dachboden und Auto?
Und Leibesvisitation?
Selbst das wäre kein Beweis im engeren Sinne.
Das Radio könnte im winzigen MP3-Player stecken, das Notebook in der Aktentasche, oder nahezu beliebige Hardware bei'm Nachbarn oder im Schliessfach oder 'mal kurz bei 'ner DHL-Packstation.

Nichtbesitz ist insofern überhaupt nicht beweisbar.
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Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) sieht in dem möglichen neuen Modell für die Rundfunkgebühren, das eine einheitlichen Betrag für alle Geräte bringen könnte, einen "künstlich geschaffenen Wachstumshemmer" für die gesamte Internetbranche in Deutschland. Wie das Online-Magazin Carta berichtet hatte, könnten ab 2013 Besitzer von internetfähigen Computern und Mobiltelefonen mit einem monatlichen Beitrag von 17,98 Euro belegt werden. Marcel Pirlich, Leiter des Arbeitskreises Mobile Internet & Entertainment im BVDW, sieht darin laut Mitteilung eine "De-facto-Kopfprämie", die insbesondere für Jüngere einer Internetsperre gleichkomme. Zudem sei unklar, wie die Kontrollen stattfinden sollen.

Diskutiert werden eine modifzierte Version des derzeitigen Systems der Geräteabgabe, nach dem die Gebühren für eingesetzte Geräte erhoben werden. Im Gespräch ist auch ein neues Modell mit einer Abgabe je Haushalt. Die Ministerpräsidenten wollen darüber im Juni 2010 entscheiden. Martin Stadelmaier, Chef der in der Rundfunkpolitik federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, erläutert in einer Mitteilung, die seit 2007 erhobene Gebühr für Computer sei deshalb gegenüber Fernsehgeräten ermäßigt, "weil der damalige technische Stand meist nur das Hören von Radiosendern zuließ. Dies dürfte schon heute überholt sein, 2013 in jedem Fall. Insofern gäbe die Fortentwicklung des Gerätebezugs gegenüber der jetzigen gesetzlichen Regelung nichts Neues wieder". Insgesamt wären rund 0,6 Prozent der Rundfunkteilnehmer davon betroffen, so Stadelmaier.

BVDW-Präsident Arndt Groth befürchtet, insbesondere bei der Etablierung des mobilen Internets könne Deutschland nach einer Erhöhung der Rundfunkgebühr im internationalen Vergleich den Anschluss verlieren. "Das Web ist das Medium unserer Zeit und wird zukünftig noch eine bedeutendere Rolle in  der Gesellschaft spielen", sagte Groth. Axel Schmiegelow, Vorsitzender der Fachgruppe Social Media im BVDW, ergänzt, die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten stellten in der gesamten Onlinenutzung nur einen Bruchteil dar. "Es gibt keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der 'Content-Steuer' GEZ-Gebühr, da die Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte nicht zu-, sondern abgenommen hat."

Quelle : www.heise.de

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Wenn die Öffentlich-Rechtlichen für ihre Internet-Angebote Rundfunkgebühren erhalten wollen, dann müssen sie diese dort auch allgemein als Rundfunk anbieten, nämlich in Echtzeit und in vollem Umfang, nicht nur schnipselweise und als Download oder Video On Demand NACH Ausstrahlung.
Und diskriminierungsfrei für alle Betriebssysteme / Browser und über alle Internet-Provider erreichbar.
Sonst ist's meiner Ansicht nach schlicht kein Rundfunk und somit nicht als Begründung einer Fernsehgebührenpflicht geeignet.
Insbesondere ist's dann keine Erfüllung der Pflicht zur allgemeinen Grundversorgung, im Gegenzug zur Einforderung der Gebühren..

Die Erhebung von Gebühren bedarf einer eindeutigen Rechtsgrundlage infolge der Verfassungsgrundlage UND der tatsächlichen Verfügbarkeit der Leistungen.
Notfalls müssen auch die ISPs gezwungen werden, Echtzeit-Broadcast-Streams der Ö-R Fernsehangebote auch ohne einen Zusatzvertrag mit dem Nutzer durchzulassen. Also ohne kostenpflichtiges Zubuchen irgendwelcher InternetTV-Pakete.
Genau so, wie Kabelbetreiber die Ö-R unverschlüsselt und ohne Aufpreise durchleiten müssen.
Fakt ist aber, dass auch manche grossen DSL-Vermarkter Internet-TV nur gegen Zusatzkosten und -verträge durchlassen und ansonsten solche Angebote gezielt blockieren.
Damit ist eine Empfangesbereithaltung geeigneter Geräte eben nicht gegeben.

Jürgen
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Piratenpartei gegen geplante GEZ-Änderung für Internetnutzer
« Antwort #125 am: 11 Dezember, 2009, 17:11 »
Die Piratenpartei lehnt nicht nur jede Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer und Mobiltelefone ab, sie will auch die archivierten Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender allen Nutzern zur Verfügung stellen.
Die Piratenpartei Deutschland hat sich gegen jegliche Rundfunkgebührenpflicht der GEZ für internetfähige Computer und Mobiltelefone ausgesprochen. Das Internet solle als ein für viele unverzichtbares Medium ohne Hürden jedem zur Verfügung stehen.

Der Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, Martin Stadelmaier, will die Rundfunkgebührenpflicht der GEZ für Internetnutzer ohne Fernseher verdreifachen oder eine geräteunabhängige Abgabe für alle Haushalte einführen. Auch Besitzer von internetfähigen Mobiltelefonen würden so grundsätzlich mit einem monatlichen Beitrag von derzeit 17,98 Euro belastet. Der verminderte Tarif für Internetgeräte soll entfallen. Ab 2013 werden demnach statt bisher 5,76 Euro rund 18 Euro im Monat fällig. Auch soll die Nachweispflicht auf die Nutzer übergehen, so dass jeder nicht an die GEZ zahlende Haushalt nachweisen müsste, keine gebührenpflichtigen Geräte zu besitzen.

"Statt eine hohe Gebühr für internetfähige Endgeräte zu verlangen, sollte darüber nachgedacht werden, wie archivierte Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender allen Nutzern zur Verfügung gestellt werden können", sagte Rechtsanwalt Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. "Diese Inhalte wurden mit GEZ-Beiträgen finanziert und sollten daher jederzeit frei zugänglich sein." Der Staat nehme jährlich rund 7,5 Milliarden Euro an Gebührenbeiträgen für die GEZ ein, weshalb die Finanzierung solcher Archive unproblematisch sei.

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist, zwang ARD und ZDF dazu, ihre Onlineauftritte zu verändern. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sender mussten ihre Internetangebote einschränken. So durften die Sender Programme und Begleitinformationen nur noch sieben Tage lang zum Abruf bereithalten. Bei Sportereignissen verkürzte sich diese Zeit auf 24 Stunden. Einige Angebote mussten sogar ganz entfernt werden.

Der Staat solle "wesentlich mehr Geld in einen vertretbaren Ausbau der Internetinfrastruktur investieren", so Kern. Danach könne darüber nachgedacht werden, "ob und in welchem Umfang für die im Internet verfügbaren öffentlich-rechtlichen Inhalte Gebühren verlangt werden sollten."

Quelle : www.golem.de

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Gericht: Rundfunkgebühren für PCs nicht zulässig
« Antwort #126 am: 21 Dezember, 2009, 14:34 »
Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden.

Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das Gericht urteilte in seiner am Montag veröffentlichen Entscheidung, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09)

Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten.

Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.

Quelle : SAT + KABEL

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Das Verwaltungsgericht Gießen hat in zwei Fällen Rundfunkgebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) aufgehoben. Ein Optikunternehmen und ein Sportverband hatten gegen Bescheide geklagt, mit denen der HR Geld für ein "neuartiges Rundfunkgerät", nämlich einen internetfähigen Computer, haben wollte (Az: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI).

Beide Kläger hatten argumentiert, dass sie ihre PCs nicht als Radio oder Fernsehgerät nutzten. Die Rechner dienten lediglich der Verwaltung von Mitgliedern und Mitarbeitern, dem E-Mail-Verkehr oder der Pflege des Internetauftritts. Laut Urteil muss der Sender nachweisen, dass die Geräte tatsächlich für den Rundfunkempfang bereitgehalten würden.

Ein internetfähiger Computer sei zwar grundsätzlich als Rundfunkgerät zu bewerten. Anders als bei Fernsehern oder Radios sei nicht alleine durch den Besitz davon auszugehen, dass sie für den Rundfunkempfang gebraucht werden, befand das Gericht. Die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen, sei bei Computern untergeordnet. Die Beteiligten können Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Solange ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aussteht, bleibt die Rechtslage bei Rundfunkgebühren unklar, da die Gerichte bisher unterschiedliche Urteile fällten. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig im Falle einer Diplomübersetzerin entschieden, dass für beruflich genutzte PCs keine Gebühren fällig werden. Ähnlich entschied 2009 auch das Verwaltungsgericht Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte hingegen voriges Jahr, zwei Stunden seien für ihren Computer rundfunkgebührenpflichtig.

Quelle : www.heise.de

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PC im Arbeitszimmer: Keine GEZ-Gebühren fällig
« Antwort #128 am: 13 April, 2010, 09:26 »
Erneut hatte ein Gericht über die Frage zu entschieden, ob für einen beruflich genutzten PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. In diesem Fall ging es darum, ob für den PC im Arbeitszimmer GEZ-Gebühren fällig sind, wenn im privaten Bereich des Hauses betriebene Radio- und TV-Geräte bereits angemeldet sind. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied nun: Wer zu Hause in seinem Arbeitszimmer einen internetfähigen Computer betreibt, muss dafür nicht zusätzlich Rundfunkgebühr zahlen. Die Richter gaben einem selbstständigen Informatiker Recht, der in seinem Arbeitszimmer im Keller seines Privathauses einen PC installiert hatte. Sein Rundfunk- und Fernsehgerät in den Obergeschossen des Hauses hatte er angemeldet. Der Hessische Rundfunk (hr) verlangte aber auch eine Gebühr für den PC.

Der Sender argumentierte unter anderem, internetfähige PCs seien im vorliegenden Fall nur dann von Gebühren befreit, wenn es im Arbeitszimmer bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät gebe. Der VGH stellte dagegen fest, dass das "Grundstück" entscheidend sei. Wenn jemand in seinem Haus bereits für ein Rundfunkgerät Gebühren zahle, dann sei der im Arbeitszimmer gewerblich genutzte PC als Zweitgerät davon befreit. Der VGH bestätigte in seinem Beschluss (Aktenzeichen: 10 A 2910/09) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt.

Grundsätzlich wird nach dem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und den Beschlüssen der Ministerpräsidenten bei Freiberuflern und Selbstständigen für internetfähige PCs die GEZ-Gebühr von 5,52 Euro monatlich fällig, wenn noch kein "dienstliches" Radio oder TV-Gerät angemeldet wurde. Bei gewerblich genutzten PCs fällt die Rundfunkgebühr laut den Bestimmungen allerdings pro Grundstück an. Die Rundfunkgebühren für beruflich genutzte PCs sind aber auch juristisch umstritten: Solange ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aussteht, bleibt die Rechtslage unklar, da die Gerichte bisher unterschiedliche Urteile fällten. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass für PCs, die nicht als Radio und Fernsehgerät genutzt werden sollen, keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Ähnlich entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Falle einer Diplomübersetzerin, :ebenso das Verwaltungsgericht Schleswig. Anders urteilte hingegen das Oberverwaltungsgericht in Münster: Es komme nicht darauf an, ob mit dem Computer tatsächlich Radio gehört werde. Schon die schiere Möglichkeit reiche aus, damit für den PC GEZ-Gebühren fällig werden.

Quelle : www.heise.de

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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über GEZ für PCs
« Antwort #129 am: 20 Oktober, 2010, 16:14 »
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am heutigen Mittwoch mit der Rechtmäßigkeit von GEZ-Rundfunkgebühren für internetfähige Computer.

Seit 14.00 Uhr tagen die Richter, um die Frage zu klären, ob die 2007 eingeführte grundsätzliche Gebührenpflicht für internetfähige Computer rechtens ist. Monatlich wird von der GEZ ein Betrag von 5,76 Euro eingefordert, wenn im gleichen Haushalt kein anderes Gerät wie TV oder Radio gemeldet ist. Die Regelung betrifft damit überwiegend Unternehmen.

Gegen die Zahlungen hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student geklagt, die für ihre beruflich genutzten PCs zur Kasse gebeten wurden. Alle Kläger argumentierten, die Rechner nicht zum Rundfunkempfang, sondern ausschließlich für berufliche Recherchen, zum Schreiben bzw. für elektronische Umsatzsteuervoranmeldungen zu nutzen.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Entscheidung zu TV-Gebühren für Internet-PCs vertagt
« Antwort #130 am: 21 Oktober, 2010, 12:36 »
Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs und Smartphones wurde nach der gestrigen Verhandlung auf den kommenden Mittwoch verschoben.

Ursprünglich wurde erwartet, dass die Richter bereits im Anschluss an die gestrige Anhörung eine Entscheidung mitteilen. Nach einer Sitzung von dreieinhalb Stunden kündigten sie die Urteilsverkündung nun aber für den 27. Oktober an.

In dem Verfahren werden die Klagen von zwei Anwälten und einem Studenten verhandelt. Diese fochten eine allgemeine Abgabe auf internetfähige Geräte an, die nicht zum Abrufen von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, sondern nur zum Arbeiten eingesetzt werden.

Die ausschließlich theoretische Möglichkeit, auf entsprechende Angebote zuzugreifen, rechtfertige ihrer Ansicht nach keine Gebührenpflicht. Die Anwälte der Sendeanstalten rechtfertigten das Gebührenmodell aber damit, dass insbesondere jüngere Anwender zunehmend nur noch ihren Rechner für den Empfang von Content der öffentlich-rechtlichen Sender einsetzen und immer häufiger kein separates Radio oder Fernsehgerät mehr besitzen.

Bisher wurde das Thema bereits mehrfach in Einzelfällen behandelt - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Das Bundesverwaltungsgericht soll nun eine allgemeine Entscheidung treffen.

Quelle : http://winfuture.de
« Letzte Änderung: 21 Oktober, 2010, 12:47 von SiLæncer »

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Rundfunkgebühren für internetfähige Computer bestätigt
« Antwort #131 am: 27 Oktober, 2010, 11:19 »
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Der 6. Senat des Gerichts hat laut Mitteilung die Revisionen von drei Klägern – zwei Rechtsänwälte und ein Student (Az. BVerwG 6 C 12.09 , 6 C 17.09 und 6 C 21.09) – zurückgewiesen, da es sich bei internetfähigen Computern um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags handele. Für die Gebührenpflicht komme es demnach lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden und nicht, ob damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfangen würden. Ebenso wenig sei es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.

Die Kläger hatten angegeben, dass sie in ihren Büros beziehungsweise in der Wohnung kein angemeldetes Rundfunkgerät bereit hielten, aber dort jeweils internetfähige PC besaßen. Das Bundesverwaltungsgericht meint, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PC zwar in die Grundrechte der Kläger aus Art. 5 Abs. 1 und 12 Abs. 1 des Grundgesetztes (GG) eingreife, dies aber durch die ebenfalls verfassungsrechtlich begründete Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren gerechtfertigt sei. Der Eingriff sei auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsbefugnis des Gebührengesetzgebers gedeckt.

Weiter meint das Bundesverwaltungsgericht, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. Zwar würden herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte mit den multifunktionalen internetfähigen PC gebührenrechtlich gleich behandelt. Entscheidend sei aber die Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen.

Die Richter wiesen darauf hin, dass die Rundfunkanstalten an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC auf Dauer nur festhalten können, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lasse. Insoweit wird der Gesetzgeber die Entwicklung zu beobachten haben. Nach den Plänen der Ministerpräsidenten der Bundesländer wird es ab 2013 ein neues Finanzierungsmodell für Rundfunkgebühren geben. Voraussichtlich Mitte Dezember soll der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet werden, durch den die auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogene Abgabe in eine pauschale Abgabe pro Haushalt umgewandelt wird.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 27 Oktober, 2010, 11:25 von SiLæncer »

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Gericht lockert Rundfunkgebührenpflicht für PCs
« Antwort #132 am: 23 Mai, 2011, 13:12 »
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden (PDF-Datei), dass beruflich genutzte PCs von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden. In der ersten Instanz hatte das Münchener Verwaltungsgericht aus anderen Gründen ebenfalls gegen eine Gebührenpflicht in diesem Fall entschieden (PDF). Das aktuelle Urteil ist auf den Webseiten des Verwaltungsgerichtshofs bisher noch nicht verfügbar, aber auf der Homepage des Klägers nachlesbar (PDF-Datei).

Die Begründung des Urteils kreist um Paragraph 5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Er befreit Rechner im nicht ausschließlich privaten Bereich von der Gebührenpflicht, wenn die Geräte demselben Grundstück zuzuordnen sind, auf dem "andere Rundfunkempfangsgeräte" zum Empfang bereitgehalten werden. Aus Sicht der Bayerischen Landesanwaltschaft soll sich der Begriff "nicht ausschließlich privat genutzt" am Anfang der Bestimmung "wie eine Klammer" auf den Rest erstrecken, deshalb schließe "andere" ausschließlich private Empfänger aus.

Der Verwaltungsgerichtshof hält diese Interpretation nicht für zwingend. Vielmehr enthalte der Gesetzestext "keinen hinreichend deutlichen Hinweis darauf, dass das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät kein privat genutztes Gerät sein darf, sondern ebenfalls zu nicht privaten Zwecken genutzt werden muss", um eine Gebührenbefreiung zu legitimieren. Da die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen ist, könnte sich die Rechtslage noch ändern.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-lockert-Rundfunkgebuehrenpflicht-fuer-PCs-1247399.html

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Gericht schränkt Rundfunkgebühren für Internet-PCs ein
« Antwort #133 am: 18 August, 2011, 12:57 »
Freiberufler, die in einem Arbeitszimmer in ihrer privaten Wohnung einen internetfähigen PC nutzen, müssen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten, wenn sie schon für private Fernseh- und Rundfunkgeräte in der Wohnung bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zugunsten von drei Freiberuflern entschieden, die Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide eingelegt hatten. Die Freiberufler nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten forderten dennoch zusätzlich Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PCs ein, wogegen die Betroffenen Klage einreichten. Sie beriefen sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte.

Das Bundesverwaltungsgericht wies jetzt die Revisionen der Rundfunkanstalten zurück (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 vom 17. August 2011) und schloss sich damit den Entscheidungen der Vorinstanzen an. Die Gebührenbescheide wurden aufgehoben.

Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist für sogenannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Daraus folgert das Bundesverwaltungsgericht, "dass die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als Zweitgerät zuzuordnen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob auch das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird". Die Richter verweisen zudem auf den Sinn und Zweck der Regelung, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte rundfunkgebührenrechtlich privilegieren will: "Denn einerseits sind solche Geräte nicht selten tragbar (Laptops, internetfähige Mobiltelefone) und entziehen sich von daher einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Andererseits dienen die neuartigen Geräte - vor allem im nichtprivaten Bereich - häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern werden als Arbeitsmittel benutzt."

Quelle : www.golem.de

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Einführung einer Bit-Steuer?
« Antwort #134 am: 20 November, 2011, 12:00 »
Die Ende der 90er Jahre bereits geforderte Bit-Steuer wäre heute angesichts der mit dem Internet einhergehenden Ressourcenverschwendung sinnvoller denn je

Vor etwa 15 Jahren wurde nach den USA, auch in Europa über eine Art "Bit-Steuer" nachgedacht. Die Idee dabei war, das "Einnahmen aus der "Bit-Steuer" insbesondere "für die Finanzierung des Sozialversicherungssystems in Europa oder für die Finanzierung der obligatorischen flächendeckenden Dienste verwendet oder sogar mit einer Gebühr kombiniert werden, die Autoren, Verleger und Distributoren von Inhalten für ihre Arbeit entschädigt". Auch bei den Vereinten Nationen wurde ein Bit-Steuer zur Finanzierung von Entwicklungshilfe erörtert (Globale Email-Steuer).

Während in den USA immer schon die unbedachte Verschwendung von Ressourcen durch elektronische Kommunikation im Mittelpunkt stand (und alsbald Rufe nach einem Verbot jeder Steuer auf eCommerce laut wurden) , waren es in den späten 90er Jahren in der EU vor allem fiskalpolitische Gründe, eine winzige Steuer auf die Bits und Bytes elektronischer Kommunikation einzuheben.

"Dem Kommissionsbericht zufolge greifen die bisher angewandten, traditionellen Steuermethoden im wahrsten Sinne des Wortes ins Leere. Sie versagen bei dem Versuch, die Freihandelszone Internet hinreichend zu erfassen. Mit seinen vielen Möglichkeiten des Austausches und Handels entgehen schon heute nicht nur den Softwareherstellern und Distributoren, sondern auch dem Fiskus Einnahmen in Millionenhöhe."

Das war die - wie immer schon wirtschaftsfreundliche und industriepolitische Einstellung der EU-Leute, die damals sich noch nachzudenken trauten.

Verschwendung von Ressouren

Heute sind die Mobilfunkgebühren für drahtloses Internet spottbillig geworden. Eine der Folgen ist eine gigantische Ressourcenverschwendung durch milliardenfach nebenbei - sozusagen kostenlos auf das Smartphone geholte - Inhalte.

Meist ziemlich belangloser Art, Facebookabfragen im Pendler-Zug, Videoschauen unter dem Tisch im Klassenzimmer während der als fad empfundenen Mathematikstunde. Internetsüchtige oder sagen wir: internetaffine Nutzung des Notebooks während der Vorlesung, Fotos Anschauen, usw., usw.

In einer ins Virtuelle gewendeten Welt sollten auch die Steuer- und Steuerungssysteme sich neu adjustieren, das sagten damals, vor mehr als einem dutzend Jahren viele vernünftige und nachdenkliche Leute

"So the bit tax itself is just a modest beginning. We need to go further: to rethink the notion of employment as a method of income distribution; to rethink the quest for ever more energy-intensive economic growth in a time of environmental limits. We need to rethink much of our economic theory." (Arthur J. Cordell: New Taxes for a New Economy 1996)

Das wäre heute ein Ansatz um so mehr, da die unbedachte Verschwendung von Ressourcen mit dem kleinen netten Smartphone zum Alltagsverhalten der Verbraucher einerseits und zum Geschäftsmodell der Mobilfunkkonzerne andererseits geworden ist.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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