Autor Thema: Verbraucherschützer: Telekom muss WM-Gewinnspiel stoppen  (Gelesen 385 mal)

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Eigentümliches Verständnis von Datenschutz kritisiert

Die Deutsche Telekom AG muss ein Gewinnspiel um WM-Tickets stoppen, mit dem den Teilnehmern zugleich das Einverständnis zur Datenweitergabe und für Marketingmaßnahmen entlockt wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine entsprechende einstweilige Verfügung beim Landgericht Bonn erwirkt.

Ohne das Einverständnis der Datenweitergabe sei eine Teilnahme an dem Gewinnspiel, bei dem es WM-Karten zu gewinnen gibt, ausgeschlossen, kritisiert der bzbv. Dem Verbraucher werde mit dem "Lockvogel Fußball-Weltmeisterschaft 2006" die Einwilligung in die Datennutzung abgenötigt. Die Aktion habe das Ziel verfolgt, den Austausch von Kundendaten zwischen allen Unternehmen der Telekom-Gruppe und deren Nutzung zu Werbezwecken zu ermöglichen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte der vzbv T-Mobile wegen unzumutbarer Belästigung und unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. T-Mobile hatte behauptet, ein Einverständnis zur Datenweitergabe durch telefonische Kontaktaufnahme eingeholt zu haben und daraufhin den Verbrauchern Bestätigungsschreiben darüber zugesandt. Die betroffenen Verbraucher hingegen schildern in ihren Beschwerdeschreiben, dass es gar keinen Anruf gegeben habe bzw. in dem Telefonat über andere Dinge, etwa Datenabgleich wegen eines Computerabsturzes, gesprochen worden sei.

"Das Gebaren der Telekom ist eine höchst eigentümliche Umsetzung der angekündigten Qualitätsoffensive und des jüngst vorgestellten Datenschutzkonzepts", so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Die Telekom-Gruppe hatte vor einigen Monaten dem vzbv mitgeteilt, sicherzustellen, dass Marketingmaßnahmen wie auch die Datenweitergabe innerhalb der Gruppe nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis der Verbraucher erfolgen.

Quelle : www.golem.de

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