Autor Thema: Die Ware Gesundheit : Das Raster der Krankheit  (Gelesen 772 mal)

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Offline SiLæncer

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Die Ware Gesundheit : Das Raster der Krankheit
« am: 21 Januar, 2006, 10:16 »
Portionierung und Bezifferung der Ware Gesundheit – das DRG-Abrechungssystem

Täglich ist in den Medien von der Praxisgebühr, der Situation Pflegebedürftiger und der elektronischen Gesundheitskarte die Rede. Ein integraler Bestandteil der "Reformen" im Gesundheitswesen, nämlich die Einführung des DRG-Abrechungssystems wird allerdings selten außerhalb der unmittelbar betroffenen Berufsgruppen diskutiert. Das ist nicht überraschend, denn es handelt sich hier um eine abstrakte, schwer in Kurzberichte zu fassende Materie. Andererseits wird damit eine Entwicklung von enormer Tragweite der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re:Die Ware Gesundheit : Das Raster der Krankheit
« Antwort #1 am: 21 Januar, 2006, 23:18 »
Es kann, im direkten Sinne des Wortes, fatal sein, die (Bezahlung der) Behandlung einer Erkrankung nur von einer Diagnose abhängig zu machen.

Eine Diagnose wird fast immer weitgehend nach einer mehr oder weniger offensichtlichen Symptomatik erstellt, ist also stets auf Erfahrung und / oder Statistiken bezogen.
Aber die Erfordernisse zur Behandlung können, wie auch die tatsächliche Erkrankung, ihre Ursachen und Auswirkungen, Wechsel- und Nebenwirkungen und vieles andere, individuell sehr unterschiedlich sein.

Auch das unnötige Leiden oder gar Versterben einzelner Patienten wird in so einem System offensichtlich nicht als relevant angesehen, sofern die Quoten nicht zu schlecht und hauptsächlich die kurzfristigen Fall-Kosten nicht zu hoch werden.

Unser Gesundheitssystem wird so immer unmenschlicher.
Dafür passen solche Ansätze ausgezeichnet in das Gewinnmaximierungs-Konzept der Heuschrecken-gesteuerten modernen Gesundheits-Industrie, für die der hippokratische Eid längst nicht mehr gilt.
Zudem können gerade die Grosskonzerne überhaupt kein Interesse an Einzelfällen oder etwa an Heilung haben, nur die lebenslange Abonnement-artige Dauerbehandlung sichert die geforderten Umsätze und Gewinne und die verlangte hohe Kapitalverzinsung für die sogenannten Investoren...
Das ist inzwischen das Hauptproblem unseres Gesundheitssystems, Riesen-Summen versacken für Profite der Geldgeber, Kosten und Lasten werden immer brutaler entweder den Versicherten oder dem Personal aufgebürdet, ohne dass der eigentliche Zweck der Gesunderhaltung, Heilung oder irgendeiner anderen Art wirklicher Hilfe erreicht wird.

Diese Ansicht wird auch von vielen mir bekannten Medizinern geteilt  >:(

Jürgen
« Letzte Änderung: 21 Januar, 2006, 23:20 von Jürgen »
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Offline SiLæncer

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BUNDESSOZIALGERICHT - Versicherte müssen Praxisgebühr bezahlen
« Antwort #2 am: 25 Juni, 2009, 12:36 »
Arztbesuche kosten gesetzlich Versicherte auch künftig zehn Euro pro Quartal. In einem Grundsatzurteil zur umstrittenen Praxisgebühr hat das Bundessozialgericht jetzt gegen einen 64-jährigen Kläger entschieden - die Zwangsabgabe sei verfassungsgemäß.

Kassel - Die Praxisgebühr verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal von gesetzlich Versicherten zu entrichtenden zehn Euro seien mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar, urteilten die höchsten Sozialrichter Deutschlands am Donnerstag in Kassel. Geklagt hatte ein heute 64 Jahre alter Mann aus der Nähe von Erlangen.

Die Praxisgebühr war im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführt worden, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten. Gehen gesetzlich Versicherte in einem Quartal das erste Mal zum Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, müssen sie jeweils zehn Euro Praxisgebühr bezahlen, die den Krankenkassen zugute kommt.

Eine Befreiung von der Gebühr ist möglich, wenn Versicherte jährlich mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufbringen müssen. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.

Der Kläger aus Bayern hatte die Praxisgebühr für verfassungswidrig gehalten und daher von seiner Krankenkasse die von ihm im Jahr 2005 gezahlte Praxisgebühr in Höhe von insgesamt 30 Euro zurückgefordert. Es sei rechtlich nicht haltbar, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Zuzahlung alleine leisten müssen. Die Arbeitgeber müssten ebenfalls die Hälfte zur Gebühr beisteuern. Außerdem stelle die Gebühr ein unzulässiges Sonderopfer im solidarisch angelegten Krankenversicherungssystem dar. Kranke würde damit besonders belastet, während Gesunde keine Gebühr aufbringen müssen.

Quelle : www.spiegel.de

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Eine wachsende Zahl von Ärzten will auch bei Kassenpatienten immer mehr privat abrechnen, weil sie angeblich mit ihren Honoraren nicht auskommen.

Wir können Sie in diesem Quartal nicht mehr behandeln", sagte die Sprechstundenhelferin zu Irene R., und die war völlig verdattert. Seit Stunden wartete sie auf den Arzt, erkennbar unter großen Schmerzen. Und dann dieser Rausschmiss. 30,11 Euro bekomme der Doktor pro Kassenpatient im Quartal, dafür könne er sie nur einmal drannehmen, und sie sei jetzt schließlich schon zum zweiten Mal da, hieß es.

"Das war so demütigend", schildert Irene R. und rührt lange in ihrem Tee, um die Fassung wiederzugewinnen. Der 70-Jährigen aus Solingen geht es immer noch nahe, dass man sie wie eine lästige Bittstellerin abgekanzelt hat. Und das in einem Moment, wo es ihr wirklich schlechtging. Sie ist keine, die für ein Wehwehchen gleich den Arzt aufsucht.

Dabei ist sie zu 60 Prozent schwerbehindert, halbseitig gelähmt, Folge einer nicht behandelten Kinderlähmung in der Jugend. Ihre Rückenwirbel sind verschlissen, als Filialleiterin einer Metzgerei hat sie wohl mehr getragen, als gut für sie war. An diesem Freitag im März konnte sie sich kaum noch bewegen, der Taxifahrer musste ihr beim Arzt sogar aus dem Wagen helfen. Ihr Gesundheitszustand war in der Praxis allen bekannt, sie ging seit vielen Jahren dorthin, auch als die Praxis in jüngere Hände überging.

Die Rentnerin wurde Opfer einer immer brutaler werdenden Verteilungsschlacht um die Arzthonorare in Deutschland, die derzeit mit voller Wucht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird.

Weil sie angeblich mit ihren Honoraren aus der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr auskommen, schröpfen vor allem Fachärzte die Kranken, verdienen an deren Ängsten, teilweise jenseits aller Ethik. Schwerkranke müssen wochenlang auf wichtige Untersuchungen warten - es sei denn, sie zahlen privat. "Cash oder Warteliste", schildert ein Kölner Hausarzt die inzwischen immer häufigere Praxis. Seine Patienten überweist er nicht mehr an Orthopäden, weil er die schlicht für "Halbkriminelle" hält.

Es gibt Internisten, die verlangen von ihren langjährigen Patienten einen "Kostendeckungsbetrag von 120 Euro im Quartal" - viele Ältere zahlen, aus Angst, den guten Doktor zu verlieren. Hautärzte kassieren bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, wie Hautkrebsvorsorge, noch einmal privat ab, mit der Begründung, seit der letzten Gesundheitsreform sei diese Leistung leider gestrichen. Eine glatte Lüge - aber wer hat noch den Überblick?

"Die Patienten werden in Geiselhaft genommen, weil die Kassenärztlichen Vereinigungen noch vor der Bundestagswahl mehr Geld erstreiten wollen", beklagt Willi Zylajew, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der die standespolitischen Funktionäre für ein Hauptproblem im deutschen Gesundheitswesen hält.

Denn nicht die Politik hat die niedrigen Regelsätze vorgegeben, an denen sich der jüngste Streit entzündet hat. Die 30,11 Euro für den Orthopäden wurden festgelegt von den Kassenärztlichen Vereinigungen, der Selbstverwaltung der Ärzte im Gesundheitswesen.

Der Gesundheitsetat von 30 Milliarden Euro hätte nach Überzeugung von Zylajew auch doppelt so viel Geld zugelassen. "Aber mit 30 Euro lassen sich die Ärzte besser auf die Barrikaden bringen als mit 60 Euro." So ist es zu niedrigen Regelleistungen gekommen und zu hohen Rückstellungen für besondere Leistungen, die jede Kassenärztliche Vereinigung ihren Ärzten zusätzlich bezahle, etwa für Vorsorgeuntersuchungen.

"Die Patienten werden instrumentalisiert", ärgert sich auch die Sozialdemokratin Helga Kühn-Mengel, seit 2004 Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Unter den Patienten, die sich an sie wenden, sind viele Schwerkranke, denen unnötige Behandlungen aufgedrängt oder nötige Termine verweigert werden. Aber auch Schwangere, denen man mit dem Argument, sie wollen doch sicher das Beste für ihr Kind, das Geld aus der Tasche zieht.

Von einer "üblen Abzocke" spricht Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Es sei makaber, wenn Ärzte in der heutigen Zeit über ihre Einkünfte klagen. In wohl keiner anderen Einkommensgruppe in Deutschland gehen das gefühlte und das tatsächliche Einkommen so weit auseinander. Laut Statistischem Bundesamt gehörten die Zahnärzte 2004 mit rund 117 000 Euro wie auch die Ärzte mit 100 000 Euro zu den Freiberuflern mit den höchsten Durchschnittseinkünften.

Das Gejammer hätte wohl schnell ein Ende, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlichen könnten, was sie welchen Ärzten pro Jahr an Versichertengeldern überweisen. Dies wäre wohl die beste Medizin gegen die Morbus avaritia medicorum, die krankhafte Geldgier vieler Ärzte. Ein entsprechender Vorstoß des Gesundheitsministeriums aber fand kürzlich im Bundestag keine Mehrheit.

Von einem "Verarmungswahn" spricht auch der Gesundheitsökonom Karl Lauterbach. Seit gut fünf Jahren stellt er eine zunehmende Abkassierer-Mentalität fest, vor allem Fachärzte hätten jede Scham verloren. Und weil gerade die Ärmeren der Gesellschaft und die Alten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, trifft die Gier der Ärzte auch meist auf Menschen, die sich nur schlecht zur Wehr setzen können. Rund 90 Prozent der Deutschen sind Kassenpatienten.

Vielleicht hat das ganze Elend der Kassenpatienten mit vier simplen Buchstaben begonnen: IGeL, eine Liste der "individuellen Gesundheitsleistungen", auf die sich 1998 die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die ärztlichen Berufsverbände geeinigt haben. Dahinter stehen Leistungen, die der Patient beim Arzt zukaufen kann. Von Vitaminkuren über Knochendichtemessung bis zum Impfschutz für den Urlaub. Zum ersten Mal wurde damals publiziert, dass Ärzte neben dem Kasseneinkommen und ihren Privatpatienten noch weitere Einkünfte generieren konnten.

Eine Liste, die inzwischen zu einem Dammbruch geführt hat. Der Patient als Einnahmequelle, nicht mehr die Krankheit steht im Vordergrund, sondern das, was sich mit dem Patienten verdienen lässt.

"Medizinisch notwendig sind sie alle nicht, sonst würden sie von den Kassen bezahlt", erklärt Kühn-Mengel. "IGeL-Leistungen sind teuer und mitunter sogar schädlich", warnt Lauterbach.

Die 51-jährige Kölnerin Ursula Radloff ist nach einem schweren Unfall behindert und geht seit zweieinhalb Jahren zum Orthopäden Dr. T. "Anfangs war er noch ganz freundlich, aber als ich dann zum wiederholten Mal eine Magnetfeld-Therapie für Hunderte von Euro abgelehnt habe und auch keine Wärmebehandlung wollte, da wurde der Umgang immer schwieriger."

Im Sprechzimmer bei Dr. T. tauchten damals, wie in vielen anderen Arztpraxen auch, Anschreiben auf, die auf die schwierige Lage mit Kassenpatienten hinwiesen: "Sehr geehrter Patient, ich bekomme nur noch 30,11 Euro im Quartal für Sie." Radloff lässt sich nicht so leicht einschüchtern, und darum hat sie ihren Arzt darauf angesprochen: "Ich gehe gern für sie demonstrieren, aber schlechter behandeln dürfen sie mich nicht, nur weil ich Kassenpatientin bin." Danach, sagt sie, habe sie auf Termine noch länger warten müssen.

Nach einem Bandscheibenvorfall erschien sie kürzlich ohne Termin in der Praxis. Nach langem Warten kam der Arzt, verpasste ihr eine Schmerzspritze und verabschiedete sich mit den Worten: "Ich werde Sie in diesem Quartal nicht mehr behandeln, weil ich nur 30,11 Euro für Sie bekomme."

Dass es solche Ärzte gibt, hätte Alexandra Gieske bis zum 7. April dieses Jahres nicht für möglich gehalten. Seit längerem hatte ihr Sohn Niklas, 6, Probleme mit der Blase. Der Hausarzt konnte nicht mehr helfen. Also ging sie zum Urologen Dr. I., der ihren älteren Sohn vor ein paar Jahren behandelt hatte. Damals sei der Arzt ausgesprochen freundlich gewesen, einer, der selbst Kinder hat und gut mit kleinen Patienten umgehen konnte.

Doch diesmal war alles anders. Erst mussten sie mitansehen, wie alle nach ihnen gekommenen Patienten an die Reihe kamen. Dann wurden Frau Gieske und ihr Sohn aufgerufen. Der Arzt murmelte etwas von "Salbe auf den Pipimann" schmieren. "Sie verwechseln Niklas mit seinem älteren Bruder", unterbrach ihn Gieske. Der Arzt ging aus dem Zimmer, kam nach einer Pause wieder, und endlich konnte sie ihr Problem schildern, wunderte sich aber über den unwirschen Doktor. Der habe seinen Stuhl vom Schreibtisch weggestoßen und gesagt: "Das bekomme ich nicht bezahlt. Sie würden doch auch nicht umsonst arbeiten." Sprach's und verschwand durch die Tür. "Ich dachte erst, bin ich hier bei Versteckte Kamera", sagt Gieske und kann inzwischen über die Unverschämtheit lachen. Ihr Sohn Niklas allerdings sei ziemlich verstört gewesen.

Wie soll ein Patient nun umgehen mit solchen Medizinern? Ärztekritiker Lauterbach sieht nur einen Weg, um Kranke vor "Halsabschneidern in Weiß" zu schützen: eine Art Pranger für die Abzocker! Es gebe heute schon Befragungen der Versicherten über die Qualität der Krankenhäuser, in denen sie behandelt wurden. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Dieses Modell lasse sich auch auf Arztpraxen übertragen. Lauterbach fordert: "Die schwarzen Schafe müssen öffentlich gemacht werden."

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