Autor Thema: EU-Generalanwalt: Weitergabe von Flugpassagierdaten ist unzulässig  (Gelesen 2832 mal)

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Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Philippe Léger, empfiehlt, das Abkommen zwischen der EU und den USA über die Weitergabe von Flugpassagierdaten aufzuheben. Weder der Beschluss des Rates über die Genehmigung des Abkommens noch die Entscheidung der Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes dieser Daten durch die USA festgestellt worden sei, beruhe auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage, teilt Léger heute mit (PDF-Datei). Er schlägt dem Europäischen Gerichtshof vor, diese beiden Entscheidungen für nichtig zu erklären. Dieser muss über eine Klage des EU-Parlaments gegen die Weitergabe von Passagierdaten entscheiden.
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Die EU-Kommission hatte die Weitergabe von Daten an die USA im Mai 2004 freigegeben. Sie war davon ausgegangen, dass die an die US-Behörden übermittelten Flugpassagierdaten 'angemessen geschützt' würden. Der Generalanwalt hatte geprüft, ob die Entscheidung auf die Richtlinie 95/463 gestützt werden durfte, und ist zu dem Schluss gekommen, dass "die Kommission nach dieser Richtlinie nicht zum Erlass einer Entscheidung über das angemessene Schutzniveau für personenbezogene Daten befugt gewesen" sei. Ebenso sei Artikel 95 EG über Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten "keine geeignete Rechtsgrundlage".

"Die Ansicht des Generalanwalts ist für den Gerichtshof nicht bindend", heißt es in der Mitteilung von Léger. In den meisten Fällen folge aber der EUGH den gutachterlichen Empfehlungen. (anw/c't)
Quelle und Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66517
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Mindestens 30.000 Flugpassagiere sind im Rahmen des Programms Secure Flight in den USA im vergangenen Jahr fälschlicherweise auf Listen mit potenziellen Terrorverdächtigten (Federal Terrorist Watch Lists) geführt worden und sahen sich deshalb mit Einschränkungen bei ihren Reisen konfrontiert. Dies räumte die für die Durchführung des Secure-Flight-Programms verantwortliche Flugaufsichtsbehörde Transportation Security Administration (TSA) jetzt bei einer Anhörung vor dem Datenschutz-Ausschuss (Data Privacy and Integrity Advisory Committee) im US-Department of Homeland Security (DHS) ein.
-/-
Wollen Reisende einchecken, die auf so genannten "No-Fly-Listen" geführt werden, muss das Flughafenpersonal umgehend die Polizei verständigen.
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Laut TSA-Direktor Jim Kennedy kann schon die Buchung eines One-Way-Tickets, die Übereinstimmung mit einem bestimmten Personenprofil oder auch die Auswahl über einen computergesteuerten Zufallsgenerator dazu führen, dass bei bestimmten Reisenden zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen angeordnet werden. Dies müsse aber nicht bedeuten, dass damit gleichzeitig ein Risiko-Listen-Eintrag verbunden ist. Einen Antrag auf Überprüfung sollten Reisende erst stellen, wenn es an den Flughäfen wiederholt zu Verzögerungen komme. Kennedy wies zudem darauf hin, dass bislang keiner Person, deren Name fälschlicherweise auf einer "Selectee-Liste" aufgetaucht war, der Zutritt zu einem Flugzeug verwehrt worden sei. Wie viele Einträge es in den Risiko-Listen insgesamt gibt, ist öffentlich derzeit nicht bekannt.

"Die Zahlen zeigen, dass mit Secure Flight deutlich mehr Menschen Schwierigkeiten an den Flughäfen bekommen, als wir bislang gedacht haben", kommentierte das Electronic Privacy Information Center (EPIC) die von der Flugaufsichtsbehörde eingeräumten Fehler. "Die Risiko-Listen des Programms haben offenbar noch einen weiten Weg vor sich, bevor sie tatsächlich das machen, was sie eigentlich leisten sollen", erklärte EPIC-Direktorin Marcia Hofmann gegenüber US-Medien. Aber auch im DHS könnte ein Umdenken einsetzen, nachdem der Datenschutz-Ausschuss gerade einstimmig eine Liste mit Verbesserungsvorschlägen für das Secure-Flight-Programm verabschiedet hat.

Die Änderungsvorschläge sehen unter anderem vor, dass den Fluggesellschaften sowie der Öffentlichkeit künftig mehr Einblick in die Arbeitsweise des Secure-Flight-Programms gewährt wird, dass die eigentlichen Ziele des Programms klarer definiert werden, dass der Umfang der Datenerhebung auf ein Minimum reduziert wird, dass Personen, die fälschlicherweise auf Risiko-Listen geführt werden, leichter eine Löschung dieser Einträge erreichen können, und dass das Department of Homeland Security regelmäßig Rechenschaftsberichte zu Secure Flight anfertigen soll. Für den Leiter des DHS, Michael Chertoff, sind Empfehlungen des Ausschusses allerdings nicht bindend. (pmz/c't)
Der ganze Artikel mit links

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EU und USA verhandeln erneut über Daten von Flugpassagieren
« Antwort #2 am: 07 September, 2006, 16:39 »
Die EU-Abgeordneten wollen eine kurzfristige Lösung im Streit um die Fortsetzung des umstrittenen Abkommens über die Weitergabe von Flugpassagierdaten (Passanger Name Records, PNR) an die USA nicht verhindern. Im Vorfeld der am morgigen Freitag startenden Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über eine neue Basis für den Transfer der sensiblen persönlichen Informationen der Kunden von Fluggesellschaften fordern sie aber einige Nachbesserungen. Darüber hinaus soll das Abkommen nur bis zum ursprünglich vorgesehenen Ablauf seines alten Pendants gelten, also bis November 2007. Ersetzt werden soll es gemäß dem Willen der Abgeordneten durch einen Vertrag mit deutlich verbessertem Datenschutz für die EU-Bürger.

Bislang haben Fluggesellschaften in den EU-Staaten den US-Behörden 34 Detailinformationen pro Passagier freigegeben, die offiziell zunächst dreieinhalb Jahre gespeichert werden dürfen. Die Angaben enthalten nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Das US-Ministerium für innere Sicherheit, das Department of Homeland Security, will seinen bisher noch begrenzten Zugriff auf die Datenbanken noch erweitern und ausführliche Reisepläne sowie Details zu den gewählten Zahlungsmethoden eingeschlossen wissen. Gleichzeitig hatte sich EU-Justizkommissar Franco Frattini dafür eingesetzt, dass auch Strafverfolgungsbehörden auf dem alten Kontinent in den Daten schürfen dürfen. Im Vorfeld der Verhandlungen über das neue Zwischenabkommen sagte der Italiener aber nur, dass er zunächst keine inhaltlichen Änderungen am alten Vertrag befürworten werde. Wegen des Zeitdrucks plädierte er für einen "realistischen und pragmatischen Zugang" zu den Passagierdaten.

Das EU-Parlament hatte zunächst 2004 aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken gegen das erste transatlantische Abkommen zur Flugdatenweitergabe geklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kassierte das Abkommen Ende Mai wegen fehlender rechtlicher Grundlage und setzte der EU-Kommission klare Kündigungsfristen. Die Vereinbarung zum Datentransfer läuft daher am 30. September aus, sodass Brüssel und Washington in den verbleibenden drei Wochen mit Hochdruck an einer Neuregelung arbeiten müssen. Sollte bis zu der Deadline keine weitere Vereinbarung stehen, erwarten Diplomaten und der Internationale Luftfahrtverband IATA ein Chaos im Luftverkehr. Rund 100.000 USA-Reisende könnten jede Woche in Europa sitzen bleiben, lauten die Befürchtungen.

Angesichts dieser Notlage hat das EU-Parlament heute in Straßburg einen Bericht der Abgeordneten Sophie in't Veld von den Liberalen angenommen. Darin wird der EU-Rat aufgefordert, ausreichende Schutzvorkehrungen in dem neuen Abkommen vorzusehen. Das Ministergremium will bis Ende September gemäß den Forderungen des EuGH einen Rahmenbeschluss als geeignete Rechtsgrundlage für die Flugdatenweitergabe verabschieden. Den Parlamentariern kommt es dabei darauf an, dass die US-Seite zumindest endlich vollständig die Bedingungen der alten Vereinbarung implementiert. Insbesondere soll sie gemäß dem abgesegneten Bericht auf ein "Push-System" umstellen, in dem die US-Behörden nicht mehr die begehrten Daten direkt aus den Reservierungssystemen der Fluggesellschaften gleichsam absaugen. Dies haben auch die EU-Datenschutzbeauftragten bereits gefordert.

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten in den Verhandlungsprozess als Beobachter einbezogen werden. Mittelfristig bestehen sie darauf, in die Arbeit an dem künftigen Abkommen für die Zeit nach November 2007 im Rahmen eines ordentlichen demokratischen Verfahrens mit Mitentscheidungsrechten eingebunden zu werden. "Es ist inakzeptabel, dass solche wichtigen Fragen durch eine Handvoll Minister und EU-Kommissare abgehandelt werden, die es sich hinter geschlossenen Türen gemütlich machen", empört sich in't Veld. Konkret hält die Niederländerin die von den USA verlangte Datenmenge für zu groß. Ändern müsse sich auch die Tatsache, dass die EU-Bürger in Fällen von Fehlern der US-Behörden keine Beschwerdemöglichkeit hätten. Generell könne es nicht angehen, dass die Bedingungen und Methoden im Kampf gegen den Terrorismus allein von den USA bestimmt würden.

Ähnlich sieht die Sache Cem Özdemir, der für die Grünen im Innenausschusses des Parlaments sitzt: "Es muss sichergestellt sein, dass die Verwendung der Daten auf die Terrorismusbekämpfung beschränkt ist und nicht für andere Zwecke, etwa Wirtschaftspionage, genutzt wird", betonte er im Rahmen der Debatte in Straßburg. Auch seien der Datenschutz und die Grundrechte zu respektieren. "Längerfristig muss die Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Gerichthofs beim Abschluss derartiger Abkommen sichergestellt werden", fordert Özdemir weiter. "Dazu brauchen wir ein europäisches Datenschutz-Rahmenübereinkommen." Nur so lasse sich die vom Parlament beklagte langsame Erosion an Grundrechten stoppen.

Quelle : www.heise.de

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Regierungsvertreter der EU und der USA haben sich auf ein Interimsabkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten verständigt. Es baut im Wesentlichen bei der Festlegung der Datensets auf dem Vorläuferabkommen aus 2004 auf, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende Mai wegen fehlender rechtlicher Grundlage kassierte. Darüber hinaus kommt der bis Juni 2007 gültige Vertrag Forderungen von Datenschützern und EU-Parlamentariern ein Stück entgegen. So soll der Transfer der Fluggastdatensätze (Passenger Name Records, PNR) vom so genannten Pull- auf ein Push-Verfahren umgestellt werden. Beim bislang praktizierten System greifen die US-Behörden direkt auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften zu. Künftig müssen sie einen Antrag einreichen, woraufhin ihnen die Airlines die persönlichen Informationen zur Verfügung stellen.

EU-Justizkommissar Franco Frattini sprach am Rande des Treffens der Justiz- und Innenminister der Mitgliedsstaaten in Luxemburg am heutigen Freitag von einem für Europa "positivem Ergebnis", das "rechtliche Kontinuität gewährleistet" und eine Datenübermittlung "im Rahmen der Terrorismusbekämpfungspolitik" erlaube. Dabei sei am EU-Rahmen festgehalten worden. Zuvor habe nach dem EuGH-Urteil die Gefahr bestanden, "dass man anstelle eines umfassenden europäischen Instruments mit mehreren bilateralen Abkommen arbeiten hätte müssen". Dabei wäre laut Frattini das Datenschutzniveau der bisherigen Vereinbarung noch herabgesetzt worden.

Der Italiener begrüßte daher insbesondere den gemeinsamen Beschluss, das neue Push-System für die Datenübertragung festzulegen. Weiter stellte er als Verhandlungserfolg heraus, dass die vom US-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) gewünschte Erweiterung der Datensätze zunächst vom Tisch ist. Allerdings haben beide Seiten Frattini zufolge einen "einfacheren" Austausch der Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden vereinbart. Dieser soll sich vor allem darauf beziehen, dass das DHS die Daten an andere US-Behörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung weiterleiten darf. Frattini stellte an diesem Punk aber klar: "Wir akzeptieren die Weitergabe nur unter der Voraussetzung, dass diese vergleichbare Datenschutzstandards einhalten." Er verheimlichte zudem nicht, dass auch die EU von dem Grundsatz des vereinfachten Informationsaustauschs Gebrauch machen möchte, also PNR-Datensätze von US-Bürgern nutzen will.

Laut der finnischen Justizministerin Leena Luthanen werden die Regierungen der Mitgliedsstaaten das nach einer neunstündigen Sitzung erzielte Verhandlungsergebnis noch besprechen müssen, um dann "möglichst nächste Woche eine formelle Entscheidung zu fällen" und das "juristische Vakuum" bei der gegenwärtig erfolgenden Datenübermittlung zu beenden. Frattini kündigte zudem an, dass er bei seinem Besuch in Washington Anfang November gemeinsam mit Vertretern der finnischen Präsidentschaft des EU-Rates die Gespräche über ein dauerhaftes neues Abkommen beginnen will. Er zeigte sich optimistisch, dass ein solches "noch vor Ende des Jahres" erarbeitet werden könne. Bis dahin könne man auch sehen, ob das Push-Verfahren funktioniere. Bislang haben Fluggesellschaften in den EU-Staaten den US-Behörden 34 Detailinformationen pro Passagier freigegeben, die offiziell zunächst dreieinhalb Jahre gespeichert werden durften. Die Angaben enthalten nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

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Scharfe Kritik am weiteren Flugdatentransfer in die USA
« Antwort #4 am: 06 Oktober, 2006, 20:23 »
Abgeordnete aus EU-Parlament und Bundestag werfen der EU-Kommission und der finnischen Ratspräsidentschaft vor, bei der Aushandlung eines Zwischenabkommens zur Weitergabe von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) an US-Behörden eingeknickt zu sein. "Die Europäische Union ist in dieser Frage eindeutig dem Druck der USA erlegen", beklagt Alexander Alvaro (FDP), Koordinator im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments. Er habe seine Hoffnung auf einen datenschutzrechtlich ausgewogenen Text nach Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses begraben müssen. Cem Özdemir, der für die Grünen im Ausschuss sitzt, sprach von einer Einigung "auf Kosten der Rechte der Unionsbürger" und einem "Schlag" gegen den Datenschutz.

Der grüne Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour warf den USA im PNR-Streit genauso wie in der SWIFT-Affäre oder bei der geplanten künftigen Übermittlung von TK-Verbindungsdaten eine "ignorante Haltung gegenüber anderen Rechtssystemen vor". Es brauche im Kampf gegen den Terrorismus nicht nur effektive Strafverfolgung, sondern auch einen effektiven Schutz der Bürgerrechte. Die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linkspartei im Bundestag, Petra Pau, empörte sich über eine "Erpressung" der Datenübermittlung durch die USA, die nun von der EU noch sanktioniert werde. Sie wittert weiter eine prinzipielle Verletzung der Grundrechte der rund 450 Millionen EU-Bürger. Auch das bis Ende Juni 2007 gültige Interimsabkommen sei damit verfassungswidrig. In ihren Bedenken bestätigt fühlt sich überdies die FDP-Bundestagsfraktion: "Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen die Interessen der deutschen Passagiere nicht ausreichend vertreten", erklärt ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Ernst Burgbacher.

Die Abgeordneten empört vor allem, dass die bereits im Vorgängerabkommen definierten 34 Datensets einschließlich Namen, Geburts- und Flugdaten, Kreditkarteninformationen, besonderen Essenswünsche, weiteren Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern künftig ganz offiziell nicht mehr nur an den US-Zoll, sondern auch an Sicherheitsbehörden wie das FBI oder die CIA übermittelt werden dürfen. "Hier hätte Europa eindeutige datenschutzrechtliche Schutzvorkehrungen verlangen müssen", moniert Alvaro. Durch die erweiterten Zugangsmöglichkeiten sei es für EU-Bürger nicht mehr nachvollziehbar, wer in den USA über ihre Daten verfügt. Als einzigen Lichtblick betrachtet der FDP-Politiker die Durchsetzung des so genannten Push-Systems. Es verhindere, dass US-Behörden wahllos aus den Fluggastdaten bei den Fluggesellschaften schöpfen dürften. Wann genau die Abkehr vom gegenwärtigen Pull-System erfolgen soll, ist allerdings noch offen.

Alvaro warf überdies die Frage auf, "was die Amerikaner gemacht hätten, wenn demnächst keine europäischen Flugzeuge mehr auf amerikanischem Boden gelandet wären, weil sie auf der Grundlage von EU-Recht keine Fluggastdaten mehr übermittelt hätten." Er glaubt nicht, dass der dadurch entstehende volkswirtschaftliche Schaden die USA kalt gelassen hätte. "Dagegen haben wir uns wieder einmal ohne Not dem Willen der USA gebeugt", ärgert sich der Liberale. Martine Roure, die Berichterstatterin für den PNR-Transfer im EU-Parlament, mahnte zugleich an, dass die US-Behörden nun ihrem Versprechen zum Einhalten aller weiter bestehenden Datenschutzvorschriften nachkommen müssten. Die französische Sozialistin pochte ferner darauf, die europäische Volksvertretung bei der Aushandlung des Folgeabkommens zu beteiligen. Der neue Vertrag müsse vor allem eine Klausel enthalten, der zufolge EU-Bürger gegen den Missbrauch ihrer persönlichen Daten gerichtlich vorgehen können.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte derweil laut Agenturberichten in Luxemburg prinzipiell das Interimsabkommen und die Ansage der EU-Kommission, auch die Daten von aus den USA in die EU fliegenden Passagieren durch Sicherheitsbehörden auf dem alten Kontinent überprüfen zu lassen und ein eigenes Passagierdatensystem aufzubauen. Der Schutz vor terroristischen Anschlägen sollte für Flüge in die EU und innerhalb der Gemeinschaft nicht geringer sein als für Flugreisen über den Atlantik, befand die SPD-Politikerin. Die Mitgliedsstaaten müssten ein solches System im EU-Rat aber einstimmig befürworten.

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Re: EU und USA verhandeln erneut über Daten von Flugpassagieren
« Antwort #5 am: 06 Oktober, 2006, 23:30 »
Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
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Re: EU und USA verhandeln erneut über Daten von Flugpassagieren
« Antwort #6 am: 07 Oktober, 2006, 02:00 »
Bemerkenswert ist, daß der Datenaustausch nur einseitig verläuft. Wir sind also schlimmer als die Amis.

Wieso läuft eine Zypries, die bekanntermassen schon einige Dämpfer vom Bundesverfassungsgericht noch in diser Position herum. So eine ist für mich als verfassungsfeindlich einzustufen, damit nicht tragbar für öffentliche Ämter.

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USA-Einreise: Noten für das individuelle Risikopotenzial
« Antwort #7 am: 01 Dezember, 2006, 21:29 »
Wer eine Reise in die USA plant, muss nicht nur damit rechnen, dass an der Grenze bereits bis zu 34 Einzelinformationen über ihn vorliegen, auch ein individuelles Sicherheitsprofil wurde schon erstellt. Wie das Online-Magazin Telepolis berichtet, werden die von den Airlines übermittelten Flugpassagierdaten (PNR) in das Automated Targeting System (ATS) des Department of Homeland Security (DHS) gespeist. Das System hat die Aufgabe, als gefährlich eingeschätzte Personen, Güter und Fahrzeuge herauszufiltern, die nicht in das Land gelassen werden sollen.

Zur ATS-Überprüfung, die bei den Verhandlungen mit der EU über die Weitergabe der PNR-Daten nie explizit erwähnt wurde, werden die Informationen auch mit anderen Datenbeständen verknüpft, etwa dem Automated Commercial System (ACS), dem Automated Export System (AES), dem Automated Commercial Environment (ACE) und dem Treasury Enforcement Communication System (TECS). Hinzu kommen Daten von anderen Ländern. Die ATS-Daten sollen bis zu 40 Jahre lang gespeichert werden und stehen auf Anfrage auch dem FBI und anderen Sicherheitsbehörden offen.

Siehe dazu auch den Telepolis-Artikel:

    * US-Regierung bewertet das Risikopotenzial aller Ein- und Ausreisenden

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/81899

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Bundestag uneins über weiteren Flugdatentransfer in die USA
« Antwort #8 am: 10 März, 2007, 12:24 »
Die Oppositionsfraktionen im Bundestag pochen gemeinsam auf einen deutlich verbesserten Datenschutz bei der heftig umstrittenen Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA. Vertreter der FDP, der Linken und der Grünen forderten die Bundesregierung am gestrigen Donnerstag auf, bei der Aushandlung eines neuen Abkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten eine strikte Zweckbindung der Informationsübertragung genauso durchzusetzen wie möglichst kurze Speicherfristen. Zudem sollten die Passagiere nicht nur über die Sammlung und Vorhaltung der Daten unterrichtet werden, sondern sich zur Sicherung der rechtsstaatlichen Kontrolle auch an unabhängige Beschwerdeinstanzen wenden können. Ferner seien die bislang von den Fluggesellschaften freigegebenen 34 Datenmerkmale auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren.

"Mehrfach haben wir die Bundesregierung aufgefordert, mit den USA auf Augenhöhe zu verhandeln", monierte Ernst Burgbacher für die FDP bei der Beratung zweier Anträge von Liberalen und Grünen zum weiteren Vorgehen beim transatlantischen Abkommen zu den so genannten Passenger Name Records (PNR). Leider gebe es aber noch immer keine Anzeichen, dass bei neuen Gesprächen "die europäische Position endlich angemessen berücksichtigt wird". Vor Abschluss eines neuen Vertrags muss Burgbacher zufolge "eine umfassende Evaluation des bisherigen Abkommens erfolgen". Dabei sei etwa zu prüfen, welche der bislang nutzbaren Datensätze "tatsächlich auch dem Zweck der Terrorismusbekämpfung dienen".

Omid Nouripour von den Grünen betonte im Rahmen der zu Protokoll gegebenen Reden, dass die Fluggastdaten nicht für das von den US-Behörden betriebene Überwachungsprogramm Automated Targeting System (ATS) zur Risikobewertung von Einreisenden in die USA verwendet werden dürften. Er wies in diesem Zusammenhang auf die dreitägige Inhaftierung des deutschen Staatsbürgers Majid Shehadeh verweisen, der aller Wahrscheinlichkeit nach auf Grundlage des ATS als "Risikopassagier" eingestuft worden sei und am Flughafen in Las Vegas nicht einreisen durfte.

Für die Linkspartei beklagte Jan Korte, dass die Fluggastdaten in den Vereinigten Staaten mit anderen Datensätzen verknüpft und im Rahmen der als "Undertakings" bekannten Zusatzerklärung der USA sowie im Zusammenspiel mit dem ATS bis zu 40 Jahre aufbewahrt würden. Hier werde "in eklatantem Maße gegen Grundrechte verstoßen". Dass die abgefragten Angaben nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern enthalten, sondern auch Kreditkarteninformationen und besondere Essenswünsche, gehe deutlich zu weit. Zudem sei ein Verbot der Weiterleitung der Informationen an US-Geheimdienste zu verlangen.

Peter Altmaier, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, warf der Opposition dagegen "abwegige Rechtsauffassungen und unzutreffende Schlussfolgerungen" vor. Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sei ein Abkommen, "das langfristig Rechtssicherheit schafft, einen angemessenen Datenschutz bietet und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet." Dabei könne man die USA aber nur "partnerschaftlich" gewinnen. Die erste Verhandlungsrunde in Washington am 26. Februar habe bestätigt, dass die USA eigentlich überhaupt keine neue Vertragsgrundlage haben wollten und die Festschreibung verbindlicher, spezifischer datenschutzrechtliche Regelungen "extrem schwierig" würde.

Altmaier verwies ferner darauf, dass ein Teil der Fluggesellschaften die PNR-Daten inzwischen im Push-Verfahren gemäß dem Bestreben des Zwischenabkommens übermitteln würden. Dabei stellen die US-Behörden eine Anfrage an die Fluggesellschaften, woraufhin ihnen diese die persönlichen Informationen zur Verfügung stellen. Hiesigen Erkenntnissen zu­folge regeln laut dem CDU-Politiker derzeit circa 15 Airlines den Transfer in dieser Weise. Andere Fluggesellschaften sähen noch technische Fragen als klärungsbedürftig an. Es sei ein zen­trales Anliegen der EU, mit dem neuen Vertrag zu einer vollständigen Umstellung auf das Push-Verfahren zu kommen.

Als "völlig abwegig in Anbetracht der Bedrohungen durch den Terrorismus" bezeichnete Altmaier die Absicht der FDP, die Übermittlung von PNR-Daten generell zu unterbinden. Gleichzeitig äußerte er sich skeptisch über eine rasche Einigung auf einen Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Sicherheitsbereich, bei dem die Bundesregierung in ihrer Funktion als Ratsspitze gerade einen neuen Anlauf macht und dabei entsprechend den Wünschen der USA den Datentransfer in Drittstaaten nicht reguliert wissen will. Die bisherigen Beratungen hätten Altmaier zufolge der "begründeten Sorge" Ausdruck verliehen, "dass Arbeitsabläufe, die seit Jahren in den Mitgliedstaaten praktiziert und bisher keinerlei Anlass zu Beanstandungen gegeben haben, durch gut gemeinte, aber unpassende Detailregelungen zum Datenschutz erschwert werden." Insgesamt habe sich die Bundesregierung in Bezug auf den Datenschutz keinerlei Versäumnisse vorzuwerfen, hielt der CDU-Politiker anders lautende Ermahnungen von Sachverständigen entgegen.

Wolfgang Gunkel von der SPD-Fraktion räumte ein, dass die Anträge der Opposition "sich mit einem sehr wichtigen Problem beschäftigen". Das bestehende Abkommen sei aus Datenschutzgesichtspunkten nicht positiv zu bewerten, da "schon die Ess­gewohnheiten eines einzelnen Passagiers die Fahnder aus den USA auf seine Fährte locken und ihn unter Terror­verdacht stellen" könnten. Die Bekämpfung des Terrorismus scheine in den USA seit dem 11. September 2001 "nahezu jeden Eingriff in die Bürgerrechte zu rechtfertigen". Ganz ohne Abkommen gäbe es aber auch keine rechtliche Verpflichtung der USA, gewisse Datenschutzstandards einzuhalten. Die Fluggesellschaften würden sich "ja geradezu verpflichtet fühlen, die Passagierdaten weiterzugeben, um nicht den Entzug der Landerechte zu riskieren." Letztlich bezeichnete Gunkel die Anträge als irrelevant. Der Bundesregierung werde es hoffentlich gelingen, ausreichende datenschutzrechtliche Standards vertraglich festzuschreiben.

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Vor dem Abschluss eines neuen transatlantischen Abkommens zum Transfer von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) soll die Verarbeitung der umfangreichen an US-Sicherheitsbehörden gelieferten persönlichen Informationen von der EU-Seite aus überprüft werden. Dabei seien Klagen von Passagieren anzusprechen, dass man sie unbegründet auf US-Flughäfen festgehalten und ihnen die Einreise verweigert habe. In dieser Forderung nach mehr Transparenz beim Screening der Flugreisenden durch die USA waren sich Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie Fluggesellschaften und Wissenschaftler auf einem Arbeitstreffen der "Artikel 29"-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten Anfang der Woche in Brüssel einig. Eine derartige, von den geladenen Parteien gemeinsam vorzunehmende Überprüfung würde nach Ansicht der Experten dazu beitragen, bei den Reisenden mehr Akzeptanz für das Kontrollsystem zu schaffen. Gleichzeitig würden die USA ein Signal setzen, dass sie datenschutzrechtliche Bedenken ernst nähmen.

Die EU-Abgeordneten hatten jüngst befürchtet, dass die Weitergabe von Fluggastdaten für Wirtschaftsspionage unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung missbraucht werden könnte. Auch im Bundestag forderten Oppositionspolitiker vor kurzem eine strikte Zweckbindung der Informationsübertragung und möglichst eng begrenzte Speicherfristen. PNR dürften nicht für das von den US-Behörden momentan überarbeitete Überwachungsprogramm Automated Targeting System (ATS) zur Risikobewertung von Einreisenden in die USA gemäß einem undurchsichtigen Scoring-Verfahren verwendet werden, hatte es geheißen. Auf dem Brüsseler Workshop vertraten die Teilnehmer nun die Meinung, dass ein solches analytisches Mittel nicht zu Zwecken genutzt werden dürfe, die mit dem PNR-Übereinkommen unvereinbar sind. Dabei geht es etwa um die mit dem ATS einhergehende Ausweitung der Datenspeicherung auf 40 Jahre und die Einbeziehung zusätzlicher Merkmale.

Alle Teilnehmer an den Podiumsdiskussionen bekundeten zudem, dass jedes weitere Übereinkommen über die Übermittlung von Passagierdaten die Grundrechte garantieren müsse. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen müssten gewährleistet werden. Bilaterale Übereinkommen zwischen den USA und den Mitgliedstaaten seien keine praktikable Lösung. Zudem müsse eine Rechtslücke beim Datentransfer, den die USA auf alle Fälle von den Fluggesellschaften verlangen, nach Ablauf des gegenwärtigen Abkommens vermieden werden. Für alle Beteiligten sei die Rechtssicherheit von herausragender Bedeutung.

Die angesprochenen Fragen konzentrierten sich vor allem auf die Art der künftigen Übermittlung von personenbezogenen Daten an US-Strafverfolgungsbehörden. Das noch bis zur Mitte des Jahres laufende Interimsabkommen sieht eine Umstellung von einem "Pull"- auf ein "Push"-System vor, sobald eine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde. Bei letzterem übergeben die Fluggesellschaften die angeforderten Datensätze an US-Behörden, während diese im ersten Fall selbst auf die Reservierungssysteme zugreifen. Die Teilnehmer betonten, dass es keine technischen Hindernisse zur Umsetzung des "Push"-Verfahrens gebe. Die Vertragsparteien riefen sie zugleich dazu auf, dieses nun flächendeckend zum Einsatz zu bringen.

Die Vertreter der europäischen Datenschutzbehörden betonten auch die Notwendigkeit einer besseren Informationspolitik durch die Reisebüros und Luftfahrtunternehmen, da nicht alle Transatlantik-Passagiere angemessen über ihre Rechte und die Formen der gegenwärtigen Datenverarbeitung informiert würden. Es könne noch viel mehr dafür getan werden, um die Reisenden detaillierter über die Erhebung und Verarbeitung von Passagierdaten zu unterrichten. Fluggesellschaften in den EU-Staaten geben den US-Behörden gegenwärtig 34 Detailinformationen pro Passagier frei, die offiziell zunächst dreieinhalb Jahre gespeichert werden dürfen. Die Angaben enthalten nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen, besondere Verpflegungswünsche, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Unter Führung der deutschen Ratspräsidentschaft verhandelt Brüssel gegenwärtig mit Washington über ein neues Abkommen, wobei Forderungen nach einem besseren Datenschutz bislang aber auf taube Ohren stoßen.

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USA reklamieren "absolutes Recht" auf persönliche Daten von Europäern bei der Einreise

Vor seiner Reise nach Großbritannien hat der Chef des US-amerikanischen Department of Homeland Security  Michael Chertoff in einem Interview mit dem britischen Telegraph noch einmal betont, dass die USA ein Recht darauf haben, alle von ihnen gewünschten persönlichen Daten von Europäern, die in die USA einreisen wollen, zu erhalten. Bis zum Juli soll ein neues Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten (PNR) an die US-Sicherheitsbehörden ausgehandelt werden.

Datenschützer und Politiker fordern, die Weitergabe der Daten zu beschränken, die Verbindung mit weiteren Daten zu verhindern und die Speicherung zu begrenzen. Gewünscht wird überdies die Umstellung auf ein Push-Verfahren, bei dem die Fluggesellschaften die Daten an die US-Behörden übermitteln, die US-Regierung wünscht das Pull-Verfahren beizubehalten und will die PNR-Daten – bislang umfassen diese 34 Informationen von Namen über Geburtsdaten bis hin zu Kreditkartennummern, E-Mail-Adressen und Telefonnummern – mit weiteren Daten verbinden. So wurden die PNR-Daten bereits in das Computer Assisted Passenger Prescreening System II (CAPPS II) und dann in das Automated Targeting System (ATS) einbezogen, mit dem das Gefährdungspotenzial von Flugpassagieren ermittelt werden soll. Dort werden sie mit zahlreichen anderen Daten aus unterschiedlichen Datenbanken verknüpft. Die Daten werden bis zu 40 Jahre lang gespeichert. Sie stehen nicht nur anderen Behörden des Heimatschutzministeriums, sondern auch auf Anfrage dem FBI und anderen Sicherheitsbehörden offen.

Den Besuch bei seinem britischen Kollegen John Reid nutzt Chertoff aus, um wieder einmal Druck auf die EU auszuüben, auch wenn diese sich bislang für den Datenschutz nicht sonderlich stark macht. Seit 2004 war bekannt, dass die PNR-Daten für andere Überwachungsprogramme verwendet wurden. Chertoff erklärte, es bestünde die Sorge, dass künftige Terroranschläge von britischen oder europäischen Muslimen begangen werden könnten, die sich als "Bürger zweiter Klasse" empfinden und durch die "koloniale Vergangenheit" entfremdet fühlen. Im Gegensatz dazu würden die amerikanischen Muslime besser in die Gesellschaft integriert sein, da "das ganze Land ein Einwanderungsland ist" und deswegen die Unterscheidung zwischen Einheimischen und Außenseitern keinen Sinn mache.

Die USA würden zum Schutz vor Terroristen aus Europa mehrschichtige Sicherheitsvorkehrungen aufbauen und sich nicht darauf verlassen, "dass eine ausländische Regierung weiß, dass einer ihrer Bürger verdächtig ist und hierher reisen wird". Die Gefahr bestehe, dass ein "unbekannter Terrorist" dank des Visa-Waiver-Programms in die USA gelangen könne. Während man mit bekannten Verdächtigen keine großen Probleme habe, würden "Clean skin"-Verdächtige, deren "Dokumente völlig legitim und nicht gefälscht sind", eine Gefahr darstellen.

Um die erforderliche Sicherheit zu erlangen, müssten die USA von europäischen Reisenden zusätzliche Informationen wie E-Mail-Adressen oder Kreditkartendaten erhalten. Man werde nicht mit den Europäern darüber verhandeln, wer in die USA einreisen kann: "Wir haben ein absolutes Recht, die Informationen zu erhalten, ebenso wie ich das Recht habe, wenn jemand als Gast zu mir nach Hause kommen will, diesen zu fragen, wer er ist, und ihn sich ausweisen zu lassen." So sollen Reisende bald nicht mehr nur zwei Fingerabdrücke, sondern alle zehn abgeben müssen, wenn sie in die USA einreisen wollen, um so unbekannte Terroristen identifizieren zu können. Die USA bauen eine Datenbank auf, in der weltweit Fingerabdrücke gesammelt werden, die man an verdächtigen Orten gefunden hat.

Der Irak-Krieg habe die Welt nicht unsicherer gemacht, erklärte Chertoff in Übereinstimmung mit der Haltung im Weißen Haus. Zudem seien die USA jetzt sicherer und besser geschützt als vor dem 11. September 2001. Allerdings gebe es, besonders bei den Medien und in der "intellektuellen Klasse", die Neigung, nachzugeben. Das sei ein "sehr schädlicher und destruktiver Impuls". Schon letztes Jahr hatte Chertoff im Hinblick auf den Datenschutz vor einer zunehmend "aktivistischen, linken und elitären Rechtsphilosophie" gewarnt, die sich in Europa ausbreite.

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Kann mir bitte jemand helfen, auf der Suche nach der "zunehmend 'aktivistischen, linken und elitären Rechtsphilosophie' ..., die sich in Europa ausbreite(t)"

Ich vermag nämlich derlei überhaupt nicht zu erkennen, sondern allenfalls reaktionäre, a(nti)soziale, bürgerrechtsfeindliche, undemokratische Bestrebungen, die sich immer mehr durchsetzen.
Und zwar sowohl in Deutschland und Europa, als auch bei den Cowboys.
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Neues Abkommen zum Transfer von Flugpassagierdaten nimmt Gestalt an
« Antwort #12 am: 06 April, 2007, 10:33 »
Die EU-Seite spricht von Fortschritten bei den Verhandlungen um ein längerfristiges transatlantischen Abkommen über die Weitergabe von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR). Der amtierende Ratsvorsitzende der EU-Innenminister, Wolfgang Schäuble, erklärte am gestrigen Donnerstag in Berlin nach einem Treffen mit Vertretern der US-Regierung und der EU-Kommission, dass die Gespräche ein gutes Stück weit vorangekommen seien. Der internationale Vertrag werde noch vor dem Gipfel der acht führenden Industrienationen (G8) im Juni in Heiligendamm unterschriftsreif sein. Die Staats- und Regierungschef müssten sich dort nicht mehr mit dem heißen Eisen beschäftigen.

Auch laut EU-Justizkommissar Franco Frattini sind beide Seiten einer Lösung näher gekommen. Man sei sich einig, bei der Datenerhebung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und den Zweck für die Verwendung der Daten genau festzulegen. Es sei wichtig, dass nur Daten gespeichert würden, die tatsächlich für die Vermeidung von Anschlägen relevant seien. Auch von Washington werde prinzipiell nicht mehr angezweifelt, dass die personenbezogenen Daten nur für die Terror- und Kriminalitätsbekämpfung verwendet werden dürften. Offen sei aber, wer Zugriff bekommen und den Umgang mit den Informationen überwachen solle.

Schäuble räumte ein, dass es beim Datenschutz nach wie vor unterschiedliche Ansichten gebe. US-Heimatschutzminister Michael Chertoff beteuerte noch einmal, dass sein Land "das Recht hat, auf den Informationen zu bestehen, die es benötigt". Er verteidigte die Erhebung der Flugpassagierdaten unter anderem mit dem Hinweis auf die Attentäter des 11. September 2001: Wären die Informationen über die Flugreisenden schon damals abgefragt worden, hätte bereits bei der Einreise eine Verbindung zwischen den meisten der 19 Selbstmordattentäter hergestellt werden können. Zwei der Extremisten hätten bereits auf einer Warnliste der US-Behörden gestanden, drei weitere Attentäter hätten sich mit ihnen eine Adresse geteilt.

Das ursprüngliche Abkommen der EU mit den USA kassierte der Europäische Gerichtshof im Mai 2006 wegen fehlender rechtlicher Grundlage. Eine im Herbst mit heißer Nadel gestrickte Interimsvereinbarung läuft noch bis Ende Juli. Fluggesellschaften in den EU-Staaten geben den US-Behörden gegenwärtig 34 Detailinformationen pro Passagier frei, die offiziell zunächst dreieinhalb Jahre gespeichert werden dürfen. Die Angaben enthalten nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen, besondere Verpflegungswünsche, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

"Diese 34 Datenfelder sind zu viele", bemängelte der Bundesdatenschutzbeaufragte Peter Schaar nun anlässlich der Berliner Runde im ARD Morgenmagazin. Er verwies auf Bestrebungen in den USA, die Daten künftig nicht dreieinhalb, sondern bis zu 30 Jahre zu speichern. Die biometrischen Daten, die mit einem Fingerabdruck und einem Gesichtsfoto direkt bei der Einreise im Rahmen des US-VISIT-Programms erhoben werden, würden schon jetzt für 99 Jahre archiviert. Schaar beklagte auch, dass die US-Behörden direkten Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften hätten. Dies müsse sich ändern. Weiter bemängelte Schaar, dass eigentlich jedes Jahr eine Überprüfung der von den USA erhobenen Daten stattfinden sollte, aber dies bisher erst einmal gelungen sei.

Die FDP forderte derweil eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe. "Der jetzige Zustand ohne eine klare gesetzliche Regelung kann nicht länger hingenommen werden», sagte ihr parlamentarischer Geschäftsführer Ernst Burgbacher. Bei einem Abkommen müssten die europäischen Datenschutzstandards gelten.

Das EU-Parlament hatte zuvor befürchtet, dass die Fluggastdaten für Wirtschaftsspionage unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung missbraucht werden könnten. Auch im Bundestag forderten Oppositionspolitiker vor kurzem eine strikte Zweckbindung der Informationsübertragung und möglichst eng begrenzte Speicherfristen. PNR dürften nicht für das von den US-Behörden momentan überarbeitete Überwachungsprogramm Automated Targeting System (ATS) zur Risikobewertung von Einreisenden in die USA gemäß einem undurchsichtigen Scoring-Verfahren verwendet werden. Alle Fraktionen im Parlament riefen die Regierung jüngst auf, bei einem neuen Abkommen ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, "insbesondere bei der Begrenzung der Datenübermittlung und der Zweckbindung".

Im Blickpunkt der Berliner Gesprächsrunde standen auch Probleme der Rekrutierung von Anhängern terroristischer Strukturen. Große Bedeutung maßen die Teilnehmer dabei dem globalen Datennetz zu. "In der Abstraktion des Internets wächst die Gefahr der Radikalisierung", räsonierte Schäuble. Daher müssten die technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Grenzen der Bekämpfung derselben ausgelotet werden. Nationale Ansätze allein würden nicht zum Ziel führen, Europa und die Vereinigten Staaten müssten sich eng austauschen. Schon bei einer Unterredung im Herbst traten Schäuble und Chertoff geeint für eine schärfere Internetüberwachung ein.

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EU und USA haben Vereinbarungen über Weitergabe von Flugpassagier- und Finanzdaten erzielt

Wie ein Sprecher der EU-Kommision mitteilte, wurde zwischen der EU und den USA nun eine Einigung über die Übergabe der Flugpassagierdaten (PNR) an die Sicherheitsbehörden der USA erzielt. Schon im Vorfeld war bekannt geworden, dass die EU den Wünschen der USA noch weiter nachkommen wird und es gestattet, dass die US-Sicherheitsbehörden die Daten 15 Jahre lang speichern dürfen. Bislang wurden die Daten dreieinhalb Jahre vorgehalten, die USA hatte 50 Jahre verlangt.

Ein neues Abkommen war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof letztes Jahr einem Einspruch des EU-Parlaments stattgegeben und die Vereinbarung für unzulässig erklärt hatte – allerdings nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen, sondern weil die Rechtsgrundlage nicht zutreffend gewesen sei. Da das daraufhin in Kraft getretene Interimsabkommen im Juli ausläuft, musste eine neue Regelung gefunden werden. Die Vereinbarung, die EU-Innenkommissar Franco Frattini und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit dem US-Heimatschutzminister Michael Chertoff erreicht haben, muss noch von den Mitgliedsländern am Freitag gebilligt werden.

Als Erfolg kann bewertet werden, dass die Daten durch ein Push-Verfahren übermittelt werden sollen, bislang wurde ein Pull-Verfahren praktiziert, bei dem die US-Behörde selbst Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften gehabt hatte. Statt der bislang 34 PNR-Daten müssen jetzt zwar noch 19 an die US-Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, aber sie werden nicht nur länger vorgehalten, sondern sind auch allen Behörden des Heimatschutzministeriums und nicht mehr nur wie zuvor der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) zugänglich. Damit wurde indirekt der US-Regierung zugestanden, die Flugpassagierdaten mit anderen Informationen zu verknüpfen, um so eine Risikobewertung durchzuführen. Das wurde vom Heimatschutzministerium bereits begonnen, die EU hatte die Öffentlichkeit aber nicht darüber unterrichtet (PNR-Daten als Ausgangspunkt zum Ausspionieren).

In einem Brief an Bundesinnenminister Schäuble schrieb der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx, dass er durch einige der vereinbarten Punkte besorgt sei. Das betrifft die Verlängerung der Vorhaltungsdauer von 3,5 auf 15 Jahre, wobei durch die Unterteilung in eine "aktive" Vorhaltung von 7 Jahren und eine "schlafende" Vorhaltung von 8 Jahren ein neuer rechtlicher Tatbestand geschaffen werde. Hustinx kritisiert, dass eine Menge an US-Behörden Zugriff auf die Daten erhalten, während es keine Einschränkungen dafür gibt, was sie mit diesen machen dürfen. Nach seinen Informationen gäbe es auch keinen wirklichen Rechtsweg für Beschwerden von EU-Bürgern, wenn die Daten missbräuchlich verwendet werden. Moniert wird auch, dass die USA kein bindendes Abkommen wünscht, sondern nur einen Austausch von Briefdokumenten. Die EU-Bürger würden erwarten, dass die EU-Institutionen die Rechte schützen, die in der Europäischen Charta der Grundrechte festgelegt wurden, wozu der Schutz persönlicher Daten gehöre. Hustinx äußerte gegenüber Schäuble das Bedenken, dass die Vereinbarung vermutlich nicht mit den fundamentalen Rechten der EU kompatibel sein werde.

Zudem haben EU und USA auch eine Vereinbarung über die Nutzung von Finanzdaten europäischer Bürger getroffen. Letztes Jahr war bekannt geworden, dass US-Geheimdienste Daten vom internationalen Bankennetzwerk SWIFT erhielten und auswerteten. SWIFT hat seine Zentrale in Belgien, die Daten fließen aber auch meist durch die US-Filiale, von der die CIA sie angeblich zu Zwecken der Terrorbekämpfung erhalten hatte. Das verstieß nicht nur gegen die europäischen Datenschutzgesetze, sondern gab der CIA auch prinzipiell die Möglichkeit zur Wirtschaftsspionage. Genauere Einzelheiten über die jetzt getroffene Vereinbarung sind noch nicht bekannt. Nach Informationen von Reuters sollen die US-Sicherheitsbehörden weiterhin die Daten erhalten können, sie dürften aber nur zur Terrorbekämpfung verwendet und 5 Jahre lang gespeichert worden. SWIFT selbst hatte angekündigt, die europäischen Daten in Zukunft in Europa zu belassen, wodurch die US-Behörden keinen Zugriff mehr auf sie hätten.

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EU bei Fluggastdaten "über den Tisch gezogen"
« Antwort #14 am: 10 Juli, 2007, 11:43 »
Die Vertreter aller Fraktionen im Europäischen Parlament kritisierten in einer Debatte am späten Montagabend das unter deutscher Ratspräsidentschaft ausgehandelte Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten. Während Justizkommissar Franco Frattini lobte, dass man nun erstmals ein bindendes und langfristiges Abkommen mit hohem Datenschutzstandards habe, forderten Vertreter der Europäischen Christdemokraten (EVP-ED), der Sozialdemokraten (PSE), der Liberalen (ALDE) und der Grünen Nachbesserungen.

Der Abgeordnete Stavros Lambrinidis (PSE) wies im Rahmen der hitzigen Debatte darauf hin, dass das Abkommen den USA die Weitergabe der Daten an andere Länder erlaube. "Die EU hat nicht nur ein Abkommen mit den USA unterschrieben, sondern ein Abkommen mit allen Ländern auf der Welt." Der von Ratspräsidentschaft und Kommission vorgelegte Vorschlag, der noch im Juli verabschiedet werden soll, umfasst drei Einzeltexte: das Abkommen und einen Briefwechsel der beiden Parteien. Letzterer enthalte die Erlaubnis für die USA, die Fluggastdaten beliebig an Drittländer weiterzugeben.

Lambrinidis warnte, der Briefwechsel enthalte zwar Verpflichtungen für die EU, aber nicht für die USA. Die USA sage nämlich, dass sie nur durch die unilaterale Erklärung und US-Gesetze gebunden sei. Würden die US-Gesetze geändert, dann ändere sich auch die Absprache. "Das Abkommen ist so voller Rechtslücken, dass die USA fast alles tun können, was sie wollen," klagte Lambrinidis.

Eine genauere Lektüre der Dokumente zeige übrigens, dass der triumphal verkündete Durchbruch eher einer Kapitulation vor den USA gleichkomme, warnten Vertreter der ALDE und der Grünen. "Die EU wurde über den Tisch gezogen," urteilte Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE). Insbesondere wurde kritisiert, dass die deutsche Ratspräsidentschaft die Verringerung der Kategorien der übertragenen Daten so in den Vordergrund gestellt hatte. Die zweimal von der Grünen Kathalijne Buitenweg an Kommissar Frattini gerichtete Frage, welche Daten denn nun faktisch nicht mehr übertragen würden, beantwortete dieser nicht. Es handele sich nur um eine Zusammenfassung der Daten in weniger Kategorien, schimpften die Abgeordneten.

Auch der hoch gelobte neue Rechtsschutz sei unzureichend. Laut Frattini können sich EU-Bürger nun auch auf den US Privacy Act berufen, um gegen den Mißbrauch ihrer Daten vorzugehen. "Es gibt trotzdem noch keine solide rechtliche Möglichkeit, mit der die Bürger ein Einspruchsrecht haben", sagte der Konservative Carlos Coelho. Er sei auch nicht einverstanden mit der langen Speicherdauer, die nun insgesamt 15 Jahre umfasst. Davon werden die vorgehaltenen Daten acht Jahre lang als "schlafend" bezeichnet, aus Sicht vieler Experten ein merkwürdiges Konstrukt.

Nach wie vor haben die Parlamentarier auch grundsätzliche Bedenken. Berichterstatterin Sophia in't Veld mahnte etwa an, dass Rat und Kommission ebenso wie die US-Seite nach wie vor den Nachweis schuldig geblieben seien, dass die Datensammlung tatsächlich effektiv für die Bekämpfung des Terrorismus sein könne. Die britische Liberale Sarah Ludford sagte, die Sammelei sei keine zielgerichtete Maßnahme, "sondern es geht um Profiling". Ludford forderte eine klare Rechtsgrundlage auf EU-Seite und die voll umfängliche Einbeziehung des Parlaments. Frattini wehrte ab, ohne Abkommen hätten die Fluggesellschaften bilateral mit den US-Behörden verhandeln müssen. Dabei sei im Sinne des Datenschutzes wohl kaum ein besseres Ergebnis zu erwarten gewesen.

Einzelne Regierungen haben nun zwar das Textpaket ihren nationalen Parlamenten vorgelegt. Doch diese seien unter Zeitdruck gesetzt und stünden angesichts des Umstands, dass ein einziges Nein eines Parlaments bedeute, dass es kein Abkommen gebe, mit dem Rücken zur Wand. Das werde wohl kein Parlament riskieren, vermutet in't Veld. Das EU-Parlament will noch in dieser Sitzungswoche eine Entschließung verabschieden, an der noch heute Morgen gearbeitet wurde.

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