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eBay diverses ...
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Thema: eBay diverses ... (Gelesen 10400 mal)
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SiLæncer
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Österreich: Aufhebung von eBay-Verträgen bei zu hohem Preis möglich
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Antwort #30 am:
20 Oktober, 2007, 15:05 »
Verträge, in denen ein Vertragspartner mehr als das Doppelte der Gegenleistung leisten soll, können in Österreich vom Benachteiligten aufgehoben werden (so genannte "laesio enormis", § 934 ABGB). Diese auch "Verkürzung über die Hälfte" genannte Regelung ist auch auf über Online-Auktionswebseiten wie eBay geschlossene Verträge anwendbar, hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung festgestellt.
Geklagt hatte der Verkäufer eines Autos, der im September 2005 seinen zehn Jahre alten Gebrauchtwagen unter Hinweis auf diverse gravierende Mängel und mit einem Angebot zur Besichtigung als "Bastlerfahrzeug" bei eBay zum Mindestpreis von einem Euro eingestellt und damit schließlich 4.010 Euro erzielt hatte. Der Käufer hatte von der Besichtigungsmöglichkeit während der Versteigerung keinen Gebrauch gemacht. Als er das Fahrzeug nach Versteigerungsende zum ersten Mal sah, verweigerte er die Zahlung des Kaufpreises.
Der Verkäufer klagte daraufhin auf Zahlung des Kaufpreises, verlor jedoch in allen drei Instanzen. Der Beklagte hat sich erfolgreich auf die laesio enormis berufen. Der Verkehrswert des Fahrzeugs (zwischen 500 bis 1.600 Euro) erreicht nämlich nicht einmal die Hälfte des Kaufpreises (4.010 Euro).
Zwar gibt es im österreichischen Recht diverse Ausnahmen von der laesio enormis, das Gericht sah jedoch keine als zutreffend an, da es sich weder um eine Zwangsversteigerung noch um einen Glücksvertrag mit einem starken Zufallselement gehandelt habe, bei dem im Voraus nicht absehbar ist, für welche Seite sich der Vertrag als vorteilhaft erweist. Da bei einer Online-Auktion der Bieter jederzeit aussteigen könne, trete der Wagnischarakter auf Seiten des Bieters völlig in den Hintergrund, so der OGH.
Im deutschen Recht ist keine solche "laesio enormis" vorgesehen. Der Bundesgerichtshof geht jedoch davon aus, dass ein Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, bei dem Leistung und Gegenleistung in auffallendem Missverhältnis stehen ("wucherähnliches Geschäft"). Zusätzliche Voraussetzung ist jedoch eine verwerfliche Gesinnung des Bevorteilten in Form des bewussten oder leichtfertigen Ausnutzens der schwächeren Position des Benachteiligten.
Quelle :
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Erster PayPal-Zwang bei eBay
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Antwort #31 am:
29 November, 2007, 10:32 »
eBay nutzt offenbar den Hype um Apples iPhone, um Verkäufer zu zwingen, sich beim Bezahldienst PayPal zu registrieren und diesen als Bezahlweise anzubieten: Bei der Online-Auktion dürfen nur PayPal-Mitglieder Apples iPhone in einer Versteigerung anbieten. PayPal ist ein Tochterunternehmen des Online-Marktplatzes und trägt nicht unerheblich zu dessen Umsatz bei. Bislang war es Verkäufern freigestellt, ob sie den Bezahldienst nutzen, bei dem außer Einstellungsgebühr und Verkaufsprovision noch zusätzliche Transaktionskosten anfallen.
In einer Mitteilung vom 8. November begründet eBay die Maßnahme damit, man wolle "ein reibungsloses und vor allem sicheres Kaufen und Verkaufen" ermöglichen. Das steht allerdings im Widerspruch zu etlichen Fällen, die das c't magazin in seiner Rubrik Vorsicht, Kunde veröffentlicht hat: Betrüger nutzen das Bezahlsystem, um Verkäufer zu prellen, und Geld verschwindet.
Die PayPal-Mitglieder sind außerdem bevorzugte Opfer von Phishing-Attacken. Denn in den meisten Fällen muss ein Angreifer lediglich das Passwort in Erfahrung bringen, um über den Bezahldienst uneingeschränkten Zugang zum Konto des Opfers zu erhalten. Einmalpasswörter, wie sie üblicherweise beim Online-Banking eingesetzt werden, gibt es nur in Verbindung mit dem optionalen Sicherheitsschlüssel.
Quelle :
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Verbraucherschützer warnen vor "privaten" Händlern bei eBay
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Antwort #32 am:
13 Dezember, 2007, 16:31 »
Das Fernabsatzrecht sichert die Rechte von Verbrauchern, die Waren oder Dienstleistungen per Versand, Telefon oder Internet ordern – sofern der Anbieter ein gewerblich agierendes Unternehmen ist. Im Rahmen einer aktuellen Studie (PDF) hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) nun jedoch beim Internet-Auktionshaus eBay eine Reihe von gewerblichen Händlern aufgespürt, die sich als private Anbieter tarnen, um den gesetzlichen Verbraucherschutz auszuhebeln.
Der Verband hatte insgesamt 80 bei eBay aktive Unternehmen – überwiegend sogenannte PowerSeller – unter die Lupe genommen und deren Angebote untersucht, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten wie etwa bezüglich des Widerrufrechts. Dabei registrierte der vzbv über 400 Einzelverstöße, ein Viertel der Unternehmen trat als "Privatverkäufer" auf. "eBay muss einen gewerblichen Online-Shop, der sich als Privatverkäufer tarnt, unverzüglich ausschließen", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen und verweist dabei auf die AGB des Auktionshauses, die eine solche Vorgehensweise durchaus möglich machen.
Die Verbraucherschützer haben unverzüglich reagiert und 71 Abmahnungen ausgesprochen, woraufhin die Mehrheit der betroffenen Unternehmen mit Unterlassungserklärungen reagiert hat. Vier von sieben Unterlassungsklagen durch den vzbv wurden inzwischen durch Gerichtsentscheide bestätigt. Die Verbraucherschützer konnten insgesamt 11 als private Anbieter getarnte Händler abmahnen. In den restlichen Fällen habe keine ladungsfähige Anschrift ermittelt werden können, da die Anbieter in ihrem Verkaufsauftritt lediglich ihr eBay-Verkäufer-Pseudonym angegeben haben, erklärt Billen.
Auch wenn eBay in der Pflicht steht, gewerbliche Anbieter zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften anzuhalten, ist die exakte Unterscheidung zwischen Händlern und privaten Verkäufern im Einzelfall mitunter nicht eindeutig zu treffen. Die Zuordnung hängt nämlich nicht von der Selbsteinschätzung des Anbieters ab, sondern davon, wie sein Handeln objektiv zu beurteilen ist – das heißt aus Sicht der Gerichte oder der Finanzbehörden.
Quelle und Links :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100537
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eBay will Gebührenstruktur ändern
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Antwort #33 am:
16 Dezember, 2007, 11:38 »
Das Internetauktionshaus eBay will als Reaktion auf unzufriedene Händler seine Gebührenstruktur ändern. Das berichtet das Magazin Focus. "Wir hören sehr wohl die Rufe unserer Verkäufer und wollen deshalb auch im nächsten Jahr die Gebührenstruktur ändern", sagte laut der Meldung eBay-Deutschland-Chef Stefan Groß-Selbeck. Er hatte zuletzt im September Gebührenänderungen verkündet.
Hintergrund sei die sinkende Zahl der Besucher und Neukunden. Zudem seien von den international knapp 248 Millionen registrierten Nutzern zwei Drittel Karteileichen. Von Oktober 2006 bis September 2007 hätten weltweit 53.000 Händler ihre eBay-Shops aufgegeben, und zwar vor allem wegen hoher Gebühren, die mehrere tausend Euro im Monat betragen könnten.
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eBay kauft Betrugserkennungs-Spezialist
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Antwort #34 am:
28 Januar, 2008, 19:21 »
eBay gab heute die Übernahme von Fraud Sciences durch sein Tochterunternehmen PayPal bekannt. Die in Israel und in den USA ansässige Firma ist auf Risikoanalyse im Online-Handel spezialisiert und bietet Dienste wie SpotLight VFX an, die durch Identifikation von Käufern Betrugsversuche automatisch erkennen und verhindern sollen. eBay will diese Technik in das Betrugsmanagementsystem seines Bezahldienstes PayPal integrieren, um die Sicherheit seiner Angebote zu verbessern.
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Die Übernahme soll innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden. eBay bezahlt etwa 115 Millionen Euro und hat angekündigt, dass dies keine Auswirkungen auf die Gewinnerwartung für 2008 habe. (ad/c't)
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Re: eBay kauft Betrugserkennungs-Spezialist
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Antwort #35 am:
28 Januar, 2008, 19:26 »
Obs was nützt
eBay: Phishing und kein Ende
etc....
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Re: eBay kauft Betrugserkennungs-Spezialist
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Antwort #36 am:
28 Januar, 2008, 19:44 »
Hoffen wir´s !
Am Anfang war bei der E-Bucht noch alles schön - wie ein Flohmarkt....
Aber jetzt
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Re: eBay kauft Betrugserkennungs-Spezialist
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Antwort #37 am:
28 Januar, 2008, 19:48 »
Erst mal wieder positive Presse!! Alles andere ist doch Wurst.
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eBay kündigt radikale Gebührensenkung an
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Antwort #38 am:
30 Januar, 2008, 08:38 »
Künftig höhere Anforderungen an Verkäufer
Ebays neuer Präsident und CEO will eine radikale Reformkur und hat eine diverse Änderungen angekündigt, darunter eine massive Änderung der Gebührenstruktur, die in den jeweiligen Ländern, in denen eBay vertreten ist, unterschiedlich umgesetzt werden soll.
Ebays künftiger Präsident und Vorstandsvorsitzender John Donahoe will aber auch die Anforderungen an die Verkäufer erhöhen und den besonders erfolgreichen unter ihnen Preisnachlässe gewähren. Dies war bis vor kurzem bei eBay undenkbar. Zudem soll das Bewertungssystem geändert werden, um Käufern die Auswahl ihres Geschäftspartners zu erleichtern.
Die für Deutschland geltende neue Gebührenstruktur soll erst am 11. Februar 2008 bekannt gegeben werden. In den USA sollen die Einstellgebühren, die auch dann fällig werden, wenn ein Artikel nicht verkauft wurde, um 25 bis 50 Prozent gesenkt werden. Auch die Galerie-Gebühren sinken. Gleichzeitig aber soll die Verkaufs-Gebühr steigen.
Ebays Absicht dahinter ist klar: Die Verkäufer sollen mehr Artikel einstellen, der Marktplatz damit insgesamt attraktiver werden und damit könnten auch mehr Produkte einen Käufer finden - was sich wiederum für eBay in klingender Münze auszahlen würde. Ob das Konzept aufgeht, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
Ebay will künftig auch gegen überhöhte Versand- und Verpackungskosten vorgehen, mit denen Verkäufer bislang niedrige Preise kaschieren konnten. Außerdem soll die Bewertung der Verkäufer auf die Sortierreihenfolge Einfluss haben, die bei Suchergebnissen angewandt wird. Angebote von Verkäufern, mit denen Käufer besonders unzufrieden sind, sollen zukünftig in den Suchergebnisseiten weiter unten angezeigt werden.
Verkäufer mit schlechten Bewertungen müssen künftig Zahlungsmethoden wie PayPal anbieten. PayPal gehört zu eBay und wird von dem Unternehmen als besonders sichere Zahlungsmethode angeführt, wobei es auch starke Kritik an dem System gibt.
Powerseller, die besonders gut verkaufen, sollen künftig Preisnachlässe erhalten. Wie diese genau aussehen, ist noch nicht bekannt. "Verkäufer, die ihre Angebote sorgfältig beschreiben, die Ware schnell versenden und dafür angemessene Versand- und Verpackungsgebühren verlangen, können zukünftig Preisnachlässe in Anspruch nehmen", so John Donahoe.
Quelle :
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Neues Bewertungssystem bei eBay
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Antwort #39 am:
06 Februar, 2008, 12:26 »
Nur noch positive Bewertungen für Käufer
Die Online-Auktionsplattform eBay will das Bewertungssystem für Kunden umstrukturieren. Danach dürfen Verkäufer in Zukunft keine neutralen oder negativen Bewertungen mehr über Käufer abgeben.
Dadurch soll laut eBay verhindert werden, dass Verkäufer aus Rache für negative Bewertungen ihrerseits die Käufer negativ bewerten. Manche Käufer hätten sich nach eBay-Angaben nicht getraut, Verkäufer negativ zu bewerten. EBay-Verkäufer hingegen kritisieren diese Regelung. Sie befürchten, dass sie nun keine Handhabe mehr gegen schlechte Bewertungen durch Kunden haben.
Sollte ein Geschäft nicht ordnungsgemäß ablaufen, räumt eBay Verkäufern die Möglichkeit ein, sich bei eBay selbst über die Käufer zu beschweren. Im schlimmsten Falle wolle der Betreiber dann ein Kundenkonto sperren.
Die neue Regel soll in den USA im Mai in Kraft treten. Ein Termin für Deutschland steht noch nicht fest. Erst kürzlich hatte eBay in den USA die Transaktionsgebühren neu strukturiert, für Deutschland ist eine entsprechende Ankündigung für den 11. Februar 2008 geplant.
Quelle :
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Verkäufer protestieren gegen geplantes eBay-Bewertungssystem
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Antwort #40 am:
06 Februar, 2008, 15:54 »
Der Online-Marktplatz eBay will sein vor einigen Tagen angekündigtes, umstrittenes neues Bewertungssystem in diesem Jahr auch in Deutschland einführen. Danach können Verkäufer keine negativen Bewertungen mehr über Käufer abgeben. Wann das neue System hierzulande wirksam wird, stehe noch nicht fest, sagte Unternehmenssprecher Nerses Chopurian am Mittwoch der dpa. Einzelheiten zu den Änderungen wird das Unternehmen am kommenden Montag in Berlin bekannt geben. Unterdessen haben zahlreiche Verkäufer in den USA das neue System kritisiert. Sie fürchten, sich nicht mehr gegen säumige Käufer wehren zu können.
"Auch in Deutschland werden die Änderungen lebhaft diskutiert", sagte Chopurian. Zahlreiche große Kunden hätten im Gespräch mit eBay die Änderungen aber begrüßt. Das überarbeitete Bewertungssystem hatte eBay vergangene Woche zusammen mit einem neuen Gebührenmodell vorgestellt. In den USA sollen die Änderungen zum kommenden Mai wirksam werden. In der Vergangenheit habe es vielfach Missbrauch bei Bewertungen gegeben, wiederholt hätten Verkäufer aus Rache kritischen Kunden selbst eine negative Bewertung verpasst. In der Folge hätten sich viele Käufer nicht mehr getraut, negative Bewertungen abzugeben.
Solche Missbrauchsfälle sollen künftig vermieden werden. "Solange der Käufer zahlt, ist keine negative Bewertung durch den Verkäufer nötig", sagt Chopurian. eBay biete bereits Möglichkeiten an, säumige Käufer zu melden. "Die Verbesserung des Verkäufer-Services werden wir künftig mit mehr Kapazität unterstützen."
Mit den neuen Bewertungsregeln und dem generalüberholten Gebührenmodell will sich eBay dem wachsenden Konkurrenzdruck unter anderem durch den Online-Einzelhändler Amazon stellen. Erst vor gut zehn Tagen hatte die langjährige eBay-Chefin Meg Whitman ihren Rückzug zum März angekündigt. Neuer Chef ist John Donahoe, der seit 2005 das Auktionsgeschäft von eBay führt.
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eBay räumt auf
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Antwort #41 am:
11 Februar, 2008, 15:14 »
eBay gab heute Details und Zeitpläne für die angekündigten Änderungen an seiner Plattform bekannt. Ab 20. Februar gelten in Deutschland neue Gebühren. Dabei wird erstmals zwischen privaten und gewerblichen Anbietern unterschieden. Private Verkäufer können künftig Auktionen mit 1 Euro Startpreis und einem Galeriebild kostenlos einstellen. Grundsätzlich entfällt die Angebotsgebühr künftig für Fahrzeuge, Boote und Flugzeuge. Dafür steigt allerdings die Verkaufsprovision, die bislang 2 bis 5 Prozent beträgt, auf 2 bis 8 Prozent.
Auch für gewerbliche Verkäufer wird die Einstellgebühr günstiger und die Verkaufsprovision höher. Dabei soll stärker als bisher zwischen verschiedenen Kategorien differenziert werden. PowerSeller, die gute Bewertungen erhalten und PayPal als Zahlungsmittel anbieten, erhalten abhängig von ihrem Status bis zu 36 Prozent Rabatt.
Voraussichtlich im Juni wird eBay das Bewertungssystem umstellen. Anlass sind Rachebewertungen, mit denen unlautere Verkäufer ihre Kunden unter Druck setzen, um keine schlechten Kritiken zu bekommen. Dies kam laut eBay 2007 etwa fünf Mal häufiger vor als noch 2006. Nach der Änderung werden Verkäufer keine negativen oder neutralen Bewertungen mehr vergeben können, sondern nur noch positive oder keine.
Zum Schutz der Verkäufer vor unfairen Bewertungen hat eBay einige Maßnahmen angekündigt: Bewertungen von Käufern, die im Rahmen des Prozesses “nicht bezahlter Artikel“ nicht reagieren, werden gelöscht. Käufer, die wiederholt nicht bezahlen, werden aus dem System ausgeschlossen. Neutrale und negative Bewertungen von ausgeschlossenen Käufern werden gelöscht. Verkäufer können künftig 5000 statt nur 1000 Mitglieder auf ihre Liste gesperrter Bieter setzen.
Bereits ab März sollen mehrere Bewertungen desselben Mitglieds auch mehrfach bei der Berechnung der Bewertungszahl eingehen, maximal aber nur eine pro Woche.
Die voreingestellte Standardsortierung der Artikel beruht künftig auf einer Relevanz. Diese berücksichtigt Art des Artikels, Zustand, Angebotsformat und Bedingungen für Zahlung oder Versand sowie die Qualität des Versenders, darunter vor allem seine Bewertungen im Punkt "Verpackung & Versand". So sollen Angebote, die besonders beliebt sind, von gut bewerteten Verkäufern zuerst angezeigt werden.
Außerdem wird eBay den PayPal-Käuferschutz von 500 auf 1000 Euro (ohne Selbstbeteiligung) erhöhen. Dafür entfällt jedoch der eBay-Käuferschutz. Eine in Kooperation mit der Commerzbank ausgegebene eBay-Kreditkarte (MasterCard) kostet ab dem zweiten Jahr 24,90 Euro jährlich. Daran geknüpft ist ein Rabattsystem, mit Gutschriften über PayPal.
Auf Berichte über Proteste von Verkäufern gegen das neue Bewertungssystem angesprochen, erklärte Patrick Boos von eBay, die könne man in Deutschland kaum feststellen. Viele seriöse Händler seien vielmehr von dem neuen System angetan, es trenne ihrer Meinung nach die Spreu vom Weizen.
Quelle :
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Freddie
Boardtester
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Re: eBay will Gebührenstruktur ändern
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Antwort #42 am:
11 Februar, 2008, 16:49 »
hmm...
laut mail von egay:
Volksauktion - ab dem 20. Februar 2008 kostenlos:
Auktionen mit 1 Euro Startpreis inklusive Galeriebild für 0 Cent,*
statt bisher 25 Cent Angebotsgebühr und 75 Cent für die
Zusatzoption Galeriebild.
also statt 1€ dann 1€ in Zukunft.. das veraendert die Situation erheblich!
zuc
Fullcubie
Beiträge: 52
Ein BAD entspricht genau 2989!
Re: eBay will Gebührenstruktur ändern
«
Antwort #43 am:
11 Februar, 2008, 17:54 »
Das hast du falsch verstanden. Du bezahlst nicht 1 Euro Gebühren, sondern deine Auktion startet mit einem Euro also Startpreis.
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PayPal und Bewertungen: ebay ändert Grundsätze
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Antwort #44 am:
11 Februar, 2009, 18:05 »
Das Online-Auktionshaus hat drei der Grundsätze zum Handel bei eBay überarbeitet. Ebay entfernt nun weitere negative oder neutrale Bewertungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Auch der PayPal-Grundsatz wurde aktualisiert und stärkt nun die Käufer.
Versand bei PayPal-Bezahlung
Mitglieder dürfen generell keine Zusatzkosten – wie zum Beispiel die Angebotsgebühr oder Provisionen – auf die Käufer abwälzen. Dies gilt auch für PayPal-Gebühren. Wie eBay mitteilt, darf die Bezahlung per PayPal "an keine weiteren Bedingungen geknüpft werden". Hierzu gehört auch, dass es dem Verkäufer nicht mehr gestattet ist, die Ware erst dann zu versenden, wenn der Zahlungsbetrag von seinem PayPal-Konto auf das Bankkonto transferiert wurde. Darüber hinaus ist es verboten, vom Käufer persönliche Dokumente wie zum Beispiel eine Passkopie anzufordern, wenn er mit PayPal bezahlen möchte.
Internationaler Handel
Außerdem löscht eBay nun negative oder neutrale Bewertungen, in denen sich der Käufer über Kosten beschwert, die beim internationalen Handel fällig werden, wie die Einfuhrumsatzsteuer oder Zölle. Eine Bedingung muss der Verkäufer aber erfüllen: Er muss im Angebot gut sichtbar darauf hingewiesen haben. Das Aktionshaus hat hierzu auch einen Beispiel-Hinweis zum Kopieren veröffentlicht.
Die dritte Änderung betrifft ebenfalls die Verkäufer. Es ist nicht mehr erlaubt, gleichzeitig mehr als drei Angebote mit identischen Artikeln anzubieten, auch nicht unter verschiedenen Mitgliedsnamen. Bücher mit dem gleichen Titel, aber unterschiedlichen Ausgaben beziehungsweise ISBN-Nummern gelten beispielsweise nicht als identisch. Weitere Informationen dazu liefert der Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln. Angebote aus der Kategorie "Kfz-Services & -Reparaturen" sind jetzt von dieser Regelung ausgenommen.
Zusätzlich streicht eBay ein Angebotsformat, und zwar "Sofort&Neu". Ab der ersten Märzwoche können Angebote zum Festpreis nur noch mit der Option "Sofort kaufen" eingestellt werden.
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www.onlinekosten.de
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