Autor Thema: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts  (Gelesen 6811 mal)

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Dringender Appell zur Generalrevision des Datenschutzrechts
« Antwort #45 am: 09 Oktober, 2009, 12:42 »
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben zum Abschluss ihrer 78. Konferenz in Berlin am heutigen Freitag die Politik aufgefordert, der "zunehmenden Überwachung" und der "ausufernden Verknüpfung von Daten in Staat und Wirtschaft" entgegenzuwirken. Der neugewählte Bundestag – aber auch die Landesparlamente – müssten eine "Generalrevision des veralteten und unübersichtlichen Datenschutzrechts" vornehmen und dieses "an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts anpassen", heißt es in einer Mitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Die kleinen "Not-Operationen" des letzten Bundesgesetzgebers am Bundesdatenschutzgesetz etwa zur Einschränkung des Scoring zur Bonitätsprüfung oder des Adresshandels seien "nicht das Ende der Fahnenstange". Die Bürger müssten "endlich die Selbstbestimmung über ihre Daten wiedergewinnen".

Konkret pochen die Datenschützer in ihrer Entschließung zum "aktuellen Handlungsbedarf" rechtzeitig zur heißen Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP darauf, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen "die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu gewährleisten". Die Möglichkeit für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Inspizieren von Festplatten sei generell genauso zurückzunehmen wie die Vorratsdatenspeicherung. Auch die übrigen in den letzten Jahren verschärften Einschränkungen der Grundrechte durch Sicherheitsgesetze gehörten auf den Prüfstand.

Weiter setzen sich die Hüter der Privatsphäre dafür ein, die Rechte der Internetnutzer insbesondere auf Löschung ihrer Daten zu verbessern, die Überwachung am Arbeitsplatz durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz "effektiv zu begrenzen" sowie die Videoüberwachung einzuschränken. Für verbesserungswürdig halten sie den Schutz der Meldedaten, die Betroffenenrechte im Fall der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die Durchsetzungsmöglichkeiten der Kontrollaufgaben der Aufsichtsbehörden. Datenschutz müsse generell auch "als Bildungsaufgabe" verstanden wissen. Dabei helfen könne, ein "praktikables Datenschutzaudit" zu schaffen. Die große Koalition hatte diese Aufgabe angesichts großer Meinungsverschiedenheiten im Frühjahr verschoben.

In zwei weiteren Entschließungen plädiert die Konferenz für die Verabschiedung hoher datenschutzrechtlicher Grundstandards vor allem auf EU-Ebene und ein Ende des "verdachtslosen Zugriffs auf Fluggast- und Bankdaten". Konkret sehen die Praktiker Datenschutzdefizite auch in den EU-Plänen für das " Stockholmer Programm" zum Bereich Sicherheitspolitik für die kommenden fünf Jahre. Zwar erwähne der Entwurf der EU-Kommission die Wahrung der persönlichen Freiheitsrechte und des Schutzes der Privatsphäre als "Prioritäten". Zugleich enthalte der Vorstoß aber einen umfangreichen Katalog von zum Teil äußerst eingriffsintensiven Maßnahmen wie etwa zum Aufbau einer elektronischen Registrierungsdatenbank für Ein- und Ausreisen oder eines europäischen Strafregisterinformationssystems. Die ebenfalls angestrebte einheitliche IT-Plattform für Fahndungsdatenbanken mit "beinahe beliebigen Datenverarbeitungsmöglichkeiten" gefährde die Bürgerrechte zusätzlich.

Mit im Zentrum der Kritik stehen auch die laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zwischen Brüssel und Washington zum Transfer von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT. Besonders scharf beäugt die Konferenz hier, dass "die US-Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf Transaktionsdaten anstreben, auch wenn gegen die Betroffenen kein hinreichend konkreter Verdacht" auf die Unterstützung oder Beteiligung an Terroraktivitäten bestehe. Eine solche Regelung würde den USA Befugnisse einräumen, die hierzulande den Sicherheitsbehörden "von Verfassungs wegen verwehrt sind". Dies wäre auch im Hinblick auf den Vertrauensschutz der europäischen Wirtschaft höchst fragwürdig.

Gesondert macht sich die Konferenz dafür stark, Krankenhausinformationssysteme datenschutzgerecht zu gestalten. Heutzutage seien die Daten aller Patienten in Hospitälern elektronisch gespeichert und jederzeit für das medizinische Personal abrufbar. Dies baue dem Missbrauch der sensiblen Informationen vor, wie sich schon häufig herausgestellt habe. Die Datenschutzbeauftragten treten daher für restriktive Zugriffsbefugnisse und Kontrollmöglichkeiten ein. Weiter bemängeln sie, dass beim geplanten Staatsvertrag über die Errichtung eines IT-Planungsrats von Bund und Ländern Belange des Datenschutzes ausgeklammert würden. Dies sei auch wegen der nötigen öffentlichen Akzeptanz von E-Government-Verfahren "nicht hinnehmbar".

Nicht zuletzt stoßen sich die Datenschützer an einem Boom von "Reality-TV-Produktionen", bei denen Menschen von Gerichtsvollziehern aufgesucht oder als Verkehrssünder zur Rede gestellt werden. Die Betroffenen würden an den Pranger gestellt, um den "Voyeurismus" der Zuschauer zu befriedigen. Die Konferenz fordert daher alle Behörden auf, mögliche Einsatzorte etwa von Sicherheitskräften nicht mehr bekannt zu geben und personenbezogene Filmaufnahmen in diesem Umfeld zu untersagen.

Quelle : www.heise.de

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Datenschutzgesetz - Überarbeitung geplant
« Antwort #46 am: 11 Oktober, 2009, 23:24 »
Union und FDP haben sich offenbar darauf verständigt, eine Überarbeitung des Datenschutzgesetzes vorzunehmen. Inhaltliche Einzelheiten wurden allerdings noch nicht besprochen.

Das Thema innere Sicherheit wird nach wie vor kontrovers zwischen den beiden potenziellen Koalitionspartnern diskutiert. So sind auch Datenschutz-Fragen, beispielsweise nach der Fortführung der Vorratsdatenspeicherung, nach wie vor ein Zankapfel zwischen CDU/CSU und FDP. Beim Arbeitnehmerdatenschutz scheint man dagegen eine Einigung zumindest anzustreben.

Wie FDP-Unterhändler Max Stadler der "Saarbrücker Zeitung" mitteilte, hat sich die Koalitions-Arbeitsgruppe Innen und Justiz "grundsätzlich auf Nachbesserungen beim Datenschutz verständigt". Ziel sei damit Datenskandale in Unternehmen zukünftig zu verhindern. Wie genau das allerdings geschehen soll, wurde von Stadler nicht näher erläutert und dürfte noch Gegenstand von ausführlichen Diskussionen sein.

Quelle : www.gulli.com

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Neue Justizministerin verspricht grundlegende Datenschutzreform
« Antwort #47 am: 29 Oktober, 2009, 12:04 »
Die frischgebackene Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat als ihr größtes Projekt in ihrem wieder erlangten Amt die "umfassende Modernisierung des Datenschutzes" angegeben. Die bereits unter Rot-Grün in Angriff genommene, aber trotz Forderungen von Datenschützern immer wieder verschobene Grundrenovierung des Datenschutzrechts müsse "für den privaten wie für den öffentlichen Bereich" gelten,  erklärte die FDP-Politikerin kurz nach Erhalt ihrer Ernennungsurkunde gegenüber der Tageszeitung Die Welt. Dazu erforderlich sein ein "Dialog über die Herausforderungen im Internet, der die klassischen Frontstellungen überwindet". Konkret habe Schwarz-Gelb zudem bereits im Koalitionsvertrag die Einrichtung einer "Stiftung Datenschutz" nach dem Vorbild der "Stiftung Warentest" verabredet. Diese solle ein "Gütesiegel" vergeben.

Schnell umsetzen will die 58-Jährige, die vor 14 Jahren aus Protest gegen die Verabschiedung des großen Lauschangriffs als Justizministerin zurücktrat, auch die mit der Union besprochene Verbesserung des Schutzes sogenannter Berufsgeheimnisträger. So soll zunächst die "Ungleichbehandlung zwischen Strafverteidigern und Anwälten" etwa beim Zeugnisverweigerungsrecht beseitigt werden. Vereinbart sei zudem bereits, dass die Arbeit von Journalisten besser geschützt werde. Dazu soll die Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses straffrei gestellt werden, um ein Einfallstor für Ermittlungen der Staatsanwaltschaften gegen Journalisten zu schließen.

Ihre erneute Tätigkeit als Justizministerin sieht Leutheusser-Schnarrenberger als Chance, "eine grundlegende Richtungsänderung einzuleiten". Über ein Jahrzehnt sei "sicherheitspolitische Prävention im Zweifel vor Freiheit" gekommen, bedauerte die Liberale. Mit dem Koalitionsvertrag sei nun der "Einstieg in einen Paradigmenwechsel" hin zu einer stärkeren Beachtung der Freiheits- und Bürgerrechte geschafft, auch wenn dafür wohl ein "langer Atem" nötig sei. Zugleich versicherte Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie auch an ihrer Beteiligung an Verfassungsbeschwerden etwa gegen die Vorratsdatenspeicherung sowie heimliche Online-Durchsuchungen und das BKA-Gesetz festhalten werden. Sie sehe es nicht als Problem an, das sie dabei persönlich neben anderen Vertretern des Justizministeriums quasi auf verschiedenen Seiten im Verhandlungssaal sei: "Vorrangig ist die Aufwertung der Privatsphäre."

SPD-Justizminister und -senatoren von vier Ländern können in der Koalitionsvereinbarung von Schwarz-Gelb auf Bundesebene derweil keinen Fortschritt in der Innen- und Rechtspolitik erkennen. Konzepte zur Problemlösung in diesem Sektor seien in dem Papier nicht zu erkennen, betonten die Ressortchefs von Berlin, Sachsen-Anhalt, Bremen und Rheinland-Pfalz am gestrigen Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung: "Halbherzige Vorschläge beinhalten die falschen Antworten auf drängende justizpolitische Probleme."

Konkret werfen die SPD-Politiker der FDP vor, im Wahlkampf vollmundige Versprechen abgegeben zu haben. Davon seien aber "nur weichgespülte Prüfvorhaben" übrig geblieben. Die Liberalen hätten etwa die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses durch eine Einschränkung der Befugnisse für Kontenabrufe, die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Abschaffung des Bundestrojaners gefordert. Nun wolle Schwarz-Gelb in den meisten dieser Fälle nur die Urteile des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der jeweiligen gesetzlichen Regelungen abwarten.

Der IT-Branchenverband Berlin-Brandenburg SIBB hat Deutschlands neuen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger unterdessen aufgefordert, sich endgültig von Web- und Internetsperren zu verabschieden. Das Zugangserschwerungsgesetz, das zunächst laut Koalitionsvertrag nur per Regierungserlass eingeschränkt werde, sollte bei einer der ersten Kabinettssitzungen auf die Streichliste gesetzt werden. Die IT-Industrie in der Hauptstadtregion erwarte von der neuen Bundesregierung "ein eindeutiges Statement zur Freiheit im Internet und eine internetfreundliche Bundespolitik", heißt es in einer Erklärung des Verbands. Die handwerklich fehlerhaft aufgezogene Stopp-Schild-Idee sei keine wirkungsvolle Methode, vor kriminellen Machenschaften zu schützen.

Quelle : www.heise.de



Wenn Sie sich da mal nicht ´versprochen´ hat ...

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Bundesjustizministerin will Arbeitnehmerdatenschutz stärken
« Antwort #48 am: 17 November, 2009, 15:41 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Arbeitnehmerdatenschutz verbessern und auch für Fragen bei Bewerbungsgesprächen eine verbindliche Rechtsgrundlage schaffen. "Es gibt kein absolutes Informations- und Auskunftsrecht", sagte die Ministerin laut einer Mitteilung von heute. Sie wolle daher dem Trend, durch persönliche Fragen und betriebsärztliche Untersuchung möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern zu erfahren, gesetzliche Grenzen setzen.

Es gebe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, aber auch die berechtigten Anliegen des Arbeitgebers, den geeigneten Bewerber für einen ganz bestimmten Arbeitsplatz zu bekommen, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Bei der Abwägung dieser Interessen gebe es derzeit zu viele Grauzonen.

In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur erläuterte die Ministerin, Bewerber kämen in eine schwierige Situation, wenn der potenzielle Arbeitgeber mehr über ihn wissen wolle, als er preisgeben wolle. Den Bewerbern solle durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das regelt, welche Fragen unzulässig sind, Sicherheit geschaffen werden. Beispielsweise sei es nicht zulässig, eine Bewerberin zu fragen, ob sie bereits entbunden habe oder Verhütungsmittel nehme. Die Arbeitgeber sollten genau wissen, was sie dürfen. Das müsse nicht immer wieder durch Gerichtsverfahren in Einzelfällen geklärt werden.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) warnte als Antwort auf die Pläne der Ministerin vor Überregulierung. Es gebe bereits "ein sehr hohes Datenschutzniveau". Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte hingegen die Vorschläge der FDP-Ministerin. Für das geplante neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist allerdings Bundesinnenminister Thomas de Maizière zuständig. Anfang dieses Monats hieß es in Medienberichten, er habe die Ausarbeitung eines eigenständigen Gesetzes eingeleitet. Kurz vor der Bundestagswahl im September hatte der vormalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Diskussionsentwurf vorgelegt.

Quelle : www.heise.de

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SPD legt Entwurf zu Arbeitnehmer-Datenschutz vor
« Antwort #49 am: 26 November, 2009, 20:07 »
Die SPD-Fraktion im Bundestag hat einen Entwurf (PDF-Datei) für ein eigenständiges Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis vorgelegt. Mit dem Vorhaben wollen die Sozialdemokraten unter anderem gegen den Wildwuchs bei "erzwungenen" freiwilligen Einwilligungen von Arbeitnehmern in umfassende Verarbeitung von Daten etwa im Bereich der Gesundheitsinformation vorgehen. Ferner soll die "unklare Situation" beim Einsatz von Videokameras außerhalb öffentlicher Räume geklärt werden. Möglichkeiten für heimliche Überwachungen von Telefongesprächen, E-Mails und der Web-Nutzung seien auszuschließen.

Zur Begründung führt die SPD die jüngsten Datenschutz-Skandale in der Wirtschaft an. Diese zeigten, dass Arbeitnehmer immer weniger Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nähmen. Es bestünden Defizite in den allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die rasch geschlossen werden müssten. Unternehmen sollten stärker als bisher verpflichtet werden, die Privatsphäre des Einzelnen zu achten.

Die SPD-Fraktion hält eine "Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten" im Beschäftigtenverhältnis genauso für erforderlich wie die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer. Es müsse klar geregelt werden, welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen. Durch das Beschäftigten-Datenschutzgesetz sollen zudem erstmals die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers etwa nach der Religion, der sexuellen Identität, der politischen Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung klar definiert werden. Bei Dritten dürfe der Arbeitgeber Auskünfte über einen Bewerber nur noch mit dessen Einwilligung einholen. Gesundheitliche Untersuchungen sollen im Einstellungsverfahren nur noch unter engen Voraussetzungen möglich sein.

Eine allgemeine Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten "an konkrete Voraussetzungen" geknüpft werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Eine gezielte Ausspähung von Mitarbeitern mit Kamera-Anlagen will die Oppositionspartei grundsätzlich verbieten. Ausnahmen dürfe es nur geben, wenn Anhaltspunkte den Verdacht einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis begründen. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen will die SPD-Fraktion generell untersagen. Auch Inhalte der Telekommunikation sollen für Arbeitgeber in der Regel tabu sein. Nicht zuletzt sieht der Entwurf stärkere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen vor. Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben oder verwendet wurden, sollen Anspruch auf Korrektur und Schadenersatz haben.

Datenschützer sehen seit Langen dringenden Handlungsbedarf bei der Sicherung der Privatsphäre von Arbeitnehmern. Die große Koalition konnte sich aber nicht auf einen Vorstoß einigen. Der ehemalige SPD-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) legte pro Forma kurz vor dem Ende der jüngsten Legislaturperiode im September noch einen Entwurf vor, der freilich nicht weiter verfolgt wurde. In der schwarz-gelben Koalition steht das Thema auch auf der Tagesordnung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte vor kurzem an, tätig werden zu wollen. Letztlich müsste aber der federführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einen Referentenentwurf vorlegen.

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Bundestag streitet über Arbeitnehmer-Datenschutz
« Antwort #50 am: 03 Dezember, 2009, 15:44 »
Im Bundestag ist ein Streit über den Weg zur Verbesserung des Datenschutzes von Arbeitnehmern entbrannt. "Wir müssen eine Regelung finden", erklärte Michael Frieser im Namen der CDU/CSU-Fraktion am heutigen Donnerstag bei der 1. Lesung des Entwurfs für ein Gesetz zur Sicherung der Privatsphäre von Beschäftigten, den die SPD-Fraktion eingebracht hatte. Das sei Konsens. Alle Parteien seien sich einig, dass es "keine Bespitzelung am Arbeitsplatz" geben dürfe. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses dürften nur die dafür erforderlichen Daten verarbeitet werden. Der mit der Arbeitgeberseite "unabgestimmte" Vorstoß der Sozialdemokraten, der Notwendigkeiten der Korruptionsbekämpfung außen vor lasse, hätte dem CSU-Politiker zufolge aber "besser ein Ladenhüter bleiben sollen". Mit solchem "Flickwerk" lasse sich "kein Staat machen".

Noch schärfer tat die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann die SPD-Initiative als "unausgewogen", "Zerrbild der Wirklichkeit" und "bürokratischen Albtraum" ab. Selbst jedes größere Abgeordnetenbüro müsste demnach einen "Beschäftigten-Datenschutzbeauftragten" einstellen, gab sie zu bedenken. Zugleich sprach sie sich dafür aus, die Recherche von Arbeitgebern in sozialen Netzwerken und den dort von Arbeitnehmern freiwillig zur Verfügung gestellten persönlichen Informationen nicht gänzlich zu untersagen. Stefan Mayer von der CSU gelobte, dass Datenschutz für die schwarz-gelbe Koalition ein "Kernthema im Bereich der Innen- und Rechtspolitik" sein werde. Bei den aufgedeckten Schnüffelfällen etwa bei der Deutschen Bahn und der Telekom oder Lidl habe es sich aber "um einige wenige Ausnahmefälle gehandelt". Man könne deswegen "nicht die deutsche Wirtschaft unter Generalverdacht stellen". Die Regierungsfraktionen pflegten den Grundsatz: "Qualität geht vor Schnelligkeit."

Nicht nur über den Zeitpunkt und die Reichweite eines verbesserten Arbeitnehmer-Datenschutzes, auch über den Ort seiner Verankerung gibt es entgegengesetzte Vorstellungen bei Schwarz-Gelb und der Opposition. Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz kündigte an: "Wir werden einen Entwurf im nächsten Jahr vorlegen." Anders als von SPD, Linken und Grünen gefordert, sollten entsprechende Regelungen aber im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und nicht über ein eigenständiges Normenwerk getroffen werden. Dabei müsse der Spagat zwischen dem Schutz von Arbeitnehmerdaten und dem Ziel der Korruptionsaufdeckung hinbekommen werden. Der Liberale Sebastian Blumenthal versprach, dass die FDP sich dem Thema "technisch fundiert" nähern werde. Anders als die SPD könne man nicht so tun, als ob es die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikationsfirmen nicht gebe. Hier sei der anstehende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

Für den früheren SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz hat "Skandal für Skandal" gelehrt, dass ein besserer Arbeitnehmer-Datenschutz schon "zu spät kommt". Der Union warf er vor, während der Regierungszeit der großen Koalition "nach Telefonanrufen von Wirtschaftsverbänden" immer wieder einen Rückzieher gemacht zu haben. Da sich die Situation der Beschäftigten und ihre Abhängigkeit von Dritten speziell darstelle, sei auch ein eigenes Gesetz erforderlich. Darin müsse festgeschrieben werden, "was gefragt werden darf bei Einstellungen" und was im Arbeitsalltag an Daten erhoben werden könne. Der Missbrauch bei gesundheitlichen Diagnosen sei zu unterbinden, die "allgemeine Fitness" dürfe nicht getestet werden, umriss Scholz die Messlatten der SPD. Eine allgemeine Videoüberwachung am Arbeitsplatz dürfe es nicht geben. Nötig sei eine Klarstellung, dass Telefone privat genutzt werden könnten und die dauerhafte Überwachung von Gesprächen dann nicht mehr fortgesetzt werden dürfe. Weiter müssten Schadensersatzansprüche geschaffen werden.

Auf eine zügige Regelung pochten auch Abgeordnete der Linken. Seit 1986 werde ein entsprechendes Gesetz gefordert, sodass man nicht von einem "Schnellschuss" reden könne, erklärte Jan Korte. Angesichts von Berichten, dass in Firmen "bis in die Umkleidekabinen reingefilmt wird", müssten die Parlamentarier ein deutliches Zeichen setzen, "dass die Persönlichkeitsrechte nicht am Werkstor enden". Die FDP drohe dagegen, die Interessen der Wirtschaftskonzerne "zu exekutieren". Er monierte zugleich, dass es für Hartz-IV-Empfänger bislang "überhaupt keinen Schutz" gebe und diese "sich nackig machen müssen". Kortes Fraktionskollege Klaus Ernst geißelte die etwa "bei Daimler" durchgeführten Bluttests als "modernen Vampirismus".

Der Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, geht der SPD-Entwurf nicht weit genug: "Wir wollen ein Klagerecht für Gewerkschaften", verwies sie auf einen eigenen Antrag (PDF-Datei) der Oppositionspartei. Dieser ziele auf "höhere Bußgelder" und einen Schutz auch für Arbeitssuchende bei der Bundesagentur für Arbeit ab. Der grüne netzpolitische Sprecher Konstantin von Notz fürchtete, dass Schwarz-Gelb die Reform bis zum Sankt Nimmerleinstag verschieben werde. Die "digitale Revolution" zwänge die Politik aber, "jetzt zu handeln". Zugleich verwies er darauf, dass der Staat für die Unternehmen kein gutes Vorbild sei und die Unternehmen anhalte, "Daten massenhaft ohne Verdacht zu speichern". Das weitere Vorgehen wollen die Abgeordneten unter Federführung des Innenausschusses beraten.

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Datenschutzbeauftragter kritisiert weiterhin Arbeitnehmerdatenspeicherung
« Antwort #51 am: 31 Dezember, 2009, 17:41 »
Zum Jahreswechsel wird der im Juni 2008 beschlossene elektronische Entgeltnachweis "Elena" in die Tat umgesetzt. Im Rahmen des Verfahrens müssen Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Datenbank bei der deutschen Rentenversicherung übertragen. Dort werden sie verschlüsselt unter Pseudonym hinterlegt. Zum Zugriff müssen die Daten mit zwei Schlüsseln freigegeben werden -- einer liegt beim Anfragesteller, die andere beim Betroffenen. Dies soll versteckte Abfragen verhindern.

Für Kritik sorgte bisher vor allem der Umfang der erfassten Informationen: Neben Eckdaten wie Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Einkünften und Abzügen sollen die Datensätze auch Informationen über Kündigungsgründe enthalten -- hier darf der Arbeitgeber ein Freitextfeld ausfüllen. Entgegen dem ursprünglichen Plan soll auf den Vermerk von Fehlzeiten bei der Teilnahme an Streiks verzichtet werden.

Bis 2012 läuft Elena im funktional beschränkten Testbetrieb, danach sollen sich darüber staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld und Wohngeld papierlos beantragen und bewilligen lassen. Für Unternehmen soll das Verfahren sowohl den Aufwand als auch die Kosten bei der Datenerfassung und -weitergabe reduzieren.

Trotz einiger Anpassungen vor dem Start sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das Verfahren weiterhin mit großer Skepsis: ""Die Einrichtung einer solchen Datei wirft schwerwiegende datenschutzrechtliche Fragen auf: Ist sie überhaupt angemessen? Können die Missbrauchsrisiken beherrscht werden? Wie kann verhindert werden, dass die umfangreichen Datenbestände, wenn sie erst einmal gespeichert sind, für andere Zwecke verwendet werden?"

Schon im November 2008 hatten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Frage gestellt, ob Elena eine verfassungswidrige Datensammlung auf Vorrat sei. In einer Pressemitteilung versprach Schaar, er werde ein Auge darauf haben, dass wirklich nur erforderliche Daten erfasst werden. Die Bundesregierung habe zwar die Erfassung von Fehlzeiten abgeschafft, nicht aber die Erhebung zu Abmahnungen und Kündigungsgründen. Hier sieht Schaar weiterhin Nachbesserungsbedarf.

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Schaar fordert klare Regeln für den Datenschutz
« Antwort #52 am: 01 Januar, 2010, 16:48 »
Das Datenschutzrecht muss nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar dringend modernisiert werden. Derzeit gebe es eine "Vielzahl von Rechtsvorschriften", die zum Teil für dieselben Themen unterschiedliche Regeln vorsähen, sagte Schaar in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. "Das ist inkonsistent und schwer verständlich." Allein auf Bundesebene gebe es wohl mehrere hundert Datenschutzvorschriften. Schaar sprach sich dafür aus, die Vorschriften zu überprüfen, verständlicher zu formulieren und somit zweckmäßiger zu machen.

Ziel müsse sein, klare Regelungsstrukturen für alle Beteiligten, also für Unternehmen, öffentliche Stellen und Bürger zu schaffen, sagte der Beauftragte. "Das schafft mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen." Dabei könnten dann auch neue Aspekte, die das Internet betreffen, integriert werden. Insgesamt müssten die Bürger mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen, sagte Schaar auch angesichts der jüngsten Datenschutzskandale. Die Skandale hätten das Bewusstsein für Datenschutz geschärft - allerdings noch nicht weit genug. "Das Bewusstsein dafür, dass Datenschutz Chefsache ist, muss noch wachsen", sagte er.

Schaar mahnte abermals einen besseren Datenschutz für Beschäftigte an. Das geänderte Bundesdatenschutzgesetz, das am 1. September in Kraft trat, enthält bislang nur allgemeine Bestimmungen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten. Politiker von Union und SPD hatten angekündigt, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nach der Bundestagswahl in Angriff zu nehmen. Union und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, kein eigenes Gesetz zu schaffen, sondern den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestalten zu wollen. Schaar sagte, für ihn sei zweitrangig, ob es ein eigenes Gesetz geben solle oder nicht. "Entscheidend ist, für mich, was in den Regeln drinsteht." Klare Regelungen seien gleichermaßen im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Dabei gehe es vor allem um die Frage, wie viel Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein soll und wo die Grenzen sind. "Eine Rundumüberwachung oder eine heimliche Überwachung am Arbeitsplatz darf es nicht geben", sagte Schaar. Ein Mitarbeiter müsse erkennen können, wenn seine Daten erfasst würden und sich beispielsweise ein Systemadministrator auf seinen Computer schaltet. Laut Schaar ist es jedoch "leider recht weit verbreitete Praxis", dass Unternehmen Spionageprogramme einsetzten, um die Arbeit ihrer Mitarbeiter am Computer zu überwachen. "Diese Praxis muss ein Ende haben."

In den vergangenen Monaten waren in Deutschland eine Reihe von Datenpannen und -skandalen öffentlich geworden. Dazu gehörten die Bespitzelung von Lidl-Mitarbeitern, Datenschutz-Verletzungen bei der Deutschen Bahn und ein Sicherheitsloch auf der Internet-Plattform des Bundesagentur für Arbeit.

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Plädoyer für grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts
« Antwort #53 am: 05 Mai, 2010, 09:26 »
Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren plädiert für eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts. Es sei mittlerweile ein "großes schwarzes Loch, das nur noch Energie frisst", monierte der Rechtsprofessor auf dem 11. Datenschutzkongress  am heutigen Dienstag in Berlin. Schon bei den Grundbegriffen herrsche Ratlosigkeit. So müsse man etwa fragen, ob der Begriff der "Einwilligung" in die Datenverarbeitung noch angemessen sei. Die damit verknüpften derzeitigen Regelungen zum Direktmarketing seien "obsolet".

Bei der geplanten Neufassung des Arbeitnehmerdatenschutzes seien bereits Begriffe wie der einer "erweiterten Privatsphäre" ins Feld geführt worden, so der Jurist. Ihm sei zudem zu Ohren gekommen, dass inzwischen selbst Reinigungskräfte elfseitige Verträge zur externen Datenverarbeitung unterzeichnen müssten. Es sei überfällig, das Datenschutzrecht "durchzufegen und wieder Strukturen hineinzubringen".

"Ich kann dem Gedanken, hier durchzuputzen, viel abgewinnen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Als eines der "großen Projekte der Bundesregierung" bezeichnete die FDP-Politikerin die geplante Gründung einer "Stiftung Datenschutz". Sie könne  etwa den Gedanken eines Gütesiegels und eines Datenschutzsiegels wieder mit einbinden, zu dem in der vergangenen Legislaturperiode keine Einigung mehr erzielt werden konnte.

Die Ministerin könne sich vorstellen, dass die Regierung nur Grundstrukturen für die Einrichtung vorgebe und diese gemeinsam mit der Wirtschaft weiterentwickle. Generell versuche die Regierung, nicht mit vielen Ausnahmen und Verweisungen das Datenschutzrecht weiter zu verkomplizieren. So wolle man für Arbeitnehmer etwa "nicht viele verschachtelte", dafür aber lieber "klarere Regelungen" aufstellen.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält eine Debatte darüber erforderlich, wie der Umgang mit Daten prinzipiell aussehen müsste. Dabei sollten Grundsätze wie Transparenz, die Verantwortlichkeit etwa auch angesichts von Auftragsdatenverarbeitungen oder die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht beachtet werden. Das Recht allein könne aber nur bestimmte Felder der Zulässigkeit definieren, nicht den Umgang mit personenbezogenen Informationen in der digitalen Gesellschaft ganz abbilden. Der technische Datenschutz nach dem Ansatz "Privacy by Design" werde wichtiger werden, beispielsweise bei "intelligenten Stromzählern". Neue allgemeine Anforderungen an technische Systeme und Sicherungsziele sollten auf einzelne Bereiche wie RFID-Chips anwendbar sein.

Jens Seipenbusch, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Piratenpartei Deutschland, schlug vor, bei Gesetzesentwürfen neben Bürokratiekosten künftig auch "Datenschutzkosten" zu berücksichtigen. Unternehmen und die Politik seien am besten "mit Geld" zu steuern. Dieter Kempf von der Branchenvereinigung Bitkom sieht als eine Ursache der Bürokratiekosten der Wirtschaft eine "mäandernde Gesetzgebung". Durch den elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) seien beispielsweise "enorme Aufwendungen" entstanden. Die Entwickler der ELENA-Software hätten schon früh gewarnt, dass das Projekt zu kompliziert sei und die Infrastruktur nicht rechtzeitig fertig werde. Stattdessen hätten die Informationen über Beschäftigte bei den Arbeitgebern gespeichert werden können. Erst jetzt nach der Implementierung habe die Politik die Bedenken aufgegriffen, sodass auf die Wirtschaft vermutlich erneut hohe Umrüstungskosten zukämen.

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Innenministerium macht Vorstoß zu Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz
« Antwort #54 am: 10 Mai, 2010, 16:37 »
Das Bundesinnenministerium will bestehende Lücken im Datenschutz für Arbeitnehmer schließen und umfassende Regelungen zur Sicherung der Privatsphäre am Arbeitsplatz schaffen. Das ist dem Referentenentwurf und dem Eckpunktepapier der Regierungsbehörde für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz zu entnehmen, die heise online vorliegen. Das Innenministerium will mit dem Vorhaben die "Grundprinzipien der Transparenz und Erforderlichkeit" festschreiben. Daten, die für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind, sollen gelöscht werden müssen. Das Vorhaben soll im Gegensatz zu Initiativen aus der Opposition mit der Einfügung eines neuen Unterabschnitts in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umgesetzt werden.

In Einstellungsgesprächen soll laut dem Entwurf das Fragerecht des Arbeitgebers gesetzlich auf Informationen beschränkt werden, die nötig sind, um die Eignung des Bewerbers festzustellen. Bei einem Gespräch zur Anstellung eines Möbelpackers sei das Interesse nach einer Rückenerkrankung sicher eher zulässig als nach dem einer bereits erfolgten psychologischen Behandlung, heißt es im Eckpunktepapier. Ähnlich sollen gesundheitliche Untersuchungen oder Prüfungen gehandhabt werden, die zudem nur mit Einwilligung des Betroffenen durchgeführt werden dürften. Die Analyse von Blutproben wäre nur erlaubt, wenn der Beschäftigte bei seiner vorgesehenen Tätigkeit gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sei und beispielsweise mit allergenen Stoffen in Kontakt käme. Auch der Schutz Dritter könne eine Blutuntersuchung erfordern. "Nicht routinemäßig" dürfte auf Alkohol- oder Drogenabhängigkeit getestet werden.

Nicht öffentlich zugängliche Betriebsstätten sollen nur videoüberwacht werden dürfen, wenn wichtige betriebliche Interessen gewahrt werden müssen. Heimlich dürften elektronische Augen nur bei konkreten Verdachtsfällen angebracht werden. In Betriebsräumen, die überwiegend zur privaten Lebensgestaltung von Beschäftigten dienen wie etwa Aufenthaltsräume von Krankenschwestern, soll die Installation von Überwachungskameras tabu sein. Die Erhebung von Beschäftigungsdaten durch Ortungssysteme wie GPS soll nur während Arbeits- und Bereitschaftszeiten "zur Sicherheit" oder erlaubt sein, um Beschäftigte zu koordinieren. Bei der Diebstahlsicherung etwa von Autos wäre eine "personenbezogene" Lokalisierung unzulässig.

Biometrische Merkmale eines Beschäftigten soll der Arbeitgeber elektronisch nur erheben und verwenden dürfen, soweit dies aus betrieblichen Gründen zu Autorisierungs- und Authentifikationszwecken erforderlich ist und keine schutzwürdigen Belange des Beschäftigten entgegenstehen. Zugangskontrollsysteme, die mit einem Abgleich etwa von Fingerabdrücken arbeiten, wären so weiter einsetzbar.

Die Nutzung von Telefon, E-Mail und Web soll der Arbeitgeber zur Gewährleistung des ordnungsmäßigen Betriebs, zu Abrechnungszwecken sowie zur Korruptionsbekämpfung "im erforderlichen Maß" kontrollieren dürfen. Dabei seien "berechtigte schutzwürdige Interessen" von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Inhalte von Telefonaten sollen besonders geschützt werden. Wenn die Web-Nutzung nur zu beruflichen Zwecken erlaubt sei, dürfte der Arbeitgeber das Nutzungsverhalten ohne Anlass "nur stichprobenhaft" unter die Lupe nehmen, um etwa den Abruf "verbotener Inhalte" feststellen zu können.

In Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarungen oder Tarifverträgen sollen wie bisher eigenständige Grundlagen und Einschränkungen für eine zulässige Datenerhebung und -verwendung im Beschäftigungsverhältnis vorgesehen werden können. Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten würden durch die Neuregelungen nicht beeinträchtigt.

Das Innenministerium verweist auf Vorfälle in den vergangenen Jahren, die in der Öffentlichkeit stark diskutiert wurden – "etwa in Unternehmen wie Lidl oder der Deutschen Bahn". Es gebe zwar in diesem Bereich bereits viele einzelfallbezogene Urteile der Arbeitsgerichte. Diese seien aber oft uneinheitlich und obergerichtliche Entscheidungen selten. Soweit bereits spezielle Vorkehrungen vorhanden seien, fänden sich diese verstreut über verschiedenste Gesetze wie zur Betriebsverfassung, der Telekommunikation oder zu Telemedien. Die Regierungsparteien hätten sich daher im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenen Kapitel im BDSG zu stärken. Nach der Abstimmung mit den anderen Ressorts soll ein Kabinettsbeschluss bis zur Sommerpause erfolgen.

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Entwurf für Arbeitnehmerdatenschutz als unzureichend kritisiert
« Antwort #55 am: 20 Mai, 2010, 16:07 »
Datenschützer bemängeln, dass sich der Vorstoß  von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für einen vereinheitlichten Arbeitnehmerdatenschutz kontraproduktiv auswirken könne. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) und der FoeBuD sowie mehrere Einzelpersonen und Unternehmen meinen laut einer gemeinsamen Erklärung, dem Innenministerium gehe es nicht zuerst um die Sicherung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Beschäftigten. Stattdessen solle Unternehmen die Nutzung von Beschäftigtendaten für die Korruptionsbekämpfung und die Überwachung von Verhaltensmaßregeln erlaubt werden können. Dies sei klar der "falsche Ansatz".

Mitarbeiterüberwachung bei Lidl, Schlecker, Siemens, der Deutschen Bahn und der Telekom hätten gezeigt, dass Beschäftigte gesetzlich vor der Verletzung ihres verfassungsmäßig garantierten informationellen Selbstbestimmungsrechts geschützt werden müssten, erklärten die Datenschützer. Arbeitgeber und Beschäftigte müssten klare Vorgaben gemacht werden.

Die Datenschützer kritisieren auch die bisherige Informationspolitik des Innenministeriums. De Maizière habe bislang Fachleuten nur Eckpunkte vorgelegt. Darüber hinaus kursierten verschiedene "inoffizielle" Zwischenversionen eines noch nicht veröffentlichten Referentenentwurfs für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz. Der solle angeblich noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Der geplante Ablauf lege nahe, "dass die Bundesregierung eine öffentliche Diskussion über das geplante Gesetz vermeiden möchte".

Die Datenschützer fordern, dass die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis nur dann zulässig sein soll, wenn sie der Arbeitnehmer "nachweisbar freiwillig und ohne Druck" erlaubt habe. Unrechtmäßig erworbene personenbezogene Informationen dürften nicht verwertet werden. Die Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch sollten sich streng danach richten, was für die angestrebte Beschäftigung erforderlich und bedeutend sei. Die "berechtigten Interessen" des Arbeitgebers bei einer konzernweiten Verarbeitung von Mitarbeiterdaten sollten präzisiert werden.

Videoüberwachung oder Tonaufnahmen von Beschäftigten solle grundsätzlich untersagt werden, fordern die Datenschützer. Ausnahmen dürfe es nur "in streng begrenzten Gefährdungslagen" geben. Arbeitnehmervertretungen müssten zudem das Recht erhalten, im Namen von Beschäftigten in Datenschutzfragen zu klagen. Sie seien auch an der Auswahl betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragte zu beteiligen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versicherte unterdessen auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Anfang der Woche, dass die Bundesregierung beim Arbeitnehmerdatenschutz handeln werde. Eine einheitliche Linie dürfe sich aber nicht von Anfang an finden lassen: "Ich glaube, darüber wird es eine heiße Diskussion geben. Aber dass wir ein entsprechendes Gesetz brauchen, ist unbestritten."

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Datenschützer drängen auf Modernisierung des Datenschutzrechts
« Antwort #56 am: 03 Juni, 2010, 15:43 »
"Das gegenwärtige Datenschutzrecht passt nicht mehr ins Internetzeitalter, denn es stammt in seinen Grundstrukturen aus den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, als die Datenverarbeitung und die Verantwortlichkeiten noch überschaubar waren." Das sagte der diesjährige Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, der baden-württembergische Landesbeauftragte Jörg Klingbeil zur Vorstellung einer Broschüre (PDF-Datei), in der die Mitte März von der Konferenz verabschiedeten Eckpunkte für eine Modernisierung des Datenschutzrechts vorgestellt werden.

"Heute erleben wir eine allgegenwärtige und oft unbemerkte Verarbeitung zahlreicher personenbezogener Daten, die die Privatsphäre immer mehr ins Hintertreffen geraten lassen", erklärte Klingbeil. Der Bürger müsse wieder zum "Herrn seiner Daten" gemacht werden, er müsse sein informationelles Selbstbestimmungsrecht zurückbekommen, wie es das Bundesverfassungsgericht schon im Volkszählungsurteil 1983 gefordert habe. Ein modernes, leicht verständliches und übersichtliches Datenschutzrecht sei sowohl im Sinne des Bundestags als auch der Regierungskoalition. Dabei wollen sich die Datenschutzbeauftragten einbringen und mit den Eckpunkten die Diskussion voranbringen.

In dem Eckpunktepapier fordern die Datenschützer unter anderen, dass spezialgesetzliche Regelungen nur noch in Ausnahmen vorgehen sollen. Der Datenschutz müsse technisch in Produkte und Verfahren integriert werden. Die Bildung von Profilen sei grundsätzlich strikt zu reglementieren. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung solle möglichst transparent geschehen. Die bisher geltenden technikabhängigen Datenschutzmaßnahmen sollten durch "elementare, technikunabhängige und praxistaugliche Schutzziele" ersetzt werden. Auch sollen nach Meinung der Datenschützer die Informationspflichten der Datenverarbeiter erweitert werden.

Das Datenschutzrecht müsse internetfähig gemacht werden, heißt es weiter in dem Papier. So sollten beispielsweise Grundeinstellungen von Internetdiensten optimalen Datenschutz bieten, Abweichungen davon sollten Nutzer per Opt-in wählen können. Betroffene sollen die von ihnen ins Internet eingestellten Daten mit einem "Verfallsdatum" versehen können. Weiter fordern die Datenschützer auch für nichtöffentliche Stellen eine Gefährdungshaftung. Bei Datenschutzverstößen sollte ein pauschalierter Schadensersatz greifen.

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Datenschutz-Gesetzentwurf für Arbeitnehmer nur Mogelpackung?
« Antwort #57 am: 19 Juni, 2010, 09:36 »
Unternehmen sollen u.a. weiterhin Mitarbeiterdaten zur Erforschung "undichter Stellen" auswerten dürfen - scharfe Kritik von Gewerkschaften und Datenschützern

Den Datenschutz im Arbeitsleben soll ein Gesetzentwurf verbessern, zu dem gestern im Bundesinnenministerium die erste Anhörung stattfand."Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die seit Jahrzehnten diskutierte Schaffung umfassender gesetzlicher Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz verwirklicht", schreiben die Verfasser in den Entwurf. Dem widersprechen Datenschützer und Gewerkschaften heftig.

So sieht der Bundesbeauftrage für Datenschutz Peter Schaar erheblichen Verbesserungsbedarf an dem noch nicht mit den Ministerien abgestimmten Referentenentwurf. Schaar moniert besonders, dass die Unternehmen weiterhin Mitarbeiterdaten zur Erforschung "undichter Stellen" auswerten dürfen. So findet sich in dem Entwurf der Passus:

"Der Arbeitgeber darf Beschäftigtendaten auch verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Begehung von Vertragsverletzungen zu seinen Lasten, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten durch den Beschäftigten im Beschäftigungsverhältnis zu verhindern oder aufzudecken."

Zudem können nach dem Entwurf Personalchefs weiterhin über das Internet Daten über Bewerber sammeln. "In Zukunft dürften Arbeitgeber zwar Bewerber auch weiterhin nicht nach einer eventuellen Schwangerschaft fragen, die Forschung in einschlägigen Selbsthilfeforen und sozialen Netzwerken nach entsprechenden Hinweisen wäre ihnen allerdings erlaubt, und sie müssten die Betroffenen nicht einmal darüber informieren, dass sie entsprechende Recherchen angestellt haben", so Schaar.

verdi: Entwurf ist völlig unbrauchbar

Noch härter ist die Kritik der Dienstleistungsgewerkschaft verdi an dem Referentenentwurf. "Ein Gesetz, das nicht mehr Schutz für die Beschäftigten bietet und sogar noch hinter die geltende Rechtsprechung zurückfällt, wird von den Gewerkschaften abgelehnt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerd Herzberg.

"Nach der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes soll es zukünftig möglich sein, von Bewerbern und Beschäftigten Daten über deren Vermögensverhältnisse oder deren Gesundheitszustand zu speichern. Dies geht weit über die derzeit zulässige Datenerfassung und die Speicherung nach der aktuellen Rechtsprechung hinaus", präzisiert die Expertin für Arbeitsrecht bei verdi, Kerstin Jerchel, gegenüber Telepolis diese Kritik.

Zudem fällt der Entwurf hinter ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2004 zurück, das die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats stellt. Die Gewerkschaft lehnt den aktuellen Gesetzentwurf komplett ab, betonte Jerchel.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Eine gesetzlich geregelte Möglichkeit für Unternehmen, heimlich Daten ihrer Mitarbeiter zu erheben, muss nach Aussage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch einmal überdacht werden. Die Justizministerin reagierte damit auf Kritik an Neuregelungen für den Beschäftigtendatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei einer Podiumsdiskussion der Akademie für Politische Bildung in Tutzing. "Vielleicht sollten wir von solchen heimlichen Maßnahmen weg kommen", so die Ministerin gegenüber heise online. Zuvor hatte sie heimliche Überwachungen als "ultima ratio" bezeichnet.

Leutheusser-Schnarrenberger berichtete im Rahmen der Expertentagung über die noch andauernde Abstimmung zum Beschäftigtendatenschutz zwischen den beteiligten Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Arbeit sowie dem federführenden Innenministerium. Seit mehr als einem Jahrzehnt steht die Schaffung von Regeln für den Beschäftigtendatenschutz auf der politischen Agenda. Nach der Verabschiedung des knappen Paragrafen 32 BDSG) 2009 soll jetzt eine ausführliche Regelung her.

Grundsätzlich befürwortet die Ministerin ein "Stufenkonzept" für Datenerhebungen durch die Arbeitgeber. Erst wenn ein konkreter Tatverdacht besteht, sollen auch personalisierte Daten überprüft werden können, zuvor allenfalls anonymisierte Stichproben möglich sein. Heimliche Maßnahmen bis hin zur Bespitzelung durch Detektive oder heimliche Videoaufnahmen dürften nur in erklärten Ausnahmefällen zugelassen werden. Zudem müsse es auch in Unternehmen einen Kernbereichsschutz geben, mahnte Leutheusser-Schnarrenberger. Auch wenn es beim Beschäftigtendatenschutz um das Verhältnis zwischen privaten Partnern gehe, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass es auch hier keinen "grundrechtsfreien Raum" gebe.

Wann der Entwurf der BDSG-Novelle ins Kabinett gehe, konnte die Justizministerin voerst nicht sagen. Eine ganze Reihe von Punkten sind noch strittig zwischen den Ministerien. So hätte das Justizministerium gerne eine Klarstellung, dass Arbeitgeber keine Sachwalter staatlicher Strafermittlungsinteressen sein könnten. Klare Grenzziehungen befürwortet das Justizministerium ausserdem bei Internetrecherchen und Gesundheitschecks vor Einstellungsgesprächen. Was offen im Netz zugänglich sei, das dürfe auch ein Personalchef sehen, sagte Leutheusser-Schnarrenberger, er dürfe sich aber nicht in ein soziales Netzwerk "einschleichen".

Stefan Brink, verantwortlich für den Datenschutz in der Privatwirtschaft beim Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz, erinnerte daran, dass die Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken zum Zweck des Bewerberscreenings häufig auch deren Nutzungsbedingungen widerspreche. Brink warnte, der jetzt geplante Paragraf 32 d befürworte eine Aufhebung der Zweckbindung von Daten, die der Arbeitgeber über seinen Mitarbeiter gesammelt habe. Eine Kontonummer habe letzterer angegeben, damit sein Gehalt bezahlt wird und nicht für Rasterfahndungs-ähnliche Maßnahmen zur Prävention von Korruption. Er befürchte die Umsetzung des Prinzips von den "Ohnehin-da-Daten" durch den neuen Paragrafen 32 d. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, auch dieser Punkt müsse im Entwurf noch einmal geprüft werden.

Brink warnte generell davor, die Errungenschaften des "alten" Paragrafen 32 gleich wieder über Bord zu werfen. Unter anderem durften Arbeitgeber danach nur dann die Daten ihrer Arbeitnehmer ausforschen, wenn ein klarer Verdacht zu einer Straftat vorlag, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bestand. Im Neuentwurf zu dem in der Wirtschaft überaus unbeliebten Paragrafen 32 darf sich der Arbeitgeber auch beim Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten aus den Daten seines Mitarbeiters bedienen. Brink kritisierte die Strategie der Panikmache auf Seiten der Unternehmen, die die Mitarbeiter praktisch zu "natürlichen Feinden" der Unternehmen abstempele, die nur durch umfassende Überwachung bis hin zur dauernden Videoüberwachung im Zaum gehalten werden könnten.

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Seit heute ist es verboten, ein Verbot zu übertreten
« Antwort #59 am: 23 August, 2010, 13:17 »
Die Bundesregierung einigt sich auf neue Regeln zum Arbeitsnehmerdatenschutz. Und zeigt einmal mehr, dass sie die Gesetze Deutschlands nicht kennt.

Es hört sich so erfreulich an, wenn die Bundesregierung sich auf neue Regeln zum Arbeitnehmerdatenschutz einigt. Und fast ist man versucht, in die allgemeinen Lobgesänge einzustimmen, wenn da nicht dieses Gefühl wäre, dass man gerade bei "Versteckte Kamera" gelandet ist.

Nur so ist es zu erklären, dass allseits aufgeatmet wird weil die Videoüberwachung von Intimbereichen wie Schlafräumen, Toiletten oder Waschräumen nun verboten sein soll. Bei so viel Erleichterung wartet man tatsächlich auf den kleinen Springteufel, der aus der Arbeitsnehmerdatenschutzschachtel heraushüpft und "Reingefallen!" ruft.

Auch wenn einige Arbeit"geber" der Meinung waren (und wahrscheinlich noch sind), dass sie einfach überall Kameras installieren können, so sie nur irgendeinen vagen Grund dafür finden, ist dem noch nie so gesehen. Die Intimbereiche der Arbeitsstätte waren schon immer tabu, was man z.B. auch seit langem in der "Blauen Reihe" des Datenschutzzentrums nachlesen konnte. Der hübsche Aufkleber des FoeBuD mit der Aufschrift "Aus hygienischen Gründen wird diese Toilette videoüberwacht" war eine Satire, was sich aber anscheinend nicht bis zum Innenministerium herumgesprochen hat.

Es ist schon deprimierend und erschreckend zugleich, welche Ausmaße die Dreistigkeit der Politiker angenommen hat, die uns in regelmäßigen Abständen Selbstverständlichkeiten oder längst geregelte Dinge als Novum verkaufen wollen - da wird nach Protesten gegen eine Datensammlung vollmundig versprochen, dass man nunmehr die Daten auf Notwendigkeit untersuchen wird, da wird verkündet, es dürfen nun keine Toiletten mehr videoüberwacht werden und die Medien klatschen begeistert Beifall. Was kommt wohl als Nächstes? Hurrah, Deutschland schafft auf Bundesebene die Todesstrafe ab?

Es fällt mir schwer zu glauben, dass ich es mit solch geballter Inkompetenz zu tun habe (auch wenn diverse Telefonate mit Politikern oder Strafverfolgern mich eigentlich eines Besseren belehren sollten - ich erinnere mich noch gut an den "sich auf jedem Betriebssystem ohne Zutun des Nutzers installierenden Virus, der Daten überträgt"), ich bin eher versucht zu glauben, dass man es hier schlichtweg mit Menschen zu tun hat, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben als darüber zu lachen, wie erfolgreich sie Leute in die Irre führen können.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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