Das Forum rund um DVB am PC, Handy und Tablet
Neuigkeiten:
Anzeigen der neuesten Beiträge
Übersicht
Forum
Hilfe
Einloggen
Registrieren
DVB-Cube <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>
»
Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio
»
# News diverses ...
»
Thema:
Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
« vorheriges
nächstes »
Drucken
Seiten:
1
2
[
3
]
4
5
Nach unten
Autor
Thema: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts (Gelesen 6813 mal)
0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Re: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
«
Antwort #30 am:
21 April, 2009, 18:44 »
Bundesdatenschutzbeauftragter befürchtet Einknicken des Gesetzgebers vor der Werbelobby
Die Vorlage seines turnusmäßigen Tätigkeitsberichtes nutzte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, zu einem Appell an das Parlament, wenigstens die angesichts der zahlreichen Datenschutzskandale der letzten Monate auf den Weg gebrachten Gesetzgebungsvorhaben möglichst zügig zu einem Abschluß zu bringen. Sie sollen mehr Transparenz in die Tätigkeit von Auskunfteien und Beschränkungen des Handels mit personenbezogenen Daten bringen.
Sollte das bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr gelingen, befürchtet er negative Auswirkungen "im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit demokratisch organisierter Politik". Die Bürger erwarteten zu Recht, "dass es nicht bei Ankündigungen bleibt, sondern dass der Datenschutz tatsächlich verbessert wird". Das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften hatte die Bundesregierung Mitte Dezember auf den Weg gebracht. Doch inzwischen hätten sich "die Lobbyisten der Werbewirtschaft, des Adresshandels, aber auch die Profiteure des illegalen Datenhandels massiv eingeschaltet", erklärte Schaar in Berlin. Er befürchte nun, "dass der Gesetzentwurf scheitert".
Die seit mehr als einem Jahrzehnt verschleppte Runderneuerung des Datenschutzrechts könnten die jüngsten Initiativen ohnehin nicht ersetzen. So wichtig die angestrebten Verbesserungen im Detail seien, dürften sie "nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Modernisierung des Datenschutzrechts in seiner Struktur und und in seinen grundlegenden Regelungsmechanismen heute dringender ist denn je", mahnt der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem 22. Tätigkeitsbericht. Die Diskrepanz zwischen der Situation der siebziger Jahre, auf die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seinerzeit zugeschnitten wurde, und der rasanten Entwicklung der Informationstechnik werde immer größer.
Beim Eintritt in das Zeitalter des Ubiquitous Computing erwiesen sich hergebrachte Rechtsbegriffe wie "verantwortliche Stelle", "Auftragnehmer" oder "personenbezogene Daten" genauso diskussionsbedürftig wie die dem Datenschutzrecht zugrundeliegenden Prinzipien und Konzepte. Erfolgreiche Regelungsansätze wie die aus dem US-amerikanischem Raum stammende Verpflichtung zur Information über Datenschutzverstöße sollten aufgegriffen werden.
Zwar habe die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Anfang 2008 die Notwendigkeit zur grundlegenden Revision des BDSG noch einmal bekräftigt, "dennoch sind auch im Berichtszeitraum keine wesentlichen Schritte in diese Richtung eingeleitet worden", zieht Schaar Bilanz. Zudem seien die Datenschutzaufsichtsbehörden gemessen an ihren stetig wachsenden Aufgaben "hoffnungslos unterbesetzt" und hätten kaum rechtliche Möglichkeiten, illegale Datenverarbeitungen zu unterbinden und festgestellte Verstöße wirksam zu sanktionieren.
Bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes erneuerte Schaar seine Forderung, die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen durch die Antiterror-Gesetzgebung der Vergangenheit einer unabhängigen Evaluierung zu unterziehen. Hinsichtlich der bevorstehenden Volkszählung 2011, die in einem neuen Verfahren erstmals aus einer Kombination von Registerzusammenführungen und Befragungen bestehen wird, zeigte sich Schaar "mit einer Ausnahme" zufrieden, nachdem er im Gesetzgebungsverfahren erreichen konnte, dass die adressscharfe Zuordnung der Zensusdaten mit Hilfe der im Anschriften- und Gebäuderegister enthaltenen kleinräumigen geografischen Koordinaten unterbleibt. Datenschutzrechtlich problematisch bleibe jedoch weiterhin die vorgesehene Datenerhebung in sogenannten "sensiblen Sonderbereichen" wie zum Beispiel in Krankenhäusern und in Haftanstalten, wo anders als bei der Volkszählung von 1987 die Daten personenbezogen erfasst werden sollen - und dies, "obwohl das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil empfohlen hatte, in Bereichen, in denen die Gefahr einer sozialen Abstempelung besteht, die Erhebung möglichst in anonymisierter Form durchzuführen".
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Verbraucherverbände warnen vor "Placebo"-Datenschutz
«
Antwort #31 am:
06 Mai, 2009, 16:55 »
Vor den Verhandlungen der Koalition über die anstehende Novelle des Datenschutzgesetzes hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die Regierungsparteien aufgefordert, beim Datenschutz nicht einzuknicken. "Das ist der Lackmustest für die Ernsthaftigkeit der Großen Koalition in Sachen Datenschutz", mahnte vzbv-Vorstand Gerd Billen am heutigen Dienstag in Berlin. Der Regierungsentwurf und die Beschlüsse des Datenschutzgipfels müssten jetzt konsequent umgesetzt werden.
Knackpunkt aus Sicht der Verbraucherschützer ist das sogenannte Listenprivileg, das die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher erlaubt. Zunächst war im Regierungsentwurf vorgesehen, dass die Weitergabe persönlicher Daten zu diesen Zwecken nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers zulässig sei. Diese Hinwendung zu einem Opt-In-Verfahren würde das Ende des Listenprivilegs bedeuten. Das stößt in der Wirtschaft und Teilen der Union auf erbitterten Widerstand.
Insbesondere Verlage, Versicherungen und Marktforscher laufen Sturm gegen die Streichung des Listenprivilegs. Die Wünsche dieser Branchen nach einer Ausnahmeregelung könnten nun bei der Großen Koalition auf fruchtbaren Boden fallen, warnt der vzbv. Die Verbraucherschützer befürchten eine "Placebo-Gesetzgebung". So sprächen sich Teile der Koalition dafür aus, die Nutzung von Listendaten auch zu gestatten, wenn die Herkunft der Daten kenntlich gemacht wird. "Diese Ausnahmen darf es nicht geben", fordert Billen. Auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hatte die Verzögerungen durch die Wirtschaftslobby beklagt und gewarnt, die Änderungen führten zu einer unzureichenden "Rumpfregelung".
Zudem drohe der angestrebte Paradigmenwechsel bei Einwilligungserklärungen, die etwa im Kleingedruckten versteckt und den Verbrauchern so untergejubelt werden, zu scheitern. Auch dies sollte durch die Einführung der ausdrücklichen Einwilligung geändert werden. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen wollten dies aus dem Gesetz streichen, warnen die Verbraucherschützer. Gleichzeitig fordern sie, dass Datenschutzverstöße künftig konsequenter verfolgt und geahndet werden müssten. Dafür sollten die Klagebefugnisse der Verbraucherorganisationen erweitert werden.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Neues Datenschutzrecht droht zu scheitern
«
Antwort #32 am:
27 Mai, 2009, 14:48 »
Die geplante Verschärfung des Datenschutzes droht zu scheitern. Das Vorhaben stehe auf der Kippe, sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper laut dpa. CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach schätzt die Chancen, dass das Gesetz doch noch vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird, als minimal ein. Der Bundestags-Innenausschuss hat nach Angaben seines Vorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) die für heute vorgesehenen abschließenden Beratungen abgesetzt.
Nach zahlreichen Missbrauchsfällen wollte die Koalition den florierenden Handel mit persönlichen Daten einschränken. Daten sollten künftig grundsätzlich nur noch dann weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene zustimmt. Jetzt kann damit gehandelt werden, wenn der Verbraucher nicht widerspricht. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft wollte die Koalition beim Datenhandel gewisse Ausnahmen zulassen.
Die Koalitionspolitiker machten sich gegenseitig für das voraussichtliche Scheitern verantwortlich. Bosbach sagte, man sei sich in allen Punkten einig gewesen. Die CDU/CSU-Fraktion habe auch zugestimmt, die Aufsichtsbehörden zu stärken. Nicht akzeptabel sei aber ein von der SPD gefordertes Verbandsklagerecht. "Wenn die SPD bei ihrer Haltung bleibt, wird das Vorhaben scheitern."
Körper gab sich ebenfalls pessimistisch, auch wenn er einen Kompromiss zwischen Wirtschaft und Verbraucher- sowie Datenschutz für möglich hält. Edathy warf CDU/CSU mangelnden Einigungswillen vor. Sie lasse ihren eigenen Innenminister im Regen stehen. "Es wäre blamabel, wenn von den Ankündigungen nur heiße Luft übrig bliebe."
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht das Bundesdatenschutzgesetz noch nicht als gescheitert an. "Aus meiner Sicht ist das noch offen", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. "Ich würde es sehr bedauern, wenn an dem Streit über das Listenprivileg die übrigen und teilweise sehr wichtigen Verbesserungen im Datenschutz scheitern würden. Ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass man noch zu einer Lösung kommt." Das Listenprivileg erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) tritt für die Abschaffung des Listenprivilegs ein, doch weder hier noch bei der Einführung ausdrücklicher Einwilligungen (Opt-In), beim Koppelungsverbot und beim Verbandsklagerecht wolle die Koalition den notwendigen Paradigmenwechsel vollziehen, heißt es in einer Mitteilung. Die Parlamentarier hätten aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums wesentliche Verbesserungen scheibchenweise herausgekürzt und stattdessen schwammige Einzelmaßnahmen aufgenommen. Die Verbraucherschützer fordern, die Novelle scheitern zu lassen. "Der jetzt diskutierte Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Nicht gefährdet ist eine zweite Änderung des Datenschutzes. Dabei geht es um das Scoring zur Berechnung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Mit der Gesetzesänderung soll dieses Verfahren transparenter werden. Damit wird sich an diesem Mittwoch der Innenausschuss befassen. Das Gesetz könnte dann bis spätestens Anfang Juli verabschiedet werden.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
SCHNÜFFELAFFÄREN - Baum fordert neues Datenschutzrecht für Arbeitnehmer
«
Antwort #33 am:
07 Juni, 2009, 12:01 »
Die Spitzelaffären bei Bahn und Telekom seien "nur die Spitze des Eisbergs": Sonderermittler Gerhart Baum kritisiert im SPIEGEL-Gespräch harsch die ehemaligen Konzernchefs Mehdorn und Zumwinkel. Er fordert eine grundlegende Reform des Datenschutzes, die "Arbeitnehmer vor Willkür bewahrt".
Gerhart Baum, früherer Bundesinnenminister und zuletzt juristischer Sonderermittler in den Schnüffelaffären von Deutscher Bahn und Deutscher Telekom, plädiert "für eine umfassende Reform des Datenschutzrechts". In einem Gespräch mit dem SPIEGEL sagte er: "Ich fordere ein neues Datenschutzrecht für Arbeitnehmer, das sie vor Willkür bewahrt." Zudem empfahl er allen Unternehmen in Deutschland dringend, ihre "eigenen Sicherheitsabteilungen genauestens unter die Lupe zu nehmen".
Er appellierte an die Industrie, in einer "Art Selbstverpflichtung gesetzeskonformes Handeln unter Beweis zu stellen". Die Affären von Bahn und Telekom seien "nur die Spitze des Eisbergs". Er "vermute, dass die dort kultivierte Spitzelmentalität auch in anderen Unternehmen um sich gegriffen hat".
Harsche Kritik übte Baum am ehemaligen Bahn-Chef Hartmut Mehdorn und dem Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Klaus Zumwinkel. Sowohl bei der Bahn als auch bei der Telekom "gab es eine Herr-im-Haus-Mentalität nach dem Motto: Der Staat sind wir". Bei der Bahn habe Mehdorn diese Philosophie repräsentiert, bei der Telekom Zumwinkel. Bei der Bahn fand Baum eine Stimmung vor, "die gekennzeichnet war durch eine Mischung aus Intransparenz und Druck, mangelndem Vertrauen und Überwachung". Er schließe "überhaupt nicht aus", dass konzernintern noch weiterer Affärenstoff schlummere.
Ebensowenig wollte er gegenüber dem SPIEGEL ausschließen, dass in die Schnüffelaktionen noch andere Ex-Staatskonzerne verwickelt gewesen sein könnten. "Der Kontrollwahn ist Ergebnis einer Mentalität, die staatliche Stellen vorgelebt haben."
Quelle :
www.spiegel.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Koalition erzielt Kompromiss für neues Datenschutzrecht
«
Antwort #34 am:
16 Juni, 2009, 16:05 »
Politiker von CDU/CSU und SPD haben sich bei einem Treffen mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf eine Reform des Datenschutzrechts verständigt. Das Handelsblatt berichtet, bis zuletzt sei über den Adresshandel zu Werbezwecken verhandelt worden. Nach dem nun erzielten Kompromiss solle das so genannte Listenprivileg kaum eingeschränkt werden.
Das Listenprivileg erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher. Unternehmen sollen nun in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Bedingungen für Lizenzprodukte den Passus über die Weitergabe der Kundendaten hervorheben. Der Kunde muss diesem Passus nicht gesondert ausdrücklich zustimmen, das heißt er müsste künftig widersprechen, wenn er zwar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, die Weitergabe seiner Daten aber ablehnt.
Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass ein Unternehmen, das Adressdaten eines anderen Unternehmens nutzt, dem Verbraucher offenbaren muss, woher er sie hat. Ausnahmen gelten für karitative Organisationen und für Forschungsinstitute. Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz sollen massiv erhöht werden. Auch soll der betriebliche Datenschutzbeauftragte gestärkt und eine Generalklausel zum Arbeitnehmer-Datenschutz eingefügt werden.
Heute beraten die Koalitionsfraktionen über den Kompromiss. Dabei ist nach Angaben der Zeitung noch nicht sicher, ob die Verbraucherpolitiker zustimmen werden. Wenn die Fraktionen den Kompromiss absegnen, kann die Novelle nach der morgigen Anhörung im Innenausschuss am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Die Novelle des Datenschutzgesetzes, über die seit rund einem Jahr verhandelt wird, drohte Ende Mai zu scheitern. Während die CDU/CSU-Fraktion die Aufsichtsbehörden stärken wollte, forderte die SPD ein Verbandsklagerecht. Laut dem Kompromiss sollen die Datenschutzbeauftragten gestärkt werden, während das Verbandsklagerecht vom Tisch ist.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Datenschutznovelle in abgespeckter Form
«
Antwort #35 am:
01 Juli, 2009, 18:51 »
Der Innenausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen der großen Koalition den Weg frei gemacht für eine zusammengestrichene Variante der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf enthält umfangreiche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung, mit der die Bundesregierung auf die jüngsten Datenschutzskandale reagieren und vor allem die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten stärken wollte. Die Fraktionen von Linken und Grünen votierten gegen das lange umkämpfte Vorhaben. Die FDP-Fraktion enthielt sich.
Vom ursprünglich vorgesehenen Opt-in-Prinzip zur Weitergabe persönlicher Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sind nur Reste übrig geblieben. Das Kabinett hatte das sogenannte "Listenprivileg" als überholt angesehen, das die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Laut dem Beschluss des Innenausschusses dürfen listenmäßig erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel aber weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. Die Weitergabe müss künftig aber grundsätzlich zwei Jahre zu dokumentiert werden. Betroffene müssen über gespeicherte Daten und deren Herkunft informiert werden. Damit soll es ihnen leichter gemacht werden, der Weitergabe und der Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen.
Weite Ausnahmen zur Datenerhebung und -speicherung gibt es für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung. Deutlich konkretisiert und präzisiert wird die Dokumentations- und Überwachungspflicht des Auftraggebers bei der Datenverarbeitung durch Drittfirmen oder Detekteien, wie sie etwa die Deutsche Bahn durchführen ließ und damit in die Bredouille geriet. Für Verstöße werden in diesem Fall sowie bei nicht erfolgten Dokumentationen neue Bußgeldtatbestände geschaffen. Ohne Einschränkung gestattet wird die Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben wurden.
Die Sicherheit von Daten soll durch Vorschriften zur Verschlüsselung verbessert werden. Hervorgehoben wird zudem die Pflicht gemäß dem Prinzip der Datensparsamkeit, personenbezogene Informationen möglichst zu anonymisieren oder Pseudonyme zu verwenden. Wird unrechtmäßig Kenntnis von sensiblen Daten erlangt und besteht ein erhebliches Missbrauchsrisiko, so sind die Betroffenen und die Aufsichtsbehörde zu informieren. Dies hat etwa bei Kreditkartendaten öffentlich zu geschehen.
Gestärkt werden soll zudem die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, für die weit reichende Kündigungsschutzvorschriften vorgesehen sind. Daneben werden die Aufsichtsbehörden künftig bei Verstößen gegen Datenschutzregelungen nicht mehr nur Bußgeldverfahren mit nun höheren Bußgeldern einleiten können. Vielmehr dürfen sie auch anordnen, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird. Dabei ist für solche Fälle die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vorgesehen.
Die zunächst geplanten, von Datenschützern und vom Bundesrat scharf kritisierten Regelungen zur Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits hat Schwarz-Rot komplett gestrichen. Hier soll nach dem Willen der Koalition zunächst ein dreijähriges Pilotprojekt durchgeführt wertden.
Inkrafttreten sollen die komplexen Regeln Anfang September. Ausnahmen gelten für das neue Auskunftsrecht der Betroffenen und die ergänzten Bußgeldbewehrungen, die vom 1. April 2010 an gelten sollen. Übergangsregelungen teils bis 2012 sind zudem für die Neufassung des Listenprinzips enthalten. Die Auswirkungen der Änderungen soll die Bundesregierung zeitnah evaluieren.
Die doch noch erzielte Einigung bezeichnete ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion als "Prototyp eines Kompromisses". Nach Meinung der SPD-Fraktion kommt es durch das Gesetz zu "keinen Nachteilen, aber vielen Fortschritten". Mit dem "schwierigen Werk" habe die Koalition eine "Öffnung für Datenschutzrechte" erreicht. Als "Schritt in die richtige Richtung" schätzte die FDP-Fraktion den geänderten Entwurf ein. Es wären aber weitere Schritte sinnvoll gewesen. Die Linksfraktion kann "keine substanziellen Verbesserungen" erkennen. Auch aus Sicht der Grünen hat die Koalition den "ambitionierten" Vorstoß der Regierung derart "verwässert", dass der Datenschutz darin nur noch in "homöopathischer Dosierung" erkennbar sei.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Datenschutzgesetz: Alle unzufrieden
«
Antwort #36 am:
02 Juli, 2009, 18:45 »
Bundesdatenschutzgesetzes wird morgen beschlossen
Die zweite Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes wird am 3. Juli 2009 im Bundestag verabschiedet. Der entschärfte Entwurf ist eine Reaktion auf eine Serie von Datenschutzskandalen, doch Daten- und Verbraucherschützer sowie Werbewirtschaft und Zeitschriftenverleger lehnen die Vorlage ab. Aus unterschiedlichen Gründen.Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel und Datenschutzaudit wird am 3. Juli 2009 im Bundestag mit Regierungsmehrheit verabschiedet werden. Mit dem seit Jahren geplanten Gesetzeswerk war die Große Koalition angetreten, um den illegalen Datenhandel zu bekämpfen. Zahlreiche schwere Vergehen von Unternehmen sorgten 2008 für entsprechenden öffentlichen Druck.
Nach der geplanten Neuregelung sollen Werbezusendungen grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängen. Verbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz, striktere Anforderungen an die Datensicherheit und mehr Präventionsmöglichkeiten für die Datenschutzaufsicht gehören ebenfalls zu dem Paket.
Ausnahmsweise sollen jedoch Werbebriefe bis zum Widerspruch des Angeschriebenen immer dann zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht. Weiter darf Eigenwerbung mit Kundendaten betrieben werden, die durch frühere Vertragsbeziehung in Unternehmensbesitz gelangten. Das Listenprivileg erlaubt Unternehmen bislang, ohne Einwilligung der Betroffenen auf listenmäßig erfasste personenbezogene Daten zu Name, Beruf, Adresse und Alter für die Werbung zuzugreifen, diese anzureichern und weiterzuverkaufen.
Verbraucherschützer beklagen Streichung von Opt-in
Für die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist der Kompromiss nicht akzeptabel. "Die Verbraucher wurden von der großen Koalition verschaukelt", so Vorstand Gerd Billen. Er bezeichnete die Novelle als herbe Niederlage. Gestrichen aus dem Entwurf wurde die Einwilligungslösung (Opt-in), nach der der Verbraucher aktiv zustimmen muss, bevor seine Daten weiterverkauft werden dürfen. Das versprochene Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung und ein Verbot der untergeschobenen und erzwungenen Einwilligungen sei darin nicht mehr enthalten. In beiden Punkten sei die Politik zurückgerudert. Auch wurde die Forderung nicht aufgegriffen, die Verbraucherorganisationen mit dem Recht auszustatten, gegen Datenschutzverstöße mit einem Verbandsklagerecht effektiv vorzugehen. Stattdessen habe man sich dem Lobbydruck aus Versandhandel, Direktmarketing- und Verlagsbranche gebeugt, so Billen.
Für Jan Korte vom Parteivorstand Der Linken sind deshalb die nächsten Datenschutzskandale schon vorprogrammiert. "Der monatelange massive Druck der Lobbyverbände kippte sowohl die Abschaffung des Listenprivilegs beim Datenhandel, als auch ein generelles Koppelungsverbot aus dem Koalitionskompromiss", beklagte Korte. Alle ursprünglich getroffenen einigermaßen festen Regelungen seien in einem Meer von Ausnahmen versenkt worden.
Verleger befürchten wirtschaftliche Nachteile
Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisiert die Novelle von der anderen Seite. Der VDZ erkenne zwar an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien bemüht hätten, den ersten, "äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern", erklärte ein Vertreter. Mit dem vereinbarten Kompromiss sei die Gewinnung einer ausreichenden Zahl potenzieller Neu-Leser aber fraglich. Die erzwungene Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten könne nämlich dazu führen, dass die verfügbaren Adressen ganz erheblich zurückgingen.
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels kritisiert, dass das neue Gesetz eine deutliche Mehrbelastung der Wirtschaft bedeute, und das, obwohl es mehr als fraglich sei, ob das Ziel - mehr Schutz vor Datenmissbrauch - erreicht werden könne.
Quelle :
www.golem.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Bundestag verabschiedet Datenschutzreform
«
Antwort #37 am:
03 Juli, 2009, 19:04 »
Der Bundestag hat am heutigen Freitag den lange umstrittenen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes mit den Änderungen aus dem Innenausschuss angenommen, mit denen die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte an etwas strengere Maßgaben geknüpft wird. Für das Vorhaben stimmten die Fraktionen der großen Koalition, dagegen die Linken, die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Jörg Tauss. Die FDP enthielt sich. Beatrix Philipp räumte im Namen der Union ein, dass die Verhandlungen "ausgesprochen schwierig" gewesen seien. Das Ergebnis trage neben Interessen der Wirtschaft auch Bedenken der Daten- und Verbraucherschützer "weitgehend" Rücksicht.
Als "besten Beweis für eine gelebte Demokratie" bezeichnete Philipp, dass der ambitionierte Regierungsentwurf im Parlament deutlich Federn lassen musste. Ursprünglich wollte das Kabinett das sogenannte "Listenprivileg" abschaffen, das die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Nun dürfen Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. Neu ist eine zweijährige Dokumentationspflicht. Betroffene müssen ferner über gespeicherte Daten und ihre Quelle informiert werden, um leichter Widerspruch gegen eine Weitergabe einlegen zu können.
Das zunächst von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte uneingeschränkte "Opt-in" zur Nutzung personenbezogener Informationen etwa für Werbezwecke wäre für die Wirtschaft unzumutbar, meinte Philipp. Koalitionskollege Michael Bürsch (SPD) lobte ein insgesamt "respektables Ergebnis". Die Koalition habe die Sanktionen verschärft und neue Bußgeldtatbestände sowie ein Eingriffsrecht für die Aufsichtsbehörden geschaffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte müsse dafür aber nun definitiv mit mehr Ressourcen ausgestattet werden.
Gisela Piltz von der FDP-Fraktion bedauerte sehr, "dass es wieder mal nicht zu einem Bundesgesetz für ein Datenschutzaudit gereicht hat". Den entsprechenden Teil hatte Schwarz-Rot nach heftigen Debatten aus dem Entwurf gestrichen. Weiter monierte die Liberale, dass jedem das Recht hätte eingeräumt werden müssen, "zu bestimmen, ob und wie mit seinen Daten Geld verdient wird". Auch Jan Korte kritisierte für die Linken, dass von dem angekündigten Paradigmenwechsel bei der Datenweitergabe "nicht viel übrig geblieben" sei. Schwarz-Rot sei "als Tiger gestartet", aber als Bettvorleger gelandet.
Die grüne Innenpolitikerin Silke Stokar kritiserte, dass das Parlament weniger strenge Vorgaben für die Sicherung der Privatsphäre wolle als der Bundesinnenminister, "das hat es bisher noch nicht gegeben". Die Koalition sei "eingeknickt" unter dem "Druck der Wirtschaftslobby". Nicht vorangebracht habe Schwarz-Rot zudem "ein richtiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz". Jörg Tauss, der nach dem Ausscheiden bei der SPD für die Piratenpartei im Parlament sitzt, betonte in gleicher Weise: "Die Antwort dieser Koalition auf die Herausforderungen für den Datenschutz ist ein klägliches Versagen." Der übrig gebliebene Entwurf sei "reine Show".
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die noch erfolgte Einigung in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause. Das Gesetz enthalte "wichtige Verbesserungen". Er bedauerte, dass der zugesagte Wechsel hin zu einer Einwilligungslösung "nur inkonsequent eingeleitet" worden sei. Die "großzügigen Übergangsfristen" müssten die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden nun "mit Leben füllen". Die Modernisierung des Datenschutzrechts sei nach der Bundestagswahl fortzusetzen. Als "nächstes Etappenziel" nannte Schaar ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Die Arbeit fange jetzt erst an.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Datenschützer: Der Mensch wird immer mehr als Sache behandelt
«
Antwort #38 am:
20 Juli, 2009, 14:47 »
Der Datenschutz ist seit 2007 aus seiner Defensivrolle gekommen." Das schreibt Harald von Bose, der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, in einer Mitteilung zur Vorlage seines neuesten Tätigkeitsberichts (
PDF-Datei
). Dazu hätten die "brisanten Vorhaben" der Vorratsdatenspeicherung und der heimlichen Online-Durchsuchung beigetragen wie auch Datenskandale in der Wirtschaft zu Lasten von Verbrauchern und Arbeitnehmern. Doch die Überwachungsgesellschaft, angestoßen auch durch das "ambivalente, oft fahrlässige Verhalten der Menschen selbst", werde stetig intensiver.
Die Zahl der schriftlichen Eingänge und Anfragen beim Landesdatensschutzbeauftragten ist im Jahr 2008 gegenüber 2007 von 3350 auf 3730 gewachsen. Dazu wurden 2007/2008 2300 schriftliche Äußerungen verfasst gegenüber 1570 in den Jahren 2005/2006. Von Bose widerspricht der Äußerung der Landesregierung, dass dann, wenn keine Datenschutzverletzungen festgestellt worden seien, dies ein Zeichen sei für einen funktionierenden Datenschutz "auf hohem Niveau". Von Bose habe bei Kontrollen und Vorgängen nicht selten ein unzureichendes Bewusstsein für Datenschutzbelange bei Behörden, deren Leitungen und Datenschutzbeauftragten feststellen müssen.
Bei einigen Vorgängen habe es "erhebliche datenschutzrechtliche Verstöße" gegeben, die nur nicht beanstandet worden seien, weil sie abgestellt wurden. Hierzu zählt von Bose das Einstellen von Datensätzen von über 40.000 Studierenden auf einen mit dem Internet verbundenen Webserver durch die Universität Magdeburg sowie die Videoüberwachung am Hasselbachplatz und im Justizzentrum in Magdeburg. Die "auffällige Zunahme von Videoüberwachung" sei ein Zeichen für den fortschreitenden Präventionsstaat, der unverhältnismäßig alle Menschen ohne Verdachtsmomente erfasst, meint von Bose im Einklang mit seinem Kollegen in Rheinland-Pfalz. Doch die Mahnungen des Bundesverfassungsgerichts würden 25 Jahre nach dem Volkszählungsurteil von 1983 strikter. "Niemand muss sich rechtfertigen, wenn er seine Privatsphäre verbergen will", sagt von Bose.
Von Bose fordert eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts. "Datenschutz und Privatsphäre gehören zum Bildungsauftrag von Schule und sind Bestandteil der politischen Bildung in der Demokratie." Die verfassungsrechtliche Vorgabe, eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger zu unterlassen, werde durch die zunehmende Datenverarbeitung von Staat und Wirtschaft in Frage gestellt. Der Mensch werde mehr und mehr als Sache behandelt, nicht als Subjekt mit Anspruch auf Persönlichkeitsschutz.
Die unbegrenzte und ausufernde Datenverarbeitung und Datenvernetzung sei Zeichen der "Überwachungsgesellschaft". "Noch befinden wir uns nicht in einem 'Überwachungsstaat', doch ist die bisherige Entwicklung besorgniserregend", schreibt von Bose. Dazu trügen auch Projekte zu Identity Cards und Ordnungskennzeichen bei, wie die neue Steuer-ID, aber auch Data Mining, Scoring und andere Bewertungsverfahren der Privatwirtschaft.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Forderungen nach umfassender Datenschutzreform werden massiver
«
Antwort #39 am:
13 August, 2009, 14:58 »
Angesichts neuer Berichte über einen florierenden Handel mit persönlichen Informationen im Internet machen sich SPD und Oppositionsparteien für eine weitere Überarbeitung des Datenschutzrechts stark. "Es ist höchste Zeit zu handeln, denn das momentane Datenschutzrecht wie auch der Vollzug reichen nicht aus, wie die aktuellen Fälle erneut drastisch offenbaren", erklärte Monika Griefahn, Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, am heutigen Donnerstag. Wer jetzt noch immer die Augen vor der "erschreckenden Missachtung des Grundrechts Datenschutz" verschließe, handele unverantwortlich. Trotz der zahlreichen vorangegangenen Fälle von Datenklau, scheine es auch bei vielen Unternehmen kein Umdenken zu geben.
Für unerlässlich erachtet Griefahn nun eine "umfassende Revision des Datenschutzrechtes", den Abbau von Defiziten im Vollzug und die Stärkung der Aufsicht. Auch die jüngste, vom Bundestag erst Anfang Juli beschlossene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes helfe nur bedingt. An die Union appellierte die SPD-Sprecherin, "endlich ihre Blockade gegen eine umfassende Reform des Datenschutzrechtes aufzugeben", anstatt jede Woche "neue und weitergehende Forderungen zur Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte im Internet und zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren vorzulegen".
Zugleich warf die Sozialdemokratin der CDU/CSU-Fraktion vor, bei den jüngsten Verhandlungen zur Datenschutznovellierung gegen die Initiative von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine weitergehende Einschränkung des Handels mit personenbezogenen Daten verhindert zu haben. Die Netzbürger müssten aber sicher sein können, dass sie allein über ihre Daten bestimmen und diese nicht ohne ihr Wissen weiterverkauft und missbraucht werden.
Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, gab der Union die Schuld daran, dass der Gesetzgeber dem Handel mit personenbezogenen Informationen während der Arbeit am neuen Datenschutzgesetz keinen stärkeren Riegel vorschob. Zugleich zeigte er sich wenig verwundert über das Ausmaß der Datenschutzverletzungen. Seit dem vergangenen Jahr überrasche ihn in Sachen Datenhandel nichts mehr, sagte der SPD-Politiker dem Sender NDR Info, der den jüngsten Skandal aufdeckte. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, wies die Kritik zurück. Das novellierte Bundesdatenschutzgesetz werde den Adresshandel vielleicht nicht komplett verhindern, räumte der CSU-Politiker ein. Er werde diesen aber voraussichtlich deutlich eindämmen.
Vom ursprünglich vorgesehenen Opt-in-Prinzip, also der erforderlichen expliziten Zustimmung von Verbrauchern, wenn persönliche Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung weitergegeben werden sollen, ist bei dem Gesetzesvorhaben allerdings nicht viel übrig geblieben. Laut dem verabschiedeten Text dürfen listenmäßig erfasste Daten wie Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel weiterhin auch ohne Zustimmung der Betroffenen an Dritte übermittelt werden. Zudem gelten für eine Vielzahl der neuen Regeln lange Übergangsfristen von bis zu drei Jahren, nachdem viele Wirtschaftsverbände gegen den Vorstoß rebelliert hatten.
In der Opposition gibt es daher ebenfalls Stimmen, die eine erneute und gründliche Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen fordern. "Der Skandal ist neu, das Problem ist alt", betonte die Innenexpertin der Bundestagsfraktion der Linken, Petra Pau. CDU und CSU hätten sich der "Datenhandel-Lobby" unterworfen und seien nicht gewillt, "persönliche Daten wirklich zu schützen". Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, sprach sich vor allem für eine personelle Aufrüstung der Datenschutzbehörden aus.
"Das neue Bundesdatenschutzgesetz trägt stark den Charakter eines Formelkompromisses", stieß der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegenüber der Nachrichtenagentur AP ins gleiche Horn. Er bemängelte an dem neuen Gesetz, dass es nicht bei bereits erhobenen Daten greife. Außerdem seien die Möglichkeiten zur Bekämpfung des Datenhandels sehr begrenzt: "Wir haben überhaupt keine Personalkapazität, um Jagd auf Adresshändler zu machen." In der Hamburger Behörde könnten sich lediglich zwei Mitarbeiter halbtags mit der Prüfung der örtlichen Wirtschaftsunternehmen befassen.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Bundesdatenschutzgesetz tritt morgen in Kraft
«
Antwort #40 am:
31 August, 2009, 12:30 »
Am 1. September 2009 wird der Datenschutz in Deutschland verbessert. Während Bundesdatenschützer Peter Schaar das als wichtige Änderungen des Datenschutzrechts bewertet, wirft sein Amtskollege in Schleswig-Holstein dem Bundestag und Bundesrat "Unterstützung beim Datenmissbrauch" vor.
Nach einer Serie von Datenskandalen treten am 1. September 2009 verschiedene Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Laut Bundesdatenschützer Peter Schaar kommen damit strengere Regeln für den Adresshandel, verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung in Callcentern und Rechenzentren, eine Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz, bessere Sanktionsmöglichkeiten für die Datenschutzbehörden und eine Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Schaar: "Personenbezogene Daten sind kein beliebig ausbeutbares Wirtschaftsgut. Wer sie erhebt und nutzt, muss die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren." Die neuen Regelungen stellten erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten, sagte er.
Schaar erwarte jedoch, dass nach der Bundestagswahl unverzüglich weitere Schritte zur Verbesserung des Datenschutzes unternommen würden. Dazu gehöre ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der veralteten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Neugestaltung "wurde durch zahlreiche Änderungsanträge so stark verwässert, dass die Novellierung keine signifikanten Änderungen zum Schutze des Verbrauchers darstellt", sagt hingegen Stefan Bock, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die im August 2008 aufgedeckt hatte, dass CDs mit den Namen, Geburtstagen, Adressen, Telefonnummern und Kontonummern von rund 17.000 Menschen aus Deutschland im Umlauf waren.
Auf dem Datenschutzgipfel des Bundesinnenministeriums im Jahr 2008 war als Kernstück einer Reform noch die Abschaffung des Listenprivilegs, das Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung, definiert worden. Auch sollten untergeschobene und erzwungene Einwilligungen künftig verhindert werden. Nichts davon finde sich nun in der Novellierung wieder, so Bock weiter. Auch die Forderung, die Verbraucherorganisationen mit einem Verbandsklagerecht zu stärken, wurde nicht aufgegriffen. "Das ist schlichtweg ein Fall gesetzgeberischen Versagens", sagte er.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erklärte, dass auch künftig ohne Einwilligung der Betroffenen mit Verbraucherdaten gehandelt werden dürfe, so Vorstand Gerd Billen. Zudem sei es weiterhin leicht, den Kunden Einwilligungen in die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken unterzuschieben. In einer Umfrage von Infratest Dimap hätten 87 Prozent der Wähler Handlungsbedarf im Bereich Datenschutz festgestellt.
Quelle :
www.golem.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Datenschutzgesetz: Fortschritt oder Papiertiger?
«
Antwort #41 am:
01 September, 2009, 16:10 »
Sind Arbeitnehmer Freiwild für Unternehmen? Die Skandale um Lidl, Deutsche Bahn und Telekom weisen darauf hin und gaben den Anstoß für die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die am heutigen Dienstag in Kraft tritt. Doch wie effektiv schützt das novellierte Gesetz die Arbeitnehmer vor Schnüfflern? Diese Frage diskutierten am gestrigen Montag Datenschützer, Politiker sowie Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kiel auf der Sommerakademie 2009 des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).
Im Zentrum der Diskussion stand der neugefasste Paragraph 32 des BDSG. Während sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in Berlin über die neue Regel zum Arbeitnehmerdatenschutz freute, fiel das Urteil in Kiel deutlich verhaltener aus. "Das neue Gesetz ist ein Signal", sagte Staatssekretär Detlef Scheele, der für das Bundesarbeitsministerium an dem Gesetz mitgeschrieben hat. "Und es ist nicht das Ende der Fahnenstange. Wir haben es zwar nicht ganz zu Ende geschafft, aber wir sind auf dem Weg".
Arbeitgeber bräuchten dieses Gesetz nicht, urteilte dagegen Roland Wolf, Arbeitsrechtsexperte der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, der in seinem Vortrag vom Manuskript (PDF-Datei) abwich. "Es hat in Deutschland Vorfälle gegeben", räumte Wolf ein, die aber mit dem geltenden Datenschutzrecht hätten geklärt werden können. Für "misslungen" halte er die Regel, dass Anhaltspunkte für eine Straftat vorhanden sein müssen, ehe ein Unternehmen Maßnahmen ergreifen darf (§32 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Er sehe darin eine Behinderung der Kriminalitätsbekämpfung.
Wolfs Absage an das neue BDSG wurde in Kiel prompt zur Schlagzeile der Pressemitteilung der Sommerakademie: "Arbeitgeberverband weiterhin gegen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz". Allerdings stimmt das nicht ganz, weil Wolf in keinem Teil seiner Rede den Abbau von Mitbestimmungspflichten forderte. Nur den Ausbau, den wollen die Arbeitgeber im Namen der IT-Compliance um jeden Preis verhindern. "Jede Mail muss beweiskräftig gespeichert werden, nichts darf gelöscht werden, da haben sie doch den gläsernen Betrieb", erläuterte Wolf gegenüber heise online.
Auch Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz ließ in ihrer Rede (PDF-Datei) kein gutes Haar am neuen Gesetz. Der mit heißer Nadel gestrickte Paragraph 32 sei je nach Lesart entbehrlich oder völlig unpraktikabel, weil im Zweifelsfall schon ein datenbankbasiertes Abrechnungsverfahren für das Kantinenessen unzulässig sei. Sie sparte auch nicht mit Kritik an liebgewordenen Ritualen: "Es reicht eben nicht, einmal im Jahr zur Verleihung der Big Brother Awards zu gehen, mit dem Finger auf die Preisträger zu zeigen und sich dann wieder in die Datenschutzapathie fallen zu lassen."
Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) berichtete von Betrieben, in denen schon der Müllkorb leitender Manager durchsucht werde. Perreng betonte, dass Datenschutz im Arbeitsverhältnis nicht durch "freiwillige" Vereinbarungen unterlaufen werden dürfe. Außerdem forderte sie einen Stopp der Diskussionen um den Kündigungsschutz: Nur sichere Arbeitsverhältnisse könnten dazu beitragen, dass Arbeitnehmer sich trauen, neue Rechte einzufordern.
Die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sagte, sie habe während der von ihr geleiteten Ermittlungen in den Spitzelaffären der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn den Eindruck bekommen, dass Datenschutz vor allem im oberen Management ein Fremdwort sei. Top-Manager und Aufsichtsräte müssten geschult und zur Verantwortung herangezogen werden. Das habe sie aus den Spitzelfällen gelernt, bei denen Unternehmen für Schnüffeleien Dienstleister engagieren: "Die Drecksarbeit macht man nicht selbst, sondern da beauftragt man Firmen, auf die man später zeigen kann."
Veranstaltungsleiter Thilo Weichert vom ULD betonte, dass Datenschutzbehörden nur der Notnagel sein könnten, wenn Betriebsrat und Arbeitsgerichte nicht ausreichen. Der Bericht (PDF-Datei) der nordrhein-westfälischen Datenschützerin Bettina Gayk lieferte ein düsteres Bild. Gerade einmal 2 bis 2,5 Arbeitskräfte habe ihre Behörde, um 700.000 Betriebe zu kontrollieren. "Unter dem Strich muss man sagen: Wir hangeln uns durch".
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Scholz legt Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz vor
«
Antwort #42 am:
04 September, 2009, 09:49 »
Nach zahlreichen Datenskandalen bei großen Unternehmen legt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) an diesem Freitag einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz vor. Danach sollen Betriebe künftig einen unabhängigen Beauftragten für den Datenschutz der Mitarbeiter erhalten, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Scholz sagte der Zeitung, der Datenschutz sei eines der drängendsten Bürgerrechtsthemen unserer Zeit. Dies gelte besonders für das Arbeitsverhältnis.
Der Gesetzentwurf kann vor der Bundestagswahl am 27. September nicht mehr beraten und beschlossen werden. Er müsste in der nächsten Legislaturperiode erneut vorgelegt werden. Auf dieses Vorgehen hatten sich Regierung, Datenschützer und Wirtschaft im Februar auf einem Datenschutzgipfel geeinigt.
In dem Gesetzesentwurf sind der Zeitung zufolge enge Grenzen für die Videoüberwachung und das Überwachen von E-Mail- sowie Telefonverkehr am Arbeitsplatz vorgesehen. Bei Verstößen soll der Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts haben. Erstmals werde das Fragerecht des Arbeitgebers während der Bewerbungsphase in Paragrafen gefasst, außerdem das Verwenden von Bewerberdaten geregelt, die bei einer ungefragten Internet-Recherche des Arbeitgebers anfallen.
Scholz sagte, die Arbeitgeber benötigten natürlich Daten über ihre Beschäftigten. Diese seien aber nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu erheben. "Es wird daher ein generelles Verbot geben, im laufenden Beschäftigungsverhältnis nach medizinischen Befunden zu fragen oder Persönlichkeits- und Gesundheitsprofile anzulegen", kündigte der Arbeitsminister an.
Die Arbeitgeberverbände hatten Anfang des Jahres die bestehenden Regelungen im Prinzip für ausreichend befunden. In der Regierungskoalition von SPD und Union ist laut dem Bericht umstritten, wie streng der Datenschutz in den Betrieben zu regeln ist. Das Wirtschaftsministerium scheine in wichtigen Punkten anderer Meinung als das Arbeitsministerium zu sein, beispielsweise beim Datenschutzbeauftragten in Firmen, der nach den Plänen von Scholz nur mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bestellt oder abberufen werden soll.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Gegenwind für Vorstoß zu mehr Arbeitnehmerdatenschutz
«
Antwort #43 am:
06 September, 2009, 14:40 »
Der Alleingang von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bei einem "Diskussionsentwurf" für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz stößt beim Koalitionspartner und in der Opposition auf Vorbehalte. "Das ist kein Gesetzentwurf, das ist Wahlkampf", monierte ein Sprecher von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralf Brauksiepe, sprach gegenüber dem "Tagesspiegel" vom Verstoß gegen eine koalitionsinterne Abmachung. Man sei sich zunächst einig gewesen, "dass es bei einer so komplexen Materie nicht möglich ist, noch in dieser Legislaturperiode einen seriösen Gesetzentwurf vorzulegen". Dass Scholz jetzt vorpresche, sei eine "Verzweiflungstat und völliger Unsinn".
Linke, FDP und Grüne kritisierten den Vorstoß als Wahlkampfmanöver. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sprach von "Symbolpolitik". Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Links-Fraktion, beklagte, dass "jahrelange Untätigkeit des Bundesarbeitsministers gegen das um sich greifende Spitzel-Management zahlreicher Unternehmen" plötzlich in "folgenlosen Aktionismus" umgeschlagen sei. Der Entwurf habe "keine Chance mehr, das Licht des Parlaments vor der Bundestagswahl zu erblicken".
Auch aus Lobbykreisen handelte sich Scholz Kritik ein. Der Entwurf würde zu mehr Rechtsunsicherheit führen, meint die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hieß es, das Papier mit seinen 36 Vorschriften bringe "wenig Neues". Die Verwendung von Arbeitnehmerdaten von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entsprechen weitgehend der bestehenden Rechtslage und sind im Wesentlichen bereits im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. "Höchst problematisch" sei der Ansatz zur verpflichtenden Bestellung eines Beauftragten für den Arbeitnehmer-Datenschutz. Neben der faktischen Entmachtung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zeichne sich damit "ein erhebliches Konfliktpotenzial durch die Überschneidung der jeweiligen Aufgabenbereiche ab". Ferner fehle eine Regelung zur Datenschutzkontrolle bei der Mitarbeitervertretung.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte dagegen die Initiative. "Eine umfassende Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer und andere Beschäftigte" ist seiner Ansicht nach "überfällig". Nach der Bundestagswahl solle das Gesetz schnell verabschiedet werden. Die geplante Neuregelung "könnte Konflikten vorbeugen und so eine befriedende Wirkung entfalten". Mit dem Entwurf werde als "logische Konsequenz auf die zahlreichen Datenschutzskandale in mehreren großen deutschen Unternehmen" ein wichtiger Schritt getan, um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu stärken und sie besser gegen heimliche Überwachung und Missbrauch ihrer Daten zu schützen.
Die gegenwärtige Rechtslage ist laut Schaar unbefriedigend, "weil die im Arbeitsleben geltenden datenschutzrechtlichen Regeln über mehrere Rechtsgebiete verstreut und durch eine Rechtsprechung geprägt sind, die sich den Beteiligten nicht immer ohne weiteres erschließt". Selbst Fachleute hätten oft Probleme, den Überblick zu bewahren. Auch die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ingrid Sehrbrock, lobte den Vorstoß des Arbeitsministers: "Es ist höchste Zeit, dass dem allgemeinen Entsetzen über diverse Datenskandale endlich Taten folgen." Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sei "unabdingbar".
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
"Datenschutz vor allem von privater Seite bedroht"
«
Antwort #44 am:
01 Oktober, 2009, 17:27 »
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht den Datenschutz vor allem von privater und weniger von staatlicher Seite bedroht. "Ich sorge mich jedenfalls mehr darum, dass wir uns zu einer privaten Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes verwandeln, und dies auch noch weitgehend freiwillig", sagte Papier am Donnerstag beim 17. Wiesbadener Forum Datenschutz im hessischen Landtag. Ohne größeres Nachdenken würden beispielsweise im Internet die "intimsten Gedanken, Gefühle oder Bilder an ein uns völlig unbekanntes Publikum gegeben".
Wenn alle irgendwo gespeicherten Informationen zusammengetragen würden, ließe sich sehr leicht ein Persönlichkeitsprofil von jedermann erstellen, warnte Papier. "Dadurch würde herbeigeführt durch die Hände Privater und nicht durch den Staat ein Szenario Wirklichkeit werden [...], das als Super-Gau des Datenschutzes bezeichnet werden könnte." Die Gefahren für den Persönlichkeitsschutz erforderten entschiedene und rechtzeitige Sanktionen.
Auch der Staat müsse aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. So habe es in den vergangenen Jahren geradezu revolutionäre technische Veränderungen gegeben, die der Staat bei der Verfolgung von Straftaten nicht unberücksichtigt lassen könne. "Gleichwohl dürfen bei der Ausbalancierung von Freiheit und Sicherheit die Gewichte auch nicht grundlegend verschoben werden."
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) wehrte sich dagegen, den Staat als "bösen Buben" zu sehen. Es gebe immer noch das falsche Mantra: "Der Staat als Bedrohung des Bürgers". Der Minister verwies auf das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Sicherheitsaspekten. So stelle der internationale Terrorismus die Behörden vor ganz neue Herausforderungen.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
Drucken
Seiten:
1
2
[
3
]
4
5
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
DVB-Cube <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>
»
Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio
»
# News diverses ...
»
Thema:
Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts