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Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
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Thema: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts (Gelesen 6812 mal)
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lucky
Premium-Cubie
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"It`s time for a new generation of leadership" JFK
Re: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
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Antwort #15 am:
14 Februar, 2008, 12:09 »
Datenschutz - bei der Masse der Leute kein Thema, die finden es noch chic sich überall zu präserventieren, ich hab den GRÖSSTEN.
Aber wenn sie dann zu Unrecht Verdächtigungen, Beschuldigungen ausgesetzt werden oder sich in den Mühlen der Justiz wieder finden ist das Geschrei groß.
Wer uns nicht traut und uns alle unter Generalverdacht stellt, sollten wir dem vertrauen?
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Pläne zur Novelle des Datenschutzrechts entzweien die Länder
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Antwort #16 am:
07 Februar, 2009, 09:30 »
Der Bundesrat sucht nach einer gemeinsamen Linie zum umstrittenen Vorstoß der Bundesregierung zur Reform des Datenschutzrechts. Unzufrieden sind mehrere Gremien der Länderkammer noch mit den geplanten Regelungen zur Durchführung eines bundesweiten Datenschutzaudit. Der Innen- und der Finanzausschuss sind der Auffassung (PDF-Datei), dass der Gesetzesentwurf an diesem Punkt grundlegend zu überarbeiten sei. Das vorgesehen Verfahren zur Vergabe eines Gütesiegels sei "bürokratisch, kostenträchtig und nicht transparent".
Der federführende Wirtschaftsausschuss teilt diese Ansicht und plädiert dafür, dass zumindest auf das vorgesehene Instrument eines Ausschusses zur Kontrolle von Datenschutzaudits verzichtet werden sollte. Weiter äußern die Wirtschaftspolitiker in ihrer Empfehlung für die Abstimmung in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrats am kommenden Freitag Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Streichung des sogenannten Listenprivilegs. Dieses erlaubt derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen. Als Alternative bringt der Ausschuss eine Verbesserung des Widerspruchsrechts der Verbraucher gegen die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke ins Spiel. Generell begrüßt das Gremium aber die Zielsetzung des Entwurfs, ein höheres Niveau beim Datenschutz im Privatsektor zu erreichen. Die jüngsten Datenmissbrauchsfälle hätten gezeigt, dass die Befürchtungen der Verbraucher hinsichtlich des rechtswidrigen Handelns mit ihren Daten ernst zu nehmen seien.
Der auch für Verbraucherfragen zuständige Agrarausschuss empfiehlt den Länderchefs dagegen nicht nur eine Befürwortung der Verankerung eines Opt-in-Prinzips zur Datenverarbeitung. Vielmehr will er für die Einwilligung der Betroffenen noch die Einhaltung der Schriftform gesetzlich vorgeschrieben wissen. Beispielsweise am Telefon abgegebene Erklärungen dürften nicht denkbar sein. Ferner loben die Verbraucherpolitiker die geplante Einführung eines "Kopplungsverbots", womit Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürften. Die vorgesehen Einschränkung des Verbotes auf Unternehmen "mit marktbeherrschender Stellung" greife aber zu kurz. Der Rechtsausschuss pocht derweil darauf, einen Entwurf für eine grundsätzliche Datenschutznovellierung vorzulegen. Damit seien die Bestimmungen zur Sicherung der Privatsphäre an neue Formen und Techniken der Verarbeitung personenbezogener Daten anzupassen.
Widerstand der Länder bahnt sich auch bei den Vorschlägen der Bundesregierung zur Volkszählung und bei dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) an. Bei dem Gesetzesentwurf für die Durchführung eines registergestützten Zensus im Jahr 2011 empfehlen (PDF-Datei) der federführende Innenausschuss und der Finanzausschuss, zur Umsetzung des Projekts "bewährte IT-Verfahren" einzusetzen. Das jetzt vorgeschlagene System, das alle Teilprojekte überspannen, einen stets zu aktualisierenden "Referenzdatenbestand" einführen würde und damit außerordentlich komplex sowie durch vielfältige Abhängigkeiten gezeichnet wäre, könnte nach Ansicht der beiden Gremien angesichts der enormen Datenmengen Risiken potenzieren. Zudem solle die Bundesregierung eine aktuelle Kostenschätzung vorlegen und der Katalog er abgefragten Merkmale gerade bei der Gebäude- und Wohnraumzählung erweitert werden.
Bei der Einführung des elektronischen Einkommensnachweises pocht der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag. Zur Begründung (PDF-Datei) führt das Gremium aus, dass Beamte, Richter und Soldaten aus dem Geltungsbereich des ELENA-Verfahrensgesetzes herausgenommen werden. Deren Gehalts- oder Besoldungsmitteilungen im Behördenverkehr würden gegenseitig anerkannt. Zum anderen soll das Wohngeld nicht in das ELENA-Verfahren einbezogen werden, da dies zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen würde. Der federführende Wirtschaftsausschuss will das Gesetz dagegen passieren lassen. Keine Bedenken gibt es im Bundesrat zudem gegen die parlamentarischen Pläne für den elektronischen Personalausweis.
Quelle :
http://www.heise.de/newsticker/Plaene-zur-Novelle-des-Datenschutzrechts-entzweien-die-Laender--/meldung/127048
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Warnung vor Verzögerung der Datenschutzreformen
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Antwort #17 am:
10 Februar, 2009, 17:55 »
Datenschützer fordern mit Nachdruck die Verabschiedung der geplanten Vorstöße zur Novellierung des Datenschutzrechts ein. "Wenn die beiden Gesetze nicht verabschiedet werden, haben die Bürger Zweifel an der Reformfähigkeit des Bundesgesetzgebers", betonte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), am heutigen Dienstag auf der Konferenz Datenschutz in der Informationsgesellschaft in Berlin. Es sei nötig, die Anpassung des Schutzes der Privatsphäre an die digitale Welt "sukzessive anzugehen". Nur in einem solchen "dauernden Prozess" sei ein "wirkungsvolles Datenschutzrecht" zu bekommen.
Der Umstand, dass etwa Großbritannien oder die USA noch "Entwicklungsländer beim Datenschutz" seien, darf laut Weichert nicht als Begründung dafür herhalten, die Hände in den Schoß zu legen: "Dies sollte uns vielmehr Ansporn sein." Die Betroffenen dort "werden es uns danken, wenn wir für die freiheitliche Informationsgesellschaft etwas tun". Besonders verwundert zeigte sich der Datenschützer zugleich, dass gerade der bereits aus dem Sommer stammende Regierungsentwurf zur Regulierung von Auskunfteien und von Scoring für die Bonitätsprüfung ins Stocken geraten sei, nachdem die große Koalition dort zunächst weitgehend Einigkeit gezeigt hatte.
Nach wie vor kritisch betrachtet Weichert den Ansatz der Bundesregierung beim Datenschutzaudit in der zweiten, im Dezember auf den parlamentarischen Weg gebrachten Initiative zur Datenschutzreform. Hier sei erst einmal eine Chance vertan worden, da die Regelungen zur Erlangung eines Gütesiegels zu bürokratisch "und damit voraussichtlich wirkungslos" seien. Die mit dem Vorhaben gekoppelte, von der Wirtschaft mit großer Skepsis beäugte Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, das derzeit die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher erlaubt, und die damit einhergehende Einführung eines "Permission Marketing" hätten die Datenschützer dagegen seit 20 Jahren gefordert und sei längst überfällig. Viele Leute würden heute "ganz massiv abgezogen" oder zumindest belästigt. Andererseits bleibe sinnvolle und gewünschte Werbung aber möglich.
Dieter Kempf, Mitglied im Präsidium des Branchenverbands Bitkom, gab dagegen die Parole aus, dass die Politik eine in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu schaffende "Runderneuerung des Datenschutzrechts" ins Auge fassen sollte. Dabei sei zu differenzieren zwischen verschiedenen Arten von Daten und dem Kontext ihrer Verwendung. Kempf schweben dabei fünf Klassen vor – von Informationen etwa über die Schuhgröße, die jeder "problemlos" verwenden könne", bis hin zu Angaben über eine benötigte regelmäßige Medikation oder Kontodaten. Derlei besonders sensible Informationen dürften nur mit zwingendem "Opt in" freigegeben werden. Eine allgemeine Anforderung zur Einwilligung in die Datenweitergabe würde indes zahlreiche von Kunden nachgefragte Geschäftsmodelle im Internet töten. Als falschen Ansatz bezeichnete es Kempf generell, "als erstes die Gesetze zu verschärfen und Bußgelder zu erhöhen".
Ursula Heinen-Esser, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherministerium, verteidigte unterdessen die im Raum stehende Abschaffung des Listenprivilegs und die Verschärfung des Sanktionsrahmens. "95 Prozent der Menschen möchten selbst bestimmen, welche Daten von ihnen weitergegeben werden", verwies sie auf eine aktuelle Umfrage von infratest dimap. "Wir haben viele Beschwerden im Bereich Direktmarketing. Die Leute wundern sich, woher ihre Daten kommen." Die unerlaubte Weitergabe von Kundeninformationen etwa an Call-Center müsse daher "richtig weh tun", um den "gläsernen" Verbraucher zu vermeiden.
Einig waren sich das Verbraucherschutzministerium und der Bitkom am europäischen Safer Internet Day, dass Gesetze allein nicht genügen. Angesichts der Tatsache, dass 61 Prozent der Internetnutzer in den vergangenen zwölf Monaten ihren Namen und Adresse sowie 38 Prozent sogar Kontonummern, Beruf oder Hobbys preisgegeben hätten, sei vermehrt Aufklärung nötig. So würden nur 28 Prozent der Nutzer Datenschutzerklärungen von Webseiten-Betreibern lesen und jeder Dritte verzichte auf Möglichkeiten, Voreinstellungen zur Sicherung der Privatsphäre persönlich anzupassen. Eine Medienkampagne im Rahmen des vom Bundesfamilienministeriums geförderten Projekts "Jugend online" soll Heranwachsende nun im Umgang mit persönlichen Daten im Netz sensibilisieren. Auch eine Verbesserung der Aufklärung durch Verbraucherschutzzentralen ist im Gespräch.
Quelle :
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Bundesrat fordert Nachbesserungen bei der Datenschutzreform
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Antwort #18 am:
13 Februar, 2009, 18:33 »
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet, wonach illegaler Datenhandel mit allen verfügbaren Mitteln unterbunden werden soll. "Kontrolldefizite hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzregelungen und gesetzliche Schutzlücken müssen ausgeräumt werden", betont die Länderkammer. Sie macht sich daher für Nachbesserungen am umkämpften Vorstoß der Bundesregierung zur Reform des Datenschutzrechts stark. Insbesondere spricht sich der Bundesrat im Einklang mit einer Empfehlung des Innen- und Finanzausschusses für eine Unternehmen gerechter werdende Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits aus.
Den im Rahmen der Vergabe eines Gütesiegels zu erwartenden Bürokratieaufwand schätzen die Länder als enorm ein. Angesichts der bislang unklaren Zuständigkeiten der verschiedenen Kontrollinstanzen sei mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Als unzureichend kritisieren die Länder auch, dass Firmen das geplante Datenschutzsiegel bereits verwenden dürfen sollen, bevor es überprüft wurde. Stelle sich später heraus, dass das Siegel den Sicherheitskriterien nicht entspricht, werde das Vertrauen in das Verfahren beeinträchtigt.
Weiter loben die Länder die geplante Einführung eines "Kopplungsverbots", demzufolge Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürften. Die vorgesehene Einschränkung auf Unternehmen "mit marktbeherrschender Stellung" greift ihrer Ansicht nach aber zu kurz und sollte entfallen.
Zur Verbesserung des Datenschutzes fordert der Bundesrat ferner deutlich weitergehende Maßnahmen als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen. So drängt er vor allem auf eine Stärkung der Informationspflichten bei Datenpannen. Zu überlegen sei auch, wie man die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Auftragsverhältnissen sichern könnte. Gerade der rechtswidrige Umgang mit personenbezogenen Daten durch Call-Center habe den Handlungsbedarf hier noch einmal deutlich gemacht. Darüber hinaus machen die Länder zahlreiche Vorschläge zur Erweiterung der Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen den Datenschutz. Schließlich sprechen sie sich dafür aus, dass Verbraucherzentralen und andere Organisationen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz auf Unterlassung klagen können.
Generell bittet der Bundesrat die Bundesregierung, einen Entwurf für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht vorzulegen. Dadurch sollten die allgemeinen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den derzeit sehr weit gefächerten bereichsspezifischen Vorschriften zusammengeführt und systematisiert werden. Ferner sei das Gesetz angesichts neuer Formen und Techniken der Verarbeitung personenbezogener Daten "risikoadäquat" fortzuentwickeln. In einer zugleich gefassten Entschließung auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland spricht sich der Bundesrat zudem dafür aus, den Arbeitnehmerdatenschutz endlich gesondert gesetzlich zu regeln. Gerade im Hinblick auf die jüngsten Vorfälle bei der Deutschen Bahn sei dies dringend nötig.
Nicht folgen wollten die Länderchefs den Bedenken im Wirtschaftsausschuss gegen eine Verankerung des Opt-in-Prinzips zur Datenverarbeitung. Sie plädierten vielmehr für die Streichung des sogenannten Listenprivilegs. Dieses erlaubt derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen. Skeptisch äußerten sich die Länder allein zu den vorgesehen Einschränkungen bei der Verwendung personenbezogener Daten durch Umfrageinstitute. Die "wichtige gesellschaftliche Funktion" dieser Einrichtung müsse beachtet werden. Bei der Einwilligungserklärung wollen die Länder die Einhaltung der Schriftform gesetzlich vorgeschrieben wissen. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bezeichnete die Haltung der Länder in diesem Punkt als "unverständlich". Angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation träfen die Einschränkungen bei der Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart.
Beim Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Durchführung eines registergestützten Zensus im Jahr 2011 empfehlen der federführende Innenausschuss und der Finanzausschuss, zur Umsetzung des Projekts "bewährte IT-Verfahren" einzusetzen. Das jetzt vorgeschlagene System, das alle Teilprojekte überspannen sowie einen stets zu aktualisierenden "Referenzdatenbestand" einführen würde und damit außerordentlich komplex sowie durch vielfältige Abhängigkeiten gezeichnet wäre, könnte nach Ansicht des Bundesrats angesichts der enormen Datenmengen Risiken verstärken. Zudem soll die Bundesregierung eine aktuelle Kostenschätzung vorlegen und den Katalog des abgefragten Merkmale erweitern.
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Forderungsstakkato zum Datenschutzgipfel
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Antwort #19 am:
16 Februar, 2009, 13:38 »
Im Vorfeld eines erneuten Gipfels zum Datenschutz in der Wirtschaft, zu dem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am heutigen Montag Vertreter von Gewerkschaften, Unternehmen, Datenschützer sowie die für Wirtschaft beziehungsweise Arbeit zuständigen Kabinettskollegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und Olaf Scholz (SPD) nach Berlin geladen hat, ist der Streit um ein gesondertes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz in eine weitere Runde gegangen. Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, sprach sich in der ARD angesichts der Anwendung von "Geheimpolizei"-Methoden bei Konzernen wie der Deutschen Telekom oder der Bahn nachdrücklich für die rasche Verabschiedung einer entsprechenden Regelung aus. Eine "Rasterfahndung" gegen die Beschäftigten müsse ausgeschlossen werden.
Konkret plädierte Bsirske für ein generelles Verbot des Zugriffs auf personenbezogene Daten von Arbeitnehmern. Ausnahmen sollte es nur bei gezieltem Verdacht auf eine strafbare Handlung geben. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, äußerte sich im rbb-Inforadio ähnlich: "Wenn ein konkreter Korruptionsverdacht besteht, dann hat man die Staatsanwaltschaft und die Polizei einzuschalten und nicht selber Staatsanwalt und Polizist zu spielen." Das Gesetz müsse auch für Arbeitgeber Sicherheit schaffen, was sie dürfen und was nicht.
Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), hält das Einschreiten des Gesetzgebers dagegen für unnötig. Andernfalls würde die Korruptionsbekämpfung erschwert, monierte Göhner im Deutschlandfunk. Es gebe zwar offene Fragen, die geklärt werden müssen, wie etwa die Nutzung von Personaldaten innerhalb eines Unternehmens. Dies könnten aber im allgemeinen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Abschnitt für Arbeitsverhältnisse geklärt werden. Die Überwachungsfälle bei der Telekom bezeichnete Göhner zugleich als "bizarr". Es handle sich dabei aber nicht um ein "Grundsatzproblem für die deutsche Wirtschaft".
Innenpolitiker der großen Koalition zeigten sich plötzlich einig über eine rasche Erwiderung auf die jüngsten Datenschutzskandale bei Bahn und Telekom und machten sich gegenseitig Vorwürfe über Verzögerungen auf der Baustelle Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Sebastian Edathy, Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag (SPD), gab gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung", seiner Erwartung Ausdruck, dass die Spitzenrunde es nicht bei Ankündigungen belassen werde. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), meinte gegenüber dem Blatt, dass noch vor der Bundestagswahl "gesetzliche Leitplanken für den richtigen Umgang mit Mitarbeiterdaten" aufgestellt werden müssten.
Schäuble selbst dämpfte die Aussichten auf eine baldige Inangriffnahme einer eigengesetzlichen weiten Bestimmung. "Gerade in großen Unternehmen ist die Gefahr von Korruption gegeben, und es ist die Pflicht der Unternehmen, dagegen vorzugehen", gab der Minister im "Tagesspiegel" zu bedenken. Zugleich empfahl er Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), über ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz "mit dem zuständigen SPD-Arbeitsminister zu sprechen".
Max Stadler, Innenpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, warf Schäuble dagegen im NDR jahrelange Tatenlosigkeit vor. Es bestehe dringender Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode, bestand der Liberale auf einem einheitliches Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer. Unternehmen dürften nicht mehr Rechte gegenüber ihren Mitarbeitern haben, als die Staatsanwaltschaft gegenüber verdächtigen Bürgern. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, hat bereits die Nase voll "von den Ankündigungen der großen Koalition". Seit Monaten lägen die Kabinettsentwürfe zum Datenschutz in den Fraktionen und nichts geschehe, "außer dass der Datenschutz in steter Regelmäßigkeit von der Tagesordnung des Innenausschusses abgesetzt wird". Bei Arbeitnehmer-Datenschutz hätten die Grünen schon im vergangenen Jahr einen umfassenden Antrag ins Parlament eingebracht.
Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) fürchtet derweil, dass wohl erst nach der Bundestagswahl "mehr Schwung" in das Thema Datenschutz kommt. Die Forderungen nach einem eigenen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz seien seit Jahren auf der politischen Agenda, erklärte die Sprecherin der Hackervereinigung gegenüber tagesschau.de. Unternehmer würden gegenüber ihren Mitarbeitern offenbar mittlerweile einen Generalverdacht an den Tag legen: "Da wird weiträumig observiert, intensiv technisch ausspioniert und insgesamt herrscht ein Klima des Misstrauens. Dem muss man gesetzlich entgegenwirken." Zuvor hatte bereits die Gewerkschaft der Polizei (GdP) beklagt, "dass sich die Privatwirtschaft erschreckende rechtsfreie Räume geschaffen hat".
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Datenschutzgipfel: Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz erst nach der Wahl
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Antwort #20 am:
16 Februar, 2009, 18:55 »
Bei einem Spitzengespräch zum Datenschutz in der Wirtschaft waren sich alle Beteiligten laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einig, dass eine gesonderte Regelung zum besseren Schutz von Arbeitnehmern vor Ausspähung nötig sei. Ein entsprechendes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz dürfe aber nicht übers Knie gebrochen werden. "Es kann kein Schnellschuss sein", drängte der CDU-Politiker laut Agenturmeldungen nach dem "Datenschutzgipfel" mit Spitzenvertretern aus Industrie und Gewerkschaften sowie Kabinettskollegen am heutigen Montag auf ein seriöses Verfahren. Die Verabschiedung einer umfassenden Neuregelung sei daher erst nach den Bundestagswahlen im Herbst möglich. Mit den Vorarbeiten wolle die Bundesregierung aber noch in der auslaufenden Legislaturperiode beginnen.
Schäuble räumte ein, dass es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit eines speziellen Datenschutzgesetzes für abhängig Beschäftigte gibt. Er selbst sehe dafür einen Bedarf, versicherte der Minister. Er werde mit dem Arbeitsministerium einen bereichsspezifischen Entwurf vorbereiten und die Initiative nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben. Ein generelles Verbot massenhafter Datenabgleiche, wie sie die Deutsche Bahn angeblich zur Korruptionsbekämpfung durchführte, lehnte Schäuble ab. Zunächst solle in die laufende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine Erläuterung eingebaut werden, dass die allgemeinen Vorschriften zur Sicherung der Privatsphäre auch für Mitarbeiter gelten. Die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Bundesbeamten seien zudem bereits ausreichend geregelt.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) erklärte, es müssten "klare Grenzen für die betriebliche Praxis" gezogen werden. In dem beabsichtigten Gesetz sollten Regelungslücken geschlossen werden etwa bei Videoüberwachung, dem Mitlesen von E-Mails, der Kontrolle des Internet am Arbeitsplatz oder beim Einsatz von Detektiven. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) bestand auf einer schnellen Prüfung schärferer Datenschutzregeln. Die Opposition kritisierte die Verzögerungen. Mit der Übereinkunft beweise die Bundesregierung, dass ihr die "Belange der Arbeitnehmer nicht wichtig" seien, monierte Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sprach sich für eine umgehende Regelung aus. Linken-Innenpolitikerin Petra Pau bedauerte, dass die Firmen "eine Schonfrist" bis zum Herbst erhalten würden. Dies sei eine Einladung, bestehende Lücken weiter zu nutzen.
Den Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar stimmte zuversichtlich, "dass weitgehende Übereinstimmung darüber erzielt werden konnte, den Datenschutz im Arbeitsverhältnis endlich gesetzlich zu regeln". Jetzt komme es darauf an, dass der gemeinsame Wille zügig umgesetzt werde. Schon beim aktuellen BDSG-Reformvorhaben könnte als erster Schritt eine verbesserte Zweckbindung des Umgangs mit Personaldaten festgelegt werden. Daten, die für das Arbeitsverhältnis erhoben werden, sollten grundsätzlich nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Darüber hinaus müsse eigenständig geregelt werden, dass eine Datenerhebung grundsätzlich offen beim Arbeitnehmer erfolge. Der Zugriff der Innenrevision auf Personaldaten bedarf klarer gesetzlicher Vorgaben, um verdachtslose Datenabgleiche zu vermeiden.
Da die Nutzung von Telefon, Internet und E-Mail aus dem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken sei, forderte Schaar zudem, Voraussetzungen zur beschäftigtenbezogenen Auswertung betrieblicher Kommunikationsmittel restriktiv und eindeutig festzulegen. Der Einsatz technischer Zugangs- und Überwachungssysteme etwa mit Videokameras oder Ortungssystemen sei nur nach klaren Regeln zulässig. Die Verwendung biometrischer Verfahren bedürfe dabei besonders enger Vorgaben. Auch Daten von Bewerbern müssten einer klaren Zweckbindung unterliegen. Verbesserte Datenschutzregeln seien etwa hinsichtlich des Fragerechts des Arbeitgebers und bei Einstellungstests – insbesondere im Hinblick auf sensible Daten etwa über den Gesundheitszustand – erforderlich. Nicht zuletzt seien Betriebs- und Personalräte und Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Behörden bei allen datenschutzrechtlich relevanten Entscheidungen "frühzeitig und umfassend" zu beteiligen.
Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert schloss sich Schaars Forderungen an: "Es gibt vielfältige Techniken wie GPS, Internet und E-Mail, die gar nicht geregelt sind", sagte Weichert den Lübecker Nachrichten. Per Gesetz solle geregelt werden, dass für die Überwachung von Mitarbeitern ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen muss. "Wenn man nur einen allgemeinen Verdacht hat und ihn konkretisieren will, dann müssen auf jeden Fall vorher der Betriebsrat, eventuell auch die Betroffenen informiert werden."
Nach dem Bundesrat, Datenschützern und Oppositionspolitikern hatten sich vor der Berliner Runde die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nachdrücklich für eine möglichst rasche Verabschiedung eines Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes ausgesprochen. Arbeitgeberverbände halten die bestehenden Regeln dagegen im Prinzip für ausreichend. Es gebe kein Grundsatzproblem mit dem Datenschutz in der deutschen Wirtschaft.
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Bundesregierung beschließt Grundsatzregelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz
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Antwort #21 am:
18 Februar, 2009, 16:32 »
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Das teilt das Bundesinnenministerium heute mit. Die Regierung folge damit einer Empfehlung des Datenschutzgipfels am Montag. Gewerkschafter, Arbeitgeber, Regierung und Datenschützer seien sich auf dem Treffen einig gewesen, dass wegen der Komplexität des angestrebten Arbeitnehmer-Datenschutzes die Arbeiten an einem Gesetz erst nach der kommenden Bundestagswahl abgeschlossen werden können. Um aber zügig für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, habe Schäuble vorgeschlagen, den Datenschutz der Arbeitnehmer in einer Grundsatzregelung in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen.
Die Grundsatzregelung solle nicht den gesamten Arbeitnehmerdatenschutz regeln, sondern einen allgemeinen gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten darstellen, erklärt Schäuble. "Nun muss sofort damit begonnen werden, die regelungsbedürftigen Fragen zu sammeln und endlich deren Lösungen für alle nachlesbar in einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zusammenzufassen" sagte der Innenminister weiter. Nachdem der Bundesrat vorige Woche gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgeschlagen habe, werde der weitere Handlungsbedarf durch eine Arbeitsgruppe geprüft. Auslöser für die Gesetzesinitiativen sind Überwachungen von Arbeitnehmern unter anderem bei der Bahn und beim Einzelhändler Lidl.
Das Bundesdatenschutzgesetz beinhalte allgemeine Regelungen, die grundsätzlich auch für den Schutz von Daten im Arbeitsverhältnis gelten, erläutert Schäuble. Daneben gebe es viele bereichsspezifische Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz, im Bundespersonalvertretungsgesetz, im Arbeitssicherheitsgesetz, im Telemediengesetz und im Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes. Diese Regelungen würden als nicht ausreichend oder als zersplittert und unübersichtlich angesehen. Das Bundesdatenschutzgesetz könne "aufgrund seiner allgemeinen Natur die vielfältigen Fallgestaltungen der Arbeitswelt nicht im Einzelnen abbilden".
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Bundesregierung hält an Datenschutzreform unverändert fest
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Antwort #22 am:
26 Februar, 2009, 18:44 »
Die Bundesregierung hat die Forderungen des Bundesrates nach Verschärfungen und Korrekturen bei der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes größtenteils zurückgewiesen. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Gegenäußerung Berlins (PDF-Datei, ab S. 67) zu der Stellungnahme der Länder hervor. Die Bundesregierung verkenne nicht, dass weitere Änderungen des Datenschutzrechts in Betracht kämen, heißt es in dem Papier. Deren Prüfung würden den Rahmen des Verfahrens aber sprengen. Zudem sei nicht geplant, mit dem Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des illegalen Datenhandels "sonstige Forderungen" zu einer umfassenderen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes aufzugreifen.
Im Einzelnen kann die Bundesregierung etwa die scharfe Kritik des Bundesrats an zuviel Bürokratismus bei der Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits nicht verstehen. Um die mit der Vergabe von Gütesiegeln verfolgten Ziele zu erreichen, seien "bestimmte Verfahrensvorschriften und wirksame Kontrollen unumgänglich". Alternative Regelungsansätze, die weniger Aufwand erfordern, seien bislang nicht ersichtlich. Zudem würden sich etwa die vorgesehenen privaten Kontrollstellen "von selbst am Markt bilden". Personelle und sachliche Ressourcen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden würden nicht gebunden.
Den Wunsch der Länder, dass die Verbraucher künftig in die Weitergabe ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung schriftlich einwilligen müssten, weist die Bundesregierung entschieden zurück. Ein solcher Vorstoß würde ihrer Ansicht nach "eine unangemessen weit reichende Beeinträchtigung bestehender Geschäftsmodelle der Unternehmen darstellen". Die Kunden selbst hätten kein Verständnis dafür, dass etwa ihr telefonisches Opt-in nicht ausreichen solle. Bei elektronischen Erklärungen wäre zudem eine qualifizierte digitale Signatur als Pendant zu einer Einwilligung in Schriftform nötig, was mangels Verbreitung "gravierende Auswirkungen auf im Internet abgewickelte Geschäftsmodelle hätte".
Auch eine Ausweitung des geplanten "Kopplungsverbots", wonach Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürfen, lehnt die Bundesregierung ab. Sie sähe damit "die Vertragsgestaltungsfreiheit" der betroffenen Unternehmen zu stark eingeschränkt. Es sei nicht einsehbar, warum ein Koppelungsverbot auch dann gelten solle, wenn der Verbraucher die Leistung ohne Umstände bei einem anderen Anbieter erhalten könne. Die vorgesehene Einschränkung soll demnach weiter nur bei Unternehmen "mit marktbeherrschender Stellung" greifen. Auch der geforderten Verkürzung der Übergangsfristen stimmt das Bundeskabinett genauso wenig zu wie der Bitte der Länder, einen Bericht über mögliche Verfahren zur Kennzeichnung der Herkunft personenbezogener Informationen beim Datenhandel und zur Dokumentation der Weitergabe vorzulegen. Entsprechende Pflichten seien nicht erforderlich beziehungsweise würden sich teils schon aus dem bestehenden Recht ergeben.
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Weg frei für elektronischen Einkommensnachweis
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Antwort #23 am:
05 März, 2009, 18:46 »
Bundestag und Bundesrat haben ihre Meinungsverschiedenheiten über die Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) ausgeräumt. Nachdem die Länder Mitte Februar zunächst den Vermittlungsausschuss angerufen hatten, fanden Vertreter beider Seiten am gestrigen Mittwochabend einen Kompromiss. Demnach soll die Anschubfinanzierung für das Vorhaben 2009 bis 2013 durch Bundesmittel erfolgen. Pro Jahr will der Bund dafür 11 Millionen Euro bereitstellen. Von 2014 an soll die Finanzierung von denjenigen Bundes- und Länderbehörden getragen werden, die über ELENA Daten aus einer geplanten zentralen Speicherstelle abrufen.
Mit dem Verfahren sollen rund 60 Millionen Einkommensbescheinigungen und andere Entgeltnachweise in einer Datenbank erfasst werden. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bei den Behörden soll sichergestellt werden, dass nur mit Einwilligung des Bürgers die notwendigen Daten aus der Speicherstelle abgerufen werden können. Datenschützer und Oppositionspolitiker beklagen, dass die meisten aufbewahrten Informationen niemals benötigt werden und es sich bei dem Verfahren daher um eine verfassungswidrige Form der Vorratsdatenspeicherung handeln könne.
Nicht durchsetzen konnten sich die Länder mit ihrem Anliegen, das Wohngeld von dem Verfahren auszunehmen. Damit bleibt ELENA auf Auskünfte über den Arbeitsverdienst beim Wohngeldantrag anwendbar. Der Bundesrat befürchtete hier einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Linie noch in ihren Sitzungen heute beziehungsweise morgen formell absegnen. Dann könnte das Gesetz wie geplant in diesem Jahr in Kraft treten und mit den Systemvorbereitungen begonnen werden. Voraussichtlich Anfang 2012 wird der elektronische Einkommensnachweis dann die bisher papiergebundenen Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld ablösen.
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Union hat schwere Bedenken gegen geplante Datenschutzreform
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Antwort #24 am:
20 März, 2009, 13:15 »
Der federführend von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgearbeitete Regierungsentwurf zur Einführung eines Datenschutzaudits und zur Novellierung des allgemeinen Datenschutzrechts stößt just in den eigenen Fraktionsreihen auf den größten Widerstand. "Das Ende der Überlegungen und der Auseinandersetzungen mit diesem heiklen Thema sehe ich noch lange nicht", stemmte sich die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Philipp bei der 1. Lesung des umstrittenen Vorhabens am gestrigen Donnerstagabend im Bundestag gegen eine rasche Verabschiedung der Vorlage. Die Initiative ihres Parteikollegen schießt laut der Unionsabgeordneten "über das eigentliche Ziel von Datenschutz hinaus". Effektiver Verbraucherschutz werde damit sogar "mehr als fraglich".
Stein des Anstoßes ist für Philipp vor allem die geplante Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs. Dieses erlaubt derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher und gilt als Anreiz für den florierenden Datenhandel auf einem Graumarkt. Für die Unionsvertreterin kommt die Einführung eines Opt-in-Prinzips aber einem Verbot personifizierter Marketingmöglichkeiten gleich. Jeder Einzelne werde so "Opfer ungefilterter flächendeckender Werbung, die im Vergleich zu heute erheblich zunehmen wird", fürchtete Philipp. Es werde wieder vermehrt Drückerkolonnen geben, die "an der Haustür klingeln und uns belästigen". Auch Telefonwerbung werde sich erneut häufen. Die Auswirkungen träfen zudem die deutsche Wirtschaft insgesamt, was in der derzeitigen Krisensituation kaum zu verantworten sei. Es gehe um einen Markt von 11,5 Milliarden Euro.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, beklagte dagegen eine Verzögerungstaktik bei der großen Koalition. Dem "gewissenlosen Umgang" mit und dem "Herumvagabundieren von Daten" hätte schon längst gesetzgeberisch ein Riegel vorgeschoben werden müssen. Die geplante Einführung des Opt-in-Prinzips bezeichnete sie als Stärkung der informationellen Selbstbestimmung. Überdies trat die Liberale dafür ein, über "Datenmarker" die Herkunft gehandelter personenbezogener Informationen nachvollziehbar zu machen. Dem Ansatz der Regierung zur Etablierung eines Datenschutzsiegels konnte Piltz dagegen wenig abgewinnen. Er lasse klare Prüfungsmaßstäbe vermissen und führe wohl zu großem bürokratischen Aufwand.
Für die Linke machte Petra Pau in einem zu Protokoll gegebenen Beitrag deutlich, dass ihr der Vorstoß nicht weit genug gehe. Ihre Fraktion teile die Forderungen von Daten- und Verbraucherschützern. Silke Stokar von den Grünen lobte im Gegensatz zu Philipp ausnahmsweise Schäuble, da er zumindest als Antwort auf zahlreiche Datenschutzskandale "ein durchaus ambitioniertes Datenschutzgesetz für den privaten Bereich" vorgelegt habe. Sie bedauerte, dass angesichts der Haltung der großen Koalition "Opt-in" offenbar aber bereits "gestorben" sei. Dabei gehe es mit dem Aus für das Listenprivileg darum, dass nicht länger mit Daten, die ein Verbraucher zu einem bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt habe, hinter seinem Rücken etwa Kundenprofile erstellt und diese an andere Unternehmen verkauft würden. Personenbezogene Informationen dürften nicht mehr länger eine "beliebige Ein-Euro-Ware" darstellen. Das geplante "Placebo" eines Gütesiegels für den Datenschutz müsse in ein "vernünftiges" umgewandelt werden.
Michael Bürsch hielt im Namen der SPD-Fraktion am Ziel fest, den Entwurf noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Richtschnur müsse die Linie bleiben: "Einwilligung statt Widerruf." Es sei aber ein Interessenausgleich zu finden, kündigte der Innenpolitiker ein Eingehen auf die Proteste aus der Wirtschaft an. Zuvor hatte der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Manfred Zöllmer die Initiative insgesamt begrüßt. Man müsse beim Listenprivileg aber zu einer "vernünftigen Lösung" kommen, um einerseits Datenmissbrauch zu verhindern, andererseits den Wettbewerb der Unternehmen aber nicht zu behindern. Hilfe bei der weiteren Beratung des Vorhabens in den Ausschüssen erwarten sich die Abgeordneten von einer Expertenanhörung zum Thema am kommenden Montag.
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Expertenstreit im Bundestag um Datenschutzreform
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Antwort #25 am:
23 März, 2009, 19:42 »
Daten- und Verbraucherschützer sowie Forscher brachen bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am heutigen Montag eine Lanze für große Teile der von der Bundesregierung geplanten Datenschutznovellierung. Sie begrüßten im Gegensatz zu Wirtschaftsvertretern vor allem das vorgesehene Opt-in-Prinzip für die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken. Die Einwilligung sei als Ausführung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und damit einhergehender staatlicher Schutzpflichten geboten, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die persönlichen Daten der Bürger dürften von Unternehmen nicht länger als "frei verfügbarer Rohstoff" missverstanden werden. Die Erlaubnis zur Weitergabe bestimmter Informationen werde unter anderem zur Bildung von Konsumentenprofilen missbraucht, die hinter den Rücken der Betroffenen zirkulierten. Eine solche Anreicherung der Adressdaten sei auch Ausgangspunkt für die Skandale rund um den illegalen Datenhandel im vergangenen Jahr gewesen.
Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), machte sich ebenfalls für eine Streichung des "Listenprivilegs" stark, das derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher erlaubt. Seine Institution habe mittlerweile etwa acht Millionen illegal gesammelte Datensätze zusammengetragen. Diese seien auch für Kontoabbuchungen verwendet worden, die in einem Einzelfall bis zu 30.000 Euro Schaden verursacht hätten. Das Opt-in-Prinzip und das damit verknüpfte "Permission Marketing" sei praktikabel und würde zu "sauberer", die Interessen der Nachfrager tatsächlich treffenden Werbung führen.
Auch für Cornelia Tausch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist die aktuelle Rechtslage unhaltbar. Die verbrieften Rechte der Konsumenten "laufen in der Regel ins Leere", beklagte sie. So müssten die Verbraucher etwa jedem einzelnen Anschreiben gegebenenfalls widersprechen, was einer Sisyphosarbeit gleich komme. 95 Prozent der Deutschen würden sich daher wünschen, dass Daten nur noch mit ihrer Zustimmung übermittelt werden dürfen. Peter Gola von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) und der Hamburger Verwaltungsrechtler Hans Peter Bull sprachen sich ebenfalls prinzipiell für das Opt-in-Verfahren aus. Sie gaben aber zu bedenken, dass im Sinne eines Interessenausgleichs die Ausnahmen größer zu fassen seien. Den Slogan "Meine Daten gehören mir" bezeichnete der erste Bundesdatenschutzbeauftragte Bull als illusorisch. Ein komplettes Verfügungsrecht über personenbezogene Informationen gebe es nicht.
Ganz in diesem Sinne forderte Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zumindest die vorgesehene Sondererlaubnis zur Datennutzung nach dem Listenprinzip auf die Presse auszudehnen. Andernfalls könnten die Verlage die natürliche Fluktuation bei Abokunden nicht ausgleichen. Vor allem die Fachpresse sei auch bedroht, da sie ihre werbefinanzierten Hefte derzeit an möglichst große Interessentenkreise versende. Letztlich gehe es um das Überleben der Presse und damit auch um die Demokratie. Ähnlich äußerte sich Rolf Schäfer vom Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh), demzufolge das Opt-in-Prinzip die gesamte von ihm vertretene Branche "im Lebensnerv" träfe. Insgesamt gehe es um Werbevolumen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro und Umsatzeinbußen zwischen 50 und 100 Milliarden Euro pro Jahr für die deutsche Wirtschaft. Als Kompromiss brachte er ins Spiel, die reine Übermittlung der Adressdaten zu verbieten, nicht aber schon deren Nutzung.
Als Lehre aus den Datenskandalen zog Volker Ulbricht von Creditreform, dass es mit der Datensicherheit, der Datenschutzaufsicht und der Gesetzestreue mancher Firmen hapere. Eine "empfindliche materielle Lücke" konnte er im Bundesdatenschutzgesetz dagegen nicht ausmachen. Auf Basis eines Gutachtens (PDF-Datei), das der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren für den Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) erstellte, warf der Abgesandte der Auskunfteiengruppe ferner die Frage der Vereinbarkeit eines strikten Opt-in-Regimes mit der EU-Datenschutzrichtlinie auf. Nur Slowenien, die Slowakei und Ungarn hätten bisher in Europa entsprechende Vorgaben verabschiedet. Schaar und Weichert versicherten dagegen, dass es gerade mit dem jetzigen Listenprivileg verfassungs- und europarechtliche Probleme gebe.
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Scharfe Kritik am geplanten bundesweiten Datenschutzaudit
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Antwort #26 am:
23 März, 2009, 21:03 »
Experten ließen bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am heutigen Montag kaum ein gutes Haar am Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Vergabe eines Datenschutz-Gütesiegels. Die Einführung eines Auditverfahrens sei zwar im Prinzip gut für den Wettbewerb, betonte der Hamburger Verwaltungsrechtler Hans Peter Bull, "es sollte um ein Zeichen gehen, dass Unternehmen die Vorschriften des Datenschutzrechts ernst nehmen." Das vom Parlament derzeit beratene Vorhaben des Bundeskabinetts zeichne sich aber durch eine "bürokratische Überkomplizierung und ein umständliches Verfahren" aus.
Die Initiative "geht an der Praxis vollkommen vorbei", bemängelte Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD). So fehle es etwa an handhabbaren Kriterien, was überhaupt zertifiziert werde solle. Vage sei hier allein von "Konzepten und Systemen" die Rede. Nötig sei daher eine inhaltliche Ausgestaltung etwa durch Vorschriften zur Prüfung der Umsetzung und Organisation von Datenschutzbestimmungen. Schuler empfahl ferner eine Ausrichtung an internationalen Normen, wie sie etwa bei der ISO im Bereich IT-Sicherheit bestünden. Zu trennen sei zudem zwischen Gutachtern und den eigentlichen Vergabestellen der Siegel, was der Entwurf in einer Instanz vermenge.
Laut Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), ist ein Auditgesetz "absolut notwendig", da der Markt nach diesem Instrument "schreit". Es müsse aber ein qualifiziertes Gütesiegel sein, das erst nach erfolgter Prüfung durch eine unabhängige Stelle verliehen werden dürfe. Dass in dem bisher vorgesehenen Ausschuss zur Festlegung von Vergabekriterien nur "Interessenvertreter" sitzen sollen, würde zu einem "Billig-Siegel" und "Placebo" führen. In Schleswig-Holstein, wo die Landesdatenschutzbehörde bereits seit Jahren Gütesiegel verteilt, gebe es einen "20 Seiten dicken Anforderungskatalog", demzufolge etwa die materielle Rechtmäßigkeit von Verfahren, Produkten oder Dienstleistungen, die Wahrung der Betroffenenrechte oder technisch-organisatorische Maßnahmen zum Datenschutzmanagement von zwei Seiten zu prüfen seien.
Zugleich räumte Weichert mit Vorbehalten auf, wonach ein Auditverfahren gerade für Mittelständler nicht zu bezahlen sei. Bei einer aufwendigen Begutachtung wie etwa im Fall Microsoft mit nötigen USA-Reisen komme man zwar auf einen sechsstelligen Betrag. In der Regel schlage die externe Begutachtung aber mit rund 5500 Euro zu Buche, die zusätzliche Abnahme durch das ULD bleibe unter diesem Wert.
Viele der Vorgaben aus dem Norden könne der Bund in einer Ausführungsrichtlinie zum Datenschutzauditgesetz direkt übernehmen, machte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Abgeordneten Mut zur weiteren Behandlung des Themas. Bereichsspezifische Zusatzmodule mit Konkretisierungen etwa für die Anwendung von RFID-Chips im Handel oder die Prüfung von Webshops sollten aber zusätzlich noch aufgenommen werden. Gemeinsam mit Verbraucherschützern wandte sich Schaar entschieden gegen den Ansatz des jetzigen Entwurfs, das Gütesiegel bereits bei der Anmeldung für ein Zertifizierungsverfahren zu verleihen. Die eigentliche Begutachtung im Anschluss könne sich schließlich eine Weile hinziehen.
Umstritten blieb unter den Sachverständigen, ob der Gesetzgeber schon die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen mit einer Auszeichnung belohnen solle oder nur einen Mehrwert bei der Sicherung der Privatsphäre. Die Mehrheit plädierte im Sinne der Bundesregierung dafür, dass für den Siegelerhalt ein "Kick" und "Bonbon" über die gesetzlichen Regelungen hinaus nachgewiesen werden sollte. Sonst könnten Firmen, die sich nicht um eine Zertifizierung bemühen, in Verdacht geraten, zu den schwarzen Schafen im Umgang mit persönlichen Daten zu gehören.
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Datenschützer will Daten auch im Privaten schützen
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Antwort #27 am:
24 März, 2009, 14:23 »
Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch mahnt die Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz an. Angesichts einer Vielzahl von Verstößen gegen den Datenschutz im vergangenen Jahr sei eine starke Aufsicht nötig, erklärte Ronellenfitsch am Dienstag in Wiesbaden bei der Vorlage seines Berichts für 2008.
Außerdem werde der Europäische Gerichtshof mit Sicherheit demnächst entscheiden, "dass die Unabhängigkeit des Datenschutzes im privaten Bereich in der Bundesrepublik und in Hessen nicht gewahrt ist", weil das Innenministerium für den privaten Datenschutz zuständig ist. Hessen solle hier die Vorreiterrolle übernehmen und den öffentlichen und privaten Bereich zusammenlegen, sagte Ronellenfitsch. Auf diese Weise ließe sich eine schlagkräftige Waffe schmieden gegen die Datenskandale im privaten Bereich. Als Beispiel nannte er die Ausforschung von Mitarbeitern bei der Bahn.
Eine bedenkliche Einstellung zum Datenschutz sieht Ronellenfitsch bei vielen Bürgern. Als Belege, welche Möglichkeiten es zum Bespitzeln anderer Bürger gebe, verwies er unter anderem auf Cappuccino-Tassen mit eingebautem Richtmikrofon für etwa fünf Euro. In anderen Katalogen würden Mini-Kameras etwa zum Beobachten von Vögeln angeboten, die sich problemlos auch auf Nachbarn richten ließen. "Lauter kleine böse Brüder sind schlimmer als der große Bruder, den der Staat verkörpert", meinte der Datenschutzbeauftragte und fügte an: "Ich hab den Eindruck, dass in fast jedem dritten Deutschen ein Spanner steckt".
Auch bei der geplanten Reform der Jobcenter droht nach seiner Ansicht Gefahr für den Datenschutz. Nach dem Reformvorschlag solle ausschließlich der Bundesdatenschutzbeauftragte für die künftigen "Zentren für Arbeit" zuständig sein, obwohl die Länder über die Kommunen an den Einrichtungen beteiligt wären, erklärte Ronellenfitsch. Dem Datenschutzbeauftragten des Bundes fehle aber das Personal für diese Aufgabe. Außerdem halte er die alleinige Kontrollzuständigkeit des Bundes für verfassungswidrig, sagte Ronellenfitsch.
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Dringender Handlungsbedarf beim Datenschutz für Arbeitnehmer
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Antwort #28 am:
27 März, 2009, 11:22 »
Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben die Datenskandale bei Unternehemen in der letzten Zeit bewiesen, "wie dringlich die Bundesregierung ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz auf den Weg bringen muss". Der Trend zur heimlichen Überwachung von Beschäftigten nehme bei den Arbeitgebern bundesweit zu, erklärten die Datenschützer zum Abschluss ihrer 77. Konferenz. Deshalb müsse ein Gesetz her, in dem klar geregelt sei, "welche Daten Unternehmen und öffentliche Stellen im Einstellungsverfahren und im Verlauf des Arbeitslebens über ihre Beschäftigten erheben und wozu sie die Daten nutzen dürfen". Festzulegen seien in dem Gesetz auch die Rechte der Beschäftigten wie Auskunfts-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche.
Nach langem Hin und Her hatte die Bundesregierung zumindest beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Zuvor hatte sich auch der Bundesrat für besseren Arbeitnehmerdatenschutz ausgesprochen, nachdem angefangen bei Lidl und bis hin zu Deutscher Telekom und der Bahn immer neue Skandale aufgetaucht waren, bei denen Arbeitnehmer illegal überwacht, ihre Privatsphäre verletzt und ihre Daten missbräuchlich genutzt wurden. Die Beteiligten beim Datenschutzgipfel, der in der Folge der Skandale einberufen wurde, waren davon ausgegangen, dass ein eigenes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz nicht mehr vor der Bundestagswahl im September auf den Weg gebracht werden könne.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat derweil in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau das Anliegen der Datenschützer unterstützt. Er rief zu "besonderer Sensibilität" beim Umgang mit Daten von Arbeitnehmern auf: "Am Arbeitsplatz ist es meist schlicht nicht möglich, einer Überwachung zu entgehen." Scholz kündigte noch für diese Legislaturperiode Eckpunkte für ein eigenständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz an. Besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht sollten verboten werden: "Die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils durch umfassende Kontrollen und Datenauswertungen darf niemals zulässig sein." Darüber müsse man "deutlicher regeln, dass Arbeitnehmerdaten grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie auch rechtmäßig erhoben wurden".
Der Deutsche Bundestag sei zur Eile aufgerufen, meinen die Datenschützer zur Situation beim Datenschutz, den die Bundesregierung in einigen Teilen gerade novellieren will: Noch in dieser Legislaturperiode müssten die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet werden. "Sie enthalten minimale, aber verfassungsrechtlich gebotene Korrekturen für Auskunfteien und den Adresshandel." Die Datenschützer bekräftigten allerdings ihre Kritik an dem vorgesehenen Datenschutzaudit: Es sei "überarbeitungsbedürftig, da praxisfremd". Grundsätzlich sei eine "überfällige Modernisierung des Datenschutzrechts" nach der Bundestagswahl dringend geboten.
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DGB & ver.di - Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gefordert
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Antwort #29 am:
13 April, 2009, 18:00 »
Lidl, Deutsche Bahn, Telekom, Airbus: Angesichts der jüngsten Datenskandale fordern DGB und ver.di ein eigenständiges Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten vor unzulässiger Datenerhebung und -verarbeitung, Datenspeicherung und -nutzung.
Die Serie von Datenschutzaffären in den Betrieben hat die Gewerkschaften bereits Anfang April auf den Plan gerufen. Man fordert gesetzliche Initiativen für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer vor jeglichem Datenmissbrauch. Neue technische Möglichkeiten verlangen eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, der Gesetzgeber sei jetzt in der Pflicht aktiv zu werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordern eine schnelle Verabschiedung der überfälligen Gesetze. Dies sei nötig, um ein Gegengewicht zu den Unternehmensvorständen zu bilden, die "offenbar an Allmachtsfantasien leiden", so ver.di-Chef Bsirske. Auch könne er nicht ausschließen, dass andere Unternehmen beim Thema Datenschutz nicht schon längst wie Schlecker, Lidl, DB, Telekom & Co. verfahren. Nach Ansicht der Gewerkschaftsvertreter müssen die Strafen für derartige Vergehen höher ausfallen. Mitarbeiter müssen auch die Möglichkeit haben, Rechtsbrüche im eigenen Unternehmen anzuzeigen ohne die eigene Stelle fürchten zu müssen. Constanze Kurz vom CCC sagte bereits im Februar bei einem Interview, sie nimmt an, dass die spektakulären Fälle in den Medien offenbar nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Datenskandale seien in der Industrie, im Einzelhandel und im Dienstleistungsgewerbe leider absolut nichts Neues mehr. Jegliche Forderungen nach neuen juristischen Grundlagen zum Arbeitnehmerdatenschutz, wie sie unter anderem auch in entsprechenden EU-Richtlinien vorgesehen sind, seien jahrelang ignoriert worden.
Wer sich weitergehend informieren möchte: Der DGB hat einen nützlichen Ratgeber zum Thema Datenschutz für Arbeitnehmer online gestellt. Darin werden alle relevanten Fragen behandelt.
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