Autor Thema: Schufa-Auskunft online  (Gelesen 3067 mal)

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Schufa-Auskunft online
« am: 15 November, 2005, 16:42 »
Die Schufa hat unter meineSchufa.de ein Verbraucher-Portal in Betrieb genommen, über das ein Nutzer nicht nur Näheres zu dieser Auskunftei erfährt, sondern auch die dort über ihn gespeicherten Daten abfragen können soll.

In die Schufa-Datenbanken gelangt man heute auf vielerlei Arten: Ob man einen Handy-Vertrag abschließt, ein Haus kauft oder einen Autokauf finanziert, immer fragt die Bank bei der Schufa die Bonität des Kunden ab. Dazu muss der Kunde stets eine "Schufa-Klausel" unterschreiben, womit er die Datenweitergabe an die Auskunftei erlaubt.

Wer wissen möchte, was über ihn gespeichert ist, konnte bei der Schufa Auskunft verlangen, die per Post zugestellt wird. Wer es umsonst haben möchte, muss in eine der Verbraucher-Servicestellen der Schufa gehen, die es in größeren Städten gibt.

Demnächst ist über das Portal auch eine Auskunft online möglich. Dazu muss man sich für ein Abo registrieren, das 7,60 Euro pro Quartal kostet. Dafür erhält man einen gesicherten Zugang und kann jederzeit auf die eigenen Daten zugreifen. Derzeit ist ein Pilotbetrieb geöffnet, bei dem sich nur Bewohner einiger Bezirke im Bonner Raum anmelden können. Im nächsten Jahr sollen nach und nach alle deutschen Gebiete freigeschaltet werden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66183

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Datenschützer rügen Scoring-Systeme der Kreditinstitute
« Antwort #1 am: 28 Februar, 2006, 12:04 »
Das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) hat Chancen und Risiken von Scoring-Systemen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern untersucht. Dabei habe sich ergeben, dass in die Systeme Daten einfließen, die dort nichts zu suchen haben. Darunter seien Daten wie Geschlecht, Familienstand, Alter, Zahl der Kinder, Wohndauer und Haushaltstyp, schreibt das ULD in einer Mitteilung. Diese hätten nichts mit der Wahrscheinlichkeit zu tun, dass ein Kredit künftig nicht mehr getilgt werden könnte.

Kreditinstitute ziehen vor Erteilung eines Kredits einen Score-Wert heran, um einschätzten zu können, wie hoch das Risiko ist, ob ein Darlehensnehmer seine Raten zahlen kann. Dieser wird aus Erfahrungswerten vergleichbarer Kreditnehmer sowie anderen Informationen wie den soziodemographischen Daten des Wohnumfeldes gebildet. Johann Bizer, stellvertretender Leiter des ULD, meint: "Die Reduktion des Verbrauchers auf eine Nummer lässt außer Acht, dass die bloße statistische Ähnlichkeit mit einer anderen Person keinen tauglichen Hinweis auf seine zukünftige Zahlungsfähigkeit geben kann." Meist seien es unvorhersehbare individuelle Lebensumstände wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit, die die wirtschaftliche Situation der Verbraucher beeinträchtigten, aber nicht das "Schema F" eines Rechenprogramms.

Zudem verstoße die Praxis des Scoring häufig gegen das Datenschutzrecht, hat die 174 Seiten umfassende ULD-Studie Scoringsysteme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit – Chancen und Risiken für Verbraucher ergeben, die im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt wurde (PDF-Datei). Die Verbraucher würden nicht ausreichend über die Bedeutung des Scoring und seine Zusammensetzung informiert, es würden nicht die einschlägigen Rechtsgrundlagen beachtet und Kreditanträge allein aufgrund eines negativen Scoring-Wertes automatisiert abgelehnt, ohne dass eine individuelle Prüfung erfolge. Die Kreditinstitute könnten nach Einschätzung des ULD aber mit einfachen Maßnahmen für mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden sorgen, zum Beispiel durch wissenschaftliche empirische Untersuchungen und durch Verhaltensrichtlinien durch die kreditgebende Wirtschaft.

Quelle : www.heise.de

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Bundestag debattiert über Scoring zur Kreditwürdigkeitsprüfung
« Antwort #2 am: 10 März, 2006, 12:49 »
Abgeordnete aller Fraktionen im Bundestag waren sich am gestrigen Donnerstagabend im Plenum darüber einig, dass der Datenschutz und die Transparenz bei der computergesteuerten Bewertung der Kreditwürdigkeit von Kunden gestärkt werden sollte. Anlass der Aussprache war ein Antrag der Grünen (PDF-Datei), wonach "branchenübergreifende Auskunftssysteme begrenzt und klaren Regelungen" unterworfen werden sollen. Insbesondere sei dafür Sorge zu tragen, dass "kein Betroffener allein aufgrund eines schlechten Scorewertes bei der Kreditvergabe oder bei der Anbahnung sonstiger Geschäftsbeziehungen schlechter gestellt wird". Im Blick haben die Grünen neben der Schufa, die deutschlandweit anhand von über 362 Millionen Einzeldaten von 62 Millionen Bundesbürgern über Konditionen etwa für einen Kredit oder einen Mobilfunkvertrag entscheidet, auch den gesamten breiten Markt privater Auskunfteien.

"Sozialdaten wie Wohngegend, Beruf, Familienstand, Einkommen und Vermögen werden gesammelt, mit Privatadressen kombiniert und dann verkauft", warnte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar. "So werden Kunden- und Konsumprofile über uns erstellt, ohne dass wir es bemerken." Es könne und dürfe nicht sein, dass ein Bürger, nur weil er zum Beispiel in der 'falschen' Straße wohne, "keinen Handyvertrag bekommt oder nur noch gegen Vorkasse beliefert wird", pflichtete ihr Marina Schuster von der FDP bei. Als "Ultima Ratio" brachte sie Bußgelder für "fehlerhafte oder unvollständige Auskünfte" ins Spiel. Auch Jan Korte von der Linkspartei sieht "dringenden Handlungsbedarf", da die seiner Ansicht nach relativ willkürlichen Statistikverfahren inzwischen von Firmen "exzessiv" genutzt würden.

Vertreter der Großen Koalition zeigten sich ebenfalls besorgt: Der SPD-Datenschutzexperte Jörg Tauss brachte als Beispiel für "zweifelhafte Werte" der Scoring-Ergebnisse, dass ihm die Schufa angesichts einer in Berlin bezogenen zweiten Bleibe "unklare Wohnverhältnisse" attestiere. Sein Parteikollege Michael Bürsch fühlte sich gar an Orwells "1984" erinnert: "Wir sind der gläserne Mensch und die Daten werden ohne unser Wissen ausgetauscht und bewertet, und zwar zu unserem Nachteil, ohne dass wir dort tatsächlich nachfassen können." Auch die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Philipp hält "den Umgang mit diesen Daten und Merkmalen datenschutzrechtlich, aber auch gesellschaftspolitisch" für "äußerst bedenklich". Die Fraktionen wollen nun in Fachausschüssen einen gemeinsamen Antrag erarbeiten. Aufschlüsse erhoffen sie sich dabei nicht nur von einem jüngst vorgelegten Scoring-Report der Kieler Datenschützer, sondern auch von einem überfälligen Datenschutzbericht des Bundesinnenministeriums.

Quelle : www.heise.de

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Schreckgespenst Schufa: Die Datensammler aus Wiesbaden
« Antwort #3 am: 11 Juni, 2006, 13:46 »
Die Schufa speichert Informationen von über 60 Millionen Menschen und sammelt fleißig weiter. Gute Geschäfte will man in Zukunft auch mit Auskünften zu Versicherungen und Mietern machen. Für Datenschützer Peter Schaar keine angenehme Vorstellung - und für die Betroffenen wohl auch nicht.

Horst Müller hat seine letzte Handyrechnung nicht bezahlt, weil er einige Fehler in der Abrechnung entdeckt hat. Er hat dabei vergessen, dass schon vor ein paar Monaten eine Rechnung nicht von seinem Konto abgebucht wurde. Der Netzbetreiber meldet die Unregelmäßigkeiten der Schufa. Kurz darauf teilt der Vermieter Horst Müller mit, dass er die bereits zugesagte neue Wohnung nun doch nicht mieten kann.

Diese Geschichte ist fiktiv, aber so oder so ähnlich sehen Datenschützer die Zukunft des Auskunfteigeschäfts. "Als Betroffener erfährt man ja in der Regel nicht, dass eine negative Auskunft der Schufa dazu geführt hat, dass man die Wohnung nicht bekommt. Man erfährt nur, dass ein anderer Mieter den Vorzug erhalten hat ", erklärt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz. "Handy-Nutzern wird bisweilen bereits dann mit einem Schufa-Eintrag gedroht, wenn eine Rechnung bestritten wird ".

Gegründet wurde die Schufa 1927 von dem Prokuristen Walter Meyer und seinem Bruder Kurt. "Wer Arbeit hat und bekannt ist, der kauft - gerne auch auf Kredit. Aus dem ländlich üblichen Anschreiben wird der systematische Kauf auf Raten", heißt es dazu in der eigenen Geschichtsschreibung. "Allerdings wird solcher Kredit ausdrücklich nur gewährt, wird als Gunstbeweis verstanden."

Walter Meyer hatte es als Mitarbeiter der städtischen Elektrizitätsgesellschaft BEWAG auch mit weniger zahlungsfreudigen Kunden zu tun und so entstand die Idee für ein Auskunftssystem. Heute ist das Unternehmen im Besitz von mehr als 360 Millionen Einzeldaten und bearbeitet jährlich mehr als 70 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit.

"Wir unterscheiden, welche Informationen an eine Bank und welche Informationen an ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft weitergegeben werden ", sagt Pressesprecher Stefan Horst. "Der Vermieter bekommt nur die negativen Merkmale zu sehen ". Nach Angaben des Unternehmens gibt es bei 93 Prozent der Einträge keine Merkmale, die eine Geschäftsbeziehung belasten könnten. Allerdings haben die knapp 5 Millionen Mitteilungen mit einer negativen Bewertung für die Betroffenen drastische Konsequenzen. Ein Kredit wird nicht gewährt oder die Einrichtung eines Kontos verweigert.

Bisher war das Geschäft der Schufa auf die Welt der Banken beschränkt. "Ein paar Mindestangaben halte ich für zulässig ", sagt Jürgen Becher, Geschäftsführer beim Mieterschutzbund Nordrhein Westfalen. "Allerdings ist die Zahl der Mietnomaden und der Mietschulden mit Sicherheit übertrieben."

Datenhunger: Bremst der Gesetzgeber?

Die Schufa möchte auch mit Versicherungsgesellschaften ins Geschäft kommen, die bisher mit brancheneigenen Warnsystemen arbeiten. So gehen immer mehr Daten aus verschiedenen Branchen in die Bewertung ein und es entsteht ein umfassendes Profil der einzelnen Menschen. Datenschützer befürchten, dass schon eine unbezahlte Mahnung der Handyrechnung zu Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Bankkontos führt. Im schlimmsten Fall lässt sich dann keine Wohnung mehr finden, es lässt sich kein Versicherungsvertrag mehr abschließen und der Zahnersatz wird nur gegen Vorkasse gewährt.

Die Zahlungsfähigkeit kann auch schon angezweifelt werden, wenn sich der Kunde gar nichts zuschulden kommen lässt. Mit dem so genannten Score wird jeder gespeicherte Bürger in einem Prognoseverfahren mit einer ähnlichen Datengruppe verglichen. So entsteht eine Punktzahl zwischen eins und Tausend. Je niedriger der Wert, desto schlechter fällt auch die finanzielle Einschätzung aus. Neben der Schufa gibt es weitere Anbieter ähnlicher Dienstleistungen und die Möglichkeiten der Analyse werden beständig weiterentwickelt. "Die Ausgrenzung von ganzen Personengruppen und ganzen Stadtteilen wird so vorangetrieben. Beim so genannten Geomarketing werden verschiedene Faktoren regional zugeordnet ", kritisiert Peter Schaar. "Da fließen zum Beispiel Daten über die Art der zugelassenen Fahrzeuge ein und natürlich die Art der Bebauung und der Anteil der Sozialhilfeempfänger."

Gegen den ungebremsten Fleiß der Datensammler helfe nur eine deutliche Klarstellung im Bundesdatenschutzgesetz. Die Faktoren für die Scoringwerte sollten offen gelegt und die weitergegebenen Informationen auf die Kreditwürdigkeit beschränkt werden, fordert Schaar.

Quelle : www.spiegel.de

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Re: Schreckgespenst Schufa: Die Datensammler aus Wiesbaden
« Antwort #4 am: 12 Juni, 2006, 01:29 »
Aus eigener Erfahrung kann ich hinzufügen, dass ein ehemaliges deutsches Versandhaus (das jetzt nur noch als Tocher eines Branchenriesen Reisen anbietet) auch dann die dort sonst auch bei Erst-Bestellung übliche Lieferung auf Rechnung und (anschliessend sogar auf Nachnahme, siehe nächster Satz) verweigerte, wenn bei der Schufa überhaupt kein Eintrag existierte.
In diesem Falle entseht quasi automatisch ein Negativ-Eintrag, eben durch die Ablehnung der Lieferung durch das Versandhaus.
Prüfen die also selbst nochmal, ist die Auskunft richtig schlecht, finis...

Das Ganze scheint absurd, doch weder die Schufa, noch deren Nutzer, interessieren sich in irgendeiner Weise für Einzelschicksale.
Wichtig ist denen nur, auf diese Art möglichst viele "Schwarze Schafe" auszugrenzen.
Alles reine Statistik, wie auch das unsägliche Scoring nach Adressen.

Der einzelne Mensch gilt heute nichts mehr  ::)
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
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Re: Schreckgespenst Schufa: Die Datensammler aus Wiesbaden
« Antwort #5 am: 12 Juni, 2006, 02:07 »
Ein schönes Beispiel wie man zu Negativbewertungen kommen kann wurde kürzlich in einer WISO oä Sendung gezeigt:

Einem Kreditsuchenden wird immer geraten sich Angebote von verschiedenen Banken machen zu lassen.  Die Testperson musste aber feststellen, dass die die Kredite von Anfrage zu Anfrage teurer wurden. Grund: die Banken machen jedesmal eine Schufa-Anfrage und wer sich nach Krediten erkundigt wird gespeichert. So ergibt sich eine immer höhere Kreditunwürdigkeit, die sich die Banken mit höheren Zinsen vergolden lassen  :P

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Verbraucherschützer warnen vor "Rasterfahndung" zur Kreditvergabe
« Antwort #6 am: 26 Juni, 2006, 14:55 »
Der Finanzauschuss des Deutschen Bundestags befasst sich kommenden Mittwoch mit einem Regierungsentwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Kreditwesengesetzes. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rügt den Entwurf, da Daten- und Verbraucherschutz darin bislang keine Rolle spiele. Er komme einer "General-Ermächtigung zur Datensammelei" gleich und widerspreche den Grundprinzipien des geltenden Datenschutzrechts. Den Entwurf zur Gesetzesänderung im Rahmen des Basel-II-Abkommens hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bereits im Mai in einer Stellungnahme als "unausgereift" bezeichnet.

Banken könnten für die Scoring-Systeme zur Kreditvergabe künftig noch intensiver Kundendaten als bisher sammeln, befürchtet der vzbv. Kreditinstitute ziehen vor Erteilung eines Kredits einen Score-Wert heran, um einschätzten zu können, wie hoch das Risiko ist, ob ein Darlehensnehmer seine Raten zahlen kann. Dieser wird aus Erfahrungswerten vergleichbarer Kreditnehmer sowie anderen Informationen wie den soziodemographischen Daten des Wohnumfeldes gebildet.

"Die schon heute stattfindende Missachtung des Datenschutzes wird damit noch leichter", warnt Müller nun mit Blick auf das geplante neue Kreditwesengesetz. "Menschen werden beim Scoring in Schubladen gesteckt, ohne dass die Verbraucher erfahren, wie und warum sie dort gelandet sind", kritisiert Müller. Allerdings führe das Basel-II-Abkommen bereits heute dazu, dass die Banken die Kreditvergabe immer weitergehend von der Risikobewertung des einzelnen Kunden abhängig machten und dazu zunehmend die Scoring-Verfahren nutzten.

Diese erinnerten an das polizeiliche Verfahren der Rasterfahndung zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen, schreibt der vzbv, und kritisiert weiter: "Anders als zur Rechtfertigung gerne behauptet, ist diese Form der Risikobewertung den Banken durch Basel II nicht zwingend vorgegeben." Um seinen persönlichen Zinssatz zu erfahren, müsse ein Kreditnehmer bereits vor konkreten Vertragsverhandlungen seine persönlichen und finanziellen Details preisgeben. "Doch die Kriterien, welcher Verbraucher mit welcher Bonität eingestuft wird, sind hochgradig intransparent und zum Teil willkürlich", meint der vzbv.

Im Februar hatte das ULD an den Scoring-Systemen bemängelt, dass dort Daten gesammelt würden, die bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit nicht nötig seien. Im März waren sich Abgeordnete aller Fraktionen des Bundestags in einer Debatte zu dem Thema darüber einig, dass der Datenschutz und die Transparenz bei der computergesteuerten Bewertung der Kreditwürdigkeit von Kunden gestärkt werden sollte. vzbv-Vorstand Müller meint nun, es klaffe eine "große Lücke zwischen den öffentlichen Bekundungen zur Bedeutung des Daten- und Verbraucherschutzes und der tatsächlichen Umsetzung".

Quelle : www.heise.de

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Schufa gibt mehr Verbrauchern Zugang zur Online-Auskunft
« Antwort #7 am: 18 Juli, 2006, 17:42 »
Unter www.meineschufa.de betreibt der Dienstleister seit dem vergangenen Jahr ein Internetportal, auf dem Verbraucher ihre von der Schufa gespeicherten persönlichen Daten einsehen können. Bisher stand dieser Dienst jedoch nur Einwohnern der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und Brandenburg zur Verfügung. Künftig sollen sich auch Verbraucher aus Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein informieren können. Damit erhalten immer mehr Bürger die Möglichkeit, über das Internet aktiv Einblick in ihre persönlichen Daten zu nehmen und diese zu kontrollieren.

Die über 362 Millionen bei der Schufa gespeicherten Einzeldaten von 62 Millionen Bundesbürgern spielen eine entscheidende Rolle, wenn es beispielsweise um die Vergabe eines Kredits geht. Banken etwa greifen stets auf die Schufa-Daten zu, um die Kreditwürdigkeit von Kunden beurteilen zu können. Das dabei zugrunde gelegte Scoring-Verfahren ist jedoch nicht unumstritten. Verbraucherschützer und Politiker aller Parteien halten es für datenschutzrechtlich bedenklich, wenn Kunden- und Konsumprofile ohne Wissen des Bürgers erstellt würden. Die rein mathematisch-statistische Auswertung von Informationen wie den soziodemographischen Daten des Wohnumfeldes können sich zum Nachteil des Verbrauchers auswirken und beispielsweise dazu führen, dass ein Kunde keinen Handy-Vertrag bekomme oder nur noch gegen Vorkasse beliefert werde, nur weil er im "falschen" Stadtviertel wohnt. Mehr Transparenz bei der Bonitätsprüfung ist daher eine Forderung, die Politiker notfalls durch schärfere Gesetze erzwingen wollen.

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Datenschützer gegen Reduzierung des Menschen auf Score-Wert
« Antwort #8 am: 16 März, 2007, 09:48 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der automatischen Bonitätsprüfung von Verbrauchern mit Hilfe von Scoring-Verfahren, da diese oft heimlich erfolge und zur Diskriminierung beitragen könne. "Insbesondere sind klare rechtliche Rahmenbedingungen für das Scoring erforderlich, um die Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu gewährleisten", betonte er im Umfeld der Konferenz des Bundesverbraucherschutzministerium über Herausforderungen und Chancen der digitalen Welt in Berlin.

Die Auskunfteien dürften sich nicht länger hinter "Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" verstecken, schloss sich Schaar vergleichbaren Forderungen von Sachverständigen nach einer engeren Bestimmung und Offenlegung der statistisch-mathematischen Merkmale fürs Scoring an. Es sei sicherzustellen, "dass nur bonitätsrelevante und nachprüfbare Fakten beim Scoring verwendet werden". Generell dürfe der Mensch nicht auf einen Score-Wert reduziert und einer modernen Form der Wahrsagerei ausgeliefert werden.

"Man kommt in ein Kästchen, ohne dass man das weiß", erläuterte Schaar seine Bedenken gegenüber den Mechanismen der etwa bei der Vergabe von Krediten eingesetzten Score-Analyse. Diese seien "für den Betroffenen kaum durchschaubar" und würden ihn so "zum bloßen Objekt von nicht nachvollziehbaren Bewertungen" machen, "die nicht einmal einen Bezug zu seinem tatsächlichen Zahlungsverhalten aufweisen". Insbesondere bei Bestellungen über das Internet erfahre der Verbraucher vielfach nicht einmal, dass er "gescort" wurde. Dies erfolgt teilweise sogar dann, wenn das Interesse an einem Vertragsabschluss oder einem Kredit gar nicht vorhanden ist oder nicht mehr weiterverfolgt wird. Zudem werde dem Betroffenen bisweilen nicht einmal mitgeteilt, dass er aufgrund eines schlechten Scores nicht als Vertragspartner in Frage kommt oder sich mit schlechteren Konditionen bescheiden muss. An diesem Punkt etwa müsse der Gesetzgeber "nachhelfen", damit die Verbraucher kostenlos Auskunft über Scoring-Informationen erhalte.

Der Vorstandsvorsitzender der Kreditauskunft Schufa, Rainer Neumann, wies die Argumente Schaars auf der Verbraucherschutzkonferenz zumindest für seinen Sektor zurück. "Score-Verfahren sorgen dank höherer Trennschärfe dazu, dass Kredite effizienter vergeben werden und die Zinsen günstig gehalten werden" betonte er. So bekämen mehr Leute einen Kredit bei weniger Risiko. Die von deutschen Banken noch nicht lange eingesetzten Scoring-Mechanismen überprüfe die Finanzwirtschaft zudem ständig, um die Kreditvergabe tatsächlich zu verbessern. Seit Oktober würden den Banken ein neues Merkmal angeboten, dank dem sich die reine Kreditnachfrage durch den "vergleichenden Verbraucher" nicht mehr negativ auf den Score auswirke. Zuvor sei allein schon die Informationseinholung über Kreditkonditionen als Anzeichen gewertet worden, dass die entsprechende Person nicht einfach zu einem Darlehen komme, räumte Neumann Fehler ein. Zugleich verwehrte er sich gegen eine Offenlegung der Bewertungskriterien: "Es gibt nirgendwo auf der Welt ein transparentes Score-Verfahren, das im Einsatz ist."

Allgemein begrüßte Schaar die von Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) am Rande der Tagung vorgestellte Charta zur "Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt". Dem Schutz personenbezogener Daten komme angesichts der zunehmenden elektronischen Dienste entscheidende Bedeutung zu. Dies bringe auch die Auflistung der Kernprinzipien in dem Regelwerk zum Ausdruck. Nähere Einzelheiten zu einem Großteil der Diskussionen auf der Konferenz finden sich in einem "Live"-Blogbericht auf Netzpolitik.org.

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Verbraucher sollen der Schufa freiwillig Daten liefern
« Antwort #9 am: 24 Juli, 2007, 11:35 »
Mit Angaben zu Einkommen und Vermögen die eigene Schufa-Bewertung verbessern?

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche hat der Schufa-Vorstandsvorsitzende Rainer Neumann den Vorschlag gemacht, dass Verbraucher der Schufa freiwillig mehr persönliche Daten liefern sollten. So sollen sie ihre Schufa-Bewertung verbessern können.

Bisher speichert die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) einen "Überblick über die Kreditverpflichtungen des Verbrauchers", um auf Anfrage Auskunft darüber zu geben. Ein Problem der Schufa sei, dass Einkommen und Vermögen der Verbraucher bisher nicht erfasst seien. Mit weiteren Verbraucherdaten ließe sich das Risiko eines Kreditausfalls besser beurteilen, so der Schufa-Chef. Er stellte Überlegungen an, ob nicht die Verbraucher der Schufa freiwillig persönliche Daten überlassen könnten. "Das könnten zum Beispiel Daten zu Einkommen, Vermögen oder Geldanlagen sein", so Neumann.

Datenschützer sind von dieser Idee keineswegs begeistert. Die Sprecherin der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten, Bettina Gayk, erklärte dazu: "Ich würde allen Konsumentinnen und Konsumenten dringend davon abraten, der Schufa diese Daten zu geben, denn es ist für den Einzelnen überhaupt nicht absehbar, welche Konsequenzen die Schufa aus dieser Information zieht.". Der gläserne Bürger würde mit der freiwilligen Preisgabe von Daten einen großen Schritt näher rücken.

Auch in der Vergangenheit war immer wieder heftige Kritik an der Schufa geäußert worden. So hatte im vergangen Jahr der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Ausdehnung des Geschäftsfeldes der Schufa auf die Wohnungs- und Versicherungswirtschaft scharf kritisiert: "Ich halte es nicht für richtig, dass zunehmend Branchen, die kein kreditorisches Ausfallrisiko eingehen, z.B. die Versicherungswirtschaft, nur noch mit den vermeintlich 'Guten' und 'Unbescholtenen' Geschäfte machen wollen und dabei nicht nur harte Bonitätsfakten für die Beurteilung heranziehen, sondern alle möglichen Daten, die zu einem Score-Wert zusammengefasst werden."

Die Schufa versteht sich selbst als "serviceorientierter Dienstleister rund um die Kreditgewährung" nicht nur für Unternehmen sondern auch für Verbraucher: "Den Vertragspartnern erlauben die Schufa-Dienstleistungen eine schnelle und einfache Kreditvergabe bei reduzierten Risiko- und Kreditbearbeitungskosten. Der Nutzen für den Verbraucher ist umso höher, je rascher und verlässlicher Anfragen bearbeitet werden." Unternehmen profitieren davon, dass die Schufa aus Einzeldaten auf Anfrage einen so genannten "Score", also einen Risikowert berechnet. Der Score, ein Wert zwischen 1 und 1000, beziffert das Risiko, dass ein Verbraucher einen Kredit nicht zurückzahlen kann.

Quelle : www.golem.de

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Kritik an Schufa-Plänen zur freiwilligen Selbstauskunft
« Antwort #10 am: 24 Juli, 2007, 12:55 »
Bettina Gayk, Sprecherin der Datenschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalens, hält nichts von den Plänen der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) für eine weitgehende freiwillige Selbstauskunft. In einem Radio-Interview mit dem WDR2-Mittagsmagazin zeigte sie sich darüber besorgt, dass sich die Menschen damit "sehr gläsern" machen würden. Zudem sei ihr nicht ersichtlich, warum die Schufa zusätzlich die Daten über Einkommen benötige.

Schufa-Chef Rainer Neumann hatte in einem Interview mit der Wirtschaftswoche Überlegungen erläutert, nach denen Verbraucher künftig aktiv Informationen über sich liefern können. Das könnten Daten zu Einkommen, Vermögen oder Geldanlagen sein. Genaueres stehe aber noch nicht fest. Zum Hintergrund der Pläne sagte Neumann, die Schufa-Auskunft gebe nur einen Überblick über die Kreditverpflichtungen des Verbrauchers. Wichtiger sei aber, ob er einen Kredit zurückzahlen könne. "Das hat mit der Schufa wenig zu tun, weil wir weder Einkommen noch Vermögen erfassen."

Der Datenschutz werde mit einer solchen freiwilligen Auskunft nicht ausgehebelt, sagte Gayk. Sie rät aber dringend davon ab, der Schufa solche Daten zu geben. Für den Einzelnen sei nicht absehbar, welche Konsequenzen die Schufa aus den Informationen zieht und wofür sie genutzt werden. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Daten veralten und dennoch von der Schufa genutzt werden.

Die Schufa speichert und bewertet vor allem im Auftrag der Banken und Sparkassen Daten von 64 Millionen Deutschen. Der Auskunftsdienstleister stand in der Vergangenheit öfters in der Kritik von Datenschützern. Beispielsweise wurde er im März dieses Jahres aufgefordert, die Kriterien zum Bonitäts-Scoring offenzulegen. In dem Interview mit der Wirtschaftswoche sagte Neumann nun auf die Frage, warum die Bonitätskriterien geheim gehalten werden, 93 Prozent der Anfragen gingen positiv aus, bei 7 Prozent gebe es Probleme. "Die Situation, dass jemand ratlos nach Hause geht und sich fragt, warum er keinen Kredit erhalten hat, kommt so gut wie nie vor." Auch meint Neumann, wenn bekannt würde, wie der Score berechnet wird, würde das Manipulationen ermöglichen.

Quelle : www.heise.de

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Re: Verbraucher sollen der Schufa freiwillig Daten liefern
« Antwort #11 am: 24 Juli, 2007, 22:07 »
Der Datenschutz wird DOCH (noch weiter) ausgehebelt, denn nach einiger Zeit werden diejenigen, die solche Daten nicht freiwillig hergeben, erleben müssen, dass sich genau das wieder nachteilig auswirken wird, indirekt auf Auskünfte und Scores.
Abweisende Kreditanträge oder höhere Zinsen und Gebühren, verweigerte Belieferung durch Versandhäuser und allerlei ähnliches werden die Folge sein.
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Schufa erleichtert Scorewert-Abfrage bei fünf weiteren Auskunfteien
« Antwort #12 am: 14 Januar, 2009, 13:02 »
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) baut ihr Verbraucherportal MeineSchufa.de weiter aus. Vom morgigen Donnerstag an sollen registrierte Nutzer über den geschlossenen Bereich der Webseite nicht mehr nur ihre eigenen Schufa-Daten direkt einsehen, sondern auch per Mausklick Eigenauskünfte über die persönliche Kreditwürdigkeit (nebst Score-Werten) bei fünf weiteren großen Auskunfteien bestellen. Der Wiesbadener Kreditvergabe-Dienstleister verschickt dazu ohne weitere Kosten standardisierte Anfrageschreiben an die anderen Größen im Scoring-Markt. Die erwünschten Informationen werden dann direkt an die Verbraucher geschickt. Eventuell derzeit noch anfallende Gebühren für die Auskunft muss der Interessent selbst tragen.

Die Schufa reagiert mit dem Schritt nach Angaben ihres Vorstandsvorsitzenden Rainer Neumann auf die "lebhafte Diskussion zur Verantwortung von Auskunfteien im Umgang mit sensiblen Daten", die mit dem Vorstoß der Bundesregierung zur Regulierung von Scoring-Anbietern entstanden sei. Neumann hatte zuvor den Gesetzgeber aufgefordert, Verbrauchern etwa über ein Internetportal Einsicht in die über sie gespeicherten kreditrelevanten Daten bei allen über 50 hierzulande zugelassenen Auskunfteien zu verschaffen. Auf dem Weg dorthin will die Schufa mit gutem Beispiel vorangehen und für mehr Transparenz in der oft noch sehr undurchsichtigen Branche sorgen.

Konkret bietet die Schufa den Service für die accumio finance services aus dem Konzernverbund der Deutschen Telekom, der zu Bertelsmann gehörenden arvato infoscore, der für die Allianz tätigen Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen und der CEG Creditreform Consumer GmbH an. Dazu kommt das Münchner Unternehmen Deltavista, hinter dem kein größerer deutscher Konzern steht. Eigene Geschäftsbeziehungen pflegt die Schufa nur mit Bürgel aus Hamburg. Insgesamt gehören die ausgewählten Auskunfteien zu den Branchengrößen. Das 2005 eingerichtete Verbraucherportal der Schufa zählt derzeit mehr als 400.000 registrierte Nutzer, die dafür einmalig 15,60 Euro gezahlt haben. Insgesamt verwaltete der Finanzdienstleister Kreditdaten von rund 65 Millionen Bundesbürgern.

Bei der Vorstellung der neuen Portalfunktionen in Berlin machte sich Neumann zugleich für eine Verschärfung des umstrittenen Regierungsentwurfs vom Sommer zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes stark, mit dem die zunehmend für die Bonitätsprüfung eingesetzten statistischen Scoring-Verfahren und die darauf beruhenden Wirtschaftspraktiken transparenter werden sollen. Das Bundeskabinett will die Branche verpflichten, die Kriterien für die informationstechnische Berechnung der Kreditwürdigkeit aufzuzeigen. Scoring-Anbieter sollen zudem Verbrauchern einmal pro Jahr eine kostenlose Auskunft über die bei ihnen über sie gespeicherten Daten und Basiswerte geben.

Laut Neumann ist Verbrauchern aber nach wie vor gar nicht deutlich, welche Unternehmen Daten zu ihrer Person speichern und weitergeben dürfen. Der Schufa-Chef setzt sich daher für ein Zulassungsverfahren für Auskunfteien ein. Die Konsumenten sollten zudem einen sinnvollen Überblick und allgemein verständliche Erklärungen über ihre Score-Werte und deren Zustandekommen erhalten. Nach dem bisherigen Gesetzestext würden sie nur einen "unübersichtlichen Wust" an Daten erhalten.

Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, begrüßte in einer ersten Reaktion gegenüber heise online den Vorstoß der Schufa als "Schritt in die richtige Richtung". Damit würden große Akteure im Auskunfteienbereich "unabhängig von den Reförmchen der großen Koalition" in einem Verbund mehr Transparenz schaffen. Erforderlich sei aber eine gesetzliche Verpflichtung aller Scoring-Anbieter, über ein unabhängiges, kostenloses Verbraucherportal den Betroffenen die Möglichkeit zur Abfrage der über sie gespeicherten Daten und Werte zu geben. Weiter müssten die Kunden der Auskunfteien etwa im Versandhandel, im Finanzsektor oder im Telekommunikationsmarkt angehalten werden, die Verbraucher auf ihren Webseiten darüber zu informieren, mit welchen Scoring-Firmen sie zusammenarbeiten. Stokar betonte, dass sie persönlich wissen wolle, welche Auskunftei etwa Quelle.de oder Otto.de mit einer Bonitätsprüfung beauftrage.

Quelle : www.heise.de

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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung den Gesetzentwurf zur Regulierung von Auskunfteien passieren lassen, den der Bundestag Ende Mai beschlossen hatte. Unternehmen, die Informationen über die tatsächliche oder vermeintliche Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammeln und verkaufen, müssen laut dem Entwurf künftig einzelfallbezogen und in allgemein verständlicher Form über das Zustandekommen von Scorewerten informieren. Interessenten soll dabei auch die Skala möglicher Scorewerte verdeutlicht werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist, das zunehmend in der Wirtschaft eingesetzte Scoring für die Bonitätsprüfung transparenter zu machen.

Dienstleister, die auf mathematisch-statistische Verfahren zur Berechnung der Kreditwürdigkeit setzen, müssen den Betroffenen auf Verlangen künftig die wesentlichen Gründe einer für sie ungünstigen automatisierten Entscheidung mitteilen und erläutern. Der Kunde soll so seine Interessen womöglich doch noch durchsetzen können. Kreditinstitute müssen Tatsachen wie eine vorzeitige Schuldenrückzahlung, durch die ein Scorewert positiv beeinflusst werden könnte, bei Auskunfteien nachmelden. Bei Verstößen gegen diese Auflage droht ein Bußgeld. Das Scoring wird aber nicht nur auf Kredite beschränkt, auch Vermieter oder Versicherungen dürfen weiter zu diesem Mittel greifen.

Dem von Datenschützern und der Opposition abgelehnten "Geo-Scoring" schiebt die Initiative keinen vollständigen Riegel vor. Auskunfteien dürfen Wohnortdaten in die Ermittlung der Scorewerte aber nur eingeschränkt einbeziehen. Verboten wird die "ausschließliche" Nutzung von Anschriftendaten für die entsprechende Wahrscheinlichkeitsberechnung. Zusätzliche Informationen über Angaben zu Wohnorten oder zu deren Umfeld dürfen zugleich auch nicht mit einer "verschwindend geringen Gewichtung" in einen Scorewert einfließen. Dafür hatte sich zuvor der Bundesrat ausdrücklich ausgesprochen. Das Gesetz soll am 1. April 2010 in Kraft treten.

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Scoring zur Bonitätsprüfung schwer fehlerbehaftet
« Antwort #14 am: 19 August, 2009, 16:12 »
Eine Studie der GP Forschungsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz hat schwere Mängel bei Anbietern von Scoringmethoden für die Prüfung der Kreditwürdigkeit ergeben. Allein bei der größten Auskunftei hierzulande, der Schufa, waren demnach 45 Prozent der gespeicherten Eintragungen fehlerhaft, unvollständig oder falsch. So waren etwa Girokonten, Bankverbindungen, Handyverträge oder Immobilienkredite nicht erfasst. Darüber hinaus listete die Schufa gekündigte Mobilfunkverträge als noch aktiv, Girokonten mit falscher Nummer oder abgelaufene sowie nicht existente Kreditkarten auf. Bei anderen großen Auskunfteien war vor allem die Aussagekraft der gelieferten Kriterien zur Bonitätsprüfung mangelhaft.

Der Leiter der Untersuchung, Dieter Korczak, sprach bei der Vorstellung des oring.pdf Berichts (PDF-Datei) am heutigen Mittwoch in Berlin von einem "ernüchternden Ergebnis". Es sei sehr "fragwürdig", was bei den vier ins Blickfeld genommenen Dienstleistern an Daten erfasst und gespeichert werde. Zugute halten wollte er der Schufa allein, dass falsche Informationen zumindest rasch korrigiert werden könnten. Zudem habe eine Vorläuferstudie 2002 noch eine sich auf 65 Prozent belaufende Fehlerquote ergeben. Trotzdem sei der Anteil zweifelhafter Daten noch viel zu hoch. Tolerierbar wäre höchstens ein "Grundrauschen" an Fehlern in der Höhe von zwei bis fünf Prozent.

Im Einzelnen ergab die Analyse, für die sich hundert von den Forschern ausgewählte Personen Eigenauskünfte bei der Schufa, der Creditreform Consumer GmbH, Arvato Infoscore und bei Bürgel besorgten, dass etwa schon aufgrund fehlender Beziehungen zu Banken den Auskunfteien bestimmte bonitätsrelevante Verbraucherdaten nicht zur Verfügung standen. Daraus habe sich in der Stichprobe allein bei der Schufa bereits eine Fehlerquote von 35 Prozent ergeben. In der Verantwortung des Anbieters selbst liege eine zusätzliche Fehleranfälligkeit von 26 Prozent durch falsche und veraltete Datensammlungen. Grundsätzlich in Frage stellte Korczak den Wert des von der Schufa ermittelten "Basis-Score", der im Durchschnitt bei Werten zwischen 99,70 und 88 geschwankt habe. Diese Zahlen stünden für den Verbraucher in keinem erkennbaren, nachvollziehbaren oder überprüfbaren Zusammenhang zur realen Kreditwürdigkeit.

Deutlich zugeknöpfter als die Schufa gaben sich von vornherein die drei anderen einbezogenen Auskunfteien. Bei der Creditreform lagen angeblich zu über der Hälfte der Probanden keine gespeicherten Informationen vor. Ausnahme bildeten die Angaben, welche die Testpersonen im Zuge der Anfrage selbst übermitteln mussten. Zu fünf Prozent der Probanden bewahrte die Creditreform falsche Daten auf. Scoringwerte gibt die Firma bislang nur an Kunden, nicht aber an Konsumenten im Rahmen der Eigenauskunft weiter. Die Bertelsmann-Tochter Arvato Infoscore übermittelte gar in 95 Prozent der Fälle allein die selbst angegebenen Daten wie Alter oder Adresse gleichsam gespiegelt zurück. Dabei schaffte sie es laut der Untersuchung, bei zwei Prozent der Testpersonen das Geburtsdatum falsch abzuspeichern. Ähnlich wie bei den anderen auf die Probe gestellten Unternehmen hatte die Firma zudem in drei Fällen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorrätig.

Korczak zweifelte insgesamt an, wie auf Basis des herausgegebenen Materials überhaupt aussagekräftige Scorewerte zur Bonitätsprüfung von Verbrauchern ermittelt werden könnten. Seiner Ansicht nach würde es reichen, die Kriterien Einnahmen, Ausgaben und laufende Kreditverpflichtungen zu diesem Zweck heranzuziehen. Die Werte, die im Rahmen von komplexen mathematisch-statischen Verfahren dazu dienen sollen, die Kreditwürdigkeit einzuschätzen, müssten prognosefähig sein. Der wissenschaftliche Nachweis, dass dies mit der derzeit genutzten Kriterienvielfalt funktioniere, stehe noch aus. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bezeichnete die Fehlerquoten als "viel zu hoch". Die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte seien "oft völlig unbrauchbar", rügte die CSU-Politikerin. Es müsse dringend mehr Licht ins Dunkel der Scoringverfahren gebracht werden. Die Auskunfteien hätten die Verantwortung für die Richtigkeit der gespeicherten Informationen und der daraus abgeleiteten Bonitätsprüfung zu übernehmen.

Aigner setzt ihre Hoffnung dabei auch auf die vom Bundestag Ende Mai beschlossene Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Regulierung von Auskunfteien. Demnach müssen die Branchenvertreter Interessenten künftig einmal pro Jahr auf Anfrage eine kostenlose Eigenauskunft erteilen und dabei über das Zustandekommen von Scorewerten einzelfallbezogen und in allgemein verständlicher Form aufklären. Die Ministerin forderte die betroffenen Unternehmen auf, diese Bestimmungen schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April 2010 umzusetzen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar allerdings hätte sich "mehr gewünscht" bei der Reform, auch wenn sie in die richtige Richtung weise. Seiner Ansicht nach hätten unter anderem die Dienstleister dazu verpflichtet werden sollen, von sich aus einmal im Jahr eine Bürgerauskunft zu versenden.

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