Autor Thema: Pentagon und CIA spähen auch US-Bürger aus  (Gelesen 37885 mal)

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US-Magazin enttarnt Schnüffel-Strategie des FBI
« Antwort #75 am: 18 April, 2009, 14:58 »
Die amerikanische Bundespolizei FBI benutzt Schnüffelsoftware, um Erpressern, Terroristen und Hackern auf die Spur zu kommen. Jetzt ist ein Dokument veröffentlicht worden, aus dem hervorgeht, wie und vor allem wie oft die sogenannte Spyware zum Einsatz kommt.

Viel scheinen die Dokumente auf den ersten Blick nicht preiszugeben, doch tatsächlich lesen sie sich wie ein Hightech-Thriller. Offensichtlich haben sich FBI-Mitarbeiter reichlich Mühe gegeben alle Passagen unlesbar zu machen, die auch jetzt noch als Geheim eingestuft werden. Eigentlich, auch das ist den 152 Seiten digitalisierten Behördenpapiers (PDF) zu entnehmen, hätte kaum etwas davon vor 2033 öffentlich gemacht werden sollen. Doch dieser Plan ist gescheitert. Schon jetzt gibt das Material einen tiefen Einblick in die Hightech-Ermittlungsmethoden der US-Bundespolizei.

Dass die als geheim klassifizierten Dokumente überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt sind, ist dem amerikanischen Gesetz zur Informationsfreiheit, dem Freedom of Information Act, zu verdanken. Dieses Gesetz gesteht jedem Bürger das Recht zu, Einsicht in Regierungsakten zu erhalten. Und genau diese Einsicht in FBI-Akten hat das US-Magazin "Wired" nun eingefordert - und bewilligt bekommen.

Insgesamt 623 Seiten, die mit der fraglichen Spionagesoftware zusammenhängen, hält die Behörde weiterhin zurück. Immerhin 152 Seiten aber hat das FBI freigegeben und damit vor allem öffentlich gemacht, wie oft und wie intensiv die Polizeibehörde schon seit Jahren auf Hackermethoden zurückgreift, um Verdächtige dingfest zu machen.

Bei den Ermittlern ist die Schnüffelsoftware beliebt

Ans Licht der Öffentlichkeit kam die Schüffelsoftware des FBI bereits im Sommer 2007. Schon damals hatte " Wired" darüber berichtet, wie das FBI mit Hilfe des Spionageprogramms den 15-Jährigen Josh Glazebrook überführt hatte. Der Schüler hatte per E-Mail anonyme Bombedrohungen an seine Schule geschickt, war mit herkömmlichen Fahndungsmethoden aber nicht ausfindig zu machen gewesen.

Die für diesen Einsatz verwendete Software bezeichnete ein FBI-Agent als "Computer and Internet Protocol Address Verifier", kurz CIPAV. Einmal auf dem Rechner des Verdächtigen eingerichtet ermittelt das Programm laut "Wired" diverse Informationen über die Software, die Hardware und die Internetanbindung des gekaperten Rechners. Die so gesammelten Informationen übermitteln die Software dann an einen FBI-Server im Bundesstaat Virginia und versetzt sich danach in einen Lauschmodus, um bei Bedarf wieder aktiv zu werden.

Bisher war man davon ausgegangen, die Software sei nur in wenigen Fällen eingesetzt worden. Doch dem ist offenbar nicht so. Wie den jetzt veröffentlichten Dokumenten zu entnehmen ist, wurde das Spionageprogramm wohl derart inflationär eingesetzt, dass ein FBI-Mitarbeiter bereits auf der ersten Seite in einem Memo darauf hinwies, die oft nicht gerechtfertigte Verwendung könne "schwierige rechtliche Fragen" heraufbeschwören und berge die Gefahr, die Software könnte enttarnt werden.

Hackermethoden bei der Polizeibehörde

Genau das ist mit der Veröffentlichung der FBI-Papiere geschehen. So ist den Dokumenten zu entnehmen, wie das Schadprogramm auf die Rechner der Verdächtigen eingeschleust wird. Statt sich alter Geheimdienstmethoden zu bedienen, womöglich Wohnung oder Büro der Zielperson aufzubrechen und die Software von Hand auf dem PC des Betroffenen zu installieren, verwenden die Ermittler moderne und vollkommen phantasielose Cybercrime-Methoden.

So nutzen die FBI-Spezialisten Sicherheitslücken im Webbrowser der Zielperson, um sich unbemerkt Zugriff auf deren Rechner zu erschleichen. Mit simplen Tricks locken sie die Verdächtigen auf präparierte Webseiten, animieren sie dazu auf einen bestimmten Link zu klicken, wodurch das Schnüffelprogramm installiert wird. Genau auf diese Weise ist den Fahndern auch jener Josh Glazebrook in die Falle gegangen, durch dessen Fall "Wired" auf die Software aufmerksam wurde.

Nicht immer klappt's auf Anhieb

Den Papieren zufolge hatte man die Webadresse der als Lockmittel präparierten Webseite in einem privaten MySpace-Chatraum plaziert, den der Schüler nutzte. Kaum war der den Internet-Ermittlern auf den Leim gegangen, begann CIPAV Daten über dessen Online-Aktivitäten an das FBI zu senden - auch wenn er Drohmails an seine Schule schickte.

Interessant dabei: Das amerikanische Spionageprogramm protokolliert nur die Internetadressen der Computer, die der Verdächtige ansteuert. Aufzeichnungen über die Inhalte von E-Mails oder angesurften Webseiten werden nicht angefertigt. Ganz ähnlich funktioniert in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung der Internetprovider, die ebenfalls nur Adressen, nicht aber Inhalte protokollieren.

Allerdings ist den Papieren auch zu entnehmen, dass der Installationsvorgang nicht immer so glatt abläuft wie im Fall von Josh Glazebrook. So stand bei einer anderen Aktion ein Hacker im Visier des FBI. Insgesamt 29-Mal besuchte der Mann die präparierte Webseite, ohne sich dabei die FBI-Software einzufangen. Offenbar hatte irgendeine Inkompatilitiät mit dem System des Hackers die Installationsroutine des Spionageprogramms lahmgelegt. Erst als der zuständige Beamte seine Technik-Spezialisten um Hilfe bat, ging plötzlich doch alles glatt und die Software installierte sich.

Das Ende der Anonymität?

Trotz solche Fehlschläge dokumentieren die FBI-Aufzeichnungen, dass ihre Schnüffelsoftware in etlichen Fällen erfolgreich eingesetzt wurden. So etwa im Falle eines Mannes, der vermeintlich anonyme Drohmails über einen Hotmail-Account verschickte. Sogar ein waschechter Auftragsmörder ist dem elektronischen Spion in die Falle gegangen, als er versuchte, seine Dienste online über einen anonymen E-Mail-Anschluss anzubieten.

Solche Fälle dokumentieren, was nach Ansicht von "Wired" die Spezialität der Software zu sein scheint: Internetnutzer zu enttarnen, die versuchen, ihre Identität zu verschleiern, indem sie Proxy-Server oder Anonymisierungsdienste nutzen. Genau diese Fähigkeit soll 2005 genutzt worden sein, um einen Mann dingfest zu machen, der versuchte, mehrere Telekommunikationsunternehmen zu erpressen.

Der Erpresser hatte zunächst diverse Telekommunikationsleitungen in Boston durchtrennt, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, die Unternehmen dann dazu aufgefordert, ihm ein monatliches Schutzgeld in Höhe von 10.000 Dollar auf ein anonymes Konto zu zahlen. Die Kontodaten sollten ihm über eine Webseite übermittelt werden, die er über einen angeblich deutschen Anonymisierungsdienst, vermutlich das Projekt AN.ON, ansteuert. Doch seine Verschleierungstaktik nützte ihm nichts, das FBI-Spionageprogramm spürte ihn allen Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz auf.

Dieser Automatismus, mit der sich das FBI-Programm offenbar immer wieder auf PCs einschleusen konnte, dürfte jetzt an Tauglichkeit verlieren. Spätestens jetzt werden Kriminelle umso mehr darauf achten, ihre Rechner durch Updates gegen Sicherheitslücken abzudichten und Antivirensoftware zu installieren.

Aber darauf wird das FBI vorbereitet sein. CIPAV 2.0 ist mit Sicherheit schon in der Entwicklung - oder gar bereits im Einsatz.

Quelle : www.spiegel.de

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FBI will Millionen DNA-Daten speichern
« Antwort #76 am: 19 April, 2009, 09:34 »
Da ja hier wie üblich keiner was macht ...tu ich mal was....



Ein vergrößerter Datenpool soll die Aufklärungsraten erhöhen: Die US-Bundespolizei speichert jetzt die DNA-Profile aller Festgenommenen Personen, egal ob sie verurteilt werden oder nicht. Bürgerrechtler stehen der Maßnahme kritisch gegenüber.

Washington - Künftig sollen nicht mehr Tausende, sondern Millionen DNA-Profile pro Jahr in der FBI-Datenbank landen. Das ist einem Bericht der "New York Times" zu entnehmen demzufolge die amerikanischen Polizeibehörden die Speicherung von DNA-Daten massiv ausweiten wollen. Wie die Zeitung schreibt, sollen ab April auch die DNA-Profile - und damit die genetischen Fingerabdrücke - von Menschen gespeichert werden, die festgenommen aber nicht verurteilt wurden, darunter auch die von illegalen Einwanderern.

Bisher erfassten die US-Bundesbehörden nur DNA-Proben von verurteilten Straftätern. Trotzdem verfügt die US-Bundespolizei FBI bereits jetzt über eine Datenbank in der die DNA-Profile von rund 6,7 Millionen Menschen hinterlegt sind. Für die Zukunft erwartet die Behörde aber einen rasanten Zuwachs an Datensätzen. Zurzeit werden pro Jahr etwa 80.000 neue genetische Fingerabdrücke registriert. Bis zum Jahr 2012 soll die Zahl auf rund 1,2 Millionen jährlich steigen, was einer Zunahme um das 17-fache entspricht.

Die Erweiterung der DNA-Datenbanken wird von Beamten der Strafverfolgungsbehörden damit begründet, dass mit Hilfe der vergrößerten Datenbasis künftig mehr Gewaltverbrechen aufgeklärt werden könnten. DNA-Proben hätten dabei geholfen, Tausende von Kriminellen zu überführen und mehr als 200 unschuldig Verurteilte zu entlasten.

Auch in immer mehr Bundesstaaten setzten die Ermittler auf die Massenspeicherung von DNA. Laut "New York Times" erstellten 16 Bundesstaaten sogar bei kleinen Vergehen und Ordnungswidrigkeiten DNA-Profile. In einigen Staaten wie Kalifornien reiche eine Festnahme aus, um in den DNA-Datenbanken der Polizei zu landen. In 35 Bundestaaten werde auch die DNA von minderjährigen Straftätern gespeichert.

Scharfer Protest kommt von einem Anwalt der Bürgerrechtsbewegung ACLU, der ein solches Vorgehen bei geringfügigen Vergehen - wie das Ausstellen ungedeckter Schecks oder Ladendiebstahl - für verfassungswidrig hält. Strafrechtsexperten fürchten, die USA könnten durch die angekündigten Maßnahmen zu einem Gendaten-Überwachungsstaat werden.

Quelle : www.spiegel.de
« Letzte Änderung: 19 April, 2009, 11:01 von SiLæncer »

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Verfassungsbeschwerde gegen Datenweitergabe ans Ausland
« Antwort #77 am: 04 Mai, 2009, 16:55 »
Das Bundesverfassungsgericht prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen den jüngst ratifizierten Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (Convention on Cybercrime, CCC) von 2001. Das teilte Patrick Breyer, einer der beiden Beschwerdeführer, am heutigen Montag mit.

Bei den weit gefassten Bestimmungen der Konvention zur Weitergabe persönlicher Daten an Drittstaaten seien die Grundrechte der Bundesbürger nicht gewahrt, heißt es in dem 93 Seiten starken Papier (PDF-Datei). Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll unter anderem die deutsche Zusammenarbeit mit den USA gestoppt werden, in der die Beschwerdeführer eine "Beihilfe zu nachfolgenden Menschenrechtsverletzungen" sehen.

Das Cybercrime-Abkommen sei verfassungswidrig, argumentieren die Beschwerdeführer, weil es Bundesbürgern keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete. Informationen aus Deutschland dürften im Ausland unbegrenzt auf Vorrat gespeichert und ohne unabhängige Aufsicht genutzt werden. Im Zentrum der Kritik der Beschwerdeführer steht dabei die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, die beim Schutz der Grundrechte anderer Staatsangehöriger ein Entwicklungsland seien.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut Beschwerde nun die deutsche Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz verbieten. Ob und wann es zu einer Entscheidung in der Sache kommt, ist allerdings noch völlig offen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der am 23. März eingereichten Beschwerde (Az. 2 BvR 637/09). Die Beschwerde wird nun geprüft, bis zu einer Entscheidung könne es allerdings noch dauern, hieß es aus Karlsruhe.

Quelle : www.heise.de

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Der nur in Auszügen öffentliche Budget-Entwurf der US-Regierung für den Staatshaushalt 2010 gibt Hinweise auf eine geplante Verstärkung der Internet-Überwachung durch das FBI. Laut einem Bericht des US-Senders ABC will Washington so etwa die Einrichtung eines "Advanced Electronic Surveillance"-Programms bei der Polizeibehörde mit knapp 234 Millionen US-Dollar im kommenden Jahr unterstützen. Das auch unter dem Namen "Going Dark" bekannte Vorhaben drehe sich allgemein um die Informationssammlung des FBI. Konkret gehe es darum, bessere Möglichkeiten für das Abhören der Internet-Telefonie und Programme wie Skype zu entwickeln.

Auch wenn Einzelheiten wie etwa der mögliche Einsatz von Trojanern oder anderer Lauschsoftware noch nicht bekannt sind, beäugen Bürgerrechtler die Initiative skeptisch. Die Strafverfolger müssten zwar mit der technischen Entwicklung Schritt halten können, erklärte Jim Dempsey vom Center for Democracy and Technology (CDT) in Washington. Die Datenschutzbestimmungen zur Einschränkung neuer Überwachungswerkzeuge seien aber auch anzupassen, was der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren versäumt habe. Das größte Problem für die Sicherheitsbehörden sei es zudem nicht, an Daten zu kommen, sondern diese sinnvoll auszuwerten.

Neben dem umstrittenen, hierzulande unter dem Stichwort "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" diskutierten Abhörprogramm für Voice-over-IP (VoIP) sieht der Budget-Abriss auch den Aufbau eines "Biometric Technology Center", an dem das FBI zusammen mit dem US-Justizministerium und dem Pentagon arbeitet. Dafür sollen im kommenden Jahr 97,6 Millionen US-Dollar zur Verfügung stehen. Eingebettet ist das im Raum stehende Biometrie-Zentrum in die Entwicklung der milliardenschweren Mega-Biometriedatenbank zur "Next Generation Identification". Es soll das FBI von 2013 an befähigen, Personen innerhalb und außerhalb der USA anhand von charakteristischen Körpermerkmalen zu identifizieren. Abgeglichen werden sollen dafür zumindest Finger- und Handflächenabdrücke sowie Iris- und Gesichtserkennungsmerkmale.

Weiter umfasst der Etatplan eine finanzielle Unterstützung des Interpol-Projekts Vennlig. Dabei handelt es sich um eine internationale Datenbank zum Informationsaustausch über Terroristen. Gestartet hat sie das US-Verteidigungsministerium, um Angaben über gefangene oder getötete "Aufständische" im Irak zu sammeln. Dabei werden angeblich vor allem Daten von benutzten Mobiltelefonen oder anderen persönlichen Besitzgegenständen erfasst. Sie sollen nun auch US-Sicherheitsbehörden und Strafverfolgern in Interpol-Ländern zugänglich gemacht werden.

Quelle : www.heise.de

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US-Richter bestätigt rückwirkende Immunität für Abhörhelfer
« Antwort #79 am: 04 Juni, 2009, 11:09 »
Der US-amerikanische Bundesbezirksrichter Vaugn Walker hat Klagen von Bürgerrechtlern gegen AT&T und andere Telekommunikationsunternehmen wegen ihrer Beteiligung an geheimen, nicht richterlich genehmigten Abhöraktionen des US-Geheimdienstes NSA abgewiesen (PDF-Datei). Die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die American Civil Liberties Union (ACLU) haben bereits angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Der FISA Amendments Act (FISAAA), der nach Meinung des Richters den Telekommunikationsunternehmen rückwirkend Immunität sichere, sei verfassungswidrig, schreiben die Bürgerrechtler in einer Mitteilung.

Voriges Jahr hatte der damalige US-Präsident George W. Bush den FISAAA unterzeichnet, der Telekommunikationsunternehmen rückwirkend für ihre Beteiligung an Abhöraktionen von Strafen freistellt, wenn die Regierung einem Gericht bestätigt, dass die Aktionen legal waren oder vom Präsidenten veranlasst wurden. In diesem nun entschiedenen Verfahren hatte der damalige US-Justizminister Michael Mukasey dem Gericht eine solche Bestätigung im September 2008 übergeben, schreiben die Bürgerrechtler. Der damalige Senator und jetzige US-Präsident Barack Obama hatte für das Gesetz gestimmt.

Der FISAAA verstoße gegen den ersten und vierten Verfassungszusatz der USA, meint EFF-Anwältin Cindy Cohn. Darin wird unter anderem das Recht auf Meinungsfreiheit und der Schutz vor staatlichen Übergriffen verbrieft. Außerdem verstoße das Gesetz gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Walker hat allerdings betont, dass das Gesetz nur die Abhörmaßnahmen im Zeitraum zwischen dem 11. September 2001 und dem 17. Januar 2007 abdecke. Die Kläger haben nun 30 Tage Zeit, ihre Klage zu erweitern und sich auf mögliche Abhörfälle nach diesem Zeitraum zu beziehen. Nicht von dieser Entscheidung betroffen sind Verfahren, bei denen die Bürgerrechtler direkt gegen die Regierung oder die NSA geklagt haben.

Das Verfahren geht auf eine Klage des amerikanischen Ablegers der früher als Wohltätigkeitsorganisation aufgetretenen Al-Haramain Islamic Foundation gegen die US-Regierung im Februar 2006 zurück. Der Organisation war versehentlich ein als vertraulich eingestuftes Dokument ausgehändigt worden, aus dem hervorgeht, dass zumindest zwei US-Bürger, die als Anwälte für die Al-Haramain Foundation tätig waren, im Jahr 2004 offenbar Ziele von Überwachungsmaßnahmen der National Security Agency (NSA) waren. Die Al-Haramain Islamic Foundation, die vom UN-Sicherheitsrat seit geraumer Zeit auf einer Taliban-Unterstützer-Liste geführt wird und deshalb weltweit geächtet ist, macht geltend, dass die NSA-Aktionen gegen die betroffenen US-Bürger ohne Richtererlaubnis erfolgt und deshalb illegal gewesen seien. Diese Klage wurde mit anderen zusammengelegt.

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NSA-Lauschprogramm weiter aktiv
« Antwort #80 am: 18 Juni, 2009, 13:37 »
Das unter der Bush-Regierung gestartete Überwachungsprogramm der National Security Agency (NSA) läuft laut Geheimdienstexperten auch unter US-Präsident Barack Obama weiter. Dies berichtet die New York Times, die das umstrittene Lauschprogramm 2005 enthüllte. Neue Einzelheiten enthält der Bericht zudem über das Mitschneiden und Auswerten von E-Mails durch den technischen US-Geheimdienst. Demnach werden großen Mengen der elektronischen Post ohne richterliche Anordnung in einer mit dem Codenamen "Pinwale" bezeichneten Datenbank gespeichert und durchforstet. Eingeschlossen sei auch die Mailkommunikation von US-Bürgern, obwohl dafür eigentlich eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sei.

Ein ehemaliger NSA-Mitarbeiter berichtete der Zeitung, dass die NSA die Sammlung und Untersuchung einer "bedeutsamen" Menge auch innerhalb der USA verschickter E-Mails zugelassen habe. Er sei in die Anwendung der dafür genutzten, nach außen geheim gehaltenen Datenbank 2005 zusammen mit Kollegen eingewiesen worden. Es habe die Anweisung gegeben, dass bis zu 30 Prozent der gesamten für die NSA fassbaren E-Mail-Kommunikation mitgelesen und ausgewertet werden dürften. Die elektronischen Schreiben von US-Bürgern seien davon nicht ausgenommen worden. Vor einem Missbrauch der Befugnisse sei aber gewarnt worden, nachdem eine Untersuchung gegen einen der Spione eingeleitet worden sei, weil dieser sich Zugang zu den persönlichen E-Mails des früheren US-Präsidenten Bill Clinton verschafft habe.

Der ehemalige US-Agent Russel Tice hatte im Januar angegeben, dass die NSA Telefongespräche, Faxe, E-Mails und andere computervermittelte Nachrichten prinzipiell rund um die Uhr 365 Tage im Jahr belausche. Dabei würden kompletten Kommunikationsströme einzelner Organisationen wie Fernsehsender oder Verlage herausgefischt und in umfangreichen Datenbanken gespeichert.

Laut den The Atlantic weiß die Öffentlichkeit mit dem neuen Bericht über "Pinwale" und die dahinter versteckten Data-Mining-Bemühungen nun über mindestens vier einzelne, teils aber auch verknüpfte nationale Überwachungsinitiativen der NSA Bescheid. Dazu gehörten das "Terrorist Surveillance Program" für Telefonate, das auf Metadaten spezialisierte "Stellar Wind" und ein Programm, bei dem es um die Ausleitung kompletter Datenströme aus den Verteilzentren großer US-amerikanischer Telekommunikationsfirmen wie AT&T gehe. Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) bitten zugleich um Unterstützung für ihren gerichtlichen Kampf gegen die NSA-Aktivitäten, damit eines Tages nicht nur Präsidenten-E-Mails wieder aus den Datenbanken gelöscht würden.

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US-Überwachungsprogramm half kaum bei der Terrorabwehr
« Antwort #81 am: 11 Juli, 2009, 15:28 »
Das von der Bush-Regierung im Umfeld des 11. September 2001 gestartete und angeblich teils weiter aktive heimliche Überwachungsprogramm der National Security Agency (NSA) war zu geheim, um im Rahmen der Terrorismusbekämpfung eine effiziente Rolle zu spielen. Zu diesem Ergebnis kommt der am gestrigen Freitag vorgelegte Untersuchungsbericht mehrerer Generalinspekteure der US-Regierung, den diese in Auszügen öffentlich zugänglich (PDF-Datei) gemacht haben. Die Analyse rügt zudem "bislang nicht da gewesene Aktivitäten zur Datensammlung". Teile davon seien als "andere Geheimdienstaktionen" ausgegeben worden, die als gesondertes, bisher der Öffentlichkeit verschwiegenes "Überwachungsprogramm des Präsidenten" bezeichnet worden seien.

Mit der von der Bush-Regierung immer wieder betonten Effektivität der Überwachung der gesamten Telekommunikation ist es dem Report zufolge nicht weit her. Die meisten dafür befragten Geheimdienstmitarbeiter räumten gegenüber den Kontrolleuren ein, dass sie "Schwierigkeiten" hätten, konkrete Fälle zu nennen, in denen das ausufernde Programm zum Abhören von internationalen Telefonaten oder zur Auswertung von Verbindungsdaten ohne richterliche Anordnung zu einem Erfolg im Kampf gegen Terroristen beigetragen habe. Vom FBI (Federal Bureau of Investigation) sei angegeben worden, dass das Überwachungsprogramm sich zwar in einigen einschlägigen Untersuchungen als "wertvoll" herausgestellt habe. Allgemein habe es aber nur eine "begrenzte Rolle" in den gesamten Bemühungen der Polizeibehörde zur Bekämpfung des Terrorismus gespielt.

Bei der CIA (Central Intelligence Agency), die das umstrittene Vorhaben mit beantragt haben soll, wussten dem Bericht nach ferner zu wenige Agenten auf der Arbeitsebene von den neuen Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung. Abgehörtes Materials oder gesammelte Verbindungsdaten hätten daher nicht nutzbringend eingesetzt werden können. Sie seien den Mitarbeitern auf der unteren Ebene häufig "ohne Kontext" zugespielt worden. Die "außergewöhnliche und unangebrachte" Geheimhaltung des Programms habe seine Leistungsfähigkeit untergraben.

Der Report zeichnet zudem ein bewegtes Bild von den Umständen, die zu der Einrichtung und Aufrechterhaltung der Überwachungsaktivitäten führten. John Yoo, ein Rechtsanwalt im US-Justizministerium soll demnach die Initiative in verschiedenen Einschätzungen im Herbst 2001 gegenüber dem Weißen Haus ohne Wissen seiner direkten Vorgesetzten als durchführbar bezeichnet haben. Zu diesem Zeitpunkt sei das Programm aber schon aktiv gewesen. Zu einer heftigen Kontroverse sei es 2004 gekommen, als der gerade im Krankenhaus liegende damalige Justizminister John Ashcroft sich geweigert haben soll, die Maßnahmen weiter zu autorisieren. Seinen Meinungswechsel begründete der Republikaner mit dem Argument, dass er die Breite des Programms "falsch interpretiert habe". Die Erlaubnis zur Fortführung segnete schließlich sein Mitarbeiter Alberto Gonzales ab, der ihm später im Amt folgte.

Als Justizminister hat Gonzales laut der Untersuchung 2007 gegenüber Gesetzgebern "verwirrende und falsche" Angaben über die Operationen der NSA gemacht. Damit sei aber offenbar nicht die Absicht verknüpft gewesen, "den Kongress bewusst in die Irre zu führen". Ein Täuschungseffekt habe sich nur auf Beobachter ohne Vorwissen auswirken können. Weiter schreiben die Inspekteure, dass die Mitte 2008 beschlossene Neufassung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) den Sicherheitsbehörden "noch größere Befugnisse zum Abhören der internationalen Kommunikation" gegeben habe als das ursprüngliche, 2005 bekannt gewordene NSA-Lauschprogramm. Zudem sei den Telekommunikationsfirmen in ihrer Funktion als Hilfssheriffs Straffreiheit zugesichert worden.

Mit der Rolle der Provider setze sich der Report so gut wie gar nicht auseinander, bemängeln US-Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF). Dabei habe US-Präsident Barack Obama im Wahlkampf noch "wenig Zweifel" daran geäußert, dass die Bush-Regierung in Kooperation mit TK-Konzernen ihre Kompetenzen missbraucht und die Verfassung durch das Abfangen der Kommunikation unschuldiger US-Bürger ohne ihr Wissen und ohne die erforderlichen Richtergenehmigungen untergraben habe. Auch die Anwälte der islamischen Stiftung Al-Haramain, die gegen das Abhörprogramm als Betroffene gerichtlich vorgehen, haben in einer neuen Klageschrift (PDF-Datei) vor dem zuständigen Bundesgericht in San Francisco Obama mit den Worten zitiert, dass die durchgeführte Beschattung von Amerikanern "ungesetzlich und verfassungswidrig" sei. Über den sich bereits lange hinziehenden Fall soll Anfang September weiter verhandelt werden.

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Verheimlichte Cheney CIA-Programm?
« Antwort #82 am: 12 Juli, 2009, 18:00 »


Ex-US-Vizepräsident Dick Cheney soll in seiner Amtszeit acht Jahre lang dem Kongress ein Anti-Terror-Programm des Geheimdienstes CIA verschwiegen haben. Das berichten mehrere US-Medien übereinstimmend. Demnach soll Cheney die CIA angewiesen haben, Senat und Abgeordnetenhaus nicht über das Geheimprogramm zu informieren, heißt es unter Berufung auf Aussagen von CIA-Direktor Leon Panetta vor Kongressausschüssen. Nun wollten die Demokraten eine formale Untersuchung der Vorgänge.

Laut "New York Times", "Washington Post", CNN und anderer US-Medien ist es völlig unklar, was das geheime Anti-Terrorismus-Programm beinhaltete. Die umstrittenen CIA-Verhörmethoden sollen aber nicht Bestandteil gewesen sein. CNN berichtete, das Programm sei nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ins Leben gerufen worden und im Laufe der folgenden acht Jahre immer wieder mal ausgesetzt worden.

Programm im Juni gestoppt



CIA-Direktor Leon Panetta unterrichtete den Kongress über ein
acht Jahre lang verheimlichtes Anti-Terror-Programm.


Laut den US-Medien steht aber fest, dass der Anfang des Jahres berufene CIA-Direktor Panetta das Programm sofort stoppte, nachdem er Ende Juni davon erfahren hatte. Tags drauf habe er dann den Kongress informiert. Angeblich gab es innerhalb des Geheimdienstes keinen Widerstand gegen Panettas Entscheidung. Sprecher der CIA und des damals verantwortlichen CIA-Direktors George Tenet wollten die Medienberichte nicht kommentieren. Die "Los Angeles Times" berichtete, der Geheimdienst habe eine interne Untersuchung eingeleitet.

Informationspflicht verletzt?

Abgeordnete bewerteten den Stellenwert des CIA-Programms - ohne auf den Inhalt einzugehen - unterschiedlich. Einig waren sich die Kongressmitglieder den Medienberichten zufolge jedoch darüber, dass Senat und Abgeordnetenhaus hätten informiert werden müssen. Die "Los Angeles Times" zitierte eine anonyme Quelle im Kongress: "Wenn es keine große Sache war, warum beeilte sich der CIA-Direktor derart, um den Kongress zu informieren?"

Zitat
CIA: Die Central Intelligence Agency (CIA) ist der Auslandsgeheimdienst der USA und untersteht direkt dem Präsidenten. Die "Agency" wurde 1947 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Langley im US-Bundesstaat Virginia. Laut Gesetz kontrollieren Ausschüsse des Senats und des Repräsentantenhauses den Geheimdienst. Die CIA steht nicht nur wegen der Methoden nach den Anschlägen am 11. September 2001 in der Kritik. In den 50er, 60er und 70er Jahren wirkte sie nachweislich bei Umstürzen von Regierungen mit.

Nach dem Gesetz müsse der Präsident gewährleisten, dass die zuständigen Kontrollausschüsse voll und fortlaufend über geheimdienstliche Tätigkeiten informiert werden, schreibt die "New York Times". Voraussetzung dafür sei aber dem "National Security Act" von 1947 zufolge, dass geheimdienstliche Quellen oder andere außergewöhnliche Sicherheitsinteressen nicht gefährdet würden. Es sei jedoch möglich, im Senat und Abgeordnetenhaus jeweils nur die Mehrheitsführer von Demokraten und Republikanern sowie die Vorsitzenden der zuständigen Kontrollausschüsse zu informieren. Das Repräsentantenhaus plant zurzeit ein neues Gesetz, wonach der Kreis der Personen, die das Weiße Haus über Geheimdienstoperationen informieren muss, deutlich erweitert werden soll. Die Regierung drohte mit ihrem Veto.

CIA war zu "harten Verhörmethoden" befugt worden


Das Ansehen der CIA ist wegen folterartiger Verhörmethoden
erneut ramponiert. (Foto: picture-alliance/ dpa)


Die CIA war nach dem 11. September 2001 vom damaligen Präsidenten Bush mit weitreichenden Befugnissen zur Bekämpfung von Terroristen ausgestattet worden. Geheime Gefangenenflüge und inoffizielle Gefängnisse waren Teil der CIA-Aktivitäten. Besonders umstritten waren die "harten Verhörmethoden", die mindestens in Teilen als Folter zu bewerten sind. So wurden beispielsweise beim "Waterboarding" Terrrorverdächtigen Augen, Mund und Nase mit einem Tuch verdeckt und dann Wasser ins Gesicht gegossen. Bei den Gefangenen entstand dadurch das Gefühl zu ertrinken. Eine der ersten Amtshandlungen des im November gewählten US-Präsidenten Barack Obama war, der CIA diese Verhörmethoden zu verbieten. Da die Geheimagenten jedoch auf Anweisung der damaligen US-Regierung handelten, hatte Obama ihnen im April Straffreiheit zugesichert.

Justizministerium denkt über Sonderermittler nach


Soll über einen Sonderermittler im Zusammenhang mit den
"harten Verhörmethoden" nachdenken: US-Justizminister Holder.

Dennoch scheint das Justizministerium Ermittlungen zu prüfen. Justizminister Eric Holder erwäge die Ernennung eines Sonderermittlers, heißt es übereinstimmend in US-Medien. Ziel sollen demnach jene Regierungsmitarbeiter sein, die über die erlaubten "harten Verhörmethoden" hinausgangen sein könnten. Seit 2001 waren mehrere Terrorverdächtige in US-Gewahrsam außerhalb der USA ums Leben gekommen. Bei einigen von Ihnen - speziell bei Toten in der US-Militärbasis Bagram in Afghanistan - wurde Gewalteinwirkung als Todesursache festgestellt.

"Die Agenten können stolz auf ihre Arbeit sein"


Ex-US-Vizepräsident Cheney verteidigt die "harten Verhörmethoden".

Cheney rechtfertigte im Mai die "harten Verhörmethoden" in einer Rede im American Enterprise Institute als gesetzmäßig, wichtig und gerechtfertigt. Die Gefahr eines Anschlags in den USA sei aus dem Fokus gerückt, und das sei es, worauf es ankomme. "Die Agenten, die die Terroristen befragten, können stolz auf ihre Arbeit und die Ergebnisse sein", wird der ehemalige Vize-Präsident von der "Washington Post" zitiert.

Quelle: http://www.tagesschau.de
« Letzte Änderung: 12 Juli, 2009, 21:15 von ritschibie »
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Anti-Terror-Datenbank des FBI soll über 1,5 Milliarden Einträge umfassen
« Antwort #83 am: 24 September, 2009, 14:29 »
Das FBI arbeitet im Anti-Terror-Kampf weiter an umfassenden Data-Mining-Projekten im Stil des "Total Information Awareness"-Systems (TIA) des Pentagons, dem der US-Kongress eigentlich 2003 den Geldhahn abdrehte. Dies geht aus Akten der US-Regierung hervor, die das Online-Magazin Wired nach eigenen Angaben auf Basis des US-Informationsfreiheitsgesetzes, dem Freedom of Information Act (FOIA), erhalten hat. In Crystal City, einem Vorort von Washington, unterhält das National Security Branch Analysis Center (NSAC) demnach eine Anti-Terror-Datenbank mit über 1,5 Milliarden Einträgen über US-Bürger und Ausländer aus Regierungs- und Unternehmensquellen. Das System soll wie eine Meta-Suchmaschine funktionieren, aber auch Muster- und Linkanalysen unterstützen. Die Rede ist von einem "Schweizer Messer" für das Schürfen in Datenbergen.

Neben Passagierdaten und Überweisungsinformationen, die US-Sicherheitsbehörden unter anderem aus der EU zur Terrorismusbekämpfung übermittelt werden, soll das NSAC-Register unter anderem 55.000 Datensätze der Motelkette Wyndham Worldwide enthalten, der Häuser wie Ramada Inn, Days Inn, Super 8 oder Howard Johnson angehören. Eingeflossen sind dem Bericht zufolge ferner Kundeninformationen der Autovermietung Avis und Kreditkartenauszüge der Kaufhauskette Sears. Integriert sein sollen weiter 500.000 Namen der allgemeinen US-Terrorliste, Verzeichnisse über aktive Piloten und fast drei Millionen Einträge von Personen, die Gefahrengüter auf Straßen transportieren dürfen.

Auch Inhalte abgehörter Telefonate oder aufgezeichneter E-Mail-Kommunikation seien eingeflossen. Einen Großteil des Bestands mit rund 200 Millionen Datensätzen sollen nicht zuletzt Informationen kommerzieller Datenhändler wie Acxiom oder Choicepoint ausmachen. Offen lassen die Dokumente, ob die beteiligten Firmen die Daten dem FBI freiwillig ausgehändigt haben oder ob die Ermittler sie auf Basis ihrer umstrittenen Befugnis zur Auskunftseinholung über die sogenannten National Security Letters (NSL) ohne richterliche Genehmigung abgefragt haben.

Das NSAC vereint laut Wired die Datenbank der Foreign Terrorist Tracking Task Force, mit der beispielsweise Flugschüler gesondert überwacht werden sollten, mit dem umfassenden System des Investigative Data Warehouse (IDW). Über letzteres hatte die Electronic Frontier Foundation (EFF) bereits im Mai Details bekannt gemacht. Damals war von rund einer Milliarde mit einer Art "Über-Google" beschriebenen Suchfunktionen analysierbaren Dokumenten die Rede.

Ein Sprecher der US-Bürgerrechtsorganisation beklagte, dass die Regierung weiterhin große Geldsummen für eine Technologie verpulvere, deren Effektivität nicht erwiesen sei. Vielmehr sei die Möglichkeit groß, dass falsche Korrelationen erzeugt und unschuldige Amerikaner unnötig durchleuchtet oder in ihrer Freiheit eingeschränkt würden. Er forderte, dass das NSAC und die restlichen Data-Mining-Bemühungen von US-Sicherheitsbehörden vor einer Fortsetzung unter die strikte Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit gestellt werden müsse. Das Analysezentrum des FBI verfolge derzeit zwar offenbar noch nicht den Allwissenheitsanspruch des TIA-Projekts. Dies könne sich aber ändern, wenn die Polizeibehörde mehr Daten akquirieren und ihre diesbezügliche Wunschliste abarbeiten würde.

Quelle : www.heise.de

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"Ungeheuerliches" Kontrolldefizit beim FBI
« Antwort #84 am: 22 Januar, 2010, 13:47 »
Ein neuer Bericht des US-Justizministeriums beleuchtet das Ausmaß des Missbrauchs von Anti-Terror-Befugnissen beim FBI weiter. Wie der knapp 300 Seiten starke  Untersuchungsreport  (PDF-Datei) des Generalinspekteurs des Ministeriums, Glenn Fine, ausführt, gelangte die US-Polizeibehörde zwischen 2002 und 2007 selbst mit inoffiziellen Post-it-Notizen an sensible Verbindungsdaten. Auch auf E-Mail-Anfragen hin seien Informationen über Telefonkontakte und das Wann und Wo der Telekommunikation Verdächtiger von Telcos mehr oder weniger bedenkenlos herausgegeben worden. Ein für die Analyse befragter FBI-Agent verglich das enge Verhältnis zwischen den Ermittlern und den Strafverfolgungsexperten in Telekommunikationsfirmen mit einem Szenario, in dem man "einen Geldautomaten im Wohnzimmer hat".

Nachdem im Vorfeld von der rechtswidrigen Abfrage und der Auswertung von rund 2200 Verbindungsdaten mit Hilfe von "Dringlichkeitsschreiben" die Rede war, verweist der Regierungsbericht nun auf 3500 entsprechend illegal erlangte Angaben. Bei drei Providern hätten FBI-Agenten bis 2008 direkt in den Büros der Firmen gearbeitet, andere eigene Mitarbeiter zur Bearbeitung der Zugriffswünsche an die Polizeibehörde entsandt. Die rechtmäßig zumindest für die Ersuche zu verwendenden offiziellen Autorisierungsschreiben in Form der sogenannten National Security Letters (NSL) seien kaum zum Einsatz gekommen und auch nicht aufbewahrt worden. Im vergangenen Jahr hatte der Generalinspekteur dem FBI bereits bescheinigt, in hunderten Fällen auch mit diesem Ermittlungsinstrument gegen die Regeln verstoßen zu haben.

Verschlimmert wurde die Situation dem Report zufolge durch teils "ungeheuerliche" Kontrolldefizite mit Informationsabfragen auf Basis des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Diese Auskunftsrechte müssen in der Regel von einem Sondergericht erteilt werden. Das FBI umging diese Auflagen laut dem Bericht aber in mehreren Fällen. Generell sei das Vorgehen der Ermittler "schwer fehlerbehaftet" und "falsch aufgezogen" gewesen. Das FBI selbst versichert derweil, dass die bemängelte Praxis 2006 beendet worden sei. Zudem ergäbe der Bericht keine Hinweise darauf, dass sich Mitarbeiter Daten nicht nur aus legitimen Ermittlungsinteressen heraus beschafft hätten.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisierte in einer Reaktion auf die Untersuchung, dass auch 2007 noch Schindluder mit dem NSL-Instrument getrieben worden sei. Erst nach öffentlichen Hinweisen auf das bedenkliche Zusammenspiel des FBI mit Telcos im März 2007 habe ein Umdenken begonnen. Der Vorsitzende des Rechtsausschuss des US-Senats, Patrick Leahy, konstatierte, dass es sich nicht nur um das Verletzen technischer Vorgaben gehandelt habe. Vielmehr seien die Autorisierungen auf "hohen Ebenen im FBI" erfolgt und jahrelang nicht gestoppt worden. Der Demokrat verwies zugleich auf die Notwendigkeit, die im Patriot Act angelegten Anti-Terror-Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu beschneiden. Die Bestimmungen laufen im Februar aus, wenn der Gesetzgeber sich vorher nicht auf eine Reform einigt.

Quelle : www.heise.de

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US-Richter weist Klagen gegen NSA-Lauschprogramm ab
« Antwort #85 am: 24 Januar, 2010, 15:30 »
Vaughn Walker, Bundesrichter im Bezirk Nordkalifornien, hat zwei Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen in den USA ohne richterliche Anordnung nach dem 11. September 2001 zurückgewiesen. Die Antragsteller hätten ihre individuelle Betroffenheit durch das von der National Security Agency (NSA) betreute Abhörprogramm nicht glaubhaft machen können, schreibt der Richter in seiner Ende der Woche veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei). Die "spezielle Verletzung" von Grundrechten sei nicht herausgearbeitet worden, sondern nur ein "allgemeiner Missstand".

Die Klagen waren von Bürgern in San Francisco und New York erhoben und bei dem kalifornischen Bundesgericht zusammengeführt worden. Die US-Regierung hatte Walker im November aufgefordert, die Fälle nicht zu verfolgen. Sie befürchtete, dass bei einer Verhandlung Staatsgeheimnisse offenbart werden könnten.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die die klagenden Kunden des US-Telekommunikationskonzerns AT&T unterstützte, zeigte sich enttäuscht über den Beschluss. US-Bürger würden damit ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraubt, ihre Rechte auf Gewährleistung ihrer Privatsphäre gegenüber der Regierung einzuklagen, monierte die Bürgerrechtsorganisation. Besonders alarmierend an der Entscheidung sei das von ihr ausgehende Signal, dass der Staat offenbar nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne, solange er "alle Amerikaner belausche". Auch wenn eine solche "Massenüberwachung" klar illegal und nicht verfassungskonform sei, würden die Gerichte eine Überprüfung ablehnen. Dabei seien Beweise für die Abhörmaßnahmen und die Mithilfe von AT&T beigelegt worden. Die EFF plant, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen.

Quelle : www.heise.de

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FBI will Vorratsdatenspeicherung deluxe
« Antwort #86 am: 05 Februar, 2010, 21:41 »
Die US-amerikanische Bundespolizei FBI fordert von Internet-Providern, Logs der von ihren Kunden besuchten Internetseiten für zwei Jahre zu speichern. Das, so die Ermittler, soll im Kampf gegen Kinderpornographie und andere schwere Straftaten helfen.

Das Vorhaben wird von FBI Director Robert Mueller unterstützt, wie ein Jurist des FBI am gestrigen Donnerstag mitteilte. Bereits seit 2006 setzt sich diese Ermittlungsbehörde für eine gesetzliche Festschreibung der Vorratsdatenspeicherung für das Internet ein, bei der Verbindungsinformationen gespeichert werden. Die Forderung nach dem Loggen von Website-Zugriffen ist allerdings neu. Eine Umfrage unter den Polizeibehörden der einzelnen Bundesstaaten ergab ebenfalls eine überwältigende Mehrheit für den Vorschlag. Auch das Heimatschutzministerium zeigt sich angetan.

In den USA gilt bereits seit 1988 die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungen. Dementsprechend sehen die Ermittler die aktuellen Pläne nur als eine Aufrechterhaltung ihrer kriminalistischen Möglichkeiten.

Ein FBI-Sprecher teilte mit, dass keine inhaltlichen Informationen wie der Inhalt von Foren-Postings und E-Mails gespeichert werden sollten. Trotzdem gibt es sowohl technische als auch ethische Bedenken gegen das Vorhaben. So erklärte Drew Arena, Vizepräsident des Providers Verizon, man sei technisch nicht dafür ausgerüstet, URL-Informationen zu speichern. Zudem äußerte Arena die Befürchtung, eine zur Feststellung der besuchten Seiten durchgeführte Deep Packet Inspection würde möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen. Auch andere Fachleute äußerten Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit des Verfahrens.

Quelle: www.gulli.com

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Illegale Geheimdienst-Aktivitäten - die EFF deckt auf
« Antwort #87 am: 26 Februar, 2010, 20:15 »
Kürzlich veröffentlichte Dokumente des Pentagon geben Einblick in zahlreiche möglicherweise illegale Geheimdienst-Aktivitäten. Unter anderem sollen zahlreiche Menschen illegal und ohne ausreichenden Grund abgehört worden sein. Bürgerrechts-Aktivisten sind empört.

Das US-Verteidigungsministerium veröffentlichte unter dem Freedom of Information Act rund 800 Seiten Berichte über Geheimdienst-Aktivitäten. Der Inspector General - Generalinspekteur - erklärte, es gebe "Grund zu der Annahme, dass [viele dieser Aktivitäten] unrechtmäßig sind". Veröffentlicht wurden die Berichte aufgrund einer von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) im Juli 2009 eingereichten Klage.

Bei dem Material handelt es sich um Berichte, die zwischen 2001 und 2008 dem Intelligence Oversight Board (IOB) vorgelegt wurden. Beim IOB handelt es sich um ein Gremium, das überwacht, ob die verschiedenen Geheimdienste bei ihrer Arbeit die Verfassung und sonstiges geltendes Recht einhalten. Besteht der Verdacht rechtswidriger Aktivitäten, wird der Fall an den Justizminister weitergegeben. Die betreffenden Berichte gelangen selten an die Öffentlichkeit.

Ein Großteil der in den Berichten erwähnten möglicherweise rechtswidrigen Aktivitäten besteht aus fragwürdigen Überwachungsaktionen gegen US-Bürger. So wurden die Organisation "Planned Parenthood", eine rassistische "White Supremacist"-Gruppierung und eine Gruppe von Aktivisten, die gegen die Rekrutierung von Soldaten eintritt, abgehört - obwohl die dem Verteidigungsministerium unterstellten Dienste US-Bürger nur bei Spionage-Verdacht abhören dürfen. Ein Bericht eines Armee-Reserveoffiziers von 2007 ergibt, dass dieser Offizier routinemäßig Daten über US-Bürger sammelte, die von ihrem Recht zur freien Meinungsäußerung Gebrauch machten.

Auch andere Vorfälle kommen ans Licht. So sollen im Jahr 2008 Offiziere der "Army Cyber Counterintelligence" undercover zur Hackerkonferenz Black Hat gereist sein. Im Jahr 2003 gab es zudem eine Untersuchung wegen der mutmaßlichen Misshandlung Gefangener in Abu Ghraib und anderen irakischen Einrichtungen, die eingestellt wurde.

Diese und weitere Vorfälle könnten aber nur die Spitze des Eisbergs sein. Die EFF kündigt an, dass sie im Laufe des Monats weitere Dokumente der CIA, NSA und anderer Behörden erhalten wird.

Einen kleinen Dämpfer gibt es bei den Dokumenten allerdings: Diese sind vor der Veröffentlichung stark überarbeitet worden. Es läßt sich also nur mutmaßen, welche möglicherweise brisanten Informationen von den Behörden vorab entfernt wurden.

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Verfahren gegen NSA-Lauschprogramm geht in Berufung
« Antwort #88 am: 22 März, 2010, 19:30 »
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat Widerspruch (PDF-Datei) gegen die Zurückweisung  zweier Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen in den USA nach dem 11. September 2001 ohne richterliche Anordnung eingelegt.

Nach Meinung der Bürgerrechtsvereinigung hat der zuständige Bundesrichter im Bezirk Nordkalifornien, Vaughn Walker, seine Entscheidung vom Januar auf die "gefährliche und falsche Annahme" gestützt, dass angesichts der weitreichenden Ausspähung durch das von der National Security Agency (NSA) betreute Abhörprogramm keiner Einzelperson "spezieller Schaden" widerfahren sei. Diese Theorie dürfe keinen Bestand haben, da sich sonst Gerichte bewusst blind gegenüber massiven Verletzungen des Rechts oder der Verfassung zeigen würden, sobald diese viele Menschen beträfen.

Generell sieht die EFF die Beweislast für eine Bestätigung der ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Überwachung weiter wachsen. So habe etwa der frühere Angestellte des US-Telekommunikationsriesen AT&T, Mark Klein, der die Aufdeckung des Lauschprogramms ins Rollen brachte, jüngst neue Dokumente (PDF-Datei) vorgelegt, die das Vorgehen der NSA in einer speziellen Abhörstation in San Francisco beschreiben würden. Die Bürgerrechtler hoffen daher auf einen Erfolg vor dem Berufungsgericht.

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Urteil: NSA-Lauschprogramm rechtswidrig
« Antwort #89 am: 01 April, 2010, 12:44 »
Vaughn Walker, Bundesrichter für den Bezirk Nordkalifornien in San Francisco, hat einer Klage  der Al-Haramain Islamic Foundation gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen in den USA stattgegeben. Er verurteilte (PDF-Datei) gestern das von der National Security Agency (NSA) betreute Abhörprogramm der Bush-Regierung nach dem 11. September 2001 in dem konkreten Fall als rechtswidrig, da die Ausspähung der islamischen Stiftung und zweier ihrer Anwälte ohne richterliche Anordnung erfolgt sei. Dies stelle einen Verstoß gegen das mittlerweile mehrfach novellierte  US-Gesetz zum Abhören der internationalen Telekommunikation im Rahmen der Auslandsaufklärung, den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) dar.

Die Kläger hatten laut Walker ausreichend Beweismaterial beigebracht, dass sie Opfer einer rechtswidrigen Überwachung ihrer elektronischen Kommunikation wurden. Sie durften aber ein Fax nicht verwenden, das die US-Regierung versehentlich an die Stiftung geschickt hatte und das als klare Bestätigung der Illegalität der Abhöraktion gilt. Das US-Justizministerium hatte dagegen – sowohl unter US-Präsident George W. Bush als auch unter dessen Nachfolger Barack Obama – erfolgreich die Pflicht zum Schutz von Staatsgeheimnissen in Stellung gebracht. Doch auch ohne dieses Dokument befand Walker die Nachweise erdrückend, dass den Klägern persönlicher Schaden durch die Überwachung entstanden sei. Die angeklagte US-Regierung sei dagegen nicht ihrer Aufgabe nachgekommen, darzulegen, dass eine Gerichtsgenehmigung eingeholt, das Belauschen nicht stattgefunden oder in anderer Weise rechtmäßig gewesen sei. Die Klage habe daher nicht wie von der Verteidigung gefordert abgewiesen werden können.

Nach der Theorie der Verteidigung dürften Regierungsvertreter das geltende Recht und Gesetz als "optional" ansehen und sich zur Umgehung des FISA frei nach Gusto auf das Privileg der Staatsgeheimnisse berufen, moniert der Richter. Dabei sei das Abhörgesetz erlassen worden, um eine Kontrolle der Justiz "über einen Missbrauch der Überwachungsbefugnisse der Exekutive" zu erlauben. Die Regierung habe zwar eine beeindrucke "argumentative Akrobatik" zur Untermauerung dieses Ansatzes vorgebracht. Walker habe diese aber nicht gelten lassen können, da die Verteidigung sich einfach auf das normale Gerichtsverfahren hätten einlassen können. Ein einziger Nachweis für die Erwirkung einer FISA-Anordnung innerhalb der vielen Stufen der rund fünfjährigen Auseinandersetzung hätte gereicht, um dem Fall eine Wendung zu geben.

Einer der Al-Haramain-Anwälte, Jon Eisenberg, begrüßte den Beschluss als "implizite Zurückweisung" der Machttheorie der Bush-Regierung. Walker habe daran erinnert, dass der Präsident genauso das Gesetz achten müsse wie jeder andere US-Bürger. Vom US-Kongress erlassene Normenwerke dürften von niemandem für beliebig erklärt werden. Al Harmain will das Urteil anerkennen und den rechtlich vorgesehenen Schadensersatz in Höhe von 20.200 US-Dollar für jeden der drei namentlichen Kläger nebst Ausgleich der Verfahrenskosten beanspruchen. Zusätzlich wollen die Anwälte das Gericht bitten, der Beklagten eine Strafe aufzuerlegen. Die US-Regierung kann aber auch noch in die Berufung gehen.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) erhofft sich von dem Urteil auch einen Fingerzeig für das Berufungsverfahren zweier anderer Klagen von US-Bürgern gegen das Lauschprogramm. Diese hatte Walker Anfang des Jahres zurückgewiesen, da er dort den individuellen Schaden für möglicherweise betroffene Personen nicht herausgearbeitet sah. Die von Bush abgesegneten Abhöraktionen waren zuvor erst einmal gerichtlich verurteilt worden. Diese Entscheidung kippte ein Berufungsgericht aber in 2007.

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