Autor Thema: Wahlcomputer ...  (Gelesen 6516 mal)

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Kontrollverlust zieht Demokratieverlust nach sich
« Antwort #30 am: 28 April, 2007, 14:16 »
Seit gestern tagt der Fachbereich Gesellschaft und Informatik der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) in Berlin-Adlershof. Die Workshops laufen noch bis morgen unter dem Motto "Transparenz durch Kontrolle – Kontrolle durch Transparenz".

Als Auftakt zog Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die 1996 aus Protest gegen den Großen Lauschangriff als Justizministerin zurückgetreten war, in der Keynote kräftig vom Leder gegen das "systematische und bedenkenlose" Untergraben des grundrechtlichen Datenschutzes. Verfassungswidrige Gesetze wie der Lauschangriff und die Rasterfahndung seien nicht auf mangelnden Sachverstand in der Behörde zurückzuführen, sondern es werde systematisch zu Gunsten der Überwachungssicherheit auf persönliche Freiheit verzichtet. Dass an dieser Tendenz etwas nicht stimmen kann, dämmere langsam auch den Abgeordneten im Bundestag. Denn für die seit 2005 durchgeführten knapp ein Dutzend Online-Durchsuchungen auf der Basis einer Dienstvorschrift seien sie durch nicht-Information glatt außen vor gelassen worden.

Wer kontrolliert noch die Exekutive? Diese Frage stellt sich auch bei dem Verweis der Rechtspolitikerin auf die mögliche Aushebelung einer gegen die Vorratsdatenspeicherung gerichteten Verfassungsklage in Deutschland. Das könne geschehen, weil EU-Recht Vorrang vor Staatsrecht hat, erläuterte sie dieses "juristische Schmankerl" und lehnt sich nach eigenen Angaben dabei durchaus etwas aus dem Fenster. Wenn also Irland mit seiner zur Zeit anhängigen Verfassungsklage beim Europäischen Verfassungsgerichtshof scheitert, dann gibt es kein für die deutschen Bürger so leicht anrufbares Gericht mehr. Denn gegen Verfassungsbrüche in Deutschland, die nach EU-Richtlinien aber rechtskonform sind, ist das BVerfG machtlos (Solange-Rechtsprechung).

In dem Workshop "Demokratie und Onlinewahlen" stand ebenfalls das "neue" Demokratieverständnis zur Debatte, das sich durch fehlende demokratische Werte auszeichnet. Niemand wusste auf die Frage eine Antwort, warum Wählen mit Zettel und Stift denn eigentlich durch elektronische oder gar Online-Verfahren ersetzt werden müsse – außer, dass es bequemer ist. Die Wahlamtsleiter seien die stärksten Befürworter elektronischen Wählens wegen der Effizienz, sie haben aber gleichzeitig die geringste Ahnung von der Technik. Prof. erm. Dr. Klaus Brunnstein (Hamburg), seit über 20 Jahren Spezialist für Computerangriffe und Präsident der International Federation for Information Processing (IFIP), hält sichere elektronische Wahlen beim derzeitigen Stand der Technik für ausgeschlossen. Er warnte vor der Salami-Taktik, bei der nur scheibenweise wahrgenommene Neuerungen den Blick auf größere Tendenzen verstreuen: Einmal eingeführt, zieht eine Technologie peut à peut weitere Entwicklungen nach sich. Und am Ende will es keiner gewusst haben.

So sei es, führte ein Teilnehmer aus, bei der herkömmlichen Urnenwahl im Prinzip für jedermann möglich, die Wahlzettel in der Urne im Wahllokal die ganze Zeit im Auge zu behalten und Manipulation oder sonstige Fehlerquellen zumindest zu bemerken. Während E-Voting auf den ersten Blick verlockend bequem erscheint, wird diese prinzipielle Transparenz dabei jedoch unbemerkt und nachhaltig ausgeschaltet. Denn selbst dann, wenn beispielsweise Wahlmaschinen durch die Opensource-Community im Vorfeld auf Herz und Nieren geprüft würden, könne man nicht ausschließen, dass während der konkreten Anwendung der Software Administrationsfehler oder Manipulationen vor sich gehen, und sie sind schlechterdings nicht zu detektieren. Die Wahl, der einzige Moment demokratischer Machtausübung im Leben vieler, entzieht sich dann der Kontrolle.

In Variation dazu stand die Herangehensweise von Rüdiger Grimm, Professor für IT-Risk-Management (Koblenz) und Mitglied im Herausgeberrat der Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit. Er verwies auf vielfältige Anwendungsbereiche elektronischer Wahl- oder Abstimmsysteme in Vereinen und Organisationen, bei denen nicht gleich die Durchschlagskraft einer Bundeskanzlerwahl zur Debatte steht. Grimm, der sicherheitstechnisch in die seit drei Jahren in der GI durchgeführten Onlinewahlen involviert ist, widerspricht der Vorstellung, dass Onlinewahlen zu spürbar mehr Wahlbeteiligung führten: In der GI haben zwar im ersten elektronischen Wahlgang rund zehn Prozent mehr Mitglieder gewählt, im folgenden Jahr sank die Wahlbeteiligung aber wieder um fünf Prozent. Onlinewahlen, die schon den nächsten Schritt nach elektronischen Wahlmaschinen bedeuten, haben Experimentier- und Entlastungspotenzial – aber im politischen Bereich nichts zu suchen, wie auch der GI-FAQ zu elektronischen Wahlen zu entnehmen ist.

Wer kann welche Risiken unter welchen Umständen in Kauf nehmen? Obwohl noch Diskussionsbedarf besteht, bereiteten zwei Dinge deutliches Unbehagen: eine schleichende Gewöhnung an das E-Voting ohne Überblick über die soziotechnische Transformation des politischen Systems, die sich nur bruchstückhaft manifestiert zum Beispiel in E-Pass, E-Health, Mitmach-Web und elektronischer Verkehrsüberwachung; und eine selbst für Experten teilweise undurchsichtige Technik.

Quelle : www.heise.de

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Re: Kontrollverlust zieht Demokratieverlust nach sich
« Antwort #31 am: 29 April, 2007, 21:25 »
Online-Wahlen vom eigenen PC aus?
Kommt überhaupt nicht in Frage!
Wie wir wissen, gibt's zahlreiche Angriffe auf unsere Maschinchen, sogar vom BKA.
Und das Wahlgeheimnis, eines der Kernelemente der Demokratie, ist viel zu wertvoll, um es so auf's Spiel zu setzen.
Nur im Wahllokal, öffentlich und vor Zeugen, ist's sicherzustellen, dass keine Stimme dem einzelnen Wähler zugeordnet oder auch schlicht unterschlagen werden kann.
Aus demselben Grunde sind Wahlmaschinen absolut inakzeptabel.

Ich bin sicher, diverse demokratiefeindliche Unholde, auch in Amt und Würden, selbst ministrable, träumen längst davon, unsere Wahlen manipulieren zu können.
Und sie werden nichts unversucht lassen, wenn man ihnen auch nur den kleinsten Schritt entgegenkommt.

Es kann nicht sein, dass weitere unserer Grundrechte dem zeitgeistigen Kostenersparnis-Wahn und Effizienz-Hype geopfert werden.
Ausserdem liegen die Kosten pro Stimme immer noch weit niedriger als die im Zusammenhang damit gezahlte pauschalisierte Wahlkampfkosten-Erstattung für die Parteien.
Wenn also unbedingt gespart werden soll, dann an dieser, denke ich...
Und dann bitte auch gleich an der Steuerbefreiung von Parteispenden.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Re: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
« Antwort #32 am: 04 Mai, 2007, 11:00 »
Innenministerium hält Wahlcomputer weiterhin für "hinreichend manipulationssicher"

Im Bundesinnenministerium sind die Diskussionen über den Sinn und die Risiken von Wahlcomputern wie auch der Nedap-Hack des vergangenen Jahres anscheinend spurlos vorübergegangen. Dies geht aus der Reaktion auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Korte von der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor. In ihr wiederholt das Ministerium die bereits in seiner Stellungnahme vom Mai 2006 gegenüber dem Wahlprüfungsausschuss vertretenen Auffassungen: "Die Bundesregierung hält an ihrer Aussage fest", heißt es in der heise online vorliegenden Antwort, "dass die fraglichen Wahlgeräte hinreichend manipulationssicher sind". Eine absolute Sicherheit gegenüber Manipulationen sei auch bei Wahlen mit Stimmzettel und Urne nicht gegeben. "Die Sicherheit beim Einsatz der angesprochenen Wahlgeräte wird durch technische und durch begleitende organisatorische Maßnahmen gewährleistet." Zudem sei die Fälschung einer Wahl "strafbewehrt, was gegenüber Manipulationen einer Wahl präventiv wirkt".

In dem 20 Einzelpunkte umfassenden Fragenkatalog (BT-Drucksache 16/4994) hatte Korte, der die Linksfraktion im Innenausschuss vertritt, unter anderem wissen wollen, welche Kriterien und welche Ausführungsbestimmungen die gesicherte Aufbewahrung der Wahlgeräte regeln und ob die sichere Lagerung überprüft und dokumentiert werde. Das Ministerium antwortet darauf ausweichend. Die Verantwortung für die Wahlgeräte obliege den Gemeinden, und es gebe "keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sie die Wahlgeräte nicht ebenso sicher aufbewahren und mit ihnen nicht ebenso sorgfältig umgehen wie mit sonstigen wahlvorbereitenden Unterlagen und Gegenständen". Nach der Bundeswahlgeräteverordnung haben die Wahlvorsteher, Gemeindebehörden und Kreiswahlleiter sicherzustellen, dass die eingesetzten Wahlgeräte oder deren herausgenommene Stimmenspeicher bis zur Aufhebung ihrer Sperrung und Versiegelung Unbefugten nicht zugänglich sind. Darüber hinaus würden je nach landesrechtlicher Ausgestaltung die allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätze gelten, "nach denen mit dem Eigentum der Behörde und Körperschaft sorgfältig und pfleglich umgegangen werden muss und Diebstähle oder Beschädigungen dieser Gegenstände durch Dritte durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen vermieden werden müssen".

Aus dem Ausland entliehene Geräte, so die Antwort auf eine weitere Frage der Linken, sind in Deutschland verwendbar, sofern sie "über eine in Deutschland zugelassene Hardware verfügen" und darauf "vom Hersteller eine ebenfalls in Deutschland zugelassene Software aufgespielt wurde". Dafür reicht die Baumusterzulassung nach der Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) offenbar aus: "Eine Überprüfung der einzelnen Wahlgeräte vor ihrem Einsatz durch die PTB ist nicht vorgesehen und findet im Normalfall nicht statt."

Den Nedap-Hack hat es für das Ministerium offenbar nur virtuell gegeben. "Aus der in den Niederlanden gelungenen Manipulation kann nicht auf tatsächliche Manipulationen von realen Wahlen oder auch nur auf reale Manipulationsmöglichkeiten geschlossen werden." Gleichwohl überprüfe die Bundesregierung derzeit die Bundeswahlgeräteverordnung auf Novellierungsbedarf. Die Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für die Zulassung von Wahlcomputern zur elektronischen Stimmerfasung und -zählung bei Bundestags- und Europawahlen in der Bundesrepublik. Nähere Angaben zu der Art der Überprüfung sowie etwaigen Änderungen macht das Ministerium in der Antwort auf die Kleine Anfrage nicht.

Gegen die Verwendung von Nedap-Wahlcoomputern bei der Bundestagswahl im September 2005 ist derzeit eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Karlsruher Richter haben sämtlichen Beteiligten – Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, den im Bundestag vertretenen Parteien sowie dem Bundeswahlleiter – bis zum Ende des Monats die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Quelle : www.heise.de

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Re: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
« Antwort #33 am: 04 Mai, 2007, 13:44 »
NUn, der Wähler hat ja die Wahl und bräuchte nur zu sagen :
Wahlcomputer ? Nein Danke !
Und geht wieder.
Aber auch ohne so ein Ding kommt kaum einer mehr.

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Gutachten bestätigt Manipulierbarkeit von Wahlcomputern
« Antwort #34 am: 09 Juni, 2007, 18:02 »
Der Chaos Computer Club hat dem Bundesverfassungsgericht ein 54-seitiges Gutachten vorgelegt, in dem CCC-Aktivisten gravierende Mängel an Wahlcomputern der niederländischen Firma Nedap feststellen. Das berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe.

Die Wahlcomputer sind auch in Deutschland zugelassen. Eine Gruppe aus niederländischen Hackern und Mitgliedern des CCC hatte solchen Wahlcomputern das Schachspielen beigebracht. Aus dem Gutachten geht hervor, dass es für durchschnittlich begabte Informatikstudenten kein Problem darstelle, Wahlergebnisse einzelner Bezirke zu manipulieren. Dafür reichten 60 Sekunden Privatsphäre mit dem Gerät sowie ein manipulierter Chip,der vom Original nicht zu unterscheiden sei. Die CCC-Mitglieder tourten durch deutsche Wahllokale und fanden fast immer eine Möglichkeit, mit den Geräten alleine zu sein – teilweise bis zu 20 Minuten lang.

Mit einem umgebauten Navigationsgerät samt Antenne könne man überdies aus bis zu 25 Metern Entfernung feststellen, welche Taste ein Wähler gerade drückt. Damit ist neben dem Wahlergebnis auch das Wahlgeheimnis bedroht.

Das Bundesinnenministerium hält die Wahlcomputer trotz der anhaltenden Diskussion für sicher und vertraut auf die präventive Wirkung des Manipulationsverbots.

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Anhörung zur Petition gegen Wahlcomputer
« Antwort #35 am: 18 Juni, 2007, 18:42 »
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Montag Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) zu der von dem Berliner Mathematiker Tobias Hahn im vergangenen Oktober eingereichten Online-Petition gegen Wahlcomputer angehört, der sich binnen sechs Wochen mehr als 45.000 Mitzeichner angeschlossen haben und die damit, was die Unterstützung angeht, eine der erfolgreichsten Petitionen überhaupt darstellt.

Mit der Begründung, dass die Öffentlichkeit des gesamten Ablaufs von Wahlen ein fundamentales Prinzip der Demokratie ist, hatte Hahn darin den Deutschen Bundestag aufgefordert, durch Gesetz die Aufhebung des § 35 Bundeswahlgesetz zu beschließen, der die Stimmabgabe mit Wahlgeräten zulässt. "Bei Wahlen per Stimmzettel und Urne kann jedermann die Korrektheit des Wahlablaufs von der Aufstellung der Urne bis zur Auszählung und Feststellung des Ergebnisses kontrollieren. Werden Wahlcomputer (Wahlgeräte) eingesetzt, wird ein einfaches, unzählige Male erprobtes, evaluiertes und bewährtes System durch ein komplexes, von nur wenigen Einzelnen überprüfbares System ersetzt". Dies schränke "die Öffentlichkeit und damit die Legitimität von Wahlen unnötigerweise auf gefährliche Weise ein".

Angesichts von insgesamt elf Tagesordnungspunkten im Ausschuss blieb für die Diskussion der Eingabe Hahns kaum mehr als eine Viertelstunde. Die Aussschussvorsitzende Kersten Naumann von der Fraktion Die Linke, die im April mit zu den Initiatoren einer Kleinen Anfrage zur Sicherheit der Wahlcomputer gehörte, erklärte, dass man heute keine abschließende Entscheidung treffen, sondern erst das Ergebnis der Beratungen abwarten wolle. "Der Petitionsausschuss kann die Aufgabe der Fachausschüsse keinesfalls ersetzen", setzte sie vorsorglich hinzu.

Wahlgeräte, zunächst mechanische Geräte, würden bei Bundestagswahlen schon seit den 60er-Jahren eingesetzt, berichtete die im BMI für das Wahlrecht zuständige Leiterin der Abteilung Verfassungsrecht, Cornelia Rogall-Grothe, in der Sitzung, "es sind dann elektronische Wahlgeräte hinzugekommen". Es gäbe Vorwürfe hinsichtlich der Sicherheit der Geräte, doch "uns ist nicht bekannt geworden, dass der Vorwurf der Manipulation erhoben worden sei". Das Öffentlichkeitsprinzip sei gewahrt, "denn die Abläufe im Wahllokal sind jedem bekannt". Auch bei der herkömmlichen Stimmzettelwahl wäre die Öffentlichkeit nicht an jedem Schritt der Vorbereitung beteiligt. Richtig sei, dass die Stimmenzählung im Innern des Geräts erfolge, "aber die Geräte werden, bevor sie zugelassen werden, von der PTB auf ihre Sicherheit geprüft, und wir gehen davon aus, dass die Geräte hinreichend manipulationssicher sind".

Der FDP-Abgeordnete Florian Toncar wandte daraufhin ein, dass seiner Ansicht nach elektronische Geräte mit ihren flüchtigen Datenspuren "schon etwas anderes" seien als die rein mechanischen Zählgeräte der sechziger Jahre. Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller sah in der Petition ein "ernsthaftes Anliegen" und wünschte sich vom BMI "eine etwas ausführlichere Stellungnahme" zu dem in der Presse gemeldeten Wahlcomputer-Hacking durch den Chaos Computer Club (CCC-Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, PDF 2,5MB), und der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland wollte von der BMI-Vertreterin wissen, wo es in der Vergangenheit Probleme mit der Stimmabgabe gegeben hätte. Die große Zahl der Petenten zeige doch ein sehr großes Misstrauen, meinte Wieland – "warum ändern wir ein weltweit bewährtes System?"

Rogall-Grothe verwies auf die Schwierigkeiten, genügend Wahlvorstände zu gewinnen, dies sei "erheblich leichter in den Wahlbezirken, in denen Wahlgeräte eingesetzt werden". Zudem sei es für die Wahlvorstände einfacher, das Ergebnis festzustellen. "Wir halten die Geräte für manipulationssicher", bekräftigte sie die bekannte Haltung des Bundesinnenministeriums; eine hundertprozentige Sicherheit gäbe es bei keiner Art der Stimmabgabe. "Wir meinen, dass die Gefahr beim Einsatz der Wahlgeräte nicht größer ist als bei der Briefwahl."

Professor Dieter Richter, der im Rahmen der Bauartzulassung von Wahlgeräten für die Prüfungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zuständig ist, beklagte, dass die Gefahren des Einsatzes von Wahlgeräten in der Öffentlichkeit verzerrt dargestellt und dabei "wesentliche Elemente immer wieder übersehen" würden. Der Einsatz der Wahlgeräte erfolge in einem bewährten organisatorischen Umfeld – "Es ist ja nicht so, dass die Wahlgeräte auf dem freien Markt stehen" – und anders als bei dem holländischen Nedap-Hack seien die Geräte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ausreichend sicher. "Die unterstellten Gefahren greifen immer erst dann, wenn die begleitenden Sicherheitsmaßnahmen gebrochen werden", und bei denen handele es sich um dieselben wie bei konventionellen Stimmzettelwahlen.

In zwei Punkten hielt Richter die Diskussion jedoch für gerechtfertigt. Er bestätigte den Einwand der SPD-Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, ob der Einsatz von Informationstechnik im Wahllokal nicht auf "eine Situation von Hase und Igel" hinauslaufe. Dass die sich weiter entwickelnde Technik stets neue Sicherungsmaßnahmen erfordere, sei "richtig, aber auch nicht neu", und ständig "Gegenstand der Erörterungen". Zudem gäbe es das Mittel der vor jeder Wahl erforderlichen Verwendungsgenehmigung, mit der der Bundesinnenminister bei neu erkannten Mängeln auch bereits zugelassenen Wahlgeräten den Einsatz untersagen könne.

Das gelungene Hacking der Wahlsoftware eines Nedap-Gerätes ohne die Kenntnis des Quellcodes "haben wir für relativ unwahrscheinlich gehalten", konzedierte der PTB-Experte gegenüber den Abgeordneten. Aber der Fall sei nun eingetreten und man sei am überlegen, "wie man das Polster der Sicherheitsmaßnahmen wieder etwas dicker machen kann". Cornelia Rogall-Grothe bestätigte, dass die Bundeswahlgeräteverordnung zur Zeit evaluiert würde, "aber ich kann Ihnen noch nicht sagen, zu welchen Ergebnissen wir kommen".

Als ihm zum Abschluss noch einmal die Gelegenheit zu einer Frage gegeben wurde, wies Petent Tobias Hahn kurz darauf hin, dass der Einsatz von Wahlcomputern jenseits aller technischen Detailfragen doch letztlich auf eine Angelegenheit des Vertrauens hinauslaufe und wollte von den politischen Vertretern wissen, wie sie sicher stellen wollten, dass die Wähler den Geräten vertrauen. Einen Moment lang herrschte betretenes Schweigen. "Ich habe bisher nicht den Eindruck", antwortete Cornelia Rogall-Grothe dann, "dass da ein großes Misstrauen oder Vorbehalte bestehen". Und im Übrigen sei da ja noch die Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

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Re: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
« Antwort #36 am: 18 Juni, 2007, 21:00 »
Wahlcomputer?

NEIN, danke!

Nachdem ich "Hacking Democracy" angesehen habe war mir nur schlecht!!!!!!!!!!!!

Bitte schaut euch diesen Film an!
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Aus für Nedap-Wahlcomputer
« Antwort #37 am: 29 September, 2007, 09:37 »
Nach der Vorlage des Berichts einer unabhängigen Untersuchungskommission zur Reform des Wahlverfahrens hat die niederländische Regierung beschlossen, die Verordnungen, auf deren Grundlage die Zulassung der Nedap-Wahlcomputer erfolgte, zu überarbeiten. Als Sofort-Maßnahme will das Innenministerium die Zulassung zurückziehen. Damit dürfen in dem Nachbarland rund 8290 von den Kommunen erworbene oder geleaste Geräte nicht mehr verwendet werden.

Als Reaktion auf den Nedap-Hack Anfang Oktober 2006, sechs Wochen vor den Parlamentswahlen am 22. November, hatte das Innenministerium im Dezember 2006 eine unabhängige Expertenkommission unter der Leitung des ehemaligen Justizministers Korthals Altes eingesetzt, die sich mit der Weiterentwicklung des Wahlrechts und den Risiken der elektronischen Stimmabgabe auseinandersetzen sollte.

Ausgehend von den Grundanforderungen an demokratische Wahlen – genannt werden explizit die Freiheit, Gleichheit, Allgemeinheit, Geheimheit, Integrität, Transparenz und Verifizierbarkeit der Wahl – kommt die Kommission in ihrem jetzt an Innenministerin Anna Theodora Bijleveld-Schouten übergebenen Bericht zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige Generation von Wahlmaschinen diesen Anforderungen an den Wahlprozess nicht genüge. Sie empfiehlt die Beibehaltung der Papierstimmzettel, spricht sich jedoch für computergestützte Ausfüllhilfen sowie Stimmzettel-Scanner zur schnellen Auszählung aus.

Die Einschätzung der beleglos arbeitenden Nedap-Geräte teilt die Innenministerin. Bei der Entgegennahme des Berichts lobte sie die "ausgewogene und sorgfältige Analyse des gesamten Wahlprozesses" durch die Kommission. Sie kündigte jetzt eine Anpassung der Wahlverordnung und Zulassungsverfahren durch die Regierung an, dies könne aber dauern; kurzfristig werde sie die Zulassung der Nedap-Geräte zurückzuziehen. Konkret bedeutet dies 'Zurück auf Los!' und das Aus für Nedap-Wahlcomputer in ihrem Heimatland – bei den nächsten planmäßigen Wahlen, den Wahlen zum Europaparlament 2009, werden die Holländer wohl erst einmal wieder mit Papier und dem roten Bleistift wählen, erklärte die Ministerin.

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CCC will Wahlcomputer in Hessen verbieten lassen
« Antwort #38 am: 07 Januar, 2008, 07:36 »
Der Chaos Computer Club (CCC) will beim Hessischen Staatsgerichtshof ein Verbot von Wahlcomputern bei der Landtagswahl am 27. Januar erreichen. Das berichtet heute die Frankfurter Rundschau. Eine Wahlberechtigte habe am Freitag für den CCC Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt, der der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt. Der CCC sieht durch Wahlmaschinen drei Grundsätze des Wahlrechts verletzt: die Öffentlichkeit, Amtlichkeit und die Gleichheit der Wahl. Bei der Landtagswahl wollen acht hessische Städte und Gemeinden Wahlmaschinen einsetzen. Mit ihnen sollen rund 100.000 der 4,37 Millionen Wahlberechtigten abstimmen. Falls der Staatsgerichtshof die Geräte bei der Wahl zulässt, kündigt der Klagevertreter an, gebe es "dutzende Freiwillige, die nach der Wahl Einspruch gegen die Abstimmung einreichen würden".

Bei der Kommunalwahl im März 2006 hatten 13 Kommunen insgesamt 306 Wahlcomputer eingesetzt, an denen etwa 181.000 Hessen ihre Stimme abgaben. Doch seit dem Nedap-Hack im Oktober 2006 hat sich die Einschätzung der Risiken einer automatisierten Wahlmanipulation geändert: Die holländische Regierung will bauartgleiche Geräte nicht mehr zulassen, hierzulande hat das Bundesverfassungsgericht über die Wahlprüfungsbeschwerde wegen des Einsatzes der Nedap-Wahlcomputer im September 2005 umfangreiche Stellungnahmen eingeholt, in der Sache aber noch nicht entschieden. Das hessische Ministerium des Innern und für Sport hat im Dezember die Verwendungsgenehmigung zum Einsatz von Nedap-Wahlcomputern des Typs ESD1 und ESD2 erteilt und hierfür zusätzliche Sicherheitsauflagen ausgesprochen.

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Re: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
« Antwort #39 am: 07 Januar, 2008, 10:21 »
Richtig so!

Die einzig logische Konsequenz aus den Skandalen.
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Hessens Innenministerium zweifelt nicht an Wahlcomputern
« Antwort #40 am: 07 Januar, 2008, 12:33 »
Das hessische Innenministerium will den beim Staatsgerichtshof gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der bevorstehenden Landtagswahl derzeit nicht kommentieren. Wie ein Ministeriumssprecher gegenüber heise online erklärte, sei man auch "nicht bereit, jetzt zu spekulieren", wie man reagieren werde, falls das Landesverfassungsgericht dem Antrag stattgebe. "Es gibt derzeit, so sagen das alle Fachleute, überhaupt keinen Anlaß zu Zweifeln."

Am 27. Januar wollen die Gemeinden Niestetal, Niedernhausen und Alsbach-Hähnlein sowie die Städte Bad Soden im Taunus, Langen, Obertshausen, Lampertheim und Viernheim die umstrittenen Nedap-Wahlcomputer einsetzen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport habe die Verwendungsgenehmigung "in Kenntnis der Verfassungswidrigkeit" erteilt, heißt es in der Antragsschrift. "Gegen diese hoheitliche Entscheidung und den Einsatz der Wahlcomputer durch die Gemeinden und Städte ist ein effektiver Rechtsschutz nur vorab möglich."

Den Antrag gegen die Verletzung von Wahlgrundrechten hat die IT-Expertin Nicole Hornung aus dem südhessischen Alsbach-Hähnlein mit der Unterstützung des Chaos Computer Clubs (CCC) gestellt, der die Klage mit Mitteln aus einer Spendenaktion finanziert. Vertreten wird sie durch den Berliner Anwalt Till Jäger, der auch die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängige Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Stimmerfassung mit Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl vertritt.

"Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl wird verletzt, wenn Wahlcomputer eingesetzt werden, ohne dass der Wähler selbst kontrollieren kann, ob es sich um ein manipulationssicheres System handelt", heißt es in der Begründung. Das Öffentlichkeitsprinzip diene nicht allein dem Schutz vor Wahlmanipulationen, sondern auch dem Schutz des Vertrauens der Bürger in den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Dazu sei es erforderlich, dass der Wähler selbst beobachten kann, ob alles mit rechten Dingen vonstatten gehe. Bei der Verwendung von Wahlcomputern hingegen sei das Manipulationsrisiko ins Vorfeld des eigentlichen Wahlgangs verlagert und könne anders als bei der herkömmlichen Wahl mit Urne und Papier nicht mehr während der Wahl selbst aufgedeckt werden.

"Die Möglichkeit, einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können, besteht jedenfalls nicht für die Antragstellerin oder den Wahlvorstand." Die Baumusterprüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt sehe keine Einzelüberprüfung der eingesetzten Geräte vor, sondern die Bauartzulassung stütze sich lediglich auf eine Erklärung des Herstellers, dass die tatsächlich eingesetzten Geräte baugleich zum geprüften Muster seien. "Dem Wähler ist eine solche Überprüfung weder technisch noch rechtlich möglich."

Die Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips würde zudem "zu einer formalen Ungleichheit mit den Wählern führen, die auf herkömmliche Weise wählen dürfen, und verstößt daher auch gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl", geht weiter aus der Begründung hervor. Ein Ausweichen auf die Briefwahl sei nicht möglich, "da diese nur zulässig ist, wenn der Wähler verhindert ist, selbst das Wahllokal aufzusuchen, nicht aber, um die Verwendung von Wahlcomputern zu vermeiden".

Als weiteren Verfassungsverstoß rügt der Vertreter der Antragstellerin, dass die hessische Regierung mit der im Oktober 2005 erlassenen Landeswahlgeräteverordnung (WahlGV) ihre Kompetenz nach Berlin abgegeben habe. Darin sei die Zulassung für Landeswahlen an die Bauartzulassung auf Bundesebene gekoppelt worden, sodass die Bauartzulassung durch das Bundesministerium des Innern erfolgt und unmittelbar für die Wahlen in Hessen gilt. "Dies entzieht dem Land Hessen die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Bauartzulassung und stellt eine unzulässige Mischverwaltung dar, die gegen Art. 30 GG verstößt."

Der CCC kritisierte unterdessen in einer Stellungnahme, dass die Wähler in den betroffenen Kommunen gezwungen werden sollen, ihre Stimmen an den Wahlcomputern abzugeben. Er bezeichnete die vom Innenministerium im Zuge der Verwendungsgenehmigung verordneten Auflagen wie die Versiegelung der Geräte sowie die Durchführung einer Probewahl an einem der Computer in jedem Wahlkreis als "Sicherheitsplacebo" und den Versuch, "ein kaputtes System durch kultartige Prozeduren zu retten". Diese Maßnahmen könnten nur "als unsinniger, zeitraubender und teurer Schildbürgerstreich angesehen werden", meint CCC-Sprecher Dirk Engling. "Ob die Software oder die Hardware der Computer manipuliert wurde, kann der Wähler weiterhin nicht wissen."

Quelle : www.heise.de

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Hessische Kommunen dürfen Nedap-Wahlgeräte am Sonntag einsetzen
« Antwort #41 am: 23 Januar, 2008, 19:08 »
Das hessische Landesverfassungsgericht, der Staatsgerichtshof in Wiesbaden, hat am heutigen Mittwoch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Einsatz von Wahlcomputern zur Landtagswahl am kommenden Sonntag als unzulässig zurückgewiesen. Der Antrag richtete sich gegen die vom hessischen Innenministerium erteilte Verwendungsgenehmigung; er war von der IT-Expertin Nicole Hornung aus dem südhessischen Alsbach-Hähnlein mit der Unterstützung des Chaos Computer Clubs (CCC) sowie der Piratenpartei Hessen Anfang Januar gestellt und mit der Verletzung von Wahlgrundrechten begründet worden.

Der Staatsgerichtshof sieht sich nicht in erster Instanz zur Wahlprüfung berufen, heißt es in der heise online vorliegenden neunseitigen Entscheidung. Vielmehr müssten Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. "Die Entscheidung über die Genehmigung und Verwendung von Wahlgeräten ist eine solche wahlorganisatorische Maßnahme".

Die Begründung folgt im Wesentlichen dem Vorbringen der hessischen Staatskanzlei. Diese hatte in dem Verfahren vorgetragen, dass "der vorbeugende Eingriff in ein laufendes Wahlverfahren" im Wege der einstweiligen Anordnung "grundsätzlich unzulässig" sei. Die elfköpfige Kammer des Staatsgerichtshofs führt dazu aus, dass der Eingriff in ein laufendes Wahlverfahren noch vor dessen Beendigung nicht in Betracht käme, weil er "im Ergebnis eine unzulässigerweise vorverlegte Wahlprüfung" wäre. Der Antrag sei auch deshalb unzulässig, weil sich die Antragstellerin nicht auf die Verletzung von Grundrechten berufen könne. Bei der von ihr vorgetragenen Verletzung der Öffentlichkeit der Wahl handele es sich "nicht um in der Hessischen Verfassung verbürgte Grundrechte".

"In der Sache ist nicht entschieden worden, sondern der Staatsgerichtshof hat sich nur für unzuständig erklärt", kommentierte der Vertreter der Antragstellerin, der Berliner Rechtsanwalt Till Jaeger, gegenüber heise online die Entscheidung. Seine Mandantin werde nun den Weg der nachträglichen Wahlprüfung gehen. Sie bedauere dies, "weil das nun zum Nachteil des Landes Hessen ist". Wegen des zu erwartenden knappen Wahlausgangs hätte man die verfassungsrechtlichen Fragen "gern vorab geklärt". Zuständig wird nun das aus Abgeordneten des neugewählten Landtags zusammengesetzte Wahlprüfungsgericht. Erst gegen dessen Beschluss kann dann der Staatsgerichtshof angerufen werden.

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CCC beobachtet Einsatz von Wahlcomputern in Hessen
« Antwort #42 am: 27 Januar, 2008, 21:19 »
Nachdem der Staatsgerichtshof in Wiesbaden den Einsatz von Nedap-Wahlcomputern bei der hessischen Landtagswahl am heutigen Sonntag zugelassen hatte, suchte der Chaos Computer Club (CCC) Freiwillige als Wahlbeobachter. Offenbar wurde ihnen die Arbeit mitunter erschwert oder ganz untersagt, schreibt Frank Rieger vom CCC in seinem Weblog. In Obertshausen seien Bürger vor dem Wahllokal, in dem sie den Aufbau der Wahlcomputer beobachten wollten, abgefangen worden. Ihnen sei das Betreten des Wahllokals verweigert, ihre Personalien festgestellt und ihnen eine Anzeige wegen Störung der Wahl angekündigt worden.

In Langen habe der Wahlleiter per Rundschreiben alle Wahlvorstände vor dem CCC gewarnt und die Benutzung von Fotoapparaten, Telefonen und Computern im Wahllokal untersagt. In einem anderen Wahllokal sei bei Eröffnung der Wahl festgestellt worden, dass der Computer defekt sei. Die Beschaffung eines Ersatzgeräts habe etwa eine Stunde gedauert. In einem weiteren Wahllokal habe sich herausgestellt, dass der Wahlcomputer über Nacht bei einem Parteifunktionär aufbewahrt worden sei. Weiter berichtet Rieger, die Wahlvorstände und -helfer seien mitunter mit der Inbetriebnahme der Computer übererfordert gewesen. "Die vorgeschriebenen Prozeduren zur Siegelpruefung etc. wurden oft erst nach Hinweis der Wahlbeobachter durchgeführt." Die Liste mit den Gründen für Wahleinsprüche werde immer länger. Weitere Berichte aus den Wahllokalen finden sich auch in einem Blog auf hr-online.

Während in Niedersachsen die CDU trotz Verlusten bei den Stimmenanteilen zusammen mit der FDP weiterregieren kann, ist die Lage in Hessen momentan noch unklar. Nach bisherigen Hochrechnungen sieht es nach einem Patt zwischen CDU/FDP und SPD/Grüne im hessischen Landtag aus. Möglicherweise schafft die Linke aber noch den Sprung über die 5-Prozent-Hürde, wie es jüngste ZDF-Hochrechnungen nahelegen.

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CCC beobachtet Einsatz von Wahlcomputern in Hessen [Update]
« Antwort #43 am: 28 Januar, 2008, 10:14 »
[Update]

Mittlerweile hat der CCC auf seiner Website seine Eindrücke zusammengefasst. Dort heißt es, es habe schwerwiegende Wahlcomputer-Probleme gegeben, es würden Wahleinsprüche und Nachwahlen erwartet. In mindestens einer Gemeinde seien die Computer über Nacht in den Privatwohnungen von Parteimitgliedern gelagert worden. Dies sei "gängige Praxis", hätten Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Wahlbeobachtern bestätigt. Alle neun Wahlcomputer der Gemeinde Niedernhausen seien privat gelagert worden.

"Die Lagerung der Wahlcomputer über Nacht zu Hause bei Lokalpolitikern ist das Albtraum-Szenario für eine Innentäter-Manipulation, auch nach der Logik des hessischen Innenministeriums. So etwas haben selbst wir uns nicht vorstellen können", sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. In zwei Wahllokalen seien Wahlbeobachter des CCC für längere Zeit alleine mit den bereits angelieferten Wahlcomputern gewesen, bevor der Wahlvorstand eintraf. Manipulationen hätten problemlos vorgenommen werden können, meint der CCC.

In mindestens einem Wahllokal habe Nedap-Technik versagt: Ein Wahlcomputer in Viernheim habe nach Inbetriebnahme um kurz vor 8 Uhr nur eine Fehlermeldung angezeigt. "In dieser Zeit konnten viele Wähler ihr Wahlrecht nicht ausüben", schreibt der CCC. Er fordert, die Wahlcomputer in Deutschland aus dem Verkehr zu ziehen. "Gerade angesichts des knappen Wahlausgangs in Hessen werden die untragbaren Risiken von Computerwahlen überdeutlich."

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Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig
« Antwort #44 am: 03 März, 2009, 11:19 »
Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Wähler hätten nicht die abgegebenen Stimmen und die Auszählung kontrollieren können, argumentieren die Richter (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). Das widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Die Bundestagswahl selbst bleibe aber gültig, es werde keine Neuwahl nötig, weil keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten vorlägen und deshalb der "Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung" überwiege.

Die Richter haben den Einsatz von Wahlmaschinen nicht grundsätzlich abgelehnt. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürger bei ihrer Stimmabgabe prüfen können, ob die Stimme vom Computer unverfälscht erfasst wurde – beispielsweise mit Hilfe eines Papierausdrucks. "Die große Breitenwirkung möglicher Fehler an den Wahlgeräten oder gezielter Wahlfälschungen gebietet besondere Vorkehrungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl", heißt es in dem Urteil.

In dem Verfahren ging es um die Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im September 2005. An den Geräten der niederländischen Firma Nedap hatten in 1831 von insgesamt rund 80.000 Stimmbezirken etwa zwei Millionen Wähler ihre Stimme abgeben müssen. Der Frankfurter Physiker und Software-Spezialist Ulrich Wiesner hatte im Februar 2007 beim Verfassungsgericht geklagt, nachdem im Dezember 2006 sein Wahleinspruch durch den Deutschen Bundestag abgelehnt wurde. Wiesner hatte den Wahlprüfungseinspruch insbesondere damit begründet, dass die Ergebnisfeststellung mit diesen Geräten eine geheime Auszählung darstelle, die den Augen des Wahlvorstands und anwesenden Bürger entzogen werde und deshalb "von Anfang an gesetzeswidrig" sei.

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