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Thema:
Internetzugang ist für viele ein Grundrecht
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Thema: Internetzugang ist für viele ein Grundrecht (Gelesen 2273 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Internetzugang ist für viele ein Grundrecht
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am:
08 März, 2010, 13:29 »
Der Zugang zum Internet sollte ein grundlegendes Recht sein – das haben knapp 80 Prozent von 27.973 im Auftrag der britischen Rundfunkanstalt BBC vom 30. November 2009 bis 7. Februar 2010 befragten Erwachsenen aus 26 Ländern angegeben. Unter den befragten 14.306 Internetnutzern beträgt der Anteil, der dieser Ansicht ist, 87 Prozent, unter den Menschen ohne Internetzugang 71 Prozent. Das geht aus der vom Institut GlobeScan angefertigten Studie (
PDF-Datei
) hervor, die heute veröffentlicht wurde.
Befragt wurden Menschen in Australien, Brasilien, Kanada, Chile, China, Costa Rica, Ägypten, El Salvador, Frankreich, Ghana, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Japan, Kenia, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Pakistan, Panama, Philippinen, Portugal, Russland, Südkorea, Spanien, Thailand, Türkei, Großbritannien, den USA und in Deutschland. Der Anteil der Menschen, die den Internetzugang als ein fundamentales Recht einfordern, war laut Studie besonders hoch in Südkorea, Mexiko und China.
78 Prozent der Befragten haben angegeben, dass ihnen das Internet mehr Freiheiten gebracht habe. 90 Prozent sahen das Netz als einen guten Ort zum Lernen an und 51 Prozent verbringen ihre Freizeit in Social Networks Der Anteil der Netzwerknutzer in Deutschland beträgt hingegen nur 18 Prozent.
Neben dem Enthusiasmus sei aber auch Skepsis zu spüren, geht weiter aus der Studie hervor. So hätten zwar 48 Prozent gesagt, das Internet sei ein sicherer Platz, um seine Meinung auszudrücken, doch 49 Prozent waren gegenteiliger Meinung. Dieser Anteil beträgt in Deutschland sogar 72 Prozent, er ist damit unter allen Ländern am größten. Insgesamt haben 53 Prozent der Befragten geantwortet, dass Internet solle nicht reguliert werden.
Danach gefragt, welche Möglichkeiten des Internets sie am wertvollsten erachten, haben 47 Prozent gesagt, an alle Art von Informationen gelangen zu können. Unter den deutschen Befragten betrug dieser Anteil 60 Prozent. 32 Prozent aller Befragten und 24 Prozent der Deutschen hoben hervor, mit anderen Menschen kommunizieren zu können. 12 Prozent aller Befragten legten besonders Wert auf Unterhaltung, 5 Prozent auf den Online-Handel und 3 Prozent darauf, das Internet als Plattform für Kreativität und den Austausch von Inhalten zu nutzen. Die größten Sorgen im Internet bereiten den Befragten die Gefahr des Betrugs (32 Prozent). Für 27 Prozent stehen hier Gewalt und "eindeutige Inhalte" im Vordergrund und 20 Prozent bereiten Eingriffe in die Privatsphäre Sorgen.
Quelle :
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Armut führt ins digitale Abseits
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Antwort #1 am:
04 April, 2012, 19:51 »
Die Bundesregierung hat eine kleine Anfrage der Linksfraktion (
PDF-Datei
) über die "digitale und soziale Spaltung bei Zugang und Nutzung des Internets in Deutschland" beantwortet und sich damit den Unmut der Fragesteller zugezogen. Die Linken finden es enttäuschend, dass die Regierung angesichts der niedrigen Internet-Nutzerzahl mit geringem Einkommen keinen Handlungsbedarf sieht. Nach Ansicht von Halina Wawzyniak ist die Regierung blind gegenüber der sozialen Spaltung. "Auch Hartz-IV-Beziehende sollten das Recht auf einen eigenen Internetzugang und die dafür notwendige Hardware haben," erklärte die stellvertrende Vorsitzende der Linkspartei.
Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hatte die neuesten Ergebnise der D21-Studie zur Internetnutzung in Deutschland zum Anlass genommen, der Bundesregierung ein paar Fragen zu stellen. Insbesondere sollte die Regierung über Maßnahmen aufklären, wie die digitale Spaltung bekämpft wird, unter besonderer Berücksichtigung von einkommensschwachen Familien und Menschen mit Behinderungen.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf die D21-Studie und betont den positiven Trend, dass sich bei der Aufschlüsselung der Internetnutzung nach Haushaltseinkommen der Abstand zwischen den Einkommensgruppen fortlaufend verringert habe. Auch wenn noch Nutzungsunterschiede bestünden, sei der Anteil der Internetnutzung von Haushalten von 17,2 Prozent im Jahre 2001 auf 53 Prozent im Jahre 2011 gestiegen.
Die in der D21-Studie angesprochene verstärkte Internetnutzung mittels Smartphones und Tablet-PCs trägt nach Ansicht der Regierung dazu bei, dass sich älteren Bürgern und Menschen mit Behinderungen neue Chancen und Wege eröffnen, das Internet zu nutzen. Als Fördermaßnahme für die Verbreiterung der Internetnutzung verweist die Bundesregierung auf die Initiative Internet erfahren - Gemeinsam durchs Netz, die mit einer Anschubfinanzierung sehr gute Ergebnisse erzielt habe. In der Frage zu den technischen und politischen Fördermaßnahmen verweist die Antwort auf die Startegie Deutschland Digital 2015 und die Breitbandstrategie, die mit dem LTE-Funk die "weißen Flecken" Deutschlands ans Internet angeschlossen habe.
Ein zustimmendes Ja gibt es auf die Frage der Linksfraktion, ob alle Menschen in Deutschland einen uneingeschränkt nutzbaren Internetzugang haben sollten. "Die Bundesregierung misst dem Internet in Bezug auf demokratische Beteiligung und gesellschaftliche Teilhabe einen hohen Stellenwert ein. Neben dem freien Zugang zu Informationen bietet es insbesondere auch verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten, die den Austausch zwischen Staat und Zivilgesellschaft, aber auch der Bürgerinnen und Bürger untereinander erleichtern helfen," heißt es in der Antwort.
Nach Meinung der Linksfraktion sind die Antworten auf die Frage nach dem demokratiefördernden Potenzial des Internets "denkbar dünn". Es fänden sich beispielsweise keinerlei Verweise auf die Möglichkeiten von konkreten Partizipationsverfahren oder Open-Data-Initiativen. Darum beschränke die Bundesregierung in ihrer Darstellung den Nutzwert des Internets "auf Banalitäten wie die Kommunikation zwischen Bürgern und Staat". In der Stellungnahme zur Regierungsantwort weist die Linke darauf hin, dass es Menschen mit Hartz-IV-Bezügen kaum möglich sei, sich internetfähige Hardware anzuschaffen. Die im Regelsatz vorgesehenen 3,44 Euro pro Monat für "Datenverarbeitungsgeräte" seien völlig unzureichend. Damit müsste ein Hartz-IV-Bezieher mehr als sieben Jahre sparen, ehe er ins Internet gehen könne.
Quelle :
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Jürgen
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User a.D.
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Re: Armut führt ins digitale Abseits
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Antwort #2 am:
05 April, 2012, 00:39 »
Nichts gegen Internet auch für Hartz-Betroffene, ist ja klar.
Aber die kritisierten 3,44 Euro sind eigentlich nicht als Ansparbetrag für die Anschaffung einer Computeranlage zu verstehen, sondern als Anteil für ihre Erhaltung und allmähliche Anpassung.
Das darf gerne mit entsprechenden Ausgaben für Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Möbel usw. verglichen werden.
Zwar sind gut 40 Euro im Jahr wirklich nicht viel, aber in der Höhe bekommt man schon mal einen neuen Brenner, oder einen zusätzlichen Streifen RAM, oder eine alltagstaugliche neue Grafikkarte, oder eine ganz ordentliche Kombination Maus + Tastatur, oder oder oder.
Oder, aber nicht immer und.
Dennoch, einen gebrauchten Rechner kann man mit so einem Etat durchaus einige Jahre instandhalten und sogar mal etwas aktualisieren.
Auch ist's durchaus möglich, damit alle paar Jahre einen moderneren gebrauchten Rechner zu beschaffen.
Für Internet, Office, ElStEr usw. würde nämlich auch heute noch ein oller Pentium4 genügen, den man inzwischen selbst von Händlern - aus gewerblicher Abschreibung - nahezu hinterhergeworfen bekommt.
Und ältere LCD-Bildschirme in 17 oder 19 Zoll kriegt man auch oft schon für wenig mehr als 'nen Zwanni, beim Höker an der Ecke...
Fünf bis zehn Jahre verbleibende Lebenserwartung, bei pfleglicher Behandlung durchaus noch möglich.
Wenn man dann auch viel mehr Zeit zur Verfügung hat, verglichen mit dem klassischen Vollzeitbeschäftigten, darf man diese zudem gerne zum Teil nutzen, um sich soweit in die Materie einzuarbeiten, dass man sich bei Hardware- wie Softwareproblemen entweder selbst zu helfen oder Hilfe z.B. in Foren zu holen gelernt hat.
Das damit verbundene Lernen kann sich sogar später einmal beruflich günstig auswirken.
BTW, Druckertinte und Papier könnte man als Empfänger von ALG 1 oder 2 über Bewerbungskostenerstattung mindestens wieder hereinholen.
Nur die Minimalkosten für DSL lassen sich meist in der Pauschale für Kommunikation nicht ganz unterbringen.
Da müsste man wohl Teile des Betrags für Kultur abzweigen, also am Kino oder Theater sparen.
Kann man überleben...
Ich habe mir noch nie einen neuen Rechner gekauft, nicht in schlechten, nicht in guten Zeiten.
Aber schon mehrfach einen gespendet, um jemandem zu helfen, der gerade schlechter da stand als ich selbst.
Jedenfalls bekäme man heute durchaus einen einfachen neuen PC für unter 200 Euro (ohne Windows), und wer einen Flachi im Wohnzimmer hat, der kann den i.d.R. auch daran anschließen, braucht dann noch nicht einmal einen Monitor.
Wissen fehlt? Fragen lernen...
Das soll jetzt ganz sicher keine Hetze gegen Arbeitslose o.ä. sein, läge mir völlig fern.
Schließlich kenne ich solche Umstände durchaus selbst.
Aber etwas Realismus kann wirklich nicht schaden, wenn überall die diversen selbsternannten Interessenvertreter herumblähen, offenbar bar jeden eigenen (Ge)Wissens.
Jürgen
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SiLæncer
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Internet ist Lebensgrundlage: BGH urteilt gegen 3-Strikes und Netzsperren
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Antwort #3 am:
24 Januar, 2013, 19:20 »
Obwohl einem 1&1-Kunden Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zugesprochen worden ist, freut sich der Internet Provider über das Urteil des Bundesgerichtshofs. Der Grund sind die Aussagen zur Bedeutung des Internets.
Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist der Zugang zum Internet auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Das gab das Gericht am 24. Januar 2012 bekannt. Das Urteil könnte nach Ansicht der Anwälte des Providers 1&1 weitreichende Folgen haben. 1&1-Sprecher Michel Frenzel sagte Golem.de: "1&1 begrüßt das heutige Urteil. Damit wird das Internet als Lebensgrundlage anerkannt und zugleich den Forderungen der Content-Verwerter nach 3-Strikes und Netzsperren eine endgültige Absage erteilt."
In der Mitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil heißt es: "Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht."
Der Kläger war Kunde von Freenet. Nachdem sein Internetanschluss seit dem 15. Dezember 2008 für rund zwei Monate nicht nutzbar gewesen war, beendete er das Vertragsverhältnis mit Freenet und verklagte seinen Provider. Da Freenet Breitband Ende 2009 durch 1&1 übernommen wurde, wurde die Klage auf die Rechtsnachfolgerin 1&1 Internet AG erweitert.
1&1 wandte sich nicht gegen eine Zahlung, aber gegen den vom Kläger zusätzlich geforderten Schadensersatz in Höhe von 50 Euro pro Ausfalltag des Internetzugangs. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Kunden Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt. Die Höhe richtet sich aber nur nach den marktüblichen durchschnittlichen Kosten eines DSL-Anschlusses ohne Telefon- und Faxnutzung, bereinigt um die Gewinnaufschläge.
"Im Ergebnis könnte dies bedeuten, dass der Kläger vom nun entscheidenden Landgericht Koblenz nur die Kosten für einen Freenet-DSL-Zugang, abzüglich des Gewinnanteils seines damaligen Providers zugesprochen bekommt, also statt 3.000 Euro nur 35 Euro", sagte Frenzel. Zudem muss der Kläger den Streitwert des Verfahrens tragen.
Quelle :
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Jürgen
der Löter
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Re: Internet ist Lebensgrundlage: BGH urteilt gegen 3-Strikes und Netzsperren
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Antwort #4 am:
25 Januar, 2013, 02:15 »
Hinzuzufügen ist allerdings, dass die Verwehrung eines Schadensersatzes für die Telefonie-Nutzung ausdrücklich damit begründet, dass "der Kläger im maßgeblichen Zeitraum ein Mobiltelefon nutzte und er die dafür angefallenen zusätzlichen Kosten ersetzt verlangen konnte."
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Pressemitteilung Nr. 14/13 vom 24.1.2013
Direkter Link zum Urteil:
Urteil des III. Zivilsenats vom 24.1.2013 - III ZR 98/12
Immerhin hat der BGH nicht verlangt, dass für die Internet-Ausfallzeit auch alternativ ein UMTS-Stick hätte verwendet werden können, dessen Nutzungskosten man sich anstelle des pauschalen Schadensersatzes aus dieser Klage erstatten lassen könnte.
Solche Sticks samt SIM-Karte bietet nicht nur der Discounter des Vertrauens an, sondern auch die Beklagte 1&1.
Mich wundert, dass die Hotline nicht gleich dazu geraten haben soll.
Vor ein paar Jahren habe ich, anlässlich Wechsel in's Komplett-Paket mit VoIP, zwar keinerlei Ausfall erlebt, sondern im Gegenteil ein halbes Jahr lang die Festnetz-Telefonie vom rosa Riesen nicht abschalten lassen können und damit weiter zahlen müssen.
Aber 1&1 hat damals sofort freiwillig deren Grundgebühr und die Hotline-Gebühren erstattet und für meine Mühen außerdem den Standard-Fuffi draufgelegt.
Und so lange konnte ich sogar noch call-by-call nutzen und - auch über meine schon portierte Hauptnummer - wahlweise per Festnetz oder VoIP raus rufen. Anfänglich liefen noch nicht alle eingehenden Anrufe auch auf VoIP auf, weshalb ich zeitweise für ein und dieselbe Nummer zwei Apparate dran hatte, einen am Festnetz und den anderen über VoIP, beide per Fritz!box gemanaged.
Habe dabei insgesamt dreimal die Hotline für je wenige Minuten gebraucht, zwei zügige Rückrufe erhalten und noch ein paar Mails ausgetauscht, freundlich, kompetent und völlig schmerzfrei.
Es kann also auch ohne Anwälte und Prozesse gehen...
Jürgen
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Zugang zu Internet sollte Menschenrecht sein
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Antwort #5 am:
25 November, 2014, 20:12 »
Internetnutzer aus 24 Ländern haben sich bei einer Umfrage mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Netzzugang zum Menschenrecht zu machen. Und nicht einmal die Hälfte glaubt, dass ihre Regierung das Internet sicherer macht.
Der bezahlbare Zugang zum Internet sollte ein grundlegendes Menschenrecht sein. Das haben mehrheitlich Internet-Nutzer aus 24 Ländern in einer Umfrage gefordert. In der am Montag veröffentlichten Studie des Centre for International Governance Innovation (CIGI) gaben 83 Prozent der Befragten an, dass Internetzugang als Menschenrecht gelten sollte.
Mehr als 90 Prozent Zustimmung gab es aus Ländern mit einem politisch autoritären Hintergrund – zum Beispiel Ägypten, Indonesien, Nigeria und Tunesien. In China waren es 90, in Deutschland 79 Prozent. Im Durchschnitt gaben 83 Prozent an, dass das Internet im Hinblick auf Redefreiheit und politische Ausdrucksmöglichkeit für sie in Zukunft wichtig sei.
Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Internet-Nutzer halten in der Umfrage der kanadischen Denkfabrik private Informationen im Internet für sehr sicher. In Deutschland sind es hingegen nur 15 Prozent. Ihren jeweiligen Regierungen sprechen nur etwa knapp die Hälfte der Befragten ein positives Zeugnis aus: 48 Prozent denken, dass ihre Regierung gute Arbeit leistet, wenn es darum geht, das Internet sicher zu machen.
Befragt wurden mehr als 23.000 Menschen in Australien, Brasilien, Kanada, China, Ägypten, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Hongkong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kenia, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Polen, Südafrika, Südkorea, Schweden, Tunesien, Türkei, und den USA.
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UN-Internetbericht: Noch 4,2 Milliarden sind nicht online
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Antwort #6 am:
24 September, 2015, 19:27 »
Mehr als die Hälfte der Menschheit hat noch immer keinen Zugang zum Internet. Das ist einer der zentralen Punkte des neuen Jahresreports der Internationalen Fernmeldunion ITU. Deutschland steht in den meisten Kategorien relativ weit vorne.
Mehr als die Hälfte der Menschheit hat noch immer keinen Zugang zum Internet. Dem jüngsten Weltreport der Fernmeldeunion der Vereinten Nationen ITU zufolge sind 3,2 Milliarden Menschen online – im Vorjahr waren es noch 2,9 Milliarden. Mehr als 4 Milliarden Menschen kommen demnach aber nicht ins Internet. Während in den reichsten Staaten der Welt bereits eine Sättigung eingetreten sei, habe sich die Ausbreitung in Afrika und Südasien verlangsamt. Dabei könne gerade der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnik die wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich beschleunigen, so die ITU.
Linguistische Eintönigkeit des Netzes
Als eine große Hürde auf dem Weg der restlichen 4 Milliarden Menschen ins Internet hat die ITU den Umgang mit Sprachen ausgemacht. Von den mindestens 7000 Sprachen, die auf der Erde gesprochen werden, finde sich nur ein Bruchteil im Internet. Ein besonders positives Beispiel sei die Wikipedia. Die Online-Enzyklopädie umfasse dank der nutzer-generierten Inhalte inzwischen 290 Sprachen. Insgesamt seien laut der Unesco nur rund 300 Sprachen im Internet vertreten. Dabei spiele Sprache eine wesentliche Rolle bei der Schaffung von Identitäten und linguistische Vielfalt sei ein essentieller Teil des Erbes der Menschheit.
In Bezug auf die Verbreitung des Internets listet der Bericht für Deutschland gute Daten auf: In Bezug auf die Internetnutzung liegt die Bundesrepublik demnach nun auf Platz 19, einen Platz besser als beim Bericht zur Internetnutzung im Vorjahr. Insgesamt nutzten hierzulande 86,2 Prozent der Einwohner das Internet. Spitzenreiter in dieser Statistik ist Island (98,2 Prozent) vor Norwegen und Dänemark. Schlusslicht ist demnach Nordkorea mit 0,0 Prozent (zum Vergleich: Südkorea kommt hier auf 84,3 Prozent). Insgesamt werden 31 Staaten aufgelistet, in denen weniger als 10 Prozent der Bevölkerung ins Internet kommen.
Bei den Breitbandanschlüssen (für die ITU schon alle mit einer Datentransferrate von 256 kBit/s im Down- oder Upload) liegt Deutschland ebenfalls relativ weit vorne: Auf 100 Einwohner kommen der ITU zufolge hierzulande 35,6 schnelle Internetanschlüsse (wobei natürlich viele Anschlüsse von mehreren Einwohnern genutzt werden, etwa in gemeinsamen Haushalten). Spitzenreiter ist in diesem Vergleich Monaco (46,8) vor der Schweiz und Dänemark. Lediglich 79 von insgesamt 195 Staaten kommen auf einen zweistelligen Wert. In Bezug auf mobile Breitbandanschlüsse landet Deutschland dagegen nur auf Platz 41. Auf 100 Einwohner kommen demnach 63,6 solcher Mobilverträge. In Macao (China) stehen in dieser Statistik 322,2 (Anschlüsse pro 100 Einwohner) zu Buche.
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