Autor Thema: Elena: Wer streikt, wird erfasst  (Gelesen 3676 mal)

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Nach ELENA-Aus: Kläger weiterhin besorgt über Daten-Infrastruktur
« Antwort #30 am: 23 Juli, 2011, 13:32 »
Gerade erst hatten die zuständigen Ministerien angekündigt, die umstrittene zentrale Arbeitnehmerdatenbank ELENA stoppen zu wollen. Schon melden sich kritische Stimmen zu Wort, die befürchten, die Infrastruktur solle nun anders genutzt werden. Die Rechtsanwälte der Massen-Verfassungsbeschwerde fordern die Einhaltung konkreter Kriterien.

Der Elektronische Entgeltnachweis (kurz: ELENA) wurde bereits 2009 von der Großen Koalition beschlossen, die Vorbereitung gingen noch länger zurück. Sinn sollte eine Vereinfachung des Steuerverfahrens und Entbürokratisierung durch zentrale Speicherung und einen einfacheren Abgleich mit den Sozialbehörden sein. Die Sicherheit sollte über ausgeklügelte Verschlüsselungsmethoden geschehen. Das reichte vielen Datenschützern aber nicht, für die der Satz "Nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten" gilt und die das zentrale Speicherverfahren stört. Im Februar 2010 erhoben über 22.000 Menschen, vertreten durch die Anwälte Dominik Boecker und, dem schon durch das Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung bekannten, Meinhard Starostik Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Nun einigten sich das Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium auf die Einstellung des für 2012 geplanten Verfahrens. Grund sei, so teilten sie am Montag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit, die mangelnde Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Nun endet die seit erstem Januar 2010 bestehende Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitnehmerdaten Monat für Monat weiterzugeben. Bereits kurz danach meldeten sich Parteien, Datenschützer und Gewerkschaften, bis hin zu Mittelständlern zu Wort, die die Abschaffung des Verfahrens begrüßten. Auch da wurde jedoch schon vor einer weiteren Nutzung der umfangreichen, bestehenden Infrastruktur gewarnt.

In der Kritik steht vor allem der letzte Absatz der ministerialen Mitteilung: "Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können."

Auch wenn dieser Satz vielleicht nur als präventive Beschwichtigung der Bitkom dienen sollte, die Verfassungsbeschwerde-Anwälte Starostik und Boecker nehmen ihn jedenfalls genau. In einem offenen Brief an die beiden Ministerien warnen sie davor "den Ersatz der
Papierbescheinigungen bei der Beantragung von Sozialleistungen über ein Verfahren durchzuführen, bei dem detaillierte Lohndaten in einem zentralen Datenspeicher auf Vorrat gespeichert werden" und erinnern an die Hackerangriffe der letzten Monate.

In Anbetracht flächendeckender elektronisch erstellter und gespeicherter Lohnabrechnungen sei es möglich ein Verfahren zu entwickeln, das sowohl kostengünstig wie auch dezentral funktioniere und dabei folgende Mindeststandards erfülle:

"1. Vermeidung jeglicher zusätzlichen Speicherung von Entgeltdaten in zentralen oder auch dezentralen Zwischenspeichern sowie einer
dauerhaften Vorratsdatenspeicherung von Entgeltdaten ohne Anlass,

2. Übermittlung von Entgeltdaten lediglich anlassbezogen bei Beantragung von Sozialleistungen,

3. Übermittlung dieser Daten stets in verschlüsselter Form entsprechend den jeweils aktuellsten technischen (kryptografischen) Standards,

4. Der Arbeitnehmer kann vermeiden, dass sein Arbeitgeber von der Beantragung von Sozialleistungen erfährt. Dies erfolgt dadurch, dass
schweigepflichtige Dritte, z.B. der Steuerberater des Arbeitgebers, der ohnehin die Lohndaten bearbeitet, oder der Datenschutzbeauftragte
die Bescheinigung erteilen dürfen. Der Arbeitgeber muss insofern den Datenzugriff auf die bei ihm gespeicherten Lohndaten gewährleisten."


Konkrete Vorschläge, wie ein neues Vefahren genau beschaffen sein soll, werden in dem Brief nicht gemacht. Der Brief endet mit dem Appell,  "moderne, effiziente und kostengünstige Wege der elektronischen Datenübermittlung und rechtssicheren Bescheinigung" [...] "bei der Antragstellung von sozialen Transferleistungen" zu gehen und "die Aushöhlung der Privatsphäre durch die ausufernde Speicherung von persönlichen Daten" zu beenden.

Quelle : www.gulli.com

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Offline Jürgen

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Genau dieser Satz stösst mir sauer auf:
Zitat
Der Arbeitgeber muss insofern den Datenzugriff auf die bei ihm gespeicherten Lohndaten gewährleisten.
Damit würden die Arbeitgeber gezwungen, quasi eine verdachtslose Vorratsspeicherung selbst zu betreiben, ohne eigene Notwendigkeit.
Bislang haben viele Firmen die Lohndaten überhaupt nicht selbst elektronisch gespeichert, nur monatlich an Datev abgegeben, teils sogar erst mit Umweg über den Steuerberater. Ergebnisse anschliessend ausgedruckt für Arbeitnehmer und papierne Akte, fertig.
Für die jährliche Bescheinigung / Steuerkarte werden dann fertige Datenextrakte wiederum per Datev bezogen.
Somit gibt's vor Ort gar keine Lohndatenbank.
In meinen Augen eindeutig der bessere Weg.

Sozialbehörden einen direkten Zugriff auf interne Firmendaten ermöglichen zu wollen, halte ich für überhaupt nicht zu rechtfertigen.
Das berührt m.e. nicht nur Datenschutzinteressen, sondern letztlich Betriebsgeheimnisse.
Abgesehen davon haben die Behörden ohnehin Zugriff auf die Bankdaten von Leistungsempfängern, und schon das halte ich für in der Regel unangemessen.
Ohne Richterbeschuss im Einzelfall auch noch auf geschützte Daten Dritter zugreifen zu wollen, das kann nur Allmachtsbesessenen einfallen, die in einem sozialen Rechtsstaat keinen Platz haben dürften.
Wer pauschal den Bürgern so misstraut, der soll sich nicht von ihnen bezahlen lassen, sondern sich geflissentlich ein anderes Land suchen...
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Bundesregierung beschließt Aus für Elena
« Antwort #32 am: 21 September, 2011, 17:32 »
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Anfang vom Ende des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) formell besiegelt. Das Bundeskabinett hat dazu in seiner Sitzung einen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Einstellung des vielfach kritisierten IT-Großprojektes verabschiedet. Laut der "Formulierungshilfe", die an ein anderes Gesetz gekoppelt werden soll, wird das Elena-Gesetz komplett aufgehoben und die alte Rechtslage wiederhergestellt. Die Regierung setzt damit eine Absprache vom Juli um, in der die ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur als Hauptgrund für die Einstellung von Elena genannt wurde.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsressorts zeigte sich gegenüber heise online zuversichtlich, dass das Vorhaben im Herbst rasch Bundesrat und Bundestag passieren werde und so bis spätestens Anfang Januar 2012 in Kraft treten könne. Zu diesem Zeitpunkt würde sonst die zweite Elena-Phase greifen, in der die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen, von den Arbeitgebern gelieferten Daten erstmals abgerufen werden könnten.

Die bereits erhobenen rund 700 Millionen Datensätze sollen laut dem Entwurf gelöscht werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung müssen Arbeitgeber mit ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten aber noch zahlreiche Informationen wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungseinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln.

Parallel zu der Aufhebungsinitiative hat das Kabinett Eckpunkte des Bundesarbeitsministeriums für ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" beschlossen. Es gehe dabei zunächst um ein "Forschungsprojekt", wie das mit Elena aufgebaute Wissen über neue Wege zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern weiter genutzt werden könne, erläuterte eine Ressortsprecherin gegenüber heise online. Eine Zeitspanne für diese Vorhaben gebe es noch nicht. Die Regierung hofft, dass die millionenschweren Aufwendungen für den Aufbau und Betrieb des Systems zum E-Gehaltsnachweis so nicht ganz verpuffen. Über die genauen bisherigen Kosten des Verfahrens kann die Bundesregierung noch keine Auskunft geben.

Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, und ihr für Innenpolitik zuständiger Kollege, Konstantin von Notz, sprachen von einem "Ende mit Schrecken für Elena". Das Aus für das Projekt sei lange überfällig gewesen, da es "datenschutztechnisch völlig aus dem Ruder gelaufen" sei und nicht den erhofften Bürokratieabbau mit sich gebracht habe. Die Kosten des Verfahrens seien explodiert; die Verunsicherung sowohl auf Unternehmerseite als auch bei den Bürgern sei groß gewesen. Die beiden Politiker bedauern, dass sich Schwarz-Gelb erst nach einem über Monate geführten Zuständigkeitsstreit und dem Treiben der Opposition dazu durchringen konnte, Elena "klammheimlich" vor der Sommerpause zu beerdigen. Die Bundesregierung muss nun nach Ansicht der Grünen "umgehend zukunftsfähige und unbürokratische Meldestrukturen aufbauen", die hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden.

Quelle : www.heise.de

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Forderungen an Elena-Nachfolgeverfahren
« Antwort #33 am: 02 Oktober, 2011, 16:50 »
"So bürgerfreundlich wie möglich" soll es sein, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die bisherigen Pläne zum elektronischen Entgeltnachweis, wurden am Donnerstag endgültig zu den Akten gelegt. Die SPD monierte jedoch, obwohl "ELENA" "datenschutztechnisch, bürokratisch und kostenmäßig völlig aus dem Ruder gelaufen" sei, habe die Regierung es versäumt, für das "gute und ausgereifte System" zu werben.

Die SPD sieht Deutschland sogar wieder ins 20. Jahrhundert zurück katapultiert. Datenschützer weisen jedoch darauf hin, dass die erhobenen Daten strikt zweckgebunden sein müssen. Die Betroffenen sollten zudem ihre Informationen möglichst weitgehend kontrollieren können und Auskunfts- und Berichtigungsansprüche sollten ebenfalls gewährleistet sein.


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Bundesrat fordert umfangreiche Datenlöschung nach Elena-Aus
« Antwort #34 am: 07 November, 2011, 18:45 »
Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für den Stopp des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) gegeben. Er hat dazu das Beherbergungs- und Handelsstatistikgesetz passieren lassen, mit dem der Bundestag im September einen Änderungsantrag zur Abwicklung des umstrittenen IT-Projekts verknüpft hatte. In einer Entschließung (PDF-Datei) fordern die Länder die Bundesregierung aber auf, umgehend zu prüfen, welche Daten auch nach Inkrafttreten des Gesetzes sowie im Licht der angestrebten Nachfolgeregelung für ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" noch zu löschen seien.

Hintergrund des Drängens des Bundesrates ist, dass im Rahmen des Elena-Verfahrens etwa von jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern bereits einschlägige Aufzeichnungskonten für Beamte, Soldaten und Richter angelegt wurden. Diese würden nach Beendigung des Projekt nicht mehr benötigt werden, schreiben die Länder. Laut ersten vorläufigen Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund seien davon rund 120.000 Versicherte betroffen. Dem Bundesrat zufolge kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei anderen Behörden Daten im Rahmen des Verfahrens gespeichert worden seien, die nun nicht mehr erforderlich seien und vernichtet werden müssten. Insgesamt sollen laut dem Gesetz zunächst 700 Millionen Datensätze gelöscht werden.

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Elena-Daten sind nicht mehr zugänglich
« Antwort #35 am: 08 Dezember, 2011, 13:10 »
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar haben nach eigenen Angaben den Datenbankhauptschlüssel für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) gelöscht. "Die als Träger des digitalen Schlüssels verwendeten Chipkarten wurden überschrieben und werden geschreddert", teilte der oberste Datenschützer des Landes am Donnerstag mit. Damit sei nach dem Stand der Technik sichergestellt, dass niemand mehr auf die verschlüsselt gespeicherten Einkommensdaten von über 35 Millionen Arbeitnehmern zugreifen könne.

Der Bundestag hatte Elena Ende September im Einklang mit einem Regierungsbeschluss beerdigt. Mit der Vernichtung des Hauptschlüssels sieht Schaar nun den ersten Schritt zur endgültigen Löschung aller rund 700 Millionen Elena-Datensätze getan. Der Datenschützer versprach, in den kommenden Wochen würden sämtliche in der Datenbank sowie in anderen Verfahrenskomponenten gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig gelöscht. Seit dem 5. Dezember 2011 nehme die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung nach dem Inkrafttreten des Aufhebungsgesetzes auch keine Meldungen der Arbeitgeber für das System mehr an.

Die Bundesregierung ist derweil mit einem Prüfauftrag des Bundesrats beschäftigt. Dieser will wissen, welche Daten auch nach dem Elena-Stopp sowie im Lichte der angestrebten Nachfolgeregelung für ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" noch zu löschen seien. Im Blick haben die Länder dabei vor allem einschlägige Aufzeichnungskonten für Beamte, Soldaten und Richter, die von den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern angelegt worden seien.

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Elena-Daten sind gelöscht
« Antwort #36 am: 16 April, 2012, 13:26 »
Alle personenbezogenen Daten, die für das System des Elektronischen Entgeltnachweises (Elena) von über 35 Millionen Arbeitnehmern gesammelt wurden, sind gelöscht. Davon hat sich nach eigenen Angaben der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, überzeugt. Die rund 700 Millionen Datensätze waren bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert.

Kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des Elena-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 hatte Schaar, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte, sämtliche Schlüssel vernichtet. Juristisch betrachtet waren die Daten damit bereits als gelöscht anzusehen; alle am ELENA-Verfahren Beteiligten hatten sich aber darauf verständigt, die Daten auch physisch zu löschen.

Der Bundestag hatte Elena Ende September 2011 beerdigt. Als Hauptgrund für die Einstellung des Systems wurde seinerzeit die ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur genannt. Kritiker wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum monierten aber auch, dass an zentraler Stelle sämtliche Daten gesammelt und für fünf Jahre vorgehalten würden.

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Bundesregierung streitet Wiedergeburt von Elena ab
« Antwort #37 am: 22 Juli, 2013, 16:45 »
Die Bundesregierung betont, dass das 2011 beerdigte IT-Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis (Elena) mit dem Folgeprojekt OMS ("Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung") nicht direkt "fortgeführt" werde. Bei OMS hätten der Datenschutz und die Informationssicherheit "hohe Priorität", versichert das Bundesarbeitsministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und die IT-Beauftragte der Regierung, Cornelia Rogall-Grothe, seien von Anfang an in das Vorhaben eingebunden worden.

Der ganze Artikel

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