Autor Thema: Schwere Vorwürfe gegen ab-in-den-urlaub.de und Co.  (Gelesen 912 mal)

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Offline SiLæncer

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Die Vorwürfe gegen die Leipziger Vermittlungsgesellschaft Unister erhärten sich offenbar. Das Unternehmen, das unter anderem die Portale fluege.de, Travel24.com und reisen.de betreibt, kassiere mit frei erfundenen Preisreduzierungen, heimlich aufgeschlagenen Service-Geldern, Klick-Fallen bei Urlaubsbuchungen und anderen Schwindeleien ab. Das berichtet die Zeitschrift Computerbild unter Berufung auf Insider. Auf Ab-in-den-Urlaub.de, Travel24.com und Reisen.de täuschten durchgestrichene Altpreise Schnäppchen vor, sie seien jedoch frei erfunden. Viele Konkurrenten seien oft sogar günstiger als die Unister-Reiseportale.

Fluege.de betreibe Abzocke mit einem voreingestellten Umbuchungsservice für 5 bis 15 Euro pro Person. Dort müsse das Häkchen entfernt werden, um Extrakosten zu vermeiden, beim Reiseschutz sei es oft andersherum. Im letzten Buchungsschritt werde heimlich eine Service-Pauschale aufgeschlagen, die als "Gebühren und Mehrwertsteuer" angegeben werde, obwohl beide bereits im Flugpreis enthalten seien. Auf seinem Portal partnersuche.de habe Unister mit computergesteuerten Nutzerprofilen rege Beteiligung vorgetäuscht. Tausende Nutzer erhielten gefälschte Flirt-Nachrichten, die sich erst lesen ließen, wenn sie ein Abo bezahlten.

Gegen die Fake-Profile hatte im Januar dieses Jahres Konkurrent eDarling bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Bundesgerichtshof entschied im August vorigen Jahres, dass Unister mit fluege.de die EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen und auch deutsches Wettbewerbsrecht verletze (Az.: I ZR 168/10). Der BGH wies damit Unisters Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals durch das OLG Dresden zurück. Im Juni dieses Jahres verhängte das Landgericht Leipzig gegen fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro. Unister habe weiterhin gegen ein auch vom BGH verhängtes Verbot verstoßen, im Buchungsformular eine Reiseversicherung als Nebenleistung zu Flugbuchungen einzustellen, die der Kunde erst durch Opt-out ausdrücklich abwählen konnte.

Seit 2008 habe Unister mehr als 7,5 Millionen Euro an Fördergeldern von der Sächsischen Aufbaubank erhalten, berichtete die Computerbild. Von Unister-Geschäftsührer Thomas Wagner würden Abmahnungen von Verbraucherschützern mit einem Lachen quittiert, heißt es unter Berufung auf einen ehemaligen Unister-Mitarbeiter. Das Unternehmen rührt für seine Portale aufwendig die Werbetrommel. Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen 29 Millionen Euro in Fernsehwerbespots investiert. Für fluege.de hält der ehemalige Fußballmanager Reiner Calmund sein Gesicht in die Kamera, für travel24.com die TV-Moderatorin Sonya Kraus und für ab-in-den-urlaub.de der ehemalige Kapitän der deutschen Fußballnationalmannschaft, Michael Ballack.

Update 2.7.2012, 14.40:

Unister wehrt sich mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegen den Bericht der Computerbild. In dem Schreiben der vertretenden Kanzlei heißt es, in dem Artikel befänden sich zahlreiche unrichtige Tatsachenbehauptungen. Sie beruhten unter anderem angeblich auf Aussagen mehrerer ehemaliger Mitarbeiter, deren Angaben sich die Zeitschrift mitunter unkritisch zu eigen mache. Einer der ehemaligen Mitarbeiter sei zu einem Unister-Konkurrenten gewechselt. Die Anwälte vermuten, dass sich die Computerbild instrumentalisieren ließ.

Unister habe der Zeitschrift entgegen der Darstellung in dem Artikel ein Gespräch angeboten. Die Computerbild habe das Angebot nicht abgelehnt, aber auch keines geführt. Stattdessen sei der Artikel veröffentlicht worden. Die Unister-Anwälte machen außerdem mögliche Ansprüche geltend, die sich aus der Verwendung von Betriebsinterna ergeben. Die Informationen könnten auf unzulässige Weise erlangt worden sein.

In dem Abmahnschreiben, das heise online vorliegt, werden einige Abschnitte in dem Computerbild-Artikel aufgegriffen. So reagierten weder Geschäftsführer Wagner noch andere Mitarbeiter auf Abmahnungen von Verbraucherschützern "mit einem Lachen". Auch seien Abo-Beträge von Nutzern des Portals partnersuche.de nicht wie von der Computerbild dargestellt doppelt abgebucht worden. Die Behauptung, auch wenn der Reiseveranstalter die Stornierung kostenfrei anbiete, erhebe Unister als Reisevermittler 100 Euro Bearbeitungsgebühr, sei falsch. Da Unister wie andere Online-Reiseportale über Traveltainment auf dieselben Veranstalter und Preise zugreife, könne es nicht sein, dass die Reisen bei vielen Unister-Konkurrenten günstiger angeboten würden.

Auf fluege.de werde kein verbotenes Opt-out für Reiseversicherungen praktiziert, vielmehr werde den Nutzern des Portals nach einer Suche zwei Buchungsmöglichkeiten geboten, eine ohne, eine mit Reiseschutz. Auch sei die angezeigte Zahl der Rest-Sitzplätze für ein Flugangebot nicht "frei erfunden". Unzutreffend sei auch, dass Unister bei Google mit mehreren Anzeigen pro Suche werbe und der Suchmaschinenbetreiber bei diesen Verstößen kaum eingreife. Falls die Computerbild diese und andere Behauptungen weiter verbreitet, macht Unister eine Vertragsstrafe von 20.000 Euro geltend.

Update 2.7.2012, 16.30:

Die Computerbild bleibt bei ihrer Darstellung. Die von Unister geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung werde man nicht abgeben, erklärte die Computerbild-Redaktion auf Anfrage von heise online. Sollte das Unternehmen weitere rechtliche Schritte einleiten, sehe man dem gelassen entgegen.

Quelle : www.heise.de

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Verwirrung um Verbreitungsverbot der Computerbild
« Antwort #1 am: 08 Juli, 2012, 13:00 »
Im Streit um die Berichterstattung der Computerbild über Abzocke durch das Urlaubsportal Unister hatte am Donnerstag das Landgericht Leipzig unter Aktenzeichen: 08 0 2057/12 in einem Gerichtsbeschluss gegen Computerbild und den Autoren Hans von der Burchard verfügt: Die aktuelle Computer Bild darf ab sofort in der bisherigen Version nicht mehr unverändert verbreitet werden, also weder an Abonnenten oder andere Empfänger verschickt, übergeben noch zugestellt werden.

Der Verkauf von bereits an die Verkaufsstellen ausgelieferten Exemplaren ist darin allerdings nicht explizit aufgeführt und so hatte Computerbild auch darauf hingewiesen, dass es kein Verkaufsverbot gebe. Zudem beziehe sich der Gerichtsbeschluss nicht auf die Kernaussagen des Artikels sondern nur auf den Passus: "Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit - sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen." Den allein müsste man also derzeit bei Nachbestellungen schwärzen.

Der Vorwurf von frei erfundenen Preisreduzierungen, heimlich aufgeschlagenen Service-Geldern, Klick-Fallen bei Urlaubsbuchungen und anderen Schwindeleien bleibt von der Verfügung des Landgerichtes Leipzig also unberührt.

Quelle : www.heise.de

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