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GRUNDGESETZÄNDERUNG : Aufstand der jungen Generation
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Thema: GRUNDGESETZÄNDERUNG : Aufstand der jungen Generation (Gelesen 723 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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GRUNDGESETZÄNDERUNG : Aufstand der jungen Generation
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am:
16 April, 2005, 16:45 »
Überwiegend jüngere Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen wollen das Grundgesetz ändern: Die Alten sollen nicht auf Kosten der Jungen leben dürfen.
Berlin - Das Gesicht des fünffachen Vaters ziert ein grauer Bart, ein weißer Resthaarschopf rahmt den markanten Kopf: Ernst Ulrich von Weizsäcker, 65, ist wohl so ziemlich der letzte Bundestagsabgeordnete, den man verdächtigen würde, er wolle einen Jugendaufstand anzetteln. Doch der SPD-Mann hat gemeinsam mit anderen - wesentlich jüngeren - Parlamentariern einen großen Plan. 49 zumeist junge Abgeordnete aus allen Fraktionen wollen mit einer Gesetzesinitiative für mehr Generationengerechtigkeit sorgen: Die Alten, so sehen es die Jung-Politiker, sollen in Deutschland nicht länger auf Kosten der Jugend leben dürfen.
Daher wollen sie nun gleich das Grundgesetz ändern und haben einen neuen Artikel 20b formuliert: "Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen." Der Vorschlag soll in dieser Woche im SPD-Fraktionsvorstand beraten werden.
Es ist der Aufstand einer Generation, deren Unmut angesichts düsterer Zukunftsaussichten wächst. "Alte, gebt den Löffel ab", tönte kürzlich der Chef der FDP-Nachwuchsorganisation Junge Liberale, Jan Dittrich, 28. Und im Sommer 2003 vergriff sich der damals 23-Jährige Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder, im Ton: Er halte nichts davon, "wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen", sagte er - der Protest war gewaltig.
Die Parlamentarier formulieren im Methusalem-Konflikt nun weniger polemisch, aber genauso deutlich: "Politischen Entscheidungen wohnt ein Strukturproblem inne, nämlich eine Tendenz zur Bevorzugung der Gegenwart und zur Vernachlässigung der Zukunft", schreiben sie in ihrem Entwurf vom 4. April und nennen drei Probleme: Staatsverschuldung, Umweltzerstörung und unzureichende Investitionen in Bildung und Forschung.
Gegen all das soll eine doppelte Verfassungsänderung helfen. Neben dem neuen Artikel 20b soll der bestehende Artikel 109 geändert werden: In der Finanzpolitik müssten Bund und Länder dann womöglich stärker an künftige Generationen denken, allzu leichtfertige Schuldenmacherei könnte das Bundesverfassungsgericht wohl leichter unterbinden.
Solche Änderungen des Grundgesetzes erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit, 401 der 601 Abgeordneten müssten zustimmen. Doch das Vorhaben wird in den Fraktionen misstrauisch beäugt. Auch, weil die jungen Kollegen, darunter die SPD-Leute Sabine Bätzing, 30, und Marco Bülow, 33, klammheimlich an dem Entwurf gearbeitet haben. Sie wollen ihn jetzt nicht einmal öffentlich kommentieren.
Kaum machte der Antrag Ende vergangener Woche die Runde, regte sich Widerstand. Die SPD-Abgeordneten Christine Lambrecht, 39, und Florian Pronold, 32, warnten eilends in einem Brief an Fraktionschef Franz Müntefering, dass durch das Vorhaben ihrer Altersgenossen "der Eindruck entstehen könnte, der viel zitierte 'Kampf der Generationen' zwischen Jüngeren und Älteren breche nun auch in der SPD-Fraktion aus". Zudem fürchten die beiden Parlamentarier, dass noch mehr Macht von Berlin nach Karlsruhe wandere: "Politische Entscheidungen müssen vom Parlament und nicht vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden."
Die Richter könnten die Grundgesetzänderungen tatsächlich heranziehen; die Länder etwa könnten sich in Finanzstreitigkeiten mit dem Bund auf Artikel 109 berufen, die Opposition hätte womöglich ein weiteres Druckmittel. Doch wird es einzelnen Bürgern wohl nicht möglich sein zu klagen, ein "Generationengrundrecht" gewähren die neuen Bestimmungen nicht: Die vorgeschlagenen Regeln enthalten verbindliche Richtlinien für den Staat, nicht aber einklagbare Rechte für den Bürger.
So genannte Staatszielbestimmungen sind unter Staatsrechtlern umstritten. Manchen gelten sie als wichtige Signale, anderen nur als überflüssige "Verfassungslyrik". 1994 wurde der Umweltschutz im Grundgesetz verankert, 2002 folgte der Tierschutz, und im vergangenen Herbst hat sich eine Enquete-Kommission des Bundestages noch dafür ausgesprochen, Schutz und Förderung der Kultur ebenfalls mit Verfassungsrang auszustatten.
Die "Generationengerechtigkeit" müsse es da auf jeden Fall auch ins Grundgesetz schaffen - damit "die Gestaltungsspielräume der heutigen Generation und der künftigen Generationen in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen", so die Abgeordneten. Doch sie wissen, dass der Widerstand erdrückend sein wird: Der letzte, der sich bei dem Thema vergaloppierte, der Jung-Liberale Dittrich, muss immer noch erfahren, welche Folgen derartige Entgleisungen haben können. Dittrich musste zurücktreten und tat noch in der vergangenen Woche Buße: Da setzte er sein öffentlich gegebenes Versprechen um und arbeitete fünf Tage lang in einem Senioren-Stift.
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Jürgen
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Re:GRUNDGESETZÄNDERUNG : Aufstand der jungen Generation
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Antwort #1 am:
17 April, 2005, 00:25 »
Mir egal, welche Halbwilde da entgleisen, Nachhaltigkeit gehört dringend als Staatsziel in's Grundgesetz und sollte auch endlich wieder zum Grundprinzip wirtschaftlichen Denkens werden.
Denn erst wenn der letzte Baum...
Mir ist schon seit der Schulzeit klar, dass die Generation der heutigen Rentner die letzte ist, die überwiegend ein gutes Auskommen hat. Das hat mit Neid nicht viel zu tun sondern ist prinzipbedingt. Die Entscheidung über die Anspruchshöhe und das Eintrittsalter hat dieselbe Generation für sich selbst gefällt, die auch einen sehr grossen Anteil an der Staatsverschuldung und sogar der heutigen Arbeitslosigkeit hat, letzteres natürlich auch durch hemmungslose Hingabe an die Globalisierung....
das soll jetzt niemandem persönliche Schuld zuweisen, es geht um einen gesamtgesellschaftlichen Irrweg. Wenn das durchschnittliche Haushaltseinkommen der Rentner schon höher ist als das der Erwerbsfähigen, ist was grundsätzlich faul am System. Das ist natürlich keine Frage der Finanzierung der Rente, aufgebracht werden müssen die Zahlungen IMMER von den aktuell Berufstätigen. Im Falle von Kapitalvorsorge über die durch das freizusetzende angesparte Kapital durch Reduzierung des Geldwerts.
Auch eine starke Steigerung der Geburtenrate kann daran nichts mehr ändern, zumal für neue Beitragszahler auch erst einmal vernünftig bezahlte Arbeit im Lande vorhanden sein muss.
Wir sind in einer Situation, wo praktisch alle Vorsorge sich als später nahezu wertlos erweisen muss...
Allerdings ist die Rentenproblematik nur ein Teil des Problems.
Wer soll eigentlich auch noch die pervers hohen Staatsschulden jemals tilgen oder wenigstens die fälligen Zinsen abarbeiten? Das ist vermutlich der grösste Finanzmittel-Abfluss in alle Welt, der aber von der Handelsbilanz überhaupt nicht erfasst wird.
Dieses Land mit allen Bewohnern ist wohl schon längst für alle Zeit verpfändet, die nachfolgenden Generationen werden erschöpfte Ressourcen, eine weitgehend zerstörte Umwelt und einen Schuldendienst erleiden, der sicher an Fron grenzt.
Solche Überlegungen, wie gesagt, kenne ich schon seit über 30 Jahren, allein anhand der Veränderung der Alterspyramide, Massenarbeitslosigkeit war zum Verzweifeln gar nicht nötig...
Soylent Green erwartet uns, vielleicht nicht erst 2022
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GRUNDGESETZ-NACHFOLGER : Müntefering empfiehlt neue Verfassung für Deutschland
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Antwort #2 am:
12 April, 2009, 18:07 »
Das Grundgesetz, ein Auslaufmodell? 20 Jahre nach dem Fall der Mauer regt Franz Müntefering eine neue, eine gesamtdeutsche Verfassung an - viele Ostdeutsche fühlten sich unwohl mit dem "übergestülpten" Grundgesetz. Zugleich übte der SPD-Chef Kritik an der Haltung vieler Wessis.
Berlin - "Bei manchen Ostdeutschen spüre ich Skepsis", sagte der SPD-Chef. "Nicht gegenüber den Inhalten des Grundgesetzes, aber sie sagen: 'Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz'", so Müntefering in der "Bild am Sonntag". Diese Bürger sagten: "Ihr habt uns Euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen." Das müsse man nun aufarbeiten.
"Das Ganze leidet darunter, dass wir 1989/90 nicht wirklich die Wiedervereinigung organisiert haben, sondern die DDR der Bundesrepublik zugeschlagen haben", sagte der SPD-Vorsitzende.
Müntefering sprach sich für eine differenzierte Beurteilung der DDR aus. "Man muss zwei Dinge auseinanderhalten: Die DDR war ein Unrechtsstaat, eine Diktatur, es gab einen Schießbefehl, die Menschen waren eingesperrt. Das darf man nicht verniedlichen. Aber die allermeisten Menschen, die in der DDR gelebt haben, hatten keinen Dreck am Stecken. Sie haben versucht, so menschlich zu leben wie es eben ging."
Diese Menschen, die sich nichts zuschulden kommen ließen, hätten "ein Recht, stolz zu sein auf das, was sie unter schweren Bedingungen geleistet haben". Die Westdeutschen hätten nach dem Krieg mehr Glück gehabt, weil ihnen die Alliierten zu Wohlstand und Demokratie verhalfen.
Zugleich übte Müntefering Kritik an der Überheblichkeit der Westdeutschen: "Viele Ostdeutsche haben das Gefühl, dass wir sie nicht immer als Gleichwertige behandelt haben wegen des DDR-Systems, für das die allermeisten ja nichts konnten. Sie wollen in ihrer Lebensleistung bestätigt sein. Dass wir sagen: Ja, ihr habt wie wir Kinder groß gezogen, ja, ihr seid nicht weniger tüchtig wie wir." Es sei wichtig und hilfreich, dass Ossis und Wessis darüber offen sprächen.
Die SPD-Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, Gesine Schwan, sagte ebenfalls, dass die DDR "ganz eindeutig kein Rechtsstaat" gewesen sei. "Es gab keine Gewaltenteilung und keine unabhängigen Gerichte. Das begünstigt immer Willkür. Und Willkür ist Unrecht", sagte sie der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung". "Es war ein System, das die Freiheit Andersdenkender mit Füßen getreten hat."
Schwan forderte, auf Dauer dürften unterschiedliche Lebensverhältnisse in Ost und West nicht akzeptiert werden. Wenn sie Bundespräsidentin würde, wäre für sie das Verhältnis zwischen Ost und West ein vorrangiges Thema.
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Re: GRUNDGESETZ-NACHFOLGER : Müntefering empfiehlt neue Verfassung für Deutschland
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Antwort #3 am:
13 April, 2009, 22:12 »
Ich habe schwerste Bedenken.
Wenn ich erinnere, was alles in den vergangenen Jahrzehnten am Grundgesetz umgebaut wurde, ohne jemals das Volk danach zu fragen, und oft nur knapp verhindert oder leicht abgemildert durch's Verfassungsgericht, und wie weit wir uns dabei vom Geist der ursprünglichen - sehr friedlichen, freiheitlichen und sozialen - Version entfernt haben, dann wird mir bei'm Gedanken an ein komplett neu verfasstes Werk angst und bange.
Das GG enthält durchaus den Auftrag, nach der friedlichen Wiedervereinigung eine Verfassung für ganz Deutschland einzusetzen. Aber praktisch ist das schon geschehen, weil das GG nun, nach dem freiwilligen Anschluss der DDR, schon lange flächendeckend gilt. Erinnern wir uns doch bitte, dass der "Kanzler der Einheit" die Wahl danach nur aufgrund der Stimmen der Ostdeutschen gewonnen hat. Im Westen allein wäre seine Regierung damals abgewählt gewesen. Somit haben die Ossies m.e. wirksam zugestimmt. Wir hier eigentlich nicht...
Und wem wollten wir nun etwa den Auftrag für den Entwurf einer Verfassung geben oder nur das Vertrauen in dessen gute Absichten geben?
Einer Partei, die das C im Namen trägt, die aber mit allen erdenklichen Diktatoren in aller Welt paktiert, und ebenso mit den globalen Heuschrecken?
Einer mit S im Namen, die einen Kanzler hatte, der nun gewissen Russen dient?
Einer mit F, deren Freiheit immer nur die der Begüterten ist?
Einer mit G, die mehr als einen Angriffskrieg befürwortet hat, gegen Länder, die uns NIEMALS angegriffen haben? Mit Clusterbomben und Tieffliegern gegen Flüchtlingstrecks?
Zusammen genommen, denen, die die Menschenwürde zu Hartz IV degradiert haben?
Die die Bürgerrechte und alle Freiheiten anlässlich 9/11 dem schröcklichen Rollinator zum Frasse vorgeworfen haben, bis auf unsere Festplatten und in unsere Schlafzimmer hinein?
Oder doch gleich der Ex-PDS (vielleicht einem der eher kleineren Übel unserer Zeit, jedenfalls für den berühmten Kleinen Mann)?
NEIN! Keinem davon, niemals.
Und ganz gewiss nicht ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Bürger.
Man hat uns in die Wiederbewaffnung, Wehrpflicht und Nato gezwungen, in die EWG, EU und den Euro.
Nach Schengen noch dazu, samt der mittlerweile möglichen Auslieferung Deutscher, und man plant ohnehin, unser Grundgesetz einer EU-Verfassung zu unterwerfen.
Wir werden nie gefragt, nur getäuscht und eingelullt.
Und dann zu Kasse gebeten.
Für wieviele Billionen mittlerweile?
Sonnenklar daher, dass ein Schnüffel- und Polizeistaat für erforderlich gehalten wird, um uns noch wirksamer in die Zange nehmen zu können.
Und nichts anderes ist zu erwarten.
Mit mir macht IHR das nicht.
Notfalls lese ich das GG noch einmal ganz genau, Stichwort Widerstandsrecht...
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