Das Forum rund um DVB am PC, Handy und Tablet
Neuigkeiten:
Anzeigen der neuesten Beiträge
Übersicht
Forum
Hilfe
Einloggen
Registrieren
DVB-Cube <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>
»
Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio
»
# News diverses ...
»
Thema:
Personenkennziffer für die 80 Millionen Bundesbürger rückt näher
« vorheriges
nächstes »
Drucken
Seiten:
1
2
[
3
]
Nach unten
Autor
Thema: Personenkennziffer für die 80 Millionen Bundesbürger rückt näher (Gelesen 4332 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Musterprozess: Ist die neue Steuernummer verfassungswidrig?
«
Antwort #30 am:
07 Juli, 2010, 15:25 »
Bei einem Musterprozess in Köln ist die millionenfach neu zugeteilte Steuer-ID für alle Bürger erstmals auf dem Prüfstand gekommen. Mehr als 170 Kläger halten die neue Steuer-ID für verfassungswidrig und waren vor das Kölner Finanzgericht gezogen, das bundesweit einzig zuständige Gericht in dieser Frage. Drei Klagen (AZ: 2 K 3834/08, 2 K 3837/08, 2 K 3838/08) wurden nun als Präzedenzfall verhandelt.
Die im Oktober 2008 eingeführte Steuernummer verletzte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sei ein Schritt hin zum gläsernen Bürger" und setzte eine "gigantische Kontrollmaschine" in Gang, sagte Rechtsanwalt Martin Heufelder am Mittwoch zu Verhandlungsbeginn.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn als Beklagte bestritt die Vorwürfe vehement. Die Kombination aus elf Ziffern lasse keine Rückschlüsse auf die Person zu, es handele sich um eine "nicht sprechende Nummer", betonte Kyra Mühlenharz vom BZSt. Gespeichert seien Daten wie Name, Geburtstag, Adresse, Name der "Lebenspartnerschaft". Diese Daten seien sicher: "Auskünfte aus der Datenbank bekommt nur der Betroffene selbst." Bevor die Informationen an Dritte wie Rententräger vergeben würden, prüfe das BZSt immer ausreichend.
Die Steuer-ID ist laut BZSt bereits 82 Millionen Mal vergeben worden. Sie solle die verpflichtende gleichmäßige Besteuerung aller Bürger erleichtern, das Besteuerungsverfahren "effizienter und kostengünstiger" machen, erklärte Mühlenharz. Deutschland seit dem Beispiel anderer Länder gefolgt. Die ID muss bei allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden angegeben werden.
Anwalt Heufelder – er vertritt alle drei Kläger – kritisierte, es sei unklar, wer befugt sei, wessen Daten an wen genau weiterzugeben. Zu befürchten sei, dass praktisch alle Finanz-Transaktionen rund um die Steuer öffentlich würden. Das könne schon "in die Nähe der Erstellung eines Persönlichkeitsprofils" gehen. Es bleibe auch unklar, warum bereits Babys kurz nach ihrer Geburt die lebenslang gültigen Steuer-ID erhalten. Die Kläger verlangen für sich und teilweise auch für ihre Kinder die Löschung der ID-Nummer.
Falls das Gericht die Bedenken der Kläger teilt, müsste es die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Eine Entscheidung darüber will das Finanzgericht in rund zwei Monaten öffentlich machen.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
spoke1
Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
Premium-Cubie
Beiträge: 2718
kaffeine Fan
Neuer Anlauf für ein Bundesmeldegesetz
«
Antwort #31 am:
09 Mai, 2011, 21:42 »
Das Bundesinnenministerium macht einen neuen Vorstoß zur Vereinheitlichung des Meldewesens. Ein Entwurf für ein neues Bundesmeldegesetz, der heise online vorliegt und derzeit mit Verbänden und Behörden abgestimmt wird, verzichtet im Gegensatz zu früheren Anläufen auf ein zentrales Bundesmelderegister. Datenschützer und Oppositionspolitiker hatten das abgelehnt. Stattdessen setzt der neue Entwurf darauf, Behörden online Zugang "zu bestehenden Meldedatenbeständen" zu geben. In 13 Bundesländern gibt es dem Papier zufolge schon Ansätze für den Online-Zugriff auf die Informationsbestände der kommunalen Meldestellen. In den übrigen Regionen müsse dafür vorerst direkt bei den Ämtern angesetzt werden.
Die Meldestellen sollen Auskünfte auch durch einen automatisierten verschlüsselten Abruf über das Internet ermöglichen. Bürger könnten dieser Form der Informationserteilung aber widersprechen. Für den Online-Abruf ist auch die Einrichtung spezieller Portale vorgesehen. Insgesamt geht das Innenressort von einer "erheblichen Optimierung der Verfahrensabläufe" aus.
Enger fassen will das Innenministerium den Kreis der Berechtigten, die eine einfache Melderegisterauskunft beantragen können. Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie gegenwärtige Anschriften dürften so nur noch herausgegeben werden, wenn die eine "Auskunft begehrende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden". Ausnahme soll sein, dass der Betroffene in die Übermittlung für entsprechende Vorhaben eingewilligt hat.
Ausweiten möchte das Innenministerium weiterhin die Anzahl der vorzuhaltenden personenbezogenen Daten. So sollen neben Namen, Doktorgrad, Geburts- und gegebenenfalls Sterbetag, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Familienstand, Lebenspartner und minderjährigen Kindern auch Angaben zu eventuell erteilten Genehmigung zum Tragen von Waffen oder zum Durchführen von Sprengungen gespeichert werden.
Der Vermieter soll den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person in eine Wohnung bestätigen müssen. Diese Regelung ist in einzelnen Bundesländern gerade erst abgeschafft worden. Das Innenministerium hält die Auflage aber trotz einer erwarteten Belastung der Wirtschaft in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr "zur wirksameren Bekämpfung von Scheinanmeldungen" für unerlässlich. Darüber hinaus will es Wohnungseigentümer beziehungsweise Vermieter dazu verpflichten, Auskunft über die bei ihm wohnenden Personen zu erteilen.
Insgesamt ist laut dem Entwurf mit einer Bürokratiekostenentlastung für die Wirtschaft von rund 117 Millionen Euro jährlich zu rechnen. Die Einsparungen seien hauptsächlich der Abschaffung der besonderen Meldepflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen zu verdanken sein. Auch für das Hotelgewerbe werde eine Erleichterung vorgesehen. (Stefan Krempl) / (vbr)
Quelle
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32
Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte erneut verschoben
«
Antwort #32 am:
02 November, 2011, 13:52 »
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich wegen technischer Probleme weiter verschieben. Derzeit stimmen Bund und Länder einen neuen Starttermin und die weitere Vorgehensweise ab. Das geht aus einem Hinweis des Bundesfinanzministeriums auf seiner Internet-Seite hervor, über den zunächst das Handelsblatt und die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet hatten. Das Ministerium versichert: "Es werden keine nachteiligen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen." Eigentlich sollte die Karte Anfang 2012 starten.
Die bunte Lohnsteuerkarte aus Pappe ist schon seit 2010 abgeschafft, galt aber 2011 weiter, weil das neue Verfahren noch nicht startklar war. Diese Regelung zu verlängern, ist eine Option für die kommenden Monate. Ob dies geschieht, soll ebenfalls die Arbeitsgruppe klären, berichtet das Handelsblatt.
Der Bund der Steuerzahler forderte eine rasche Entscheidung. "Insbesondere müssen die Arbeitgeber darüber informiert werden, wie der Lohnsteuerabzug für die Arbeitnehmer ab Januar vorzunehmen ist", zitiert die FTD aus einem Schreiben des Interessenverbandes. Wegen der mangelhaften Daten sei es sinnvoll, die Einführung des technisch unausgereiften Verfahrens zu verschieben.
In den vergangenen Tagen hatten die Finanzämter Informationsschreiben an Arbeitnehmer über ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verschickt. Bei Ehepaaren mit bisheriger Steuerklassenwahl III/V seien in vielen Fällen die Steuerklassen IV/IV gespeichert, warnten Experten. Ohne Änderungsantrag drohten in diesen Fällen dann ein geringerer Lohnsteuerabzug. Ebenso fehlten Freibeträge für Kinder und Körperbehinderung. Daraufhin berichteten Finanzämter über einen erhöhten Beratungsbedarf der Steuerzahler.
Bei dem Verfahren für die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zu Beginn einer neuen Beschäftigung nur noch einmalig sein Geburtsdatum und seine steuerliche Identifikationsnummer angeben. Mithilfe dieser Informationen kann der Arbeitgeber die benötigten Infos für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.
Wegen Sicherheitsproblemen war im Sommer bereits das davon unabhängige Verfahren zum Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) gestoppt worden. Mit dem ELENA-Verfahren sollten von den Arbeitgebern Daten zum Arbeitsentgelt für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Zwecke gespeichert werden.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
Drucken
Seiten:
1
2
[
3
]
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
DVB-Cube <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>
»
Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio
»
# News diverses ...
»
Thema:
Personenkennziffer für die 80 Millionen Bundesbürger rückt näher