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GPLv3 - der erste Entwurf
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Thema: GPLv3 - der erste Entwurf (Gelesen 3119 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
berti
User a.D.
Beiträge: 1005
permanent offline
Re: GPLv3 - der erste Entwurf
«
Antwort #30 am:
17 Juli, 2007, 06:30 »
sorry, aber ausnahmsweise ne frage zur gplx:
ist es nach gpl erlaubt, bestimmte länder vom bezug der soft bzw. der sourcen auszunehmen?
grund: da derzeit ettliche länder auf der us-export-blacklist stehen, verweigern einige firmen wie sun oder novel den bezug dieser soft für diese länder. Ist das GPL konform?
Hatte zwar nun mehrfach die GPL(2+3) gelesen, bin aber nicht schlau draus geworden
Born 4.1960 KIA 2.2012
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
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Microsoft, Linspire und die GPLv3
«
Antwort #31 am:
18 Juli, 2007, 14:54 »
Linspire war der dritte Linux-Distributor, der eine Vereinbarung mit Microsoft traf – Schwerpunkte: die Übernahme von Microsoftschen Audio- und Video-Codecs sowie – wie bei Novell und Xandros auch – eine gegenseitige Freistellung von Patentansprüchen. In dem Vertragstext bezüglich des Patent-Stillhalteabkommens, den Microsoft offenbar erst jetzt im Internet veröffentlicht hat, ist GPLv3-Software ausdrücklich von der Vereinbarung ausgenommen. Die GPLv3 verbietet solche "diskriminierenden Patentabkommen", die die Freiheit von Patentansprüchen lediglich Anwendern garantieren, die die Software über einen bestimmten Distributor beziehen.
Interessant ist das Datum des Vertragstextes: Er ist auf den 5. Juli datiert. Die Vereinbarung zwischen Microsoft und Linspire wurde allerdings schon Mitte Juni getroffen. Ende Juni erschien die finale Version der GPLv3. Am 5. Juli erklärte Microsoft in einer Stellungnahme zur GPLv3, man fühle sich durch die neue Linzenzversion rechtlich nicht gebunden. Allerdings würden Kunden, die über Microsofts Suse-Linux-Coupons die Linux-Distribution von Novell beziehen, keine Updates auf GPLv3-Software erhalten. Dem hat Novell allerdings schon widersprochen: Alle Suse-Linux-Kunden würden sämtliche Updates erhalten – auch solche auf GPLv3-Software. Die Vereinbarung zwischen Microsoft und Novell ist von dem Verbot "diskriminierender Patentabkommen" in der GPLv3 ausdrücklich ausgenommen.
Quelle :
www.heise.de
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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OSI segnet GPLv3 als Open-Source-Lizenz ab
«
Antwort #32 am:
10 September, 2007, 18:14 »
Im Rahmen ihrer letzten Vorstandssitzung hat die Open Source Initiative (OSI) die GNU General Public License Version 3 (GPLv3) offiziell als Open-Source-Lizenz akzeptiert. Die Organisation ist Hüterin der Open Source Definition und führt in dieser Rolle eine Liste zertifizierter Open-Source-Lizenzen.
Die OSI-Definition von freier Software ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Definition, die die Free Software Foundation (FSF) benutzt. So zeichnet sie zehn Freiheiten auf, die eine solche Software dem Anwender gewähren muss. GPLv3, die Neufassung der altbewährten Open-Source-Lizenz GPL, war Ende Juni nach einem längeren Revisionsprozess veröffentlicht worden. Mit Hilfe der GPLv3 Watch List von Palamida lässt sich genau verfolgen, wie viele Projekte bereits auf die neue Version umgestiegen sind.
Quelle :
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SiLæncer
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Software Freedom Law Center plädiert für Umstieg auf GPLv3
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Antwort #33 am:
20 April, 2009, 16:54 »
Bradley Kuhn vom Software Freedom Law Center (SFLC) rät Projekten, die ihre Software unter der GPLv2 stellen, zum Umstieg auf die neuere Version 3 der am weitesten verbreiteten Open-Source-Lizenz. Sie soll die Anwender freier Software besser gegen mögliche Patentbedrohungen schützen als ihre Vorgängerin. Anlass für Bradleys ausführlichen Beitrag TomTom/Microsoft: A Wake-Up Call for GPLv3 Migration zu dem Thema ist die außergerichtliche Einigung, zu der TomTom und Microsoft unlängst bei ihren Patentstreitigkeiten kamen.
Da der genaue Wortlaut des Abkommens – wie bei solchen Vereinbarungen üblich – nicht bekannt ist, wird es, meint Kuhn, wohl immer unklar bleiben, auf welche Bedingungen sich TomTom eingelassen hat. Auch ist ungeklärt, ob die Übereinkunft gegen Paragrafen 7 der GPLv2 verstößt. Die GPLv3 hält der Mitgründer des SFLC für die bessere Alternative. Sie lässt Patentabsprachen, die sich nur auf zwei Parteien beschränken und nur die direkten Kunden schützen, nicht zu. Stattdessen erweitert die GPLv3 die zugesprochenen Rechte automatisch auf alle Benutzer der Software, ungeachtet aus welcher Quelle diese sie bezogen haben.
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ritschibie
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EUPL 1.2 wird mit GPLv3 kompatibel sein
«
Antwort #34 am:
19 Dezember, 2012, 11:10 »
Die für den Sommer 2013 geplante Version 1.2 der European Union Public Licence (EUPL) wird zur GPLv3 kompatibel sein. Die EUPL ist die Open Source-Lizenz der europäischen Union.
Mirko Lindner
Die EUPL soll nicht nur zur GPLv3 kompatibel werden, sondern auch zur AGPLv3 und mehreren anderen Open-Source-Lizenzen. Indem sie die Lizenz überarbeitet, möchte die Europäische Union Hindernisse beseitigen, die Entwickler freier Software davon abhalten könnten, unter der EUPL stehende Software zu benutzen. Die EUPL wurde eingeführt, um in allen EU-Ländern eine einheitliche Open-Source-Lizenz zu haben und aus Übersetzungen resultierende juristische Schwierigkeiten zu vermeiden. Die EUPL ist in alle Sprachen der EU-Mitglieder übersetzt und bereits mit zahlreichen anderen Open-Source-Lizenzen kombinierbar, etw der GPLv2. »Sie explizit zur GPLv3 kompatibel zu machen sollte die Interoperabilität erhöhen«, so Patrice-Emmanuel Schmitz, einer der am Entwurf der neuen EUPL-Version beteiligten Juristen aus Brüssel.
Mit der neuen Version der Lizenz soll es leichter werden, unter EUPL und GPLv3 stehende Software zu kombinieren und beide Lizenzen in einem Projekt zu benutzen. »Es sollte auch der Kategorisierung der Free Software Foundation ein Ende setzen, dass die EUPL nicht voll kompatibel zur GPLv3 ist«, so Schmitz gegenüber dem Open-Source-Portal Joinup. Das es sehr sinnvoll ist, die Lizenzen zueinander kompatibel zu machen, findet auch der italienische Rechtsanwalt und Free-Software-Jurist Carlo Piana: »Die GPLv3 ist robuster und internationalisierbarer als die Version 2 und die AGPL ist die einzige an die Cloud gerichtete Copyleft-Lizenz.«
In der EUPL v1.2 sollen einige semantische Ecken und Kanten abgeschliffen werden. Beispielsweise ist geplant, Begriffe wie »Werk«, »Werk und Software« oder nur »Software« durchgängig als »das Werk« zu bezeichnen. Die EUPL soll zu den Open-Source-Lizenzen GPLv3, AGPLv3, LGPL und MPLv2 kompatibel werden.
Die Arbeit an der EUPL begann 2005. Mit ihr sollte von der Europäischen Kommission entwickelte Software lizenziert werden. Ferner hatten die EU-Vertreter im Kopf, dass andere öffentliche Verwaltungen ihre selbst entwickelte Software als Open Source verfügbar machen. Die erste Version erschien im Januar 2007. Ca. zwei Jahre später wurde die Lizenz erstmals überarbeitet. Der aktuelle Entwurf der EUPL v1.2 und das zugehörige Arbeitspapier, das geplante Änderungen erklärt, können bereits eingesehen und bis Mitte März kommentiert werden.
Quelle:
www.pro-linux.de
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TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10
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