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Thema:
Kritik an Erhöhung der TV-Kabelgebühren in Hessen
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Thema: Kritik an Erhöhung der TV-Kabelgebühren in Hessen (Gelesen 955 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
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Kritik an Erhöhung der TV-Kabelgebühren in Hessen
«
am:
20 Dezember, 2006, 13:47 »
Wie geplanten Preiserhöhungen des hessischen Kabelnetzbetreibers iesy stoßen bei Verbraucherschützern und Wohnungsgesellschaften auf deutliche Kritik. Nach Angaben der Verbrauchenzentrale Hessen würden die Preise zum 1. Januar in Einzelfällen um bis zu 40 Prozent angehoben. Besonders Mieter in Mehrfamilienhäuser seien davon betroffen. Die Preispolitik des Unternehmens sei "nicht nachvollziehbar", hieß es. Kunden könnten den angekündigten Erhöhungen sowie geänderten Geschäftsbedingungen aber widersprechen, auch wenn sie damit das Risiko einer Kündigung ihres Kabelanschlusses eingingen. "Nix easy mit iesy", resümierten die Verbraucherschützer in einer Mitteilung. Das Unternehmen wies die Kritik am Mittwoch zurück.
Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) kritisierte, iesy wolle mit den Preiserhöhungen für analog empfangbare Programme sein neues digitales Angebot subventionieren, das bei den Kunden offenbar nicht besonders beliebt sei. Problematisch sei dabei vor allem, dass iesy nicht nur Netzbetreiber ist, sondern als Teil der Unternehmensgruppe Unity Media auch Anbieter von Programminhalten. So gehört zu Unity auch das Bezahlfernsehen Arena, das derzeit die Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga besitzt. Der VdW südwest, der Unternehmen mit rund 300.000 Wohnungseinheiten in Hessen vertritt, empfahl seinen Mitgliedern ebenfalls, Widerspruch gegen die Preiserhöhungen einzulegen.
Ein Sprecher von Unity Media sagte der dpa in Köln, er wundere sich über die Vorwürfe. Die unübersichtliche Preisstruktur der Vergangenheit mit diversen Rabatten sei nicht zuletzt auf Wunsch der Wohnungswirtschaft vereinfacht worden. Im Schnitt betrage die Preiserhöhung sechs bis acht Prozent. Hintergrund seien neben der Mehrwertsteueranhebung auch gestiegene Energie- und Personalkosten. Die Argumentation der Verbraucherzentrale sei daher "unseriös". In Nordrhein-Westfalen, wo die iesy-Schwester ish tätig ist, habe es keine derartigen Proteste gegeben.
Nach Angaben der Verbraucherschützer ist iesy schon früher durch fragwürdige Geschäftspraktiken aufgefallen. So würden häufig Mieter, die bereits über die Nebenkostenabrechnung Kabelgebühren zahlten, mit Hausbesuchen "massiv unter Druck" gesetzt, noch einen neuen Vertrag mit der Gesellschaft abzuschließen. Als Alternativen zum Kabelfernsehen bieten sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale Satellitenempfang oder das digitale Antennenfernsehen DVB-T an. Dafür müssten auch keine monatlichen Zahlungen geleistet werden, die bei iesy je nach Kunde etwa 15 Euro betragen können.
Quelle :
www.heise.de
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Letzte Änderung: 21 Dezember, 2006, 18:09 von SiLencer
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16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Kritik an Erhöhung der TV-Kabelgebühren in Hessen
«
Antwort #1 am:
20 Dezember, 2006, 22:37 »
Tja, der Kabel-Anbieter hat eben üblicherweise eine Monopolstellung,
Und Monopolisten nutzen üblicherweise ihre Macht gern' zur Profitmaximierung aus, wenn ihnen nicht eine Regulierungsstelle klare Grenzen setzt.
Leider gibt es immer noch viele Mietverträge, die Satelliten-Anlagen oder andere Aussenantennen verbieten, zudem ist oft zumindest das grundlegende Kabelabo fest im Mietvertrag verankert.
Allen anderen kann ich nur raten, zumindest für alternative Empfangsmöglichkeiten zu sorgen, um sich nicht eines Tages erpresst zu fühlen...
Umgekehrt gilt's natürlich ebenso, denn die Heuschrecken sind überall...
Ich selbst habe nur eine Grundversorgung mit einem Ausschnitt des analogen Kabelangebots im Mietvertrag verankert, die hier diejenigen Programme abdeckt, die schon vor DVB-T über Antenne empfangbar waren und damit ortsüblich sind.
Dieses Teil-Kabel ersetzt den sonst gegebenen Anspruch auf eine Gemeinschafts-/Hausantenne oder sonst Duldung von mietereigenen Antennen...
Aus beruflichen Gründen habe ich bei'm Einzug eine Sondergenehmigung für eine Sat-Anlage auf dem Dach (nebst unabhängigem Zugang) erwirken können, allerdings mit der Auflage, diese grundsätzlich gemeinschaftstauglich zu gestalten und auf Anfrage (ggf. gegen Mehrkostenübernahme) anderen Mietern den Anschluss zu ermöglichen.
"Rein zufällig" befindet sich seitdem hinter der Schüssel noch eine kleine Yagi, die ordentlichen terrestrischen Empfang über die Einspeisestelle der Multischalter ermöglicht. Daher geht nun über die Sat-Teilnehmeranschlüsse auch DVB-T.
Selbstverständlich bleibt die Kabel-Grund- oder im Einzelfall auch Voll-Versorgung erhalten, da für die Sat-Zuführung in die Wohnräume geeignete stillgelegte Schornsteine zur Verfügung stehen und somit dezidierte Leitungen leicht zu verlegen sind.
Sowas nenne ich dann echtes Triple-Play...
Ironischerweise ist hier das Abkommen des Vermieters mit dem örtlichen Kabelbetreiber derart mieterunfreundlich ausgefallen, dass diese (über die Grundversorgung hinaus) nur teure Einzelverträge mit dem Provider abschliesssen können, anstelle günstigerer Sammelverträge.
Das ist typischerweise der Haken an der Sache, wenn ein Vermieter das Errichten der Hausverteilung / Gemeinschaftsanlage aus Sparsamkeit und / oder Unwissenheit dem lachenden Dritten überlässt. Die Mieter zahlen sich dann dumm und dämlich, der Hauswirt hat einmalig ein paar hundert Kröten und dann den eigenen Verwaltungs- und Wartungs-Aufwand eingespart...
Insofern bin ich sehr froh, dass ich seinerzeit ein gutes Argument zur Verfügung hatte, trotz grundsätzlichen Antennenverbots dennoch eine Genehmigung zu erhalten.
Mein Vermieter hat - nachdem er damals von mir ausführlich über diesen Misstand aufgeklärt wurde - anschliessend seine Vorgehensweise überdacht und erstellt und betreibt seitdem in anderen Objekten die Gemeinschaftsanlagen selbst.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.
Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K
(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K
(APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB
u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940,
8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit,
Cinergy S2 USB HD
,
NOXON DAB+
Stick, MovieBox Plus USB, ...
Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+
(DVB-S2);
XORO HRT-8720
(DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663
(AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
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Harsche Kritik an Kabel-TV-Gebühren - "Unity Media schröpft Mieter"
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Antwort #2 am:
21 Dezember, 2006, 18:09 »
Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sieht den Wettbewerb auf den TV-Kabelmärkten durch eine zunehmende Monopolbildung weniger Anbieter gefährdet.
Die Folgen seien steigende Gebühren der Mieter für Fernsehen, Internet-Zugang und Telefonie, teilte der Verband GdW am Donnerstag in Berlin mit. Nur ein Beispiel sei die zum Jahresanfang 2007 angekündigte bis zu 40-prozentige Preiserhöhung des Netzbetreibers Unity Media für Mieter von Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Der Kabelkonzern schröpfe damit die betroffenen Mieter: "Hier setzt ein Unternehmen seine Marktmacht im Bereich der Signallieferung missbräuchlich und zum Schaden der Endkunden ein", kritisiert Lutz Freitag, Präsident des GdW.
Die Preiserhöhung der Telekom-Nachfolgegesellschaft übersteige den tatsächlichen Kostenanstieg um ein Vielfaches und werde daher von den Wohnungsunternehmen auch im Interesse ihrer Mieter nicht akzeptiert. Gespräche zwischen dem GdW und Unity Media waren am Mittwoch ergebnislos ausgesetzt worden. Der Kabelnetzbetreiber habe noch keine Bereitschaft zu einer umfassenden Rücknahme der exorbitanten Preissteigerungen gezeigt, hieß es auf Verbandsseite. Der GdW hat sich nach eigenen Angaben mit der Bitte um Prüfung eines Vorab-Genehmigungsverfahrens für Preiserhöhungen an die zuständige Bundesnetzagentur gewandt. Die gleiche Vorgehensweise kündigte der Verband bei etwaigen Preiserhöhungen in anderen Regionen Deutschlands an.
Freitag forderte gleichzeitig, wieder strengere ordnungspolitische Grundsätze an Übernahmen und Verschmelzungen auf den Kabelmärkten anzulegen. Dies gelte besonders für die wenigen noch vorhandenen bundesweit agierenden Gebäudenetzbetreiber der Netzebene 4 und deren Integration in die Telekom-Nachfolgeunternehmen als Eigentümer der Straßenverteilnetze (Netzebene 3).
Quelle :
www.satundkabel.de
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Verbraucherzentrale kritisiert Kabel Deutschland
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Antwort #3 am:
04 Januar, 2007, 10:37 »
Berlin - Die Verbraucherzentrale Berlin hat die aufgezwungene Preiserhöhung des analogen Kabelanschlusses gerügt. Gleichzeitig haben die Verbraucherschützer die Kabel Deutschland Kunden aufgerufen, Widerspruch einzulegen.
Vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kabel Deutschland, die eine automatische Vertragsumstellung ohne die Zustimmung der Kunden erlauben, würden die Verbraucher in "unangemessener Weise" benachteiligen. Deswegen hält die Verbraucherzentrale Berlin diese automatischen Vertragsumstellungen für "unwirksam".
Kunden, die bis zum 1. März der Umstellung widersprechen, dürften nach Angaben der Verbraucherschützer nicht außerordentlich zu diesem Termin gekündigt werden. Kabel Deutschland habe allerdings das Recht zu einer ordentlichen Kündigung mit den im dem Vertrag vorgesehenen Kündigungsfristen, so die Verbraucherschützer.
Hintergrund der Kritik ist die Ankündigung von Kabel Deutschland, ab dem 1. März 2007 den analogen Kabelanschluss um 2,77 Euro auf den Preis des digitalen Kabelanschlusses anzuheben . Damit macht der Kabelriese ernst und versucht, die Digitalisierung seiner Netze voranzutreiben.
Quelle :
www.digitalfernsehen.de
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