Weltweit sterben jährlich 2,3 Millionen Menschen an berufsbedingten Todesursachen
Der 28. April wird seit 1989 weltweit als Workers Memorial Day begangen. Das Datum verweist auf den 1914 in Kanada verabschiedeten Workers Compensation Act, der die Entschädigung von verletzten Arbeitern regelte und durch diesen Anreiz entscheidend zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit beitrug. Allerdings gibt es auch 96 Jahre danach noch zahlreiche Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten - von Vergiftungen über Rückenschäden bis hin zum Burnout-Syndrom.Den Schätzungen der bei der UN angesiedelten International Labour Organisation (ILO) fallen jährlich etwa 2,3 Millionen Menschen arbeitsbedingten Todesursachen zum Opfer. 360.000 davon sterben durch Unfälle, der Rest an beruflich verursachten Krankheiten. Dazu kommen etwa 270 Millionen nicht tödlich Verletzte und ungefähr 160 Millionen nicht tödlich erkrankte Menschen.
In Deutschland fielen der letzten Statistik aus dem Jahr 2008 nach 863 Menschen tödlichen Arbeitsunfällen zum Opfer; Verkehrsunfällen auf dem Weg zur Arbeit erlagen weitere 572. Durch berufliche Erkrankungen ausgelöste Todesfälle gibt es hierzulande jedes Jahr um die 2.500. Drei Fünftel davon sind Asbest geschuldet. Weil die mittlere Latenzzeit asbestbedingter Erkrankungen bei 38 Jahren liegt und Produkte wie Eternit vor allem in den 1960er und 1970er Jahren massenhaft verbaut wurde, dürfte sich dieser Anteil auch in nächster Zeit noch halten oder sogar erhöhen.
Asbesterkrankungen zählen zu den Vergiftungen durch Schadstoffe. In diesem Bereich ist die Beweislast ein umso größeres Problem, je unterschiedlicher die Macht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt ist. Wenn beispielsweise dem französischen Areva-Konzern, der in Arlit Uran fördern lässt, auch das örtliche Krankenhaus gehört, dann wundert es nur bedingt, dass dort Ärzte Patienten mit strahlungsbedingtem Lungenkrebs auffällig häufig falsch diagnostizieren.
Strahlungsbedingte Lungenschäden gibt es allerdings nicht nur in Afrika, sondern auch bei Bergleuten im Erzgebirge. Dort versuchte man, der durch das Edelgas Radon und seine radioaktiven Zerfallsprodukte verursachten Schneeberger Krankheit unter anderem mit Belüftungsvorschriften zu begegnen, konnte damit aber den Ausbruch von Lungenkrebs in vielen Fällen nur verzögern. Und solch eine Verzögerung von berufsbedingten Krankheiten bringt wiederum neue Probleme für die Betroffenen.
Denn je länger die Zeitspanne zwischen Schadstoffeinwirkung und Krankheitsausbruch ist, desto schwieriger lässt sich der Zusammenhang beweisen. Nicht zuletzt deshalb, weil Erinnerungen nach Jahrzehnten oft divergieren und potenzielle Zeugen nach und nach wegsterben oder nur noch schwer aufzufinden sind. Zudem können Erkrankungen wie Krebs mehrere Ursachen haben, auf die Arbeitgeber und Versicherungen verweisen, wenn es um die Abweisung von Ansprüchen geht.
Auch in der Bundesrepublik sind in solchen Fällen diejenigen deutlich besser gestellt, die sich die teureren Anwälte und Gutachter leisten und einen Prozess gegen einen Schwerkranken im Zweifelsfall auch einmal so lange führen können, bis er sich auf biologische Weise erledigt. Von den etwa 60.000 jährlich in Deutschland gemeldeten Erkrankungsfällen wird unter anderem deshalb nur ungefähr ein Viertel als Berufskrankheit anerkannt. Eine relativ wichtige Rolle unter ihnen spielen durch Lärm verursachte Hörschäden, die sich bei den im Vordiskothekenzeitalter aufgewachsenen Generationen noch relativ leicht alleine auf Arbeitsumstände zurückführen lassen.
Oft vergessen wird, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche solchen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Dabei ist es noch nicht so lange her, dass deutsche Arbeitgeber minderjährige Auszubildende beispielsweise zum regelmäßigen und ungeschützten Umgang mit gesundheitsschädlichen Substanzen wie Asbest, Formaldehyd oder Trichlorethen zwangen. Anders als beim sexuellen Missbrauch durch kirchliche Institutionen gibt es im Bundesjustizministerium aber derzeit keine Pläne, Klagen gegen Arbeitgeber zu erleichtern, deren auch gegen Minderjährige ausgeübte Zwänge sich vielleicht erst nach Jahrzehnten als Ursachen schwerer Erkrankungen beweisen lassen.
Heute ersetzt den direkten Zwang oft ein indirekter, bei dem ein Schutz zwar vorgeschrieben wird, die Arbeit aber bei Einhaltung dieser Maßnahmen nicht schnell oder gründlich genug erledigt werden kann, sodass der Arbeitnehmer sich entscheiden muss, ob er die Entlassung riskiert, weil er sein Pensum nicht schafft, oder die Krankheit, weil er sich nicht an die Schutzvorschriften hält. Auch, weil die Gesundheitsschäden in weiter Ferne zu liegen scheinen, entscheiden sich jüngere Arbeitnehmer hier häufig für den Erhalt des Arbeitsplatzes und gegen die eigene körperliche Unversehrtheit.
Quelle:
http://www.heise.de/tp/