Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat den Pay-TV-Anbieter Premiere kritisiert, weil dieser Sonderkündigungsrechte von Abonnenten ignoriere.
Nach bisherigen Erfahrungen weigere sich Premiere grundsätzlich, Kunden wegen der nicht ausgestrahlten Fußballspiele aus dem Vertrag zu entlassen, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch mit.
Premiere sei bei Wegfall der Bundesliga-Übertragung verpflichtet, den Abonnementvertrag preislich anzupassen und dürfe seit August 2006 keine Abo-Entgelte mehr in dem vereinbarten Umfang verlangen, hieß es. Der Sender bietet bislang den bisherigen Abonnenten von "Fußball live" nur einen Wechsel in eine neue Angebotsstruktur an. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sollen Abonnenten prüfen, ob das neue Angebot bzw. der neue Preis günstiger ist als der laufende Abo-Vertrag. Falls nicht, solle der monatliche Betrag gekürzt werden.
Bundesliga-Fans, die Premiere per Satellit oder über Kabel in NRW, Hessen und Baden-Württemberg empfangen und jetzt in die Röhre schauen, können sich unter Umständen vom Vertrag lösen. Dazu muss nach Angaben der Verbraucherzentrale das vereinbarte Programmpaket wesentlich auf die Übertragung der Bundesliga ausgerichtet sein. Damit sei es für den Abonnenten nicht hinnehmbar, am Vertrag festzuhalten – zumindest bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist.
Quelle :
www.satundkabel.de