Autor Thema: FINANZAMT - Wer fragt, muss Gebühren zahlen  (Gelesen 978 mal)

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FINANZAMT - Wer fragt, muss Gebühren zahlen
« am: 20 November, 2006, 11:13 »
Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft will, muss bald dafür zahlen - laut dem Jahressteuergesetz 2007 mindestens 100 Euro. Die bizarre Begründung der Koalition: Die neuen Regeln seien so kompliziert, dass es mehr Anfragen geben wird. Und: Der Fiskus würde schneller arbeiten.

Hamburg/Berlin - Es ist nur ein kleiner Teil des Artikels 10 im Entwurf zum Steuergesetz 2007, doch er sorgt für große Empörung. Finanzämter sollen "für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft" Gebühren nehmen, heißt es in dem Passus. Im Klartext: Wer in einer komplizierten Steuerangelegenheit auf Nummer sicher geht und beim Fiskus eine Antwort sucht, wird dafür bezahlen müssen.

Abgerechnet werden soll nach dem "Gegenstandswert", also "dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat", wie es in dem Gesetzestext heißt. Kann dieser Wert nicht geschätzt werden, dann sind 50 Euro je angefangene halbe Stunde fällig - mindestens aber 100 Euro. Unverbindliche Auskünfte, also ohne Rechtsanspruch, sollen gebührenfrei bleiben.

Der neue Passus ist längst festgeschrieben, "doch im Referenten- und Gesetzesentwurf war er nicht drin", heißt es beim Bund der Steuerzahler, man fühle sich völlig überrumpelt. Es sei "skandalös", schimpft der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, dass quasi durch die Hintertür die Gebührenpflicht in den Gesetzesentwurf aufgenommene wurde.

Kompliziertes Steuerrecht führt zu mehr Fragen

Kürzlich hatte der Bundestag das Gesetz mit der neuen Regelung beschlossen - gemerkt hat es kaum einer, doch nun ist die Empörung groß: "Dass die Steuerzahler für die Inanspruchnahme von Leistungen der Finanzverwaltung nochmals zur Kasse gebeten werden sollen, ist in keinster Weise gerechtfertigt." Dies solle wohl dazu beitragen, "dass Steuerzahler von ihren Informationsrechten keinen Gebrauch mehr machen", sagt Däke.

Vorgeschlagen hatte die neue Gebührenpflicht der Bundesrat, der dem Gesetz noch zustimmen muss. Mit einer Ablehnung durch die Ministerpräsidenten der Länder bei der abschließenden Beratung zum Gesetz im Dezember ist kaum zu rechnen.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf die Begründung zur Änderung des Gesetzes. Darin heißt es, dass wegen der "Kompliziertheit des Steuerrechts" auch die Zahl der Anträge "stark ansteigen wird". Dies führe zu erheblich mehr Arbeit. Und da eine Auskunft "eine Dienstleistung gegenüber dem Steuerpflichtigen" darstellt, sei die Gebühr "sachgerecht".

Teuer kann der neue Dienst beim Finanzamt besonders für Unternehmen werden, deren "Gegenstandswert" hoch ist. Zum Beispiel, wenn sie im Ausland eine andere Firmen kaufen. Aber auch private Steuerzahler müssten zahlen, wenn sie sich an einer Immobiliengesellschaft oder einem Fonds im Ausland beteiligen und sich über die Auslegung der Gesetze im Unklaren sind. "Das ist unverschämt", sagt Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV). "Man will eine klare Auskunft und muss dafür auch noch bezahlen."

Nach Meinung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) kommt "da eine große Gebührenpflicht auf die Unternehmen zu", so Berthold Welling, Leiter der BDI-Steuerabteilung. "Das kann ja nicht sein, zumal die Steuer ja noch oben drauf kommt." Nach Berechnungen des BDI bedeute das für manche Unternehmen bis zu einer Millionen Euro pro Jahr an Zusatzkosten.

"Angst vor einer Flut von schriftlichen Anfragen"

Die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen sind sich dagegen einig: "Die Gebühr ist vollkommen gerechtfertigt." Die verbindliche Auskunft der Finanzämter sei keine normale öffentliche Dienstleistung, sondern eine Sonderleistung. "Und solche komplizierten Anfragen kann es nicht mehr zum Nulltarif geben", sagt Otto Bernhardt, finanzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Welche Fälle künftig schriftlich beantwortet werden müssen und damit kostenpflichtig sind, werde im Einzelfall entschieden. Dazu sollen jedoch nicht Fragen nach der günstigsten Steuerklasse oder nach dem Kindergeld gehören - sie würden weiterhin mündlich und kostenlos beantwortet, sagt Bernhardt.

Joachim Poß, als stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender auch für Finanzen zuständig, spricht von einer Schutzfunktion für die Ämter. "Die Unternehmen stellen oft schlecht vorbereitete Anträge", sagt Poß. Wenn sie künftig für diese zahlen müssen, würden sie vermutlich genauer arbeiten - das entlaste die Ämter. Sein Kollege Jörg-Otto Spiller, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion sagt: "Die Ämter haben Angst vor einer Flut von schriftlichen Anfragen."

Dass durch den Beitrag ärmere Leute benachteiligt werden, glaubt er nicht. Die Beitragspflicht treffe vor allem wohlhabende Menschen, die einen hohen Geldbetrag sparen wollen. "Und für die sind solche Gebühren zumutbar", sagt Spiller. Letztendlich würden alle Steuerzahler von der Gebührenpflicht profitieren. Denn bislang dauert es lange, bis vom Finanzamt eine Antwort auf schriftliche Anfragen kommt. Seine These: "Wenn die Ämter Geld für ihre Dienstleistung verlangen, werden sie schneller arbeiten."

"Das Gesetz ist dreist und unverschämt"

Warum aber eine solche Beschleunigung nur durch zusätzliche Gebühren möglich sein soll, ist fraglich. Denn neue Stellen sind nicht geplant. Und Fristen, bis wann schriftliche Auskünfte erteilt werden müssen, gibt es bisher auch nicht. Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Grünen, lehnt daher das neue Gesetz ab. "Erst wird das System noch komplizierter gemacht und dann müssen die Steuerzahler auch noch dafür zahlen."

Hermann Otto Solms, FDP-Finanzexperte, ist ebenso empört: "Die Bürger werden jetzt doppelt abkassiert. Dreist und unverschämt ist das", sagt er. Nach seiner Ansicht ist die Verwaltung dazu verpflichtet, Auskunft zu erteilen - und zwar kostenlos. Doch hätten die Ämter anscheinend keine hohe Meinung von den Steuerzahlern. "Die glauben, dass der Bürger ein Idiot ist, den es auszuplündern gilt", sagt Solms sauer.

Nach Meinung des Bundes der Steuerzahler könnten Steuerzahler eigentlich Service vom Finanzamt erwarten: Dazu gehöre auch das Recht auf eine verbindliche Auskunft. Zumal Steuerzahler schon viele "unbezahlte Hilfsdienste" für den Staat leisten: So behalten Unternehmer die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter ein und führen die Gelder an den Fiskus ab. "Den Steuerzahlern nun die Kosten für eine verbindliche Auskunft aufzuerlegen, ist der Gipfel der Unverschämtheit", sagt Däke.

Auch beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin ist der Ärger groß: "Das ist nicht zu akzeptieren", sagt NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. "Die Gesetze werden immer komplizierter und der Bürger wird allein gelassen." Der NVL vertritt bundesweit 140 Vereine, die in 6000 Beratungsstellen pro Jahr bei 900.000 Einkommensteuerklärungen helfen.

DStV-Präsident Pinne ahnt schon Böses: "Dass eine Gebühr erhoben wird, lässt befürchten, dass man in Zukunft auch für einen Einspruch zahlen muss." Der Alptraum des Verbands: Die Finanzämter lassen sich bald auch noch die Steuererklärung bezahlen.

Quelle : www.spiegel.de

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Offline tobili03

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Re: FINANZAMT - Wer fragt, muss Gebühren zahlen
« Antwort #1 am: 20 November, 2006, 11:30 »
Werden die Leute nicht schon von unseren Steuergroschen bezahlt? Und warum soll ein Mitarbeiter schneller arbeiten wenn das Amt mehr Geld einnimmt? Irgendwie Unlogisch. Die haben wohl bis jetzt gebummelt?
Gruß tobili
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NEUE FINANZAMT- GEBÜHREN - "Schlichtweg unverschämt"
« Antwort #2 am: 20 November, 2006, 19:17 »
Wenn es ums Geld verdienen geht, gehen dem Staat die Ideen nicht aus: Künftig werden die Finanzämter für verbindliche Auskünfte saftige Gebühren verlangen. Unternehmer sind empört. Der DIHK nennt die Neuregelung "völlig verrückt".

Hamburg - "Die Gebührenpflicht wird kleine und mittlere Unternehmen besonders stark belasten", sagte Dirk Martin, Vorsitzender des Bundesverbandes Junger Unternehmer (BJU) zu SPIEGEL ONLINE. "Viele dieser Betriebe können sich keine eigene Steuerabteilung leisten und sind deshalb in hohem Maße auf externe Auskünfte angewiesen."

Der Bundestag hatte kürzlich dem Steuergesetz 2007 zugestimmt. So sollen Finanzämter "für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft" Gebühren nehmen können. Wer also wegen seiner Steuerangelegenheit vom Fiskus Klarheit haben will, wird dafür bezahlen müssen.

Vorgeschlagen hatte die neue Gebührenpflicht der Bundesrat, der dem Gesetz noch zustimmen muss. Mit einer Ablehnung durch die Ministerpräsidenten der Länder bei der abschließenden Beratung zum Gesetz Ende November ist kaum zu rechnen.

50 Euro je angefangene halbe Stunde

Abgerechnet werden soll nach dem "Gegenstandswert", also "dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat", wie es in dem Gesetzestext heißt. Kann dieser Wert nicht geschätzt werden, dann sind 50 Euro je angefangene halbe Stunde fällig - mindestens aber 100 Euro. Unverbindliche Auskünfte, also ohne Rechtsanspruch, sollen wie bisher gebührenfrei bleiben.

Die Gebühren sollen sich an den Tarifen des Gerichtskostengesetzes orientieren. Nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes sei nicht klar, wie sich der "Gegenstandswert genau berechnet". Doch im Falle einer Zehn-Millionen-Euro-Übernahme würden Kosten in Höhe von 31.456 Euro zu Buche schlagen. Läge der "Gegenstandswert" hingegen bei 500.000 Euro, wären 2956 Euro an den Fiskus für die Auskunft zu zahlen - bei einem Wert von 110.000 Euro sind es 856 Euro.

"Das Steuerrecht wird immer komplizierter", schimpft BJU-Chef Martin. "Anstatt den Unternehmen für solche Auskünfte neue Kosten aufzubürden, sollte die Politik lieber dafür sorgen, dass das Steuerrecht einfacher gestaltet wird." Die Unternehmen würden bereits für den Staat die Lohnsteuer einbehalten und damit wichtige Aufgaben übernehmen. "Dass der Staat sie jetzt noch für verbindliche Auskünfte zur Kasse bittet, ist schlichtweg unverschämt."

Auch der Steuerexperte Alfons Kühn vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sagte: "Das ist völlig verrückt." Wer Rechtssicherheit wolle, um Steuerstraftaten zu vermeiden, "wird dafür auch noch zur Kasse gebeten", so Kühn zu SPIEGEL ONLINE. "Hier wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten."

"Service der Steuerverwaltung ist begrenzt"

Zuvor hatte sich bereits der Bund der Steuerzahler über die "skandalösen" Gebühren erregt. Quasi durch die Hintertür sei die Gebührenpflicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke. Mit der Gebühr solle wohl erreicht werden, dass "Steuerzahler von ihren Informationsrechten keinen Gebrauch mehr machen". Kritik kam auch vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV). "Zwar geht es eher um komplexe Vorhaben von Unternehmen", sagte Wolfgang Wawro vom DStV, "doch auch Privatleute sind betroffen." Wer zum Beispiel ein Dachgeschoss ausbaue und sich frage, ob es sich "um Herstellungs- oder Erhaltungskosten" handele, müsse für die verbindliche Antwort an das Finanzamt zahlen.

In der Begründung zur Änderung des Gesetzes heißt es, dass wegen der "Kompliziertheit des Steuerrechts" auch die Zahl der Anträge "stark ansteigen wird". Dies führe zu erheblich mehr Arbeit. Und da eine Auskunft "eine Dienstleistung gegenüber dem Steuerpflichtigen" darstellt, sei die Gebühr "sachgerecht".

Die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen hatten die neue Gebühr unterstützt. So argumentiert Jörg-Otto Spiller (SPD), dass Steuerzahler von der Gebührenpflicht profitieren. Bislang dauere es lange, bis vom Finanzamt eine Antwort auf schriftliche Anfragen komme. "Wenn die Ämter Geld für ihre Dienstleistung verlangen, werden sie schneller arbeiten."

Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, findet die Neuregelung ebenfalls "sachgerecht". Der "Service der Steuerverwaltungen ist begrenzt", sagte er. Seiner Meinung nach würden sich viele Steuerberater mit ihren Anfragen beim Finanzamt lediglich absichern wollen, um Haftungsprobleme zu vermeiden. Die Gebühren würden die Finanzamt-Mitarbeiter in ihrer Arbeit nicht übermäßig belasten und seien deshalb "legitim".

Quelle : www.spiegel.de

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Steueränderungen: Was 2007 noch geht
« Antwort #3 am: 28 Dezember, 2006, 09:49 »
Das fängt ja gut an: Viele Arbeitnehmer bekommen ab Januar mehr Netto. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung wird billiger, statt 3,25 sind nur noch 2,1 Prozent fällig. Doch leider gibt es auch zahlreiche weniger erfreuliche Nachrichten.

Denn gleichzeitig steigt der Beitrag zur Rentenversicherung von 9,75 auf 9,95 Prozent, viele Krankenkassen werden teurer. Netto wird zwar bei den meisten Arbeitnehmern ein kleines Plus übrig bleiben. Bei den Steuern allerdings zahlen fast alle drauf.

Zu den Gewinnern gehören die zukünftigen Rürup-Rentner. Wer einen Vertrag für eine so genannte "Basisrente" abgeschlossen hat, kann 2007 mehr absetzen. Das Finanzamt erkennt 64 statt bisher 62 Prozent als Sonderausgabe an. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt weiterhin Versicherungsbeiträge bis höchstens 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren. Günstig ist das vor allem für Selbstständige. Sie können ihr zu versteuerndes Einkommen mit Beiträgen zur Rürup-Rente um bis zu 12.800 Euro drücken. Voraussetzung: Sie legen 20.000 Euro als Vorsorge fürs Alter beiseite.

Fahrtkosten erst ab Kilometer 21

Einbußen gibts für viele Pendler. Kosten für den Arbeitsweg werden nur noch für Entfernungen von über 20 Kilometer berücksichtigt. Erst ab Kilometer 21 berücksichtigt das Finanzamt pauschal 30 Cent Fahrkosten je Kilometer wie Werbungskosten. Günstiger bleiben die Regeln für Arbeitnehmer mit doppeltem Haushalt und für Behinderte. Auch sonst ist bei der Entfernungspauschale das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zahlreiche Klagen sind anhängig. Wer profitieren will, muss darauf achten, dass der Steuerbescheid für 2007 offen bleibt. Wenn das Finanzamt ihn wegen der Klagen nicht von sich aus für vorläufig erklärt, ist dazu ein Einspruch nötig.

Einschnitte beim Arbeitszimmer

Viele Lehrer, Richter und Umschüler bleiben ab dem Jahreswechsel auf den Kosten für ihr Arbeitszimmer sitzen. Das Finanzamt beteiligt sich nicht mehr. Der Abzug von bis zu 1250 Euro pro Jahr fällt weg. Arbeitnehmer, die mindesten drei Tage pro Woche daheim am Telearbeitsplatz arbeiten, sind nicht betroffen. Sie können alle Kosten weiterhin voll absetzen, sofern die Aufgaben von Heim- und Firmenarbeit qualitativ ungefähr gleich sind. Auch Ausgaben für Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung sind weiter voll Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Beispiel: das Büro im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses.

Kindergeld nur noch bis 25

Einbußen bringen die Steueränderungen 2007 auch Eltern von über 25-jährigen Studenten. Sie bekommen künftig kein Kindergeld und keinen Kinderfreibetrag mehr. Dafür können sie bis zu 7680 Euro Unterhalt im Jahr als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das bringt je nach persönlichem Steuersatz eine Ersparnis von bis zu 3456 Euro.

Tipps für Geldanleger

Besondere Einbußen bringen die neuen Steuerregeln Geldanlegern. Kapitaleinnahmen wie Zinsen sind nur noch bis 801 Euro pro Jahr steuerfrei.
 
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Computerpanne in den Finanzämtern
« Antwort #4 am: 27 Februar, 2010, 18:28 »
Eine Software-Panne bei den deutschen Finanzämtern sorgt für Verspätungen bei tausenden von Steuerbescheiden. Wie das heute.de  vom ZDF berichtet, funktioniert das Programm, das die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen bearbeitet, nicht korrekt. Laut dem Bielefelder Westfalen-Blatt können derzeit mögliche Steuererstattungen nicht berechnet werden.

Als Grund für die Probleme nennt das Finanzministerium NRW die Abgeltungssteuer. Die Software liege den Finanzämtern erst seit Anfang Februar vor. Mit einer funktionsfähigen Version sei nicht vor der zweiten Märzwoche zu rechnen.

Kritik kommt vom Bund der Steuerzahler, deren Sprecherin Doris Meierjohann die große zeitliche Verzögerung nicht nachvollziehen kann, insbesondere weil von den bundesweit jährlich abgegebenen 26 Millionen Einkommenssteuererklärungen bislang nur 25 Prozent überhaupt die Anlage KAP enthielten. Durch die Abgeltungssteuer soll dieser Anteil sogar noch sinken.

Quelle : www.heise.de

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