Autor Thema: Streit ums Urheberrecht - Spätes Erwachen der Urheber  (Gelesen 2569 mal)

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Piratenpartei will offene Diskussion über Urheberrecht
« Antwort #15 am: 21 Mai, 2012, 12:56 »
Die Piratenpartei ruft zu einer offenen Diskussion über das Urheberrecht in Deutschland auf. Kulturschaffende, Rechteinhaber und Nutzer sollten sich an diesem "produktiven Dialog" beteiligen. Thematische Schwerpunkte sollen die Bereiche GEMA, Rock- und Popkultur, klassische Musik, Autoren/Journalisten, Filmschaffende, Software und Bildung/Schule sein.

"Wir nehmen die Sorgen und Befürchtungen der Urheber sehr ernst, wenn wir eine Neuausrichtung und Neugestaltung ihrer Rechte diskutieren", sagt Daniel Neumann, einer der Verfasser des Urheberrechtsprogramms der Piratenpartei. Offen diskutiert werden soll bis zum 27. Mai in mehreren frei zugänglichen Online-Textdokumenten. Im Juni sind dann "runde Tische" als Diskussionsforen in Berlin geplant. Ziel sei ein "zukunftssicheres, freies und eigenständiges Urheberrecht", das zugleich den Nutzern eine "umfangreiche Teilhabe" sichere.

Die Piraten veröffentlichten am Montag, im Vorfeld einer Anhörung im Bundestags-Unterausschuss Neue Medien zu "Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet", einen Katalog der "zehn wichtigsten Punkte einer Urheberrechtsreform". Sie regen darin "neue Geschäftsmodelle" an, zu denen auch die Pauschalabgaben gehören, die dem Urheber zugute kommen. Das "private, direkte, nichtkommerzielle Filesharing und die Weitergabe von Werken soll entkriminalisiert werden", da Filesharer die "besseren Kunden" seien. Das Abmahnwesen für Verletzungen des Urheberrechtes durch Privatpersonen müsse beendet, die Störerhaftung zugunsten freier WLAN-Netze abgeschafft werden.

Urheber wiederum sollen durch ein neues Vertragsrecht mehr Mitspracherechte bekommen. Allerdings treten die Piraten dafür ein, die Schutzfristen von 70 auf 10 Jahre nach dem Tod eines Urhebers zu verkürzen. In öffentlichen Bildungseinrichtungen sollen Medien von Werken frei von weiteren Urheberrechtsabgaben jenseits der Anschaffung genutzt werden dürfen. Werke in Bibliotheken sollten zeitgemäß archiviert werden können, für Bildungszwecke sollten die Werke frei verfügbar sein, meinen die Piraten. Das Recht auf Privatkopie soll ausformuliert und festgeschrieben werden.

Angesichts breiter Kritik von Künstlern und Kulturschaffenden an der bisherigen Position der Piraten hatte deren Bundesvorsitzender Bernd Schlömer am Wochenende eine Überarbeitung des Programm-Aussagen seiner Partei zum Urheberrecht nicht ausgeschlossen. "Künstler und Kulturschaffende sollen auch in Zukunft von ihren Produkten und Erzeugnissen leben können", sagte Schlömer im Deutschlandfunk.

Neben den Piraten ging am Montag auch die SPD mit "12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht" an die Öffentlichkeit. Die Partei will damit die Debatte zum Urheberrecht in der digitalen Welt voranbringen.

Quelle : www.heise.de

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Urheberrecht: SPD lehnt Kulturflatrate ab
« Antwort #16 am: 21 Mai, 2012, 13:28 »
Die SPD-Bundestagsfraktion hat 12 Thesen für ein "faires und zeitgemäßes Urheberrecht" vorgestellt. Ziel sei es, jenseits aller Schlagworte und "vermeintlich einfacher Lösungen" in einen "sachlichen Dialog mit allen Akteuren" von den Urhebern und Verwertern bis hin zu den Nutzern und der Netz-Community einzutreten, führte der rechtspolitische Sprecher der Parlamentsgruppe, Burkhard Lischka, am Montag in Berlin aus. Ausgangspunkt für die Sozialdemokraten sei die These, dass "Urheberrecht und geistiges Eigentum nicht obsolet geworden sind durch das Internet". Das Netz biete andererseits eine "Riesenchance", um künstlerische Werke zu verbreiten.

Die SPD distanziert mit dem dreiseitigen Papier klar von Vorstößen der anderen Oppositionsparteien, eine Kulturflatrate zur völligen Legalisierung von Filesharing mit urhebrrechtlich geschützten Werken im privaten Bereich einzuführen. "So einfach geht es nicht", betonte die frühere Justizministerin Brigitte Zypries. Dahinter verberge sich eine "pauschale Abgabe ähnlich wie die GEZ-Gebühr", erläuterte die Fraktionsjustiziarin. Somit müssten die Nutzer erst "eine erhebliche Summe" zahlen, "um Zugang zu freien Informationsquellen zu erhalten". Viele könnten sich das finanziell nicht leisten. Zudem würden Urheber quasi enteignet. Es gäbe zwar eine Entschädigung über Verwertungsgesellschaften. Die Schöpfer könnten aber nicht mehr bestimmen, wie ihre Werke verwertet werden. Zudem sei ein solches Modell international schwer durchzusetzen.

Für bestimmte Teile des Marktes kann sich die SPD-Politikerin aber spezielle Flatrates vorstellen. So gebe es schon rund 70 verschiedene Modelle im Musikbereich, dank derer man sich "für relativ günstiges Geld die Sachen anhören kann". Vergleichbare Angebote seien etwa auch für Verlage vorstellbar. Lischka ergänzte, dass er ein Nachdenken über Ansätze wie die Kulturflatrate für vernünftig halte. Das Urheberrecht dürfe aber nicht auf einen reinen Vergütungsanspruch reduziert werden, da dabei Aspekte des Persönlichkeitsrechts außen vor blieben.

Rechtsverletzungen im Internet möchte die SPD dem Rechtsexperten zufolge vor allem "direkt an der Quelle bekämpfen" und parallel im Einklang mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Abmahngebühren in einfachen ersten Fällen effizienter deckeln. Plattformen wie kino.to oder Megaupload hätten sehr viel Geld verdient durch Werbeeinnahmen. Es müsse daher darum gehen, sie von solchen Einkunftsmöglichkeiten abzuschneiden, erklärte Lischka.

Allgemein betonte der netzpolitische Fraktionssprecher, Lars Klingbeil, dass "wir unverhältnismäßige Durchsetzungsmaßnahmen wie Three Strikes [Warnhinweise und Internet-Sperren bei angeblichen Urheberrechtsverletzungen] ausschließen". Dies beziehe sich auch auf Warnhinweise, die auf einer flächendeckenden Erfassung des Internetverkehrs beruhten. Die Parole müsse lauten: "Vergüten statt verbieten."

Dem von der schwarz-gelben Koalition geplanten Leistungsschutzrecht erteilen die Sozialdemokraten eine Absage. Überschriften oder kleine Textauszüge in Form von Snippets zu schützen, könne nicht im Interesse einer Informations- und Wissensgesellschaft liegen, meinte Lischka. Dringenden Handlungsbedarf sieht die Fraktion bei einer Regelung zum Umgang mit "verwaisten oder vergriffenen Werken", um die Digitalisierung des Kulturguts und den Aufbau von Online-Bibliotheken zu erleichtern. Schnell kommen müsste laut der SPD auch ein wissenschafts- und bildungsfreundlicheres Urheberrecht. Man dränge bereits seit Längerem für ein Zweitverwertungsrecht für Fachautoren, die ihre Beiträge jenseits einer Verlagspublikation etwa auf den Seiten ihrer Hochschule gemäß dem "Open Access"-Prinzip frei zugänglich machen wollten. Ferner sei die umstrittene "Intranet-Klausel" im Urheberrechtsgesetz zumindest erneut zu verlängern, da sie gut funktioniere.

Korrekturen halten die Sozialdemokraten beim zehn Jahre alten Urhebervertragsrecht für nötig, um Kreativen angemessene Entlohnungen zu garantieren. Dieses sei geschaffen worden, um analog zu Tarifverhandlungen Einigungen zwischen Autoren und Verwertern zu vereinfachen, unterstrich Lischka. Bisher sei es aber erst zwei Mal zu entsprechenden Abschlüssen gekommen. Das Verfahren sei verbindlicher und effektiver zu gestalten, um Kontroll- uns Sanktionsmechanismen auszuweiten. Bei der Ausschüttung von Pauschalvergütungen durch Verwertungsgesellschaften ist der SPD zufolge mehr "Verteilungsgerechtigkeit" erforderlich, machte Siegmund Ehrmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, deutlich. Er wolle sich zwar nicht "am GEMA-Bashing beteiligen", aber Transparenz sei zentral. Die "Mentalität einer Gebühreneinzugszentrale" müsse bei Verwertungsfragen verhindert werden.

Quelle : www.heise.de

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Bundestag und Experten irrlichtern ums Urheberrecht
« Antwort #17 am: 21 Mai, 2012, 20:00 »
Bei einer Anhörung im Bundestag zum Urheberrechtsschutz im Netz am Montag blieben die geladenen Experten erwartungsgemäß uneins. Der Vorsitzende des Unterausschusses "Neue Medien", Sebastian Blumenthal (FDP), hatte vor der Sitzung gegenüber heise online noch die Hoffnung geäußert, dass "Chancen und Potenziale digitaler Geschäftsmodelle inklusive erste Erfahrungswerte" bei der Expertenanhörung im Vordergrund stehen sollten und nicht "allein restriktive Ansätze". Doch in der Sitzung unter dem Motto "Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet" stand dann erst einmal die Frage der Rechtsdurchsetzung im Mittelpunkt – insbesondere die Idee, dass Internet Service Provider Warnhinweise bei Urheberrechtsverstößen einblenden könnten.

Der Fachanwalt Dieter Frey monierte, dass die von einem Gutachten für das Wirtschaftsministerium skizzierte Idee eines Warnhinweismodells unausgegoren sei und als freiwilliges Modell in Folge der verfassungsrichterlichen Rechtsprechung nicht ohne gesetzliche Eingriffsgrundlage machbar wäre. Rolf Schwartmann, vielkritisierter Autor des Gutachtens, betonte dagegen, dass er die Provider nicht zu "Hilfssherriffs", sondern zu "Boten" machen wolle.

Der stellvertretende Vorsitzende des Internetwirtschaftsverbands Eco Oliver Süme wies daraufhin, dass Rechteinhaber eigentlich auch heute schon Warnhinweise verschicken könnten und nicht zwangsläufig abmahnen müssten. Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie betonte, dass die französische Three-Strikes-Lösung keine Blaupause für Deutschland sei. Allerdings müsse man natürlich nach Wegen zur angemessenen Rechtsdurchsetzung suchen. Ob derzeit kursierende Zahlen zu den Umsätzen durch Abmahnungen richtig seien, wollte Drücke nicht inhaltlich kommentieren: "Diese ganze Frage, wie viel da umgesetzt wird, blendet vollkommen aus, was das kostet, die Ermittlung beispielsweise." Es sei wirtschaftlich aber nicht machbar, einfach Warnhinweise statt Abmahnungen zu verschicken.

Der Sprecher des Chaos Computer Club Frank Rieger betonte, dass die Ermittlung von IP-Adressen unzuverlässig sei. Die Fehlerquote schätze der CCC auf 8 bis 10 Prozent, die teils technisch bedingt wären aber teils auch einfach von den IP-Adressermittlern "schlampig verarbeitet" würden. "Das Risiko, Opfer einer falschen Verdächtigung zu werden würde im Warnhinweismodell erhöht werden", sagte Rieger. Es sei keine technische Frage, ob man das Netz zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen zwangskontrollieren wolle, sondern eine politische – und für ihn eine inakzeptable.

Die vordergründig zahme Debatte unterschied sich jedoch maßgeblich vom Tonfall der schriftlich eingereichten Stellungnahmen: hier beharrten alle Seiten unbeirrt und unabhängig von der rechtlichen Machbarkeit auf ihren Maximalpositionen. So forderten der von den Grünen benannte Sachverständige Reimut van Bonn, Musiker und Mitarbeiter des Verbands unabhängiger Musikunternehmen (VUT), sowie Christian Sommer (Warner Bros) und Drücke den Einsatz von Deep Packet Inspection gegen Urheberrechtsverletzungen.

Für den CDU-Abgeordneten Thomas Jarzombek hatte sich in der Sitzung jedoch eines als eindeutig herausgestellt: "Ohne Gesetz wird es kein Warnhinweismodell geben." Außerdem seien "Warnhinweise ohne Sperrungen kein emotionales Streitthema mehr", sagte er gegenüber heise online.

In einem zweiten Teil der Anhörung sollte es um die Zukunft der Kreativwirtschaft gehen. Doch die angedachte grundsätzliche Diskussion fiel sehr kurz aus und konnte nur wenig Neues beitragen: zwar nannten die Experten einige Modelle wie die Musik-Abonnementdienste Spotify oder Simfy, den US-Videodienst Hulu und die britische Plattform Findanyfilm.com, aber beispielsweise im Buchbereich konnten die Experten wenig taugliche neue Möglichkeiten in der Digitalisierung identifizieren.

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Offline Jürgen

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Re: Urheberrecht: SPD lehnt Kulturflatrate ab
« Antwort #18 am: 22 Mai, 2012, 02:43 »
Zitat
Die Schöpfer könnten aber nicht mehr bestimmen, wie ihre Werke verwertet werden.
Konnten sie das denn bisher?
Nein, sobald sie die Rechtevertretung abgegeben haben, wie üblich.
Prozente kriegen sie, allenfalls...

Ist aber auch nicht verwunderlich.
Der Maurer verliert jedes Recht an seiner Arbeit, sobald er sie sich bezahlen lässt.
So hat er z.B. keinerlei Einfluss darauf, wer dahinter wohnen darf, in welcher Farbe angestrichen oder welches Plakat daran angebracht werden darf. Manche Architekten verstehen sich allerdings in dieser Hinsicht als Künstler  ::)
Das gleiche Ende seiner Rechte gilt für den Metzger, sobald die Wurst bezahlt ist. Es geht ihn nichts an, was der zahlende Kunde damit anstellt, solange er sie nicht als eigenes Produkt ausgibt und weiterverkauft.
Oder für den Lehrer am Ende der Stunde. Seine Schüler dürfen anschließend denken was sie wollen.
Und ein Fahrradmonteur hat absolut nichts darüber zu entscheiden, wann, wo und mit wem ich mit meinem Kauf herumgurke, was ich dabei anziehe, esse, denke...

Warum eigentlich soll es einem Künstler unbedingt besser gehen, selbst posthum noch 70 Jahre, oder einer gierigen Plattenfirma oder einem mächtigen Verleger?

Es wird höchste Zeit, den Genuss der Früchte einer Arbeit unabhängiger vom Berufsstand zu machen.


Jürgen - dessen veröffentliche Ansichten stets als gemeinfrei angesehen werden dürfen
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Linkspartei positioniert sich zum Urheberrecht
« Antwort #19 am: 28 Mai, 2012, 13:20 »
Die Linkspartei meldet sich in der aktuellen Urheberrechtsdebatte mit zehn Thesen und einem Gesetzesentwurf zu Wort. Die Linken wollen demnach vor allem die Rechtspositionen der Urheber gegenüber den Verwertern stärken und sogenannte Total-Buy-Out-Verträge ächten, in denen die Urheber die Nutzungsrechte an ihren Werken dauerhaft an einen Verwerter abtreten. Den Weiterverkauf von elektronischen Kopien (MP3s, E-Books et cetera) will die Partei erlauben.

Dem von der Verlagsbranche geforderten Leistungsschutzrecht erteilt die Linke eine Absage. Die Partei ist der Auffassung, dass ein Leistungsschutzrecht die freie Verbreitung von Informationen im Internet behindere. Ebenso wendet sich die Linke gegen eine Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen. Heute gelten Schutzfristen bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein solches "Erbrecht" sei mit den Vorstellungen der Partei von gerechter Verteilung nicht vereinbar.

Darüber hinaus positioniert sich die Linkspartei klar gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sowie gegen ein System der Warnhinweise oder gar Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Die in diesem Zusammenhang von Rechteinhabern geforderte Überwachung des Netzverkehrs durch die Internetanbieter wecke schnell weitere Begehrlichkeiten.

Die Debatte um ein dem digitalen Zeitalter angepasstes Urheberrecht war zuletzt durch die Erfolge der Piratenpartei sowie zahlreiche Wortmeldungen von Urhebern befeuert worden. Die Piraten haben sich dabei ebenso mit einem Eckpunktepapier zu Wort gemeldet wie die Sozialdemokraten mit ihren zwölf Thesen für ein zeitgemäßes Urheberrecht. Die Grünen hatten ihre Standortbestimmung schon im vergangen Jahr vorgenommen. Auch die CDU arbeitet an einem Positionspapier. Dass der Zugang zu Wissen frei bleiben soll, scheint dabei noch Konsens zwischen den Parteien zu sein. Auch das Abmahnunwesen wollen alle Parteien bekämpfen.

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Urheberrecht: Verhalten sich Politiker wie Prostituierte?
« Antwort #20 am: 09 August, 2012, 17:00 »
Ein überaus polemisches Video aus anonymer Quelle erreichte bisher über 11.3 Millionen Zuschauer. Es beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern die Medienindustrie mit Geldgeschenken Einfluss auf die Politiker und ihre Entscheidungen nimmt. Die ehemaligenBetreiber von tvshack.net und Megaupload können davon ein Lied singen. Sie warten derzeit auf den Ausgang ihrer Auslieferungsverfahren in die USA.

Wer das Filesharing-Portal The Pirate Bay besucht, kommt derzeit nicht an diesem Video vorbei. Der Macher des Kurzfilms sagte gegenüber dem IT-Portal ars technica, er habe die Produktion aus eigener Tasche bezahlt. Er möchte für mehr Bewusstsein für die Verknüpfungen zwischen den Vertretern der Kreativwirtschaft und der Politik sorgen. Bestes Beispiel dafür ist die Ernennung des ehemaligen Senators Chris Dodd als Geschäftsführer des Verbands der amerikanischen Filmwirtschaft, MPAA. Die weiteren Szenen des Films stellen die Problematik teilweise überspitzt dar. Dennoch sind momentan einige Personen von harten Strafen und einer Auslieferung in die USA betroffen. So auch der 24-jährige ehemalige Betreiber des Portals TVShack, der von Großbritannien nach Amerika überführt werden soll. Die Webseite von Richard O' Dwyer speicherte seine Daten nicht in den USA, es gibt bis auf die drohende Strafe keinerlei Verbindung zu diesem Staat. Kurios dabei: Großbritannien selbst hat bisher kein Interesse an einer Strafverfolgung gezeigt. O' Dwyers Linksammlung beinhaltete das gleiche Material, was man auch über Google, Bing & Co. auffinden kann. Gegen die Suchmaschinenanbieter wurde kein Verfahren angestrengt, O'Dwyer soll hingegen hart bestraft werden. Zum jetzigen Zeitpunkt haben fast 243.000 Personen eine Petition von Wikipedia-Gründer Jimmy Wales unterzeichnet, wonach das Auslieferungsverfahren fallengelassen werden soll. Doch die Problematik betrifft nicht nur die Macher von Linksammlungen oder Filesharing-Portalen, direkt oder indirekt ist jeder davon betroffen.

Ob das Video derartige Verfahren realistisch oder diese viel zu drastisch darstellt, ist natürlich Ansichtssache. Mit der Verhaftung eines Raubkopierers, seinem Abtransport oder der Ankündigung des MPAA-Chefs, man werde gegen jegliche Urheberrechtsverletzer in kriegsähnlichen Szenarien vorgehen, dürfte jedenfalls zahlreichen Zuschauern das Lachen vergehen. So wie dem Soldaten, der im Transporter den verhafteten Jugendlichen mit dem Sack über dem Kopf begleitet. Für die Umsetzung des Streifens heuerte man übrigens mehrere Profis aus der Filmbranche an. Die Produktionskosten werden auf 5.000 US-Dollar beziffert. Seinen Namen möchte der Hersteller des Films aber nicht nennen. "Sie sehen doch was mit Leuten passiert, die damit zu tun haben?", nannte er ars technica als Grund für die Geheimhaltung seiner Identität. Politiker unter Angabe des eigenen Namens in der Öffentlichkeit zu kritisieren, hält der Macher des Films für viel zu gefährlich. Er habe das Geld zusammen mit Freunden aufgebracht und habe beruflich mit Aktiengeschäften zu tun. Obwohl er selbst nicht in der IT-Branche tätig ist, will er anlässlich der Wahl des US-Präsidenten weitere Spots zum Thema Internet und Freiheit produzieren und veröffentlichen.


Sind Politiker nun käuflich oder nicht? Das muss letzlich jeder Leser für sich selbst entscheiden. Wer dafür noch ein wenig Background benötigt, die Webseite political-prostitution.com bietet diesbezüglich zahlreiche Informationen an.

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Urheberrechtsreform: Ein kleiner Strauß Änderungen statt 3. Korb
« Antwort #21 am: 20 September, 2012, 12:16 »
Das Bundesjustizministerium will noch in der laufenden Legislaturperiode das Urheberrechtsgesetz anpassen. So werde eine Regelung zur Nutzung verwaister Werke in diesem Herbst kommen, sagte Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch auf dem "Zukunftsforum Urheberrecht" in Berlin. Mit Hilfe von Gutachten sollen das komplexe Urheberwahrnehmungsgesetz vereinfacht und Vertragsabschlüsse zwischen Kreativen und Verwertern beschleunigt werden. Dabei werde auch darauf geschaut, was bei Verwertungsgesellschaften flexibler und transparenter gestaltet werden könne.

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BITKOM: Urheberrecht braucht Reform
« Antwort #22 am: 26 April, 2013, 12:30 »
Der BITKOM hat in einem Whitepaper zum Urheberrecht seine Forderungen festgehalten. Da die Konsumenten verstärkt auf digitale Inhalte zurückgreifen, was Fotos, Nachrichten, Musik, Bücher und Videos betrifft, sieht man einige grundlegende Änderungen im Urheberrecht für notwendig an. Außerdem werden mehr Transparenz und verstärkte Aufklärung gefordert.

Der Hightech-Verband BITKOM fordert von der nächsten Legislaturperiode eine Reform im Urheberrecht. Sowohl die Musik- und Filmindustrie als auch die Buchbranche sind in immer größerem Ausmaß von der Digitalisierung betroffen. Das Urheberrecht, wie es im Moment besteht, gehe nicht genügend auf diese Tatsache ein und könne „viele Herausforderungen der Digitalisierung nicht bewältigen“.

Eine aktuelle Umfrage unter Internetnutzern ergab, dass ein großer Teil der Befragten stark auf digitale Inhalte zurückgreift, was Medien betrifft. Auf der anderen Seite werden auch traditionelle Medien wie Schallplatten und CDs noch viel genutzt. Im Hinblick auf den heutigen „Tag des geistigen Eigentums“ beschäftigten sich der BITKOM und dessen Präsident Dieter Kempf mit der Situation des Urheberrechts in Deutschland. Er weist auf oftmals vorliegende „rechtliche Unsicherheiten“ hin, die das digitale Angebot durchaus auch einschränken. Hinzu komme ein sehr strenges Abmahnwesen seitens der Rechteinhaber, das sich ebenfalls negativ auf die Nutzer auswirke. Kempf nennt das, was bisher das Urheberrecht betreffend gemacht wurde, „Flickschusterei“ und plädiert für einen „umfassenden Ansatz“. Dies würde nicht unbedingt ein von Grund auf neues System bedeuten, denn das Urheberrecht sei wichtig als wirtschaftlicher Faktor, auch in Zeiten des Internets. Es fehle jedoch an Flexibilität, und man müsse die Gesetze weiterentwickeln.

Ein „Whitepaper Urheberrecht“ fasst die Forderungen des BITKOM zusammen. Dadurch, dass sich im schnelllebigen Internetzeitalter sehr häufig neue Publikationsarten ergeben, fordert man vom Gesetzgeber die erforderliche Flexibilität in Form von technologieneutralen Rahmenbedingungen. Nur so kann der „rechtliche Freiraum“ für „neue Anwendungen“ geschaffen werden. Was auch als dringend notwendig erachtet wird, ist die eindeutige Begrenzung des Abmahnwesens, das bedeutet, dass erstens keine unseriösen Abmahnungen erlaubt sein sollten und zweitens die Abmahngebühren „angemessen begrenzt werden“. Ansonsten wird das Urheberrecht für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar. Ein weiterer Punkt, den der BITKOM kritisiert, sind die Pauschalabgaben, die im Zusammenhang mit dem Urheberrecht auf Geräte und Speichermedien eingehoben werden. Diese wurden in den 1960er Jahren eingeführt und sind der heutigen Situation, in der viele Inhalte und Medien über Streaming-Dienste im Internet angeboten werden, nicht mehr angemessen, so die Aussage des Whitepapers.

Man wird nicht umhin kommen, die Konsumenten genauer und deutlicher über das Urheberrechtsgesetz aufzuklären, eine Belehrung darüber sollte schon in der Schulzeit erfolgen. Des Weiteren spricht sich der BITKOM für eine Reform der Verwertungsgesellschaften aus, die im Moment nicht transparent und nicht effizient genug seien.

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