Autor Thema: SonyBMGs "Schnüffel"-DRM: Wie man sich unbeliebt macht  (Gelesen 3288 mal)

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Richter segnet Einigung im Verfahren um Sony-BMG-Rootkit ab
« Antwort #30 am: 23 Mai, 2006, 10:35 »
Das New Yorker Bezirksgericht hat die Ende vorigen Jahres vorgeschlagene Schlichtung zwischen Sony BMG und Sammelklägern im Prozess um Kopiersperren genehmigt. Das teilt die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mit, die an dem Verfahren beteiligt war. Alle Sony-BMG-Kunden, die nach dem 1. August 2003 eine CD mit dem missglückten DRM-System erworben oder genutzt und ihre Ansprüche angemeldet haben, bekommen eine Entschädigung.

In dem Verfahren ging es um die Kopiersperren XCP der britischen Firma First4Internet sowie MediaMax von Suncomm. Sie wurden auf etwa fünf Millionen CDs eingesetzt. Betroffen sind über 50 Titel, die in Japan, Kanada und den USA verkauft wurden. Die von den "Kopierschutzmechanismen" installierten Treiber machen Windows-PCs und Mac-Rechner für wohlgezielte Angriffe anfällig.

Neben Entschädigungen in Form von Album-Downloads oder der Zahlung von 7,50 US-Dollar verspricht Sony BMG laut Einigung auch, keine weiteren CDs mit der inkriminierten Technik zu produzieren und zu vertreiben. Das Plattenlabel hatte bereits die betroffenen CDs zurückgerufen und begonnen, sie vom Markt zu nehmen.

Quelle : www.heise.de

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Sony BMG legt kalifornischen Rechtsstreit um Rootkit-Kopierschutz bei
« Antwort #31 am: 20 Dezember, 2006, 13:45 »
Das Plattenlabel Sony BMG hat sich bereit erklärt, zur Beilegung einer Klage wegen seines Rootkit-Kopierschutzes in Kalifornien 750.000 US-Dollar zu zahlen. 128.000 US-Dollar entfallen auf Prozesskosten der Kläger – der Bezirksstaatsanwalt des Los Angeles County und der kalifornische Justizminster – und 622.000 auf eine Geldbuße. In einer Mitteilung heißt es, Sony BMG werde außerdem ein Entschädigungsprogramm für betroffene Verbraucher auflegen.

Anfang November vorigen Jahres war bekannt geworden, dass Sony BMG auf einzelnen seiner mittels Digital Rights Management (DRM) kopiergeschützten CDs Software einsetzt, die sich vor neugierigen Blicken versteckt und potenzielle Sicherheitslöcher reißt. Von Januar bis November 2005 habe Sony BMG 52 Musiktitel auf CDs mit der Software XCP vertrieben und damit 6,6 Millionen US-Dollar eingenommen und durch 27 Titel mit der Kopierschutzsoftware MediaMax 6 Millionen US-Dollar, rechnen die Kläger vor. 15 Prozent dieser Einnahmen habe Sony BMG in Kalifornien erzielt.

Der kalifornische Justizminister Bill Lockyer gab Sony BMG mit auf den Weg, dass Unternehmen, die ihre CDs mit Software ausstatten, die das Kopieren der Musikstücke begrenze, die Verbraucher darüber informieren müssen. Auch müssten sie dafür sorgen, dass keine Sicherheitslücken auf Computern entstehen. Sony BMG habe diese Lektion gelernt und diese Praxis beendet. Die Einigung enthalte aber keine Haftunganerkenntnis, heißt es weiter in der Mitteilung. Auch in Texas und mit der Federal Trade Commission bahne sich eine außergerichtliche Einigung an.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 20 Dezember, 2006, 14:52 von SiLencer »

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Das Plattenlabel Sony BMG hat sich in den USA mit weiteren US-Bundesstaaten über eine Entschädigungszahlung für Kunden geeinigt, die Musik-CDs mit Kopierschutz-Rootkit erworben haben. Unter der Leitung des Justizministers von Massachusetts hat sich ein Konsortium von 39 Bundesstaaten und dem District of Columbia darauf verständigt, dass Sony BMG betroffenen Kunden bis zu 175 US-Dollar zahlt. Das Unternehmen soll auf seiner Website die Bedingungen veröffentlichen, unter denen die Kunden ihre Ansprüche anmelden können. Außerdem zahlt Sony BMG zur Beilegung der Untersuchungen 4,25 Millionen US-Dollar, schreibt der Justizminister Tom Reilly. Die Einigung muss noch vom Suffolk County Superior Court abgesegnet werden.

Durch die Einigung soll Sony BMG davon abgehalten werden, künftig Kopierschutzssoftware auf seinen Musik-CDs einzusetzen, ohne die Kunden darüber zu informieren. Insbesondere dürfe das Plattenlabel nie wieder die DRM-Software XCP und MediaMax einsetzen. Anfang November vorigen Jahres war bekannt geworden, dass Sony BMG diese Software versteckt einsetzt, die potenzielle Sicherheitslöcher reißt. 12 Millionen dieser CDs habe Sony BMG verkauft, erläutert Reilly. Kürzlich hat sich Sony BMG auch mit dem Bundesstaat Kalifornien in dieser Sache geeinigt.

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Sony BMG einigt sich in Rootkit-Affäre mit US-Handelsaufsicht
« Antwort #33 am: 30 Januar, 2007, 18:11 »
Das Plattenlabel Sony BMG hat sich gegenüber der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) dazu verpflichtet, jedem durch Kopierschutzsoftware geschädigten Computernutzer bis zu 150 US-Dollar Schadensersatz zu zahlen. Außerdem sollen die Käufer von CDs mit schädlicher DRM-Software ihren Tonträger bis zum 31. Juni 2007 austauschen können. Sony BMG verpflichtet sich weiter, die Kundschaft deutlich und ausführlich über die Grenzen der Musiknutzung bei Sony-BMG-CDs auszuklären, künftig nicht mehr versteckt Software auf Computern zu installieren, die Kunden nicht mehr mit Hilfe dieser Software auszuspionieren und jeder DRM-Software Deinstallationsroutinen mitzugeben. Das geht aus einer FTC-Mitteilung hervor.

Sony BMG habe Bundesgesetze verletzt, indem das Plattenlabel CDs verkauft hat, ohne die Kunden darüber aufzuklären, welche Software darauf enthalten ist und in welcher Weise das Abspielen und Kopieren der darauf enthalten Musik begrenzt wird, lauten die Vorwürfe der Handelsaufsicht. Zudem habe die Software das Hörverhalten der Kunden ausgekundschaftet, um ihnen gezielt Marketingbotschaften zukommen zu lassen. Außerdem habe die DRM-Software die Computernutzer großen Sicherheitsrisiken ausgesetzt.

Anfang November 2005 war bekannt geworden, dass Sony BMG die DRM-Software XCP und MediaMax versteckt eingesetzt hat, die unter anderem potenzielle Sicherheitslöcher reißt. 12 Millionen dieser CDs hatte Sony BMG verkauft. Momentan ist das Plattenlabel dabei, in den US-Bundesstaaten die Scherben zusammenzukehren.

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Sony zerrt Kopierschutz-Entwickler vor Gericht
« Antwort #34 am: 14 Juli, 2007, 20:52 »
2005 war nicht das Jahr des Musikkonzerns Sony BMG. Gegen Raubkopierer wollte das Unternehmen seine Musik-CDs schützen, handelte sich aber nur eine Menge Ärger ein. Zuerst die peinliche Panne mit dem Kopierschutz XCP, dann versah der Konzern auch noch knapp sechs Millionen CDs mit der nächsten neuen Kopierschutztechnik "MediaMax". Dieser Kopierschutz hatte aber zur Folge, dass bei Windows-Computern Tür und Tor für Hacker geöffnet wurden.

Schutz gefährdet Rechner

Von dem Problem betroffen waren Windows-Systeme, bei denen die MediaMax-Software Zugriffsrechte aufhob und somit eine potenzielle Sicherheitslücke für Hackerangriffe schuf. Sony musste handeln und die stinksauren Käufer entschädigen. Nun will Sony BMG den Hersteller des Kopierschutzes "Amergence Group" zur Verantwortung ziehen lassen und reicht vor einem Gericht in New York Klage ein. Die Technik sei laut Sony BMG fehlerhaft gewesen.

Ähnlich ging Sony BMG in der Vergangenheit gegen die Entwickler des XCP-Kopierschutzes vor. Im vergangenen Herbst erklärte sich der Kopierschutz-Hersteller bereit, 5,75 Millionen Dollar zu zahlen. Der Musikriese fordert Medienberichten zufolge nun insgesamt zwölf Millionen Dollar von der in Phoenix ansässigen Firma, die früher unter dem Namen SunnComm International auftrat. Die beklagte Firma will dies nicht kampflos hinnehmen und sich gegen den Musikkonzern zur Wehr setzen.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Verkäufer muss Schadensersatz für "Sony-Rootkit-CD" zahlen
« Antwort #35 am: 12 September, 2009, 17:11 »
Für viel Ärger und schlechte Presse hatte Anfang 2006 der Einsatz der Kopierschutzsoftware XCP auf Musik-CDs gesorgt. Das sogenannte "Sony Rootkit" beschäftigte aber nicht nur in den USA die Gerichte. So hatte sich hierzulande auch das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek mit der Klage eines durch den Kopierschutz Geschädigten zu beschäftigen (Az. 712 C 113/08).

Der Kläger des Verfahrens hatte von der Beklagten bei eBay eine Anastacia-CD von Sony erstanden. Als er sie auf seinem Rechner abspielen wollte, sei eine Warnmeldung des Antivirusprogramms erschienen, derzufolge ein Trojaner namens "rootkit.b" erkannt wurde. Der Kläger hatte daraufhin seine drei Rechner auf Schad-Software hin untersucht und "einen Wiederherstellungspunkt gesetzt". Daraufhin sei es zu Datenverlusten gekommen.

Im Rahmen der Klage begehrte er 200 Euro für 20 Arbeitsstunden "während des Durchlaufens des Antivirusprogramms" sowie 100 Euro für zehn Stunden, die er für die Wiedereingabe verloren gegangener Daten benötigt habe. Außerdem reklamierte er Ersatz für entgangenen Gewinn, da er in dieser Zeit seiner selbständigen Tätigkeit nicht habe nachgehen können. Zudem forderte er 800 Euro, die er einem Fachmann für die Instandsetzung seines Netzwerks habe zahlen müssen und rund 185 Euro Anwaltskosten. Insgesamt verlangte er folglich rund 1.500 Euro.

Das Gericht verurteilte den Verkäufer schließlich zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von rund 1.200 Euro. Nach Ansicht des Richters war die verkaufte Musik-CD mit einem Sachmangel behaftet. Der Käufer einer CD könne erwarten, dass sich diese auch auf einem PC abspielen lasse, ohne dass in sein System eingegriffen werde. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens stehe aber fest, dass ein auf der Sony-CD befindliches Programm zumindest versucht habe, auf das Internet zuzugreifen.

Der Verkäufer der CD habe für diesen Mangel einzustehen. Zwar könne einem Musikhändler normalerweise nicht zugemutet werden, ein Exemplar jeder Musik-CD vorab zu überprüfen. Im vorliegenden Fall bestehe aber die "nicht nur entfernte Möglichkeit", dass dem Verkäufer die Problematik rund um die Sony-Produkte bekannt gewesen sei. Dagegen treffe den Kläger kein Mitverschulden. Dieser habe nicht anders reagiert, "als von einem gewöhnlichen Nutzer in der Situation zu erwarten war". Insbesondere sei seine Reaktion durch den Mangel "herausgefordert" worden. Dementsprechend verurteilte das Gericht den Händler zur Zahlung des geforderten Schadens bis auf den Posten des entgangenen Gewinns. Das Urteil ist nach Angaben des Klägers inzwischen rechtskräftig.

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