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Erneut Auto-Dialer aufgetaucht
« am: 07 März, 2005, 11:16 »
Die Verbraucherschutz-Site Dialerschutz.de meldet einen erneuten Abzock-Versuch mit Auto-Dialern, die sich ohne Wissen des Nutzers einwählen. Für die Rufnummern 09009-0000-929 bis -932 sind nach diesen Angaben illegale Einwahlprogramme aufgetaucht, die sich per Active-X automatisch auf dem Computer des Opfers installieren und ohne Zutun des Anwenders teure Verbindungen aufbauen.

Für die Einwahlnummern gibt es auch registrierte Dialer. Beschwert sich ein Opfer, kann der Anbieter auf ein legales und registriertes Einwahlprogramm verweisen. Die Telekom lehnte erste Beschwerden von geprellten Kunden gegen die Rechnungen folgerichtig ab. Die Initiatoren dieser Abzocke, die aus dem Ausland operieren, haben sich viel Mühe gemacht, ihre Spuren zu verwischen: Beim Download der illegalen Variante kommen Session Keys mit sehr kurzer Laufzeit zum Einsatz, berichtet Dialerschutz.de. Das soll offenbar den Nachweis erschweren.

Auf den Websites des Anbieters kommen zudem Auslandsdialer zum Einsatz, die Telefonnummern auf den Südseeinseln Wallis und Futuna anrufen. Das französische Übersee-Territorium hat gerade einmal 16.000 Einwohner; die dortige Telefongesellschaft dürfte über zusätzliche Anrufe, die Geld in die Kasse spülen, froh sein. Beim Einsatz von Auslands- oder Satellitendialern zahlen die betreffenden Telefonfirmen einen Anteil der sehr hohen Einnahmen für eingehende Anrufe an die Betreiber solcher Angebote.

Solche automatischen Dialer bringen das gesamte System ins Wanken: Selbst Kunden, die einer Dialer-Einwahl zugestimmt haben, könnten sich mit dem Argument, ein selbstlöschender Auto-Dialer habe die Verbindung ohne ihr Zutun hergestellt, um die Zahlung herummogeln. Der Branchenverband Freiwillige Selbstkontrolle Mehrwertdienste e. V. (FST) sah bereits beim ersten Auftauchen eines solchen illegalen Dialers das Registrierungssystem ausgehebelt. Gegen diese Masche helfen auch nicht die kürzlich verschärften Regeln für Dialer -- die sehen zwar umfangreiche Vorschriften über die Einblendung von Fenstern vor, jedoch keinerlei Nachweis, welches Dialer-Programm für die jeweilige Verbindung zum Einsatz kam.

Die Regulierungsbehörde (RegTP) prüft den Fall bereits. Allerdings muss sie zunächst einmal die Beweise auswerten und den Anbieter anhören. Stellt die RegTP einen Missbrauch fest, kann sie die Dialerregistrierung und die Zuteilung für die Einwahlnummern widerrufen sowie die Rechnungslegung und das Inkasso stoppen.

Quelle : www.heise.de

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