Autor Thema: Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden  (Gelesen 4347 mal)

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Volkszählung: Software stiftet Chaos
« Antwort #30 am: 11 August, 2011, 13:01 »
Mit verschwundenen Meldungen, unberechtigten Mahnungen und nicht gezahlten Aufwandsentschädigungen löst die Volkszählungssoftware Ärger bei den Betroffenen aus.

Die Software ist schuld, dass bei der aktuellen Volkszählung nicht alles so glatt läuft, wie es sollte. Insbesondere Haus- und Grundstückseigentümer haben unter den Mängeln der Erfassungssoftware zu leiden, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten. So stürzt das Erfassungsprogramm häufig ab oder speichert die eingegebenen Daten nicht.

Das erfahren die Betroffenen häufig erst, wenn ihnen in amtlichen Schreiben ein Bußgeld angedroht wird. In der Mitteldeutschen Zeitung rät eine Juristin der Verbraucherzentrale Halle den Empfängern, sich umgehend mit den kommunalen Behörden in Verbindung zu setzen. Hilfreich sei es, sich Ausdrucke oder Kopien der ausgefüllten Formulare als Nachweis zu behalten, sollte die Software versagen.

Manche Kommunen sind allerdings durch die vielen Nachfragen bereits derart überlastet, dass sie ihre Telefone auf Anrufbeantworter umschalten, wie die bei der Rheinischen Post berichtet.

Doch nicht nur Befragte kämpfen mit Softwareproblemen. Auch die freiwilligen Helfer müssen zum Teil unter den Unzulänglichkeiten des Systems leiden. Jedem Befragten steht eine Aufwandsentschädigung zu. Auf deren Abrechnung und Auszahlung müssen sie mancherorts lange warten. So berichtet der NDR, dass manche Interviewer schon mehr als acht Wochen auf das ihnen zustehende Geld warten.

Auf der Website des für den Zensus 2011 zuständigen Statistischen Bundesamts hingegen scheint alles in Ordnung zu sein. Von Berichten über Probleme und Hinweisen für Betroffene fehlt jede Spur. Stattdessen heißt es dort tatkräftig: "Um verlässlich wirtschaften und planen zu können, machen Unternehmen meist jährlich eine Inventur. So ähnlich kann man sich auch den Zensus vorstellen: als eine Art Inventur für das ganze Land." Bleibt nur zu hoffen, dass die Unternehmen für ihre Inventur auf andere Software setzen.

Quelle : www.golem.de

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Zensus-Verweigerern droht Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft
« Antwort #31 am: 10 Januar, 2012, 13:20 »
Um das Verfahren möglichst zeitnah abzuschließen, droht diversen Zensus 2011-Muffeln ein Strafgeld, weil sie ihre ausgefüllten Fragebögen nicht rechtzeitig eingereicht haben. Die angeschriebenen Bürger müssen vielerorts 300 Euro plus Gebühren an die zuständige Verwaltung zahlen. Gleichzeitig wird bei Nichterfüllung oftmals ein neues Zwangsgeld von 500 Euro und eine Ersatzzwangshaft angedroht.

Wie die „Neue Westfälische“ berichtet, haben in Bielefeld von 20.000 Personen anfangs 450 und nach Erhalt der Androhung des Zwangsgeldes nur 200 den Fragebogen nicht ausgefüllt. Laut der zuständigen Zensusbeauftragten sei es „besonders bitter“, wenn das gesamt Bild aufgrund der fehlenden Bögen „verfälscht“ würde. Bei 200 fehlenden Auskünften sei das Gesamtbild etwa um den Faktor 35 verfälscht. Eine repräsentative Umfrage sei nur möglich, wenn möglichst alle Befragten mitmachen würden. Mit dem Versand der Zwangsgeldfestsetzungen möchte man eine möglichst aussagekräftige Umfrage erreichen. Mit Versand der ersten Zahlungsaufforderung wird oftmals gleichzeitig ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht. Viele Angeschriebene scheinen dem Druck zu weichen und füllen ihre Bögen aus, doch nicht alle.

In Sachsen-Anhalt ergingen diese Schreiben bereits im Dezember letzten Jahres. Ein Blogger berichtete Anfang Dezember 2011 unter marcokanne.de darüber, dass in seinem Fall inklusive der Verwaltungsgebühren und Auslagen ein Gesamtbetrag von 328,50 Euro erhoben wurde. Ihm wurde neben weiteren Gebühren auch eine sogenannte „Ersatzzwangshaft“ angedroht, falls er sich dauerhaft weigere, mitzumachen. Bleibt beispielsweise die Vollstreckung eines Zwangsgeldes erfolglos, so kann die zuständige Verwaltung zur Durchsetzung das Beugemittel der Ersatzzwangshaft einsetzen. Die Vollstreckungsbehörde muss aber die Anordnung der Ersatzzwanghaft beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
 Sie darf nicht von einem Mitarbeiter, sondern nur gerichtlich angeordnet werden.

In Baden-Württemberg sei die „Friedenspflicht“ seit dem 7. Januar abgelaufen. Das Statistikamt in Stuttgart hat kürzlich damit begonnen, insgesamt 95.000 Bescheide zu verschicken. Auch dort hofft man laut eigener Auskunft, dass man ein förmliches Verwaltungsverfahren umgehen kann. Doch auch in Stuttgart hält man sich alle Möglichkeiten offen.

Die angewendete Praxis ist aus Sicht der Piratenpartei „untragbar“. Auch wenn sich der Widerstand aufgrund der zumeist doch recht allgemein gehaltenen Fragen in Grenzen hält, sollte man sich nach Ansicht der Piraten überlegen, warum sich manche Menschen dennoch weigern, ihre Auskünfte zu erteilen. Matthias Schrade, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei findet: „Allein schon die datenschutzrechtlichen Bedenken rechtfertigen beim Zensus den zivilen Ungehorsam als angemessene Form des Protests.“ Alle bisher gesammelten Daten sollten vernichtet werden. Die Behörden hätten vielmehr darüber nachzudenken, wie eine Volkszählung datensparsam und grundrechtskonform durchgeführt werden könne. Bürger sogar zu inhaftieren, weil sie ein Formular nicht ausfüllen, sei „absolut unverhältnismäßig“ und könne nicht im „Interesse unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaats liegen“, so Schrade.

Quelle : www.gulli.com

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Offline Jürgen

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Re: Zensus-Verweigerern droht Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft
« Antwort #32 am: 11 Januar, 2012, 03:13 »
Statistik hatte ich in meinem Leben mehrfach als Ausbildungsinhalt, in Schule, Uni und Berufsausbildungen, aber ein Begriff "Faktor 35" im Zusammenhang mit etwa 1% fehlenden Daten kam da niemals vor.

Um als repräsentativ zu gelten, stört so eine kleine Fehlmenge eigentlich nicht, sofern nur die Gesamtdatenmenge groß genug bleibt UND die Auswahl und Ursache der Fehlmenge nicht der Art nach wichtige zu bewertende Details verfälscht.
Aber zwangsweise doch beigetriebene Daten dürften typischerweise als besonders oder gar systematisch verfälscht gelten und gehörten ohnehin eher ausgesondert.

Und überhaupt, Statistiken werden viel zu wichtig genommen.
Statistisch ist ein Umfragewert von fast zwei Prozent für Untote nicht relevant.
Aber im Bundestag zieht sich so ein Elend ewig lange hin und dominiert tatsächlich die Politik  :Kopf
Wenigstens zwei Prozent wirklich kluge und standhafte Politiker oder ehrliche Banker dagegen könnten das allergrößte Übel vielleicht gerade noch verhindern  :rauch
Wenngleich auch ein einziger anständiger Präsi nicht, selbst wenn man den denn hätte  ;wusch

Dennoch, jedes Individuum ist ein Einzelfall, und dem nützt die Demokratur der Statistiken und Mehrheiten oft gar nix.
Die Wahrscheinlichkeit, im Straßenverkehr oder durch Blitzschlag zu Tode zu kommen, ist nicht irrelevant und zudem viel höher als die, durch eigene ehrliche Arbeit oder einen Lottogewinn reich zu werden.
Aber was hoffen die Mehrheiten...

Jürgen
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Re: Zensus-Verweigerern droht Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft
« Antwort #33 am: 11 Januar, 2012, 10:08 »
Ich habe diesen zu erfassenden DatenM.I.S.T. auch zwei Mal bekommen. Genau so oft ist der in der Mülltonne gelandet. Ich weigere mich den Wisch auszufüllen. Da meine Adresse offensichtlich bekannt ist kann man sich, wenn der Datenschutzbeauftragte auf Einzelanfrage dem zustimmt, sich die benötigten Informationen zu meinem Vermögen und Lebensumfeld bei den passenden Behörden einsammeln. Aber das ist dann ja nicht mehr so neutral wie jetzt  ;muah (woher sonst wissen die das ich nicht mitgemacht habe?)

Mein Neffe wohnt nebenan, der ist auch "zufällig" ausgewählt worden. Der hat, um Ärger zu vermeiden (vielleicht auch weil er hofft so an eine neue Heizdecke zu kommen) den Wisch ausgefüllt und ordnungsgerecht zurückgeschickt. Er bekam jetzt auch noch mal Post, mit Androhung auf Zwangsgeld, weil er nicht mitgemacht hat. Wie soll er das Gegenteil beweisen, vor Allem warum? Solchen Leuten darf man diesen Auftrag anscheinend nicht überlassen, sie gehen nicht ordentlich damit um. Oder war es die böse Post? Man weiss es nicht. Was für mich aber wieder sicher ist: füllt er jetzt noch mal aus und schreibt irgendetwas anders, ist er dann dran weil er mal "falsche" Angaben gemacht hat. Mich beeindruckt dieses Gelaber dieses "Erfassungsinstitutes" herzlich wenig. Zwangsgeld? Bei mir gerne! Wo nix zu holen ist hat der Staat sein Recht verloren  :fy
Ansonsten bleibt es der Geschäftsleitung/Rechtsabteilung frei sich mit mir auch auf meinem Niveau zu unterhalten, für vermittelnde Gespräche reise ich gerne mal 1000 Km  :x
Das kommt immer gut wenn ich loseier, mein grosser Humor hat nämlich Grenzen. Meine Hausordnung (hier bekannt als eiserner Gustav) hat wie vieles einen Anfang und ein Ende, zwischen diesen liegen rund(e) 900mm verzinktes Rohr. Hat schon öfters bei schwierigen Fällen und Mitmenschen denen das Wort NEIN zu kompliziert war geholfen :jo

Nebenbei bemerkt: es ist eine absolute FRECHHEIT MIR noch die Portokosten für diesen Humbug auf's Auge drücken zu wollen.


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Die Krankenkassen haben vor Lichtjahren auch mal mit dem "Notopfer" herumgebettelt, wollten von mir 20 DM. Als sie sie nicht bekamen drohte man mir mit Repressalien. Der Aufwand der betrieben wurde war höher wie meine "zu erwartende" Notopferbereitschaft. Als Einziger aus der Familie habe ich nicht gezahlt, ich bin auch der Einzige der Familie der nicht immer noch auf die Rückzahlung dieses Geldes wartet. Die Aktion der Kassen war Verfassungsrechtlich auch nicht sauber....


Munter bleiben  :ha
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Re: Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden
« Antwort #34 am: 23 Januar, 2012, 22:26 »
Nun ist es soweit. In den letzten 48 Stunden erreichten uns vom Statistischen Landesamt zwei förmliche Zustellungen mit der Bitte diese nicht zu knicken. Hmm, das hat wer anders schon vorab für mich erledigt Aber egal, diesen Brief ereilt das gleiche Schicksal wie mich am Tag meiner Beerdigung:

Zitat

She wrote upon it:

Return to sender, address unknown.
No such number, no such zone.

Nach wie vor habe ich keinen Nerv Zettel auszufüllen, die zu verschicken und das auch noch zu bezahlen. Meinen Vater* zu transportieren geschweige zu inhaftieren... da werden die Spass dran haben, da bin ich mir sicher! Den hat die 6.Armee wieder ausgespuckt. Mit seinen 86 Jahren lässt der sich von dem Geleier nicht beeindrucken. Mir wiederum tun ein paar Tage Urlaub mal ganz gut.

Munter bleiben



*ebenso wurden angeschrieben:
Bruder, Schwägerin, Neffe, Schwester ....ich vermisse nach wie vor die Transparenz
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Bei der Volkszählung 2011 ist es im Norden zu einer Reihe von Pannen gekommen. So wurden Briefe an verstorbene Hauseigentümer verschickt und massenhaft Bescheide ohne die notwendigen Fragebögen.

Auch verstorbene Hauseigentümer hatten Zensus-Post.

Das geht aus der Antwort der schleswig-holsteinischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Werner Kalinka hervor, die der dpa vorliegt. Dem auf Mitte Februar datierten Papier zufolge ist der Norden dabei kein Einzelfall: Die genannten "Ereignisse" seien nach Erkenntnissen des Statistikamts Nord bei allen Statistischen Ämtern in vergleichbarer Größenordnung aufgetreten. Der Zensus war die erste gesamtdeutsche Volkszählung.

Quelle: dpa / Kieler Nachrichten
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Glück für einen Verweigerer der Volkszählung "Zensus 2011": Ihm wurde von offizieller Stelle mitgeteilt, seine Daten seien nun nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr von Nöten. Somit hätten auch die bereits ergangenen Zwangsgeldbescheide "ihren Zweck verloren". Der Betroffene muss der Behörde bis auf die Verwaltungsgebühren der Bescheide nichts mehr bezahlen.

Der Arbeitskreis Zensus berichtet von einem Fall aus Niedersachsen, bei dem hartnäckiges Nichtstun letztlich zum Erfolg führte. Der Betroffene wurde letztes Jahr angeschrieben, weil er Auskunft über seine persönlichen Daten und sein Umfeld geben sollte. Vor dem neuerlichen Bescheid hatte man ihm sogar mündlich wie schriftlich mit Zwangshaft gedroht. Vor wenigen Tagen stellte die zuständige niedersächsische Erhebungsstelle das Verfahren ein. Da die Erhebung der Informationen laut ZensG 2011 mittlerweile abgeschlossen sei, habe eine Festsetzung des Zwangsgeldes ebenfalls seinen Zweck verloren, gab man bekannt. Die Vollstreckung wurde dementsprechend eingestellt. Allerdings werden weiterhin die Verwaltungsgebühren erhoben, die für jeden einzelnen Bescheid zwischen 30 bis 100 Euro liegen.

Bislang ist unklar, ob diese Praxis im gesamten Bundesgebiet angewendet wird. Möglicherweise handelt es sich dabei lediglich um einen Einzelfall. Michael Ebeling vom Arbeitskreis Zensus hofft, dieser Bescheid könnte vielleicht das Ende der Zwangsmaßnahmen aller Verweigerer einläuten. Ebeling dazu: “Viele Menschen haben sich bei uns gemeldet und von ihren Nöten durch bürokratische und bedrückende Drohgebärden der Behörden berichtet. Es wäre gut, wenn diese unsere Gesellschaft beschämenden Handlungen nun endlich ein Ende finden.”

Quelle : www.gulli.com

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Wir haben uns ja allen Androhungen zum Trotz ja auch auf stur gestellt. Angredroht wurde mir persönlich deshalb so einiges (Geldstrafe bis ersatzweise Haft), reagiert hab ich nicht. Bei meinen Eltern kam dagegen nichts dergleichen.

Mich darf der Zensus mal recht lieb haben, genau wie der Rest der Politik!
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