Autor Thema: Bankgeheimnis ...  (Gelesen 4246 mal)

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Offline SiLæncer

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Steuerdaten-CD interessant für Forensiker?
« Antwort #30 am: 05 Februar, 2010, 18:07 »
Die umstrittene Steuersünder-CD könnte sich möglicherweise als Bumerang erweisen. Durch datenforensische Methoden können Rückschlüsse auf die Herkunft des Datenträgers, und damit womöglich den Verkäufer, gezogen werden, warnen Experten.

Die deutsche Regierung erwägt, von einer anonymen Schweizer Quelle eine Daten-CD mit den Namen von Steuerhinterziehern zu kaufen. Die Schweizer sind über das deutsche Verhalten erbost; sie befürchten eine Aushebelung ihres stets hochgehaltenen Bankgeheimnisses. Neben den ethischen und politischen Aspekten sind aber auch technische Besonderheiten zu beachten. Mittels spezieller Verfahren aus der Datenrettung und Forensik ist auch die Herkunft der CD bestimmbar. So können digitale Spuren bis hin zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden, geben die Spezialisten von Kroll Ontrack zu bedenken.

"Es gibt verschiedene Wege, um die Identität des Inhabers der Steuersünder-CD zu ermitteln", erläutert Reinhold Kern, Abteilungsleiter Forensik bei Kroll Ontrack. Beim Brennen einer CD werden dem Fachmann zufolge etwa die Brenn-Software, die Marke des Geräts sowie die Seriennummer des Brenners gespeichert. Anhand dieser Informationen ist beispielsweise ein Arbeitsplatz schnell auffindbar. Somit ließen sich nicht nur Hinweise auf die Echtheit der Daten finden, sondern auch auf denjenigen, der sich mit dem Verkauf dieser Identitäten einige (Millionen) Euro hinzuverdienen will.

Exakte Informationen über die Herkunft der Steuersünder-CD dürften besonders für die betroffenen Banken von Interesse sein. Zwar verfügt der Inhaber über die Möglichkeit, die Daten per Software in einem "relativ einfachen Verfahren" zu verschlüsseln und mit einem 20-Stellen-Passwort zu versehen, das schwer zu knacken sei, wie Kern gegenüber pressetext betont. Spätestens im Fall des Verkaufs müssten die Daten jedoch freigegeben werden. Allerdings weist Kroll Ontrack darauf hin, dass die gerichtliche Verwertbarkeit der forensisch erforschten Informationen von Fachjuristen beurteilt werden müsse.

Quelle : www.gulli.com

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Offline kater

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Re: Steuer-CD soll 400 Millionen Euro einbringen
« Antwort #31 am: 05 Februar, 2010, 18:43 »
über die Motive von deutschen Steuersündern zu spekulieren ist müßig. Unsere Steuergelder sind doch bei Vaddern gut angelegt.  ;D. Gleichfalls kann man sich über den rechtlichen Sachverhalt beim Kauf der CD streiten.
Was mich an der sache mehr juckt ist die Scheinheiligkeit der schweizer Argumentation. Das Bankgeheimnis ist sozusagen Dienst am Kunden, welcher bitte. Bestimmt nicht derer die ihren Lohn zur Bank tragen und sich in JEDER Hinsicht gesetzestreu verhalten wollen. Nein, das Bankgeheimnis ist die vielleicht profitabelste Geschäftsidee die in der Schweiz gepflegt wird. Wenn irgendwo auf der Welt illegale Gelder verschwinden sollten wurden sie entweder verbuddelt oder in die Schweiz gebracht. Ahnliches Verhalten anderer Ländern sind reiner Nachahmungstrieb.  Da werden die Vermögen deutschen Juden und und andere Verfolgte der Nazis bemüht aber das das Geld der Täter genau so gern gebunkert wurde wird verschwiegen. Das gleiche gilt für Kriminelle jeder Art und politische Verbrecher.
Mein Fazit, wenn die Schweiz das Wort Helerei in den Mund nimmt, dann bitte zuerst an die eigene Nase fassen
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Re: Bankgeheimnis ...
« Antwort #32 am: 05 Februar, 2010, 20:57 »
vielleicht sollte hier mal angemerkt werden, dass das bankgeheimnis in der schweiz und in österreich nicht allumfassend gültig ist.
wenn ein land ein strafverfahren eingeleitet hat, dann gibt es auf richterliche anweisung auch entsprechende auskunft.
was die anderen länder(eben deutschland, frankreich, usa, ...) aber gerne hätten, wär ein einblick auf verdacht hin, vielleicht findet man ja was.

Offline mtron

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Re: Bankgeheimnis ...
« Antwort #33 am: 05 Februar, 2010, 21:28 »
genaugesagt gehts um steherhinterziehung vs. Steuerbetrug.

Bei Steuerbetrug lässt die CH auch Rechtshilfe zu (gemäß den OECD Standards). Was die USA und andere möchten ist Rechtshilfe im "Bulk" Verfahren (also nicht Einzelfälle betreffend) und auch schon Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung. (Die beiden Begriffe sind Rechtlich genau definiert, so ist Steuerbetrug meist schon mit einer schwerwiegenderen Straftat in Verbindung geschehen)  

Aber grundsätzlich sind beides Straftaten und zugegebenermaßen haben die Schweizer und die Österreichen Banken über Jahre hinweg sehr gut mit & von den Steuerhinterziehern aus Deutschland gelebt. Heute im vereinten Europa das einen gemeinsamen Wirtschaftsraum hat (ohne CH) und einen gemeinsamen Schengenraum (mit CH) sind solche Praktiken imho schnellstens einzustellen.
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Offline Jürgen

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Re: Bankgeheimnis ...
« Antwort #34 am: 06 Februar, 2010, 01:13 »
Dabei handelt es sich höchstwahrscheinlich um sogenannte "nachrichtenlose Konten".
Deren Guthaben fällt nach einer Wartezeit an die Bank, wie schon mit den dort verwahrten Vermögen von zahlreichen KZ-Opfern oder auch Nazi-Grössen geschehen...
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Offline SiLæncer

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Bayerische Steuerfahnder prüfen weitere Sünderdaten
« Antwort #35 am: 06 Februar, 2010, 15:42 »
Für Steuersünder in Deutschland wird es eng: Nach NRW und Baden-Württemberg prüft nach SPIEGEL-Informationen nun auch Bayern Datensätze über mutmaßliche Fiskusflüchtlinge. Die Spur führt diesmal nicht nur in die Schweiz.

Berlin/Hamburg - Die Weitergabe von Daten mutmaßlicher deutscher Steuersünder hat offenbar Konjunktur: Nach SPIEGEL-Informationen werden derzeit weit mehr entsprechende Pakete angeboten, als bereits bekannt ist. Neben Deutschlands erfolgreichsten Steuerfahndern in Wuppertal prüfen derzeit auch deren Kollegen in Mannheim und München angebotene Datensätze.

In der bayerischen Landeshauptstadt sollen die Steuerbehörden gleich Kunden zweier Banken auf der Spur sein. Dabei handelt es sich offenbar um eine kleine schweizerische Bank und ein Geldinstitut in Luxemburg. Aus dem Fürstentum sollen Daten von mehr als tausend deutschen Kunden angeboten worden sein. Die bayerischen Behörden wollen sich dazu nicht äußern und berufen sich auf das Steuergeheimnis.

Das baden-württembergische Finanzministerium bestätigte dagegen, dass Mannheimer Steuerfahnder Unterlagen deutscher Kunden bei Schweizer Banken und Versicherungen prüfen. Die Untersuchungen haben bereits Anfang 2009 begonnen, mit einigen wenigen Datensätzen. Vor kurzem hat der Anbieter nachgelegt. Die Behörden gehen inzwischen von bis zu 2000 betroffenen deutschen Kunden und mutmaßlichen Steuersündern aus.

FDP-Minister gegen Kauf gestohlener Daten

Gegen den Kauf der Daten regt sich inzwischen massiver Widerstand der FDP. Der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister, Ulrich Goll (FDP), sagte der "Bild am Sonntag": "Grundsätzlich lehne ich den Ankauf von illegal erlangten Daten über Steuersünder ab. Wenn die Baden-Württemberg angebotene CD aus illegaler Quelle stammt, kommt ein Ankauf nicht in Frage. Für solche Dateien darf kein Steuergeld fließen."

Goll warnte seine Partei davor, sich aus Angst vor einem falschen Image auf Deals mit Steuersünder-Dateien einzulassen. Die große Mehrheit im bürgerlich-liberalen Lager spüre, dass ein Kauf von illegal erworbenen Daten aus rechtstaatlichen Gründen falsch sei. Aber Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) wollten nicht als Politiker gelten, die Steuersünder schützen. "Und auch in der FDP haben viele vor diesem Image Angst, weil wir gerade wieder in die Ecke der Klientelpartei gestellt werden", fügte Goll hinzu.

Am Donnerstag hatte Nordrhein-Westfalen die rechtliche Prüfung des umstrittenen Ankaufs einer Steuer-CD mit rund 1500 Namen abgeschlossen. Danach machen sich die Behörden nicht strafbar, die gestohlenen Beweismittel sind in Steuer- und Strafverfahren verwertbar. Die NRW-Steuerfahnder können nun mit dem Informanten über den Kauf der Steuer-CD verhandeln. Finanzminister Schäuble hofft, dass der Kauf zügig abgewickelt wird. Bund und Länder wollen das Honorar des Informanten von 2,5 Millionen Euro je zur Hälfte übernehmen.

CD-Kauf in Frankreich?

Der Kauf der CD soll nach einem Bericht des "Focus" an diesem Wochenende in Frankreich über die Bühne gehen. Vier Steuerfahnder aus Wuppertal seien zu einem Treffen mit dem Informanten dorthin unterwegs, hieß es in dem Bericht unter Berufung auf Ermittlerkreise. Dem Anbieter der Daten sei an einem Treffen im Ausland gelegen, weil er in Deutschland mit einer Verhaftung rechnen müsste und die CD beschlagnahmt werden könnte.

Laut "Focus" soll es im Vorfeld des CD-Erwerbs bereits eine spektakuläre Selbstanzeige gegeben haben: Ein Steuerflüchtiger aus Berlin habe den Finanzbehörden sein Geheimkonto in der Schweiz gestanden und die umgehende Begleichung seiner Steuerschuld in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro vereinbart. Damit hätte sich der CD-Kauf für die deutschen Behörden bereits gelohnt.

Das gesamte Ausmaß der jüngsten Steuerdaten-Affäre ist nach Angaben der Bundesregierung jedoch noch nicht absehbar. Spekulationen, die gestohlenen Bankdaten könnten einen Steuerbetrug von bis zu 400 Millionen Euro entlarven, seien derzeit noch unseriös, sagte eine Sprecherin Schäubles.

Die französische Justiz bot den deutschen Behörden dem "Focus"-Bericht zufolge zudem den Zugriff auf die ihr vorliegenden Steuersünder-Daten der HSBC Privatbank in Genf an. Der Staatsanwalt Eric de Montgolfier aus Nizza sagte dem Magazin, unter den Bankkunden seien auch zahlreiche aus der Bundesrepublik. Montgolfier hatte von dem nach Frankreich geflohenen HSBC-Informatiker Hervé Falciani Daten von 130.000 Kunden erhalten. Dieser hatte die Daten dem Bericht zufolge auch dem Bundesnachrichtendienst angeboten, war mit den Deutschen aber nicht ins Geschäft gekommen.

Steuergewerkschaft fordert Tausende zusätzliche Fahnder

Finanzminister Schäuble erwartet nach der jüngsten Steuersünder-Affäre eine Lockerung des Schweizer Bankengeheimnisses. "Das Bankengeheimnis darf im 21. Jahrhundert kein Instrument mehr sein, das von Staats wegen die Steuerhinterziehung ermöglicht", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Das Nachbarland müsse trotz aller Staatstraditionen Daten über Steuerhinterzieher herausgeben. "Die Schweiz wird ihr Bankengeheimnis lockern", sagte Schäuble.

Die Deutsche Steuergewerkschaft forderte die Bundesländer auf, kurzfristig zusätzliche Steuerprüfer einzustellen, um auch hierzulande mehr Steuersündern auf die Spur zu kommen. "Wir brauchen sofort 10.000 weitere Fachleute in den Finanzämtern und den Steuerfahndungsstellen", sagte Gewerkschaftschef Dieter Ondracek der "Rheinischen Post". Dadurch könne der Staat etwa zehn Milliarden Euro jährlich mehr einnehmen. Auch SPD-Politiker hatten einen Ausbau der Steuerfahndung verlangt. Schäuble verwies auf die Zuständigkeit der Länder: "Ich pflege den Kolleginnen und Kollegen keine Empfehlungen zu geben."


Quelle : www.spiegel.de

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Justizministerin: "Daten kann man nicht stehlen."
« Antwort #36 am: 13 Februar, 2010, 17:26 »
In die Diskussion um den umstrittenen Ankauf einer Daten-CD mit Bankdaten aus der Schweiz hat sich nun auch die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) eingeschaltet. In einem Beitrag im Münchner Merkur äußert sie sich zum Vorwurf, der Staat würde sich der Anstiftung zur Hehlerei schuldig machen, wenn er für illegal erworbene Daten bezahlen würde. "Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei." Ebenso widerspricht die Juristin der Auffassung, mit dem Ankauf würde der Staat andere zum Datendiebstahl anstiften: "Die deutschen Steuerbehörden haben ja gerade keine Belohnung dafür versprochen, dass sich der Informant diese Bankdaten rechtswidrig beschafft; die hatte er ja schon, als er erstmals auf die Behörden zukam." Ebenso leiste der Staat laut Merk keine Beihilfe zum illegalen Ausspähen von Daten.

Durch den Ankauf werde der Staat vielmehr seiner Vorbildfunktion gerecht, so Merk weiter. " Es ist ein gerechter Staat, der ein klares Signal sendet und sich hinter seine rechtstreuen Bürger stellt." Nach Abwägung aller Argumente sei sie schließlich zu dem Schluss gekommen, "dass wir und diese Daten beschaffen sollten."

Außenminister Guido Westerwelle (FDP) widersprach jedoch der bayrischen Justizministerin. Für ihn seien sowohl Steuerhinterziehung als auch Datendiebstahl rechtswidrig und die Finanzbehörden sollten sich bei ihrem Handeln einzig von der Rechtsstaatlichkeit leiten lassen. Er stellte sich gegen einen Ankauf der Bankdaten und warb in der Rheinlandpfalz am Sonntag für eine bessere Kooperation mit den schweizer Behörden, um sowohl Steuerstraftaten als auch dem Datendiebstahl einen Riegel vorzuschieben.

Quelle : www.heise.de

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Offline spoke1

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Re: Justizministerin: "Daten kann man nicht stehlen."
« Antwort #37 am: 13 Februar, 2010, 19:51 »
Die hat doch nen Lappen im **sch

Nach Einstellung dieser Juristin können wir ja alle wieder fröhlich Musik und Filme saugen/sharen und was weiss ich. Diese sind so gesehen nämlich auch nur Daten, bestehend nur aus 0 llen und 1 sen.
Und weggefunden ist auch nur eine anderes Wort für klauen.
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Offline SiLæncer

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Der Weg in die Schweiz führt über die Steueroase Deutschland
« Antwort #38 am: 13 Februar, 2010, 20:32 »
Wenn Politiker schlagartig den Rechtsstaat entdecken

Warum bezahlt der Staat 2,5 Millionen Euro für eine CD, die 200 bis 400 Millionen Steuernachzahlungen einbringt und lässt jährlich 30 bis 40 Milliarden Euro auf der Straße liegen?

Seitdem ein neue Daten-CD mit Kontodaten und -bewegungen der Schweizer Bank Credit  Suisse aufgetaucht sind, wird in Deutschland heftig und leidenschaftlich darüber gestritten, ob man illegal beschaffte Daten durch den Staat ankaufen könne, um Steuerhinterziehung zu verfolgen. Man diskutiert marktwirtschaftlich das Preis-Leistungsverhältnis: 2,5 Millionen Euro Lösegeld für 200 - 400 Millionen Steuermehreinnahmen. Drunter und drüber geht es in puncto Legalitätsprinzip: Darf sich der Staat krimineller Handlungen und Methoden bedienen, um so in den Besitz von "Beweismitteln" zu gelangen, die schwerwiegende kriminelle Handlung aufklären helfen? Wie illegal, wie rechtswidrig darf sich der Staat verhalten, um das Legalitäts- und Rechtsstaatsprinzip durchzusetzen?


Wenn Datenschützer und Bürgerrechtsgruppen rechtswidrige Praktiken des Staates anprangern, dann ist das nachvollziehbar und ehrenwert. Sie lehnen rechtswidrige Praktiken des Staates ab, die im Namen der Staatsraison elementare Schutzrechte der Bürger aufgeben bzw. außer Kraft setzen.

Wenn hingegen der Vorwurf vor allem aus den Reihen der CSU/CDU und FDP kommt, wo es heißt, man ruiniere damit den Rechtsstaat und fördere das Denunziantentum, dann leiden diese Politiker zuallererst an akutem Gedächtnisschwund. Es ist nämlich Alltagspraxis der Verfolgungsbehörden geworden, "Quellen", die selbst Straftaten begangen haben, "abzuschöpfen", V-Männer einzusetzen, die "milieugerechte" Straftaten begehen dürfen, um so an "Zielpersone" und Beweismittel heranzukommen. Sich "mit Dieben gemein machen", den Rechtsstaat mit rechtswidrigen Mitteln verteidigen zu wollen, ist diesen CSU/CDU- und FDP-Politiker nur jetzt und ausnahmsweise ein Gräuel. Wenn also diese Praxis auch auf Fälle der Steuerhinterziehung angewandt wird, dann wird im besten Fall eine Sonderschutzzone für Spitzenverdiener betreten, die ansonsten für tabu erklärt wird.

Der Weg in die "Steueroase" Schweiz führt über die Steueroase Deutschland

Die zweite falsche Fährte führt in die Schweiz, in eins der vielen so genannten Steuerparadiese. Mit welcher Vehemenz und Täuschungsbereitschaft im Zusammenhang mit "Steuerflucht" auf die Schweiz gezeigt wird, hat hohen Desinformationswert. Keine Frage: Das Schweizer Steuerrecht ist anders und doch nur die konsequente Fortsetzung dessen, was im vereinten Europa gefeiert wird: Die Privatisierung öffentlicher Güter und die Prekarisierung der Daseinsvorsorge. Was in der Schweiz möglicherweise speziell ist, ist der Umstand, dass die Mantras von der Eigenverantwortung und Selbstvorsorge auch vor dem Steuerrecht nicht Halt machen: Wer sich dort ansässig macht und viel Geld hat, der vereinbart einfach mit den zuständigen Behörden seinen individuellen Steuersatz. Dass dies neben der Logik des Selbstoptimierung zugleich ein attraktives Angebot im Rahmen der allseits entfesselten Standortpolitik ist, gehört sich so: Das Geld, das Kapital fließt dorthin, wo Menschen ganz "Humankapital", also geringst möglichster "Kostenfaktor" sind, ergo höchste Renditen garantieren. Die Schweiz ist darin weder eine Oase, noch eine Insel. Sie ist in manchen Bereichen (wie in puncto Steuerrecht) nur ein leuchtendes Beispiel dafür, was im Namen der Flexibilisierung (noch) alles möglich ist.

Man schätzt, dass über 150 Milliarden Euro von deutschen Staatsbürgern in die Schweiz geschafft worden sind. Diese gigantischen Summen wurden weder zu Fuß, noch mit dem Auto, weder schweißtreibend noch gefahrenvoll über die deutsch-schweizerische Grenze geworfen. 99 Prozent wähl(t)en den völlig normalen und komfortablen Weg zu ihrer Hausbank. Dort beauftragen sie diese damit, ihr Geld spurlos in die Schweiz zu transferieren. Auf die Betreuung solcher Groß- und Privatkunden haben sich auch deutsche Banken (wie die Commerzbank und die Deutsche Bank) spezialisiert. Gefahrlos offen werben sie mit ihren Family-Office-Angeboten für "steuerschonende" Anlagestrategien, zu denen Stiftungen in Liechtenstein genauso zählen wie anonyme Nummerkonten in der Schweiz. Seit Jahr und Tag ist diese Praxis Gang und Gebe. Anstatt mit Straf- und Gesetzesverschärfungen diese Formen der Beihilfe zu erschweren, mit mehr Steuerfahndern und Befugnissen diese Form der Kriminalität zu bekämpfen, passiert genau das Gegenteil: Ein Amnestiegesetz jagt das andere. Mit ministeriellen Amtsverfügungen werden "verfolgungsfreie" Zonen geschaffen. Hartnäckige Steuerfahnder werden versetzt und psychiatrisiert und spektakuläre Strafverfahren gegen lächerliche Bußgelder eingestellt. Der Tatort liegt also in Deutschland - und nicht in der Schweiz oder auf den Seychellen. Beihilfe leisten dazu nicht nur Banken in Deutschland, sondern vor allem Finanzministerien, die selbst die bescheidenen Maßnahmen zur Strafverfolgung behindern bzw. unterbinden.

All das decken sowohl die zuständigen Landesregierungen als auch die jeweiligen Bundesregierungen, indem sie effektive Steuergesetze unterlassen, während sie auf jedem anderen Gebiet der Strafverfolgung nicht müde werden, Gesetzeslücken zu entdecken und zu schließen. Um so lauter tönt es über die deutschen Alpen hinweg: Haltet den Dieb! Bereits 2008 beherrschte der damalige SPD-Finanzminister Steinbrück das Prinzip "Blinker falsch setzen" ausgezeichnet. Um von der eigenen Beteiligung abzulenken, versetzte sich Peer Steinbrück ins Kindesalter und ließ als Bleichgesicht noch einmal den Wilden Westen aufleben: Beim Treffen der G20-Finanzminister sagte er dem Vernehmen nach, die Schwarze Liste sei "die siebte Kavallerie in Fort Yuma, die man auch ausreiten lassen kann". Sie müsse aber nicht unbedingt ausrücken: "Die Indianer müssen nur wissen, dass es sie gibt."

Das Kavalleriegetöse samt Legen falscher Fährten ist ein gigantisches Ablenkungsmanöver: Es dient dem Schutz der Steueroase Deutschland - für potente Privat- und Geschäftskunden, die ihren "individuellen Steuersatz" offen (Schweiz) oder verdeckt (Deutschland) aushandeln können. Dass die schwarz-gelbe Bundesregierung dieses Kriegsspiel wiederholt, belegt recht eindrucksvoll, dass es in Kernfragen "extralegalen Verhaltens" keine Parteiunterschiede zwischen CSU-CDU-FDP-SPD-Grüne gibt. Es ist die Fortsetzung der "Großen Koalition" mit anderen Mitteln.

30 - 40 Milliarden Euro jährlich, ganz legal, statt 200 - 400 Millionen Euro auf illegalem Weg ...

Während man gut desinformiert darüber streitet, ob man sich für geschätzte 200 bis 400 Millionen Euro auch mal krimineller Methoden bedienen kann, geht die schlichte Frage völlig im Getöse unter: Warum greift der Staat nicht nach dem Geld, dass nach bestehendem Steuerrecht in Milliarden-Höhe auf der Straße liegt?

Übereinstimmenden Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich 30 bis 40 Milliarden Euro an Steuern hinterzogen. Das Geld liegt buchstäblich vor den Türen der Finanzämter, ohne dass jemand hinausgeht, um es einzusammeln. Um diese Summe einzutreiben, braucht man keine neuen, schärferen Gesetze. Man müsste nur die bestehenden konsequent anwenden.

30 bis 40 Milliarden Euro jährlich mehr im Staatshaushalt zu haben, würde jeder Regierung gut tun. Warum haben alle Regierungen der letzten Jahrzehnte darauf verzichtet, ganz gleich ob es sich um eine CDU - oder SPD-geführte Regierung handelt oder um eine Große Koalition? Warum stockt man nicht die Zahl der Steuerfahnder in den Finanzämter um das fünffache um - die einzige Behörde, die ihre Kosten selbst einspielt?

Die Business-line eines Parallelsystems

Hinter dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung verbergen sich zwei unterschiedliche Motive. Das erste Motive ist schlicht privater Natur. Bürger, die genug Geld haben, wollen so wenig wie möglich Steuern bezahlen und bedienen sich dabei ihrer Hausbanken, die ihnen "steuerschonende", "steueroptimierende" Angebote machen. Diese maßgeschneiderten Angebote sind selbstverständlich - entgegen der irreführenden Verallgemeinerung "Alle machen mit" - nicht für jedermann, sondern für Geschäfts- und Privatkunden ab einem Anlagevermögen von ca. einer Million Euro. Zu diesem Kundenkreis zählten zum Beispiel der "Bäderkönig" Eduard Zwick oder Ex-Post-Chef Zumwinkel. Die Empörung über diese unmoralischen "Leistungsträger" ist groß, was gelegentlich den wehrhaften Staat auf den Plan ruft. Wer erinnert sich nicht an die Bilder, als Zumwinkel in Begleitung der Staatsanwaltschaft aus seiner Villa geführt wurde. Das sind Bilder, die sich einprägen sollen. Das märchenhafte Gegenbild zur alltäglichen Erfahrung: Die Kleinen hängt an, die Großen lässt man laufen.

Warum es jedoch bei diesen spektakulären Einzelfällen bleibt, will niemand wirklich erklären. Denn die konsequente Verfolgung dieser privaten Gier stößt an eine ganz andere Grenze ...

Das illegale Tunnelsystem, durch das Banken Milliarden von Euros ins Ausland schleusen, hat Dual-Use-Charakter: Es werden eben nicht nur vermögende Privatpersonen durch diese Pipelines gelotst, sie sind ein Abfallprodukt eines kriminellen Systems, das in den meisten Fällen staatstragende, staatsaffine Aufgaben erfüllt.

Wenn zum Beispiel der Siemenskonzern, der zweifellos eine systemische Größe im ökonomischen und politischen Sinne darstellt, Milliarden spurlos ins Ausland transferiert, dann geht es nur ganz beiläufig, geradezu unbeabsichtigt um Steuerhinterziehung. Diese ist nicht zu vermeiden, aber nicht der eigentliche Grund für diese außerbilanziellen Geschäftsaktivitäten.

Wenn Unternehmen wie Siemens Entscheidungsträger kaufen, durch Bestechungen Milliarden-Aufträge akquirierten, dann lässt sich das schlecht im Geschäftsbericht einpreisen und ausweisen. Man braucht also schwarze Kassen, aus denen man diese Operationen finanziert. Geld, das keine nachweisbare Herkunft vorweist, Geld, das nicht zurückverfolgbar ist, Geld, das es nicht gibt.

Auch, wenn die CDU illegale Spenden von Großfirmen und Millionären in einer Stiftung in Liechtenstein anonymisiert, ist ihr eigentliches Motiv nicht Steuerhinterziehung. Die "Stiftung Zaunkönig" wurde mithilfe von deutschen Banken gegründet, um eine "Kriegskasse" anzulegen, mit dem Ziel, einen schmutzigen und rassistischen Wahlkampf in Hessen (1999) zu finanzieren, den man ohne diese anonymen Financiers nicht zu gewinnen glaubte.

Kriegskassen der Wirtschafts- und Staatsunternehmen bewegen sich in einer verfolgungsfreien Zone

Ist es nicht auffallend, dass am Ende der meisten Korruptions- und Bestechungsskandale die Einstellung des Verfahrens gegen eine vergleichsweise lächerliche "Buße" in Form von Geldstrafen steht?

Am Beispiel des größten Korruptionsfalles in der Geschichte des Siemenskonzernes lässt sich dies eindrucksvoll nachzeichnen.

Die Staatsanwaltschaft im München ermittelte seit 2006 gegen den Siemenskonzern:

Zitat
Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass durch diese überwiegend im Bereich der Firmensparte Communications (COM) tätigen Personen seit dem Jahre 2002 bis heute Gelder in Höhe von rund 20 Mio. Euro aus dem Geschäftsbereich der Siemens AG über Tarnfirmen und Off-Shore Gesellschaften und deren Schweizer und liechtensteinischen Konten ausgeschleust wurden.

Eine Woche später konkretisierte die München Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe:

Zitat
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich die in Untersuchungshaft genommenen Beschuldigten zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um fortgesetzt Untreuehandlungen zum Nachteil der Firma Siemens durch die Bildung schwarzer Kassen im Ausland zu begehen.

Drei Jahre später standen die Urteile fest, die nur noch durch die Schlagzeile der Süddeutschen Zeitung übertroffen wurde: "Siemens - erst schwarze Kassen, dann eine gründliche Selbstreinigung."

Mehrere Firmenchefs im Mittelbau wurden wegen Untreue zulasten des Siemenskonzernes zu Geldstrafen verurteilt. Der Vorwurf der Bestechung wurde nicht weiter verfolgt. Auch der Banden-Vorwurf, also die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 wurde in aller Stille fallen gelassen. Kurz zuvor einigte sich der Siemenskonzern mit den US-amerikanischen Verfolgungsbehörden:

Zitat
Gegen Zahlung von 800 Millionen Dollar (rund 600 Millionen Euro) stellen die amerikanischen Behörden ihre Korruptionsermittlungen gegen Siemens ein. Das hat am Montag Nachmittag deutscher Zeit das Bundesbezirksgericht in Washington gebilligt. Das Justizministerium und die Börsenaufsicht hatten sich mit dem Elektrokonzern darauf geeinigt, die Strafverfahren gegen ihn auf diese Weise zum Abschluss zu bringen. Siemens bekannte sich schuldig, zwischen 1999 und 2006 Bestechungszahlungen in Höhe von umgerechnet 1,3 Milliarden Euro geleistet zu haben.

Es ist nicht nur das "Strafmaß", das fassungslos macht, wenn man bedenkt, dass man für wiederholten Taschendiebstahl in Deutschland drei Jahre Haft bekommen kann. Der in Deutschland übrig gebliebene und für erwiesen erachtete Straftatbestand der "Untreue zum Nachteil der Firma Siemens" sollte bei jedem Studenten der Betriebswirtschaft einen Lachanfall auslösen: Allen Ernstes will man Glauben machen, dass der Siemenskonzern aus vielen autonomen Zellen bestehe, die führungs- und weisungslos ihren eigenen Geschäften nachgehen! Mit diesen Urteilen löst sich nicht nur die straffe (Befehls-)Hierarchie eines Großunternehmens in Luft auf, sie tragen nicht minder zur fortgesetzten Verschleierung, statt zur Aufklärung bei.

Waffengleichheit oder Waffenbrüderschaft

Selbstverständlich tragen diese Einstellungen einem selbst geschaffenen Umstand Rechnung: Überforderte Staatsanwaltschaften, Steuerfahnder und Richter stehen einem hoch professionellen Apparat aus Anwaltskanzleien gegenüber, denen die Verfolgungsbehörden nichts ebenbürtiges entgegensetzen können. Doch selbst wenn man dieses strukturelle Manko beseitigen würde, bliebe eine zentrale Frage unbeantwortet: Wenn von diesem illegalen System all jene profitieren, die politische und ökonomische Macht haben, wenn parteipolitische Kräfte, die im öffentlichen Raum heftige Kontroversen ausfechten und Gegensätze generieren, in diesem System vereint sind, dann stellt sich die Frage: Wer will, wer kann dieses System auffliegen lassen, wer will es zerschlagen, wenn jene, die dazu per Amt dazu berufen sind, selbst Teil dieses Systems sind?


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Offline Jürgen

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Re: Justizministerin: "Daten kann man nicht stehlen."
« Antwort #39 am: 15 Februar, 2010, 00:01 »
Die hat doch nen Lappen im **sch

Nach Einstellung dieser Juristin können wir ja alle wieder fröhlich Musik und Filme saugen/sharen und was weiss ich. Diese sind so gesehen nämlich auch nur Daten, bestehend nur aus 0 llen und 1 sen.
Und weggefunden ist auch nur eine anderes Wort für klauen.
Hau rein Kapelle!!

Du hast völlig recht.
Ausserdem kann man Daten nicht nur verbotenerweise kopieren, sondern sie dem Besitzer auch illegal wegnehmen, was einem klassichen Diebstahl noch näher kommt.
Man denke einfach an ein Verschieben auf einen eignen Speicherort oder das erpresserische Verschlüsseln...
Das geht über den Diebstahl geistigen Eigentums im Sinne der illegalen Kopie klar hinaus.

Minister zu sein bedeutet eben nicht automatisch, auch irgendwelchen Verstand zu haben  ::)

Jürgen
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Steuersünder-CD: Goldgräberstimmung beim Fiskus
« Antwort #40 am: 20 März, 2010, 13:48 »
Erste Welle von Ermittlungsverfahren gegen Steuerhinterzieher; Steuerbehörden hoffen auf weitere Selbstanzeigen.

Für 2,75 Millionen Euro hat das Land Nordrhein-Westfahlen die sogenannte Steuersünder-CD gekauft, der Aufschlag von 250.000 Euro gegenüber dem ursprünglich genannten Preis von 2,5 Millionen verdankt sich dem Umstand, dass der unbekannte Verkäufer Steuern zahlen muss, was ihm freundlicherweise beim Kaufpreis angerechnet wurde.

Nach der Auswertung der teuren Daten hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf 1100 Ermittlungsverfahren eingeleitet, wird heute in Zeitungen, im Internet und in Radionachrichten berichtet. Das wird gerne mit dem Bericht von der Hausdurchsuchung in Süddeutschland garniert, wo dem Steuerhinterzieher quasi schon "an der Gartentür" die genaue Summe der auf einem Konto der Schweizer Bank Credit Suisse deponierten hinterzogenen Gelder zugerufen wurde. Die Privatleute hatten keine Selbstanzeige abgegeben, auch dieser Hinweis wird gerne erwähnt.

Fürchten muss sich also auch, wer außerhalb von NRW seinen Wohnsitz hat. Käufer der CD ist zwar das Land Nordrhein-Westfalen, davon profitieren aber auch Finanzämter in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Verfahren aus diesen Bundesländern seien an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben worden, heißt es in der FAZ. Beim Investigativ-Journalisten Hans Leyendecker haben die Ermittlungsbehörden in NRW alle Akten zusammengestellt und Unterlagen an die Steuerbehörden der anderen Bundesländer verschickt (daneben will man von Düsseldorf aus auch Verfahren gegen Mitarbeiter der Bank Credit Suisse bearbeiten - "wegen Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung").

In welche Richtung das auch immer geht, die Rechnung geht jedenfalls auf, so Recherchen des Journalisten. Dabei wird im Zusammenhang mit der Zeit, die es braucht, um Steuerunterlagen quer durch die Republik zu verteilen und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften zu koordinieren, auf Selbstanzeigen verwiesen, zu denen die Steuerhinterzieher-CD bereits in größerer Zahl stimuliert haben sollen: in Baden-Württemberg sollen es 2418 Fälle sein, in Nordrhein-Westfalen 2342 und in Bayern 1982 - mit Aussicht auf eine mögliche Milliarde mehr im Steuersäckel:

"Etliche Bundesländer haben die Höhe der nacherklärten Kapitalerträge geschätzt. So geht Baden-Württemberg von 490 Millionen Euro aus. Falls diese Landesschätzung repräsentativ ist, sind bislang vermutlich knapp zwei Milliarden Kapitalerträge nachdeklariert worden. Gemäß einer Faustregel liegt die Höhe der davon zu zahlenden Nachsteuer über 30 Prozent. Das wären weitere 600 Millionen Euro. Wenn diese Rechnung aufgeht, könnte die CD dem Fiskus eine Milliarde Euro Steuern einbringen. Die Amnestie der Jahre 2004 und 2005 erbrachte etwa 1,2 Milliarden Nachsteuern."

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Offline SiLæncer

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FDP-Politiker auf Steuersünder-CD?
« Antwort #41 am: 14 April, 2010, 18:57 »
Haben baden-württembergische FDP-Politiker Steuern hinterzogen? Informationen, die dem Focus vorzuliegen scheinen, lassen diesen Verdacht aufkommen.

Sowohl das Auftauchen mehrerer CDs mit Daten über Steuerhinterzieher, die ihr Geld in der Schweiz versteckt hatten, als auch die heftigen Einbrüche in den Umfragewerten der FDP liegen nun eine kleine Weile zurück. Der Witz, dass die schlechten Umfragewerte der Partei daher kommen würden, dass ihre Mitglieder und Wähler gerade zu sehr mit dem Stellen von Selbstanzeigen beschäftigt sind, als dass sie Umfragen beantworten könnten, ist dementsprechend oft erzählt und alt. Informationen, die der Zeitschrift Focus vorzuliegen scheinen, lassen jedoch die Frage aufkommen, ob an diesem Scherz mehr dran sein könnte, als man vor ein paar Wochen noch dachte.

So soll dem Nachrichtenmagazin eine CD mit Steuersünderdaten vorliegen, auf der sich angeblich auch die Namen von FDP-Politikern aus Baden-Württemberg befinden, darunter auch der derzeitige Justizminister Ulrich Goll, der Fraktionsvorsitzende Hans-Urlich Rülke und der ehemalige Wirtschaftsminister und FDP-Vorsitzende Walter Döring. So zumindest unterrichtete der Focus Goll und Rülke. "Ich habe eine Strafanzeige gestellt und das gleich öffentlich gemacht, denn offensichtlich ist es so, dass jemand Dokumente oder Daten gefälscht hat, um mich in Verruf zu bringen", reagierte der Fraktionschef, "Nach meinem Rechtsverständnis muss der Focus den Informanten preisgeben, denn das ist kein Informant, sondern ein Mensch mit erheblicher krimineller Energie, der sowohl den Medien als auch Personen des öffentlichen Lebens schaden will". Darauf, dass der Redakteur sich auf den Informantenschutz berufe, sagte Rülke, dass dieser hier nicht greife, weil es sich um "offensichtlich gefälschte Dokumente" handele.

Von der Opposition wurde die baden-württembergische, schwarz-gelbe Regierung heute im Landtag dazu aufgefordert, eine der angebotenen Steuersünder-CDs zu kaufen. Außerdem müsse das FDP-geführte Justizministerium effektiver gegen Steuerhinterzieher vorgehen. Immerhin gab es bisher mehr als 4.000 Selbstanzeigen in Baden-Württemberg. Die FDP wandte sich erneut gegen den Kauf einer solchen CD, da dieser strafbar wäre. Es bleibt also abzuwarten, was es mit der dem Focus vorliegenden CD auf sich hat.

Quelle : www.gulli.com

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