Autor Thema: Informationsfreiheitsgesetz in der Kritik  (Gelesen 3990 mal)

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Offline SiLæncer

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Website für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
« Antwort #30 am: 01 August, 2011, 19:00 »
Über das neue Internetportal "Frag den Staat" können Bürger in Deutschland künftig Informationen von Bundesbehörden und Bundesministerien online einholen. Die am Montag ans Netz gegangene Website veröffentlicht Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und will den Bürgern helfen, selber Anfragen an den Staat zu stellen. Die Antworten der Behörden und Ministerien werden nicht nur an die Fragesteller, sondern auch an das Portal gesendet. In Deutschland gibt es seit 2006 ein nicht immer unumstrittenes Gesetz für Informationsfreiheit auf Bundesebene.

Das Portal wird von dem Verein Open Knowledge Foundation Deutschland betrieben, der sich für die Umsetzung der gesetzlich garantierten Informationsfreiheit einsetzt. Vorbild ist die britische Website whatdotheyknow.com, über die im vergangenen Jahr bereits zwölf Prozent aller Anfragen an staatliche Behörden gestellt worden sind. FragDenStaat.de wird derzeit von elf Organisationen und Initiativen unterstützt, darunter Transparency International, die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V., die Digitale Gesellschaft und die Journalistenverbände DJV und DJU.

Quelle : www.heise.de

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Grundsatzurteile zur Informationsfreiheit
« Antwort #31 am: 03 November, 2011, 19:20 »
Bundesministerien dürfen Bürgern eine Akteneinsicht nicht mit der Begründung verwehren, dass die gewünschten Unterlagen "das Regierungshandeln" betreffen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in zwei Grundsatzurteilen entschieden (AZ.: C 3.11 und 4.11). Demnach gilt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit einzelner Ressorts der Regierung. Die Leipziger Richter bestätigten mit den Beschlüssen Entscheidungen der Vorinstanz Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Eine Unterscheidung zwischen der Verwaltungs- und der Regierungstätigkeit eines Ministeriums gehe aus dem IFG nicht hervor sei und auch nach dem Gesetzeszweck nicht gerechtfertigt, begründete das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung. Es komme auch nicht darauf an, dass ein Ressort mit der Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss eine verfassungsrechtliche Verpflichtung erfülle. Andere gesetzlich festgeschriebene Ausnahmeregelungen stünden dem Informationsanspruch der Kläger ebenfalls nicht entgegen. Insbesondere könne sich ein Ministerium nicht auf den Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen berufen.

In dem einen Fall hatte ein Interessent Einsicht in Unterlagen des Bundesjustizministeriums zur Frage der Reformbedürftigkeit des Kindschaftsrechts begehrt. Im zweiten verlangte der Kläger Zugang zu Stellungnahmen des gleichen Hauses, die dieses in zwei Petitionsverfahren gegenüber dem Bundestag abgegeben hatte. Das Berliner OVG hatte Anfang des Jahres auch in einer anderen Angelegenheit entschieden, dass das IFG eine Auskunftspflicht für alle Verwaltungsstellen des Bundes und damit für "die gesamte Exekutive" aufstelle. Der Gesetzgeber habe das Ziel verfolgt, mit der Norm die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger und die Verwaltungskontrolle zu stärken.

Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßte die rechtliche Klarstellung aus Leipzig, "dass die Exekutive des Bundes einschließlich der Bundesregierung selbst dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterliegt und grundsätzlich den Bürgern Auskunft geben muss". Das Gericht habe so "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Schaar rechnet damit, dass die Urteile in der Praxis eine große Bedeutung entfalten. Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen".

Quelle : www.heise.de

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