Kunden des nordrhein-westfälischen Kabelnetzbetreibers Ish müssen sich zum 1. Januar in Einzelfällen auf noch größere Preisanhebungen als bislang bekannt einstellen.
Ish-Sprecher Stefan Susbauer begründete den Schritt gegenüber der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) mit der Anhebung der Mehrwertsteuer zu Jahresbeginn sowie "geerbten" Verträgen aus diversen Firmenübernahmen. Vor allem in den achtziger Jahren seien viele Hausbesitzer mit günstigen Konditionen für den Kabelanschluss geworben worden. Nunmehr versucht Ish, die massiven Anpassungen als Umstellung auf ein "einheitlicheres Tarifsystem" schönzureden.
In einem Rundschreiben hatte der Netzbetreiber Ish seinen vier Millionen Kunden in Nordrhein-Westfalen zum Teil drastische Anhebungen angekündigt. Wie die SAT+KABEL bereits am 14. November berichtetete, zahlen Mieter, die einen Einzelvertrag mit Ish abgeschlossen haben, ab dem 1. Januar statt 14,50 Euro 15,49 Euro. Besitzer von Mehrfamilienhäusern müssen je nach Anzahl der Wohnungen mit Steigerungen zwischen 4,9 und 8,1 Prozent rechnen. Häuser mit zwei bis drei Wohneinheiten trifft es besonders heftig: Hier belaufen sich die Erhöhungen auf 37,1 Prozent. Nach Ish-Angaben sind insgesamt 237.100 Haushalte in NRW und Hessen von den Preiserhöhungen direkt betroffen.
Kunden berichteten unterdessen gegenüber der "Rheinischen Post" von noch höheren Zuschlägen: Demnach soll ein Hausverwalter statt bisher 564,18 Euro jährlich künftig 806,68 Euro zahlen. Das entspricht einer Steigerung von fast 43 Prozent - für ein Haus mit sieben Wohnungen.
Bei Haus und Grund in Düsseldorf melden sich Hausbesitzer und klagen über die Preissteigerungen bei Kabelanschlussgebühren. "Wir raten unseren Mitgliedern grundsätzlich, die Verträge zu prüfen und eventuell nur unter Vorbehalt zu zahlen", sagte am Montag der Leiter der Rechtsabteilung, Ulf Mecke. Auch Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW empfindet die Steigerung von über 37 Prozent als "sehr hoch". Es sei die Frage, ob dies mit der "Monopolstellung" von Ish in NRW im Zusammenhang steht. Das Bundeskartellamt sieht aus kartellrechtlicher Sicht keinen Anlass zur Beanstandung.
Quelle :
www.satundkabel.de