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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 01 Juni, 2005, 20:34

Titel: Telefon/Web-Abzocke ...
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juni, 2005, 20:34
Sie preisen Sonderauslosungen beim Lotto an, wollen Geldanlagen schmackhaft machen oder Wein verkaufen; unerwünschte Werbeanrufe auf dem privaten Telefonanschluss sind meist lästig. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar, sagt Niko Härting, Rechtsanwalt in Berlin und Experte für Verbraucherrecht: Der Bundesgerichtshof habe Werbeanrufe bei Verbrauchern verboten. Doch weil viele Betroffene sich scheuen, gegen die so genannten Cold Calls vorzugehen, setzen viele Unternehmen weiterhin auf die verbotene Werbung. Und einen sicheren Schutz davor gibt es nicht.

Wer die Rufnummer des Anbieters besitzt, kann diese allerdings an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn weiterleiten. "Es genügt, dazu noch in ein oder zwei Sätzen den Sachverhalt zu schildern. Wir sorgen dann dafür, dass dieser Anrufer nicht noch einmal anruft", sagt Pressesprecher Rudolf Boll. Dies gilt für unaufgeforderte Werbung per Telefon, Fax, E-Mail und SMS. Entscheidend sei jedoch, dass eine Telefonnummer vorliegt, mit Hilfe derer sich die Spur zum Werbenden zurückverfolgen lässt.

Die Verbraucherzentralen gehen mit Unterlassungsklagen gegen die Cold Calls vor. "Dafür benötigen wir jedoch eine Eidesstattliche Versicherung der Betroffenen", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Wichtig ist allerdings auch ein Beweis dafür, wer angerufen hat. "Dazu muss der Angerufene zum Schein auf das Anliegen des Anrufers eingehen", rät Hörmann. So bekomme man eventuell die Telefonnummer oder gar schriftliche Unterlagen zugeschickt. Sonst könne das Unternehmen später alles abstreiten.

Es sind nicht nur kleine Unternehmen, die auf Telefonwerbung bauen: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Hörmann zufolge erst kürzlich einen großen Internetanbieter verklagt. Dieser habe systematisch Kunden angerufen beziehungsweise von einem Call-Center anrufen lassen, um sie zu einer Umstellung oder Erweiterung ihrer Telefondienstleistungen zu überreden. Das sei nicht erlaubt. Die Liste der Unternehmen, die per Telefon werben oder geworben haben, ist abwechslungsreich: Darauf stehen zum Beispiel eine Weinkellerei, Zeitschriften-Abo-Dienste und Finanzdienstleister. Häufig werden die Werbeanrufe auch als Umfrage oder Spendensammlung getarnt.

Wer sich mit den Telefonwerbern nicht abgeben will, kann natürlich auch einfach auflegen. Doch die Chancen, dass die Unternehmen ihr Treiben auf Grund einer Einstweiligen Verfügung unterlassen, stehen laut Rechtsanwalt Niko Härting gut: "Mit der Einstweiligen Verfügung ist bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld fällig", erklärt der Jurist. So wird zumindest der betreffende Verbraucher nicht weiter belästigt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Unerwünschte Telefonwerbung nimmt zu
Beitrag von: Jürgen am 01 Juni, 2005, 22:21
Die Trillerpfeife nutzt im digitalen Zeitalter leider nicht mehr allzu viel...

Ich empfehle folgende Seite:
http://odem.org/privacy/counterscript/  8)

Das Schlimmste, was denen pasieren kann, ist nämlich, viel Zeit zu verlieren, ohne irgendein verwertbares Ergebnis.

Es ist anzunehmen, dass die meisten dieser Waldschrate ihre Opfer an Kollegen-Firmen verömmeln, einmal nachgegeben wird man sicher auch weiterhin belästigt.

Ich hoffe nur, dass niemand von Arbeits(losen)agentur & Co. zu solchen Jobs vergattert wird, vielleicht sogar als Mini- oder Ein-Euro-Job. Alle anderen haben selbst Schuld, wenn sie sich allerlei Schmonzes anhören müssen und trotzdem die Quotenvorgaben ihres auftraggebers nicht erfüllen  ::)

Wehrt Euch!

Jürgen
Titel: OLG Frankfurt: Keine Telefonwerbung ohne Einwilligung
Beitrag von: SiLæncer am 24 August, 2005, 18:40
Anrufe bei Verbrauchern stellen auch dann eine unzulässige Belästigung dar, wenn ein Kunde über mögliche Vertragsänderungen oder neue Angebote informiert wird und der Kunde nicht vorher ausdrücklich oder konkludent solchen Anrufen zugestimmt hat. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 6 U 175/04). Eine Einwilligung kann nach Auffassung des Gerichts auch nicht darin gesehen werden, dass der Kunde auf dem Vertragsformular seine Telefonnummer angegeben hat. Ebenso wie bei unverlangter Telefonwerbung haben Gerichte auch bei unerbetener SMS-Reklame geurteilt.

Den Stein ins Rollen brachte ein Versicherungsunternehmen, das sich gegen die Praktiken eines Mitbewerbers zur Wehr setzte. Der Konkurrent, der mit Gebäudeversicherungen handelt, hatte Kunden telefonisch über Änderungen, Ergänzungen oder mögliche Verlängerungen bestehender Verträge sowie über neue Offerten informiert. Eine ausdrückliche Einwilligung seitens der Verbraucher lag nicht vor. Auch eine entsprechende Klausel in den Vertragsformularen war nicht gegeben. Gleichwohl war das Unternehmen der Meinung, dass die Anrufe auf Grund der bestehenden Vertragsbeziehungen und der Angabe der Kundentelefonnummer rechtlich nicht zu beanstanden seien. Das sah das OLG jedoch anders und verbot dem Versicherer diese Art der Kontaktaufnahme. Dreh- und Angelpunkt war § 7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der eine unzulässige Belästigung statuiert, soweit "Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung" erfolgt. Den Reklamecharakter der Anrufe leiteten die Richter aus dem Umstand ab, dass alles unter Werbung fällt, was nichts unmittelbar mit der Abwicklung des Vertrages zu tun habe. Bei Versicherungen sei demnach nur die telefonische Klärung von Fragen wie etwa der Schadensabwicklung oder ein Hinweis auf noch ausstehende Prämien rechtmäßig, nicht aber darüber hinausgehende Informationen. Da eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden fehlte, hätte die Zulässigkeit nur aus einem schlüssigen Verhalten folgen können. Laut Gericht reiche dafür aber nicht die Angabe der Telefonnummer ohne nähere weitere Erläuterung, wozu die Telefonnummer verwendet werden soll.

Neben unerbetenen Telefonanrufen haben deutsche Gerichte auch nicht bestellte SMS-Reklame für unzulässig erklärt. So entschied beispielsweise das Landgericht (LG) Bonn Mitte letzen Jahres, dass solche Botschaften bei fehlender Einwilligung einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Handy-Besitzers darstelle. In die gleiche Richtung geht ein Urteil des LG Berlin. Anders aber als die Bonner Richter sehen die Kollegen aus der Hauptstadt in dem Versand eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Empfängers. Zur Begründungen führte das LG Berlin an, das nicht bestellte SMS-Reklame noch stärker in das Persönlichkeitsrecht eingreife als Spam-E-Mails, da wegen der begrenzten Speicherkapazität die Gefahr des "Überlaufens" der SMS-Box bestehe und wichtige Nachrichten nicht mehr abgerufen werden könnten.

Genervten Verbrauchern stehen bei ungewollter SMS-Werbung gegenüber den Versendern unter anderem zwei Möglichkeiten zu: Sie können einerseits die Verbraucherzentralen informieren, die ihrerseits nach dem UWG gegen die Versender eine Unterlassungsklage erheben können. Andererseits können sie die Telekommunikationsunternehmen, welche die in den SMS-Botschaften angepriesenen 0190er-Rufnummern vergeben, informieren. Diese sind bei wiederholter unzulässiger Versendung gemäß § 13 a der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) zur Sperrung der Nummern berechtigt.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63192
Titel: Telefon-Hotlines ...
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2005, 08:36
Wenn sich Mobilfunkkunden an die Hotline ihres Anbieters wenden, müssen sie oft lange Wartezeiten und schlechten Service in Kauf nehmen. Bei einem Test der Stiftung Warentest erreichten die besten Hotlines allenfalls die Note "befriedigend". So betrug die durchschnittliche Wartezeit zum Erreichen eines Mitarbeiters fast vier Minuten, berichtet die Stiftung in Berlin in ihrer Zeitschrift test (Ausgabe 10/2005). Außerdem wurden Fragen bei Testanrufen nicht hinreichend beantwortet.

Dennoch lassen sich die Unternehmen die Dienstleistung in der Regel teuer bezahlen. Im Schnitt kostet eine Auskunft laut Stiftung Warentest 1,40 Euro, vom Handy aus sogar 2,21 Euro.

Noch schlechter als die Hotlines schnitten die ebenfalls getesteten E-Mail-Services ab: 65 Prozent aller Test-Mails blieben den Angaben zufolge unbeantwortet. Bis auf zwei "ausreichende" Anbieter erhielten daher alle anderen E-Mail-Services die Note "mangelhaft". Getestet worden waren Hotlines und E-Mail-Services für Prepaid-Kunden und Interessenten von insgesamt neun Mobilfunkanbietern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Web-Abzocke ...
Beitrag von: SiLæncer am 14 Oktober, 2005, 12:19
Über 3000 Euro Monatsgehalt für eine selbständige Tätigkeit am heimischen PC - hinter solchen Job-Offerten im Internet stecken häufig sogenannte Phisher. Sie haben gerade ein paar Onlinekunden ausgeplündert und suchen jetzt jemanden, der das Geld für sie ins Ausland schafft.

Hamburg - Das Stellenangebot klang wie Stellenanzeigen eben so klingen: Man suche einen Speditionskaufmann schrieb die Yun-Yang-Group auf ihrer Internetseite. "Flexibilität, ein überdurchschnittliches Engagement und eine hohe Belastbarkeit" seien Grundvoraussetzungen. Hubert Dittmann, seit einigen Monaten arbeitslos und in Geldnöten, klickte sich durch den durchaus ansehnlichen Internetauftritt des vermeintlichen Hongkonger Im- und Export-Unternehmens, bewarb sich online und wurde ausgewählt "aus einem sehr großen Bewerberkreis", wie es in der Zusage hieß.

Der 46-Jährige ist jetzt wieder ohne Job - und um 5700 Euro ärmer. Als ersten und letzten Auftrag hatte Herr Yun Yang persönlich Dittmann um eine Schnell-Überweisung gebeten: Aufgrund eines Notfalls möge er doch bitte über sein privates Onlinekonto bei der Postbank Geld von Kunden nach Estland weiter überweisen. Tatsächlich transferierte Dittmann Geld, das sogenannte Phisher von fremden Online-Konten abgezweigt hatten.

Dittmann gehört als Arbeitsloser zur neuen Zielgruppe der Online-Gauner. Die Idee ist schlicht aber clever: Über das Internet werden Jobs als Vertreter für Putzmittelhersteller, russische Partnervermittlungen oder Im- und Export-Unternehmen gesucht. Tatsächlich werden die Geworbenen als Geldwäscher benutzt.

Dabei gehen die Betrüger offenbar immer professioneller vor. Hubert Dittmann wurde ein Arbeitsvertrag zugemailt, den sogar ein Hamburger Anwalt als akzeptabel durchgehen ließ. Dazu bekam der frisch gebackene "Deutschland-Repräsentant" - der ein Monatsgehalt von über 3000 Euro beziehen sollte - die Kopie eines bereits abgeschlossenen Beispiel-Import-Vertrags für sibirisches Lärchenholz.

"Das schien mir alles so weit in Ordnung", sagt Dittmann immer wieder als er seine Geschichte erzählt. Er hat den inzwischen verschwunden Internetauftritt der Yun-Yang-Group Seite für Seite ausgedruckt, und blättert kopfschüttelnd durch den Stapel. Produktreichweite, Märkte und die Geschäftssparten der vermeintlichen Firma werden dort beschrieben.

Auch die E-mails, in denen sein neuer Arbeitgeber ihn um die Schnellüberweisung nach Estland bat, hat er dabei: "Unser Vertreter in Estland hatte heute einen Autounfall und liegt bewusstlos in einem Krankenhaus. (...) Seine Mitarbeiter haben leider keine Vollmacht über das Firmenkonto, müssen aber an die Beamten in Estland 'bestimmte' Gebühren entrichten."

Ohne pünktliche Schmiergeldzahlungen gehe in Estland nichts - die deutschen Kunden seien deshalb bereits informiert und würden ihr Geld an Dittmann transferieren. "Natürlich habe ich da Fracksausen gekriegt", sagt Dittmann. Aber als dann tatsächlich von verschiedenen Konten Geld eintrudelte, sei er beruhigt gewesen. Inzwischen wurde das Geld von der Postbank zurückgebucht, weil die vermeintlichen Yun-Yang-Kunden Opfer von Phishing-Attacken waren und Anzeige erstattet hatten. In Estland sind die 5700 Euro natürlich längst abgeholt und die Postbank wird Dittmann nichts ersetzen.

Tan-Liste aufs Faxgerät gelegt

"Da gibt es auch keine Gnade vor Recht", erklärt Jürgen Ebert, Pressesprecher der Postbank. "Wenn mich jemand auf der Straße anspricht und mich bittet, ein dickes Geldbündel für ihn zu transportieren - das würde auch niemand machen." Im Internet ließen manche Kunden grundlegende Sicherheitsmaßnahmen außer Acht. So erkläre sich auch, dass trotz zahlreicher Informationskampagnen Phisher immer noch Erfolg hätten.

Die Menschen müssten misstrauischer werden, findet auch der Berliner Kriminalkommissar Jochen Kunisch. "Phishing-Mails werden leider immer noch oft beantwortet." Dabei fordere keine Bank ihre Kunden auf, ihre Pin- und Tan-Nummern - also die für das Internet-Banking nötige persönliche Identifikations- und die Transaktionsnummer - per E-mail preiszugeben. Einige Opfer hätten ihre Tan-Liste, aus der sie für jedes Online-Geschäft eine auswählen, nach dem Anruf eines vermeintlichen Bankmitarbeiters sogar per Fax verschickt.

Doch auch wer seine Bankdaten für sich behält, ist vor Phishern nicht sicher. Über sogenannte Trojaner, die auf der Festplatte des Bankkunden installiert werden, schicken Online-Räuber den Kunden auf eine falsche Bankseite und fischen so bei einer fingierten Transaktion die wertvollen Zahlenkombinationen ab.

Häufig schickten die Betrüger dafür gefälschte Telekom- oder Ebay-Rechnungen, die horrende Summen anzeigten, warnt Kripo-Mann Kunisch. Erschreckt klickten viele Empfänger auf die angehängten Dateien - und machten den Gangstern so den Weg zu ihrer Festplatte frei. So ist es nicht verwunderlich, dass Berliner Kriminalbeamte von einer Welle neuer Phishing-Attacken sprechen. Im Juni wurden in der Hauptstadt 40 Fälle bearbeitet, mittlerweile sind es schon 250. Auch in Frankfurt berichtet die Polizei von immer neuen Anzeigen.

Als Reaktion auf die Phishing-Feldzüge warten Banken derzeit mit neuen Tan-Variationen auf. Die Postbank führt seit kurzem den indizierten Tan ein, viele andere Institute wollen nachziehen. Das Prinzip: Der Kunde wählt die Transaktionsnummer nicht mehr frei aus einer Liste, sondern die Bank fordert eine bestimmte Nummer der Serie. Alternativ können Kunden auch Tans für jedes Bankgeschäft zugeschickt bekommen - je nach Institut werden sie per SMS geschickt oder sie erscheinen auf einem kleinen Extra-Gerät.

"Vielleicht lieber verzichten"

Computerexperten überzeugen auch solche mobilen Tans nicht. Phisher könnten sich einfach zwischen das Kreditinstitut und den Kunden zwischenschalten, sagt etwa Andreas Rieke, Geschäftsführer der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH. "Dann brauchen sie die Tan gar nicht. Stattdessen ändern sie einfach die Zielkontonummer für die Überweisung." Auch eine gesicherte SSL-Verbindung zur Bank brechen, sei "kinderleicht". Entsprechende Software gebe es im Netz.

"Wenn ich als Kunde nicht ganz sicher bin, dass mein Computer sauber ist, sollte ich vielleicht lieber auf Online-Banking verzichten", erklärt auch Andreas Lamm, Geschäftsführer der Sicherheitsfirma Kaspersky Lab in Deutschland. Lediglich das Homebanking über HBCI (Homebanking Computer Interface) mit Chipkarte biete halbwegs Sicherheit, glauben beide Experten. Dabei werden die Bankdaten über ein Lesegerät verschlüsselt, und erst dann an die Bank geschickt. "Außerdem wird nicht nur der Kunde authentifiziert, sondern auch die Bank", erklärt Rieke.

Das Verfahren wird bereits von manchen Banken angeboten - aber die Kunden zeigen wenig Begeisterung. Viele wollten nicht auf den Computer zu Hause, wo das Lesegerät steht, beschränkt sein, erklärt Deutsche-Bank-Sprecher Ebert. "Statistiken zeigen, dass die meisten Leute um 9 und um 17 Uhr auf ihr Konto zugreifen - also wenn sie im Büro sind." Viele scheuten auch die Zusatzkosten für das Lesegerät - das rund 40 Euro kostet. Wenn im nächsten Jahr verschiedene Signaturkarten wie die Gesundheitskarte eingeführt werden, könnte sich das vielleicht ändern, glaubt Ebert.

"Aber auch das Pin/Tan-Verfahren ist sicher", beharrt der Pressesprecher. Dabei gehe er freilich davon aus, dass die Kunden einen aktualisierten Browser benutzten und ihr Virenschutzprogramm täglich aktualisierten.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Unendliche Geschichte: Und ewig kassiert der Dialer
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2006, 14:20
Seit sich Dialer-Anbieter zertifizieren lassen müssen, scheint das Problem unmäßiger Abzocke per Internetverbindung gelöst. Ein Trugschluss, denn kassiert wird weiterhin: entweder in noch immer gierigen Maßen - oder per Trickserei. Mit "IP-Payment" könnte die nächste Betrugswelle anrollen.

Es war einmal ... das Internet. Endlose Weiten und die Frage, wie man den Kunden für kleinere Dienstleistungen zur Kasse bitten könnte.

Überweisungen oder Bankeinzug waren träge, teuer und umständlich, aber da gab es doch diese 0190er-Nummern. Egal ob Routenplaner oder persönliches Horoskop: Sollten Angebote kostenpflichtig sein, konnten sie ein kleines Programm zur Verfügung stellen, das eine 0190er-Nummer anwählt. Die Nummern sind teurer als andere Verbindungen, und der Nutzer bezahlt per Telefonrechnung die genutzte Leistung.

Der Dialer war erfunden. Und die Büchse der Pandora geöffnet.

Wildwest mit 0190

"Dialer bieten eigentlich sinnvolle Bezahlmöglichkeiten", erläutert Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW die Theorie. Doch das Konzept lädt geradezu zum Missbrauch ein. Präparierte Seiten versuchten immer geschickter, dem unbedarften Surfer heimlich einen Dialer unterzujubeln.

Dazu erschwert eine Beweislastumkehr die Lage: Der Kunde muss darlegen, nicht selbst für die strittigen, teuren Verbindungen verantwortlich zu sein. Und die Furcht, bei Verweigerung der Zahlung mit einem gesperrten Telefonanschluss dazustehen, tut ihr Übriges, auch wenn kaum jemand weiß, dass Telekom und Mitbewerber gar nicht ohne weiteres den Stecker ziehen dürfen.

Schließlich kalkulieren manche Abzocker die von unseriösen Dialern verursachten Kosten gerade so, dass sich für die Opfer ein Rechtsstreit nicht lohnt. "Zahlen, Schweigen, Ärgern" lautet für Betroffene dann häufig die Prämisse. "Was als einfache und anonyme Zahlungsmethode im Internet gedacht war, wird seit über fünf Jahren auch von unseriösen Anbietern dazu genutzt, das schnelle Geld zu machen", resümiert die Dialerschutz.de als Anlaufstelle für Betroffene.

Schluss mit "kostenlosem Zugangstool"

Eine strenge Reglementierung sollte dann das Treiben beenden. Anwahlprogramme, die zu einer "Mehrwertdiensterufnummer" verbinden, müssen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) - ehemals RegTP - registriert werden.

Quasi die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dialer. Und die steht - wenn auch ungeprüft - nur Programmen zu, die mit offenen Karten spielen: Der Dialer muss sich als solcher outen und etwa auch unmissverständlich über die entstehenden Kosten aufklären. Hält sich ein Anbieter mit seinen Dialern nicht an diese Regeln, muss der Verbraucher nicht zahlen. Ab Juni dieses Jahres gelten noch einmal strengere Vorschriften: Ein weiteres Hinweisfenster ist Pflicht.

"Die Vorgaben für den Einsatz von Dialern sind inzwischen sehr verbraucherfreundlich", freut sich Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW. Sascha Borowski, Initiator von Dialerschutz.de, beschreibt die Folgen: "Die Zahl der Beschwerden über unseriöse Dialer geht seit Mitte des Jahres zurück." Trotzdem mahnen beide Experten im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE unisono: "Niemand sollte glauben, das Problem existiere nicht mehr."

Denn auch mit regelkonformen Dialern kann zumindest der unerfahrene Surfer abgezockt werden: "Wenn Geld für Dinge kassiert wird, die es überall sonst kostenlos gibt", erklärt Sascha Borowski.

Tatsächlich droht das Problem inzwischen unterschätzt zu werden. Jüngst verurteilte das Landgericht Bückeburg einen Anwender zur Zahlung von Dialerkosten in Höhe von knapp 1200,- Euro. Das Gericht akzeptierte die bloße Behauptung des Betroffenen nicht, die Einwahl sei unfreiwillig geschehen.

Auch das Ende der 0190er-Nummern könnte missverstanden werden: Tatsächlich wurden die beinahe berüchtigten Nummern zum Jahresende abgeschaltet - Dialer nutzen aber ohnehin schon länger die ebenso teuren 0900-9er-Nummern. Kurz: Weder besteht grundsätzlich keine Zahlungsverpflichtung mehr noch ist das Problem schon auf technischer Ebene schlicht abgeschaltet.

Neue Probleme

Emsi Soft, Hersteller der Sicherheitssoftware a-squared stellt eine Verschiebung der Problematik fest: "Wir beobachten vermehrt ausländische Dialer", beschreit der Analyseprofi Andreas Haak. Neue Problemfelder sieht auch Kirchner aufziehen: "Neben Auslands- und Satellitendialern wird auch das Handypayment zum Missbrauchsfeld." Dialerschutz.de bleibt gleichfalls wachsam: "Ich kann mich über Arbeit nicht beschweren", sagt Sascha Borowski, der viele Bereiche beobachtet, in denen Mehrwertdienste missbraucht werden. Ein Beispiel sind hier die Lockanrufe mit 0137- und 0190-Nummern.

Mögliche Probleme sieht er auch beim IP-Payment aufziehen: Schlimmstenfalls könnte der Besuch bestimmter, als kostenpflichtig deklarierter Seiten zukünftig ausreichen, um Gebühren fällig werden zu lassen. Mitspielen müssen die Provider, um den Nutzer anhand der IP-Adresse zu identifizieren. "Daran arbeiten einige Anbieter mit Hochdruck", so Borowski. Die Missbrauchsmöglichkeiten beim IP-Payment liegen mit unfreiwilligen Umleitungen auf der Hand.

"Wir wollten uns selbst überflüssig machen", erläutert Sascha Borowski seine Ziel für die im Jahr 2002 gestartete Seite Dialerschutz.de, "aber wir haben das bisher nicht geschafft." So wie es ausschaut, wird er sein Ziel auch zukünftig nicht erreichen.

Quelle und Links : http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,393115,00.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,393115,00.html)
Titel: Web-Abzocke ...
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2006, 20:04
Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen am novellierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bezogen auf jüngst vom vzbv abgemahnte Verstöße gegen dieses Gesetz verlangt die Dachorgansiation der Verbraucherzentralen, Gewinne, die durch unlauteres Handeln erwirtschaftet wurden, leichter abschöpfen zu können.

Anlass für die Forderung ist die neue Masche der Brüder Schmidtlein. Unter beschreibenden Domain-Namen wie vornamen-heute.com, lehrstellen-heute.com oder sternzeichen-heute.com bewerben sie Angebote mit "heute gratis!" sowie mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel. Der angebliche "Gratis"-Zugang wandelt sich nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse.

Mit verschiedenen Online-Bezahlsystemen, etwa Dialern und Handy-Payment, versuchte die Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, des Öfteren, Internetnutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie auch diesmal erhielten sie dafür meist mit zeitlicher Verzögerung Abmahnungen des vzbv. "Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann", erklärte vzbv-Vorstand Edda Müller. Der vzbv sei es leid, empörte sie sich: "Mit dem Hase-Igel-Spiel muss ein für alle Mal Schluss sein."

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/71528)

Quelle : www.heise.de
Titel: Internetfirma soll Jugendlichen Millionen abgezockt haben
Beitrag von: the Duke am 08 September, 2006, 00:30
Eine südhessische Internetfirma soll in großem Stil jugendliche Webnutzer mit trügerischen Lockangeboten abgezockt haben. Der Schaden liege in Millionenhöhe, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit.

Der Verband strengte nun nach zahlreichen Abmahnungen gegen die Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR aus Büttelborn ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung an, weil auf den rund 20 Internetseiten des Unternehmens die Angaben zu Kosten und anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt gewesen seien.

Nach einem Bericht der "Wetzlarer Neuen Zeitung" ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung. Unter den Opfern sind zahlreiche Jugendliche, die Seiten mit Hausaufgaben- oder Lehrstellenangeboten aufgesucht hatten.

Die Homepages, die wie etwa "www.sms-heute.com" alle im Namen die Endung "-heute.com" oder "-heute.de" tragen, bieten unter anderem Informationen zu Lehrstellen, Hausaufgaben, Fabrikeinkäufen, Gedichten, Witzen, Basteln, Tieren oder dem Versenden von SMS-Mitteilungen. Um an die Informationen zu gelangen, muss sich der Internet-Nutzer auf der Startseite anmelden.

Der Großteil der Anzeigen-Erstatter gibt der Zeitung zufolge an, den Hinweis auf die vertragliche Bindung und die monatlichen Kosten nicht gesehen zu haben. Inzwischen weist das Unternehmen auf den Startseiten prominent darauf hin, dass sich der Nutzer nach einer "Testphase" automatisch zu einem zweijährigen Abonnement verpflichtet, das ihn 168 Euro kostet.

gelesen auf gmx (http://www.gmx.net/de/themen/computer/internet/aktuell/2877840.html)
Titel: Ungebetene Telefonwerbung ist trotz AGB-Zustimmung rechtswidrig
Beitrag von: SiLæncer am 20 September, 2006, 17:37
Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung sind laut Wettbewerbsrecht unzulässig. Das Verbot gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm auch dann, wenn der Kunde durch Abnicken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) solchen Anrufen zugestimmt hat (Az. 4 U 78/06). Auch eine AGB-Klausel, wonach Adressen und Telefonnummern an Drittanbieter weitergegeben werden dürfen, ist null und nichtig.

Mit der Reform des Wettbewerbsrechts hat der Gesetzgeber so genannte Kaltanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Zustimmung untersagt. Um das Verbot zu umgehen, integrieren Telekommunikationsanbieter in ihren AGB einen Passus, wonach sich der Kunde mit Werbeanrufen einverstanden erklärt. Soweit die Klausel "an versteckter Stelle mitten in einem vorformulierten Text untergebracht ist", sei sie gegenstandslos, entschied das OLG Hamm. Damit gab es einem klagenden Verbraucherschutzverein Recht.

Die westfälischen Richter sehen in solchen Klauseln einen Verstoß gegen das Transparenzgebot nach Paragraph 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach liegt eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern bei der Verwendung von AGB vor, wenn "die Bestimmung nicht klar und verständlich ist". Bei Kaltanrufen handelt es sich nach richterlicher Auffassung auch nicht um Bagatellfälle. Schließlich sei der mit einem Eingriff in die Privatsphäre des Anschlussinhabers verbundene Anruf geeignet, den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Ließe man dennoch Kaltanrufe zu, würde ein Nachahmungseffekt bei jenen Mitbewerbern eintreten, die sich rechtens verhalten und keine Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung vornehmen.

Das beklagte Telekommunikationsunternehmen hat dem entgegen gehalten, dass der Kunde via AGB nur darin einwilligte, Werbeanrufe für andere Vertragsschlüsse mit Drittanbietern zu erhalten. Dem folgte das Gericht nicht und schrieb dem Unternehmen ins Stammbuch, dass eine derartige Klausel "erst recht" unwirksam sei. Schließlich sei es für den Verbraucher "angesichts des bestehenden Adresshandels unüberschaubar, wer sich auf ein solches Einverständnis berufen könnte". Diesem Adresshandel im Bereich von Telefonwerbung müsse ein Riegel vorgeschoben werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: DUBIOSER ABO- VERKAUF - Wie ein Brüderpaar Millionen im Internet abzockt
Beitrag von: SiLæncer am 05 Oktober, 2006, 20:23
Es gibt viele Arten, im Internet mit dubiosen Methoden reich zu werden. Zwei junge Männer sind dabei besonders raffiniert. Jetzt wollen sich ihre Opfer wehren.

Lydia Pinno, 17, sollte für die Schule Vornamen recherchieren. Tanja Rower, 34, brauchte Bastelmotive. Und David Dambach, 16, suchte nach Liedern und Videos seiner Lieblingsband. Im Internet gelangten sie auf die Seiten vornamen-heute.com, basteln-heute.com und p2p-heute.com.

Pinno bekam, was sie suchte, Rower nicht, und Dambach loggte sich gar nicht erst ein. Nur eins hatten am Ende alle: eine Rechnung über rund 120 Euro von einem Anwalt namens Olaf Tank.

Sie hätten, schrieb er, im Internet einen Vertrag mit der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR geschlossen und stellte "strafrechtliche Konsequenzen" und "Ermittlungen" in Aussicht. Alle drei hatten keine Ahnung, wie sie zu einem Abo-Vertrag gekommen sein sollten. Und wie ihnen ging es vielen anderen Internet-Nutzern, die Dutzende ähnlicher Seiten anklickten, darunter lehrstellen.de und hausaufgaben-heute.de, die sie unmittelbar auf Schmidtlein-Seiten umleiteten und dann Post vom Anwalt provozierten.

Denn wer auf diesen Seiten seine Daten eingibt, um das Angebot zu testen, wie es heißt, beginnt nach kurzer Zeit ein Zweijahresabonnement. Kosten: stattliche 168 Euro. Wer nicht zahlt, dem droht Ärger mit Anwalt Tank.

Betreiber dieses Websites-Imperiums sind Andreas, 32, und Manuel Schmidtlein, 22, aus dem hessischen Büttelborn. Sie machen Geschäfte mit der Unaufmerksamkeit der Internet-Nutzer, die den Preis im Text überlesen.

Für die Brüder, die mit Internet-Abzockereien vermutlich schon mehrere Millionen Euro umsetzten, interessiert sich nun neben den Verbraucherzentralen auch die Staatsanwaltschaft. Mindestens 1200 Anzeigen stapeln sich in den Amtsstuben, und täglich werden es mehr. Inzwischen melden sich auch Geschädigte, die behaupten, nie auf einer der Schmidtlein-Seiten ihre Daten preisgegeben zu haben.

"Das riecht doch verdächtig nach Betrug", sagt Anwalt Patrick Wauer, der 50 Schmidtlein-Opfer vertritt. Die Brüder waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Eine Sekretärin teilte mit, dass die beiden grundsätzlich nicht zu sprechen seien.

Das Unterschieben von Abos ist zurzeit eine der beliebtesten Maschen von Internet-Abzockern. Hunderte Reingelegte schreiben sich in Web-Foren die Wut von der Seele und überschwemmen die Verbraucherzentralen mit Beschwerden. Neben den Schmidtleins, die ihre Geschäfte teilweise noch im Elternhaus betreiben, gibt es im deutschen Sprachraum Dutzende ähnlicher Anbieter. Von der Berechnung der Lebenserwartung über Produkttests und SMS-Versand bis hin zu ausgefallenen Sex-Wünschen - für jede Schwäche ist im Internet ein passendes Abonnement zu haben.

Viele sind allerdings ihr Geld nicht wert. 168 Euro kostet das zweijährige Schmidtlein-Abo, für zahlreiche Nutzer dürfte es eher nutzlos sein. Wer beispielsweise songtexte-heute.de abonniert, kann 24 Monate belanglose Informationen über das Tauschen von Dateien im Internet abrufen. Keine Spur dagegen von Liedzeilen berühmter Popkünstler. Auf anderen Schmidtlein-Seiten finden zahlende Nutzer Texte, die es woanders auch kostenlos gegeben hätte.

Schon vor Jahren war der große Bruder Andreas gut im Geschäft mit sogenannten Dialern. Das sind Programme, mit denen der Computer eine Verbindung über teure 0900-Leitungen aufbaut. Etliche Kinder fielen bei der Suche nach Hausaufgaben und Spielen auf solche und ähnliche Tricks herein.

Nachdem der Gesetzgeber die Dialer-Anbieter Ende 2003 per Gesetz an die kurze Leine nahm, setzten die Brüder aufs Bezahlen per Handy. Wer an die begehrten Hausaufgaben wollte, sollte seine Nummer eintippen, quasi als Zugangspasswort. Im Kleingedruckten stand noch, dass damit ein Vertrag geschlossen sei - über rund zehn Euro.

Von knapp fünf Millionen Euro Schaden ist die Rede, allein aus der Handy-Zeit. Und als die Mobilfunkfirmen auch diesem Geschäftsmodell ein Ende bereiteten, verlegten sich die Schmidtleins offenbar auf Zweijahresabos.

Inzwischen betreiben die Brüder trübe Geschäfte auch mit Firmen in Österreich und Großbritannien. Sie sind Teil einer Abzocktruppe, die länderübergreifend tätig ist und deren Web-Seiten teils untereinander verlinkt sind. Einige dieser Geschäftemacher haben die Internet-Nutzer bereits vor Jahren mit teuren Dialern abkassiert.

Die bunteste Figur im Schmidtlein-Bekanntenkreis ist Bernhard Syndikus. Der Münchner Anwalt saß bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopienetzwerk vorwirft (SPIEGEL 39/2004), und wartet immer noch auf seinen Prozess. Syndikus bestreitet alle Vorwürfe.

Der 48-Jährige vertritt die Schmidtleins vor Gericht. Von Internet-Seiten, als deren Ansprechpartner er eingetragen ist, führen Links zu den Angeboten der Brüder aus Büttelborn.

Bisher ist es niemandem gelungen, diese Strukturen aufzubrechen. Denn in der Regel nutzen die findigen Geschäftemacher nur Gesetzeslücken aus, bis ihnen Ärger droht. Dann ändern sie ihre Masche. Dem wollen viele Betroffene nicht weiter zusehen.

Während die meisten mit Anwälten und Anzeigen gegen die Schmidtleins vorgehen, wollen manche mit mindestens 350 anderen Geschädigten vor dem Schmidtleinschen Elternhaus demonstrieren. Unter ihnen sind viele Eltern, die einen Brief von Anwalt Tank bekommen haben, so wie die Mutter von Lydia Pinno.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Telefonspam boomt trotz Verbot
Beitrag von: SiLæncer am 31 Oktober, 2006, 10:27
Strafen schrecken Unternehmen nicht

Obwohl ungefragte Telefonwerbung bei Privatleuten verboten ist, ist diese Werbeform nach Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stark auf dem Vormarsch. Besonders häufig würden Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation damit auf Kundenfang gehen.

"Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", so Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer hatten dabei Beschwerden aus den Monaten August und September 2006 ausgewertet.

"Die derzeitige Rechtslage kann offenbar nichts gegen die Belästigungen von Vertretern und Call Centern ausrichten", so Müller. Deshalb will man mit Bundestagsabgeordneten Kontakt aufnehmen, um Vorschläge zur Eindämmung dieser Gesetzesverstöße zu unterbreiten.

Außerdem würden Telefonwerbung für Glücksspiele, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen eingesetzt. Jährlich sollen mehr als 12.000 Beschwerden allein bei der Verbraucherzentrale NRW eintrudeln. Bewerbung oder Anbahnung eines Geschäfts ist am Telefon nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung erteilt haben.

Vier Unternehmen habe man auf Grund von Beschwerden bislang abmahnen können, doch würden die Unterlassungsklagen gegen einzelne Unternehmen deren Geschäftsgebaren nicht beenden, so Müller.

Um den Spieß umzudrehen, sollten Verträge, selbst wenn sie auf illegalem Wege angebahnt wurden, künftig nichtig sein und die Betroffenen das Recht auf Schadensersatz bekommen. Außerdem solle die Entschuldigung nicht mehr gelten, dass übereifrige Mitarbeiter ohne Wissen des Unternehmens Werbeanrufe getätigt haben.

Quelle : www.golem.de
Titel: Verbraucherschützer fordern schärfere Sanktionen gegen Telefon-Spammer
Beitrag von: SiLæncer am 31 Oktober, 2006, 13:48
Pro Jahr gehen allein bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rund 12.000 Beschwerden über unerwünschte Telefonwerbung zu Glücksspielen, vermeintlichen Urlaubsschnäppchen oder billigen Handys (mit teuren Laufzeitverträgen) ein – und dass, obwohl unaufgeforderte Telefonwerbung (sogenannte "Cold Calls") nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seit Jahren verboten ist. "Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Zwei Monate lang recherchierten die Verbraucherschützer, um die Betreiber des lästigen Telefonterrors aufzuspüren. Verbraucher wurden aufgefordert, der Verbraucherzentrale Fälle von unerwünschter Telefonwerbung zu melden. Insgesamt gingen in den Monaten August und September mehr als 2000 Beschwerden ein, 500 davon schriftlich. Von den schriftlichen Beschwerden bezog sich jede fünfte auf automatische Bandansagen, die keinen Aufschluss über die wahre Identität des Auftraggebers zuließen. Bei den restlichen 400 bildete die Telekommunikationsbranche mit 153 Beschwerden die Spitze. An zweiter Stelle (87 Fälle) wurden Betreiber von Lotto- und Gewinnspielen genannt, gefolgt von Finanzdienstleistungen (22 Fälle), Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements (21 Fälle) und Reisen (15 Fälle).

"Die derzeitige Rechtslage kann offenbar nichts gegen die Belästigungen von Vertretern und Call Centern ausrichten", hält Müller fest. Zwar habe man vier Unternehmen aufgrund der schriftlichen Beschwerden bereits rechtlich abgemahnt, "doch erfolgreiche Unterlassungsverfahren gegen einzelne Unternehmen stoppen nicht deren unzulässiges Geschäftsgebaren." Müller fordert deshalb "schlagkräftigere Sanktionen, um die ungebremste Flut unerlaubter Werbeanrufe künftig wirkungsvoller einzudämmen." Gemeinsam mit Vertretern des Deutschen Bundestages sollen in den kommenden Wochen schärfere Sanktionen zur Eindämmung des Telefon-Spams diskutiert werden.

Zu den Verschlägen der Verbraucherzentrale NRW gehört unter anderem, dass Verbrauchern das Recht eingeräumt wird, Verträge bei unzulässiger Werbung etwa durch ein Telekommunikationsunternehmen auflösen zu können. Verbraucher müssten außerdem das Recht haben, auf Schadensersatz zu pochen. Zudem müsse der 2004 eingeführte Anspruch auf Gewinnabschöpfung auch tatsächlich umgesetzt werden. "Der mit unzulässiger Telefonwerbung erzielte Profit bleibt auch bei nachgewiesenen Verstößen bei den Unternehmen", kritisiert Müller die gegenwärtige Praxis. Last but not least fordern die Verbraucherschützer, das ihnen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit vollem Prozesskosten-Risiko im Erfolgsfall die abgeschöpften Unrechtsgewinne eines Betreibers zugute kommen. Bislang fließen diese Gelder in den Bundeshaushalt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Regierung prüft Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe
Beitrag von: SiLæncer am 11 Dezember, 2006, 10:41
Die Bundesregierung denkt über ein härteres Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe nach. Insbesondere müssten sie künftig mit einem Bußgeld belegt werden können, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Peter Paziorek (CDU), dem Handelsblatt. Außerdem sollten Telemarketing-Unternehmen nicht mehr mit Rufnummernunterdrückung arbeiten dürfen. Dann könnte sich der Angerufene die Nummer notieren und leichter gerichtlich gegen die Firmen vorgehen. Um die Kontrolle zu verbessern, solle auch den Verbraucherschutzverbänden erleichtert werden, so genannte Gewinnabschöpfungsverfahren gegen unseriöse Anrufer anzustrengen. So können die Verbände erzwingen, dass durch unlauteren Wettbewerb erzielte Gewinne an die Staatskasse abgeführt werden.

Die Prüfung, welche Maßnahmen man ergreifen wolle, sei allerdings noch nicht abgeschlossen, räumte der Staatssekretär ein. "Das Problem ist offenkundig", betonte er jedoch. Wenn die Wirtschaft mit dem Problem nicht selbst fertig werde – "und die Zweifel daran sind im Augenblick groß" – dann müsse die Regierung tätig werden. Man prüfe auch, ob auf Grund eines unerbetenen Werbeanrufs geschlossene Verträge generell nichtig sein sollen, sagte die verbraucherpolitische CDU-Fraktionssprecherin Julia Klöckner.

Verbraucherschützer dürften ein Vorgehen der Bundesregierung berfürworten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband betonte, dass sich viele Telemarketingfirmen vom Verbot so genannter "Cold Calls" keineswegs beeindrucken ließen: "Wir bekommen immer noch Zigtausende von Beschwerden", sagt vzbv-Geschäftsführer Patrick von Braunmühl dem Handelsblatt. Die "Cold Calls", wenn also Telefonwerbung nicht im vorherigen Einverständnis mit dem Empfänger erfolgt, sind seit 2004 nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verboten. Initiativ-Anrufe von Callcentern sind danach nicht zulässig; werben darf nur, wer zuvor die Zustimmung des Reklame-Empfängers eingeholt hat. In der Debatte um die Verabschiedung des Gesetzes hatten damals noch Unions-Abgeordnete behauptet, das Verbot von "Cold Calls" vernichte Tausende von Arbeitsplätzen in der Callcenter-Branche.

Gar nicht begeistert von den Überlegungen zur Verschärfung der Bestimmungen gegen "Cold Calls" zeigte sich erwartungsgemäß der Branchenverband DDV: Zwar sei es richtig, dass "Cold Calls" in manchen Branchen zunehme, und das sei "rechtlich und moralisch nicht in Ordnung", sagte DDV-Vizepräsident Patrick Tapp der Zeitung. Aber damit dürfe nicht die ganze CallCenter-Branche unter Generalverdacht gestellt werden, zumal diese selbst versuche, ihre schwarzen Schafe in den Griff zu bekommen.

Quelle : www.heise.de
Titel: 0900-Hotlines kassieren gesetzeswidrig ab
Beitrag von: SiLæncer am 18 Dezember, 2006, 12:15
Viele Service-Hotlines mit der Vorwahl 0900 kassieren Anrufer gesetzeswidrig schon während der angeblich kostenlosen Preisansage ab. Dies ergab ein Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Schlechtes Image wird bestätigt

Von den 25 angerufenen Hotlines ließen zwölf den Zähler schon während der Preisansage laufen. Sieben Firmen kassierten dabei sogar den vollen Minutenpreis, auch wenn der Anruf schon früher abgebrochen wurde. Dies war demnach unter anderem bei Toshiba und dem Billigflieger Ryanair der Fall. Weitere fünf Firmen kassierten ebenfalls bereits für die Preisansage, berechneten aber zumindest sekundengenau.

Nach den Vorschriften der Bundesnetzagentur müssen die Preisangaben jedoch kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht gemacht werden. So soll den Anrufern die Zeit für die Entscheidung gegeben werden, ob sie den Service zum genannten Preis in Anspruch nehmen wollen.

Viele Hotlines setzen laut Verbraucherzentrale aber darauf, dass die Verbraucher nicht jeden 0900-Anruf später in ihrer Rechnung daraufhin kontrollieren, ob der Einheitenzähler zu früh zu ticken begonnen hat. Auch würden viele Bürger "aufgrund der Kleckerbeträge von bis zu 1,99 Euro den Aufwand scheuen, alles penibel zu dokumentieren", um danach Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen, sagte die Telekommunikationsexpertin Anke Kirchner. Bei den inzwischen mehr als 100.000 von der Netzagentur vergebenen 0900-Nummern könnten so "durchaus Millionen Euro ungerechtfertige Entgelte zusammenkommen".

Zusätzliche Einnahmen verschaffen sich viele Anbieter von 0900-Hotlines zudem mit den Warteschleifen. Von den 25 getesteten Hotlines waren dies 17. Zwar ist es nicht gesetzeswidrig, den Einheitenzähler schon ticken zu lassen, wenn der Anrufer noch auf den Kontakt mit einem Kundenbetreuer wartet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sollten diese Warteschleifen aber nach der Devise "ohne Leistung kein Geld" grundsätzlich kostenlos sein. Erst das Gespräch mit einem Kundenbetreuer berechtige zu Entgelten.

Es wird teurer

Ab dem 1. Januar dürften viele Anrufe bei 0900-Nummern im Übrigen noch teurer werden. Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz dürfen Firmen dann für ihre 0900-Dienste statt bis zu zwei dann bis zu drei Euro pro Minute kassieren.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Erneut schärfere Strafen für Telefonwerbung gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 01 Februar, 2007, 19:01
Gesetzesreglung von 2004 scheinen nicht auszureichen

Obwohl unerwünschte Telefonwerbung verboten ist, nimmt die Zahl der Werbeanrufe laut den Verbraucherzentralen ständig zu. Seitens der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt deshalb nun die Forderung an die Bundesregierung, die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu regeln und damit deutlich höhere Bußgelder verhängen zu können.

Geht es nach den Bündnisgrünen, so soll die Bundesnetzagentur künftig die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden können. Zudem sollten die durch die unerlaubte Werbung erzielten Gewinne in Zukunft bereits dann eingezogen werden können, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat. Der abgeschöpfte Gewinn soll dem Vorschlag zufolge an Verbraucherschutz-Einrichtungen gehen. Zudem müsse die Bundesregierung in bundeseigenen Unternehmen und Aufsichtsräten darauf hinwirken, dass das gesetzliche Telefonwerbeverbot strikt eingehalten wird.

Laut den Verbraucherverbände erfolgen täglich Tausende von Rechtsverstößen gegen das gesetzliche Verbot der Telefonwerbung. Schon im ersten Quartal 2006 hat die Gesellschaft für Konsumforschung laut den Bündnisgrünen 82,6 Millionen telefonische Werbekontakte gemessen. Den Bündnisgrünen zufolge ist die unerwünschte Telefonwerbung mittlerweile zu einem massenhaft auftretenden Problem für Verbraucher und Verbraucherinnen geworden.

"Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", so Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW im Oktober 2006. Die Verbraucherschützer hatten dabei Beschwerden aus den Monaten August und September 2006 ausgewertet. Gegen einige Unternehmen seitens der Verbraucherschützer eingeleitete rechtliche Schritte hätten dabei keine Auswirkungen gehabt.

Im Jahr 2004 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bereits erneuert, mit der Maßgabe Verbraucher zu schützen. Bereits ein erstmaliger Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung gilt als unzumutbar und ist als unlauterer Wettbewerb verboten. Dieses Verbot wird den Bündnisgrünen zufolge aber von einigen Unternehmen nicht oder nur unzureichend beachtet. Zudem würden einer erfolgreichen Durchsetzung des Werbeverbots erhebliche Hindernisse entgegenstehen.

Dass die bestehenden rechtlichen Mittel nicht ausreichen, hat auch schon das Verbraucherschutzministerium bemerkt. Bis jetzt scheint sich in der Hinsicht aber nicht viel getan zu haben. Nach Golem.de-Erfahrung sparen sich die Call-Center-Betreiber teilweise sogar die Mitarbeiter indem sie automatisierte Werbe-Anrufe durchführen, die auf Nutzereingabe warten und damit auch mal Anrufbeantworter füllen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Wenn Werbeanrufe lästig werden: "Wir raten zur Unhöflichkeit"
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2007, 10:26
Marianne Ling deckte den Abendbrottisch, als das Telefon klingelte. Der Anrufer sagte etwas von "Telekom" und fragte: "Wollen Sie nicht auch günstiger telefonieren?" Das wollte die Rentnerin tatsächlich und ließ sich auf ein Gespräch ein – im Glauben, sie spreche mit ihrem Telefonanbieter der Deutschen Telekom. Das Flatrate-Angebot klang gut. "Am Ende habe ich gesagt, dass ich Interesse habe, und die Frau sollte mir etwas zuschicken", sagt Ling. Wenig später bekam sie Post von einer ihr unbekannten Firma: Man freue sich, sie als Kundin gewonnen zu haben, und lasse den Anschluss von der Telekom auf den neuen Anbieter umstellen.

Solche Methoden haben das Telefonmarketing in Verruf gebracht. Ling wusste weder, dass sie mit einem Telekom-Konkurrenten sprach, noch wollte sie ihren Anbieter wechseln. Und doch schloss sie einen Vertrag. "Mündlich geschlossene Verträge sind in Deutschland gültig", sagt Klaus Müller von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Was der Vereinfachung im Geschäftsleben dienen soll, nutzen "Telefon-Drücker" aus, um die schnelle Provision zu machen. "Man merkt oft gar nicht, dass man einen Vertrag abschließt. Den Brief, der dann kommt, hält man für Werbung und wirft ihn weg. Und schon hat man die 2-Wochen-Frist für den Vertragsrücktritt verpasst", sagt Müller.

Am Telefon wird für vieles geworben, nicht nur für Handy- oder Festnetztarife, sondern auch für Versicherungen oder Lotterien. Sogar Hilfsorganisationen rufen ihre Spender an, um die Bindung zu festigen und weitere Unterstützung einzuwerben. Anrufe seien ein sinnvolles Instrument, meint Patrick Tapp, Inhaber einer Agentur in Frankfurt und im Deutschen Direktmarketing Verband DDV für Verbraucherdialog zuständig: "Wir sind eine kommunikative und mobile Gesellschaft, da passt Telefonmarketing sehr gut in die Zeit." Firmen könnten ihre Kunden auf diese Weise sehr schnell über neue Angebote informieren, sofort Fragen beantworten und bei Bedarf Aufträge annehmen.

All das habe nichts mit Belästigung zu tun, solange die Regeln eingehalten würden, sagt Tapp. Und die sind klar: Keine Anrufe nach 20.00 Uhr, keine Anrufe bei Leuten, die nicht entweder schon Kunden sind oder ihr Einverständnis erklärt haben. Der Trick, bei Preisausschreiben im Kleingedruckten Einverständniserklärungen zu sammeln, scheiterte bereits vor Gericht. Dennoch gibt es immer wieder Anrufe von Werbern, die gar kein Recht dazu haben. "Das ist illegal, das ist kein Kavaliersdelikt", sagt Müller.

Dem DDV machen schwarze Schafe, denen es um kurzfristigen Profit geht, Sorgen: "Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Callcentern werden mitgerissen in dieses schlechte Image", sagt Tapp. Die Deutsche Telekom stimmt dem zu. Sie wirbt selbst ausgiebig per Telefon. "Aber wir wollen niemanden überrumpeln, wir wollen niemandem etwas verkaufen, das er nicht haben will. An diesem Anspruch lassen wir uns auch messen", sagt Pressesprecher Husam Azrak.

Wer sich belästigt fühlt, muss manchmal seine Manieren verleugnen: "Wir raten zur Unhöflichkeit", sagt Verbraucherschützer Müller. Oft sei Auflegen der einzige Ausweg. Wer den richtigen Moment verpasst, braucht Hilfe. Müller erinnert sich an eine 82 Jahre alte Frau mit drei Handy-Verträgen. "Es hat uns keine fünf Minuten gekostet, die gekündigt zu bekommen." Das Problem sei so aber nicht gelöst. "Darauf muss die Politik reagieren." Müller fordert ein Gesetz, wonach die am Telefon getroffene Abmachung nur gültig wird, wenn hinterher eine schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher erfolgt.

Telekomsprecher Azrak ist da skeptisch: "Das Gesetz ist nicht schlecht, nur weil es schwarze Schafe gibt. Statt das Verfahren unnötig kompliziert zu machen, muss energischer gegen die schwarzen Schafe vorgegangen werden." Und Tapp würde einer Gesetzesänderung nur zustimmen, wenn es um die "Telefon-Drücker" geht: "Bei korrekten Anrufen ist das gar nicht nötig."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Wenn Werbeanrufe lästig werden: "Wir raten zur Unhöflichkeit"
Beitrag von: Jürgen am 04 April, 2007, 03:18
Zitat
"Bei korrekten Anrufen ist das gar nicht nötig."
Ich lach' mich kaputt...

Was bitte soll daran korrekt sein, wenn irgendeine Firma ungebeten Leute zuhause anruft und daraufhin ohne weitere Belege irgendwelche Verträge ableiten zu dürfen GLAUBT ? ? ?
Und noch nicht einmal beweisen muss, mit wem sie überhaupt verhandelt und (angeblich) abgeschlossen hat... ? ? ?

Wenn diesen Firmen auch noch ein schriftlicher Nachweis des Zustandekommens erlassen wird, lässt sich nur schlussfolgern, dass der Gesetzgeber, also letztlich die Bundesregierung, das genau so haben will. Und damit macht sich die Grosse Koalition m.e. zum Mit-, wenn nicht sogar Haupt-Täter.
Um die paar Cents für Dokumentenversand kann's ja wohl nicht gehen, das reicht niemals als Rechtfertigung zur Beweislast-Umkehr.

Dem Verbraucher wird jede Beweis-Möglichkeit genommen, er muss im Streitfalle erst einmal überhaupt den Sachverhalt erkennen, dann aktiv werden und beweisen, worüber er überhaupt keinen Beleg haben kann.

Mit solchen Randbedingungen fördert man ganz gezielt den Betrug, das sollte sich jeder unserer Politik-Imitatoren 'mal hinter die Ohren schreiben.

Und auch in dieser Hinsicht regelt 'der Markt' überhaupt nichts von selbst.

Offensichtlich ist das Gemeine Volk den Regierenden sch€issegal, die interessieren sich nur für ihre wahren bzw. zukünftigen Geldgeber, Lobbyisten, Konzerne usw.
Titel: Anwalt der Gebrüder Schmidtlein droht Ärger
Beitrag von: SiLæncer am 19 April, 2007, 09:44
Im Falle einer Verurteilung der Brüder könnte er der Beihilfe schuldig sein

Schon lange stehen die Gebrüder Schmidtlein, die als Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR auftreten, im Kreuzfeuer der Kritik. Nach Angaben der Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband häufen sich Beschwerden über Internetdienste des Unternehmens - dessen Seiten sich vornehmlich an Minderjährige richten. Bei Anmeldung auf den Seiten werden zweijährige Abonnements mit hohen Kosten abgeschlossen. Nun soll es nach Angaben der Neuen Osnabrücker Zeitung dem Anwalt des Duos an den Kragen gehen.
Das Blatt berichtet, der Anwalt der Brüder arbeite für diese als "Geldeintreiber". Die zuständige Anwaltskammer Oldenburg beobachte zwar mit Sorge das Treiben das Anwalts, man prüfe aber noch, ob dieser seine beruflichen Pflichten verletzt habe.

Die Anwaltskammer Oldenburg hat dem Bericht zufolge die angezeigten Fälle der Generalstaatsanwaltschaft übergeben. Sollten die Gebrüder Schmidtlein wegen Betrugs verurteilt werden, könnte sich das auch auf ihren Anwalt auswirken. Er könne dann zumindest mit einer Anklage wegen Beihilfe zum Betrug rechnen, hieß es in dem Bericht.

Sollte es dann zu einer Verurteilung kommen, könnte die Kammer dem Anwalt die Zulassung entziehen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Schaar sieht Probleme beim Kampf gegen Telefon-Spam
Beitrag von: SiLæncer am 18 Mai, 2007, 12:11
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, begrüßt zwar die Initiative der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegen Telefon-Spam. Er meint aber laut Welt online, es dürfte nicht leicht sein, eine sinnvolle Regelung zu finden, die den Schutz vor belästigenden Anrufen ohne Schlupflöcher sicherstellt, andererseits berechtigte Interessen von Anrufern, die etwa von ihrem Privatanschluss aus geschäftlich telefonieren, nicht zu sehr einschränkt. Zypries hatte vorgeschlagen, "technische Verschleierungsmaßnahmen" zu untersagen und Rufnummern im Display des Angerufenen zwingend anzeigen zu lassen.

Es gebe für Schaar keinen Grund, sich gegen ein Verbot der Rufnummern-Unterdrückung zum Beispiel bei Call-Centern auszusprechen. Dagegen könne bei normalen geschäftlichen Telefonaten eine Rufnummernunterdrückung angemessen sein. "Hier besteht noch Diskussionsbedarf", erklärte Schaar laut Bericht. Viele Firmen nutzen den Service bisher, um die Durchwahl zu Mitarbeitern zu verbergen und gegebenenfalls, um Belästigungen seitens Dritter zu vermeiden. Für Zypries' Plan müsse das Telekommunikationsgesetz geändert werden. Dabei geht er davon aus, dass sich das Vorhaben nicht auf privat genutzte Anschlüsse auswirkt.

Diese Woche hatte sich auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos zu dem Thema eingebracht. Das Verbot unerwünschter Telefonwerbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) habe sich bisher als nicht ausreichend wirkungsvoll erwiesen, hieß es in einer Mitteilung. Daher solle im Telekommunikationsgesetz (TKG) die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer eingeschränkt werden. "Eine entsprechende Änderung des TKG werde ich vorbereiten", kündigte Glos an, der Zypries' Vorschlag unterstützt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gebrüder Schmidtlein verurteilt
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2007, 17:40
Wettbewerbszentrale klagt 24.000 Euro Vetragsstrafe ein

Das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt) hat die Gebrüder Schmidtlein wegen intransparenter Preisgestaltung zu Vertragsstrafe verurteilt. Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren, darunter Seiten wie sms-heute.de, klingeltoene-heute.de und wohnen-heute.de.
Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die Wettbewerbszentrale jüngst ein Urteil gegen die Schmidtleins. Die Selbstkontroll-Institution der Wirtschaft will so den seriösen Online-Handel stärken.

Das LG Darmstadt hat die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000 Euro verurteilt (Urteil vom 8. Mai 2007, Az. 12 O 532/06), noch ist dies allerdings nicht rechtskräftig.

Die Schmidtleins boten auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Trotz Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale und Abgabe einer Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe von 2.000 Euro je Verstoß verbunden war, sei das Unternehmen wiederholt mit unlauteren Angeboten aktiv gewesen. Letztendlich konnte die Wettbewerbszentrale die Schmidtlein GbR so erfolgreich auf Zahlung der Vetragsstrafen verklagen.

"Durch derartige undurchsichtige Angebote besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt wird", erklärt Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Dies bewirke eine Verschiebung des Wettbewerbs zu Lasten der seriösen Anbieter.

Die Wettbewerbszentrale hat darüber hinaus gegen vier weitere Unternehmen auf Grund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung Klage eingereicht, im einzelnen sind dies die Internetservice AG (Rotkreuz, Schweiz) die lebensprognose.com betreibt, sowie das in Großbritannien sitzenden Unternehmen VitaActive Limited, das hinter den Seiten lebenserwartung.de und iq-fight.de steckt, Genealogie Limited mit genealogie.de und Netcontent Limited unter anderem mit routenplaner-server.com, kochrezepte-server.com und grafik-archiv.com. Auch bei diesen Anbietern sei für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass es sich um kostenpflichtige Leistungen handle, meint die Wettbewerbszentrale.

Wer weitere zweifelhafte Angebote findet, kann diese unter Vorlage einer entsprechenden Dokumentation der Wettbewerbszentrale zur Prüfung vorlegen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Verbraucherschützer fordern schärfere Gesetzgebung gegen Internet-Betrüger
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 24 Mai, 2007, 12:18
Naja, ein Anfang.

Solche Verbrecher sollten fürs ganze Leben abgestraft werden.
Titel: Verbraucherschutzministerium droht kundenunfreundlichen Telefon-Hotlines
Beitrag von: SiLæncer am 30 Mai, 2007, 09:58
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) will gegen kundenunfreundliche Service-Hotlines vorgehen. Ziel sei es etwa, dass Anrufern künftig keine Kosten mehr entstehen können, wenn diese nur in einer Warteschleife feststeckten, sagte Rainer Metz, Leiter der zuständigen Abteilung Verbraucherschutz im Ministerium, in einem Interview mit WDR 1Live. Man wolle erreichen, dass Gebühren künftig nur noch dann fällig werden, wenn ein Kunde mit einem kompetenten Hotline-Mitarbeiter verbunden worden sei, so Metz. Angesichts der großen Zahl von Beschwerden über Telefon-Hotlines sehe sich das Ministerium verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.

Derzeit verhandle das Ministerium mit Wirtschaftsvertretern über freiwillige Übereinkünfte. Dabei solle sich die Wirtschaft bereit erklären, die oft langen Hotline-Wartezeiten zu verkürzen. Zudem solle sie die oft verwirrenden und umständlichen Sprachsteuerungs-Systeme verbessern. "Solche Verhandlungen laufen jetzt seit einiger Zeit. Wir hoffen, dass wir sie bis zum Herbst abgeschlossen haben und dann sehen können, ob wir weitere Maßnahmen ergreifen müssen", sagte Metz in dem Radiointerview. Sollte sich bis Jahresende herausstellen, dass freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, könnten gesetzliche Regelungen die Folge sein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internet-Abzocke: Verbraucherschützer erringen "Pyrrhussieg"
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juni, 2007, 15:57
Erfolg im Kampf gegen Kostenfallen im Internet bleibt weitgehend ohne Folgen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor Gericht einen Erfolg im Kampf gegen Kostenfallen im Internet errungen, freuen darüber können die Verbraucherschützer sich aber nicht. Das Urteil sei ein "Pyrrhussieg", der nur die "eklatante Schwäche des Verbraucherschutzes" zeige, so vzbv-Chefin Edda Müller.

Nach einer Klage des vzbv gegen die Internet Service AG verurteilte das Landgericht Stuttgart das Unternehmen wegen wettbewerbswidriger Preiswerbung. Die kritisierten Seiten des Unternehmens waren nach dem gleichen Schema aufgebaut wie andere so genannte Abofallen im Internet: So wurden Preisangaben und Vertragsbindungen auf den Seiten www.esims.de und www.testcars.com gezielt verschleiert. Hinter reißerischen Anzeigen für "gratis SMS" oder Testfahrten in Luxusfahrzeugen verbargen sich kostenpflichtige Abonnements. Erst am Seitenende in einem kleingedruckten Text wurde unterhalb des Anmeldebuttons der in Worten ausgeschriebene Preis genannt.

In seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. 17 O 490/06) stellte das Landgericht fest, "dass die Gestaltung der Internetseite (www.esims.de) darauf angelegt ist, Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen". Der Anbieter stelle Gratisleistungen besonders heraus und unterschlage dabei eine vertragliche Bindung, die der Internetnutzer eingeht. Die Werbung sei entsprechend ihrer Ausgestaltung darauf angelegt, dass der Verbraucher die kleingedruckten Erläuterungen nicht zu Ende liest. Erforderlich ist nach Ansicht der Richter eine deutliche Kennzeichnung, dass ein Vertragsabschluss folgt und wie hoch die jeweiligen Kosten für den Anwender sind. Die Webseiten müssen fortan - wenn das Urteil rechtskräftig wird - transparenter gestaltet werden.

"Das Urteil ist aber ein Pyrrhussieg", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Es zeigt vor allem die eklatante Schwäche des Verbraucherschutzes gegenüber Unternehmen, die ganz bewusst auf Täuschung und Irreführung setzen." Denn das Urteil verpflichtet zwar das betroffene Unternehmen, seine Internetseiten künftig zu verändern, konkrete Folgen für bereits geschädigte Verbraucher hat es allerdings nicht. Geschädigte müssen sich gegen unberechtigte Forderungen individuell zur Wehr setzen.

Das Urteil stellt auch keine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar, da es lediglich beschreibt, wie das Unternehmen sich künftig zu verhalten hat. "Das ist so effektiv, wie wenn man einen Bankräuber laufen lässt und ein Gericht ihm hinterherruft: 'Mach das nie wieder.'", so Müller. So sei der Fall Internet Service AG "ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnt", kritisiert die vzbv-Chefin.

Die Verbraucherschützer fordern daher energisches Vorgehen des Gesetzgebers: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) sollen bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wirksamere Sanktionen aufgenommen werden: Dazu gehöre sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei Verstößen gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Sanktionen gegen Internet-Abzocke
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juni, 2007, 12:28
Verbraucherschützer fordern wirksame Sanktionen gegen den unlauteren Wettbewerb: Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer sollten bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür sorgen, dass mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Gewinne eingezogen werden können, die durch unlauteres Handeln erzielt wurden. Außerdem müsse es für Verbraucher möglich sein, Verträge bei UWG-Verstößen aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Anlass für die erneuten Forderungen war ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, in der die Internet Service AG wegen wettbewerbswidriger Preiswerbung verurteilt wurde. Angestrebt hatte die Klage der Verbraucherzentralen Bundesverband. Die hinter Gratisanzeigen verborgenen kostenpflichtigen Abonnements seien darauf angelegt, den Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen, stellte das Gericht fest. Erforderlich sei eine deutliche Kennzeichnung, dass ein Vertragsabschluss folgt und wie hoch die jeweiligen Kosten für den Anwender sind.

Ähnliche Urteile gegen Kostenfallen im Internet haben auch andere Gerichte gefällt, beispielsweise im Mai das Landgericht Darmstadt gegen die Gebrüder Schmidtlein GbR. Anders als bei der in diesem Fall verhängten Strafe von 24.000 Euro stellt das aktuelle Urteil des Stuttgarter Landgerichts aber keine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar. Es verpflichtet die Internet Service AG lediglich dazu, seine Internetseiten künftig zu ändern. Das sei so effektiv, als würde ein Gericht einem Bankräuber hinterherrufen: "Mach das nie wieder", empört sich vzbv-Chefin Edda Müller. Bereits geschädigte Verbraucher könnten aus dem Urteil keine unmittelbaren Vorteile ziehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Strafverfahren gegen Abo-Fallensteller eingestellt
Beitrag von: SiLæncer am 30 August, 2007, 17:46
Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat alle Verfahren gegen die bekannten Abo-Fallensteller Andreas und Manuel Schmidtlein eingestellt. Einer Mitteilung zufolge haben umfangreiche Ermittlungen einer speziellen Eingreifreserve des Generalstaatsanwalts den Betrugsvorwurf gegen die Gebrüder Schmidtlein entkräftet.

Insgesamt lagen mehr als 5000 Strafanzeigen von geschädigten Nutzern bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt vor. 1500 davon wurden nach Frankfurt weitergleitet. Dabei handelte es sich um Fälle, bei denen die Nutzer behauptet hatten, sei seien nie auf einer Webseite der Schmidtleins gewesen. Die Ermittler überprüften daraufhin wo noch möglich, ob die von der Schmidtlein GbR in den Rechnungen angegebenen IP-Adressen auf die Nutzer zurückzuführen sind.

Tatsächlich führten der Generalstaatsanwaltschaft zufolge alle IP-Nummern "auf von den Anzeigenerstattern oder von Freunden und/oder Familie genutze Computer". Außerdem haben die Ermittlungen "auch keine Anhaltspunkte für ein Ausspähen der IP-Nummern durch die Firma Schmidtlein ergeben". Sachverständige haben keine Hinweise auf Trojaner oder sonstige Schadprogramme gefunden.

Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass auch eine Überprüfung des Inhalts der Webseiten keinen Betrugsverdacht erhärten konnte. Die Nutzer seien nicht über die Zahlungspflicht getäuscht, sondern vielmehr explizit darüber aufgeklärt worden. Die persönlichen Daten seien von den Benutzern offenbar freiwillig eingegeben worden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherzentralen fordern schärfere Sanktionen gegen Werbeanrufe
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2007, 18:02
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verlangt einen besseren Schutz gegen betrügerische Telefonwerbung und eine Reform der gesetzlichen Grundlagen bei Vertragsabschlüssen via Telefon. Zwar ist seit Mitte 2004 durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den Werbe-Anbietern verboten, Verbrauchern ihre Reklame ohne Einverständnis telefonisch zu präsentieren, aber Verträge, die im Rahmen solcher Gespräche abgeschlossen werden, sind dennoch rechtskräftig. Der vzbv verlangt aus diesem Grund von der Bundesregierung einerseits eine Änderung der Vertragsgültigkeit dieser Telefongespräche, andererseits soll das Widerrufsrecht bestehender Verträge deutlich kundenfreundlicher gestaltet werden, um die Verbraucher vor Kostenfallen schützen zu können. Im Mai kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, bereits an, eine Änderung im Telekommunikationsgesetz vornehmen zu wollen, um die Anonymität unseriöser Werbe-Anbieter einzuschränken.

Zum Thema unerwünschte Telefonwerbung hat forsa gerade eine neue Studie (PDF-Datei) veröffentlicht. Danach fühlen sich neun von zehn Bundesbürgern von telefonischen Werbetelefonaten gestört. Bei 55 Prozent der Anrufe handelt es sich laut Studie um Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen, dicht gefolgt von Glücksspielangeboten und vermeintlichen Gewinnausschüttungen. Über eine Ungültigkeit von telefonisch abgeschlossenen Verträgen sind sich die Befragten weitgehend einig: 98 Prozent sagten, die Verträge müssten aufgelöst werden können. 33 Prozent würden einen Vertrag nur unter der Bedingung abschließen, dass sie das Vertragswerk zusätzlich schriftlich absegnen können. Auf der Internetseite der Thüringer Verbraucherzentrale findet momentan eine Abstimmung zu diesem Thema statt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kuschelverbot für Telefonhausierer
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2007, 15:53
Am Mittwoch stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vor, der die Hürden für unerwünschte Telefonwerbung erhöhen soll

Unerwünschte Telefonwerbung hat sich seit der Privatisierung der Telekom zu einem flächendeckenden Problem entwickelt. Nach jüngsten Umfragen fühlen sich mittlerweile 86 % der Bevölkerung durch unlautere Webeanrufe belästigt, fast 2/3 der Befragten sahen sich in den letzten Monaten mit unerwünschten Telefonanrufen konfrontiert. Das Problem ist schon seit vielen Jahren bestens bekannt.

Eigentlich ist unerlaubte Telefonwerbung schon jetzt verboten. Allerdings handelt es sich um ein derartig unzureichendes und praxisuntaugliches Verbot, dass sich effektiv niemand daran hält. In den letzten Jahren konnte eine ganze Branche entstehen, die mehr oder weniger offen agiert. Jetzt will auch die Politik reagieren. Allerdings nur mit einem Widerspruchsrecht, mit den Kunden telefonisch abgeschlossene in Zukunft Verträge stornieren können. Bisher besteht nicht einmal diese Möglichkeit.

Die 14-tägige Widerspruchsfrist soll nach den Vorstellungen des Ministeriums bei telefonisch abgeschlossenen Zeitungsabonnements mit dem ersten Zustellungstag der Zeitung beginnen, bei Abschlüssen im Lotto-Totto-Bereich mit dem Tag der Zusendung der schriftlichen Bestätigung. In diesen beiden Sektoren werden laut Zypries die meisten telefonischen Vertragsabschlüsse getätigt.

Verstöße sollen künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Außerdem soll das neue Gesetz wiederholen, was bisher schon galt: dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bisher beriefen sich Anrufer – so es den tatsächlich einmal zu juristischen Auseinandersetzungen kam - auf Zustimmungserklärungen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt haben sollte. Bei TV-Gewinnspielen wurden Anrufer beispielsweise in der Warteschleife gefragt, ob sie weitere "Informationen" wünschen. Ein "Ja" wurde dann als ewiger und allgemeingültiger Blankoscheck für jede Art von Telefonwerbung gewertet. Nach der Neuregelung soll diese Möglichkeit eingeschränkt werden.

Ein weiterer Eckpunkt der Reform schüttet das Kind mit dem Bade aus: "Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat", betonte die Ministerin. Deshalb soll Anrufern zukünftig verboten werden, die eigene Rufnummer zu unterdrücken. Zypries selbst musste auf Nachfrage einräumen, dass die Verfolgung vor allem bei Anrufern aus dem Ausland "schwierig" sein werde. Von dem Verbot vor allem getroffen werden dagegen Menschen im Inland, die keine Werbeanrufe tätigen, aber ihre Privatsphäre schützen wollen.

Widerspruchs- contra Bestätigungsrecht

Das Kernproblem der unerwünschten Telefonwerbung ist, dass sich Unternehmen auf eine mündliche Zustimmung des Verbrauchers berufen können, ohne eine schriftliche Bestätigung dafür nachweisen zu müssen. Die Verbraucherverbände fordern deshalb, dass telefonische Abschlüsse nur Gültigkeit erlangen sollen, wenn sie nachher unterschriftlich bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht, wäre der telefonisch abgeschlossene Vertrag automatisch nichtig.

Mit diesen Argumenten konfrontiert, versteckte sich die Ministerin wie üblich hinter EU-Recht, dass nur ein Widerspruchs- und kein Bestätigungsrecht vorsehe. Außerdem, so Zypries, gäbe es im Detail "zahlreiche juristische Probleme". So könnten langwierige Streitigkeiten über die Frage drohen, ob ein Anruf erwünscht oder unerwünscht war. Außerdem könnten in der schriftlichen Bestätigung weitergehende Auftragswünsche als in telefonischen Vereinbarung hineingeschrieben werden. Auch hierin könnte eine Quelle langwieriger juristischer Auseinandersetzungen bestehen. Deshalb habe man sich für die "auf den ersten Blick weniger verbraucherfreundliche" Variante, das Widerspruchsrechts entschieden, so Zypries. Kurzum: Das Bundesjustizministerium bevorzugt eine Rechtslage, bei der der Verbraucher lieber zähneknirschend zahlt, als sein Recht gerichtlich einzufordern.

Die Ministerin betonte, dass man eine Balance zwischen den Verbraucherwünschen nach dem Verbot unerwünschter Telefonwerbung und dem Interesse der Industrie nach Vertragssicherheit finden müsse. Schließlich komme den Handel über Telefon oder Internet eine immer größere Bedeutung zu. Wie bei unwirksamen Gesetzten üblich appellierte die Ministerin schließlich an die "Eigenverantwortung" der Wirtschaft: "Kein seriöses Unternehmen kann ein Interesse daran haben, mit unlauteren oder künftig ordnungswidrigen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden." Das führe schließlich zu Wettbewerbsverzerrungen. Deshalb kündigten die Callcenter-Betreiber in Deutschland eine zentrale Beschwerdestelle, mit der "konsequenter" gegen "schwarze Schafe der Branche" vorgegangen werden soll. Bisher geschieht dies über die Versagung weitgehend unbekannter Zertifikate.

Verbraucher dürfen sich nach der Gesetzesänderung darauf einstellen, zukünftig mehr Zeit in den Warteschlangen der Post zu verbringen und mehr Geld für eingeschriebene Widerrufs-Einschreiben und Rücksendungen von Waren aufzuwenden. Im Justizministerium begründet man das damit, dass es nur "wenige Fälle von Missbrauch" gäbe und man bei der Einführung einer schriftlichen Bestätigungspflicht "das ganze Wirtschaftsleben lahm legen" würde. Statistiken, die diese Einschätzung belegen, kann man jedoch nicht vorlegen. Dafür finden sich in zahlreichen Foren zahllose Schilderungen, die stattdessen den Eindruck nahe legen, dass vor allem im Bereich der Telekommunikationsleistungen der lediglich behauptete telefonische Vertragsabschluss – also der Missbrauch - mittlerweile der Normalfall ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke im Internet
Beitrag von: SiLæncer am 14 September, 2007, 09:20
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor zunehmender Abzocke im Internet und ruft zur Beteiligung an ihrer Umfrage dazu auf. "Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten Rechnungen für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag. In den meisten Fällen ist jedoch gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen", meint die Organisation laut dpa.

Mit ihrer aktuellen anonymen Online-Umfrage, die bis zum 26. Oktober dauert, wollen die Verbraucherzentralen erfahren, "wie jung die Betroffenen sind und wie viele Nutzer tatsächlich bezahlen, anstatt sich gegen die unberechtigten Forderungen zu wehren". Mit den Ergebnissen sollten Forderungen an den Gesetzgeber konkretisiert werden.

Was auf den ersten Blick wie ein attraktives kostenloses Angebot aussehe, entpuppt sich laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei genauem Hinsehen oft als Vertragsfalle. Die vermeintlich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspiele oder Gratisgeschenke dienten oft nur als Köder für einen kostenpflichtigen (Abo-) Vertrag. Der Kostenhinweis sei dabei der Anmeldung so gut versteckt, dass er leicht übersehen werden könne. Diesen Haken entdeckten die meisten Surfer erst, wenn ihnen eine Rechnung ins Haus flattere.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue Runde bei 0900-Abzocke
Beitrag von: SiLæncer am 15 November, 2007, 08:48
In Deutschland könnte eine neue Welle von Lockanrufen mit falschen Gewinnversprechen bevorstehen. Eine in Spanien registrierte Firma hat eine Reihe von 0900-Nummern registriert und bereits mit automatisierten Anrufen begonnen.

Bei so genannten Lockanrufen versprechen abgespielte Bandansagen Gewinne von beispielsweise "bis zu 3000 Euro". Der vermeintliche Gewinner in spe wird aufgefordert eine 0900-Nummer anzurufen, um seinen Gewinn abzurufen. Wenn er diese Nummer anruft, hält ihn der Automat am anderen Ende der Leitung mit allerlei weitschweifigen Erklärungen und unnötigen Abfragen möglichst lange hin. Das wird teuer, denn der Anruf kostet bis zu drei Euro pro Minute. Von ausgezahlten Gewinnen hat man hingegen noch nichts gehört.

Die Masche ist nicht neu, scheint aber weiterhin hohe Einnahmen zu versprechen. Wie das Verbraucherschutzportal Computerbetrug.de berichtet, hat eine Firma mit Adresse auf Mallorca etliche 0900-Nummern zugeteilt bekommen. Dank einer Gesetzesänderung können die Betrüger sogar noch mehr kassieren als früher, denn noch Anfang dieses Jahres konnten sie nur bis maximal zwei Euro pro Minute in Rechnung stellen, inzwischen sind bis zu drei Euro möglich.
Die Täter verbergen sich hinter Briefkastenfirmen im Ausland, denn diese Art von Anrufen ist in Deutschland verboten. Wer solche Anrufe erhält oder sogar eine der 0900-Nummern angerufen hat, sollte sich alles genau notieren und Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Je mehr Betroffene sich dort melden, umso besser sind die Chancen, dass die angefallenen Telefongebühren nicht bezahlt werden müssen. Die Bundesnetzagentur kann die Rufnummern sperren und auch nachträglich ein Inkasso-Verbot verhängen.

Quelle : www.pcwelt.de
Titel: Verbraucherschützer: Internet-Abzocke trifft immer mehr Surfer
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2007, 15:40
Internet-Abzocke trifft nach Einschätzung von Verbraucherschützern immer mehr ahnungslose Surfer und verursacht Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe. "Die Anfragen haben sich seit 2006 verdoppelt. Internet-Abzocke ist das Wort des Jahres in den Verbraucherzentralen", sagte Gabriele Beckers von der Verbraucherzentrale Hessen bei der Vorstellung einer Online-Befragung von 6660 Betroffenen. Menschen aller Schichten und Altersklassen klickten vermeintliche Gratisangebote an und seien überrascht, wenn Rechnungen über im Kleingedruckten versteckte Kosten folgten.

Bundesverbraucherschutz-Staatssekretärin Ursula Heinen (CDU) kündigte an, sich für eine Kennzeichnungspflicht von Kosten im Internet einzusetzen. "In der digitalen Welt tummeln sich mehr und mehr unseriöse Anbieter." Die Verbraucherzentrale fordert zudem, dass online geschlossene Verträge nur gültig werden dürfen, wenn der Kunde sie mit einer extra E-Mail bestätigt. Bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken müssten zudem härtere Sanktionen in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgenommen werden.

Rund 62.000 Anfragen zur Internet-Abzocke seien bundesweit in 10 der 16 Verbraucherzentralen von Januar bis Ende September dieses Jahres gezählt worden, sagte Beckers. Die Online-Umfrage unter den Betroffenen ergab, dass die ahnungslosen Internet-Nutzer durchschnittlich 120 Euro bezahlen sollten. Dafür sei rund der Hälfte ein Abonnement beispielsweise für Hausaufgabenhilfe oder Rezepte untergeschoben worden. Die anderen sollten für eine einmalige Dienstleistung bezahlen, darunter die Online-Ermittlung von Stammbäumen, Musikdownloads oder Berechnungen von Routen und Lebenserwartungen. Etwa ein Viertel der Abgezockten war minderjährig.

Zwar habe laut Umfrage nur jeder Zehnte die Rechnung bezahlt, die Internetanbieter scheuten sich aber nicht, Inkassobüros und Anwälte einzuschalten. "Allen Anbietern gemeinsam ist, dass eine immense Drohkulisse aufgebaut wird", sagte Anwalt Peter Lassek. Opfer von Internet-Abzocke sollten sich unbedingt beraten lassen.

Brandenburgs Verbraucherzentrale fordert zum Schutz vor Internetbetrügereien unter anderem Fragen des Verbraucherschutzes im Schulunterricht zu behandeln. Einer Umfrage zufolge sei jedes fünfte Opfer dieser "Abzocke" in Brandenburg minderjährig, teilte die Verbraucherzentrale mit. Die Betreiber vermeintlicher Gratisseiten profitierten offensichtlich von der Unwissenheit Jugendlicher. Zu ihrem Schutz müsse Aufklärung über Themen wie "Abzocke im Internet" Teil des Schulstoffs sein.

Die Verbraucherschützer verwiesen auf das Beispiel eines Internetnutzers aus Eberswalde (Barnim), der nach dem Besuch einer Seite zur Ahnenforschung eine Rechnung über rund 90 Euro erhielt. Einem jungen Mann aus Cottbus sei statt eines Lehrstellenangebotes nach dem Aufruf einer entsprechenden Seite eine Zahlungsaufforderung über 84 Euro zugegangen. In beiden Fällen hätten die Nutzer die Angebote für kostenlos gehalten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Mobilfunk-Hotlines: "Wir sind wirklich die günstigsten"
Beitrag von: SiLæncer am 03 Dezember, 2007, 16:43
HSDPA, APN, Hotspot: Nur wer die geheimen Kürzel der Mobilfunker kennt, kommt zuverlässig und schnell mit dem Handy ins Internet. Wer hingegen Hilfe und Beratung sucht, trifft bei den Hotlines der Mobilfunkunternehmen oft auf Inkompetenz und Ignoranz, wie ein aktueller Test zeigt.

Das Internet wird mobil - oder etwa doch nicht? Nicht erst seit dem iPhone versprechen Handy-Hersteller und Mobilfunkanbieter das World Wide Web in der Westentasche. Doch der Weg dorthin kann steinig sein, gepflastert mit komplizierten Konfigurationsmenüs im Handy und verborgen hinter einer Mauer aus Fachchinesisch. Hilfe versprechen die Hotlines der Netzbetreiber. Aber lösen sie dieses Versprechen auch ein?

Im Auftrag der Fernsehzeitschrift "tv 14" hat das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) die Hotlines von 17 Mobilfunkanbietern getestet. Per E-Mail, Telefon und Web-Formular wurden insgesamt 629 fingierte Anfragen gestellt. Der Themenkatalog dreht sich um alles, was für Einsteiger, aber auch Fortgeschrittene von Interesse ist. So wurde beispielsweise nach den Voraussetzungen gefragt, die ein Mobiltelefon erfüllen muss, um das mobile Internet nutzen zu können. Ein anderer Themenkomplex behandelte Fragen der Sicherheit. Dabei versuchte man etwa herauszufinden, wie sicher der Mailversand per Handy ist.

In einer weiteren Testrunde gaben sich die Tester als Interessenten aus, die entweder als Vielnutzer oder als Wenignutzer einzuordnen waren. Sie forderten von den Unternehmen Tarifangebote ein, die zu ihrem angeblichen Nutzungsprofil passen sollten.

Teure Wartezeit

Das Ergebnis: Wer kann, ist oft besser damit beraten, kundige Freunde zu fragen, statt die meist kostenpflichtigen Hotlines zu kontaktieren. Nur dreien der 17 geprüften Unternehmen attestierten die Tester ein "Gut" für die Kompetenz der Hotline-Mitarbeiter. Im Durchschnitt reichte es nur für ein "Befriedigend". Am besten schnitt E-Plus ab, dem die Kompetenznote 1,8 zugesprochen wurde.

Bis es jedoch soweit war, dass sie überhaupt Beratung bekamen, mussten die Tester oft Geduld aufbringen - und wurden zur Kasse gebeten. Denn die meisten Hotlines sind nur über kostenpflichtige Einwahlnummern mit der Vorwahl 0180X erreichbar.

Löbliche Ausnahmen: T-Mobile und Vodafone. Beide verfügen über kostenfreie 0800er-Nummern. Das krasse Gegenbeispiel liefert Billiganbieter simply, dessen Callcenter über eine teure 0900-Nummer angerufen werden muss. Das kostet den Hilfesuchenden beim Anruf aus dem Festnetz der Telekom 1,24 Euro pro Minute.

Anrufer als Bittsteller?

Teuer wird der Spaß spätestens dann, wenn man erst einmal in der Warteschleife versauert. In 55 Prozent der Versuche war dies der Fall. Durchschnittlich 35 Sekunden mussten die Anrufer warten, bis sie zu einem Mitarbeiter durchgestellt wurden. Extreme Ausnahmen: Bei T-Mobiles Lowcost-Sprössling Congstar meldete sich bereits nach drei Sekunden ein Mitarbeiter, bei Base mussten die Anrufer im Schnitt eineinhalb Minuten ausharren, bis sich jemand meldete.

Doch selbst, wenn es endlich soweit war, kam oft nur ein unbefriedigender Dialog zustande. So bewerteten zwei Drittel der Tester die Gesprächsatmosphäre als unbefriedigend. Fast die Hälfte der Anrufer empfand die Hotline-Mitarbeiter gar als unfreundlich. Noch häufiger wurde bemängelt, dass die Erläuterungen inhaltlich schwer verständlich gewesen seien.

Oft scheinen die Callcenter-Mitarbeiter selbst Schwierigkeiten mit der Thematik zu haben. "Tarife mussten oft erst von den Mitarbeitern recherchiert werden. Mehrfach wurde sogar verneint, dass es möglich ist, mit dem Mobiltelefon im Internet zu surfen", klagt die Geschäftsführerin vom Deutschen Institut für Servicequalität, Bianca Möller. Sie sieht hier die Anbieter in der Pflicht, die Callcenter-Mitarbeiter besser zu schulen.

Noch schlechter scheint es um die Bearbeitung von E-Mail-Anfragen zu stehen.

Ein Viertel der E-Mails blieb unbeantwortet

So wurde eine Viertel der an die Unternehmen verschickten Anfragen überhaupt nicht beantwortet. Lediglich Aldi Talk, O2 und Simyo reagierten wirklich auf alle Mail-Anfragen. Bei freenet hingegen versickert ein Drittel aller Mails ohne Antwort. Und selbst wenn Antworten kommen, sind diese oft unvollständig. Ein direkter Ansprechpartner wurde den Testern nie mitgeteilt, so dass sie bei Nachfragen erneut an einen neuen Berater geraten wären.

Damit stehen die Mobilfunkanbieter im Vergleich zu anderen Branchen schlecht da. "Bei anderen Tests unseres Instituts werden im Schnitt rund 15 Prozent der E-Mails nicht beantwortet", bemängelt Bianca Möller. Damit nicht genug: "Um die Anfragen zu beantworten, brauchten die getesteten Firmen mit durchschnittlich 62 Stunden doppelt so lange wie Unternehmen anderer Branchen", erläutert Möller.

Die Branche steht sich selbst im Weg

Doch es gibt auch Lichtblicke. So bot O2 die insgesamt beste Servicequalität im Test, überzeugte vor allem mit seiner guten Webseite. Sogar simyo, Vorreiter bei den Billiganbietern, kommt auf ein gutes Ergebnis, ebenso wie E-Plus. Niedrige Preise sind also kein generelles Zeichen für schlechte Beratungsqualität.

Ausgehend von ihren eigenen Untersuchungen sieht die Managerin dennoch erhebliches Verbesserungspotenzial bezüglich der Servicequalität in der Mobilfunkbranche. Lange Wartezeiten, unfreundliche Mitarbeiter und schlechte Beratung seien eher geeignet, Interessenten abzuschrecken, statt sie die Möglichkeiten ihrer Mobiltelefone wirklich nutzen zu lassen. Dabei hat es die Branche genau darauf abgesehen, die durch Tarifschlachten siechenden Umsätze durch verstärkte Datennutzung wettzumachen.

Mit Stilblüten wie den folgenden, dürfte dieses Ziel jedoch nur schwer zu erreichen sein.

Die schönsten Sprüche der Hotline-Mitarbeiter

The Phone House

Hotline: "Sie kommen halt nicht ins 'echte' Internet mit dem Handy."

Simply

Anrufer: "[...] ob Sie auch mobiles Internet anbieten?"
Hotline : "Nein."
Anrufer: "Das bieten Sie gar nicht an?"
Hotline : "Nein."
Anrufer: "Na dann hat sich das ja schon erledigt."
Hotline : "Gut. Wiederhören."


Simply

Hotline : "Also, da ist der Tarif SimplyTen, den würde ich Ihnen auf keinen Fall empfehlen."


Simply

(Anrufer erfragt Tarif) Hotline : "Dazu muss ich Ihnen gleich sagen: Simply ist kein Anbieter für Datentransfer, da sind wir wirklich ziemlich teuer. Da werden Sie bestimmt jemanden finden, der günstiger ist."


Simply

Hotline : "Wir sind wirklich die Günstigsten!"


Vodafone

Hotline : "[...] das können Sie zu Ihrem Vertrag dazubuchen."
Anrufer: "Ich denke ich brauche sowieso einen neuen Vertrag?"
Hotline : "Ach, Sie verwirren mich."
Anrufer: "Nee, Sie verwirren mich!"
Hotline: "Moment, ich lege Sie kurz auf Musik." (Anrufer legte nach 11 Minuten Wartezeit auf.)


Klarmobil

(Anrufer erfragt Auslandstarife) Hotline : "Gute Frage!"

FreenetMobile

Hotline : "Ich will Ihnen jetzt nichts Falsches erzählen. Sind Sie denn jetzt online?"
Anrufer: "Ja, ich kann da mal nachschauen."
Hotline: "Ja, so macht man das generell."

FreenetMobile

(Agent sucht die Handytarife) Hotline : "Das ham se schon wieder geändert hier. Ich werd bekloppt. Steht nich' mehr da, wo's mal war."


Tchibo

Anrufer: "Wie teuer ist die Flatrate?"
Hotline : "Also 10,95 plus der Vertragsgrundgebühr 2,95 macht insgesamt 12,95."


Quelle : www.spiegel.de
Titel: meinnachbar.net: Weihnachtliche Abzocke
Beitrag von: SiLæncer am 22 Dezember, 2007, 10:37
Das Schöne am Web 2.0 ist, dass es kostenlos ist. Zumindest hat man immer häufiger die Wahl, zwischen werbefinanzierten Basis-Angeboten und bezahlten Premium-Offerten. Manchmal geschieht der Wechsel von kostenlos auf kostenpflichtig aber auch im Stillen: Mit einer einzeiligen Ankündigung unter dem formulierten Wunsch für eine fröhliche Weihnachtszeit.
   
Zwei-Jahres-Vertrag untergeschoben

Im konkreten Fall geht es um das Kumpelnetzwerk meinnachbar.net: Bereits im September verfügte das noch junge Portal über 50.000 registrierte Mitglieder. Anfang des Monats wurde das Projekt dann an die netsolution FZE in Dubai verkauft - eine Gesellschaft, der nach Angaben von Computerbetrug.de auch die aus Verbrauchersicht umstrittene Kontaktbörse nachbarschaft24.net gehört. In einer Rundmail mit dem Titel "Fröhliche Weihnachten und ein schönes neues Jahr 2008 / Änderungen der AGB" unterrichteten die neuen Betreiber die Mitglieder darüber, dass man am 29. Dezember das Gratisangebot kippen und stattdessen eine monatliche Gebühr in Höhe von neun Euro einführen wolle - halbjährlich im Voraus zu leisten, versteht sich. Doch damit nicht genug: Einen Vertrag mit mindestens zwei Jahren Laufzeit gibt es noch oben drauf. Einziger Weg, dem zu entgehen, sei eine fristgerechte Kündigung bei gleichzeitiger Löschung des Kontos. Doch bei der Flut an digitalen Weihnachtswünschen wird das Schreiben wohl bei vielen Nutzern ungelesen im Gelöscht-Ordner gelandet sein.

In dem offiziellen Portal-Blog verteidigt die netsolution FZE die Gebührenerhebung: "Neben der Investition in den Ausbau der technischen Infrastruktur sind jede Menge neue Features und Erweiterungen geplant." Gleichzeitig wurde die Kommentarfunktion der Blog-Einträge vorsichtshalber gesperrt.

Rechtlich unhaltbar

Wie Computerbetrug.de mitteilte, sei die Verbraucherschutzbehörde Bayern bereits über den Fall informiert. Der dortige Justitiar Markus Saller räumt der Abzocke 2.0 wenig Chancen ein: "Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umzuwandeln, ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden", teilte er dem Branchendienst unter Hinweis auf § 308 Nr. 5 BGB mit. Betroffenen Nutzern sei dennoch geraten, so schnell wie möglich ihre Kontolöschung bei meinnachbar.net zu beantragen.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Bei Anruf: Abzocke
Beitrag von: SiLæncer am 03 Februar, 2008, 16:41
Angeblicher Schutz vor Werbeanrufen ist nur teurer Nepp, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

AN RHEIN UND RUHR. Unerwünschte Werbeanrufe sind illegal und für viele eine Belästigung, gegen die man sich kaum wehren kann. Jetzt warnt die Verbraucherzentrale NRW vor Anbietern, die sich als Verbraucherschützer ausgeben und am Telefon anbieten, den Kunden - gegen Gebühr - künftig vor unerwünschten Anrufen zu schützen. Tatsächlich gehe es nur um Abzocke, so die Verbraucherzentrale. Versprochen würde meist nur, Beschwerden über Telefonbelästigungen an die Verbraucherzentrale weiterzuleiten, oder den Kunden in Werbesperrlisten einzutragen, die ohnehin kostenlos sind. Unter anderem gehe es um folgende Firmen:

* „Verbraucherschutzservice”: Der Düsseldorfer Anbieter kassiere bis zu 59,95 € für Leistungen gegen lästige Werbeanrufe. Dafür werde ein Eintrag in allgemein zugängliche Sperrlisten und eine Kontaktaufnahme zu den Betreibern von Telefonwerbung versprochen. Ferner behaupte der Service, mögliche Beschwerden an die Verbraucherzentrale weiterzuleiten.

* Verbraucherschutz Deutschland”: Die Firma aus Mülheim verspreche seinen oft ahnungslosen „Mitgliedern” für monatliche 9,90 € rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben. Die Firma stelle Entschädigungszahlungen von bis zu 400 € in Aussicht.

* „Deutscher Verbraucherdienst”: Die Berliner Firma werbe ebenfalls am Telefon mit dem Eintrag in eine Sperrliste für 29,90 €.

* „Verbraucherschutzhilfe”: Dieser Dienst agiert laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter anderem von Essen und Köln aus. Die Anrufer böten gegen ein Entgelt von 39,95 oder 49,95 € einen Eintrag in Telefon-, Handy- und weitere Werbesperrlisten. Gegen die „Verbraucherschutzhilfe” Essen hat die Verbraucherzentrale NRW nach eigenen Angaben bereits erfolgreich ein Urteil (Landgericht Essen, AZ 2 O 246/07) wegen verbotener Werbeanrufe erwirkt.

Quelle : http://www.derwesten.de
Titel: DVB-Viewer für 192 €
Beitrag von: Gofler am 20 Januar, 2009, 20:01
Hello Cubies!

Ich kann darüber lachen. Aber wieviele werden ...

 - "hxxp://dvb-viewer.de" -   ( für 192 € )

Gut, das Mannheim weit weg ist und Cardiff noch weiter.

Hab mich schon wieder beruhigt.
Titel: Re: DVB-Viewer für 192 €
Beitrag von: spoke1 am 20 Januar, 2009, 20:18
Ich kann da nicht drüber lachen.
Zitat
Mit dieser Software werfen Sie die meist unübersichtlichen und oft fehlerhaften Standardprogramme zum Fernsehen auf dem PC aus dem Fenster.

Hier wird NIX aus dem Fenster geworfen, das verbitte ich mir!!! Leistungsabfall und ähnliches gehören gesammelt und gehen GRUNDSÄTZLICH zurück an den Hersteller!

Zitat
Betriebsystem: Windows, Linux, Mac

Das behebt dann ja wirklich alle Probleme. Was mach ich mir eigentlich immer für'n Stress, (s.O).


 ;D
Titel: Re: DVB-Viewer für 192 €
Beitrag von: Gofler am 20 Januar, 2009, 20:27
@ spoke1

Ich hoffe du hast mich richtig verstanden.
Ich wollte nur warnen, obwohl die "Cubies" auf solche Halsabschneider
nicht reinfallen.

Take it easy.
Titel: Re: DVB-Viewer für 192 €
Beitrag von: spoke1 am 20 Januar, 2009, 20:34
Schon klar!! Solchen Leuten gehören die Finger abgehackt!

Fakt ist nunmal das man nichts von dem Glauben darf was man im www liest. Somit ist diese Werbung MÜLL!
Titel: Re: DVB-Viewer für 192 €
Beitrag von: Jürgen am 20 Januar, 2009, 21:51
...alle elf Finger?

Jedenfalls fehlt bei der Standortliste noch Berlin, laut denic für dvb-viewer.de

Eine Klasse für sich ist die E-Mail-Adresse des Domaininhabers.
Die Domain dafür weist dann nach Szeged in Ungarn, zu einem Advokaten.
Anschliessend führt die TechID dort nach München.

Reichlich verwickelt, finde ich...  ::)
Titel: Re: DVB-Viewer für 192 €
Beitrag von: Harald.L am 21 Januar, 2009, 09:54
Im Firefox mit meinen ganzen NoScript- und sonstigen Blocker-Plugins bekomme ich nur:
Index of /pub
[ICO] Name Last modified Size Description
[DIR] Parent Directory -
[DIR] pub/ 18-Aug-2008 19:13 -
Apache/2.2.9 (Debian) Server at dvb-viewer.de Port 80

Im Internet-Explorer gehts zur Abzockbude "Opendownload" (per Google findet man etliches, z.B. hier) (http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/54304-opendownload-de.html)
Titel: Re: DVB-Viewer für 192 €
Beitrag von: Hesse am 21 Januar, 2009, 17:40
Zitat
...alle elf Finger?

 ;D Japp ! Alle elf ! Wenn schon, denn schon !  ;D
Titel: Re: DVB-Viewer für 192 €
Beitrag von: Warpi am 21 Januar, 2009, 17:45
Im Firefox mit meinen ganzen NoScript- und sonstigen Blocker-Plugins bekomme ich nur:
Index of /pub
[ICO] Name Last modified Size Description
[DIR] Parent Directory -
[DIR] pub/ 18-Aug-2008 19:13 -
Apache/2.2.9 (Debian) Server at dvb-viewer.de Port 80

Im Internet-Explorer gehts zur Abzockbude "Opendownload" (per Google findet man etliches, z.B. hier) (http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/54304-opendownload-de.html)

Bei mir das selbe. Ist auch nicht schade drum ... ;D
Titel: Re: DVB-Viewer für 192 €
Beitrag von: Jürgen am 22 Januar, 2009, 00:41
Ich blocke hier meist nicht so krass, weil ich aufgrund diverser administrativer Aufgaben natürlich öfters Links austeste, um notfalls warnen oder eingreifen zu können. Dafür gibt's mehrere grundverschiedene Browser, die gelegentlich auch parallel laufen. Eine Seite, auf der ich wichtige Dinge erledige(n kann), wird natürlich nie gleichzeitig im selben (oder Default-)Browser offen sein, wie eine andere, der ich gerade auf den Zahn fühle.

Sollten Schädlinge irgendwann lernen, einen Zweit-Browser zu verlassen, um sogleich einen weiteren zu befallen, werden diese Dinge sofort konsequent auf eine andere Maschine übertragen, mit ReadOnly-OS per LiveCD.
Titel: Warnung vor neuer Abofalle: Skype.at zockt ab
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2009, 15:28
Von Computer zu Computer kostenlos weltweit telefonieren: dies ist unter anderem mit dem populären VoIP-Softwareprogramm Skype möglich, das unter www.skpye.com zum Download zur Verfügung steht. Ein deutsches Unternehmen versucht nun von dem bekannten Namen zu profitieren und ahnungslose Internetsurfer abzuzocken.

Warnung vor Skype.at

Verbraucherschützer warnen vor der Internetseite skype.at, die in blau-weißer Farbe gehalten ist und mit dem Skype-Logo versehen den Eindruck vermittelt, als ob dies die offizielle österreichische Skype-Seite sei. "Rufen Sie von Ihrem Computer aus an: kostenlos andere Skype-Nutzer oder zu ausgezeichneten Tarifen Festnetz- oder Mobiltelefone in der ganzen Welt." So wirbt dort die in Mannheim ansässige Content Services Ltd. Wer sich die Seite allerdings genauer anschaut, findet auf der rechten Seite den folgenden Hinweis: "Durch Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr (Zwölf Monate zu je acht Euro). Vertragslaufzeit zwei Jahre." Zugleich muss ein interessierter Nutzer sich mit Name, Adressdaten, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse registrieren.

Verzicht auf das Widerrufsrecht

Besonders fragwürdig: Wie bei vielen Seiten im Internet wird durch Setzen eines Hakens die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptiert. Gleichzeitig erklärt der Nutzer damit aber auch den Verzicht auf sein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach dem Drücken des Button "Anmelden" hat der Internetsurfer also einen zweijährigen Vertrag mit Gesamtkosten von 192 Euro abgeschlossen. Dafür erhält er - ungewollt - Zugang zum Mitgliedsbereich von opendownload.de, einem Downloadportal, das ebenfalls von Content Services Ltd. angeboten wird. Vielen Surfern wird der Vertragsabschluss erst nach Erhalt der Rechnung bewusst.

(http://www.onlinekosten.de/news/bilder/skype-abzocke-gr.jpg)

Skype hat rechtliche Schritte eingeleitet

Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur pressetext teilte Skype mit, dass weitere Skype-Domains von dieser Abzocke-Masche betroffen sind: skyp.at, scyp.de, scype.de, skyp.de und scipe.de führen ebenfalls zu opendownload.de. "Das ist eine ernste Angelegenheit. Wir haben sofort rechtliche Schritte eingeleitet und hoffen, die Domains so schnell wie möglich vom Netz zu bekommen", erklärt eine Skype-Sprecherin gegenüber pressetext. Die Skype-Software solle daher ausschließlich über die Original-Homepage heruntergeladen werden.

Verbraucherschützer: Auf keinen Fall Geld zahlen

Was ist nun zu tun, wenn die Anmeldung dort bereits erfolgt ist? Der österreichische Verbraucherschützer Gernot Fieber von der Arbeiterkammer Oberösterreich rät vor Zahlungen an das Unternehmen ab. Auch Mahnungen sollten einfach ignoriert werden. Bislang seien solche Fälle noch nicht vor Gericht verhandelt worden. "Hier existieren rechtliche Bereiche, die nicht eindeutig formuliert sind. Daher wäre es ein Glücksfall für uns, wenn diese Fragen einmal geklärt würden", so Fieber.

Auch onlinekosten.de hatte bereits über eine ähnliche Abzocke, die Internet-Abofalle online-fahrpruefung.com, berichtet. Diese wird von NOM New Online Media Ltd. betrieben. Die Vorgehensweise ist ähnlich, auch hier haben Verbraucherschützer vor Zahlungen an den Betreiber gewarnt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Liste mit Abofallen erstellt, die Informationen zu den zahlreichen unseriösen Angeboten im Netz bietet.

Quelle : http://www.onlinekosten.de/news/artikel/32903/0/Warnung-vor-neuer-Abofalle-Skype-at-zockt-ab
Titel: Warnung vor neuer Abofalle: Skype.at zockt ab
Beitrag von: Jürgen am 25 Januar, 2009, 03:37
Dieselbe kranke Masche derselben Spackos hatten wir doch gerade schon einmal:

DVB-Viewer für 192 € (http://www.dvbcube.org/index.php?topic=24824.0)

Ob davon noch mehr kommt  ::)
Titel: Experten fordern schärferes Vorgehen gegen unerwünschte Telefonwerbung
Beitrag von: SiLæncer am 29 Januar, 2009, 10:34
Bei einer Anhörung zum umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen Telefon-Spam im Rechtsausschuss des Bundestags sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen am Mittwoch für höhere Hürden für Vermarkter aus. Viel Unterstützung fand dabei der Appell des Bundesrats, dass die vorgeschriebene Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe in Textform erfolgen muss. Auch der Vorschlag der Länder, wonach am Telefon ausgehandelte Verträge erst mit einer schriftlichen Bestätigung nach spätestens zwei Wochen durch den Verbraucher wirksam werden sollen, stieß auf große Befürwortung.

Es komme darauf an, im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen eigenen Ansatz zur Durchsetzung des seit 2004 bestehenden Verbots unerwünschter Telefonwerbung zu finden, betonte Karl-Heinz Fezer, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Konstanz. Um den unerlaubten Anrufen den ökonomischen Anreiz zu nehmen, sollte am besten die Rechtswirksamkeit eines dabei ausgehandelten Vertrags zunächst in Frage gestellt werden. Es gehe schließlich um die Abwehr derzeit "tausendfach" erfolgender Eingriffe in die Privatsphäre und damit verknüpfter Persönlichkeitsverletzungen. Dazu sei es vom Verbraucher zuviel verlangt, von sich aus aktiv werden und Widerspruch einlegen zu müssen. Umgekehrt habe eine Bestätigung eines ins Spiel gebrachten Vertrags durch den Verbraucher innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Bis dahin sollte das anrufende Unternehmen an die Ausführung des Vertrags gebunden werden.

Für Helke Heidemann-Peuser vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) muss ebenfalls klar sein: "Ein Vertrag im Rahmen eines unerlaubten Telefonanrufs kann nicht wirksam werden, wenn er nicht zumindest in Textform bestätigt wird." Vor allem allein über das Internet zu erbringende Dienste sollten generell einer zusätzlichen Bewilligung durch den Verbraucher bedürfen. Auch dem "Abfischen" von "Einwilligungserklärungen" in Telefonwerbung etwa über Gewinnspiele mit entsprechenden Klauseln im Kleingedruckten müsse der Gesetzgeber einen Riegel etwa durch ein sogenanntes Kopplungsverbot vorschieben. Bislang sei es ein "mühsamer Weg", gegen schwarze Schafe vorzugehen, da sich viele Firmen nicht an Unterlassungsbescheide halten würden. So sei ein namhaftes Telekommunikationsunternehmen erst im dritten Verfahren zur Zahlung von lediglich 40.000 Euro verurteilt worden. Ein "wichtiges Signal" wäre es daher, wenn schon der Erstversuch zum Telefon-Spamming mit einem Bußgeld bedroht wäre. Verstöße gegen Unterlassungsurteile sollten mit bis zu 250.000 Euro zu ahnden sein.

Das "Damoklesschwert der Unwirksamkeit" müsse über Verträgen schweben, die aus unerwünschter Telefonwerbung hervorgehen, forderte auch Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. Eine Ausweitung von Widerrufsrechten allein reiche nicht aus. Joachim Lüblinghoff, Richter am Oberlandesgericht Hamm, rief die Politik ebenfalls auf, "flankierende Maßnahmen zu ergreifen". Die Erfordernis einer ausdrücklichen Einwilligung in Telefonanrufe für Verkaufszwecke in Textform sowie die Bestätigungslösung hielt er für praktikable Ansätze, die den Gerichten die Arbeit erleichtern würden. Dass Verträge damit ähnlich wie bei Kindern zunächst schwebend unwirksam wären, stelle die Juristen vor "wenig Probleme".

Christiane Wendehorst vom Institut für Zivilrecht an der Universität Wien hielt den Aufbau höherer Hürden vor Kostenfallen im Internet für nötig. So sollten Online-Anbieter bei der Einforderung von Dienstleistungsverträgen etwa für einen IQ-Test künftig nachweisen müssen, dass ihren Kunden entstehende Entgeltforderungen bekannt gemacht worden seien. Das Widerrufsrecht dürfe auch nur noch erlöschen, wenn vertragliche Leistungen beiderseitig vollständig erbracht seien. Für die Kündigung von Altverträgen sollte die Textform erforderlich sein, wobei günstige Konditionen weiter gelten müssten. Dass aufgrund solcher Verschärfungen der Fernabsatz zum Erliegen kommt, erwartet die Professorin nicht. Für bestimmte Sparten, die wenig Mittel für klassische Werbung aufbringen können, würden Wege zur Kundenansprache zwar beschnitten. Dies sei aber "ein Preis, den wir in Kauf nehmen müssen, um Verbraucherschutz effektiv zu gewährleisten".

Die Gegenseite bezeichnete die vom Bundesrat befürworteten Ergänzungen als nicht vereinbar mit dem gegenwärtigen Rechtssystem. Peter Rheinländer, Justiziar des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels, warnte vor dogmatischen Brüchen. Die Schwierigkeiten lägen nicht an zu laxen Sanktionen, sondern in der mangelnden Möglichkeit, die Störer zu ermitteln. Seine Vereinigung begrüßte daher genauso wie der Geschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), Bernd Nauen, ein bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung. "Der Zweck heiligt aber nicht jedes Mittel", plädierte der ZAW-Vertreter gegen Bestätigungen und zusätzliche Einwilligungsbestimmungen. Dadurch würde sich letztlich die Verbraucherbelästigung nur erhöhen. Wer ohne Opt-in-Vermerk anrufe, müsse dann den umworbenen Kunden noch hinterhertelefonieren, um eine Bewilligung zu erhalten.

Der Bayreuther Zivilrechtler Ansgar Ohly trug die Bedenken der Wirtschaft mit und fürchtete konkurrierende Rechtsverhältnisse zwischen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem UWG. Laut Ersterem müsse der Verbraucher sich immer selbst rühren, wenn er einen Vertrag lösen wolle. Fezer hielt dagegen, dass es in den behandelten Fragen im Grunde nicht ums Vertragsrecht gehe. Es sei völlig vereinbar mit dem bestehendem Recht, dass ein Vertrag, der auf einer Persönlichkeitsverletzung bestehe, nicht zustande kommen solle. Die Bestätigungslösung sei effizient, kostenneutral und verursache keinen bürokratischen Aufwand.

Quelle : www.heise.de
Titel: Abzocke mit gefälschtem Firefox-Download
Beitrag von: SiLæncer am 03 Februar, 2009, 15:54
Das Geschäftsmodell mit vermeintlich kostenlosen Web-Inhalten treibt kuriose Blüten, berichten die Verbraucherschutzportale Computerbetrug und Antispam. Der Anbieter "software-stream.de" bietet auf seinen Seiten einen Download für "Firefox 3.1.0" an. Installiert der Anwender das Programm, muss er zunächst seine persönlichen Daten und eine gültige E-Mail-Adresse angeben, anschließend einen Freischaltcode aus einer dorthin gesandten Mail eingeben.


Bei der Installation jubelt das manipulierte Programm dem Anwender eine Hosts-Datei unter, die Aufrufe verschiedener Verbraucherschutz-Webseiten auf eine ungültige IP-Adresse umleitet. Die Absicht dabei ist offensichtlich: Das Opfer soll sich nicht informieren können, damit es brav bezahlt. Die Sperre greift nicht nur für den installierten Pseudo-Firefox, sondern für alle Internet-Applikationen auf dem Computer. Anschließend trudelt eine Rechnung über knapp 35 Euro ein. Üblicherweise werden diese Beträge dann eingetrieben, indem die Opfer durch weitere harsche Schreiben eingeschüchtert werden und letztendlich aus Angst bezahlen.

Die Tricksereien von "software-stream" gehen aber noch weiter. Ruft man die Seite über Google auf, erhält man ein Anmeldeformular, das keinerlei Kostenhinweise enthält. Wer zu einem späteren Zeitpunkt nachprüfen will, welchen Inhalt die Seite hatte, wird die Internetadresse direkt eingeben – und ein abweichendes Anmeldeformular mit Kosteninformationen erhalten. Das soll dann offenbar den Eindruck erwecken, man habe einen Kostenhinweis auf der Seite überlesen.

Betroffene Firmen gehen mitunter schnell und entschieden gegen die Abzocker vor. Der VoIP-Anbieter Skype beispielsweise leitete kürzlich nicht näher beschriebene juristische Schritte gegen einen Abzocker ein, der den Download der kostenlosen Skype-Software mit einem Abo für insgesamt knapp 200 Euro verknüpfte und dazu URLs wie "skype.at", "skyp.de" oder "scype.de" benutzte. Diese Seiten waren bereits nach wenigen Tagen vom Netz oder verweisen nun auf die echte Skype-Seite.

Quelle : www.heise.de
Titel: OLG Frankfurt: Abofallen-Betreiber täuschen Verbraucher vorsätzlich
Beitrag von: SiLæncer am 03 Februar, 2009, 17:47
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht in mehreren Abofallen-Seiten eine "arglistige Täuschung" im Sinne des BGB (Paragraf 123, Abs. 1). Die Richter verurteilten einen Betreiber solcher Nepp-Seiten in zwei Fällen unter anderem zur Unterlassung sowie zur Auskunft über die bislang erzielten Einnahmen. Sehr ausführlich und differenziert setzte sich die Kammer in ihrer Begründung zu den Berufungsurteilen vom 4. Dezember 2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) mit der Thematik "Abofallen" sowie mit den Gewohnheiten von Websurfern auseinander.

Gegenstand der Verfahren waren die hinlänglich berüchtigten Abofallen-Sites gedichte-server.com, grafikarchiv.com und genealogie.de zum Stand September 2007. Die Sites wurden zwar damals formal schon von dubiosen britischen Limited-Firmen (Net Content Ltd. bzw. Genealogie Ltd.) betrieben, als "Director" tauchte im Impressum aber noch Michael Burat auf.

In beiden Verfahren am Frankfurter OLG war der Beklagte Burat abwesend und wurde von seinem Rechtsanwalt Bernhard Syndikus vertreten. Kläger war der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) aus Bad Homburg. Der DSW hält Burats Abo-Seiten für irreführend und wettbewerbswidrig. Das Gericht stimmte der Argumentation des Klägers in allen wesentlichen Punkten zu und kam zu Urteilen, die Richtung weisend für künftige Entscheidungen zur Thematik werden könnten.

Das OLG erkannte Verstöße gegen die Preisangabenverordung (PAngV) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei den beanstandeten Websites sei entgegen der Darstellung des Beklagten der Preis nicht leicht erkennbar, der Websurfer sei "über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistungen irregeführt" worden. Ausführlich beschreiben die Richter, welches Verhalten ein gewöhnlicher Surfer bei seinen Streifzügen durchs Web an den Tag legt. So sei es beispielsweise "zu berücksichtigen, dass die situationsadäquate Aufmerksamkeit eines Durchschnittsverbrauchers, der im Internet surft und so auf die fraglichen Websites gelangt, eher gering ist". Zahlreiche Informationen nehme er "nur fragmentarisch" wahr.

Genau deshalb müsse er hinreichend deutlich auf eine Entgeltlichkeit hingewiesen werden. Der Nutzer könne nicht damit rechnen, dass bereits die Betätigung eines Eingabe-Buttons zu einer dreimonatigen vertraglichen Bindung führen soll. Der Sternchentext unter dem Eingabefeld, in dem auf die Kosten hingewiesen wird, "genügt bei weitem nicht, um einer Irreführung der Verbraucher entgegen zu wirken". Im Gegenteil geht der Surfer aus Gewohnheit laut Gericht davon aus, dass ein Sternchen am Eingabefeld "Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus!" eher einen Hinweistext enthält, der darüber informiert, welche Folgen es hat, wenn bestimmte Angaben unterbleiben. In den konkreten Fällen sei überdies der Sternchentext so gehalten gewesen, dass die ersten beiden Sätze des Sternchentexts "geeignet sind, die Lesebereitschaft des Internet-Nutzers erlahmen zu lassen." Dem Argument der Beklagten, dass ja viele Kunden "kommentarlos" gezahlt haben und sich daher wohl der Kostenpflichtigkeit bei Abschluss des Vertrags im Klaren waren, folgte das OLG nicht. Diese Kausalität vermochte es nicht zu erkennen.

Dann ging das OLG in seiner Begründung zur Thematik einen entscheidenden Schritt weiter als alle anderen Zivilgerichte bisher. Wörtlich heißt es: "Unterstellt man, dass die Verbraucher die Preisangabe erkennen, so erhebt sich die Frage, was einen Verbraucher in Kenntnis der Vergütungspflichtigkeit veranlassen sollte, mit einer dreimonatigen Vertragsbindung für ein nicht unerhebliches Entgelt eine unterhaltungsbezogene Leistung in Anspruch zu nehmen, deren Werthaltigkeit er im Voraus nicht prüfen und nicht verlässlich einschätzen kann." Auf diese Frage gibt das Gericht indirekt selbst die Antwort: Nichts! Und weil ein anderes "Geschäftskonzept" des Abofallen-Betreibers nicht plausibel erscheint, spricht nach Ansicht der Richter alles für die Annahme der arglistigen, also vorsätzlichen Täuschung der Verbraucher. Es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Beklagte "ein auf Täuschung und wirtschaftliche Schädigung von Verbrauchern angelegtes Verhalten als rechtlich zulässig gehalten haben könnte."

Der DSW hat nun vor, das vom OLG zugebilligte Recht auf Auskunftserteilung zu den Einnahmen der Abzocksites wahrzunehmen. Außerdem möchte man zugunsten der Staatskasse ein Gewinnabschöpfungsverfahren einleiten. Das dürfte nicht so einfach werden, da die Sites im Impressum längst eine neue Limited-Firma als Betreiber angeben ("Go Web Ltd."). "Das soll uns davon nicht abbringen", erkärte DSW-Rechtsanwalt Peter Solf gegenüber heise online. Zwar hat das OLG zu den Berufungsverfahren keine Revision am Bundesgerichtshof zu gelassen, dennoch sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Der Grund: Die Beklagten haben eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, um doch noch ein Revisionsverfahren zu erreichen – und wohl Zeit zu gewinnen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Vorgebliche Antiviren-Seite zockt Anwender ab
Beitrag von: SiLæncer am 18 Februar, 2009, 12:54
G Data, Hersteller von Anvirensoftware, warnt vor einer aktuellen Kampagne eines unseriösen Security-Portals. Die Betreiber versuchen, Anwender in eine Abofalle zu locken: Besuchern der Streaming-Seite kino.to wird mit geschickt gestalteten Werbebannern die Infektion des eigenen PC etwa mit dem Wurm Blaster vorgetäuscht.

(http://www.heise.de/bilder/132996/0/0)

Ein Klick auf die gefälschte Sicherheitswarnung führt anschließend auf eine Webseite, die den Opfern nach erfolgter Registrierung eine kostenlose Vollversion von G Data AntiVirus zur Desinfektion des PC verspricht. Angeboten werden dann jedoch nur frei zugängliche Testversionen unterschiedlicher Antiviren-Hersteller, darunter auch G Datas Produkt. Wenn das Opfer dort nicht aufpasst, hat es nach der Registrierung ungewollt ein Zweijahresabo zum Preis von 316 Euro abgeschlossen.

(http://www.heise.de/bilder/132996/1/0)

G Data weist darauf hin, dass es in keinerlei geschäftlicher Verbindung zum Anbieter der Webseite steht und rechtliche Schritte gegen die in Dubai registrierte Firma prüft. Bislang haben derartige Anbieter mit einer vorgetäuschten Infektion eher versucht, mehr oder minder nutzlose Virenscanner, sogenannte Scareware, zu verkaufen. Wie man Schreck-Ware erkennt, sich davor schützt und sie im Fall der Fälle beseitigt, erklärt der Artikel "Scharlatane und Hochstapler" auf heise Security.

(http://www.heise.de/bilder/132996/2/0)

Gegen die neue Masche hilft nur Ruhe bewahren. So empfiehlt Nico Reiners vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen und gelassen zu bleiben, auch wenn Inkasso-Büros eingeschaltet werden. Selbst von der Androhung eines Schufa-Eintrags oder einer Klage solle man sich nicht beeindrucken lassen. "Die Abofallen-Betreiber haben kein Interesse an einer Klage, da sie Angst haben zu verlieren, und ein Schufa-Eintrag ist auch nicht ohne Weiteres möglich," erklärte der Jurist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Hausdurchsuchungen bei Abofallen-Betreibern
Beitrag von: SiLæncer am 12 März, 2009, 16:06
Im Rahmen von Ermittlungen gegen Betreiber von Abofallen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag rund zehn Objekte durchsuchen lassen. Wie die Sprecherin Doris Möller-Scheu heise online bestätigte, ging es dabei insbesondere um das Unternehmen "Go Web Ltd", das viele einschlägige Angebote betreibt. "Go Web" betreibt inzwischen viele Angebote, für die vorher Online Content Ltd und Net Content Ltd verantwortlich waren, als deren "Director" seinerzeit Michael Burat fungierte.

Bei vielen Abzock-Sites der "Go Web" tauchen im Impressum mittlerweile die Namen Villiam und Robert Adamca auf. Deshalb wurde bei diesen beiden Personen durchsucht. Offensichtlich vermutet die Staatsanwaltschaft aber, dass Michael Burat nach wie vor in die dubiosen Tätigkeiten involviert ist, denn auch die Geschäftsräume der Buratschen "RA Office GmbH" wurden durchsucht. RA Office soll angeblich Rechtsanwaltskanzlei-Hilfsmittel vetreiben, momentan ist die Website allerdings offline.

Die Durchsuchungsaktion steht nicht im Zusammenhang mit einer Anklage, die die Staatsanwaltschaft Frankfurt im vergangenen Jahr gegen Burat als ehemaligen Geschäftsführer der Online Content Ltd wegen Betrugsverdachts eingereicht hat. Aktuell gehe es vielmehr "im Kern um den Verdacht, dass die Unternehmen unberechtigt Daten der Webseitenbesucher verwendet haben". Konkret verfolgt die Staatsanwaltschaft massenhaft Fälle, bei denen Websurfer Abo-Rechnungen bekommen haben und glaubhaft versichern, niemals die Adressdateneingaben bestätigt zu haben. Sie prüft nun, ob die Abzocker technische Tricks genutzt haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab
Beitrag von: SiLæncer am 16 März, 2009, 17:16
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Frankfurt ist die gängige Abofallen-Masche strafrechtlich nicht zu beanstanden. Die 27. Strafkammer des Gerichts wies eine entsprechende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt per Beschluss vom 5. März 2009 ab. Die Anklage hatte sich gegen Michael Burat, den ehemaligen "Director" der NetContent Ltd., sowie eine Katarina Dovcová, Geschäftsführerin der Nachfolgefirma Online Content Ltd., gerichtet. Beide Unternehmen betrieben und betreiben Abofallen wie Routenplaner-server.com, Vorlagen-Archiv.com oder Sudoku-Welt.com.

Die Staatsanwaltschaft hatte ungefähr 1000 Fälle vorgelegt, bei denen diese Unternehmen Preisangaben verschleiert haben sollen. Konkret bestand der Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs. Auf den Abofallenseiten war jeweils ein Gewinnspiel beworben, für das man seine Adresse hinterlassen sollte. Ein Sternchen verwies auf einen kleingedruckten Text am unteren Ende der Seite, der bei gängigen Bildschirmauflösungen nur durch Herunterscrollen zu lesen war. Erst dort befand sich der Hinweis darauf, dass man ein kostenpflichtiges Abo zur Nutzung der Site abschließt.

Die Richter der Strafkammer vermochten in dieser Gestaltung keine Täuschungsabsicht zu erkennen, "da die genannten Websites jeweils die Kostenpflichtigkeit – in welcher Form auch immer – anführen." Insgesamt spricht die Kammer dem durchschnittlichen Websurfer wesentlich mehr Eigenverantwortung zu als etwa die zivilrechtlichen Richterkollegen vom Oberlandesgericht, die Burat "arglistige Täuschung" attestierten.

Nach Meinung der Strafrichter ist es nicht erforderlich, "dass man bei Dienstleistungen – sei es im Internet oder auch im sonstigen Leben – auf den ersten Blick erkennen muss, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt". Bevor man irgendwo seine Postadresse eingebe, müsse man "die Website genauer als beim 'bloßen Surfen' zur Kenntnis nehmen", heißt es in der Begründung, die heise online vorliegt.

Auch der Einsatz von Sternchentexten ändert daran laut Kammer nichts, immerhin sei der Verbraucher damit allerorten konfrontiert. Mittlerweile sei es eben "keinesfalls unüblich oder überraschend, dass vertragsrelevante Informationen, auch hinsichtlich der Preisgestaltung, gerade nicht hervorgehoben angezeigt werden, sondern an anderer Stelle." Dass der Surfer zu dem Sternchentext scrollen musste, ändere daran nichts, die Option des Scrollens sei ja "klar sichtbar durch den Balken am rechten Bildschirmrand, es sei also deutlich, "dass noch 'etwas' nachfolgt".

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bleibt laut Sprecherin Doris Möller-Scheu bei ihrer Bewertung der strafrechtlichen Relevanz und erwägt nun rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Anklage. Parallel führt sie in anderen Fällen Ermittlungen gegen die Gruppe um Burat, die jüngst in Hausdurchsuchungen mündeten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf gegen unerwünschte Telefonwerbung
Beitrag von: SiLæncer am 26 März, 2009, 13:36
Mit den Stimmen der großen Koalition und das FDP hat das Parlament den umstrittenen Regierungsvorstoß zum besseren Schutz der Verbraucher gegen unerwünschte Werbeanrufe mit kleinen Änderungen am heutigen Donnerstag abgesegnet. Die Grünen lehnten das Vorhaben ab, die Linken enthielten sich. Gemäß dem Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung drohen Telefon-Spammern künftig Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Erlaubt werden Werbeanrufe nur, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich dazu seine Genehmigung erteilt hat. Zudem sollen Verbraucher sollen mehr Möglichkeiten bekommen, am Telefon abgeschlossene Verträge etwa über Zeitschriftenabonnements oder Wett- und Lotteriedienstleistungen zu widerrufen. Die Frist wird abhängig vom Einzelfall zwischen zwei Wochen oder einem Monat betragen. Sie soll beginnen, wenn der potenzielle Vertragspartner eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.

Das Paket enthält auch einen besseren Schutz vor "untergeschobenen Verträgen" über Telekommunikationsdienstleistungen, dem so genannten Slamming. So soll der neue Vertragspartner künftig bei einem Wechsel des Anbieters und auch bei einer Änderung der Preselection in Textform nachweisen müssen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Werbeanrufer sollen ferner ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen, um ihre Identität zu verschleiern. Bei Zuwiderhandlungen drohen nun Strafen bis zu 10.000 Euro. Gestrichen hat der Bundestag auf Empfehlung (PDF-Datei) des federführenden Rechtsausschuss hin die zunächst vorgesehene Möglichkeit für ein Call-Center, die Rufnummer eines Auftraggebers aufzusetzen. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass der Angerufene nicht erst ermitteln muss, wer tatsächlich angerufen hat. Andererseits dürfte es für die Betroffenen nun schwieriger werden herauszufinden, welches Unternehmen eigentlich den Werbeanruf lanciert hat.

Hinzugefügt hat das Parlament dem Entwurf ferner einen Ausnahmetatbestand, wonach das Widerrufsrecht nicht bei telekommunikationsgestützten, unmittelbar per Telefon oder Fax "in einem Mal" während einer laufenden Verbindung erbrachten Angeboten gelten soll. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei diesen Mehrwertdiensten sowohl die Erteilung eines Hinweises auf die Wertersatzpflicht als auch die Belehrung des Verbrauchers auf sein Widerrufsrecht in Textform "mit erheblichen Schwierigkeiten" verbunden gewesen wäre. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben soll sich die Ausnahme auch auf Finanzdienstleistungen erstrecken.

Nicht folgen wollten die Abgeordneten Forderungen des Bundesrats, zahlreicher Experten bei einer parlamentarischen Anhörung und von Verbraucherschützern nach einer deutlichen Verschärfung der gesamten Initiative. Diese hatten vor allem den Bußgeldkatalog als zu niedrig betrachtet und auf eine allgemein Bestätigungslösung von telefonischen Bestellungen gedrängt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte die verabschiedete Lösung, da sonst "Probleme an anderen Ecken" geschaffen würden. So hätten sich Firmen dazu verleitet fühlen können, im Zweifel alle Gespräche aufzuzeichnen oder weitere Anrufe für die Einholung des "Ja" des Kunden zu tätigen. Zudem seien nicht alle Verbraucher "weiße Schafe" und könnten sonst auch "ein Ding draus machen". Auch müsste es weiter möglich sein, Bestellungen übers Telefon abzugeben. Insgesamt sprach die SPD-Politikerin von einem "guten Tag für die Verbraucher". Sie gehe davon aus, dass die lästige Telefonwerbung "erheblich zurückgehen wird". Zudem werde das Gesetz nach drei Jahren überprüft.

Scharfe Kritik übte dagegen Karin Binder im Namen der Linksfraktion. Ihrer Ansicht nach geht von dem Gesetz die Botschaft an die Telecom-Branche und die schwarzen Schafe aus: "Machen Sie ruhig weiter so." Auch Jerzy Montag von den Grünen kritisierte, dass angesichts eines schweren rechtswidrigen Eindringens in die Privatsphäre der Betroffenen die schwebende Unwirksamkeit der Verträge geboten wäre. Die Gegner des Entwurfs setzen nun auf den Widerstand der Länder, die der Initiative noch zustimmen müssen.

Quelle : www.heise.de
Titel: OpalOffice - der nächste OpenOffice.org-Abzocker
Beitrag von: SiLæncer am 08 Mai, 2009, 20:20
Auf dem US-amerikanischen Markt ist der nächste Trittbrettfahrer des OpenOffice.org-Projekts bekannt geworden. Dort versucht man weniger gut informierten Zeitgenossen das kostenfreie Office-Paket für fast 12 Dollar zu verkaufen.

Wer sein Geld nicht zum Fenster rauswerfen will, sollte die Webseite von officebestdeal.com vermeiden. Dort verkauft man das Softwarepaket OpalOffice für 11.99 US-Dollar als Download und für 16.90 Dollar im Versand.

Die Hersteller versprechen, all die verwendeten Komponenten des Pakets wären gänzlich kompatibel zu Microsoft-Produkten. "Try Opal Office today. Microsoft has enough of your money already!". Scheinbar kann der Anbieter selbst nicht genug vom Geld anderer Leute bekommen. Denn wie die Screenshots auf der Webseite von OpalOffice eindrucksvoll beweisen, handelt es sich dabei um OpenOffice.org (OOo) selbst. Und dafür muss niemand etwas bezahlen, auch in den USA nicht.

Wir haben beim Projekt selbst nachgehakt. Mechtilde Stehmann von OOo kennt die eingangs beschriebene Problematik. Sie bezeichnet OpalOffice als eine Variante von OxygenOffice. Dies sei wiederum ein Abkömmling der deutschen Prooo-Box. Auch die genannte Download-Adresse ist offensichtlich schon häufiger im Zusammenhang mit dem Thema Abo-Abzocke aufgetaucht.

Auf der deutschen Webseite der Entwickler wird noch immer vor einigen Drittanbietern von OOo gewarnt. Zwar hat man Google bereits wegen der zwielichtigen Anzeigen kontaktiert. Trotzdem sind diese bislang leider nicht aus den Werbefeldern und Suchergebnissen von Big G verschwunden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Abofallen werden immer ausgefuchster
Beitrag von: SiLæncer am 09 Mai, 2009, 13:40
Abofallen lauern im Internet seit geraumer Zeit, doch so ausgefuchste wie im Augenblick gab es noch nie. In die Abofalle tappen deshalb keineswegs nur leichtgläubige oder unerfahrene Anwender. Auch Profis stolpern über die geschickt ausgelegten Fallstricke, denn wer viel surft, gewöhnt sich ab, das Kleingedruckte durchzulesen oder die AGBs zu studieren. Das wissen auch die Abofallen-Betreiber.

Wer eine ungerechtfertigte Rechnung erhält, sollte widersprechen, sich von einer juristischen Drohkulisse nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall bezahlen, rät c't in seiner kommenden Ausgabe 11/09 (ab Montag, den 11. Mai im Handel). Jeder Klick kann teuer werden: Hinter seriös aussehenden Seiten mit vermeintlichen Freeware-Downloads stecken mitunter teure Abofallen. Der Unterschied besteht manchmal nur aus einem Bindestrich. c't erläutert, wie man ungewollte Abos wieder loswird und bietet konkrete Hilfe, etwa mit Musterbriefen für den Widerspruch.

Einer Rechnung sollte man gleich mit der richtigen Begründung widersprechen, keine weiteren Informationen über sich preisgeben und die Sache auf sich beruhen lassen. Auch wer einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, sollte auf keinen Fall bezahlen, muss aber innerhalb von 14 Tagen reagieren und das beiliegende Formular mit einem Kreuzchen versehen zurückschicken. Die Abzocker müssten anschließend vor ein Zivilgericht ziehen, was in der Regel nicht passiert – und bislang auch nicht erfolgreich war. Strafrechtlich ist den Anbietern solcher Seiten dagegen bisher nicht beizukommen: Der Gesetzgeber hat noch immer nicht reagiert und wartet auf Vorgaben der EU. Dabei sind die Hintermänner wohlbekannt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gesetz soll Verbraucher vor lästigen Werbeanrufen schützen
Beitrag von: SiLæncer am 15 Mai, 2009, 12:08
Verbraucher sollen künftig besser vor lästiger Telefonwerbung geschützt werden. Wer gegen das heute im Bundesrat verabschiedete "Gesetz (PDF-Datei (http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/Drucksachen/2009/0301-400/353-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/353-09.pdf)) zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Bundesregierung hatte das Gesetz im Juli 2008 beschlossen, im März passierte es den Bundestag. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es in Kraft treten.

Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10.000 Euro Geldbuße. Kunden können zudem aus Verträgen leichter wieder aussteigen. Nicht aufgenommen wurde die Länder-Forderung, wonach telefonisch geschlossene Verträge grundsätzlich schriftlich bestätigt werden sollten. Die Grünen hatten kritisiert, dass angesichts eines schweren rechtswidrigen Eindringens in die Privatsphäre der Betroffenen die schwebende Unwirksamkeit der Verträge geboten wäre. Auch die Linksfraktion im Bundestag hatte Einwände. Bei einer Anhörung hatten Experten höhere Hürden für Vermarkter gefordert.

Die Verbraucher erhalten jetzt auch bei Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen sowie Wett- und Lotto-Angeboten ein Widerrufsrecht. Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht bisher schon, es erlosch aber, wenn die Umsetzung des Vertrags begann. Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat. Kunden können Verträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig machen. Der Anbieter muss den Kunden vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informieren. Im Fall von Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat.

Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet soll erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Abzocker
Beitrag von: SiLæncer am 29 Mai, 2009, 14:12
Das Surfen im Internet erfordert einige Aufmerksamkeit. Bei der Registrierung auf vermeintlich kostenlosen Webseiten kann es schon einmal zu bösen Überraschungen kommen, wenn die erste Rechnung ins Haus flattert. Die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor Abzocke im Internet. So gab es im vergangenen Herbst eine Warnung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor opendownload.de. Nicht auf den ersten Blick war dort ersichtlich, dass eine Registrierung gleichzeitig mit dem Abschluss eines Abonnements mit einer Jahresgebühr in Höhe von 96 Euro verbunden ist. Über opendownload.de stehen Downloads von ansonsten kostenfreier Software wie OpenOffice und Mozillas Browser Firefox zur Verfügung. Etliche Verbraucher sind laut Verbraucherzentrale Bundesverband darauf hereingefallen.
   
Kein Verzicht auf Widerrufsrecht

Der Betreiber Content Service Ltd. unterlag vor Gericht dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Landgericht Mannheim untersagte dem Unternehmen die Weiterverwendung von Klauseln, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Dieses dürfe nicht schon bei der Anmeldung ausgeschlossen werden. Auch Minderjährigen, die sich auf der Internetseite mit einer falschen Altersangabe angemeldet hatten, dürfe Content Service nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen. Eine solche Androhung sei wegen gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig. Das Urteil des Landgerichts Mannheim (Aktenzeichen 2 O 268/08) ist noch nicht rechtskräftig.

Kostenfallen im Internet boomen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht solch kleinen juristischen Erfolge allerdings nur als "Nadelstiche" für die Internet-Abzocker an. Diese würden sich nicht sonderlich an solchen Urteilen stoßen. "Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma", so Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherschützer. Da helfe es nur wenig, wenn der Bundesverband "einen Prozess nach dem anderen" gewinne. Derzeit seien Abmahn- und Klageverfahren gegen 30 Anbieter eingeleitet worden.

Die Verbraucherschützer rufen daher nach dem Gesetzgeber. Die deutliche Anzeige der Kosten des Angebots sollte verpflichtend werden. Zudem müsse der Verbraucher durch Ankreuzen eines Kästchens bestätigen, dass er über den Preis informiert ist. Erste positive Vorschläge gebe es bereits von Bundesrat und Bundesverbraucherministerium, schnelles Handeln sei erforderlich. "Der Online-Nepp hält viele Verbraucher davon ab, überhaupt noch Geschäfte übers Internet zu machen", so Billen weiter.

Quelle : http://www.onlinekosten.de
Titel: opendownload.de: Die dreisteste Rechtsverletzung im Internet
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2009, 20:50
Den Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Web erhielt die Seite opendownload.de

Anlässlich des Weltverbrauchertags wählte eine Expertenjury bereits zum dritten Mal das "Schwarze Schaf des Jahres"". Dieses Mal ging der unrühmliche Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet an den Betreiber der Seite opendownload.de. Vergeben wird diese Negativ-Auszeichnung von der Firma P4M - Die InternetAgenten, die seit Kurzem zur OpSec Security Group gehört und die Initiative""Das Schwarze Schaf"" im Jahr 2006 ins Leben gerufen hat, um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen, wie unsere Schwesterpublikation Channelpartner.de berichtet.

"Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr wieder sechs kompetente Fachjurymitglieder aus den Bereichen Wirtschaft, Medien, Forschung und Recht gewinnen konnten, die unsere Aktion unterstützen und aus den Monats-Schafen das ‚Schwarze Schaf des Jahres 2009’ wählten", sagte Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von P4M.
Da die Juroren gleich mehrere Anbieter als besonders dreist einstuften, verlief die Wahl äußerst spannend. Am Ende fiel die Entscheidung der Jury auf den Internetdienst opendownload.de. "Die Methode von opendownload.de ist besonders dreist, da den Kunden kostenlose Software verkauft und ihnen durch die Registrierung auch noch ein Zwei-Jahres-Abonnement aufgedrückt wird. Die durch eine geschickte Verschleierung erloschene Widerspruchsfrist gegen diese Machenschaften zeigt die ganze kriminelle Energie", sagt Jurymitglied Prof. Dr. Hennicke.

Die Masche von opendownload.de

Diese Seite bietet verschiedene Softwareprogramme zum Download an - vermutlich ausschließlich solche, die von den Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Doch wer annimmt, dass er sich die Software auf dieser Seite kostenlos herunterladen kann, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine kostenpflichtige Registrierung. Dies ist jedoch auf der Startseite nicht ersichtlich, sodass viele Nutzer ungewollt in eine Abo-Falle geraten. Wie betroffene User schrieben, wurden sie erst durch eine Rechnung der Betreiberfirma darauf aufmerksam, dass sie mit der Anmeldung ein Zwei-Jahres-Abonnement in Höhe von 96 Euro pro Jahr abgeschlossen haben.

Kritikpunkt Widerrufsbelehrung

Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Widerrufsbelehrung. So heißt es auf der Seite, dass das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Dies ist jedoch nicht zulässig, da das Widerrufsrecht nicht durch den Verkäufer eingeschränkt werden darf.

Juroren von P4M - Die InternetAgenten
Die Juroren im Überblick:
- Prof. Rido Busse, Vorstandsvorsitzender Aktion Plagiarius e. V.
- Uwe Brossette, Rechtsanwalt/Partner Osborne Clarke
- Jörg Weinrich, Geschäftsführender Vorstand Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD)
- Prof. Dr. Peter Hennicke, ehemaliger Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie im Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen
- Klaus Dietzel, Redakteur der Fachzeitschrift "acquisa"
- Sascha Borowski, Journalist und Mitbetreiber von Computerbetrug.de

"Ich unterstütze die Aktion, da ich es wichtig finde, dass es auch im Internet Aktivitäten und Institutionen gibt, die Missstände aufzeigen und sich für den Verbraucherschutz einsetzen, ähnlich wie es die Aktion Plagiarius im Kampf gegen Produktpiraterie und kopierte Markenprodukte schon seit 1977 tut", so Prof. Rido Busse.

Über die Initiative "Das Schwarze Schaf"

Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die InternetAgenten von P4M im April 2006 die Initiative "Das Schwarze Schaf" ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen die P4M-InternetAgenten monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis "Das Schwarze Schaf" aus. Dazu wählt P4M aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum "Monatsschaf". Einmal jährlich wählt dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen "Monatsschafen" ein "Jahresschaf". Veröffentlicht werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com (http://www.das-schwarze-schaf.com).

Verbraucher und Unternehmen können P4M ihre persönlichen Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer 089 79078-333 oder per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@p4m.de schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com (http://www.das-schwarze-schaf.com).

Über P4M - Die InternetAgenten:

Seit Mai 2008 gehört P4M zur OpSec Security Group, Boston/USA. OpSec Security ist der führende Anbieter von Plagiatschutztechnologien, Software und Dienstleistungen für mehr als 250 Unternehmen und 50 Regierungen weltweit. Mit einer Vielzahl spezifischer Technologien spüren die Mitarbeiter im Auftrag ihrer Kunden Produktpiraterie, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechtsverletzungen auf. Darüber hinaus analysieren sie das Kundenimage im Web 2.0 und spüren wettbewerbsentscheidende Trends im Online-Markt auf. Sie unterstützen ihre Kunden beim Markenaufbau, bei der Selektion der besten Händler und bei der effektiven Vertriebssteuerung im Internet. Bei Bedarf führt P4M auch anonyme Testkäufe durch. Zu ihren Kunden zählen bekannte Markenhersteller und Unternehmen wie z. B. Lacoste, Yamaha, Warner Bros., Hewlett-Packard, Samsung und Bayer HealthCare etc.

Quelle : www.pcwelt.de (http://www.pcwelt.de)
Titel: Ermittlungen gegen Internet-Abzocker
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juni, 2009, 13:01
Wegen des massenhaften Betruges von Computerbenutzern mit vermeintlich kostenloser Software im Internet ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover. Es laufe ein Verfahren gegen Verantwortliche des Webangebots mega-downloads.net, teilte die Staatsanwaltschaft Hannover am heutigen Donnerstag mit und bestätigte Angaben des Internetportals Netzwelt.de. Demnach handelt es sich um Software, die über mega-downloads.net angeboten wurde. Rechnungen seien nicht nur an Nutzer gegangen, die Software heruntergeladen hätten, sondern auch an Verbraucher, die gar nicht auf der Seite gewesen wären. Die Staatsanwaltschaft habe die Konten der in Hannover ansässigen Firma mit fast einer Million Euro eingefroren, meldete Netzwelt.de. Zu diesen Details wollte sich die Ermittlungsbehörde allerdings nicht äußern.

Viele der tausende Geschädigten seien nicht über die Internetseite www.mega-downloads.net (http://www.mega-downloads.net), sondern über Gewinnspiele, Werbung und Suchmaschinen im Internet zum Opfer geworden. Etliche luden sich Software von der Seite herunter, die dort vermeintlich kostenlos angeboten wurde, gingen damit aber unbemerkt einen Abo-Vertrag ein. Die ins Visier der Ermittler geratene Inkassofirma L & H GmbH in Hannover verfügt lediglich über eine Postanschrift und war für eine telefonische Stellungnahme nicht erreichbar.

Nach Schätzung der Verbraucherzentralen werden mehr als 20.000 Computernutzern pro Monat im Internet versteckte Abo-Verträge untergeschoben. Im Kampf gegen diese Kostenfallen im Internet erzielte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mehrere Etappensiege. Das Landgericht Hanau urteilte im Herbst, dass Internetanbieter ihre mit Kostenfallen erzielten Gewinne offenlegen müssen. Die Verbraucherzentrale hofft, dass solche Gewinne künftig zugunsten der Staatskasse eingezogen werden können.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Mega-Downloads: Staatsanwalt sucht nach Zeugen
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juni, 2009, 18:30
Die Staatsanwaltschaft Hannover (http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C37303750_N5808502_L20_D0_I3749624.html) sucht derzeit nach Internet-Nutzern, die dem Abzocke-Angebot Mega-Downloads.net auf den Leim gegangen sind. Die Konten des Betreiber hat sie einfrieren lassen.

Mehrere hunderttausende Euro soll die Firma L&H den Angaben zufolge angehäuft haben, als die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Weitere Gelder gingen in der Zwischenzeit ein, so dass nun fast eine Million Euro auf den gesperrten Konten liegt.

Die Firma hat - so der Verdacht der Ermittler - zahlreichen Usern unberechtigt Rechnungen geschickt. Entweder kamen hierbei die üblichen Abzocke-Methoden in Form versteckter Kosten zum Einsatz oder es wurden sogar Nutzer angeschrieben, die gar nicht selbst auf die Webseite kamen. Zumindest geht man bei der Staatsanwaltschaft von Betrug aus.

Wie aus Hannover mitgeteilt wurde, sucht man nun nach Anwendern, die selbst in den letzten Monaten Post von Mega-Downloads erhalten haben und womöglich das Angebot gar nicht genutzt haben. Diese sollen sich unter Angabe des Aktenzeichens 5302 Js 41769/09 melden und sich als Zeugen für einen möglichen Prozess zur Verfügung stellen.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: Telekom: Telefonwerbung gerichtlich verboten
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juni, 2009, 14:24
Die Deutsche Telekom darf Verbraucher nicht mehr anrufen oder anrufen lassen, um für Internetzugangs-Verträge zu werben, wenn die Angerufenen nicht zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben.

Das hatte das Landgericht Darmstadt auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg bereits im Oktober letzten Jahres entschieden. Gegen das Urteil hatte die Telekom Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung im Berufungsverfahren aber. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig.

In der jetzt vorliegenden Begründung wird der Einwand der Telekom, sie seien zuvor bereits rechtskräftig verurteilt worden, illegale Anrufe für die Werbung von Telefondienstleistungen zu unterlassen und es bedürfe daher keiner weiteren Verurteilung für Werbeanrufe für Internetzugänge, zurückgewiesen.

Das Gericht war der Auffassung, die telefonische Werbung für Internet-Anschlüsse noch einmal deutlich verbieten zu müssen. Damit wurde ein langwieriges, schon seit dem Jahr 2005 laufendes Verfahren abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte seinerzeit die Telekom-Tochter T-Online - inzwischen wieder mit dem Konzern verschmolzen - abgemahnt und anschließend die Klage beim Landgericht Frankfurt erhoben.

Kunden hatten sich bei der Verbraucherzentrale über Telefonanrufe beschwert, mit denen T-Online ihnen Internet-Anschlüsse verkaufen wollte. Die Kunden hatten dieser belästigenden Werbung nie zugestimmt.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: Online-Betrug - Schwarze Schafe im Web
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2009, 12:45
 Die Abzocke im Internet hat stets Konjunktur. Die Betrüger kaschieren ihre Angebote äußerst geschickt. Eine Web-Site warnt vor den dreistesten Angeboten.

Die Betreiber der Web-Site Das schwarze Schaf (http://www.das-schwarze-schaf.com/) küren jeden Monat den Anbieter mit der schlimmsten Rechtsverletzung im Internet. Eine häufige Betrugsmasche ist, kostenpflichtige Abonnements hinter kostenlosen Lockangeboten zu verstecken. Exemplarisch ist dies am schwarzen Schaf des Monats Juni 2009 zu sehen. Die Seite 99downloads.de bietet eigenen Angaben zufolge gängige Freeware und Software zum Download an und wirbt mit vollkommen virenfreien Programmen. Allerdings gibt es nichts umsonst. Der Betreiber verlangt für die Nutzung des Service 60 Euro. Für Anwender ist dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Betroffene User erfuhren erst davon, als sie per E-Mail eine Rechnung erhielten.

Initiator und Betreiber der Web-Site Das schwarze Schaf ist die Internet-Agentur P4M GmbH, die sich auf den Schutz des Produktvertriebs und die Markensicherung im Internet spezialisiert hat. Sie wurde Mitte 2008 von der englischen OpSec Security übernommen, die weltweit Services zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Markenmissbrauch anbietet. Die Betreiber wählen aus den Einsendungen von Anwender und Geschädigten das schwarze Schaf des Monats. Aus diesen Monatsschafen bestimmt eine Jury, die sich aus namhaften Vertretern aus Politik und Wirtschaft zusammensetzt, wiederum ein Jahresschaf.

Quelle : http://www.computerwoche.de (http://www.computerwoche.de)
Titel: Abofallen-Betreiber zu Haftstrafen verurteilt
Beitrag von: SiLæncer am 17 August, 2009, 18:07
Erstmalig hat ein deutsches Gericht Abofallen-Betreiber strafrechtlich belangt. Am heutigen Montag Nachmittag verurteilte das Landgericht Göttingen eine Gruppe von Abzockern wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Die drei Jurastudenten hatten im Jahre 2007 unter der Domain fabrik-einkauf.com ihre Abofalle ins Leben gerufen. Per Spam bewarben sie die Seite sowie ein angebliches Gewinnspiel. Wer dort seine Daten hinterließ um Zugang zu erhalten, erhielt wie bei der Masche üblich eine Aborechnung (84 Euro/Jahr).

Die drei Studenten gaben nun zu, auf diese Weise mehr als 130.000 Euro ergaunert zu haben. Vom dem Geld leisteten sich die Männer laut Anklage ein Leben auf großem Fuß, etwa indem sie Luxusautos leasten. Die beiden 26 Jahre alten Haupttäter erhielten am Montag wegen gewerbsmäßigen Betruges 18 und 15 Monate Haftstrafe auf Bewährung. Ein 25-Jähriger wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten verurteilt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Openoffice.org startet Kampagne gegen Download-Abofallen
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2009, 14:15
Das Projekt Openoffice.org startet eine Kampagne gegen sogenannten Download-Abofallen. Es geht um Anbieter, die eigentlich kostenfreie Software gegen Geld anbieten und die Kosten dabei wenig auffällig auf ihren Seiten aufführen.

Gerade Projekte wie Openoffice.org sind von Abofallen betroffen. Durch Platzierung von Werbung bei Suchmaschinen versuchen Anbieter den Eindruck zu erwecken, bei ihren Seiten handle es sich um die offiziellen Projektseiten. Die Seiten werden so gestaltet, dass den meisten Anwendern erst beim Eintreffen der Rechnung bewusst wird, dass sie sich auf ein kostspieliges Abonnement eingelassen haben und für den andernorts kostenfreien Download nun bezahlen sollen.

Dagegen will Openoffice.org mit einer Kampagne angehen: "Schon seit langem müssen wir beobachten, wie zahllose schwarze Schafe mit teils massiven Drohgebärden gegen unbedarfte Nutzer vorgehen und dabei nicht nur den guten Ruf freier Software schamlos ausnutzen, sondern ihr dreistes Geschäftsmodell zudem noch auf den Verdiensten hunderter Ehrenamtlicher aufbauen. Weder Gerichte noch Verbraucherschutzzentralen haben bislang wirklich etwas dagegen unternehmen können", sagt Florian Effenberger, einer der Marketing-Verantwortlichen im Projekt Openoffice.org.

Mit der heute gestarteten Kampagne wollen die Open-Source-Aktivisten ein Zeichen setzen und insbesondere bei Suchmaschinenbetreibern um aktiven Unterstützung werben. Diese würden "als Teil des Abzock-Systems benutzt und verdienen mit jeder Anzeige zudem noch bares Geld."

Im Rahmen der Kampagne hat das Open-Source-Projekt eine Übersichtsseite mit Informationen und Hintergrundartikeln zusammengestellt, die die häufigsten Fragen betroffener Nutzer beantworten sollen. Zudem ruft Openoffice.org dazu auf, unter abgezockt@openoffice.org entsprechende Seiten zu melden und von eigenen Erfahrungen zu berichten. Anhand der Einsendungen, die vertraulich behandelt werden, sollen Suchmaschinen gezielt um ihre Mitarbeit gebeten werden.

Quelle : www.golem.de
Titel: Raubkopien: Abzocke mit Zahlungsforderungen
Beitrag von: ritschibie am 18 September, 2009, 15:38
Mit gefälschten Zahlungsaufforderungen wollen Betrüger momentan bundesweit Netznutzer um Geld erleichtern.

In den Briefen fordern sie je 167,20 Euro - im Namen einer "Gesellschaft zur Wahrung von Urheberrecht" und mit dem Argument, die Empfänger hätten illegal Dateien heruntergeladen. Das teilt die in solchen Fällen tatsächlich zuständige Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin mit und betont, mit den Schreiben nichts zu tun zu haben.

(http://res.magnus.de/res/_2/2/f/3/109382.jpg)
Raubkopierer-Jäger der GVU

Dahinter stehe ein Absender namens Net-Secure. Er weise in dem Brief darauf hin, er habe die illegalen Download-Aktivitäten über einen längeren Zeitraum aufgezeichnet. Zahle der Empfänger die genannte Summe, werde von weiterer Strafverfolgung abgesehen. Wer das nur scheinbar seriöse Schreiben im Briefkasten findet, sollte sofort damit zum nächstgelegenen Polizeirevier gehen, rät die GVU.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Abzockanwältin Katja G. erfolgreich wegen Betrugsbeihilfe verklagt
Beitrag von: spoke1 am 06 Oktober, 2009, 22:34
Rechtsanwältin Katja G. ist seit Jahren für ihre Massenabmahnungen im Internetbereich bekannt. Für dubiose Internetunternehmen hat sie zahlreichen Internetnutzern Mahnungen für Internetdienste geschickt. Diese waren oftmals sogar rechtswidrig.

Die Abzocke funktioniert so gut, dass auf das Konto der Anwältin bis zu 20.000 Euro pro Tag eingehen. Eines ihrer Abzockopfer hatte nun Klage vor dem Amtsgericht in Karlsruhe erhoben. Die Klage war erfolgreich und Katja G. ist wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hofft auf ein Signal für andere Anwälte, sich nicht zum Gehilfen für unseriöse Geschäftspraktiken zu machen. Da die Richterin für dieses Urteil keine Berufung zugelassen hat, ist es sofort rechtskräftig.


Quelle:  www.golem.de
Titel: Notorische Abzocker in Wien verurteilt
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2009, 10:22
Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen.

Das Verfahren hatte die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (AK) angestrengt. Diese gesetzlich verankerte Institution, die in Österreich verschiedene Interessen der über drei Millionen Arbeitnehmer gegenüber Wirtschaft und Staat wahrnimmt, hat in Deutschland keine direkte Entsprechung. Neben Fragen von Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt kümmern sich die föderal organisierten Kammern um arbeits- und sozialrechtliche Themen sowie nicht zuletzt um den Verbraucherschutz – in diesem Zusammenhang erfolgte auch der Vorstoß gegen die Schmidtleins.

Auf verschiedenen Websites hatten die Schmidtleins respektive deren Firmen Informationen zu Themen wie Liedtexten, Tätowierungen oder Personenbezeichnungen angeboten. Zugang erhielt aber nur, wer sich registrierte. Die meisten Nutzer dürften aus allen Wolken gefallen sein, als sie später saftige Rechnungen erhielten. Der Preis war nur im Kleingedruckten angegeben, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung zum Widerrufsrecht (in Österreich: Rücktrittsrecht) erfolgte erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist.

Vergeblich hatte der Anwalt der Beklagten versucht, der Klage mit formellen Argumenten auszuweichen. Auch der Wechsel des zwischenzeitlichen Website-Betriebs von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR hin zur Redcio OGH, deren geschäftsführende Gesellschafter die Brüder sind, half nicht, dem Urteilsspruch zu entgehen. Die Männer kamen nicht zur Verhandlung nach Wien und konnten daher vom Richter nicht vernommen werden.

Entgegen der Ausführungen ihres Rechtsanwalts stellte das Gericht fest, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf den Websites keine Informationen hinsichtlich Kosten, Vertragsdauer und Rücktrittsrecht enthalten sind. Ob der Link auf der Website zu Angaben über das Widerrufsrecht funktioniert, konnte das Gericht nicht feststellen. Die E-Mail mit der Anmeldebestätigung enthält keine Angaben zum Widerrufsrecht. Erst mit der Rechnung wird auf die Rücktrittsfrist von 14 Tagen hingewiesen. "Zu diesem Zeitpunkt ist regelmäßig die 14-tägige Frist bereits abgelaufen", weiß das Handelsgericht Wien.

"Der Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die Bindung über 24 Monate erfolgt (...) nicht ausreichend deutlich und führt zu einer Irreführung der Internetuser", heißt es in der Urteilsbegründung, "Die Beklagten verstoßen somit gegen § 2 UWG" (österreichisches Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Auch Bestimmungen zur Preisinformation im österreichischen E-Commerce Gesetz (§ 5 Abs 2) sowie im Konsumentenschutzgesetz (§ 5c Abs 2) wurden verletzt. Hinzu kommt, dass die Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes zur Information der Verbraucher über ihr Rücktrittsrecht nicht eingehalten wurden. Gefordert ist nämlich eine Übermittlung durch den Unternehmer, die Abrufbarkeit auf einer – jederzeit veränderbaren – Website reicht nicht aus.

Das Recht, das Urteil auf Kosten eines vor Gericht unterlegenen Websitebetreibers unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Printmedium veröffentlichen zu dürfen, hatte die Arbeiterkammer erst im vergangenen Jahr beim Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes erstritten. Damals war die Kammer erfolgreich gegen "Gratis"-Abzocker aus der Schweiz vorgegangen. Auf den nun behandelten Schmidtlein-Websites ist derzeit keine Neuanmeldung möglich.

Quelle : www.heise.de
Titel: Erfolgreiche Aktion gegen unseriöse Klingelton-Anbieter
Beitrag von: SiLæncer am 17 November, 2009, 22:52
Die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, hat am Dienstag die Ergebnisse einer im vergangenen Jahr gestarteten europaweiten Ermittlungsaktion gegen Anbieter von Multimedia-Inhalten für Mobiltelefone vorgelegt. Danach wurden inzwischen 70 Prozent der insgesamt 301 Websites, die wegen missbräuchlicher Praktiken beim Verkauf von Klingeltönen, Hintergrundbildern oder sonstigen Handy-Diensten im Visier der Untersuchung standen, korrigiert (159 Webseiten) oder geschlossen (54 Sites).

Bei den Untersuchungen waren laut Kuneva insbesondere drei Probleme festgestellt worden. So wiesen fast 41 Prozent der untersuchten Websites Unregelmäßigkeiten bei Preisangaben auf. Auf vielen Websites hätten Informationen hinsichtlich der Preise teilweise oder sogar ganz gefehlt. Den tatsächlichen Preis hätten Verbraucher mitunter erst mit dem Eintreffen der Telefonrechnung erfahren. Bei Abonnements sei häufig nicht ausdrücklich das Wort "Abonnement" verwendet worden oder die Laufzeit nicht deutlich angegeben gewesen.

Bei 75 Prozent der untersuchten Websites waren die Händlerangaben unvollständig, was einen Verstoß gegen die Richtlinien über den elektronischen Geschäftsverkehr und über den Fernabsatz darstellt. Auf 35 Prozent wurden Informationen irreführend präsentiert, etwa indem vertragliche Details im Kleingedruckten versteckt oder schwer auffindbar waren. In 28 Prozent der Fälle wurden Dienstleistungen zwar als "gratis" angeboten, sie entpuppten sich später aber als kostenpflichtig oder an einen langfristigen Vertrag gekoppelt.

Das in Deutschland zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erklärte, dass es hierzulande bei 20 Webseiten Anhaltspunkte für unseriöse Angebote gegeben hatte. Die Anbieter hätten ihre Seiten mittlerweile aber korrigiert. Besonders hart hat den Angaben zufolge Italien durchgegriffen, wo gegen neun große Unternehmen (darunter Telecom Italia, Vodafone und Wind) wegen diverser Verstöße Anfang des Jahres Geldstrafen in Höhe von rund zwei Millionen Euro verhängt worden seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Facebook und Zynga wegen Social-Games-Abzocke verklagt
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2009, 07:15
Sie heißen Mafia Wars, FarmVille, Poker oder YoVille und sind derzeit die Renner im Spielegeschäft: Millionen Nutzer von Netzwerken wie Facebook oder MySpace vertreiben sich die Zeit mit sogenannten Social Games des US-Unternehmens Zynga. Innerhalb kürzester Zeit hat sich die in San Francisco beheimatete Firma zu einem der Marktführer im globalen Geschäft mit Online-Spielen entwickelt. Die Umsätze des Unternehmens sollen sich inzwischen auf über 100 Millionen Dollar pro Jahr belaufen.

Doch woher kommt dieser Umsatz? Diese Frage beschäftigt jetzt auch die Gerichte. Die in Sacramento ansässige Anwaltskanzlei Kershaw, Cutter & Ratinoff (KCR) hat beim "United States District Court, Northern District of California" eine Sammelklage gegen Zynga und Facebook eingereicht. Der Vorwurf: Die Unternehmen hätten in betrügerischer Absicht diverse Geschäftsmethoden entwickelt, um ahnungslosen Konsumenten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Zahl der Geschädigten geben die Anwälte mit mindestens 100.000 an.

Zwar sind die Zynga-Spiele selbst kostenlos, bestimmte Extras können aber nur freigeschaltet werden, wenn der Nutzer dafür in der jeweiligen Spielwährung bezahlt. Im Mittelpunkt der Klage steht die Masche, Spielgeld durch eine Teilnahme an Werbeaktionen, angeblichen Umfragen oder Pseudo-Tests zu erwerben. Klassiker ist der sogenannte IQ Test: Nimmt der Spieler daran teil, bekommt er ein paar simple Fragen gestellt. Am Ende kommt dann der Hinweis, dass man per SMS einen PIN-Code auf das Handy geschickt bekommt, weshalb man seine Mobilnummer angeben müsse.

Gibt der Nutzer diesen Code dann im Test-Interface ein, hat er – ohne es sofort zu wissen – gerade ein Abonnement für einen nutzlosen SMS-Dienst abgeschlossen, das ihn mehrere Dollar im Monat kostet. Abkassiert wird über die Mobilfunkrechnung. Die Kläger rechnen nun vor, dass Zynga bis zu 84 Millionen Dollar pro Jahr über solche "Sonderaktionen" einnehmen könnte. Und Facebook, heißt es in der Klageschrift, generiere schätzungsweise 10 bis 20 Prozent des Jahresumsatzes von 500 Millionen Dollar über eingebundene Zynga-Games. Welchen Marktwert das Geschäft mit Social Games in der Branche hat, offenbarte zuletzt EA: Der Spiele-Publisher zahlt für den kleineren Zynga-Konkurrenten Playfish bis zu 400 Millionen Dollar.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kostenpflichtige Warteschleifen als Teil des Geschäftsmodells
Beitrag von: SiLæncer am 29 Dezember, 2009, 09:23
Hotlinebetreiber-Selbstverpflichtung von 2007 blieb weitgehend wirkungslos

Eigentlich klingt es wie eine faire Idee: Gebühren für das Verweilen in der Telefonwarteschleife. Allerdings erhält diese Gebühren bei den bestehenden Hotline-Gepflogenheiten nicht der Wartende, der seine Zeit opfern muss, sondern die Firma, die ihn dazu zwingt. Dieser Missstand ist schon länger bekannt. Abhelfen sollte ihm eine Selbstverpflichtung der Anbieter in Form eines "Leitfadens für eine verbraucherfreundliche Kundenbetreuung". Den hatte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) auf dem Informationstechnologie-Gipfel der Bundesregierung vor zwei Jahren als Lösung des Problems angepriesen. Der Selbstverpflichtung zufolge sollten die Wartezeiten "durchschnittlich" unter 30 Sekunden liegen.

Am Montag zog Christian Fronczak vom Bundesverband der Verbraucherzentralen gegenüber der Frankfurter Rundschau das Fazit, dass die Selbstverpflichtung "nicht den erhofften Erfolg gebracht" habe. Anlass dafür war eine Stichprobe im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen, die zu verschiedenen Tageszeiten rund 300 Mal bei 50 Hotlines mit teurer 0900-Vorwahl anrufen ließen. Bei mehr als 30 Prozent der Nummern lag die durchschnittliche Wartezeit nicht nur über den in der Selbstverpflichtung beschlossenen 30 Sekunden, sondern betrug mehr als eine Minute. Im Extremfall, beim DSL-Anbieter 1&1, waren es einmal sogar 23 Minuten. Weil die Gebühren pro Minute aber niedriger als bei anderen Anbietern lagen, war nicht dieser Anruf der teuerste, sondern einer bei "Tarotkönig", wo sieben Minuten Warten 13 Euro kosteten.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn äußerte angesichts dieser Ergebnisse die Vermutung, dass das teure Warten bei vielen Anbietern zum Geschäftsmodell gehört. Auf diese Weise könnten Firmen "viele Millionen Euro [...] ohne Gegenleistung" verdienen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert angesichts der offensichtlichen Wirkungslosigkeit der Selbstverpflichtung gesetzliche Schritte wie ein Verbot von Störungshotlines mit teuren 0180- oder 0900-Vorwahlen, weil diese einen Anreiz geben, Produkte defekt auszuliefern oder Dienstleistungen fehlerhaft durchzuführen und bei der Beseitigung solcher Störungen noch einmal zu kassieren. Bei anderen Servicenummern sollten (wie beispielsweise in Frankreich) Gebühren nur für das Gespräch und nicht für die Wartezeit berechnet werden dürfen, was - anders als von manchen Anbietern behauptet - technisch heutzutage ohne Weiteres möglich ist.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Erneute Schlappe für Abofallen-Betreiber vor dem LG Mannheim
Beitrag von: SiLæncer am 27 Januar, 2010, 11:35
Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Nutzer des Angebots Schadensersatz zahlen. Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren. Nach dem Amtsgericht Mannheim gaben auch die Richter des Landgerichts dem Kläger mit Urteil vom 14. Januar 2010 in zweiter Instanz Recht (Az. 10 S 53/09).

Beklagte des Verfahrens war die Betreiberin des Internetangebots opendownload.de. Im öffentlichen Bereich dieser Seite werden Softwareprogramme beschrieben. Dabei handelt es sich um ansonsten kostenlos im Internet erhältliche Software. Hinweise auf eventuelle Kosten des Angebots finden sich auf diesen Seiten zunächst nicht. Möchte der Nutzer eine derartige Software herunterladen, wird er auf eine Anmeldeseite geleitet. Erst dort findet sich ein Hinweis, dass dem Nutzer bei einer Anmeldung Kosten in Höhe von insgesamt 192 Euro für eine Nutzungsdauer von zwei Jahren entstehen.

Der Kläger hatte sich Anfang 2008 für das Portal angemeldet und unverzüglich eine Rechnung erhalten. Daraufhin machte er von den Zugangsdaten keinen Gebrauch mehr. Anfang 2009 wurde er per Anwaltsschreiben zur Zahlung der Gebühr aufgefordert, was er über seinen Anwalt zurückwies. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass auf die geltend gemachten Forderungen verzichtet werde. Im Rahmen des nun entschiedenen Verfahrens begehrte der Kläger Schadensersatz für die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts entstandenen Kosten in Höhe von 46,41 Euro.

Nach Ansicht der Betreiber von opendownload gehört es "zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert zu werden". Auch habe man den Nutzer "ausreichend deutlich" darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig sei. Dieser Darstellung wollte das Landgericht Mannheim allerdings nicht folgen. Vielmehr habe der Kläger davon ausgehen können, dass das Angebot kostenlos sei. Dies ergebe sich aus der Aufmachung der Seite, bei der zunächst kein Hinweis auf Kosten vorhanden sei. Zudem handele es sich bei der angebotenen Software um Programme, die anderweitig legal kostenfrei heruntergeladen werden können. Der Nutzer werde auch auf der Anmeldeseite "nicht ohne weiteres" über die entstehenden Kosten informiert. Dies ergebe sich schon aus dem Umstand, dass "eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben".

Daher sei zwischen dem Kläger und der Beklagten überhaupt kein Vertrag geschlossen worden. Während die Beklagte ihr Angebot kostenpflichtig zur Verfügung stehen wollte, sei der Kläger von einer Unentgeltlichkeit ausgegangen. Insoweit bestehe zwischen den Parteien ein Einigungsmangel, ein so genannter Dissenz gemäß Paragraf 155 BGB , der dazu führt, dass ein Vertrag nicht zustande gekommen sei.

 Die Beklagte habe bei der Geltendmachung ihrer Forderungen zumindest fahrlässig gehandelt. Sie sei von der "Bedenklichkeit ihres Vorgehens" überzeugt gewesen. Darüber hinaus wisse die Beklagte aufgrund einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr "zumindest missverständliches Angebot". Aus diesem Grund habe die Beklagte auch die Kosten für die Einschaltung des Anwalts zur Abwehr der unbegründeten Forderung zu zahlen.

 Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Es gehe nach Ansicht des Gerichts nicht um bislang ungeklärte Rechtsfragen. Vielmehr lägen die Auswirkungen des Urteils "auf tatsächlichem Gebiet".

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherzentrale warnt vor Top-of-Software.de
Beitrag von: SiLæncer am 22 Februar, 2010, 18:23
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor der Bezahlung von Rechnungen der Firma Antassia. Diese versucht momentan verstärkt, Nutzer abzukassieren, die in die Abofalle Top-of-Software.de getappt sind.

Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchen die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren. "Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."

Die Betroffenen hatten auf der Seite nach kostenlosen Programmen wie OpenOffice, dem Flash Player oder nach Virenschutz-Software gesucht. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr.

In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Die Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail. Der Versuch einer Antwortmail scheiterte aber. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Webseite Musterschreiben (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ126685744202223/link436441A.html) an, mit denen man den Forderungen widersprechen kann.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt
Beitrag von: SiLæncer am 19 März, 2010, 14:41
Die Betreiber der Abofalle fabriken.de kommen straffrei davon. Nach Informationen von heise online hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit Zustimmung des Amtsgerichts ihre Ermittlungen  gegen die zwei Hintermänner eingestellt, allerdings haben diese einige Auflagen zu erfüllen.

So müssen sie rund 300 Geschädigten, die Strafanzeige erstattet hatten, den überwiesenen Betrag (jeweils 84 Euro) innerhalb von zwei Monaten zurückerstatten. Außerdem müssen sie jeweils 30.000 Euro an von der Staatsanwaltschaft vorgegebene gemeinnützige Einrichtungen überweisen.

Die Connects 2 Content GmbH hatte bis Februar 2009 gegen Registrierung kostenlosen Zugang unter anderem zur ihrer Website fabriken.de gewährt. Mit einem Newsletter hatte sie die Nutzer dann darüber informiert, dass mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedinungen ab sofort ein Jahresentgelt von 84 Euro für den Abruf des Angebots fällig werden würde.

Dieses Geschäftsgebaren hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf veranlasst, gegen die Betreiber wegen Betrugs zu ermitteln. In diesem Zuge hatte sie unter anderem das Firmenkonto des Verdächtigten eingefroren, bei dem mehr als 700.000 Euro zur Begleichung der Forderungen eingelaufen waren. Dieser "vorläufige Arrest in Vermögenswerte" wird nun wieder aufgehoben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden
Beitrag von: SiLæncer am 19 März, 2010, 17:28
Ein weiteres  Gericht folgt der Auffassung, dass die Abwehr der Geldforderungen von Abofallen-Betreibern erstattungsfähig ist. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Marburg (AZ. 91 C 981/09, PDF (http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_10-2010.pdf)) vom 8. Februar 2010 muss Inkasso-Anwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,31 Euro erstatten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts wegen seiner Forderungen für die Abofalle opendownload.de enstanden sind.

Der Marburger Richter wirft Tank in der Urteilsbegründung vor, er hätte "als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege" erkennen müssen, "dass er eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht." Und dies sei "Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte der Richter in konkretem Bezug auf ein ähnliches Urteil des AG Karlsruhe gegen Rechtsanwältin Katja Günther aus dem vergangenen Jahr.

Dem Argument, dass der klagende Internetnutzer bei der Eingabe seiner persönlichen Daten erhöhte Sorgfalt hätte walten lassen müssen, vermochte der Richter nicht zu folgen: "Alle billig und gerecht denkenden Menschen würden zweifelsfrei von einer Täuschung ausgehen, wenn bei einem Produkt in einem Supermarkt auf der Rückseite der Vermerk stehen würde, dass man mit dem Kauf dieses Produkts gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben hat." Ansonsten könne jeder "beim Kauf eines Pfund Kaffees auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10.000 Euro abzunehmen."

Auch zum von der Verteidigung vorgebrachten angeblichen Mehrwert, den die Software-Beschreibungen auf opendownload.de bringen sollen und der den Abopreis rechtfertigen soll, nannte der Richter einen plastischen Vergleich: "Die kurze Produktbeschreibung kostenloser Software und eine redaktionelle Bewertung, die weit überwiegend positiv ist, kann nicht als adäquate Gegenleistung für den Abonnementpreis angesehen werden. So ist es vergleichsweise auch kein Mehrwert, wenn ein Autoverkäufer einem Kunden erzählt, er könne mit einem Pkw auch auf Straßen fahren."

Quelle : www.heise.de
Titel: Richter kritisieren Urteil im Sinne von Abofallen-Betreiber
Beitrag von: SiLæncer am 22 März, 2010, 17:22
Richter in Marburg und Bonn gehen gegen Anwälte vor, die Geldforderungen für "Abofallen-Betreiber" eintreiben. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte das Amtsgericht Marburg.

Das Amtgericht Marburg hat sich von der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, ein Ermittlungsverfahren gegen einen "Abofallen-Betreiber" einzustellen, distanziert und diese als falsch bezeichnet. "Das Gericht folgt hier ausdrücklich nicht der Großen Strafkammer des LG Frankfurt", heißt es in der Urteilsbegründung, die jetzt veröffentlicht wurde. Die Neue Juristische Wochenzeitung (NJW) bezeichnete das Marburger Urteil als Entscheidung der Woche.

Die Staatsanwaltschaft München hatte dagegen die Ermittlungen gegen die bekannte Anwältin Katja Günther eingestellt, die das Inkassogeschäft für einige umstrittene Onlinefirmen betrieb. Über 1.000 Menschen hatten versucht, sich gegen die Forderungen mit einer Strafanzeige gegen die Anwältin zu wehren. Der Anwältin habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie Forderungen geltend macht, deren Unbegründetheit von vornherein feststeht, erklärt die Staatsanwaltschaft. Das Einfordern von Forderungen "bei unsicherer Rechtslage" sei kein Betrug.

Das Marburger Gericht hatte ein Urteil (91 C 981/09) gegen den Osnabrücker Anwalt Olaf Tank erlassen, das dies anders bewertet. Tank muss einem Opfer der Abofalle opendownload.de, wo kostenlose Programme wie Openoffice und Mozilla Firefox zum Download angeboten werden, die Kosten in Höhe von 46,41 Euro für die Abwehr seiner Forderungen erstatten.

Für den Download auf dieser Seite ist eine Registrierung erforderlich, womit ein Zwei-Jahres-Abonnement für 8 Euro im Monat abgeschlossen wird. Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist. Dazu schrieb das Amtsgericht Marburg: "Alle billig und gerecht Denkenden würden zweifelsfrei von einer Täuschung ausgehen, wenn bei einem Produkt in einem Supermarkt auf der Rückseite der Vermerk stehen würde, dass man mit dem Kauf dieses Produkts gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben hat. Ansonsten könne jeder beim Kauf eines Pfund Kaffees auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10.000 Euro abzunehmen."

Tank hätte "als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege" erkennen müssen, "dass er eine offensichtliche Nichtforderung" einzutreiben versuchte. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte der Richter.

Das Amtsgericht Bonn fällte ein Urteil (103 C 422/09) gegen einen Hamburger Anwalt, der ebenfalls umstrittene Forderungen für Onlinefirmen eintreibt. Es sei "davon auszugehen, dass er im Zeitpunkt der Versendung des Mahnschreibens an den Kläger bereits wusste, dass die geltend gemachte Forderung nicht besteht. Hat ein Rechtsanwalt aber Kenntnis von der Unbegründetheit einer Forderung und macht er diese Forderung gleichwohl geltend, stellt dies ein sittenwidriges Handeln dar", heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Berufung gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. Der Prozessbevollmächtigte Schulzes hat aber eine Gehörsrüge erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Quelle : www.golem.de
Titel: Warteschleifen sollen bei Hotlines kostenlos werden
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2010, 18:09
Die Bundesregierung will in der kommenden Zeit gegen teure Kunden-Hotlines vorgehen. Erste Gespräche zwischen dem Verbraucher- und dem Wirtschaftsministerium sollen Mitte des Jahres anlaufen, berichtet die 'Saarbrücker Zeitung (http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/berliner_buero/Regierung-Bundesregierung-Telefon-Warteschleifen-Abzocke;art182516,3242201)'.

Eine zugehörige Ankündigung zu diesem Vorhaben hat die Verbraucherministerin Ilse Aigner schon im Dezember des letzten Jahres abgegeben. Damals hieß es, dass Kunden in absehbarer Zeit kein Geld mehr für Warteschleifen bezahlen müssen.Angeblich ist die Bundesnetzagentur schon jetzt damit beschäftigt, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um Gespräche in einen kostenlosen und einen gebührenpflichtigen Teil unterscheiden zu können.Den bisherigen Plänen zufolge sollen die Anrufer erst dann für das Telefonat bezahlen, wenn sie mit einem Berater verbunden sind.

Eine Sprecherin von Verbraucherministerin Ilse Aigner sagte dem Blatt, dass man auf eine zufriedenstellende Lösung für die Verbraucher hofft. Angeblich sehen es inzwischen viele Unternehmen als Geschäftsmodell an, wenn Kunden minutenlang in der Leitung warten müssen, heißt es dazu.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: KDG und Alice lassen Kunden in Warteschleife hängen
Beitrag von: SiLæncer am 05 Mai, 2010, 11:26
Laut einer neuen Erhebung der grünen Bundestagsfraktion haben viele Konzerne keine verbraucherfreundliche Hotline und lassen Nutzer zu lange in der Warteschleife hängen. Unter anderem fielen Kabel Deutschland (KDG) und Alice negativ auf.

Wie die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf eine neue Erhebung der Grünen mit 700 Testanrufen berichtet, haben nur wenige Konzerne verbraucherfreundlich auf die Debatte über teure Hotlines reagiert. Demnach wurden von den Grünen erneut 40 namhafte Unternehmen mit einer 0180-Servicenummer für 14 Cent pro Minute getestet. Bei 45 Prozent der Firmen hingen die Testanrufer laut dem Bericht mehr als eineinhalb Minuten in der Schleife. Spitzenreiter waren laut dem Bericht Debitel, Kabel Deutschland und Alice mit Wartezeiten von drei bis sechs Minuten. Bei der DAK, Miele und der Telekom dauerte laut Erhebung eine Verbindung mit einem Berater nur wenige Sekunden.

"Lange Warteschleifen scheinen bei vielen Unternehmen zum Geschäftsmodell zu gehören", beklagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bärbel Höhn, gegenüber der "Saarbrücker Zeitung". Bei den deutlich teureren 0900-Nummern mit Minutenpreisen bis zu drei Euro seien neben einigen Handy-Vertrags-Anbietern erneut Billigflieger wie Ryan Air und Easy Jet negativ aufgefallen. Anbieter wie O2 und 1&1 hätten hingegen ihre teuren Hotlines inzwischen umgestellt.

In Kürze wird der Bundestag über einen Antrag zu einer gesetzlichen Regelung von kostenfreien Warteschleifen abstimmen.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Warteschleifen von Hotlines bleiben kostenpflichtig
Beitrag von: SiLæncer am 07 Mai, 2010, 10:11
Die Koalition hat die Forderung der Grünen nach kostenlosen Telefon-Warteschleifen bei Service-Nummern abgelehnt. Union und FDP stimmten am Donnerstagabend ohne Aussprache im Bundestag dagegen, dass die Verbraucher erst dann zahlen sollen, wenn sie mit einem Berater verbunden sind; sie folgten damit einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie. Allerdings will die schwarz- gelbe Koalition die Warteschleifen günstiger machen. Ein Abschluss der Verhandlungen zwischen Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) steht jedoch noch aus.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn bedauerte die Ablehnung. "Damit wurde eine Chance vertan, die Verbraucher vor der Abzocke durch teure Warteschleifen zu schützen", sagte sie in einer Erklärung. "Das Problem wird weiter auf die lange Bank geschoben."

Rund 700 Testanrufe ergaben nach Angaben der Grünen, dass die Verbraucher bei Warteschleifen mit zweistelligen Euro-Beträgen und bis zu 18 Minuten Wartezeit rechnen müssen. Spitzenreiter bei den Kosten sei die 0900-Esoterik-Seite "Tarot König" mit 22 Euro bei 12 Minuten gewesen. Bei der 0180-Servicenummer des Telefon-Anbieters Alice (14 Cent pro Minute) sei die Warteschleife 18 Minuten lang gewesen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Aigner droht mit Alleingang gegen Online-Abzocke
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juni, 2010, 16:09
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will die Gesetze gegen Internet-Abzocker notfalls auch ohne die EU verschärfen. Bei Bezahlangeboten sollen Online-Nutzer nach Aigners Vorstellung einen extra Hinweis auf die Kosten bekommen und dies per Klick auf eine Schaltfläche (Button) bestätigen. In der Europäischen Union (EU) wird seit längerem über eine solche Lösung gestritten.

"Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen", sagte Aigner dem Tagesspiegel. Derzeit haben viele Internetseiten keine zusätzliche Abfrage der Zustimmung zu anfallenden Kosten.

"Trickreich gestaltete Internetseiten, auf denen Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden, haben mit der Button-Lösung keine Chance mehr", betonte Aigner. Verbraucherschützer begrüßten den Vorstoß. "Es ist höchste Zeit, dass etwas passiert", sagte Falk Lüke, Internet-Experte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv).

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherzentrale Hamburg stellt Liste mit Abofallen ins Netz
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juni, 2010, 11:23
Sie enthält Kontaktadressen für Beschwerden. Außerdem sind Tipps für das richtige Verhalten aufgeführt. Besonders auffällig sind derzeit die Firmen Online Content, Blue Byte FZE, Netsolution FZE, A&M Schmidtlein GbR sowie ISAS.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste von Websites ins Netz gestellt (http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenUebersicht.htm), in der sie alle in jüngster Zeit durch versteckte oder unklare Preisangaben in Erscheinung getretene Anbieter aufführt. Außerdem nennt sie die von den Betreibern genutzten Inkassodienste oder Anwälte sowie Kontaktadressen, bei denen betroffene Verbraucher eine Beschwerde einreichen können.

Die Betreiber solcher auch als Abofallen bezeichneter Angebote schalten fast täglich neue Websites online und nehmen veraltete Seiten aus dem Netz. Daher lohnt sich ein Blick ins Impressum. Besonders auffällig sind laut der Hamburger Verbraucherzentrale zurzeit die Firmen Online Content, Blue Byte FZE, Netsolution FZE, A&M Schmidtlein GbR sowie ISAS (Internet Services and Solutions).

Die Verbraucherzentrale reagiert damit auf die große Zahl von Beschwerden, die täglich bei ihr eingehen. In der Regel seien Verbraucher beim Surfen auf Seiten gelandet, die ihnen "kostenlos" und "gratis" Kochrezepte, Hilfe bei den Hausaufgaben, SMS-Versand, Warenproben, Routenplanung, Berechnungen der Lebenserwartung und Intelligenztests versprechen. Neuerdings forderten manche Anbieter sogar per Telefon, Mail oder SMS ausdrücklich dazu auf, eine bestimmte Webseite aufzurufen.

Mit den Angeboten sollen sie jedoch lediglich dazu gebracht werden, Name, Adresse und Geburtsdatum einzugeben. Die Betreiber der Seiten erhalten so alle benötigten persönlichen Daten, um per Post oder E-Mail eine Rechnung zu verschicken. Darin wird behauptet, man habe einen Vertrag abgeschlossen und sei nun verpflichtet, für ein oder zwei Jahre Geld für ein Abonnement zu bezahlen.

Wer sich im Nachhinein die Seiten genau anschaut, stellt fest, dass es tatsächlich eine Preisangabe gibt, die aber tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in winzig kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken ist.

Ein entgeltlicher Vertrag komme nicht zustande, solange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt werde, so die Verbraucherzentrale. "Ein derartiges bewusstes Verstecken und Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit." Daher müsse man nicht bezahlen und solle sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen lassen. Die darin gemachten Behauptungen und rechtlichen Ausführungen der Firmen seien falsch und irreführend.

Quelle : www.zdnet.de
Titel: Warnung vor falschen Abmahnungen von Grevenreuth
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2010, 16:08
Die Verbraucherzentrale Hessen hat am Dienstagnachmittag vor falschen eMail-Abmahnungen  einer Grevenreuth AG in Frankfurt gewarnt - inwieweit damit eine Anspielung auf den erst kürzlich nach einem Suizid verstorbenen berüchtigten  IT-Anwalt Günter Gravenreuth beabsichtigt ist, bleibt unklar.

Den Adressaten wird in den elektronischen Schreiben samt diverser Rechtschreibfehler vorgeworfen, sie hätten illegal Musikstücke aus dem Netz geladen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Zur Vermeidung juristischer Schritte sollen die Empfänger der Mails binnen drei Tagen 50 Euro zahlen. Gedroht wird nach Angaben der Konsumentenschützer mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Eintragung in Schuldnerverzeichnisse und dem Verlust der Kreditwürdigkeit. Sogar von einer hohen Geld- oder Gefängnisstrafe sei die Rede.

Die Abmahnung könne in den virtuellen Papierkorb verbannt werden, teilte die Verbraucherzentrale mit. Denn: Verbraucher, denen tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, erhalten normalerweise mehrseitige Anwaltsschreiben, in denen auch detailliert dargelegt wird, wann welcher Titel heruntergeladen worden sein soll. Diesen Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Auch wird unter Nennung der eigenen IP-Adresse dargelegt, dass der Download vom heimischen Rechner erfolgt ist.
 
Angeblich im Auftrag von Universal Music

"Seriös vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen, beispielsweise wegen des widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads von Film- oder Musiktiteln über Internettauschbörsen, müssen Verbraucher sehr ernst nehmen", warnte denn auch Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale in Hessen. Im Falle der Grevenreuth AG fehle es jedoch an jeglichen Details in der Mail. Mit der unpersönlichen Anrede "sehr geehrte Damen und Herren" beginnt das Schreiben, mit dem die Gesellschaft vorgibt, sie handele im Auftrag des Musik-Labels Universal Music. Der Angeschriebene wird sogar angehalten, die geforderte Unterlassungserklärung gleich selbst zu formulieren.

Das Unternehmen existiert nach Recherchen der Verbraucherzentrale nicht, einen "Marienweg" in Osnabrück gebe es nicht und auch die in der eMail angegebene Telefonnummer sei tot, hieß es. Betroffene Verbraucher können Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen und die Mahnung getrost ignorieren.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor Abofalle my-downloads.de
Beitrag von: SiLæncer am 05 Juli, 2010, 21:47
Premium Content GmbH verschickt angebliche Mahnbescheide. Darin setzen massive Drohungen die Angeschriebenen unter Druck. Für Betroffene steht ein Musterschreiben für den Widerspruch zum Download bereit.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Firma Premium Content GmbH, Anbieter der Internetseite my-downloads.de, derzeit versucht, unberechtigte Forderungen einzuziehen. Mit einem "Gerichtliches Mahnverfahren" überschriebenen vierseitigen Brief fordert die Firma einen Betrag in Höhe von 96 Euro. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist gleich beigefügt.

In dem Schreiben wird behauptet, der Empfänger habe auf eine erste und zweite Mahnung nicht reagiert. Außerdem wird mit einer "Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher" gedroht und unterschwellig mit einem negativen Schufa-Eintrag argumentiert. Der Brief enthält auch einen Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das mit dem aktuellen Sachverhalt überhaupt nichts zu tun hat. All dies seien leere Drohungen ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund, so die Verbraucherschützer.

"Betroffene, die tatsächlich oder angeblich die Internetseite my-downloads.de aufgesucht haben, sollen damit eingeschüchtert und zur Zahlung bewegt werden", warnt Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale. Viele Menschen, die im Internet nach kostenloser Software suchten, landeten über Suchmaschinen auf dieser Seite. Der Preishinweis sei absichtlich sehr klein dargestellt, so dass ihn die meisten Besucher übersähen.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale besteht daher kein Zahlungsanspruch. Vielmehr werde bewusst versucht, unbedarfte Internetnutzer in eine Abofalle zu locken, um sie schließlich mit unberechtigten Forderungen zu konfrontieren. Die Verbraucherzentrale rät, auf keinen Fall zu zahlen. Insbesondere sollte auf das Ratenzahlungsangebot nicht eingegangen werden. Betroffenen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage weitere Informationen und unter www.vz-rlp.de/muster einen Musterwiderspruch zum Download an.

Erst kürzlich hat die Verbraucherzentrale Hamburg eine umfangreiche Liste mit aktuellen Abofallen ins Netz gestellt. Diese enthält Kontaktadressen für Beschwerden. Außerdem sind dort für Betroffene Tipps für das richtige Verhalten aufgeführt. Besonders aktiv sind laut den Hamburger Verbraucherschützern derzeit die Firmen Online Content, Blue Byte FZE, Netsolution FZE, A&M Schmidtlein GbR sowie ISAS.

Quelle : www.zdnet.de
Titel: Justizministerin will gegen Online-Abzocke vorgehen
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juli, 2010, 11:52
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzt sich für ein europaweites Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet ein. Bei Bezahlangeboten sollen Online-Nutzer nach ihrer Vorstellung einen gesonderten Hinweis auf die Kosten bekommen und dies per Klick auf eine Schaltfläche (Button) bestätigen können. In der Europäischen Union (EU) wird seit längerem über eine solche Lösung gestritten.

"Wir brauchen eine sogenannte Button-Lösung. Ein Hinweis-Schild im Internet, das Verbraucher verlässlich warnt, bevor Kosten entstehen. Am besten wäre eine europäische Regelung, weil Abzocke nicht an der deutschen Grenze Halt macht", sagte Leutheusser-Schnarrenberger laut "Bild online". Derzeit erfordern viele Internetseiten keine zusätzliche Zustimmungsabfrage zu anfallenden Kosten.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte zuletzt betont, die Gesetze gegen Internet-Abzocker im Notfall ohne die EU auf nationaler Ebene verschärfen zu wollen. "Wenn sich bis zum Herbst keine europäische Regelung abzeichnet, werde ich nationale Maßnahmen auf den Weg bringen", kündigte Leutheusser-Schnarrenberger an.

Die SPD hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf in den Bundestag mit der Forderung eingebracht, die "Button"-Lösung zunächst auf Bundesebene einzuführen. Bei den Verhandlungen in Brüssel zeige sich, dass eine "Vollharmonisierung des Verbraucherrechts immer weniger Zuspruch findet", hieß es. Vor diesem Hintergrund sei eine nationale Regelung erforderlich, die die bestehende Regelungslücke beseitige und Verbraucher zügig vor unseriösen Anbietern schütze. Der SPD-Entwurf sollte am Donnerstag im Plenum beraten werden.

Aigner hatte erklärt, dass "trickreich gestaltete Internetseiten, auf denen Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden, mit der Button-Lösung keine Chance" mehr hätten. Auch Verbraucherschützer befürworten dies.

Quelle : www.heise.de
Titel: Regierung verteidigt Gesetz gegen Telefonwerbung
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juli, 2010, 10:38
Die Bundesregierung hat das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung verteidigt, aber Defizite bei der Umsetzung eingeräumt. "Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden", sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Julia Klöckner gegenüber dpa.

Klöckner forderte die Bundesländer auf, Callcentern, die systematisch gegen das Gesetz verstoßen, die Gewerbeerlaubnis zu entziehen: "Unseriösen Callcenter-Betreibern muss das Handwerk gelegt werden." Außerdem sollten die Länder Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Telefon-Betrügereien schaffen. Am heutigen Mittwoch wollen Verbraucherschützer eine Zwischenbilanz zu den Auswirkungen des Gesetzes ziehen.

Das Gesetz trat am 4. August 2009 in Kraft. Es verbessert die Möglichkeiten des Widerrufs von Verträgen, die am Telefon geschlossen wurden. Telefonische Werbeanrufe sind seither nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer zudem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken.

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Januar Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro gegen Callcenter und deren Auftraggeber verhängt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen zwischen Juli und Dezember 2009 trotz des Gesetzes mehr als 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Wer seine Rufnummer unterdrückt, riskiert bis zu 10.000 Euro Geldbuße.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherschützer kämpfen gegen Telefonwerbung
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2010, 09:57
Hessens Verbraucherschützer fordern härtere Regeln im Kampf gegen lästige und unerlaubte Telefonwerbung. Jutta Gelbrich aus dem Vorstand der Verbraucherzentrale  und Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister (CDU) appellierten am Mittwoch in Frankfurt an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), sich dafür einzusetzen. So sollen etwa am Telefon geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

Die hessische Landesregierung habe sich bereits vor zwei Jahren dafür ausgesprochen, sagte Weinmeister. Die Gesetzgeber seien dem Vorschlag aber nicht gefolgt. Nach Gelbrichs Meinung waren daran nicht die Verbraucherschutzminister schuld. Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jedoch habe Lobbyisten aus der Wirtschaft nachgegeben.

Nach der Gesetzesänderung vor fast einem Jahr drohen Firmen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher für Werbezwecke anrufen. Bei einer Umfrage unter 1830 Hessen hätten nicht einmal fünf Prozent angegeben, eine Zustimmung erteilt zu haben. Fast jedem Zweiten wurde am Telefon ein Vertrag untergeschoben, wie Gelbrich erklärte. "Die rufen zum Beispiel unter dem Vorwand an, eine Meinungsumfrage zu machen."

In sieben von zehn Fällen klingelte das Telefon wegen Lotterien und Gewinnspielen. Bei jedem sechsten Befragten ging es bei dem Anruf um Energieversorger, Telefon- und Internetangebote, Zeitschriftenabos oder Bank- und Finanzprodukte. Die Zahlen für Hessen liegen im Schnitt einer bundesweiten Umfrage.

Mit den Ergebnissen wollen die Verbraucherschützer schon jetzt Druck auf die Bundesregierung machen – eigentlich hätte die Folgen der Gesetzesänderungen erst nach drei Jahren überprüft werden sollen. Diese seien nun nachgewiesener Maßen nicht wirksam, sagte Weinmeister. "Das Interesse wird groß sein, das zu regeln."

Gegner der im letzten Jahr abgelehnten schriftlichen Bestätigung hatten Gelbrich zufolge argumentiert, dass dann überhaupt keine Verträge mehr am Telefon geschlossen werden könnten. Dem hält die Chefin der Verbraucherzentrale Hessen entgegen: "Wer Pizza bestellt oder ein Hotelzimmer bucht, wird ja vorher selber aktiv."

Neben der Bestätigungslösung forderten die Verbraucherschützer höhere Bußgelder für die Anrufer. "Wir müssen über einen höheren Betrag nachdenken, dass es auch wehtut", sagte Weinmeister. Er habe den Eindruck, dass viele Firmen die 50.000 Euro einkalkulieren. "Für größere Unternehmen ist das die Portokasse", sagte Gelbrich. Der Betrag könne ruhig verfünffacht werden. Erst neun Mal habe die zuständige Bundesnetzagentur Geldstrafen verhängt.

Weiter forderten Gelbrich und Weinmeister, die Gewerbeordnung zu verschärfen. Wer gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, solle von der Betriebsschließung bedroht sein. Zudem soll das Gesetz konkretisiert werden: "Der Verbraucher muss eine bewusste und spezifische Entscheidung treffen können." Die Einwilligung zu Werbeanrufen dürfe nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beispiel auf Internetseiten versteckt sein. Bei Telefonaten müsse sie deutlich betont werden.

Auch Verbraucherschützern und Landesregierung in Baden-Württemberg halten das Gesetz gegen illegale Werbeanrufe für nahezu wirkungslos. "Noch immer werden sehr viele Bürger mit dubiosen Werbeangeboten behelligt", sagte Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle (CDU). Im Südwesten hätten sich von April bis Juni rund 4000 Verbraucher über lästiges Klingeln und Abzocke beschwert. 70 Prozent der Beschwerden bezögen sich auf Lotterien und Gewinnspiele. Köberle forderte eine Korrektur des Bundesgesetzes: Verträge, die am Telefon geschlossen werden, bräuchten unbedingt eine Bestätigung durch die Verbraucher, bevor sie wirksam werden.

"Die vielen Beschwerden zeigen, dass wir es hier mit einem millionenfachen Betrug zu tun haben", sagte Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale. Köberle betonte: "Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung ist unzulässig und wettbewerbswidrig." Die Bürger würden von Telefonbetrügern getäuscht und in nicht gewollte Verträge gezwungen. Zielgruppen seien vor allem Jugendliche, ältere Menschen und Bürger mit ausländischen Wurzeln. Trotz der drohenden Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro zeige das etwa ein Jahr alte Gesetz nicht die angestrebte abschreckende Wirkung. Das Bußgeld müsse auf bis zu 250.000 Euro erhöht werden, forderte der Minister.

Die Bundesregierung sieht dagegen derzeit keinen Bedarf für Änderungen an dem Gesetz, räumt aber Defizite bei der Umsetzung ein: "Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden", hatte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Julia Klöckner noch bevor die genauen Ergebnisse der Umfragen durch die Verbraucherschützer bekannt wurden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gesetz gegen Telefonterror wirkungslos
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2010, 18:43
„Wir haben was gegen Telefonwerbung, nur leider nichts Wirkungsvolles“. Denn obwohl vor einem Jahr die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Werbung und Vertragsabschlüsse am Telefon in Deutschland verschärft wurden, ist die Bilanz mehr als ernüchternd.

Seit 4. August 2009  ist es in Deutschland verboten, Privathaushalte ohne deren vorherige Zustimmung zu Informations- oder Werbezwecken anzurufen („cold calls“); zudem darf die Rufnummer des Anrufers grundsätzlich nicht unterdrückt werden.

Allerdings ist alleine mit einem Gesetz, das diese Machenschaften als Ordnungswidrigkeit ahndet, noch kein „Turnaround“ auf dem weißen, grauen und schwarzen Markt der Callcenter zu erreichen. Genausowenig, wie Konsumenten aufhörten, DRM-Schutzmechanismenn zu umgehen, sobald es verboten wurde, DRM-Schutzmechanismen zu umgehen, genausowenig kümmern sich die schwarzen Schafe der Branche um die neuen gesetzlichen Vorgaben: „Die Vorstellungen des Justizministeriums über die abschreckende Wirkung der Gesetzesnovelle waren naiv. Wir haben schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass man mit den Regelungen die Branchengauner nicht in die Knie zwingen kann“, sagte Bernhard Steimel, Sprecher des Nürnberger Fachkongresses Voice Days plus gegenüber Pressetext Austria.

Zwar würden sich immer mehr Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschweren, aber wer mit unterdrückter oder gar fingierter Rufnummer anruft, könne kaum wirksam verfolgt werden.. Zudem „kalkulieren [Betrüger] Abmahnungen und Strafen ein oder verändern ihren Geschäftssitz und ihre Firmenstruktur, so dass man ihnen nicht auf die Spur kommt“ und eine Strafverfolgung läuft so zumeist ins Leere.

Gegen unerwünschte störende Werbeanrufe hilft es nicht wirklich, aber bei am Telefon geschlossenen Verträgen durch eine Beweislastumkehr zulasten des Callcenters, wie sie die „Smart Service Initiative“ vorschlägt, könnte mehr Sicherheit bei Telefongeschäften für beide Partner gewährleistet werden: Wenn Callcenter nachweisen müssten, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, würde sich die schon bei Finanzdienstleistungen bewährte Anrufaufzeichnung auch in den anderen Branchen durchsetzen und so eine Verbesserung der Dienstleistungsqualität erreicht werden können.

In Österreich versucht man übrigens natürlich ebenfalls, dem Werbeterror am Telefon Herr zu werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Abofallen - Inkassoverband zeigt Rechtsanwältin Katja Günther an
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juli, 2010, 11:52
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat wegen Verdacht auf versuchten Betrug Strafanzeige gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Der Verband fürchtet um den guten Ruf von Inkassounternehmen.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden über Katja Günther hat der BDIU bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige gegen die Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Günther tritt laut BDIU als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement auf, um Forderungen aus sogenannten Abofallen einzutreiben, die nach Ansicht des Inkassoverbands unberechtigt sind.

"Seriöse Inkassodienstleister dürfen solche Forderungen nicht realisieren", sagt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Der Verband drängt darauf, Firmen, die gezielt Forderungen aus Abofallen realisieren, von der Tätigkeit als Inkassodienstleister auszuschließen. "Wir haben bereits die zuständige Registrierungsbehörde informiert und gebeten, im vorliegenden Fall die Einleitung entsprechender Schritte zu prüfen", so Spitz.

Allerdings ist die Firma von Günther nicht Mitglied des BDIU. Dennoch sieht der Verband durch ihr Vorgehen "den guten Ruf seriöser Inkassotätigkeit" gefährdet.

Quelle : www.golem.de
Titel: Bundesnetzagentur - Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juli, 2010, 12:27
Die Bundesnetzagentur hat einmal mehr Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Behörde fordert in zwei Fällen zusammen rund 194.000 Euro und stellt klar: Allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet sind keine ausreichende Einwilligung für Werbeanrufe.

Die beiden aktuellen Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln. Knackpunkt dabei war die Frage, ob den Unternehmen eine Einwilligungserklärung der Verbraucher vorlag.

Die Bundesnetzagentur meint nein, denn die Unternehmen legten lediglich Erklärungen vor, bei denen es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet handelt, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung beispielsweise von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.

"Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor", betonte Bundesnetzagenturpräsident Matthias Kurth. "Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder."

Um Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung zu verhängen, ist die Behörde auf die Hilfe der Verbraucher und deren möglichst genaue Informationen angewiesen. Die eigentliche Durchführung der Ermittlungs- und Bußgeldverfahren ist zudem zeitaufwendig. Die Bundesnetzagentur muss im Bußgeldverfahren den konkreten Beweis dafür erbringen, dass der Anrufende schuldhaft Werbeanrufe durchgeführt hat, was oft nur durch umfangreiche Zeugenbefragungen möglich ist. Auch müssen oftmals vorgelegte Einwilligungserklärungen der jeweils betroffenen Unternehmen rechtlich geprüft werden, was jeweils eine aufwendige Einzelfallbewertung darstelle und nicht selten zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen führe, so die Behörde.

Seit August 2009 stellen Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Im Fall der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.

Allein im Zeitraum vom August 2009 bis April 2010 sind bei der Bundesnetzagentur über 57.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Daraus resultierten bislang elf Ordnungswidrigkeitsverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Summe der dabei verhängten Bußgelder liegt bei rund 694.000 Euro.

Quelle : www.golem.de
Titel: Telefonbetrug: Schärferes Vorgehen gegen Gewinnspielanrufe
Beitrag von: SiLæncer am 02 August, 2010, 10:50
Bundesjustizministerin  Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Telefonbetrügern das Handwerk legen. Falsche Gewinnversprechen von Betrügern am Telefon seien "ganz klar" strafbar, sagte sie der Süddeutschen Zeitung. Die Bundesministerin forderte von ihren Länderkollegen rasche Aufklärung, warum die Täter bislang kaum zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Zahl betrügerischer Telefonanrufe nimmt drastisch zu, hatte die Zeitung unter Berufung auf einen Bericht der Bundesnetzagentur berichtet. Dort erstatteten immer mehr geschädigte Bürger Anzeige. Polizei und Justiz griffen demzufolge nur selten durch. Selbst bei großen Betrugsfällen finde "faktisch keine Strafverfolgung statt", viele Ermittlungsverfahren würden "sanktionslos" eingestellt. Nicht nur beim Telefonbetrug habe die Bundesnetzagentur eine deutliche Zunahme verzeichnet, sondern auch bei unerlaubten Werbeanrufen, hieß es. Sie sind – im Gegensatz zum Telefonbetrug – keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Vor einem Jahr hatte die große Koalition die Vorschriften verschärft. Seitdem müssen Firmen, die Kunden ohne Erlaubnis anrufen, mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Bis zu 10.000 Euro werden fällig, wenn die Anrufer ihre Telefonnummer unterdrücken und damit eine Identifikation verhindern. Das damals verabschiedete Gesetz wird derzeit im Bundesjustizministerium auf seine Wirksamkeit überprüft. "Wenn sich bei der Evaluierung herausstellt, dass das Gesetz zu zahnlos ist und deutliche Defizite beim Verbraucherschutz aufweist, dann müssen wir selbstverständlich Vorschläge zur Nachbesserung diskutieren", so Leutheusser-Schnarrenberger.

Der Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung ist in der Praxis kompliziert, sagte René Henn von der Bundesnetzagentur dem Tagesspiegel. Vor allem sollten Verbraucher möglichst viele Details notieren ­ "wer hat angerufen, von wo, wann klingelte es und was hat der Anrufer gesagt?" Dann müsse die Agentur unter anderem klären, ob nicht doch eine Einwilligung des Kunden vorliegt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Linke will schärferen Kampf gegen Telefonwerbung
Beitrag von: SiLæncer am 03 August, 2010, 10:35
Die Linksfraktion im Bundestag dringt auf einen schärferen Kampf gegen illegale Telefonwerbung. Von August 2009 bis April 2010 habe es 57.000 schriftliche Beschwerden bei der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung gegeben, aber nur elf Bußgelder, kritisierte  die Linke-Verbraucherpolitikerin Caren Lay am Montag in Berlin. Der Schutz der Verbraucher müsse früher ansetzen, weil die Verfahren gegen unseriöse Anbieter langwierig seien: Die Bundesnetzagentur müsse vor der Zuteilung einer Rufnummer das Geschäftsmodell einer Firma prüfen. Die Linksfraktion macht sich wie Union und FDP für eine schriftliche Bestätigung von Verträgen stark.

Die Unionsfraktion ist offen für eine Gesetzesverschärfung. "Wo es notwendig sein wird, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden", so CDU-Verbraucherpolitikerin Lucia Puttrich. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) prüft, ob das etwa ein Jahr alte Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung zahnlos ist oder nicht. Illegale Werbung nimmt ebenso zu wie Betrug am Telefon. Leutheusser-Schnarrenberger hatte von ihren Länderkollegen rasche Aufklärung gefordert, warum Telefonbetrüger bisher kaum zur Rechenschaft gezogen werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Pay-TV, Kabelnetzbetreiber & Co.: Aus für teure Warteschleifen?
Beitrag von: SiLæncer am 08 August, 2010, 15:11
Wer mal eben eine Frage bei seinem Pay-TV- oder Kabelnetzbetreiber hat, muss oftmals Zeit, Geld und gute Nerven mitbringen - in Warteschleifen vermeintlicher "Service"-Hotlines.

Der oberste Verbraucherschützer in Deutschland versteht nicht, dass das Warten Geld kosten soll. "Wenn ich zum Bäcker gehe, muss ich ja auch nicht dafür bezahlen, dass ich in einer Schlange stehe, sondern erst dann, wenn ich die Brötchen kriege", sagt Gerd Billen, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Sein Plädoyer: "Zahlen für Leistung, aber nicht Zahlen fürs Warten."

Nicht alle Service-Hotlines kosten Geld. 0800-Nummern sind kostenlos. Dagegen muss man für 0180-Servicenummern und 0900- Premiumdienste zahlen - nicht nur für den Service, auch für das Warten auf diesen. Allerdings gibt es eine Obergrenze. 0900-Nummern dürfen bis zu 30 Euro pro Anruf oder 3 Euro pro Minute bei höchstens einer Stunde kosten. Eine Grenze gibt es auch bei 0180-Nummern: höchstens 20 Cent pro Anruf oder höchstens 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz. Vom Handy dürfen es nur 42 Cent pro Minute sein.

Grünen-Politikerin Bärbel Höhn hat bei Tests im Dezember und Mai herausgefunden, dass Verbraucher bei Warteschleifen mit zweistelligen Euro-Beträgen und bis zu 18 Minuten Wartezeit rechnen müssen. Kosten- Spitzenreiter war die 0900-Esoterik-Seite "Tarot König" mit 22 Euro bei 12 Minuten. Die Nummer kostet 1,86 Euro pro Minute. Das Angebot mag verglichen mit alltäglichen Serviceanrufen aber eher in die Rubrik Spezialinteresse fallen. Bei 0180-Servicenummern brachte es Telefonanbieter Alice auf 18 Minuten Warteschleife, gefolgt von Debitel und den Axa Versicherungen mit je acht Minuten.

Der FDP-Verbraucherpolitiker Erik Schweickert hat ebenfalls schlechte Erfahrungen gemacht. Er berichtet von einem Anruf bei Ryanair über eine 0900-Nummer mit bis zu 25 Minuten Warteschleife, die fast 50 Euro gekostet habe. "Sie zahlen teilweise mehr für die Umbuchung oder für sonstige Dinge, als Sie für den Flug zahlen", sagt der Verbraucherpolitiker. "Diese Abzocke muss ein Ende haben."
 
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle muss mitziehen

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) fordert dies ebenfalls. Dafür muss aber Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) mitziehen. Die FDP-Fraktion hat sich nach eigenen Angaben bereits mit Brüderle abgestimmt. Der Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist allerdings noch in Arbeit. Die Koalitionsfraktionen von Union und FDP dringen wie Aigner auf kostenlose Warteschleifen. Die FDP fordert dies für Tarife mit Minutenabrechnung.

Für bestimmte 0180-Nummern und für 0137-Nummern hält sie keine gesetzliche Änderung für notwendig, wenn es einen Festpreis pro Anruf gibt. Technisch möglich ist das Herausrechnen kostenloser Warteschleifen bereits bei 0900-Nummern, bei den 0180- Nummern wird dies von der Bundesnetzagentur noch geprüft.

Der Anbieterverband VATM hält es für richtig, die Abzocke der Kunden zu stoppen, ist aber skeptisch, was kostenlose Warteschleifen angeht. Gibt es bald keine teuren Hotlines mehr? Das hat Rainer Brüderle in der Hand. Er hält engen Draht zu den Anbietern, um eine ausgewogene Lösung zu erreichen. Wie es auch ausgeht - die Serviceleistung wird weiter etwas kosten, falls es sich nicht um 0800-Nummern handelt. Aber eines ist aus Sicht der FDP-Fraktion klar: "Eine Warteschleife ist keine Serviceleistung."

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Re: Pay-TV, Kabelnetzbetreiber & Co.: Aus für teure Warteschleifen?
Beitrag von: Jürgen am 08 August, 2010, 22:17
Zitat
...das Herausrechnen kostenloser Warteschleifen...
...halte ich grundsätzlich für den falschen Ansatz.
Das würde nämlich bedeuten, dass nach bestimmten Kriterien erst die Wartezeit(en) erfasst und gespeichert werden müsste(n), um anschliessend eine Gegenrechnung aufzustellen.
Dabei würden "natürlich" alle Ungenauigkeiten zulasten der Anrufer gehen, wie z.B. nicht vollständige Minuten.
In Rechnung gestellt werden aber angefangene Minuten.
Und wer zwischendurch auflegt, wird wahrscheinlich komplett bezahlen müssen, weil die Erfassung "leider" nicht abgeschlossen werden konnte...

Korrekt wäre dagegen, grundsätzlich gar keine Gebühren zu erfassen, und nur bei'm tatsächlich zustandengekommenen Kontakt zum menschlichen Gesprächspartner genau die dabei angefallene Zeit zu berechnen.
Unmittelbar vor Zustandekommen dieses Gesprächs sollte zudem eine automatische Ansage der Kosten erfolgen.
Technisch möglich ist das schon lange. So hat es beispielsweise mein DSL-Versorger gehandhabt, bevor er endlich seine kostenlose Hotline eingeführt hat.
Am Schluss sollte zudem eine automatische gebührenfreie Ansage der nun angefallenen Gebühren vorgeschrieben werden.

Jürgen

Titel: Verbraucherschützer fordern Unterstützung im Kampf gegen Abofallen
Beitrag von: SiLæncer am 12 August, 2010, 12:15
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht sich in seinem Kampf gegen Abofallen im Web  (PDF-Datei (http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf)) allein auf weiter Flur. Der dort zuständige Jurist Martin Madej kritisierte heute die Bundesregierung, die deutschen Staatsanwaltschaften und die Bundesländer: "Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher." Die Politik müsse endlich einschreiten.

Zwar habe der Verband vor Gericht in jüngster Zeit weitere Erfolge gegen Abofallen-Betreiber erzielen können. Doch die Urteile seien "nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage". Der vzbv fordert bereits seit Längerem die Bundesregierung dazu auf, per Gesetz die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. Dabei setzt der Verband auf die Einführung der "Button-Lösung", also einem gesonderten Fenster, in dem der Verbraucher vor Abschluss des Vertrags einen klar erkennbaren Preis mit "OK" bestätigen muss.

Auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) machte sich jüngst für die Button-Lösung stark. Allerdings wartet ihr Ministerium derzeit ab, ob bis Herbst eine europaweite Regelung auf den Weg gebracht wird. Sollte diese scheitern, will sich Aigner Ende des Jahres um eine deutsche Gesetzesänderung bemühen.

Außerdem übt der vzbv deutliche Kritik an den deutschen Strafverfolgungsbehörden. Deren Vorgehen sei sehr unbefriedigend. "Die Staatsanwaltschaften müssen die im großen Stil praktizierte Abzocke verfolgen und deren Betreiber anklagen", verlangt der Verband. Bislang landete die Abofallen-Masche noch nie vor einem Strafgericht.

Bisherige zivilrechtliche Verfahren gegen Abofallen-Betreiber haben gezeigt, dass viele Richter die verschleierten Preisangaben für Ordnungswidrigkeiten halten. vzbv-Jurist Madej sieht daher auch die Bundesländer in der Pflicht: "Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind bußgeldbewehrt, und wir wünschen uns, dass die Bundesländer endlich dazu übergehen, diese Verstöße und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und Bußgelder zu verhängen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherschutzminister: Maßnahmen gegen Telefon-Abzocke zu lasch
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2010, 11:37
Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle (CDU) hat härtere Maßnahmen gegen unerlaubte Telefon-Werbung gefordert. "Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die neuen Bußgelder und die Ausdehnung des Widerrufsrechts nicht ausreichen, um die unerlaubten Telefonanrufe effektiv einzudämmen", sagte Köberle der dpa. Die Verbraucherschutzminister treffen sich am Donnerstag unter dem Vorsitz Brandenburgs zu einer Konferenz in Potsdam, um wichtige Themen miteinander zu koordinieren.

Köberle betonte, Baden-Württemberg setze sich daher weiterhin für die Bestätigungslösung ein: Danach soll ein am Telefon zustande gekommener Vertrag nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn nachträglich nochmals bestätigt – sei es per Mail, Fax oder Brief. "Wenn wir die Bestätigungslösung hätten, wäre das Problem gelöst", betonte Köberle. Dasselbe gelte bei Internet-Abzocke. "Ein übers Internet geschlossener Vertrag soll aus unserer Sicht nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher seine Zustimmung per Mausklick bestätigt hat, und zwar in Kenntnis der tatsächlichen Kosten des Angebots."

Dem für die Potsdamer Konferenz angekündigten Vorstoß von Hamburg und Niedersachsen für eine Lösung mit "Smileys", um über Hygiene- Zustände in Restaurants zu informieren, steht Köberle skeptisch gegenüber. "Wir informieren unsere Verbraucher seit Jahren über alle wichtigen Ergebnisse der staatlichen Lebensmittelüberwachung.", sagte der CDU-Politiker. Transparenz sei ein integraler Bestandteil einer modernen Verbraucherpolitik. Dazu könne auch eine bundeseinheitliche Hygiene-Bewertung von Restaurants beitragen. "Allerdings wirft ein solches System auch Fragen auf", sagte Köberle. Ein "Smiley" könne immer nur eine Momentaufnahme der Situation in einem Lebensmittelbetrieb sein, die sich nach kurzer Zeit bereits – positiv oder negativ – verändern könne und dann im schlimmsten Fall die Verbraucher in die Irre führe. "Ziel muss jedenfalls ein rechtssicheres und praktikables System sein", forderte der Stuttgarter Minister.

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will bundesweit einheitliche Regeln – aber nur, wenn sich die Länder einig werden. Vorbild könnte Dänemark sein. Dort zeigen Smiley-Piktogramme, ob ein Restaurant bei Kontrollen gut oder schlecht abgeschnitten hat.

Quelle : www.heise.de
Titel: Ministerkonferenz will gegen Telefonabzocke vorgehen
Beitrag von: SiLæncer am 18 September, 2010, 13:44
Die Verbraucher sollen besser vor Telefon-Abzocke geschützt werden. Nach dem Willen der Verbraucherminister sollen per Telefon geschlossene Kaufverträge künftig nur nach schriftlicher Bestätigung rechtsgültig werden. Darauf haben sich die Minister der Länder bei der ihrer Konferenz  in Potsdam am Freitag verständigt. Die Initiative dazu war nach Angaben des Schweriner Staatssekretärs Karl Otto Kreer von Mecklenburg-Vorpommerns ausgegangen.

Am Telefon oder im Internet untergeschobene Verträge von unseriösen Anbietern hätten sich zu einem großen Problem entwickelt, sagte die rheinland-pfälzische Ministerin Margit Conrad (SPD) nach der Konferenz. Dies belegten Zahlen von Verbraucherverbänden. Die Politiker sprachen sich in Potsdam zudem für höhere Bußgelder aus.

"Künftig muss der Grundsatz gelten: Verbraucher muss nur tätig werden, wenn er etwas bekommen möchte und nicht um etwas zu verhindern", betonte Conrad. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) habe zugesagt, das Gesetz – in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium – zügig zu ändern. Es habe sich gezeigt, dass die im vergangenen Jahr eingeführten neuen Regelungen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung nicht ausreichten. "Es wird Zeit, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Bundesländer umsetzt, damit diese Plage endlich ein Ende hat", betonte der baden-württembergische Verbraucherminister Rudolf Köberle (CDU).

Quelle : www.heise.de
Titel: Telefon-Warteschleifen sollen nichts mehr kosten
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2010, 19:42
Bei Anruf Abzocke: So geht es vielen, die ihren Telefonanbieter, eine Fluggesellschaft oder ein anderes Call-Center anrufen. Denn meist kommt erst mal die Warteschleife, die zwar oft mit Musik versüßt wird, aber teurer werden kann als gedacht. Nicht jeder ruft vermutlich die Service-Hotline der Esoterik-Seite "Tarot König" an. Falls doch, könnten es 22 Euro bei 12 Minuten Warten werden. Das hat Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn nach einem eigenen Test errechnet.

Solche Praktiken und Summen waren auch der Koalition zu viel . Es dauerte einige Monate, bis nun die Pläne für eine Neuregelung konkret werden: Warteschleifen werden kostenlos. Bisher ist die Praxis sehr unterschiedlich. Für 0180-Nummern müssen je nach Ziffer hinter der 0180 für Service-Dienste aus dem Festnetz bis zu 14 Cent pro Minute oder bis zu 20 Cent pro Anruf gezahlt werden. Wer vom Handy anruft, zahlt bis zu 42 Cent pro Minute. Noch teurer sind 0900-Nummern: Bis zu 30 Euro pro Anruf oder bis zu 3 Euro pro Minute bei höchstens 60 Minuten.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) wollen die Abzocke nun eindämmen. Aigner ging schon im Frühjahr davon aus, dass eine gesetzliche Regelung nötig werden könnte, weil nicht alle Unternehmen freiwillig kostenfreie Warteschleifen anbieten. In den Koalitionsfraktionen war bereits ein Kompromiss erreicht, während die Häuser von Brüderle und Aigner noch mit der Wirtschaft verhandelten. Der Anbieterverband VATM hält es zum Beispiel für richtig, die Abzocke der Kunden zu stoppen. Er ist aber skeptisch, was kostenlose Warteschleifen angeht. Offener zeigt sich der Deutsche Dialogmarketing-Verband, zu dem auch die Telekom gehört. Simon Juraschek, Vorsitzender des Bereichs Call- Center, hält die Forderung nach kostenlosen Warteschleifen für nachvollziehbar. Er betont aber: "Service darf auch Geld kosten."

Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, fordert schon lange, dass Warteschleifen nichts kosten. "Wenn ich zum Bäcker gehe, muss ich ja auch nicht dafür bezahlen, dass ich in einer Schlange stehe, sondern erst dann, wenn ich die Brötchen kriege", sagte er im August. "Ich finde, das Gleiche muss auch für Warteschleifen gelten." Der Verbraucherschützer fordert darüber hinaus Preisansagen für alle Service-Hotlines.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat verschiebt Entscheidung zu Internet-Kostenfallen
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2010, 19:26
Der Bundesrat hat eine Entscheidung über den stärkeren Schutz vor Kostenfallen im Internet vorerst verschoben. Für die Forderung, dass die Nutzer den Abschluss von Kaufverträgen erst per Klick bestätigen, gab es am Freitag keine Mehrheit. Das SPD-regierte Rheinland-Pfalz kritisiert, dass ein umfassender Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken unseriöser Online-Anbieter mit den bisherigen Mitteln nicht erreicht wird. Deshalb soll ein kostenpflichtiger Vertrag erst gelten, wenn er bestätigt wird.

Eine Lösung per "Button" im Internet planen auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Aigner strebt eine EU-weite Regelung an, während Leutheusser-Schnarrenberger eine nationale Regelung ins Auge fasst. Der Bundesrat will darüber in Ausschüssen weiterberaten. Hintergrund ist, dass Betrüger im Internet häufig versuchen, mit vermeintlich kostenlosen Inhalten abzukassieren und Abos unterzuschieben. Der Branchenverband Bitkom riet, keine Daten ohne triftigen Grund anzugeben, dubiose Angebote zu meiden und auch das Kleingedruckte zu lesen.

Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad (SPD) warf der Union vor, einen besseren Schutz zu verhindern. "Die unionsregierten Länder tragen damit die Verantwortung dafür, wenn weiter Tausende von Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet abgezockt werden können." Die Union falle hinter einen Beschluss von vor zwei Jahren zurück, als der Bundesrat eine "Button-Lösung" gefordert hatte.

Der Bitkom begrüßte die Initiative der Bundesregierung, warnte aber vor Risiken. "Derzeit steht zu befürchten, dass durch einen pauschalen Warnhinweis beim Online-Shopping die vielen seriösen Firmen benachteiligt werden", sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch müsse darauf geachtet werden, dass Schnellbestellungen per Mausklick für registrierte Kunden von Online-Kaufhäusern nicht in Gefahr gerieten.

Noch keine endgültige Entscheidung traf der Bundesrat auch bei der verbotenen Telefonwerbung. Die Länderkammer prüft, illegale Werbeanrufe stärker zu bekämpfen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und Berlin verlangen, dass Verträge im Zusammenhang mit verbotener Telefonwerbung nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden und fordern höhere maximale Bußgelder. Die Verbraucherschutzminister der Länder unterstützen eine solche Regelung.

Es gibt seit vergangenem Jahr ein Gesetz gegen illegale Telefonwerbung, das aber in der Praxis nicht richtig greift: Im vergangenen Jahr beschwerten sich rund 108.000 Verbraucher schriftlich und telefonisch bei der Bundesnetzagentur über illegale Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch oder stellten hierzu Fragen. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) sprach im Bundesrat von einem "flächendeckenden Telefonterror"

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Telefon/Web-Abzocke ...
Beitrag von: berti am 24 September, 2010, 21:45
falls es jemand interessiert:

heise schreibt:
Zitat
Im vergangenen Jahr beschwerten sich rund 108.000 Verbraucher schriftlich und telefonisch bei der Bundesnetzagentur über illegale Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch oder stellten hierzu Fragen. 

dazu der text der Netzagentur:
Zitat
"Von August 2009 bis April 2010 sind bei uns über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist z. B. bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall", erläuterte Kurth.

Die Bundesnetzagentur hat bisher insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 694.000 Euro verhängt. Mit den auferlegten Bußgeldern wurden sowohl Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung als auch die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch.

wer sich weiter informieren will oder einiges an Formblätter braucht, der wird hier fündig:
http://www.bundesnetzagentur.de   ( Portal, untergeordnete links ändern sich ab und an)
Titel: Re: Telefon/Web-Abzocke ...
Beitrag von: berti am 02 Oktober, 2010, 12:31
na, es geht doch :

von der webseite der Netzagentur vom 1.10.10:
Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche erneut zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung telefonischer Gewinnversprechen ergriffen. Sie flankiert damit eine europaweite Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Offenburg. Im Zuge dieser Maßnahme wurde eine Reihe von Personen festgenommen, die durch Gewinnversprechen mehr als sieben Mio. Euro erlangt haben sollen.

"Die parallel ergriffenen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Bundesnetzagentur stellen einen massiven Schlag gegen die Urheber rechtswidriger telefonischer Gewinnversprechen dar. Wir haben damit erneut nachhaltig zum Schutz der Verbraucher vor derartigen unlauteren Geschäftspraktiken beigetragen. Der Fall zeigt auch, dass engagierte Staatsanwälte den Telefonbetrügern das Handwerk legen können und dass eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft diesen Erfolg noch optimieren könnte", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Einzelnen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26 hochpreisigen (0)900er-Rufnummern angeordnet. Zusätzlich hat sie für 18 zugeteilte, noch nicht geschaltete Rufnummern präventive Schaltungsverbote verhängt. Dadurch wird verhindert, dass diese Rufnummern künftig technisch überhaupt erreichbar sind und missbraucht werden können. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur für Verbindungen zu neun der von der Abschaltung betroffenen Rufnummern jeweils ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Dabei handelt sich um folgende Rufnummern:
(0)900 3 102 104; (0)900 3 102 109; (0)900 3 196 704;
(0)900 3 196 706; (0)900 3 210 205; (0)900 3 240 205;
(0)900 5 106 679; (0)900 5 779 932; (0)900 5 779 931.

Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die über die jeweilige Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbrauchern bereits Rechnungen zugegangen sind, greift das Verbot der Inkassierung, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

das dazu passende pdf-file ist unter http://www.bundesnetzagentur.de  zu finden.
Titel: Justizministerin geht gegen Netz-Betrüger vor
Beitrag von: SiLæncer am 18 Oktober, 2010, 09:46
Neben dem Kampf gegen teure Telefon-Warteschleifen  will die Bundesregierung auch gegen Abzocke im Internet vorgehen. Anbieter müssten verpflichtet werden, die Kosten ihres Angebots deutlich auf der Website auszuweisen, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der Süddeutschen Zeitung. Ein Gesetzentwurf sehe vor, dass ein Vertrag erst zustande kommen darf, wenn der Kunde den Betrag per Mausklick bestätigt habe.

Kosten- oder auch Abofallen verstecken sich im Internet hinter Angeboten, mit denen für kostenlose Routenplaner, Horoskop-, Hausaufgaben- oder Rezeptdienste geworben wird. Nach dem Gesetzesentwurf sollen künftig alle Anbieter im Netz dazu verpflichtet werden, durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis ihrer Ware oder Dienstleistung zu informieren.

Vor einem Monat hatte sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass Telefon-Warteschleifen künftig kostenlos sein sollen. Die Regelung soll für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz gelten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke vorgestellt
Beitrag von: SiLæncer am 29 Oktober, 2010, 12:40
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am heutigen Freitag einen Referentenentwurf (PDF-Datei (http://www.bmj.de/files/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8/4737/RefE_Buttonloesung.pdf)) für ein Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr präsentiert. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten sollen Nutzer demnach künftig mit einem deutlichen Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden, erläuterte die FDP-Politikerin ihren bereits vor kurzem angekündigten Plan. Vor einer Bestellung müsse der Verbraucher mit einem Klick ausdrücklich bestätigen, dass er die Erläuterung gesehen habe. Die Kunden könnten sich so leichter gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen, hofft die Ministerin. Zugleich werde mit der "Button-Lösung" die Transparenz beim E-Commerce insgesamt verbessert, unseriösen Geschäftsmodellen der Boden entzogen.

Bislang plädierte die Bundesregierung für eine europäische Lösung und wies Forderungen der Bundesländer für einen nationalen Alleingang zurück. Ein Vorschlag aus Berlin, die Regelung gegen Internet-Abzocke in die geplante Verbraucherrechte-Richtlinie der EU aufzunehmen, liege in Brüssel zwar auf dem Tisch, erklärt Leutheusser-Schnarrenberger nun den Sinneswandel. Die Verabschiedung der Direktive werde aber nicht vor Ende 2012 erwartet. Anschließend müsste sie noch in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Dieser Zeitrahmen sei deutlich zu lang, weshalb nun zunächst eine nationale Regelung geschaffen werden solle. Weil Abofallen im Netz nicht an Staatengrenzen haltmachten, sei eine europaweite Lösung aber trotzdem notwendig.

Im Bundesrat laufen parallel ebenfalls Debatten über die Einführung einer Button-Lösung für Online-Verträge, um Kostenfallen im Netz entgegenzuwirken. "Ein auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichteter Vertrag im elektronischen Rechtsverkehr soll nur dann wirksam sein, wenn der Verbraucher vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten hat und diese Kostenmitteilung in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt", heißt es in einem von Rheinland-Pfalz eingebrachten Entschließungsantrag. Die Länderkammer berät über das Vorhaben derzeit in ihren Ausschüssen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet
Beitrag von: SiLæncer am 12 Januar, 2011, 09:01
Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Druck auf die Verursacher verstärkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen, hat das Gericht in einem Beschluss (Az.: 1 Ws 29/09) entschieden. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten. Bislang haben die Anklagebehörden häufig Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war. Das Gericht bestätigte am Dienstag eine Mitteilung der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS.

Im konkreten Fall sollen zwei Beschuldigte den Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abonnements zum Beispiel von Routenplanern, Gedichten oder Grußkarten untergejubelt haben. Für drei bis sechs Monate Nutzung stellten sie laut Gericht in hunderten Fällen bis zu 69,95 Euro in Rechnung. Wenn die Nutzer nicht zahlten, wurden Mahnungen und rechtsanwaltliche Drohbriefe verschickt.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten – ein Mann und eine Frau – über Jahre in schneller Folge Firmen nach britischem Recht gegründet und aus verschiedenen hessischen Städten immer wieder ähnliche irreführende Seiten ins Netz gestellt. Für die Anklage seien die Fälle von 1000 Opfern gebündelt worden, die aber meist nicht bezahlt hätten, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu. Oft wurden die versteckten Abos mit einem Gewinnspiel verknüpft, für die zahlreiche persönliche Angaben abgefragt wurden. Die Zahlungsverpflichtungen waren zum Teil in den hinteren Paragrafen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. Der mutmaßliche Haupttäter arbeite derzeit aus dem hessischen Rodgau und stets mit einer festen Gruppe von Abmahnanwälten zusammen, berichtete die Anklägerin.

Das Oberlandesgericht hat den konkreten Fall zwar im Detail bewertet, aber kein Urteil gegen die Beschuldigten gefällt. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt, aufgegeben, die zuvor abgelehnten Anklagen zu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt.

Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. "Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen", erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen. Damit komme auch Schwung in den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber, die häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien. "Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern", meinte der Jurist.

Der Anwalt äußerte sich skeptisch über die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Button-Lösung, bei der Verbraucher auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden und dies bestätigen müssten. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter sei die einzig wirksame Waffe gegen die Internet-Betrüger.

Quelle : www.heise.de
Titel: Abzocke in Telefon-Warteschleifen geht weiter
Beitrag von: SiLæncer am 14 Januar, 2011, 15:41
Die Abzocke in Telefon-Warteschleifen von Unternehmen geht offenbar weiter. Über einen entsprechenden Test der grünen Bundestagsfraktion berichtete die 'Saarbrücker Zeitung'.

Demnach müssen Telefonkunden im Einzelfall rund 55 Euro bezahlen, bis sie zu einem Ansprechpartner weitergeleitet werden. Das ist das Ergebnis einer neuen Erhebung, die der Zeitung vorliegt. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn warf Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) Versagen vor.
Die Ministerin hatte im Mai vergangenen Jahres Kostenfreiheit in Warteschleifen versprochen. "Da wurde wieder einmal angekündigt und das Ergebnis lässt auf sich warten", sagte Höhn der Zeitung. 300 Testanrufe bei 32 Unternehmen hatten die Grünen in den letzten vier Wochen durchgeführt.

Bei den 14 Cent pro Minute kostenden 0180-Servicenummern hingen die Testanrufer im Durchschnitt über zwei Minuten in der Warteschleife. Besonders teuer wurde es laut Grüne bei "Gigaset" und "Alice". In der Spitze habe man 14 sowie acht Minuten warten müssen.Bei den deutlich teureren 0900-Nummern steckten die Tester sogar 30 Minuten in der Schleife des Wahrsagedienstes "Tarotkönig". Kosten: Rund 55 Euro. Der Test wurde daraufhin abgebrochen. Im Durchschnitt würden Anrufer bei Unternehmen mit 0900-Servicenummer zweieinhalb Minuten hingehalten, heißt es in der Erhebung.

Besonders bei einigen Billigfliegern falle die lange Warteschleife auf, hieß es. So sei man bei "Easyjet" und "Ryan Air" erst einmal über fünf Euro los, bevor man überhaupt durchgestellt werde.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Bgh: Strenge Anforderungen an Zulässigkeit von Werbeanruf bestätigt
Beitrag von: SiLæncer am 14 Februar, 2011, 12:58
Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Urteil vom 10. Februar 2011, Az.: I ZR 164/09).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen, die sich zu diesem Thema bereits im Jahr 2003 mit der örtlichen Krankenkasse vor Gericht traf. Damals hatte sich das Versicherungsunternehmen verpflichtet, keine Verbraucher ohne deren Einverständnis zu Werbezwecken anzurufen. Bei einem Verstoß drohte eine Strafe von 5000 Euro – pro Anruf. Als sich im September 2008 zwei Verbraucher über Werbeanrufe der Versicherung beschwerten, forderte die Verbraucherzentrale daraufhin die Zahlung von 10.000 Euro. Die betroffenen Verbraucher waren durch Mitarbeiter eines Call-Centers angerufen worden, das von der Versicherung beauftragt worden war.

Die Beklagte leugnete nicht, dass die Verbraucher in ihrem Auftrag angerufen wurden. Allerdings führte sie aus, man habe das Einverständnis sehr wohl eingeholt und zwar im sogenannten Double-Opt-In-Verfahren. Dabei nehmen Verbraucher an Online-Gewinnspielen teil, geben dort ihre Telefonnummer an und bestätigen durch das Markieren eines Feldes ihr Einverständnis für Werbeanrufe. Daraufhin erhalten sie eine Bestätigung per Mail, die von ihnen durch das Anklicken eines darin enthaltenen Links nochmals genehmigt wird.

Dieses elektronisch durchgeführte Verfahren ist nach Ansicht des Gerichts aber von vornherein ungeeignet, um ein Einverständnis von Verbrauchern mit Werbeanrufen zu belegen. Zwar kann durch die dabei angeforderte elektronische Bestätigung angenommen werden, dass der Teilnahmeantrag, der die Einwilligung in Werbeanrufe enthält, für das Online-Gewinnspiel tatsächlich von der angegebenen E-Mail-Adresse stammt. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass es sich bei der angegebenen Telefonnummer tatsächlich um den Anschluss des Absenders der Bestätigungs-E-Mail handelt.

Der Gewinnspielteilnehmer könnte also auch die Telefonnummer einer dritten Person angegeben haben, die ihr Einverständnis mit dem Werbeanruf nicht erklärt hat. Die Beweislast trägt der Unternehmer und nicht der Verbraucher. Bei diesem Verfahren darf ein Unternehmen also nicht davon ausgehen, dass es das Einverständnis tatsächlich hat. Eigentlich müsste es anrufen und sich bestätigen lassen, dass die Erklärung tatsächlich vom Inhaber des Anschlusses stammt.

Die Versicherung hatte die E-Mails, in denen sich der Verbraucher ausdrücklich mit der Telefonwerbung einverstanden erklärte, nicht aufgehoben. Man berief sich lediglich auf die Einhaltung des besagten Verfahrens. Die Speicherung der entsprechenden E-Mail ist dem Werbenden aber ohne Weiteres möglich und zumutbar, befanden die Richter. Daher gab der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Recht, die Versicherung muss zahlen.

Auch hat der Bundesgerichtshof in diesem Urteil bestätigt, dass die insgesamt strengen Anforderungen mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Das deutsche Recht geht zwar mit seinen Anforderungen über die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken der Europäischen Union hinaus. Aufgrund einer in der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation enthaltenen Öffnungsklausel ist der deutsche Gesetzgeber aber berechtigt, Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell von deren vorherigem ausdrücklichen Einverständnis abhängig zu machen ("opt in").

Quelle : www.heise.de
Titel: Telefonanbieter-Hotlines: Freundlich & inkompetent
Beitrag von: SiLæncer am 24 Februar, 2011, 15:47
Anrufer bei Hotlines von Telekommunikationsanbietern können nicht damit rechnen, kompetent beraten zu werden. Immerhin sind ihre Gesprächspartner aber in der Regel freundlich.

Das ist das Fazit einer Untersuchung des Bereiches durch die Stiftung Warentest. Keine der zehn geprüften Hotlines habe die Bewertung "gut" erreichen können, teilte diese mit. Kabel BW und Versatel lassen die Anrufer demnach besonders oft im Stich.

Die meisten Hotline-Mitarbeiter waren schlecht informiert und konnten nur ein Drittel der Probleme lösen, heißt es in dem Testbericht, der in der Märzausgabe des Magazins 'Test' erscheint.

Mit sieben alltäglichen Problemen aus den Bereichen Festnetz, Handy und mobiles Internet haben sich die Tester an die Hotlines gewandt. Nicht funktionierende Sprachmenüs oder Warteschleifen waren dabei noch die geringsten Herausforderungen. Besonders bei der Kompetenz der Mitarbeiter haben alle Anbieter Nachholbedarf, so das Urteil. Wie man beispielsweise mit dem Handy ein hoch aufgelöstes Foto verschickt, wusste kaum einer.

Manche Hotlines sind auch für die Zeit gebührenpflichtig, in der Anrufer in der Warteschleife hängen. So zahlen die Tester bei 1&1, der Telekom und bei Vodafone mehr als die Hälfte ihrer Gebühren nur fürs Warten. Die durchschnittliche Wartezeit lag bei fünf Minuten. Bei Versatel dauerte es jedoch 34 Minuten bis sich ein Berater persönlich um den Kunden kümmerte.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Schluss mit Warteschleifen-Abzocke
Beitrag von: SiLæncer am 26 Februar, 2011, 11:11
Nach langem Streit hat die Bundesregierung jetzt einen Kompromiss gefunden, um die Abzocke mit Telefon-Warteschleifen in Service-Hotlines einzudämmen.

Nach Angaben der Grünen im Bundestag funktioniert die Abzocke bei Service-Hotlines ungebrochen: Telefonkunden sollen im Einzelfall bei einer Service-Hotline rund 55 Euro bezahlt haben, nur um weitergeleitet zu werden. Das geht aus einer Erhebung der Grünen hervor, die im Januar veröffentlicht wurde. Demnach gehört es bei Billigfliegern und anderen Firmen offenbar zum Geschäftsmodell, mit Warteschleifen Geld zu verdienen.

Die Pausenmusik aus der Service-Hotline soll aber nicht sofort gratis zu hören sein; geplant ist eine ein Jahr gültige Übergangsregelung. Im Gespräch war, dass zunächst nur die ersten beiden Minuten nichts kosten. Bereits im September 2010 hatte sich das Kabinett grundsätzlich auf eine Regelung für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz verständigt. Während 0800-Nummern derzeit kostenlos sind, müssen Anrufer für 0180-Servicedienste und 0900-Premiumdienste zahlen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schluss mit Warteschleifen-Abzocke
Beitrag von: berti am 26 Februar, 2011, 20:00
Zitat
So zahlen die Tester bei 1&1, der Telekom und bei Vodafone mehr als die Hälfte ihrer Gebühren nur fürs Warten
 ok, ich mag die telekom nicht unbedingt, aber hier ist nonsense geschrieben worden: die telekom-hotlines haben 0800er nummern und wie bereits geschrieben wurde
Zitat
Während 0800-Nummern derzeit kostenlos sind

was ist also "mehr als die hälfte" bei ner kostenlosen nummer ?  :fr
Titel: Re: Schluss mit Warteschleifen-Abzocke
Beitrag von: Jürgen am 27 Februar, 2011, 21:58
Ich frage mich auch, in welchem Jahr die getestet haben.
Beim ersten Fall kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass (mindestens für Bestandskunden) seit langer Zeit die Warteschleife kostenlos ist. Das wird sogar angesagt.
Und unmittelbar bevor die kostenpflichtige Verbindung losgeht, sprich zum Mitarbeiter durchverbunden wird, erfolgt eine abermalige Ansage, mit dem dann fälligen Minutenpreis.
Mein letzter Anruf dort ist allerdings fast drei Jahre her. War noch nicht wieder nötig ;)
Titel: Verbraucherzentrale mahnt Klingelton-Anbieter ab
Beitrag von: SiLæncer am 01 März, 2011, 12:50
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zehn Anbieter von Klingeltönen abgemahnt, weil diese ihrer Ansicht nach Abofallen betrieben oder Preise nicht korrekt auszeichneten.

Beim Kauf von Klingeltönen bekamen Nutzer die Preise meist erst zu sehen, wenn sie den Bestell-Prozess bereits in Gang gesetzt hatten. Nach Ansicht der Verbraucherschützer stellt dies einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Mehrere Unternehmen erhielten deshalb eine Abmahnung, darunter auch die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus.

Andere Firmen handelten demnach irreführend, indem sie Kunden durch die Hintertür in ein Abonnement locken. Obwohl Interessenten auf den Katalogseiten der Unternehmen einzelne Klingeltöne auswählen, ist bei der Bestellung automatisch der Kauf eines kostspieligen Abonnements voreingestellt. Bisweilen gibt es sogar keine Möglichkeit, einen einzelnen Klingelton zu kaufen. Informiert wurde hierüber eher beiläufig.

Aufgrund der Abmahnungen haben verschiedene Anbieter ihre Webseiten bereits umgestaltet. Zu diesen gehören die Telekom, O2, E-Plus, Arvato Mobile (Handy.de), Fox Mobile (Jamba.de), Hammerpage.de, Mobilcom-Debitel (mload.de) und Bob Mobile, so die Verbraucherzentrale.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Telefonwerbung: Verfügung gegen Axel Springer
Beitrag von: SiLæncer am 10 März, 2011, 12:08
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer-Verlag erwirkt. Diesem wurde darin untersagt, sich die Zustimmung zu Werbeanrufen zu erschleichen.

Zum Jahresbeginn hatte das Unternehmen eine offenbar größere Zahl von Briefen an Abonnenten der 'Welt' und des 'Hamburger Abendblattes' versandt. In diesen bedankte sich der Verlag "für Ihre telefonische Zustimmung zu unserem Angebot, Sie in Zukunft weiterhin per Telefon, E-Mail oder SMS über Medienangebote der Axel Springer AG und der Ullstein GmbH zu informieren".

Gegenüber der Verbraucherzentrale versicherten viele Empfänger des Schreibens, nie eine solche Zustimmung gegeben zu haben. Nach einer Prüfung des Sachverhalts kamen die Verbraucherschützer zu dem Ergebnis, dass die Anschreiben gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und der Erschleichung der Zustimmung zur Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS dienen.

Im Januar mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg den Springer-Verlag daraufhin ab. Die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde allerdings zunächst verweigert. Nachdem aber die Verbraucherzentrale Berlin, der ebenfalls Verbraucherbeschwerden vorlagen, die einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin erwirkt hatte, lenkte der Verlag ein und erkannte jetzt auch der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber die Abmahnung an, hieß es.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Verbraucherschützer fordern schnelle Abhilfe gegen Telefonabzocke
Beitrag von: SiLæncer am 30 März, 2011, 16:34
Die Verbraucherzentralen fordern von der Bundesregierung eine schnelle Regelung gegen illegale Werbeanrufe. Die Telefongesellschaften trieben das Geld für Leistungen wie etwa Gewinnspiel-Abonnements derzeit automatisch ein, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Solche Abrechnungen sollten künftig nur nach vorheriger Zustimmung der Kunden möglich sein. Damit würde betrügerischen Geschäftsmodellen die Grundlage entzogen, sagte Billen.

Der Verbraucherschützer bekräftigte seine Forderung, Warteschleifen bei Service-Hotlines sollten nicht erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr kostenlos sein. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats berät an diesem Donnerstag über die Regierungspläne. Die Regelung könnte im Sommer in Kraft treten, die Warteschleifen wären dann erst ab Sommer 2012 kostenlos.

Quelle : www.heise.de
Titel: Abofalle nach Besitzerwechsel wieder in Betrieb
Beitrag von: SiLæncer am 26 April, 2011, 18:25
Die Abofalle Top-of-Software.de hat nach dem Wechsel ihres Besitzers wieder begonnen, Mahnungen an Nutzer zu verschicken. Eine entsprechende Warnung veröffentlichte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heute.

Bereits im letzten Jahr hatten die Verbraucherschützer vor dem Angebot gewarnt, das damals noch der Firma Antassia mit Sitz in Mainz gehörte. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.


Das Amtsgericht Mainz hatte dies in einer aktuellen Entscheidung als "Abofalle" gewertet und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.

Am 1. Februar 2011 hat nun die Firma Content Services die Geschäfte der Antassia übernommen, so die Verbraucherzentrale. Diese habe inzwischen damit begonnen, erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung auf der Seite zu verschicken. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", lautet der Rat der Verbraucherzentrale. Zahlungsaufforderungen sollten mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Anklage wegen Abzocke mit Abofallen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Oktober, 2011, 10:33
Mit Abofallen im Internet soll eine Bande fast 70.000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die acht Beschuldigten – sieben Männer und eine Frau – wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Von Ende Oktober an müssen sie sich vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verantworten, wie Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers der Nachrichtenagentur dpa sagte. "Uns es ist erstmals gelungen, die komplizierten Strukturen hinter diesen Abofallen aufzuhellen."

Die Angeklagten – sie sind zwischen 24 und 36 Jahre alt – kommen aus Hamburg, Düsseldorf, Lüneburg und dem Kreis Lüneburg. Einer der beiden mutmaßlichen Haupttäter sitzt in Untersuchungshaft, der andere hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, von Juli 2007 bis Februar 2010 mit diversen Scheinfirmen sogenannte Downloadportale im Internet betrieben zu haben. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden – doch die Bande soll mehrere hunderttausend Menschen auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote gelenkt haben. "Hierzu nutzten sie ausgefeilte Techniken, um die Geschädigten, die nach einer kostenlosen Downloadmöglichkeit etwa für das Programm Adobe Reader suchten, auf von ihnen zuvor präparierte Webseiten zu leiten", erklärte Möllers.

Auf den Anmeldeseiten mussten die Nutzer ihre persönlichen Daten eingeben. Hier gab es laut Anklage keinerlei Hinweise darauf, dass der spätere Download etwas kostet. Nach der Registrierung wurde dann eine Bestätigungs-E-Mail über einen zwölfmonatigen Abo-Vertrag verschickt – eine Kostenfalle. In dieser Mail wiederum wurde aber auf eine Webseite verlinkt, auf der sich die Kunden angeblich angemeldet hatten, und auf der die Kosten tatsächlich standen. "Damit wurden die Geschädigten getäuscht", sagte Möllers.

Wenn die Nutzer nicht zahlten, schickten die Beschuldigten Mahnschreiben. "Um die Zahlungsquote zu erhöhen, beauftragten die Beschuldigten einen Hamburger Rechtsanwalt, der die unberechtigten Forderungen dann mit anwaltlichen Zahlungsaufforderungen eintrieb." Auf den Konten der Angeklagten haben die Ermittler bisher 1,3 Millionen Euro beschlagnahmt. Der Prozess soll am 31. Oktober beginnen. Bisher sind 20 Termine bis Ende Januar 2012 angesetzt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schlag gegen betrügerische Call-Center
Beitrag von: SiLæncer am 10 November, 2011, 16:00
Mit einer Razzia in mehreren Bundesländern ist die Polizei gegen die betrügerische Call-Center-Szene vorgegangen. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz seien Firmen durchsucht worden, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Krefeld. Drei Call-Center-Betreiber im Alter von 25, 30 und 43 Jahren landeten unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft.

Dutzende Mitarbeiter in den Call-Centern sollen auf Anweisung bevorzugt ältere Menschen mit Anrufen tyrannisiert, massiv bedroht und beschimpft haben. Allein aus einem Krefelder Call-Center wurden täglich tausende Bundesbürger angewählt, um ihnen Gewinnspielprodukte zu verkaufen.

Die Masche sei dabei gewesen, den Angerufenen vorzugaukeln, sie hätten einen bestehenden Gewinnspielvertrag und ihnen großzügig die Kündigung dieses Vertrags anzubieten. Tatsächlich hätten die Opfer mit der vermeintlichen Kündigung den Vertrag erst abgeschlossen.

Einzelne Opfer seien um bis zu 13.000 Euro gebracht worden. "Angehörige von Geschädigten haben uns mitgeteilt, dass sie nun verstehen, warum es von Oma und Opa keine Weihnachtsgeschenke mehr gegeben hat", berichtete der Leiter der Ermittlungskommission "Call", Jochen Fier.

Die kriminellen Gewinne aus den Call-Centern seien exorbitant und von den Verdächtigen für Immobilien, teure Autos und einen luxuriösen Lebenswandel ausgegeben worden. Die Ermittlungen gingen weiter. Die Call-Center-Mitarbeiter würden noch vernommen und Terabytes von Computerdaten ausgewertet. Die Polizei riet, bei dubiosen Anrufen sofort aufzulegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Besserer Schutz gegen unerlaubte Werbeanrufe geplant
Beitrag von: SiLæncer am 05 Dezember, 2011, 18:00
Verbraucher sollen nach Plänen der Bundesregierung besser gegen unerwünschte Werbeanrufe und dubiose Gewinnspieldienste geschützt werden. Mit Bußgeld geahndet werden sollten künftig auch unzulässige Werbeaktionen mit automatischen Anrufmaschinen, wie ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vorsieht. Bisher gilt dies bereits für normale Anrufe von Mitarbeitern, die sich ohne "vorherige ausdrückliche Einwilligung" melden. Zudem sollen Bußgelder von derzeit maximal 50.000 auf bis zu 300.000 Euro erhöht werden. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden über unseriöse Praktiken.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte am Montag, es gebe entsprechende Überlegungen, und bestätigte damit einen Bericht der Süddeutschen Zeitung (Montag). Zum Zeitplan, etwa wann die neuen Regeln in Kraft treten sollen, äußerte sie sich nicht.

Als besonders problematisch hätten sich Gewinnspieldienste erwiesen, heißt es in dem Eckpunktepapier, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Verbrauchern würden solche Verträge häufig untergeschoben, besonders älteren Menschen oder unerfahrenen Jugendlichen. Dem Entwurf zufolge sollen Verträge künftig nur noch durch eine Vereinbarung "in Textform" geschlossen werden können, also schriftlich, per Fax oder per E-Mail.

Die Regeln gegen penetrante Werbeanrufe waren erst 2009 mit Bußgeldvorschriften verschärft worden. Seitdem habe sich der Verbraucherschutz zwar verbessert. Es gebe aber weiterhin etliche Beschwerden, die Zahl betrügerischer Anrufe nehme zu, argumentiert das Ministerium in dem Papier. Ressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte angekündigt, strengere Regeln zu prüfen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Abofallen: Gebrüder Schmidtlein wegen opendownload.de angeklagt
Beitrag von: SiLæncer am 21 Dezember, 2011, 13:27
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage gegen die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, ihren Anwalt Olaf Tank und Alexander Varin erhoben. Die vier sollen hinter den Abofallen opendownload.de und softwaresammler.de stecken.

Bereits am 7. Juni 2011 hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges gegen die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, ihren Anwalt Olaf Tank und Alexander Varin erhoben. Dabei geht es um den Betrieb der Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de, die die Staatsanwaltschaft als Abofallen einstuft.

Das Verfahren betrifft alle Ermittlungsverfahren im Tatzeitraum vom 2. September 2008 bis zum 28. Februar 2010. Alle anderen Verfahren wurden vorläufig eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage bereits Rechnung getragen sei, so die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Das betrifft auch Verfahren bezüglich der Website top-of-software.de.

Die Gebrüder Schmidtlein haben sich mit ihren Firmen Andreas & Manuel Schmidtlein GbR und Content Services Ltd. über Jahre den Zorn vieler Internetnutzer zugezogen. Unter opendownload.de bietet die Content Services Ltd. kostenlose und freie Software zum Download an, stellt dafür aber nachträglich eine Rechnung.

Alexander Varin taucht als Geschäftsführer von Content Services Ltd. auf.

Noch hat das Landgericht Darmstadt nicht entschieden, ob ein Verfahren gegen die vier Angeklagten eröffnet werden soll. Ein Prozess dürfte aber viel Aufsehen erregen, liegen doch zahlreiche Anzeigen gegen die vier vor.

Quelle : www.golem.de
Titel: Gesetzespaket zum Schutz vor Abzocke und Abmahnungen geplant
Beitrag von: SiLæncer am 29 Dezember, 2011, 16:45
Die Verbraucher sollen besser gegen Abzocke am Telefon und im Internet sowie gegen unseriöse Inkassobriefe und Abmahnungen geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Anfang nächsten Jahres ein umfangreiches Gesetzespaket vorlegen. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte sie, nach wie vor seien die Verbraucher "ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will". Das Bundesjustizministerium bestätigte die Pläne am Donnerstag in Berlin.

Unter anderem soll der Missbrauch mit Abmahnungen erschwert werden. Findige Anwälte haben sich offenbar darauf spezialisiert, mit geringem Aufwand viel Geld zu verdienen, indem sie private Internetnutzer und Kleinunternehmen wegen angeblicher Verletzungen des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts im Internet abmahnen. Oft handele es sich um Bagatellen, die aber für die Betroffenen hohe Kosten nach sich ziehen könnten. Das geplante Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für diese Abmahnungen verringern.

Mitte Dezember hatte der Bundestag einen Gesetzesentwurf diskutiert, der Angeboten mit versteckten Kosten im Internet, den Button-Lösungen, einen Riegel vorschieben will. Den Entwurf hatte der Bundestag im August beschlossen. Die Opposition zeigte sich in der Debatte zur Kooperation bereit, verlangte aber Nachbesserung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bande zockt 100.000 Telefonkunden ab
Beitrag von: SiLæncer am 08 Februar, 2012, 13:50
Mindestens 100.000 Telefonkunden sind von einer Firma betrogen worden, die illegal und unbemerkt Geld über die Telefonrechnung einzog. Am Dienstag wurden der Drahtzieher und sieben weitere Männer festgenommen. 1000 Polizisten durchsuchten Wohnungen und Büros in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Gegen 14 Beschuldigte wird wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs ermittelt, wie die federführende Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main berichtete. Die Firma soll seit Mitte 2011 mehr als 1,6 Millionen Euro erbeutet haben.

Acht führende Köpfe der Bande wurden festgenommen, darunter der Erfinder der Betrugsmethode, ein 31 Jahre alter Frankfurter, seine "rechte Hand" und der Geschäftsführer einer der beteiligten Firmen. Sie sollen am Dienstag und Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt werden. Die meisten der 64 Durchsuchungen fanden im Rhein-Main-Gebiet statt. Dabei fiel den Beamten umfangreiches Beweismaterial in die Hände.

Die Bande machte sich einen neuen Passus im Telekommunikationsgesetz zunutze, die es Netzbetreibern ermöglicht, sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung einzuziehen. Der Betrügerring habe offensichtlich erkannt, "dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist", erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel. Viele Telefonkunden prüften ihre Telefonrechnung nicht.

Die Betrüger riefen gezielt ältere Menschen an und köderten sie mit Kosmetik- oder Benzingutscheinen. Dann wurde ihnen ein Gewinnspiel aufgeschwatzt, dessen Beiträge mit der Telefonrechnung eingezogen werden sollten. Das Einverständnis und den für den Einzug nötigen Berechtigungscode erschwindelten sich die Call-Center-Mitarbeiter, indem sie vorgeschobene Fragen stellten, auf die die Kunden nur mit "Ja" antworten konnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat
Beitrag von: SiLæncer am 17 Februar, 2012, 13:45
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.

Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.

Rechtsanwalt Bernhard S. hat dabei mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt wurden. Der Angeklagte Michael Burat hat außerdem der Staatsanwaltschaft zufolge einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.

(http://www.heise.de/imgs/18/7/7/2/3/4/7/461544a6f5c7c886.png)
Michael Burat wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss er 120.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Rechtsanwalt Bernhard S. bekam 15 Monate Haftstrafe, ebenfalls zur Bewährung. Zwei weitere Angeklagte wurde zu 7 Monaten auf Bewährung beziehungsweise einer Geldstrafe verurteilt. Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte Anwalt Bernhard S. trotz des gestandenen 24-fachen Betrugs auf eine geringe Geldstrafe plädiert, weil er nach eigenem Bekunden befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt bereits seit 2006 an dem Fall. Das LG Osnabrück hatte seit dem 17. Februar 2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Das Strafmaß liegt deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten Strafen. Er hatte beantragt, für Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen zu verhängen. Gegen den Rechtsanwalt Bernhard S. sollte nach den Vorstellungen des Staatsanwalts eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgesprochen werden. Immerhin habe der Anwalt in den E-Card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gefängnisstrafe für Abofallen-Betreiber
Beitrag von: SiLæncer am 21 März, 2012, 13:39
Mit raffinierten Tricks und Kostenfallen prellten sie fast 70.000 Internet-Nutzer um mehr als 5 Millionen Euro. Im Hamburger Prozess um den groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen verurteilte das Landgericht den Hauptangeklagten am Mittwoch wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten oder Geldstrafen von bis zu 2800 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt. Die sieben Männer hatten gestanden.

"Die Angeklagten haben die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt", sagte die Richterin. Der aufmerksame Internet-Nutzer hätte allerdings erkennen können, dass es sich um kostenpflichtige Programme handle. Deshalb sei den unachtsamen Nutzern ein "nicht unerhebliches Mitverschulden zuzurechnen".

Zwischen Juli 2007 und Februar 2010 betrieben die Männer mit diversen Scheinfirmen Downloadportale. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden – doch die Angeklagten lenkten die Surfer auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote, die teilweise wie die Originalseiten gestaltet waren.

In einem Internet-Chat schrieb der Hauptangeklagte: "Wir wollen die Dummen und die Angstzahler", wie die Richterin in ihrem Urteilsspruch noch aufführte. Der 28 Jahre ist bereits einschlägig vorbestraft. In dem bereits seit Ende Oktober laufenden Prozess hatte es eine Absprache über den Strafrahmen gegeben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat stimmt Gesetz gegen Kostenfallen im Netz zu
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2012, 11:45
Die Länderkammer hat auf ihrer Sitzung am gestrigen Freitag unter anderem einem Gesetz des Bundestags zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugestimmt. Mit der Neuregelung sollen Verbraucher besser vor sogenannten Abo-Fallen im Internet geschützt werden. Betrüger haben über vorgetäuschte kostenlose Angebote bereits Millionen ergaunert.

Künftig muss deshalb die Schaltfläche von Angeboten im Internet mit der Angabe "zahlungspflichtig bestellen" versehen sein, damit ein Abo-Vertrag über einen kostenpflichtigen Abo-Dienst überhaupt wirksam werden kann. Auch Preis, Mindestlaufzeiten und Lieferkosten müssen dabei angezeigt werden.

Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten. Das dürfte bis zum Sommer erledigt sein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle
Beitrag von: SiLæncer am 05 Juni, 2012, 16:15
Wer im Rahmen eines zweijährigen Software-Abonnements Filesharing-Programme an Verbraucher vertreibt, kann schadenersatzpflichtig sein, wenn durch die Nutzung der Software Abmahnkosten entstehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anbieter nicht vorab darauf hingewiesen hat, dass Dateien ohne Zutun des Nutzers Dritten online bereit gestellt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15. Mai 2012 (Az. 11 U 86/11), das heise online vorliegt.

2006 hatte der seinerzeit noch minderjährige Kläger mit der Beklagten einen Vertrag über den Zugang zu einem Internetportal für zwei Jahre geschlossen. Dort wurde unter anderem das Filesharing-Programm Bearshare angeboten, das der Kläger auf seinem Rechner installierte. Ein Jahr später erhielt er eine Abmahnung, weil er urheberrechtlich geschützte Musikdateien zum Herunterladen zur Verfügung gestellt hatte. Neben rund 1500 Euro Schadenersatz zahlte er auch rund 830 Euro eigene Anwaltskosten. Daraufhin verlangte er von der Beklagten Schadenersatz in dieser Höhe. Der Kläger meinte, die Beklagten hätten ihn als Kunden darauf hinweisen müssen, dass die heruntergeladene Software Dritte auf die auf dem Rechner gespeicherten Musikwerke zugreifen lassen kann.

Die Vorinstanz, das Landgericht Frankfurt am Main, hatte die Klage nach einem Sachverständigengutachten abgewiesen, da der Kläger die behauptete Pflichtverletzung nicht habe beweisen können. Auf die Berufung des Klägers änderte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jedoch diese Entscheidung und verurteilte die Beklagte, rund 2100 Euro Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Nach Ansicht der OLG-Richter bestehe im Rahmen eines Vertrags grundsätzlich die Pflicht, auf Rechtsgüter und Interessen der anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Hier handele es sich zudem um einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher, für den besondere Informationspflichten gelten. So habe das Unternehmen den Endkunden über "wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung" zu informieren.

Diese Pflichten hätten die Beklagten verletzt. Es sei durch das Sachverständigengutachten erwiesen, dass durch Bearshare nicht nur Daten aus P2P-Netzwerken heruntergeladen werden können. Vielmehr stünden alle in dem Ordner "My Downloads" enthaltenen Dateien automatisch auch zum Upload bereit. Darauf hätte die Beklagte vor Vertragsabschluss hinweisen müssen. Ein Vermerk auf der Website, dass der "Download nicht lizenzierter Daten strafbar ist" und dass das "Herunterladen die Zustimmung des Urhebers" bedürfte, sei nicht ausreichend. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Programm nicht erworben oder zumindest sich geschützt hätte, wenn er ordnungsgemäß auf die Funktionen hingewiesen worden wäre. Er wollte das Programm vielmehr allein zum Download nutzen und nur dafür war es von der Beklagten auch offensiv beworben worden.

Auch ein Mitverschulden des Klägers schloss das OLG aus. Zwar habe der Kläger urheberrechtlich geschützte Dateien aus dem Internet heruntergeladen. Es sei jedoch in der bis Ende 2007 geltenden Rechtslage im Urheberrecht nicht davon auszugehen, dass bereits der Download von Musikstücken rechtswidrig gewesen sei. Rechtsanwalt Lambert Grosskopf, der den Kläger vertreten hat, begrüßte gegenüber heise online die Entscheidung des OLG Frankfurt. Gleichzeitig wies er jedoch daraufhin, dass sie aufgrund einiger zwischenzeitlich geänderter Vorschriften nicht eins zu eins auf heutige Sachverhalte übertragen werden könne. Eine Revision des Rechtsstreits zum Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu. Die Entscheidung beruhe auf einem Einzelfall und habe keine grundsätzliche Bedeutung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Druckknopf gegen Abofallen
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2012, 19:30
Vom 1. August an sollen Internet-Nutzer in Deutschland besser vor versteckten Abo- oder Kostenfallen geschützt werden. Dann tritt die so genannte Button-Lösung auf Grund des neuen Paragrafen 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft, der die Pflichten für Unternehmer im elektronischen Geschäftsverkehr regelt: Diese müssen Kunden unmittelbar vor dem Absenden einer Bestellung klar verständlich darüber informieren, was der nächste Mausklick nach sich zieht.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Druckknopf-gegen-Abofallen-1646777.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Gesetz gegen Kostenfallen im Internet tritt in Kraft
Beitrag von: SiLæncer am 31 Juli, 2012, 22:00
Das Risiko von versteckten Kostenfallen im Internet wird ab Mittwoch deutlich eingedämmt: Zum 1. August tritt die so genannte Button-Lösung auf Grund des neuen Paragrafen 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft. Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr werden dazu verpflichtet, ihren Kunden den Gesamtpreis der Ware und die Versandkosten "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" anzugeben. Bei einem Abonnement muss die Mindestlaufzeit genannt werden. Vor allem aber sind kostenpflichtige Bestellungen über eine Schaltfläche nur noch dann zulässig, wenn dieser Button mit einer eindeutigen Kennzeichnung wie "zahlungspflichtig bestellen" gekennzeichnet ist. Diese Button-Lösung ist auch in einer EU-Richtlinie vorgesehen.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1656267.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Aus für die teure Warteschleife - Jetzt wird alles besser! Oder?
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juni, 2013, 11:10
Auch das Gesetz hatte eine Art Warteschleife. Nach einer neunmonatigen Übergangszeit greifen an diesem Samstag schärfere Regeln, die Geschäftemachereien mit Telefon-Warteschleifen ein Ende bereiten sollen. Dass manche Anbieter ihre Kunden bei Service-Nummern mehr oder weniger versteckt fürs schlichte Warten abkassieren, ist Verbraucherschützern schon seit längerem ein Ärgernis. Kritiker sehen aber auch künftig noch Lücken.

Im Schnitt 3 Euro nur fürs Warten

Für Kundenanrufe haben viele Unternehmen inzwischen Gratis-Nummern eingerichtet, meist erkennbar an einer 0800-Vorwahl. Daneben gibt es aber Service-Hotlines mit 0180-Nummern, die bis zu 14 Cent pro Minute kosten und bis zu 42 Cent vom Handy - für Ticketbuchungen, Hilfe bei Technikproblemen oder Angebote wie Esoterik-Hotlines.

Studien ergaben durchschnittliche Kosten von etwa drei Euro für Warteschleifen. In Extremfällen waren es aber schon einmal zweistellige Beträge. Dabei gilt laut Bundesnetzagentur die Zeit als Warteschleife, bis nach dem Rufaufbau die Bearbeitung beginnt - persönlich oder automatisiert.

Was sich bei Warteschleifen ändert

"Man stelle sich vor, beim Bäcker dafür bezahlen zu müssen, dass man in der Schlange steht", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Für eine "Nichtleistung" solle auch am Telefon nicht bezahlt werden. Erlaubt sind Warteschleifen bei Service-Nummern daher künftig überhaupt nur noch unter bestimmten Bedingungen: Wenn für den Anruf sowieso ein Festpreis fällig wird oder die Warteschleife - nicht aber der ganze Anruf - für den Kunden kostenlos ist. Dies gilt auch bei "nachgelagerten" Schleifen, wenn Anrufer bei der Bearbeitung weitergeleitet werden. Wie viele Minuten Warteschleife ihm "drohen", soll der Kunde am Hörer auch gleich zu Beginn angesagt bekommen.

Achtung: Kostenfalle Menüansage

Kostenpflichtige Warteschleifen verschwinden nicht völlig. Erlaubt bleiben sie, wenn eine Hotline keine Sondernummer wie 0180 oder 0900 hat, sondern eine übliche Ortsvorwahl wie 040 für Hamburg oder 089 wie München. Bundesregierung und Telekommunikationsbranche verweisen aber darauf, dass viele Kunden Flatrate-Tarife haben. Dabei sind Anrufe zu normalen Festnetznummern inklusive. "Es gibt aber eine große Lücke, die die vielen schwarzen Schafe in der Branche ausnutzen werden", warnt Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn. Auswahlmenüs, bei denen eine Computerstimme etwa sagt "Drücken Sie die Eins", dürfen weiter etwas kosten. "Einige Anbieter haben diese Ansagen schon mit diversen Hinweisen und unnötig vielen Auswahlpunkten aufgebläht", sagt Höhn. "Da kommen schnell zwei Euro ohne Gegenleistung zusammen."

Die Folgen für Telekommunikationsfirmen

Die bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Gesetzesänderungen bestehen aus zwei Stufen. Schon seit 1. September müssen die ersten zwei Minuten einer Schleife kostenlos sein. Nun tritt die endgültige Regelung in Kraft. Die Bundesnetzagentur richtete dafür zwei neue Teilbereiche der Sondernummern ein, die laut Branchenverband VATM mehr als 5000 Mal vergeben wurden. Die Vorwahl 0180-6 steht dafür, dass der Anruf zum Pauschalpreis abgerechnet wird. Die Vorwahl 0180-7 zeigt, dass eventuell eingesetzte Schleifen nur 30 Sekunden lang sein dürfen - und die ersten 30 Sekunden des Anrufs immer kostenlos sind. Andere Anbieter stellten ihre Hotlines lieber auf Ortsvorwahlen um.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Re: Aus für die teure Warteschleife - Jetzt wird alles besser! Oder?
Beitrag von: Jürgen am 02 Juni, 2013, 03:03
Meiner Ansicht nach dürften eigentlich solche Warteschleifen und / oder Computerdialoge überhaupt nichts mehr kosten.
Der Betreiber nutzt ja heutzutage dafür auf seiner Seite immer VoIP, also Datenleitungen.
Und selbst in einem Falle, wo der für Daten-Traffic zu zahlen hat, ist dieser pro "Gespräch" so gering, dass selbst bei stundenlanger Verbindung für ihn kein ganzer Cent anfällt.

Das könnte nur anders werden, wenn man mit Sub-Sub-Carriern arbeitete, um diese nominellen Kosten vorsätzlich hochzutreiben.

Genau das befürchte ich allerdings für die Zukunft, Umleitungen und Umwege zur Abrechnung eines einzigen Gesprächs gleich mit mehreren Wegelagerern. Technisch ist das m.w. heute schon möglich.
Dann ist Oma fällig...

Jürgen
Titel: BGH lässt Abofallen-Betreiber nicht davonkommen
Beitrag von: SiLæncer am 06 März, 2014, 18:15
Der Bundesgerichtshof sieht den Tatbestand des versuchten Betruges für klar als gegeben an, wenn ein Nutzer in eine Abofalle gelockt wird und diese ihm dann noch nicht einmal eine Gegenleistung von Wert bietet.

Das oberste deutsche Gericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main, das einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte. Dieser könne sich nicht darauf zurückziehen, dass die anfallenden Kosten ersichtlich gewesen seien, wenn der Anwender nur genau genug hingeschaut hätte.

Der Angeklagte betrieb verschiedene kostenpflichtige Webseiten, die jeweils ein nahezu identisches Erscheinungsbild aufwiesen. Unter ihnen befand sich beispielsweise ein Routenplaner. Wer diesen nutzen wollte, musste zuvor seinen Vor- und Zunamen nebst Anschrift und E-Mail-Adresse sowie sein Geburtsdatum angeben. Aufgrund der vom Angeklagten gezielt mit dieser Absicht vorgenommenen Gestaltung der Seite sei für flüchtige Leser nur schwer erkennbar gewesen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelte, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Betätigung der Schaltfläche "Route berechnen" führte letztlich nach einem nur am unteren Seitenrand am Ende eines mehrzeiligen Textes klein abgedruckten Hinweises zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements, das dem Nutzer zum Preis von 59,95 Euro eine dreimonatige Zugangsmöglichkeit zu dem Routenplaner gewährte. Dieser Fußnotentext konnte in Abhängigkeit von der Größe des Monitors und der verwendeten Bildschirmauflösung erst nach vorherigem Scrollen gesehen werden.

Wenn die Widerrufsfrist für solche Vertragsabschlüsse nach zwei Wochen abgelaufen war, meldete sich der Seitenbetreiber plötzlich mit einer Zahlungsaufforderung. Wer nicht zahlte, erhielt in einigen Fällen zudem Schreiben von Rechtsanwälten, in denen ihnen mit einem Eintrag bei der Schufa gedroht wurde.

Das Landgericht hat den Angeklagten im Hinblick auf die einmalige Gestaltung der Seite nur wegen einer Tat und im Hinblick darauf, dass die Ursächlichkeit der Handlung für einen konkreten Irrtum eines Kunden nicht nachgewiesen sei, nun wegen versuchten Betrugs verurteilt.

Der BGH lehnte es ab, den Antrag auf Revision des Urteils gegen den Betrüger zu akzeptieren. Durch die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite sei die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert worden, hieß es. Bereits dies stelle eine Täuschungshandlung dar. In Verbindung damit, dass die dreimonatige Nutzungsmöglichkeit nach dem Vertragsabschluss für den Nutzer praktisch wertlos war, sah der BGH in der Tat sogar einen versuchten Betrug.

Quelle : http://winfuture.de