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Die umstrittene 2. Stufe der Urheberrechtsreform kommt weiter nicht voran. Hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung der Eckpunke für den so genannten 2. Korb im September noch gehofft, die Novelle bis zur zweiten Hälfte 2005 unter Dach und Fach bringen zu können, dürfte sich jetzt der Bundestag vor dem Sommer wohl kaum noch mit dem Vorhaben beschäftigen. Denn der Kabinettsbeschluss zur Verabschiedung des Regierungsentwurfs lässt weiter auf sich warten. Er sollte ursprünglich bereits Ende vergangenen Jahres erfolgen. Ein konkreter Termin dafür steht aber nach wie vor nicht fest.
Eine offizielle Begründung für die Verzögerungen gibt es nicht. In der Hauptstadt hört man hinter vorgehaltener Hand nur, dass die Bundesregierung erst noch die für Rot-Grün kritische Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai abwarten wolle. Vorher sei eine öffentliche Auseinandersetzung über heikle Punkte wie die künftige Regelung von Vergütungspauschalen, gegen die von Industrieseite insbesondere der Branchenverband Bitkom Sturm läuft, tunlichst zu vermeiden.
Ein "fertiger" Regierungsentwurf für das Reformprojekt kursiert seit über einem Monat in Berlin. Im Unterschied zum zuletzt bekannt gewordenen Papier fürs Kabinett, in dem das Justizministerium überraschend die vorgesehene Klausel zur Straffreiheit privater Nutzer bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen wie dem Download einer kleinen Zahl von Songs aus Tauschbörsen auf die "Versorgung" von Freunden und Bekannten ausweitete, enthält die aktuelle Version nur noch kosmetische Änderungen. Hauptsächlich wurde im Paragraph 52b, der Bibliotheken fürs digitale Zeitalter fit machen will, eine Einschränkung gestrichen. So sollen Bücherhallen künftig mehr Exemplare eines Werkes an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich machen dürfen, als der Bestand der Einrichtung eigentlich umfasst.
Der Lobbystreit geht trotz der Verschleppung der Beratung munter weiter. So schießt sich hauptsächlich die Filmindustrie weiter gegen die von ihr als "Raubkopierer-Klausel" bezeichnete Bagatellregelung ein. Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher, sprach gegenüber heise online von einem "erneuten Schlag ins Gesicht der Urheber". Die Filmindustrie moniert weiter, dass der umstrittene Paragraph 106 ein europäischer Alleingang wäre. Während die Sozialisten in Spanien gerade einen Aktionsplan gegen Piraterie ins Leben gerufen hätten, gehe Deutschland den entgegengesetzten Weg. Ein Dorn im Auge ist den Filmverleihern zudem, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder auf der CeBIT Gespräche mit dem Bitkom über die Vergütungsregelungen ankündigte, während ihre Interessen nicht vergleichbar ernst genommen würden. Allerdings soll Zypries der Filmwirtschaft bereits signalisiert haben, dass ihr Haus in der parlamentarischen Beratung empfehlen werde, neben Computerprogrammen auch Filmwerke von der Bagatellklausel auszunehmen.
Unterstützung erhalten Hollywood und Co. von Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Geistiges Eigentum im Rechtsausschuss des Parlaments. Ihm gibt die geplante Ausweitung der Bagatellklausel "Anlass zur Besorgnis". Passend zum "Welttag des geistigen Eigentums" am morgigen Dienstag fordert der Jungpolitiker zudem zum wiederholten Male die Bundesregierung auf, "einen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen Internetprovider in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen". Anders müsste ein Rechtehalter nach wie vor über die Strafverfolgungsbehörden gehen, um an die persönlichen Daten eines potenziellen Rechtsverletzers zu gelangen.
Kritik grundsätzlicherer Art übt zudem Martin Vogel, Mitglied der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Für ihn verbirgt sich im Entwurf für den 2. Korb ein Unterfangen zu einem "in der Geschichte des Urheberrechts einmaligen Abbau von Schutzrechten der Kreativen". Aufhänger des Streits ist auch für Vogel die Vergütungspauschale. Er moniert dabei aber im Gegensatz zum Bitkom, dass für die Urheber nicht genug Geld eingesammelt werde und sich Schriftsteller schon einmal mit Hartz IV anfreunden sollten. Die Ursache sieht er darin, dass das Justizministerium nur noch Geräte, die tatsächlich zur Vervielfältigung benutzt werden, bei der Festlegung der Vergütung heranziehen will. Damit werde den für das Inkasso und die Verteilung zuständigen Verwertungsgesellschaften die Beweislast und folglich die Einholung extrem teurer Gutachten aufgebürdet. Vogel fordert ein Moratorium bei der Novelle, um sich auf ein "starkes, schöpferbezogenes Urheberrecht im Sinne der Verfassung" besinnen zu können.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/58981
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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch entschieden, dass auch für Drucker urheberrechtliche Abgaben zu zahlen sind. Darauf weist heute der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in einer Mitteilung hin. Bereits Ende vorigen Jahres war das Stuttgarter Landgericht zu dem Urteil gekommen, dass Drucker abgabenpflichtig sind. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen Hewlett-Packard und andere Druckerhersteller. Das Unternehmen werde gegen das Urteil voraussichtlich Revision einlegen, teilt Bitkom mit. Die endgültige Entscheidung müsse dann der Bundesgerichtshof treffen.
Mit dem aktuellen Urteil entferne sich Deutschland immer weiter von den Standards in Europa, erklärt Bitkom. "Kein anderes europäisches Land belastet die Hersteller von Druckern mit urheberrechtlichen Abgaben", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Wir brauchen neue Vorgaben des Gesetzgebers, um die Abgaben auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und die Belastung kalkulierbar zu machen."
Die Druckerhersteller halten die von der VG Wort geforderten Abgaben in Höhe von 10 bis 300 Euro pro Drucker für nicht berechtigt. "Drucker sind keine Kopiergeräte und werden von den Verbrauchern nicht zu Kopierzwecken gekauft", sagt auch Rohleder. Das geltende Recht sehe aber nur Abgaben für Geräte vor, die zum Kopieren bestimmt sind. Rohleder schätzt, den Druckerherstellern drohten Zahlungen von rund 350 Millionen Euro, sollte das Urteil der Vorinstanz Bestand haben. "Preiserhöhungen würden dann unvermeidlich."
Quelle : www.heise.de
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Wann kommt eigentlich die Kugelschreiber-Abgabe >:(
Damit kann man ja auch geschützte Texte abschreiben...
Tinte, Gänsefeder, au weia ::)
Leuchttische, Schreib-, Paus- und Kohlepapier...
Schreibtischlampen (statt Scanner-Röhren) ???
Brille und Lupe?
Ist ein Photoapparat insofern nicht auch zur Kopie geschützter Werke geeignet :o
Und das menschliche Gedächtnis?
Frag' den Lausch-Otto, wir sind doch sowieso schon alle Terrorismus-verdächtig...
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EU-Parlamentarier aus dem Rechtsausschuss sehen sich nach einer öffentlichen Anhörung am heutigen Montag in Brüssel gut gerüstet für die 2. Lesung der hart umkämpften Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" Anfang Juli. "Die Experten haben uns den Rücken gestärkt", erklärte Maria Berger, die für die Sozialdemokraten im Ausschuss sitzt, gegenüber heise online. "Alle haben empfohlen, eine genaue Definition in der Richtlinie vorzunehmen, was patentierbar ist und was nicht", betonte die Österreicherin. Die übereinstimmende Meinung sei auch gewesen, dass das TRIPS-Abkommen (Trade Related Intellectual Property Rights) der Welthandelsorganisation (WTO) keinen Patentschutz für Software an sich verlangt.
In jüngster Zeit hatten Softwarepatentbefürworter insbesondere aus der Großindustrie wiederholt behauptet, dass der Text der 1. Lesung des Parlaments sowie die auf dem Tisch liegenden Änderungsanträge für die 2. Runde mit der internationalen Vereinbarung nicht kompatibel sei. Aus TRIPS könne man tatsächlich viel herauslesen, weiß das grüne Rechtausschussmitglied Eva Lichtenberger. Dem Parlament komme daher aber gerade die entscheidende Rolle zu, die künftige Lesweise des Abkommens mit zu beeinflussen.
Einige Klarstellungen für die Parlamentsversion brachte unter anderem Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, ins Spiel. Demnach sollten die Abgeordneten den für eine Patentierung erforderlichen und am heftigsten diskutierten "technischen Beitrag" genauer fassen, um den Interpretationsraum des Europäischen Patentamtes einzuschränken. Geliefert werden müsste laut Hilty von einer schützenswerten computergestützten Erfindung "eine neue lehrende Erkenntnis über die kausalbedingten Beziehungen bei der Nutzung kontrollierbarer Naturkräfte zum Erzielen eines vorhersagbaren Ergebnisses".
Patente etwa auch auf Verfahrensweisen würden damit zwar zunächst prinzipiell möglich, da letztlich eine Einsicht in physikalische Wirkungen gefordert wird. Um eine "exzessive Patentierungspraxis" aber zu verhindern, schlägt Hilty ähnlich wie bei biotechnologischen Erfindungen vor, dass nur Beiträge zu einer ganz spezifischen Anwendung oder Funktion geschützt werden dürfen. Ferner sollte nach Ansicht des Professors "in machen Fällen" die Herausgabe des entsprechenden Quellcodes Bedingung für die Gewährung eines Patentes sein, um den allgemeinen Veröffentlichungspflichten zu genügen. Laut Hilty soll ferner ein Computerprogramm keine patentierbare Erfindung darstellen, wenn es allein den Einsatz eines Rechners, Netzwerks oder eines programmierbaren Apparates einschließt und jenseits der normalen Interaktionen zwischen diesen Komponenten keinen technischen Effekt hat.
Für Lichtenberger kommt es jetzt darauf an, dass sich die Parlamentarier mit der Masse der 216 Änderungsanträge (PDF) "nicht gegenseitig aus dem Feld werfen". Zu kurz gekommen sind ihr in der Debatte noch die Verbraucherrechte. Die Interoperabilität und Kompatibilität müsse gewährleistet werden, da die Nutzer sonst nicht unterschiedliche Geräte und Programme kombinieren könnten. Dazu bedürfe es gemeinsamer Schnittstellen. "Gerade hier haben große Hersteller wie Microsoft einen Weg entdeckt, um ihre dominante Marktposition zu vergrößern", warnt die Österreicherin vor einer Stärkung dieser Praktiken durch einen zu weiten Patentschutz. Auch für den Mittelstand stelle dies eine Bedrohung dar.
Auch der Ausschuss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (Coreper), der die Sitzungen des EU-Rates vorbereitet, beschäftigt sich seit Freitag wieder mit dem heißen Eisen. Die Regierungsvertreter haben eine Prüfung der Parlamentseingaben zu ihrer eigenen Richtlinienversion in Angriff genommen, die sie im März nur mit einer Gewalt-Tour über die Runden brachten. Die Luxemburger Präsidentschaft geht demnach davon aus, dass die Abgeordneten das Konstrukt des Ministergremiums ablehnen und es zu einer Vermittlungsrunde nach der 2. Lesung kommt. Sie könnte sich aber auch für einen inoffiziellen Annäherungsversuch an den Rechtsausschuss vor der Abstimmung rüsten wollen.
Zu einer Demonstration gegen das "Trojanische Pferd" der Ratslinie rufen derweil für den 2. Juni die belgische Association Electronique Libre und OpenStandaarden nach Brüssel. Unterstützt wird die Aktion, die von einer Webdemo mit Bannern begleitet werden soll, unter anderem vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) sowie den Grünen. Mitorganisator Mark Vandenborre hofft auf eine "Mobilisierung quer durch ganz Europa, damit die Patentlobby nicht mit ihrer Desinformationskampagne Erfolg hat."
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59802
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Käufer von Multifunktionsgeräten wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion müssen künftig möglicherweise tiefer in die Tasche greifen. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard (HP) zur Zahlung von Abgaben auf die Geräte nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft Wort Recht und sprachen ihr zunächst 1,4 Millionen Euro zu. Das Gericht ließ laut einer heutigen Mitteilung Revision vor dem Bundesgerichtshof zu (Az.: 4 U 19/05). Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte vor zwei Monaten auch im Streit um Abgaben für Drucker zwischen den gleichen Parteien zu Gunsten der VG Wort entschieden.
Der Industrieverband Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) kritisierte das aktuelle Urteil und betonte, dass es bei dem Rechtsstreit um die Höhe der Abgaben gehe. "Wir streiten nicht über das Ob", sagte ein Bitkom-Sprecher in Berlin. Die nach dem Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Abgaben von 38,35 bis 613,56 Euro je Gerät seien von der Industrie nicht zu bezahlen. Damit entstünden jährliche Zusatzkosten von 120 Millionen Euro, teilte Bitkom mit. Die Hewlett-Packard GmbH in Böblingen kündigte Revision gegen das Urteil an.
Die Verwertungsgesellschaft Wort, die die Abgaben an Wortautoren und deren Verleger auskehrt, begrüßte das Urteil. Die Höhe der Abgabe ist nach Angaben des Gerichts abhängig von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gerätes. Mit der Pauschale, die jeder Käufer sonstiger Vervielfältigungsgeräte in Deutschland automatisch mit dem Kaufpreis bezahlt, wird das Recht vergütet, im gesetzlichen Rahmen Text- und Bilddokumente für private Zwecke zu kopieren. Die VG Wort verwaltet Urheberrechte für mehr als 300.000 Autoren und 7000 Verlage in Deutschland.
"Wir müssen uns fragen, ob in Deutschland noch Multifunktionsgeräte verkauft werden können", sagte HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder betonte, die Höhe der Abgabe stehe in keinem Verhältnis zum Preis der Geräte. Er wies darauf hin, dass es in anderen Ländern Gebühren dieser Art nicht gebe und der deutsche Standort geschwächt werde. Kunden könnten die Geräte künftig im Ausland kaufen.
Führende Anbieter wie Brother, Canon, Epson, Lexmark und Xerox sowie Kyocera Mita verlangten in einer gemeinsamen Stellungnahme eine Modernisierung des Urheberrechts. Gerätepreis und Abgaben müssten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, hieß es. Farb-Multifunktionsgeräte würden im Handel bereits für weniger als 100 Euro angeboten. Bestätigt der BGH das Urteil, würden sich die Preise nach Angaben der Hersteller nahezu verdoppeln.
Quelle : www.heise.de
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Nach den Massenanzeigen gegen Spiele-Downloader fordern Staatsanwaltschaften eine Bagatellgrenze im Urheberrecht für Tauschbörsen-Nutzer. Andernfalls sehen sie sich bei der Verfolgung schwerwiegender Straftaten massiv behindert. Die Ermittlungsbehörden unterstützen damit einen Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin hatte in ihrer Vorlage für den umstrittenen Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes einen entsprechenden Gesetzesvorbehalt eingebaut. Demnach sollten rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei bleiben, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden. Vor den Neuwahlen hatte die Bundesregierung den intern umstrittenen Entwurf zwar nicht mehr verabschiedet, Zypries ist jedoch auch in der geplanten Großen Koalition als Justizministerin vorgesehen, sodass der Zwist um den so genannten "2. Korb" der Urheberrechtsreform schon jetzt wieder heftiger wird.
Johannes Klingsporn etwa, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher (VdF), hat seine Kritik an der so genannten Bagatellklausel gegenüber heise online verschärft: "Eine Raubkopierer-Klausel wäre grundfalsch und legalisiert potenziell milliardenfachen Diebstahl." Es gebe keinen Grund, den Klau geistigen Eigentums gegenüber der Entwendung physischer Gegenstände zu privilegieren. Der VdF unterstützt ganz in diesem Sinne seit längerem die in die Jahre gekommene Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher".
Insbesondere die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stöhnt dagegen über inzwischen 20.000 Anzeigen, die bei ihr hauptsächlich wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße im Peer-2-Peer-Netzwerk eDonkey im Zusammenhang mit Downloads von Spielen des Karlsruher Herstellers Zuxxez eingegangen sind. Angefeuert wird die Anschwärz-Maschinerie von der Firma Logistep, die im Auftrag ihrer Klienten IP-Adressen verdächtiger Nutzer in Tauschbörsen aufspürt. Ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft beklagte gegenüber dem Focus, dass die Abarbeitung der Vorgänge "mindestens sechs Monate" in Anspruch nähme, "vielleicht aber auch deutlich mehr". Doch auch andere Strafverfolgungsbehörden sehen sich längst überfordert, da die Musik- und die Filmindustrie sie ebenfalls permanent mit Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet füttern. Ermittlungen seien nur noch sinnvoll, wenn jemand "1000 oder mehr Lieder online offeriere", drängen Behördenvertreter laut Focus auf klare Grenzziehungen bei der Rechtsnovelle. Es sei nicht zu schaffen, zehntausende deutsche P2P-Nutzer zu bestrafen.
In der Entertainment-Branche wird der Schwarze Peter für den erzeugten Unmut an Zuxxez abgeschoben. So gibt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zwar einerseits die Parole "Keine Toleranz" gegen Raubkopierer aus, andererseits betonte Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung, gegenüber heise online: "Nach wie vor sieht die GVU von nicht ausdifferenzierten Massenanzeigen ab." Die Ermittler und Justiziare der Organisation würden den Behörden keine rein auf Computerprogramme gestützte Informationen liefern, sondern eine "umfassende und aussagekräftige Beweislage". So habe man sich als verlässlicher Partner etabliert, was Erfolge wie im FTPWelt-Fall zeigen würden. Man dürfe daher nicht einfach "jegliche Initiativen zum Schutz von Entertainment-Produkten in einen Topf werfen." Zuvor hatte sich bereits die Musikindustrie vom Einsatz der Logistep-Methodik distanziert.
Als Ausweg aus der verworrenen Situation bringt Klingsporn erneut die Forderung nach einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für die Rechteinhaber ins Spiel: "Gäbe es einen solchen, müssten nicht in jedem Fall die Staatsanwaltschaften beschäftigt werden." Momentan sei die Einschaltung der Behörden jedoch der einzige Weg, um gegen Raubkopierer juristisch effektiv vorgehen zu können. Provider und Rechtsexperten fürchten statt der skizzierten Entlastung der Staatsanwaltschaften jedoch eine um sich greifende Willkür der Rechteinhaber sowie schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit dem auch in der Politik umstrittenen Auskunftsanspruch. Die Staatsanwaltschaften verweisen zudem darauf, dass eine Providerauskunft oft wenig weiter helfe. Denn selbst wenn daraus hervorgehe, dass aus einer bestimmten Wohnung zu einer bestimmten Zeit urheberrechtlich geschütztes Material ins Netz eingeschleust worden sei, würden in einem solchen Fall dann häufig sämtliche Familienmitglieder die Rechtsverletzung leugnen.
Quelle : www.heise.de
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Paris hat sich lange Zeit gelassen mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001. Nun will die französische Regierung aber einen entsprechenden Gesetzesentwurf über den Schutz von Copyright und benachbarten Rechten in der Informationsgesellschaft (DADVSI) in einem parlamentarischen Eilverfahren zwei Tage vor Weihnachten durchs Abgeordnetenhaus jagen. Das Papier an sich hat es in sich, da es stärker noch in als etwa hierzulande Kopierschutzmaßnahmen zusätzlich rechtlich sanktionieren und das Umgehen der technischen Blockaden kriminalisieren will. Verbände und Firmen der Unterhaltungsindustrie haben überdies einen Änderungsantrag lanciert, mit dem Software für den Dateitransfer verboten würde, die Rechtsverletzungen nicht technisch von vornherein verhindert. Davon erwarten Experten gravierende Auswirkungen auf Open Source.
Laut des Gesetzesvorschlags drohen Nutzern, die ohne Erlaubnis der Rechtehalter Programme zum Kopierschutzknacken verwenden, künftig Haftstrafen bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von 300.000 Euro. Verboten werden soll auch der Einsatz freier Software zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC, da diese etwa den Zugriff auf DVDs mit DeCSS-Verschlüsselung erlauben. Wer direkt oder indirekt wissentlich Informationen über Werkzeuge verbreitet, die mit dem Gesetz kriminalisiert werden, soll ebenfalls bestraft werden. Diese über die EU-Richtlinie hinausgehende Gesetzespassage würde laut des französischen Info-Centers EUCD.info (European Copyright Directive) "die Türen für Zensur öffnen". Die freie Meinungsäußerung nicht nur von Autoren freier Software, sondern auch die von Sicherheitsexperten, Akademikern und Journalisten sieht das Aufklärungsforum damit "direkt in Gefahr". Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Kriminalisierung von Nutzern vor, die Hinweise zum Entfernen digitaler Wasserzeichen geben.
EUCD.info befürchtet ferner eine Vertiefung der Kluft in der französischen Gesellschaft zwischen Bürgern, die sich den Zugang zu kommerziellen digitalen Informationen noch leisten können, und solchen, denen dieses finanzielle Privileg nicht gegeben ist. Erstmals würde es nämlich in der Macht der Verleger oder Produzenten stehen, allen, die keine Nutzungslizenzen erwerben, das private Kopieren zu untersagen. Generell sehe die Gesetzesinitiative vor, viele der noch legalen alltäglichen Nutzungsformen digitaler Güter massiv zu beschneiden. Ein Dorn im Auge sind Bürgerrechtlern, die vor der "schlimmsten Urheberrechtsgesetzgebung in Europa warnen", zudem Bestimmungen wie die zwangsweise Implementierung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in die Übertragungen von Online-Radios sowie der geplante Aufbau für ein universelles Filtersystem bei den Providern. Damit könnte etwa nach E-Mails Ausschau gehalten werden, so die Befürchtungen, welche Anhänge mit illegal kopierten MP3s transportieren.
Besondere Empörung hat ein kürzlich eingebrachter Änderungsvorschlag an dem bisherigen Entwurf ausgelöst, dem zufolge Software für die Übertragung kopiergeschützten Materials ohne die Integration von Wasserzeichen oder DRM verboten werden soll. Laut EUCD.info stammt der Antrag direkt aus den Rechtsabteilungen des Medienkonglomerats Vivendi Universal, der Business Software Alliance (BSA) sowie der Verwertungsgesellschaft SACEM, dem französischen Pendant zur GEMA. Betroffen sehen die Kritiker von der "surrealistischen" Klausel neben Chat-Programmen sämtliche Server-Software und -Protokolle wie Peer-2-Peer, HTTP, FTP oder SSH. Da alle Applikationen angesprochen würden, welche für das Verfügbarmachen geschützter Dateien in Frage kommen, könnte dies auch den Praktiken zur Veröffentlichung freier Software einen Todesstoß versetzen, warnt EUCD.info. Dies hätte verheerende Auswirkungen auf die Innovation.
Laut der Free Software Foundation Frankreich (FSFF) haben das französische Kultusministerium und Verlegerverbände der Musikindustrie die Programmierer freier Software bereits darauf hingewiesen, dass sie auf Grund der vor der Verabschiedung stehenden Regeln ihre Lizenzen überarbeiten müssten. SACEM soll zudem pauschal einen "Stopp der Veröffentlichung freier Software" gefordert haben. Die FSFF sorgt sich daher um einen möglichen "Bann" von Programmen mit frei verfügbarem Quellcode. Chancen für eine ernsthafte parlamentarische Debatte über das Gesetz sieht die Vereinigung nur noch für den Fall gegeben, dass das Kabinett die Eilbedürfnis des Verfahrens zurücknimmt. Andernfalls seien die "unsäglichen Kontrollbestimmungen" im Interesse der großen Konzerne kaum mehr aufzuhalten.
Quelle : www.heise.de
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Europäische Verleger haben auf einer Tagung in Brüssel Regulierungen gefordert, durch die die Herausgeber von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und anderen Druckerzeugnissen im digitalen Zeitalter bestehen können. So solle auch die Pressefreiheit gesichert werden, heißt es in einer Mitteilung. Die Verlagsbranche fordert vor diesem Hintergrund Respekt vor "geistigem Eigentum" und streicht hier besonders von Google angeblich ausgehende Gefahren hervor. An der Konferenz haben auch die EU-Kommissarinnen Viviane Reding und Margot Wallström teilgenommen.
Der Vorsitzende des Verlegerverbands European Publishers Council (EPC), Francisco Pinto Balsemão, meint laut Medienberichten, Google und andere Unternehmen würden mit ihren Geschäftsmodellen das bisherige Copyright-Modell umkehren und ihre Umsätze auf Kosten anderer machen. Durch frei verfügbare Inhalte würden die Verbraucher ins Internet gezogen. Dies müsse sich ändern. Balsemão unterstützt das Vorgehen der französischen Nachrichtenagentur AFP, die Anfang dieses Jahres von Google gefordert hat, AFP-Meldungen aus dem Newsdienst zu entfernen.
Viviane Reding bilanzierte auf dem Treffen die Antworten auf eine Konsultation zur Konkurrenzfähigkeit des Verlagswesens und hob die Bedeutung eines starken Copyright-Systems hervor. Die beteiligten Verleger hätten sie darauf hingewiesen, dass der Übergang zum elektronischen Publizieren nicht einfach sei. Aus allen der rund 30 eingegangenen Antworten gehe aber Optimismus hervor, dass er gelingen werde. Ein Wettbewerbsvorteil sei dabei, dass die Verlage bestehende Marken nutzen können. Reding beschrieb Marken als "mächtiges Werkzeug". Es gebe bereits Menschen, die sich beispielsweise das Logo des iPod von Apple eintätowieren ließen.
Die Kommissarin riet dazu, Geschäftsmodelle wie die des US-Amerikaners Craig Newmark, der vor zehn Jahren die Website Craig's list installierte, im Auge zu behalten. Newmark behaupte, der Nachrichtenjournalismus habe in der US-Öffentlichkeit an Vertrauen verloren. Er setze nun auf "Bürgerjournalismus" mit Hilfe von Bloggern. Solche und andere Versuche könnten zu neuen Geschäftsmodellen führen. Newmark schrieb kürzlich in seinem Weblog, er sehe Bürgerjournalismus als Ergänzung zum "Mainstream-Journalismus".
Quelle : www.heise.de
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Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat nach eigenen Angaben einen erneuten Erfolg vor Gericht erstritten: Das Oberlandesgericht München bestätigte in einem Urteil, dass für PCs eine Urheberrechtspauschale von 12 Euro zu zahlen ist, da die PCs für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden können. "Mit der Entscheidung wird das Recht der Bürger auf privates Kopieren erneut nachhaltig gestärkt", betonte die VG Wort. Mit der Urheberrechtspauschale seien dann "alle gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen mit Hilfe des PC abgedeckt: "Diese Regelung ist zwar enttäuschend für die Urheber, aber durchaus im Sinne der Verbraucher: Die Pläne der Industrie, eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen urheberrechtlich geschützten Inhaltes durch Digital Rights Management-Systeme einzuführen, würden Verbraucher um ein Vielfaches höher belasten", werklärte VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar in einer Mitteilung.
Der Rechtsstreit zwischen der VG Wort und Fujitsu Siemens zieht sich schon einige Zeit hin. Der PC-Hersteller war im Oktober 2003 von der Verwertungsgesellschaft auf eine Abgabe von 30 Euro pro Komplett-PC verklagt worden. Bereits im Februar 2003 hätten Fujitsu-Siemens und Druckerhersteller laut einem Vorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt München 12 Euro pro Gerät zahlen sollen. Dagegen hatten sich die Hardwarehersteller verwehrt. Das OLG München bestätigte nun eine Entscheidung des Landgerichts München.
Fujitsu Siemens zeigte sich wie zu erwarten enttäuscht über das Urteil; der PC-Hersteller will nach Prüfung der Urteilsgründe und Abstimmung mit anderen an dem Verfahren beteiligten Unternehmen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Zugleich forderte Fujitsu Siemens, dass die Arbeit am so genannten 2 . Korb der Urheberrechtnsovellierung wieder aufgenommen werden müsse. Die weitere Novellierung des Urheberrechts war Anfang des Jahres aus dem Takt geraten und verzögerte sich dann auf Grund der Bundestagsneuwahlen weiter.
In der ersten Novellierung des Urheberrechts war erstmals die Umgehung von technischen Maßnahmen zum Kopierschutz untersagt worden. Digitale Medien, die über einen Kopierschutz verfügen, dürfen danach auch für den reinen Privatgebrauch nicht mehr vervielfältigt werden, wenn dafür ein Kopierschutz umgangen wird. Zwar werden solche Kopien nicht strafbar, doch die jeweiligen Rechteinhaber können den Verbraucher zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Das Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen zu kommerziellen Zwecken hingegen ist künftig ein Straftatbestand, ebenfalls ist der Vertrieb oder die Werbung für Kopierschutzknacker verboten. Anbieter sollten nach der Novellierung des Urheberrechts auch über Digital Rights Management individuell die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke abrechnen können. Dies geht Rechteverwertern und IT-Industrie nicht weit genug: Sie präferieren eine generelle Abkehr vom Prinzip der Pauschalvergütung für Privatkopien hin zu einer per DRM gelösten Einzelabrechnung.
Quelle : www.heise.de
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Am heutigen Dienstag startet die Debatte im französischen Parlament über einen umstrittenen Gesetzesentwurf der Regierung in Paris, mit dem Frankreich die EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht umsetzen will. Der Vorschlag geriet Anfang Dezember insbesondere auf Grund von Änderungsanträgen aus Industriekreisen in die Schlagzeilen. Mit ihnen soll Software für den Dateitransfer verboten werden, die Rechtsverletzungen nicht durch eingebaute Kopierblockaden mit Hilfe von Techniken zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) verhindert. Seitdem haben knapp 120.000 Organisationen und Nutzer eine Petition des Info-Zentrums EUCD.info unterzeichnet. Darin fordern sei die Rücknahme des Entwurfs für die Urheberrechtsnovelle (DADVSI) und eine gründliche Diskussion des Vorhabens.
Die Proteste gegen die Inhalte des Gesetzesvorhabens und die plötzliche Eile bei der Verabschiedung kommen von allen Seiten. Allein die Unterhaltungsindustrie, Branchenverbände wie die Business Software Alliance (BSA) oder Verwertungsgesellschaften zeigen sich mit dem Verlauf ihrer Vorarbeiten zufrieden. Gerade bei den Entwicklern freier Software herrschen dagegen Existenzängste vor. "Ich fürchte, dass wir unsere Zelte hier abbrechen müssen", erklärte Dams Nadé, Mitentwickler des Open-Source-Projekts rpm.livna.org, gegenüber heise online. Bisher werde die Domain, über die das Team unter anderem Multimedia-Player für die Linux-Distribution Fedora Core bereithält, in Paris gehostet. Was bei Verabschiedung des Gesetzes durch die Abgeordneten damit passiere, sei unklar. Die Site in einen anderen Teil der "freien Welt" zu verlagern, reiche wohl nicht aus, da Franzosen sich überhaupt nicht mehr an derlei Projekten beteiligen dürften.
"Um den Tod der Privatkopie sicherzustellen, schreibt der Gesetzesentwurf den Einbau von DRM zwingend für alle digitalen Medien und Netzwerkprotokolle vor", erläutert Nadé seine Ängste. "Jede direkte oder indirekte Möglichkeit, DRM zu umgehen, würde streng verboten." Die Folgen für Sicherheitsforscher, Journalisten, öffentliche Bibliotheken und freie Software wären verheerend. Das Abspielen kopiergeschützter DVDs unter Linux etwa würde mit dem Gesetz illegal. Das gelte auch für künftige kopiergeschützte Medienformate. "Wenn man das noch mit den Plänen zur Integration von TCPA-Chips in die PC-Hardware kombiniert, muss man davon ausgehen, dass Linux eines Tages in Frankreich für illegal erklärt wird", spekuliert Nadé. Sollten sich Verwertungsgesellschaften mit ihrem Ruf nach einer Änderung der Lizenzen für freie Software durchsetzen, würde der Entwickler dies als "schwere Zensur" und unwürdig für ein Land empfinden, das sich die Freiheit zu einem Verfassungsgrundsatz auserkoren hat.
Schon vor Bekanntgabe der Änderungsanträge hatte der Computerwissenschaftler und Autor Philippe Aigrain bei einer Anhörung im Herbst vor der Verabschiedung des Gesetzes gewarnt. Die freiwillige Schaffung einer Wissensallmende mit Hilfe tausender Beteiligter im Internet, die eine Basis der kulturellen Entwicklung darstelle, werde durch das Vorhaben bedroht, führte der Unterstützer der "Creative Commons"-Initiative aus. Vor allem dürfe die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht "einem Urteil anheim gestellt werden, das in ein technisches Gerät eingebaut ist". Zumal, wenn die Parameter unter dem Druck "spezifischer kommerzieller Interessen" festgelegt worden seien. Dahinter stehe allein die Angst, dass künftig jeder selbst bestimmen könne, wann er wo und wie sich unterhalten lassen, spielen oder selbst Werke komponieren oder aufnehmen will.
Der französische Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres hat die Pläne derweil verteidigt. Der Entwurf bringt seiner Meinung zwei Werte miteinander in Einklang: die legitime Vergütung der Urheber und die Teilhabe möglichst vieler Bürger an Kultur und Wissen. Die Privatkopie werde gerade erst durch das Gesetz garantiert, indem der Entwurf zunächst einmal die Entstehung neuer Werke sichere. Der Schutz technischer Schutzmaßnahmen erlaube der Wirtschaft, neue Geschäftsmodelle wie den Online-Vertrieb zu Gunsten des Verbrauchers einzuführen, sieht der Minister die Sache positiv. Die von einem Änderungsantrag vorgesehene gesetzliche Verankerung der "abgestuften Antwort" auf Rechtsverletzungen in Tauschbörsen vermeide ferner eine vorschnelle Abstempelung von Nutzern als Verbrecher.
Auf Drängen der Unterhaltungsindustrie praktizieren Provider in Frankreich ein Verfahren, in denen auffällig werdende Filesharer beim Verdacht auf Urheberrechtsverstöße automatisch per E-Mail auf ihre möglichen Vergehen hingewiesen werden. Ändern die ins Visier genommenen Nutzer ihr Verhalten nicht, kann dies bis zum Abzwacken der Netzverbindung führen. Der entsprechende Antrag zur Kodifizierung dieser Praxis sieht nun vor, dass Privatkopierer bei Missachtung der Warnung 150 Euro bis 33.000 Euro Strafe im Wiederholungsfall zahlen müssen. Bei Verstößen im gewerblichen Umfeld drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Ein neu zu etablierender "Mediationsrat" soll als Aufsichtsbehörde über die Ausführung dieses Ansatzes zur Bekämpfung von Raubkopien wachen. Daten- und Verbraucherschützer kritisieren die Praxis als unverhältnismäßig und wehren sich gegen Bestrebungen der EU-Kommission, eine solche Prozedur EU-weit zu implementieren.
Quelle : www.heise.de
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Der Streit um die Reform des französischen Urheberrechts hat eine überraschende Wende genommen: Entgegen dem Ansinnen der Regierung haben sich die Abgeordneten nach dem zweiten Verhandlungstag in der Nacht zum heutigen Donnerstag dafür ausgesprochen, das Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Werke mithilfe einer "Global-Lizenz" nebst Pauschalvergütung für private Zwecke zu erlauben. Für einen entsprechenden Änderungsantrag am Gesetzesentwurf für die Urheberrechtsnovelle (DADVSI) sprach sich im kaum noch besetzten französischen Parlament eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten aus.
Der Korrekturvorschlag will eine von den Providern zu entrichtende, in ihrer Höhe nicht genau bezifferte Pauschalabgabe für die P2P-Nutzung einführen, wie sie hierzulande unter dem Stichwort "Kulturflatrate" seit längerem diskutiert wird. Sie soll in Form eines "alternativen Kompensationssystems" die Vergütung von Künstlern beim Download ihrer Werke aus Tauschbörsen sicherstellen. Die Abgabe wird an die französische Verwertungsgesellschaft SACEM gezahlt. Das GEMA-Pendant soll dann für die Aufteilung des Kuchens sorgen. Eingebracht hatte den Vorschlag Alain Suguenot von der konservativen Regierungspartei Union pour un Mouvement Populaire (UMP). 30 von 577 Parlamentariern stimmten für seinen Antrag, 28 dagegen.
Im Kern geht es in der Ergänzung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf um die Sicherung der Privatkopie. Es untersagt Urhebern und Verwertern, "die Reproduktion von Werken für die private Nutzung aus einem Kommunikationsdienst zu verbieten". Das Medienformat oder der Datenträger sollen dabei keine Rolle spielen. Zuvor hatte Christian Paul von den Sozialisten die Abgeordneten rhetorisch zu einer "Reise in die Tiefen der digitalen Hölle" entführt und sich darüber beklagt, dass gekaufte CDs aufgrund technischer Kopierschutzmaßnahmen "auf einem Abspielgerät dieser oder jener Marke nicht mehr gelesen werden" könnten. Songs, die man auf einer kommerziellen Musik-Plattform erwerbe, könne man aufgrund Kompatibilitätsproblemen ebenfalls nicht beliebig anhören. Die Frage, inwieweit die Privatkopie auch gegen technische Schutzmaßnahmen durchsetzbar sein soll, haben die Abgeordneten noch nicht erörtert.
Die ursprünglichen Pläne von Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres zur Verschärfung des Urheberrechts haben mit dem Votum einen Rückschlag erlitten. Er hatte zunächst eine strenge Bestrafung illegaler Filesharer gefordert und bei Rechtsverstößen im gewerblichen Ausmaß Strafen bis zu 300.000 Euro sowie drei Jahre Gefängnis ins Spiel gebracht. Die Debatte um den Gesetzesentwurf, die heute Abend fortgesetzt werden soll, verlief bisher insgesamt sehr hitzig. Die Sozialisten hatten etwa zunächst vergeblich versucht, eine komplette Zurückweisung der Novelle zu bewirken. Sie begründeten dies damit, dass sehr viele Änderungsvorschläge eingegangen seien, die zum Teil neue Straftatbestände schaffen und bisheriges Recht zu umgehen versuchen würden. Mehrere Abgeordnete hatten zudem ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass man künftig eine CD oder DVD, die unter Windows gelesen werden könne, nicht mehr unter Linux abspielen dürfe. Die grüne Martine Billard hatte von einem "Krieg gegen freie Software" gesprochen. Ob das Gesetzespaket unter diesen Umständen in der heutigen Sitzung noch komplett verabschiedet werden kann, ist unwahrscheinlich.
Von Vertretern der Unterhaltungsindustrie kommt derweil heftige Kritik an der nächtlichen Befürwortung einer Kulturflatrate. Die Parlamentarier "wissen nicht, was sie tun", empört sich Jean-Baptiste Soufron vom französischen Filmverleih Gaumont. Viele Existenzen in der Musik- und Filmindustrie stünden vor dem Aus. Die Association Des Audionautes, die gegen die Kriminalisierung von Tauschbörsen-Nutzern kämpft, hat das Votum dagegen begrüßt. Endgültig ist die Entscheidung noch nicht: Der Änderungsvorschlag kann in der weiteren Debatte des Gesetzes noch einmal zur Abstimmung kommen oder vom Senat zurückgewiesen werden.
Quelle : www.heise.de
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Nicht nur VLC, auch andere freie Software wird durch diesen Schwachsinn massiv bedroht!
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Die französische Regierung ist mit ihrem Plan gescheitert, die heftig umstrittene Reform des Urheberrechts noch vor Jahresende abzuschließen. Nach drei langen Sitzungstagen haben die Abgeordneten des französischen Parlaments die 1. Lesung des Gesetzesentwurfs für die Urheberrechtsnovelle (DADVSI) und der dazu eingegangen rund 200 Änderungsanträge am späten Abend des gestrigen Donnerstags unterbrochen. Am 17. Januar 2006 soll weiter verhandelt werden.
Im Zentrum der letzten Debatte vor der Weihnachtspause stand die Frage des rechtlichen Schutzes von technischen Kopierschutzblockaden. Er wird prinzipiell von der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgeschrieben, um dessen verspätete Umsetzung ins nationale Recht es bei dem Gesetzesvorhaben geht. Das französische Parlament will hier aber anscheinend – im Unterschied zum Deutschen Bundestag -- die gebliebenen Spielräume voll ausnutzen und die aus Brüssel vorgegebenen Regelungen nicht Eins zu Eins übernehmen. So haben die Abgeordneten gestern etwa einen Änderungsantrag angenommen, wonach die Schutzmassnahmen die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Abspielgeräten nicht verhindern dürfen. Dieser Zusatz soll aber nur gelten, solange die Nutzungsbedingungen eines Werks nicht beeinträchtigt werden.
Generell wollen die französischen Abgeordneten den schwammigen Begriff der "technischen Schutzmaßnahmen" im Gesetz selbst näher definieren, konnten sich dabei aber noch nicht auf genaue Vorgaben einigen. Ausgeschlossen haben sie bereits, dass auch Protokolle, Dateiformate oder Methoden zur Verschlüsselung an sich bereits als Kopierschutz gelten. Eine Ausnahme gilt hier nur bei verschlüsselten Fernsehprogrammen. Viel Zeit beansprichte in der gestrigen Sitzung zudem eine Debatte über freie Software und die Monopolstellung von Microsoft. Der Sozialist Christian Paul bemühte sich vor der Endrunde zudem, den Horizont von Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres zu erweitern: Er schenkte ihm das Buch "Die Zukunft der Ideen" des Stanforder Rechtsprofessors Lawrence Lessig, der seit langem für eine Öffnung des Copyrights eintritt.
In der Nacht zum Donnerstag hatten die Abgeordneten der Regierungsbank bereits arge Sorgen bereitet, weil sie entgegen der Vorlage des Ministers das Recht auf die Privatkopie stärken und eine Art "Kulturflatrate" für die Nutzung von Tauschbörsen einführen wollen. Das Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Songs oder Videos soll damit durch die Bezahlung einer Pauschalgebühr erlaubt werden. Gestern stellten sie nur noch klar, dass Software von der weitgehenden Regelung zur Privatkopie ausgenommen bleibt. Zudem waren sich die Parlamentarier einig, dass die Urheberrechte 50 Jahre lang nach der Schaffung eines Werkes gelten sollen. Der französische Senat muss die Vorlage der Abgeordneten aber noch absegnen.
Die Debatte über einen Großteil der Gesetzesartikel und Änderungsanträge steht zudem noch aus. Der Schweizer Blogger Philipp Imhof, der die Urheberrechtsnovelle detailliert in seinem Online-Journal begleitet, geht davon aus, dass die Parlamentarier auch dabei für einige Überraschungen gut sein könnten: "Frankreich hat 2003 gegenüber den USA schon einmal bewiesen, dass es kein Mitläufer ist. Nun hat es erneut die Gelegenheit dazu. Die Grande Nation hat es in der Hand: Sie kann nach über 300 Jahren eine neue Revolution durchführen oder vor der Unterhaltungsindustrie einen Bückling machen."
Quelle : www.heise.de
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) übt harsche Kritik an dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf für ein neues Urheberrecht. Der vzbv sieht in der geplanten Reform eine Gefahr für die Wissensgesellschaft; Bildung, Forschung und Unterricht würden ausgebremst, harmlose Nutzer von Privatkopien kriminalisiert.
Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv, nennt den Gesetzentwurf unbrauchbar, "weil er legitime Privatkopien fast automatisch zu illegalen Raubkopien macht und Schulen und Universitäten vom digitalen Wissen abschneidet".
Der vorgelegte Entwurf entspreche in weiten Teilen den Plänen der alten Bundesregierung, wurde aber wegen der angekündigten Neuwahlen nicht mehr vom Kabinett verabschiedet.
Er sieht vor, das der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken, eine Art digitale Fernleihe, nur noch dann erlaubt ist, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Welchen Preis diese Angebote haben, spielt dabei keine Rolle. Dem elektronischen Dokumentenversand, in den das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro investiert hat, werde damit die Grundlage entzogen, kritisieren die Verbraucherschützer.
Der Entwurf ignoriere zudem die Forderungen vieler Schulen und der Kultusministerkonferenz, endlich für Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Werke im Unterricht zu sorgen. Das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht wurde erst 2003 neu geschaffen, ist aber bis Ende 2006 befristet. Für Schulen sei unklar, ob beispielsweise das Einstellen von Inhalten in schulinterne Netzwerke künftig illegal sein wird.
Der vzbv kritisiert zudem, dass die geplante Urheberrechtsnovelle das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, fast vollständig aushöhlt. "Der Käufer einer Musik-CD wird keinen Anspruch haben, die Stücke auch auf seinen MP3 Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat", so von Braunmühl.
Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen in Zukunft verboten sein, wenn eine "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde". Gemeint ist vor allem der Download von Werken aus dem Internet. Die Formulierung könne aber zu gefährlichen Konsequenzen für Nutzer führen, warnt der vzbv: "Vor dem Download einer Datei müsste der Nutzer in Zukunft prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Ist dies 'offensichtlich' nicht der Fall, ist der Download strafbar oder zumindest rechtswidrig. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote 'offensichtlich rechtswidrig' sind, bleibt schleierhaft."
Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird die Möglichkeit zur Erstellung privater Kopien digitaler Inhalte durch Digital Rights Management (DRM) erheblich eingeschränkt. Dabei treffe DRM ausschließlich harmlose Privatnutzer - gewerbliche Raubkopierer wüssten genau, wie sich DRM-Systeme ausschalten lassen, heißt es von Seiten des vzbv. Der Verband befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur: "Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen."
Zugleich wendet sich der vzbv gegen die Pläne zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Urheberrechten, sieht vor, Inhabern von Urheberrechten einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider auf Herausgabe von Nutzerdaten einzuräumen. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unzumutbare Einschränkung des Datenschutzes von Internetnutzern. Es sei völlig ausreichend, wenn Staatsanwälte im Verdachtsfall die Daten von Beschuldigten ermitteln können.
Quelle : www.golem.de
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Die Geräteindustrie zeigt sich weitgehend zufrieden über den neuen Anlauf des Bundesjustizministeriums zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform. "Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung zu einem zeitgemäßen Urheberrecht", begrüßt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Branchenverbands Bitkom, die geplanten Änderungen. Dem Lobbyisten erscheint insbesondere die vorgesehene Begrenzung der Pauschalabgabenhöhe auf einen Prozentsatz vom durchschnittlichen Gerätepreis als unerlässlich. Dies helfe, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und Planungssicherheit für die Hersteller zu gewährleisten. Vertreter der Urheber fürchten dagegen einen schrumpfenden Kuchen für ihre Klientel und weitere nervenaufreibende Gerichtsprozesse.
Der vom Justizministerium vergangene Woche an Interessensverbände verschickte Kabinettsentwurf für den so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle sieht vor, dass pauschale Vergütungen fürs private Kopieren nicht mehr durch den Gesetzgeber geregelt werden. Vielmehr sollen sich die Beteiligten anhand verbindlicher Maßgaben selbst darüber einigen, welche Abgabensummen gezahlt werden. Für im Grunde vergütungspflichtig erklärt der Gesetzesentwurf "Typen" von Produkten, die nennenswert zur Vervielfältigung genutzt werden. Die Obergrenze für die Summe der Vergütungsansprüche aller Beteiligten soll nach dem jüngsten Entwurf für einen Gerätetyp fünf Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen dürfen. Bei Multifunktionsgeräten ist eine entsprechend niedrigere Höchstgrenze vorgesehen, wenn die integrierten Funktionstypen "weit überwiegend" nicht fürs Kopieren verwendet werden. Ein freiwilliges Schlichtungsverfahren soll das bisherige Prozedere von Schiedsstelle und langjährigen Gerichtsverfahren ablösen und die Streithähne rascher zu einem Einvernehmen führen.
Grundsätzlich hält das Justizministerium weiter an einem Mix aus der Pauschalabgabe und der mit Techniken zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) möglichen individuellen Vergütung der Urheber fest. DRM könne zu neuen Wegen der Abrechnung führen, aber noch habe sich die Kontrolltechnik mit ihren Kopierschutzvorkehrungen nicht flächendeckend durchgesetzt, lautet der Tenor. Der Bitkom hätte es als "zukunftsweisender" empfunden, wenn die Regierung die Weiche ganz auf die Individualvergütung und DRM umgestellt hätte. Seit langem trommelt der Verband gemeinsam mit einer Vereinigung der Druckerhersteller in diesem Sinne für eine Abschaffung der pauschalen Urheberrechtsabgabe.
Momentan zahlen die Hersteller Abgaben etwa für jeden CD-Brenner in Höhe von 7,21 Euro an die Verwertungsgesellschaften. Diese verwalten die Urheberrechte von Kreativen und schütten die Einnahmen an ihre Mitglieder aus. Für PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte sind die pauschalen Abgaben rechtlich noch umstritten. Vollauf glücklich macht Harms der Entwurf daher nicht. Zumindest würde damit das deutsche Urheberrecht aber "schon mal in der Gegenwart ankommen", zieht er das Fazit. Das Kabinett sollte den Entwurf "möglichst zügig beschließen".
Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, bezeichnete die Vorschläge dagegen als "absurd". "Das Ministerium hat für den Kabinettsentwurf alles, was wir als negativ kritisiert haben, beibehalten und durch die Fünf-Prozent-Deckelung noch eins draufgesetzt", empörte sich der Vertreter der Verwertungsgesellschaft gegenüber heise online. Die Hoffnung der Regierung, mit den neuen Vorgaben Streitigkeiten rascher aus dem Weg zu räumen, sei "naiv". Selbst falls die Industrie einzelne Geräte und Speichermedien künftig eher als "im Grunde" vergütungspflichtig akzeptieren sollte, so fürchtet Melichar dennoch, dass über die Höhe der Abgaben nach für jedes einzelne Produkt juristische Auseinandersetzungen bis zum Bundesgerichtshof erforderlich sind. Dies beträfe auch die bisher geltenden Sätze und Gerätetypen.
Für eine "Zumutung" hält es Melichar ferner, dass die Verwertungsgesellschaften laut dem Entwurf erst Erfahrungswerte über die konkreten Nutzungsformen der abgabenpflichtigen Geräte präsentieren müssen. Dies mache es erforderlich, dass die zum Kopieren verwendeten Apparate zunächst eine Weile im Markt sind. Danach erst könne man eine wiederum zeitaufwändige demoskopische Umfragen starten und sich auf deren Basis mit der Industrie zusammensetzen. Bis Abgaben fließen, dürften die entsprechenden Geräte schon wieder vom Markt sein, warnt Melichar. Wer die bis zu sechsstelligen Summen für die Marktforschung zu bezahlen habe, lasse der Gesetzesentwurf zudem offen. Die Einführung einer Obergrenze sei schließlich besonders verheerend, da Geräte wie Drucker immer billiger würden und der Gewinn allein bei den Patronen erzielt werde. Um hier noch Einnahmen für die Urheber zu erzielen, müssten die Verwertungsgesellschaften den Herstellern erst "Dumpingpreise" nachweisen.
Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
* Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68144
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Zum Start des "Stuttgarter Filmwinters" und vor der weiteren Behandlung der Novellierung des Urheberrechts diskutierten Gäste des Chaos Computer Club Stuttgart und des Wand5 e. V. über "Kulturflatrate versus Abogebühr". Fünf Euro sollen Internet Service Provider für jeden DSL-Zugang zur Abgeltung von Urheberrechtsansprüchen erheben, für weniger Bandbreite soll es billiger werden. Im Gegenzug soll der private Tausch von Musik im Netz unbeschränkt zulässig sein. Das ist der Vorschlag der Initiative Fairsharing. "Wir wollen nicht, dass jeder herunterladen kann und die Künstler nichts bekommen", sagte Attac-Mitglied und Fairsharing-Unterstützer Julien Finn von Entropia e. V. Ein freiwilliges Abo schlug dagegen Paul Wong vom Popbüro vor, einer Fördereinrichtung für regionale Bands unter dem Dach der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart.
Die 413 Millionen Euro aus Fairsharing-Gebühr, die sich nach Berechnungen der Befürworter angesichts der aktuellen DSL-Versorgung der deutschen Bevölkerung erwirtschaften lassen, würden den Rückgang der Umsätze der Musikbranche nur zum Teil wettmachen. Die Musiklabels hätten mit ihrem klassischen Geschäft aber ohnehin keine echte Zukunft, schätzt Finn. Finn und Wong zitierten Zahlen, nach denen die Umsätze von 2,7 Milliarden Euro 1998 auf 1,5 Milliarden im vergangenen Jahr zurückgingen. Bei Umsatzeinbrüchen von 30 Prozent, wie sie etwa Sony BMG zu verzeichnen habe, sei klar, dass im kommenden Jahr eine Menge Mitarbeiter ihren Stuhl räumen müssten, meinte Wong. Die Kriegskassen der Musikindustrie seien ziemlich leer, allerdings habe man notwendige Innovationen nicht geschafft.
Trotzdem ist Wong gegen die Fairsharing-Idee."Eine Kulturflatrate bedeutet den Tod der Labels. Sie haben dann ja kein Produkt mehr." In Frankreich liefen die Labels daher gerade gegen eine solche Kulturflatrate Sturm: Sieben Euro Flatrate sollen Ansprüche von Künstlern abgelten, der private Musiktausch soll damit legal werden. Wong warb dagegen für eine andere Idee, eine freiwillige Abogebühr. Die Abogebühr würde Künstlern ermöglichen, auch zu entscheiden, ihre Musik ganz frei ins Netz zu stellen. Von den 1200 Bands, die das Popbüro im Internet listet, seien viele GEMA-frei und würden ihre Songs nur zu gerne übers Netz anbieten. "Das Problem ist, niemand will sie hören." Die Macht der von Marketingmaschinerien bestimmten Charts mache das Geschäft für unbekannte Künstler und auch kleine Labels hart. Ein wenig, meinte Wong, würde man sich da manchmal aufgeklärtere Kundschaft wünschen. "Man überlegt sich auch mehr, wenn man vor den Biokarotten steht", zog er den Vergleich. "Ich würde daher einfach ein wenig Recherche empfehlen, es gibt hervorragende Musik aus der ganzen Welt, die unabhängig produziert wird."
Über die Abolösung ließe sich vielleicht auch das Problem lösen, dass man hierzulande praktisch kaum etwas von der Musikentwicklung in Afrika, Asien oder Australien mitbekomme. "Es wäre doch schön, wenn ein bißchen mehr Geld dorthin fließt." Das Abo könne so in eine Basisgebühr und zusätzliche Pakete oder nutzungsbezogene Gebühren gesplittet werden, lautet seine Idee. Ein Aboverfahren hätte schließlich den Vorzug, wie Wong ausführte, dass kein Musikhasser die Bedürfnisse der Heavyuser mit bezahlen müsste. Allerdings müsste auf jeden Fall noch "eine Menge mehr Gehirnschmalz in die Datenschutzfragen gesteckt werden", sagte Kurt Jaeger vom Stuttgarter Provider LF-Net. In abgeschwächter Form gilt das auch für die Fairshairing-Idee, denn auch dabei soll die Ausschüttung der Gebühren an Abrufzahlen gebunden werden. Die Abrufzahlen sollen allerdings nicht zentral beim Provider erhoben werden, betonte Finn.
CCCS-Mitglied Andreas Thienemann warf mit Blick auf zentralisierte Lösungen einen kritischen Blick auf die erfolgreichste legale Musikbörse iTunes. Vor allem die "Haltbarkeit" der wegen DRM-Schutz nur begrenzt kopierbaren Musikfiles macht ihm Sorgen. Auch die Inkompatibilität mit freier Software gefällt Thienemann nicht. "DRM-Stücke halten kaum länger als fünf Jahre", meint er. Generell gelte: Je komplexer die DRM-Lösungen würden, desto mehr Schwierigkeiten entstünden mit der Portierung. Was passiere etwa, wenn der Windows-Server verschwunden sei, auf dem das Zugangsrecht des Nutzers verzeichnet sei? Eine immer genauere Überwachung der Nutzungsgewohnheiten der Kunden ist aus Sicht der CCCS-Mitglieder nicht akzeptabel. Zum Glück hätten auch die Analysten der Wallstreet prognostiziert, dass 2006 kein gutes Jahr für DRM-Technologien werde, meinte Finn dazu.
Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
* Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68304
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Hans-Joachim Otto, Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, sieht in einer Kulturflatrate eine "Missachtung des Urheberrechts". "Wer die massenhafte Herstellung rechtswidriger Kopien im Internet durch eine Pauschalzahlung faktisch legalisieren will, hat die Grundsätze des europäischen Urheberrechts nicht verstanden und missachtet die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes kreativer Leistungen", heißt es in einer Mitteilung der FDP-Bundestagsfraktion. Die FDP unterstütze alle Bemühungen, die einer weiteren Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen.
Anlass der FDP-Stellungnahme seien Initiativen, die zum Start des "Stuttgart Filmwinters" erneut die Einführung einer "Kulturflatrate" gefordert hätten. Bereits im Juni 2004 haben Forscher aus den Bereichen Informatik, Internet und Recht eine "Berliner Erklärung" zu den Online-Rechten der Nutzer verabschiedet. Darin sprechen sie sich für die Ausweitung des pauschalen Abgabensystems zur Entschädigung der Urheber auf das Internet aus.
Die FDP hält dem nun entgegen, das Urheberrecht enthalte klare Regelungen über die Zulässigkeit von Privatkopien. Der Rechteinhaber entscheide aufgrund seiner Verwertungsrechte, ob und zu welchen Bedingungen ein urheberrechtlich geschütztes Werk genutzt werden darf. Dazu gehöre insbesondere die öffentliche Zugänglichmachung zum Beispiel in so genannten Tauschbörsen. "Sowohl die Einspeisung geschützter Werke in solche Foren als auch der Download aus 'Tauschbörsen' geht über die der Privatkopie zugrunde liegende Idee weit hinaus und ist bereits nach geltendem Recht eindeutig unzulässig."
Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
Quelle : www.heise.de
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Der Streit zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften um Urheberabgaben auf Drucker nimmt mitunter seltsame Formen an. So veröffentlichte der japanische Hersteller Epson eine Pressemitteilung zu einer von mehreren Herstellern in Auftrag gegebenen Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Ergebnis der Studie ist laut Epson, "dass weniger als 5 Prozent der ausgedruckten Seiten in schutzwürdige Urheberrechte Dritter eingreifen können".
Erstellt wurde die Studie als Beweismittel in einem laufenden Zivilverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, das die Verwertungsgesellschaft VG Wort gegen Epson angestrengt hat und in dem es um die Zahlung von Urheberabgaben für Drucker geht. Davon ist in der Mitteilung jedoch keine Rede. Weil eine solche Studie recht teuer ist und letztlich alle Druckerhersteller vom Ausgang des Verfahrens betroffen sind, haben sich außer Epson auch Canon, Kyocera, Hewlett-Packard und Xerox an den Kosten beteiligt.
Einen eindeutigen Beleg für die von Epson verbreitete These liefert die Studie, die heise online vorliegt, indessen nicht. Die GfK hat dafür zwei Wochen im Herbst vergangenen Jahres etwa 1000 Nutzer von Druckern an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie in Privathaushalten zur Art der von ihnen gedruckten Dokumente befragt. Insgesamt erfasst wurden 134.731 am Arbeitsplatz gedruckte Dokumente und 13.813 Ausdrucke daheim. Bei immerhin 39,6 Prozent der Ausdrucke im Betrieb und 35,8 Prozent der privat gedruckten Seiten war der Inhalt ganz oder teilweise nicht selbst erstellt, stammte also mindestens zum Teil aus fremder Feder. Inwieweit diese Ausdrucke nun in schutzwürdige Rechte Dritter eingreifen und mithin eine Vergütungspflicht begründen, ist nicht ohne weiteres zu sagen und zwischen den Prozessparteinen heftig umstritten. Letztlich werden die Gerichte darüber zu befinden haben.
Nachfragen von heise online zur Studie blieben von Epson bis zur Stunde unbeantwortet. Dazu, das Datenmaterial herauszugeben, fanden sich die Hersteller bislang ebenso wenig bereit wie der Verband Bitkom. Die Auseinandersetzung um die Urheberabgaben bleibt also allem Anschein nach ein Streit, bei dem immer wieder die ein oder andere Nebelkerze geworfen wird. Einer sachlichen Auseinandersetzung um eine faire Urhebervergütung dürfte dies jedoch kaum dienlich sein.
Quelle : www.heise.de
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Seit Jahren bemüht sich die Entertainment-Industrie, ihre Kundschaft mit technischen und juristischen Maßnahmen zu disziplinieren. Kunden solle man nicht kriminalisieren, meint der Indie-Verband VUT - und steht damit nicht allein. Der Widerstand gegen Kopierschutz und Co ist Trend.
"Independent Labels" heißen Plattenfirmen, die keinem der großen Musikkonzerne angehören - doch da hört die Eigenständigkeit nicht auf. Deutlich macht das beispielsweise die Kampagne gegen Kopierschutzmaßnahmen, mit der der Indie-Verband VUT seit Anfang der Woche auf Distanz zur großen Konkurrenz geht. Viele der kleinen Labels, die zusammengenommen über 25 Prozent des Weltmarktes unter sich aufteilen, stoßen sich an der Aggressivität, mit der die Entertainment-Konzerne gegen die eigene Kundschaft vorgehen, wenn die sich kopierend daneben benimmt.
Kaum jemand, dem zu diesem Thema nicht inzwischen etwas einfiele: Vom Kopierschutz, der dafür sorgt, dass die soeben erworbene CD im Auto nicht gehört werden kann, über das Vorprogramm im Kino, dass jedem Kunden klar macht, dass er in erster Linie einmal ein potentieller Krimineller ist, bis zum Einsatz von das Eigentum von Kunden beschädigenden Rootkit-Programmen reicht das Repertoire - ergänzt durch Abmahnungen und gerichtliche Klagen gegen die Nutzer von P2P-Börsen.
Vor allem aber an so genannter DRM-Software stößt sich der Musikfirmenverband. "Digital Rights Management" ist ein Euphemismus für die Einschränkung von Nutzungsmöglichkeiten einer digitalen Ware. Per DRM wird festgelegt, wer was mit Hilfe welcher Maschinen tun darf - oder präziser: nicht tun darf.
Der VUT hat dazu seine eigene Position. In einer aktuellen Pressemitteilung des Verbandes heißt es:
"DRM und Kopierschutz sind nicht die Lösung des Problems der Musikindustrie. So, wie diese Techniken bislang gestaltet werden, helfen sie eher, auch noch die letzten 'ehrlichen' Musikkäufer zu verprellen und in die Piraterie zu treiben.
Wir brauchen ein starkes Urheberrechtsgesetz, das die neuen digitalen Formen von Musikverbreitung und Konsum unterstützt und die Voraussetzungen für zeitgemäße Vergütungsmodelle schafft. Es muss faire Bedingungen für die kreative Branche schaffen und bedarf deshalb einer grundsätzlichen Überarbeitung.
Die strafrechtliche Verfolgung von P2P Usern löst das Problem der Piraterie nicht und macht Fans zu Kriminellen."
Genau da liegt die Crux, doch die Diskussion um das Thema dreht sich seit Ende der Neunziger im Kreis. Noch zu Napster-Zeiten warnten selbst branchenintern die Experten davor, auf den Kunden einzudreschen. Inzwischen aber, glaubt etwa der internationale Musikverband Ifpi, habe man damit gute Erfahrungen gemacht. Tatsächlich sinkt die Zahl der P2P-Nutzer, seit das juristische Risiko steigt. Was trotz alledem ebenfalls weiter sinkt, ist der Umsatz der großen Musikkonzerne.
Rückzugsgefechte statt neuer Rechte
Die waren in den Augen der Fans einst schillernde Orte der Sehnsucht. Für eine "Plattenfirma" zu arbeiten schien vielen Jugendlichen fast so gut wie selbst Rockstar zu sein. Der Lack ist inzwischen ab: Musikkonzerne entwickelten sich in den letzten Jahren für viele zu regelrechten Feindbildern.
Denn anders, als der VUT es anmahnt, suchten Industrie und Gesetzgeber nicht nach neuen Modellen, die Urheber- und Verwertungsrechte in einer neuen, digitalen Zeit zu schützen. Stattdessen versuchen sie es mit der Einschränkung von Rechten, die vorher Bestand hatten.
Einige davon waren - wie das Recht auf Privatkopien - sogar gesetzlich verbrieft. Der Druck der Entertainment-Lobby auf das EU-Parlament in Brüssel hat dort bereits im September 2001 zur Verabschiedung einer Direktive geführt, die die Länder in der EU seitdem zu einer Novellierung ihres Copyrights und Urheberrechts zwang. In Deutschland ist der sogenannte "zweite Korb" dieser Urheberrechtsnovelle gerade im Anflug und soll in der nächsten Woche im Bundestag verhandelt werden.
Und was hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hier herum geeiert, um es möglichst allen Recht zu machen. Den Käufern gesteht der neue Novellen-Entwurf ihrer Referenten prinzipiell zu, zu privaten Zwecken nach Herzenslust zu kopieren. Der Industrie erlaubt sie, genau das per DRM zu verhindern. Den Käufern verbietet sie dann, das DRM zu knacken, wenn es denn funktioniert. Das wiederum ist eine dehnbare Definition: Wirklich funktioniert kein DRM lang. Erlangt man mit dem Nachweis, dass ein DRM nicht funktioniert, das Recht zur Kopie zurück?
Frankreich: Widerstand im Parlament
In Frankreich und Großbritannien läuft die Diskussion über diese Dinge etwas anders. Weniger willfährig als die deutsche Regierung denkt die französische Regierung darüber nach, wie sich das Urheberrecht weniger restriktiv gestalten ließe. Mit ihrem Entwurf einer Copyright-Novelle war sie Ende letzten Jahres im Parlament gescheitert: Die Volksvertreter schickten die Regierung mit dem Auftrag in eine zweite Runde, die Rechte der Industrie und Urheber zu schützen, ohne zugleich die Kunden zu kriminalisieren. Ganz nebenbei sorgte das Abstimmungsdesaster dafür, dass P2P in Frankreich zumindest im Augenblick als legalisiert gelten darf.
Einen ersten Versuch, das wieder in geordnete Bahnen zu lenken, hebelte Präsident Jacques Chirac in der ersten Januarwoche aus, weil er ihm nicht weit genug ging. Den zweiten, zwischen den Vorstellungen des Parlamentes, P2P faktisch zu legalisieren, und den Schutzinteressen der Industrie lavierenden, ließ Premier Dominique de Villepin Anfang der Woche folgen. Der Vorschlag könnte zu einer sensationell liberalen Rechtspraxis führen: de Villepin schlägt vor, zwischen kommerziell motivierten Produktpiraten und P2P-Usern zu unterscheiden, die nur einem Hobby folgend und nur zum eigenen Gebrauch Musik oder Filme tauschen.
Erstere soll nach seiner Vorstellung die ganze Härte des Gesetzes mit Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und bis zu drei Jahren Haft treffen. Letztere solle man bei rechtlich bedenklichem Tausch- oder Kopierverhalten in einem abgestuften System ermahnen: Zunächst per mahnender E-Mail, dann per ordentlich zugestelltem Brief und schließlich mit Geldbußen von 300 bis 1500 Euro. Prinzipiell aber würde der Entwurf das Recht auf Kopien nicht nur bejahen, sondern sogar festschreiben: Bis zu fünf Kopien sollen dem zahlenden Kunden demnach verbrieft werden - au revoir, DRM-Software!
Ein Problem wäre das nicht nur für Firmen, die CDs und DVDs mit DRM-Software vertreiben, sondern auch für die diversen Download-Shops. Deren Lizenzen mit der Musikindustrie beruhen zu einem guten Teil auf DRM-Vereinbarungen.
So weit wie in Frankreich wären die Verbraucherverbände in Großbritannien gern. Der einflussreiche National Consumer Council (NCC) rief am Dienstag die Regierung dazu auf, ein Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte zu verabschieden - und zwar zum Schutz vor den Bestrebungen der Industrie. Die sorge mit ihren DRM-Programmen dafür, dass verbriefte Verbraucherrechte ausgehebelt würden. Also bedürfe es eines Gesetzes zum Schutz der Nutzungsrechte des Verbrauchers in digitalen Zeiten.
Mit Blick auf den sogenannten "Rootkit"-Skandal, bei dem Sony BMG einen Kopierschutz für CDs eingesetzt hatte, der nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellte, indem er den Rechner für Hacks und Viren öffnete, sondern auch aktiv Programme des Käufers beschädigte, erklärte NCC-Chefin Jill Johnstone einem Parlamentsausschuss: "Wegen der derzeitigen Situation sehen sich Konsumenten mit Sicherheitsrisiken für ihre Geräte konfrontiert, mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der von ihnen gekauften Produkte, unzureichenden Informationen darüber, wenn sie diese Waren erstehen, und mit unfairen Vertragsbedingungen."
Gründe genug, meint der NCC, DRM-Software und Anverwandte schlicht zu verbieten. Und der Widerstand gegen Kopierschutz und Co ist nicht auf Europa begrenzt.
Am Montag verabschiedete die Regierung in Südkorea ein Gesetz, das wirkt, als hätten die Verfasser in Paris abgeschrieben. Auch hier setzen die Gesetzeshüter auf abgestufte Strafen, die neben das Delikt der schweren Produktpiraterie faktisch ein Bagatellvergehen stellen, dessen sich Schätzungen zufolge neun Millionen Franzosen und zehn bis elf Millionen Deutsche gewohnheitsmäßig schuldig machen: Sie werfen ihren CD- oder DVD-Brenner an oder loggen sich bei einer P2P-Börse ein.
Für solche Geräte bezahlt der Nutzer inzwischen nicht nur in Deutschland pauschal Abgaben, die in der generellen Erwartung erhoben werden, dass mit den Geräten Kopien gefertigt werden. Industriekritiker sehen in solchen Pauschalen prinzipiell einen gangbaren Weg: Stichworte wie die "Kultur-Flatrate" beschreiben ein Refinanzierungsmodell, bei denen den Autoren und Urhebern pauschale Entlohnungen für Kopien zukommen sollen.
Nur so, wie solche Abgaben bisher erhoben und verteilt werden, erscheinen sie eher als "Wiedergutmachungszahlungen" für erlittene Umsatzverluste der Entertainment-Industrie. Allein schon, die Pauschale am Gerät festzumachen und nicht an der Nutzung, ist letztlich ein Witz - in Deutschland allerdings einer mit Tradition.
Hierzulande genügt schon die grundsätzliche Möglichkeit, ein Gerät für eine bestimmte Sache zu nutzen, um daraus einen Gebührenanspruch zu legitimieren. Die GEZ führt mit PC-Abgaben und vielleicht auch bald solchen auf multimediafähige Handys vor, wie das geht. Ähnlich begründet die Gema Ansprüche auf PC-Abgaben, weil man damit prinzipiell Musik hören kann. Die PC-Hersteller fragen da zu Recht, wie viele Abgaben man ihnen noch aufdrücken darf.
Gerechter wäre eine Kopier-Pauschale, die sich einerseits am tatsächlichen Kopiergerät, anderseits an der dokumentierbaren Nutzung festmachen könnte: Zum Beispiel durch die Erhebung einer "Maut" für Breitband-Verbindungen.
Ein Paradebeispiel dafür, wie sinnfrei die Erhebung von pauschalen Gebühren auf den PC selbst sein kann, ist die Geräteabgabe, die Ende letzten Jahres die Verwertungsgesellschaft Wort vor Gericht erstreiten konnte. Zwölf Euro sollen künftig bei jedem PC-Kauf an die VG Wort wandern, die dieses Geld dann an die Rechteinhaber und Urheber digital vertriebener Schriftwerke verteilen soll.
Der bigotte Haken an der Sache: Online-Autoren, die das absolute Gros der Texte erstellen, für die hier kassiert wird, sind von der Ausschüttung der Tantiemen ausdrücklich ausgeschlossen. Irgendwo ankommen wird das Geld wohl trotzdem.
Quelle : www.spiegel.de
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Der neue Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (), Bernd Neumann, hat sich für ein schärferes Vorgehen gegen Filesharer ausgesprochen. Auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Phoneverbände am gestrigen Mittwoch in Berlin lehnte der CDU-Politiker die vom Bundesjustizministerium im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform geplante Bagatellklausel fürs Filesharing vehement ab. Geht es nach dem Kulturstaatsminister, könnten Tauschbörsen-Nutzer künftig auch bei nicht-gewerblichem Vorgehen bis zu drei Jahre hinter Gitter wandern. Jeder Urheberrechtsbruch im Bereich von Peer-2-Peer-Börsen soll seiner Ansicht nach kriminalisiert werden. Zugleich stärkte Neumann Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aber den Rücken bei ihrem Vorhaben, einen weit gestrickten Auskunftsanspruch gegen Provider einzuführen. Damit könnte die Unterhaltungsindustrie auch zivilrechtlich einfacher und massiv gegen Filesharer vorgehen.
Der Musikindustrie legte der Kulturstaatsminister zwar zunächst nahe, mehr "unternehmerische Phantasie" an den Tag zu legen: Notwendig seien Konzepte der Produktgestaltung und Vermarktung von Künstlern, die an Qualität und Nachhaltigkeit orientiert sind. Die immer schnellere Abfolge kurzlebiger Trends und das Setzen auf immer weniger ausgereifter Künstlerpersönlichkeiten dürften keinen Erfolg haben. Mit "intelligenten Systemen" zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) sollten die Labels zudem die Privatkopie trotz Kopierschutztechniken weiter ermöglichen. So könnten "dem Konsumenten in einem angemessenen Rahmen weitere Gebrauchs- und Kopiermöglichkeiten" eröffnet werden. Um Missverständnissen vorzugreifen, betonte Neumann aber auch: "Der Staat bleibt trotz der beschriebenen Rolle der Unternehmen in der Pflicht, mit seinen Mitteln die Urheberrechte zu schützen." Er habe daher "erhebliche Bedenken, ob dem eine Regelung dient, die selbst dann, wenn rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen vorliegen, Straffreiheit gewährt." Er werde sich bei Zypries "energisch dafür einsetzen", die vorgesehene Bagatellregelung zu "korrigieren".
Damit steht der Kabinettsbeschluss zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle erneut in Frage. Schon im vergangenen Jahr hatte der Protest der damaligen Kulturstaatsministerin Christina Weiss gegen die von der Filmindustrie als "Raubkopierer-Klausel" kritisierte Bestimmung mit dazu geführt, dass die Regierung die Reform zunächst auf Eis legte. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der leicht überarbeitete Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium allgemein vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet als Verbrechen zu behandeln. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hat Zypries aber vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese Klausel soll auch für die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken" gelten. Staatsanwaltschaften haben angesichts einer Überflutung mit Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer ihre Praxis bereits auf die geplante rechtliche Änderung abgestimmt.
Neumann will nicht nur bei der strafrechtlichen Verfolgung von Filesharern hart bleiben. Auch die Möglichkeit der Industrie, zivilrechtliche Klagen gegen Urheberrechtsbrecher im Internet zu erheben, soll seiner Meinung nach verbessert werden. "Ich unterstütze daher mit Nachdruck, dass mit der Umsetzung der so genannten Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union auch ein Auskunftsanspruch der Content-Anbieter gegen die Provider vorgesehen wird, der den Inhabern von Urheberrechten die Wahrnehmung ihrer Interessen erheblich erleichtert", erklärte der CDU-Politiker vor den Lobbyvertretern der Musikwirtschaft. Eine entsprechende sehr weit gehende Regelung sieht ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums vor, der ursprünglich erst nach der Verabschiedung des 2. Korbs behandelt werden sollte.
Der Vorsitzende der Phonoverbände, Michael Haentjes, hatte im Vorfeld des Neujahrsempfangs seiner Vereinigung in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die neue Bundesregierung die Musikwirtschaft im Kampf gegen Raubkopierer stärker unterstützt. Es müssten Maßnahmen festgeschrieben werden, die der Tonträgerindustrie den nötigen Schutz gegen illegale Praktiken der Nutzer bieten, lautete seine Forderung. Nach ersten Berechnungen des Verbands lagen die Umsätze der wichtigsten Labels hierzulande 2005 um 6,5 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Die Hoffnung der Industrie, nach einer Schrumpfung um 19,8 Prozent in 2003 endlich 2004 die Talsohle erreicht zu haben, scheint damit nicht in Erfüllung gegangen zu sein.
Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
* Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68527
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Ein generelles Verbot von Internet-Tauschbörsen hält der französische Minister für Kultur und Kommunikation, Renaud Donnedieu de Vabres für nicht sinnvoll. Auf einer Pressekonferenz am Rande der Midem in Cannes sagte er: "Ich möchte nicht die neuen Möglichkeiten und die Freiheit, die das Internet bieten, unterbinden." Die Rechte von Kulturschaffenden gelte es dennoch zu verteidigen. "Ich wünsche mir, dass wir uns auf die neuen Gegebenheiten der Informationsgesellschaft einstellen, allerdings unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit, für die der Staat der Garant ist."
Im heftigen Streit um die Urheberrechtsreform in Frankreich hat sich der französische Innenminister Nicolas Sarkozy mit Verbänden und Unternehmensvertretern auf sieben Kompromissprinzipien geeinigt. Die Mehrheit der französischen Parlamentarier hatte sich in einer nächtlichen, allerdings nur noch schlecht besuchten Sitzung vor Weihnachten gar für die vollständige Legalisierung von Tauschbörsen durch die Einführung einer Pauschalabgabe in Form der auch in Deutschland diskutierten Kulturflatrate ausgesprochen. In weiteren Beschlüssen des Parlaments zum Entwurf des neuen französischen Urheberrechtes hieß es dann, dass private Downloads über P2P-Systeme als Bagatelldelikte behandelt werden sollen. Für Urheberrechtsverletzungen beim Download aus dem Internet soll es künftig abgestufte Strafen geben. Die Beratungen des Paralments zur Urheberrechtsreform in Frankreich sollen im Februar wieder aufgenommen werden.
Derzeit können französische Filesharer mit Strafen bis zu 300.000 Euro oder drei Jahren Gefängnis belegt werden. "Wir müssen weg kommen von einem System, das auf den normalen Surfer einschlägt", heißt es dagegen in den vom Ministerium bei der Midem verbreiteten Presseunterlagen. Surfer, die in geringem Umfang urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Netz laden, sollen künftig mit "relativ geringen Strafen" rechnen müssen. Nur wer in größerem Maß urheberrechtlich geschützte Daten zur Verfügung stellt, muss dann mit Bußgeldern um 4000 Euro rechnen.
De Vabres, der sich in Cannes mit einer Reihe europäischer Kollegen traf und auch die P2P-Frage und mögliche Änderungen in den Europäischen Gesetzen diskutieren wollte, warb für einen Ausbau legaler Musikangebote im Netz. Neue Geschäftsmodelle seien gefragt; der Minister wünscht sich davon recht viele und verschiedenartige. Sein Ministerium habe sich etwa in einer Übereinkunft mit Canal Plus und France Television darum bemüht, dass diese ihre Angebote vollständig ins Netz bringen. Das werde in den kommenden Monaten realisiert. Niemand könne ernsthaft gegen eine möglichst weite Verbreitung von Inhalten über alle möglichen Kanäle sein. Man solle im Auge behalten, dass die Zahlen der Erstverträge für neue Musiker bei den Plattenlabels im vergangenen Jahr um 40 Prozent zurückgegangen seien.
Angesichts der Verteidigung der Tauschbörsen wirkte es fast schon wie ein Friedensangebot, dass der Minister der Musikindustrie in Frankreich beträchtliche Finanzspritzen für das kommenden Jahre zusagte. Bis zu 500.000 Euro Steuernachlass beziehungsweise direkte Kredite soll es geben, wenn das Unternehmen in den digitalen Auftritt eines Künstlers investiert. Diese Unterstützung muss allerdings noch von der EU genehmigt werden. Darüber hinaus fördert die Regierung die Branche mit 1,8 Millionen Euro, die besonders an unabhängige, kleinere Produzenten verteilt werden sollen. Die kulturelle Diversität, und damit auch die Förderung französischer Inhalte, stehen dabei auch auf de Vabres' Prioritätenliste.
Weniger gefallen dürften der Musikbranche am französischen Gesetz die vorgesehenen Verpflichtungen zur Interoperabilität, die de Vabres besonders am Herzen liegen. Einmal gekaufte Musik soll auf allen Geräten für den Endnutzer abspielbar sein.
Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
* Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt
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Ist ein Kaugummidiebstahl anders zu werten als eine Raubkopie?
In der Diskussion um den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle zeichnet sich ein entscheidender Streitpunkt zwischen SPD auf der einen und CDU/CSU auf der anderen Seite ab. Die im aktuellen Referentenenwurf des Bundesjustizministeriums enthaltene Bagatellklausel versuchen Unionspolitiker zu verhindern.
Grundsätzlich sei der Entwurf zu begrüßen, so Dr. Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und Steffen Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU. Die heutige Verbände-Anhörung habe gezeigt, dass die Regierung im Prinzip auf dem richtigen Weg ist, da die Gesetzesnovelle von einer "Stärkung der Rechte des Urhebers geprägt" sei.
Gerade diese Grundausrichtung hat aber bei verschiedenen Interessensgruppen für erhebliche Kritik gesorgt, insbesondere auch aus dem Bildungs-, Wissenschafts- und Biblikotheks-Umfeld. Krings und Kampeter hingegen loben den De-facto-Ausschluss einer Privatkopie: "Der Rechteinhaber erhält weiterhin die Möglichkeit, das Werk durch die Installierung von technischen Schutzmaßnahmen vor unrechtmäßigen Vervielfältigungen zu schützen. Das bedeutet: Ein Kopierschutz darf nicht umgangen werden", heißt es in einer Stellungnahme.
Erheblichen Diskussionsbedarf sieht man auf Seiten der CDU/CSU-Fraktion in Bezug auf die so genannte Bagatellklausel, die Urheberechtsverstöße in kleinem Umfang straffrei stellen soll. Diese laufe der eigentlichen Intention des Gesetzesentwurfs entgegen und stelle in der Novelle einen Fremdkörper dar: "Die Straffreiheit bei bestimmten Urheberrechtsverletzungen setzt ein unnötiges und falsches Signal."
Auch wenn allein das Kopieren einer einzelnen kopiergeschützten CD zum eigenen Gebrauch ausreicht, um eine strafbare Handlung, betonen Krings und Kampeter mit ihrer Ablehnung einer Bagatellklausel niemanden unnötig kriminalisieren zu wollen. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, durch das Urheberrecht den Schutz des geistigen Eigentums genauso sicherzustellen wie beim körperlichen Eigentum: "Es darf keine unterschiedliche Wertung zwischen dem Diebstahl eines Kaugummis und einer Raubkopie geben", doch genau an dieser grundsätzlichen Frage scheiden sich die Geister.
Quelle : www.golem.de
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also ich weis ja nicht, aber langsam schäm ich mich ja dafür in deutschland zu leben... anstatt sich um wichtigere sachen wie arbeitslosigkeit zu kümmern, will man lieber leute mit 1 illegal heruntergeladenem lied 3 jahre in den knast stecken....
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also ich weis ja nicht, aber langsam schäm ich mich ja dafür in deutschland zu leben... anstatt sich um wichtigere sachen wie arbeitslosigkeit zu kümmern, will man lieber leute mit 1 illegal heruntergeladenem lied 3 jahre in den knast stecken....
Dann kann man wie in Amerika Gefängnisse privatisieren. Das sind dann nochmal ein paar Arbeitsstellen mehr und ein paar Arbeitssuchende weniger;-)
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Bei einer Anhörung des Bundesjustizministeriums zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform am heutigen Donnerstag in Berlin zeigte sich erneut, dass die geplante Novelle auch nach der Ruhepause bei dem Gesetzgebungsverfahren auf Grund der Neuwahlen heftig umkämpft ist. Frontal aufeinander prallten bei dem rhetorischen Schlagabtausch insbesondere Vertreter der Verwerter – etwa vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, vom Verband der Filmverleiher und anderen Lobbygruppen der Filmindustrie oder den Deutschen Phonoverbänden – mit Abgesandten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, der Nutzerinitiative Privatkopie.net oder dem wissenschaftlichen Urheberrechtsbündnis. Beide Seiten betonten immer wieder, mit dem leicht überarbeiteten Kabinettsentwurf noch nicht leben zu können.
Im Prinzip unterschiedlich sind schon die Vorstellungen von der Wissensgesellschaft, für die der so genannte 2. Korb der Urheberrechtsnovelle die Weichen stellen soll. Die Verwerter-Lobby pocht darauf, Wissen als zentrale Ware der Informationsgesellschaft zu definieren. Rainer Kuhlen, Informationswissenschaftler an der Universität Konstanz und Sprecher des Urheberrechtsbündnisses, verwies dagegen auf einen unabdinglichen fairen Zugang zum Wissen. Die geforderten einfacheren Möglichkeiten zur Verteilung von Fachinformationen über Bibliotheken auch auf elektronischem Wege lehnte der Börsenverein allerdings strikt als "Abschaffung des Urheberrechts im Bildungsbereich" ab.
Eine hitzige Diskussion löste erwartungsgemäß die vom Justizministerium vorgeschlagene Regelung aus, wonach das Herunterladen für den privaten Gebrauch erstellter Kopien aus dem Internet "in geringer Zahl" straffrei bleiben soll. Beifall gab es aus der Ecke der Verwerter für den Widerstand, den Kulturstaatsminister Bernd Neumann gegen diese Bagatellklausel ankündigte. Sollte sie trotzdem kommen, rechnet die Filmwirtschaft mit gravierenden Einnahmeeinbußen. Unterstützung erhielten sie im Anschluss an die Anhörung von Günter Krings, Experte für geistiges Eigentum der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und dem Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU Deutschland, Steffen Kampeter: Ihnen zufolge würde die Bagatellklausel einen "Fremdkörper" in der Novelle darstellen, da diese generell "von einer Stärkung der Rechte des Urhebers" beziehungsweise der Verwerter geprägt sei. Der Schutz geistigen Eigentums sollte nicht geschmälert werden, fordern die beiden Unionspolitiker: "Es darf keine unterschiedliche Wertung zwischen dem Diebstahl eines Kaugummis und einer Raubkopie geben."
Hoch schlugen die Wellen bei der Anhörung zudem bei den geplanten Änderungen in der Festsetzung der Pauschale zur Entschädigung der Urheber für Privatkopien. Die Branchenverbände Bitkom und Business Software Alliance (BSA) begrüßten die geplante Begrenzung der Abgabenhöhe auf fünf Prozent vom durchschnittlichen Geräte- oder Leermedienpreis. Vertreter von Verwertungsgesellschaften fürchteten dagegen eine "kalte Enteignung" der Urheber und drohten mit Verfassungsklagen. Oliver Moldenhauer vom Fairsharing-Netzwerk beklagt dagegen, dass mit der erwogenen Deckelung bei der Urheberrechtsabgabe der "Druck in Richtung Digital Rights Management steigt". Moldenhauer fordert stattdessen gerade eine "Ausweitung des Pauschalvergütungsanspruches für das digitale Zeitalter", wie sie hierzulande unter dem Stichwort Kulturflatrate debattiert wird und in Frankreich vom Parlament in einer ersten Abstimmung zur dortigen Urheberrechtsnovelle zunächst für gut befunden wurde.
Scharfe Kritik kommt auch von Markus Beckedahl von Privatkopie.net, der die Veranstaltung im Blog Netzpolitik.org dokumentiert hat. Gegenüber heise online zog er als Resümee, dass der Entwurf von seinem eigentlichen Ziel der Modernisierung des Urheberrechts "noch weit entfernt ist". Er trage den veränderten gesellschaftlichen Realitäten nicht Rechnung, dass Verbraucher die notwendige Technik zum Kopieren von digitalen Inhalten nun einmal "besitzen und auch benutzen". Beckedahl fordert daher "eine Stärkung der Verbraucherrechte durch ein durchsetzungsfähiges Recht auf die Privatkopie" auch gegen Kopierschutztechniken, was in der aktuellen Debatte aber "leider kaum eine Rolle spielt". Justizministerin Brigitte Zypries spricht dagegen von einem "fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft".
Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
* Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt
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Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Inkasso-Unternehmen von Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften wie der Gema oder der VG Wort, klagt vor der Schiedsstelle des Patent- und Markenamts gegen etwa 20 PC-Hersteller und -Händler. Sie sollen laut einer Mitteilung des Branchenverbands Bitkom für jeden seit Anfang 2002 verkauften PC 18,42 Euro als pauschale Urheberrechtsabgabe zahlen. Die ZPÜ meint laut Bitkom, "dass der PC ein Bildaufzeichnungsgerät sei, mit dem wie bei einem Videorecorder Filme auf Festplatte gespeichert würden".
Die ZPÜ, der bereits im Jahr 2000 eine Urheberrechtsabgabe auf PCs forderte, habe damit entgegen früherer Beteuerungen gehandelt, meint der Bitkom. Der Verband weist darauf hin, dass bereits die VG Wort 30 Euro pro PC als pauschale Abgabe für Texte und Bilder verlange. Im Dezember hatte das OLG München bestätigt, dass für PCs eine Urheberrechtspauschale von 12 Euro zu zahlen ist, da die PCs für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden können. Es stehe noch eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus, merkt der Bitkom dazu an.
"Diese Klagen zeigen einmal mehr, dass die Verwertungsgesellschaften jedes Augenmaß verloren haben. Entgegen jeder wirtschaftlichen Realität wird gefordert, was das alte Urheberrecht scheinbar hergibt", sagt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom. Die ZPÜ bekomme bereits für jeden PC eine Abgabe, und zwar für die in fast allen neuen PCs eingebauten CD- und DVD-Brenner. "Die immer neuen Forderungen zeigen, wie dringend das neue Urheberrechtsgesetz dieser Praxis einen Riegel vorschieben muss", sagt Harms.
Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
* Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt
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Bei einer Debatte im Bundestag über die umstrittene zweite Reformstufe des Urheberrechts sprach sich erstmals auch die Linkspartei gegen einen rechtlichen Minimal-Schutz für Tauschbörsen-Nutzer vor Strafverfolgung aus. "Mit einem kommen wir auf keinen Fall weiter: mit der Einführung einer Bagatellklausel", erklärte Luc Jochimsen von der Linken.PDS. Die frühere Chefredakteurin des Hessischen Rundfunks betonte, dass das entsprechende Vorhaben des Bundesjustizministeriums "genau das schwäche, was unsere Gesellschaft dringend braucht: das Rechtsbewusstsein, welches geistiges Eigentum respektiert und es nicht zu einem x-beliebigen Schnäppchen degradiert, welches man sich jederzeit zum Nulltarif besorgen kann". Sollte die Bagatellklausel kommen, "könnten wir auch gleich 'Ladendiebstahl unter 20 Euro' legalisieren".
Noch bevor das Parlament überhaupt eine vom Kabinett beschlossene Vorlage der Bundesregierung zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle erreicht hat, wächst so der Widerstand gegen die Pläne der Regierun nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch bei den Gesetzgebern weiter. Justizministerin Brigitte Zypries will einerseits Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" im privaten Bereich mit Haftstrafen bis zu drei Jahren belegen. Andererseits sollen Kopien aus dem Internet, die "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellt werden, straffrei bleiben. Damit soll eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" verhindert werden. Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Manzewski, ging in seinem Redebeitrag in der gestrigen Auseinandersetzung jedoch mit keiner Silbe auf die ins Spiel gebrachte Bagatellklausel ein.
Die FDP hatte in einem jetzt im Bundestagsplenum beratenen Antrag gefordert, dass das Parlament die Einführung der strafrechtlichen Einschränkung ablehnen soll. "Es ist rechtspolitisch verfehlt, rechtswidrige Vervielfältigungen in geringer Zahl von vornherein von der Strafbarkeit auszunehmen", begründete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Haltung der Liberalen. "In der öffentlichen Wahrnehmung käme die Bagatellklausel einer faktischen Legalisierung privater Urheberrechtsverletzungen gleich. Wenn wir uns aber darüber einig sind, dass wir das Urheberrecht stärken wollen, dann wäre genau dies das falsche Signal."
Unterstützung erhielt die FDP nicht nur von der Linkspartei, sondern auch von der Union: "Diese Klausel nützt meines Erachtens niemandem so richtig, schadet aber dem geistigen Eigentum", konstatierte Günter Krings, Experte für geistiges Eigentum bei der CDU/CSU-Fraktion. Der CDU-Politiker begrüßte die Ablehnung der Bagatellgrenze auch durch Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Gleichzeitig war es Krings aber "wichtig festzuhalten", dass "heute und nach geltendem Recht die Staatsanwaltschaften Urheberrechtsverletzungen zu Recht gar nicht anklagen, wenn sie nur ein geringes Ausmaß annehmen". Eine Festschreibung dieser Praxis würde aber "die Rechtsunsicherheit vertiefen".
Die Staatsanwaltschaften selbst sehen sich derweil mit Anzeigen gegen Filesharer überschüttet und nach eigenen Angaben weitgehend lahm gelegt. Als Ausweg befürwortet Krings die rasche Einführung eines Auskunftsanspruchs gegenüber Providern, wie ihn das Justizministerium bereits in Arbeit hat. Der CDU-Politiker betonte: "Wenn wir gerade nicht wollen, dass der Staatsanwalt bei allen Urheberrechtsverletzungen tätig wird, so brauchen die Opfer ein effektives Mittel des zivilrechtlichen Schutzes ihrer Rechte." Illegale Tauschbörsen-Nutzer wären damit freilich künftig sowohl straf-, als auch zivilrechtlich aufs Härteste verfolgbar.
Für die Bagatellklausel ergriff bei der Aussprache über den FDP-Antrag, der zur weiteren Beratung in einschlägige Ausschüsse überwiesen wurde, allein der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, das Wort. Den Liberalen und den Rednern der anderen Fraktion warf er vor, "bei der Gestaltung des Urheberrechts den Nutzer von geistigem Eigentum überhaupt nicht im Blick haben". Dieser sei nicht "Bittsteller auf dem Markt, sondern muss in einer modernen Wissensgesellschaft auch eine Rechtsposition haben". Als einen der Kernpunkte der Novelle bezeichnete es der Grüne daher, die Durchsetzung der Privatkopie auch gegen technische Kopierschutzmaßnahmen zu gestatten. Sonst verkomme die von allen Parteien im Prinzip hoch gehaltene Erlaubnis zu einem "nur auf dem Papier" stehenden Recht. Die vorgeschlagene Straffreiheit für geringfügige Privatkopien aus dem Netz bezieht sich laut Montag wiederum nicht auf die massenhafte Raubkopiererei, sondern auf "die Herstellung von Kopien durch Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die eine andere Beziehung zu CDs haben. Die Grünen würden es nicht wollen, "dass die Polizei und die Staatsanwaltschaften auf die Schulhöfe gehen und dort mit dem Mittel des Strafrechts agieren." Hier bedürfe es anderer Mittel.
Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
* Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt
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In Frankreich soll die Nationalversammlung die parlamentarische Debatte über die Urheberrechtsreform vom 7. bis zum 9. März wieder aufnehmen. Sie wurde nach überraschenden Abstimmungsergebnissen vor Weihnachten zunächst unterbrochen. Zuvor hatte sich das Parlament für die Stärkung der Privatkopie und die Einführung eine Art "Kulturflatrate" in Form einer pauschalen "Global-Lizenz" für die rechtmäßige Nutzung von Tauschbörsen ausgesprochen. Das französische Kultusministerium versucht nun im Vorfeld der weiteren Abstimmung mit einem Eckpunktepapier (PDF-Datei), die Abgeordneten wieder auf den ursprünglichen Regierungskurs zu bringen. Dieser sah auf Basis von Änderungsanträgen aus der Industrie eine drastische Verschärfung des Urheberrechts und schwere Strafen gegen Kopierschutzknacker vor. Dagegen hatte es Proteste von Verbraucherschützern, Nutzervertretungen und Linux-Vereinigungen gehagelt.
Die neuen Vorschläge des federführenden Ministeriums sehen vor, dass Privatkopien im Prinzip erlaubt bleiben. "Der Übergang zur digitalen Welt muss für den Verbraucher positiv sein und darf keinen Rückschritt im Vergleich zur analogen Welt darstellen", heißt es. Die Anzahl der gestatteten Kopien sollen allerdings die Rechtehalter für jeden einzelnen Datenträger bestimmen dürfen. Zudem schweigt sich das Kultusministerium darüber aus, ob Nutzer fürs Erstellen digitaler Privatkopien auch technische Kopierschutzmaßnahmen umgehen dürften. Indirekt deutet allerdings eine weitere Klausel auf ein angestrebtes Verbot des Kopierschutzknackens im privaten Bereich hin: Ihr zufolge sollen DVDs von der Privatkopieregelung ausgenommen werden. Als Begründung führt das Ministerium an, dass die Silberscheiben auf Grund des aufgebrachten Kopierschutzes "heute nicht kopiert werden können". Zudem würde das "ökonomische Modell" der Inhalte-Industrie geschwächt.
Darüber hinaus hat das Kultusministerium Gründe zusammengetragen, die gegen die beschlossene "Global-Lizenz" fürs Filesharing sprechen. Für Surfer würde die bislang mit weniger als zehn Euro veranschlagte Pauschalgebühr eine "signifikante Erhöhung ihrer Abonnementkosten" bedeuten und die Überwachung ihrer Online-Aktivitäten erforderlich machen, betont man. Dass bei der individuellen Abrechnung von Online-Inhalten mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) noch mehr persönliche Daten erhoben werden, darauf geht das Ministerium nicht näher ein. Vielmehr argumentiert es weiter mit einer Bedrohung der französischen Kreativen und dem Verstoß gegen internationale Abkommen. Ein Bündnis von 15 Künstler- und Nutzerorganisationen, die unter dem Titel "L'Alliance Public-Artistes" antritt, bricht derweil eine Lanze für die Kulturflatrate und ruft zum Unterzeichnen einer entsprechenden Petition auf.
Überarbeitet hat das Kultusministerium auch noch einmal die drohenden Strafen für Urheberrechtsverletzungen. Demnach sollen die Anbieter von Werkzeugen zum Kopierschutzknacken mit bis zu sechs Monaten Haft und 30.000 Strafe belegt werden können. Dem "Hacker", der in einem "individuellen Akt" technische Kopierschutzmaßnahmen umgeht, stehen 3750 Euro Strafe ins Haus. 750 Euro sollen Nutzer zahlen, die mit Programmen zum Kopierschutzknacken erwischt werden. Beim Vorgehen gegen Urheberverletzern in Tauschbörsen soll es ebenfalls einen "abgestuften Ansatz" geben. Mit 38 Euro Strafe davonkommen könnten Nutzer, die einmalig "ein oder mehrere" Werke illegal in P2P-Netzwerken kopiert haben. Wer im Rahmen eines "täglichen Limits" bleibt, das mit dem Tausch von 200 rechtlich geschützten Titeln beziehungsweise drei Gigabyte an Daten festgesetzt ist, soll 750 Euro zahlen. Darüber hinaus drohen 3750 Euro Strafe. Wer andere Nutzer im großen Stil zum illegalen Treiben in Tauschbörsen anleitet oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringt, muss mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie bis zu 300.000 Euro Geldstrafe rechnen. Zur Diskussion des Gesetzesentwurfs hat die französische Regierung ein Online-Forum eingerichtet.
Hierzulande erhitzt derweil die geplante zweite Reformstufe des Urheberrechts weiter die Gemüter. Während der neue Anlauf des Bundesjustizministeriums durch ein angekündigtes Veto von Kulturstaatsminister Bernd Neumann aus dem Takt zu geraten droht und ein Kabinettsbeschluss nach wie vor nicht absehbar ist, hat der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, in einem Interview mit dem Deutschlandradio seine Rechtsinterpretation der ersten Novelle zur Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft vertreten. Laut dem Bundestagsabgeordneten ist "nicht strafbar", den Kopierschutz einer Musik-CD für den privaten Gebrauch zu knacken. Im Gesetzestext wird eine Vervielfältigung untersagt, wenn eine CD mit einer "wirksamen" Kopiersperre versehen ist. Die rechtlichen Grauzonen sind aber groß: In der Begründung des Gesetzes ist nachzulesen, dass "ein Selbsthilferecht zur Umgehung der technischen Maßnahmen aus Gründen der Sicherung der Schutzsysteme nicht gewährt werden kann". Eine strafrechtliche Verfolgung von Kopierschutz-Cracks als Ordnungswidrigkeit scheidet nach Ansicht von Experten dennoch aus. Verwerter und Urheber könnten aber zivilrechtliche Verfahren gegen die Missetäter anstrengen.
Quelle : www.heise.de
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Die französische Regierung hat die von der Nationalversammlung bereits beschlossene "Global-Lizenz" zur Legalisierung von Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Werke kurzerhand aus ihrer aktuellen Vorlage für die umstrittene Urheberrechtsreform gestrichen. Zahlreiche Parlamentarier protestierten zwar heftig, als die Exekutive den überarbeiteten Gesetzesentwurf am gestrigen Dienstagabend erneut ins Parlament einbrachte. Letztlich verhinderte die Nationalversammlung aber mit Hilfe der Mehrheit der konservativen Regierungspartei Union pour un Mouvement Populaire (UMP) Versuche der Opposition, die gekippten Änderungsanträge wieder auf die Agenda zu bringen.
Vor dem Schachzug der Regierung hatten insbesondere die Musikindustrie und eine Gruppe bekannter Sänger und Komponisten unter der Führung von Veteranen wie Johnny Hallyday, Charles Aznavour und Jean-Michel Jarre noch einmal gegen die Einführung einer "Kulturflatrate" zur Freigabe der Tauschbörsennutzung ihre Stimmen erhoben. Die Kreativen argumentierten, dass die ins Gespräch gebrachte Pauschalgebühr in Höhe von 8 bis 12 Euro ihre traditionellen Einnahmen aus dem Albenverkauf nicht aufwiegen würde. Innenminister Nicolas Sarkozy bezeichnete Filesharing zudem als "Diebstahl".
Die Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir hielt dagegen, dass sich laut Marktforschungsstudien bereits 10 Millionen der 60 Millionen Franzosen bei Peer-2-Peer-Netzen bedienen würden und ein Geschäfts- und Kompensationsmodell dafür erforderlich sei. Es sei falsch, wenn die private Nutzung von Werken durch die Verbraucher gänzlich mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) unter die Kontrolle der Konzerne gestellt würde.
Der Führer der oppositionellen Sozialisten, Jean-Marc Ayrault, hat die Strategie der harten Hand der Regierung derweil als "panisch" bezeichnet. Sein Parteikollege Christian Paul forderte zugleich, nicht nur einen Teil, sondern am besten das ganze Reformprojekt zurückzuziehen. Andere Abgeordnete sprachen von einem "Verrat" am Parlament. Christine Boutin, eine der UMP-Vertreterinnen, die zunächst für die Tauschbörsen-Klausel gestimmt hatte, gab ihrer Besorgnis Ausdruck, dass mit dem Plan der Regierung "Internetnutzer in die Piraterie getrieben werden".
Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres will in den nächsten Tagen trotz dieser Kritik versuchen, seine Änderungsvorschläge durchs Parlament zu bringen. Sie sehen unter anderem vor, dass das DVD-Kopieren ausdrücklich nicht von der Möglichkeit zum privaten Vervielfältigung gedeckt werden sollen. Dafür hat der Minister die Strafen für Urheberrechtsverletzer im nicht-gewerblichem Umfeld niedriger als ursprünglich geplant angesetzt. Die Endabstimmung über die Urheberrechtsnovelle soll nach mehreren weiteren Debatten Mitte März erfolgen.
Quelle : www.heise.de
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Die bereits im Dezember begonnene Debatte um die französische Urheberrechtsreform hat am frühen Morgen des heutigen Donnerstag in Paris erneut eine überraschende Wende genommen. Laut Agenturberichten kündigte Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres kurz nach Mitternacht in der Nationalversammlung an, die vom Parlament beschlossene "Global-Lizenz" zur Legalisierung des Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Werke doch noch einmal mit zur Abstimmung über die Novelle zu bringen. "Ich möchte, dass es keinen Zweifel gibt" über den Willen der Volksvertreter im Bezug auf die heftig umstrittene Pauschalgebühr für die rechtsmäßige Nutzung sämtlicher Angebote in Tauschbörsen, wird der Minister zitiert. Bekämpft wird die Regelung vor allem von der Musikindustrie, während Verbraucherschützer sich für sie stark machen.
Am Dienstagabend legte die französische Regierung nach einer zweimonatigen Unterbrechung der parlamentarischen Diskussion über die Urheberrechtsnovelle zunächst einen überarbeiteten Gesetzesentwurf vor, in dem die von einer Mehrheit der Abgeordneten abgesegnete "Kulturflatrate" für Peer-2-Peer-Netze kurzerhand gestrichen worden war. Nun hat der Kultusminister den entsprechenden Artikel 1 doch wieder aufgewärmt, da es zuvor heftige Proteste bis hin zu Verratsvorwürfen von Parlamentariern gehagelt hatte. Christian Paul von den oppositionellen Sozialisten sprach angesichts der erneuten Kehrtwende von einem "Rückzug vom Rückzug".
Insgesamt hat die französische Regierung noch kein glückliches Händchen für das Reformprojekt bewiesen. Angesichts der deutlich gereizten Stimmung unter den Abgeordneten scheint es zweifelhaft, ob die Novelle entsprechend dem bereits mehrfach geänderten Zeitplan im Laufe der kommenden Woche über die Bühne gehen wird. Wiederholt forderten Parlamentarier zumindest heute vor Ende der nächtlichen Sitzung die Aufhebung der Dringlichkeit des Verfahrens. Hierzulande liegt die zweite Stufe der Urheberrechtsreform momentan erneut auf Eis, nachdem der Kulturstaatsbeauftragte der Bundesregierung die Pläne des Bundesjustizministeriums ebenfalls wegen eines Streits um die Behandlung illegaler Filesharer scharf angriff.
Quelle : www.heise.de
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Die Achterbahnfahrt der Debatte um die Einführung einer "P2P-Flatrate" in Frankreich ist beendet. Überraschend schnell stellte die französische Regierung bereits am späten Donnerstagabend den letztlich aus formalen Gründen kurz zuvor wieder aufgewärmten Artikel 1 der geplanten Urheberrechtsreform in der Nationalversammlung zur Abstimmung. Er enthielt die umstrittene Passage zur Einführung einer "Global-Lizenz", mit der das Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Werke generell legalisiert werden sollte.
Obwohl im Dezember auch mehrere Abgeordnete der konservativen Regierungspartei Union pour un Mouvement Populaire (UMP) für eine solche pauschale "Kulturflatrate" gestimmt hatten, trat die Fraktion dieses Mal fast geschlossen hinter ihr Kabinett. Die Parlamentsmehrheit gegen die umstrittene Pauschalgebühr für die rechtmäßige Nutzung sämtlicher Angebote in Tauschbörsen war damit sicher.
Aus Protest über den Zickzack-Kurs der Regierung, die den Stein des Anstoßes der Unterhaltungsindustrie Anfang der Woche zunächst aus ihrer überarbeiteten Gesetzesvorlage gestrichen hatte, wenig später aber doch noch einmal aufgrund möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken den Abgeordneten zur Stellungnahme vorzulegen gedachte, blieben die oppositionellen Sozialisten, Kommunisten, Grünen und Liberalen der Abstimmung fern. Sie beklagen eine Verhöhnung der Rechte des Parlaments.
Das Votum könnte sich so als Pyrrhus-Sieg für die Regierungsbank erweisen, da die Meinungen über das gesamte Reformpaket immer weiter auseinander gehen. Die weiteren für die kommende Woche angesetzten Debatten über die Urheberrechtsnovelle mit dem großen Streitpunkt der Behandlung der Privatkopie gegenüber Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und einem möglichen Bann DRM-freier Applikationen in Form etwa von freier Software dürften überaus kontrovers verlaufen, falls sich die Opposition nicht sogar mit einer einstweiligen Blockade des Verfahrens durchsetzt.
Quelle : www.heise.de
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Nach zahlreichen Winkelzügen insbesondere im Streit um eine Klausel zur Legalisierung von Tauschbörsen soll die parlamentarische Debatte über die Urheberrechtsreform in Frankreich in der Nacht zum morgigen Freitag ihr Ende finden. Begleitet wird der Abschluss der Diskussion in der Nationalversammlung noch einmal von heftigen Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichsten Lobbygruppen. So haben etwa Wissenschaftler auf sich aufmerksam gemacht, die sich mit einer Petition bei einer ungenügenden Berücksichtigung ihrer Belange zum "zivilen Ungehorsam" gegen das Gesetz verpflichten wollen. Die Unterhaltungsindustrie läuft derweil gegen die ihrer Ansicht nach zu niedrig angesetzten Strafen für rechtsbrecherische Nutzer von Tauschbörsen Sturm. Für Verunsicherung hatten zudem Meldungen geführt, wonach der französische Gesetzgeber Online-Musikplattformen wie Apples iTunes zur Aufgabe ihrer proprietären Formate zwingen wolle.
Scharfe Worte finden dabei alle Seiten immer wieder. Die Mitglieder der Wissenschaftsgemeinde, die mit den vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Materialien in Lehre und Forschung unzufrieden sind, sprechen etwa offen von der "schändlichen, rückschrittlichen und unterdrückerischen Natur der neuen Vereinbarungen" in ihrem Bereich. Über 2500 Forscher haben daher bereits das Gehörgesuch an den Gesetzgeber unterschrieben. Darin geloben sie auch, dass sie "ihre Ministern und das Gesetz missachten" und auch künftig entgegen der drohenden Regelungen nach ihrem Ermessen im Unterricht "Filme zeigen, Platten spielen und Texte verteilen werden".
Moralische Unterstützung erhalten die Akademiker von deutschen Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft". Dieses betont in einer Solidaritätsadresse, dass die Novelle den französischen Bildungs- und Kulturbereich einer "weitgehenden Kommerzialisierung von Wissen und Information ausliefern könnte". Das deutsche Forscherbündnis unterstützt daher alle Bemühungen der französischen Kollegen, überhaupt eine möglichst liberale Bildungs- und Wissenschaftsschranke zur Auflistung von Ausnahmen von den exklusiven Verwerterrechten im französischen Gesetz unterzubringen.
Weiter unterstützt das Aktionsbündnis Vorhaben, den Zugriff auf die elektronischen Bestände der Bibliotheken und die elektronische Dokumentlieferung im nationalen Verbundsystem zu solchen Bedingungen in das Gesetz unterzubringen, dass die staatlich geförderten Informationsversorger ihren Auftrag auch über die elektronischen Medien wahrnehmen können. Dass die geplante "Kulturflatrate" zur rechtlichen Freigabe von P2P-Börsen mehr oder weniger vom Tisch sei, könne man nur als unterlassene Chance zum Setzen eines "bedeutenden Zeichens" werten.
Die Musikindustrie hat ihre Stimme ebenfalls noch einmal erhoben. Das Herunterladen von Songs werde künftig nur noch "wie Falschparken" geahndet, beklagt Olivia Regnier, Justiziarin beim französischen Ableger des internationalen Phonoverbands IFPI. Ihr erscheinen die 38 Euro, mit der illegale Filesharer künftig anfangs beim Erstellen von Privatkopien in Tauschbörsen davon kommen könnten, als deutlich zu wenig für die Schaffung eines Unrechtbewusstseins bei den Saugern.
Für zu schwammig hält Regnier ferner die von den Abgeordneten bereits vorläufig beschlossene Regelung, wonach Kopierschutzmaßnahmen und der Einsatz von Techniken zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Abspielgeräten nicht verhindern darf. Entsprechende Vorkehrungen, mit denen Inhalte in offenen Formaten auf unterschiedlichen Plattformen und Playern abgespielt werden könnten, gehören ihrer Ansicht nach ins Wettbewerbs- und nicht ins Urheberrecht. Die Parlamentarier werden nun im Lauf des Abends die endgültige Abstimmungsvorlage erstellen, wenn alles nach Plan läuft. Mit dem eigentlichen Votum wird Mitte nächster Woche gerechnet. Dem Beschluss muss dann noch der französische Senat zustimmen, was frühestens im Mai erfolgen dürfte.
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Nach einer Marathonsitzung hat die französische Nationalversammlung um 3.55 Uhr des heutigen Freitagmorgens die Aussprache über den heftig umstrittenen Entwurf zur Reform des Urheberrechts beendet. Über den fertigen Gesetzestext, der noch einmal mit mehreren Änderungsanträgen ergänzt wurde, sollen die Abgeordneten am kommenden Dienstag endgültig abstimmen. Der im Verlauf einer insgesamt gut 100-stündigen Debatte produzierte Entwurf ist aber von zahlreichen Kuriositäten entlang der Hauptstreitpunkte zur rechtlichen Behandlung von Tauschbörsen, Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und der Privatkopie geprägt.
Dies zeigt sich am deutlichsten beim drohenden allgemeinen Verbot von DVD-Kopien, das einerseits nun doch entgegen der Absicht der französischen Regierung nicht absolut sein und Verbrauchern Möglichkeiten zum Vervielfältigen für private Zwecke offen lassen soll. Andererseits sieht der Entwurf aber vor, dass erst ein einzusetzendes Mediationskomitee über die konkrete Anzahl der erlaubten Privatkopien entscheiden wird. Dieses kann nach dem Willen des Gesetzgebers auch beschließen, dass doch keine einzige Vervielfältigung freigegeben wird.
Die größten Auswirkungen dürfte ein beschlossener und nicht mehr für eine erneute Debatte geöffneter Änderungsantrag entfalten, der aufgrund seiner Herkunft und Lobby-Unterstützung allgemein nur noch als Vivendi-Universal-Paragraph bezeichnet wird. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst die Verbreitung von Hinweisen zu solchen Programme kann demnach genauso streng geahndet werden. Der klar gegen P2P-Software gerichtete Artikel soll laut dem für das Gesetz zuständigen Parlamentsberichterstatter, Christian Vanneste, aber nicht Programme betreffen, die Telekooperation, Forschung oder den Austausch nicht vergütungspflichtiger Werke ermöglichen.
Kritiker sind dennoch der Auffassung, dass der Paragraph Kollateralschäden verursachen dürfte. Das Infozentrum EUCD.info (European Copyright Directive) geht davon aus, dass mit der "surrealistischen" Klausel neben Chat-Programmen letztlich sämtliche Server-Software und -Protokolle wie P2P, HTTP, FTP oder SSH ins juristische Zwielicht abgleiten. Da alle Applikationen angesprochen würden, welche für das Verfügbarmachen geschützter Dateien in Frage kommen, könnte dies auch gängigen Praktiken zur Veröffentlichung freier Software einen Todesstoß versetzen. Betroffen sein könnten den Gegnern der Klausel zufolge auch Open-Source-Applikationen zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC vom VideoLAN-Projekt, da diese den Zugriff auf DVDs mit DeCSS-Verschlüsselung erlauben. Laut dem oppositionellen sozialistischen Abgeordneten Patrick Bloche ist zu befürchten, dass "französische Firmen, Ingenieure und Forscher auswandern und Software jenseits unserer Grenzen entwickeln werden". Andere Parlamentarier sprachen von einem "Todesstoß für freie Software".
Das Ruder noch herumreißen konnte die Opposition mit Hilfe einiger Abgeordneter aus der Regierungspartei UMP am frühen Morgen beim ebenfalls heftig umkämpften Artikel 7, der sich mit dem Schutz für technische Kopierblockaden und DRM beschäftigt. So hat das Parlament Änderungsanträge mit einer relativ breiten Klausel für die Herstellung von Interoperabilität verabschiedet. Demnach müssen die technischen Ausrüster von Kopierschutzmechanismen alle technischen Informationen herausgeben, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind. Allerdings nicht direkt an private Nutzer, sondern zunächst an eine gerichtliche Vermittlungsstelle, die über die Weitergabe der Schlüsseldaten entscheiden soll. Mit der Vorkehrung, die insbesondere Firmen wie Microsoft, Apple oder andere DRM-Großanwender träfe, stünde der Dekompilierung von Schutzmechanismen wenig im Wege. Der Änderungsantrag, dessen Vereinbarkeit mit dem Vivendi-Universal-Artikel offen ist, steht aber noch in einer Zusatzdebatte zur Disposition.
Unterschiedliche Reaktionen hat auch das vorläufig abgesegnete Szenario der "abgestuften Antwort" auf Rechtsbrecher in Tauschbörsen hervorgerufen. Ihm zufolge könnten Nutzer, die einmalig "ein oder mehrere" Werke aus P2P-Netzen saugen und dabei erwischt werden, mit 38 Euro Strafe davonkommen. Doch schon beim meist standardmäßig miterfolgenden Upload von Dateien drohen bereits 150 Euro Bußgeld. Die Strafen erhöhen sich beim stärkeren Konsum an sich kopiergeschützter Werke per Filesharing bis hin zu 300.000 Euro Geldstrafe und Gefängnis bis zu zwei Jahren für Personen, die Nutzer in großem Stil zum illegalen Treiben in Tauschbörsen anleiten oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringen.
Während Vertretern der Unterhaltungsindustrie die Einstiegsstrafen als zu gering erscheinen, halten Verbraucherschützer den gesamten Ansatz für falsch. Sie beklagen, dass mit dem System faktisch ein Auskunftsanspruch gegen Provider installiert werden soll und die Industrie dabei trotz der vorgeschlagenen Einschaltung einer zusätzlichen staatlichen Vermittlungsinstanz wertvolle Informationen für weitergehende zivilrechtliche Klagen erhalten könnte. Zudem monieren die Konsumentenvertreter, dass eine Überprüfung des Zusammenhangs zwischen eingesammelten IP-Adressen und der Identität der damit in Verbindung gebrachten Nutzer nicht vorgesehen sei.
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Das Drängen der USA und anderer westlicher Staaten zur Einführung strikter Regeln zum Schutz geistigen Eigentums in Schwellenländern wie China könnte sich bald als Bumerang erweisen. "Heute sind wir die Erfinder und die anderen die Lizenznehmer", gab Kenneth Cukier, Redakteur beim Wirtschaftsmagazin The Economist, auf der Verbraucherschutzkonferenz im Rahmen des Trans Atlantic Consumer Dialogue (TACD) in Brüssel über "die Politik und die Ideologie des geistigen Eigentums" zu bedenken. "Aber wären wir bereit, von anderen Lizenzen zu kaufen?" Der Regulierungsexperte ist sich sicher, dass "die nächsten großen Innovationen aus Asien kommen". Vermutlich würde der Westen dann die jetzt noch forcierten Schutzmechanismen für Ideen im Eigeninteresse aufbrechen wollen. Cukier stellte jedoch klar: "Wenn wir internationale Regeln schaffen, müssen wir auch gewillt sein, sie zu befolgen".
Ein Umdenken auf der politischen Ebene hat angesichts dieser Bedrohung der westlichen Marktdominanz bereits eingesetzt. So überraschte Bruce Lehman, langjähriger Berater der Clinton-Regierung in Fragen des geistigen Eigentums und einer der Väter mehrerer umstrittener internationaler Rechtsabkommen auf Ebene der WIPO (World Intellectual Property Organization) und der WTO (World Trade Organization), auf der Tagung mit der Aussage, dass sich das TRIPS-Abkommen (trade-related aspects of intellectual property rights) zur Verbreitung geistiger Eigentumsrechte nach westlichem Muster "für die USA als großer Fehler herausgestellt hat". Es werde meist vergessen, dass die Vereinigten Staaten damit auch Zugang zu vielen ihrer Märkte gegeben hätten. Dies beziehe sich auch auf Länder mit niedrigen Lohnverhältnissen und ohne Auflagen beim Umweltschutz. Es sei daher kein Wunder, dass etwa selbst Apples iPod und damit eines der Vorzeigeprodukte der US-Hightech-Wirtschaft in China gefertigt werde. Dass ein Großteil der Profite trotzdem in Cupertino bleibt, habe Apple allein der Eigentümerschaft am geistigen Eigentum an dem Abspielgerät zu verdanken.
Doch auch die Schutzwirkung von Patent-, Urheber- und Markenrechten könnte sich bald als negativer Wirtschaftsfaktor für den Westen erweisen. Die Gesetzgeber und Drahtzieher internationaler Handelsvereinbarungen sehen sich damit in einem Dilemma. Antony Taubman von der WIPO stellte die Situation in den Worten des Philosophen Soeren Kierkegaard dar: "Tu etwas oder tu nichts, du wirst es in jedem Fall bereuen". Das von ihm mitbetreute Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore (IGC) schlage sich daher bereits seit Jahren mit der Frage herum, ob das Ziel des Diskussionsprozesses überhaupt ein internationaler Vertrag sein sollte. Schließlich würde von der einen Seite befürchtet, dass mit der Verankerung geistiger Eigentumsrechte in traditionellen Gesellschaften deren Kulturen in eine "Zwangsjacke" gesteckt und bestehende Werte überlagert werden könnten. Andererseits werde aber auch in Frage gestellt, ob es überhaupt Berechtigungen für die Existenz öffentlicher Domänen und Allmenden gäbe.
Unbeirrbar hält derweil die EU-Kommission an ihrem Kurs fest. "Wir haben die klare Linie, dass wir das E-Business und die Rechtehalter stärken wollen", betonte Leonardo Cervera Navas von der Generaldirektion Binnenmarkt. Nur mit durchschlagkräftigen Schutzrechten könnten Rechtehalter ihre Geschäftsmodelle ins Internet verlagern. Dem von der Zivilgesellschaft erhobenen Anspruch auf einen besseren Zugang zum Wissen will sich die Kommission aber dennoch nicht ganz verschließen. Das Thema sei auf der politischen Agenda, betonte der bekennende "Eurokrat". Konkret eine Rolle spiele es etwa bei der Evaluierung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 oder im Rahmen der Initiative zum Aufbau einer digitalen Bibliothek in Europa.
Für Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben das breitbandige Internet und P2P-Netze dagegen bereits ganz neue ökonomische Modelle etabliert, für die sich ein unreformiertes System des geistigen Eigentums als Hindernis erweist. "Die digitale Revolution hat die Bedingungen für einen neuen, kollaborativen Produktionsmodus geschaffen", führte Mark Cooper, Forschungsdirektor der Consumer Federation of America, aus. Es mache keinen Sinn mehr, digitale Güter wie Musik oder Filme künstlich rechtlich oder mithilfe technischer Restriktionen zu verknappen. Gerade P2P habe die kosteneffektive Verbreitung einst rarer Ressourcen ermöglicht und eine Demokratisierung der Kreation digitaler Werke vorangetrieben. P2P übersetzt Cooper daher mit "People 2 People". Schon im Fall Napster hätten die Verbraucher letztlich zur Selbsthilfe gegriffen und die Musikindustrie gezwungen, von ihren mit CD-Verkäufen erzielten Überschüssen einen Teil zurückzugeben. Generell würden inzwischen 60 bis 70 Prozent der Inhalte im Netz von den Nutzern erstellt, zitierte der Verbraucherschützer aus aktuellen Studien mit Blick auf Weblogs oder Podcasting.
Auch Luc Soete, Wirtschaftswissenschaftler an der United Nations University of Maastricht, sprach von einer "kreativen Aktivierung" durch das Internet, dank der immer mehr "Amateure" enorme positive, im Prinzip nicht mehr "aufzubrauchende" Werte und Werke schaffen würden. Historisch betrachtet wären schon immer "Kollaboration und altruistisches Verhalten" die wichtigsten Antriebsfaktoren wirtschaftlichen Handelns gewesen, weniger Tendenzen zur Kommerzialisierung der Lebenswelt. Noch fehle es aber den Ökonomen an Maßstäben, um etwa den Wert der Erstellung von freier Software zu messen und ins erwirtschaftete Bruttosozialprodukt von Volkswirtschaften einzufügen. Generell seien dessen Wachstumsraten auf einer schier grenzenlose Privatisierung von Raum, Zeit und Information zurückzuführen, wobei Kreativität, Innovation oder nicht-kommerzielle Arbeit nicht berücksichtigt würden.
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Ohne weitere Änderungen hat die französische Nationalversammlung am Dienstagnachmittag den heftig umstrittenen und mehrfach überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsreform verabschiedet. Die konservative Regierungspartei UMP stellte sich bei der Abstimmung geschlossen hinter Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres, während die Opposition größtenteils gegen die Novelle votierte. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament wurde der Entwurf trotzdem mit 296 zu 193 Stimmen angenommen. "Wir können stolz sein auf das Erreichte", gratulierte de Vabres seiner Fraktion nach der Verabschiedung des Gesetzes, das er insgesamt mit Eilbedürftigkeit durch die Nationalversammlung geschleust hatte. Der Sozialist Patrick Bloche sprach dagegen von einer "echten gesetzgeberischen Verschwendung". Frankreich werde mit dem Gesetz, das noch vom Senat bestätigt werden muss, seine Vorrangstellung in den Bereichen Forschung und Innovation verlieren.
Die Endfassung der Novelle, deren Vereinbarkeit mit der Verfassung Oppositionspolitiker anzweifeln, ist von zahlreichen Widersprüchen gekennzeichnet. So sollen mit dem Gesetz erstmals auch in Frankreich Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) rechtlich abgesichert und ihre Umgehung strafbar werden. Die Möglichkeiten zur Erstellung von Privatkopien oder andere Einschränkungen des Verwertungsrechts etwa zugunsten von Behinderten müssen bei digitalen Medien künftig hinter den technischen Schutzmaßnahmen zunächst zurückstehen. In welchen Fällen Nutzer trotzdem ihre so genannten Schrankenrechte wie häufig ausüben können, soll ein Mediationskollegium entscheiden. Ausgenommen sind Privatkopien von TV-Sendungen, die weiter von vornherein gestattet werden.
Die Stellung von DRM wird gleichzeitig untergraben durch eine relativ weite Interoperabilitätsklausel. Demnach müssen die technischen Ausrüster von Kopierschutzmechanismen im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind. Damit soll ausdrücklich die Dekompilation von DRM-Software ermöglicht werden. Betroffen wären beim Inkrafttreten des Gesetzes insbesondere Konzerne wie Apple, Microsoft oder Sony, die für den Vertrieb digitaler Inhalte etwa über Musikplattformen stark auf DRM setzen. Daher gibt es seit Längerem Spekulationen über den Stopp von iTunes in Frankreich, wozu sich Apple aber bislang nicht offiziell geäußert hat. Der französische Kultusminister erklärte zu der Passage: "Ein Verbraucher, der ein Werk legal erworben hat, muss es auf jedem beliebigen Gerät abspielen können". Diese Neuerung und das damit verbundene Nein zu proprietären Formaten werde in anderen Ländern Schule machen.
Auch über die Folgen eines mit verabschiedeten Änderungsantrags, für den sich vor allem Firmen wie der Mediengigant Vivendi Universal stark machten, rätseln Beobachter noch. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst der Hinweis auf derlei Programme steht unter derselben Strafandrohung. Kritiker der Klausel fürchten, dass damit selbst Server-Software und -Protokolle wie P2P, HTTP, FTP oder SSH in eine rechtliche Grauzone geraten. Sie sehen zudem Open-Source-Applikationen zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC vom VideoLAN-Projekt gefährdet, da diese den Zugriff auf DVDs mit DeCSS-Verschlüsselung erlauben.
Konkret gegen Filesharer richtet sich ein ebenfalls beschlossener abgestufter Strafkatalog. Es sieht für Privatleute, die Musik nur zum Eigenbedarf herunterladen, ein anfängliches Bußgeld von 38 Euro vor. Die Strafen erhöhen sich beim stärkeren Konsum an sich kopiergeschützter Werke aus Tauschbörsen immer weiter. Wer Nutzer in großem Stil zum illegalen Treiben in P2P-Netzen anleitet oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringt, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 300.000 Euro und zwei Jahren Gefängnis rechnen. Vertreter der Sozialisten kündigten nach der Abstimmung an, bei einem Regierungswechsel die Urheberrechtsreform rasch wieder auf den Prüfstand stellen zu wollen.
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In der SPD-Bundestagsfraktion wächst der Unmut über den heftig umstrittenen Beschluss des Bundeskabinetts zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform. Vor allem für die Nutzer hält der so genannte 2. Korb der Novelle noch zu wenig bereit, zeigen sich immer mehr sozialdemokratische Abgeordnete besorgt. "Wir werden genau auf die Verbraucherrechte beim Urheberrecht achten", verspricht in diesem Sinne ein heise online vorliegendes Fraktionspapier aus der Feder des Parlamentariers Ulrich Kelber. "Insbesondere würden wir uns freuen, wenn der Koalitionspartner CDU/CSU sich bei der von allen Experten befürworteten Bagatellgrenze bei den Privatkopien endlich bewegen würde."
"Wir sollten auch prüfen, ob wir dem Urheberrecht nicht eine Urheberpflicht gegenüberstellen sollten", heißt es in dem Papier weiter. Die SPD-Fraktion denkt dabei an eine "Verpflichtung, die Nutzung der erworbenen Inhalte technikneutral zu ermöglichen". Sie knüpft damit an den gegenwärtigen Entwurf des Parlaments in Frankreich zur dortigen Urheberrechtsrevision an. Dieser sieht eine relativ weite Interoperabilitätsklausel vor. Demnach sollen die technischen Ausrüster von Kopierschutzmechanismen im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben müssen, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind.
Zuvor hatte der medien- und forschungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, bereits seinen Unmut über die im Regierungsentwurf enthaltenen Klauseln zur wissenschaftlichen Informationsversorgung sowie über den Wegfall der vom Bundesjustizministerium zunächst geplanten P2P-Bagatellklausel geäußert. Letztere sollte die gegenwärtige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern gesetzlich verankern und das illegale Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus dem Internet in geringer Stückzahl für den privaten Gebrauch straffrei stellen.
Der Streit um die künftigen Kopiermöglichkeiten für Forscher und professionelle Wissensvermittler droht derweil zu eskalieren. So warnt das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft den Börsenverein des Deutschen Buchhandels vor einer "Enteignungskampagne". Stein des Anstoßes für die Verleger sind zwei Normen aus dem Regierungsentwurf, wonach es Bibliotheken, Archiven und Museen künftig gestattet sein soll, ihre Bestände auch digital in den eigenen Räumen gegen eine angemessene Vergütung zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ferner sollen Fachinformationsdienste der Bibliotheken wie subito Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn Verlage kein eigenes Angebot machen.
Während den Wissenschaftsvertretern diese Möglichkeiten nicht weit genug gehen und sie eine Verdorrung der Forschern und Studenten zugänglichen Wissensallmende fürchten, geht der Börsenverein angesichts der im Raum stehenden Regelungen von einer "Enteignung" der Verlage aus. Mit der "absurden Polemik" vergisst die Buchhandelslobby aber laut dem Aktionsbündnis, dass Bibliotheken "ein kostenfreier Marketingpartner für sie" seien. Eine aktuelle Studie der Stiftung Lesen habe ergeben, dass aktive Bibliotheksbenutzer neun Bücher im Jahr kaufen. Wer nicht in Bibliotheken geht, erwirbt dagegen statistisch gesehen nur 1,1 Bände. Abgesehen davon seien es vorrangig oder exklusiv die Bücherhallen, welche die sich ständig verteuernde wissenschaftliche Fachliteratur erwerben. Privatpersonen könnten diese gar nicht mehr bezahlen. Das Bündnis beklagt ferner, dass Verlagen quasi ein Monopol beim Kopienversand und so bei der Versorgung der Wissenschaft mit schnell benötigten elektronischen Informationen zu beliebigen Marktpreisen eingeräumt würde.
In die Auseinandersetzung haben sich inzwischen weitere Organisationen eingeschaltet. So moniert etwa die Initiative Schulen ans Netz, dass die Belange von Bildungseinrichtungen vom 2. Korb der Novelle völlig ignoriert würden. Konkret kritisiert Ulrich Sieber, Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, dass die seit vielen Jahren politisch geforderte Verankerung von neuen Medien als Alltagswerkzeug in der Schule in dem Gesetzentwurf fehle. Das berechtigte öffentliche Interesse an einem zukunftsfähigen Unterricht muss seiner Ansicht nach gewahrt werden. Dazu würden "klare und praxisnahe Regeln für die neuen digitalen Nutzungsformen" gehören.
Auch die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften weist auf die "weiterhin bestehenden Bedenken gegen die derzeitige Form der Neuregelung hin". Die sich abzeichnende Linie setze einen deutlichen Akzent auf die kommerzielle Verwertung durch Verlage. Selbst "bislang unbekannte Nutzungsrechte" könnten diesen automatisch zufallen. Der notwendige elektronische Zugriff der Öffentlichkeit auf Forschungsergebnisse sei damit nicht sichergestellt. Die Stellung der öffentlichen Forschungseinrichtungen als Vermittler zwischen Urheber und Herausgeber bleibe unberücksichtigt: Hätten Erstere ihre Mitarbeiter bereits für die Erstellung von Werken vergütet, sei nicht einzusehen, dass einem Dritten zusätzliche digitale Nutzungs- und Verwertungsrechte erwachsen sollten. Dies gelte umso mehr, als Forschungseinrichtungen Verlagen oftmals finanzielle Unterstützung durch Publikationszuschüsse zukommen lassen würden.
Quelle : www.heise.de
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Gutachten hält Legalisierung von Tauschbörsen für rechtlich zulässig
Eine Content-Flatrate ist mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar, so das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) anlässlich des heutigen Welttags des geistigen Eigentums an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergab. Die Idee dabei: Das Tauschen von urheberrechtlich geschützten Werken wird grundsätzlich erlaubt, die Rechteinhaber über eine pauschale Abgabe vergütet.
Die Nutzung von Tauschbörsen lasse sich genauso wenig verbieten wie privates Kopieren, so der Grundgedanke der Initiative privatkopie.net. Die Aussage des Justizministeriums, mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das Kopieren aus Tauschbörsen erfolgreich vorgehen, sei empirisch zu widerlegen. Die Nutzung von Tauschbörsen nehme weiter zu und die Urheber gehen leer aus.
Das ebenfalls vom Justizministerium hervorgebrachte Argument, eine solche Content-Flatrate sei mit dem europäischen Urheberrecht nicht vereinbar, soll das nun in einer englischen Übersetzung vorgelegte, französische Rechtsgutachten zeigen.
In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um eine Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann.
Internet Service Provider sollen ihren Kunden die Wahl bieten: Wer urheberrechtlich geschützte Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz dafür erwerben, wobei eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat als angemessene Vergütung betrachtet wird. Wer nicht tauschen möchte, muss auch nicht zahlen.
Die Verwertungsgesellschaft soll diese Einnahmen dann an die Rechteinhaber ausschütten. Wessen Werke häufiger getauscht werden, erhält eine proportional höhere Auszahlung.
Die französische Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den französischen Urheberrechtler Prof. André Lucas von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz juristisch machbar ist. Ergebnis: Nichts im nationalen oder internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr habe sich für vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen.
Das Gutachten Peer-to-peer File Sharing and Literary and Artistic Property. A Feasibility Study regarding a system of compensation for the exchange of works via the Internet hat nun privatkopie.net mit Unterstützung der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC und der Stiftung Bridge ins Englische übersetzen lassen, um es einem breiteren Leserkreis zugänglich zu machen. In einem offenen Brief fordern sie die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Studie zu prüfen und die Pauschalvergütung fürs Netz in der aktuellen Gesetzgebung zu verwirklichen.
Es sei nicht länger die Frage, ob eine Content-Flatrate möglich ist, sondern was politisch gewollt sei: "... eine datenschutzfreundliche Pauschalvergütung oder eine hochgradig invasive Infrastruktur aus Rechtekontrolltechnologie zur privaten Verwaltung vormals öffentlich geregelter Urheberrechte? Freiheit oder digitaler Stacheldraht?", so privatkopie.net.
Quelle : www.golem.de
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Ein eindeutiges Nein zur Privatkopie bei digitalen Medien gab die Justiziarin des Bundesverbands der Deutschen Phonoverbände (IFPI), Nora Braun, bei der Tagung "Allianz von Recht und Technik" in Stuttgart zu Protokoll. "Wir vertreten nach wie vor die Position, dass es die optimale Lösung wäre, die digitale Privatkopie zu verbieten", erklärte Braun auf Nachfrage von Teilnehmern der Veranstaltung. "Oder man schränkt sie erheblich ein", schlug sie als Ersatz vor. Bislang ist der Gesetzgeber in diesem Punkt nicht den Vorschlägen der Rechteinhaber gefolgt und hat auch in der zweiten Runde der Novellierung des deutschen Urheberrechts die Privatkopie zumindest grundsätzlich bestätigt.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/72755)
Quelle : www.heise.de
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Sie benötigen folgenden Key um Ihre legal erworbene Cd / Dvd abzuspielen.
Dieses gilt auch für Tonträger die Sie schon seit 20 Jahren und länger besitzen.
Wenn ich mir noch die Verstrickungen mit M$ ansehe.
Geht es noch ?
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In Frankreich ist im Zuge der Debatte über die Urheberrechtsnovelle im Senat der Streit um Fragen wie den rechtlichen Schutz für Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und das Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer voll entbrannt. Während sich Konservative und Sozialisten im Senat einer Position annähern, die der Unterhaltungsindustrie entgegenkommt und die Stellung von DRM juristisch absichern würde, haben sozialistische Parlamentsabgeordnete in einem flammenden offenen Brief einen "freiheitsberaubenden Virus" in dem mit konservativer Regierungsmehrheit verabschiedeten Gesetzesentwurf ausgemacht. Sie bestehen auf der Legalisierung des Austauschs geschützter Werke in P2P-Netzen mit Hilfe einer "Global-Lizenz". Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres überraschte derweil mit der Forderung, die Abonnenten eines Internetzugangs pauschal für darüber begangene Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung ziehen zu wollen.
Der Minister der konservativen Regierungspartei UMP brach am gestrigen Donnerstag beim Start der Diskussion zur Urheberrechtsreform im Senat erneut eine Lanze für die Interoperabilitätsklausel im bisherigen Entwurf. Demnach sollen DRM-Hersteller im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind. Mit dieser Frage müssen sich laut dem Kultusminister bald alle Nationen beschäftigen. Ein Weg für Raubkopien werde damit nicht geöffnet.
Donnedieu de Vabres machte sich ferner für die Schaffung eines umfassenden Werkverzeichnisses stark. Surfer sollten dort prüfen, ob eine in Tauschbörsen angebotene Datei geschützt oder frei verfügbar sei. Zugleich plädierte er für einen Änderungsantrag aus den Reihen der Senatoren, mit dem eine Lücke bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern in P2P-Netzen geschlossen werden soll. Er sieht vor, dass Ermittler oder die Unterhaltungsindustrie nicht mehr einen konkreten, sich hinter eine IP-Adresse verbergenden Nutzer ausfindig machen müssen. Vielmehr könnten sie generell den Inhaber des entsprechenden Internet-Account zur Verantwortung ziehen. Ob es sich dabei etwa um einen Familienvater handelt, dessen Kinder im Netz auf Abwege gekommen sind, täte nichts zur Sache.
Den größten Unmut bei Bürgerrechtlern hat der Berichterstatter im Senat, Michel Thiollière, auf sich gezogen. Der rechte Politiker will mit seinen umfassenden Änderungsanträgen die DRM-Interoperabilitätsklausel im Interesse der Industrie zurechtstutzen. Zudem soll es laut Thiollière zu einem ausnahmslosen Verbot der Verbreitung von Software kommen, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Open-Source-Anbieter fürchten, dass Basisprogramme aus der freien Softwarewelt unter diese insbesondere von Vivendi Universal unterstützte Klausel fallen könnten. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben daher zu einer Demonstration am Sonntag in Paris gegen die Reform aufgerufen.
Aus der Opposition hatte der sozialistische Senator Michel Charasse dem Berichterstatter im Vorfeld der Senatsdebatte den Rücken gestärkt. Er schlug in einem Änderungsantrag die Streichung der Interoperabilitätsregelung vor. Zugleich verwahrte er sich gegen Kritik von Befürwortern freier Software, die er als "Fundamentalisten" abtat. Christophe Espern vom Informationszentrum EUCD.info bezeichnete die Haltung Charasses daraufhin als "skandalös". Der Senator habe keine Ahnung von der Softwarewirtschaft und schon gar nicht von freier Software.
Beim Start der Senatsdebatte kritisierte die sozialistische Repräsentantin Catherine Tasca die Vorarbeit der Regierung. Sie prangerte die Wahl des Dringlichkeitsverfahrens an, das eine weitere Abstimmungsrunde zwischen Parlament und Senat ausschließt. Es brauche noch Zeit, um Regeln für die "neue Wirtschaft" rund um den Kulturaustausch im Internet zu finden. Gleichzeitig erteilte Tasca aber der zunächst vom Parlament mit Stimmen von Konservativen und Sozialisten beschlossenen Einführung einer P2P-Flatrate eine Absage. Die auch in Deutschland von Bürgerrechtlern geforderte "Kultur-" oder "Content-Flatrate" würde das Rechtsgefüge "ins Rutschen bringen" und das System der Privatkopie über das Recht der Urheber stellen.
Die Sache ganz anders sehen vier sozialistische Parlamentsabgeordnete. Sie haben im Online-Magazin Ratiatum vehement für die vorläufig beerdigte "Global-Lizenz" zur Veröffentlichung geschützter Werke in Tauschbörsen Partei ergriffen. Der Vorschlag sei "pragmatisch, modern und progressiv". Die Regelung mache es möglich, gegen die Zahlung eines Pauschalbetrages Zugang zu einem globalen kulturellen Angebot zu erlangen und habe Vorbilder im französischen Recht. Letztlich würden die Mittel für die Kultur ergänzend und auf Basis des Internet zugunsten der Schöpfer und Künstler freigesetzt und neuen Talenten Raum gegeben, verweisen die Abgeordneten auf den Online-Erfolg von Bands wie den Arctic Monkeys oder französischen Jungstars. DRM lehnen sie als "freiheitsberaubend" und "trojanisches Pferd für den Einfall des angelsächsischen Copyright" ab. Die Sozialistengruppe beklagt, dass die Regierungspartei dem Druck von Konzernen wie Microsoft und der Musikindustrie nachgegeben hätte. Diese wollten nur ihre Renditen sichern und Frankreich Technologien und Gebräuche aufdrängen, die Freiheitsrechte missachten.
Quelle : www.heise.de
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat gegenüber dem Bundestag den heftig umstrittenen Kabinettsbeschluss zur Urheberrechtsnovelle gegen "zum Teil polemische Kritik" in "zahlreichen E-Mails" verteidigt. "Der Regierungsentwurf schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten und berücksichtigt vor allem auch die Interessen der Urheber", schreibt die SPD-Politiker in einem Brief an die Mitglieder des Parlaments. Die Balance zwischen verschiedenen gegenläufiger Wünsche führe aber zwangsläufig dazu, "dass die jeweiligen eigenen Interessen nicht zu 100 Prozent durchgesetzt werden können", heißt es in dem heise online vorliegenden Papier weiter. Dies wollten die "Autoren der Massenmails nicht akzeptieren".
Vermutungen über die Drahtzieher der von ihr ausgemachten Online-Kampagne stellt Zypries nicht an. Sie erwähnt allein die in den E-Mails hauptsächlich kritisierten Punkte. Demnach behaupten die Einsender, dass der Gesetzesvorschlag einseitig zu Gunsten der Industrie und der Verbraucher gefasst sei, während die Bedürfnisse der eigentlichen Urheber übergangen würden. Der Regierung werde vorgehalten, im Streit um die Urheberrechtabgabe die pauschale Vergütung auf fünf Prozent des Verkaufspreises von Kopiergeräten zu begrenzen und das häufig mit Nebenprodukten wie Druckerpatronen laufende Geschäft nicht zu erfassen. Dies würde laut Verwertungsgesellschaften zu einem Vergütungsausfall in Höhe von 42 Prozent führen. Inakzeptabel sei auch, dass die Urheber faktisch gezwungen würden, der Industrie für ein und dieselbe Entschädigung Verwertungsrechte auch an unbekannten künftigen Nutzungsarten einzuräumen. Vergleichbare Protestpunkte hatte unter anderem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zuletzt am "Tag des geistigen Eigentums" Ende April im Zusammenhang mit der Schelte über die "Verramschung" von Kreativität vorgebracht.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/72776)
Quelle : www.heise.de
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Von mir aus können die jede Privatkopie verbieten, wenn und nur wenn sichergestellt wird, dass man bei Beschädigung oder Zerstörung einer Datenaufzeichnung nicht die Rechte, sondern nur den Datenträger abermals bezahlen muss. Also z.B. eine verkratzte CD gegen eine neue umtauschen, nur gegen Erstattung der reinen Hardware-Kosten von wenigen Cent...
Aber das werden die geldgierigen Mega-Medien-Konzerne niemals hinnehmen, denn die wollen uns ihren Kram ja unbedingt immer und immer wieder noch einmal bezahlen lassen :o
Nur sehe ich absolut nicht ein, ein Recht ein zweites Mal zu bezahlen, bloss weil ein Datenträger oder andere Hardware, wie z.B. ein PC, 'mal wieder verreckt ist, oder aus der Mode gekommen, wie Vinyl, EightTrack, CompactCassette, DAT, LD, Video2000, BetaMax... ... ...
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Der Bundesregierung bläst weiter starker Gegenwind bei ihren umstrittenen Plänen zur 2. Stufe der Urheberrechtsreform ins Gesicht. So unterstützt der Deutsche Musikrat jetzt die GEMA in ihrem Kampf gegen die Gesetzesnovelle. Ein Dorn im Auge sind beiden Organisationen insbesondere die im Bereich der Pauschalvergütungen für die private Vervielfältigung vorgesehenen Regelungen im Streit um die Urheberrechtsabgabe mit der Geräteindustrie. "Es ist ein falsches politisches Signal, wenn in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für unsere Musikkultur und Musikwirtschaft bilden", entrüstete sich Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrats, nun bei der Tagung "Musikvermittlung" im bayerischen Wildbad Kreuth.
Die acht Millionen Mitglieder der Vereinigung wissen laut Höppner, dass die musikkulturelle Vielfalt in Deutschland von der gerechten Vergütung der Nutzung musikalischer Kreativität abhängig sei. Dies sei umso wichtiger, da in einer globalisierten Gesellschaft die Schöpfungskraft der Menschen über die wirtschaftliche und kulturelle Prosperität eines Staates entscheide.
Die GEMA selbst, die Ende April eine Neuausrichtung ihrer Strategie mit Schwerpunktsetzung auf den Bereichen Marketing und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie beschlossen hat, wehrt sich vor allem gegen die vom Bundeskabinett beschlossene Deckelung der Vergütungspauschale auf fünf Prozent vom Verkaufspreis eines bestimmten Gerätetyps. Der Interessensvertretung missfällt ferner prinzipiell, dass eine Vergütungspflicht künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden sollen. Auch die industriefreundliche Regelung, dass es bei der Bestimmung der Vergütungshöhe künftig darauf ankommen soll, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt, behagt der GEMA nicht.
GEMA-Vorstandssprecher Jürgen Becker zufolge betreibt die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen "eine Aushöhlung des bewährten Urheberschutzes". Den Lobbyisten der Herstellerindustrie werde anscheinend mehr Gehör geschenkt als den Kreativen. Sein Haus rechnet damit, dass sich allein aufgrund der zu erwartenden Rückgänge bei der Gerätepauschale die Vergütungen für die Urheber von 54,3 Millionen Euro um 32 Prozent reduzieren.
Gegen die geplante Neufassung der Urheberrechtsabgabe haben sich neben vielen Lobbyvereinigungen aus der Kulturindustrie unter anderem auch der Deutsche Kulturrat und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgesprochen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beklagte angesichts der anhaltenden Empörung, die sich auch in persönlichen E-Mails an Bundestagsabgeordnete Luft macht, bereits vergangene Woche eine "polemische" Kampagne gegen den Regierungsentwurf. Dieser schafft der SPD-Politikerin zufolge "einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten". Das Parlament soll sich nach der Stellungnahme des Bundesrats erstmals kurz vor der Sommerpause konkret mit dem so genannten 2. Korb der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt beschäftigten.
Quelle : www.heise.de
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Protestkundgebungen in Paris
Nachdem in Frankreich ein Gesetzentwurf zur Legalisierung von Filesharing-Diensten abgelehnt wurde, gehen einige Bürger dort für ein Recht auf Kopieren auf die Straße.
Dies berichtet die BBC. Demnach haben etwa 300 Demonstranten in der Nähe des französischen Kultur-Ministeriums einen Kranz niedergelegt. Das Trauergebinde trug den Spruch "Zum Gedenken an die Privatkopie und freie Software in Frankreich.
Derzeit tobt in Frankreich Streit um einen Gesetzentwurf, der gegen eine feste Gebühr das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke aus Tauschbörsen legalisieren sollte. Der Entwurf für eine solche "Kulturflatrate" wurde nach langer Debatte im März 2006 vom Parlament abgelehnt. Noch im Februar hatte ein Pariser Gericht aber mit Hinweis auf die rein private Nutzung der Dateien einen Filesharing-Anwender freigesprochen.
Die Kammer kam damals zu der Auffassung, das Anbieten von Musik in Tauschbörsen sei durch das französische Urheberrecht gedeckt. Durch die jetzt vom der französischen Nationalversammlung verabschiedete Novelle des Gesetzes sehen die Pariser Demonstranten offenbar auch in Frankreich das Ende der Privatkopie gekommen, wie es auch in Deutschland gefordert wird.
Quelle : www.golem.de
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Mit 164 zu 128 Stimmen haben die französischen Senatoren ihren Entwurf für die Urheberrechtsreform besiegelt, der einige heftig umstrittene Passagen aus der Vorlage der Nationalversammlung verschärft und die Möglichkeiten zur Privatkopie deutlich einschränkt. Die Vertreter der konservativen Regierungspartei UMP votierten für Änderungen am Parlamentsentwurf entlang der Korrekturvorschläge des rechtskonservativen Berichterstatters Michel Thiollière. Sozialisten, Grüne und Kommunisten stimmten dagegen. Der angenommene Text "beugt sich dem Druck des Copyright und verstümmelt die Privatkopie", beklagte der kommunistische Senator Jack Ralite. Marie-Christine Blandin von den Grünen wollte die drohenden Kollateralschäden des Gesetzes gar nicht einzeln aufzählen und beschränkte ihre Kritik darauf, dass gerade "die Kreativen die ersten Opfer" sein dürften. Die verschlimmbesserte Fassung diene weder den Urhebern noch den Internet-Nutzern, konstatierte die sozialistische Senatorin Catherine Tasca.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/73074)
Quelle : www.heise.de
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Kurz vor der Abstimmung der Länderchefs über die Stellungnahme des Bundesrats zum heftig umstrittenen Entwurf der Bundesregierung zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform am morgigen Freitag hat sich der Streit um die Vergütungspauschale fürs private Kopieren noch einmal zugespitzt. "Die Panik- und Stimmungsmache der Verwertungsgesellschaften entbehrt jeder seriösen Grundlage", empört sich Jörg Menno Harms, Vizepräsident beim IT-Branchenverband Bitkom. Insbesondere Behauptungen der Verwertungsgesellschaften, die Urheber würden "enteignet", seien "irreführend und falsch".
Zuvor hatten die GEMA und ver.di die Länderkammer aufgefordert, die "die urheberfeindlichen Regelungen" im Novellierungsvorschlag des Bundeskabinetts zurückzuweisen. Die beiden Einrichtungen sind Teil eines umfassenden Aktionsbündnisses "Urheber und Verlage" gegen die geplante Neufassung der Urheberrechtsabgabe.
Nach Berechnungen des Bitkom werden abgabepflichtige Gerätearten und steigende Absatzzahlen bei alten Gerätetypen auch bei der Verabschiedung des Gesetzesvorschlags zu einer "mindestens stabilen Gesamtvergütung" führen. Derzeit erhalten die Verwertungsgesellschaften rund 100 Millionen Euro pro Jahr allein für Kopierer, Scanner, Faxgeräte, Brenner sowie Ton- und Bildaufzeichungsgeräte. Hinzu kommen zusätzlich rund 77 Millionen Euro für Speichermedien wie DVD-Rohlinge. Bei der Hochrechnung mit einer von der Regierung als noch wirtschaftlich angemessen angesehenen Abgabenhöhe, die fünf Prozent des jeweiligen Gerätepreises entspricht, ergibt sich anhand der 2005 verkauften Gerätezahlen laut der Industrielobby eine Abgabensumme von 106 Millionen Euro. Hinzu könnten Abgaben für Multifunktionsgeräte in Höhe von rund 25 Millionen Euro kommen. Um die Vergütungshöhe der Tausendsassas wird derzeit vor Gericht gestritten. Dass sie grundsätzlich abgabepflichtig sind, wird laut Bitkom jedoch allgemein akzeptiert.
Zudem geht die Regierung in der Gesetzesbegründung angesichts einschlägiger Gerichtsentscheidungen davon aus, dass auch PCs und Drucker zusätzlich abgabepflichtig werden. Das künftige Gesamtvolumen der Vergütungspauschalen könnte demnach sogar 595 Millionen Euro pro Jahr betragen, sorgt sich der Bitkom "Wer behauptet, der aktuelle Gesetzentwurf würde zu sinkenden Abgaben führen, hat entweder Probleme mit den Grundrechenarten oder informiert bewusst falsch", greift Harms die Mitglieder des Aktionsbündnisses daher an. "Maßlosen Abgabenforderungen" würden letztlich nur zur Umgehung der Abgaben durch Online-Käufe und zu Grauimporten aus dem Ausland verleiten, wo es in der Regel keine oder niedrigere Abgaben gebe. Der Verband plädiert generell für einen Systemwechsel, bei dem Vergütungen mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) individuell abgerechnet werden.
Dem Aktionsbündnis missfällt dagegen insbesondere, dass die Pauschalen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber festgelegt und die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp fünf Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen soll. Ausschüsse des Bundesrates haben sich in ihren Empfehlungen für die Position der Länderkammer den Ängsten der Urhebervertreter größtenteils angeschlossen. Eine Vorsondierung im Bundesrat am gestrigen Mittwoch hat aber ergeben, dass sich nicht für alle Vorschläge der Fachreferenten eine Mehrheit im Plenum finden lassen dürfte.
Der Deutsche Kulturrat hat derweil an die Länderchefs appelliert, tatsächlich vor allem die Streichung der Fünf-Prozent-Deckelung zu verlangen. Damit wäre "schon einiges gewonnen", betonte Geschäftsführer Olaf Zimmermann. Sauer stößt ihm aber noch auf, dass auch der Bundesrat an einer Bestimmung festhalten will, wonach die Vergütungsabgabe die Computerindustrie nicht zu sehr belasten soll. Angesichts stetig sinkender Preise für Computer und Speichermedien wären damit die Urheber die Leidtragenden einer Preisspirale nach unten. "Der Wert ihres geistigen Eigentums darf nicht in Abhängigkeit des Preiskampfs von Einzelhandelsketten stehen", fordert Zimmermann. "Wenn der Computerhandel Geiz geil findet, dann soll er auch selbst die Zeche dafür bezahlen."
Quelle : www.heise.de
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Die Länderchefs haben den umstrittenen Plänen der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechts einen deutlichen Rüffel erteilt. Auf der Plenarsitzung des Bundesrats am heutigen Freitag beschlossen sie eine umfangreiche Stellungnahme, die kaum ein gutes Haar an dem Reformvorhaben lässt und sich insbesondere für ein "bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht" einsetzt. Die Novelle müsse "den Erfordernissen der durch das Grundgesetz besonders geschützten und nicht kommerziell ausgerichteten Einrichtungen in Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Grundrecht auf Informationsfreiheit der Bürger weit stärker als bisher Rechnung" tragen, fordert die Länderkammer unmissverständlich. Der Bundesrat bittet zudem, die vorgeschlagene Begrenzung der Urheberrechtsabgabe fürs private Kopieren auf fünf Prozent des Gerätepreises zu überprüfen.
Wie groß die Unzufriedenheit der Länder mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist, zeigt vor allem, dass die Vollversammlung des Bundesrats den Empfehlungen der Fachausschüsse fast vollständig folgte. Wichtigste Abweichung: In Gänze wollten die Länderchefs den Neuregelungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur letztlich doch nicht ihre Zustimmung verweigern. Die allgemeine Kritik bleibt dennoch scharf. So stellt die Position klar: "Regelungen, die rasch zu einer Verknappung und Verteuerung des Zugangs zu Wissen führen und damit Innovationen als Grundlage wirtschaftlichen Wachstums behindern, müssen vermieden werden".
Konkret drängt der Bundesrat erstmals auf eine Prüfung, wie bei der Ausgestaltung des Urheberrechts "den Besonderheiten von 'Open Access'- und 'Open Source'-Verwertungsmodellen Rechnung getragen werden kann". Das dabei entstehende "neue Interessen- und Schutzgefüge zwischen Urhebern, Verwertern und Endnutzern" müsse berücksichtigt werden. Autoren sollen daher etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung "anderweitig öffentlich zugänglich zu machen".
Die Fachinformationsversorgung durch Bibliotheken will die Länderkammer zeitgemäßer ermöglichen. So sollen Lieferdienste wie subito Zeitschriftenartikel und Auszüge aus Büchern auch dann als grafische Datei elektronisch verschicken dürfen, wenn Verlage ein eigenes Online-Angebot bereithalten. Die Erlaubnis, elektronische Leseplätze einzurichten, will der Bundesrat auf alle nichtgewerblichen Bildungseinrichtungen ausgeweitet wissen. Eine Klarstellung, dass zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen, hält er aber für erforderlich. Ferner besteht er auf einer Verlängerung der Intranet-Klausel für die Bereithaltung geschützter Werke für Unterrichtszwecke bis 2009.
Im Streit um die Urheberabgabe legen die Länder nahe, die Vergütungspflicht auf alle Geräte und Speichermedien zu beziehen, die für Privatkopien benutzt werden. Verwertungsgesellschaften müssten eine "nennenswerte Nutzung" von CD-Brennern, Druckern, PCs oder Multifunktionsgeräten demnach nicht mehr erst einzeln nachweisen. Eine Begrenzung der Pauschale auf fünf Prozent des Gerätepreises sei abzulehnen, da diese verfassungsrechtlich problematisch sein könnte. Den Interessen der Gerätehersteller sei bereits ausreichend Genüge getan, da die Vergütung die produzierenden Unternehmer "in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts stehen muss". Die Stellungnahme enthält aber auch eine Klausel, wonach "keine Pauschalabgaben für Kopien aus dem Internet abgeführt werden müssen". Demnach würden Kreative, die ihre Werke ohne den Einsatz von Systemen zum digitalen Rechtekontroll-Management (DRM) ins Netz stellen, nicht von der Urheberrechtsabgabe profitieren. Verlage müssten ihre gesamten Online-Angebote mit Kopierschutztechniken aufrüsten, falls sie ihre Autoren für Privatkopien entschädigt wissen wollen.
Bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die für die Novelle federführend verantwortlich zeichnet, ist die Schelte aus dem Bundesrat auf taube Ohren gestoßen. "Die Bundesregierung garantiert den Schutz der Urheber und gestaltet einen fairen Rahmen für Nutzer und Verwerter im digitalen Zeitalter", wiederholt die SPD-Politikerin ihre Ansicht. Der Entwurf sehe gerade bei der Reform des pauschalen Vergütungssystems für die Urheber Verbesserungen vor. Auch die Belange von Bildung und Wissenschaft seien eingehend erwogen worden. Der Entwurf komme hier den Interessen von Forschung und Lehre "so weit wie möglich entgegen", respektiere aber auch die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen der Urheber und Verlage.
Quelle : www.heise.de
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Der Chef des Interessenverbandes der britischen Musikindustrie, Peter Jamieson, hat sich bei einer Anhörung vor dem Komitee für Kultur, Medien und Sport im britischen Unterhaus dafür ausgesprochen, die in Großbritannien geltende Fünfzigjahresfrist für Urheberrechtsansprüche auf Musikaufnahmen auf 95 Jahre auszudehnen. "Britische Musik ist einer der wichtigsten Botschafter Großbritanniens", erklärte Jamieson. Versäume man es, die Schutzfrist auszudehnen, könne sich der Exportschlager Musik eines Tages zu einem Import-Artikel entwickeln und es würde kaum noch Geld aus dem Musikgeschäft in das Vereinigte Königreich zurückfließen.
Befragt zu der Tatsache, dass die von der UK-Musikindustrie praktizierte "All rights reserved"-Regelung impliziert, dass jede Übertragung von CD-Musikdaten etwa in das MP3-Format in Großbritannien einer Urheberrechtsverletzung gleich kommt, sagte Jamieson: "Wir denken, dass es an der Zeit ist, öffentlich klar zu stellen, dass es einen Unterschied zwischen der Kopie für den Eigengebrauch und der Weitergabe von CD-Kopien an andere Personen gibt". Während Letzteres von der British Phonographic Industry (BPI) auch weiterhin verfolgt werde, müssten Kunden, die Musik-CDs für private Zwecke kopieren und die Songs auf PCs oder MP3-Playern speichern, nicht damit rechnen, belangt zu werden.
Bei der Anhörung, die das Unterhaus-Komitee zum Thema "New Media and the Creative Industries" anberaumt hatte, forderte Jamieson zudem Apple auf, die iTunes-Software so zu ändern, dass sie kompatibel zu den Geräten anderer Hersteller ist. Zwar habe der kalifornische Computerhersteller viel zur Entwicklung des digitalen Musik-Download-Geschäfts beigetragen, die derzeitige Marktdominanz von Apple auf diesem Gebiet sei aber "nicht besonders gesund", sagte Jamieson. Das umstrittene russische Download-Portal AllofMP3.com will die BPI verklagen, weil das Web-Angebot nach britischem Recht illegal sei. Weder Künstler noch Platten-Labels würden Zahlungen von den Betreibern erhalten.
Quelle : www.heise.de
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Bundesregierung hält an industriefreundlichen Regelungen fest
Im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Urheberrechts geht es weiter in kleinen Schritten voran. Mitte März 2006 hatte das Kabinett seinen Regierungsentwurf vorgestellt. Der Bundesrat kritisierte Mitte Mai 2006 den Ewntwurf in einer Stellungnahme als wissenschafts- und standortfeindlich. Dennoch hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme weitreichende Änderungen am Entwurf gefordert, denn er sieht "die Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des 'fair use' für Bildung und Wissenschaft bestehen, und dadurch erhebliche Nachteile erleidet."
Die Länderkammer drängt auf ein "bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht", das nicht nur Bibliotheken, Museen und Archive in ihrer Arbeit unterstützt, sondern auch dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Informationsfreiheit Geltung verschafft. Ein solches Urheberrecht würde nach Auffassung des Bundesrates "Standortvorteile im globalen Wettbewerb" verschaffen. Eine Verknappung und Verteuerung des Informationszugangs behindere im Gegensatz dazu "Innovationen als Grundlage wirtschaftlichen Wachstums" und müsse vermieden werden.
Die Kritik am Gesetzentwurf war von Justizministerin Brigitte Zypries noch am selben Tag in einer Pressemitteilung zurückgewiesen worden. Ihrer Auffassung nach würde der Gesetzentwurf die Interessen und Rechtspositionen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen. Der Entwurf suche den Kompromiss, weshalb "gegenläufige Interessen nicht jeweils zu 100 Prozent durchgesetzt werden können".
In ihrer jetzt veröffentlichten Antwort weist die Bundesregierung die Änderungsforderungen des Bundesrates im Großen und Ganzen zurück und vertritt weiterhin eine deutlich industriefreundliche Linie. Zu ihrer Rechtfertigung beruft sich die Regierung sowohl auf den grundgesetzlich garantierten Schutz des Eigentums als auch auf die Vorgaben der EU- Urheberrechts-Richtlinie von 2001, deren weiterer Umsetzung der "2. Korb" dient.
Beispielsweise hatte der Bundesrat die vorgesehene Regelung zum Kopienversand auf Bestellung kritisiert. Laut Gesetzentwurf soll der Kopienversand nur dann und ausschließlich in Form einer Grafikdatei zulässig sein, wenn die Verlage nicht selbst Download-Angebote machen. Die Preise der Verlage für den Download eines wissenschaftlichen Artikels bewegen sich in der Regel zwischen 20,- und 50,- Euro - Preise, die sich kaum jemand leisten kann oder will. Der Bundesrat sieht dadurch die Arbeitsfähigkeit von Bibliotheken und Wissenschaftlern gefährdet und hatte gefordert, Bibliotheken - gegen angemessene Vergütung - den Faksimile-Versand unabhängig von einem bestehenden Verlagsangebot zu gestatten.
Das hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt: "Die Bundesregierung geht, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, im Übrigen davon aus, dass der Vorrang des Angebots der Verlage nur dann eingreift, wenn dieses Angebot auch zu angemessenen Konditionen erfolgt" Es werde daher im eigenen Interesse der Verlage liegen, ihre Konditionen "angemessen" auszugestalten. Was in den Augen der Bundesregierung "angemessene Konditionen" wären, bleibt offen.
Ein zweiter Kritikpunkt des Bundesrates betraf die Publikation von Forschungsarbeiten, die mit öffentlichen Geldern gefördert worden waren. In Übereinstimmung mit verschiedenen Initiativen aus Universitäten und Wissenschaftsorganisationen hatte der Bundesrat gefordert, Wissenschaftlern nach Ablauf einer sechsmonatigen ausschließlichen Verwertungsfrist für die Verlage das Recht auf eine Zweitveröffentlichung einzuräumen, "soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung erfolgt."
Auch diese Forderung weist die Bundesregierung zurück und setzt vielmehr auf einseitige Maßnahmen der Verlage. Zur Begründung für die Rückweisung des Bundesratsforderung führt die Regierung unter anderem an, sie würde "befürchten, dass der Vorschlag gerade den deutschen Wissenschaftlern mit internationalem Renommée, die ihre Forschungsergebnisse in internationalen Zeitschriften mit hoher Reputation veröffentlichen wollen, Publikationswege verstellen könnte."
Die Wissenschaftler selbst haben solche Befürchtungen offensichtlich nicht. In der Berliner Erklärung von Oktober 2003 bekennen sich Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Deutscher Forschungsrat und weitere Vertreter aus der Wissenschaft zum Ziel eines "offenen Zugang" zu wissenschaftlichen Publikationen: "Unsere Aufgabe, Wissen zu verbreiten, ist nur halb erfüllt, wenn die Information für die Gesellschaft nicht breit gestreut und leicht zugänglich ist. Neue Möglichkeiten der Wissensverbreitung nicht ausschließlich in der klassischen Form, sondern zunehmend auch nach dem Prinzip des 'offenen Zugangs' über das Internet, müssen gefördert werden."
Die Bereitstellung von geschützten Werken in Intranets stellt einen anderen Streitpunkt zwischen Bundesrat und Bundesregierung dar. Nach derzeit geltendem Recht dürfen etwa Universitäten einzelne urheberrechtlich geschützte Werke in begrenztem Umfang für geschlossene Benutzergruppen zur Verfügung stellen, wenn dieses Unterricht und Forschung dient. Die Bestimmung ist bis Ende 2006 befristet und gilt nicht für Schulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen.
Der Bundesrat hatte gefordert, den entsprechenden Paragraphen unbefristet zu verlängern und seine Geltung auf "Bildungseinrichtungen, wie etwa die nicht öffentlich zugänglichen Bibliotheken an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Schulen" zu erweitern. Diese Forderung wurde mit dem Verweis auf den Auftrag der Bildungseinrichtungen, "die Medienkompetenz zu fördern und gerade den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden, die nicht selbst über die erforderlichen Geräte verfügen, die Nutzung digitaler Medien nahe zu bringen."
Nach Meinung der Bundesregierung ist das nicht möglich: "Gegen eine noch weitere Ausdehnung sprechen die auch verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Verlage." Allerdings deutet die Bundesregierung zumindest für Schulen einen Ausweg an, wenn sie darauf verweist, "dass es sich bei Schulbibliotheken, jedenfalls soweit sie der Gesamtheit der Lehrer und Schüler einer Schule offen stehen, um 'öffentlich' zugängliche Bibliotheken handelt."
In etlichen weiteren Punkten beharrt die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat auf ihren Positionen aus dem Gesetzentwurf. Das betrifft unter anderem die Wiedergabe von Archivwerken, die Pauschalvergütung für Internetpublikationen ohne DRM, die gedeckelte Höhe der Kopierabgaben auf Geräte wie Drucker und Scanner sowie die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten.
Die weitgehend kompromisslose Haltung der Bundesregierung macht die Verhandlungen mit dem Bundesrat nicht einfacher. An eine Verabschiedung des 2. Korb noch in diesem Jahr glaubt die Bundesregierung daher selbst nicht: "Da nicht sichergestellt ist, dass das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vor Ablauf des 31. Dezember 2006 bereits in Kraft getreten sein wird", heißt es auf Seite 10. Der "2. Korb" wird also wohl noch eine Weile für Diskussionen sorgen.
Quelle : www.golem.de
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Die Bundesregierung weist die scharfe Kritik des Bundesrats am Entwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform größtenteils zurück. Wie aus ihrer Gegenäußerung (PDF-Datei) zur Position der Länderkammer hervorgeht, hält sie an der geplanten Neuregelung der Vergütungspauschale für Privatkopien und am eingeschränkten Versand von Fachinformationen durch Bibliotheken fest. Auch dem von den Ländern geforderten "Paradigmenwechsel" hin zu einem "Open Access"-Publikationsmodell für öffentlich geförderte wissenschaftliche Arbeiten steht das Bundeskabinett sehr skeptisch gegenüber. Als tatsächlich prüfungsbedürftig hält es letztlich nur Randforderungen der Länder. Diese wollten vor allem erreichen, dass die Novelle den Bedürfnissen von Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Informationsfreiheit der Bürger stärker Rechnung trägt.
Im Streit um die Urheberrechtsabgabe etwa will die Bundesregierung nach wie vor sehr weit den Forderungen der Geräteindustrie entgegenkommen. Die erhobenen Bedenken gegen die vorgesehene Koppelung einer Vergütungspflicht an die Nutzung von Vervielfältigungsgeräten und Speichermedien zum Erstellen von Kopien "in nennenswertem Umfang" erscheinen ihr als "diskussionswürdig"; streichen will sie die Einschränkung gleichwohl nicht, da sie "sinnvoll und angemessen" sowie "unter dem Aspekt der Bürokratievermeidung erforderlich" sei. Die Regelung gewährleiste, dass Geräte, deren Vergütungsfreiheit bislang außer Diskussion stand, nicht mit neuen Abgaben belegt würden. Den angeführten Nutzungsumfang in Höhe von zehn Prozent will die Regierung aber nicht als "absolute Fixgröße" verstanden wissen. Verwertungsgesellschaften fürchten, dass sie künftig auch wegen der bislang unbestrittenen Vergütungspflicht für bereits abgabenpflichtige Geräte bis zum Bundesgerichtshof gehen müssen.
Der in den Raum gestellten Begrenzung der Pauschalvergütung auf fünf Prozent vom Gerätepreis hält die Regierung weiter die Stange. Diese sei "vernünftig", da sie "die von der Praxis geforderte unternehmerische Planungssicherheit" gewährleiste. Um das "urheberfreundliche System der Abgaben, das es in anderen EU-Staaten nicht oder nicht so weitgehend gibt, zukunftsfähig zu erhalten", müssten "ökonomische Grundtatsachen des Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt respektiert werden". Sonst würden die Käufer auf Nachbarstaaten oder das Internet ausweichen und so den "Produktions- und Handelsstandort" Deutschland gefährden.
Die Bundesregierung begrüßt dagegen den Ansatz des Bundesrates, die bisher in ihrem Entwurf vorgesehene Pflicht zur Erstellung von empirischen Untersuchungen, mit denen das Ausmaß der tatsächlichen Nutzung bestimmt werden soll, zu relativieren und diese etwa erst im Stadium der Schlichtung vor der vorgesehenen Schiedsstelle zur Geltung zu bringen. Prüfen will sie zudem generell die Anregung der Länder, dass Kopien von im Internet mit dem Segen des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemachten Werken nicht nach den Vorschriften über die pauschale Vergütungspflicht für Privatkopien vergütungspflichtig sind. Online-Autoren würden demnach bei der Ausschüttung der Urheberabgaben durch die Verwertungsgesellschaften leer ausgehen. Die VG Wort plant momentan aber noch, erstmals vom kommenden Jahr an auch Online-Publikationen mitzuvergüten.
Hart bleibt die Regierung beim elektronischen Versand von Fachinformationen durch Bibliotheksdienste wie subito. So sperrt sie sich gegen die Forderung des Bundesrats, diesen auch dann für zulässig zu erklären, wenn Verlage selbst online den Zugang zu den Werken mittels vertraglicher Vereinbarung ermöglichen. Es werde aber im eigenen Interesse der Verlage liegen, ihre Konditionen "angemessen" auszugestalten, da der vorgesehene Schutz ihrer Online-Verwertung sonst nicht mehr greife. Andererseits widerspricht die Regierung dem Ansinnen der Länder, dass Bibliotheken an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig nur die Anzahl der Bände zugänglich machen dürfen, die sie im Bestand haben. Andernfalls könnte die Medienkompetenz der Bevölkerung nicht gefördert werden und es seien auch "keine angemessene Bedingungen für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort sicherzustellen."
Den "Open Access"-Vorstoß der Länderkammer lehnt die Regierung mit der Begründung ab, dass "wegen der dadurch aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen insgesamt noch erheblicher Erörterungsbedarf bestehe". Es sei auch zu klären, ob es sich bei dem Vorschlag nicht um eine europarechtlich unzulässige Einschränkung der Verwerterrechte handle. Zudem würden sich die internationalen Großverlage derzeit selbst um "praktikable vertragliche Lösungen" bemühen, denen nicht mit einer "übereilten" Gesetzesänderung vorgegriffen werden sollte. Es sei auch zu befürchten, dass renommierten deutschen Wissenschaftlern mit der kostenlosen Netzveröffentlichung Publikationswege in Zeitschriften mit hoher Reputation verstellt werden könnten. Laut Bundesrat sollen Autoren das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung "anderweitig öffentlich zugänglich zu machen".
Die Kritik am Regierungsentwurf dürfte auch mit der Verteidigung durch das Kabinett nicht geringer werden. So haben etwa die Grünen am gestrigen Montag einen Parteiratsbeschluss verabschiedet, der mit der Reform hart ins Gericht geht. "Die Bundesregierung wird das Ziel eines fairen Interessenausgleichs verfehlen", heißt es in dem Papier. Der Entwurf stärke einseitig die Position der Verwerter geistigen Eigentums. Statt die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, würde der Zugang zu Informationen und Wissen erschwert und die Nutzung neuer Technik eingeschränkt. Auch Verbraucherrechte würden missachtet.
Im Einzelnen fordern die Grünen etwa ein Recht auf die Durchsetzung der Privatkopie auch gegen technische Kopierschutzmaßnahmen und die Wiedereinführung der umstrittenen P2P-Bagatellklausel in das Gesetz, mit dem das Bundesjustizministerium ursprünglich den illegalen Download nicht lizenzierter Quellen etwa in Tauschbörsen straffrei stellen wollte, solange dies nur in geringem Umfang geschieht. Änderungsvorschläge im Sinne des Bundesrats haben überdies Medien- und Forschungspolitiker aus der Großen Koalition vorgebracht. Angesichts der anhaltenden Proteste zeigt sich die Regierung inzwischen skeptisch, ob die Novelle noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann.
Quelle : www.heise.de
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Politiker werden erst nachts über Gesetzesänderung debattieren
Am heutigen Donnerstag, dem 29. Juni 2006, soll der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle in die erste Lesung im Bundestag gehen. Allerdings wird das Thema als Punkt 27 in der Tagesordnung erst sehr spät, nämlich in der Nacht zum Freitag behandelt. Kritiker befürchten deshalb, dass es - wenn überhaupt - nur zu einer müden statt zu einer ernsthaften Diskussion kommen wird.
Die erste Lesung des "Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", wie die Gesetzesvorlage im vollständigen Titel heißt, ist in der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 27 anberaumt, so dass die Diskussion erst in der Nacht von Donnerstag zu Freitag gegen 2:30 Uhr beginnen wird. Wie viele Abgeordnete zu diesem Zeitpunkt noch im Plenarssaal des Bundestags zugegen sein werden und wie gesprächsfreudig sie um diese Uhrzeit noch sind, bleibt abzuwarten.
Die Pressestelle des Deutschen Bundestages sieht darin nichts Ungewöhnliches. Diejenigen Abgeordneten, die sich mit dem Thema beschäftigen, würden anwesend sein, hieß es auf telefonische Anfrage seitens Golem.de. Im Übrigen ginge es bei der ersten Lesung sowieso nur darum, die Gesetzesvorlagen an die Ausschüsse zu überweisen; für eine Diskussion über den Gesetzesentwurf sei auch in der zweiten und dritten Lesung noch Zeit.
Genau das aber bezweifelt der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), der schon im März 2006 eine E-Mail-Kampagne gegen die Reform startete. Die Geschäftsführerin des BJV, Frauke Ancker, kritisiert die Terminlegung: "Aller Voraussicht nach wird eine Diskussion nicht stattfinden und das Gesetz ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. In den Ausschüssen aber sitzen die Experten, die erfahrungsgemäß den Regierungsentwurf mehrheitlich absegnen werden."
Deshalb startete der BJV Anfang dieser Woche eine E-Mail-Kampagne, in der er seine Mitglieder dazu auffordert, ihren lokalen Bundestagsabgeordneten zu schreiben, um ihnen die Wichtigkeit des Gesetzesvorhabens deutlich zu machen. Der BJV kritisiert vor allem drei Punkte: die Beschränkung der Geräteabgabe, die Regelung zu unbekannten Nutzungsarten und die Ausgleichsentschädigung bei Urheberrechtsverletzungen.
Im neuen Entwurf schlägt die Bundesregierung eine Beschränkung der Geräteabgaben auf fünf Prozent des Verkaufspreises vor. Bisher gab es feste Sätze für die Abgaben, über die die Urheber einen Ausgleich dafür erhielten, dass zum Beispiel im Rahmen der Privatkopie und der Schrankenregelungen für Bibliotheken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden durften. Die Abgabe wird auf Leermedien, wie CDs und DVDs, und auf Geräte wie Fotokopierer und CD-Brenner erhoben. Nicht nur der Journalistenverband sieht in der Beschränkung auf fünf Prozent eine "Enteignung der Urheber", während das Justizministerium von einen Ausgleich zwischen den Interessen der Geräte- und Leermedienindustrie und den Urhebern spricht.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die unbekannten Nutzungsarten. Bisher konnte ein Urheber die Verwertungsrechte für unbekannte Nutzungsformen nicht im Voraus an Verlage oder andere Verwerter abtreten. Wenn zum Beispiel ein Fotograf in den achtziger Jahren ein Foto an eine Zeitung verkauft hat, muss die Zeitung, wenn sie dieses Foto heute auf einer CD-ROM veröffentlichen will, den Fotografen ausfindig machen, ihn um Erlaubnis bitten und entsprechend vergüten. Durch die neue Regelung würde diese Prozedur entfallen und der Zeitungsverlag könnte das Foto gleich auf die CD packen.
Dadurch soll es möglich werden, so die Bundesregierung, dass Inhalte, die ansonsten in Archiven verstauben würden, weil die Urheber nicht mehr aufzufinden sind, veröffentlicht werden könnten. Urheber hätten das Recht, der Verwendung zu widersprechen, allerdings haben die Verwerter nicht die Pflicht, den Urheber vorher von der neuen Nutzung in Kenntnis zu setzen. Hier setzt die Kritik des BJV an, da ein Widerspruchsrecht ohne Kenntnis wenig Wirkung zeigt.
Der Journalisten-Verband veranstaltete mit der Aktion schon zum dritten Mal im Jahr 2006 eine E-Mail-Kampagne, bei der die Mitglieder gegen die Novelle protestieren. Nach Angaben von Claudia Petrik, Fachgruppenvorsitzende Freie des BJV, zieht der Protest weite Kreise: "Die Zahl geht in die Hunderte, wenn nicht Tausende." Auch von der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin hat der Verband aufmunternde Worte erhalten.
Die Verwertungsgesellschaft GEMA, die für die Zweitverwertung der Rechte von Musikern und Komponisten zuständig ist, nutzt ebenfalls die Gelegenheit, um erneut auf ihre Kritik zur Urheberrechtsnovelle aufmerksam zu machen. Sie erwartet "nach jüngsten Berechnungen einen Rückgang von annähernd 60 Prozent", wenn die Fünf-Prozent-Regelung für Geräte- und Leermedien eingeführt wird, meldet die GEMA in einer Pressemitteilung, die sie gemeinsam mit der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) und dem Deutschen Musikrat herausgebracht hat.
Der Sprecher des GEMA-Vorstandes, Jürgen Becker, nahm eine Äußerung der Bundeskanzlerin Angela Merkel als Anlass, um den Bundestag aufzufordern, "im eigenen Land mit gutem Beispiel voranzugehen und den Schöpfern musikalischer Werke den ihnen zustehenden Schutz nicht zu versagen". Die Bundeskanzlerin hatte während ihrer China-Reise angekündigt, beim Urheberrechtsschutz "hart und klar" zu bleiben.
Quelle : www.golem.de
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Diverse Interessenvereinigungen haben sich im Umfeld der Ersten Lesung des umstrittenen Regierungsentwurfs zur weiteren Anpassung des Urheberrechts am frühen Freitagmorgen gegen eine Neuregelung der Vergütungspauschale und für wissenschaftsfreundlichere Maßnahmen stark gemacht. "Die Bundesregierung kann nicht Deutschland als 'Land der Ideen' feiern und gleichzeitig die kreativen und innovativen Berufsstände nachhaltig finanziell schwächen", warnt Ferdinand Melichar, Vorstand VG Wort, im Namen des Aktionsbündnisses für eine angemessene Kopiervergütung. Der Zusammenschluss zahlreicher Organisationen von Autoren und Verlegern fürchtet, dass Einnahmen ihrer Mitglieder über die Urheberrechtsabgabe durch die geplante Reform deutlich zurückgehen. Es fände ein "schleichender Ausverkauf des Kreativen in unserem Lande statt".
Das Aktionsbündnis der Urheberrechtsvertreter will die Privatkopie weiter erhalten, fordert im Gegenzug dafür aber weiterhin eine faire Entschädigung. Künftig soll die Vergütungspflicht dem Vorhaben der Regierung nach nur noch fünf Prozent des Verkaufspreises von Geräten betragen, die in "nennenswertem Umfang" fürs private Vervielfältigen genutzt werden. Dabei müsse "obendrein in einem bürokratischen Verfahren zunächst aufwendig festgestellt werden", beklagt sich die Lobby-Gruppierung weiter, "dass diese Geräte der Vergütungspflicht überhaupt unterfallen." Der Kulturausschuss des Bundesrates habe in seiner Stellungnahme von Anfang Mai deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die geplanten Änderungen "den Interessen der Computerindustrie höheres Gewicht beimessen als einer gesicherten Rechtsposition der schöpferisch Tätigen" und daher abzulehnen seien. Die Ministerpräsidenten der Länder schwächten die scharfe Kritik in der endgültigen Position der Kammer allerdings leicht ab.
Das Aktionsbündnis will auf einer eigens zur Begleitung der parlamentarischen Beratung eingerichteten Homepage über die Urheberabgabe aufklären. Dabei geht es ihm etwa um die Widerlegung der Behauptung der Bundesregierung und der Geräteindustrie, dass eine Vergütung der Urheber in der bisherigen Höhe für die Nutzung ihrer Werke durch private Kopien den Wirtschaftsstandort Deutschland schädige. Ein ausführliches Weißbuch zu diesem Thema soll im Herbst vorgestellt werden. Die Mitglieder der GEMA haben derweil auf ihrer Jahreshauptversammlung in Berlin einstimmig eine Resolution gegen die "urheberfeindlichen Regelungen" in der geplanten zweiten Stufe der Urheberrechtsreform verabschiedet.
Auch das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat sich im Rahmen der Lesung an die Bundestagsabgeordneten gewandt und sie aufgefordert, sich für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einzusetzen. Die Forscher kommen nicht umhin, der Bundesregierung "eine gewisse Arroganz" zu unterstellen, nachdem diese die umfassenden Einwände des Bundesrates an in so gut wie allen Punkten zurückgewiesen hat. Dies sei besonders bemerkenswert, da vor allem die Länder in ihrer Zuständigkeit für Bildung und Wissenschaft die auch finanziellen Konsequenzen für die "Verknappungspolitik der Bundesregierung" zu tragen hätten.
Auf Wissenschaftler und gerade auch auf die Studierenden "werden demnächst nach den Studiengebühren nun auch noch erhebliche Informationskosten zukommen", fürchten die Bildungsexperten. Sie wenden sich damit vor allem gegen eine Passage im Regierungsentwurf, mit welcher der öffentliche, zunächst umfänglich mit Steuermitteln unterstützte und breit akzeptierte wissenschaftliche Informationslieferdienst subito "durch das Geschenk eines Monopolrechts an die internationalen Zeitschriftenverlage" im Bereich elektronischer Dokumente letztlich "abgeschafft" werde.
Trotz des Lobbygetöses ist die erste Aussprache der Parlamentarier zum Regierungsentwurf nach wie vor als einer der letzten Punkte auf der Tagesordnung für die Nacht von Donnerstag auf Freitag. Die Sitzungszeit ist inzwischen bis 7.30 Uhr morgens verlängert worden, sodass Frühaufsteher unter den Abgeordneten die Debatte schon wieder ausgeschlafen führen könnten. Vermutlich werden die vorgesehenen Redebeiträge allerdings nur zu Protokoll gegeben, während die Vorlage in die Fachausschüsse überwiesen wird. Die Agenda zeugt laut Katja Husen, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, von der Geringschätzung des Themas. Dabei arbeite die Bundesregierung auf nichts weniger "als die Kriminalisierung einiger Millionen hauptsächlich junger Menschen" hin. Die Hamburgerin erinnert mit dieser Ansage daran, dass eine geplante P2P-Bagatellklausel aus dem Regierungsentwurf gestrichen wurde. Mit dieser wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ursprünglich das illegale Naschen an Tauschbörsen straffrei halten.
Quelle : www.heise.de
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Die Neufassung der Vergütungspauschale für Privatkopien und die künftigen Kopierregeln für die Wissenschaft waren die Hauptstreitpunkte bei der 1. Lesung des heftig umkämpften Entwurfs der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechts. Die Debatte fand in den frühen Morgenstunden des heutigen Freitags statt. Trotz der ungewöhnlichen Zeit für die Aussprache gab allein Luc Jochimsen von der Linkspartei ihre Rede zu Protokoll. Die Vertreter der anderen Fraktionen entschlossen sich für persönliche Vorträge, nachdem im Vorfeld mehrere andere Tagesordnungspunkte nicht ausführlich verhandelt worden waren. Der Ältestenrat des Parlaments musste sich aber Kritik für seine Entscheidung gefallen lassen, das Thema überhaupt erst so weit hinten auf die Agenda zu setzen.
Alle Redner gingen mit der Bundesregierung aufgrund ihrer Pläne zu Gericht, die Höhe der Urheberabgabe auf Kopiergeräte und Speichermedien nicht mehr selbst vorzugeben und die Vergütungspauschale deutlicher als bisher zu begrenzen. Vertreter der Geräteindustrie und Urheberorganisationen liefern sich bereits seit Monaten eine heftige Lobbyschlacht rund um die aufgeworfenen Vorschläge. Der Streit zwischen beiden Seiten ließ daher auch bei Abgeordneten der Regierungskoalition wie Günter Krings von der CDU Zweifel aufkommen, "ob es wirklich sinnvoll ist, die Verhandlungen über die Höhe einer dem Grunde nach staatlich angeordneten Pauschalvergütung in die Hände der Betroffenen zu legen". Dass der Entwurf die Vergütungspflicht an die Bedingung knüpfe, dass das betroffene Gerät "in nennenswertem Umfang" für Vervielfältigungen eingesetzt wird, hielt Krings gemeinsam mit den meisten anderen Vortragenden ebenfalls für problematisch. Dadurch seien Gerichtsverhandlungen vorprogrammiert, betonte der Sprecher der Unionsfraktion und hielt dagegen: "Wir brauchen keine zusätzliche Vergütung für Rechtsanwälte, sondern eine kalkulierbare Vergütung für die Urheber."
Mit ähnlichen Argumente wandte sich Dirk Manzewski, rechtspolitischer Experte der SPD-Fraktion für Urheberrecht, gegen die vorgeschlagene Neugestaltung der Abgabe: "Ich möchte nicht, dass den Urhebern letztendlich zugemutet wird, hinter ihren Ansprüchen herzulaufen", stellte er klar. Wie Vertretern der anderen Fraktionen ist ihm schleierhaft, wie die so genannte tatsächliche Nutzung gerade bei neuen Gerätetypen festgestellt werden soll. Nicht nachvollziehen kann Manzewski ferner, warum "eine Vergütungsobergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises eingeführt werden soll". "Wenn es bei dieser Regelung bliebe, würde es zu einem wirklich deutlichen Einnahmeverlust bei den Urhebern kommen", empörte sich auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. Im Gegensatz zu ihrem Fraktionskollegen Hans-Joachim Otto brach sie zudem eine Lanze für die Beibehaltung der pauschalen Geräteabgabe.
Weniger Einigkeit unter den Parlamentariern herrschte bei der Frage, ob der Regierungsentwurf bereits den Anforderungen an ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht gerecht wird. Neben dem Bundesrat hatten an dieser Stelle auch bereits Jörg Tauss sowie Carsten Müller, Forschungs- und Bildungsexperten der SPD beziehungsweise CDU, deutliche Nachbesserungen zugunsten des wissenschaftlichen Informationsaustauschs gefordert. Manzewski sprach sich allerdings nun dagegen aus, "weitere Spielräume" zulasten "der Urheber" zu schaffen. Deutlicher noch in seiner Kritik wurde Krings: "Wissenschaftsfreundlich – passen Sie genau auf – heißt dabei ganz unmissverständlich auch wissenschaftsverlagsfreundlich." Die privaten Verlage seien integraler Bestandteil unseres Wissenschaftsbetriebes. und würden bei der Verbreitung von neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung eine unverzichtbare Filterfunktion erfüllen, schloss sich der CDU-Politiker der Argumentation der Fachverleger an. Leutheusser-Schnarrenberger befand, dass die Regierung bei den Wissenschaftsregeln "über das Ziel hinausgeschossen" sei.
Letztlich kompromissbereit im Wissenschaftsbereich zeigte sich auch Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen: "Ich wäre sogar damit einverstanden, den wissenschaftlichen Verlagen die Möglichkeit zu eröffnen, den Kopienversand komplett in die eigenen Hände zu nehmen, wenn dies zu fairen Bedingungen geschähe." Ein solches Aus für den Fachinformationslieferanten subito sei aber nur zu tolerieren, wenn das Gesetz deutliche Vorgaben für die Verlage festschreibe. Als einziger Abgeordneter sprach er zudem von einem faktischen "Recht" der Nutzer auf die Privatkopie, das auch gegen die gesetzlich geschützten Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) durchsetzbar sein sollte. Zudem hielt er als Einzelkämpfer der schon im Regierungsentwurf gestrichenen P2P-Bagatellklausel die Stange, mit dem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den illegalen Download einzelner Dateien aus Tauschbörsen straffrei stellen wollte.
Insgesamt machten die Abgeordneten großen Änderungsbedarf an der Regierungsvorlage aus und erachteten so die Vorarbeit des Bundeskabinetts als nicht ausreichend. "Für dieses Gesetz gilt in ganz besonderer Weise, dass es nicht so aus dem Rechtsausschuss und dem Deutschen Bundestag hinausgehen wird, wie es vom Justizministerium eingebracht worden ist", betonte Krings im Vorfeld der nach der Sommerpause folgenden vertieften Beratungen des Entwurfs in Fachausschüssen. Der federführende Rechtsauschuss wird dazu im Herbst auch eine umfangreiche Expertenanhörung durchführen.
Um Gesetzgeber weltweit stärker auf Gefahren zur Einschränkung der Informationsfreiheit hinzuweisen, hat sich die Initiative DefectiveByDesign.org derweil eine besondere Aktion einfallen lassen: Sie möchte U2-Sänger Bono als Vorreiter einer internationalen Anti-DRM-Bewegung gewinnen. Die von der Free Software Foundation (FSF) ins Leben gerufene Kampagne will dazu über eine Petition mindestens 10.000 Unterschriften besorgter Nutzer sammeln. Sobald die Zahl erreicht ist, wollen die Aktivisten an Bono herantreten und zur Mitarbeit bewegen. Ausgewählt haben sie den Sänger, weil dieser sich bereits vielfältig sozial engagiere und eine Führungsrolle innerhalb der Musikindustrie einnehme. So habe er mit seiner Unterstützung für Apples iTunes und den iPod etwa die legalen Distributionsmöglichkeiten für digitale Musik mit bekannt gemacht. Das Problem dabei sei nur, dass alle so erstandenen Dateien mit "DRM-Handschellen" ausgeliefert würden. Es gehe um die Befreiung der Musik von diesen Fesseln.
Quelle : www.heise.de
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Nur eine Woche, nachdem der Vermittlungsausschuss von Senat und Parlament in Paris den endgültigen Entwurf für die französische Urheberrechtsreform festgezurrt hat, billigte das französische Parlament am Freitag ein Gesetz zum Schutz der Autorenrechte im Internet, das einen abgestuften Strafkatalog für illegales Kopieren vorsieht. Es schreibt dabei vor, dass alle digitalen Formate miteinander kompatibel sein müssen. Allerdings verweigert das Gesetz den Verbrauchern die Möglichkeit, diese Forderung durchzusetzen.
Wichtig ist diese Bestimmung insbesondere für den US-Konzern Apple und seinen Online-Musikladen iTunes. Denn bei iTunes kann man nur Musik im iPod-eigenen Format erwerben. Umgekehrt laufen Titel aus Online-Shops auf Windows-Basis nicht auf iPods. Nach langer Debatte schrieben die Abgeordneten nun in das Gesetz, dass eine Behörde die Kompatibilität der Formate durchsetzen kann. Sie schränkten aber ein, dass dazu ein Antrag aus der Branche selbst kommen muss. In der Debatte hatte Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres erklärt: «Ein Verbraucher, der ein Werk legal erworben hat, muss es auf jedem beliebigen Gerät abspielen können.»
Privatleute, die Musik illegal nur zum Eigenbedarf herunterladen, müssen künftig mit einem Bußgeld von 38 Euro rechnen. Wer Software zum Raubkopieren vertreibt, den erwarten bis zu sechs Monate Haft und 30 000 Euro Bußgeld. Auf Personen, die den Kopierschutz knacken, aber nur den Eigenbedarf decken, kommen maximal 3750 Euro Buße zu. Das Gesetz wurde nur mit Stimmen der Neogaullisten gegen die Stimmen der Zentrumspartei UDF und der linken Opposition angenommen.
Quelle : www.heise.de
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Nach der Verabschiedung der französischen Urheberrechtsnovelle, die eine abgeschwächte DRM-Interoperabilitätsklausel enthält, wollen die Sozialisten Verfassungsbeschwerde einlegen. Auch eine Piratenpartei hat sich gegründet.
Die Verabschiedung der französischen Urheberrechtsnovelle am letzten Sitzungstag der Nationalversammlung vor der Sommerpause hat heftige Reaktionen ausgelöst. Patrick Bloche, Abgeordneter der oppositionellen Sozialisten, spricht von einem "wackeligen, anachronistischen und unverständlichen Text, der nicht an die technologischen Entwicklungen angepasst ist." Die großen Verlierer der über sechs Monate hart umkämpften Reform seien die Bürger ebenso wie Forscher, Erfinder, Autoren und Künstler. Bloche bestätigte, dass seine Partei Verfassungsbeschwerde gegen das neue Urheberrechtsgesetz einlegen werde. Die prinzipiell schon in den nächsten beiden Wochen mögliche Unterzeichung der Novelle durch den französischen Präsidenten könnte sich daher verzögern. Sogar einzelne Abgeordnete der konservativen Regierungspartei UMP hatten dagegen gestimmt.
Auch von zivilgesellschaftlicher Seite hagelt es Kritik. Die in der Auseinandersetzung immer wieder aktiv gewordene Informationskampagne EUCD.info wettert über "das schlimmste Urheberrechtsgesetz in Europa". Es sei sowohl "unakzeptabel als auch nicht durchsetzbar". Das Gesetz sei auf unverhältnismäßig hohen Druck und Drohungen von Lobbygruppen der Unterhaltungsindustrie sowie der proprietären Softwarewirtschaft entstanden, beklagt Christophe Espern, Mitinitiator der Aktivistenvereinigung. Ziel der Reform sei es, Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in den Markt zu drücken. Damit werde "der Profit einiger weniger erhöht, aber die Freiheit von Millionen von Menschen aufs Spiel gesetzt". Espern zufolge hat "die französische Regierung und die Parlamentsmehrheit die Freiheit der französischen Bürger an Vivendi, Microsoft und Apple verkauft".
Die Schlacht sei verloren, "aber der Krieg ist nicht vorbei", ergänzt Frédéric Couchet von der Free Software Foundation Frankreich, welche EUCD.info ins Leben gerufen hat. Zu einem Zeitpunkt, in dem immer mehr Unternehmen auf freie Software setzen, sei es falsch, diese Entwicklung durch ein unklares und die Verbreitung von Programmen mit offenem Quellcode gefährdendes Gesetz zu behindern.
Vom Beginn einer "Ära der Kriege um die Information" geht mit dem Abnicken der Urheberrechtsreform auch die neu gegründete französische Piratenpartei aus. Im Gegensatz zu ihrer schwedischen Schwester, die bereits über 7000 Mitglieder hat, kann die junge Vereinigung nach eigenen Angaben zwar erst auf 150 aktive Unterstützer bauen. Bis zu den Präsidentschaftswahlen im Mai 2007 hoffen die Gründer der Partei aber, mindestens 12000 Personen mittelbar zu erreichen. Die Forderungen der politischen Gruppe sind recht radikal: Sie fordert nicht nur eine Abschaffung des Urheberrechts, sondern letztlich einen kostenlosen Internetzugang. Zudem will sie das Recht auf die anonyme Nutzung von Informationstechnologien und den freien Informationsfluss gestärkt sehen. Aktuell ruft die Partei zum "digitalen Widerstand" gegen das erlassene Gesetz auf. Dieses habe deutlich gemacht, dass die Interessen der Internetnutzer sich grundlegend von denen der "versteckten Mächte unterscheiden, die dieses Land beherrschen".
Urheberrechtsvereinigungen wie die Filmproduzenten und -autorenvertretung ARP oder die Verwertungsgesellschaft SACD zeigten sich dagegen am Freitag erleichtert darüber, dass das neue Urheberrecht endlich in trockenen Tüchern ist. Die europäische Lobby-Abteilung der US-amerikanischen Branchenvereinigung CompTIA lobte, dass der Vermittlungsausschuss zwischen Parlament und Senat "die Kernelemente der ersten Entwürfe abgeschwächt hat." Das französische Urheberrecht sei so "marktorientierter" geworden.
Ursprünglich hatten sich die Abgeordneten für die Einführung einer "Kulturflatrate" zur Legalisierung des Austauschs auch geschützter Werke in P2P-Netzen stark gemacht, ihre Haltung mit der Mehrheit der konservativen Regierungspartei aber revidiert. Das Vermittlungskomitee nahm fern der vom Parlament verabschiedete Interoperabilitätsklausel für DRM die größten Spitzen. Nutzern sollte es ursprünglich möglich sein, gekaufte digitale Werke notfalls in andere Formate übertragen und nicht nur auf proprietären Playern abspielen zu können. Im Prinzip geht es um die Herausgabe von technischen Informationen, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind.
Laut dem abgenickten Gesetzestext soll eine neu einzurichtende, mit Vertretern der Regierung und mehrerer Interessensgruppen besetzte Kommission über die Schnittstellen- und Formatinformationen wachen. Konsumenten oder Verbraucherschutzverbände können nicht mehr direkt bei der geplanten Kontrollinstanz vorsprechen, sondern nur Unternehmen und ihren Lobby-Gruppen. Dazu kommt eine vom Senat eingefügte Hintertür für die Rechtehalter und DRM-Produzenten: Diese müssen ihre proprietären Verschlüsselungsformate nicht herausrücken, wenn sich Urheber oder Verwerter mit den Anbietern von Musikplattformen über den DRM-Einsatz einig sind.
Für Rechtsunsicherheiten in der Praxis dürfte zudem ein besonders umstrittener Artikel im Gesetz sorgen. Demnach wird mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Open-Source-Anbieter fürchten, dass Basisprogramme aus der freien Softwarewelt unter dieses Verbot fallen.
Quelle : www.heise.de
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Die Geräteindustrie, zivilgesellschaftliche Gruppen und Wissenschaftler sind mit der Positionierung der Abgeordneten zur weiteren Reform des Urheberrechts in der 1. Lesung unzufrieden. Weit auseinander gehen die Kritiker allerdings bei ihren Therapievorschlägen. So fordert die eine Seite eine rasche Verabschiedung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs ohne große Änderungen. Forscher- und Nutzervertretungen drängen dagegen auf umfangreiche Nachbesserungen, wie sie etwa auch der Bundesrat zuvor bereits angemahnt hatte.
Alarm schlägt etwa der Branchenverband Bitkom: Der "mühsam mit allen Beteiligten errungene und im Grundsatz vernünftige Kompromiss des Bundesjustizministeriums" dürfe nicht infrage gestellt werden, heißt es bei der Lobby-Vereinigung. Andernfalls bleibe "die deutsche Informationstechnologiebranche nicht wettbewerbsfähig". Im Auge hat der Bitkom insbesondere die geplante Neufassung der Vergütungspauschale auf Kopiergeräte und Speichermedien fürs private Kopieren: "Die strikte Begrenzung der Abgabenhöhe auf maximal fünf Prozent des Verkaufspreises ist eine unverzichtbare Notwendigkeit, denn sie markiert die äußerste Grenze der Belastbarkeit unserer Mitgliedsunternehmen", betont Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Bei einigen Geräten müsse der Prozentsatz sogar deutlich niedriger liegen.
"Der weitere Missbrauch des pauschalen Abgabensystems durch die Verwertungsgesellschaften muss verhindert werden", stemmt sich Harms gegen ein Aktionsbündnis von Urhebern und Verlagen für die Urheberrechtsabgabe. Deren Behauptung, die Urheber würden durch den Regierungsentwurf "enteignet", hält der Bitkom für "irreführend und falsch". Darüber hinaus muss das Pauschalsystem dem Verband zufolge "zum Auslaufmodell werden". Inhalte aus dem Internet können seiner Ansicht nach mit der flächendeckenden Einführung von Systemen zum Digital Rights Management (DRM) geschützt beziehungsweise ihre Nutzung kann individuell vergütet werden. Sie dürften deshalb nicht mit pauschalen Abgaben belegt werden.
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" trommelt derweil für eine weitere Ausgestaltung der Kopierregeln für Schulen und Forschungseinrichtungen. "Politik kann nicht auf Dauer gegen Bildung und Wissenschaft gemacht werden", konstatieren die Befürworter nutzerfreundlicherer Regelungen für wissenschaftliche Informationsdienste und Bibliotheken. Das Urheberrecht dürfe das aktuelle Informationsverhalten und die grundlegenden Informationsbedürfnisse von Bildung und Wissenschaft nicht länger "unter Missachtung der Potenziale der elektronischen Räume schlicht ignorieren".
Unterstützung erhält das Bündnis von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Die darin vertretene Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Fraunhofer Gesellschaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat befürchten, dass mit dem Regierungsentwurf "die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden".
Enttäuscht zeigt sich die Attac-AG Wissensallmende, dass in der ersten Beratung des "2. Korbs" der Urheberrechtsreform die millionenfache Kriminalisierung von Nutzern von Internet-Tauschbörsen weitgehend ausgeklammert wurde." Die ursprünglich vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene P2P-Bagatellklausel "hätte die schlimmsten Auswüchse der Kriminalisierung eindämmen können", fiel aber Protesten aus der CDU noch vor der Einbringung des Entwurfs ins Parlament zum Opfer. "Die Debatte macht die Kurzsichtigkeit des Bundestages deutlich", kritisiert Oliver Moldenhauer von der Attac-AG Wissensallmende. "Wir bräuchten eine grundlegende Überarbeitung des Urheberrechts in Richtung Kulturflatrate, die die Möglichkeiten der kostenlosen Vervielfältigung über das Netz konsequent nutzt und gleichzeitig den Kreativen eine faire Vergütung ermöglicht". Für eine Ausweitung der Vergütungspauschalen im Gegenzug zu einer Legalisierung des Austauschs auch geschützter Werke über P2P-Netze macht sich auch die Initiative privatkopie.net stark.
Quelle : www.heise.de
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Eine Regierung, die den Konsum von Wissen so verkompliziert, bzw. schwieriger und teuer macht, schädigt das eigene Land. Diese Regierung zerschlägt die einzige Zukunft, die wir haben. Mehr Bildung!!!
Die deutsche Regierung ist das Krebsgeschwür dieses Landes.
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Ein grosse Koalition der Wahl-Verlierer...
Und leider kann man sie nicht wegen Wahlbetrugs anzeigen, "bloss" weil sie sich in keiner Weise an ihre Versprechen halten.
Aber hat jemand ernstlich Anderes erwartet ? ? ?
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Partei will Urheberrecht abschaffen
In Frankreich wächst zeitgleich mit der Verabschiedung des "iTunes-Gesetzes" der Widerstand gegen ein schärferes Urheberrecht. Mit der Gründung der "Parti Pirate Français" formiert sich eine ernstzunehmende Opposition. Zu ihren Zielen gehört die Abschaffung des klassischen Urheberrechts und die Freigabe von nicht kommerziellem Filesharing.
Die Schweden haben mit der Pirat-Partiet den Anfang gemacht; ihrem Beispiel folgend gründeten schon Italiener, Belgier, Briten und US-Amerikaner "Piraten-Parteien". Nun haben auch die Franzosen nachgezogen. Statt der zunehmenden Verschärfung der Urheberrechtsgesetze bloß den trotzigen Download entgegen zu setzen, will man die kritisierten Übel mit den Mitteln der Demokratie und des Rechtsstaates an der Wurzel packen. Zu diesem Zweck wurde Ende Juni 2006 eine eigene Piraten-Partei gegründet.
In der Erklärung zur Gründung der französischen Piraten-Partei in englischer Sprache vom 25. Juni 2006 heißt es: "Wir, die französischen Internauten, beobachten gegenwärtig die Besetzung des französischen Internets durch einige wenige Parteigänger und Interessengruppen zum Nachteil der großen Mehrheit der Internauten." Das will man nicht länger hinnehmen: "Wir fordern die Aufhebung aller Gesetze, die das geistige Eigentum auf französischem Boden definieren und wir fordern alle Internauten auf, diese Gesetze im Alltag zu ignorieren."
Der Plan der Internauten sieht sechs Reformen vor, die der Umsetzung der Parteiziele dienen sollen: Die Herstellung der vollständigen, uneingeschränkten Redefreiheit, die Abschaffung des Urheberrechts wie es derzeit existiert, die Einführung des Rechts auf Anonymität im Internet, die Legalisierung von Peer-to-Peer-Netzwerken für nicht kommerzielle Zwecke, die Abschaffung von Abgaben und Steuern für Hardware und einen kostenlosen Internet-Zugang für alle.
Mit Stand vom 7. Juli 2006 hat die französische Piraten-Partei 2.474 Mitglieder.
Die Partei wurde nach eigener Aussage der Gründer durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrechtlinie "DADSVI" (Loi sur le droit d'auteur et les droits voisins dans la société de l'information), in der Presse oft kurz als "iTunes-Gesetz" bezeichnet, inspiriert. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf Bestimmungen vor, die Online-Anbieter von Medieninhalten zu Interoperabilität verpflichten sollten. Nach Intervention des Marktführers Apple mit Unterstützung aus der US-Administration wurde der Gesetzentwurf deutlich entschärft.
Apple hatte im März mit dem Rückzug vom französischen Markt gedroht, sollte der Entwurf nicht verändert werden, da er "eine staatlich geförderte Kultur der Piraterie" legitimieren würde.
In den vergangenen Wochen wurde der Entwurf zu Gunsten von Apple und anderen Online-Anbietern überarbeitet. Zwar sollen die Anbieter unter bestimmten Umständen immer noch verpflichtet werden können, technische Informationen herauszugeben, die für die Interoperabilität notwendig sind. Allerdings wurde Künstlern und Rechteinhabern die Möglichkeit eingeräumt, Exklusivverträge mit Online-Anbietern zu schließen, um den Vertrieb ihrer Werke nur für bestimmte Abspielgeräte zu gestatten. Mit solchen Exklusivverträgen verliert jedwede Interoperabilität an Bedeutung.
Nachdem Senat und Nationalversammlung den Gesetzentwurf verabschiedet haben, wird das Gesetz in Kraft treten, sobald es von Präsident Chirac unterzeichnet wurde.
Quelle : www.golem.de
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"Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Bei digitalen Medien seien Verbraucher nahezu ohne Rechte – dieses Ergebnis einer aktuellen Studie, die heute in Berlin vorgestellt wurde, hat aufgerüttelt. Jetzt gehen die Ritter des Verbraucherschutzes in die Offensive für ein nutzerfreundliches Urheberrecht: Führende Anbieter digitaler Medien – unter anderem iTunes, T-Com, Nero und ciando – haben gestern Abmahnungen des vzbv erhalten. Zusätzlich sollen eine Brief- und Mailaktion sowie ein Forderungskatalog die Politiker zum Handeln bewegen.
Nutzer hilflos ausgeliefert
Nach Ansicht Braunmühls sind die Nutzer den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert. Über das Recht auf Privatkopie entscheide nicht der Gesetzgeber, sondern faktisch die anbietenden Unternehmen, kritisiert der stellvertretende vzbv-Vorstand. Auch der Entwurf zur Novellierung des Urheberrechts sei alles andere als geeignet, die Missstände abzustellen. Die Verbraucherschützer befürchten vielmehr eine weitere Verschlechterung der Situation für Nutzer. Sie warnen vor einer "Klagewut der Anbieter und hohen Anwaltsrechnungen für die Eltern minderjähriger Internetnutzer". "Die Kriminalisierung harmloser Nutzer unter dem Vorwand der Pirateriebekämpfung muss endlich aufhören", so von Braunmühl.
Privatkopierer keine Verbrecher
Auch Bundesverbraucherminister Horst Seehofer bekommt vom vzbv sein Fett weg. Sein Job als Bundesverbraucherminister sei es, die Diskussion über dieses Thema anzustoßen. Statt harmlose Privatleute zu kriminalisieren, solle die Bundesregierung überlegen, wie die kriminelle Raubkopierer-Industrie wirksam zu stoppen sei. Die Verbraucherzentralen wollen daher auf ihre Weise für Aufmerksamkeit der Abgeordneten wecken: "Wir fordern alle Verbraucher auf, sich mit einem Protestbrief an die zuständigen Minister und an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden", so Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Einen entsprechenden Musterbrief erhalten Interessierte in den bundesweiten Verbraucherzentralen oder online beim vzbv.
Außerdem beantwortet der vzbv die befürchtete Klagewelle von Rechteinhabern mit eigenen rechtlichen Maßnahmen in Form von Abmahnungen gegen die Nutzungs- und Lizenzbedingungen bestimmter Anbieter. iTunes wird unter anderem dafür kritisiert, dass Songs nicht auf MP3-Playern der Konkurrenz abgespielt werden können, sondern nur auf dem iPod. Außerdem sei die Weitergabe oder der Wiederverkauf von Dateien nicht gestattet und Bedingungen könnten jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden. Beispiel T-Com: sie hat aus Sicht des vzbv völlig unverständliche und verwirrende Vertragsbedingungen.
Ein zusätzlicher Forderungskatalog geht an die Bundesregierung und verlangt, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Die Details finden sich online beim vzbv.
http://www.vzbv.de/go/urheberrechtskampagne/index.html (http://www.vzbv.de/go/urheberrechtskampagne/index.html)
Quelle : www.onlinekosten.de
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Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 31.5.2006 (Az. 2-06 O 288/06) die Existenz der so genannten "analogen Lücke" im Kopierschutzrecht des Urheberrechtsgesetzes bestätigt. Danach stellen Softwareprogramme, die digitale Musikdateien am Audioausgang der Soundkarte aufnehmen, keinen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) dar.
Im konkreten Fall wurde die Franzis Verlag GmbH aber dennoch verurteilt, den Vertrieb der Software "napster DirectCut" einzustellen. Dabei handelt es sich um ein Programm, das die DRM-geschützten Dateien des Online-Musikanbieters Napster von den eingesetzten Restriktionen befreit. Napster bietet als Nachfolger des legendären P2P-Netzwerks inzwischen ein Musikabonnement an, das gegen eine monatliche Nutzungsgebühr den Download von Musiktiteln ermöglicht. Durch ein Digital-Rights-Management-System (DRM), das mit den Dateien verbunden ist, ist eine Nutzung der Musikstücke nur so lange möglich, so lange das Abonnement besteht. Hierzu müssen sich die Nutzer des Aboservices auch per AGB verpflichten.
Die Software "napster DirectCut" fing die analogen Signale an der Soundkarte auf und wandelte diese wieder in digitale (Musik-)Dateien um. Dadurch wurde das DRM-System von Napster "herausgefiltert". Eine Nutzung der einzelnen Musikstücke war somit auch nach Ablauf des Abonnements möglich.
Das Gericht sieht bei derartigen Softwareprogrammen keinen Verstoß gegen das UrhG. Es liegt insbesondere kein Verstoß gegen den umstrittenen § 95a UrhG vor, der das Umgehen von "wirksamen technischen Maßnahmen" zum Kopierschutz verbietet. Denn das verwendete DRM-System sei keine wirksame technische Maßnahme, um analoge Kopien zu vermeiden. Es ziele eben gerade nicht darauf ab, eine analoge Kopie der Dateien zu verhindern, sondern wolle lediglich die digitalen Dateien "verwalten". Ein Kopierschutz mit dem Ziel, eine analoge Kopie zu verhindern, wäre letztlich auch nicht realisierbar, da das analoge Signal zumindest mit einem externen Gerät, etwa einem Mikrophon, aufgefangen werden kann. Für Geräte innerhalb des PC müsse deshalb dasselbe gelten.
Das Gericht verurteilte die Franzis Verlag GmbH allerdings dennoch auf Basis des Wettbewerbsrechts (UWG) zur Unterlassung des Vertriebs der Software. Die Software sei eine gezielte Behinderung von Napster, da sie einen unberechtigten kostlosen Zugang zum Leistungsangebot von Napster auch nach Vertragsende biete. Hierin liege zudem ein indirekter Aufruf zum Vertragsbruch.
Zwar sei es auf den ersten Blick widersprüchlich, das die Software nach dem Urhebergesetz erlaubt sei, aber im konkreten Einsatz aber gegen das UWG verstoße. Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Musikdateien seitens Napster auf die Dauer des Abonnements sei jedoch zulässig. Insbesondere bestünde nach den Vorschriften des UrhG auch kein Anspruch auf die Erstellung einer Privatkopie.
Quelle : www.heise.de
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UNESCO-Studie warnt vor Umsetzung des WIPO-Broadcasting-Treaty
Die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für einen Vertrag über exklusive Rechte für Sendeunternehmen würde die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit bedrohen, indem der Zugang zu freien Wissensressourcen verschlossen wird. Auch nationale Urheberrechtsgesetze in Europa würden unterlaufen, wenn der Schutz der Sendeunternehmen Vorrang vor urheberrechtlichen Ausnahmebestimmungen bekäme. Diese Schlüsse zieht die britische Urheberrechtsexpertin Patricia Akester, die im Auftrag der UNESCO eine Studie über den aktuellen Vertragsentwurf erstellt hat.
In der Studie wurde untersucht, welche Ziele der Vertragsentwurf verfolgt, wer zu den Begünstigten gehört, wie breit die vorgesehenen Schutzrechte ausfallen, welche Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind, welche Rolle "technischen Schutzmaßnahmen" - also Digital Rights Management (DRM) - zugedacht ist, und welche Konflikte sich daraus für Urheberrecht und Meinungsfreiheit ergeben.
Der geplante Vertrag soll die WIPO-Verträge von 1996 über Urheberrechte (WCT) sowie über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ergänzen. Er würde an die Stelle des Rom-Abkommens "über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen" von 1961 treten und dessen Bestimmungen erheblich erweitern.
Der Vertragsentwurf besteht aus zwei Teilen: einem verbindlichen Teil, der die Rechte für Sendeunternehmen regelt, und einem unverbindlichen Anhang, in dem Rechte für Webcaster berücksichtigt werden. Die Unverbindlichkeit des Anhangs ist das Ergebnis der 14. Tagung des WIPO-Urheberrechtskomitees von Anfang Mai, auf der die Mehrheit der vertretenen Länder den Vorschlag der USA zurückgewiesen hatten, Rechte für Webcaster in den Vertrag aufzunehmen. Im Juni hatte auch ein Zusammenschluss europäischer Podcaster gegen den Vertragsentwurf protestiert.
Die Autorin der Studie kritisiert bereits zu Beginn die mangelnde Genauigkeit im Wortlaut des Vertragsentwurfs. Dort würden Exklusivrechte für die Sender von "Signalen" festgelegt, ohne dass genau definiert sei, was denn genau gemeint ist - nur das "Signal", oder auch der Inhalt der Sendung. Verschiedene Bestimmungen ließen sich überhaupt nur auf Inhalte von Sendungen anwenden, stellt Akester fest. Insgesamt sei der Vertragsentwurf in dieser Hinsicht widersprüchlich und bedürfe dringend der Klarstellung.
Zusammenfassend hält Akester vier Punkte für besonders kritikwürdig: Der Vertrag würde Sendeunternehmen und anderen Begünstigten weitergehende Rechte als bisher einräumen; er würde den Zugang zu frei zugängliche Wissensressourcen einschränken; der vorgeschlagene Schutz technischer Schutzmaßnahmen würde Ausnahmen im Urheberrecht unterlaufen; die vorgesehene Schutzdauer von 50 Jahren nach der "Sendung" geht zu weit und ist nicht mit einem Investitionsschutz zu begründen.
So, wie er derzeit auf dem Tisch liegt, gewährt der Vertragsentwurf den begünstigten Sendeunternehmen exklusive Rechte, die in direktem Konflikt mit den meisten nationalen Urheberrechtsbestimmungen stehen und dort vorgesehene Ausnahmebestimmungen aushebeln, kritisiert die Studie. Diese dienten aber auch zum Schutz der Meinungsfreiheit, wie er in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Dort heißt es in Artikel 10: "Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben." Akester vertritt die Auffassung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte "die aus der Umsetzung des Vertragsentwurfes resultierende Einschränkung der Meinungsfreiheit für in einer demokratischen Gesellschaft unnötig" befinden könnte. In der Folge würden die Vertragsparteien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. In vergleichbaren Fällen hat das Gericht schon mehrfach zugunsten der Menschenrechte entschieden.
Zur Lösung der Konflikte unterbreitet die Autorin vier Vorschläge. Denen zufolge sollte der vorgesehene Schutzumfang eingeschränkt und Ausnahmen im Sinne der nationalen Urheberrechte vorgesehen werden. Die vorgesehene Schutzdauer sollte verkürzt und insbesondere sollte ausgeschlossen werden, dass Begünstigte durch einfaches Wiederholen einer Sendung die Schutzfrist wieder "auffrischen" können. Schließlich sollte der Schutz für technische Schutzmaßnahmen sehr eng gefasst und das Verbot "auf solche Geräte beschränkt werden, deren einziger oder hauptsächlicher Zweck die Umgehung solcher Maßnahmen ist."
Quelle : www.golem.de
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Die Grundsatzentscheidung des französischen Verfassungsrates zum Urheberrecht hat bei Beobachtern auf allen Seiten Verwunderung ausgelöst. Während sich Verbände der Rechtehalter und Inhalteproduzenten überrascht zeigen, mit welcher Entschlossenheit die Richter geistige Eigentumsrechte juristisch zu schützen versuchen, empören sich Vereinigungen von Internetnutzern und Verbrauchern über ein ihrer Ansicht nach weltfremdes Urteil. Bei der seit langem umstrittenen französischen Urheberrechtsnovelle handle es sich angesichts des Beschlusses nun "um das härteste Internetgesetz, das jemals in der Welt verabschiedet wurde", beklagt Jean-Baptiste Soufron, Rechtsexperte der Audionauten. Aziz Ridouan, der Präsident des Vereins, der angeklagten Tauschbörsennutzern rechtlichen Beistand erteilt, sieht viel Arbeit auf seine Organisation zukommen. Künftig müssten mehr Leute und Firmen mit strafrechtlicher Verfolgung aufgrund von Urheberrechtsvergehen rechnen als je zuvor.
Verbände wie die Filmproduzenten und -autorenvertretung ARP sowie die Verwertungsgesellschaft SACD begrüßen prinzipiell, dass der Verfassungshof "den Schutz des geistigen Eigentums gestärkt hat". Auch sie "bedauern" allerdings die Abschaffung des abgestuften Strafkatalogs fürs illegale Filesharing, bei dem P2P-Nutzer, die sich nicht lizenzierte Musik zum rein privaten Gebrauch herunterladen, mit einem anfänglichen Bußgeld von 38 Euro davongekommen wären. Das nun drohende System der "massiven Repression", in dem auf die illegale Tauschbörsennutzung im nicht-gewerblichen Umfeld künftig bis zu drei Jahre Haft und Geldbußen bis zu 300.000 Euro steht, schießt ihrer Ansicht nach über das Ziel hinaus. "Zehn Millionen Surfer stehen wieder mit einem Bein im Gefängnis", zeigt sich auch Lionel Thoumyre von der Verwertungsgesellschaft Spedidam "konsterniert" über die potenziellen Folgen des nicht mehr anfechtbaren Urteils.
Der französische Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres schiebt die Schuld am Scheitern der von ihm hauptsächlich vorgeschlagenen Bagatellstrafregelungen dagegen der Opposition in die Schuhe, die vor dem Verfassungsgericht gegen den abschließenden Entwurf für die Gesetzesnovelle geklagt hatte. Die linken und liberalen Fraktionen haben seiner Ansicht nach mit ihrer Beschwerde den Surfern "Schaden zugefügt". Er wolle sich aber beim Justizministerium dafür stark machen, dass die möglichen Haftstrafen nur "in den schwersten Fällen angewendet werden".
Generell hat der Verfassungsrat laut Donnedieu de Vabres das parlamentarische Verfahren trotz der kassierten Passagen "komplett" und "im Sinne der angestrebten Balance bestätigt". Die Privatkopie bleibe im Prinzip genauso erhalten wie die Interoperabilitätsklausel. Der Kulturminister vergaß dabei allerdings zu erwähnen, dass mit dem Gesetz künftig auch in Frankreich das Umgehen von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) verboten wird. Eine eigenständige Behörde soll zwar nach wie vor über Ausnahmen etwa für Privatkopien entscheiden. Die Zahl der legalen Vervielfältigungen könnte dabei aber insbesondere bei kopiergeschützten DVDs auf Null gesetzt werden. Auch die Bestimmung, dass Nutzer gekaufte digitale Werke notfalls in andere Formate übertragen und nicht nur auf proprietären Playern abspielen können, hat nach dem Urteil endgültig ihren Zahn verloren. Schließlich war den Verfassungsrichtern die Definition des Schlüsselbegriffs Interoperabilität im Gesetz als zu vage erschienen, sodass sie diesen für inoperabel erklärten.
Christian Vanneste, ein Abgeordneter der konservativen Regierungspartei UMP, gibt zu, dass die Internetnutzer "ein paar ihrer Vorteile verloren haben". Gemäß dem Sozialisten Christian Paul hat das Verfassungsgericht das Gesetz dagegen "inakzeptabel und unanwendbar" gemacht. Das Parlament müsse den Fall spätestens nach den Neuwahlen im kommenden Jahr wieder aufmachen und neu verhandeln. Bis dahin hätten die Richter gemeinsam mit der Regierung einen "eisernen Käfig" für die Nutzer gebaut. Man sei letztlich mit der Entscheidung der Richter wieder an den Punkt gelangt, an dem die parlamentarische Debatte begonnen hatte, ergänzt Bruno Ory-Lavollée von der Verwertungsgesellschaft Adami.
Für Christophe Espern von der Informationskampagne EUCD.info ist das Urteil die "logische Fortsetzung der Entgleisung unserer demokratischen Institutionen rund um das Gesetzgebungsverfahren". Gestärkt worden seien allein die Rechtehalter und ihr Kurs, auf proprietäre Verfahren etwa beim legalen Anbieten von Inhalten über Plattformen wie Apples iTunes zu setzen. Ein Reverse Engineering der geschlossenen Formate sei nicht mehr gestattet. Besorgte Anwender freier Software wie des Multimedia-Players VLC haben sich derweil in einem offenen Brief an den französischen Präsidenten Jacques Chirac gewandt. Sie fordern ihn auf, das "absurde" Gesetz nicht zu unterzeichnen. Die Open-Source-Anhänger fürchten, dass Software wie VLC einer besonders umstrittenen Klausel zum Opfer fallen könnte. Demnach soll mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten.
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Auch in Österreich hat sich jetzt nach schwedischem Vorbild eine "Piraten Partei" (PPÖ) gegründet. Die taufrische politische Vereinigung hat sich zum Ziel gesetzt, Grundwerte wie Freie Kultur, Schutz der Privatsphäre und eine Reform des Patentsystems in der Alpenrepublik zu vertreten. Um in der großen Politik ein Wörtchen mitreden zu können, bitten die Parteivorsitzenden um Unterstützung aus der Netzgemeinde ihres Heimatlandes. Da sie an den kommenden Nationalratswahlen teilnehmen wollen, brauchen sie bis zum 25. August dieses Jahres 2600 Unterschriften Gleichgesinnter.
Die im Januar ins Leben gerufene schwedische Piratpartiet hat den Österreichern zufolge den Nerv der Zeit getroffen und angesichts eines immer restriktiveren Vorgehens gegen die illegale Nutzung von Tauschbörsen als "politische Strömung ganz Europa erfasst". Erst Mitte Juli schlossen sich im skandinavischen Raum zivilgesellschaftliche Organisationen und Websites zu einer Interessensvertretung zusammen, die für freies Kopieren in P2P-Netzen und gegen Internetzensur aktiv werden will. Die "Piraten-Lobby" reagierte konkret vor allem auf die Razzia gegen den schwedischen BitTorrent-Tracker ThePirateBay.org Ende Mai.
Im Schwerpunkt der Arbeit der PPÖ soll eine nutzerfreundliche Reform des Urheberrechts stehen. Sie strebt eine "ausgewogene Balance zwischen den allgemeinen Anforderungen der Verfügbarkeit und Verbreitung" von Inhalten auf der einen und "den Forderungen des Schaffenden nach Anerkennung und Vergütung auf der anderen Seite" an. Die Schutzdauer für Werke soll daher drastisch auf fünf Jahre nach einer Veröffentlichung gekürzt werden. Andernfalls laufe die Gesellschaft Gefahr, "dass immer größere Teile unseres Kulturerbes in den Händen einiger Konzerne privatisiert sind." Darüber hinaus sollen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) pauschal verboten, Filesharing dagegen auch als Werbung für die Künstler begrüßt werden. So fordert die PPÖ eine allgemeine "Straffreiheit für Kopien zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken".
Weiter spricht sich die Piratenpartei gegen den "fieberhaften" Kampf von Konzernen um den Rekord bei der Anzahl gehaltener Patente aus. Die gewerblichen Schutzrechte würden dann aber oft nur "dazu verwendet, um Kleinunternehmer gar nicht in der Riege der großen Firmen mitspielen zu lassen." Die zunehmende Monopolisierung führe zu keinerlei Verbesserung des Kundennutzens sowie des Preises oder der Qualität von Produkten. Generell halten die Parteigründer das gegenwärtige Patentsystem im Bereich von Trivial- und Softwarepatenten für problematisch, bei Monopolansprüchen im Pharmasektor für "unmoralisch" bis hin zu "unnütz" für die etablierten Industrien. Die Schutzdauer von Patenten müsse daher eingeschränkt werden.
Generell sorgt sich die PPÖ, dass die Informationsgesellschaft eine "Kontroll- und Überwachungsgesellschaft" geworden sei, "in der jeder erfasst und beobachtet wird." Demokratie benötige aber einen starken Schutz der Grundrechte als Voraussetzung, um den Bürgern auch eine wirklich freie Meinungsäußerung zu ermöglichen. Konkret will sich die Piratenpartei daher etwa gegen die Einführung einer verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in Europa, gegen die E-Mail-Überwachung sowie Wirtschaftsspionage der USA auf dem alten Kontinent stark machen.
In Deutschland laufen die Vorbereitungen zur Gründung einer Piratenpartei ebenfalls auf Hochtouren. In einem offenen Forum machen sich Interessierte momentan Gedanken über die politischen Grundsatzforderungen zu Bereichen wie Urheber- und Patentrecht, Datenschutz oder Informationsfreiheit. Auch verwaltungstechnische Fragen und Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit werden heiß diskutiert. Laut dem Wiki der geplanten basisdemokratischen Organisation will sich die PiratenPartei Deutschland (PPD) dann Anfang September offiziell formieren.
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Ein Berichtsentwurf der Arbeitsgruppe "Geistige Eigentumsrechte" der IT-Task-Force der EU-Kommission ist bei Mittelstands- und Verbraucherschutzverbänden auf scharfe Kritik gestoßen. Die Interessensvertreter halten bereits den Ansatz des Papiers für verfehlt, einen stärkeren Schutz geistigen Eigentums mit der Förderung von Innovation gleichzusetzen. Schwer besorgt zeigen sie sich zudem über die Empfehlung, der weit gehenden Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes (EPA) den Rücken zu stärken und für eine bessere Durchsetzbarkeit der erteilten Monopolansprüche zu plädieren. Gleichzeitig beklagen die Organisationen, dass ihre Eingaben für den Report ganz oder teilweise unter den Tisch gefallen seien.
Die "Sherpas" der sechs Arbeitsgruppen trafen sich am heutigen Dienstag in Brüssel, um ihre Ergebnisse abzusprechen. Der endgültige Report mit den Empfehlungen an die Kommission soll Ende November fertig gestellt werden. Die Zusammensetzung der gesamten Task-Force zu Informations- und Kommunikationstechnologien war im Juli bereits von Mittelstandsvereinigungen als zu industrielastig bemängelt worden. Nun gibt es vor allem gegen das Dokument zum Themenkomplex "geistiges Eigentum, Wettbewerbskraft und Innovation" heftigen Widerspruch. Es entstand unter der Leitung des SAP-Patentanwalts Bernhard Fischer.
Der heise online vorliegende Entwurf des Papiers sieht im Patentschutz ein Antriebsmittel der Wirtschaft. Oft sei ein gewerbliches Schutzrecht das "Schlüsselelement", um das herum ein Startup "sein gesamtes Geschäft organisiert", heißt es in der aktuellen Fassung. Eine von der Lobbyvereinigung Business Software Alliance (BSA) bezahlte Studie wird angeführt, wonach der IT-Sektor in Osteuropa in den vergangenen vier Jahren weltweit am schnellsten gewachsen sei. Dass dies zusammenfalle mit dem gleichzeitigen Aufbau von "Regimes" zum Schutz geistigen Eigentums in diesem Gebiet, interpretiert der Bericht als Beleg für die innovationsfördernde Kraft von Patenten und Urheberrechten.
Das Papier räumt ein, dass Fragen zur Aufrechterhaltung der Interoperabilität im Kontext geistiger Eigentumsrechte auftauchten und sich die Industrievertreter nicht auf eine einheitliche Definition "offener Standards" und eventuell anfallende Lizenzkosten einigen konnten. Es hält auch fest, dass kleine und mittlere Unternehmen die Kosten, die schwere Zugänglichkeit und die Komplexität des Patentwesens fürchten und diese Bedenken nicht allein mit Hilfe "verbesserter Kommunikation" ausgeräumt werden könnten. Darüber hinaus müssten die "Defizite" bei der Patentvergabe in anderen Rechtssystemen in Europa vermieden werden, also etwa Schutzvorkehrungen gegen die "so genannten Patent-Trolle" getroffen werden. Derlei Systemmissbrauch hält das Papier aber für ein rein US-amerikanisches Problem, da nur das US-Patentwesen "Elemente" etwa zur Erlangung einstweiliger Verfügungen oder zur einfachen Durchsetzung von Patentansprüchen auch vor Gericht enthalte.
Nichtsdestoweniger ruft die Arbeitsgruppe zu "dringenden institutionellen Reformen" der Patentgerichtsbarkeit in der EU auf. Zu mehr Rechtssicherheit und zur Kostenreduzierung würden vor allem eine rasche Annahme des Londoner Übereinkommens zur Reduzierung der erforderlichen Übersetzungen von Anträgen sowie des umstrittenen European Patent Litigation Agreement (EPLA) führen. Eine damit einhergehende einheitliche Patentgerichtsbarkeit löste in den USA die "amerikanischen Verhältnisse" einschließlich der Durchsetzung von Patenten auf Software und Geschäftsmethoden erst mit aus.
Das Papier erwähnt Bedenken dritter Seite bezüglich einer zu engen Verbindung zwischen den Beschwerdekammern des EPA und den künftigen EPLA-Gerichten. Allgemein will es die Münchner Patentbehörde als "Türsteher" bei der Patentvergabe erhalten wissen und lobt ihre "strengen" Prüfverfahren. Die vom EPA praktizierte Umsetzung des Europäischen Patentabkommens nebst der Vergabe von Monopolansprüchen auf "computerimplementierte Erfindungen" funktioniere gut.
Die Mittelstandsinitiative patentfrei.de hatte dagegen vergangene Woche fristgemäß gefordert, dass das EPLA zurückgewiesen werden sollte. Gemeinsam mit dem Brüsseler Dachverband der Verbraucherschützer BEUC gaben die Unternehmer ihrer Besorgnis Ausdruck, dass das Streitregelungsabkommen eine ähnlich schädliche "Harmonisierungswirkung" entfalten könnte wie die vom EU-Parlament zurückgewiesene Softwarepatent-Richtlinie. Weiter setzte sich patentfrei.de dafür ein, dass Schutzansprüche auf Computerprogramme in dem Bericht verurteilt werden sollten. Wichtig sei auch ein Aufruf, das EPA endlich der Kontrolle einer demokratischen Institution zu unterstellen. Festgeschrieben sollte ferner werden, dass Software-Entwickler in der Regel das Urheberrecht als ausreichenden Schutz für ihre Arbeit betrachten würden.
BEUC machte sich überdies dafür stark, dass im Bericht das öffentliche Interesse an der Nutzung geschützter Werke und Erfindungen nicht komplett vernachlässigt und auf die Gefahr einer "Kriminalisierung von Konsumenten" durch eine ausufernde Verfolgung von Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte aufmerksam gemacht werden sollte. Die Verbraucherschützer fürchten, dass mit zunehmenden Patentstreitfällen das System insgesamt schädliche Auswüchse für den Mittelstand, den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher entfalten könnte. Insbesondere die Bedenken von patentfrei.de integrierte der Arbeitsgruppenleiter allerdings nicht mehr in das Papier. Die Unternehmergruppe beklagt daher eine "bewusste Unterdrückung ihrer Ansicht". Wegen Verletzung der Task-Force-Prinzipien hat sie einen Kommissionsbeauftragten eingeschaltet.
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Der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung, Bernd Neumann, hält Urheberrechtsverstöße im Netz nach wie vor für eines der größten Probleme der Musikwirtschaft. "Nach den Verlusten der vergangenen Jahre sinkt der CD-Verkauf in diesem Jahr Gott sei Dank nicht mehr", erklärte der Staatsminister am heutigen Mittwoch bei der Eröffnung der Musikmesse Popkomm in Berlin. Dies mache Hoffnung, dass das viel beschworene "Tal der Tränen" noch doch bald durchschritten sei. Gleichzeitig betonte Neumann, dass trotz zunehmender Verkaufszahlen von Songs über Online-Plattformen "das Ausmaß der Internetpiraterie noch immer dramatisch hoch ist". Allein 2005 seien Titel im Wert von rund 20 Milliarden Euro online getauscht oder heruntergeladen worden. Der Staatsminister stellte klar: "Dies kann nicht so bleiben".
Neumann beklagte, dass es bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen nach wie vor "kein Unrechtsbewusstsein gibt". Der CDU-Politiker zeigte sich daher erfreut, dass es ihm gelungen sei, die so genannte Bagatellklausel aus dem Entwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform zu streichen. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zuvor vorgeschlagen, dass illegale Musikdownloads für den rein privaten Gebrauch "in geringer Zahl" straffrei bleiben sollten. Neumann hatte diese Regelung gemeinsam mit der Unterhaltungsindustrie scharf kritisiert.
Der Staatsminister fordert weitere Verschärfungen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern im Internet. Firmen aus der Musik- und Filmwirtschaft "muss auch ein Auskunftsanspruch gegenüber Providern eingeräumt werden", stützte er erneut einen Referentenentwurf von Zypries, der eine entsprechende weitgehende Regelung vorsieht. Content-Anbieter soll es mit dem Informationsanspruch einfacher gemacht werden, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen. Rechteinhaber könnten damit leichter erfahren, wer hinter einer IP-Adresse steckt. Neumann, der sich als "Anwalt der Künstler und der Kreativwirtschaft" versteht, rief die Zugangsanbieter ferner dazu auf, "endlich selbst der illegalen Nutzung entschiedener entgegenzutreten."
Auch die diesjährige Popkomm steht so trotz Aufbruchsignalen erneut im Zeichen der Dauerkrise der Musikindustrie. Die Deutschen haben nach Zahlen des Branchenverbandes IFPI im ersten Halbjahr 2006 zwar 36 Prozent mehr Musik legal im Netz erworben und insgesamt 10,6 Millionen Einzelsongs gekauft. Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, beschwert sich aber weiterhin über eine "ausufernde private Vervielfältigung" aus illegalen Online-Quellen. Als einen Ausweg verwies Feargal Sharkey, ehemaliger Sänger der Undertones und Vorsitzender des britischen Live Music Forums, auf das brummende Geschäft mit Konzerten. Dabei handle es sich nicht nur in Großbritannien um den "am stärksten wachsenden Sektor" in der Musikindustrie. Auch das Interesse an eigener kreativer Betätigung sei riesig. Allein im Vereinigten Königsreich hätten sich im vergangenen Jahr eine Million Briten eine Gitarre gekauft.
Die Popkomm bietet selbst in diesem Jahr ein gewachsenes Live-Programm im Rahmen eines gesonderten Festivals in der Kulturbrauerei am Prenzlauer Berg. Dort werden über 400 Auftritte von mehr als 2000 Künstlern aus 26 Ländern in vier Nächten geboten. Auf der bis zum Freitag gehenden Messe unter Funkturm, deren Partnerland dieses Mal Brasilien ist, sind in diesem Jahr erstmals mehr als 800 Aussteller in vier Hallen vertreten. Kleine und unabhängige Firmen machen den größten Teil der Stände aus. Neben der Warner Music Group und Universal Music ist in diesem Jahr als weiteres großes Plattenlabel erstmals nach dem Umzug der Messe nach Berlin Sony BMG wieder auf der Popkomm dabei. Online- und mobile Musikvertriebe sind stärker als je zuvor in den Messehallen zu finden. So präsentiert sich dort neben Yahoo Music, mp3.de und net mobile etwa auch Jamba Music.
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Deckelung der Geräteabgabe für Musiker existenzbedrohend?
Zusammen mit dem Deutschen Tonkünstlerverband protestiert die GEMA gegen den Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes (2. Korb), über den am 8. November der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wird. Dem Branchenverband der IT-Industrie (BITKOM) wirft die GEMA vor, mit falschen Zahlen zu operieren.
Die Bundesregierung hat mit ihrer Absicht, die urheberrechtlichen Geräteabgaben auf höchstens fünf Prozent des Verkaufspreises zu begrenzen, den Unmut der Musikerverbände auf sich gezogen. Sie befürchten unter Berufung auf Berechnungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Rückgang der Einnahmen aus der Geräteabgabe um 54,3 Millionen € beziehungsweise 58 Prozent. Das sei nach Aussage von Dirk Hewig, Vizepräsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes, nicht hinnehmbar: "Die Kreativität der Musikurheber ist eine Grundlage unseres Musiklebens. Die 7000 Mitglieder in unserem Berufsverband für Musiker fordern die Politik dazu auf, die soziale Existenz vieler Musiker- und Komponistenkollegen nicht zu gefährden. Wir werden uns gemeinsam für nachhaltige Änderungen des Entwurfs stark machen, um Schaden von den kreativen Musikern abzuwenden."
Die vom Gesetzgeber vorgesehene 5-Prozent-Grenze muss in Zukunft noch nicht einmal ausgeschöpft werden. Vielmehr würde es die Bundesregierung den betroffenen Parteien, also Geräteherstellern und Interessenvertretern der Musikschaffenden, überlassen, die tatsächlichen Vergütungssätze untereinander auszuhandeln. Zugleich würden die bisher vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vergütungssätze abgeschafft werden. Das hält Harald Heker, Vorstandsmitglied der GEMA, für nicht akzeptabel. Seiner Meinung nach müssen die Urheber "jede Anknüpfung der Vergütungen an das Preisniveau von Geräten und Speichermedien kategorisch ablehnen". Gefragt seien vielmehr "objektiv messbare Kriterien", an denen die Vergütungshöhe auszurichten sei. So gesehen kommt laut Heker "allein das Kriterium der Angemessenheit in Frage, das den geldwerten Vorteil der urheberrechtlich relevanten Nutzung in den Vordergrund stellt."
Anders als die GEMA sieht der Branchenverband BITKOM die Kreativen als Gewinner der vorgesehenen Neuregelung der Geräteabgabe. "Wenn das für alle Geräte so kommt, können die Verwertungsgesellschaften ihre Einnahmen fast verfünffachen", hat Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms ausgerechnet. Die vorgesehene Deckelung der Geräteabgaben sei aber unverzichtbar, um die Abwanderung von Kunden ins Ausland zu verhindern. In den meisten anderen europäischen Ländern existiert eine vergleichbare Geräteabgabe nicht.
Angesichts der BITKOM-Zahlen äußerte Harald Heker scharfe Kritik: "Wenn BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms wenige Tage vor der Beratung der Gesetzesentwurfs im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages den Eindruck erweckt, als profitierten die Musikautoren von den geplanten Regelungen, so ist dies der durchsichtige Versuch, von der drohenden Umverteilung zu Gunsten der Industrie und zu Lasten der Kreativen abzulenken."
Die Bundesregierung könnte für ihre Pläne allem Anschein nach auf die Unterstützung der EU-Kommission zählen. Laut einem Bericht von mediabiz will auch die EU-Kommission eine Deckelung von Urheberrechtsabgaben für Geräte. In dem zitierten Entwurf für eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten heißt es: "Die Tatsache, dass private Kopierabgaben auf Geräte und leere Datenträger erhoben werden, bedeutet eine Vielzahl von Hindernissen für den freien Handel mit diesen Produkten." Dem will die EU-Kommission durch die Minimierung der Abgaben begegnen. Zur Kompensation möglicher Einnahmeausfälle sollen die Urheber unter Verwendung von digitalem Rechte-Management (DRM) die Nutzung ihrer Werke individuell abrechnen.
Dem würde der ehemalige Manager von Pink Floyd und Generalsekretär des Internationalen Musik-Manager-Forums, Peter Jenner, wohl nicht zu stimmen. In einem Interview, das der britische News-Dienst The Register am vergangenen Freitag veröffentlicht hat, erklärte Peter Jenner DRM für tot. Er rechnet stattdessen damit, dass in "zwei oder drei Jahren in den meisten Ländern Pauschallizenzen eingeführt werden".
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Vor den negativen Folgen einer fortschreitenden Verschärfung der Rechte am geistigen Eigentum warnten heute die Vertreter von Verbraucherschutz-, Entwicklungshilfe- und Bürgerrechtsorganisationen in Berlin. Das Hauptziel der Tagung von insgesamt 19 Nichtregierungsorganisation sei es, "der einseitigen Agenda der Bundesregierung beim geplanten G8-Gipfel im kommenden Jahr entgegenzusetzen, dass die Verschärfung dieser Rechte negative Folgen für Entwicklungsländer hat", sagte Oliver Moldenhauer von ATTAC.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte das Thema "geistiges Eigentum" zu einem Schwerpunktthema des Gipfels in Heiligendamm erklärt. Deutschland übernimmt im kommenden Jahr die G8-Präsidentschaft und hat daher das Vorschlagsrecht für die Agenda beim Gipfel der acht Industriestaaten, die sich im Rahmen der G8-Gruppe regelmäßig konsultieren.
Damit das Thema "geistiges Eigentum" nicht nur unter dem Blickwinkel der Industrie- und Standortförderung diskutiert werde, sondern Verbraucherinteressen berücksichtigt würden, planen die NGOs mehrere eigene Veranstaltungen beim Gegengipfel in Rostock und eine Demonstration am Rande des Gipfels. Mit von der Partie sind unter anderem medico international, Ärzte ohne Grenzen, das Forum Umwelt und Entwicklung, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die AIDS-Kampagne, das Netzwerk Freies Wissen und die Verbraucherzentrale Bundesverband – "eine breite Koalition vom Bauern bis zum Computerfreak", meinte Moldenhauer.
Bei der Veranstaltung am heutigen Donnerstag in Berlin, die mit einer abendlichen Podiumsdiskussion schließt, geht es unter anderem um die Probleme und Alternativlösungen in den Bereichen Filesharing sowie Pharma- und Agropatente. "Es ist eben schon etwas anderes, ob eine CD schwarz gebrannt wird oder ob der Patentschutz umgangen wird, um ein Generikum herzustellen", sagt Christian Wagner von der BUKO Pharmakampagne. Generika seien hochwertige und aus Sicht der armen Länder unverzichtbare Produkte. "Unser Eindruck aber ist, dass das politisch ganz gezielt durcheinander geworfen wird, um günstige Medikamente zu diskreditieren." Dabei sei längst klar, dass der Patentschutz in vielen, finanziell aufgrund der potenziellen Empfänger nicht attraktiven Bereichen keinen Anreiz darstelle.
So genannte "Armenkrankheiten" werden daher kaum erforscht. Im Bereich der "vernachlässigten Krankheiten" werde inzwischen mehr und mehr auf so genannte Produktpartnerschaften gesetzt, bei der Industrie- und öffentliche Forschungsinsitute sich zusammenschließen und versuchen, auch öffentliche Gelder zu bekommen, meinte Wagner. Die Weltgesundheitsorganisation habe mit ihrer Erklärung vom vergangenen Mai auch anerkannt, dass die Arnzeimittelforschung eine öffentliche Aufgabe sei und angekündigt, dabei eine koordinierende Rolle zu übernehmen. Mehr Gelder könnten auch flüssig werden, wenn aufgrund einer möglichen höchstrichterlichen Entscheidung in den USA künftig strenger auf die Originalität von Patentanmeldungen geachtet werde. "Nur 10 Prozent der Medikamente, die auf den Markt kommen, bringen einen neuen, therapeutischen Effekt."
Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst verwies auf Partner seiner Organisation in Afrika, die im Kampf gegen Aids dringend auf billige Medikamente angewiesen seien. Zwar habe die Welthandelsorganisation 2003 erstmals Regeln für den Handel mit Generika verabschiedet. "Aber diese Regeln sind so kompliziert, dass in den letzten drei Jahren fast niemand in den Genuss von Generika kommen konnte", betonte Frein. Er kritisiert, dass die EU nun in bilateralen Abkommen etwa die karibischen Staaten auf die wenig hilfreichen WTO-Regeln festnageln wollte. Auch im Bereich der Agropatente, mit denen Bauern dauerhaft von großen Saatgutkonzernen abhängig gemacht werden, weil ihnen die Wiederaussaat verboten wird, sieht Frein große Probleme.
"Laut Zahlen der Weltbank bedeutet eine vollständige Umsetzung von TRIPS [Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights] Mehrkosten für die Entwicklungsländer von rund 60 Milliarden US-Dollar. Soviel müssen die Entwicklungsländer jährlich für Lizenzen an die Industrieländer bezahlen", meinte Frein. Deutschland erziele einen Gewinn von 6,8 Millionen Euro. "Wir profitieren also bereits gewaltig von dem System. Die Debatte um eine Stärkung des geistigen Eigentums, so wie sie Frau Merkel führt, finden wir, mit Verlaub, etwas einseitig." Man könne nicht so tun, als wären gefälschte Luxusgüter und Lacoste-T-Shirts das einzige Problem.
Bei all der Debatte um Piraterie dürfe man nicht vergessen, dass etwa die Schweizer Pharmaindustrie berühmt gewesen sei für das "Kopieren" von Medikamenten, fügte Frein hinzu. Erst 1978 seien in der Schweiz Pharmapatente eingeführt worden; "bis dahin hatte man gelernt, wie man Forschung und Entwicklung von Medikamenten betreibt." Über Jahrhunderte hätten die Industriestaaten in vielen Bereichen selbst kopiert und darüber eigenes Wissen generiert. "Das erreicht man übrigens nicht, wenn man ein Markenzeichen auf ein Handtäschchen klebt", kommentierte Frein. Die Botschaft für den Gipfel müsse folglich die sein, dass man den Entwicklungsländern nicht die Möglichkeit nehmen dürfe, durch Kopieren auch zu lernen.
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Softwarepatente durch die Hintertür?
Mittelstandsvereinigungen werfen einer EU-Arbeitsgruppe zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) falsches Spiel und Zensur vor. EU-Binnenmarktkommissar McCreevy verfolgt seinen softwarepatentfreundlichen Kurs weiter. Und das europäische Patentamt geht seine eigenen Wege.
Der Ablauf der Ereignisse beschleunigt sich. Im Sommer 2006 hatte die Europäische Kommission eine Arbeitsgruppe zu Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT Taskforce) ins Leben gerufen, in der Vertreter aus "der IT-Industrie, den Gewerkschaften, von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), der Handelskammern, der Verbraucher, der Investoren und aus der Wissenschaft" gemeinsam über die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen IT-Industrie beraten sollten. Diese Arbeitsgruppe hat Ende November ihren Abschlußbericht vorgelegt - und der sorgt für Ärger.
Im Bericht wird in der Patentfrage eine zwiespältige Position eingenommen. "In einigen Bereichen sind gewisse Formen des Schutzes für geistiges Eigentum der Innovation und dem Wirtschaftswachstum förderlich", heißt es da, und weiter: "in anderen Bereichen haben andere Formen einen schädlichen Einfluss auf die Innovation, insbesondere mangelnde Qualität von Patenten oder ein Missbrauch des Schutzsystems für geistiges Eigentum."
Es wird im Bericht offensichtlich, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe zum Teil völlig gegensätzliche Positionen in derlei Fragen vertraten: "Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass einige Punkte zum gegenwärtigen Zeitpunkt so umstritten sind, dass kein Konsens erreicht werden kann." Die Schlussfolgerung aus dieser Feststellung liest sich dann jedoch - überraschenderweise - ganz anders: "Um die Rechtssicherheit, Qualität und Zugänglichkeit des Schutzsystems für geistiges Eigentum zu verbessern, befürwortet die Arbeitsgruppe [...] die Umsetzung des Londoner Protokolls zu beschleunigen und [...] Fortschritte beim Europäischen Abkommen zur Regelung von Patentstreitigkeiten (EPLA) zu machen ..."
Nicht zuletzt wegen dieser Schlussfolgerung werden schwere Vorwürfe gegen die Arbeitsgruppe erhoben. Die Initiative patentfrei.de, getragen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, kritisiert die Empfehlungen als "einseitige Vorschläge im Interesse von Grossunternehmen". Patenfrei.de "sieht im erdrückenden Übergewicht von Großunternehmen in der Taskforce die Ursache für die unausgewogene Darstellung der Branchenmeinung über das Patentproblem im Softwarebereich". Die "Bedenken von KMU über die Auswüchse des Patentsystems durch Softwarepatentierung" seien ebenso wenig berücksichtig worden, wie "Kritik an den kursierenden Vorschlägen zur Reform des Patentsystems". Am Ende "wird ein Konsens über die angeblich von der Arbeitsgruppe gewünschte Etablierung des EPLA vorgetäuscht, der in Wahrheit unter den Teilnehmern der Gruppe nicht existiert." Um die Kritik zu untermauern, hat patentfrei.de eine Dokumentation über die Arbeit der ICT Taskforce zusammengestellt.
Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur, FFII, spricht angesichts der Vorgänge von "starker Zensur". FFII-Vorstand Pieter Hintjens sagte, "der Vorsitzende von SAP nutzte seine Position aus, um sicher zu stellen, dass reformorientierte Kommentare ausgeschlossen und Auseinandersetzungen vermieden wurden. Insgesamt gibt der Bericht nur die Meinung einer kleinen [...] Minderheit wieder, aber ganz sicher nicht die Positionen der KMUs. Dabei nimmt er in Anspruch, repräsentativ zu sein."
Die Tragweite der Empfehlungen der Arbeitsgruppe kann kaum unterschätzt werden. Würden sie umgesetzt werden, würde die Ausgestaltung des Patentrechts dem Einfluss der EU-Staaten und des EU-Parlaments weitgehend entzogen werden.
Weder das im Oktober 2000 beschlossene Londoner Protokoll ("Übereinkommen über die Anwendung von Artikel 65 EPÜ") noch das EPLA sind Bestandteil des EU-Rechts. Vielmehr gehören sie zum Europäischen Patentabkommen (EPÜ), das die Grundlage für die Aktivitäten des Europäischen Patentamts (EPA) bildet. Anders als der Name nahe legt, ist das EPA eine Institution außerhalb der EU und unterliegt nicht deren Kontrolle.
Gegenstand des Londoner Protokolls ist ein vereinfachter Patentprozess. Demnach müssten europäische Patente nur noch in einer der drei EU-Amtssprachen Englisch, Französisch oder Deutsch veröffentlicht werden, um in allen Unterzeichnerstaaten des EPÜ durchsetzbar zu sein. Damit werden für Patentinhaber die Kosten für Patentverletzungsklagen deutlich reduziert. Bisher haben Großbritannien, Deutschland und acht weitere Mitlieder des EPÜ, nicht jedoch Frankreich, das Londoner Protokoll unterzeichnet.
Die Initiative für die Schaffung eines Europäischen Abkommen zur Regelung von Patentstreitigkeiten (EPLA) ging von einer Pariser Regierungskonferenz im Juni 2000 aus. Damals wurde eine "Arbeitsgruppe Streitregelung" ins Leben gerufen, die mit zwei Aufgaben betraut wurde: "Den Entwurf eines fakultativen Protokolls zum Europäischen Patentübereinkommen [vorzulegen], mit dem sich die Unterzeichnerstaaten auf ein integriertes Gerichtswesen mit einheitlichen Verfahrensregeln und einem gemeinsamen Berufungsgericht einigen würden", und "die Modalitäten für die Schaffung und Finanzierung einer gemeinsamen Einrichtung [festzulegen], auf die die nationalen Gerichte im Rechtsstreit als Gutachter zurückgreifen könnten, soweit es um Rechtsgültigkeit oder Verletzung eines Patents geht".
Kurz gesagt: Es soll eine Gerichtsbarkeit für Patentstreitigkeiten außerhalb des EU-Rahmens geschaffen werden, die als höchstes Gericht über allen nationalen Gerichten stehen würde. Ein solches Gericht wäre nicht dem Europäischen Gerichtshof unterstellt, da das EPÜ nicht Bestandteil des EU-Rechts ist. Die Position des Europäischen Patentamtes, das eine sehr softwarepatentfreundliche Rechtsprechung verfolgt, würde damit erheblich gestärkt. Da ein solches Gericht in Patentfragen über den nationalen Gerichten stehen soll, wäre Softwarepatenten Tür und Tor geöffnet.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sieht zwar Verbesserungsbedarf beim Entwurf für das EPLA, nichtsdestotrotz befürwortet er dessen Grundsätze. In seiner Rede vor dem JURI-Kommittee des EU-Parlaments vom 21. November heißt es dazu: "Das Gemeinschaftspatent und das EPLA schließen sich nicht gegenseitig aus und es sollte unser Ziel sein, dass beide am Ende im Gemeinschaftspatent aufgehen."
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Der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Manfred Zöllmer hat sich im Streit um die weitere Reform des Urheberrechts dafür stark gemacht, das "Recht auf Privatkopie" auch gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) durchsetzbar zu machen. "Es muss für den Eigengebrauch möglich sein, die Lieblings-CD auch in kopierter Form im Auto, auf dem Handy oder im MP3-Player zu hören", erklärt der für die Novelle zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. "Daraus folgt aber, dass dieses Recht nicht durch unangemessenen Kopierschutz der Anbieter vereitelt wird, der nicht umgangen werden darf. Hier brauchen wir eindeutig nutzerorientierte Lösungen." Generell gefragt sei ein Urheberrecht, das "neben den Rechten der Urheber auch die berechtigten Interessen der Nutzer nicht vergisst".
Zöllmer setzt sich weiter auf Basis der Ergebnisse eines Anhörungsmarathons im federführenden Rechtsausschuss des Bundestags für die Wiedereinführung der so genannten Bagatellklausel in den Gesetzesentwurf ein. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in ihrem Referentenentwurf für den "2. Korb" der Revision des Urheberrechtsgesetzes vorgeschlagen, dass das illegale Naschen an Tauschbörsen für rein private Zwecke von der Strafverfolgung freigestellt werden sollte. Nach Protesten vor allem aus Reihen der CDU strich sie die umstrittene Passage aus dem Regierungsentwurf. Zöllmer sieht aber nach wie vor Bedarf für eine gesetzliche Klarstellung. Damit solle eine Kriminalisierung "wirksam verhindert" werden, wenn geistige Werke nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. "Die durchschnittlichen Nutzer – gerade Kinder und Jugendliche – können oftmals nur schwer erkennen, ob sie einen Urheberrechtsverstoß begehen", begründet der SPD-Mann den erneuten Vorstoß. Ohne die Klausel werde zunächst von den staatlichen Behörden ermittelt, die Einstellung der Verfahren läge erst im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft.
Weiter unterstützt Zöllmer das unter anderem von den deutschen Phonoverbänden kritisierte Ansinnen von Zypries, die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zu begrenzen. Es sei nicht hinnehmbar, "dass Rechtsanwaltskanzleien aufgrund professionell betriebener Abmahnungsgeschäfte ganze Familien in den Ruin treiben, weil die Kinder im Internet aus Versehen ein geschütztes Werk heruntergeladen haben". Trotz aller energischer Bekämpfung der "Piraterie von geistigem Eigentum" dürfe der Gesetzgeber hier nicht über das Ziel hinausschießen und die Nutzer mit überhöhten Abmahnkosten konfrontieren. Zuvor hatten sich bereits Zöllmers SPD-Fraktionskollegen Jörg Tauss und Ulrich Kelber für Nachbesserungen am Regierungsentwurf ausgesprochen.
Der Deutsche Kulturrat hat den Bundestag derweil aufgefordert, die bei den Anhörungen geäußerte Kritik der Experten ernst zu nehmen. Eingriffe bei den Regelungen zur Privatkopie hält er noch nicht für erforderlich. Die Spitzenorganisation verschiedener Kulturverbände begrüßt zudem, dass ihre Forderung nach dem parallelen Fortgelten des Systems der pauschalen Kopiervergütung und der individuellen Abrechung via DRM weitgehend aufgenommen wurde. Die Notwendigkeit der pauschalen Urheberabgabe bleibe für die weiterhin mögliche private Vervielfältigung von Werken aus ungeschützten Quellen erforderlich.
Die Expertenbefragung förderte laut dem Kulturrat aber auch zu Tage, dass die vorgeschlagene Regelung zur Deckelung der Vergütungsansprüche aller Berechtigten bei fünf Prozent es Verkaufspreises "in die falsche Richtung weist". Dabei würden nicht angemessene Entschädigungen der Urheber, sondern die Umsätze und Gewinne der Geräte- und Speichermedienindustrie im Mittelpunkt stehen. Dies würde das Urheberrecht auf den Kopf stellen. Ebenso sei deutlich geworden, dass eine Vergütungspflicht nicht erst greifen dürfe, wenn auf einem Gerätetyp zu mindestens 10 Prozent urheberrechtsrelevante Kopien gefertigt werden. Ein solche Regelung würde dazu führen, "dass zukünftig noch mehr als bisher über das Ob der Vergütungspflicht gestritten wird." Insgesamt müssten die Abgeordneten "die Künstler vor der mächtigen Computerindustrie in Schutz zu nehmen".
Quelle : www.heise.de
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Bei einem Treffen mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann haben führende Vertreter der Musikwirtschaft am gestrigen Mittwoch erneut Verschärfungen beim Urheberrecht gefordert. "Das Urheberrecht muss endlich im digitalen Zeitalter ankommen", forderte Michael Haentjes, Vorstandsvorsitzender der deutschen Phonoverbände nach der Zusammenkunft. Darunter versteht die Musikindustrie vor allem, dass im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle die Privatkopie weiter eingegrenzt werden soll. Die großen Plattenfirmen wollen erreichen, dass Kopien nur noch vom eigenen Original und nicht durch Dritte erlaubt werden. Außerdem soll so genannte intelligente Aufnahmesoftware für die gezielte Aufnahme einzelner Titel aus Internetradios verboten werden. Ferner fordert die Musikwirtschaft ein exklusives Senderecht. Ebenso wie Filmhersteller sollten ihrer Ansicht nach Künstler und Tonträgerhersteller endlich entscheiden können, wann und wo ihre Musik gespielt wird.
Laut IFPI besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem rechtmäßigen Erwerb digitaler Songs und unerlaubten Vervielfältigungen. "Die Zahl der kopierten CDs ist mit über 439 Millionen Stück rund viermal höher als die der verkauften Musik", monierte Haentjes. Die Zahl der illegal heruntergeladenen Songs sei mit 412 Millionen in 2005 sogar 20-mal höher gewesen. Diese nicht näher erläuterten Berechnungen der Musikindustrie würden zeigen, dass es in Deutschland "kaum Bewusstsein für den Schutz geistigen Eigentums" gebe. Es sei aber der falsche Weg, dass die Gesetzgebung vor der digitalen Entwicklung kapituliere.
Neumann selbst äußerte sich nicht zu den Wünschen der Plattenverkäufer, nachdem er sich auf dem Neujahrstreffen im vergangenen Jahr noch vehement für den Fall der so genannten Bagatellklausel zur strafrechtlichen Freistellung des Naschens an Tauschbörsen eingesetzt hatte. Der CDU-Politiker stellte den Branchenvertretern stattdessen ein neues Projekt zur Förderung von Pop-, Rock- und Jazzmusik vor. Unter dem Titel "Initiative: Musik" setzt das Vorhaben auf die drei Schwerpunkte Nachwuchs, Export sowie kulturelle Integration und ist als beispielhafte Public-Private-Partnership von Musikwirtschaft und Kulturpolitik angelegt. Dafür sind im Haushalt des Kulturstaatsministers in diesem Jahr eine Million Euro eingestellt.
Eine vor Kurzem veröffentlichte, von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie (PDF-Datei) rät zur Umgestaltung des Urheberrechts und benachbarter Rechte für die Wissensgesellschaft des Instituts für Informationsrecht der Universität Amsterdam. Demnach kann von einem fehlenden Bewusstsein bei den Verbrauchern für Urheberrechtsfragen nicht die Rede sein. Verschiedene Entwicklungen wie das Aufkommen von Online-Geschäften mit Inhalten, die mit Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) versehen sind, lebhafte Debatten über Gesetzesvorhaben wie die Novelle des Urheberrechts in Frankreich oder Kampagnen der Rechtehalter hätten das allgemeine Wissen über Kopierregeln deutlich erhöht.
Allerdings sei dies nicht verbunden mit einer undifferenzierten Akzeptanz des Urheberrechts in der Bevölkerung, halten die Autoren der umfangreichen Analyse weiter fest. Vielmehr würden häufig die Vor- und Nachteile des Herunterladens geschützter Werke aus Tauschbörsen mit dem legalen Kauf entsprechender Kopien im Einzelfall abgewogen. "Wenn ein kommerzieller Inhalteanbieter einem Verbraucher einen 'schlechten Handel' offeriert, also die Verfügbarkeit eingrenzt oder hohe Preise oder restriktive Nutzungsbedienungen (zum Beispiel bei der Übertragbarkeit) festsetzt, dann wird es der Konsument nicht unethisch finden, dem das Filesharing via P2P vorzuziehen", heißt es in der Studie. Politiker und EU-Einrichtungen könnten gleichzeitig wenig dabei helfen, das Verhalten der Bürger mit den Urheberrechtsgesetzen in Einklang zu bringen. Die Gesetzgeber sollten demnach von Vornherein darauf achten, dass auch die Verbraucherinteressen bei der Neugestaltung des Urheberrechts angemessen berücksichtigt und so die entsprechenden Gesetze besser akzeptiert werden.
Mehr Zurückhaltung fordert die Untersuchung zudem bei den Bemühungen der EU-Kommission zur Vereinheitlichung der Rechte für Online-Lizenzierungen von Musikstücken. Es sei unumgänglich, dass die Verkäufer hier zunächst eine Vielzahl von Lizenzen einholen müssten. Brüssel sollte sich darauf beschränken, allen Seiten zur Einrichtung von "One-Stop"-Shops zur einfacheren Rechteabklärung zuzureden. Strikt wendet sich die Studie ferner gegen die von der Musikindustrie geforderte EU-weite Ausdehnung der Urheberrechtsschutzfrist für einzelne Songs auf 95 Jahre. Momentan liegt sie in Mitgliedsstaaten wie Großbritannien bei 50 Jahren. Schon vor der Veröffentlichung der Analyse hatte der Studienleiter, Bernt Hugenholtz, die EU-Urheberrechtspolitik scharf kritisiert. Bislang sei immer nur die Schutzrechtschraube hochgedreht worden, was immense Umsetzungskosten für die Mitgliedsstaaten ohne echte Harmonisierung des Urheberrechts mit sich gebracht habe.
Quelle : www.heise.de
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Einfach mal ne zeitlang nix mehr kaufen! Was ich nicht so benutzen kann wie ich will kauf ich nicht.
Wozu zahl ich dann eigentlich die Recorder- und Datenträgerabgabe???
Über deren Abschaffung hat in diesem Zusammenhang noch niemand was verlauten lassen.
Das ist wohl wie mit der Weinsteuer, diese Flotte gibts auch nimmer.......
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Die Geräteindustrie hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen juristischen Zwischensieg im lang anhaltenden Streit mit der VG Wort um die Zahlung von Urheberechtsabgaben erzielt. Die Richter entschieden am gestrigen Dienstag, dass für Computerdrucker weiterhin keine Pauschalvergütung für damit erstellte Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke fällig ist. Sie wiesen damit eine Klage der in München angesiedelten Verwertungsgesellschaft gegen Canon, Epson, Kyocera und Xerox ab. Diese hätten sonst über 400 Millionen Euro zahlen müssen, schätzt der Anwalt Markus Wirtz von der Kanzlei Taylor Wessing in Düsseldorf, der die Hersteller und Importeure vertritt.
Die VG Wort hatte argumentiert, dass mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden können. Die Verwertungsgesellschaft hatte rückwirkend von 2001 an eine Urheberabgabe zwischen zehn und 300 Euro für Drucker je nach Geschwindigkeit und Farbfähigkeit verlangt. Die Richter folgten aber offensichtlich der Auffassung der Konzerne, dass die Computerperipherie-Geräte nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung, sondern vielmehr für die reine Ausgabe von am Rechner erstellten Werken genutzt werden. "Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt", freut sich Wirtz über die möglicherweise Bahn brechende Wirkung der Düsseldorfer Entscheidung.
Zu einer gänzlich anderen Auffassung kam Mitte 2005 allerdings das Oberlandesgericht Stuttgart, dass eine entsprechende Entscheidung einer untergeordneten Instanz bestätigte und Drucker zum Leidwesen des Branchenverbands Bitkom für abgabepflichtig erklärte. Ein Ende der Auseinandersetzung ist somit nicht abzusehen, da bereits in diesem Fall eine Revision vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist.
Die Augen beider Parteien richten sich mit dem neuen, noch nicht vorliegenden Schiedsspruch auch wieder verstärkt auf den Gesetzgeber. Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform eine Neuausrichtung der Kopiervergütung vorgeschlagen. Erfasst werden sollen demnach nur noch Geräte, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Ob Drucker unter diese Regelung fallen, müsste zunächst in aufwendigen Marktuntersuchungen geklärt werden. Zudem ist eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen.
Ein Aktionsbündnis der Urheber sowie die von zahlreichen Journalistenvereinigungen gestützte Initiative Urheberrecht laufen gegen diese Vorschläge Sturm, da sie einen "Raubbau" an der Vergütungspauschale befürchten. Die Industrie geht dagegen davon aus, dass die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften auch mit der geplanten Kappung der Abgabe auf 596 Millionen Euro im Jahr 2007 hochschnellen. Sie hat daher vergangene Woche mit der Aktion "Teuerland" vor ihrer Ansicht nach überzogenen und standortpolitisch gefährlichen Forderungen von Vertretern der Kreativen zu neuen Urheberrechtsabgaben gewarnt.
[Update]:
VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar bezeichnete die Nachricht über die Düsseldorfer Entscheidung gegenüber heise online in einer ersten Reaktion als "Hammer". Er könne sich aber erst nach Vorlage der Begründung des Urteils ausführlich dazu äußern. Alles andere sei reine Spekulation. So oder so habe der Bundesgerichtshof das letzte Wort, da er natürlich auch in diesem Fall angerufen werde. Melichar hofft in diesem Zusammenhang auf ein baldiges Grundsatzurteil nach den beiden Stuttgarter Entscheidungen, um endlich Rechtssicherheit zu erhalten.
Quelle : www.heise.de
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Verbraucher in Deutschland werden zunehmend von dubiosen Internet-Anbietern mit Geldforderungen überzogen. In den vergangenen vier Wochen seien bundesweit 22.000 Beschwerden bei den Verbraucherschützern eingegangen, schätzte die Verbraucherzentrale NRW am heutigen Donnerstag in Düsseldorf. "Das Problem gewinnt enorm an Bedeutung", sagte Vorstand Klaus Müller der dpa. Die zwielichtigen Anbieter werben mit Model-Castings, Intelligenztests, Ahnenforschung, Hausaufgabendiensten oder Gratis-SMS. Hinter den vermeintlich kostenlosen Angeboten steckten im Kleingedruckten vieler Internet-Seiten teure Dienste oder sogar Abonnements mit zwei Jahren Laufzeit.
Die Opfer sollten die Zahlung der Rechnungen verweigern und sich weder von Inkasso-Büros noch von Anwälten einschüchtern lassen, rieten Verbraucherschützer und Medienwächter am heutigen Weltverbrauchertag in Düsseldorf. "In den meisten Fällen ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen", erläuterten die Juristen der Verbraucherzentrale. So müssten Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Binnen zwei Wochen kann der angebliche Vertragsabschluss rückgängig gemacht werden. Verträge mit Minderjährigen seien ohnehin nichtig. Auf den Internet-Seiten der Verbraucherzentralen ist eine Informationsbroschüre (PDF-Dokument) abrufbar.
Unterdessen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die am heutigen Donnerstag von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer vorgestellte neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehöre das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hard- und Software. "Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen."
Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. "Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing", sagte Müller. Sollte die Charta bestimmend für die künftige EU-Politik werden, müssten die Anbieter von Hard- und Software sich künftig weitaus stärker als bisher auf offene Technologiestandards einstellen. "Verschiedene Systeme sollten miteinander kommunizieren und interagieren können und die Nutzung von Inhalten sollte nicht an bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme gebunden werden", heißt es im Text. Sprengkraft enthält dieser Passus angesichts der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Verbraucherorganisationen in mehreren europäischen Ländern. Hierbei geht es um die bislang eingeschränkte Möglichkeit, beim Musikportal iTunes gekaufte Inhalte auch auf MP3-Playern anderer Anbieter abspielen zu können.
In der Charta wird der Einsatz von umstrittenen DRM-Systemen an bestimmte Bedingungen gekoppelt. So dürfen zum Beispiel Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürften aus Datenschutzgründen "keine Nutzerprofile erstellt werden, und die Anonymität der Nutzer muss gewahrt bleiben". Darüber hinaus spricht sich die Charta gegen eine zu weit gehende "Strafverfolgung nicht kommerziell begründeter Urheberrechtsverletzungen" aus. Sie folge damit einer Forderung des vzbv, der sich gegen eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" wendet.
Noch am heutigen Donnerstag befasst sich eine Expertenrunde aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen einer zweitägigen Konferenz in Berlin mit den Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz moderner digitaler Technologien sowie die notwendigen Konsequenzen für die Verbraucherpolitik. Angesichts der Durchdringung nahezu aller Bereiche des täglichen Lebens mit digitalen Technologien wachse auch die Bedeutung von Sicherheit und Transparenz.
Quelle : www.heise.de
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In seiner Rede zur CeBIT-Eröffnung konnte es sich Bitkom-Präsident Willi Berchtold nicht verkneifen, pauschale Urheberrechtsabgaben zu kritisieren, woraufhin er von der anwesenden Bundeskanzlerin eine indirekte Abfuhr erhielt. Nun bietet der IT-Branchenverband laut Handelsblatt im Namen seiner Mitgliedsverbände eine Pauschalzahlung von 50 Millionen Euro an. Das gehe aus einem Brief von Bitkom-Geschäftsführer Thomas Mosch an Bundestagsabgeordnete hervor.
Im Gegenzug solle der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht mehr zu Lasten der Gerätehersteller verändert werden. Diese begrüßte laut Handelsblatt die Gesprächsbereitschaft des Verbandes. Dirk Manzewski, der zuständige Berichterstatter der Fraktion im Rechtsausschuss, meinte demnach hingegen, der Bitkom-Vorstoß sei "nicht akzeptabel": "Man kann doch nicht sagen, wir geben euch 50 Millionen und jetzt haltet den Mund, und wir als Gesetzgeber sollen da mitmachen."
Quelle : www.heise.de
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Streit um "Stasi-Methoden" zum G8-Gipfel
Politiker haben die Praxis der Polizei scharf kritisiert, Globalisierungsgegner mit Körpergeruchsproben zu identifizieren. Innenminister Schäuble verteidigte das Vorgehen, die Bundesanwaltschaft bestreitet die Vorwürfe.
Politiker von SPD, Grünen und FDP haben empört auf die Praxis der Polizei reagiert, bei G8-Gegnern Körpergeruchsproben zu nehmen, um Hunde gezielt auf Gegendemonstranten im Rahmen des Gipfels der G8-Staaten Anfang Juni in Heiligendamm einsetzen zu können. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse von der SPD sagte gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch, 23.5.07): "Eine solche Praxis erinnert mich an Stasi-Methoden."
Der ostdeutsche SPD-Politiker warnte die Behörden "vor Hysterie, die zu Polizeistaats-Methoden à la DDR führen" könnte. Es sei für ihn "schon schlimm genug, dass ich rund um das Tagungsgelände einen kilometerlangen Metallzaun ertragen muss, der mir die Mauer aus DDR-Zeiten zurück ins Gedächtnis bringt", sagte Thierse. Sein Fraktionskollege, der frühere Leipziger Bürgerrechtler Gunter Weißgerber meinte: "Das sind Methoden, wie ich sie in der DDR kennen gelernt habe".
"Schnüffelstaat in Perfektion"
Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Hans-Christian Ströbele erklärte gegenüber der Zeitung: "Das ist der Schnüffelstaat in Perfektion." Er erinnerte daran, dass bereits in den 1980er Jahren das Bundesamt für Verfassungsschutz Geruchsproben von vermeintlichen System-Gefährdern gesammelt habe. Nach öffentlichem Protest sei diese Praxis aber dann beendet worden. "Es ist unappetitlich, dass unsere Sicherheitsbehörden jetzt Methoden anwenden, die schon die Stasi praktiziert" habe, so Ströbele.
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Max Stadler sprach von "unverständlichen Methoden", die vermutlich "ins Blaue hinein" gesammelt werden, da unklar sei, woher man heute schon wisse, wer Anfang Juni gewalttätig demonstrieren wolle.
"Unverantwortliche Polemik"
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigten grundsätzlich diese Ermittlungsmethode. "In bestimmten Fällen ist das ein Mittel,...um mögliche Tatverdächtige zu identifizieren", sagte der CDU-Politiker nach Angaben des Bayerischen Rundfunks vom Mittwoch. Es gehe darum, die Sicherheit auf dem kommenden G8-Gipfel zu gewährleisten und "das tut die Polizei mit den angemessenen Mitteln", sagte Schäuble.
Nach Ansicht der GdP ist die Abnahme von Körpergeruchsproben bei G8-Gegnern durch die Strafprozessordnung gedeckt und daher keine Stasi-Methode. "Wer hier von einem 'Schnüffelstaat' spricht, macht sich einer unverantwortlichen Polemik schuldig", erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende Konrad Freiberg. Ein GdP-Sprecher ergänzte, die Methode sei schon lange bekannt und es gebe "kein Copyright der Stasi" darauf.
Abgleichen von Spuren
Unterdessen wies die Bundesanwaltschaft die Vorwürfe zurück, die Polizei wolle beim G8-Gipfel mit Geruchsproben gegen Globalisierungsgegner vorgehen. Zwar seien bei der Großrazzia vor zwei Wochen von fünf oder sechs Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens solche Proben genommen worden, sagte der Sprecher Andreas Christeleit. Zweck sei aber nur das Abgleichen von Spuren gewesen, die an den Tatorten von Brandanschlägen oder auf Bekennerschreiben gefunden wurden. "Das ist eine normale Maßnahme im Ermittlungsverfahren", sagte der Sprecher.
Der Unterdrückungsapparat der Staatssicherheit zu DDR-Zeiten hatte tausende von Geruchsproben von DDR-Bürgern gesammelt, die als unzuverlässig galten. Einige dieser Relikte sind noch heute in der "Runden Ecke" in Leipzig in der Ausstellung über die verbrecherischen Methoden der Stasi zu besichtigen.
Um eine Körpergeruchsprobe zu entnehmen, muss der Täter einige Minuten lang ein Metallröhrchen in der Hand halten. Dieses wird in einem abgedichteten Glasbehälter gelagert, schließlich bekommt es ein Spürhund unter die Nase gehalten - mit dem Ziel, dass sich das Tier den Geruch des Beschuldigten einprägt. (stu)
Quelle: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2554604,00.html
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sagt mal knallen die jetzt hier alle völlig durch in Deutschland. ??? :P Leute die sich sowas ausdenken sollte man diese Metallröhrchen in das negative Ende ihrer Speiseröhre stecken, denn da gehört es hin!!!!!!
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Woher das wohl kommt ::)
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigten grundsätzlich diese Ermittlungsmethode.
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Amnesty International mahnt vor G-8-Gipfel zu Besonnenheit
Amnesty International hat die Sicherheitsmaßnahmen zum G-8-Gipfel an der Ostsee kritisiert. Die Chefin der Menschenrechtsorganisation in Deutschland, Lochbihler, sagte bei MDR INFO, die Maßnahmen seien völlig überzogen. Sie mahnte dazu, das Demonstrationsrecht nicht einzuschränken. So sei es völlig unverständlich, schon jetzt Personen an der Reise nach Rostock zu hindern, mit dem Verweis, dass generell Gefahr im Verzug sei. Auch die Geruchsproben, die die Behörden von Globalisierungsgegnern genommen hätten, würden zu einem aufgeheizten Klima beitragen. Bundesregierung und Sicherheitsbehörden hatten das Vorgehen zuvor gegen Kritik verteidigt.
zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2007 | 16:12
Quelle: MDR INFO
Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/4517067.html
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AMNESTY INTERNATIONAL
Schwere Vorwürfe gegen deutsche Geheimdienste
Amnesty International prangert an: Immer mehr Regierungen nutzen Furcht vor Terror als Vorwand für die Einschränkung von Grundrechten. Auch bei der Arbeit deutscher Geheimdienste spielten Menschenrechte offenbar keine Rolle, sagte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von Amnesty Deutschland.
Berlin - "Angst ist eine treibende Kraft der Weltpolitik geworden", sagte die Generalsekretärin von Amnesty Deutschland, Barbara Lochbihler. Zu diesem Ergebnis kommt Amnesty International im Jahresbericht 2007, den die Organisation heute in Berlin vorstellte. Gleichzeitig kritisierte sie die Maßnahmen vor dem G-8-Gipfel und die Arbeit deutscher Geheimdienste.
Demonstration in Hamburg: "Gefährlich polarisierte Welt"
Nach den Anschlägen auf das World Trade Center in den USA hätten immer mehr Staaten und bewaffnete Gruppen "als eine Art Trittbrettfahrer" die Gelegenheit genutzt, eigene Probleme unter dem Deckmantel der Terrorabwehr zu lösen, sagte Lochbihler.
Grundlegende Freiheitsrechte seien dabei teils massiv eingeschränkt worden. Diese "Politik der Angst" werde geschürt und schaffe eine gefährlich polarisierte Welt.
Zwei Wochen vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm sagte Lochbihler, der Gipfel werde sich daran messen lassen müssen, was er konkret für die Verbesserung der Lage in Afrika tue. Konflikte wie der in Darfur würden nicht zuletzt durch unkontrollierten Waffenhandel befördert. "Die G-8 als die weltweit größten Waffenlieferanten müssen sich selbst in die Pflicht nehmen und aktiv an einem völkerrechtlich verbindlichen Waffenkontrollabkommen mitarbeiten", sagte Lochbihler.
Schwere Vorwürfe gegen deutsche Geheimdienste
Mit Blick auf den Gipfel-Gastgeber Deutschland kritisierte Lochbihler, die Kriterien für die angekündigten Grenzkontrollen seien ebenso unklar wie die für eine vorbeugende Inhaftierung mutmaßlicher Gipfel-Gegner. Zusammen mit anderen Organisationen werde Amnesty außerdem die Gefangenen-Sammelstellen auf dem Gipfel auf mögliche Menschenrechtsverletzungen überprüfen.
Schwere Vorwürfe erhob Lochbihler gegen deutsche Geheimdienste. Bei deren Arbeit spielten Menschenrechte offenbar keine Rolle, sagte die Amnesty-Generalsekretärin. "Wir brauchen eine stärkere menschenrechtliche Kontrolle der Geheimdienste, zum Beispiel durch einen Menschenrechtsbeauftragten in der sogenannten Sicherheitsrunde im Kanzleramt."
Erhebliche Menschenrechtsdefizite gibt es dem Bericht zufolge in China. Dort bestehe dringender Handlungsbedarf, um die Rechte auf Bildung und Gesundheitsvorsorge zu stärken, sagte Lochbihler. Ein Jahr vor den Olympischen Spielen sei das Land weit von der Zusage entfernt, die Spiele würden zur Verbesserung der Menschenrechtslage beitragen.
Lochbihler sagte weiter, Russland sei nach wie vor "ein Staat, wo uns die Menschenrechtssituation große Sorge macht". Das Klima gegenüber Nicht-Regierungsorganisationen sei sehr viel bedrohlicher geworden. Rassistisch motivierte Straftaten hätten zugenommen.
"Kontinuierliche Aushöhlung der Menschenrechte"
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 beobachtet die Organisation eine kontinuierliche Aushöhlung der Menschenrechtspolitik auch in den G-8-Staaten:
Deutschland: Amnesty fordert die Anerkennung des Flüchtlingsstatus von Irakern. Ihre Sicherheit sei nach der seit November praktizierten Abschiebung in den Nordirak nicht gewährleistet. Auch in der Geheimdienstarbeit spielten menschenrechtliche Positionen keine Rolle, wie die bisherige Aufklärungsarbeit des BND-Untersuchungsausschusses gezeigt habe. Amnesty fordert den Einsatz eines Menschenrechtsbeauftragten, verbindliche Richtlinien und Schulungen der Agenten. Die Organisation konstatierte zudem "einzelne Fälle exzessiver Polizeigewalt".
Frankreich: Nach wie vor beobachtet Amnesty "polizeiliches Fehlverhalten". Davon seien insbesondere ethnische Minderheiten und Asylanten betroffen gewesen. Staatliche Gefängnisse seien chronisch überfüllt. Das neue Einwanderungsgesetz habe zudem die Rechte von Migranten eingeschränkt.
Großbritannien: Amnesty wirft der britischen Regierung die "Aushöhlung grundlegender Menschenrechte sowie der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz" vor. Sie versuche, das Verbot der Folter im In- und Ausland zu unterlaufen. Auf Grundlage des Antiterrorismusgesetzes 2006 seien Verdächtige bis zu 28 Tage ohne Anklageerhebung in Polizeigewahrsam gehalten worden. Die Überfüllung der Strafanstalten soll zu Fällen von Selbstverstümmelung und Selbstmorden geführt haben.
Italien: In Italien fehle nach wie vor ein umfassendes Asylgesetz. Insbesondere minderjährige Migranten würden oft nicht über ihre Rechte aufgeklärt. Flüchtlingen in Haftzentren fehle medizinische Betreuung, und sie würden mit überteuerten Waren versorgt. Ein spezifischer Straftatbestand der Folter ist im italienischen Recht bisher nicht vorgesehen.
Japan: Im Dezember wurden nach 15-monatiger Pause wieder vier Menschen hingerichtet. Das novellierte Einwanderungsgesetz sieht ein Schnellverfahren zur Ausweisung "möglicher Terroristen" vor. Die Opfer sexueller Versklavung im Zweiten Weltkrieg erhielten noch immer keine Entschädigungszahlungen.
Kanada: Vor allem Frauen und Kinder indigener Gemeinschaften litten unter Diskriminierung und Gewalt. Die Landrechte der Gemeinschaft der Lubicon Cree im Norden von Alberta wurden noch immer nicht anerkannt. Seit 2003 starben 15 Menschen an Stromstößen durch den polizeilichen Einsatz von Elektroschockpistolen.
Russland: Amnesty bilanzierte erneut eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit. Journalisten würden systematisch eingeschüchtert. Eine von ihnen, Anna Politkowskaja, bezahlte ihr Engagement mit dem Leben. Auch rassistische Gewalttaten hätten zugenommen. 2006 fielen ihnen 54 Menschen zum Opfer. Von familiärer Gewalt bedrohten Frauen böte der Staat keinen ausreichenden Schutz.
Im Nordkaukasus, insbesondere Tschetschenien, kam es zu Hinrichtungen, Entführungen und Folter. Amnesty moniert zudem die unzureichende Zusammenarbeit mit dem Uno-Menschenrechtsrat.
USA: Beschrieben werden völkerrechtswidrige Tötungen durch US-Truppen, Massenfestnahmen in Afghanistan und dem Irak sowie Folter in Guantanamo. In dem US-Gefangenenlager auf Kuba werden nach wie vor Tausende Menschen ohne Anklageerhebung festgehalten. 200 seien seit der Eröffnung des Lagers in den Hungerstreik getreten. 40 hätten in Guantanamo versucht, Selbstmord zu begehen. Darüber hinaus wurden Berichte über Polizeibrutalität im Inland bekannt. Mehr als 70 Menschen starben an Taser-Waffen-Stromstößen. In 14 US-Bundesstaaten wurden insgesamt 53 Personen hingerichtet.
asc/AP/ddp
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,484579,00.html
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Die Entnahme von Geruchsproben von Globalisierungskritikern empört Politiker. Bundestagsvizepräsident Thierse fühlt sich an Stasi-Methoden erinnert, Justizministerin Zypries zeigt Verständnis für die Furcht vor einem Schnüffelstaat - Innenminister Schäuble verteidigt das Vorgehen.
Hamburg - Mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geht ein Mitglied der Bundesregierung auf Distanz zur Entnahme von Geruchsproben von Gegnern des G-8-Gipfels in Heiligendamm. Auch wenn die Praxis vom Gesetz gedeckt sei, hinterlasse sie ein "sehr ungutes Gefühl", sagte Zypries. Wie zuvor Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse brachte die SPD-Politikerin das Vorgehen in einen Zusammenhang mit den Methoden der DDR-Staatssicherheit, die Geruchsproben von Regimegegnern gesammelt hatte. Auch Anwälte und die Stasi-Unterlagenbehörde kritisierten die Praxis.
Dem Justizministerium zufolge werden die Proben genutzt, um sie mit bereits vorhandenen Asservaten abzugleichen. In welchem Ausmaß die umstrittene Methode auch in Verfahren der Länderpolizeien genutzt wird, konnte das Bundesjustizministerium nicht sagen. Ein Sprecher des Innenministeriums lehnte Angaben dazu ab, ob auch der Verfassungsschutz Geruchsproben sammelt.
Zypries sagte im Hessischen Rundfunk, wenn man in Stasi-Museen gesehen habe, wie dort Geruchsproben von Systemgegnern in Einmachgläsern aufbewahrt worden seien, hinterlasse dies ein ungutes Gefühl. Die Ministerin zeigte Verständnis für die Sorge, Deutschland entwickele sich zu einem Schnüffelstaat, und griff ihren Kabinettskollegen Schäuble an: "Aber zum Glück sind viele der Vorschläge, die Schäuble eingebracht hat, wieder vom Tisch."
Die Probennahme hat besonders auch bei früheren DDR-Bürgerrechtlern Entsetzen ausgelöst. "Eine solche Praxis erinnert mich an Stasi-Methoden", sagte der ostdeutsche Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD). Er warnte im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die G-8-Gegner vor Hysterie, "die zu Polizeistaatsmethoden à la DDR führen".
Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, erklärte, es sei eines Rechtsstaates unwürdig, "heimlich intimste Daten über seine Bürgerinnen und Bürger zu sammeln und zu speichern". Der frühere DDR-Bürgerrechtler Richard Schröder sagte: "Diese Methode mit den Geruchsproben ordnet jeder ehemalige DDR-Bürger der Stasi zu; und er wird sich fragen: Muss das jetzt sein?"
Der CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, lehnt die vorsorgliche Sicherung und Speicherung von Geruchsproben in Vorbereitung auf den G-8-Gipfel ab. Das habe es in seinem Land nicht gegeben und werde es auch nicht geben.
Schäuble verteidigt das Vorgehen gegen G-8-Gegner
Dagegen verteidigten Bundesinnenminister Schäuble und die Gewerkschaft der Polizei die Maßnahmen. "In bestimmten Fällen ist das ein Mittel,... um mögliche Tatverdächtige zu identifizieren", sagte der CDU-Politiker im Bayerischen Rundfunk. Es gehe darum, die Sicherheit des G-8-Gipfels zu gewährleisten, und "das tut die Polizei mit den angemessenen Mitteln".
Die Abnahme von Geruchsproben sei durch die Strafprozessordnung gedeckt und daher nicht als Stasi-Methode zu bezeichnen, erklärte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg. "Wer hier von einem 'Schnüffelstaat' spricht, macht sich einer unverantwortlichen Polemik schuldig", sagte er.
Schäubles Parteifreund Wolfgang Bosbach findet dagegen wenig Verständnis für die Geruchs-Fahndung: Das Ganze sei "eine etwa kuriose Veranstaltung, das gebe ich gern zu".
Der Grünen-Politiker Hans Christian Ströbele sprach von einem "Schnüffelstaat in Perfektion". Der stellvertretende Fraktionschef erinnerte daran, dass bereits in den 80er Jahren das Bundesamt für Verfassungsschutz Geruchsproben von vermeintlichen Systemgefährdern gesammelt habe. Nach öffentlichem Protest sei diese Praxis aufgegeben worden. Es sei "unappetitlich, dass unsere Sicherheitsbehörden jetzt Methoden anwenden, die schon die Stasi praktiziert" habe.
Der FDP-Politiker Max Stadler sprach von unverständlichen Methoden, die vermutlich "ins Blaue hinein" gesammelt würden. Die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert von der Linkspartei.PDS forderte die Vernichtung der Proben. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sprach von einer "bizarren Ermittlungsmethode".
Die Abnahme von Geruchsproben war bisher als Überwachungsmethode der ehemaligen DDR-Staatssicherheitsbehörde (Stasi) im Fall von Dissidenten bekannt.
Bundesanwaltschaft bestätigt Geruchsproben
Andreas Christeleit, Sprecher der Bundesanwaltschaft, bestätigte heute, dass die Bundesanwaltschaft insgesamt fünf Geruchsproben von verdächtigen Globalisierungsgegnern genommen hat. "Damit sollen Spuren abgeglichen werden", sagte er über den Zweck der Abnahme. Als Beispiel nannte er die Überprüfung von Bekennerbriefen. Mit Hilfe der Geruchsproben sollen abgerichtete Hunde feststellen können, ob einer der Verdächtigen das Schreiben berührt hat. Auch andere Gegenstände könnten so überprüft werden, etwa Brandsätze.
Laut Christeleit werden die Proben aufgehoben, so lange das Ermittlungsverfahren läuft. Er erinnerte daran, dass die Proben auch als Entlastung für Verdächtige dienen könnten. Nach seinen Angaben ist keine langfristige Speicherung geplant. Ob die Behörde mit den fünf Proben bereits irgendwelche Gegenstände einzelnen Verdächtigen zuordnen konnte, sagte der Sprecher nicht.
Der Hamburger Anwalt Andreas Beuth hatte erklärte, seinem Mandanten Fritz S. sei "unmittelbarer Zwang angedroht" worden, falls er nicht freiwillig eine Probe abgebe.
Vor zwei Wochen hatte die Bundesanwaltschaft auf der Suche nach gewaltbereiten Globalisierungsgegnern 40 Objekte der linken Szene durchsuchen lassen. Gegen 21 mutmaßliche Extremisten wurden Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet. Schwerpunkt der Aktion war Hamburg. Bei dieser Gelegenheit wurde die Geruchsprobe genommen.
Quelle : www.spiegel.de
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Leute die sich sowas ausdenken sollte man diese Metallröhrchen in das negative Ende ihrer Speiseröhre stecken, denn da gehört es hin!!!!!!
Woher das wohl kommt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ...
...das Einführen wird der mit Sicherheit nicht spüren können.
Aber mir scheint, in diesem Falle beschränkt sich die Lähmung nicht auf die untere Körperhälfte, sondern schliesst Charakter und Anstand mit ein.
Das stinkt wirklich gewaltig zum Himmel.
Ganz klar ist, dass die Mächtigen derzeit keinerlei Skrupel mehr zu haben scheinen, unseren freiheitlichen Rechtsstaat in eine diktatorische Bananenrepublik zu verwandeln.
Und das Volk, eine träge amorphe Masse, lässt's wieder genauso geschehen, wie anno '33.
Allerdings muss ich sagen, im Gegensatz zu damals gibt's heute nicht nur einen Göbbels, in der Hetzer-Rolle üben sich gleich etliche Mitglieder der Nationalen Front Grossen Ko(tz)alition.
Und willige Schergen zur Umsetzung hat's massenhaft, obwohl ihr Beamten-Eid sie eigentlich heutzutage im Extremfall sogar zur Befehlsverweigerung zwingen müsste. Denn sie wurden auf die Verfassung vereidigt, nicht auf eine Re(chts)gierung!!!...
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Großaktion vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm: Post und Staatsschutz haben zugegeben, verdächtige Briefe zu kontrollieren und zu öffnen. Auch Internet-Cafés und Filialen einer Drogeriemarkt-Kette sind im Visier der Ermittler.
Hamburg - Die Beamten hätten einen richterlichen Beschluss vorgelegt, sagte ein Sprecher der Post. "Dann müssen wir die reinlassen." Ob sie G-8-Gegnern auf die Spur kommen wollten, konnte der Sprecher nicht sagen. Unbekannt sei auch, welche Briefe kontrolliert wurden. Auch der Hamburger Staatsschutz hat "punktuelle" Kontrollen von Briefen bei den Ermittlungen gegen Gegner des G-8-Gipfeltreffens bestätigt.
"Hierbei handelte es sich um richterlich genehmigte Postbeschlagnahmungen im Zusammenhang mit aufgetauchten Bekennerschreiben", sagte der Leiter der Behörde, Detlef Kreutzer. In den vergangenen Wochen gab es in Hamburg mehreren Farb- und Brandanschlägen von Gegnern des G-8-Gipfels in Heiligendamm.
Die Tageszeitung "taz" hatte berichtet, dass Ermittler des Landeskriminalamts im Briefzentrum Mitte Sendungen kontrolliert und auch Briefe geöffnet habe. Besonders im Visier seien die Szenestadtteile Altona, St. Pauli und Eimsbüttel sowie das Schanzen- und das Karoviertel.
Der Sprecher betonte, die Polizei habe ohne Hilfe der Post gearbeitet. Deshalb sei der Umfang der Kontrollen auch nicht bekannt. "Da wird unser Personal rigoros abgezogen." Die Beamten seien von Dienstag bis Donnerstag im Briefzentrum gewesen und hätten auch einen Briefkastenleerer auf seiner Tour begleitet.
Verdächtiges aus dem Schlecker-Sortiment
Dem Zeitungsbericht zufolge lief die Aktion unter der Federführung des Bundeskriminalamtes, die Ausführung habe das Landeskriminalamt übernommen. Das Bundeskriminalamt verwies auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Von dort war bisher keine Stellungnahme zu erhalten. Am Nachmittag will die Polizei in Hamburg eine Pressekonferenz geben.
Die Fahndung nach militanten G-8-Gegnern läuft laut "taz" derzeit auf verschiedenen Ebenen. Das Landeskriminalamt versucht demnach auch, Internet-Cafés dazu zu bewegen, Videokameras zu installieren und die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung zu stellen. Zudem habe der Staatsschutz die Drogeriekette Schlecker ins Visier genommen. Dort könnten szeneverdächtige Leute bestimmte Dinge einkaufen. An den Orten der Anschläge seien offenbar Utensilien gefunden worden, die ausschließlich zum Schlecker-Sortiment gehörten.
Seit 2005 hat es in Hamburg zahlreiche Brand- und Farbanschläge auf Häuser und Autos von Politikern und Managern gegeben, in letzter Zeit häuften sich die Taten. Die Polizei vermutet, dass dahinter militante G-8-Gegner stecken. Bisher konnte noch kein Täter gestellt werden.
Harms verteidigt Razzien bei G-8-Gegnern
Generalbundesanwältin Monika Harms hat im SPIEGEL das rigorose Vorgehen gegen Gegner des G-8-Gipfels verteidigt, insbesondere Razzien und die Entnahme von Geruchsproben. Ihre Behörde sei "nicht über das Ziel hinausgeschossen." Es gebe "Anleitungen für Brandanschläge" und "Camps, in denen Blockaden und militante Aktionen für Heiligendamm trainiert werden".
Auch die Abnahme der umstrittenen Geruchsproben sei gerechtfertigt gewesen, so Harms. Man habe solche Proben nur bei fünf Beschuldigten genommen, und zwar aus konkretem Anlass: "Nur weil eine Methode von der Stasi in ganz anderem Zusammenhang eingesetzt wurde, heißt das noch nicht, dass sie für uns schon deswegen tabu ist."
Quelle : www.spiegel.de
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Juristischer Erfolg für die Kritiker: Demonstranten dürfen während des G-8-Gipfels nun doch bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun um Heiligendamm heran.
Schwerin - Das Verwaltungsgericht Schwerin schränkte heute ein wesentlich weiträumigeres Versammlungsverbot der Behörden ein. Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde für die Zeit vom 5. Juni an ein allgemeines Verbot für Aktionen im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun erlassen.
Ein Sprecher des Gerichts teilte heute mit, außerhalb des Sicherheitszaunes und einer zusätzlichen 200-Meter-Pufferzone müssten Versammlungen und Demonstrationen möglich sein, wenn Rettungswege frei bleiben. Das Gericht erklärt in seiner Begründung für das Urteil, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann". Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen das Versammlungsverbot hatte es massive Proteste gegeben - auch aus der Politik. Geklagt hatte ein Bündnis, das zum 7. Juni zu einem Sternmarsch nach Heiligendamm aufgerufen hat. Dort heißt es, man freue sich über den Richterspruch. Allerdings werde das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns weiter in Frage gestellt. In den nächsten Tagen solle geklärt werden, ob dagegen Widerspruch erhoben werde.
Der Koordinator des Rostocker Bündnisses gegen den G8-Gipfel, Monty Schädel, hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts positiv bewertet. "Die Polizei ist in ihre rechtlichen Schranken verwiesen worden", sagte er heute.
Der Sternmarsch kann nach dem Urteil wie geplant stattfinden. Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ist möglich.
Quelle : www.spiegel.de
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Die Justiz- und Innenminister der G8-Staaten haben bei ihrem Treffen in München beschlossen, beim Kampf gegen die Nutzung des Internets durch Terroristen stärker zusammenzuarbeiten. Das bestehende G8-Netzwerk von rund um die Uhr erreichbaren Kontaktstellen soll laut der Abschlusserklärung weiter ausgebaut werden. Außerdem wollen die G8-Mitglieder dessen Nutzung auch in anderen Ländern fördern. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erläuterte auf Journalistenfragen nach konkreten Schritten, dass Kenntnisse und Erfahrungen zu terroristischen Umtrieben im Netz vertieft und der Informationsaustausch intensiviert werden soll.
Schäuble erläuterte, es solle untersucht werden, ob und wie andere Institutionen bei der Bekämpfung der Internetnutzung durch Terroristen begegnen könnten. Der Bundesinnenminister verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Internet Service Provider. Schließlich sei nach intensiven Beratungen insbesondere mit dem US-Justizminister Alberto Gonzales eine Formulierung gefunden worden, "dass unter Beachtung der jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen bestimmte Formen des Missbrauchs unter Strafe gestellt werden können". In den USA sei in dieser Hinsicht der erste Verfassungszusatz – der unter anderem Meinungsfreiheit vorsieht – zu beachten, daher habe man dem US-Justizminister keine Probleme bereiten wollen, so Schäuble. Es gehe dabei etwa darum, den Missbrauch zu Zwecken der Radikalisierung einzudämmen.
In der Abschlusserkärung des heute beendeten Vorbereitungstreffens zum Treffen der G8-Staaten in Heiligendamm heißt es weiter, die Minister seien sich "in der Einschätzung einig, dass nachhaltige Erfolge im Kampf gegen die Radikalisierungsprozesse nicht mit sicherheitsbehördlichen Mitteln alleine zu erreichen sind, sondern den Einsatz eines breiteren Spektrums von Maßnahmen erfordern, darunter integrationspolitische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Einbindung der Zivilgesellschaft durch aktives Zugehen auf Jugendliche und andere gefährdete Gruppen". Die legale und illegale Migration war ebenfalls ein Thema des Treffens. Die G8-Staaten wollen legale Migration steuern und illegale verhindern, erläuterte Schäuble.
Einmal mehr sah sich der Innenminister mit kritischen Fragen zu den Sicherheitsvorbereitungen zum G8-Gipfel in Heiligendamm konfrontiert. Schäuble reagierte heftig auf die Frage nach Briefkontrollen, Geruchsproben und dem viel diskutierten Zaun um das G8-Tagungsgelände. "Wir wollen die Gewaltfreiheit sicherstellen und Eskalation so gut wir können vermeiden." Die in der Presse aus Sicht Schäubles hochgespielten Berichte zu Geruchsprobem beträfen allenfalls laufende Ermittlungsverfahren. "Das ist nicht die Vorbereitung von Heiligendamm. Wir sind ja nicht in einem Land, in dem Geisteskranke unterwegs sind. Im Zuge der Vorbereitung von Heiligendamm hat es sie nicht gegeben, es gibt sie nicht und es wird sie auch nicht geben." Die geplanten Demonstrationen nannte Schäuble als einen Beitrag, mit dem beim Gipfel die Weltwirtschaft vorangebracht werden sollte.
Quelle : www.heise.de
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Schnüffel-Proben von G-8-Kritikern, Razzien, Post-Kontrollen, Überwachung von Drogeriemärkten - das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen vor dem Gipfel alarmiert Datenschützer. Innenminister Schäuble weist die Vorwürfe empört zurück: Die Polizei sei doch nicht "geisteskrank".
Hamburg - Es sollen fast 20 Ermittler gewesen sein, die am vergangenen Dienstag im Briefzentrum am Kaltenkirchener Platz im Hamburger Stadtteil Altona auf der Matte standen. Die Beamten legten den überraschten Postlern einen richterlichen Beschluss auf den Tisch, richteten sich abgeschottet von den Mitarbeitern des Zentrums häuslich ein - und fingen an die ein- und ausgehende Post zu sortieren. Um noch näher dran zu sein, stellten die Fahnder einem professionellen Briefkastenleerer für die bei der linken Szene beliebten Stadtteile Altona, Eimsbüttel, St. Pauli sowie das Schanzen- und Karoviertel gleich noch einen Begleiter zur Seite. Der fischte hochverdächtige Schreiben dann direkt aus dem Postsack.
"Punktuelle" Kontrolle von Briefsendungen nannte der Hamburger Staatsschutz die angeblich nur zweitägige Aktion heute und bestätigte damit widerwillig, was Zeitungen zuvor aufgedeckt hatten. Dabei habe es sich um eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gehandelt, erklärte Staatsschutz-Leiter Detlef Kreutzer. Vor diesem Hintergrund hatten Beamte vor rund zwei Wochen auch das linke Kulturzentrum "Rote Flora" durchstöbert und Computer und Akten beschlagnahmt.
Ziel der "Postbeschlagnahmungen" seien ausschließlich Bekennerbriefe gewesen, hieß es heute. Ob die Fahnder allerdings fündig wurden, ist unklar: In der Nacht zum vergangenen Dienstag war im Hamburger Stadtteil Harvestehude das Auto von "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann in Flammen aufgegangen. Am Mittwoch dann ging bei der "Hamburger Morgenpost" und der Deutschen-Presse-Agentur ein Bezichtigungsschreiben ein, in dem sich eine "Militante Kampagne" zu der Tat bekannte. Möglicherweise ist das Schreiben ohne Absender vor der Auslieferung durch die Hände der Staatsschützer gegangen. Die Attacke auf den Diekmann-Wagen war nur der letzte einer ganzen Reihe von Brand- und Farbanschlägen in der Hansestadt. Mehrfach gingen daraufhin bei Medien Bekennerschreiben, die konkret auf den bevorstehenden G-8-Gipfel in Heiligendamm Bezug nahmen.
Ermittler unter Zugzwang
Das wahre Ausmaß der heimlichen Briefschnüffelei unter Federführung der Bundesanwaltschaft bleibt ungewiss. Von einer Durchsuchung der Post ganzer Stadtteile wollte der Staatsschutz heute nichts wissen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurde nur ein Brief geöffnet, die übrigen äußerlich in Augenschein genommen. Polizeipräsident Werner Jantosch verteidigte die Kontrollen: "Ja, ich stehe zu dieser Maßnahme, denn sie dient dazu, Licht in das Dunkel der zahlreichen Anschläge in Hamburg zu bringen." In der Tat steht die Polizei unter Zugzwang. Denn eine Festnahme haben die Ermittler bislang nicht vorzuweisen.
Deswegen ziehen die Sicherheitsbehörden nun offenbar alle Register. Neben dem Eingriff ins Grundrecht des Postgeheimnisses versucht das Landeskriminalamt (LKA) Hamburg derzeit einem Bericht der "tageszeitung" zufolge Internet-Cafés dazu zu bewegen, Videokameras zu installieren. Die Aufnahmen sollten die Betreiber dann der Polizei zur Verfügung stellen.
Kurios mutet ein weiterer Ermittlungsansatz an. Laut "taz" haben die Fahnder nämlich auch die Drogeriekette Schlecker ins Visier genommen, weil dort Verdächtige aus der linken Szene bestimmte Dinge einkauften. So seien an den Anschlagsorten offenbar Utensilien gefunden worden, die ausschließlich bei Schlecker zu bekommen sind.
Datenschützer warnt vor Hysterie
Hamburgs oberster Datenschützer Hartmut Lubomierski sprach heute mit Blick auf die Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld des G-8-Gipfels vom "Ausdruck einer gewissen Hysterie": Die Summe vieler abstrakter und weniger konkreter Gefahren führe offenbar dazu, dass bei den Sicherheitsbehörden "die letzte Scheu verloren geht", sagte Lubomierski SPIEGEL ONLINE. "Die Polizei sagt: 'Wir wollen das volle Programm'", - auch weil ihnen der Täter abhanden gekommen sei. Die Ermittlungsmethoden würden daher von der Strafverfolgung immer mehr ins Vorfeld verlagert.
Dorthin, wo eigentlich Geheimdienste ihrer Arbeit nachgehen. Auch der Verfassungsschutz fängt hin und wieder Briefe ab, meist auf der Suche nach Informationen über Absichten potentieller islamistischer Gewalttäter. Die rechtlichen Grundlagen sind aber nicht dieselben wie bei der Polizei, man könnte auch sagen: Die Hürden für die Schlapphüte sind höher.
Für die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation etwa müssen die Inlandsgeheimdienste je nach Landesgesetz die Landesparlamente um Zustimmung bitten - ein langwieriger Vorgang. Die Maßnahmen bedeuteten einen "riesigen Aufwand", sagt ein Verfassungsschützer - schon deshalb kommen sie nicht so oft zum Einsatz, wie man meinen könnte. Die Zahl der von den Sicherheitsbehörden als "Gefährder" eingestuften Islamisten liegt bundesweit im niedrigen dreistelligen Bereich, dazu kommen vermutete Kader von Hamas, Hisbollah & Co. Viele dürften zwar beschattet werden - aber die Post jedes Einzelnen wird längst nicht gelesen. Allerdings werden solche Fälle häufiger. Der aktuelle Aktionismus der Polizei mit Blick auf die linksextreme Szene ist in Nachrichtendienstkreisen denn auch nicht ganz unumstritten. Es wird gegrummelt, ist zu hören.
Zweifel an Verhältnismäßigkeit
Ein Grummeln, dass auch in der Politik deutlich zu vernehmen ist. Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele äußerte heute "erhebliche Zweifel" an der Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Postsortierung in Hamburg. "Es geht hier schließlich um eine Maßnahme, die möglicherweise das Briefgeheimnis von Tausenden Bürgern berührt", sagte Ströbele SPIEGEL ONLINE. Auch Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, sprach von einem "Eingriff ins Postgeheimnis, möglicherweise auch in die Pressefreiheit". Noch brisanter sei die Gesamtschau aller Methoden, mit denen Kritiker des G-8-Gipfels "kriminalisiert" würden. "Unter dem Strich droht ein Systemwechsel: weg vom demokratischen Rechtsstaat, hin zum präventiven Sicherheitsstaat", erklärte die Innenpolitikerin.
Auch der Hamburger Landeschef der für den Postdienst zuständigen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Wolfgang Rose, kritisierte, mit der Aktion wachse die Gefahr des Überwachungsstaates. Wenn ein derartiges Vorgehen als Stasi-Methode gebrandmarkt werde, "trifft das schon ein Stück weit zu". Derartige Kontrollen könnten durch den Bruch des Postgeheimnisses riesige Vertrauensverluste bei den Kunden nach sich ziehen, sagte Rose der Nachrichtenagentur ddp.
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz dagegen verteidigte die Maßnahme. " Es hat ein richterlicher Beschluss vorgelegen, also ist das schon in Ordnung". Zwar könne er keinen "Abgrund an terroristischen Aktivitäten" erkennen, er wolle die Brandanschläge der vergangenen Wochen aber auch nicht verharmlosen, so Wiefelspütz zu SPIEGEL ONLINE.
Auch Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verwies heute auf die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen begangener Straftaten. Mit dem G-8-Gipfel hätten die Briefkontrollen nichts zu tun. "Im Zuge der Vorbereitung des G-8-Gipfels gibt es keine Durchsuchungsmaßnahmen", versicherte Schäuble. "Es hat sie nicht gegeben, gibt sie nicht und wird sie nicht geben", sagte Schäuble. "Die Staatsanwaltschaft führe Verfahren wegen begangener Straftaten", sagte der Minister. "Aber das ist nicht die Vorbereitung von Heiligendamm." Aufgebracht fügte er hinzu: "Wir sind kein Land, in dem Geisteskranke unterwegs sind!"
Quelle : www.spiegel.de
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"Münster, Molli, Moor & Meer", so lautet der touristische Slogan des Seebads Heiligendamm. Mit "Molli" ist allerdings nicht der bekannte Molotow-Cocktail gemeint, sondern eine dampfbetriebene Schmalspurbahn. Für sie gibt es auch ein Loch im 15 Kilometer langen Sicherheitszaun, der die G8-Gipfelteilnehmer vor ihren Bürgern schützt. Und der Metallzaun ist wohl auch der Grund, warum das Treffen der Regierungschefs nicht im Veranstaltungskalender des Seebades unter der Rubrik "Höhepunkte" eingetragen ist - dort steht nur ein Hinweis auf das am 2. Juni beginnende "Aqua Nostra" - das "Wasserfest" (was im übrigen nichts mit dem Einsatz von Wasserwerfern zu tun hat). Dabei ließe sich "G8" - sprachlich dem einst von dem deutschen Gynäkologen Ernst Grafenberg entdeckt "G-Punkt" der Sexualität ähnelnd - durchaus als Höhepunkt deuten: Dem der Bedeutungsaufladung der beteiligten Politiker und der ökonomischen Mobilisierung von Politik als Event.
"Narzissmus ist eine Charaktereigenschaft, die sich durch ein geringes Selbstwertgefühl bei gleichzeitig übertriebener Einschätzung der eigenen Wichtigkeit und dem großen Wunsch nach Bewunderung auszeichnet", sagt uns Wikipedia. Über den Zusammenhang von Politik und Narzissmus geben Studien wie die des Psychotherapeuten Hans-Jürgen Wirth ("Narzißmus und Macht") Auskunft. Über den Zusammenhang von Macht und einem Aufwand, der in bislang unbekannte Dimensionen vorstößt, scheint uns der G8-Gipfel zu lehren. Man muss sich das so vorstellen: Es treffen sich acht Regierungschefs eineinhalb Tage zu Besprechungen. Wenn sie auf das Meer hinaussehen, sehen sie amerikanische Kriegsschiffe. Wenn sie in das Landesinnere sehen, sehen sie einen Metallzaun (Kosten: rund 12 Millionen Euro).
Für ihr 36-stündiges Treffen sind 16.000 Polizisten im bis dahin größten Einsatz der Landespolizei unterwegs. "Im Frühjahr 2005 erfuhr ich in meiner dienstlichen Verwendung als 1. Sachbearbeiter/EE der Polizeiinspektion Rostock während einer Dienstbesprechung..."(vom Einsatz). "Diese Nachricht hatte ich dann über Ostern zu verdauen, immerhin hingen an dieser Entscheidung viele persönliche, vor allem familiäre Probleme", berichtet dazu etwa Polizeibeamter Stefan Damrath, "Stabsbereich 1" (Kosten des "Sicherheitspakets" für das Land Mecklenburg-Vorpommern: 70 Millionen Euro).
Für ihr 36-stündiges Treffen stehen zudem die GSG9-Kampfgruppe, 1.100 Mitglieder der Bundeswehr (Kosten: 10 Millionen Euro), Beamte der Bundespolizei, des Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamtes, Einheiten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, Rettungskräfte, Phantom-Abfangjäger und AWACS-Aufklärungsflugzeuge sowie Tillmann Hahn, der Meisterkoch vom "Friedrich Franz" im Kempinski Heiligendamm zur Verfügung.
Für das 36-stündige Treffen werden 5.000 Journalisten aus aller Welt anreisen, das neu errichtete Pressezentrum in Kühlungsborn (Kosten: 15,4 Millionen Euro) bietet auf einer Fläche von 7.800 Quadratmetern rund 3.500 Arbeitsmöglichkeiten. Hinzu kommen 100.000 Gipfelkritiker. "Das ist eine teure Machtdemonstration, wahrscheinlich der kostspieligste Unsinn in der Geschichte der Bundesrepublik", sagt Lotta Kemper von der Gipfel-Gegner-Pressegruppe Campinski.
Doch dieser enorme Aufwand an Lebenszeit und Geld für Verhandlungen, die ja längst auf politischer Verwaltungsebene unterschriftsreif gemacht wurden, lässt sich auch unter dem Aspekt einer Event-Kultur betrachten. Der G8-Gipfel, dessen inhaltlicher Kern nicht nur angesichts des Aufwandes massiver Kritik ausgesetzt ist (attac: "keine demokratische Kontrolle"), wird seinerseits zum Kern einer Sinn-Inszenierung. Rund um Heiligendamm entfaltet sich neben dem Aufmarsch der Ordnungshüter ein bunter Reigen an ökonomischen, kulturellen und politischen Manifestationen.
Harald Ringstorff (SPD), Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, sieht in dem G8-Gipfel eine "Riesenchance", das Medieninteresse biete eine hervorragende Gelegenheit, für den Nordosten zu werben. Das meint auch der Tourismusverband, der zum Gipfel eine eigene Broschüre herausgibt (darin Themen wie: "Einschränkungen der Verkehrsverbindungen", "Notdienste"). Von den 60.000 Heften sollen alleine 5.000 an die Globalisierungsgegner von attac gehen. Die Hotels an der Küste sind mittlerweile ausgebucht, die Zimmerpreise haben sich für die beiden ersten Juni-Wochen verdoppelt.
Wird der Tourismusverband publizistisch aktiv, bleibt auch die Polizei nicht faul. Die "Besondere Aufbauorganisation" (BAO) mit dem Namen "Kavala" (steht für eine nordgriechische Stadt, weil dort die Häuser auch so "weiß sind wie in Heiligendamm") gibt für die eingesetzten Polizisten ein eigenes Hochglanzmagazin namens - wen wundert's - "Kavala-Report" heraus. Auflage: 10.000 Stück. Dort ist zum Beispiel ein Interview mit einem "Herrn Powrie" zu lesen, vormals Einsatzleiter beim G8-Gipfel 2005 in Gleneagles/Schottland. Von ihm erfahren wir nicht nur, dass er die Gegend "sehr schön" findet, sondern auch, dass es eine bislang kaum in der Öffentlichkeit aufgetauchtes "Internationales Programm zur permanenten Begleitung von Großereignissen" (IPO) der UNO gibt. Deren Berater beraten Regierungen in Sicherheitsfragen bei Großveranstaltungen ("So war ich z.B. im November in Peking als Berater tätig"). Gipfelgegner werden allerdings nicht beraten, da die IPO-Berater nur auf "gouvermentale "Anfragen tätig werden.
Nicht unerwähnt bleiben sollen rund um den G8-Sinnkern die kulturellen Aktivitäten. So wird sich wenige Tage vor dem Gipfel die Seebrücke Heringsdorf in eine "Bridge of Fashion" verwandeln (50 Models zeigen aktuelle Kollektionen von 15 Designern). Für das Rockkonzert, auf dem unter anderen Herbert Grönemeyer auftritt, wurden bereits 20.000 Eintrittkarten verkauft. Für das Kunstprojekt "Art goes Heiligendamm" werden "internationale Künstler und Künstlerinnen in Rostock erwartet", um den "Blick auf brennende Fragen der Globalisierung" zu lenken, so Kuratorin Adrienne Goehler. Die evangelische Kirche plant eine Gebetskette in der Rostocker Marienkirche und das ZDF dreht schon seit Monaten mit zwei Kamerateams die Vorbereitungen zum Gipfel. Titel der Dokumentation: "Hinter verschlossenen Türen". Und auch die Bauern der Region sollen nach dem Rat eines CDU-Politikers mit dem irgendwie zum Lande Mecklenburg-Vorpommern passenden Namen Henning von Storch zur Kamera greifen und dokumentieren. Ihre Wiesen und Äcker, um später im Fall von Schäden durch Demonstrationen oder Polizeieinsätzen Entschädigung anzumelden.
Quelle : www.heise.de
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Sympathie für Demonstrationen zum G-8-Gipfel, aber scharfe Worte gegen die Kritiker der Sicherheitsvorkehrungen zur Konferenz in Heiligendamm: Innenminister Wolfgang Schäuble hält die Bedenken für "in ihrer Penetranz fast schon hysterisch".
Berlin - Wenn Bürger "aufmerksam machen wollen, dass es nicht so weiter gehen kann mit Afrika oder mit der Klimapolitik, dann ist das nur zu begrüßen", sagte Wolfgang Schäuble der "Bild am Sonntag". Er beschäftige sich selbst "intensiv mit diesen Fragen. Die Spaltung der Welt, die Ungerechtigkeit wird mit der Globalisierung größer. Der wohlhabende Teil, der von der Globalisierung profitiert, hat die Pflicht, sich um die Benachteiligten zu kümmern", fügte er hinzu.
Schäuble betonte: "Diejenigen, die jetzt zu Demonstrationen aufrufen, haben mit den militanten G-8-Gegnern nichts zu tun. Die Demonstrationen sind von der Bundesregierung grundsätzlich erwünscht." Ein Ziel der Regierung sei, "die Aufmerksamkeit eines möglichst großen Teils der Welt auf die Notwendigkeit nachhaltiger Umweltpolitik zu lenken. Und auf die Notwendigkeit, den afrikanischen Kontinent nicht im Stich zu lassen."
Der CDU-Politiker verteidigte aber auch die Sicherheitsmaßnahmen zum Gipfel. "Die fast schon hysterische Aufregung um Sicherheitsfragen erinnert mich in ihrer Penetranz an die Zeit vor der Fußball-WM 2006 in Deutschland", sagte er der "Welt am Sonntag". Die Sicherheitsbehörden hätten damals umfangreich und professionell gehandelt, und man habe ein "friedliches Sommermärchen" erleben dürfen. "Und auch jetzt treffen die Sicherheitsbehörden Vorsorge, um Rechtsbruch zu vermeiden", sagte Schäuble.
Ausdrücklich unterstütze er den Beitritt des früheren CDU-Generalsekretärs Heiner Geißler zum globalisierungskritischen Netzwerk Attac: "Mein Freund Heiner Geißler kann sehr viel Sachverstand in Attac einbringen. Herr Lafontaine ist auch Mitglied dieser Organisation - und da muss ich sagen: Ich wünsche Attac viele Geißlers und wenige Lafontaines."
"Nennenswerte Zahl von Autonomen"
Besorgt über mögliche gewalttätige Auseinandersetzungen in Heiligendamm äußerte sich der bayerische Innenminister Günther Beckstein. Zwar hoffe er, dass das nicht der Fall sei, "aber es ist damit zu rechnen, dass unter der großen Zahl der friedlichen Demonstranten auch eine nennenswerte Zahl von Autonomen ist, denen es darum geht, Gewalttaten zu begehen", sagte der CSU-Politiker der "Passauer Neuen Presse". Zur Begründung erklärte Beckstein, dass es bereits im Vorfeld "eine erhebliche Anzahl von Straftaten" gegeben habe.
Beckstein verteidigte die Verwendung von Geruchsproben. Es sei "nichts Neues und richtig", Geruchsproben "zur Aufklärung schwerster Straftaten zu machen". Es sei "eine falsche Darstellung, dass man von Tausenden von Demonstranten auf bloßen Verdacht hin Geruchsproben genommen hätte", betonte Beckstein. "Es ging um schwere Straftaten, nämlich Brandstiftung. Gerichte haben im Zuge des Ermittlungsverfahrens auf Antrag der Bundesanwaltschaft diese Geruchsproben angeordnet. Das ist zulässig und notwendig."
Katholische Kirche appelliert an Bundesregierung
Die katholische Kirche forderte die Bundesregierung vor dem Gipfel auf, ihre Versprechen einzuhalten: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe in ihrer Regierungserklärung davon gesprochen, dass man der Globalisierung ein menschliches Gesicht geben müsse, sagte Kardinal Karl Lehmann der "Berliner Zeitung". Zugleich äußerte der Kardinal zurückhaltende Kritik am Sicherheitskonzept der Behörden.
"Natürlich erschrecke ich über den Metallzaun", sagte Lehmann. "Man hat schon den Eindruck, dass die für die Sicherheit Verantwortlichen derzeit außerordentlich nervös sind und sensibel reagieren", fügte er hinzu.
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac warf der Bundesregierung vor, mit ihren Sicherheitsvorkehrungen für den G-8-Gipfel ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu missachten. Die Karlsruher Richter hätten den Demonstranten ausdrücklich zugestanden, dass die diejenigen, gegen die sich ihre Aktionen richten, auch die Proteste spüren müssten, sagte das Mitglied des bundesweiten Attac-Koordinierungskreises, Detlev von Larcher, der Chemnitzer "Freien Presse".
Die bislang geltenden Versammlungsverbote entsprächen nicht dem verfassungsmäßigen Recht auf Demonstrationsfreiheit. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete rief die G-8-Kritiker auf, die Zufahrtswege zum Tagungsort friedlich zu blockieren. Auch dabei handele es sich um ein von Karlsruhe garantiertes Recht.
Quelle : www.spiegel.de
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Kampf um die Klimapolitik: Der Streit zwischen Deutschland und den USA eskaliert. Die Regierung Bush sieht in Merkels Plänen für den G-8-Gipfel "rote Linien" überschritten - es gehe um eine "fundamentale Opposition gegen die deutsche Position".
Berlin - Die Verstimmungen zwischen Washington und Berlin zeigten sich besonders in einem Vorspann zur Beschreibung der US-Position zur Vorbereitung des G8-Abschlussdokuments, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Darin heiße es: "Die Behandlung des Klimawandels läuft unserer allgemeinen Position zuwider und überschreitet 'rote Linien' bei Begriffen, denen wir einfach nicht zustimmen können."
Für Diplomaten ungewöhnlich deutlich werde schließlich festgestellt: "Wir haben versucht, behutsam vorzugehen, aber wir können nur bis zu einem gewissen Punkt gehen angesichts unserer fundamentalen Opposition zur deutschen Position." Deutsche Vorschläge zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Kohlendioxid-Handel "sind mit dem Ansatz des Präsidenten zum Klimaschutz unvereinbar".
Die Bundesregierung hofft, auf dem Gipfel am 6. und 7. Juni an der Ostsee US-Präsident George W. Bush noch umstimmen zu können. Dabei hatten dessen Diplomaten in den vergangenen Wochen bereits zahlreiche aus Deutschland kommenden Vorschläge aus dem Entwurf für die Abschlusserklärung herausgestrichen.
Dazu gehören die weltweite Forderung nach Begrenzung der weiteren Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 2 Grad Celsius, die Forderung nach Halbierung der Kohlendioxid- Emissionen bis 2050 und der Ausbau alternativer Energien bis 2020 um 20 Prozent. Experten äußerten die Erwartung, dass es auch auf dem Gipfel zum Eklat kommen könne, wenn es Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Vorsitzender nicht gelinge, Bush zu substanziellen Zusagen zur Vermeidung einer Klimakatastrophe zu bewegen.
Kanzleramtschef Thomas de Maizière sagte der "Berliner Zeitung" dazu: "Beim Klima rate ich, erst einmal die Konferenz abzuwarten. Ich glaube, da werden sich alle noch erheblich bewegen." Das gelte besonders für das Thema Energieeffizienz, wo die Europäer zusehen müssten, dass sie mit den USA mithalten können. Zur Frage, ob sich die USA auf Klima-Zusagen einlassen werden, sagte er nur: "Da möchte ich nichts vorhersagen. (...) Ich glaube nicht, dass die Selbstverpflichtungen des G8-Gipfels so konkret werden wie die des europäischen Gipfels. Ich bin aber dagegen, die USA einseitig auf die Anklagebank zu setzen."
Die Umweltorganisation Greenpeace warnt dagegen: "Auf lahme Enten wie George Bush darf man nicht länger warten, wenn man Klimaschutz ernst nimmt. Mit dieser aggressiven Reaktion auf den (deutschen) Gipfeltext-Entwurf hat die US-Regierung das Seil gekappt", sagte Energieexperte Tobias Münchmeyer der dpa. Merkel müsse dennoch folgende Ziele anpeilen: Eine Verringerung der CO2- Emissionen der G8-Staaten bis 2020 um 30 Prozent, wobei Deutschland sich auf minus 40 Prozent verpflichten solle.
Quelle : www.spiegel.de
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Mit verstärkten Grenzkontrollen will die Polizei vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm die Einreise potentieller Straf- und Gewalttäter verhindern: Ab sofort muss an den Übergängen nach Frankreich, Luxemburg und Belgien mit schärferen Überprüfungen gerechnet werden.
Saarbrücken/Berlin - Beeinträchtigungen im grenzüberschreitenden Verkehr seien aber "nur punktuell" zu erwarten, teilte die Bundespolizei heute in Saarbrücken mit. Reisende müssten auch beim Grenzübertritt von den so genannten Schengenstaaten Frankreich, Luxemburg oder Belgien nach Deutschland ihre Ausweise oder Pässe bei sich führen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte Anfang Mai die Sicherheitsvorkehrungen für das Treffen der sieben führenden Industriestaaten und Russlands (G8) erhöht und die Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen wieder eingeführt. Diese Möglichkeit ist im Schengener Grenzkodex vorgesehen. In dem Abkommen von Schengen hatten zahlreiche europäische Staaten vereinbart, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten.
Unterdessen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Globalisierungskritiker anlässlich der geplanten Proteste beim G-8-Gipfel in Heiligendamm zum Gewaltverzicht aufgerufen. "Gewalt ist kein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele", erklärte die Kanzlerin heute in ihrer wöchentlichen Videobotschaft. Deshalb müsse sichergestellt werden, "dass es zu keinen Gewaltanwendungen kommt".
Merkel betonte, sie begrüße es, dass viele Menschen durch Aktionen und durch Protest ihr Interesse für das Thema "gerechte, menschliche Globalisierung" deutlich machten. Sie müssten aber auch ihren Beitrag dazu zu leisten, "dass Proteste friedlich sind, das sie gehört werden, aber dass Gewaltanwendung vermieden wird".
Dagegen kritisierte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz das Sicherheitskonzept von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum G-8-Gipfel als übertrieben und verfassungswidrig. "Schäuble sollte zur Deeskalation beitragen und stärker für die Rechte von Demonstranten eintreten", sagte Wiefelspütz der "Welt am Sonntag". Die Versammlungsverbote rund um das Tagungshotel in Heiligendamm entsprächen nicht dem verfassungsmäßigen Recht auf Demonstrationsfreiheit, sagte Wiefelspütz.
Er wünsche sich ein Vorgehen mit Augenmaß und den Hinweis, dass in Deutschland jeder das Recht habe, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Statt täglich jede Sicherheitsmaßnahme und jedes Demonstrationsverbot zu verteidigen, solle Schäuble deutlich machen, dass die Mehrheit der G-8-Kritiker ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen will. "Da muss der Minister ein Zeichen setzen", forderte Wiefelspütz.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte gestern ein großräumiges Demonstrationsverbot der Polizei zum G-8-Gipfel rund um den Tagungsort Heiligendamm weitgehend gekippt. Wie das Gericht mitteilte, halten die Richter nur ein Versammlungsverbot von 200 Metern vor dem Sperrzaun um das Seebad für rechtmäßig. Die Polizei hatte dagegen in einer Allgemeinverfügung Versammlungen vom 5. bis 8. Juni auch kilometerweit vor dem Zaun untersagt. Die Polizeisondereinheit für den Gipfel kündigte Beschwerde gegen das Urteil an, das noch nicht rechtskräftig ist.
Neben Wiefelspütz kritisierte auch Ex-Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz das Sicherheitskonzept. "Das Ausmaß der Abgrenzungen des Versammlungsortes bereitet mir Sorgen", sagte Mahrenholz der Zeitung. Das Verfassungsgericht habe festgehalten, dass Demonstrationen dort stattfinden müssten, wo es Sinn mache.
"Gegen den G-8-Gipfel müssen Attac-Leute, denen an einer friedlichen Demonstrationen gelegen ist, am Ort des Geschehens protestieren dürfen", sagte Mahrenholz. Ein verantwortliches Sicherheitskonzept verzichte zudem auf Mittel wie die Abnahme von Körpergeruchsproben, die öffentlichen Protest hervorriefen.
Quelle : www.spiegel.de
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Bundeskanzlerin Merkel, SPD-Chef Beck, Innenminister Schäuble und die katholische Kirche begrüßen Proteste zum G-8-Gipfel - solange sie friedlich sind. Gewalt sei kein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele.
Frankfurt/Main - Angela Merkel sagte, es sei zu begrüßen, dass viele Menschen ihr Interesse für eine "gerechte, menschliche Globalisierung" deutlich machten. Es müsse aber sichergestellt werden, dass es dabei friedlich bleibe. Gewalt sei kein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele.
"Ich bitte alle, die sich für eine menschliche Globalisierung engagieren, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass Proteste friedlich sind, dass sie gehört werden, aber dass Gewaltanwendung vermieden wird," sagte die Kanzlerin in ihrer wöchentlichen Videobotschaft.
Ebenso betonte SPD-Chef Kurt Beck, Gewalttäter hätten bei den Protesten keinen Platz. Die Demonstrationen müssten aber so stattfinden können, dass sie wahrnehmbar seien und nicht abgedrängt würden. Auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz verlangte in der "Welt am Sonntag", das Demonstrationsrecht müsse gewährleistet sein, und kritisierte das Sicherheitskonzept als übertrieben und verfassungswidrig. "Schäuble sollte zur Deeskalation beitragen und stärker für die Rechte von Demonstranten eintreten." Die Versammlungsverbote rund um den Tagungsort entsprächen nicht dem verfassungsmäßigen Recht auf Demonstrationsfreiheit und seien völlig überdimensioniert.
Schäuble begrüßte die Proteste als von der Bundesregierung grundsätzlich erwünscht: Wenn Bürger "aufmerksam machen wollen, dass es nicht so weiter gehen kann mit Afrika oder mit der Klimapolitik, dann ist das nur zu begrüßen", sagte er der "Bild am Sonntag". Ein Ziel der Regierung sei, "die Aufmerksamkeit eines möglichst großen Teils der Welt auf die Notwendigkeit nachhaltiger Umweltpolitik zu lenken. Und auf die Notwendigkeit, den afrikanischen Kontinent nicht im Stich zu lassen."
Ausdrücklich unterstütze er den Beitritt des früheren CDU-Generalsekretärs Heiner Geißler zum globalisierungskritischen Netzwerk Attac: "Mein Freund Heiner Geißler kann sehr viel Sachverstand in Attac einbringen. Herr Lafontaine ist auch Mitglied dieser Organisation - und da muss ich sagen: Ich wünsche Attac viele Geißlers und wenige Lafontaines."
Die Sicherheitsdebatte nannte der Minister dagegen völlig hysterisch (mehr...), insbesondere diejenige über Geruchsproben, die im rechtlichen Rahmen bei fünf Verdächtigen abgenommen worden seien. "Niemand spielt hier Stasi", sagte der Minister.
30.000 Demonstranten werden erwartet
Die Behörden rechnen nach Angaben des SPD-Politikers Sebastian Edathy mit 3000 Demonstranten, die bereit und gewillt seien, Wege zu blockieren und den Sicherheitszaun zu überwinden. Deshalb sei ein hoher Sicherheitsmaßstab notwendig, der aber nicht übertrieben werden dürfe, sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses laut "B.Z. am Sonntag". Insgesamt würden 30.000 Demonstranten erwartet.
Globalisierungsgegner kündigten Blockaden mehrerer Straßen rund um den G-8-Gipfel an. Vom 6. Juni an werde es "Massenblockaden" auf den Zufahrtsstraßen zum Gipfel geben, erklärte die Kampagne Block G-8. Die Blockaden seien "auf Dauer angelegt und werden mindestens am 7. Juni 2007 fortgesetzt". Auch am Flughafen Rostock-Laage seien Blockaden geplant.
Die Organisatoren eines Sternmarsches, der den Plänen zufolge am 7. Juni bis zum Tagungshotel der G-8-Delegierten führen soll, kündigten Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin an, mit der ein großräumiges Demonstrationsverbot der Polizei zwar weitgehend gekippt wurde. Nun gilt aber ein Versammlungsverbot von 200 Metern vor dem Sperrzaun um Heiligendamm.
In Hamburg und Berlin kam es heute zu ersten größeren Demonstration gegen die Politik der führenden Industrienationen. Mehrere hundert Menschen protestierten jeweils gegen die Bildungspolitik der G-8-Staaten.
Die Bundespolizei wies darauf hin, dass es ab sofort auch innerhalb der Europäischen Union wieder Grenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen sowie auf den Flughäfen geben werde, um die Anreise potenzieller Straf- und Gewalttäter zu verhindern. Bei einem Grenzübertritt seien gültige Papiere mitzuführen.
Die Kirche erinnert die Regierung an ihr Versprechen
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, mahnte die Einhaltung des Demonstrationsrechts an. "Ich verteidige das Demonstrationsrecht soweit es nur geht", sagte er der "Berliner Zeitung". Von den Organisatoren der Proteste erwarte er, "dass sie sich völlig klar von den Gewalttätern absetzen und unterscheiden".
"Natürlich erschrecke ich über den Metallzaun", sagte Lehmann. "Man hat schon den Eindruck, dass die für die Sicherheit Verantwortlichen derzeit außerordentlich nervös sind und sensibel reagieren", fügte er hinzu.
"Man muss mit gewaltbereiten Autonomen rechnen"
Besorgt äußerte sich der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, vor dem G-8-Gipfel. "Das Klima ist rauer geworden" sagte Freiberg der "Frankfurter Rundschau". Mit Blick auf den verbalen Schlagabtausch zwischen Sicherheitspolitikern und Gipfelkritikern mahnte Freiberg alle Beteiligten, künftig "mit den Worten vorsichtiger zu sein".
Bayerns Innenminister Günther Beckstein befürchtet heftige Krawalle. Zwar hoffe er, dass das nicht der Fall sei, "aber es ist damit zu rechnen, dass unter der großen Zahl der friedlichen Demonstranten auch eine nennenswerte Zahl von Autonomen ist, denen es darum geht, Gewalttaten zu begehen", sagte Beckstein der "Passauer Neuen Presse". Zur Begründung erklärte Beckstein, dass es bereits im Vorfeld "eine erhebliche Anzahl von Straftaten" gegeben habe.
Quelle : www.spiegel.de
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Rangeleien mit der Polizei, aufgeheizte Stimmung, vorzeitiges Ende: 4000 Demonstranten protestieren in Hamburg gegen das Treffen der Außenminister der EU und Asiens. Die Kundgebung gilt als Probelauf für die Proteste gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm - nach der Demo gab es Randale.
Hamburg - Mit Sprechchören und Transparenten hatten rund 4000 Globalisierungskritiker in Hamburg zunächst ruhig gegen den bevorstehenden G-8-Gipfel demonstriert. Der von einem massiven Polizeiaufgebot begleitete Zug hatte sich mit rund einer Stunde in Bewegung gesetzt. Nahe der U-Bahn-Station Rödingsmarkt am Rande der Innenstadt, wo eigentlich eine Zwischenkundgebung hätte stattfinden sollen, erklärten die Veranstalter die Demonstration dann vorzeitig für beendet. Begründung: Man sehe keinen Sinn darin, "in einem Polizeikessel durch eine menschenleere Innenstadt" zu marschieren, sagte ein Sprecher.
Nach der offiziellen Auflösung der Veranstaltung kam es zu Ausschreitungen. Demonstranten warfen mit Flaschen und anderen Gegenständen in Richtung der Polizei, die Beamten setzten Schlagstöcke und Wasserwerfer ein. Die Demonstration hatte sich gegen das bis morgen in Hamburg stattfindende Treffen der europäischen Außenminister mit ihren asiatischen Amtskollegen (Asem) sowie den G-8-Gipfel kommende Woche in Heiligendamm gerichtet.
Bereits kurz nach Beginn der Veranstaltung war es zu ersten Rangeleien gekommen. Wegen Angriffen auf Polizisten wurden zunächst zwei Demonstranten festgenommen, eine Person kam in Gewahrsam. Außerdem flogen laut Polizei Knallkörper, Rauchbomben und Farbeier aus einer Gruppe von Demonstranten. Zudem hatten sich einige Teilnehmer des Protestzuges, die dem linken Spektrum zugerechnet werden, mit Tüchern und Kapuzen vermummt.
Im hinteren Teil des Zuges hatten sich Trommelgruppen, Tänzer und Künstler zusammengefunden. Insgesamt blieb es laut Polizei bis zum späten Nachmittag zunächst vergleichsweise ruhig, bis die Stimmung dann nach der Auflösung wieder aggressiver wurde.
Die Polizei schätzte die Zahl der Teilnehmer auf insgesamt 4000. Die Beamten waren mit einem Großaufgebot im Einsatz, um gegen mögliche Randalierer vorgehen zu können. Dazu wurden zusätzliche Einheiten aus anderen Bundesländern in der Hansestadt zusammengezogen. Die Polizei hatte im Vorfeld mit einem der schwersten Einsätze der vergangenen Jahre gerechnet.
Kritik an den starken Sicherheitsvorkehrungen
Demonstranten und Polizei sahen die Proteste gegen das Asem-Treffen als Generalprobe für den G-8-Gipfel in Heiligendamm. Im Streit über die Demonstrationsroute hatten die Organisatoren gestern Abend eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Der Protestzug durfte nicht direkt am Asem-Tagungsort im Hamburger Rathaus vorbeiführen. Demzufolge sollten die Demonstranten maximal 500 Meter an die Konferenzteilnehmer herankommen. Der Sprecher des Bündnisses, Andreas Blechschmidt, kritisierte, dass diese Entfernung weder Sicht- noch Hörweite sei: "Das finden wir absolut versammlungsfeindlich." Zudem bemängelte er die starken Sicherheitsvorkehrungen.
Bereits gestern hatten rund hundert Menschen im Hamburger Stadtteil Altona protestiert. Die Polizei löste die nicht angemeldete Demonstration auf. Nachdem einige Teilnehmer Straßen blockiert und Bauteile auf die Fahrbahn gezogen hatten, wurden 53 Personen in Gewahrsam genommen und drei vorübergehend festgenommen.
Auf der Tagesordnung des Treffens stehen neben dem Klimaschutz unter anderem auch die Lage in Afghanistan, im Irak und im Nahen Osten, ebenso der Atomkonflikt mit Iran, die drohende Weiterverbreitung von Atomwaffen und die Lage auf der koreanischen Halbinsel. Die EU will von den Staaten Asiens mehr Anstrengungen für den Klimaschutz fordern. Außerdem wollen die EU-Außenminister ihre Kritik an der Militärjunta in Birma (Myanmar) bekräftigen und die Aufhebung des Hausarrests von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi fordern, sagten EU-Diplomaten in Brüssel. Birma wird durch Außenminister Nyan Win vertreten.
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Die G-8-Gegner wollen sich vom massiven Polizeiaufgebot in Heiligendamm nicht stoppen lassen. Bei einem letzten Aktionstraining kündigten sie Massenblockaden rund um den Tagungsort an.
Bad Doberan - Die "Kampagne Block-G-8" zeigte in einem Park in Bad Doberan noch einmal, wie mit Mitteln des zivilen Ungehorsams die Straßensperrungen ab 6. Juni ablaufen sollen. Das Training war das letzte von bundesweit mehr als 100 derartigen Aktionen zur Vorbereitung der Aktivisten auf das Gipfeltreffen.
Mehr als 10.000 Teilnehmer erwartet allein die von 124 Organisationen und Gruppen getragene Kampagne Block-G-8 zu den Blockaden. Da auch andere Bündnisse und Organisationen Blockaden planten, werde sich diese Zahl wohl mehr als verdoppeln, sagte Sprecher Martin Schmalzbauer. Die Mobilisierung sei bisher bestens gelungen, und die Stimmung sei prächtig, hieß es.
Genaue Orts- und Zeitangaben für die Blockaden von Straßen rund um den Tagungsort in Heiligendamm wollten die Aktivisten aus taktischen Gründen nicht machen. Es sei aber vorgesehen, gewaltlos zu protestieren, sagte Kampagnen-Sprecherin Lea Voigt. Man hoffe, dass auch die Polizei entsprechend reagiere.
Die geplanten Sammelstellen für Gefangene sowie die Ankündigung, Störer vorbeugend und über mehrere Tage in Gewahrsam nehmen zu wollen, deuteten leider auf ein unrechtmäßiges Eingreifen der Polizei hin, sagte Voigt. Sie verwies auf ein dieser Tage ergangenes Urteil des Landgerichts Lüneburg, wonach derartige Ingewahrsamnahmen unzulässig seien. Auch bei einer verbotenen Versammlung oder Blockade handele es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die tagelanges Festhalten nicht rechtfertige. Die Polizei hatte ein umfangreiches Demonstrationsverbot erlassen, das derzeit allerdings Gegenstand von Gerichtsstreitigkeiten ist.
Das massive Polizeiaufgebot bei einer Demonstration von Globalisierungskritikern in Hamburg hat unterdessen die Diskussion um das Sicherheitskonzept für das Gipfeltreffen in Heiligendamm weiter angeheizt. Grünen-Chefin Claudia Roth kritisierte das Sicherheitskonzept als "absurd" und rief zur Deeskalation auf. Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) verteidigte dagegen die Taktik der Polizei und kündigte an, dass die "Null-Toleranz-Linie gegen Störer konsequent fortgesetzt" werde.
In der Hansestadt hatten gestern zunächst rund 4000 Menschen weitgehend friedlich gegen die Asem-Außenministerkonferenz und den bevorstehenden G-8-Gipfel in Heiligendamm protestiert. Am Abend war es dann im Schanzenviertel zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der autonomen Szene und der Polizei gekommen. Die Polizei nahm 34 Menschen fest, 86 Personen wurden in Gewahrsam genommen.
Roth sagte zu dem TV-Sender N24, die Protestaktion sei als "wandelnder Polizeikessel" in menschenleere Gegenden geleitet worden. Nagel dagegen betonte, dass die polizeiliche Präsenz im Bereich der gewaltbereiten Teilnehmer dazu geführt habe, dass es während der Versammlung selbst zu keinen größeren Krawallen gekommen sei.
Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, verteidigte den Polizeieinsatz und bezeichnete ihn als "geglückt". Mit hohem personellen Aufwand habe die Sicherheit während der Demonstration gewährleistet werden können. Am Montag waren in der Hansestadt mehr als 2800 Beamte aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen im Einsatz.
Der GdP-Chef betonte, dass das "Klima immer vergifteter" werde, je näher der G-8-Gipfel in Heiligendamm in der kommenden Woche rücke. "Wir haben die Situation, dass sich immer mehr Leute zur Gewalt bekennen." Roth forderte die Polizei zur Mäßigung auf. "Das Deeskalationsprinzip heißt, dass man nicht Friedliche und einzelne Gewaltbereite in einen Topf wirft, sondern dass man das Demonstrationsrecht tatsächlich gestattet und tatsächlich zur Geltung bringt", sagte die Grünen-Chefin.
Quelle : www.spiegel.de
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Neuer Zündstoff im Streit um den Klimaschutz: Einem Zeitungsbericht zufolge wollen die USA in der Abschlusserklärung zum G-8-Gipfel eine Abkehr vom Kyoto-Protokoll durchsetzen. Politiker aus Koalition und Opposition forderten Kanzlerin Merkel auf, Druck auf die Amerikaner auszuüben.
München - Beim Streit um das Klimakapitel der G-8-Schlusserklärung gibt es laut einem Zeitungsbericht neuen Konfliktstoff zwischen Deutschland und den USA. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet heute, die USA wollten beim bevorstehenden G-8-Gipfel in Heiligendamm nun eine Passage durchsetzen, die auf eine Abkehr vom bisherigen Kyoto-Protokoll hinauslaufen würde.
"Wir bekennen uns zu einem Prozess (...) um bis Ende 2008 einen Plan für ein neues globales Rahmenwerk zu entwickeln", zitiert die Zeitung aus dem jüngsten Entwurf für das Schlussdokument. Dieses solle die größten Verursacherländer umfassen. Ein solcher Schritt könnte der Zeitung zufolge bedeuten, dass ein Klimaabkommen nicht mehr wie bisher fast alle Länder der Welt umfasse. Zudem wären die Vereinten Nationen in diesem Fall nicht mehr das maßgebliche Forum für internationale Klimaverhandlungen.
Politiker aus Regierung und Opposition forderten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) indes zu einem energischen Auftreten und zu harten Verhandlungen mit den USA über den Klimaschutz auf. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast verlangte, Merkel müsse beim G-8-Gipfel in Heiligendamm notfalls das Scheitern einer gemeinsamen Erklärung in Kauf nehmen.
Notfalls Abschlusserklärung ohne die USA
Künast sagte der "Berliner Zeitung", Merkel dürfe in Sachen Klimaschutz auf keinen Fall vor US-Präsident George Bush kapitulieren. Notfalls müsse es eine G-8-Abschlusserklärung ohne die USA geben. Die Erde dürfe sich bis zum Ende des Jahrhunderts nicht um mehr als zwei Grad erwärmen. "Das ist das Maß aller Dinge für wirksamen Klimaschutz", sagte Künast. Nur wenn die Industrienationen ihre Vorreiterrolle ernst nähmen, ließen sich auch Länder wie Indien oder China einbinden.
Ähnlich wie Künast äußerte sich deren Parteikollege Reinhard Loske. Loske sagte der "Freien Presse", Merkel habe die Chance, als gute G-8-Präsidentin in die Annalen einzugehen. Dabei müsse sie auch riskieren, "dass Washington zeternd am Wegesrand steht". Immerhin sei es auch gelungen, dass Kyoto-Protokoll gegen den Willen der USA in Kraft zu setzen.
Jetzt sei ein zweiter Kraftakt nötig, um die europäische Führungsrolle beim Klimaschutz und der Energiewende zu unterstreichen. Der bis 2012 geltende Kyoto-Prozess brauche dringend eine Anschlussregelung, und dafür werde ein Zeichen aus Heiligendamm erwartet. Faule Kompromisse seien unverantwortlich.
"Schneckentempo beim Klimaschutz"
Die designierte stellvertretende SPD-Chefin Andrea Nahles sagte, sollte es einen Dissens geben, müsse deutlich werden, wer beim Klimaschutz blockiere. Nahles forderte Merkel in der "Passauer Neuen Presse" auf, jetzt Druck auf die USA aufzubauen, um möglichst konkrete Ergebnisse zu erreichen. Die vermeintlich guten und vielfach gelobten persönlichen Beziehungen zwischen Merkel und Bush hätten sich bisher nicht ausgezahlt. "Die USA legen beim Klimaschutz ein Schneckentempo vor", sagte Nahles. Darauf könnten sich die Europäer und die Deutschen nicht einlassen.
Die Staatengemeinschaft dürfe sich nicht zur Geisel der Ölindustrie der USA machen. Zugleich kritisierte Nahles das Vorgehen der deutschen Polizei gegen G-8-Gegner. "Derzeit gerät jeder, der demonstriert oder berechtigte Forderungen erhebt, unter den Generalverdacht, ein militanter Krawallmacher zu sein", sagte sie.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller (SPD), sagte, er sehe im Klima-Streit zwischen Deutschland und den USA im Vorfeld des Gipfels ein Pokerspiel darum, wer die Lasten des Klimaschutzes zu tragen hat. "Das können nur die Regierungschefs selbst beenden", sagte Müller den "Ruhr Nachrichten".
Der Obmann der Unions-Bundestagsfraktion im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags, Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CSU), warnte die Kanzlerin vor einem "windelweichen Kompromissvorschlag". Guttenberg sagte, bei einer Gipfel-Erklärung zum Klimaschutz müsse am Ende deutlich werden, an wem weitere Schritte gescheitert sind. Nur für den Notfall müsse sich Merkel eine "Rückfallposition" bewahren.
CDU-Präsidiumsmitglied Pflüger will harten Kurs
Unterstützung für ihre Ziele im Klimaschutz, den Anstieg der Erderwärmung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen und die CO2-Emissionen bis 2050 um 50 Prozent zu reduzieren, erhielt die Kanzlerin bereits am Dienstag aus der CDU. Präsidiumsmitglied Friedbert Pflüger erklärte im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE, der Kurs der Kanzlerin sei absolut richtig. "Ich kann die Bundesregierung nur ermutigen, hart zu bleiben und an diesen Klimaschutzzielen festzuhalten". Die deutsche Seite müsse alles versuchen, die US-Regierung davon zu überzeugen, auf diese Ziele einzuschwenken.
Unterhalb der Bush-Administration tue sich viel in den USA, "fast schon eine Revolution", so Pflüger weiter: "Früher oder später werden sich diejenigen in den USA durchsetzen, die auf verbindliche Ziele beim Klimaschutz und bei der CO2-Reduzierung setzen". Pflüger äußerte die Hoffnung, dass sich die US-Regierung vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm doch noch bewegt. "Ich kann mich nicht vorstellen, dass es das Interesse von George W. Bush sein kann, am Ende seiner Amtszeit isoliert dazustehen", so das CDU-Präsidiumsmitglied.
Ähnlich wie zuvor Bundesumweltminister Sigmar Gabriel äußerte sich Pflüger auch scharf zu den Konsequenzen eines Scheiterns beim Thema Klimaschutz auf dem G-8-Gipfel. "Es muss klar sein, wer die Verantwortung trägt, wenn es zu keiner Einigung kommt" , so CDU-Politiker Pflüger. Der SPD-Politiker Gabriel hatte über Pfingsten erklärt, wenn die USA wirklich blockieren wollten, "dann muss klar werden, wer dafür die Verantwortung trägt".
CDU-Präsidiumsmitglied Pflüger, der auch Vorsitzender der Unionsfraktion im Berliner Angeordnetenhaus ist, forderte die Bundesregierung zudem auf, bei den laufenden Verhandlungen der Unterhändler vor dem Treffen in Heiligendamm "keine Verwässerung" zuzulassen. Er regte zudem an, auf dem G-8-Gipfel als Gegenstück zur Internationalen Atomenergiebehörde in Wien eine Agentur für regenerative Energie ins Auge zu fassen. Dabei verwies der CDU-Politiker auf Versuche in der Vergangenheit, eine "Internationale Erneuerbare Energie Agentur" (IRENA) zu gründen. Solch eine Organisation, die ihren Sitz in Berlin haben könnte, sollte weltweit die Aktivitäten auf diesem Sektor koordinieren und Lobby für die Einhaltung von Klimaschutzzielen sein, so Pflüger: "Das Potential der erneuerbaren Energien ist noch nicht annähernd ausgeschöpft". Auch könne die Agentur in ein oder zwei Ländern - etwa in Afrika - exemplarisch vor Augen führen, dass eine Versorgung allein aus regenerativen Energiequellen möglich sei, regte Pflüger an.
Quelle : www.spiegel.de
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Röntgengeräte, Sprengstoffspürhunde, Straßensperren: Heiligendamm gleicht seit heute einer riesigen Hochsicherheitszone. Der Ort ist gerüstet für das Treffen der Staats- und Regierungschefs - der Alltag der Einwohner zutiefst verändert.
Heiligendamm - Es ist nur ein kurzes Surren, das Heiligendamm von der Außenwelt trennt. Eine rot-weiß markierte Schranke hebt sich auf der langen Allee, die von Bad Doberan in das Ostseebad führt, auf Höhe der Galopprennbahn aus dem Boden. Der Hubbalken, wie die Polizei die Anlage nennt, riegelt um 7.55 Uhr die Straße ab. Hier soll jetzt niemand mehr durch. Der Weg führt nur noch über die Kontrollstelle.
Heiligendamm ist abgesperrt. Ein isolierter Ortsteil Bad Doberans, eine Hochsicherheitszone, umgeben von einem zwölf Kilometer langen Zaun, bewacht von Tausenden Polizisten, bis einen Tag nach dem Abschluss des G-8-Gipfels am 8. Juni nur mit Berechtigungsausweisen an zwei Kontrollstellen passierbar. Hotelangestellte und Zulieferer dürfen durch und natürlich die rund 280 Einwohner Heiligendamms.
Was sie in den nächsten Tagen erwartet, erleben die ersten gleich an diesem Morgen. Dutzende Einsatzwagen der Polizei rauschen mit Blaulicht in Kolonnen Richtung Heiligendamm, 7500 Beamte sollen heute bereits im Einsatz sein. An der Kontrollstelle ist es wie am Flughafen: Röntgengeräte durchleuchten in einer eigens eingerichteten Leichtbau-Halle das Gepäck, einzeln müssen die Leute durch die Sicherheitsschleusen, Taschen, Uhren und Schlüssel in Plastikboxen auf Laufbänder legen. Zollbeamte stehen bereit, Polizisten lesen die Ausweise in Computer ein. Draußen überprüfen Sicherheitsbeamte Autos, für die es nur mit Sonderausweis Zufahrt gibt: Ein Unterbodenscanner sucht nach Unregelmäßigkeiten, anschließend wird das Wageninnere gefilzt, in Verdachtsfällen kommen Sprengstoffspürhunde zum Einsatz.
Eine Frage der Geduld
Eigentlich soll alles schnell und reibungslos abgewickelt werden, an diesem Vormittag aber stehen die Leute Schlange. Susan Mitmeier schaut auf die Uhr, es ist schon weit nach acht, eigentlich sollte sie längst bei ihrer Arbeit im Hotel Kempinski sein. "Zehn Minuten sollte es dauern, jetzt stehe ich hier schon eine halbe Stunde rum", sagt sie. Ein eigens eingerichteter Shuttle-Bus wird sie später nach Heiligendamm bringen. Es ist alles eine Frage der Geduld, aber Mitmeier hat keine andere Wahl - in den nächsten Tagen führt sie nur dieser Weg zur Arbeit in der Buchhaltungsstelle des Hotels.
Kathrin Henning will diesen ganzen Stress gar nicht erst mitmachen. Sie wohnt zusammen mit Mann, Tochter und Sohn in Heiligendamm. Den Ort wollen sie erst wieder verlassen, wenn alles vorbei ist. Geschäfte gibt es in dem Seebad nicht mehr, deswegen hat die 38-Jährige Großeinkäufe gemacht. Sie arbeitet in den nächsten Tagen von zu Hause, für ihre Kinder Josephin und Johannes wird vorübergehend das Wohnzimmer zum Klassenraum. Die Grundschule in Bad Doberan und das Gymnasium in Buckow haben der Familie angeboten, dass die Kinder bis zum Ende des Gipfels zu Hause lernen können. "Für Johannes hat uns die Grundschule eine Mappe mit dem Unterrichtsstoff geschickt", sagt Henning.
Sie sieht die nächsten Tage sehr entspannt. "Man wusste das alles, wir konnten uns lang genug darauf vorbereiten", sagt Henning. Was sie stört: Das Gejammere über Aufwand und Beeinträchtigungen, die mit dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben größten Industrienationen und Russlands in ihrem Ort verbunden sind. "Wir haben hier neue Straßenbeleuchtung und Bürgersteige bekommen, das hätte es doch sonst nie gegeben", sagt Henning.
Viele denken anders. Die Gegner des Sicherheitsaufwandes für den Gipfel bilden mit 46 Prozent eine ebenso große Gruppe wie die Befürworter - das zeigt eine gestern veröffentlichte Emnid-Umfrage. Und natürlich gibt es die Skeptiker auch in Heiligendamm selbst. Zum Beispiel das Rentnerpaar Franz und Hilde Stollin. Merkel, Bush und die anderen Regierungschefs sollten sich doch besser "auf einem Flugzeugträger treffen", sagt der 69-Jährige. "Dann bräuchten wir auch keinen Zaun."
Immerhin, das Gästezimmer der beiden ist auch während des Treffens der Politiker vermietet. Zwei Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes wohnen bis zum 10. Juni in dem Reihenhaus in der Kühlungsborner Straße, Übernachtung und Frühstück. "Das Bundeskriminalamt übernimmt die Kosten", steht in dem Schreiben, das schon seit Tagen auf dem Wohnzimmertisch der Stollins liegt. "So haben wir wenigstens keinen finanziellen Ausfall", sagt Franz Stollin.
Der Streit um den Aufwand für den Gipfel aber wird weitergehen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht verantwortliche Politiker die scharfen Sicherheitsmaßnahmen verteidigen. Die Gipfelteilnehmer zählten eben zu den am meisten gefährdeten Personen, sagte heute Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier in der ARD. Das Treffen sei das erste in Deutschland nach den Anschlägen vom 11. September 2001. "Insofern sind die Sicherheitsanforderungen wesentlich gestiegen."
Die Polizei ist sogar alarmiert, wenn wie gestern Mittag einige dutzend Globalisierungskritiker in einem Bad Doberaner Park ihre geplanten Blockadeaktionen präsentieren. Die Kampagne "Block G8" ist mit diesem Programm inzwischen durch Dutzende Städte getourt, auch in Bad Doberan will sie der Öffentlichkeit zeigen, wie sie das Treffen der Staats- und Regierungschefs lahmlegen wollen.
Wetterfeste Gipfelgegner
Es regnet in Strömen, Protest kann ungemütlich sein. "Wir sollten das jetzt trotzdem machen", sagt Christoph Kleine, einer der Sprecher des Bündnisses. Also ziehen sich ein paar Aktivisten Kapuzen über den Kopf und Papiermasken mit Sehschlitzen ins Gesicht. Es ist ein bisschen wie Karneval. Sie suchen Schutz unter einem Pavillon, hocken auf dem Boden, haken ihre Arme ineinander, formieren eine Sitzblockade, eine singt "Keiner schiebt uns fort", andere rufen "Haut ab", wenn ihre Kollegen kommen, die jetzt Polizei spielen.
Daneben steht die echte Polizei. Zwei Beamte, der eine mit Funkgerät, seine Kollegin mit Fotokamera. Sie gucken ernst, so als müssten sie ihren Gegner studieren, geben Informationen per Funk weiter und hören zu, wenn sich die Globalisierungskritiker über die Vor- und Nachteile von Sitz- und Stehblockaden austauschen. Nach ein paar Minuten ist die Demonstration zu Ende. "Wir werden uns von keinem Wetter schrecken lassen", sagt Kleine zum Abschluss. Es klingt so, als müsste er seinen Freunden Mut machen. Es klingt so, als könnte der Regen zum härtesten Gegner der 10.000 Blockade-Teilnehmer werden, mit denen "Block G8" rechnet.
Die beiden Polizisten gehen zurück zu ihrem Einsatzwagen. In den nächsten Tagen wird die Zahl der Sicherheitsbeamten weiter erhöht. Am Ende sollen es 16.000 sein.
Quelle : www.spiegel.de
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Heiner Geißler ist seit kurzem Mitglied bei den Globalisierungsgegnern von Attac. Heute trat der frühere CDU-Generalsekretär erstmals an der Seite seiner neuen Weggefährten auf einer Pressekonferenz auf - kämpferisch wie eh und je.
Berlin - Der kleine Raum in der Bundespressekonferenz ist voll gepackt mit Journalisten und Kameras. Heiner Geißler hat gerade über eine gerechtere Welt, über eine "Weltinnenpolitik", über die Börsenumsatz-Steuer, über einen "Welt-Marshall-Plan", über eine weltweite "öko-soziale Marktwirtschaft" geredet. Es ist ein Programm, das einem seiner Nachfolger im Amte des CDU-Generalsekretärs wohl nicht über die Lippen käme.
Dann, fast am Schluss der Fragerunde, sagt Geißler plötzlich: Was Attac vertrete, sei "im Prinzip kompatibel mit dem Grundsatzprogramm der CDU". Geißlers Augen blitzen auf in seinem faltigen, tief gebräunten Gesicht. Er macht eine kleine Pause. "Das wird nur noch nicht erkannt, weder von Ihnen", wendet er sich an die Journalisten und fügt listig hinzu, "noch von wesentlichen Personen in der CDU."
Der Attac-Vertreter Pedram Shahyar lächelt gequält. Von der CDU vereinnahmt zu werden, ist wohl das letzte, was der Sprecher des deutschen Netzwerks erwartet hat. Geißler fasst seinen Arm, beugt sich zu ihm hinüber und sagt, er brauche sich jetzt nicht "beschwert fühlen".
Doch Shahyar ist kaum weniger Medienprofi als der frühere CDU-Generalsekretär. Diplomatisch sagt er: Auf "ethischer Grundlage" unterschieden sich die Ansichten von Attac "nicht von vielen Menschen in der CDU". Etwas anderes sei aber die "konkrete Politik" der Partei, die kritisiere man eben.
Da schweigt Geißler, der in den vergangenen Jahren so oft mit seiner Partei gehadert hat - gerade in den konkreten Dingen wie etwa dem Beschluss auf dem Leipziger Parteitag 2003, die Kopfpauschale einzuführen. Mittlerweile spricht seine Partei nicht mehr so gern über Leipzig und das freut Geißler natürlich. Sein Entschluss, Attac beizutreten, hat viele nicht überrascht, ohne Wirkung ist sein Schritt aber nicht geblieben. Der CDU-Landesvorsitzende von Rheinland-Pfalz, Christian Baldauf, hat seinem Mitglied Heiner Geißler kürzlich empfohlen, den Schritt noch einmal zu "überdenken". Attac sei schließlich ein Netzwerk, "das sich in vielen Punkten gegen die Politik der CDU stellt". Geißler aber hat ihm einen Brief gesandt. Er solle "im eigenen Interesse seine Forderung nicht wiederholen".
Andere in der CDU haben ihr Entsetzen ausgedrückt: Attac, das stehe ja für "Attacke", in was für Kreise er sich da denn begeben habe, erzählt Geißler. Die wüssten wohl nicht, dass Attac eine französische Abkürzung ist, die übersetzt für "Verein für eine Besteuerung von Finanztransaktionen zum Wohle der Bürger" steht. "Politische Ignoranten" nennt er solche Kommentatoren. Wer ihn da so beschimpft hat, verrät er, ganz der erfahrene Politiker, natürlich nicht. Aber soviel sagt er dann doch: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und dessen Frau hätten Verständnis für seine Entscheidung gehabt, Attac beizutreten. Ingeborg Schäuble, sagt er, wisse ja Bescheid über die Dinge als Präsidentin der Welthungerhilfe.
Geißler war einmal Generalsekretär der CDU, ein Reformer in den siebziger und achtziger Jahren. Er hat seine Partei für neue Felder geöffnet: Menschenrechts-, Familien-, Gesellschafts- und Umweltpolitik. Geißler war und ist immer noch ein mediengewandter Kommunikator. Einer, der zum richtigen Zeitpunkt Botschaften zu setzen weiß. Als er Mitte Mai Attac beitrat, wurde das zur Hauptnachrichtenzeit im Fernsehen gemeldet. Sein Auftritt in Berlin, rund eine Woche vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm, ist so gut besucht wie kaum eine Attac-Pressekonferenz zuvor. Geißler ist ein Mann der griffigen Botschaften, er kennt das Geschäft, als er noch die eigene Partei gegen SPD und Grüne positionierte. Jetzt geht es um die Welt. 12,5 Prozent der Menschen weltweit lebten mit einem Einkommen, das über der Hälfte des Durchschnittseinkommens liege, referiert er. Das sei "globale Sozialapartheid in der schlimmsten Form".
Die Pressekonferenz wird zur Abrechnung mit den Neoliberalen. "Wir brauchen keine Entfesselung der Märkte, das ist absolute Ideologie. Wir brauchen eine Welt-Innenpolitk", mahnt Geißler. Er preist das Modell der Sozialen Marktwirtschaft, jener Mischung aus "Ordo-Liberalismus" - "nicht Neo-Liberalismus", wie er spitz für die unkundigen Journalisten hinzufügt - und der "katholischen Soziallehre und evangelischen Sozialethik". Heute aber habe sich die Ökonomie von den nationalen Ordnungen emanzipiert, in denen solche Werte eingebunden gewesen seien. Heute sei die Dividende "verabsolutiert worden".
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, sagt er: Er sei nicht per se gegen die Globalisierung, das sei ja "Unsinn". Aber humaner gestaltet werden müsse sie, da sei er sich mit Attac einig.
Geißler redet sich in Fahrt, je länger die Pressekonferenz dauert. Der 77-Jährige wirkt munterer als mancher, der im Politikbetrieb matt und müde, nach allen Seiten sich absichernd, anzutreffen ist. Geißler ist nur noch Geißler - ganz frei. Der Kommunismus habe das Kapital liquidiert und die Eigentümer eliminiert, das Kapital heutzutage liquidiere die Arbeit und eliminiere die Arbeitnehmer. "Der Kapitalismus ist genauso falsch wie der Kommunismus", sagt Geißler. Die Journalisten schreiben ihre Blöcke voll. Schöne Zitate zuhauf.
Am Ende wird er gefragt, ob er in Heiligendamm mit demonstrieren werde. Geißler ist passionierter Bergsteiger und Kletterer. Er sei da schon "viele Risiken" eingegangen, aber die "nächsten will ich selbst beherrschen". Er wolle keine TV-Bilder, wo die Polizei ihn möglicherweise durchs Gelände schleife oder er bei einer Begegnung mit den Ordnungshütern nicht "ganz korrekt" antworte. Denn, sagt er, "ich kenn mich ja, ich würde mir das nicht gefallen lassen". Er wolle sich einfach nicht "im Gemenge von Rostocker Polizeiführern und Autonomen wiederfinden". "Ich möchte mir meine Autorität bewahren", sagt Geißler. Am Abend ist er dann bei Maybrit llner im ZDF. Als Heiner Geißler, Ex-CDU-General, Neumitglied von Attac.
Quelle : www.spiegel.de
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Das Bundespresseamt verweigert rund 20 Journalisten den Zugang zum G-8-Gipfel. Einem Redakteur der "taz" wurde die Akkreditierung entzogen, obwohl er noch nicht mal einen Strafzettel im Polizeiregister vorzuweisen hat - doch der Verfassungsschutz hatte Einwände.
Berlin - Das Bundespresseamt verweigerte Felix Lee, einem langjährigen Redakteur der Berliner Tageszeitung "taz", überraschend die Arbeits-Akkreditierung für das Pressezentrum des G-8-Gipfels. Zunächst sei die Ablehnung ohne Nennung von Gründen mit Verweis auf eine entsprechende Empfehlung des Bundeskriminalamts (BKA) erfolgt, sagt der Journalist zu SPIEGEL ONLINE. Auf Anfrage habe man ihn weiter an das Berliner Landeskriminalamt (LKA) verwiesen. Aber auch dort sei man überrascht gewesen. Das LKA habe schließlich erklärt, der Verfassungsschutz habe Einwände gegen die Zulassung des Journalisten geltend gemacht, sagt Lee.
Lee ist bei der "taz" für Rechts- und Linksextremismus sowie soziale Bewegungen zuständig. In den vergangenen Wochen hatte er verstärkt über den G-8-Gipfel berichtet.
Das LKA habe im Vorfeld des Gipfels zweimal Erkundigungen über ihn eingeholt, sagt Lee. Beide Male sei aber positiv über eine Akkreditierung beschieden worden: "Ich habe schließlich noch nicht mal einen Strafzettel vorzuweisen."
Die Zeitung hat dem Bundespresseamt laut "taz"-Vizechefredakteur Reiner Metzger nun eine Frist bis morgen Mittag gestellt. Sollte bis dahin keine Erlaubnis für die Zulassung des Journalisten zum internationalen Pressezentrum vorliegen, werde die Zeitung "auf jeden Fall" eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen.
Metzger weiß noch von drei weiteren Fällen, in denen Journalisten keine Zulassung erhielten für das Pressezentrum in Kühlungsborn, das etwa acht Kilometer vom Tagungsort Heiligendamm entfernt liegt. Dabei handele es sich um einen freien Kameramann, eine freie Fotografin und einen polnischen Journalisten.
Bundespresseamt spricht von rund 20 abgelehnten Anträgen
Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) berichtet von Fällen, in denen Presse-Anmeldungen für den G-8-Gipfel zurückgenommen wurden. Mehreren Kollegen seien erteilte Akkreditierungen wieder aberkannt worden. Betroffen seien vornehmlich Medienvertreter, die vor dem Gipfel über Durchsuchungen und Repressionen gegen G-8-Kritiker berichtet hätten. Das Bundespresseamt erkläre die Rücknahme mit Empfehlungen des Bundeskriminalamtes - aber "auf welchen Erkenntnissen oder welchen Grundlagen diese Empfehlung beruht, war bisher nicht zu erfahren". Für nähere Informationen zu den Gründen der Ablehnung solle man sich direkt an den Datenschutzbeauftragten des BKA wenden. Dieser hat sich laut DJU aber als nicht zuständig erklärt und verweist an das LKA Hamburg.
Die DJU ist empört: "Wir betrachten diese Vorgehensweise als absolut unzulässigen Versuch der Beeinträchtigung der freien Berichterstattung vom G-8-Gipfel und als Maßnahme der Einschüchterung, die wachsame kritische Berichterstattung verhindern soll." Der Verband verlangt die sofortige Wieder-Akkreditierung der Journalisten. Außerdem fordert er Aufklärung über die Grundlagen der Empfehlungen und ihrer Quellen sowie Informationen darüber, welche Angaben über Journalisten gesammelt werden - und wann diese bei Akkreditierungen eine Rolle spielen.
Das Bundespresseamt (BPA) weist alle Vorwürfe "nachdrücklich zurück". Einem Regierungssprecher zufolge wurden etwa 20 von 4700 Anträgen auf Akkreditierung abgelehnt. Bei Veranstaltungen dieser Art könnten Journalisten nicht ohne Sicherheitskontrollen Zugang gewährt werden. Das BPA habe das übliche Akkreditierungsverfahren angewandt, das bei allen Presseveranstaltungen der Bundesregierung gelte. Wie bei der Fußball-WM 2006 und anderen Großveranstaltungen sei damit eine Sicherheitsüberprüfung verbunden. Diese werde im Einverständnis mit den Journalisten durchgeführt. "Nur wenn eine entsprechende Empfehlung der Sicherheitsbehörden vorliegt, wird keine Akkreditierung ausgestellt", sagte der Sprecher.
Quelle : www.spiegel.de
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Wenn über die Berichterstattung von Journalisten vorab vom Verfassungs'schutz' entschieden wird, ist das Grundrecht der Pressefreiheit am Ende.
Der Verfassungs'schutz' zerstört die Verfassung. Wer könnte das besser...
Mir scheint, unsere Kanzler-Darstellerin folgt in Allem ihrem liebsten Freund Putin >:(
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Globalisierungsgegner müssen dem Ostseebad Heiligendamm beim G-8-Gipfeltreffen fernbleiben. Das teilte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald mit. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
Greifswald - Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald bestätigte das allgemeine Versammlungsverbot um Heiligendamm. Damit hob das Gericht eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom vergangenen Freitag teilweise auf. Das Verfahren hatte ein Bündnis von Gegnern der Konferenz beantragt, das für den 7. Juni einen Sternmarsch nach Heiligendamm geplant hat.
Demonstrationen auf der Bundesstraße 105 sind jedoch laut der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts erlaubt. Diese Bundesstraße verläuft etwa fünf Kilometer von Heiligendamm entfernt.
Die Polizei in Rostock will über eine so genannte Allgemeinverfügung vom 30. Mai bis zum 8. Juni in einer 200-Meter-Zone vor dem Sicherheitszaun um den G-8-Tagungsort öffentliche Versammlungen verbieten. Während des Treffens sollte die Sperrzone auf bis zu sechs Kilometer rund um den Zaun erweitert werden. Der zwölf Kilometer lange Sicherheitszaun umgibt das Seebad Heiligendamm bereits seit Wochen. Auch rund um den Flughafen Rostock-Laage, auf dem die Maschinen mit den G-8-Staats- und Regierungschefs landen und wieder abfliegen werden, sind für die Zeit vom 2. bis 8. Juni Versammlungen untersagt worden.
Konkret gilt die Gerichtsentscheidung für eine für den 7. Juni 2007 in Form eines Sternmarsches geplante Versammlung, deren Route unter anderem durch die Versammlungsverbotszonen bis vor das Tagungshotel führen sollte. Damit wurde eine teilweise anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 25. Mai geändert.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts während des G8-Gipfels in Heiligendamm in den festgelegten Zonen rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kann nicht angefochten werden.
Quelle : www.spiegel.de
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Wenn über die Berichterstattung von Journalisten vorab vom Verfassungs'schutz' entschieden wird, ist das Grundrecht der Pressefreiheit am Ende
Und die Gewaltenteilung funktioniert dermaßen gut....
Mir scheint, unsere Kanzler-Darstellerin folgt in Allem ihrem liebsten Freund Putin
Russland ist auch ein echtes Vorbild einer Bananenrepublik. Daß unsere da neidisch schauen ist durchaus zu verstehen. Nirgendswo sonst können sich eine Handvoll Leute so ungeniert an den Resourcen des Landes bedienen und haben sogar Rückendeckung von Armee und Geheimdienst. Die Russen können einem eigentlich echt leid tun. Zuerst grausame Herrscher dann eine als Sozialismus getarnte Diktatur um danach von einer Mafiastruktur abgelöst zu werden. Danke Boris der sein Land versoffen hat.
Aber der arme Georg II kann einem auch echt leid tun. bekommt der arme Mann daheim ja auch nix zu essen und muß sich von dem Merkel zum essen einladen lassen. Naja für so arme Leute haben wir natürlich immer ein paar Millionen übrig. Hungerleidenden soll man ja bekanntlich helfen.
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G-8-Demonstranten wollen beim Bundesverfassungsgericht dafür sorgen, dass beim Gipfel in Heiligendamm doch noch protestiert werden kann. Nach dem von Richtern verhängten Demo-Verbot sprachen sie von einem "schwarzen Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland".
Greifswald - Gegen das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot in und um Heiligendamm wollen die Organisatoren eines geplanten Sternmarsches Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Das teilte das sogenannte Sternmarsch-Bündnis mit. Die Rechtsanwältin des Bündnisses, Ulrike Donat, sprach "von einem schwarzen Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit".
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hatte das Demonstrationsverbot in zweiter Instanz bestätigt und damit ein teilweise anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgehoben. Nach Ansicht des OVG verstößt das umfassende Demonstrationsverbot nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Den Globalisierungsgegnern, die ursprünglich am kommenden Donnerstag auf sechs Routen bis in den G-8-Tagungsort Heiligendamm marschieren wollten, sei es zuzumuten, auf einer fünf Kilometer entfernten Bundesstraße ihren Protest zum Ausdruck zu bringen.
Die Demonstranten sind entsetzt. Das Gericht habe die Bestätigung des Verbots unter anderem mit der bloßen Befürchtung begründet, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu "fremden Staaten" könnten durch Versammlungen belastet und Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter als "unfreundlicher Akt" empfunden werden, sagte Anwältin Donat.
"Dies ist ein schwerer Rückschlag für den friedlichen Protest im G8- Umfeld und ein schwarzer Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland", sagte Carsten Gericke, ebenfalls Anwalt der Sternmarsch-Organisatoren, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Mit dem Urteil erfahre der Konflikt zwischen Demonstranten und Polizei eine weitere Zuspitzung.
Berlins Innensenator Ehrhart Körting kritisierte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern indirekt. Es sei fraglich, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel tatsächlich einen kilometerweiten Abstand von den Demonstranten brauche. "Das hat sie wirklich nicht nötig", sagte Körting heute zum Auftakt des zweiten Tages der Innenministerkonferenz in Berlin. Das Thema werde auf der Konferenz sicherlich noch eine Rolle spielen, erklärte der SPD-Politiker, der Vorsitzender der Tagung ist. "Ich bin sicher, das wird noch mal vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden", sagte Körting. Es stehe ihm aber nicht zu, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu kommentieren.
Er erwarte einen friedlichen Verlauf der Demonstrationen, befürchte aber, dass die Sicherheitsvorkehrungen in Heiligendamm zu sehr zu Lasten des Grundrechts auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit gehen.
Quelle : www.spiegel.de
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Ein "taz"-Reporter darf nun doch rein - rund 20 andere müssen draußen bleiben. Die Bundesregierung verweigert trotz Empörung über "russische Verhältnisse" beim G-8-Gipfel Journalisten die Zulassung für Heiligendamm. Mehrere leiten jetzt rechtliche Schritte ein.
Berlin - Der Regierungssprecher verlas den vollen Terminkalender der Kanzlerin für die nächsten Tage - und dann hatten die Journalisten in der Bundespressekonferenz für 45 Minuten Fragen nur zu einem Thema: die abgelehnten Akkreditierungen von rund zwei Dutzend Journalisten für den G-8-Gipfel kommende Woche in Heiligendamm.
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm verwahrte sich dabei gegen Unterstellungen, man wolle kritische Berichterstatter von dem unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfindenden Ereignis fernhalten. Im Gegenteil: Der Bundesregierung liege daran, dass "eine kritische Berichterstattung möglich ist". Denn: "Dies ist das Salz der Demokratie", so Wilhelm. Die große Mehrheit der Journalisten und Medienvertreter hätten eine Zulassung für die Gipfel-Berichterstattung erhalten.
Aber eben nicht alle: Für Aufregung hatte tags zuvor vor allem die Meldung der linksalternativen "taz" gesorgt, dass ihrem G-8-Berichterstatter Felix Lee die Akkreditierung wieder entzogen worden war. Noch während die Bundespressekonferenz lief, war dem Redakteur allerdings vom Bundesamt für Verfassungsschutz bedeutet worden (mehr...), sie werde in Absprache mit dem Bundespresseamt (BPA) wieder erteilt. Auch Wilhelm deutete dies an.
Nach Darstellung Wilhelms und des Sprechers des Bundesinnenministeriums, Matthias Wolf, laufen die Überprüfungen für den G-8-Gipfel für alle Personen in der Sicherheitszone nach einem standardisierten Verfahren ab. Danach ist das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Bündelung der Informationen beauftragt, die von den Sicherheitsbehörden über die Betreffenden geliefert werden.
Das BKA sagt "Ja" oder "Nein"
Das BKA gibt diese Einschätzung im Falle von Medienvertretern - Journalisten, Fotografen, Technikern - an das Bundespresseamt weiter. Die Meldung des BKA sei eine "Ja/Nein"- oder auch "Schwarz/Weiß"- Einschätzung, so Wolf: Die konkreten Informationen, die zur Einschätzung geführt hätten, verblieben bei den betreffenden Sicherheitsbehörden.
Für Unmut sorgte unter den Journalisten der Umstand, dass möglicherweise aufgrund von nicht näher bekannten Hinweisen eines Landesamtes für Verfassungsschutz oder des Bundesamtes ein Journalist nicht zugelassen wird. Ob sich das BPA selbst um eine zusätzliche inhaltliche Aufklärung bemühe, wurde Wilhelm gefragt. Der Regierungssprecher, der auch Chef des Bundespresseamtes ist, räumte ein, ihm sei bei einer Ablehnung durch das BKA im Einzelnen nicht nachvollziehbar, welche Umstände zur Einschätzung über einen Medienvertreter geführt hätten.
Das BPA könne aber schon aus rechtlichen Gründen nicht selbst nachforschen. Die Maßstäbe und Intensität der Überprüfung sei Sache der Sicherheitsbehörden. Seinem Amt verbleibe nur eine "eingeschränkte Überprüfung" des Vorgangs, sobald das BKA seine Einschätzung abgegeben habe. Wenn es aber zusätzliche eigene Erkenntnisse gebe, sei es möglich, dass das BPA in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden zu einer anderen Entscheidung komme. Wilhelm betonte, es sei ein "schmaler Grad" für das BPA, von einer "Stellungnahme der Sicherheitsbehörden abzuweichen".
4700 Akkreditierungsanfragen
Der Regierungssprecher sprach von einem Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf freie Berichterstattung einerseits und den Sicherheitsbedürfnissen des Staates wie bei Großereignissen wie dem G-8-Gipfel in Heiligendamm. Da der Beruf des Journalisten rechtlich in der Bundesrepublik nicht geschützt sei, sei es theoretisch auch möglich, dass jemand unter dieser Bezeichnung arbeite, ohne dass er einer "verfestigten journalistischen Tätigkeit" nachgehe.
Der Sprecher des Innenministeriums erklärte, die Erkenntnisse über Personen würden von der jeweiligen Sicherheitsbehörde "gewichtet". Dies sei "auch ein Stück weit eine Ermessensfrage". Wolf sprach von einem bislang erfolgreichen Verfahren. Insgesamt seien über 7.000 Personen in den Bereichen Service und Medien für den Gipfel überprüft worden. Dies bitte er in Relation zu setzen zu den wenigen Ablehnungen. Rund 4.700 Anfragen hätte es allein bei den Medien gegeben.
Die Namen der meisten der gut 20 betroffenen Journalisten und Techniker sind noch unbekannt. Denen, deren Namen öffentlich wurden, widerfuhr jedoch in etwa dasselbe wie "taz"-Mann Lee: Sie wurden zunächst zugelassen, dann wurde die Akkreditierung wieder entzogen:
* So erging es der Hamburger Fotografin Marily Stroux, die seit vielen Jahren für die "taz", aber auch für den SPIEGEL tätig ist. Eine Erklärung konnte ihr bisher keine Behörde geben, weder das BKA, noch das Landeskriminalamt. Stroux hat nun rechtliche Schritte eingeleitet: Bereits gestern stellte sie in Berlin einen Eilantrag auf Zulassung. Das Ergebnis war ihr am Freitagnachmittag aber noch nicht bekannt, sagte sie SPIEGEL ONLINE.
* Mit Jutta Sundermann traf es unterdessen ein bekanntes Mitglied der globalisierungskritischen Szene: Sie ist zweite Pressesprecherin von Attac. "Am 24. Mai erhielt ich meine Akkreditierung, Anfang der Woche wurde sie zurückgezogen", sagte sie SPIEGEL ONLINE. Sie habe die gleiche Auskunft erhalten wie Lee: Nicht das BKA, sondern der Verfassungsschutz habe mit ihr ein Problem. Sundermann sagt, sie sei seit 15 Jahren "in der Bewegung aktiv", unter anderem bei Aktionen gegen Atomtransporte. Sie ist außerdem Attac-Mitglied der ersten Stunde. Das alleine kann aber wohl kaum der Grund für die Aussperrung sein, denn die erste Pressesprecherin von Attac erhielt ihre Akkreditierung problemlos.
* Kamil Majchrzak, Redakteur der polnischen Ausgabe der "Le Monde Diplomatique" und Autor des "Neuen Deutschland", sucht nach Angaben des "Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein" (RAV) wie auch Stroux den Rechtsweg: "Mittlerweile hat Majchrzak Widerspruch eingereicht. Da in der Akkreditierungsstelle in Kühlungsborn eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs nicht anerkannt wird, reicht der Anwalt des Journalisten nun Klage beim Verwaltungsgericht ein", teilte der RAV am Freitag mit.
* Der Berliner Fotograf Hermann Bach vom Umbruch-Bildarchiv sagte SPIEGEL ONLINE, er habe ebenfalls Einspruch eingelegt, und werde in jedem Fall nach Heiligendamm fahren.
* Andreas Siegmund-Schultze, Autor der linken Tageszeitung "junge welt", sagte SPIEGEL ONLINE, er werde keine rechtlichen Schritte einleiten, sei jetzt aber gespannt, ob die Ablehnungen aufs Neue überprüft würden.
Bis zum Freitagnachmittag hatten sich bei den Journalistenverbänden dju, DJV und dem Verein der Ausländischen Presse in Deutschland noch keine weiteren Betroffenen gemeldet.
Bei SPD, Grünen und Linkspartei stießen die Ablehnungen auf heftige Kritik. Fritz Rudolf Körper, Vizefraktionschef der SPD im Bundestag und ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, erklärte gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Ganz spontan sage ich: das ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Er liegt aber auf der gesamten Linie der überzogenen Sicherheitsvorkehrungen, die ich für genauso bedauerlich halte." Man könne den Eindruck gewinnen, "dass diejenigen bestraft werden sollen, die vielleicht ein bisschen kritischer berichten - ein unmöglicher Zustand."
Bodo Ramelow von der Linkspartei sprach sogar von "russischen Verhältnissen": "Die mediale Berichterstattung ist nicht gewährleistet, wenn da so selektiert wird", sagte er SPIEGEL ONLINE.
Claudia Roth, Parteichefin der Grünen, nannte die Ablehnungen einen "drastischenr Eingriff in die Grundrechte". In einer Pressemitteilung erklärte sie: "Jetzt soll offensichtlich auch nur das gesagt werden, was den G-8-Veranstaltern genehm ist."
Der CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sah die Angelegenheit gelassener: "Die Zahl der Nicht-Akkreditierten spricht doch für sich, das ist nur ein Bruchteil", erklärte im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Er gehe davon aus, "dass es dafür triftige Gründe gibt und das sorgfältig geprüft wurde".
Quelle : www.spiegel.de
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Peinliche Niederlage für die Bundesregierung: Eine Fotografin hat ihre Akkreditierung zum G-8-Gipfel eingeklagt. Die Richter erteilten den Behörden eine Lektion in Sachen ungerechtfertigter Beschneidung von Grundrechten - jetzt können auch andere ausgesperrte Journalisten hoffen.
Berlin/Hamburg - Beim "taz"-Redakteur Felix Lee hatte sich die Regierung heute noch selbst korrigiert und ihm eine Zulassung zum Berichten über den G-8-Gipfel erteilt. Jetzt hat sich auch Marily Stroux durchgesetzt - für die freie Fotografin aus Hamburg war die Sache allerdings deutlich komplizierter.
Nachdem Stroux eine kurze einsilbige Mail mit der Ablehnung vom Bundespresseamt bekommen hatte, stellte sie bereits am gestrigen Donnerstag mit ihren Anwälten beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag auf die Ausstellung einer Akkreditierung. Heute nun wurde ihrem Antrag stattgegeben - mit einer für das Bundespresseamt peinlichen Lektion in Sachen Grundrechtebeschneidung.
"Auf Empfehlung des BKA" eine Akkreditierung zu entziehen, so wie es das Bundespresseamt tat, ist viel zu unkonkret und verletze die Antragstellerin gleich in mehreren ihrer Grundrechte - und zwar in ihrer Pressefreiheit und der Berufsausübungsfreiheit. Außerdem breche die Ablehnung den Gleichbehandlungsgrundsatz, nach dem grundsätzlich jeder Journalist akkreditiert werden kann, wenn dem nicht konkrete Sicherheitsbedenken entgegenstehen.
Diese Sicherheitsbedenken, so teilte das Bundespresseamt Marily Stroux mit, könne sie direkt beim Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamts (BKA) erfragen. Stroux versuchte das auch. Das BKA verwies sie aber an das Hamburger Landeskriminalamt. Dort war kein Datenschutzbeauftragter auszumachen, sie wurde an die Innenbehörde verwiesen. "Die Innenbehörde teilte ihr mit, eine Anfrage könne Wochen dauern", so Stroux' Anwältin Gabriele Heinecke. Ihre Mandantin sei "ein Objekt staatlichen Handelns geworden", so Heinecke, die das Urteil "vernichtend" nennt.
Die Antragsgegnerin von Marily Stroux, niemand Geringeres als die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundespresseamt, hat nun die Verfahrenskosten in Höhe von 2500 Euro zu tragen.
Bundesregierung wehrt sich gegen Aussperrungsvorwurf
Das Urteil bringt die Bundesregierung in Erklärungsnöte und zieht möglicherweise eine ganze Reihe von Korrekturen des Akkreditierungsverfahrens nach sich. Denn insgesamt wurde bislang rund zwei Dutzend Journalisten die Möglichkeit der direkten Berichterstattung vom G-8-Gipfel verweigert.
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm hatte sich heute gegen Unterstellungen verwahrt, man wolle kritische Berichterstatter von dem unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfindenden Ereignis fernhalten. Im Gegenteil: Der Bundesregierung liege daran, dass "eine kritische Berichterstattung möglich ist". Die große Mehrheit der Journalisten und Medienvertreter hätten eine Zulassung für die Gipfel-Berichterstattung erhalten.
Aber eben nicht alle: Am Donnerstag war bekannt geworden, dass dem Journalisten Felix Lee, G-8-Berichterstatter der linksalternativen "taz", die zunächst erteilte Akkreditierung wieder entzogen worden war. Heute dann folgte die erneute Rolle rückwärts: Lee wird seine Akkreditierung bekommen.
4700 Medienanfragen
Laut Bundesregierung laufen die Überprüfungen für den G-8-Gipfel für alle Personen in der Sicherheitszone nach einem standardisierten Verfahren ab. Danach ist das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Bündelung der Informationen beauftragt, die von den Sicherheitsbehörden über die Betreffenden geliefert werden. Das BKA gibt diese Einschätzung im Falle von Medienvertretern an das Bundespresseamt weiter.
Die Meldung des BKA sei eine "Ja/Nein"- oder auch "Schwarz/Weiß"-Einschätzung, sagte ein Sprecher des Innenministeriums heute: Die konkreten Informationen, die zur Einschätzung geführt hätten, verblieben bei den betreffenden Sicherheitsbehörden, etwa bei den Verfassungsschützern. Die Gründe, eine Akkreditierung zu verweigern, seien so auch für die Bundesregierung nicht immer nachvollziehbar, musste deren Sprecher Wilhelm heute einräumen. Eigenen Nachforschungen des Bundespresseamts seien aber schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Der Sprecher des Innenministeriums sprach mit Blick auf den Akkreditierungsprozess von einem bislang erfolgreichen Verfahren. Insgesamt seien über 7000 Personen in den Bereichen Service und Medien für den Gipfel überprüft worden. Dies bitte er in Relation zu setzen zu den wenigen Ablehnungen. Rund 4700 Anfragen hätte es allein bei den Medien gegeben.
Die Namen der meisten der gut 20 betroffenen Journalisten und Techniker sind noch unbekannt. Denen, deren Namen öffentlich wurden, widerfuhr jedoch in etwa dasselbe wie "taz"-Mann Lee: Sie wurden zunächst zugelassen, dann wurde die Akkreditierung wieder entzogen. Neben Marily Stroux, die sich nun erfolgreich eingeklagt hat, geht es um folgende Journalisten:
* Mit Jutta Sundermann traf es unterdessen ein bekanntes Mitglied der globalisierungskritischen Szene: Sie ist zweite Pressesprecherin von Attac. "Am 24. Mai erhielt ich meine Akkreditierung, Anfang der Woche wurde sie zurückgezogen", sagte sie SPIEGEL ONLINE. Sie habe die gleiche Auskunft erhalten wie Lee: Nicht das BKA, sondern der Verfassungsschutz habe mit ihr ein Problem. Sundermann sagt, sie sei seit 15 Jahren "in der Bewegung aktiv", unter anderem bei Aktionen gegen Atomtransporte. Sie ist außerdem Attac-Mitglied der ersten Stunde. Das alleine kann aber wohl kaum der Grund für die Aussperrung sein, denn die erste Pressesprecherin von Attac erhielt ihre Akkreditierung problemlos.
* Kamil Majchrzak, Redakteur der polnischen Ausgabe der "Le Monde Diplomatique" und Autor des "Neuen Deutschland", sucht nach Angaben des "Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein" (RAV) wie auch Stroux den Rechtsweg: "Mittlerweile hat Majchrzak Widerspruch eingereicht. Da in der Akkreditierungsstelle in Kühlungsborn eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs nicht anerkannt wird, reicht der Anwalt des Journalisten nun Klage beim Verwaltungsgericht ein", teilte der RAV am Freitag mit.
* Der Berliner Fotograf Hermann Bach vom Umbruch-Bildarchiv sagte SPIEGEL ONLINE, er habe ebenfalls Einspruch eingelegt und werde in jedem Fall nach Heiligendamm fahren.
* Andreas Siegmund-Schultze, Autor der linken Tageszeitung "junge welt", sagte SPIEGEL ONLINE, er werde keine rechtlichen Schritte einleiten, sei jetzt aber gespannt, ob die Ablehnungen aufs Neue überprüft würden. Er ist der einzige, der nie eine Akkreditierung, sondern gleich eine Absage erhielt.
Bis zum Freitagnachmittag hatten sich bei den Journalistenverbänden dju, DJV und dem Verein der Ausländischen Presse in Deutschland noch keine weiteren Betroffenen gemeldet.
Bei SPD, Grünen und Linkspartei stießen die Ablehnungen auf heftige Kritik. Fritz Rudolf Körper, Vizefraktionschef der SPD im Bundestag und ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, sprach gegenüber SPIEGEL ONLINE von einem "ungeheuerlichen Vorgang", der auf der Linie "der überzogenen Sicherheitsvorkehrungen" liege. Bodo Ramelow von der Linkspartei witterte "russische Verhältnisse", Claudia Roth, Parteichefin der Grünen, nannte die Ablehnungen einen "drastischen Eingriff in die Grundrechte".
Nur CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sah die Angelegenheit gelassener: "Die Zahl der Nicht-Akkreditierten spricht doch für sich, das ist nur ein Bruchteil", erklärte er im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" forderte Bosbach allerdings Klarheit über eben jene Gründe. "Es kann nicht sein, dass man sagt: Der darf und der darf nicht, aber wir sagen nicht, warum."
Quelle : www.spiegel.de
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Unterstützung aus den Reihen der Polizei für die Globalisierungsgegner: Kurz vor Beginn der großen Anti-G-8-Demonstration in Rostock kritisiert die Polizeigewerkschaft das von den USA vorgegebene Sicherheitskonzept. Die Amerikaner würden sich massiv in die Planungen der Deutschen einmischen, die Beamten könnten nicht frei handeln.
Stuttgart - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Vorgaben der USA zum Schutz von Präsident George W. Bush in Heiligendamm kritisiert. "Das US-Maß an Sicherheitsanforderungen ist schwierig zu erfüllen", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg den "Stuttgarter Nachrichten". "Wir sind nicht frei in unseren Handlungsweisen." Er bedauere, "dass hier Fronten entstehen, dass die deutsche Öffentlichkeit den Eindruck gewinnt, Polizisten und Demonstranten seien Gegner", sagte Freiberg.
Das Sicherheitskonzept für den G-8-Gipfel ist in Deutschland heftig umstritten. So tobt ein juristischer Streit darum, wie weit sich Demonstranten dem Sicherheitszaun um Heiligendamm nähern dürfen. Darüber hinaus gibt es massive Proteste, weil einzelne Journalisten für das Pressezentrum in Heiligendamm keine Akkreditierung erhielten.
Der Gewerkschaftsvorsitzende forderte die Politik auf, "sich nicht hinter Gerichtsbeschlüssen zur Einschränkung des Demonstrationsrechts verstecken". Statt die Polizei die Folgen "ausbaden" zu lassen, müsse die Politik diese Maßnahmen erklären und die Bürger überzeugen. Zu den Auflagen für Protestkundgebungen gegen den G-8-Gipfel sagte Freiberg: "Es ist mir eine Herzensangelegenheit, dass Menschen demonstrieren dürfen, dass der Protest deutlich sichtbar ist. Das ist wichtig für unsere Demokratie." Wenn aber die Einsatzführung am Ort demonstrationsfreie Zonen vorschlage, dann nur deshalb, "weil sie anders die Sicherheit nicht gewährleisten kann".
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigt den Zaun zur Sicherung des G8-Gipfels in Heiligendamm. "Soll ein solcher Gipfel nicht auf der Zugspitze stattfinden, muss der ungestörte Ablauf durch einen Zaun gewährleistet werden", sagte Schäuble der "Berliner Zeitung". Die Entscheidung habe die damalige rot-grüne Bundesregierung gefällt. "Wir haben das nochmal geprüft und für richtig befunden", sagte der Minister.
In der Hannoveraner "Neuen Presse" übte Gewerkschaftschef Freiberg scharfe Kritik am früheren CDU-Generalsekretär Heiner Geißler. Dieser ist mittlerweile dem globalisierungskritischen Bündnis Attac beigetreten und hatte die Polizeikräfte in Heiligendamm mit der DDR-Staatssicherheit verglichen. Es sei unglaublich und unverantwortlich, was Geißler sich erlaube, sagte Freiberg. Geißler trage damit zur Verschärfung der Situation bei. "Ich kann das nur seinem Alter zuschreiben", fügte Freiberg hinzu. Der Vergleich des 77-Jährigen sei ohne Bezug zur Realität. Im Gegensatz zu Stasi-Methoden lasse sich das Vorgehen der Polizei für jeden mit rechtsstaatlichen Mitteln überprüfen.
Auch die Union kritisiert die Akkreditierungspraxis
Geißler hatte zuvor in einem Fernsehinterview Kritik am Demonstrationsverbot beim G-8-Gipfel geübt und gesagt: "Die deutsche Einheit wäre nie zustande gekommen, wenn die Stasi-Leute die Demonstranten in Ost-Berlin, in Leipzig und in Dresden überall so eingeschüchtert und behindert hätten, wie das heute mit den Demonstranten vor Heiligendamm passiert."
Unterdessen werden die Vorwürfe gegen die Akkreditierungspraxis für Journalisten immer lauter. Nach dem vorübergehenden Ausschluss eines Redakteurs der "taz" vom G-8-Gipfel haben Politiker aus Union, SPD und FDP das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und des Bundespresseamts kritisiert. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Die Akkreditierungskriterien müssen klar und nachvollziehbar sein. Es kann nicht sein, dass man sagt: Der darf und der darf nicht, aber wir sagen nicht, warum."
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte dem Blatt, es entstehe eine "kafkaeske und eines Rechtsstaates unwürdige Situation", wenn Journalisten ohne nachvollziehbare Begründung von der Berichterstattung ausgeschlossen würden. Seine FDP-Kollegin Gisela Piltz sagte der "Berliner Zeitung": "Es drängt sich der Eindruck auf, dass es nach der Demonstrationsfreiheit nun der Pressefreiheit an den Kragen gehen sollte." Piltz forderte, gesetzliche Grundlagen für Akkreditierungsverfahren zu schaffen. Sie müssten "ein transparentes und erforderlichenfalls auch gerichtlich überprüfbares Verfahren garantieren".
Großdemonstration in Rostock
In Rostock laufen derweil die letzten Vorbereitungen für die erste Großdemonstration gegen den G-8-Gipfel - bisher ohne Zwischenfälle. In der Stadt sei alles friedlich, sagte ein Polizeisprecher heute Morgen. Auch am sogenannten Bombodrom in Nordbrandenburg sei es völlig ruhig. Am Rand des rund 14.000 Hektar großen Truppenübungsplatzes hatten sich am Freitag etwa 300 Globalisierungskritiker versammelt, um gegen die nach ihrer Auffassung "kriegsfördernde Politik" der G8 zu demonstrieren.
In Rostock wollen Globalisierungskritiker, Umweltschützer und Friedensaktivisten heute um zehn Uhr auf einer Großdemonstration gegen die Politik der sieben führenden Industrienationen und Russlands protestieren. Die Veranstalter erwarten vier Tage vor Beginn des Gipfels 50.000 bis 100.000 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Polizei bietet 13.000 Beamte auf, um Ausschreitungen zu verhindern.
Zur offiziellen Auftaktkundgebung der Proteste gegen den G-8-Gipfel waren am Freitagabend in Rostock nur einige Dutzend statt der angemeldeten 20.000 Menschen gekommen. Nach Angaben des Organisators des G-8-Bündnisses Rostock, Monty Schädel, nahmen etwa 50 Personen an der Kundgebung unter dem Motto "Eine andere Welt ist möglich" teil, die Polizei sprach von 20.
Quelle : www.spiegel.de
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Enttäuschung bei den Gipfelgegnern, Verwunderung bei Polizei und Politik: Statt wie erwartet 100.000 Demonstranten erschien in Rostock höchstens ein Drittel davon. Die in Schwerin geplante Neonazi-Demo blieb verboten, die Rechten trafen sich daraufhin an mehreren Orten unangemeldet.
Rostock/Schwerin - Damit hatte wohl kaum jemand gerechnet. Nach all den Vorbereitungen und Berichten über die G-8-Kritiker war für heute mit einem riesigen Protest gegen die Globalisierung in Rostock gerechnet worden. 100.000 Teilnehmer erwarteten die Veranstalter - auch die Behörden hielten die Zahl für realistisch. Und dann heute das: Nur rund 30.000 Menschen zog es zur zentralen Anti-G-8-Kundgebung nach Rostock.
Zwei Demonstrationszüge ziehen seit dem Mittag gegen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrieländer und Russlands im Ostseebad Heiligendamm durch die Stadt. An dem einen nehmen nach Informationen von SPIEGEL ONLINE rund 20.000 Menschen teil, an dem anderen etwa 10.000. Beide wollen sich später treffen. Der Einsatzleiter der Polizei, Gerhard Danzl, beschrieb den bisherigen Verlauf des Protests als friedlich.
Die Veranstalter wollen sich mit den bisherigen Zahlen noch nicht zufrieden geben. Man könne noch gar nicht sagen, wieviele Menschen tatsächlich an den Demonstrationen teilnähmen, sagte eine Vertreterin gegenüber SPIEGEL ONLINE.
In Schwerin mussten sich die Neonazis kurzfristig doch einem Verbot ihrer Demonstration gegen die Globaliserung beugen. Die rechtsextreme NPD und ein linkes Antifa-Bündnis scheiterten mit dem Versuch, mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts für heute geplante und von der Stadt Schwerin verbotene Demonstrationen doch noch durchzusetzen. Die NPD erhielt die Nachricht vom Demonstrationsverbot erst heute Vormittag gegen zehn Uhr - da saßen zahlreiche Aktivisten bereits in Bussen auf dem Weg nach Schwerin.
Das von der NPD angerufene Bundesverfassungsgericht will nach Angaben einer Sprecherin erst nach dem Wochenende entscheiden. Die Richter hätten sich angesichts der Kürze der Zeit nicht in der Lage gesehen, eine Entscheidung zu treffen. In der vergangenen Nacht hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald das Demonstrationsverbot der Stadt Schwerin bestätigt.
Die Polizei setzt das bestehende Versammlungsverbot konsequent durch. Wie eine Sprecherin sagte, wurden am Vormittag etwa 150 nach Schwerin gereiste Demonstranten aus der linken Szene vor dem Hauptbahnhof in Gewahrsam genommen. Sie seien den von der Polizei ausgesprochenen Platzverweisen und mehrfachen Aufforderungen, in den Zug zu steigen, nicht nachgekommen. Unter ihnen seien auch Vermummte. Ihrer Kleidung nach dem schwarzen Block zuzuordnen. Der größte Teil von ihnen war laut Polizei mit dem Zug aus Hamburg angereist. Beamte bildeten einen regelrechten Kessel um das Gelände und hinderten die Linken am Weitergehen.
Quelle : www.spiegel.de
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Das Pflaster in Rostock wird heiß: Nach Abschluss der Anti-G-8-Demo liefern sich Polizei und Protestierer schwere Straßenschlachten. Scheiben gehen zu Bruch, Militante werfen Brandsätze, ein Polizist wurde mit einem Messer attackiert. Hubschrauber kreisen über der Innenstadt, mehrere Hundertschaften versuchen, die Randale zu unterbinden.
Rostock/Schwerin - Polizisten und Demonstranten liefern sich seit dem Nachmittag heftige Prügeleien am Hafen von Rostock. Militante Linke bewarfen Beamte mit Pflastersteinen und Flaschen. Einige der Randalierer schossen Feuerwerkskörper ab. Mehrere Hundertschaften der Polizei sind im Einsatz, um die Ausschreitungen zu unterbinden. Ein SPIEGEL ONLINE-Reporter berichtet von regelrechten Jagdszenen in den Straßen. Demnach werden einzelne Gruppen von Polizisten verfolgt. Die Straße ist mit Steinen übersät, Hubschrauber kreisen über der Gegend. Es soll Festnahmen und Verletzte gegeben haben. Die Polizei setzte Reizgas ein.
Der überwiegende Teil der am Kundgebungsplatz versammelten G-8-Gegner beteiligte sich nicht an den Ausschreitungen.
Schon während der Demonstration war ein Polizist verletzt worden. Ein Demonstrant sei mit einem Messer auf den Beamten losgegangen, berichtete eine Sprecherin. Der Beamte sei nicht schwer verletzt worden und im Dienst geblieben. Auch Sachbeschädigungen am Rande der Demonstration mit zehntausenden Gipfelgegnern meldete die Polizei: An einer Bank ging eine Scheibe zu Bruch, andernorts wurde von einer eingeworfenen Scheibe an einer Bushaltestelle berichtet.
Bei den gewalttätigen Demonstranten handelt es sich laut Polizei um rund 500 Autonome. Weiter heißt es, die Sicherheitskräfte hätten einen Zug aus Hamburg nach Rostock gestoppt, in dem Linke und Autonome massiv auffällig geworden seien.
Zuvor hatte die geringe Zahl der Teilnehmer an der Demonstration für Überraschung gesorgt. 100.000 Teilnehmer hatten die Veranstalter erwartet. Schließlich kamen aber lediglich rund 25.000 Menschen.
Zwei Demonstrationszüge zogen seit dem Mittag gegen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrieländer und Russlands im Ostseebad Heiligendamm durch die Stadt. Am Nachmittag trafen sich beide im Zentrum der Stadt. Dort, wo eigentlich eine friedliche Abschlusskundgebung stattfinden sollte, liefern sich nun Polizisten und Militante Straßenschlachten.
In Schwerin mussten sich die Neonazis kurzfristig doch einem Verbot ihrer Demonstration gegen die Globaliserung beugen. Die rechtsextreme NPD und ein linkes Antifa-Bündnis scheiterten mit dem Versuch, mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts für heute geplante und von der Stadt Schwerin verbotene Demonstrationen doch noch durchzusetzen. Die NPD erhielt die Nachricht vom Demonstrationsverbot erst heute Vormittag gegen zehn Uhr - da saßen zahlreiche Aktivisten bereits in Bussen auf dem Weg nach Schwerin.
Das von der NPD angerufene Bundesverfassungsgericht will nach Angaben einer Sprecherin erst nach dem Wochenende entscheiden. Die Richter hätten sich angesichts der Kürze der Zeit nicht in der Lage gesehen, eine Entscheidung zu treffen. In der vergangenen Nacht hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald das Demonstrationsverbot der Stadt Schwerin bestätigt.
Die Polizei setzt das bestehende Versammlungsverbot konsequent durch. Wie eine Sprecherin sagte, wurden am Vormittag etwa 150 nach Schwerin gereiste Demonstranten aus der linken Szene vor dem Hauptbahnhof in Gewahrsam genommen. Sie seien den von der Polizei ausgesprochenen Platzverweisen und mehrfachen Aufforderungen, in den Zug zu steigen, nicht nachgekommen. Unter ihnen befänden sich auch Vermummte, die ihrer Kleidung nach dem schwarzen Block zuzuordnen seien. Der größte Teil von ihnen war laut Polizei mit dem Zug aus Hamburg angereist. Beamte bildeten einen regelrechten Kessel um das Gelände und hinderten die Linken am Weitergehen.
Quelle : www.spiegel.de
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Wird etwa der Fussball abgeschafft, bloss wegen der bescheuerten Hooligans?
Wer also darf sich dann anmassen, das verfassungsmässig garantierte Demonstrationsrecht anzutasten, weil eine Gruppe von Randalierern dieses missbraucht...
Im politischen Spektrum gibt's leider ein grundlegendes Problem, von weit links schliesst sich der Kreis zu hart rechts.
Beide Richtungen ziehen am selben Strang, gewollt oder nicht. Die Leidtragenden sind rechtschaffene Bürger, auf deren Rechte mittlerweile von allen Seiten - 'tschuldigung, freundlicher kann ich das bei bestem Willen nicht mehr formulieren - geschissen wird.
Wenn's die Randalierer nicht geben würde, würden die Hardliner sie erfinden, um ihre Ziele landesweiter Entrechtung durchzusetzen. Genauso wie bei'm Thema Terrorismus...
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Der Tag danach: Behörden und Veranstalter geben sich erschüttert über die Bilanz der rohen Gewalt. Bei einer der schwersten Straßenschlachten der vergangenen Jahre wurden fast tausend Menschen verletzt. Autonome und Polizei hatten sich stundenlang härteste Auseinandersetzungen geliefert.
Rostock - Am Morgen danach herrscht um den Hafen von Rostock trügerische Ruhe, fast könnte man meinen, es sei ein ganz normales Wochenende. Das Wetter malt in blau: Weiter Ostseehimmel, sanfte Brise, Schäfchenwolken. Wenn nicht das Straßenbild verraten würde, dass hier noch vor wenigen Stunden schwerste Randale getobt hätte.
Rund 100 Arbeiter sammelen Steine und Flaschen auf. Schaulustige kommen zum Stadthafen und schauen sich "das Schlachtfeld" an, wie einer von ihnen sagt. Nach Angaben eines Stadtsprechers werden heute Experten unterwegs sein, um eine genaue Schadensaufnahme zu machen. Möglicherweise könne dann bereits im Laufe des Tages damit begonnen werden, die gröbsten Schäden an den Gehwegen zu reparieren. Autonome hatten gestern quadratmeterweise Platten aus den Gehwegen gerissen, um sie als Wurfgeschosse gegen die Polizei zu verwenden.
Es waren Szenen rohen Hasses: Vermummte Radikale lieferten sich mit der Polizei eine der heftigsten Straßenschlachten, die das Land in den vergangenen zwanzig Jahren gesehen hatte. Autonome schleuderten Steine, Knüppel und Flaschen in die Reihen der Polizei, behelmte Ordnungshüter stürmten immer wieder gegen die Demonstranten. Stundenlang tobte auf den Straßen der Mob, steigerte sich in eine Orgie der Gewalt.
Heute heißt es von Seiten der Polizei, auf Seiten der Autonomen hätten sich viele Ausländer beteiligt. Polizeisprecher Axel Falkenberg zufolge waren unter den 125 festgenommenen Demonstranten aus dem Autonomen-Block Bulgaren, Österreicher, Japaner, Schweden, Spanier, Franzosen und Russen. Zudem seien bei den Aufräumarbeiten leere Reiz- und Tränengaspatronen mit kyrillischer Aufschrift gefunden wurden. Insgesamt waren nach Polizeiangaben rund 2000 gewaltbereite Autonomen nach Rostock gekommen.
Auch von Seiten der Veranstalter war das Erschrecken über die Gewaltbereitschaft groß. "Ein Teil waren besoffene Dissent-Kids (dissent engl. für Abweichler), die drauf sind wie Hooligans", sagte Manfred Stenner, einer der Organisatoren der Demo, zu SPIEGEL ONLINE. "Die denken nicht politisch, mit denen kann man gar nicht reden."
Kaum jemand hatte mit einer derartigen Eruption der Gewalt gerechnet, die Bilanz ist erschreckend: Laut Angaben der Polizei sind 433 Beamte verletzt worden, 33 von ihnen schwer etwa mit Knochenbrüchen oder Schnittwunden. Die Veranstalter geben an, 520 Demonstranten seien verletzt worden. Beide Zahlen lassen sich nur schwer überprüfen.
Zahlreiche Polizisten hatten sich offenbar erst nach Ende des Einsatzes am Hafen als verletzt gemeldet, sagte der Polizeisprecher. Sie hatten vor allem Reizungen durch Gas und Rauch erlitten. Die schwerste Verletzung traf laut Polizei einen zur Verkehrslenkung eingesetzten Beamten: Durch Steinwürfe erlitt er einen offenen Bruch des Oberarmes. Der Mann trug keinen Schutzpanzer, weil er mit dem direkten Einsatz gegen die Demonstranten nichts zu tun hatte, sondern nur den Verkehr regelte, wie es hieß.
Laut Polizei wurden 125 Randalierer festgenommen, 52 seien schon wieder auf freiem Fuß. Nach Angaben der Veranstalter sind mindestens 165 Demonstranten festgenommen worden und über sechs Stunden lang in Gefangenensammelstellen festgehalten worden. Wenigstens in der Nacht war es auf den Straßen ruhig, lediglich ein Auto und mehrere Müllcontainer gingen in Flammen auf.
Die Veranstalter räumten eigene Versäumnisse ein, setzen aber weiter auf Deeskalation. Lob gab es für das Verhalten der Polizei, die sich bis zum Zeitpunkt als die Kontrolle verloren ging, an die Absprachen mit den Demo-Veranstaltern gehalten habe. Die Ausschreitungen seien durch nichts zu rechtfertigen, sagte Stenner heute Morgen. Die Polizei habe sich an ihren deeskalierenden Kurs gehalten. Die Demo-Organisatoren seien nach dem friedlichem Beginn davon ausgegangen, dass es ruhig bleibe. "Wir dachten, es passiert nichts mehr", sagte Stenner.
Ordnungskräfte und Autonome hatten sich am Samstag am Rande der Massendemonstration stundenlang Straßenschlachten am Rostocker Hafen geliefert.
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, verurteilte die Krawalle: "Das Bild tausender friedlicher Demonstranten wurde von 2000 brutalen Schlägern der gewaltbereiten autonomen Szene zunichte gemacht." Die auf Konfrontation ausgerichteten Chaoten hätten das berechtigte Ansinnen der friedlichen Demonstranten konterkariert. Auch Rostocks parteiloser Oberbürgermeister Roland Methling zeigte sich entsetzt über den die Gewalt während der Demonstration.
Insgesamt bezifferte die Polizei die Gesamtzahl der Teilnehmer an der Großdemonstration auf rund 30.000. Die Veranstalter dagegen hatten rund 80.000 gezählt. An den Krawallen hatten sich laut Polizei "mehrere tausend militante Autonome" beteiligt.
Diese Gruppe habe kurz nach Beginn der insgesamt zwei Protestzüge zur Abschlusskundgebung einen geschlossenen "Schwarzen Block" gebildet, aus dem heraus später Einsatzkräfte attackiert worden seien. Nach Darstellung der Polizei waren die Einsatzkräfte mit Stöcken, Steinen und zerbrochenen Gehwegplatten "in bisher nicht gekannter Brutalität" angegriffen worden.
Zur Höhe der Schäden durch die Krawalle gab es bisher keine genauen Angaben. Ein Sprecher der Stadt Rostock sagte, die Schäden an öffentlichen Einrichtungen lägen vermutlich unter einer Million Euro. In der Innenstadt waren zahlreiche Fensterscheiben eingeschlagen, die Straßen waren mit herausgerissenen Pflastersteinen übersät, Autos waren umgeworfen oder in Brand gesetzt worden.
Vertreter der Veranstalter und die Polizei nannten übereinstimmend die Attacke von Autonomen auf ein Einsatzfahrzeug als Auslöser der Krawalle. Der Sprecher des Rostocker Aktionsbündnisses Monty Schädel kritisierte die Polizei dagegen scharf. "Die Polizei hat nicht zur Deeskalation beigetragen", sagte er der dpa. Die Beamten seien nach dem Angriff auf das Polizeiauto "stümperhaft und unprofessionell vorgangen".
Heute steht in Rostock der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft im Mittelpunkt der geplanten Protestaktionen. Nach einer Kundgebung im Zentrum wollen Demonstranten in einer Rallye "kreativer Aktionen" ins 15 Kilometer entfernte Groß Lüsewitz ziehen. Dort ist das Agrobiotechnikum beheimatet, das Zentrum für Forschung an grüner Gentechnik in Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle : www.spiegel.de
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und was werden wir am Montag lesen, 28 festgenommene Randalierer, 25 befinden sich nach Feststellung der Personalien auf freiem Fuß. Ob da nun Fußball ist oder Gegner von Kernenergie sind, Demos gegen Rechts, immer findet sich ein Haufen Verrückter ein und macht die gute Absicht der meisten Organisatoen oder Veranstelter kaputt.
Und in dem Fall muß ich sagen, es wird nicht hart genug und mit aller Konsequenz durchgegriffen. Nun höre ich schon wieder den Aufschrei, die demokratischen Grundrechte sind in Gefahr. Aber die Anwohner des Hafenviertels oder der Fan der nur sein Samstagsspielchen sehen will und der Teilnehmer an einer Demo, der friedlich seine Meinung zum Ausdruck bringen will, hat auch demokratische Rechte.
Ich kann nur sagen, wegfangen und ab auf ne einsame Insel zum Steinekloppen.
kater
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Tag zwei in Rostock: Der Protest gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm geht heute weiter - in demonstrativ gemäßigteren Bahnen. Der Schock über die brutalen Krawalle am Rand der gestrigen Demonstration sitzt bei Organisatoren und Polizei tief.
Rostock - Die Rostocker haben heute Mittag ihre Stadt langsam wieder in Besitz genommen. Schaulustige kommen zum Hafen, um die Spuren der Krawalle zu besichtigen. Im Gebüsch am Straßenrand liegen noch Brocken zertrümmerter Gehwegplatten und Scherben von Flaschen. Auch das Wrack eines ausgebrannten Autos wollen sie sehen, das auf einem Behindertenparkplatz steht. Kehrmaschinen der Straßenreinigung und Lieferwagen von Glaserbetrieben beseitigen die letzten Spuren des gestrigen Infernos. Manche Flaneure schütteln den Kopf, andere beteuern, sie hätten es geahnt, dass es so kommen würde.
Heute wird weiter demonstriert in der Rostocker Innenstadt. Doch bisher ist die Lage sehr, sehr ruhig. Organisatoren und Polizei wollen alles dafür tun, dass sich die Bilder von gestern nicht wiederholen.
Protestaktionen gegen den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft stehen auf dem Programm. Rund 2000 Menschen versammelten sich in der Innenstadt, um gegen gentechnisch verändertes Saatgut und Pflanzen zu demonstrieren. Die Redner geißelten weltweit agierende Agrarkonzerne, die versuchten diese Technik gegen den Willen der Mehrheit der Landwirte und Konsumenten voranzutreiben.
Nach den Krawallen von gestern, bei denen fast 1000 Polizisten und Demonstranten verletzt wurden, erklärte heute ein Sprecher der Polizei: "Wir sind gewappnet." In hoher Zahl, aber betont versöhnlich, geleiten die Beamten den Protestzug durch die Stadt. Die meisten Polizisten tragen keinen Helm auf dem Kopf, was gleich wesentlich friedlicher aussieht.
Nach einer Kundgebung im Rostocker Zentrum wollen die Demonstranten am Nachmittag in einer Rallye "kreativer Aktionen" zu einem Gentechnik-Forschungszentrum ins 15 Kilometer entfernte Groß Lüsewitz ziehen. Dort zeigte sich bereits heute mittag massive Polizeipräsenz. Als ein einzelner Demonstrant versuchte, einen Zaun zu einem Gentechnik-Feld zu überwinden, waren sofort mehr als 20 Polizeieinsatzwagen zur Stelle. Der Demonstrant flüchtete. Alles kein Vergleich zu gestern.
Da waren es Szenen rohen Hasses: Vermummte Radikale lieferten sich mit der Polizei eine der heftigsten Straßenschlachten, die das Land in den vergangenen zwanzig Jahren gesehen hatte. Autonome schleuderten Steine, Knüppel und Flaschen in die Reihen der Polizei, behelmte Ordnungshüter stürmten immer wieder gegen die Demonstranten. Stundenlang tobte auf den Straßen der Mob, steigerte sich in eine Orgie der Gewalt.
Heute heißt es von Seiten der Polizei, auf Seiten der Autonomen hätten sich viele Ausländer beteiligt. Polizeisprecher Axel Falkenberg zufolge waren unter den 125 festgenommenen Demonstranten aus dem Autonomen-Block Bulgaren, Österreicher, Japaner, Schweden, Spanier, Franzosen und Russen. Insgesamt waren nach Polizeiangaben rund 2000 gewaltbereite Autonomen nach Rostock gekommen.
Auch von Seiten der Veranstalter war das Erschrecken über die Gewaltbereitschaft groß, mit klaren Worten distanzierten sie sich von der Gewalt. "Ein Teil waren besoffene Dissent-Kids [dissent engl. für Abweichler, Anm.d.Red.], die drauf sind wie Hooligans", sagte Manfred Stenner, einer der Organisatoren der Demo, zu SPIEGEL ONLINE. "Die denken nicht politisch, mit denen kann man gar nicht reden."
Die Veranstalter räumten eigene Versäumnisse ein, setzen aber weiter auf Deeskalation. Die Ausschreitungen seien durch nichts zu rechtfertigen, sagte Stenner heute Morgen. Die Polizei habe sich an ihren deeskalierenden Kurs gehalten. Die Demo-Organisatoren seien nach dem friedlichem Beginn davon ausgegangen, dass es ruhig bleibe. "Wir dachten, es passiert nichts mehr", sagte Stenner.
Quelle : www.spiegel.de
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Wenige Stunden genügten, um die G-8-Protestbewegung zu entzweien: Nach den chaotischen Ausschreitungen in Rostock will das globalisierungskritische Netzwerk Attac gewaltbereite Linke ausschließen. Die Autonomen dagegen rechnen weiter mit "Ärger". Die Staatsanwaltschaft erließ erste Haftbefehle.
Er war nicht vermummt, er hat auch keine Steine auf Polizisten geworfen, aber Tim Laumeyer muss jetzt geradestehen für das, was sich gestern in Rostock bei der Großdemonstration gegen den G-8-Gipfel ereignete. Der 30-Jährige ist Sprecher für die Interventionistische Linke, einer Organisation, die sich selbst als linksradikal bezeichnet und bei der Kundgebung den Block der rund 2000 Autonomen organisiert hat, deren Auftreten zu stundenlangen Krawallen mit Hunderten verletzten Polizisten und Demonstranten führte.
Es gibt derzeit viele Fragen an den Studenten aus Berlin. Er trägt ein Kapuzenshirt mit "Block G-8"-Aufdruck, seine glatten, blonden Haare fallen ihm in die Stirn und er steht in einem abrissreifen, graffiti-übersäten Plattenbau in Rostock-Evershagen. Es ist eine ehemalige Schule, die die Gipfel-Kritiker zu ihrem Hauptquartier gemacht haben. Sie nennen es "Convergence Center", was für Annäherung und Zusammentreffen steht.
Diese Annäherung gilt natürlich nicht für jeden, zumindest nicht für die Gegenseite: "Die Polizei hört mit. Also keine Aktion im Convergence Center besprechen", steht auf einem Plakat. "Die Demonstration war ein Erfolg", sagt Laumeyer - weil ein breites Bündnis von Globalisierungskritikern zusammengestanden habe. Aber er räumt auch Fehler ein: "Es ist zu einer Eskalation gekommen, die wir nicht wollten", sagt der 30-Jährige. Am Rostocker Stadthafen, dort, wo es zu den gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei kam, hätte es zu wenig Ordner gegeben.
Deshalb sei die Attacke auf ein Polizeiauto möglich gewesen. Aber die Beamten hätten unangemessen reagiert: "Die haben Schlagstöcke eingesetzt und massiv auf Demonstranten eingeprügelt", sagt Laumeyer. Dann habe sich alles "extrem schnell aufgeschaukelt". An die tausend Menschen waren bei den stundenlangen Straßenschlachten verletzt worden: Die Polizei zählte 433, davon 30 schwer verletzte Beamte, die Veranstalter sprechen von mindestens 520 verletzten Demonstranten, 20 schwer. Mehrere Autos und Einkaufswagen wurden in Brand gesteckt, zahlreiche Geschäfte in der Innenstadt verwüstet. Am späten Abend hatte sich die Situation etwas entspannt. Nach Angaben der Veranstalter wurden 165 Personen festgenommen.
Das Rostocker Amtsgericht erließ heute Haftbefehle gegen neun mutmaßliche Randalierer. Wie die Staatsanwaltschaft
mitteilte, wurde ein zehnter Antrag auf Haft abgelehnt. Grund sei, dass bei diesem Festgenommenen die zu erwartende Strafe höher als ein Jahr Haft sei. Damit übersteige das Strafmaß die Obergrenze für ein beschleunigtes Verfahren. Der Beschuldigte komme dennoch nicht frei, da er in Sicherungsgewahrsam zur Gefahrenabwehr sitzt.
Gegen alle zehn Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht des schweren Landfriedensbruchs und der
gefährlichen Körperverletzung. Sie sollen Steine geworfen oder andere Gewalttaten verübt haben. Belastet würden sie unter anderem durch Videomitschnitte von den Krawallen. Die übrigen der laut Staatsanwaltschaft insgesamt 128 Festgenommenen seien frei gelassen worden. Gegen sie werde aber weiter unter anderem wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Widerstands gegen die Polizei ermittelt.
An den Ausschreitungen waren laut Polizei auch viele Ausländer beteiligt. So seien unter den Festgenommenen aus dem Autonomen-Block Bulgaren, Österreicher, Japaner, Schweden, Spanier, Franzosen und Russen gewesen. Auch für die nächsten Tage will Laumeyer gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausschließen: "Es wird wieder Ärger geben, aber die Bilder von gestern Abend werden sich nicht wiederholen." Zahlreiche gewaltbereite Autonome seien bereits abgereist.
Es sind Worte, mit denen sich viele G-8-Kritiker nicht zufrieden geben wollen. Die Ausschreitungen des gestrigen Tages lösen in dem Bündnis der G-8-Gegner ernsthafte Spannungen aus. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac will die gewaltbereite Autonomenszene nicht mehr auf den eigenen Demonstrationen haben. "Wir wollen euch nicht mehr sehen", erklärte Sprecher Peter Wahl heute im Fernsehsender n-tv.
Solidarität - bis die Steine flogen
Die Mehrheit der Demonstranten - die Polizei spricht von 30.000 Teilnehmern, die Veranstalter von 80.000 - wollte gestern friedlich protestieren. Eine christliche Gruppe etwa hatte sich zuvor zur Andacht in der Rostocker Sankt Marien Kirche getroffen, dann waren die rund tausend Besucher des Gottesdienstes auf die Straße gegangen. "Wir haben mit dem Protest auf der Straße normalerweise nicht viel zu tun", sagt Kersten Koepcke, Sprecher der Gruppe "Kirche und G8" in Mecklenburg-Vorpommern. "Solidarität mit der restlichen Bewegung" wollte man aber zeigen - bis die Steine flogen. "Sehr problematisch" findet er, wie die Gewalt kurz vor dem Demo-Ende eskalierte.
Auch auf der "Beluga 2" ist die Erschütterung über die Vorfälle des Vortags noch zu spüren. Die Leute von Greenpeace sind auf einem ihrer Segelschiffe nach Rostock gereist, hier liegt in den Tagen des G-8-Gipfels ihr maritimes Büro, acht Leute schlafen an Bord. "Aber es sind sicher tausend Leute aus der Umweltbewegung, auch andere Gruppen außer uns, die gestern mit demonstriert haben", sagt Karsten Smid. Die allesamt hilflos waren, als die Stimmung am Hafen kippte. "Da sind ja auch viele Leute gewesen, mit denen man nicht reden kann", sagt Smid.
Es gebe "zwei Gesichter des Protests, das ist auch gestern klar geworden", glaubt Smid: "Und wir wollen weiter das friedliche mit gestalten." Beispielsweise mit Aktionen wie jener am Nachmittag: Auf über 3500 Quadratmetern haben Hunderte auf dem Hafenplatz ein sogenanntes menschliches Banner gegen die G-8-Politik gebildet. "Das ist unser Gesicht", sagt Smid.
"Wir haben die Situation falsch eingeschätzt"
Dieses Gesicht des Protests wollte auch Manfred Stenner in die Welt senden. Stenner ist Friedensaktivist der ersten Stunde und einer der Veranstalter der Demonstration. "Ich bleibe dabei", sagt er, "wir haben die Situation falsch eingeschätzt." Dass es zum Ende des Zugs zur Eskalation kam, hätte man sonst wohlmöglich verhindern können. Einmal aus dem Ruder, sei die Gruppe der Autonomen dann nicht mehr zu stoppen gewesen. "Das läuft bei denen dann nach dem Motto: Wenn einer von uns angegriffen wird, schlagen wir zurück", sagt Stenner.
Politiker aller Parteien verurteilten den Gewaltausbruch, allen voran Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU): "Die schockierenden Ausbrüche brutaler Gewalt sind entsetzlich", sagte der CDU-Politiker heute in Berlin. "Die Prognosen der Polizei zu möglichen Gewaltausschreitungen waren leider sehr zutreffend." Es gebe keinen Zweifel, dass der Schutz der friedlichen Versammlungen und des Gipfels der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen und Russlands kommende Woche in Heiligendamm höchste Priorität haben müssten.
Auch in den nächsten Tagen wird sich die Polizei auf eine sehr angespannte Lage einstellen müssen: Tausende Globalisierungsgegner wollen das Treffen der G-8-Staaten mit Blockaden stören. Dass auch gewaltbereite Autonome an den Aktionen beteiligt sein werden, gilt als wahrscheinlich. Der Spruch, den G-8-Gegner im Convergence Center auf die Wand gesprüht haben, spricht wohl für sich: "Zwischen Helm und Nasenbein passt immer noch ein Pflasterstein."
Quelle : www.spiegel.de
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Vorpreschen und verwässern - nach dem Klima-PR-Coup von George W. Bush stellt nun China ein Klimaschutzprogramm vor. Verbindliche Obergrenzen fehlen darin jedoch, in der Pflicht stehe vor allem der Westen: So bereiten die Chinesen ihren Gastauftritt beim G-8-Gipfel in Heiligendamm vor.
Die globale Erwärmung sei im wesentlichen von 200 Jahren ungezügelter industrieller Entwicklung im Westen verursacht worden - mit dieser Feststellung machte der Direktor der chinesischen Entwicklungs- und Reformkommission, Ma Kai, die Haltung Pekings klar: In der Pflicht steht der Westen, man selbst könne als Entwicklungsland nur begrenzt zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen. In einem 62-seitigen Dokument stellte die chinesische Führung am heutigen Montag ein Nationale Klimaschutz-Programm vor.
Zu den konkreten Punkten in diesem Dokument gehören einige bereits bekannte Vorhaben, wie die Steigerung der Energieeffizienz. Bis zum Jahr 2010 soll sie um 20 Prozent erhöht werden. Bis zum selben Zeitpunkt soll der Anteil erneuerbarer Energien auf zehn Prozent steigen. Außerdem plant die Führung in Peking Aufforstungs- und Aufklärungsaktionen.
Konkrete Ziele zur Verminderung des Treibhausgasausstoßes finden sich in dem Programm aber nicht. Die Volksrepublik bemühe sich, ihren Ausstoß an Treibhausgasen zu "kontrollieren", heißt es lediglich. China habe als Schwellenland mit einer großen Bevölkerung und einem hohen Kohleverbrauch nur "begrenzte Kapazitäten, gegen den Klimawandel vorzugehen". Die Hauptinteressen des Landes lägen bei der "wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und dem Kampf gegen die Armut". Dass man einstweilen dem Wirtschaftswachstum den Vorrang vor allzu engen Verschmutzungsgrenzen geben will, ist keine neue Aussage der Chinesen. Doch reagieren die Regierung mit den neuerlichen Plan auf internationale Termine.
Bislang lautete die chinesische Position: Man wolle den Klimawandel erst ab dem Jahr 2013 bekämpfen (mehr...) - also nach Ablaufen des Kyoto-Protokolls. Tatsächlich hatte das asiatische Land dieses Uno-Dokument ratifiziert, war darin als Entwicklungsland aber nicht zur Emissionsminderung verpflichtet worden. In der Diskussion um einen Kyoto-Nachfolger, der Ende des Jahres in Bali beschlossen werden soll, versucht das Land sich offenbar nun neu zu positionieren. Beim G-8-Gipfel in Heiligendamm am kommenden Freitag zu Klimagesprächen eingeladen, wird Chinas Premier Hu Jintao offenbar argumentieren: Die westlichen Industrieländer müssten mehr beitragen als China.
Im Zweifelsfall in Frage stellen
Das heute vorgestelle Klimaschutz-Programm dürfte dazu dienen, im Vorfeld Kritik von China abzuwenden. Seht her, wir tun ja was - so könnte man Tenor und Timing des Papiers interpretieren. Auch die USA, die neben China und Russland Anfang April bei den Abschlussverhandlungen zum jüngsten Bericht des Weltklimarats als größter Bremser aufgetreten waren, bereiten den Klimastreit von Heiligendamm medial vor: Vergangene Woche gelang US-Präsident George W. Bush mit einer eigenen Initiative ein PR-Coup (mehr...). "Bis Ende nächsten Jahres werden Amerika und andere Nationen ein langfristiges, globales Ziel für die Reduzierung von Treibhausgasen setzen", hatte er verkündet. Im Klartext hieß dies jedoch: Die Uno soll nicht weiterhin das Forum für Klimaschutzverhandlung sein, sondern eine Koalition der Willigen nach Gusto des Weißen Hauses.
Dass man die deutschen und europäischen Vorschläge für verpflichtende Klimaschutzziele ablehne, hatte die US-Führung bereits vorher klar gemacht (mehr...). Jetzt versucht auch China, die Eckpunkte von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Frage zu stellen.
Das Ziel der EU, die durchschnittliche globale Erwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf zwei Grad Celsius zu begrenzen, entbehre einer wissenschaftlichen Grundlage, sagte Ma Kai. Dieses Ziel müsse zunächst noch besser erforscht werden, bevor es in konkrete Politik umgesetzt werden dürfe.
Europäer wollen Zwei-Grad-Grenzen, Chinesen nicht
Diese Position dürfte allerdings eher ein politisches Argument sein als eine adäquate Zusammenfassung der gegenwärtigen Fachdiskussion. Unter den Autoren des Uno-Weltklimareports, gilt als ausgemacht, dass die Folgen einer Erwärmung von mehr als durchschnittlich zwei Grad Celsius bis Ende des Jahrhunderts nur schwer vorherzusehen und kaum in den Griff zu bekommen sein dürften. Im Vorfeld des G-8-Gipfels hatten führende Klimaforscher aus den führenden Industriestaaten Merkel daran erinnert, dass für das Erreichen des Zwei-Grad-Ziels konkrete Beschlüsse gefällt werden müssten (mehr...):
* Die G-8-Staaten sollen sich verpflichten, 30 Prozent Energie bis 2020 einzusparen.
* Es müsse ein globaler Kohlenstoffmarkt konzipiert werden, in den der europäische Handel mit Verschmutzungsrechten langfristig eingebettet werden könnte.
* Als "langfristige Orientierung für den Klimaschutz" müsse die globale Erwärmung auf zwei Grad im Vergleich zum Beginn der Industrialisierung 1750 begrenzt beziehungsweise bis 2050 der Ausstoß an Treibhausgasen weltweit halbiert werden.
Erst Ende Mai hatten Forscher in der Wissenschaftszeitschrift "Proceedings of the National Academy of Sciences" berichtet, dass in den letzten fünf Jahre der CO2-Ausstoß weltweit dramatisch gestiegen sei. Schuld daran hätten zwar beileibe nicht bloß die Schwellenländer, doch der größte Zuwachs stamme aus China.
Quelle : www.spiegel.de
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In Rostock ist es am Vormittag erneut zu Rangeleien zwischen rund 400 teilweise vermummten Autonomen und mehreren Hundertschaften der Polizei gekommen. Wieder flogen Flaschen. Ein Fotoreporter wurde verletzt.
Rostock - Die Demonstration gegen die Asylpolitik der G-8-Staaten war lange Zeit friedlich, dann flogen wieder Flaschen und Fäuste. Etwa 400 teilweise vermummten Autonome und mehreren Hundertschaften der Polizei gerieten aneinander. Vier Demonstranten wurden wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot festgenommen. Ein Fotojournalist wurde leicht verletzt.
Brisantester Ort in Rostock war am Morgen das Gebäude der Ausländerbehörde in der Werftstraße unweit des Stadtzentrums. Immer mehr Demonstranten waren dorthin gezogen, um gegen die Flüchtlingspolitik der Industriestaaten zu protestieren. "Abschiebeterror stoppen", "Mehr Rechte für Flüchtlinge" ist auf Plakaten zu lesen. Über den G-8-Kritikern kreiste ein Hubschrauber der Polizei.
Etliche Demonstranten versammelten sich vor dem Haus zu einer Sitzblockade. Keiner sollte es betreten können. Schwer gesicherte Sondereinsatzkräfte aus Bayern, ganz in schwarz gekleidet, waren allerdings durch einen Hintereingang in das Gebäude gelangt und riegelten es von innen ab. Die Polizei war alarmiert: Im Internet habe es Aufrufe an die Demonstranten gegeben, das Haus zu stürmen. Unter den bisher friedlich Demonstrierenden waren etliche schwarz Gekleidete mit Sonnenbrillen und Kapuzen auszumachen.
Nach Angaben der Polizei hält sich ein Großteil der Krawallmacher vom Samstag weiter in Rostock auf. Die Polizeiführung geht von rund 2000 Gewalttätern aus. "Es handelt sich hierbei größtenteils um dieselben Straftäter, die für die Krawalle in Rostock am 2. Juni verantwortlich zeichneten", heißt es in einer Mitteilung der G-8-Sondereinheit Kavala vom Morgen. Die Personen bereiteten den Beamten große Sorge. Polizeiführer Knut Abramowski forderte alle friedlichen Demonstranten auf, sich künftig deutlich von Gewalttätern zu distanzieren.
Die Lage in Rostock blieb in der vergangenen Nacht laut Polizei ruhig. Gestern Abend hatten mehrere tausend Gipfelgegner ein Rockkonzert am Hafen verfolgt, wo unter anderem Jan Delay aufgetreten war.
Abramowski wies Kritik des GdP-Vorsitzenden Konrad Freiberg an der Einsatzführung vom Samstag zurück. Auch wenn es eine hohe Anzahl an verletzten Polizeibeamten gegeben habe, sei das Ziel erreicht worden, die 3000 Gewalttäter nicht in die Rostocker Innenstadt gelangen zu lassen. Das Konzept der Deeskalation sei sofort nach Beginn der Auseinandersetzungen im Stadthafen durch ein entschiedenes Vorgehen ersetzt worden. Freiberg hatte ein härteres Vorgehen der Polizei gegen die Krawallmacher gefordert.
Abramowski lobte das Verhalten des verantwortlichen Abschnittsführers aus Berlin als besonnen. Personelle Konsequenzen gegen vor Ort agierende Beamter würden nicht erwogen. Damit reagierte Abramowski auf einen Zeitungsbericht, wonach während der Krawalle einer der Führungsbeamten abgesetzt worden sei.
Allerdings hatte die Polizei zuvor Probleme beim Einsatz am Samstag eingeräumt: Der zuständige Unterabschnittsleiter sei zeitweise nicht über Funk zu erreichen gewesen. Daraufhin habe dessen Vorgesetzter direkte Befehle an die Einheiten gegeben, sagte ein Sprecher der G-8-Sondereinheit Kavala gestern Abend.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Wolfgang Speck, forderte unterdessen eine Überprüfung der Polizeistrategie. "Wir müssen uns sehr intensiv Gedanken machen, ob eine Deeskalationsstrategie wie bisher noch angebracht ist", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Im Umfeld von Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm seien ein energischeres Auftreten und mehr Präsenz erforderlich. Die bisherige Strategie habe nicht funktioniert.
"Mit einer solchen Brutalität, solchem Hass hatten wir nicht gerechnet", sagte Speck. "Es ist schlimm, wie hier auf Polizistinnen und Polizisten losgegangen wurde." Bei den schlimmen Krawallen am Samstag waren mehr als 400 Polizeibeamte verletzt worden, davon 30 schwer. Insgesamt gab es knapp 1000 Verletzte. Die ersten mutmaßlichen Täter sollen noch diese Woche vor Gericht kommen.
Quelle : www.spiegel.de
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Hart durchgreifen, auf keinen Fall neue Krawalle: Das ist seit heute die Maxime der Polizei in Rostock. Eine Demo wurde vorzeitig beendet. Die Protest-Organisatoren distanzieren sich inzwischen klar vom "schwarzen Block", doch die Basis folgt dem nicht ganz - die Lage ist gespannt.
Ein paar Steine flogen wieder. Aber nur ein paar. Am frühen Abend berichtete die Polizei von neuen Zwischenfällen bei einer Demonstration für mehr Ausländerrechte, von blockierten Schienen, von Teilnehmern, die sich immer wieder vermummten - aber diesmal kam es nicht zur Eskalation.
Die Polizei stoppte die Demonstration mehrmals, weil Auflagen nicht eingehalten worden seien. Die Veranstalter forderten die Teilnehmer dann immer wieder auf, Ruhe zu bewahren und sich nicht zu vermummen. In der Folge entkleideten sich aus Protest 20 bis 30 Demonstranten bis auf die Unterwäsche. Mittendrin dirigierte die Polizei dann die Protestroute vom Stadtzentrum ans Warne-Ufer um, weil die Demonstration nur für 2000 Teilnehmer genehmigt gewesen sei. Tatsächlich waren es 10.000 nach Polizeiangaben und 15.000 laut den Organisatoren - die Polizei vermutete unter ihnen 2000 potentielle Gewalttäter.
Die Organisatoren lösten die Kundgebung nach der Änderung der Route auf, um gegen die Entscheidung zu protestieren. 21 Menschen wurden insgesamt bei der Kundgebung festgenommen, 28 kamen in Gewahrsam. Nach dem Protest-Ende blieb es weitgehend friedlich. Tausende Menschen feierten am Stadthafen, hörten Bands und tanzten - doch auch dort wurden noch mal 17 Menschen festgenommen.
Die Stimmung war bei der Demonstration sehr angespannt: Tausende Globalisierungskritiker und Sicherheitsbeamte standen sich stundenlang gegenüber, über ihnen kreisten ohne Unterlass Hubschrauber. Mehrere Hundertschaften mit Kampfanzügen und Schutzhelmen begleiteten die Demonstranten in beiderseitiger Dreierreihe, mehrere Dutzend Polizeibusse folgten. Die Teilnehmer wurden auf diese Weise eingekreist. Insgesamt acht Wasserwerfer und Räumfahrzeuge fuhren mit. In der ganzen Rostocker Innenstadt waren überall Polizisten postiert, die Passanten kontrollierten.
Die Polizei wollte diesmal jede Eskalation im Keim ersticken - und fuhr eine härtere Strategie als am vergangenen Samstag, an dem es bei schweren Krawallen fast 1000 Verletzte gab.
Schon am Vormittag hatte sich bei einer anderen Kundgebung gezeigt, dass die Sicherheitskräfte entschlossener auftreten. Bei einer Demonstration mit vereinzelten Rangeleien und Ausschreitungen (siehe Fotostrecke) vor der Rostocker Ausländerbehörde sicherten Mitglieder des bayerischen Unterstützungskommandos (USK) das Gebäude ab, eine Spezialeinheit mit dunklen Uniformen und schwarzen Helmen. Die Polizisten sahen martialisch aus - wenngleich nicht weniger als die Autonomen, die schon am Morgen vor der Ausländerbehörde aufliefen.
Nachmittags in Lichtenhagen sprühten mehrere Polizisten auf der Fußgängerbrücke zur nahen S-Bahn-Station plötzlich Pfefferspray auf Demonstranten, die nicht schnell genug aus dem Weg gingen. Dann verschwanden die Beamten in der S-Bahn.
Wie viele Autonome sich heute exakt unter die friedlichen Demonstranten gemischt haben, ist unklar - wenige waren es jedenfalls nicht. Sie trugen schwarze Kapuzensweatshirts, schwarze Sonnenbrillen, bei einigen lugten Handschuhe aus den Taschen. Damit lassen sich Pflastersteine besser greifen als mit der bloßen Hand.
Die Randalierer stellen das breite Demonstrationsbündnis vor große Probleme. "Ich habe keinen Kontakt zu ihnen, sie waren bei der Protestvorbereitung nicht dabei", sagte Monty Schädel, Koordinator der Rostocker Demonstration vom Samstag, zu SPIEGEL ONLINE. Schädel will alles dafür tun, dass sie sich nicht in friedliche Demonstrationszüge mischen. "Die Randalierer machen mir Sorge", sagt Schädel.
Peter Wahl, Sprecher der globalisierungskritischen Organisation Attac, wiederholt seine Kritik an den Gewalttätern und fordert eine eindeutige Distanzierung der friedlichen Demonstranten. Dies hätte schon vor der Demonstration am Samstag viel klarer formuliert gehört, sagte Wahl im NDR. "Ich denke, dass es jetzt zwingend notwendig ist, dies heute und für die nächsten Tage noch einmal sehr deutlich zu tun."
Andere im Bündnis wollen so weit nicht gehen - die Diskussionen über den Umgang mit der autonomen Szene scheinen auch der Leitung zuzusetzen. Es gebe heftige Auseinandersetzungen, insbesondere zwischen Vertretern von Attac. Das globalisierungskritische Netzwerk ist immerhin so etwas wie das Gerüst des Protests. Es gehe auch um persönliche Rivalitäten, ist zu hören.
Christoph Kleine, Sprecher der linksradikalen "Interventionistischen Linken", kündigte heute bei einer Pressekonferenz an, darüber zu sprechen, wie eine Eskalation "in Zukunft zu verhindern" sei. Allerdings könne niemand versprechen, "dass nicht wieder etwas passiert".
Die kritische Haltung der Demonstrationsorganisatoren ist die eine Sache - die Stimmung an der Basis des Protests eine andere. Zwar wird auf den Camps der G-8-Gegner heftig über die Eskalation am vergangenen Samstag diskutiert. Viele wollen aber offenbar keinen Keil in die Protestbewegung treiben lassen. Man müsse zusammenstehen, hört man von vielen Demonstranten. Die Worte "Autonome" oder "schwarzer Block" sollte man als Journalist bei Besuchen der Camps nicht in den Mund nehmen: "Verpiss dich, sonst gibt es was auf die Fresse", sagt ein Camp-Bewohner am Eingang.
Auch in der Linkspartei, die die G-8-Proteste unterstützt, gibt es Sorge über die Randalierer. "Es gibt einen Teil unter den Autonomen, die wir nicht erreichen", sagt Katja Kipping, Bundestagsabgeordnete und Vize-Vorsitzende der Linkspartei. Sie hatte selbst an der Demo am Samstag teilgenommen und zu vermitteln versucht, als Steine und Flaschen flogen. Der Bundestagsausweis habe geholfen, "und dass ich eine Frau bin". Die streng organisierte Polizei sei am Samstag "ja auch ziemlich unkoordiniert gewesen", sagt sie.
Das hat sich heute geändert.
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Nach den Rostocker Krawallen zum G-8-Gipfel ringen Politiker um die richtige Strategie gegen gewalttätige Demonstranten. Während aus der Union die Forderung nach einem GSG-9-Einsatz laut wird, warnt der Kieler Innenminister Stegner vor einer härteren Gangart.
Hamburg - Nun also die Anti-Terror-Einheit GSG 9. Ratlos und machtlos angesichts der Krawalle in Rostock wollen sich Politiker allenthalben mit Ratschlägen für eine bessere Strategie profilieren. So sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ole Schröder der "Bild"-Zeitung: "Die Polizei ist offenbar damit überfordert, der brutalen Gewalttäter im 'schwarzen Block' Herr zu werden." Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sollte deshalb im Wege der Amtshilfe den Einsatz der GSG 9 anbieten.
Der innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Mayer, sagte der Zeitung: "Es reicht! Die GSG 9 muss sich aus dem schwarzen Block gezielt die Gewalttäter greifen. Der Rechtsstaat darf sich nicht von den Chaoten vorführen lassen."
Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy tritt für ein härteres polizeiliches Vorgehen gegen Gewalttäter ein. "Es sollte geprüft werden, ob wir bundesweit den Einsatz von Gummigeschossen zum Selbstschutz der Polizisten in besonderen Gefahrensituationen erlauben", sagte Edathy. Er reagierte damit auf Forderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) , alle Hundertschaften der Polizei mit wirksamen Distanzwaffen auszustatten. "Da hunderte von Beamten verletzt worden sind, halte ich solche Forderungen für plausibel", betonte der SPD-Politiker.
Der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner warnte dagegen vor einer härtere Gangart. Das Recht auf Demonstrationen sollte auf keinen Fall weiter eingeschränkt werden, sagte er. Wenn sich viele friedliche Demonstranten an den Protesten beteiligten, "sind die Gewalttäter in der Minderheit und damit ohne Chance". Stegner forderte von den Organisatoren der G-8-Proteste, "dass sie sich klar mit der Polizei solidarisieren". Die Polizei verteidige das Recht, "auch das auf Demonstrationen". Deshalb gebe es keine Alternative zur Deeskalationsstrategie.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kündigte bereits eine Änderung der Deeskalationsstrategie der Ordnungskräfte an. "Die Polizei vor Ort wird jetzt mit Sicherheit mehr Präsenz zeigen und auch näher am Geschehen sein, um rechtzeitig reagieren zu können", kündigte Gewerkschaftschef Wolfgang Speck an. "Falls es zu weiteren Ausschreitungen kommt, wird der schwarze Block gezielt getrennt und isoliert, um die Gewalt kontrollieren zu können", fügte er hinzu. Bei einer Zunahme der Gewalt schließt er auch einen Schusswaffeneinsatz nicht aus: "Wenn ein Kollege in Lebensgefahr gerät, kann es zu einer solchen Situation kommen."
Bei neuen Protestaktionen am Montagabend in Rostock waren erneut 50 Polizisten leicht verletzt worden. Fünfzehn Beamte hätten wegen Haut- und Augenreizungen in Krankenhäusern behandelt werden müssen, sagte ein Polizeisprecher heute früh. Die Verletzungen seien durch Demonstranten verursacht worden, die eine Rauchbombe gezündet hätten. Im Tagesverlauf hatte die Polizei insgesamt 66 Personen vorläufig in Gewahrsam genommen. In der vergangenen Nacht blieb es ruhig. "Es ist alles friedlich", hieß es bei der Polizei. Zahlreiche Beamte seien dennoch im Einsatz, gewesen um auf Zwischenfälle vorbereitet zu sein.
Der brandenburgische Innenminister, Jörg Schönbohm, forderte die Organisatoren der G-8-Proteste auf, eng mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Die Chaoten dürften keine Gelegenheit mehr erhalten, sich bei ihren Krawallen hinter friedlichen Demonstranten zu verstecken, sagte Schönbohm. Er appellierte an die globalisierungskritische Organisation Attac, sich nicht nur von der Gewalt zu distanzieren, sondern auch den zweiten Schritt zu gehen und die Gewalttäter zu isolieren.
Die Organisatoren von Kundgebungen in Heiligendamm haben eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Greifswalder Oberverwaltungsgerichts eingelegt. Wie deren Anwälte mitteilten, richtet sich die Beschwerde gegen Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Demonstrationen am Flughafen Rostock-Laage sowie für eine Mahnwache am Zaun in Heiligendamm. Die Anwälte sehen darin das Grundrecht der Versammlungsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt.
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Zum G-8-Gipfel in Heiligendamm präsentiert sich Bush als Kämpfer gegen die Erderwärmung. Doch zu Hause torpediert seine Regierung die Klimaforschung. Ein vertraulicher Bericht für das Weiße Hauses zeigt: Das dafür wichtigste Satellitenprogramm soll radikal zusammengestrichen werden.
Der Nachrichtenagentur AP liegt ein vertraulicher Bericht an das Weiße Haus vor. Darin warnen US-Wissenschaftler, sie würden demnächst einen Großteil ihrer Fähigkeiten zur Erforschung des Klimawandels vom Weltraum aus verlieren.
Sechs Forschungssatelliten sollten in den kommenden Jahren ins All geschossen werden, um veraltete Vorgänger dort zu ersetzen. Die Orbiter gehören zum seit 1994 aufgebauten National Polar-orbiting Operational Environmental Satellite System ( NPOESS).
Wegen technischer Probleme und eines rasanten Anstiegs der ursprünglich auf 6,5 Milliarden Dollar (4,8 Milliarden Euro) veranschlagten Kosten habe das Verteidigungsministerium nun aber entschieden, nur vier Satelliten in den Orbit zu schicken. Schwerer wiegt ein Einschnitt, der auch die verbliebenen Forschungssatelliten betrifft: Der Schwerpunkt solle nun auf Instrumenten liegen, die der Wettervorhersage dienen. Die meisten Instrumente, die für das Sammeln von langfristigen Klimadaten nötig sind, wurden gestrichen.
"Leider bringt der jüngste Verlust von Klimasensoren das gesamte Klimaprogramm in ernste Gefahr", warnen Wissenschaftler der Nasa und der Atmosphären- und Ozeanbehörde NOAA in dem Schreiben mit dem Absendedatum 11. Dezember. So werde es Lücken beispielsweise bei der Erforschung von Eiskappen, Gletschergrößen, Verdunstung und atmosphärischem Kohlendioxid geben, heißt es weiter. Das Pentagon sowie Nasa und NOAA würden dem Schreiben zufolge für den Großteil ihrer Klimadaten auf europäische Satelliten angewiesen sein.
"Wir sind dabei zu erblinden"
Jack Marburger, Wissenschaftsberater im Weißen Haus und zugleich Adressat des vertraulichen Berichts, sagte, die Situation bereite im Sorgen. Es hätten sich Probleme ergeben und man könne nicht alle Instrumente in die Satelliten einbauen. Jetzt stehe man vor der Frage: "Wie können wir den Schwung in diesem wichtigen Forschungsgebiet beibehalten?" Eine Antwort auf diese Frage hat Marburger zumindest derzeit nicht.
Die Initiative Climate Science Watch, welche die Aktivitäten der US-Regierung in Sachen Klimaschutz kritisch beobachtet, hat den 76-seitigen, ans Weiße Haus gerichteten Bericht auf ihrer Webseite veröffentlicht ( Pdf). Der Gründer der Initiative, Rick Piltz, hält die derzeitige Situation für eine ernsthafte Krise: "Wir sind dabei zu erblinden, was unsere Fähigkeiten betrifft, die Erde zu beobachten", sagte er.
Auch von der renommierten Wissenschaftlervereinigung American Association for the Advancement of Science (AAAS) kam Kritik an dem Plänen der US-Regierung. Ein Zusammenstreichen des Satellitenprogramms werde große Lücken in den Informationen zu Folge haben, die Satelliten kontinuierlich über die Erde sammeln. Ähnlich äußerte sich auch die National Academy of Sciences.
Budgetprobleme angeblich hausgemacht
Verärgert sind Wissenschaftler darüber, dass von acht geplanten Sensoren zur Klimaforschung nur einer tatsächlich wie geplant in die Satelliten eingebaut werden soll. Im April hatten sich Nasa und NOAA zumindest über den Einbau eines Ozonsensors geeinigt. Bei sieben anderen Messgeräten ist jedoch fraglich, ob sie überhaupt zum Einsatz kommen werden. Falls doch, dann sollen sie in ihrem Funktionsumfang im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen jedoch deutlich beschränkt werden.
Abgeordnete fordern wegen der aus dem Ruder gelaufenen Kosten im Klima-Satellitenprogramm sogar den Rücktritt von NOAA-Chef Conrad Lautenbacher. "Wir haben hier ein Programm, das rund sechs Milliarden über Budget liegt - ohne Hoffnung auf Besserung", sagte Alisha Prather, Sprecherin des House Committee on Science and Technology, der Wissenschaftsausschuss des US-Kongresses.
Jerry Mahlman, ehemaliger NOAA-Forscher, hält die Budgetprobleme beim Satellitenprojekt für hausgemacht. Er habe Kollegen bereits 1995 vor Schwierigkeiten gewarnt. Das ganze Projekt gleiche einem vorhersehbaren Crash.
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Heute ist es soweit. Der G-8-Gipfel in Heiligendamm beginnt. Mit George W. Bush ist der erste Teilnehmer bereits angereist - die Demonstranten am Flughafen bekamen ihn nicht mal zu sehen. Mit dem US-Präsidenten will Kanzlerin Merkel noch vor Beginn der Konferenz verhandeln.
Heiligendamm - Erster Termin Merkels ist ein Mittagessen mit US-Präsident George W. Bush, bei dem Kompromissmöglichkeiten in den schwierigen Verhandlungen über den Klimaschutz ausgelotet werden sollen. Auch mit allen anderen Kollegen will sie bereits vor dem offiziellen Beginn des Gipfels zusammentreffen.
Bush und sein russischer Kollege Wladimir Putin steuern zudem auf eine offene Konfrontation im Raketenstreit zu. Vor Beginn des Gipfels konterte Bush die Attacken Putins gegen die US-Pläne für ein Raketenabwehrschild in Mitteleuropa: Die Demokratie in Russland sei mangelhaft, sagte er in Prag. Merkel äußerte sich zurückhaltend über Chancen, den Schlagabtausch zu beenden.
Merkel empfängt an diesem Mittwoch vor der Kulisse des drohenden Wettrüstens der beiden Weltmächte die Staats- und Regierungschefs aus den USA, Kanada, Japan, Russland, Großbritannien, Frankreich, Italien (G8) am Ostseestrand. Im dpa-Interview zeigte sie sich vom Erfolg des Treffens fest überzeugt. "Ich bin optimistisch, dass wir einen guten Gipfel erleben können."
Offiziell beginnt die Konferenz am Abend mit einem Essen der Staats- und Regierungschefs und ihrer Partner auf Schloss Hohen Luckow, 25 Kilometer südlich von Heiligendamm. Die ersten Arbeitssitzungen finden am Donnerstag statt. Am Freitag sind zum Abschluss Staats- und Regierungschefs aus Afrika und aus den wichtigen Schwellenländern China, Brasilien, Indien, Mexiko und Südafrika zu Gast.
Globalisierungskritiker wollen die Anreise behindern und dazu Straßen vom Flughafen nach Heiligendamm blockieren. Die Organisatoren erwarten mehrere tausend Teilnehmer.
Bereits gestern Abend demonstrierten rund 1000 Menschen am Flughafen Rostock-Laage zur Ankunft von Bush. Direkt am Medienzentrum des Gipfels in Kühlungsborn haben am Abend rund 150 Teilnehmer protestiert. Ausschreitungen gab es nicht, der Protest verlief friedlich.
Unterdessen wurde bekannt, dass nach den schweren Ausschreitungen bei der Anti-G8-Demonstration am Samstag von den 433 verletzten Polizisten nur zwei stationär im Krankenhaus aufgenommen wurden. Ein Sprecher der G8-Polizeieinheit bestätigte am Dienstagabend eine entsprechende Meldung der Zeitung "Junge Welt".
Einen zweckfremden Einsatz hatte am späten Abend ein Wasserwerfer der Polizei, der beim Löschen eines Brandes in Kavelstorf bei Rostock helfen musste. Unbekannte hatten nach ersten Ermittlungen der Polizei mehrere Reifen in Brand gesteckt. Die Hintergründe der Tat sind bisher unbekannt. Hinweise auf einen Zusammenhang mit den Protesten gegen den Gipfel gebe es derzeit nicht, teilte die Kavala- Einsatzleitung der Polizei mit.
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Es wird ernst. Um elf Uhr unternimmt Kanzlerin Merkel einen letzten Versuch, George W. Bush auf Klimakurs zu bekommen. Die Berater des US-Präsidenten beteuern, die jüngsten Irritationen seien ein Missverständnis - und erwarten beim G-8-Gipfel eine Einigung. Doch die Deutschen sind noch skeptisch.
Berlin - Gleich drei hochrangige Berater hatte US-Präsident George W. Bush ins Berliner Hilton geschickt, um kurz vor Beginn des G-8-Gipfels etwas klarzustellen. In viele schöne Worte verpackt, lautete gestern die Kernbotschaft an die Journalisten: Es war alles ein Missverständnis. Bushs jüngster Klimaschutzvorstoß ist demnach gar keine Gegenoffensive gegen Merkels G-8-Agenda, wie die meisten deutschen Medien mutmaßen, sondern ein konstruktiver Beitrag zum Nachfolgeprozess für Kyoto.
"Können wir zusammen einen Post-Kyoto-Prozess in Gang bringen?", fragte Bushs Umweltberater James Connaughton. "Die Antwort wird Ja lauten." Das war die bisher optimistischste Prognose für den Gipfel. Offensichtlich wollen die USA verhindern, dass der Gipfel am Klimastreit scheitert. Gastgeberin Angela Merkel hatte den Druck auf Bush zuletzt erhöht, indem sie keine Zweifel daran ließ, wen sie im Fall des Scheiterns zum Sündenbock machen würde.
Die Emissäre aus dem Weißen Haus taten verwundert über die Vorwürfe aus Europa. Die Kritik an Bushs Klimaplan entbehre jeder Grundlage, sagte Connaughton. Bush gehe es wie Merkel darum, langfristige Ziele für den Klimaschutz festzulegen. Dabei müsse aber klar sein, dass jedes Land seinen eigenen nationalen Plan entwickle. "Dieser Prozess muss nationale Besonderheiten respektieren", mahnte Connaughton. So hätten die USA beispielsweise das "aggressivste Programm der Welt" für die Einführung alternativer Kraftstoffe.
Rhetorische Annäherung der mutmaßlichen Antipoden
Auch könne man wirksame Klimaschutzstrategien nicht ohne die größten Schwellenländer formulieren, sagte Connaughton. Die bereits "von anderen" beschlossenen Ziele seien der "richtige Ausgangspunkt". Damit spielte er wohl auf die EU-Gipfelbeschlüsse an, die konkrete Emissionsgrenzwerte setzen. Diese bewirkten aber nichts, wenn gleichzeitig die Emissionen der Schwellenländer ungebremst anstiegen, so der Bush-Berater.
Bei Bushs Vorschlag, die größten Treibhausgas-Produzenten in die Klimagespräche mit einzubeziehen, handele es sich nicht um einen separaten Prozess zu Kyoto, betonte der Amerikaner. Vielmehr sollten die Ergebnisse dieser Diskussion in den Uno-Diskussionsprozess einfließen.
Rhetorisch bewegen sich damit die mutmaßlichen Antipoden in der Klimafrage, Bush und Merkel, aufeinander zu. Die Formel, dass man gemeinsam Impulse für den Uno-Prozess gibt, deutet sich als Kompromiss für die Abschlusserklärung an. Bushs Emissäre überschlugen sich förmlich mit Lob für die Gastgeberin. Dass die USA sich im Kyoto-Nachfolgeprozess engagieren wollten, sei eine neue Position, die auch aus Bushs Gesprächen mit Merkel resultiere, sagte David McCormick, der stellvertretende nationale Sicherheitsberater. Damit sei allerdings keine nachträgliche Anerkennung des Kyoto-Protokolls verbunden, das man nach wie vor für nicht umsetzbar halte.
Doch Merkels erklärtes Ziel, konkrete Selbstverpflichtungen der Industrieländer zur CO2-Reduktion festzuschreiben, lehnen die Amerikaner weiterhin ab. Damit durchkreuzt die US-Delegation die deutsche Gipfel-Agenda.
Konkrete Ziele: "Nach wie vor kein einfaches Thema"
Die deutsche Seite ist darum deutlich abwartender in ihren Prognosen. Immerhin sind auch die Mitarbeiter der Kanzlerin inzwischen wieder um Optimismus bemüht, nachdem die Töne aus der Bundesregierung zuletzt immer skeptischer geworden waren. Beim Hintergrundgespräch im Bundespresseamt erklärte ein Merkel-Berater: Vor einigen Wochen sei noch nicht einmal von den USA anerkannt worden, dass ein Großteil des Klimawandels auf Menschenhand zurückzuführen sei. Es gebe "gute Chancen auf mehr Konvergenz".
Doch was konkrete Ergebnisse angeht, ist man im Bundeskanzleramt ganz vorsichtig: "Fragen Sie mich bitte nicht, was am Ende dort verkündet wird - das ist nach wie vor kein einfaches Thema".
Wie die Gäste aus Washington strich auch die deutsche Seite die Verdienste der Kanzlerin heraus. Es sei "viel Bewegung" auf internationaler Ebene beim Klimaschutz, das sei nicht zuletzt auch auf die "entschlossene Herangehensweise" der Kanzlerin zurückzuführen.
Das Thema Klimaschutz überlagert derzeit in der öffentlichen Aufmerksamkeit alle andere Punkte des G-8-Treffens - von der Frage der Hedge Fonds, dem besseren Schutz geistigen Eigentums, der Entwicklung der Weltwirtschaft, den steigenden Währungsreserven in Ländern wie China und Japan, dem Investitionsprotektionismus, der Lage in Afrika bis hin zu den sozialen Fragen der Globalisierung. So wird denn auch auf deutscher Regierungsseite eingestanden, dass das Thema Klimaschutz "mehr Beachtung findet als wir erwartet haben". Das sei im Moment "sehr hochgezogen".
Ringen um eckige Klammern
Die sogenannten "Sherpas" - die Verhandlungsführer der G8 - tagen bis zuletzt, auch heute in Heiligendamm. Wie bei jeder Verhandlung, so gebe es auch diesmal "eckige Klammern", die bis dahin "noch auf- und zugemacht" werden könnten, hieß es in Berlin. Klimaschutz sei dabei einer der "schwierigsten Komplexe - aber wir haben Chancen".
Die jüngste Ankündigung des US-Präsidenten Bush, die 15 stärksten Verschmutzer der Welt zu einer eigenen Konferenz einzuladen, war hierzulande in den meisten Medien als Angriff gegen Merkels Klimapolitik gewertet worden. Von deutscher Regierungsseite wird der Vorschlag diplomatisch eingefangen und in den weiteren Verlauf von Gesprächen eingebettet. Ein Stichwort fällt dabei immer wieder: die Bali-Konferenz im Herbst dieses Jahres. Dort soll unter Uno-Führung über eine Regelung des Kyoto-Klimaschutz-Protokolls über das Jahr 2012 hinaus verhandelt werden. So wurde denn auch gestern in Berlin von deutscher Seite Bushs 15-Staaten-Zusammenkunft "als eine Vorstufe auf dem Weg nach Bali" gewertet.
Kommunikationspolitik heißt vor allem eines: Wiederhole die Botschaft, bis sie auch der letzte verstanden hat. Und so wurde am Dienstag erneut betont, was bereits auf mehreren Ebenen und von Merkel selbst kommuniziert worden war: Es sei für die Kanzlerin ein "Essential", dass alles, was sinnvoll sei zum Schutz des Klimas, "letztendlich in den Uno-Prozess einmündet". In der Form kann es auch ein Amerikaner unterschreiben.
Merkel selbst hatte sich vor dem Gipfel zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen müssten bis 2050 um die Hälfte reduziert, der Anstieg der Erderwärmung auf zwei Grad Celsius begrenzt werden. Ob die Kanzlerin dabei bleiben wolle? Das sei "nicht der einfachste Punkt", wurde in Berliner Regierungskreisen eingeräumt. "Es gibt verschiedene Ziele", dahin zu kommen, hieß es. Ob am Ende in Heiligendamm zu diesem Punkt möglicherweise auch ein Dissens festgestellt wird, darüber schwiegen die Regierungsvertreter sich aus.
In Berlin setzt man noch auf Last-Minute-Diplomatie. Heute trifft Merkel vor Beginn des Gipfels Bush, Putin, Sarkozy und Prodi jeweils unter vier Augen.
So war es auch nur halb im Spaß, als ein Merkel-Berater sagte: "Es ist ja noch Zeit bis zum Gipfel."
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Regionale Köstlichkeiten und ein schwer verdauliches Gesprächsthema: Bei Kraftbrühe und Spargel hat Kanzlerin Merkel zum Auftakt des G-8-Gipfels versucht, den US-Präsidenten vom Sinn konkreter Klimaschutz-Ziele zu überzeugen - ohne Erfolg. Nun setzt Merkel auf Pragmatismus.
Heiligendamm - Rund 75 Minuten dauerte das gemeinsame Mittagessen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und US-Präsident George W. Bush auf Burg Hohenzollern inmitten des Ostseebades Heiligendamm. Demonstrativ gut gelaunt traten die G-8-Präsidentin und ihr erster Gast anschließend vor die Presse. "Hab ich das auch gesagt?", scherzte Bush nach Abschluss der Übersetzung eines Dolmetschers. Und die Kanzlerin entgegnete fast ebenso launig: "Fast zu 100 Prozent".
Die entspannte Atmosphäre täuschte allerdings über den Ernst des kurzen Treffens hinweg. Zwar verwöhnte Merkel den amerikanischen Staatschef mit regionalen Spezialitäten. Zunächst gab es "doppelte Kraftbrühe vom Mecklenburgischen Weiderind" gereicht, gefolgt von Beelitzer Spargel mit paniertem Kalbschnitzel, zum Dessert schließlich Walderdbeeren mit Sauerrahmeis. Das Gesprächsthema jedoch schmeckte Bush weniger: der Klimaschutz.
Merkel wollte beim gemeinsamen Lunch ausloten, wie weit die US-Regierung beim Klimaschutz zu Bewegung bereit ist. "Recht gut" und "erfolgreich" sei das Gespräch gewesen, gab die Kanzlerin anschließend den Journalisten zu Protokoll, sie berichtete von vielen Übereinstimmungen, aber - und das ist wohl das Entscheidende - Details, bei denen man noch auseinander sei.
So weit auseinander, dass Merkel wohl keine Chance mehr sieht, ihre Vorstellungen von konkreten Klimaschutzzielen durchzusetzen. Denn einige Stunden später probte die Kanzlerin, die zuvor stets vor faulen Kompromissen gewarnt hatte, in Abwesenheit des US-Präsidenten einen neuen Pragmatismus, indem sie die Erwartungen dämpfte. Nach weiteren bilateralen Gesprächen Gesprächen mit einzelnen Gipfelteilnehmern ließ sie offen, ob sie ihren Ziel, konkrete Zielmarken für die Reduzierung der Schadstoffemissionen zu setzen, erreichen kann.
"Ich glaube, wir wissen, dass die europäischen Ziele, für die wir voll einstehen, noch nicht sofort von der gesamten Welt geteilt werden", sagte Merkel vor Journalisten in Heiligendamm, die zugleich betonte, dass sie dennoch mit der europäischen Position in die Verhandlungen gehe. Entscheidend aber sei für sie: "Werden wir am Ende dieses Gipfels weiter sein und einen klaren Schritt nach vorne gemacht haben?" Dieser Schritt wird aller Wahrscheinlichkeit nicht in konkreten Vorgaben bestehen.
Derlei Aussagen deuten eine Bereitschaft zur Abkehr von Maximalforderungen an. Denn eigentlich strebte Merkel beim G-8-Gipfel eine Selbstverpflichtung der Industriestaaten zum Kampf gegen den Klimawandel an. Nur so könnte auch den Schwellenländern Verantwortungsbewusstsein für den Klimaschutz abgenötigt werden. Was ihr vorschwebt, ist ein Bekenntnis dazu, die Erderwärmung auf zwei Grad Celsius zu begrenzen, den Treibhausgasausstoß bis 2050 gemessen am Stand von 1990 zu halbieren und sämtliche Klimaschutzbemühungen unter dem Dach der Vereinten Nationen zu bündeln.
Bush versicherte heute nach dem Mittagessen, dass auch er an einem Nachfolgeabkommen für das Klimaschutzabkommen von Kyoto arbeiten wolle - eine Aussage, die in deutschen Regierungskreisen immerhin als "ganz starkes Signal" gewertet wurde. Auch dass er den starken Wunsch habe, Fortschritte bei der Reduzierung von Treibhausgasen zu erreichen, betonte er.
Nur von konkreten Zielen sprach Bush einmal mehr nicht. Eine Festlegung darauf wird es mit den Amerikanern beim Gipfel nicht geben, das ist sicher. Ziele im Kampf gegen die Klimaerwärmung kann es aus Sicht des Weißen Hauses nur in einem weiteren internationalen Rahmen geben, der über die G8-Staaten hinaus gehe, erklärte Washingtons Sicherheitsberater Stephen Hadley am Rande des Gipfeltreffens.
Das höchste der Gefühle in Heiligendamm ist in den Augen der Amerikaner, ein starkes Bekenntnis zu gemeinsamen Anstrengungen, ein Rahmenwerk für die Zeit nach dem Auslaufen des Kyoto- Abkommens 2012 abzugeben. Gleichzeitig bemühte sich Hadley aber um einen moderaten Ton: Beim Mittagessen von Bush und Merkel habe es in der Klimafrage eine weitere Annäherung gegeben. Kanzlerin Merkel habe bei dem Voranbringen eine Antwort auf die Klimaerwärmung eine "hervorragende Arbeit" geleistet, lobte Hadley.
Der scheidende britische Premierminister Tony Blair gibt die Hoffnung auf eine solide Abschlusserklärung jedoch noch nicht auf. Der Regierungschef sei überzeugt, dass eine globale Vorgabe zur Reduzierung der Treibhausgase unter dem Dach der Uno erreicht werden kann, berichtete der britische "Guardian" heute nach einem Interview mit Blair. Für die jüngste Klima-Initiative Bushs hielt Blair ausdrückliches Lob bereit: Diese sei kein "Trick" gewesen, die Uno oder G 8 zu untergraben, sagte Blair. Die USA seien "in Bewegung". Bush hatte vorgeschlagen, dass sich die 10 bis 15 größten Produzenten von Treibhausgasen bis Ende 2008 auf gemeinsame, globale Klimaschutzziele einigen sollen.
Ein Abkommen zur "erheblichen" Reduzierung der Schadstoffe könnte auf dem Gipfel in Heiligendamm erreicht werden, sagte Blair. "Das Wichtige ist, dass wir bei einer Reduzierung der Treibhausgase übereinkommen. Uns es muss klar sein, dass sich das um die 50 Prozent abspielt. Wir sprechen nicht von 20 Prozent."
Auch Bundespräsident Horst Köhler bewertete Bushs Klima-Vorstoß trotz ausstehender verbindlicher Zusagen für den Gipfel positiv. "15 Staaten einzubinden, ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Köhler der dpa. Der Vorschlag des US- Präsidenten sei im Kern weiterführend. "Wir sollten darin mehr erkennen als einen Trick, sich aus der Ecke heraus zu bewegen."
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Dramatische Protestaktion auf der Ostsee: Mehrere Greenpeace-Schlauchboote sind in die Sperrzone um den G-8-Gipfel in Heiligendamm eingedrungen. Die Marine drängte sie mit einem spektakulären Manöver ab, rammte ein Boot - alle Mann gingen über Bord.
Heiligendamm - Mit hoher Geschwindigkeit näherten sich laut Greenpeace insgesamt elf dunkelgraue Greenpeace-Schlauchboote dem Strand von Heiligendamm. Weil die Boote schwer zu orten waren, reagierten die Sicherheitsbehörden erst relativ spät, dann aber mit aller Kraft. Fünf stark motorisierte Schiffe nahmen die Verfolgung auf, auch ein schweres Patrouillenboot der Wasserschutzpolizei.
Nach einer mindestens zehn Minuten langen Verfolgungsjagd gelang es den Sicherheitskräften in einem dramatischen Manöver, alle Aktivisten abzudrängen. Die Polizei fing die letzten zwei Greenpeace-Boote bei Kühlungsborn ab, indem sie Kollisionskurs fuhr und dabei ein Boot rammte. Mehrere Greenpeace-Mitglieder gingen bei hohem Tempo über Bord. Offensichtlich wurde aber niemand verletzt.
Auf Hubschrauber-Fernsehbildern war die Jagd auf die zwei Greenpeace- Boote live zu verfolgen. Am Ende entrollte die Besatzung des letzten Schiffes ein Plakat. Die Aufschrift lautete "G8 act now" ("G8, handele jetzt"). Zwei Aktivisten wurden nahe der Seebrücke von Kühlungsborn festgenommen.
Die Greenpeace-Aktivisten hätten den Staats- und Regierungschefs eine Petition mit einem Aufruf zum Klimaschutz überreichen wollen, sagte Greenpeace-Sprecherin Svenja Koch im Nachrichtensender n-tv. Einen Rechtsbruch kann Koch bei der Aktion nicht erkennen. "Es handelt sich um eine Demonstration, die vom Grundgesetz geschützt ist", sagte sie.
Es war nicht die erste Greenpeace-Aktion beim G8-Gipfel. Gestern erst bracht die Polizei im Seegebiet vor der mecklenburgischen Ostseeküste das Greenpeace-Schiff "Arctic Sunrise" auf. Die "Arctic Sunrise" hatte nach Greenpeace-Angaben einen Heißluftballon an Bord, den die Polizei konfiszierte. Alle an Bord befindlichen Schlauchboote seien bis auf weiteres fahruntüchtig gemacht worden.
Für die Sicherheitsbehörden stellt das Greenpeace-Manöver dennoch eine peinliche Schlappe dar. Immerhin hat die Umweltorganisation eine Lücke gefunden, um in die Sperrzone einzudringen. Lange Zeit war nicht klar, ob es sich um eine friedliche Protest-Aktion handelte, oder einen Angriff.
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Die Kanzlerin spricht von einer "Kehrtwende", Premier Blair von einem "großen Fortschritt", die EU sieht den "Durchbruch" - die G-8-Staaten sind mit ihrem Kompromiss zum Klimaschutz trotz fehlender Zielvorgaben zur CO2-Reduktion zufrieden. Umweltschützer finden das Ergebnis mager.
Heiligendamm - Nach dem Mittagessen um kurz nach 15 Uhr, trat Angela Merkel, passend zum Anlass im knallgrünen Kostüm, vor die Presse, um ihren "Riesenerfolg" zu verkünden: Nach langen, zähen Verhandlungen haben sich die G-8-Staaten unter ihrer Führung auf eine Abschlusserklärung zum Klimaschutz geeinigt. Zwar hat Merkel ihr Ziel nicht erreicht, die Industriestaaten verbindlich auf Zielvorgaben zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu verpflichten. Diese Festlegung scheiterte wie erwartet am Widerstand der USA. Dennoch verkündete die G-8-Präsidentin erleichtert eine "richtige Kehrtwende" in der Klimaschutzpolitik.
Nach den Worten Merkels bekennen sich die wichtigsten Industrienationen und Russland immerhin grundsätzlich zu einer deutlichen Reduzierung der Treibhausgase. In der Abschlusserklärung heißt es, dass die Staaten die Vorgaben der Europäischen Union, Kanadas und Japans für eine Halbierung der Kohlendioxidemissionen bis 2050 "ernsthaft in Betracht ziehen".
Weiter heißt es, die G8 setzten sich dafür ein, dieses dann gefundene Ziel zu erreichen. Sie laden die großen aufstrebenden Volkswirtschaften ein, sich diesem Vorhaben anzuschließen. Im Gegensatz zu der ursprünglichen Haltung von US-Präsident George W. Bush wird nun auch betont, dass die Klimaverhandlungen in erster Linie unter dem Dach der Vereinten Nationen stattfinden sollen.
So wird der Uno-Klimaprozess in der Abschlusserklärung als das "geeignete Forum für Klimaverhandlungen" bezeichnet. G-8-Gastgeberin Merkel bezeichnete das Resultat als "sehr, sehr gute Ausbeute". Es sei aus ihrer Sicht "das höchstmögliche", was zu erreichen gewesen war. Diesem Kompromiss entkomme niemand mehr, behauptete Merkel in Interviews mit deutschen TV-Sendern.
"Ich kann mit diesem Kompromiss sehr, sehr gut leben. Ich halte ihn für einen sehr großen Fortschritt und für ein sehr gutes Ergebnis", sagte die Kanzlerin. So sei es gelungen, dass alle G-8-Staaten den internationalen Klimabericht IPCC anerkennen, auch mit seinen Auswirkungen und seinen Folgen. "Und es ist zum zweiten gelungen, doch zu sagen, dass wir darüber übereinstimmen, dass wir Reduktionsziele brauchen, und zwar verpflichtende Reduktionsziele", sagte Merkel weiter.
"Und was für mich natürlich von allergrößter Bedeutung ist, es ist gesagt worden: das alles im Rahmen des Uno-Prozesses", betonte die Kanzlerin. Sie sieht mit der Vereinbarung auch den Weg frei, beim Klima-Gipfel der Vereinten Nationen Ende des Jahres auf Bali Verhandlungen über ein Nachfolge-Abkommen der Vereinbarungen von Kyoto zu beginnen.
Auch Großbritannien, Italien, Frankreich und die EU-Kommission würdigten das Klimaabkommen des G-8-Gipfels als großen Fortschritt im Kampf gegen die Erderwärmung. "Es ist jetzt ein globales Abkommen zum Klimawandel mit substantieller Reduzierung der Emissionen möglich", sagte der scheidende britische Premierminister Tony Blair. "Das ist ein großer Fortschritt." Es gebe zwar nach wie vor eine Reihe offener Punkte, "aber die Kernelemente sind da".
Italiens Ministerpräsident Romano Prodi nannte die Vereinbarung ein Dokument, "das uns zu schnellem und entschlossenem Handeln verpflichtet". Der französische Präsident Nicolas Sarkozy sprach von "unerhofften Fortschritten".
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sprach von einem großen Durchbruch. Es gehe jetzt nicht mehr darum, "ob wir handeln sollten, sondern nur noch um das wie und wann", sagte er in Heiligendamm. Vor allem US-Präsident Bush habe sich flexibel gezeigt, wenngleich er seine grundsätzliche Ablehnung verbindlicher Ziele nicht aufgegeben habe.
Während die G8 das Erreichte feiern, reagierten Umweltverbände enttäuscht. "Das ist absolut zu wenig", hieß es von der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Verbindliche Ergebnisse hätten festgeschrieben werden müssen. Greenpeace wies darauf hin, dass die G-8-Staaten selbst heute noch mehr als 40 Prozent der Treibhausgase weltweit ausstoßen, aber nur 13 Prozent der Weltbevölkerung stellen.
"Das Klassenziel für den G-8-Gipfel ist klar verfehlt worden", erklärte Bundesgeschäftsführer Leif Miller vom Naturschutzbund NABU in Berlin. Es sei nett, dass auch Kanada und die Vereinigten Staaten eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 "ernsthaft in Betracht ziehen" wollten. Erforderlich seien dafür aber eine Reduzierung um 80 Prozent in den Industrienationen und verbindliche Zwischenziele, sagte Miller.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) monierte die "schwammigen Versprechungen" und erklärte: "Am Klimaproblem gemessen ist das Ergebnis überaus mager." BUND-Geschäftsführer Gerhard Timm begrüßte dennoch die Absichtserklärung zur Halbierung der Treibhausgase bis 2050. Jetzt müssten aber völkerrechtlich verbindliche Ziele her, das richtige Forum dafür seien die Vereinten Nationen.
Auch in der Bundestags-Opposition stieß die Vereinbarung überwiegend auf negative Reaktionen. "Heiligendamm ist ein Gipfel der Gesichtswahrung und kein Durchbruch für den Klimaschutz", erklärte die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Renate Künast. Merkel sei an ihren eigenen Maßstäben gescheitert und letztlich eingeknickt. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Gregor Gysi, erklärte, die Staats- und Regierungschefs hätten sich zu nichts verpflichtet. "Das ist kein Durchbruch, sondern ein halbherziger Formelkompromiss, um der Kanzlerin das Gesicht zu wahren."
Für die FDP-Fraktion erklärte deren umweltpolitischer Sprecher Michael Kauch, die Vereinbarungen von Heiligendamm könnten nur ein erster Schritt für eine substanzielle Vereinbarung sein. Schließlich sei ein Ziel zur Verminderung des Treibhausgases Kohlendioxid für 2050 nur ernsthaft in Erwägung gezogen worden. "Das zeigt zwar Bewegung, ist aber nur ein Teilerfolg."
Quelle : www.spiegel.de
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Greenpeace hat heute nach der spektakulären Schlauchboot-Aktion erneut gegen den G-8-Gipfel protestiert. Die Polizei musste einen Heißluftballon der Umweltorganisation zur Landung zwingen.
Rostock - Der Heißluftballon von Greenpeace stieg bei Rostock auf. An dem weißen Ballon prangte die Aufschrift "G8 - act now!" (G8 - Handelt jetzt!) Die Aufschrift war mit dem Wort "failed" (Gescheitert) quer überschrieben.
Drei Polizeihubschrauber hätten sich bei Lichtenhagen dem Ballon genähert und ihn durch die Luftwirbel dann zur Landung gezwungen, sagte eine Sprecherin der Organisation. Die zwei Greenpeace- Aktivisten im Ballon seien in Evershagen am Stadtrand gestartet und in Richtung des G8-Gipfelortes Heiligendamm unterwegs gewesen. Der Luftraum über Heiligendamm ist weiträumig gesperrt.
Gestern hatte Greenpeace mit einer spektakulären Aktion (mehr...) gegen das Gipfeltreffen protestiert: Mehrere Schlauchboote drangen in das abgesperrte Seegebiet vor dem Tagungsort ein.
Quelle : www.spiegel.de
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Die G-8-Länder haben sich nach ihrem Kompromiss beim Klimaschutz auf ein weiteres Großprojekt geeinigt: Mit einem 60-Milliarden-Dollar-Programm sollen in Afrika, aber auch in Ländern anderer Kontinente gefährliche Krankheiten wie Aids bekämpft werden.
Heiligendamm - Die Gipfelteilnehmer einigten sich auf ein Programm im Wert von 60 Milliarden Dollar (44,5 Milliarden Euro) zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten wie Aids, aber auch Malaria oder Tuberkulose. Kanzlerin Angela Merkel kündigte an, die G-8-Länder würden ihre Verpflichtungen gegenüber Afrika erfüllen. Nach einem Treffen mit den Vertretern afrikanischer Staaten sagte sie, dass die G-8-Länder aber auch Erwartungen an die Empfänger der Hilfsleistungen hätten.
Die führenden Industrieländer und Russland versprechen damit, zur Bekämpfung dieser Infektionskrankheiten insgesamt 60 Milliarden Dollar zu geben. Die Hälfte davon werden allein die USA, die übrige Summe von 30 Milliarden Dollar die sieben anderen G-8-Staaten tragen. Das Programm war vor knapp zwei Wochen von US-Präsident George W. Bush in Grundzügen vorgeschlagen worden.
Heidemarie Wieczorek-Zeul bestätigte die Vereinbarung im ZDF-Morgenmagazin: "Das wird beschlossen". Deutschland sage vier Milliarden Euro zu. "Ich kann garantieren, dass wir das umsetzen mit den vier Milliarden", betonte die Ministerin. Das sei mit Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück bereits abgestimmt.
Einzelheiten hatte zuvor die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" gemeldet: Das Geld solle nicht nur Afrika, sondern auch Osteuropa zugute kommen. In der Abschlusserklärung werde ein verbindlicher Zeitplan allerdings ebenso vermieden wie das Festschreiben konkreter Finanzzusagen einzelner Länder, berichtet die Zeitung weiter.
Deutschland und die USA wollten ihre Mittel deutlich erhöhen, hieß es aus der deutschen Delegation gegenüber der Zeitung. Ein Teil des 60-Milliarden-Dollar-Pakets soll der Zeitung zufolge zur Finanzierung des vor sechs Jahren eingerichteten "globalen Fonds" verwandt werden. Der Fonds finanziert 450 Gesundheitsprojekte in 136 Ländern.
Jedoch gebe es Bedenken "bei manchen der anderen". Einige Länder sollen sich angesichts der hohen Summen skeptisch gezeigt haben. Nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen gab es vor allem Widerstand aus Italien gegen weitere Hilfen für Afrika.
Quelle : www.spiegel.de
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Ein Anwälte-Verein erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei. In den sogenannten Gefangenensammelstellen würden inhaftierte G-8-Demonstranten massenhaft in Käfigen gehalten - bei Dauerbeleuchtung und ohne anständige Versorgung und Rechtsbeistand. Die Polizei widerspricht der Darstellung.
Rostock, Industriestraße. Etwa 15 Menschen stehen in einem rund fünf Meter breiten Käfig. Sie pressen sich an das vordere Gitter. Daneben ein zweiter Käfig, leer. Es ist eine der ominösen Gefangenensammelstellen für G-8-Gegner, im Polizeijargon "Gesa" genannt.
"Nein, Sie dürfen hier keine Fotos machen", sagt ein Beamter zu den anrückenden Journalisten. Nein, auch nicht von der anderen Straßenseite, dies sei ein "Sicherheitsbereich". Immerhin, er werde mit seinem Vorgesetzten sprechen und sehen, was sich machen lässt. Hinter seinem Rücken auf der anderen Seite des mit blauem Sichtschutz verhängten Zauns beginnen zahlreiche Polizisten, quadratische Platten neben- und übereinander zu legen, innerhalb weniger Minuten sind beide Käfige dahinter verborgen. Dann erst erscheint der Vorgesetzte. Es ist kurz nach 21 Uhr abends, die Abenddämmerung bricht ein.
Vor dem Rolltor sitzt eine 27-jährige Französin im Gras. Sie hat nach eigenen Angaben zusammen mit 15 anderen Gefangenen sechs Stunden auf dem umzäunten Gelände als Gefangene verbracht. Die ganze Lagerhalle, sie zeigt auf das flache Nebengebäude, sei voll von Käfigen.
Die blonde Französin erzählt, sie promoviere als Anthropologin an der Pariser Eliteuniversität Sorbonne. Seit sie am Mittag den Knast verließ, sitzt die junge Frau mit ihren Freundinnen Aurélie und Stephanie inmitten einer Mahnwache zwischen blauen Mülltüten. Mit 14 anderen Gipfelgegnern sei sie am Morgen mit dem Fahrrad auf einem Waldstück in der Nähe des Sperrzauns unterwegs gewesen und von Polizisten kontrolliert worden. Acht aus der Gruppe wurden festgenommen. Der Vorwurf: Einer hatte ein Schweizer Taschenmesser im Rucksack, zwei eine Schnur, mit der angeblich eine selbst gebastelte Sperre in der Nähe errichtet worden war. Ein Freund sitze immer noch in der Gesa.
Mindestens 200 Leute würden dort festgehalten, schätzen diejenigen, die rausgelassen wurden. Die Polizei macht dazu keine Angaben.
Insgesamt sind nach Schätzungen des Republikanischen Anwältevereins (RAV), der sich um die Gipfel-Gegner kümmert, in den vergangenen Tagen rund 1200 Menschen vorübergehend in Gewahrsam genommen worden. Dies erklärte der Anwalt Michael Hofmann vom RAV heute auf der Abschlusspressekonferenz der Gipfelgegner. "Käfighaltung" nennt er die Bedingungen in den Gefangenensammelstellen. Zudem habe es etliche vorläufige Festnahmen und neun Festnahmen gegeben. Diese neun Fälle seien in Schnellverfahren nach dem Strafgesetzbuch abgewickelt worden. "Diese Urteile sind nicht rechtskräftig", sagte Hofmann.
Die Polizei-Sondereinheit Kavala sei zudem zu keiner Kooperation mit den Anwälten bereit gewesen, selbst schriftliche Anfragen seien ignoriert worden. "Man hat uns so behandelt, als wären wir der letzte Dreck", fasste Hofmann zusammen.
Wie wichtig die Polizei die Sammelstelle in der Industriestraße nimmt - es gibt mehrere davon auf dem Gipfel-Gebiet - zeigt sich einige Minuten später, es ist fast dunkel inzwischen: Ein Radfahrer, mit Freunden auf dem Rückweg vom Konzert der Anti-G-8-Sänger Grönemeyer, Bono & Co., wird vom Rad gezerrt, als er ein Foto über den Zaun schießen will, dann schleppen ihn mehrere Beamte auf das Gelände. "Ihr spinnt doch", ruft einer seiner Kumpels fassungslos hinterher.
Die Kavala-Sprecher müssen erst mal nachsehen
Die drei Sprecher der Polizei-Sondereinheit "Kavala", die wenige Minuten später aus einem Kleinbus vor dem Gelände steigen, wissen von dem Vorfall genauso wenig wie von der Gefangenenhaltung auf dem Hof. Käfige? Darüber seien sie nicht informiert, man werde sich erst einmal umsehen, also bis später.
Die Französin erzählt währenddessen, dass sie während der Inhaftierung keinen Übersetzer gehabt habe. "Die Polizisten da drin haben mir auf Englisch erzählt, ich müsste Geld bezahlen, wenn ich einen Anwalt bekommen will", das erbost sie immer noch.
"Wir Berufsjuristen kippen aus allen Latschen, wenn wir so etwas hören", sagt der Hamburger Anwalt Martin Lemke zu SPIEGEL ONLINE. Er sitzt im Vorstand des Republikanischen Anwaltsvereins, über 100 dieser bürgerrechtlich engagierten Juristen betreuen die G-8-Gegner während der Proteste. Anwälten den Kontakt mit Mandanten zu verweigern, hält er für gesetzeswidrig, die Begründung der Polizei, sie hätten kein Mandat, für fadenscheinig.
Der Zutritt zu dem schmucklosen Plattenbau um die Ecke der Sammelstelle, in dem Richter des Amtsgerichtes Rostock Urteile fällen, werde den Anwälten immer wieder erst nach stundenlangen Verzögerungen gestattet, erzählt Lemke. "Gestern sind dort Dutzende Personen vor den Haftrichter gekommen, ohne vorher einen Anwalt zu sprechen. Dabei saßen die vor der Tür und wurden nicht rein gelassen", beschwert er sich.
Das Mandatsargument der Polizei lässt er nicht gelten: Bei Massenfestnahmen von Hunderten Demonstranten könne eben nicht jeder einen eigenen Anwalt separat beauftragen. Üblicherweise würden deshalb - so gut es geht - die Namen der Festgenommenen gesammelt, diese Liste dann an die Anwälte weitergegeben. Die wiederum erklärten, sie kostenlos zu vertreten - damit hätten sie ein Mandat, argumentiert Lemke.
"Diese Käfige sind nur vorläufig", sagt die Kavala-Sprecherin, eine Beamtin aus Sachsen, als sie mit ihren zwei Kollegen wieder vor dem Zaun auftaucht. Hier würden Gefangene untergebracht, bevor man sie an einen anderen Ort bringe oder wenn die für sie vorgesehenen mobilen Zellen überfüllt seien. In denen gebe es deutlich mehr Platz, so um die 50 Quadratmeter, als in den Kä-figen. Mehrere aus der Sammelstelle Entlassene behaupten allerdings das Gegenteil, sprechen von ähnlichen Käfigen in der Halle. Leider könne man diese nicht besichtigen, sagt die Sprecherin.
"Gesa, das ist eben kein Sanatorium"
Weshalb man keine Aufnahmen von den Käfigen auf dem Hof machen dürfe? "Das ist nicht richtig, da haben sich die Kollegen falsch verhalten", erklärt sie, als ein Kamerateam von SPIEGEL TV das Gelände erreicht. Kaum haben die mit dem Drehen begonnen, über den Zaun und darunter hindurch, heißt es schon wieder: "Hören Sie auf damit, das ist nicht gestattet." Die Kavala-Sprecher mischen sich ein: "Das ist okay, die dürfen hier filmen", sagt einer zu den Kollegen. Und warum der Sichtschutz vor den Käfigen? Die Beamtin aus Sachsen klärt auf: "Das ist wegen der Persönlichkeitsrechte der Gefangenen." Und die Sache mit dem Radfahrer? Der sei mehrfach aufgefordert worden, keine Fotos zu machen, schließlich habe er eine Beamtin geschubst, daher das Eingreifen der Kollegen. "Hier ist wirklich alles in Ordnung", versichert die Sprecherin.
Das sieht die 27-jährige Französin ganz anders. Niemand habe sie darauf hingewiesen, dass ihr das Recht auf ein Telefonat zustehe, erzählt sie. Zu essen habe es in der Zeit eine Scheibe Schwarzbrot mit einer Käsescheibe darauf gegeben, mehr nicht. "Das ganze war eine Farce", sagt sie. Andere Freigelassene finden deutlichere Worte.
Ein Mandant von ihm sei am Mittwochvormittag in die Gesa gekommen, berichtet Anwalt Lemke. Der Richter hatte verfügt, ihn bis heute zu inhaftieren. Gestern Abend, über 30 Stunden nach seiner Festnahme, sei der Mandant immer noch in einer der vergitterten Sammelzellen untergebracht gewesen. Die Zustände in der Gesa beschreibt der Jurist so: Es gebe keine Duschen in der Halle und keinen Freigang für die Gefangenen. Die Käfige seien oben mit Netzen bedeckt, die Insassen würden rund um die Uhr von Beamten und Videokameras überwacht - Privatsphäre gebe es nicht, sagt Lemke. "Und die ganze Zeit brennt das Deckenlicht", sagt ein Freigelassener, "auch nachts."
Das sei wegen der Sicherheit, erklärt die sächsische Polizeisprecherin. Und dann sagt sie: "Tja, eine Gesa, das ist eben kein Sanatorium."
Quelle : www.spiegel.de
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Die G-8-Chefs haben die fünf größten Schwellenländer mit an den Tisch gebeten - planen aber keineswegs eine Erweiterung der Runde um China, Indien & Co. Immerhin will man jetzt mit ihnen intensiver über globale Probleme reden.
Heiligendamm - Angela Merkel kneift die Augen zusammen. Die Sonne scheint über Heiligendamm. Gerade hat sie die Staats- und Regierungschefs der fünf Schwellenländer empfangen. Man begrüßt sich, plaudert freundlich, sitzt noch kurz an einem Tisch draußen vor dem Hotel. Dann geht es in den Pavillon, der abgebaut wird, sobald der Gipfel zu Ende ist.
Es ist der letzte Tag der G-8-Runde, die an diesem Tag fünf zusätzliche Stühle an den Tisch gestellt hat: für die Männer aus den aufstrebenden Staaten Indien, China, Südafrika, Brasilien und Mexiko.
Eigentlich ist die G8 ein Anachronismus. Ein Gebilde, das vom rasenden Wandel der Welt noch nicht erfasst ist. Denn ein Land wie etwa China, das mittlerweile 1200 Milliarden US-Dollar an Devisenreserven akkumuliert hat, das nicht nur bevölkerungsreicher als Russland, sondern auch wirtschaftlich potenter, bleibt außen vor. Der Club der Großen Acht sieht weiterhin keinen Anlass, die Runde dauerhaft zu erweitern. Man fürchte um die Arbeitsfähigkeit, heißt es inoffiziell.
Begonnen hatte die Runde 1975 im französischen Rambouillet mit sechs Ländern - noch ohne Kanada. In den 90ern kam als Geschenk des US-Präsidenten Bill Clinton an den Reformpolitiker Boris Jelzin noch Russland hinzu. Moskau ist noch immer ein Mitglied zweiter Klasse. Bei den Treffen der Finanzminister der G8 ist es nur als Beobachter dabei. In finanz- und währungspolitischen Fragen wollen die G7 lieber unter sich bleiben - Russlands undurchsichtiger und von Korruption durchzogener Wirtschaftsstruktur misstrauen die Sieben.
Doch der Druck auf die Akteure der G-8-Staaten wächst. Kaum eine Pressekonferenz, bei der die Frage nach einer Erweiterung nicht gestellt wird. Angela Merkel als derzeitige G-8-Präsidentin hat am Vortag erneut betont, dass sie keinen Anlass für eine Vergrößerung sieht. Mit Blick auf die erst Stunden zuvor mühsame Einigung auf Klimaschutzziele sagte Merkel, in einer Gruppe von 13 Mitgliedern "hätten wir niemals diese Übereinkunft erreicht". Die Gastgeberin wurde sogar sehr deutlich: "Wir hätten uns da verkämpft."
Die Kanzlerin dachte wohl an China und Indien. Peking hatte erst kurz vor Heiligendamm ein eigenes, eher schwammiges Klimaschutz-Programm angekündigt. Indien beharrt weiter auf seiner Position, für den Klimawandel seien in erster Linie die Industrieländer zuständig.
Aber der Status der G-8 dürfte in nicht allzu ferner Zukunft überholt sein. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) wies erst kürzlich auf dem Heiligendamm-Vorbereitungstreffen der Finanzminister am Schwielowsee darauf hin, er sehe die G8 "auf dem Weg", China und andere aufzunehmen.
Der Weg dahin ist aber noch lang.
Zunächst werden die Fünf noch draußen gelassen. Man will sie lediglich stärker als bisher an die G-8 anbinden. Dafür hat sich die deutsche Präsidentschaft eine Vokabel einfallen lassen, die in diesen Tagen immer wieder unter die Journalisten gestreut wird, damit sie auch ja haften bleibt: "Heiligendamm-Prozess".
Die Begründung für den Dialog: Die "Verschiebung des Kräftegleichgewichts" in der Welt spiegele sich noch in keiner Institution der "politischen und ökonomischen 'global governance' angemessen wider", heißt es im deutschen Hintergrund-Papier. Was in Heiligendamm politisch angestoßen werde, solle dann "anhand von Einzelthemen strukturiert fortgeführt werden".
Nun wird der Austausch in den kommenden zwei Jahren formalisiert - etwa zu Themen wie Energieeffizienz, Investitionen und die soziale Dimension der Globalisierung. Bei der Arbeitssitzung am Vormittag wurde der "Heiligendamm-Prozess" offiziell beschlossen werden. Unter der G-8-Präsidentschaft Japans wird es dann einen Zwischenbericht geben.
Da die Formel vom "Heiligendamm-Prozess" auch im englischen so schön griffig klingt, hoffen die Deutschen auf möglichst globale Verbreitung. Der Begriff gefalle gut, weil er "in der Erinnerung haften bleibe".
Quelle : www.spiegel.de
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Käfigzellen, Dauerbeleuchtung, wenig zu Essen: Anwälte der während des G-8-Gipfels festgenommenen Demonstranten haben wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung Anzeige gegen Richter erstattet. Von menschenunwürdiger Unterbringung ist die Rede.
Rostock - Die Anwälte der in Rostock während der G-8-Proteste festgenommenen Globalisierungskritiker haben Strafanzeige gegen die Justiz erstattet. Wegen menschenunwürdiger Unterbringung der Festgenommenen in Käfigzellen müssten die verantwortlichen Richter zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte der Republikanische Anwälteverein (RAV) zur Begründung dieses Vorgehens.
Die Anwälte werfen den Verantwortlichen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung vor (mehr...). Die Richter hätten die Käfige vor Beginn des G-8-Gipfels inspiziert und daher die Betroffenen wissentlich unter menschenunwürdigen Umständen in Haft gelassen.
"Für dieses Vorgehen gibt es keinerlei Rechtsgrundlage", erklärte Undine Weyers vom Anwaltlichen Notdienst. "Menschen auf diese Weise in Käfigen unterzubringen, verstößt eklatant gegen die Menschenwürde. Sie zusätzlich dabei zu filmen, ist unerträglicher Voyeurismus." In einer großen Industriehalle seien käfigartige Zellen aus Metallgittern errichtet worden, in denen den Angaben zufolge jeweils bis zu 20 Menschen festgehalten wurden, teilte der RAV mit. Die provisorischen Zellen seien etwa 25 Quadratmeter groß und von allen Seiten sowie von oben einsehbar.
Frauen und Männer seien in gegenüberliegenden, direkt einsehbaren Zellen untergebracht gewesen, kritisierten die Anwälte weiter. Die dort Festgehaltenen hätten auf dem Boden liegen müssen, nur einigen sei eine dünne Gummimatte zur Verfügung gestellt worden. Decken wurden demnach nicht ausgegeben. Die Halle sei 24 Stunden beleuchtet und ununterbrochen von Beamten gefilmt worden.
Zudem hätten weitere Polizisten die nach oben offenen und mit Netzen überspannten Käfige regelmäßig beobachtet. Den Festgehaltenen sei es nicht möglich gewesen zu duschen. Sie hätten lediglich ein Stück Brot, eine Scheibe Wurst und auf Nachfragen Wasser erhalten. Jeder Gang zur Toilette und jeder Schluck Wasser sei von Polizisten protokolliert worden.
Im Fall eines in Gewahrsam genommenen belgischen Staatsbürgers wurde beim Amtsgericht Rostock beantragt, den Mann wegen "menschenunwürdiger Verhältnisse" zu entlassen oder ihn in eine reguläre Haftanstalt zu verlegen. Sechs in Gewahrsam Genommene sind seit Donnerstag wegen der Haftbedingungen im Hungerstreik. Sie wurden von der Justizvollzugsanstalt Waldeck nach Lübeck verlegt.
Nach Ansicht von Rostocks Polizeiführer Knut Abramowski entspricht die Unterbringung den gesetzlichen Standards. Die Gefangenen würden in geschlossenen Räumen untergebracht und erhielten eine Isomatte, sagte er.
Nach Angaben der Polizei wurden während des G-8-Gipfels insgesamt 1057 Menschen in Gewahrsam genommen, laut Anwaltsnotdienst der Demonstranten waren es 1136.
Quelle : www.spiegel.de
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Die große Koalition hat sich prinzipiell auf Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle verständigt. Die vom Bundesjustizministerium geplante, vom Bundeskabinett aber abgelehnte "P2P-Bagatellklausel" für das straffreie Naschen an Tauschbörsen wird demnach nicht wieder in den so genannten 2. Korb der Reform eingeführt. Auch die insbesondere von Verbraucherschutzpolitikern und Nutzervertretern erhobene Forderung, die prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) jenseits der momentan verbliebenen rechtlichen Grauzone durchzusetzen, soll nicht aufgegriffen werden. Gestrichen werden sollen dagegen entscheidende Kriterium des Regierungspapiers zur Neuregelung der Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren.
Das Kabinett hat bei der Festsetzung der Urheberrechtsabgabe vorgeschlagen, dass nur noch Geräte erfasst werden, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem war eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen. Beide Bestimmungen sollen Schwarz-Rot zufolge wegfallen. Im Lauf von vier Berichterstattergesprächen mit allen Fraktionen, haben auch die Oppositionsparteien Zustimmung an diesem Punkt signalisiert. Die Grünen und die Linken stehen dem Gesamtentwurf aber gegenwärtig weiter skeptisch gegenüber – insbesondere wegen der schwachen Ausgestaltung der Privatkopie.
Lobby-Gruppen aus Industrie und Handel hatten der Bundesregierung bei der Neufassung der Kopiervergütung vergangene Woche mit einem "Berliner Aufruf" noch den Rücken gestärkt. Die Novelle des Urheberrechts "droht ihr Ziel zu verfehlen", heißt es nun beim IT-Branchenverband Bitkom angesichts der Einigung in Koalitionskreisen. Die Fraktionen würden auch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die nicht vorrangig zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden. Geräteindustrie und Urheberrechtsvertretungen befanden sich zuvor seit langem in einem Stellungskrieg um die Kopiervergütung. Urhebervertreter und Journalistenvereinigungen liefen Sturm gegen die Regierungspläne. Auch Experten kritisierten sie einer parlamentarischen Anhörung.
Gemäß dem Kompromissvorschlag von Schwarz-Rot sollen Bagatellfälle von der Vergütungspflicht ausgenommen werden. Es sei zudem klar, heißt es in Koalitionskreisen, dass die Ausgleichszahlung in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis stehen müsse. Eine Abgabe, die höher als der Gerätepreis ist, scheide daher aus. Die Bedenken der Geräteindustrie seien daher deutlich überzogen.
Kleine Korrekturen soll es auch bei den kaum weniger umkämpften Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken geben. Durchgesetzt haben sich hier ebenfalls weitgehend die Rechteinhaber. So ist bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze geplant, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen. Bei nicht näher definierten "Belastungsspitzen" sollen Bibliotheken von dieser Einschränkung, die der Bundesrat ins Spiel brachte, aber abweichen können.
Nicht folgen will die Koalition dagegen einer anderen Anregung der Länder, bei der Ausgestaltung des Urheberrechts "den Besonderheiten von 'Open Access'- und 'Open Source'-Verwertungsmodellen Rechnung" zu tragen. Autoren sollten daher nach dem Ansinnen des Bundesrates etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung "anderweitig öffentlich zugänglich zu machen". Fachinformationsanbieter wie subito sollen ferner auch gemäß Schwarz-Rot nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen. Die Änderungsanträge sollen nun Anfang Juli endgültig festgezurrt und in den Ausschüssen verabschiedet werden, sodass die Novelle in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause noch verabschiedet werden kann.
Quelle : www.heise.de
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Rechtlich gesehen darf man gar nicht mit dem Wort "Raubkopierer"hantieren, da es irreführend und ohne jeden gesetzlichen Hintergrund ist.
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Richtig, die Kopierenden rauben nichts, denn die dazu nötige Gewalt gegen Personen oder die Drohung damit fehlt.
So gesehen, und in Anbetracht der 'Qualität' der meisten heutigen Werke, sollte man vielleicht eher von Aas-Kopierern sprechen :P
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Verwertungsgesellschaften haben der Geräteindustrie im andauernden Streit um die Zukunft der Kopiervergütung "Irreführung" vorgeworfen. Der IT-Branchenverband Bitkom versuche erneut, "mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen", beklagen die GEMA und die VG Wort in einer gemeinsamen Mitteilung. Angesichts der Einigung der Koalitionsparteien auf Änderungen an dem heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform hatte die Wirtschaftsvereinigung vom drohenden Scheitern des so genannten 2. Korbs gesprochen. Die Fraktionen würden auch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die nicht vorrangig zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden. Die Urheberrechtsvertretungen bestreiten dagegen, dass künftig etwa auf Digitalkameras eine Vergütung fürs private Kopieren aufgeschlagen werde.
Geräte wie Fotoapparate, mit denen nur in seltenen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden, könnten laut GEMA und VG Wort schon seit 1985 prinzipiell mit einer Urheberrechtsabgabe belegt werden. Die Verwertungsgesellschaften hätten hier aber "stets Augenmaß bewiesen und eine entsprechende Forderung nie geltend gemacht". Zugleich wehren sie sich gegen die Behauptung, dass die Erhebung von Kopiervergütungen hierzulande zu Bestellungen der Kunden im Ausland führe. "Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen", rechnen die Urheberrechtsvertreter vor. "Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland."
Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf für den 2. Korb geplant, dass von der Vergütungspflicht nur noch Geräte erfasst werden, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem sah sie eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vor. Beide Begrenzungsvorschläge sollen der Regierungskoalition zufolge wegfallen. Die Industrie, die mit den Rechtevertretern seit langem einen Stellungskrieg rund um die Vergütungen führt, geht damit von einem Wildwuchs bei der Urheberabgabe aus.
Die Verwertungsgesellschaften halten dagegen, dass bei der Höhe der Vergütung etwa für Multifunktionsgeräte und Drucker zunächst die derzeit geltenden Festschreibungen im Gesetz selbst zu berücksichtigen seien. Diese sollen laut Regierungsentwurf aber wegfallen und sich beide Seiten selbst über Art und Umfang der Abgabe einigen. Ferner darf laut GEMA und VG Wort nicht vergessen werden, "dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht". Entsprechend dem Geschäftsmodell bei Handys würden etwa Tintenpatronen teuer verkauft. Das neue Gesetz werde Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, "hier Kompromisse zu finden". Insgesamt scheinen die im Bundestag vertretenen Fraktionen nach Ansicht von VG-Wort-Vorstandsmitglied Ferdinand Melichar einen Kompromiss gefunden zu haben, "mit dem beide Seiten leben können". Zuvor hatten Vertreter der Urheber immer wieder von einem "Raubbau" an der Vergütung der Kreativen und einer "Enteignung" der Rechteinhaber angesichts des Vorstoßes der Regierung gesprochen.
Quelle : www.heise.de
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Das Bundesjustizministerium hat in einer Bewertung der Einigung von Schwarz-Rot über die heftig umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle versucht, die Vorteile für verschiedene Interessensgruppen herauszustreichen. Dabei hat die Behörde auch positive Neuregelungen für die Nutzer im sogenannten 2. Korb der Reform entdeckt. "Kopien zum privaten Gebrauch sind möglich", heißt es in der heise online vorliegenden Darstellung des Kompromisses zum Regierungsentwurf der großen Koalition. Es folgt aber die Einschränkung, dass Privatkopien künftig auch nicht mehr "von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen gezogen werden" dürfen. Bisher sind sie bei "offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen" verboten. Bei der neuen Formulierung handelt es sich laut dem Justizministerium um eine "notwendige Ergänzung" zur Einschränkung privater Kopien, um besser gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen vorgehen zu können.
Andere mehr oder weniger erfreuliche Aspekte, die sich allein auf die Verbraucher beziehen, kann das Justizministerium nicht ausmachen. Wobei es nicht einmal erwähnt, dass die Privatkopie weiterhin an Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) ihre Grenze findet. Eine Erlaubnis zum Umgehen technischer Kopierblockaden zur Durchsetzung der privaten Kopiermöglichkeit, wie sie etwa in der Schweiz geplant ist, soll es hierzulande nicht geben. Keine Rede ist auch mehr vom Wegfall der zunächst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagenen Bagatellklausel fürs straffreie Naschen an P2P-Netzwerken.
Dafür hat das Ministerium andere Regelungen, die zugleich für andere Zielgruppen interessant sind, mit in der Übersicht der nutzerfreundlichen Neuerungen aufgelistet. So werde etwa klargestellt, dass der Urheber sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen kann, indem er jedermann ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für "Open-Source"-Software und Open Content beseitigt. Einer Schriftform bedürfe es dabei nicht, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.
Auch die Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen und Archiven bezeichnet das Ministerium mit als Erfolg für die Verbraucher. Es unterstreicht dabei, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa "bei Belastungsspitzen" vervierfachen könnten. Dies bringe "klar" die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich "mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende". Die Begrenzungen würden aber auch dem "Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft" dienen.
Als "tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Bibliothek, des jeweiligen Nutzers und der Verlage" sehen die Ministerialbeamten ferner die erstmals eingeführte Erlaubnis für Büchereien, Teile von Werken aus ihrem Besitz zu kopieren und zu versenden. Bisher sei die entsprechende elektronische Fernleihe von Diensten wie subito auf rechtlich unsicherem Boden durchgeführt worden. Aber auch hier gelten gravierende Einschränkungen: So ist der Versand nur als grafische Datei per E-Mail möglich und nur für Zwecke des Unterrichts und der Forschung. Ferner gilt die Klausel nur, wenn der jeweilige Verlag nicht ein eigenes Angebot zu in der Regel deutlich höheren Preisen "für jeden offensichtlich, zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu angemessenen Bedingungen" bereithält. Wissenschaftler hatten auf einer parlamentarischen Anhörung deutlich darüber hinausgehende Anforderungen an ein Urheberrecht für die Wissensgesellschaft aufgestellt.
Als Schmankerl für die Schulbuchverlage führt die offizielle Bewertungshilfe die Bestimmung an, dass Inhalte aus ihren Werken nur mit ihrer Zustimmung kopiert oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich gemacht werden dürfen. Dies sei aufgrund des speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes gerechtfertigt. Rein quantitativ nehmen ansonsten die vom Justizministerium ausgemachten Vorteile für Urheber und Künstler den meisten Raum in der Übersicht ein. So stelle etwa die Neufassung der Gerätepauschale für private Kopien eine "erhebliche Verbesserung" für diese Klientel dar. Sie dürfte künftig "mit einer höheren Vergütung und deren zügigeren Ausschüttung" rechnen.
Einen "vernünftigen Ausgleich" zwischen dem Interesse der Verwerter an einer Ausschöpfung der Verwertungskette und den unterschiedlichen Interessen der Urheber sieht das Ministerium auch bei der jetzt getroffenen Formulierung zum Ermöglichen "unbekannter Nutzungsarten". Neu ist jetzt die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der in der neuen Art nutzen will, muss zudem den Urheber darüber informieren. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen. Die von Schwarz-Rot abgesprochenen Änderungen an der Regierungsvorlage sollen am Mittwoch im Rechtsausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.
"Browser, was sind jetzt nochmal Browser?" ;D
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Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch die umstrittenen Änderungen zum lange umkämpften Regierungsentwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform verabschiedet, auf die sich die große Koalition im Vorfeld verständigt hatte. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung der von der Bundesregierung gelobten Novelle am Donnerstag durch das Parlamentsplenum. Neben den Regierungsfraktionen stimmten auch die Liberalen für die Korrekturen. Die Grünen enthielten sich, die Linken lehnten das Vorhaben ab. Alle Fraktionen brachten umfangreiche Entschließungsanträge ein, um die Weichen für die künftige Urheberrechtsgesetzgebung und Reformen an der Reform zu stellen. Insgesamt bricht der Bundestag beim so genannten 2. Korb der Novelle wie schon bei der ersten Stufe wieder mit der Tradition, Änderungen am Urheberrechtsgesetz einstimmig zu verabschieden.
An den Möglichkeiten zum privaten Kopieren ändert sich mit dem jetzt so gut wie abgesegneten Entwurf nicht viel. Zum besseren Vorgehen gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen gibt es aber eine weitere Einschränkung: So dürfen alsbald keine Privatkopien mehr gezogen werden "von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten" sowie unter gleichen Bedingungen "hergestellten Vorlagen". Gestrichen werden zugleich entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Neuregelung der Vergütungspauschale fürs eingeschränkte private Kopieren. So fällt etwa die zunächst vorgesehene Deckelung der Urheberrechtsabgabe bei fünf Prozent des Gerätepreises weg. "Hightech-Käufer werden zur Kasse gebeten", kritisiert der Branchenverband Bitkom nach dem verlorenen Stellungskrieg mit Urheberrechtsvertretungen. Der geplante Interessenausgleich sei in entscheidenden Punkten gescheitert.
Der Bildungsausschuss des Bundestags plädiert derweil in einer Entschließung, die auf die Bildungsexperten Carsten Müller (CDU) und Jörg Tauss (SPD) zurückgeht, wie einige der Fraktionen für die "möglichst rasche" Aufnahme der Arbeiten "an einem dritten Korb". Darin müssten die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Informationsgesellschaft endlich angemessen berücksichtigt werden. Die beiden Forschungspolitiker hatten sich im Vorfeld bereits für entsprechende Änderungen am 2. Korb stark gemacht, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
Im Rahmen des 3. Korbs gilt es dem Bildungsausschuss zufolge insbesondere etwa zu prüfen, "wie das – auch international inzwischen immer nachhaltiger eingeforderte – Prinzip eines freien und für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugangs zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen (Open Access) auch in Deutschland festgeschrieben werden kann". Damit könnte die Chance eröffnet werden, dass "innovative, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Organisations- und Geschäftsmodelle für Publikation und Distribution von Wissen entstehen". Diese wiederum dürften auch Verlagen und der gesamten Informationswirtschaft neue Möglichkeiten zur Erschließung neuer Märkte bieten.
Auch bei der Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen hat der Bildungsausschuss noch Nachbesserungsbedarf ausgemacht. So sollten dazu neben öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven auch Bildungseinrichtungen allgemein befugt werden. Dies sei "unerlässlich", um etwa die Nutzer von Weiterbildungsstätten oder Schüler "nicht unverhältnismäßig von der dynamischen technologischen Entwicklung abzukoppeln". Darüber hinaus setzen sich die Bildungspolitiker dafür ein, dass die geltenden Bereichsausnahmen bei der Intranet-Klausel zum öffentlichen Zugänglichmachen von Ausschnitten eines Werks für Unterricht und Forschung überdacht und die Befristung der Regelung ersatzlos gestrichen wird. Zudem verweisen sie darauf, dass in den USA und Großbritannien Urheber, die bei aus Steuermittel finanzierten Einrichtungen beschäftigt sind, Nutzungsrechte an Verlage nur eingeschränkt übertragen können und dies im 3. Korb auch mit zu bedenken sei.
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" sieht derweil mit dem 2. Korb "seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt": Mit den gegenüber dem Regierungsentwurf erneuten Einschränkungen zu Lasten eines freien Umgangs mit Wissen und Information in der Wissenschaft habe Schwarz-Rot das im Koalitionsvertrag selbst erklärte Ziel, ein "bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" zu schaffen, vollständig verfehlt.
Der Protest der Vereinigung richtet sich vor allem gegen die einseitige Begünstigung einer fortschreitenden Kommerzialisierung auch von mit öffentlichen Mitteln erstelltem Wissen. Nach den Studiengebühren würden nun auch drastische Informationskosten auf die Studierenden zukommen, Bibliotheken massiv an der Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft im elektronischen Umfeld gehindert. Auch Volker Kitz vom Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum in München bedauert, dass der Bundestag die von den Ländern vorgeschlagenen Regeln zu Open Access bei wissenschaftlichen Werken nicht aufgegriffen hat. Dass Forscher ihre Ergebnisse leichter im Internet verfügbar machen können, wäre durchaus im Sinne der Allgemeinheit.
Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, monierte, dass der der Gesetzentwurf darauf verzichtet, die digitale Privatkopie endlich der analogen gleichzustellen. Wer heute ein urheberrechtlich geschütztes, digitales Werk rechtmäßig erworben habe, könne davon unter Umständen nicht einmal Sicherheitskopie anfertigen, wenn der Rechteverwerter einen Kopierschutz angebracht habe. Dies sei völlig inakzeptabel. Außerdem würden Nutzer unnötig kriminalisiert, wenn in Zukunft jede einzelne Urheberrechtsverletzung im privaten Bereich strafrechtlich geahndet werden könne. Das belaste nicht nur die Staatsanwaltschaften, sondern sei auch unverhältnismäßig. Bettins Warnung: "Hier werden Schulhöfe kriminalisiert." Die SPD-Medienpolitikerin Monika Griefahn begrüßte dagegen, dass "nach zahlreichen langen und intensiven Verhandlungen aus der Gesetzesnovelle tatsächlich ein Gesetz für die Urheber geworden ist".
Quelle : www.heise.de
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Außerdem würden Nutzer unnötig kriminalisiert....
:o :o :o
Na dann erklär mir mal einer wo und wozu das nötig sein soll, wehren wird offensichtlich immer nötiger... 8)
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Läuft hier schon 'ne ganze Weile...
Ich habe für mich selbst bereits seit Jahen weder Filme noch Musik gekauft.
Aber auch nicht raubkopiert.
Mangels ausreichend interessanter Inhalte ::)
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Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP den lange umkämpften Regierungsentwurf (PDF-Datei) eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss verabschiedet. Die Grünen enthielten sich größtenteils, die Linke stimmte gegen den so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle, der nun noch den Bundesrat passieren muss.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) freute sich, dass "wir ein wichtiges Projekt endlich an sein Ziel bringen" und "das Urheberrecht fit machen für das digitale Zeitalter". Petra Sitte kritisierte dagegen für die Linken, dass die Regierungsfraktionen die "Interessen von Wissenschaft und Bildung aus den Augen verloren haben". Sie befürchtete eine Verteuerung des Wissenszugangs. Zugleich bemängelte sie gemeinsam mit Jerzy Montag von den Grünen, dass die Verbraucher nach wie vor ihre Möglichkeiten zu Privatkopien nicht gegen Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) durchsetzen könnten. Durch die Streichung der P2P-Bagatellklausel würden zudem "die Schulhöfe kriminalisiert".
Schwerpunkte der Reform sind die Neufassung der künftig von Wirtschafts- und Urhebervertretern in Eigenregie festzulegenden Vergütungspauschale für private Kopien. Die Möglichkeiten für Vervielfältigungen zum Eigengebrauch aus Tauschbörsen werden gleichzeitig beschränkt, indem auch Kopien von "rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" verboten werden. Weitere Punkte sind restriktive Regelungen zur Einrichtung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken, Museen und Archiven sowie zum Versand elektronischer Kopien in engen Grenzen. Dazu kommt eine Regelung zu Nutzungsformen von Werken in Formen, die bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar waren.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP begrüßte, dass es zu grundlegenden Änderungen am Regierungsentwurf gekommen und vor allem die Bestimmungen zur Vergütungspauschale korrigiert worden seien. Die Abgabe sei seit Jahrzehnten nicht erhöht worden und könne nun zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften "auf Augenhöhe" ausgehandelt werden. Dies sei aber nur möglich, da "wir die Deckelung auf fünf Prozent des Gerätepreises im Konsens hinausgenommen haben". Erleichtert zeigte sich die Ex-Justizministerin ferner mit Vertretern der Union und Teilen der SPD, "dass die Bagatellklausel wieder gestrichen worden ist". Gerade bei geringfügigen Verletzungen biete das geltende Recht schon ausreichende Möglichkeiten, "nicht zu einer Verurteilung zu kommen". Andere Bestimmungen hätten dem "Verfall der Wertschätzung des geistigen Eigentums" Vorschub geleistet.
Der CDU-Abgeordnete Günter Krings betonte, dass "für die Union geistiges Eigentum eine wesentliche Grundlage für Wohlstand in unserer Gesellschaft ist". Er lobte daher die Einigung bei der Urheberabgabe, auch wenn diese langfristig nicht die Lösung sein könne und "kein Weg an DRM vorbeiführt". Die "Internetpiraterie" bezeichnete Krings als "einen der größten Angriffe auf die Volkswirtschaft". So seien deswegen in der Musikindustrie schon viele Arbeitsplätze verloren gegangen, gleiches drohe in der Filmbranche. Eine "Kapitulation des Rechtsstaates" davor werde es aber nicht geben. Als weiteren "Verbesserungsbedarf" am Urheberrechtsgesetz nannte er, nur noch Kopie vom Original zuzulassen. Zudem habe das Parlament das Problem der "intelligenten Aufnahmesoftware" aus Online-Radios zu lösen, in der Krings "rechtlich nichts anderes als eine illegale Tauschbörse" sieht. Auch der "Freibier-Mentalität in der Wissenschaft müssen wir Einhalt gebieten". Für Norbert Geis von der CSU kann mit dem 2. Korb der Schlusspunkt der Novelle ebenfalls nicht erreicht sein. Vordringlichste Aufgabe der Politik ist es ihm zufolge im Urheberrechtsbereich, "den Menschen da draußen klar zu machen, dass es um verfassungsmäßig geschützte Rechte geht".
Montag hielt dagegen, dass das Urheberrecht zwar gegenüber jedermann gelte. Aber kein Eigentumsrecht sei absolut, jeder entsprechende staatliche Schutz müsse sich "Schranken zugunsten anderer gefallen lassen". Die neuen Begünstigungen in diesem Sinne für Bildung und Wissenschaft sind seiner Meinung nach "nicht zukunftsgerichtet". Vielmehr müssten eigentlich sämtliche Bildungseinrichtungen so viele Lese-Terminals einrichten können, wie von den Studierenden benötigt. Die Bildungspolitiker Jörg Tauss (SPD) und Carsten Müller (CDU) sprachen ebenfalls von Nachbesserungsbedarf in diesem Bereich. So sollte etwa öffentlich gefördertes Wissen auch öffentlich im Rahmen des Open-Access-Modells verfügbar gemacht werden. Große Gefahren würden Tauss zufolge bei der Öffnung der Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsverletzungen drohen. Dies könnte eine "Goldgräbermentalität" bei Anwälten für Abmahnungen von Nutzern hervorrufen.
Tauss' Parteikollege Dirk Manzewski trat der Kritik des IT-Branchenverbands Bitkom an der Neufassung der Kopiervergütung entgegen. Für die Geräteindustrie trete gar keine Veränderung ein, "wir streichen nur die angedachten Verbesserungen für sie". Zugleich gab er zu bedenken, "dass wir hier mit die niedrigsten Gerätepreise in ganz Europa haben". Allgemein dürften die Urheber nicht die "Geiz ist geil"-Mentalität der Bevölkerung auszubaden haben. Er schloss mit der Bemerkung: "Die ist ein guter Tag fürs Urheberrecht."
Quelle : www.heise.de
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Die Verabschiedung der zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle durch den Bundestag am gestrigen Donnerstag hat zum Teil scharfe Reaktionen ausgelöst. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) etwa beklagt, "dass auch künftig die Verbraucher im Urheberrecht weitgehend ohne Rechte bleiben werden". Leider seien einige Rechteinhaber und Entscheidungsträger in diesem Bereich im 20. Jahrhundert stehen geblieben, bemängelt vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl.
Der Verbraucherschützer kritisiert vor allem, dass gelegentliche Privatkopierer auch nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden und es keine "P2P-Bagatellklausel" fürs rechtswidrige "Naschen" an Tauschbörsen gibt. Vor dem Download einer Datei im Internet müsse der Nutzer in Zukunft stets prüfen, ob diese auch legal angeboten wird. Wie der Laie dabei beurteilen soll, welche Angebote "offensichtlich rechtswidrig" sind, ist ihm schleierhaft. "Illusion" bleibe ferner der Anspruch, "eine eigens gekaufte Musik-CD auf seinen MP3 Player zu übertragen oder eine Sicherungskopie anzufertigen".
Von Braunmühl fordert die "Formulierung klarer Verbraucherrechte für die Nutzung digitaler Dienste", wie sie eine im März vom Bundesministerium für Verbraucherschutz initiierte Charta vorgeschlagen hat. Vor allem müsste den Verbrauchern eine Handhabe gegen Kopierschutztechniken wie Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) eingeräumt werden. An die Rechteinhaber appellierte er, nicht immer nur mit neuen Techniken und Vorschriften gegen ihre Kunden aufzurüsten. Ähnlich bedauerten Claudia Roth, Bundesvorsitzende der Grünen, und Malte Spitz aus deren Bundesvorstand, dass "die Bundesregierung und ihre Fraktionen sich mit dieser Novelle von knallharten Lobbyinteressen einwickeln lassen haben und den Verbrauchern einen Korb geben". Die Mitglieder der Oppositionspartei enthielten sich größtenteils bei der Abstimmung, einzelne votierten gegen die Reform.
Auch die Neuregelung der Vergütungspauschale fürs weiter eingeschränkte private Kopieren erregt nach wie vor die Gemüter. So warnt neben dem IT-Branchenverband Bitkom nun auch die Vereinigung der Telekom-Konkurrenten, der VATM, dass die gesetzlichen Kopierabgaben auf IT-Geräte nicht stärker ausgeweitet dürften als ursprünglich geplant. Vor allem seien Mobiltelefone, PDAs oder Digitalkameras nicht mit einer Urheberrechtsabgabe zu belegen. "Handys sind zwar auf dem Weg, den althergebrachten Kassettenrekorder abzulösen", räumt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner ein. "Sie werden aber typischerweise kaum zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Texten oder Musik verwendet." Wer Mobiltelefone prinzipiell per Gesetz mit Kopierern gleichsetzt, schilt der Lobbyvertreter die Abgeordneten, "verfehlt das Ziel, die Verwerter- und Nutzerrechte an das digitale Zeitalter anzupassen".
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßten dagegen, dass das Parlament die im Regierungsentwurf vorgesehen Deckelung der Urheberrechtsabgaben bei Kopiergeräten und Speichermedien auf fünf Prozent des Gerätepreises gestrichen hat. Dafür hatte sich ein breites Bündnis von Verbänden der Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlage gegen den massiven Widerstand der Geräteindustrie eingesetzt. Als "echten Fortschritt" bezeichnen die Verleger ferner die Erlaubnis für "unbekannte Nutzungsarten" von Werken, die bei Vertragsschluss noch nicht abzusehen waren. Mit dem neuen Gesetz werde es auch leichter, die Print-Archive von Verlagen zu digitalisieren. Ebenso wichtig sei, dass durch den "2. Korb" der elektronische Dokumentenversand und die Terminal-Nutzung geschützter wissenschaftlicher Werke in Bibliotheken begrenzt werde.
Die Rechte der Verwerter nicht ausreichend geschützt sieht die Musikindustrie. "Das neue Urheberrecht ist ein Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft und verstößt nach unserer Einschätzung gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt", sagt Michael Haentjes, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. Sein Verband hatte unter anderem die Einschränkung der Privatkopie auf Vervielfältigungen nur vom eigenen Original und ein Verbot der Herstellung von Kopien durch Dritte gefordert. Man prüfe nun eine Verfassungsbeschwerde. Positiv bewertete Haentjes, dass die geplante P2P-Bagatellklausel aus dem Gesetz gestrichen wurde: "Wenn ein Song, ein Film oder ein Hörbuch weniger wert sein soll als eine geklaute Dose Cola, dann würde in unserem Rechtssystem etwas komplett schief laufen."
Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kann sich das Gesetz trotz der Kritik von vielen Seiten "sehen lassen". Es stelle einen "wichtigen Beitrag zur Modernisierung Deutschlands in der Informationsgesellschaft" dar, erklärte sie. Zum Streit um Vervielfältigungen zum Eigengebrauch stellte die SPD-Politikerin klar: "Es gibt kein 'Recht auf Privatkopie' zu Lasten des Rechtsinhabers." Ein solcher Anspruch würde sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten lassen. Eine Privatkopie schaffe nämlich entgegen der Ansicht von Initiativen wie privatkopie.net keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppele lediglich die bereits bekannten.
Zugleich betonte Zypries, dass mit dem 2. Korb das Verbot privater Kopien "ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt wird". In Zukunft gelte also: Wenn für den Nutzer einer P2P-Tauschbörse offensichtlich sei, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – etwa weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zur Offerte eines aktuellen Kinofilms im Netz besitze –, dürfe er keine Kopie davon herstellen und sie damit auch nicht downloaden. Bei Zuwiderhandlungen drohen im schlimmsten Fall Haftstrafen bis zu drei Jahren. Darüber hinaus bleibt es auch bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Bei privatem Handeln ist hier aber allein eine zivilrechtliche Verfolgung möglich.
Quelle : www.heise.de
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Die Urheberrechtsreform ist beschlossene Sache. Für die Verbraucher bringt sie viele Veränderungen mit sich. Verbände fürchten Verunsicherung. Kopierfähige Geräte könnten teurer werden. Die Musikindustrie erwägt sogar eine Verfassungsbeschwerde.
Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag für eine Neuregelung des Urheberrechts gestimmt. Damit stehen Wissenschaftlern, Künstlern vor allem aber den Verbrauchern einige deutliche Änderungen ins Haus.
Für Otto-Normaluser am wichtigsten: Die Privatkopie bleibt weiterhin legal. Allerdings nur dann wenn man sie anfertigen kann, ohne dafür einen "wirksamen" Kopierschutz umgehen zu müssen. Wie ein solcher Kopierschutz aussehen muss und woran man ihn erkennen kann, lässt das Gesetz freilich offen.
Ebenfalls offen ist, woran man "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen" erkennen soll, von denen man künftig per Gesetz kein Kopien mehr anfertigen darf. Das kann beispielsweise Musikdownloads aus dem Internet betreffen. War es bisher nur verboten, illegal kopierte Musik online anzubieten, so kann man künftig auch für das Herunterladen bestraft werden.
Gescheitert ist die von Justizministerin Brigitte Zypries geplante Bagatellregelung für Nutzer von Tauschbörsen. Deshalb können nunmehr auch als "Gelegenheitskopierer" strafrechtlich belangt werden, der sich in kleinen Mengen etwa aus Tauschbörsen bedienen. Bisher erschöpften sich die Möglichkeiten der Rechteinhaber auf zivilrechtliche Verfahren, also beispielsweise auf die Forderung von Schadenersatzzahlungen.
Alle in einen Topf
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) kritisiert nun, "dass gelegentliche Privatkopierer auch nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden." Zudem fürchtet der Verband, dass die Verbraucher durch die Neuregelung des Urheberrechts "weitgehend ohne Rechte bleiben."
Überdies fordert der VZBV rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kopierschutzsystemen zu schaffen, weil "die Nutzung von Kopierschutzsystemen, insbesondere DRM-Systemen, mit zahllosen Problemen verbunden" sei, so VZVB-Vorstand Patrick von Braunmühl.
Geräte könnten teurer werden
Ein weiterer Punkt, der direkt die Verbraucher betrifft, ist die Änderung der sogenannten Geräteabgabe. Diese Abgabe wurde geschaffen, um Rechteinhaber pauschal für Kopien ihrer Werke zu entlohnen, die mit technischen Geräten angefertigt werden. Bisher wurden nur Faxgeräte, Kopierer, Scanner sowie CD- und DVD-Brenner mit dieser Abgabe belegt. Künftig soll sie jedoch für alle Geräte gelten, die geeignet sind, Kopien urheberrechtlich geschützter Werke anzufertigen. Dazu könnten beispielsweise Drucker und PCs zählen.
Der Verband der Telekommunikations-Dienstleister VATM warnt, das Gesetz könnte "hohe Abgaben vor allem auf Handys, PDAs oder Digitalkameras" nach sich ziehen. "Wer jetzt Handys per Gesetz mit Kopierern gleichsetzt, verfehlt das Ziel, die Verwerter- und Nutzerrechte an das digitale Zeitalter anzupassen", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Er fürchtet, durch höhere Abgaben auf IT- und Hightech-Geräte könnte der Technologieaufschwung gebremst werden.
Dazu könnte auch beitragen, dass der Modus geändert wurde, nach dem die Höhe dieser Abgabe festgelegt wird. Bisher wurde sie per Gesetz definiert. Künftig sollen Gerätehersteller und die Verwertungsgesellschaften die Abgabesätze untereinander aushandeln. Die ursprünglich vorgesehene Festlegung einer Obergrenze in Höhe von fünf Prozent des Verkaufspreises wurde verworfen. Der IT-Branchenverband Bitkom fürchtet nun, Drucker könnten sich um 10 bis 300 Euro verteuern, Multifunktionsgeräte mit integriertem Farbdrucker sogar um mindestens 76,70 Euro.
Verwertung über neue Vertriebswege
Auch für die Rechteinhaber wird sich mit dem neuen Gesetz einiges ändern. Eine der interessantesten Neuerungen: Sollten sich nach Erstellung eines Werkes neue technische Möglichkeiten für dessen Vertrieb ergeben, muss der Rechteinhaber von den Verwertern seiner Werke über eine geplante Nutzung der neue Vertriebswege informiert werden. Der Rechteinhaber hat dann drei Monate Zeit, zu wiedersprechen. Bleibt der Widerspruch aus, dürfen die Werke uneingeschränkt genutzt werden. Dem Rechteinhaber ist dafür eine "angemessene Vergütung" zu zahlen.
Diese Vergütungen werden werden nur über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ausgeschüttet. Einzelkämpfer haben hier keine Chance.
Der Musikwirtschaft hingegen geht die Novelle noch nicht weit genug. Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Haentjes, bezeichnete das neue Gesetz als Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft. Der Gesetzgeber habe eine wichtige Chance verpasst, den Schutz geistigen Eigentums an die radikal veränderten Rahmenbedingungen in der digitalen Welt anzupassen, sagte Hantje. Zudem verstoße das neue Urheberrecht gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt. Der Phonoverband prüft nun sogar, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen.
Quelle : www.spiegel.de
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Also meiner Meinnung nach ist der "zweite Korb" total verbraucherfeindlich, verwirrend und überhaupt nicht an das digitale Zeitalter angepasst. Keine einheitliche Regelungen, niemand blickt mehr so durch und Hardware wird auch teurer. Aber solange da immer dieselben Pappnasen in den Ausschüssen und so weiter um dieses Thema diskutieren, kommt niemals ein gutes Gesetz zusammen.
Da sollen sich die Politiker doch erstmal von ihren Nebeneinkünften trennen, vielleicht kommt dann auch mal was Besseres zusammen - dieser "zweiter Korb" ist jedenfalls wieder nur ein Witz.
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Aaja. Und um herauszubekommen, wer "Raubkopien" auf seiner Platte hat müssen alle privaten Rechner durchsucht werden. Am einfachsten online. Genial wie das alles zusammen passt.
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und wehren kannst du dich auch nicht, weil ja die hackprogramme um deinen rechner sicher zu machen nun auch verboten sind. Sind eigentlich firewalls noch erlaubt? (nicht ernst gemeint) :(
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Dieser Beschluss ist total realitätsfern. Unglaublich.
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Berlin - Nutzer digitaler Medien bleiben im Urheberrecht auch künftig weitgehend ohne Rechte. So lautet das ernüchternde Fazit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV).
Das neue Gesetz soll nach Zustimmung des Bundesrats schon in der nächsten Woche in Kraft treten. Der Verband kritisiert dabei einerseits das Fehlen rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kopierschutzsystemen, andererseits werden laut VZBV gelegentliche Privatkopierer auch weiterhin mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen.
Der VZBV fordert eine umfassende verbraucherpolitische Konzeption und die Formulierung klarer Verbraucherrechte für die Nutzung digitaler Dienste. An die Rechteinhaber appelliert der VZBV, einzusehen, dass ein gerechter Ausgleich der Interessen zwischen Urhebern und Nutzern nur funktionieren wird, wenn auch die legitimen Interessen der Nutzer berücksichtigt werden. Hoffnungsvoll stimmt den VZBV, dass viele der Urheber und auch einige der Platten- und Filmlabels sich bereits von restriktiven Kopierschutzsystemen und scharfen Sanktionen bei Zuwiderhandlung distanzieren.
Weiterhin kritisieren die Verbraucherschützer, dass der Nutzer vor dem Download einer Datei in Zukunft stets prüfen muss, ob die Datei im Internet legal angeboten wird oder nicht. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote "offensichtlich rechtswidrig" sind, bleibt laut VZBV schleierhaft.
Darüber hinaus sieht der VZBV in dem Votum eine Gefahr für die Wissensgesellschaft. "Bildung, Forschung und Unterricht werden vom digitalen Wissen abgeschnitten", sagte VZBV-Vizevorstand Patrick von Braunmühl. So soll der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Für Schulen ist das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht lediglich bis Ende 2008 zulässig.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Die GEMA hat die Änderungen durch den Bundestag bei der Neuregelung der Kopiervergütung durch die umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle als "für die Urheber wichtig" gelobt. "Insgesamt ist es gelungen, die politischen Entscheidungsträger von den negativen Auswirkungen der nunmehr gestrichenen Regelungen auf die Vergütungsansprüche der Urheber und damit auf die kulturelle Vielfalt in Deutschland zu überzeugen", freut sich der Vorstandsvorsitzende der Musikverwertungsgesellschaft, Harald Heker. Auch wenn der Gesetzgeber nicht bereit war, die Vergütungen für private Vervielfältigung weiterhin selbst festzusetzen, könne die GEMA "einen erheblichen Erfolg für sich und die von ihr vertretenen Berechtigten" verbuchen. Wermutstropfen sei, dass die Vergütungspauschalen weiterhin "abstrakt" an den Kaufpreis für Geräte und Speichermedien gebunden werden sollen.
Die GEMA war mit anderen Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort und weiteren Urhebervertretungen sowie Verlegern Sturm gegen die ursprünglichen Regierungspläne zur Festsetzung der Urheberrechtsabgabe fürs private Kopieren gelaufen. Das Parlament strich daraufhin nach langen Auseinandersetzungen die geplante Regelung, wonach Geräte und Speichermedien nur dann vergütungspflichtig sein sollten, wenn sie "in nennenswertem Umfang" zur privaten Vervielfältigung benutzt werden. Weiter hat es eine zunächst vorgesehene Klausel aus dem so genannten 2. Korb herausgenommen, der zufolge die Obergrenze der Kopiervergütung bei fünf Prozent des Gerätepreises festgemacht werden sollte. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung aufgenommen, nach der die heute bestehenden gesamtvertraglichen Vergütungsregelungen, die Tarife, sowie die bisherigen gesetzlichen Vergütungssätze für die Dauer von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes fort gelten sollen.
Für die Vereinbarung künftiger Bestimmungen zur Vergütungspauschale, die Industrie und Verwertungsgesellschaften selbst ausmachen sollen, zeigt sich die GEMA unter klaren Bedingungen aus ihrer Sicht offen. Sie sei bereit, "ihren Beitrag zu leisten, damit die Verhandlungen über die Vergütungen der Urheber verantwortungsvoll und im Bemühen um Einigung geführt werden können", betonte Heker. Gleiches erwarte er auch von der Industrie. Für den Fall, dass die mit der Novelle angestrebte schnellere und effektivere Festsetzung der Vergütungen nicht erreicht werden kann, begrüßte der GEMA-Chef die vorgeschlagene Alternative im Entschließungsantrag der großen Koalition. Demnach ist gegebenenfalls eine Rückkehr zum bisherigen Weg vorzusehen, die Vergütungshöhe per Verordnung festzulegen.
Quelle : www.heise.de
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Ab 1. September müssen Schweizer Verbraucher für MP3-Player und Festplattenrekorder wohl tiefer in die Tasche greifen. Die seit knapp anderthalb Jahren beschlossene und seither von Verbraucherschützern vehement bekämpfte Gebühr wird nach einem Grundsatzurteil des Eidgenössischen Bundesgerichts im Herbst in Kraft treten. In der den Beteiligten gestern zugestellten Entscheidung vom 19. Juni erklärt das Gericht die Abgabe für rechtmäßig und weist die zahlreichen Beschwerden – auch von Seiten der Rechteverwerter – zurück.
Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten hatte im Januar 2006 entschieden, auf digitale Speichermedien in audiovisuellen Abspielgeräten eine Leerträgerabgabe zu erheben. Die außerparlamentarische und vom Bundesrat gewählte Kommission legt die Tarife der Schweizer Verwertungsgesellschaften fest. Nach den Protesten von IT-Industrievertretern und Verbraucherschützern wurde die Verordnung zunächst auf gerichtliche Anordnung bis zur abschließenden Entscheidung über die Beschwerden ausgesetzt. Die Lausanner Bundesrichter haben der Abgabe nun grünes Licht gegeben.
Die Gebühr ist für feste oder wechselbare digitale Speichermedien in hauptsächlich zur Aufnahme bestimmten Geräten zu entrichten, also zum Beispiel MP3-Player mit Flashspeicher oder Videoaufnahmegeräte mit einer Festplatte. Dieselbe Festplatte in einem PC ist dagegen abgabefrei, weil sie nur in zweiter Linie zur Speicherung von Musik oder Filmen dient. Die Abgabe wird von Herstellern und Importeuren der Speichermedien erhoben, die zusätzliche Belastung dürfte sich dennoch in den Marktpreisen der betroffenen Geräte niederschlagen.
Der so genannte Tarif 4d ist nach Speicherart und Verwendungszweck gestaffelt. Die Gebühren für Speicherchips in Musikplayern fangen bei 0,0253 Franken pro MByte bei weniger als 512 MByte Gesamtspeicher an und sinken mit wachsender Speichergröße. So entfällt auf einen MP3-Player mit 4-Gigabyte-Flashspeicher eine Abgabe von rund 19,13 Franken (umgerechnet 11,54 Euro), für einen Festplatten-Musikplayer sind laut Tarif pro GByte 0,469 Franken zu zahlen. Auf einen MP3-Player mit 4 GByte Flashspeicher würden damit zehnmal so hohe Urheberrechtsabgaben entfallen wie auf ein vergleichbares Gerät mit Festplatte. Abgaben auf Festplatten in einem "Audiovisions-Aufnahmegerät" (z.B. Videorekorder, TV-Receiver mit Festplatte) sollen mit 0,346 pro GByte Speicherkapazität zu Buche schlagen.
Verbraucherschützer und der Wirtschaftsverband der Informationstechnik (Swico) hatten sich vehement gegen den von der Kommission beschlossenen Tarif gewehrt, weil es sich ihrer Ansicht nach um eine "verkappte Geräteabgabe" handelt, deren von den Rechteinhabern gewünschte Einführung im Parlament wiederholt abgelehnt worden war. Dem konnte das Gericht nicht folgen und wies darauf hin, dass der Tarif auf Speichereinheiten erhoben werde. Die Beschwerden verschiedener Verbraucherschutzorganisationen wurden gar nicht erst zugelassen, weil diese nach Ansicht des Gerichts nicht die nötige Legitimation zur Vertretung der Konsumenten nachgewiesen hätten.
Die so abgewiesenen schäumen. "Zahlt und seid still!" laute die Botschaft der Richter an die Schweizer Verbraucher, erklärte die Stiftung für Konsumentenschutz. Mit der Entscheidung habe das Gericht die geltenden Gesetze sehr weit ausgelegt und damit weiteren Abgaben auf Geräte wie PCs "Tor und Tür geöffnet". Der Swico bedauert, dass das Bundesgericht das "unangemessene Berechnungsmodell" nicht näher geprüft habe. Für den Konsumenten würden je nach verwendetem Speichermedium "nicht nachvollziehbare enorme Unterschiede in der Vergütungshöhe für dieselbe Nutzung" entstehen.
Die Rechteverwerter begrüßten das Urteil des Bundesgerichts, obwohl auch sie zunächst gegen den Kommissionsbeschluss Einspruch eingelegt hatten, weil der Tarif gegenüber der ersten Fassung gesenkt worden war. Die Schweizer Verwertungsgesellschaft Suisa teilte mit, das Urteil ermögliche die Fortführung eines Systems, das sich sowohl für Künstler als auch für Konsumenten bewährt habe. Zudem habe das Gericht den Spielraum der Schiedskommission bei der Tariffestlegung bestätigt.
Mit einigen Unklarheiten dürften sich die Parteien also auch weiterhin beschäftigen müssen. Während primär für andere Zwecke gedachte Geräte wie Mobiltelefone von der zusätzlichen Speichergebühr ausgenommen sind, dürften neue und nach der Verhandlung des Tarifs vor über anderthalb Jahren eingeführte Geräte wie das iPhone die Trennschärfe der Tarifkriterien einem echten Belastungstest unterziehen. "Als nächstes werden die Musikhandys besteuert", fürchtet die Stiftung für Konsumentenschutz. Auch bei der Suisa vermutet man, dass sich die Beteiligten schon bald wieder mit den neuen Geräten auseinandersetzen müssen. Es bleibt also spannend in der Schweiz.
Quelle : www.heise.de
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Gegen den Blödsinn gibt's 'ne einfache Lösung, Geräte für Wechselmedien aus der Computer- oder Kamera-Welt.
MP3-Player für einige Flash-Karten gibt's schon 'ne Weile.
Und spätestens seit SATA sollte es doch wohl möglich sein, Festplatten-Recorder so zu konstruieren, dass auch Laien dort selbst eine Platte ihrer Wahl einsetzen können. Also z.B. mit 'ner Klappe, wie an Notebooks. So bräuchte das Gerät selbst nicht geöffnet zu werden, wg. de Geransie usw ;)
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Verbraucherschutz und Strafrecht hinterfragt
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Der Frage nach der richtigen Balance gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.
Bei der Frage des Verbraucherschutzes geht man in den USA und in der EU unterschiedliche Wege, legte Ville Oksanen von der Technischen Universität Helsinki in seinem Vortrag am Freitagnachmittag dar. Zusammen mit seinem Kollegen Mikko Välimäki hat er untersucht, welche Instrumente des Verbraucherschutzes in den USA und Europa zum Einsatz kommen, und welche Konsequenzen das hat. Am Beispiel des Sony-Rootkit-Falls zeigen die beiden Forscher, wie wirksam die Instrumente in den USA sein können.
Sony Music hatte von 2003 bis 2005 in den USA eine Reihe von CDs stillschweigend mit neuen Verfahren zum digitalen Rechte-Management ausgestattet und in größerem Umfang in den Handel gebracht. Zwei der eingesetzten Verfahren hießen XCP beziehungsweise MediaMax und wurden von der Firma First 4 Internet (F4i) geliefert.
Der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich entdeckte XCP Ende 2005 auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD. Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.
Zuerst stritt Sony alle Probleme mit XCP ab und verkündete sogar, die Software auch in Europa zum Schutz vor nicht autorisierten Kopien einsetzen zu wollen. Sehr schnell geriet Sony jedoch unter Druck, nicht zuletzt, weil Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Nur kurze Zeit später wurden erste Sammelklagen gegen Sony eingereicht und der Generalstaatsanwalt von Texas erhob Anklage wegen der Verbreitung illegaler "Spyware". Weitere Klagen und Anklagen folgten und die FTC wurde tätig.
Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.
Der wirtschaftliche Schaden und der Imageschaden für Sony waren immens. Diese Woche wurde bekannt, dass Sony versucht, sich zumindest einen Teil des Schadens durch den Hersteller der Kopierschutzsoftware erstatten zu lassen. Amergence, ehemals SunnComm, wurde auf 12 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt.
Demgegenüber gelang es in der EU nicht, die Verbraucherinteressen gegen Sony durchzusetzen. Zwar waren hier keine CDs mit XCP oder MediaMax offiziell im Handel, aber über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen waren doch Exemplare nach Europa gelangt. Auch hier gab es nach Bekannt werden der Probleme mit XCP und MediaMax Beschwerden von Verbrauchern und vereinzelt wurden auch Anzeigen gestellt. Diese Verfahren verliefen jedoch, wie Ville Oksanen und Mikko Välimäki feststellten, im Sande. Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.
Dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen, zeigt sich nach Meinung von Oksanen und Välimäki am Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals.
Aus einer ganz anderen Richtung näherten sich Robert G. Picard, Tobias Dahlström und Edward Humphreys von der Jönköping International Business School (Schweden) der Frage nach der Durchsetzung von Urheberrechten. Ihr Ausgangspunkt war die weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Als Beispiele führten sie die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994 an. Sie gingen der Frage nach, wie stark wohl in verschiedenen Ländern die Durchsetzung solcher Vorschriften ausfallen wird.
Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.
Für Länder, die einen hohen Anteil ihres Bruttosozialprodukts mit Produkten erwirtschaften, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, lohnen sich auch höhere Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen. Hingegen würde ein Land, in dessen Wirtschaft geistiges Eigentum keine nennenswerte Rolle spielt, ein Verlustgeschäft machen, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt. Die Kosten würden im Lande anfallen, die Gewinne aber ins Ausland transferiert werden. Erst mit dem Wachstum einer einheimischen "Kreativindustrie" würden sich solche Investitionen irgendwann rechnen.
Die Schlussfolgerung der Forscher lautet, dass es besser wäre, nach konstruktiven Ansätzen zu suchen, als immer bloß das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Forscher dazu sieht so aus: "Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken." [von Robert A. Gehring]
Quelle : www.golem.de
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Die Novellierung des Urheberrechts als Zehnkampf der Idiotie
Nach langen und zähen Beratungen ist der sogenannte zweite Korb der Urheberrechtsnovelle vergangene Woche im Bundestag verabschiedet worden. Die eigentlichen Urheber von Medieninhalten enteignen, die Wissenschaft beschädigen, und auf den Schulhöfen Angst vor Strafverfolgung säen - das muss man erstmal in einem Aufwasch schaffen. Dem Bundestag gelingt es.
Wenn in Deutschland ein Gesetz zu schnell durchgeht, dann kann man im Allgemeinen den Kopf einziehen. Das heißt aber noch lange nicht, dass gut wird, was lange währt, wie die aktuelle Novellierung des Urheberrechts deutlich zeigt. Nachdem nun der sogenannte "zweite Korb" im Rahmen dieser Novellierung vom Bundestag beschlossen wurde (der erste Korb war vor allem eine Anpassung des deutschen Rechts an Vorgaben aus Brüssel) wird immer deutlicher, dass der Begriff Urheberrecht für die zusammengebrutzelte Ratatouille im Grunde gar nicht mehr sinnvoll ist.
Man sollte lieber von einem Verwerterrecht sprechen, in dem Sinn, dass nicht die Urheber und die Nutzer von Medieninhalten, sondern die Verwerter zu ihrem Recht kommen. Das Debakel in den Einzeldisziplinen:
1) Die Privatkopie - Vom langsamen Aussterben einer gefährdeten Gattung
Die Privatkopie wurde mit dem zweiten Korb weiter geschwächt. Nicht nur bleibt das rigide Verbot zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen erhalten. Wie das Bundesministerium der Justiz in einer aktuellen FAQ klarstellt, ist und bleibt selbst das Kopieren einer kopiergeschützten CD oder DVD verboten, wenn die Kopie nur "in der Zweitwohnung" genutzt werden soll.
Allerdings sind in diesem Fall nur zivil- und keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten:
Strafrechtlich droht mir keine Verfolgung, weil nach der Wertung des Gesetzgebers bei der Umgehung von Kopierschutz zum eigenen privaten Gebrauch ein Strafausschließungsgrund eingreift.
Im zweiten Korb wurde darüber hinaus die Rede von den "offensichtlich rechtswidrigen" Vorlagen, aus denen eine Privatkopie nicht stammen darf, auf Internetdownloads ausgedehnt
Es ist ja eine Binsenweisheit, aber vielleicht sollte sie öfter ausgesprochen werden: Offensichtliche Rechtswidrigkeit existiert nicht. Gesetze werden gemacht, und sie werden interpretiert. Wie die Sache mit der offensichtlichen Rechtswidrigkeit in diesem Fall zu verstehen ist, zeigen Beispiele, die zur Erläuterung angeführt werden: Dass kein Privatmann über das Recht zur kostenlosen Verbreitung eines aktuellen Kinofilms verfügen könne, sei ja nun völlig offensichtlich.
Wenn nun aber eines der großen Hollywood-Studios zu Werbezwecken einen Film unter Creative-Commons-Lizenzen vertreiben würde, die genau das erlauben? Ach, die Welt ist groß, zu groß für den Bundestag. Im Ernst: Es geht hier natürlich in erster Linie darum, die Wertschöpfungskette der Verwerter, in diesem Fall der Filmindustrie, zu stabilisieren. Die Nutzer sollen so eingeschüchtert werden, dass sie im Zweifelsfall lieber kaufen, was sie als Download eventuell vor Gericht bringen könnte. Deswegen durfte es natürlich auch keine Bagatellgrenze für das Herunterladen geschützter Inhalte geben, die zwar aus guten Gründen geplant war, aber auf Betreiben der Verwerter in dem beschlossenen Gesetz nicht mehr auftaucht.
2) Angemessenheit ist nur ein Wort
Bei all den Diskussionen über die Privatkopien und die Internetdownloads, die sich qua Masse im Handumdrehen von einer Bagatelle in einen gigantischen Einkommensverlust für Urheber und Verwerter verwandeln können, ist immer wieder vergessen worden, dass es seit Jahrzehnten ein relativ flexibles System zur Lösung dieses Problems gibt, nämlich das der Verwertungsgesellschaften. Nehmen wir zum Beispiel die VG Wort. Der Aufwand, den sie betreibt, [extern] ist hoch, das Prozedere eine Wissenschaft für sich, die Erfassung der immer wichtigeren Netzinhalte noch relativ schwierig, aber es gibt bis heute kein System, das die private Kopie als Massenphänomen besser mit dem Anspruch der Urheber (in diesem Fall der Autoren) auf Entschädigung versöhnt als dieses.
Vergleichbares gilt für die anderen Verwertungsgesellschaften auch, obwohl sie ihr Geschäft auf je unterschiedliche Weise wahrnehmen. Bei all dem Getöse über Micropayment und Kulturflatrate erweist sich das Verfahren als stabil und in den Maßen gerecht, in denen das unter den vorherrschenden Bedingungen überhaupt möglich ist.
Die Verwertungsgesellschaften tragen zwar den Begriff "Verwertung" im Namen, der im heutigen Kulturbetrieb meistens die unterbezahlte Verwurstung der Urheberleistungen meint, aber sie sind tatsächlich eine der wenigen Institutionen in diesem ganzen Zirkus, die an das berechtigte Interesse der wirklichen Urheber von Medieninhalten denken.
Man sollte meinen, eine Novellierung des Urheberrechts würde diese Tatsache respektieren, und die Verwertungsgesellschaften bei ihrer Arbeit unterstützen, das Gegenteil ist der Fall. Zunächst sollte auf Betreiben des [extern] BITKOM-Verbands, in dem die Gerätehersteller organisiert sind, die Verwertungsabgabe auf kopierfähige Geräte gleich welcher Art bei maximal 5% gekappt werden. Zudem sollten Geräte, die nachweislich zu weniger als 10% zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten genutzt werden, ganz aus der Abgabepflicht fallen .
Dieser skandalöse Versuch, die Verwertungsgesellschaften zu erdrosseln, wurde zwar abgewehrt, aber nur auf Kosten einer Unbestimmtheit, die in der Zukunft für jede Menge Ärger sorgen wird: Die Abgabe soll in Zukunft "in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis" zum Gerätepreis stehen, und zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Geräteherstellen ausgehandelt werden - im Streitfall soll eine Schiedsstelle schlichten. Am Ende wird es natürlich wieder jede Menge Prozesse um Details geben, die sich, wie die Erfahrung zeigt, jahrelang hinziehen können.
3) Unbekannte Nutzungsarten im Land der Dichter und Denker
Zu ganz großer Form ist der Bundestag bei unseren letzten Beispielen aus dem weiten, zweiten Korb aufgelaufen: nämlich den sogenannten "unbekannen Nutzungsarten" und der elektronischen Verbreitung von Literatur durch Bibliotheken. Das Stichwort von den "unbekannten Nutzungsarten" meint folgendes: Normalerweise legt ein Vertrag zwischen Urheber und Verwerter die Rechte, die der Verwerter einkauft, mit rigider Genauigkeit fest. Ob er sie auch mit derselben Rigidität abrechnet, ist eine andere Frage, die Erfahrung spricht dagegen.
Nun möchten die Verwerter aber in jedem Fall ihre Verkaufstrategien rasch an neue Technologien und Felder anpassen, und dabei sind rigide Einzelfeststellungen in den Verträgen nur hinderlich, vor allem dann, wenn es die in Frage stehende Technologie/Vertriebsart zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht gab. In Zukunft dürfen sich die Verwerter die Nutzung unbekannter Nutzungsarten per Formularvertrag pauschal sichern. Sie müssen zwar den Urheber beim Eintreten des Falls der Fälle benachrichtigen, und der Urheber kann dann drei Monate lang der neuen Nutzung widersprechen.
Aber ob der Verwerter die richtige Adresse zur Benachrichtigung des Urhebers hat, ist das Problem des Urhebers. Wer zum Beispiel als Autor bei der laufenden Praxis der Verlagsverkäufe und -umstrukturierungen darauf angewiesen ist, seine aktuelle Adresse immer an der richtigen Stelle bei seinen Verwertern (also den Verlegern) zu wissen, kann sich auf heitere Stunden am Telefon und das Versenden vieler Einschreibebriefe mit Rückschein gefasst machen. Findet der Widerspruch gegen die neue Nutzung innerhalb der besagten drei Monate aus welchen Gründen auch immer nicht statt, kann der Verwerter neu nutzen wie er will.
Zusätzlich gilt eine Übergangsbestimmung rückwirkend für Verträge seit dem 1. Januar 1966, sinnigerweise das Datum, an dem eine Schutzbestimmung gegen die pauschale Inanspruchnahme unbekannter Nutzungsarten durch die Verwerter eingeführt wurde. Für Altverträge, die zwischen dem 1.1.1966 und dem Inkrafttreten des "zweiten Korbs" entstanden sind, wurde den Urhebern ein Widerspruchsrecht von einem Jahr Dauer eingeräumt; nehmen sie es nicht wahr, gehen sie ihrer Rechte an unbekannten Nutzungsarten verlustig, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht existierten.
Beim Thema Vergütung findet wieder das Zauberwort Anwendung, das wir schon oben kennengelernt haben: "angemessen" soll sie sein. Und abwickeln sollen die Vergütung die Verwertungsgesellschaften. Auch dies also eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Urheberrechtsanwälte. Ganz in die Röhre schauen übrigens Filmschaffende: Ihnen wird in dem jetzt verabschiedeten Gesetz nicht einmal ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
De facto sind sie damit, was die unbekannten Nutzungsarten angeht, enteignet worden.
Deutlicher auf die Verwerterinteressen zugeschnittene Rechtsvorschriften kann man sich kaum vorstellen, es sei denn, man sieht sich den Unfug an, den sich der Bundestag im Zusammenhang mit dem elektronischen Vertrieb wissenschaftlicher Literatur geleistet hat. Dass Fachbücher und Fachzeitschriften teuer sind, weiß jeder, der sie schon einmal in der Hand hatte, und der elektronische Versand von Texten aus diesen Druckwerken vor allem durch Bibliotheken war für Studenten, aber auch wissenschaftliche Einrichtungen eine Möglichkeit, exzessive Literaturkosten zu vermeiden.
Der Bundestag hat dieser simplen aber effektiven Form von Wissenschaftsförderung nun das Standbein weggetreten, indem den Verlagen erlaubt wird, Bibliotheken den elektronischen Versand zu untersagen, wenn sie selbst ein System der elektronischen Verbreitung ihrer Fachliteratur unterhalten. Der Bibliotheksversand ist ohnehin nur auf Einzelbestellung und als graphische Datei erlaubt, und nur dann, wenn sichergestellt ist, dass "der Zugang zu den Beiträgen oder kleinen Teilen eines Werkes den Mitgliedern der Öffentlichkeit nicht von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung ermöglicht wird."
Laut Grietje Bettin, der medienpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag, ist selbst die elektronische Wiedergabe von Literatur an Lesegeräten (sprich Computern) in der Bibliothek auf genau die Anzahl von Exemplaren beschränkt, in der das betreffende Werk in Papierform vorhanden ist, davon sollen lediglich "Engpässe" ausgenommen sein, bei deren Eintreten ein Buchexemplar an bis zu vier Leseplätzen abgebildet werden darf.
Was für eine Verwirrung zu diesem Thema auch in den Köpfen von Leuten herrscht, die es eigentlich besser wissen sollten, dokumentiert das Gerede in der sogenannten [extern] Frankfurter Mahnung, mit der nicht nur der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, sondern auch Imre Török und Johano Strasser jedem "politischen Zwang" zum Open Access eine Absage erteilten.
Aber wissenschaftliche Literatur, aus öffentlich geförderter Forschung entstanden, ist nun einmal etwas anderes als Belletristik, und eine Stärkung des Urheberrechts wäre nun einmal etwas anderes als die Durchsetzung des Verwerterrechts mit der Dachlatte. Immerhin, auch ohne Berücksichtigung dieser Unterschiede kann man ja breitspurige "Frankfurter Mahnungen" verfassen es wird schon irgendwie in die Medien kommen.
Wie man es dreht und wendet: Der 5. Juli 2007 war ein großer Tag für das Verwerterrecht, aber nicht für die Rechte der Urheber und der Nutzer von Medieninhalten. Dass sich bereits die Zustellung eines dritten Korbes an die Gerechtigkeit vorbereitet, lässt für die Zukunft noch größere Grausamkeiten erwarten.
Quelle : www.heise.de
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Ein vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei Reformen der viel beschworenen "Rechte am geistigen Eigentum" Bürgerrechte und die Interessen der Allgemeinheit immer stärker zurückgestellt werden. Vor allem das Urheberrecht "ist zu einem Ordnungs- und Verhaltensrecht für alle Bevölkerungsschichten geworden", schreibt der Jurist Till Kreutzer in seiner 83-seitigen Analyse (PDF-Datei) der Situation in Deutschland, Europa und international mit dem Titel "Immaterialgüterrechte in der Wissensgesellschaft".
Copyright und Patentrecht seien heute "komplizierter zu handhaben denn je", während diese gleichzeitig immer mehr Anwender der digitalen Technik beträfen, moniert der Sachverständige vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) eine fortschreitende Gängelung der schöpferisch tätigen Nutzer. Dies habe negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, da "zu weit reichende geistige Eigentumsrechte Fortschritt, Innovation und die Partizipation an Wissen und Kultur hemmen".
Bei den jüngsten Novellen des Immaterialgüterrechts haben die Gesetzgeber Kreutzer zufolge den Aspekt, dass Schutzrechte gerade in einer technologiebasierten Wissensgesellschaft am gesamtgesellschaftlichen Interesse an Nutzungs- und Zugangsfreiheiten auszurichten seien, "eher vernachlässigt". Entstanden seien daher "nationale, europäische und internationale Regelwerke, deren Hauptfokus in der Expansion und Verschärfung der Immaterialgüterrechte lag". Die unter dem Aufhänger der "Harmonisierung" etwa des europäischen Binnenmarktes vorangetriebenen Reformen hätten "vorrangig" Zwecken wie der "Anhebung des Schutzniveaus" gedient.
Dabei sei eine "Ausweitung von Immaterialgüterrechten europa- oder gar weltweit nicht immer wünschenswert". Vor allem aus ökonomischer Sicht sei die These, dass ein möglichst umfangreicher Schutz geistigen Eigentums für eine prosperierende Technologie- und Kulturproduktion ausnahmslos positiv ist, längst widerlegt. Dies zeige sich nicht zuletzt an dem Erfolg von Open-Source-Software und der Kreation von "Open Content" wie etwa im Rahmen der Wikipedia. Ob Schutzrechte Investitionen, Innovationen und kreatives Schaffen fördern, sei "sehr differenziert zu hinterfragen". Kreutzer räumt dabei auch ein, "dass gerade die – häufig anonyme – Nutzung von Online-Technologien zu einem erheblichen Kontrollverlust und zu wesentlich erschwerter Rechtsdurchsetzung führt".
Konkret startet der Autor seine Darstellung mit geplanten internationalen Vertragswerken wie dem Broadcasting Treaty der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und dort aufgekommen Bestrebungen zur Patentreform. Nach einer kritischen Begutachtung geplanter EU-Regelungsvorhaben wie der umstrittenen "Durchsetzungsdirektive" zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung von "Produktpiraterie" (IPRED2) und der vorläufig gescheiterten Softwarepatent-Richtlinie stehen deutsche Reformvorhaben wie der 1. und 2. Korb der Urheberrechtsnovelle im Mittelpunkt. Hier macht Kreutzer eine Art "Sündenfall" in Form des zuvor auf WIPO-Ebene beschlossenen rechtlichen Schutzes von Systemen zum digitalen Rechtemanagement (DRM) aus. Die Kombination von Gesetz und Kopierschutzmaßnahmen hat dem Gutachter zufolge nämlich die Rechteinhaber in die Lage versetzt, "mit technischen Mitteln Restriktionen des Werkgenusses beliebig durchzusetzen".
"Diese politische Haltung wird absehbar Folgen haben", warnt Kreutzer bei der Beschreibung des 1. Korbs. "So ist hierin etwa angelegt, dass in einer nicht allzu fernen Zukunft Fernsehsendungen im Sinne eines DRM-gestützten Pay-per-View nur noch gegen individuelle Bezahlung angesehen werden können." Aber auch die zweite Stufe der Urheberrechtsreform berge durch die "geplanten Einschränkungen der Informationsversorgung durch die Bibliotheken" die Gefahr der Beförderung einer "Zwei-Klassen-Informationsgesellschaft". Zweifelhaft sei dagegen, ob die neuen Regeln zum Filesharing dem Download von illegal angebotenen Dateien aus Tauschbörsen tatsächlich den Boden entziehen könnten. Denn weiterhin werde die Frage, ob ein Musikstück oder ein Film rechtmäßig oder rechtswidrig online gestellt wurde, für die Nutzer keineswegs immer ohne weiteres zu beantworten sein.
Kreutzer beklagt zudem, dass die Gesetzesbegründung die "Bedeutung der Privatkopie herunterspiele". Diese sei kein Mittel für die Verbraucher, "sich Kosten für an sich entgeltpflichtige Handlungen zu ersparen". Vielmehr handle es sich für die Bevölkerung um eine "wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe am kulturellen Leben und für den Zugang und die Rezeption von Informationen". Geradezu grotesk sei es zudem angesichts der tendenziellen Stärkung der Vergütungspauschale zu behaupten, dass eine gegen DRM durchsetzbare Privatkopieregelung die kommerzielle Verwertung von Werken in den neuen Medien entwerten und eine "Umsonst-Mentalität" fördern würde. Nicht die Urheber hätten zudem ein mit Kopierschutzmaßnahmen einhergehendes "Kontrollinteresse", sondern "in erster Linie die Verlags- und Unterhaltungswirtschaft". Die Kreativen seien dagegen in erster Linie selbst Nutzer und auf ein nicht zu weit gehendes Urheberrecht angewiesen.
Nicht zuletzt spricht das Gutachten, mit dem der DGB die "Instrumentalisierung" von Immaterialgüterrechten deutlich und die Debatte über die Entwicklung des "geistigen Eigentums" befruchten will, seine Skepsis gegenüber den geplanten Auskunftsansprüchen gegenüber Internetprovidern aus. Hier sei das Regelungsgefüge und das Verhältnis zum Datenschutz "vielleicht so komplex, dass Gesetzgeber und Bundesregierung nicht alle Aspekte berücksichtigt haben". Generell könne kein Zweifel daran bestehen, dass bei derlei Gesetzesreformen "datenschutzrechtliche Belange auf bedenkliche Art und Weise zurückgestellt wurden, um die Rechtsverfolgung von Immaterialgüterrechten zu stärken".
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/95615
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Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat den Bundesrat aufgefordert, dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform nicht zuzustimmen. Die Länderchefs sollen vielmehr in ihrer Plenarsitzung am Freitag entgegen der Empfehlung der Ausschüsse des Gremiums den Vermittlungsausschuss anrufen. Zur Begründung schreibt die Vereinigung in einem Brief (PDF-Datei) an die Länderkammer, dass das Gesetz in der letzten Phase der parlamentarischen Beratung trotz einer bereits ungünstigen Ausgangsbasis im Regierungsentwurf eher noch zuungunsten von Bildung und Wissenschaft verschärft worden sei. Nur geringfügig seien Vorschläge von Seiten der Wissenschaft – und auch des Bundesrates selbst – aufgenommen worden. Die berechtigten Bedürfnisse von Bildung und Wissenschaft, die auch allgemein im öffentlichen Interesse lägen, hätten die Abgeordneten dagegen "weitgehend außer Acht gelassen".
Die Allianz geht davon aus, dass die schon in der letzten Zeit "dramatisch gestiegenen Kosten" für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft mit dem so genannten 2. Korb weiterhin in die Höhe schnellen. Verantwortlich dafür macht sie vor allem die Paragraphen 52b und 53a des Entwurfs, welche die Bereitstellung elektronischer Materialien durch die Bibliotheken an digitalen Leseplätzen und den elektronischen Dokumentversand regeln sollen. Beide Normvorschriften seien den Anforderungen und Verhaltensformen von Schulen, Universitäten oder Bibliotheken in elektronischen Umgebungen "völlig unangemessen". Die bereits mit hohen Millionenbeträgen von Bund und Ländern aufgebaute technische Infrastruktur etwa zum elektronischen Dokumentenversand über den Bibliothekendienst subito werde in Zukunft wohl nur unzureichend genutzt werden können. Lediglich Arbeit mit Papier und Bleistift, beklagt der Sprecher des Aktionsbündnisses, der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen, "hält der Gesetzgeber für unproblematisch verträglich mit den Verwertungsinteressen der Verlagswirtschaft".
Offenbar besteht, so meint Kuhlen, der politische Wille, der Informationswirtschaft die alleinige Zuständigkeit für die Informationsversorgung der Allgemeinheit zuzugestehen. Angesichts dieser Haltung sollten sich die Länder aber auch im Klaren sein, dass es sich bei dem ihnen vorgelegten Entwurf nicht um das von der großen Koalition angestrebte "bildungs- und wissenschaftsfreundliche Urheberrecht" handle und mit den dann zu zahlenden Marktpreisen für elektronische Informationsdienste "Alles sehr viel teurer werden wird". Unabhängig von der Einberufung des Vermittlungsausschusses bittet das Aktionsbündnis zudem den Bundesrat, auf einen raschen Beginn der Arbeiten an dem vom Bundestag in Aussicht gestellten "3. Korb" zu pochen und darin die Belange von Bildung und Wissenschaft besser zu berücksichtigen. Man sei dabei auf "einen gänzlich neuen Ansatz bei der Regulierung durch das Urheberrecht angewiesen".
Quelle : www.heise.de
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Der Bundesrat hat heute das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft entsprechend der Empfehlungen der Ausschüsse gebilligt. Bei der Reform geht es um die Neufassung der künftig von Wirtschafts- und Urhebervertretern in Eigenregie festzulegenden Vergütungspauschale für private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken, die grundsätzlich möglich bleiben sollen. Die Möglichkeiten für Vervielfältigungen zum Eigengebrauch aus Tauschbörsen werden gleichzeitig beschränkt, indem auch Kopien von "rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" verboten werden. Weitere Punkte sind restriktive Regelungen zur Einrichtung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken, Museen und Archiven sowie zum Versand elektronischer Kopien in engen Grenzen. Wenn das Gesetz noch im Oktober veröffentlicht wird, tritt es Anfang 2008 in Kraft.
In einer ersten Reaktion weist der Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) auf "weitreichende Folgen für Wirtschaft und Verbraucher" hin. Hersteller und Nutzer von IT-Geräten würden nun durch Abgaben massiv belastet, kommentiert Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Es sei kein echter Interessenausgleich zwischen Urhebern, Geräteherstellern und Verbrauchern zustande gekommen." Bundestag und Bundesrat hätten wichtige Kompromissvorschläge der Bundesregierung nicht umgesetzt.
Bisher werden Pauschalabgaben auf Faxgeräte, Kopierer, Scanner und DVD-Brenner erhoben. Künftig soll es auch Abgaben auf PCs und Drucker geben, erläutert der Bitkom. Der Verband kritisiert, dass die Abgaben nicht auf fünf Prozent des Gerätepreises begrenzt werden, wie es zunächst von der Bundesregierung vorgesehen gewesen sei. Auch setzt er sich weiter dafür ein, dass unter anderem Handys und Digitalkameras von Abgaben ausgenommen bleiben. Diese Geräte hätten zwar einen Speicher, würden aber typischerweise nicht zum Kopieren geschützter Inhalte genutzt.
Quelle : www.heise.de
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Der Bundesrat hat die heftig umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle zwar gebilligt, aber auch eine rasche weitere Anpassung der Kopierregeln an die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung angemahnt. Im Rahmen eines sogenannten 3. Korbs der Urheberrechtsreform sollen laut den Ländern unter anderem neue Verwertungsmodelle gemäß dem "Open Access"- und dem "Open Source"-Ansatz sowie die Wiedergabe von Werken an elektronische Leseplätze in sämtlichen Bildungseinrichtungen geregelt werden. Die Länderchefs folgten mit der Forderung einer Empfehlung des Kulturausschusses des Gremiums. Vergleichbare Forderungen erhoben Bildungs- und Forschungspolitiker aus dem Bundestag direkt im Rahmen der Verabschiedung des 2. Korbs durch das Parlament vor der Sommerpause.
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", das die Absegnung der zweiten Reformstufe am liebsten verhindert gesehen hätte, unterstützt nun den Ruf nach einem 3. Korb. Die Vereinigung erwartet vor allem, dass auch im Urheberrecht die Weichen für Open Access gestellt werden. Hinter diesem Ansatz verbirgt sich ein alternatives Publikationsmodell für Forschungsergebnisse zur Förderung des freien Austauschs wissenschaftlicher Erkenntnisse. Eine ausdrückliche gesetzliche Freigabe dieses Verfahrens hält das Aktionsbündnis für überfällig. Die Vereinigung geht von einem Boom von Open Access aus: "Je restriktiver das Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft wird, umso eher werden immer mehr Wissenschaftler überzeugt sein, dass andere Modelle der Produktion, Distribution und Nutzung von Wissen und Information erforderlich sein werden als die jetzigen proprietären und kommerziellen Lösungen." Alles deute daher auf den "flächendeckenden Einsatz von Open-Access-Verfahren" hin, sei es für Primärpublikationen oder für Sekundärpublikationen in offenen Archiven ("Open Repositories").
Weiter begrüßt der Zusammenschluss von Forschungsinstitutionen und Professoren, dass der Bundesrat auch die neuen Regelungen zum Dokumentversand durch Bibliotheken verbessert wissen will. Zudem geht das Bündnis mit den Ländern konform, dass die Regelung zum Ausschluss der Verwendung von Kopien aus Schulbüchern für den Unterrichtsgebrauch "sorgfältig beobachtet" und im Fall einer unangemessenen Verschlechterung der Bedingungen für den Kultusbereich der Länder kurzfristig angepasst werden solle. Die Wissenschaftler sind aber zugleich skeptisch, was Verhandlungen über einen 3. Korb angeht. Die sich überwiegend auf bestehende Gesetze und Richtlinien beziehende Argumentation der gesetzgebenden Juristen lasse kaum grundlegende Änderungen erwarten. Solange die den Realitäten elektronischer Räume unzureichend Rechnung tragende EU-Urheberrechtsrichtlinie nicht revidiert werde, sei der Bezugsrahmen für nationale Verbesserungen zu restriktiv. Zudem sieht das Bündnis die Prioritäten der Gesetzgeber weiter bei der Stärkung der "kommerziellen Interessen bei der Verwertung von Wissen". Trotzdem werde man versuchen, "mit allen Argumenten in den Prozess des dritten Korbs einzugreifen".
Medienpolitisch hat sich der Bundesrat weiter gegen das Vorhaben der EU-Kommission ausgesprochen, beim Handy-TV auf DVB-H als "alleinigen Übertragungsstandard" zu setzen. Die Länder lehnten in diesem Sinne das Brüsseler Vorhaben ab, die Spezifikation in das Verzeichnis der Normen aufzunehmen, die im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit besonders für die Implementierung empfohlen werden. Die Länderkammer sieht es als Aufgabe der Mitgliedstaaten, "in den vorhandenen Frequenzbereichen sicherzustellen, dass Frequenzen für das Mobilfernsehen zur Verfügung gestellt werden". Allgemein sollen zudem die mitgliedstaatlichen Regelungsbefugnisse zur Sicherung des freien Informationsflusses, der Medienpluralität und der kulturellen Vielfalt auch im Rahmen der Frequenzpolitik beachtet werden. Mobiles Fernsehen ist für den Bundesrat zudem eindeutig Rundfunk und unterliege so einer strengeren Regulierung als Telemedien.
Quelle : www.heise.de
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Die European Digital Rights Initiative (EDRI) warnt vor möglichen negativen Effekten einer kürzlich veröffentlichten Europarats-Empfehlung zur Meinungsfreiheit in der Informationsgesellschaft. In einer Erklärung rügt die Dachorganisation europäischer Nichtregierungsorganisationen insbesondere die Empfehlungen zum "Rating" von Informationen, zu einer "Qualitätskontrolle" von Inhalten und zur Herstellung einer Balance zwischen Meinungsfreiheit und den Wertvorstellungen Dritter. Die Empfehlung könne ihr Ziel verfehlen, dem Respekt vor der Meinungsfreiheit im Onlinebereich Geltung zu verschaffen. EDRI ruft Nichtregierungsorganisationen zur Unterzeichnung der Erklärung auf, aber auch dazu, als Beobachter an künftigen Beratungen bei der Expertengruppe Menschenrechte des Europarates teilzunehmen.
Besonders kritisch sehen die Aktivisten die Aufforderung an die Europarat-Mitgliedsländer, "eine faire Balance herzustellen zwischen dem Recht, seine Meinung frei zu äußeren und dem Respekt vor der menschlichen Würde und den Rechten Dritter, und dabei zu beachten, dass das Recht auf Meinungsfreiheit Regeln, Bedingungen und Beschränkungen unterliegen kann, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren". Solchen Relativismus halten die EDRI-Mitglieder für gefährlich, er widerspreche auch dem Artikel 10 Paragraph 2 der Europäischen Konvention für Menschenrechte.
Die Empfehlung an private und staatliche Akteure, für Kinder ungeeignete Inhalte mit Metainformationen zur gezielten Ausfilterung zu versehen (Rating, Labeling, Filtering), ist aus Sicht der EDRI ebenfalls riskant. Bindende Gesetze, die die Grundrechte wahren, seien hier die bessere Lösung. Meryem Marzouki, Mitarbeiterin der französischen Organisation Imaginons un Réseau Internet Solidaire (IRIS), die für EDRI die Beratungen über die Richtlinien in der beim Europarat federführenden Expertengruppe "Menschenrechte in der Informationsgesellschaft" beobachtet hat, warnt vor einer möglichen "Privatisierung der Zensur".
"Hier sehen wir einen Rückschritt in der Position des Europarates," sagte Merzouki gegenüber heise online. Bislang habe der Rat "Transparenz und klare rechtliche Regeln" zum Schutz der Meinungsfreiheit hochgehalten. Eine Art Outsourcing bei der Aufsicht an Private, die diese dann möglicherweise als Geschäft betreiben, sorge für Intransparenz. "Auch wenn das Dokument ansonsten gut ist, wollen wir auf diese Richtungsänderung aufmerksam machen", erläutert Merzouki.
Beim Europarat sind weitere Dokumente zu technischen Maßnahmen zum Schutz vor oder von bestimmten Inhalten in der Diskussion. Neben Filterwünschen aus dem Bereich Jugendschutz befürchtet die EDRI auch solche von Urheberrechtsinhabern. Die Rating-Filtering-Debatte wurde hierzulande zum Start des deutschen Ablegers von ICRA (Internet Content Rating Association) geführt. Der Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem warnte im Rahmen der Debatte vor einer "Geistespolizei".
Quelle : www.heise.de
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Seit dem gestrigen Mittwoch ist das "zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" (PDF-Datei) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die heftig umstrittene zweite Reformstufe des Urheberrechts kann so am 1. Januar in Kraft treten. Der "2. Korb" bringt nach Ansicht des Bundesjustizministeriums die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich. Die Betroffenen sehen dies anders: Trotz einer frühen formalen Einbeziehung von Interessensgruppen schon auf Ministerialebene gehört das Gesetz zu den an meisten umkämpften Paragraphenwerken der vergangenen Jahre. Unterschiedlichste Akteure begleiteten das Vorhaben vor der Verabschiedung durch den Bundestag mit zahlreichen Kampagnen.
Mit dem Gesetz bleibt die Privatkopie auch in digitalen Medien zumindest auf dem Papier erhalten. Vor einer Durchsetzbarkeit dieser Möglichkeit gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM), wie sie insbesondere die Grünen forderten, schreckte der Gesetzgeber aber zurück. Es bleibt bei dem Verbot aus dem 1. Korb, einen Kopierschutz zu knacken. Es gibt kein "Recht auf Privatkopie" zu Lasten des Rechtsinhabers, betont das Justizministerium. "Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten." Rechtsexperten beklagen dagegen, dass die Regierung die "Bedeutung der Privatkopie herunterspiele". Es handle sich für die Bevölkerung um eine "wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe am kulturellen Leben und für den Zugang und die Rezeption von Informationen".
Das neue Recht enthält eine Verschärfung der Bestimmungen zur Nutzung von Tauschbörsen. Bisher war allein die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage untersagt. Dieses Verbot wird nun ausdrücklich auf unrechtmäßig zum Download angebotene Werke ausgedehnt. Auf diese Weise wird laut Justizministerium die "Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer" gefasst. Künftig gelte also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich sei, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, dürfe er keine Privatkopie davon ziehen, also auch keinen Download anstoßen. Verbraucherschützer monieren dagegen weiterhin bestehende Ungewissheiten. Unisono mit den Grünen fürchten Nutzervertreter zudem, dass durch die Streichung der P2P-Bagatellklausel auch "die Schulhöfe kriminalisiert" werden.
Noch stärker umkämpft als die weitere Eingrenzung der Privatkopie war die Neufassung der sich aus der Zulassung privater Kopien ableitenden Vergütungspauschale, die auf Geräte und Speichermedien erhoben und über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet wird. Bisher legte der Staat die Vergütungssätze in einer Anlage zum Urheberrechtsgesetz fest. Diese Liste wurde zuletzt 1985 geändert und gilt als veraltet. Dies führte zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten über die Vergütungspflichtigkeit neuer Geräte, die bis heute die Gerichte beschäftigen. Nach dem neuen Recht sollen die Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller die Vergütung selbst miteinander aushandeln.
Konkret vergütungspflichtig sind künftig alle Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von zulässigen Vervielfältigungen benutzt wird. Keine Vergütungspflicht besteht für Geräte, in denen zwar ein digitaler, theoretisch für Vervielfältigungen nutzbarer Speicherchip eingebaut ist, dieser tatsächlich aber anderen Funktionen dient. Der Gesetzgeber gibt den Beteiligten zugleich nur noch einen Rahmen für die Vergütungshöhe vor. Sie soll sich nach dem "tatsächlichen Ausmaß der Nutzung" bemessen, in dem Geräte und Speichermedien typischer Weise für erlaubte Vervielfältigungen herangezogen werden. Dies ist durch empirische Marktuntersuchungen zu ermitteln. Soweit wegen DRM nicht mehr privat kopiert werden könne, solle es auch keine pauschale Vergütung geben. Ursprünglich sah der Regierungsentwurf eine Obergrenze der Kopierpauschale bei 5 Prozent des Gerätepreises vor. Diese hat der Bundestag gestrichen. Die Abgeordneten betonten aber, dass die wirtschaftlichen Belange der Industrie zu beachten seien und die Urheberabgabe in einem angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des erworbenen Produkts stehen müsse.
Als missglückt wird von Wissenschafts- und Bibliotheksvereinigungen sowie vom Bundesrat die von der großen Koalition angestrebte Schaffung eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts bezeichnet. Die Novelle gestattet es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Grundsätzlich nicht gestattet ist aber, außerhalb von "Belastungsspitzen" auf digitalem Weg mehr Exemplare eines Werkes verfügbar zu machen, als der Bestand der Einrichtung umfasst. Dazu kommt eine restriktive Erlaubnis für öffentliche Bibliotheken, Zeitschriften- oder Zeitungsartikel sowie "kleine Teile eines erschienen Werks" auch elektronisch als "grafische", nicht-durchsuchbare Dateien zu kopieren und versenden. Schon vor der Verabschiedung gab es Stimmen, die sich für einen 3. Korb zur Berücksichtigung der Wissenschaftsbelange stark machten. Diese haben sich seitdem deutlich verstärkt.
Um Archivmaterial gerade im Rundfunkbereich besser erschließen zu können, werden zudem mit dem 2. Korb erstmals "unbekannte Nutzungsarten" geschützter Werke gestattet. Außer beim Film bleiben den Urhebern aber Widerspruchsrechte vorbehalten. Der Bundestag feilt derweil bereits an Möglichkeiten zur einfacheren Durchsetzung von Immaterialgüterrechten. Besonders umstritten dabei sind die geplanten Auskunftsansprüche gegenüber Internetprovidern.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/98336
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Große deutsche Verwertungsgesellschaften stemmen sich gegen die vielfach geforderte Schaffung einer so genannten Kulturflatrate für die pauschale Vergütung von Privatkopien aus Tauschbörsen. "Das wäre eine Kapitulation vor den Herausforderungen des Internet und der weit verbreiteten Piraterie", erklärte Peter Zombik, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) am heutigen Dienstag in Berlin. Auch der Gesetzgeber würde sich damit gleichsam von Urheberrechtsverletzern in Peer-to-Peer-Netzen (P2P) geschlagen geben. Zuvor hatte der weitere Geschäftsführer der im Musiksektor aktiven GVL, Tilo Gerlach, dem Ansatz zur vollen Legalisierung von Filesharing zumindest einen gewissen "Charme" nicht absprechen wollen. Käme es damit doch zumindest dazu, dass durch den "Hilfeschrei angesichts der intensiven Nutzungen" geschützter Werke im Netz "überhaupt etwas gezahlt wird".
Bei dem Pressegespräch, zu dem der Deutsche Kulturrat für die Vorstellung eines 32-seitigen Dossiers (PDF-Datei) seiner Zeitung politik und kommunikation (puk) über die Zukunft der Verwertungsgesellschaften in die Akademie der Künste geladen hatte, stieß die Kulturflatrate insgesamt auf wenig Gegenliebe. Man müsse umgekehrt darauf hinweisen, "dass die IT-Technik uns in die Lage setzt, in die individuelle Registrierung der einzelnen Werke überzugehen", konstatierte Ferdinand Melichar, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Wort. Man werde zwar auch künftig nicht registrieren können, wer was wie oft privat kopiert habe. Trends zur Nutzung einzelner Werke könnten im digitalen Bereich aber genauer festgestellt werden.
Für Harald Heker, den Vorstandsvorsitzenden der Musikverwertungsgesellschaft GEMA, würde mit einer Content-Flatrate gar "der Anreiz für künstlerisches Schaffen auf den Nullpunkt gebracht". Auf dem Urheberrechtsgipfel der weltweiten Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften, der CISAC, hatte es im Frühjahr dagegen viel Zustimmung für eine P2P-Generallizenz gegeben.
Auch ohne eine Kulturflatrate sehen die wichtigsten deutschen Urheberrechtsvertretungen ihre Zukunft trotz einfacherer Möglichkeiten von Künstlern zur Eigenvermarktung über digitale Plattformen rosig. "Gerade im Zeitalter des Internet spielen wir eine unverzichtbare Rolle", betonte Heker. Als Grund führte er an, dass die Nutzungsformen "vielfältig und kleinteilig" geworden seien. Beispiel sei die in der vergangenen Woche erfolgte Einigung auf eine Lizenz für YouTube zum Start des deutschen Portals der Videocommunity-Plattform. Dabei habe man sich zwar auch um eine Pauschalsumme und gegen eine sekundengenaue Abrechnung verständigt. Die GEMA sei aber trotzdem in der Lage, die Lizenzeinnahme wie üblich "ziemlich genau auf die Künstler individuell zu verteilen".
Generell versuchen die Verwertungsgesellschaften den Ansatz einer Solidargemeinschaft mit der Verpflichtung zur Förderung der sozialen und kulturellen Vielfalt mit einer möglichst genauen Umverteilung der Einnahmen in Einklang zu bringen. "Solidarität heißt natürlich nicht, dass mit der großen Gießkanne an alle ausgeschüttet wird", erläuterte Gerhard Pfennig, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst. Man sei bemüht, die Anteilsauszahlungen differenziert nach Leistungsrechten vorzunehmen.
Neue Ansätze zur Eigenvermarktung mithilfe der umstrittenen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) oder über "Creative Commons"-Lizenzen, bei denen der Kreative seine Urheberrechte im Interesse einer möglichst breiten Nutzung seiner Werke freiwillig einschränkt, beäugte Pfennig dagegen skeptisch. Das "Phänomen Creative Commons" klinge auf dem Papier zwar nutzerfreundlich, aber die entsprechenden Lizenzen und noch vorbehaltenen Rechte seien damit gerade international kaum mehr durchsetzbar. Der Rechteinhaber könne weder wirklich kontrollieren, was mit seinen Werken passiere, noch einen erkannten Missbrauch ernsthaft verfolgen. Verwertungsgesellschaften könnten dagegen notfalls leichter Prozesse führen und Vergütungszahlungen etwa auch in "Japan oder den USA" durchsetzen.
Nicht mehr als Schreckgespenst taugt für die Urhebervertretungen zudem die gut zwei Jahre alte Empfehlung der EU-Kommission zur Vergabe von Rechten für den Online-Musikmarkt. Die Brüsseler Behörde wollte damit territoriale Beschränkungen und den Kundenkreis eingrenzende Bestimmungen in bestehenden Lizenzverträgen mit Verwertungsgesellschaften aufheben und den Wettbewerb ankurbeln. Eine Konkurrenz der Urhebervertretungen untereinander finde in Europa "faktisch nicht statt", sagte Pfennig. Jeder potenzielle Lizenznehmer könne zwar gemäß dem Wunsch der Kommission inzwischen theoretisch bei jeder europäischen Verwertungsgesellschaft Rechte zum fast gleichen Preis erwerben. "Das ist den Leuten aber schon aus Sprachgründen zu umständlich." Zudem seien die Verwaltungskosten der deutschen Gesellschaften "am niedrigsten in Europa", sodass wenig Anreiz zum Abwandern bestehe.
"Wir wollen nicht, dass Urheberrechte billiger abgegeben werden", ergänzte Heker. Deswegen würden sich alle Verwertungsgesellschaften gegen eine solche Preisspirale nach unten aussprechen: "Das wäre das Ende einer effektiven Wahrnehmung von Urheberrechten." Im Prinzip würden letztlich auch die nationalen Schwestergesellschaften vor Ort bei einer paneuropäischen Lizenz, wie sie das Label EMI der GEMA gemeinsam mit der englischen Gesellschaft MCPS-PRS für den Online-Bereich anvertraut habe, weiter mit einbezogen. Diese würden dann zwar nicht mehr direkt als Rechtegeber fungieren, Abwicklungs- und Verwaltungsaufgaben aber trotzdem weiter erfüllen. "Wir stehen im Wettbewerb, aber nicht um die Lizenzhöhe, sondern um eine Dienstleistung, etwa beim Webcasting", merkte Zombik für die GVL an. Die Nutzer könnten sich dort europaweit für die günstigste Lizenz entscheiden; die einzelnen Gesellschaften würden hier ihre Kosten transparent machen. Die meisten deutschen Webcaster würden sich aber weiter schlicht an eine deutsche Urhebervertretung wenden.
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Der Europarat macht sich Gedanken über eine internationale Anti-Pirateriekonvention für den Rundfunkbereich. Das Steering Committee on the Media and New Communication Services (CDMC) hat nach eigenen Angaben die Notwendigkeit für eine solche Konvention geprüft und entschieden, einen Entwurf auszuarbeiten, sofern der Ministerrat des Europarats grünes Licht gibt. Aus Kreisen des Europarates heißt es, der Schritt wäre gerade angesichts des Stillstands beim so genannten Broadcasting Treaty der World Intellectual Property Organisation (WIPO) sinnvoll.
Der WIPO Broadcasting Treaty war im vergangenen Jahr an den Gegenstimmen einer Reihe von Schwellen- und Entwicklungsländern gescheitert, die vor negativen Effekten immer schärferer Urheberrechtsregelungen gewarnt hatten. Obwohl nationale Gesetzgebung die Rundfunksignale in den jeweiligen Ländern schütze, fehle nun nach wie vor ein Schutz auf internationaler Ebene, lautet das CDMC-Resümee. "Das führt in der Praxis zu wachsenden Problemen mit Piraterie von audiovisuellen Produkten und beeinträchtigt den Schutz geistiger Eigentumsrechte."
Im Europarat als weit über die EU hinausreichendem Staatenbund sind 47 Mitgliedsstaaten vertreten, hier erscheinen die Chancen für eine Anti-Pirateriekonvention möglicherweise besser als bei der UN-Organisation WIPO mit 184 Mitgliedsstaaten. Die ärmeren Länder drängen vermehrt darauf, den Schutz des geistigen Eigentums auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten für Entwicklungs- und Schwellenländer zu betrachten.
Neben dem Thema Piraterie widmet sich das Medienkomitee des Europarates derzeit auch dem Thema Filtersoftware aus Sicht der Meinungs- und Informationsfreiheit. Das CDMC begrüßte eine Erklärung der Europarats-Vizegeneralsekretärin Maud de Boer-Buquicchio. Sie hatte unter anderem beim zweiten Internet Governance Forum (IGF) der UN in Rio de Janeiro angeregt, zu überprüfen, wie Kinder am besten vor möglichen Konsequenzen ihrer Postings im Internet geschützt werden können.
Beim IGF hatte sich der Europarat mit einer großen Mannschaft präsentiert und sich insbesondere als Wächter möglicher "Softlaws" für die globale Inforamtionsgesellschaft empfohlen – wie bereits beim UN-Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS) und beim ersten IGF vor einem Jahr. Paradebeispiel für ein globales Instrument zur Regelung des Zusammenlebens im Netz ist nach Ansicht des Europarats die Cybercrime-Konvention.
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In Karlsruhe findet heute eine mit Spannung erwartete Verhandlung im Streit zwischen dem Druckerhersteller Hewlett-Packard und der Urhebervertretung VG Wort statt. In dem Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof geht es um die Frage, ob HP für jeden seit dem Jahr 2001 verkauften Drucker eine an der Seitenleistung bemessene Vergütungspauschale zwischen 10 und 300 Euro zahlen muss.
Eine solche Abgabe "würde in vielen Fällen über dem Gerätepreis liegen", behauptet Anton Senn, Copyright-Manager bei HP, gegenüber heise online. Der Vorsitzende Richter in dem Verfahren, Joachim Bornkamm, hatte der VG Wort in einem wissenschaftlichen Beitrag attestiert, bislang mit ihren Forderungen gegenüber den Herstellern von Druckern sehr zurückhaltend gewesen zu sein. Dies obwohl in der Rechtswissenschaft fast einhellig die Meinung vorherrsche, dass auch Drucker der Vergütungspflicht des Urheberrechts unterfielen.
Die Vorinstanzen hatte in dieser Frage bislang allerdings recht unterschiedlich geurteilt. So ist HP in dem heute verhandelten Musterprozess zuvor vom Oberlandesgericht Stuttgart zur Zahlung der Abgabe verurteilt worden. Andere Druckerhersteller waren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bislang mit ihrer Argumentation durchgedrungen, dass der Druckvorgang kein Kopieren im urheberrechtlichen Sinne sei. Alle diese Verfahren sind inzwischen beim BGH anhängig. Ihr Ausgang hängt ganz wesentlich von der Entscheidung ab, die der zuständige I. Zivilsenat beim BGH wahrscheinlich noch im Laufe des Nachmittages bekannt geben wird.
Quelle : www.heise.de
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Der Druckerhersteller Hewlett-Packard muss für seine verkauften Drucker keine pauschale Urhebervergütungen an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof nach Angaben von HP im Anschluss an seine heutige mündliche Verhandlung bekannt gegeben. Eine Begründung zu dem Urteil liege zur Stunde noch nicht vor.
Die Entscheidung löste auf beiden Seiten deutliche Reaktionen aus. "Wir sind erst einmal erleichtert", sagte HP-Sprecherin Barbara Wollny heise online. Bevor sich HP eingehender dazu äußern könne, müssten jedoch die Einzelheiten der Begründung abgewartet werden, so Wollny.
Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, zeigte sich im Gespräch mit heise online sehr bestürzt über das Urteil: "Das müssen wir erst einmal verdauen", sagte er. Melichar befürchtet "erhebliche Auswirkungen" für die Vergütung der Urheber. Durch die jüngste Reform, den so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle, herrsche bei den Urhebervertretungen ohnehin eine große Unsicherheit über die künftig zu erwartenden Einnahmen. Da sei das Urteil nun ein schwerer Schlag.
Auf die VG Wort kommen zudem Gerichtskosten in beträchtlicher Höhe zu, weil die Druckerhersteller sie gezwungen hatten, gegen jedes Unternehmen einzeln vorzugehen, statt den heutigen Ausgang des Musterverfahrens gegen HP abzuwarten. Beobachter rechnen nun mit einer Rücknahme der gegen die Düsseldorfer Entscheidungen gerichteten Revisionen durch die VG Wort.
Quelle : www.heise.de
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Bin sehr gespannt auf die Begründung.
Mir fällt jedenfalls dazu ein, dass Scanner schon lange mit so einer Abgabe belegt werden.
Es kann aber nicht angehen, dass jede einzelne Komponente mit Abgaben belegt wird, die auf dem Weg einer erlaubten Privatkopie genutzt wird.
Sonst wird auch bald jedes USB-Kabel, jede Tintenpatrone, Papier, vielleicht sogar der Strom damit belastet.
Und das Ende von PDF-Freeware wäre wohl auch gekommen...
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Von eigenen CDs im MP3-Format gezogene Kopien sind nicht "autorisiert" und verstoßen damit gegen das Urheberrecht – so zumindest argumentieren Anwälte des US-Verbandes der Musikindustrie (RIAA) in einem Verfahren gegen ein Ehepaar im US-Bundesstaat Arizona, das sich selbst verteidigt. Rechtsanwalt Ray Beckerman hat die Eingabe in seinem Prozessbeobachtungsblog Recording Industry vs The People dokumentiert. Außer den aus ähnlichen Verfahren hinlänglich bekannten Argumenten bringen die RIAA-Anwälte damit einen neuen Aspekt ins Spiel: Nach Experten-Ansicht will die Musikindustrie damit das Recht auf Privatkopie unterminieren.
In dem Verfahren, in dem der Richter schon einmal für die Musikindustrie geurteilt, das dann aber revidiert hatte, geht es um zahlreiche Musikstücke und die Frage, ob sie tatsächlich über ein P2P-Netz verbreitet wurden. Das ist – auch nach Ansicht einiger Anwälte, die mutmaßliche Filesharer in Verfahren gegen die Label vertreten – die Kernfrage: Während die RIAA argumentiert, die Bereitstellung der Musikstücke in einem zum Tausch frei gegebenen Ordner ("Shared"-Ordner) auf der Festplatte konstituiere schon eine Rechtsverletzung, interpretieren die RIAA-Kritiker das US-Distributionsrecht so, dass für den Nachweis eines Verstoßes auch eine tatsächliche Verteilung bewiesen werden muss.
Der Ehemann hatte vorher zu seiner Verteidigung angeführt, die auf seinem PC gefundenen MP3-Dateien seien Kopien von gekauften CDs und rein zum eigenen Gebrauch bestimmt, eine Verbreitung über Kazaa habe nicht stattgefunden und sei auch nicht beabsichtigt gewesen. In einer vom Richter angeforderten Stellungnahme zu vier Fragekomplexen stellen die RIAA-Anwälte dazu nun etwas umständlich fest: "Sobald die Beklagten die Aufnahmen der Kläger in das komprimierte MP3-Format gewandelt haben und sich diese in seinem Shared-Ordner befinden, sind sie nicht mehr die von den Klägern vertriebenen autorisierten Kopien."
Auch wenn die RIAA-Juristen mit dieser unklaren Formulierung die Konvertierung in MP3 im direkten Zusammenhang mit der Ablage im "Shared"-Order anführen, werten Beobachter dieses neue Argument als einen Angriff auf die Fair-Use-Doktrin des US-Copyrights und das Recht auf Privatkopie, das zuvor auch schon mal die Musikindustrie explizit bekräftigt hatte. Dazu kommt, dass die Anwälte in der Herleitung ihres Arguments die Umwandlung der CD-Tracks in MP3-Dateien in suggestiver Weise gleichsam als Vorbereitungshandlung für die Verbreitung beschreiben.
Das Verfahren wird am 14. Dezember mit einer mündlichen Anhörung fortgesetzt, nachdem der Richter seine zunächst zu Gunsten der Kläger ausgefallene schriftliche Entscheidung vom 20. August einen Monat später widerrufen hatte. Am 7. Dezember, dem letztmöglichen Datum für weitere Eingaben, hatten die RIAA-Anwälte ihre Stellungnahme eingereicht.
Quelle : www.heise.de
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"Perlentaucher" gewinnt Prozess gegen Zeitungen
Die verkürzte Wiedergabe von Buch- und Literaturkritiken aus Tageszeitungen im Internet ist laut einer Gerichtsentscheidung zulässig. Das Online-Portal "Perlentaucher" darf damit weiterhin große Tageszeitungen zusammenfassen.
Das entschied am Dienstag in zweiter Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt auf Klagen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung". Die Zusammenfassungen von "Perlentaucher" wiesen den "erforderlichen Abstand zu den Originalvorlagen" auf, begründeten die Richter ihre Urteile und bestätigten die Vorentscheidungen des Landgerichts Frankfurt (Az.: 11 U 75/06 und 11 U 76/06).
Tauchgebiet: Das Portal Perlentaucher wertet seit 2000 täglich Zeitungen ausDie Zeitungsverlage hatten sich wegen der Veröffentlichung der sogenannten Abstracts in ihren Verwertungsrechten verletzt gefühlt. Sie wollten die Zusammenfassungen generell verbieten lassen, mindestens aber solche, die in weiten Passagen aus den Originalen zitierten. "Perlentaucher" veröffentlicht die kurzen Texte nicht nur auf seiner Website, sondern vergibt auch an Internet-Buchhandlungen Lizenzen zur Weiterverbreitung.
Die Frankfurter Richter folgten den Zeitungsverlagen nur insoweit, als sie den Anteil der Originalzitate als Indiz für die Frage bewerteten, wie weit die Zusammenfassung vom Original entfernt ist. Aber gerade in der Komprimierung könne eine eigenständige schöpferische Leistung liegen, teilte das Gericht schriftlich mit. Ein generelles Verbot von Zusammenfassungen könne es schon deshalb nicht geben, weil grundsätzlich jeder ein veröffentlichtes Werk - hier also die in den Zeitungen erschienenen Kritiken - beschreiben dürfe. Das Grundrecht der Berichterstattung müsse selbst dann geschützt werden, wenn damit kommerzielle Interessen verfolgt würden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da der elfte OLG-Senat Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen hat.
dpa, 14:05 Uhr
© 2007 Financial Times Deutschland, © Illustration: FTD.de
Guckst Du hier bei FTD (http://www.ftd.de/technik/medien_internet/:Perlentaucher%20Prozess%20Zeitungen/291148.html)
(Der Artikel ist gekürzt. (um die Links im Artikel ;D ;D))
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Was in Großbritannien derzeit noch verboten ist, könnte bald erlaubt sein: die legale Privatkopie und das Umwandeln von nicht kopiergeschützten Musikstücken in MP3-Files.
Nach Angaben von Lord Triesman, Staatssekretär des Amts für geistiges Eigentum am Mittwoch, soll es in Großbritannien eine Anpassung des Urheberrechts geben, wonach die Anfertigung von Privatkopien für den Endnutzer legalisiert würde. Was in Deutschland und Österreich dem gesetzlichen Rahmen entspricht, sofern die Medien keinen Kopierschutz benutzen, ist im Vereinigten Königreich bislang praktisch verboten: Musik von einer selbst gekauften CD in ein MP3-File für den eigenen Musikplayer umzuwandeln gilt als Verstoß gegen das Urheberrecht. Dieser Punkt soll sich nun ändern und "eine neue Bestimmung geschaffen werden, die Verbrauchern erlaubt, von einem in ihrem Besitz befindlichen Werk Kopien in einem anderen Format anzufertigen", schlägt das Amt für geistiges Eigentum vor.
Filesharing und Vervielfältigung, die über den Privatgebrauch hinausgeht, sollen in Großbritannien weiterhin verboten bleiben. Auch die Weitergabe der Original-CD soll nach dem Entwurf untersagt sein: "Den Konsumenten zu erlauben, ein Werk zu kopieren und dann das Original weiterzureichen könnte einen Rückgang bei den Verkaufszahlen zur Folge haben", warnte das Amt für geistiges Eigentum. Die Musikindustrie zeigte sich mit den Vorschlägen vorsichtig zufrieden - man unterstütze eine klare Regelung für die Nutzer, die Veränderungen dürften aber nicht die Rechte der Plattenfirmen beschneiden, erklärte die British Phongraphic Industry (BPI).
Quelle : SAT+KABEL
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Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker angekündigt. Der BGH entschied im Dezember 2007, dass der VG Wort bis Ende 2007 keine Urheberrechtsabgaben für Drucker zustehen. Seit Anfang dieses Jahr gilt dagegen das neue Urheberrecht, das die Lage ändert. Diese Rechtsauffassung des BGH widerspreche der herrschenden Auffassung in Rechtslehre und Rechtsprechung, begründete VG-Wort-Geschäftsführer Ferdinand Melichar laut Süddeutscher Zeitung die geplante Verfassungsbeschwerde. Durch das Urteil würden der Autorenvereinigung Millionenbeträge entgehen.
Die VG Wort hatte das BGH-Urteil kurz nach der Verkündung als "schweren Schlag" bezeichnet, da durch die Urheberrechtsnovelle bei den Urhebervertretungen eine große Unsicherheit über die künftig zu erwartenden Einnahmen herrsche. Nach dem neuen Recht sollen die Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller die Vergütung selbst miteinander aushandeln.
Quelle : www.heise.de
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Überraschungen aus Brüssel
Pünktlich zu Beginn des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation wirbt die EU-Kommission für den Schutz geistigen Eigentums. Als Beleg für die Vorteile wird auch die GPL angeführt.
Die Brüsseler Eurokratie weiß immer wieder zu überraschen. 2009 ist nicht nur das Jahr, in dem die berüchtigte Gurken-Verordnung (1677/88) trotz des Widerstands von 16 Mitgliedsstaaten nach 20 Jahren auslaufen wird. 2009 wurde auch zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation ausgerufen. "Damit soll die herausragende Bedeutung geistigen Schaffens für die Zukunftsfähigkeit Europas deutlich gemacht werden", erklärte Bundesbildungsministerin Anette Schavan zu der EU-Initiative.
Wo von Kreativität und Innovation die Rede ist, kann nach Brüsseler Weltanschauung das geistige Eigentum nicht weit sein. Die EU-Kommission hat sich konkret unter anderem die "Förderung von Design als kreativer Tätigkeit, die signifikant zur Innovation beiträgt, sowie von Innovationsmanagement- und Designmanagementfähigkeiten einschließlich Grundkenntnissen im Schutz des geistigen Eigentums" vorgenommen. Folgerichtig wirbt die Kommission in Gestalt ihres Mitarbeiters Denis Dambois im Internet für die Vorteile von Rechten des geistigen Eigentums.
Auf zwei bedruckten und einer leeren Seite bemüht sich Dambois darum, die Vorzüge von Patenten, Marken und Urheberrechtsschutz darzustellen. Seine Argumente reichen dabei von der Sicherheit und Qualität von Produkten über den Technologietransfer durch Patente bis hin zum Erfolg von Open-Source-Software. Dazu führt Dambois im Detail aus: "Open-Source-Mechanismen werden in manchen Bereichen immer populärer, zum Beispiel im Bereich der Software (vgl. GPL-Lizenzen etc.). Während häufig angenommen wird, dass sich solche Mechanismen durch die Abwesenheit von Schutzrechten für geistiges Eigentum auszeichnen, darf man darauf hinweisen, dass eine typische GPL (General Public) Licence tatsächlich auf Rechten des geistigen Eigentums aufbaut [...]."
Klar erkennbar hat die EU-Kommission noch Aufklärungsbedarf im Hinblick auf "Open-Source-Mechanismen" im Allgemeinen und die General Public License (GPL) der Free Software Foundation (FSF) im Besonderen. Bekanntlich gibt es nur eine einzige GPL und nicht mehrere, wie von Dambois angenommen.
Weitere Informationen zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation bietet die EU-Kommission auf einer eigenen Website unter create2009.europa.eu an.
Quelle : http://www.golem.de/0901/64599.html
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Die Grünen haben auf ihrem Europa-Parteitag am gestrigen Samstag in Dortmund ihr Programm für die Europawahl Anfang Juni verabschiedet, mit dem sie unter anderem auf neue Wege in die Wissensgesellschaft und einen verbesserten EU-weiten Datenschutz drängen. "Pauschale Vergütungssysteme sind die Zukunft für einen fairen Ausgleich zwischen Künstlern und den Verbrauchern", fasst Malte Spitz aus dem Bundesvorstand zusammen. Eine Kulturflatrate zur Legalisierung von Filesharing auch geschützter Werke könne dazu "der richtige Weg" sein. Im Programm selbst heißt es zu diesem Bereich (PDF-Datei): Die Klagewellen gegen P2P-Nutzer, Eingriffe in die Privatsphäre, den Einsatz von digitalem Rechtekontrollmanagement (DRM) oder die Filterung des Datenverkehrs "lehnen wir klar ab".
Weiter unterstützen die Grünen das Open-Access-Prinzip, um einen freien und kostenlosen Zugang zu Wissen zu gewährleisten, das mit öffentlichen Mitteln produziert wurde. Sie monieren, dass sich Patente immer häufiger als wettbewerbsverzehrend auswirken, und wollen die Laufzeiten gewerblicher Schutzrechte zur Entfaltung einer größeren Innovationsdynamik verkürzen. Der Kampf gegen Softwarepatente habe gezeigt, wie die europäische Ebene die digitale Zukunft gestalten könne. Generell setzen sich die Grünen dafür ein, "die Neutralität von Kommunikationsnetzen im Sinne der Informationsfreiheit" aufrechtzuerhalten. Zum Datenaustausch in der EU dürften keine Formate verwendet werden, die durch Patente oder unzureichende Standardisierung beziehungsweise Dokumentation nur von einzelnen proprietären Produkten verwendet werden können. Vielmehr müssten bei der Auftragsvergabe offene Standards sowie freie und Open-Source-Software "mindestens gleichberechtigt behandelt werden".
Der Parteitag, den die Grünen zur Verbesserung der internen und externen Kommunikation von Bloggern und Twitter-Plauderern begleiten ließen, sprach sich in einem anderen Programmteil (PDF-Datei) zudem für eine Stärkung der Bürgerrechte aus. Demnach soll es endlich eine Möglichkeit geben, Grundrechte auch gegen Akte der EU wie die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einklagen zu können. Ferner plädieren die Grünen dafür, die EU-Terrorlisten auf den Prüfstand zu stellen, Europol demokratisch kontrollieren zu lassen, einen Kommissar für Menschenrechte einzusetzen und die Stellung des EU-Datenschutzbeauftragten zu stärken. Über die Einführung des Opt-in-Prinzips und ein EU-weites Datenschutzsiegel soll die Transparenz in der Datenverarbeitung durch die Wirtschaft erhöht werden. Nicht zuletzt fordern die Grünen eine Verbesserung internationaler Standards zum Datenschutz in Anbetracht etwa des Austauschs von Fluggastdaten mit den USA und lehnen den Aufbau eines vergleichbaren Systems in der EU ab.
Quelle : www.heise.de
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Der Hamburger Rechtsexperte Till Kreutzer macht sich für eine umfassende Reform des Urheberrechts stark. "Das gegenwärtige Modell hat sich immer weiter von der Realität entfernt", erklärte der Leiter des Referats Urheberrecht am Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) gegenüber heise online. Derzeit sei das umfassende und exklusive Schutzrecht für die Verwerter und Kreativen die Regel. Nutzungsfreiheiten für die Allgemeinheit würden dagegen nur als Ausnahmen in Form sogenannter "Schrankenrechte" gefasst. Das sei in Zeiten der digitalen Informationsgesellschaft ein Anachronismus, der durch EU-Vorgaben und die zwei jüngsten Novellierungen des Urheberrechtsgesetzes verschärft worden sei. Daher müssten Nutzer- und Schutzrechte einander gleichgestellt werden.
"Bereiche, in denen die Interessen Dritter an der freien Nutzung geschützter Werke generell überwiegen, könnten so von vornherein aus dem Anwendungsbereich des Urheberrechts ausgenommen werden", erläutert das Mitglied des wissenschaftlichen Kollegiums am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg seinen Ansatz. Dies bezöge sich etwa auf Privatkopien oder Vervielfältigungen bei Archiven, die im öffentlichen Interesse agieren. Möglich werde es auch, Bereiche auszuweiten, in denen eine Nutzung ohne Zustimmung der Verwerter, aber gegen eine angemessene Vergütung zulässig sein sollte. Davon könnten etwa öffentliche Bibliotheken profitieren.
Weiter drängt Kreutzer auf eine stärkere Unterscheidung der Interessen von Urhebern und Verwertern. Es sei zu trennen zwischen ideellen und materiellen Belangen an einem Werk. In diesem Sinne plädiert der Jurist für die Aufteilung des Urheberrechts in ein "Urheberschutzrecht", das allein den eigentlichen Schöpfern zugute kommen soll, und einem "Werkschutzrecht" auf zweiter Ebene. Letzteres solle die wirtschaftlichen Interessen an der Verwertung von Inhalten garantieren. Davon erhofft sich Kreutzer eine Stärkung der für Urheber wichtigen persönlichkeitsrechtlichen Belange wie dem Schutz der Integrität oder der Reputationsförderung für "persönliche Werke".
Das Werkschutzrecht soll dagegen beim Schutzumfang und der -dauer so angepasst werden, dass es die Belange von Rechteinhabern und Allgemeinheit gleichermaßen berücksichtigt und in eine echte Balance bringt. Als Orientierungslatte schlägt Kreutzer dazu ökonomische Prinzipien wie die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs, Innovationsanreiz oder "Wohlfahrtsoptimierung" vor. Zudem sollten Ausschließlichkeitsrechte mit Monopolcharakter generell auf Vergütungsansprüche reduziert werden, wenn diese im Lichte der widerstreitenden Interessen wirklich vorzugswürdig erscheinen.
Auswüchse des gegenwärtigen Urheberrechts, wonach etwa Tonträger oder Software auf CD-ROM problemlos weiterverkauft werden dürfen, nicht aber digitale Songs oder Volumenlizenzen, will der Forscher so beseitigen. Zudem positioniert er sich mit dem Modell klar gegen die in Brüssel geplante EU-weite Ausweitung der Schutzfristen für Musikkünstler von 50 auf 95 Jahre. Ausgeführt hat Kreutzer seine Thesen, die er am morgigen Freitag auf der Konferenz re:publica in Berlin unter dem Motto "Es kann nur besser werden" vorstellen will, in einer jüngst publizierten Arbeit über Regelungsalternativen zum deutschen Urheberrecht.
Quelle : www.heise.de
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Eine im Auftrag der Grünen erstellte Studie des Instituts für europäisches Medienrecht (EMR) kommt zum Schluss, dass die Einführung einer sogenannten Content- oder Kultur-Flatrate zur vollständigen Legalisierung von Filesharing nicht nur rechtlich machbar, sondern im Interesse der Künstler sogar geboten sei. Eine entsprechende Regelung "verstößt nicht gegen die Grundrechte der Schöpfer", heißt es in dem von EMR-Direktor Alexander Roßnagel gemeinsam mit der Kasseler Projektgruppe provet erstellten Gutachten. Vielmehr sorge sie dafür, dass die Kreativen "einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten". Die Pauschalvergütung für Up- und Downloads in Tauschbörsen erfordere zwar Änderungen des nationalen und europäischen Rechts. Es handle sich dabei aber um "die logische Konsequenz der technologischen Revolution, die durch das Internet erfolgt ist".
Rechteinhaber und Verwerter kritisieren Vorstöße zur Einführung einer globalen Lizenz für Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) bislang offiziell scharf. Sie fürchten eine "Enteignung" oder eine "Sowjetisierung" des Urheberrechts. Davon kann laut der am heutigen Freitag im Bundestag vorgestellten Analyse aber keine Rede sein. Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Eigentums stelle keine absolute Bestandsgarantie dar. Die Musikindustrie etwa verfolge zwar Geschäftsmodelle, die auf der Bezahlung der Nutzung eines jeden Werks beruhen. Erweise sich ein solcher Ansatz aber aufgrund veränderter technischer oder sozialer Umstände als veraltet, wäre es unzulässig, ihn durch massive gesetzgeberische Intervention zu protegieren.
Es sei auch grundsätzlich möglich, die Urheber und Rechteinhaber für Kopien, an denen sie nicht unmittelbar finanziell beteiligt sind, pauschal zu vergüten. Im Vergleich zur momentanen Situation wäre dies aus rein wirtschaftlicher Sicht eine Verbesserung für die Betroffenen, da sie aktuell für die massenhaften Vervielfältigungen über das Internet regelmäßig keinen Ausgleich erhalten. Es bestehe zwar bereits ein Vergütungsanspruch. Dieser könne aber praktisch nicht realisiert werden, ohne dass es dafür weiterhin massiver Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis von Nutzern bedürfe. Die Kulturflatrate würde dagegen zu einer Entkriminalisierung von Filesharern führen sowie zu der damit verknüpften Entlastung von Ermittlungsbehörden, Gerichten und Providern.
Weiter gehen die Gutachter davon aus, dass eine Kulturflatrate nicht in die Berufsfreiheit der Betreiber kommerzieller Download-Portale für Musik, Filme, Software oder E-Books eingreift. Derartige Angebote hätten im Vergleich mit P2P-Netzwerken erhebliche Vorteile im Bezug auf Auswahl, Qualität der Angebote, Verfügbarkeit und Geschwindigkeit. Ein Nutzer einer Tauschbörse setze sich bei jedem einzelnen Downloadvorgang dem Risiko aus, die Sicherheit seines gesamten Systems zu kompromittieren. Es könne daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Legalisierung sämtlicher Filesharing-Aktivitäten das Ende kommerzieller Content-Plattformen bedeute. Vielmehr müssten diese ihr Geschäftsmodell anpassen.
Auch von einer unangemessenen Belastung der Internetnutzer kann der Studie nach nicht die Rede sein. Gegner würden es zwar als ungerecht betrachten, die Zahlung einer Kulturflatrate alleine von der Möglichkeit eines Downloads abhängig zu machen. Schließlich müssten so auch Personen zahlen, die überhaupt keine geschützten Werke aus dem Netz herunterladen wollen. Dieses Problem könne aber entschärft werden, indem die Höhe der Pauschalgebühr von der Geschwindigkeit des Internetzugangs abhängig gemacht werde. Ferner treffe die gleiche Problematik bereits die bestehenden Geräteabgaben: Hier müsse ebenfalls jeder Käufer zahlen, auch wenn er mit seinem Drucker oder Scanner gar keine Privatkopien anfertige.
Insgesamt halten die Verfasser die Einführung einer Kulturflatrate für verfassungsgemäß, da sie verhältnismäßig, legitim und angemessen sei. Die durchgeführte Prüfung dieser Verträglichkeit mit dem nationalen Recht sei auch auf internationale Vorgaben wie den "Drei-Stufen-Test" übertragbar, der den Spielraum nationaler Gesetzgeber zur Einführung von Bestimmungen zur Einschränkung der exklusiven Verwerterrechte einschränkt. Ausnahmen müssen sich demnach auf Sonderfälle begrenzen, die normale Verwertung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands ist nicht zu beeinträchtigen. Zudem dürfen die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden. All diese Bedingungen sehen die Gutachter bei ihrem Untersuchungsobjekt erfüllt.
Für erforderlich erachten sie eine Anpassung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Demnach sollten die dort anerkannten Rechteinhaber nicht ausschließlich darüber bestimmen können, ob sie interaktive Übertragungen ihrer Werke auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Das zur Einführung der Kulturflatrate zu erlassende nationale Gesetz müsse eine Schrankenreglung für das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung und auf Vervielfältigung sowie eine Regelung der Vergütungspflicht etwa über Verwertungsgesellschaften enthalten. Ferner sei darauf zu achten, dass nicht jeder Downloadvorgang einzeln berechnet werde. Vielmehr sei das Potenzial zur "Datensparsamkeit" durch die Pauschalvergütung auszunutzen. Die Studie deckt sich im Tenor mit einem früheren französischen Gutachten, das die P2P-Flatrate als juristisch und ökonomisch machbar bezeichnete.
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AP (The Associated Press) startet eine Kampagne gegen die "Zweckentfremdung" ihrer eigenen News.
Mit ihrer aggressiven neuen Initiative zur Bekämpfung der "Veruntreuung" von News-Inhalten liefert The Associated Press ihren Beitrag zur Urheberrechtsdiskussion von journalistischen Arbeiten.
Auf der jährlichen Sitzung am Montag hielt Dean Singleton, der Vorsitzende von The Associated Press, in San Diego eine aggressive Rede, in der er ankündigte, dass man "Copyrightverletzungen im Internet" nicht mehr hinnehmen wolle.
Wenn dies nun wirklich der Fall sein sollte, dann wird der Markt für die zeitnahe Berichterstattung eng und jede Newsredaktion muss ein wenig schlucken. Blogger und andere Schreiberlinge können sich ihre eingeübte "Strg+C/V" oder auch "Apfe+C/V"-Routine wieder abgewöhnen. Übersetzen, Abschreiben, Umschreiben, Zitieren und neu Zusammenbasteln sind deren/unser Alltag. Welche Redaktion kann es sich leisten (außer vielleicht das Handelsblatt) einen Berichterstatter vor Ort in sagen wir San Francisco zu haben?
In seinen Ausführungen beschreibt Dean Singleton zum Beispiel, dass der Nachrichtenchef Howard Beale stocksauer ist und dass die Agentur "nicht länger zusehen wird, wie andere mit unserer Arbeit unter falschen rechtlichen Voraussetzungen davonziehen. Es macht uns wahnsinnig und wir werden das nicht länger hinnehmen." AP wird also in Zukunft "alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Inhalte von Associated Press und der AP Digital Genossenschaft vor Veruntreuung im Internet" ergreifen.
Man wird zum Beispiel die wenig beachtete gesetzliche Regelung anwenden, nach der in den Staaten der Newsschreiber ein kurzzeitiges Nachrichtenmonopol auf jede Meldung hat - unabhängig davon, ob diese im Wortlaut oder abgewandelt verwendet wird.
In dem besagten Gesetz zum geistigen Eigentum (Intellectual Property 101) heißt es, dass nur die spezifische ursprüngliche Ausdrucksweise einer Idee geschützt ist, nicht jedoch die Fakten. Fakten kann niemand besitzen oder schützen. Diese Debatte zwischen Nachrichten Organisationen wie AP und News-Portalen wie z.B. Google News wird schon länger geführt. Ist das Kopieren einer Überschrift und der ersten paar Sätze eines Artikels mit einer Verlinkung zur ursprünglichen Quelle schon eine Verletzung dieser Regelung?
Google hat immer behauptet, dass man diese Art der Auslegung zu eng sieht, man könnte damit ein wenig lockerer umgehen. Jaja, die anderen zahlen die Redakteure und Google geht locker damit um und nimmt es einfach in seinen Katalog auf. Wie viele Werbemillionen verdient Google News eigentlich? Mit Inhalten, die man nicht selbst hergestellt hat, könnten sich die Autoren von z.B. AP fragen?
AP reagiert auf die Krise am Zeitungsmarkt. Man muss drastische Verluste im Zeitungsgeschäft hinnehmen. 2008 waren es noch 210 Millionen Dollar, 2010 geht man von nur noch 135 Millionen Dollar aus, die am Ende übrig bleiben.
Auch wenn man 2009 die Dienste noch nicht in der "Tiefe und Breite" verringern will, so kann der Konzern in 2010 nur noch 10% weniger pro geschriebenem Text für seine Autoren bezahlen.
"In Zukunft wird es noch mehr solcher Auseinandersetzungen geben", meint man bei Ars Technica. Wie bei den Musikrechten oder Filmrechten geht es um eine Umverteilung. Wer mit einer Nachricht im Internet Geld verdient, die er nicht produziert hat, der soll auch für diese Meldung zahlen.
Aber die Ausführungen von Geschäftsführer Tom Curley, der auf das laufende Gerichtsverfahren zwischen Associated Press vs. Alle Headline hinwies, machen deutlich, es geht um etwas völlig anderes: "Don't touch my News!", Lass die Finger von meiner Newsmeldung!
Es liegt auf der Hand, warum man bei AP mittlerweile so reagiert. Nach dem jährlichen Bericht zu urteilen hat AP "rückläufige Einnahmen zu verzeichnen, wie seit der Großen Depression nicht mehr."
Die Internet verstärkt das Problem. Die RIAA (Recording Industry Association of Amerika) und die MPAA (Motion Pictures Association of Amerika) können zumindest versuchen- wie ineffizient auch immer -, sich auf das Urheberrecht zu stützen, um das unerlaubte Kopieren ihrer Werke zu verbieten. Aber was AP und andere Newsticker verkauft, ist nicht wirklich eine funkelnde Prosa von Weltklasse Autoren. Es geht um die schnelle Nachricht und um den Zugang zu dieser. Heute hat jeder der Millionen Leser und Newsabonnenten der AP Seiten die Möglichkeit seinen eigenen Teil der Geschichte zu beleuchten und kann sie sofort sichtbar veröffentlichen. Warum sollte man also noch zahlbarer Abonnent einer Newsquelle sein, wenn die Meldung sowieso zeitversetzt in anderen Tickern auftaucht?
Im AP-Jahresbericht wird auch ein Programm beschrieben, dass in Zukunft eine wichtige Rolle bei der neuen Initiative spielen wird. Bereits im vergangenen Jahr hat AP ein Team vorgestellt, dass sich in Zukunft um die Registrierung und Überwachung der Verwendung von AP-Artikeln kümmern wird, um den Missbrauch aufzudecken und zu verfolgen. Man arbeitet dabei mit einem High-Tech-Toolkit, das Print, Web-Sites und TV-Sendungen durchkämmt, um zu ermitteln ob AP Inhalte illegal genutzt werden. Gleichzeitig werden die tatsächlichen Autoren bei AP über ein internes System über diese potenziellen Missbräuche verständigt. Der Mitarbeiter kann dann abgleichen, ob er diese Meldung tatsächlich verfasst hat oder nicht.
Bei Arstechnica ist man noch unschlüssig, wie ernst man die Ankündigung von AP nehmen soll. Aber AP hat ja auch schon versucht Blogger, die fünf zusammenhängende Worte aus einem AP-Text zitierten, zu einer Zahlung von 12.50 Dollar pro Zitat zu verdonnern. Mal sehen, was da noch auf uns zukommt.
Quelle : www.gulli.com
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Das EU-Parlament hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag in Straßburg dafür ausgesprochen, die Schutzfristen für Musikkünstler von 50 auf 70 Jahre auszudehnen. 377 Abgeordnete stimmten in 1. Lesung für eine entsprechende Richtlinie, 178 dagegen; 37 Volksvertreter enthielten sich. Die EU-Kommission hatte zuvor in einer Mitteilung und einem späteren Direktivenentwurf vorgeschlagen, die Schutzrechte sogar auf 95 Jahre zu verlängern. Dieses Ansinnen ging den Abgeordneten dann doch zu weit.
Ziel der Richtlinie ist es, die soziale Situation ausübender Künstler zu verbessern. Da Sänger und Musiker ihre Karriere häufig relativ jung starten würden, seien Aufzeichnungen ihrer Darbietungen gegen Ende ihres Lebens oft nicht mehr urheberrechtlich geschützt, heißt es zur Begründung der Initiative. Um zu gewährleisten, dass ausübende Künstler tatsächlich von der geplanten Ausweitung der Schutzfrist profitieren, sollen diese nach dem 50. Jahr der Veröffentlichung von Werken von den Plattenfirmen jährlich eine Vergütung erhalten. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Einnahmen, die ein Label im vorangegangenen Jahr aus der Vervielfältigung, dem Vertrieb und der Zugänglichmachen von Tonträgern erzielt hat, an die entsprechend berechtigten Musiker zahlt. Zurück wies das Parlament dabei den Ansatz der Kommission, kleinere Plattenfirmen mit Gesamteinnahmen unter zwei Millionen Euro von dieser Auflage zu befreien.
Die Volksvertreter verlangen zudem eine Untersuchung, ob eine Verlängerung der Schutzdauer auch für die ausübenden Künstler und die Produzenten in der Filmwirtschaft notwendig sei. Grundsätzlich müsse der kreative Beitrag aller Künstler anerkannt werden und sich in der Richtlinie widerspiegeln. Die Kommission soll daher eine Folgenabschätzung für den audiovisuellen Bereich durchführen.
Über den Richtlinienentwurf muss der EU-Rat noch entscheiden. Bei einer diplomatischen Vorabstimmung war der Kompromissvorschlag der Ausdehnung der Schutzfrist auf 70 Jahre im März aber bereits durchgefallen. Die Kommission muss daher nun neue Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über das Vorhaben anstoßen. Bürgerrechtsorganisationen und Forscher raten unterdessen generell von einer Verlängerung des Urheberrechtsschutzes ab. Sie fürchten, dass davon nur die Industrie, die Rechteinhaber sowie eine Handvoll ins Rentenalter kommende Popstars profitieren würden.
Quelle : www.heise.de
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Francis Gurry, Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), hat vor tektonischen Spannungen im System der Rechte an immateriellen Gütern gewarnt. Vor allem das Patentwesen und das Copyright "stehen unter Druck", sagte der Australier auf einer Konferenz (PDF-Datei) des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zum "Tag des geistigen Eigentums" am heutigen Freitag in Berlin. Die "Stressfaktoren" bezeichnete Gurry als "Folge der jüngsten Welle der Globalisierung". So würden Unternehmen verstärkt rund um die Welt wirtschaften und Verbraucher ihre technischen Geräte wie Mobiltelefone auch auf dem gesamten Globus einsetzen wollen. Im Gegensatz dazu seien Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte nach wie vor territorial beschränkt. Daraus erwachse die "große Gefahr", dass sich die wirtschaftliche und politische Landschaft so schnell ändere, dass die Anpassung der politischen Architektur nicht mithalten könne.
Als konkrete Ausformungen des zunehmenden Drucks bezeichnete der WIPO-Chef unter anderem, dass das Patentsystem mit der Nachfrage aus der Industrie nicht mehr mithalten könne. "Wir haben 3,5 Millionen nicht erledigte Anträge", sorgte sich Gurry über den großen Rückstau bei der Bearbeitung von Patentanmeldungen bei den großen Patentämtern in den USA, der EU und Japan. Die WIPO habe zwar einen eigenen Patentkooperationsvertrag zur Abmilderung dieses Problems ins Leben gerufen, dieser funktioniere aber nicht. So gebe es keine weltweiten Suchmöglichkeiten nach dem bereits verfügbaren Stand der Technik von Erfindungen. Gurry forderte hier einen "Fahrplan", um die Nachfrage effizienter zu managen. Ziel solle kein "globales Patentamt" sein, sondern eine stärkere Vernetzung der bestehenden Behörden.
Als zweiten Stressfaktor beleuchtete Gurry das Problem der "Produkt- und Internetpiraterie". Bei physischen Artikeln liege der Schaden hier nach Schätzungen der OECD von 2005 bei 200 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Dennoch sei es verwunderlich, dass Markenpiraterie in internationalen Verhandlungen geradezu als "Tabu-Thema" gehandhabt werde. Eventuell seien Begriffe wie "Raubkopien" oder "Fälschungen" zu allgemein gewählt, da etwa der Erwerb einer "günstigen" Handtasche mit einem getürkten Label in Teilen der Bevölkerung auf Sympathie stoße. Besser sei es daher, Beispiele wie die Fälschung von Medikamenten mit den möglichen Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit von Menschen in den Vordergrund zu stellen.
Über das Internet werde unterdessen immer wieder die "technologische Redundanz des legalen Modells des Copyright" proklamiert. So habe die Musikindustrie für das vergangene Jahr Zahlen veröffentlicht, wonach 40 Milliarden Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Man müsse angesichts dieser Statistik die Frage stellen, ob es sich hier noch um "Piraterie" oder schon um eine "Änderung der Umstände" handle. Einerseits sei die Nachfrage für entsprechende kulturelle Werke offensichtlich groß und Künstler würden auch selbst die neuen Technologien nutzen. Andererseits bestehe für diese keine gute Möglichkeit mehr, ihr Schaffen zu kommerzialisieren. Es sei daher bezweifelbar, ob ein "marktbasiertes Modell" zur Entlohnung der Kreativen noch funktionierte, bezog sich Gurry indirekt auf die Debatte um die Einführung einer "Kulturflatrate" zur Legalisierung von Download-Aktivitäten. Es gehe darum, "wie wir Kultur und Unterhaltung künftig finanzieren wollen".
Generell sieht Gurry angesichts des rasanten technologischen Wandels die Gefahr, dass die politischen Leitlinien nicht mehr von den Gesetzgebern, sondern von der Technik selbst und dem Markt bestimmt werden. Der WIPO-Vertreter hatte dabei vor allem den außergerichtlichen Vergleich im Blick, den Google im Februar mit US-Verlegern im Streit über das Copyright an Büchern beim Digitalisieren entsprechender geschützter Werke schloss. So hätten die Verlagsbranche zunächst Klage gegen das Scannen und Veröffentlichen von Büchern erhoben, dann aber im Ausgleich für die Zahlung von 125 Millionen US-Dollar eingelenkt. Damit werde eine Art privates Copyright-System begründet, in dem der Suchmaschinengigant die Fakten schaffe. Gurry ist dagegen der Ansicht, "dass Rechte an immateriellen Gütern weiter unter dem Aspekt der öffentlichen Gesetzgebung vorangetrieben werden müssen". Wichtiger sei zunächst aber die Verbesserung und die Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Regeln. Mittelfristig werde Innovation aber wohl eine Dienstleistung, die kaum mehr produktbezogen sei.
Quelle : www.heise.de
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Auch im Jahr 2009 lädt der "Welttag des geistigen Eigentums" zum Nachdenken ein. Nämlich darüber, wie es um den Umgang mit Wissen und immateriellen Gütern in unserer Welt bestimmt ist.
Flankiert wird dieser denkwürdige Tag, den man vielleicht besser in "Welttag der geistigen Einfalt" umbenennen sollte, durch allerlei suspekte Aktionen entsprechender Verbände oder der Prominenz. Letztes Jahr sorgte Herbert Grönemeier mit einer ganzen Reihe Musikschaffender, die sich hilferufend an die Kanzlerin wendeten, für Amüsement. Die Kanzlerin selbst aber konnte sich vermutlich nicht persönlich um das Anliegen kümmern, da sie sich selbst gegen das "Herunterladen von Computern" stemmen musste. Befürworten tat sie das geistige Eigentum dann doch, welches man auch "über die Grenzen hinaus" schützen müsste. Dieses Jahr, also 2009, organisiert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eine Aktion, die schön sinnstiftend "Ideenliebe" genannt wird. Lustigerweise in diesem Zusammenhang ein Ideenwettbewerb für Schüler durchgeführt, in welchen sie dazu angehalten werden, frei (und kostenlos) Ideen zu entwickeln, wie man Ideen schützen kann.
Das ist Fortschritt. Open-Source? Freie Lizenzen? Wahrscheinlich nie gehört. Im Aufklärerjargon der Aktion informiert man nicht nur über den Sachverhalt, sondern läutert gleichzeitig ein Weltbild, welches die letzten 40 Jahre einfach unter den Tisch fallen lässt: "Der Schülerwettbewerb "Ideenliebe" soll zeigen, wie wichtig es ist, Ideen zu schützen. Sonst denkt sich nämlich niemand mehr etwas Neues aus - wenn er selbst nichts davon hat. Stell Dir das mal vor: Deutschland ohne Ideen! Ohne ICE, deutsche Autos und Aspirin." Ja, Deutschland ohne Ideen, das wäre in der Tat ein Jammertal.
Aber mal ein wenig ernsthafter. Das System des "geistigen Eigentums" ist in Gefahr. Software, Internet und Globalisierung lassen eine Reihe von Problemen entstehen, die zwangsläufig dazu führen müssten, das System an sich zu überdenken, denn es ist momentan dabei, völlig unbrauchbar zu werden. Selbst die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erkennt das Problem. So stellte Francis Gurry, Generaldirektor der WIPO, auf einem Vortrag zu dem Jahrestag fest, dass das System unter "tektonischen Spannungen" steht. Im Gegensatz zu den Marken- und Patentsystemen, welche meist territorial gebunden sind, ist das technologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge längst global organisiert. Es bestünde daher die "große Gefahr", dass sich die wirtschaftliche und soziale Ebene so schnell ändert, dass die Anpassung der politischen Architektur nicht mithalten könne, so Gurry.
Es gibt aber noch ein ganz anderes Problem, welches vielleicht noch viel gravierender ist. Es gibt schlichtweg zuviele Ideen. "Wir haben 3,5 Millionen nicht erledigte Anträge", stellte Gurry fest. Unnötig zu erwähnen, dass auch Piraterie als Problem benannt wurde. Doch anstatt mit der Zeit zu gehen, hält man lieber den Atem an und an Altem fest, denkt man nur an die USA, die mit dem "Copyright-Zaren" noch zu Bush-Zeiten eine Behörde schufen, die einzig und alleine den Zweck hat, geistiges Eigentum zu schützen und Verletzungen zu verfolgen.
Da sollte man vielleicht mal bei der Piratenpartei fragen, ob sie eine Lösung parat hat. Denn auch diese nahm zum heutigen Welttag des geistigen Eigentums Stellung: "Wir Piraten finden Kreativität und gute Ideen wichtig und wollen diese fördern. Wir glauben aber, dass restriktive Eigentumsrechte der falsche Zugang zur Förderung von Ideen sind. Wir sind nicht die Einzigen, die das so sehen: Tausende Menschen auf der ganzen Welt sehen keinen Sinn darin ihre Ideen und ihre Kreativität in Ketten zu legen, vielmehr sorgen sie für freie Verbreitung." Desweiteren folgt eine lange Auflistung von vor allem erfolgreichen Produkten, wie Firefox, Thundebird und OpenOffice oder Projekten wie Wikipedia, Creative Commons und Freshmeat, die den Weg in eine andere Richtung weisen. In diesem Sinne - querdenken, freidenken und sich nicht blenden lassen.
Quelle : www.gulli.com
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Das Recht ist aus dem Tritt geraten. Mit der enormen technischen Entwicklung im 21. Jahrhundert können die Normen des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr Schritt halten. Vor allem das Urheberrecht hat die schwierige Balance zwischen Rechtsgüterschutz und Rahmensetzung für Kulturproduktion verloren. "Dieses Recht müssen wir ändern", forderte der US-amerikanische Jurist und Internetexperte Lawrence Lessig auf dem 14. Trendtag am heutigen Donnerstag in Hamburg. Der "Trendtag", veranstaltet vom "Trendbüro" von Peter Wippermann, seines Zeichens Professor für Kommunikationsdesign, steht in diesem Jahr unter dem Motto "Sozialer Reichtum: Wer teilt, gewinnt"
Lessig ist ein ausgesprochener Kritiker des traditionellen Urheberrechts, dessen Ansatz er für überholt hält. Der Stanford-Professor zeichnet die Entwicklung der Kulturproduktion von der partizipativen Kultur vergangener Tage zur reinen Konsumkultur des 20. Jahrhunderts nach, die er "Read only" nennt. Mit der Ära des Internets habe sich das erneut gewandelt und der Mensch wurde wieder ermächtigt, aktiv mitzumachen. Dabei erobern sich die Bürger auch wieder den politischen Raum und finden neue Möglichkeiten der Beteiligung.
Diese schöne neue Welt sieht Lessig in Gefahr, das geltende Recht wirke "korrodierend" auf diese sozialen Prozesse. Dabei sei es weitgehend wirkungslos: Der Krieg gegen Filesharing tobe nun seit zehn Jahren, habe aber nichts hervorgebracht, außer eine ganze Generation zu kriminalisieren. "Beendet diesen Krieg jetzt", ruft der Jurist seinen Kollegen in den Kanzleien, Lobbies und Ministerien zu.
Lessigs Rezept ist einfach: Insbesondere die Anwälte, die Lessig – ganz Nestbeschmutzer – als "irrsinnig" bezeichnet, müssten sich locker machen. Das Kernproblem sei die Fixierung auf ein Konzept des 20. Jahrhunderts: die Kopie. In der Ära des sozialen Webs bedeute jede Nutzung automatisch ein Kopie – und damit einen Verstoß gegen geltendes Recht. Das müsse aber über den Begriff hinaus mehr auf den Kontext achten.
Ein neues, nicht nur im Detail verändertes, sondern von Grund auf saniertes Urheberrecht nach Lessigs Vorstellung schafft mehr Freiräume für die legale Nutzung geschützter Güter, mehr Raum für "Fair Use". Es müsse fragen, ob professionelle Nutzung vorliegt oder Amateure kreativ mit den Gütern umgehen. Ein kreativer "Remix", wie Lessig sie vielfach auf Youtube findet, dürfe nicht gesetzwidrig sein.
Dass noch das Gegenteil der Fall ist, und viele Anwälte bei ihrer Fixierung auf die "Copy" den auch im geltenden Gesetz vorgesehenen "Fair Use" über Gebühr einengen, musste Lessig in jüngster Vergangenheit selbst erfahren: Das Video eines Vortages ähnlich dem heute in Hamburg gehaltenen, das zur Illustration nur kurze Musikschnipsel enthält, wurde auf Beschwerde von Warner Music vorübergehend von Youtube entfernt.
Für Lessig nur ein weiterer Beweis seiner These, dass das geltende Urheberrecht niemals mit moderner Technologie in Einklang zu bringen ist. Mit seinem Appell dringt er bisher noch nicht recht durch, wie nicht nur die jüngsten Initiativen aus Wirtschaft und Politik zeigen, ob in Europa oder den USA. Hier herrscht noch der verzweifelte Versuch vor, die neuen Technologien den geltenden Gesetzen unterzuordnen. Mit aller Macht.
Quelle : www.heise.de
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Das deutsche Urheberrecht gesteht den Konsumenten von urheberrechtlich geschützten Medien verhältnismäßig wenig Rechte zu. Eine aktuelle ePetition soll dies nun ändern.
Erst vor wenigen Wochen hatte Apple angekündigt, die Preise in deren iTunes-Store zu erhöhen. Damit einhergehend sollte der Kopierschutz, welcher zahlreichen Musikstücken anhaftete, wegfallen.
Diesen Weg gehen immer mehr Online-Musik-Shops, nicht zuletzt auch hier in Deutschland. Die restriktiven Maßnahmen auf den Musikstücken haben ihr Ziel, die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden, verfehlt. Man hat stattdessen erreicht, dass der Kunde und Käufer frustriert CDs aus dem CD-Player gerissen hat, weil dieser den teuer bezahlten Silberling nicht erkannte. Ursache in vielen Fällen: Der Kopierschutz. Problematisch wurde es für deutsche Nutzer jedoch insbesondere aus einem anderen Grunde. Genauer gesagt dem Paragrafen 95a "Schutz technischer Maßnahmen". So hält der erste Absatz fest, dass "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines [...] geschützten Werkes [...] ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden" dürfen. Konkret bedeutete dies also, dass hier ein Widerspruch für den Konsumenten auftrat. Einerseits hatte er das Recht auf eine Privatkopie, für den Fall, dass sein Originalprodukt nicht mehr nutzbar wäre. Andererseits hätte er für die Umsetzung der Privatkopie gegen den Paragrafen 95a verstoßen müssen, wenn die Original-CD über einen Kopierschutz verfügt. Ein Sachverhalt, der bei nahezu jedem gekauften Datenträger lange Zeit zutraf. Es war widersprüchlich sich eine Kopie für private Zwecke anfertigen zu dürfen, dies jedoch aufgrund des gegebenen Paragrafen nicht rechtmäßig tun zu können.
Auch über die Definition einer "wirksamen technischen Maßnahme" wurde lange und breit diskutiert, mit dem finalen Ergebnis, dass theoretisch jeder Kopierschutz irgendwie umgangen werden kann. Aus diesem Grunde ruft die Piratenpartei Brandenburg gegenwärtig dazu auf, eine ePetition (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4006) zu unterzeichnen. Diese fordert die Löschung des Paragrafen 95a aus dem Urheberrechtsgesetz, da dieser aufgrund des immer stärker begangenen Weges der Contentindustrie überflüssig wird,und schlussendlich den Konsumenten nur einengt.
Quelle : www.gulli.com
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Die Entwickler der V.i. Laboratories haben eine Technologie entwickelt, mit der sich der Aufenthaltsort von Raubkopierern ausfindig machen lässt. Das Resultat lässt sich sodann mittels Online-Kartendienst auswerten.
Ein Blick auf Google Maps könnte der Unterhaltungs- und Softwareindustrie und den zugehörigen Anwälten schon bald die Abmahn-Arbeit um ein Vielfaches erleichtern. Auf den bekannten Karten soll sich bequem einsehen lassen, wo gerade unlizenzierte Software eingesetzt wird.
Die zugrunde liegende Technik ist auch als "Code Armor Intelligence" bekannt. Entwickelt wurde sie von den V.i. Laboratories Inc. Man bedient sich dabei der offenbar alt bewährten Methode des "nach Hause telefonierens" von Programmen. Diesbezüglich müssen lediglich die entsprechenden Algorithmen in die Programme eingepflegt werden. Bei "illegaler" oder viel mehr "unlizenzierter" Nutzung wird sodann der Anruf getätigt. Übermitteln will man neben der IP-Adresse des Übeltäters wenn möglich auch den Aufenthaltsort.
Längst werden auch Unternehmen als Brennpunkt der illegalen Softwarenutzung angesehen. Genau in diese Richtung zielt man mit Code Armor Intelligence ab.Nicht gerade selten kommt in Firmen die zwar lizenzierte Software auf zu vielen Rechnern zum Einsatz. Dem jeweiligen Hersteller der Tools entgeht auf diesem Wege natürlich die Gebühr für das Produkt. Mithilfe der geschilderten Technologie könnte eben diese auf einfache Weise eingefordert werden. Abgesehen von diesem Szenario gibt es gewiss noch viele andere Möglichkeiten, um auch an Einzelpersonen herantreten zu können.
Quelle : www.gulli.com
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...wenn möglich?
Mein Rechner mag ja u.U. meine aktuelle IP kennen (können*), aber meinen Namen oder Wohnort kennt der definitiv nicht, ebensowenig meine Telefonnummer.
Seine IP ist jedenfalls eine lokale aus einem privaten Bereich, nur die (passwortgesicherte) FritzBox weiss normalerweise mehr über die nach aussen gültige.
Was will also so eine Software machen?
Verdecktes trace route nach hause?
Den Router hacken?
Alle erdenklichen Dokumente, Kontakte usw. filzen?
Wohl kaum, ohne dass sich der Verbreiter strafbar macht...
Sowas kann mit keiner EULA wirksam erlaubt werden, oder irgendwelchen AGB.
Oder gibt's inzwischen eine Schäuble-Automatik im Sinne einer Echtzeit-Fangschaltung, verfügbar für nicht-staatliche Stellen???
Datenschutz komplett abgeschafft???
Ausspähen von Passworten uneingeschränkt erlaubt???
Mir wird übel ::)
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In einem Vortrag in Berlin hat Lawrence Lessig anhand einiger Beispiele gezeigt, warum die Vorstellungen der Urheberrechtslobbyisten zum Scheitern verurteilt sind.
Am 15. Mai 2009 hat der Rechtsprofessor Lawrence Lessig in Berlin einen Vortrag über die akuten Probleme der Urheberrechtsdiskussion gehalten, so berichtet das Weblog Klarmachen zum Ändern (http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/lessig_in_berlin_von_mickerigen_tieren_und_terroristen) der Piratenpartei heute. Es handelt sich nicht nur um das Problem einiger weniger Interessenvertreter, sondern hat Ausmaße angenommen, die prinzipiell jeden betreffen. Er vergleicht die momentane Situation mit "Elchen", frei nach Thomas Jefferson. Seinerzeit lebte Jefferson in Paris und niemand wollte ihm glauben schenken, dass Tiere in der "neuen Welt" nicht kleiner und schwächer als in Europa seien - was damals dem allgemeinen Volksglauben entsprach. Da niemand seinen Worten Glauben schenke, ließ er sich kurzerhand einen toten Elch aus der "neuen Welt" zuschicken. "Und siehe da, das Gerede über schwache, feige und kleine Tiere verebbte." Hier also nun die toten Elche von Lawrence Lessig zur den aktuellen Mythen des Urheberrechts.
1. Das aktuelle Urheberrecht sei effizient
Am Beispiel der Google-Buchsuche zeigt er, dass das Urheberrecht nicht, wie viele Befürworter glauben, effizient sei. Bei Google Books gäbe es 16 Prozent Bücher, die gemeinfrei sind, und 75 Prozent Bücher, deren Leistungsschutzrechte noch nicht abgelaufen sind, die sich aber auch nicht im Druck befinden. Diese werden nur auszugsweise von Google angezeigt und mit weiteren Informationen zum Buch versehen, sodass man es sich anderweitig beschaffen kann. Die übrigen 9 Prozent aller Bücher befinden sich "in copyright" und "in print" und stehen ausschließlich genau so zur Verfügung, wie es der Rechteinhaber erlaubt. Die Guild und die Association of American Publishers proklamierten seit 2005, dass Bücher überhaupt ausschließlich mit Zustimmung der Rechteinhaber digitalisiert werden dürften. "Eine Forderung die in der Praxis völlig weltfremd ist. Das Problem sind hierbei aber weder die 16% Bücher in Gemeinfreiheit noch die 9% der Bücher, die sich im Druck befinden. Es sind die 75 (!) Prozent der Bücher, die nicht mehr verlegt werden, denn hier können die Rechte nicht ohne weiteres über den Verlag geklärt werden. 75 Prozent die in einer Onlinebibliothek (und daran wird bei sinkenden Etats der meisten Bibliotheken nichts vorbeiführen) vielleicht nie erscheinen dürfen. Im schlimmsten Fall also 75 Prozent verlorene Kultur." Von Effizienz des Urheberrechts kann hier also keine Rede sein.
2. Das aktuelle Urheberrecht würde Kreativität beflügeln
Noch einfacher zu widerlegen ist dieses Argument. Schöpfung, Kultur und Erfindungen bauten schon immer auf dem Werk und dem Wissen Anderer auf. In einer Zeit jedoch, wo "Remixen" zur Alltagskultur gehört und Wissensvermittlung, -erstellung und auch der Rest der Kultur immer weiter in Richtung digitales Netz wandert, erweist sich das aktuelle Urheberrecht nicht als Förderer der Kreativität, sondern als ganz großer Hemmschuh. Denn das Weiterverwenden, Modifizieren und Weitergeben von Inhalten ist in der Regel verboten oder wird erheblich erschwert.
3. Das aktuelle Urheberrecht sei rechtens
Wie kann ein Recht rechtmäßig genannt werden, welches weite Teile der Jugend(kultur) kriminell nennt, und das, obwohl keine moralisch verwerflichen Dinge getan werden? Schlimmer noch, sollte dieser Zustand weiter anhalten, würde "kriminelles Verhalten" Teil der Identität der nachwachsenden Generation werden. Aktuelle Maßnahmen der Rechtevertreter, um dieses "schlechte Verhalten" zu verhindern, bewirken oft genug das Gegenteil und führen nicht zu einer Verhaltensänderung. Die Rechnung dieser Gesetzgebung aber hält den Blick nur auf dem Wirt, nicht aber auf den Gästen. Denn der Preis für eine gesamte Generation, die im Bewusstsein aufwächst, kriminell zu sein, wird wohl kaum dauerhaft zu begleichen sein.
Zum Vertiefen Lessigs aktueller Theorie wird das Buch "Remix" (http://www.gulli.com/news/lawrence-lessig-buch-remix-zum-2009-05-03/) empfohlen, welches vor wenigen Wochen als kostenloser Download veröffentlicht wurde.
Quelle : www.gulli.com
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Die deutschen Verleger und Buchhändler haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darum gebeten, den Schutz des geistigen Eigentums im Internetzeitalter zur "Chefsache" zu machen. "Ein Land, dessen nahezu einzige Ressource geistig-schöpferische Leistungen sind, sollte international Vorreiter beim Schutz geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter sein", heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Resolution (PDF-Datei (http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/184_HV_Resolution_Keine_Zukunft_ohne_Rechtssicherheit.pdf)) von 750 Verlegern, Buchhändlern, Publizisten und Online-Experten anlässlich der Hauptversammlung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Berlin.
Man unterstütze den Widerstand wissenschaftlicher und literarischer Autoren gegen "Tendenzen in der Politik, durch die mit dem geistigen Eigentum zugleich die Freiheit von Wissenschaft und Literatur mit Füßen getreten wird", wie es in der Resolution heißt. Die deutsche Buchbranche bittet die Bundesregierung zudem, "alles zu unternehmen, um das Google Books Settlement in der augenblicklichen Form zu verhindern". Der Vergleich in den USA in diesem Bereich bedeutet nach Ansicht der Verleger und Buchhändler die Belohnung eines "millionenfachen dreisten Bruch von Urheberrechten durch Google" und beraube Autoren und Verlage "ihres ureigenen Rechts, über die Nutzung ihrer Werke selbst entscheiden zu können".
Die gegenwärtigen rechtsstaatlichen Verhältnisse im Netz seien "eine Katastrophe", sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, am Freitag auf der Hauptversammlung seines Verbandes in Berlin. "Wir werden unsere große Vornehmheit und Zurückhaltung auf diesem Gebiet jetzt aufgeben", kündigte er an.
Skipis beklagte gleichzeitig, dass die Bundesregierung "nach wie vor kein Gesamtkonzept zur Sicherung des geistigen Eigentums im Internet" habe, auch wenn Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) erfreulicherweise bereits Vorstöße angekündigt habe. Auch gebe es "ein parteiübergreifendes Verständnis für unser Problem". Aber die Lage spitze sich zu und erfordere schnelles politisches Handeln. "Es gibt keine digitale Zukunft für unsere Branche ohne Rechtssicherheit im Internet", betonte Skipis.
"Im Gegensatz zu Frankreich, wo sich Staatspräsident Sarkozy in vorbildlicher Weise für den Schutz des geistigen Eigentums stark macht, lassen uns die Politiker weitgehend allein", beklagte Skipis in einem Gespräch mit dem auf dem Verbandstag verteilten buchreport. Neumann hatte sich am Vortag auf der Hauptversammlung für eine Buchpreisbindung auch für E-Books ausgesprochen und mit Blick auf Google Books von der Notwendigkeit gesprochen, "geistiges Eigentum länderübergreifend zu schützen".
Laut Skipis hat sich die Buchbranche in den ersten vier Monaten des Jahres 2009 mit einem leichten Plus von 1,4 Prozent erfreulich gut behauptet. Andere Branchen hätten im gleichen Zeitraum zum Teil drastische Einbußen zu verzeichnen.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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In einem ausführlichen Aufsatz hat sich Science-Fiction Autor und BoingBoing-Blogger Cory Doctorow damit beschäftigt, wie das Urheberrecht einen gesunden Wettbewerb ermöglichen kann, anstatt Monopole weiter zu untermauern.
In seiner Analyse beschreibt er, wie die wenigen, gigantischen Akteure im Bereich der Musik- und Filmwirtschaft einen Fehler nach dem nächsten begehen, und dadurch Einfalt, "Monopole" und "Gatekeeper" untermauern, anstatt durch ein Umdenken einen gesunden Wettbewerb zu sichern - freilich ohne auf Einnahmen verzichten zu müssen. "Das Urheberrecht ist eine mächtige Waffe, aber im Selbstverteidigungskurs lernt man: Eine Waffe, die man nicht einzusetzen weiß, ist eine Waffe des Gegners," schreibt er. So gesehen säßen Filesharer derzeitig am längeren Hebel.
Cory sieht die Entwicklung von Google und Amazon kritisch - nicht weil er denkt, dass es "schlechte Firmen" oder so etwas sind, sondern weil jede Form von (Markt-)Machtkonzentration im Grunde schlecht ist und Übel heraufbeschwört. Man benötigt einen gesunden Wettbewerb: das ist ein Konzept, dass gestern wie heute funktioniert, stellt er fest.
Die kreativen Industrien haben in den letzten 15 Jahren systematisch jede Chance, diesen Markt zu gestalten, verschenkt: Sie sind gegen Netzradios vorgegangen, haben den DMCA zu verantworten, als nächstes DRM und zuletzt der aussichtslose Kampf gegen YouTube. "Was aber wäre, wenn man statt den teuren Kämpfen vor Gericht es jedermann ermöglicht hätte, einen eigenen Video on Demand-Shop in Netz zu eröffnen, wo man Filme günstig beziehen könnte, und die Rechteverwerter einen fairen Anteil an der Verkäufen erhielten?" Eine gute Frage. Cory sagt, man hätte in letzterem Fall 10 Millionen Videoshops, die miteinander konkurrieren und Umsätze - auch für die Industrie - erwirtschaften. Ganz ohne ein Gericht.
Auch die Sache Google-Buchsuche lässt er nicht unerwähnt. Der Lobbyverband "Authors Guild" hätte vor Gericht erstritten, dass die Rechtsinhaber der Texte nun eine Entschädigung von Google erhalten den "sich Google locker leisten kann". Im Gegenzug sorgten sie dafür, dass das "Geschäftsmodell" der Google Buchsuche vollständig legalisiert wurde (Anmerkung: In den USA). Und die Autoren bekommen von dem Umsatz selbst am wenigsten ab. Er sagt, es wäre besser, wenn man sich auf verbindliche Standards geeinigt hätte, wie alle Suchmaschinen Bücher indizieren und referenzieren und als Suchergebnisse anzeigen. So würde man die Schriftwerke überall finden können, und es gäbe einen realen Wettbewerb zwischen den Autoren, die möglicherweise so in bessere Verhandlungspositionen kommen könnten.
Den gesamten Aufsatz gibt es in Englisch auf der Webseite Internet Evolution (http://www.internetevolution.com/document.asp?doc_id=178058&print=yes).
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Kompromiss: Vergütungssatz bei 10 Cent pro Stück
Die Urheberrechtsabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks kommt in Kürze. Hersteller und Importeure von Speicherkarten und USB-Sticks haben sich mit den Verwertungsgesellschaften geeinigt. Jetzt werden die Details ausgehandelt.
Hersteller und Importeure von Speicherkarten und USB-Sticks haben einer Einigung mit den Verwertungsgesellschaften über eine Vergütungspflicht ihrer Produkte zugestimmt. Das gab der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) bekannt, in dem Firmen wie Fuji, Hama, Imation, Intenso, Kodak, Maxell, Panasonic, Philips, Sony und Verbatim vertreten sind. Danach ist für die Speicher unabhängig von ihrer Kapazität ein Vergütungssatz von 10 Cent pro Stück zu zahlen. Zuvor war in den Medien von 1 Euro pro Stück die Rede gewesen, was die Verwertungsgesellschaften so jedoch nie gefordert hatten.
Speicherkarten, USB-Sticks und Festplatten, die für Privatkopien genutzt werden, waren bisher nicht abgabepflichtig, was sich mit dem neuen Urheberrechtsgesetz (2. Korb) änderte. Die Preiserhöhung wird von der Firma gezahlt, die die Produkte in den Verkehr bringt, und dann in den Endkundenpreis einkalkuliert. Durch den starken Preisverfall bei Speicher würde ein Plus von 10 Cent jedoch kaum auffallen, erfuhr Golem.de aus Branchenkreisen. In den anstehenden Verhandlungen würden die Einzelheiten der vertraglichen Konditionen festgelegt. Ein Abschluss wird in den nächsten Wochen bis Monaten erwartet.
Wie vom Gesetzgeber durch den sogenannten 2. Korb zum Urheberrechtsgesetz festgelegt, verhandeln die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die VG Bild-Kunst und die VG Wort seit über einem Jahr mit den Herstellerverbänden IM, ZVEI und Bitkom. Dabei geht es um eine Vergütung für Geräte und Speichermedien, die für die private Vervielfältigung urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützter Werke genutzt werden können.
Bitkom-Urheberrechtsexpertin Judith Lammers hatte die Forderungen der Verwertungsgesellschaften bislang als "abstrus" bezeichnet. Ein Großteil der Speicherkarten werde in der Digitalfotografie eingesetzt. "Von einer Nutzung für Privatkopien ist man weit entfernt. Gleiches gilt für USB-Sticks. Sie werden schwerpunktmäßig im gewerblichen Bereich genutzt und hier als Transfermedium."
Doch nun scheint die Einigung geglückt. "Mit diesem Ergebnis ist es beiden Seiten erstmals gelungen, das neue Vergütungssystem in vernünftiger Art und Weise in die Praxis umzusetzen", sagte Rainald Ludewig, IM-Vorsitzender und Chefjustiziar bei Panasonic. Das Ergebnis sei ausgewogen und trage sowohl den Ansprüchen der Urheber als auch der Industrie Rechnung. Er hoffe, dass diese Vereinbarung eine Vorreiterrolle bei allen noch streitigen Verfahren einnehmen werde.
Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
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Gibt es dann auch bald eine Urheberrechtsabgabe auf Schreibpapier?
Und insbesondere eine auf Kohle- oder Pauspapier und Stempelbausätze? Sowas ist immerhin erkennbar zum Kopieren bestimmt...
Auf Speicherchips wird dagegen typischerweise eigenes Material aufgezeichnet, oder dieses wird damit zur Weiterverarbeitung auf andere Geräte übertragen. Beides rechtfertigt grundsätzlich keine Abgabenpflicht.
Häusliche Recorder für Fernsehsendungen oder Musik dagegen benutzen fast ausschliesslich andere oder fest eingebaute Datenträger.
A propos, hat eigentlich jemand schon einmal an Urheberrechtsabgaben auf MMS oder Bluetooth-/WLAN-Übertragungen gedacht??
Wäre doch nicht schlecht, wenn auch die Luft mit Abgaben belegt werden könnte...
Im Ernst, Speicherkarten und USB-Sticks sind genau genommen solange nicht als für das eigentliche Kopieren bestimmt anzusehen, solange sie noch zu teuer sind, um tatsächlich als Medium zu einer wirtschaftlich relevanten Verbreitung geschützter Inhalte zu taugen. Als Vergleich ziehe man bitte einmal die heutigen Preise für optische Datenträger heran.
Wenn die Industrie selbst in erheblichem Umfang zu Flash-Speichern greifen würde und deren Speicherverhalten technisch endlich einmal als dauerhaft angesehen werden dürfte, könnte sich das Ganze ändern.
Aber bis dahin halte ich eine solche Abgabe auf die Speicher für Photo- und Videokameras für ungerechtfertigt und reine Beutelschneiderei.
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Die australische Rockband Men at Work wird von einem australischen Musikvertrieb wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.
Bei dem betreffenden Track handelt es sich um "Down Under", welcher im Jahr 1980 (!) ein internationaler Hit war und die Charts stürmte. Der Musikvertrieb Larrikin Music tritt hier als Kläger auf und wirft der Band "Men at Work" vor, die Melodie von einem bekannten Kinderlied kopiert zu haben.
Am vergangenen Freitag trafen beide Parteien vor Gericht aufeinander, auf der einen Seite Sony BMG und EMI, auf der anderen Larrikin. Die Beklagten verlangten, dass Larrikins Klage abgewiesen wird. Der Welthit "Down Under" enthalte zwar eine Flötenmelodie, diese sei jedoch nicht identisch zu dem Kinderlied "Kookaburra Sits in the Old Gum Tree" aus dem Jahre 1934. Des Weiteren fragte man, ob Larrikin überhaupt der Rechteinhaber des Kinderliedes sei und aus diesem Grunde überhaupt klagen könnte. Das Lied wird hauptsächlich von Pfadfinderinnen in Neuseeland bis nach Kanada verwendet. Geschrieben wurde das Lied von Marion Sinclair für einen Wettbewerb zwischen Pfadfindern. Sie verstarb bereits 1988. Der Anwalt von Sony und EMI, David Catterns, erklärte, dass seiner Ansicht nach im besten Fall die Pfadfindervereinigung das Urheberrecht innehätten. Larrikin bestritt dies und erklärte, dass er die Rechte an dem Werk nach Sinclairs Tod erworben hätte. Der Hit "Down Under" würde einen "essenziellen Teil" des Pfadfinderliedes beinhalten, ohne dass dafür jemals Lizenzgebühren gezahlt worden wäre, geschweige den eine Erlaubnis zur Nutzung vorgelegen hätte, so David Yates, der Anwalt des Klägers.
Über diesen doch sehr außergewöhnlichen Fall soll Richter Peter Jacobson noch in der kommenden Woche entscheiden. Sollte er die Klage von Larrikin bestätigen, so wäre der Weg für weitere Anhörungen offen, die dann darüber entscheiden, ob die Melodie wirklich kopiert wurde.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Peter Würtenberger, Chief Marketing Officer des Axel Springer-Verlages, hat die Einführung einer GEMA-ähnlichen Abgabe auf Neu-PCs vorgeschlagen, von der journalistische Angebote im Internet profitieren können.
Damit schaltete er sich in die Auseinandersetzung um das Verhältnis zwischen Suchmaschinen und Conent-Anbietern ein. Zuletzt hatte Hubert Burda kritisiert, dass Unternehmen wie Googe unverhältnismäßig viel an Online-Werbung verdienen, während journalistische Angebote nur schwer finanzierbar sind.
Laut dem Magazin 'Horizont.net' sieht Würtenberger in einer Zusatzabgabe beim kauf eines neuen Rechners eine Möglichkeit, mehr Geld für Presseerzeugnisse im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Kritik von Burda an der Verteilung der Umsätze mit Online-Werbung hält er für "verständlich".
Der Markt für Werbung im Web hat ein Volumen von 2,5 Milliarden Euro. Davon fließen allein 1,5 Milliarden Euro an die Betreiber von Suchmaschinen. Lediglich 200 Millionen Euro bleiben hingegen für journalistische Angebote übrig, die Inhalte selbst erstellen.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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An den Haaren herbeigezogen und völlig irrwitzig...
Bloss weil ich mir mit dem Inhalt Zeitungen verschaffen kann, wird's niemals eine solche Abgabe auf Brieftaschen geben.
Und auch nicht auf die enthaltenen Münzen oder deren blosse Verwendung oder Verfügbarkeit.
Gleiches gilt für meine Augen oder Brille.
Für den PC sehe ich auch keinen anderen Hintergrund.
Abgesehen davon ist's den Verlagen selbst überlassen, wie weit sie ihr Zeug, mit oder ohne Werbung, kostenlos oder nur gegen Bezahlung online verfügbar machen.
Beides gibt's schon.
Aber da im Falle solcher Gebühren niemand gezwungen würde, seine Inhalte im Gegenzug komplett frei online verfügbar zu machen, würde ich so eine Zwangsabgabe für völlig unangebracht und geradezu räuberisch halten.
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Der europäische Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) hat der EU-Kommission die sogenannte Hamburger Erklärung überreicht. Bereits Ende Juni hatten sich die im EPC organisierten Verlage sowie der Weltzeitungsverband World Association of Newspapers and News Publishers (WAN-IFRA) bei einer gemeinsamen Tagung in Berlin der Erklärung angeschlossen.
In dem Schreiben bedauern die Unterzeichner (vollständige Liste hier), dass zahlreiche Anbieter im Internet die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern verwenden würden, ohne dafür zu bezahlen. Deshalb fordern die Verlage, den Schutz geistigen Eigentums im Internet weiter zu verbessern. Schließlich bedeute freier Zugang zu Webseiten nicht zwingend auch kostenlosen Zugang. Die mehr als 160 unterzeichnenden Verleger wollen den freien Zugang zu ihren Angeboten erhalten, zum Verschenken ihres Eigentums ohne vorherige Zustimmung wollen sie sich jedoch nicht zwingen lassen.
Das Internet sei für den Journalismus eine große Chance, aber nur, wenn die wirtschaftliche Basis auch in den digitalen Vertriebskanälen gesichert bleibe. Das sei derzeit nicht der Fall.
Prominente Unterzeichner aus Deutschland sind Gruner + Jahr, Burda Media und Axel Springer AG; auch der Heise Zeitschriften Verlag ist bei den Zeitschriften mit dabei.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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In einem Interview im der Tageszeitung Die Welt suggeriert die Ministerin unter anderem, dass Radiomitschnitte auf Kassette und Fotokopien aus Büchern verboten wären
Auf Tonbandkassetten und andere Leermedien werden Abgaben erhoben, die über die ZPÜ, eine Erscheinungsform der Gema, an bestimmte Gruppen von Urhebern verteilt werden. Ähnliches gilt für Aufnahmegeräte und jede Fotokopie, von der meistens ein Fünftel bis ein Zehntel des Preises an Text- und Musikurheber geht. Eingeführt wurden diese Abgaben mit dem Argument, dass mit den Geräten und Medien Privatkopien monopolrechtlich geschützter Werke durchgeführt würden, für welche die Immaterialgüterrechtsinhaber "entschädigt" werden müssten.
Das Recht auf solche Privatkopien wurde nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in § 53 Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) festgeschrieben und 2003 und 2007 für den digitalen Bereich aufgeweicht, aber nicht abgeschafft.
Nicht nur von Juristen lösten deshalb Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries [extern] Befremden aus, die in der Tageszeitung Die Welt auf die Frage nach der Diskrepanz des Rechtsempfindens der Bevölkerung zu den Forderungen von Verwertern meinte:
Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das. Ähnlich ist es beim Kopieren von Büchern. Es ist weder der Industrie noch der Politik gänzlich geglückt, die Botschaft zu vermitteln: Man darf das eben nicht.
Zwar fügte die Ministerin anschließend noch einschränkend hinzu "Jedenfalls nicht, wenn man es nicht nur für sich privat kopiert" - doch abgesehen davon, das der private Bereich, den sie zur Ausnahme machte, bei solchen Kopiervorgängen eindeutig der Normalfall sein dürfte, war nicht einmal diese Ergänzung rechtlich zutreffend: Tatsächlich gibt einen ganzen Katalog von über die rein private Nutzung hinausgehenden Möglichkeiten, bei denen das Mitschneiden von Sendungen und das Kopieren aus Büchern durchaus legal ist - etwa zum wissenschaftlichen Gebrauch oder wenn ein Werk seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist.
Hinsichtlich der neu eingeführten Zensurinfrastruktur meinte Zypries, dass die Kritiker des so genannten "Zugangserschwerungsgesetzes" ihr eigentlich dankbar sein müssten, weil die von der CDU begonnenen Verträge mit Providern weniger rechtsstaatliche Kontrolle gewährt hätten. Unerwähnt ließ sie, dass sich bei weitem nicht alle Provider auf diese Verträge eingelassen hatten und ein gewisser Wettbewerb zwischen ihnen eventuell dazu führen hätte können, dass dies auch so bleibt.
Die Frage, ob als nächstes "Hassinhalte" von der Zensurinfrastruktur erfasst würden, bejahte Zypries indirekt mit dem Hinweis auf die Vorrangigkeit eines (alleine durch die in der amerikanischen Verfassung garantierten Rechte wenig aussichtsreichen) international durchsetzbaren "Good-Internet-Kodices". Auch die ab August gültigen Sperren begründete sie nicht mit dem Verweis auf den Kinderschutz, sondern mit dem Satz: "Es geht darum, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen."
Als Hintergründe der Äußerungen der Ministerin zur Legalität analoger Kopien sind mehrerlei Möglichkeiten denkbar: Zum einen mangelnde Kenntnisse einer Politikerin, bei der in der Vergangenheit herauskam, dass sie nicht wusste, was ein Browser ist und von einer falschen Definition des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausging. Eine zweite denkbare Möglichkeit wäre eine rhetorische Vorbereitung weiterer Einschnitte des Rechts auf Privatkopie, wie sie von der Rechteinhaberindustrie zur Ausweitung eigener Monopolrechte seit längerem gefordert werden.
Ob Zypries solche Änderungen allerdings noch selbst durchführen können wird, oder ob sie - was als dritte Möglichkeit in Frage käme - nach der Bundestagswahl im September auf einen Posten bei der Rechteinhaberindustrie spekuliert, ist fraglich. Zumindest die Welt-Leser äußerten sich im Kommentarbereich zum Interview bemerkenswert einhellig negativ über Zypries und nannten sie vielfach als Grund dafür, auf keinen Fall die SPD zu wählen. In einer dem Interview beigeordneten Umfrage, in der man ihre Arbeit bewerten sollte, gaben ihr neunzig Prozent die Schulnote 6, sieben Prozent die Note 5 und zwei Prozent die Note 4.
Quelle : http://www.heise.de/tp/ (http://www.heise.de/tp/)
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Schriftsteller, Übersetzer und Verleger beäugen eine Kulturflatrate für die Nutzung von Online-Tauschbörsen skeptisch. Sie haben SPD und Grünen 16 Fragen zu der von beiden Parteien erwogenen Pauschalvergütung für Filesharing übersandt. "Wir Urheber möchten gerne wissen, was eine Kulturflatrate für uns bedeuten würde", begründete Imre Török, Vorsitzender des Schriftstellerverbandes in der Gewerkschaft ver.di, den Schritt. "Die Wahlprogramme und auch das von den Grünen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten lassen konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung vermissen", betont Hinrich Schmidt-Henkel, Vorsitzender des Übersetzerverbandes. "Wir suchen den Dialog", beteuert Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Der Fragenkatalog soll verdeutlichen, welche Sachverhalte nach Ansicht der Kreativen geprüft werden müssen. Ziel könne nur die Schaffung einer "nachhaltigen Lösung für den Umgang mit dem Urheberrecht im Internet" sein, heißt es bei den Auskunftsbegierigen weiter. Konkret wollen die Vertreter der Buchzunft etwa wissen, wie hoch die entsprechende Monatsgebühr sein müsse, um eine "angemessene Vergütung der Urheber" sicherzustellen.
Weiter sind sie interessiert daran, nach welchen Kriterien das eingenommene Geld auf die verschiedenen Medienbereiche unter Kreativen und möglicherweise auch Verwertern aufgeteilt werden sollen. Erkunden wollen die Besorgten auch, ob Korrekturen erfolgen sollen, wenn eine Verteilung des Geldes aufgrund der Nachfrage dazu führen würde, dass ein Großteil "in gesellschaftlich weniger erwünschte Medienbereiche" wie "Pornoprodukte" fließe. Die meisten Fragen sind allerdings allgemeiner Natur; Antworten darauf finden sich bereits in der Studie der Grünen oder in zusätzlichen Erläuterungen von Befürwortern einer Kulturflatrate.
Hubert Burda hat derweil die Forderung einer breiten Verleger-Lobby nach Einführung eines erweiterten Leistungsschutzrechtes noch einmal betont. Mit dem Zusatz zum Urheberrecht wollen die Zeitungs- und Zeitschriftenherausgeber verhindern, dass sogenannte News-Aggregatoren Auszüge ihrer Inhalte für kommerzielle Zwecke nutzen und damit Teile des Online-Werbekuchens abschöpfen. Angesichts der dramatisch sinkenden Werbeeinnahmen der Verlage und der stetig wachsenden Konkurrenz durch andere kostenlose Internetangebote "müssen sich alle Beteiligten über die Spielregeln für einen fairen Wettbewerb verständigen", erklärte der Münchner Verleger gegenüber dem Manager Magazin.
Als Gegner hat der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Unterstützer der umstrittenen "Hamburger Erklärung" vor allem einen Internet-Riesen im Visier: "Aktuell gibt es nur einen Sieger, und das ist Google mit seiner Verlinkung von Suchanfragen auf konkrete Angebote." Das sei "die Killerapplikation". Die marktbeherrschende Suchmaschine liefere "rund die Hälfte des Traffics der journalistischen Websites" und verwalte "in Deutschland über ein Drittel der Werbeumsätze im Netz – und all das, ohne selbst in teuren Journalismus zu investieren".
Zuvor hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Verleger und Politik "zu einer konzertierten Aktion mit den Urhebern gegenüber dem Monopolisten Google" aufgefordert. Vor dem Hintergrund der wachsenden Meinungsmacht des Suchmaschinenbetreibers seien gesetzliche Regelungen dringend nötig, befand der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Der Gesetzgeber müsse einerseits der "Gratis-Kultur" des Internets einen wirksamen Riegel vorschieben. Andererseits seien die Befugnisse des Bundeskartellamtes so auszuweiten, dass es Meinungsmonopole im Netz verhindern könne.
Die aus der Buch- und Verlegerwelt mit dem "Heidelberger Appell" vorangetriebene Kampagne gegen den Suchmaschinenprimus hat so einen neuen Höhepunkt erreicht. Doch die Kritik von Urhebern an einer verengten Sichtweise der "Haltet den Dieb"-Rufer wird lauter. "Niemand, auch nicht Google, hat je einen Verlag oder andere Anbieter gezwungen, Inhalte kostenlos ins Netz zu stellen", stellte etwa der Journalist Björn Sievers in einer Replik auf die DJV-Initiative klar. Die Verlage könnten frei entscheiden, zu welchen Konditionen sie Inhalte zugänglich machen. Ferner sei die Meinungsvielfalt mit den einfachen Publikationsmöglichkeiten des Internet deutlich gewachsen.
Der DJV sah sich genötigt, seine Thesen zu erläutern. Auch von Bloggern, Medienbeobachtern und Online-Magazinen wird die konzertierte Aktion der Verleger und Verbände zerpflückt. Auf eine besondere Ironie am Rande hat der Medienexperte Robin Meyer-Lucht verwiesen: Seiner Ansicht nach führt die Kulturflatrate einen Teil der Kontrahenten wieder zusammen. Mit dem Leistungsschutzrecht solle schließlich eine neue Pauschalvergütung für Online-Texte geschaffen werden. Es handle sich um eine Unterversion der Content-Flatrate für Journalismus.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Nachdem Schriftsteller, Übersetzer und Verleger der SPD und den Grünen Fragen zu der von beiden Parteien erwogenen Pauschalvergütung für Filesharing übersandt hatten, tauchen mittlerweile erste Antworten darauf auf: Obwohl nicht direkt gefragt, antworteten die FDP-Bundestagsfraktion und die Musikpiraten, ein Verein, der sich nach eigener Aussage die Förderung freier Kultur und Musik auf die Fahnen geschrieben hat.
Während der Musikpiraten-Vorsitzende Christian Hufgard detailliert auf die Fragen eingeht, lehnt der FDP-Kulturexperte Hans-Joachim Otto die Kulturflatrate grundsätzlich ab. Seiner Meinung nach sei ein solches Vergütungssystem der "Einstieg in den Kultur-Sozialismus": Wenn Eigentumsrechte nichts mehr zählten, Kulturschaffende enteignet würden und eine intransparente Mammutbürokratie wie die GEZ Geld verteile, werde die Gesellschaft "intellektuell und kulturell versiegen". Eine Kulturflatrate legalisiere rechtswidrige Internetangebote, entwerte faktisch das Urheberrecht im Internet und enteigne die Rechteinhaber. Zusätzlich verhindere die Kulturflatrate die Entwicklung neuer Online-Vertriebsformen. Die FDP werde jedoch alle Bemühungen unterstützen, die "der Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen".
Für Christian Hufgard vom Verein Musikpiraten ist "der Begriff Kulturflatrate massiv irreführend", schreibt er in seiner Antwort auf den Fragenkatalog. Der Begriff suggeriere mehr, als er tatsächlich enthalte. Die Kulturflatrate sei kein Vergütungs- sondern ein Entschädigungsmodell. Analog zu den Pauschalabgaben auf Leermedien, Drucker, Kopierer oder CD-Brenner entschädige sie Urheber für nicht-verhinderbare Privatkopien. Als solche müsse sie sich angemessen zu den Reproduktionskosten verhalten. Was die Höhe der Abgabe pro Abschluss angeht, hält er die von Justizministerin Zypries ins Spiel gebrachte Zahl von 50 Euro pro Monat und Anschluss für vollkommen unangemessen: "Ein Betrag von 3 Euro wäre schon eher im Bereich des Akzeptablen". Ausgehend von 20 Millionen Breitbandanschlüssen rechnet Hufgard vor, dass den Urhebern auf diese Weise 60 Millionen Euro pro Monat zufließen könnten. Eine Kulturflatrate enteignet die Urheber und Rechteinhaber laut Hufgard nicht: Sie behalten weiterhin das Recht an kommerziellen Veröffentlichungen. Eine Kulturflatrate regele nur das private, nicht-kommerzielle Zugänglichmachen von Inhalten. "Die nicht genehmigte kommerzielle Verwertung ist weiterhin als Straftat zu verfolgen", fügt Hufgard hinzu.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Die Einführung einer Kulturflatrate bietet nach Ansicht der Grünen die Möglichkeit, alte, von Seiten der Musikindustrie angestachelte Grabenkämpfe mit den Nutzern zu beenden. Dies geht aus der heise online vorliegenden Antwort der Oppositionspartei auf eine Reihe kritischer Fragen zurück, die Verbände nach der Befürwortung einer Pauschalgebühr zur Legalisierung von Filesharing geschützter Werke durch die Grünen aufgeworfen hatten. Es sei dringend an der Zeit, "gemeinsam nach konstruktiven Lösungen zu suchen", heißt es in dem Schreiben weiter. Das von den Grünen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten über die Machbarkeit einer Kulturflatrate möge als "Grundlage und Aufforderung" verstanden wissen, einen fairen Ausgleich zwischen Nutzerinteressen und Urhebern im Netz auszuloten.
Mit den "diffizilen" Aspekten der konkreten Ausgestaltung einer entsprechenden Pauschalgebühr für Privatkopien in Tauschbörsen befassen sich die Grünen derzeit noch, geht aus der Antwort hervor. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ins Spiel gebrachte Höhe des Monatsbeitrags in Höhe von 50 Euro sei aber keineswegs nachvollziehbar. Die SPD-Politikerin habe selbst mittlerweile eingeräumt, dass ihre Aussage lediglich auf Vermutungen basierte. "Abschließende Zahlen" könne man derzeit nicht nennen, erläuterte Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen die Zurückhaltung in diesem Punkt gegenüber heise online. Die Gebührenbelastung sei "von verschiedenen Faktoren abhängig, die im Zusammenhang gedacht werden müssen". Eine Staffelung sei aber auf jeden Fall angesichts der Geschwindigkeit des Netzzugangs praktikabel.
Ob es für "bedürftige" Nutzer einen Nulltarif geben soll, steht für die Grünen ebenfalls noch in den Sternen. Ziel sei es jedenfalls weder, sozial Schwache zu benachteiligen, noch Ausnahmetatbestände zulasten der Kreativen zu schaffen. Eine verpflichtende Abgabe für alle Surfer wäre "am einfachsten handhabbar". Die Rede sei zudem von einer "branchenübergreifenden Lösung", die sich neben Musik etwa auch auf Filme beziehe. "Häufig genannt" werde aber die Variante, für unterschiedliche Werkkategorien gesonderte Entgeltsätze festzulegen und zu berücksichtigen, wie of ein bestimmtes Werk heruntergeladen oder abgespielt worden sei. Zur Messung könnten die Dokumentation "beispielhafter Nutzungsmuster", Instrumente wie Umfragen und Bewertungen oder "datenschutzkonforme digitale Wasserzeichen" zum Einsatz kommen.
Eine Zusammenführung mit der Rundfunkgebühr können sich die Grünen "derzeit nicht vorstellen". Am sinnvollsten erscheine es, den Einzug des Beitrags über die Provider abzuwickeln. Dieser Ansatz wäre datenschutzfreundlich, da die Anbieter ohnehin über die für die Abrechnung benötigten Nutzerinformationen verfügten. Kommerzielle Angebote, die sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren, hält die Partei für "weiterhin wünschenswert" und auch realistisch. Es dürfe nicht vergessen werden, dass sich die Qualität von per Filesharing erworbenen Werken sehr von der gewerblichen Konkurrenz unterscheide. So müsse in Tauschbörsen zumindest ein weiterer Nutzer die gewünschte Datei überhaupt anbieten. Im Übrigen bliebe die nicht lizenzierte kommerzielle Verbreitung geschützter Werke illegal und entsprechend verfolgbar.
Grundsätzlich führen die Grünen aus, dass mit einer Kulturflatrate eine "Neuordnung des Angebots kreativer Werke im Netz" einherginge. Die nichtkommerzielle Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken über das Internet durch Privatpersonen würde damit erlaubt. Dafür sei eine Änderung im Urheberrechtsgesetz notwendig, mit der die Rechte der Autoren und Verwerter durch eine weitere "Schrankenregelung" begrenzt werden. Dies sei letztlich im Interesse der Urheber, eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu erhalten. Derzeit sehe die Praxis so aus, dass die Kreativen nur dann einen finanziellen Ausgleich erhielten, wenn Tauschbörsennutzer ermittelt und erfolgreich verfolgt würden. Dies sei nur selten der Fall.
Nicht geplant sei, politisch eine Definition von Qualität festzulegen. Zur Frage, ob gewisse Mediengenres oder unter besonderem Kostenaufwand geschaffene Werke auch speziell vergütet werden sollten, würden derzeit noch "innerparteilich unterschiedliche Diskussionen" geführt. Noch keine Antwort haben die Grünen auch darauf, ob es für die Verteilung der Gelder eine neue Institution etwa in Form einer Verwertungsgesellschaft geben müsste. Wichtig sei ihnen, dass die jeweiligen Verwaltungsgebühren "möglichst gering ausfallen".
Zu den Vorwürfen des FDP-Kulturexperten Hans-Joachim Otto, dass die Kulturflatrate einem Kultursozialismus gleich komme, erklärte Spitz, dass das genaue Gegenteil der Fall sei. Es gehe gerade nicht um eine Enteignung der Künstler, sondern um ihre Vergütung und die Sicherung von Vielfalt im Medienbereich. Und dies mit der Vorgabe, die "immer stärkere Verfolgung" von Nutzern oder die von der Union in Erwägung gezogenen Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverstößen gemäß dem Three-Strikes-Modell abzuwenden. Die Liberalen fungieren dem grünen Vorstandsmitglied zufolge so als "Sprachrohr" der Verwertungsindustrie. Der französische Weg dürfe hierzulande aber nicht gegangen werden. Er sei "rechtsstaatlich nicht haltbar und nicht zukunftsfähig".
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Wenn die Contentindustrie ein Abendessen mit dem potenziellen Anwärter der Labour-Party auf den Posten des Premierministers wahrnimmt, kann dabei eigentlich nichts Gutes herauskommen. Im konkreten Fall kam vor allem eines dabei heraus: Der Entwurf von drakonischen Gesetzen gegen Urheberrechtsverletzer.
Lord Peter Mandelson ist ein angesehener britischer Politiker und bekleidet das Amt des Business Secretary. Vergangene Woche verbrachte er seinen Urlaub auf dem Rothschild-Familienanwesen auf Korfu.
Dieser Urlaub scheint ihm jedoch neue Perspektiven zum Thema Urheberrechtsverletzung aufgezeigt zu haben, die nicht durch die Sonneneinstrahlung hervorgerufen wurden. An einem Abend speiste er gemeinsam mit David Geffen, dem Gründer von Asylum Records. Dieses Label nahm unter anderem Bob Dylan unter Vertrag. Nach dem gewinnbringenden Verkauf des Labels gründete er Geffen Records, wo unter anderem John Lennon, Guns N' Roses sowie Aerosmith unter Vertrag stehen. Zusammen mit Steven Spielberg gründete er 1994 das Filmstudio Dream Works SKG. Geffen selbst ist somit als ein Gigant der Contentindustrie anzusehen. Das Forbes-Magazine schätzte sein Vermögen im Jahr 2004 auf etwa 4 Milliarde US-Dollar.
Natürlich blieb dieses Abendessen nicht vor der Presse verborgen. Vermutlich wäre es jedoch nie bekanntgeworden, wäre Lord Mandelson nicht drastisch verändert aus dem Urlaub zurückgekehrt. Der Labour-Politiker, der von seiner Partei als möglicher Anwärter auf den Posten des Premierministers gehandelt wird, war bisher nicht aufgefallen, wenn es um Urheberrechtsangelegenheiten ging. Nach seinem Urlaub mit einem der reichsten Vertreter der Contentindustrie scheint sich daran aber schlagartig etwas geändert zu haben. So drastisch, dass jedes britische Presseorgan mit äußerster Skepsis über die neuen Wege von Lord Mandelson berichtet.
Als er aus dem Urlaub zurückgekehrt war, verkündete er den Kampf gegen alle sieben Millionen britischen Urheberrechtsverletzer. Er ordnete die Entwerfung von Gesetzen an, die vergleichbar einem Three-Strikes-Gesetz sind. Dies bedeutet nichts anderes als die Trennung des Internetanschlusses bei mehrmaligen Urheberrechtsverletzungen durch diesen. Darüber hinaus sollen Urheberrechtsverletzern Geldstrafen von bis zu 50.000 Britischen Pfund (ca. 58.000 Euro) drohen. Im kommenden Monat soll es die ersten Debatten und Abstimmungen zur "Digital Britain Bill" geben. Welche Bedeutung dieses plötzliche Interesse für Urheberrechte auf die Gesetze haben könnte, ist mehr als offensichtlich. Ein Sprecher von Lord Mandelson erklärte inzwischen, dass das Treffen keinerlei Einfluss auf dessen neuerliches Interesse gehabt hätte.
Eine Quelle aus seinem Büro erklärte jedoch gegenüber der Presse folgendes: "Bis zur vergangenen Woche hat Mandelson wenig Interesse an der Digital Britain Agenda gezeigt. Plötzlich kehrt Peter aus dem Urlaub zurück und ordnet diese Entwürfe an, die härtere Gesetze fordern."
Hier liegt offensichtlich einiges im Argen. Leider werden wir wohl nie erfahren, was bei diesem Abendessen "besprochen" wurde.
Quelle : www.gulli.com
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Der Berliner Autor Thomas Brussig, der sich vor allem mit dem Drehbuch für den Film "Sonnenallee" einen Namen gemacht hat, hat eine Lanze für die derzeit heiß diskutierte Kulturflatrate gebrochen. Allerdings sieht der Schriftsteller in dem Modell weniger ein Mittel zur Legalisierung von Filesharing geschützter Werke. Mit der Einführung der neuen Pauschalgebühr "zahlen wir für ein qualitativ hochwertiges Internet", sagte Brussig bei einer Podiumsdiskussion am Mittwochabend beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Berlin. Die ihn weniger überzeugende Alternative sei ein Medium voller Mautstationen, in dem der Nutzer vor fast allen Inhalten zur Kasse gebeten werde.
Derzeit legalisiere die VG Wort als Verwertungsgesellschaft bereits den Druck auf den Knopf beim Kopierautomaten, führte Brussig aus. Die dabei jeweils eingezogenen Kleinbeträge füllten "einen großen Topf". Die Kulturflatrate verfolge einen ähnlichen Ansatz. Die Surfer sollten damit quasi bezahlen, "ohne dass sie es merken, eingepreist in die Anschlussgebühren". Dafür würden sie "Lizenzen" für die Nutzung von Online-Inhalten erhalten. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in die Diskussion eingebrachte Höhe der Pauschale von etwa 50 Euro wies der Autor zurück. Er könne sich vorstellen, "dass mit fünf Euro im Monat was getan werden kann". Dass damit bei 30 Millionen zahlenden Onlinern hierzulande nach Abzug von Verwaltungsgebühren 1,5 Milliarden Euro pro Jahr und somit die Hälfte der von den Verlagen derzeit ausgezahlten Honorare zusammenkämen, begrüßte Brussig. Die genaue Abrechnungsform hielt er für nachrangig: "Das ist eine Familiensache."
Die SPD-Kulturpolitikerin Monika Griefahn befürwortete die Kulturflatrate ebenfalls als eine Möglichkeit, kreativen Menschen im Internet überhaupt eine Bezahlung für ihre Leistungen zu gewährleisten. Sie findet es daher "den Schweiß wert", den es koste, das Modell durchzudenken und auszugestalten. Sie betonte, dass die Künstler ihre Rechte nicht abgäben, sondern einen Verwertungsvertrag fürs Internet abschlössen. So würden die Inhalte, die heute kostenlos zugänglich seien, langfristig frei gehalten. Ein "Totengräber für die Kulturwirtschaft" sei die Pauschale nicht. Vielmehr werde eine zusätzliche Einnahmequelle generiert, "damit alle was abbekommen". Staatlich müsse eine solche Flatrate nicht unbedingt festgelegt werden. Eine gesetzliche Regelung werde sicher auch nicht kurzfristig vom Parlament erstellt.
Die beiden Freunde einer Ausweitung von Pauschalgebühren im Gegenzug für mehr Freiheiten beim privaten Kopieren hatten es bei der Lobby-Vertretung der Buchzunft schwer, lautstarken Kritikern Paroli zu bieten. Der FDP-Kulturexperte Hans-Joachim Otto bezeichnete es zwar als "interessant", was die Vertreterin der "ehemaligen Volkspartei" vorbrachte. Ihm leuchte aber das Modell individueller, einzeln abgerechneter und auf Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) Nutzungslizenzen eher ein.
Die Flatrate tat der Liberale als "Kapitulation" vor illegalen Download-Aktivitäten ab. Damit werde kein Anreizsystem für den Kauf einzelner digitaler Werke geschaffen, sondern eine "Riesen-Bürokratie" aufgebaut. Es sei schon jetzt ein großes Problem für Kulturschaffende, dass das Netz als "Lau-Medium" wahrgenommen werde. Insgesamt sei das System "vorne und hinten nicht überzeugend". Er hoffe daher, dass der Gesetzgeber beim Internet – anders als bei den Rundfunkgebühren – nicht vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet werde, eine "öffentlich-rechtliche" Lösung vorzuhalten.
Die Medienökonomin Gisela Schmalz bezeichnete zwar alle Experimente als positiv, um Künstlern ihr Einkommen zu sichern. Die Kulturflatrate wäre aber höchstens "ein Tröpfchen" dazu. Man könne an dem Konzept "weiter herumbasteln", es sollte jedoch besser von der Film-, Musik- und Buchbranche jeweils in Eigenregie erarbeitet und marktwirtschaftlich verankert werden. Der Blogger Sascha Lobo zeigte sich gleichfalls skeptisch, ob die Flatrate "geschmeidig" laufen könnte. Er sieht Kultur hauptsächlich als verkaufbares Produkt an. Gefährlich sei es aber, wenn gar nicht experimentiert werde und dem Internet alte Geschäftsmodelle übergestülpt würden.
Als Außenstehender bemängelte der Medienforscher Volker Grassmuck, der die Idee der Kulturflatrate seit Jahren vertritt, die mangelhafte Kenntnis der Diskussionsbasis. Die Eckpunkte für ihre juristische Konstruktion und die Parallele zur Privatkopierschranke lägen seit langem vor. Im Prinzip gehe es um die Erlaubnis für die nichtkommerzielle Weitergabe und Vervielfältigung digitaler geschützter Werken über das Internet durch Privatpersonen. Kommerzielle Angebote wie iTunes würden dadurch nicht beschädigt, da es in Tauschbörsen nie eine Sicherheitsgarantie oder eine Download-Zusicherung gebe.
Quelle : www.heise.de
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Der Dachverband der britischen Musikindustrie sorgte jüngst mit einer sehr negativen Studie für Wirbel. Dabei hat man aber weitere Ergebnisse zurückgehalten.
Im Auftrag von UK Music führte die University of Hertfordshire eine Studie unter Jugendlichen durch. Man wollte herausfinden, wie intensiv deren Downloadverhalten in Filesharingnetzen ist. Das Ergebnis war eindeutig.
(http://www.gulli.com/img/2009/ukmusic.gif)
"Die Forscher gelangen bei ihrer Umfrage an der 1.800 Personen teilnahmen zu dem Ergebnis, dass jeder 12 bis 24 Jährige durchschnittlich 8.100 Musikstücke auf seinem Computer hat", formulierten wir vor rund drei Wochen im Artikel. Dies war neben einigen anderen Ergebnissen das relevanteste im gesamten Bericht. Zumindest dachte man das, bis kürzlich klar wurde, dass weitere Ergebnisse vorliegen. Diese wurde nämlich aus einem guten Grund zurückgehalten, wie der Chief Executive Officer von UK Music, Feargal Sharkey, erklärte. Man hatte die Teilnehmer nämlich gefragt, ob sie für eine Art Kulturflatrate bereit wären zu zahlen. "Wir haben [den Teilnehmer] diese Frage gestellt, haben dies aber nicht publiziert, weil es sich einfach um eine wirtschaftlich relevante Information handelt, was junge Menschen bereit wären, für einen Service wie diesen zu bezahlen. Ich bin mir nicht sicher, dass ich selbst das Wort billig verwenden würde. Sie gestanden der Musik einen sehr hohen Wert zu."
Mit "diesem Service" ist nichts geringeres als eine Kulturflatrate gemeint. Die Jugendlichen erklärten zwar in der Befragung, dass sie Musik immer häufiger streamen würden. Der Wunsch, das Material zu besitzen, sei jedoch mindestens ukmusicgenauso groß. Viele der Downloader erklärten, dass sie einen legalen Dienst nutzen würden, wenn er nur günstig genug wäre. Natürlich müsste man nach wie vor ausloten, was genau die Flatrate beinhalten sollte. Sharkey deutet jedoch an, dass viele der Befragten scheinbar bereit sind, weit mehr zu zahlen, als man eigentlich erwartet. Dies könnte die Musikindustrie durchaus wieder vorwärts bringen.
Quelle: www.gulli.com
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich im Rechtsstreit um den geplanten Vergleich zwischen Google und Urhebern über das Digitalisieren von Büchern eingeschaltet. In einem Schriftsatz ("Amicus Curiae") an das zuständige New Yorker Gericht äußerte sie die Bedenken der Regierung. "Wir hoffen, dass das Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen", erklärte Zypries in Berlin.
Noch bis Freitag können Einwände gegen den zwischen US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden sowie Google vereinbarten Vergleich vorgebracht werden. Gestern hatte bereits der Börsenverein des deutschen Buchhandels seinen Schriftsatz eingeschickt. Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat in einer eigenen Eingabe sein generelles Einverständnis mit der Digitalisierung durch Google betont, aber auch Einwände gegen ein "drohendes Quasi-Monopol" an digitalisierten vergriffenen und verwaisten Werken geäußert. Dazu komme, dass die Organisation der Book Rights Registry einseitig ausgerichtet sei. Zum Aktionsbündnis gehören unter anderem die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat und die Max-Planck-Gesellschaft. Das Gericht will sich mit den Einwänden am 7. Oktober vor einer abschließenden Beurteilung bei einer Anhörung befassen. Dort werde auch die Bundesregierung vertreten sein, heißt es in einer Mitteilung.
Die Bundesregierung meint, weder das Gerichtsverfahren in New Yorker noch der Vergleichsvorschlag seien repräsentativ, denn neben Google seien an diesem Verfahren nur Vereinigungen beteiligt, die ausschließlich US-Autoren und -Verleger repräsentierten. Die Interessen der deutschen Autoren und Verleger seien bei den Vergleichsverhandlungen bislang nicht vertreten worden, obwohl sie Auswirkungen auf die ganze Welt hätten. Google würde der Verkauf des Online-Zugangs für Bücher in den USA erlaubt werden, doch könnten IP-Sperren von Deutschland aus umgangen werden. Vergriffene Werke könne Google ohne ausdrückliche Einwilligung der Rechtsinhaber anbieten. Dabei könne der Internetdienstleister letztlich selbst die Entscheidung treffen, ob ein Buch vergriffen ist.
Zudem würde der Vergleich Google Nutzungsrechte in einem Umfang verschaffen, die es bei ordnungsgemäßem Vorgehen niemals bekommen hätte, meint die Bundesregierung. Google verschaffe sich nach dem Motto "erst tun und dann fragen" einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Angeboten wie Europeana und Libreka. Die digitalen Kopien würden auch zur Beantwortung von Suchanfragen aus Deutschland verwendet. Das sei aber nach deutschem oder europäischem Recht sowie nach internationalen Verträge wie der Revidierten Berner Übereinkunft und dem WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) nur nach Einwilligung der Rechtsinhaber möglich.
Quelle : www.heise.de
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Eine Diskussionsrunde zum Thema "Kulturflatrate" nahm Telepolis-Autor Fritz Effenberger zum Anlass, anstelle dessen für eine "Pauschalabgabe" zu plädieren.
Am 26. August 2009 fand im Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Berlin eine Diskussionsrunde zum Thema "Kulturflatrate" statt. Die Positionen gingen dabei, wie zu erwarten war, in unterschiedlichste Richtungen. Von DRM-Befürwortern, über "überhaupt keine bezahlten Leistungen" bis hin zu "privatwirtschaftlicher Verankerung" waren unterschiedlichste Positionen vertreten. Man bemerkt, dass die Diskussionen zu diesem Thema noch am Anfang sind.
Auf Telepolis erschien zu diesem Themenkomplex heute ein Artikel, der deutlich eine "Pauschalabgabe", anstatt einer "Kulturflatrate" fordert. "Die Lösung, die wir hier verzweifelt suchen, heißt nicht "Kulturflatrate", sondern "Pauschalabgabe", und muss eingeführt werden, weil im Internet eine weder technisch noch juristisch verhinderbare private Nutzung erfolgt, von welcher die Anbieter von Hardware, Software und vor allem Dienstleistungen profitieren.", so der Autor. Es ist weiter die Rede davon, dass eine Privatkopie niemals illegal ist und auch urheberrechtlich verankert wäre. Jedoch, so wird bemängelt, ist in der öffentlichen Diskussion immer wieder von der "Schuld des Verbrauchers" die Rede, welcher "illegale Kopien" anfertigt. Dieses führe die gesamte Diskussion in eine falsche Richtung, da die Kopie zum Privatgebrauch ohnehin legal sei. "Ignoriert wird im Fall Internet dagegen das Gebot einer Vergütung für die Urheber bei indirekter kommerzieller Nutzung. Nicht der Verbraucher ist nämlich grundsätzlich vergütungspflichtig, sondern der kommerzielle, direkte oder indirekte Verwerter." Gemeint ist hiermit zum Beispiel der Internetprovider, welcher durch die Kopiererei profitiert, indem er mehr Bandbreite verkaufen kann - analog zu Herstellern von CD-Rohlingen. Diese verkaufen auch mehr Produkte durch das Kopieren und leisten über die Abgabe eine indirekte Vergütung für die Urheber.
Weiter schlägt Effenberger vor, wie man die Millioneneinnahmen aus dieser Pauschalabgabe zu verteilen hätte: Es gebe bereits jetzt einige Unternehmen, die detaillierte Peer-to-Peer Statistiken zum Zwecke der Marktanalyse erstellen. Darüber ließe sich einfach ein Verteilungsschlüssel generieren - und das Geld verteilen.
020200 von gulli:news meint:
Zunächst ist es begrüßenswert, dass mit diesem Ansatz der Abmahnwahn eingedämmt werden soll. Man könnte die "Pauschalabgabe" möglicherweise sogar "Anti-Abmahn-Abgabe" nennen. Dieser im Grunde sehr pragmatische Ansatz lässt jedoch eine Reihe von Fragen offen. Zum Ersten lässt sich in keinster Weise bewerkstelligen, dass Downloads in Peer-to-Peer-Netzen nicht manipuliert werden. Sobald über eine Pauschschalabgabe Geldbeträge ins Spiel kommen, wird so mancher ein wahres Interesse daran haben, mehr Downloads zu generieren - auf welche Art und Weise auch immer. Zum Zweiten - und darüber sollte man angesichts aktueller Entwicklungen auch reden - würden vor allem erneut die wohlgenährten Künstler und Lizenzverwerter stark von dieser Abgabe profitieren. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen würde also an Metallica und die Beatles gehen. Diese hätten aber verdient, könnte man nun argumentieren. Aber ist dieses Vorgehen auch sozial gerecht? Im Sinne einer Diskussion um Kultur, Musik und Internet sollte man auch diese Frage stellen. Zum Dritten, auch diese Frage muss erlaubt sein, kann hier wirklich die Rede von Privatkopie sein? Wenn man durch global vernetzte private Festplatten, zumindest in der Theorie, an jegliches Musikstück kommt? Mit dieser Interpretation der Pauschalabgabe könnte man sich theoretisch an allen nur denkbaren Inhalten bedienen - und der Staat würde die Umverteilung bezahlen. Würde so eine Pauschalabgabe in ihrer Wirkung so nicht eher ein Marktgeschehen im Digitalen simulieren und staatlich alimentieren?
Quelle : www.gulli.com
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Der Suchmaschinenriese Google hat weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit seine Homepage im Internet patentieren lassen - auf einem alten Stand.
Nach einem Bericht des Branchendienstes "Register" am späten Donnerstagabend in San Francisco (Ortszeit) gab das US-Patent- und Markenamt nach Eingang eines entsprechenden Antrags in dieser Woche grünes Licht - nach fünfeinhalb Jahren.
(http://res.magnus.de/res/_2/2/1/9/95465.jpg)
Google will eigenen Angaben zufolge sein "dekoratives Design für eine grafische Benutzeroberfläche am Bildschirm beim Einsatz als Kommunikations-Terminal" schützen. Mit "grafischer Benutzeroberfläche" ist offenbar das Suchfeld und die begleitenden Buttons sowie Links gemeint.
Google hat sich nach "Register"-Angaben ein "Design-Patent" eintragen lassen, kein "Utility"-Patent (dtsch: Zweckmäßigkeit). Dabei wird nicht die Funktionalität, sondern lediglich die Optik bzw. die Anordnung von Elementen geschützt. Das Google-Logo selbst soll durch ein klassisches "Trademark" kopierwütige Trittbrettfahrer abschrecken. Das Patent besteht nur aus einer Grafik, die die Homepage aus dem Jahr 2004 zeigt. Das ist ein Problem für den kalifornischen Konzern, denn inzwischen wurden verschiedene, marginale Änderungen durchgeführt, die nun nicht mehr dem Patent unterliegen.
Ein Anwalt bezeichnete den Vorgang gegenüber dem "Register" als "extrem ungewöhnlich", nannte aber gleichzeitig mit IBM ein erfolgreiches Vorbild. Das IT-Unternehmen hatte sich Design-Patente für verschiedene Icons gesichert.
Quelle: http://news.magnus.de
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In einem Austausch mit Experten will sich die EU-Kommission mit den Folgen der von Google betriebenen Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Bücher auf Europa befassen. Hintergrund der zweitägigen Anhörung, die an diesem Montag in Brüssel beginnt, ist ein Vergleich zwischen dem Internetkonzern Google und US-Autorenverbänden in den USA, der auch in Europa für Aufsehen und Kritik sorgte.
Die Einigung, das "Google Book Settlement", sieht vor, dass Google gegen eine Zahlung von 125 Millionen Dollar auch Copyright-geschützte Bücher für die Online-Suche ins Netz stellen darf. Die im vergangenen Oktober geschlossene Vereinbarung muss am 7. Oktober noch von einem New-Yorker-Gericht genehmigt werden. Zudem hat das US-Justizministerium eine Untersuchung der Wettbewerbsfolgen eröffnet.
In Deutschland stieß die Einigung auf massive Kritik. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußerte in einem Brief an das Gericht die Bedenken der Bundesregierung. In einem schriftlichen Appell protestierten mehr als tausend Unterzeichner, darunter prominente Autoren wie Hans Magnus Enzensberger und Daniel Kehlmann, gegen das "Settlement". Zwar soll der Vergleich nur in den USA gelten, jedoch sind unter den dort eingescannten Büchern auch Millionen Werke nicht-amerikanischer Autoren.
EU-Medienkommissarin Viviane Reding forderte Anfang Juli, neue EU-Regeln zu schaffen, um die Digitalisierung von Büchern voranzutreiben. Nach US-Vorbild favorisiert die Kommissarin eine Europa-weite "Book Rights Registry". Dieses Register sammelt Informationen über die Rechteinhaber und verteilt die Einnahmen für digitalisierte Bücher. Dabei geht es um Werke, die nicht mehr gedruckt und somit im Handel nicht mehr erhältlich, oft aber noch urheberrechtlich geschützt sind.
"Ich verstehe die Ängste von vielen Verlegern und Bibliotheken vor zu viel Marktmacht für Google", sagte die Kommissarin. Gleichzeitig habe sie aber auch Verständnis für zahlreiche Internet-Unternehmen, die gerne interessante Geschäftsmodelle anbieten würden, dies aber wegen des fragmentierten Regulierungssystem in Europa nicht könnten.
In den vergangenen Jahren hat Google rund zehn Millionen Bücher digitalisiert, darunter aber auch viele, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Dabei arbeitet der Internet-Konzern mit weltweit rund 30 Bibliotheken zusammen. In Europa gehören unter anderem die britische Oxford Library sowie die Bayerische Staatsbibliothek in München dazu. Derzeit steht Google mit französischen und italienischen Bibliotheken in Verhandlungen.
Quelle : www.heise.de
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Der Internetdienstleister Google bietet europäischen Verlagen an, zwei nicht-amerikanische Vertreter in die Führung der Registrierstelle aufzunehmen, die die Einigung im Streit um Buchdigitalisierungen umsetzen wird. Das geht aus einem Brief Googles an 16 europäische Verlage hervor, der der Financial Times nach eigenen Angaben vorliegt. Außerdem wolle sich das Unternehmen mit europäischen Verlagen beraten, bevor ihre Bücher in die digitale Bibliothek aufgenommen werden.
Eine Ende 2008 zwischen Google und US-amerikanischen Autoren und Verlegern erzielte Einigung, das "Google Book Settlement", sieht vor, dass Google auch Copyright-geschützte Bücher für die Online-Suche ins Netz stellen darf. Die im vergangenen Oktober geschlossene Vereinbarung muss am 7. Oktober noch von einem New-Yorker-Gericht genehmigt werden. Zudem hat das US-Justizministerium eine Untersuchung der Wettbewerbsfolgen eröffnet.
Die EU-Kommission will sich heute und morgen in einem Austausch mit Experten mit den Folgen der von Google betriebenen Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Bücher auf Europa befassen. In Deutschland stieß die Einigung auf massive Kritik. Unter anderem formulierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einem Schrifsatz an das Gericht die Bedenken der Bundesregierung. Auf Vorwürfe aus Deutschland, dass das Settlement gegen Urheberrechte in anderen Ländern verstößt, geht Googles Brief laut dem Bericht nicht ein.
Quelle : www.heise.de
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Der Suchmaschienenriese Google hat wegen seiner Pläne, Bücher massenweise zu digitalisieren, den Zorn von Politik und Schriftstellern auf sich gezogen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warf dem Konzern am Abend "schlicht rechtswidriges" Verhalten vor. "Google sagt: Wir scannen erstmal, schaffen Fakten, und wenn es einen Urheber stört, dann kann er sich ja melden", sagte die Ministerin den "Stuttgarter Nachrichten" (Dienstag). Zypries warnte zugleich vor einer Monopolstellung von Google beim digitalen Angebot von Buchinhalten. Im Moment sei die Nutzung kostenfrei, aber das könne sich schnell ändern, wenn Google zum Beispiel verkauft werde, sagte sie der Zeitung. "Der Buchbestand dieser Welt darf nicht in die Hände eines Monopolisten fallen, der die Preise diktiert und entscheidet, wer Zugang zu den Büchern hat."
In diesem Zusammenhang forderte Zypries die Bibliotheken auf, hart zu verhandeln, wenn Google wegen einer Digitalisierung von Büchern anfragt, deren urheberrechtlicher Schutz schon abgelaufen ist. Die Bibliotheken müssten zumindest darauf bestehen, von jedem Buch, das sie zur Verfügung stellen, eine digitalisierte Kopie zu bekommen, forderte die Ministerin.
Schriftsteller Härtling: "Google plündert"
Der Schriftsteller Peter Härtling ("Schubert") sieht das Einscannen seiner Werke durch Google mit gespaltenen Gefühlen. Härtling sagte dem Radiosender MDR-Info am Dienstag, zum einen freue er sich, dass seine Bücher im Internet gelesen würden und wirkten, zum anderen halte er es schlicht und einfach für Diebstahl. "Es ist mein Recht, das ich an dem Buch habe und das der Verlag hat. Und das ungefragt anzubieten, geht im Grunde nicht." Google könne es sich nicht anmaßen, schlicht und einfach zu plündern. Das gehe gegen Gesetz und Moral.
Härtling sagte weiter, an sich handele es sich um die alte Angst, die schon in den 60er Jahren um sich gegriffen habe: die Angst vor den Raubdrucken. Dagegen vorzugehen sei für den einzelnen Autoren sehr schwierig. "Ich bräuchte die Unterstützung meines Verlags, des Börsenvereins, des Schriftstellerverbandes und eines Anwalts, der im Urheberrecht sehr fit ist", sagte Härtling. "Alleine kann ich es nicht." Er hoffe, dass sich der Börsenverein des deutschen Buchhandels und der Schriftstellerverband angeschubst fühlen durch den Heidelberger Appell der Schriftsteller. Die Vereinbarung, die Google mit amerikanischen Schriftstellern getroffen habe, halte er für eine Basis.
Quelle: http://news.magnus.de
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Für mich ist sonnenklar, dass schon allein die Digitalisierung eine Vervielfältigung auf elektronischem Wege darstellt, über die der Rechteinhaber vorab zu entscheiden das Recht hat.
Und dass die Verbreitung dieser Kopie unter's Copyright fällt, steht sowieso ausser Frage.
Man sollte sich einmal befleissigen, wenigstens von einigen modernen Büchern die entsprechenden Hinweise zu lesen und zu beachten...
Andererseits glaube ich nicht, dass aufgrund der Verfügbarkeit im Netz irgendjemand die Papierversion nicht kauft.
Ich vergleiche die Situation eher mit der üblichen und LEGALEN Weitergabe von Druckwerken, unentgeltlich verliehen im Freundeskreis oder auch sonst verschenkt.
Nicht selten führt das Hineinschauen bei Dritten sogar zum Kauf.
Selber drucken ist viel zu teuer. Und das könnte Google ohnehin mit technischen Massnahmen weitgehend verhindern, vielleicht abgesehen von ohnehin illegalen Hacks oder von einzelnen Screenshots.
So, wie der Gemeine Klempner allerdings nur einmal Anspruch auf Bezahlung seines Produkts hat, und nicht bei jeder Benutzung, kann m.e. auch der Autor nicht verlangen, dass er für die nächsten drei Generationen immer wieder reichlich beschenkt wird oder er sogar jedwede weitere Verwendung einschränken darf.
Insofern plädiere ich zweigleisig, erstens auf freies Wissen, zweitens auf angemessene (i.e. erschwingliche) Bezahlung von Autoren.
Letzteres dürfte jedenfalls aus den Werbeeinnahmen von Google zu leisten sein.
Jürgen
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von Unternehmen der Musikindustrie gegen die digitale Privatkopie nicht zur Entscheidung angenommen. Die Plattenfirmen pochen auf ihre Eigentumsgrundrechte.
In der Frage, ob digitale Privatkopien, wie sie Paragraf 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zulässt, mit dem Eigentumsgrundrecht der Rechteinahber vereinbart sind, hat das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung getroffen. Dennoch scheiterten die Plattenfirmen mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die das Gericht gar nicht erst zur Entscheidung annahm.
Nach Paragraf 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen. Dadurch sehen die Plattenfirmen ihre Eigentumsrechte verletzt und verweisen auf erhebliche Absatzrückgänge.
Doch die im Dezember 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingegangene Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht erhoben worden ist, entschied die 3. Kammer des Erstens Senats des Bundesverfassungsgerichts und hat damit die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so kann sie gemäß Paragraf 93 Abs. 3 BVerfGG nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Da bei der Urheberrechtsnovelle die entsprechende Regelung nicht verändert wurde, beginne diese aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegende Ausschlussfrist nicht von neuem, so die Richter. Der Gesetzgeber habe die Zulässigkeit digitaler Privatkopien unberührt gelassen, die gesetzgeberische Klarstellung, dass auch digitale Vervielfältigungen erlaubt sein sollen, war bereits im Jahr 2003 erfolgt.
Quelle : www.golem.de
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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die von Schwarz-Gelb im Koalitionsvertrag verabredete Einführung eines gesonderten Leistungsschutzrechts "zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet" begrüßt. Es sei erfreulich, "dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden sollen als andere Werkmittler", erklärte die Branchenvereinigung in einer Mitteilung ohne weitere Erläuterungen zu der vom BDZV gemeinsam mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) seit Monaten geforderten Ausweitung der Rechte von Produzenten und Vertreibern informationeller Güter.
Der wieder zum Staatsminister für Kultur und Medien ernannte CDU-Politiker Bernd Neumann nahm die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage bereits neben der allgemeinen "Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums" in seine Arbeitsliste im Rahmen der neuen Koalition auf. Ob ein solches neues Recht an immateriellen Gütern für die Presse oder Verlage allgemein überhaupt hilfreich sei, werde man aber erst diskutieren müssen, meint das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft". Die Vereinigung von Forschern und Wissenschaftseinrichtungen erinnerte zugleich daran, dass gemäß der Koalitionsvereinbarung zunächst die Arbeiten an einem "Dritten Korb" der Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft "zügig" aufgenommen werden sollten. Laut einem Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2007 seien dabei in erster Linie die Belange von Bildung und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Das Aktionsbündnis setzt darauf, dass "nach langen Jahren der Zuteilung von Privilegien an die Verwertungswirtschaft" nun wieder die Urheber und Kreativen selber sowie die Nutzer von Wissen und Information im Vordergrund stehen. Man sehe dabei der Zusammenarbeit mit der alt-neuen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger "mit großer Erwartung entgegen". Der FDP-Politikerin müsse schließlich als langjähriges persönliches Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission die Bedeutung eines freien Zugangs zu Wissen und Information sehr bewusst sein. Das Gremium setze sich nämlich "mit großer weltweiter Wahrnehmung" für einen freien Zugang zu Wissenschaftswerken im Internet gemäß dem "Open Access"-Prinzip ein.
Auch die Pläne der neuen Regierung zur Einführung eines Leistungsschutzrechts haben international für Aufmerksamkeit gesorgt. Die "New York Times" zitiert am heutigen Donnerstag den Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl, wonach das Vorhaben "keinen Wert für die Gesellschaft" habe. Es gehe den Verlegern nur darum, mithilfe der Politik ihr Versagen beim erfolgreichen Aufbau von Geschäftsmodellen im Internet auszubügeln". BDZV-Justiziar Burkhard Schaffeld hält dagegen, dass die Informationsfreiheit zwar wichtig sei. Aber Qualitätsjournalismus koste Geld und es gebe kein Grundrecht darauf, dass Informationen im Netz kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssten.
Die möglichen Ausformungen und die konkrete Stoßrichtung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger bleiben derzeit noch im Dunkeln. Mit einem "erweiterten Nutzungsrecht" der Informationsverteiler solle offenbar ein "Schutz von Überschriften und Nachrichten" eingeführt werden, vermutet der Dortmunder Medienrechtler Udo Branahl in einem Beitrag des Fachblatts "message" über die nicht immer transparenten Lobby-Bemühungen der Branche. Er kann sich vorstellen, dass dazu die Anforderungen an die Erteilung eines Urheberrechtsschutzes gesenkt werden. Es käme auch eine weitere Absicherung von Informationen in Betracht: Wenn etwa eine Nachrichtenagentur eine Meldung als erste verbreite, dürfe kein anderer ihren Kerngehalt mehr nutzen, um eigene Texte damit zu verfassen. Dies wäre aber ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen und würde Monopolstellungen im Geschäft mit Nachrichten schaffen.
Quelle : www.heise.de
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In einem kritischen Artikel setzt sich Netzwertig-Autor Marcel Weiss mit der Frage auseinander, warum das Urheberrecht ein Monopolrecht ist und mit Eigentum recht wenig zu tun hat.
Es ist zwar immer wieder von "geistigem Eigentum" die Rede, doch mit Eigentum im herkömmlichen Sinne hat das Urheberrecht in der aktuellen Ausprägung recht wenig zu tun. Eher ist es ein reines Monopolrecht, stellt Marcel Weiss fest: "Egal ob Privatperson, Label oder Filmstudio: Wer die Verwertungsrechte an einem Werk hält, ist für Rechte dieses Werks ein Monopolist im klassischen Sinne. Niemand kommt an diesen Anbietern vorbei, wenn man ein Interesse an diesen Werken in welcher Form auch immer hat: Sei es simpler Konsum, Verkauf, Aufführung oder ein Remix."
Hätten wir es mit einem Eigentum althergebrachtem Sinne zu tun, so könnte man über ein Stück Musik frei verfügen, sobald man es gekauft hat. Man denke da an zum Beispiel an Gegenstände, die man käuflich erworben hat. Die Argumentation von Marcel Weiss leuchtet ein: "Vergleichen wir das mit einem Tisch. Wenn ich einen Tisch kaufe, kann ich damit machen, was ich will. Ich kann ihn weiterverkaufen. Ich kann ihn bearbeiten und dann weiterverkaufen. Wenn ich Musik erwerbe, kann ich das nicht. Warum? Weil ich kein Eigentum an der Musik erwerbe, nur ein Nutzungsrecht, das immer mit Einschränkungen versehen ist. Ich kann lediglich die CD weiterverkaufen. Denn ich habe am physischen Tonträger Eigentum erworben. Nicht an der Musik, die sich auf ihm befindet."
Es ist nicht nur dieser Vergleich, welchen den Artikel auf Netzwertig (http://netzwertig.com/2009/11/04/urheberrecht-es-gibt-kein-geistiges-eigentum/) sehr lesenswert macht. Auch wird deutlich, dass es der Verwertungsindustrie nur um Monopolbildung geht, um Marktmacht, welche sie faktisch bereits hat. Auch mit der Wirkung, dass Innovationen im Musiksektor verhindert werden. Als Höhepunkt aber gibt es noch eine brilliante Denksportaufgabe zum Schluss: "Wenn illegales Filesharing Diebstahl ist, warum kann ich dann legal erworbene MP3s nicht als gebraucht weiterverkaufen?"
Im Grunde genommen findet ein fundamentaler Missbrauch des Urheberrechts in unseren Tagen statt. Es ist zu einer Art Universalrecht geworden: Mal ist es Substitut für Persönlichkeitsrechte, mal ist es Machtausübungsinstrument, mal wird damit ordentlich Propaganda betrieben oder Geld eingefordert. Und nur recht selten wird es im Sinne des tatsächlichen Urhebers ausgewertet oder gedacht - zumindest wenn es um die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters geht. Das Urheberrecht muss heraus aus dieser rein ökonomischen Betrachtungsweise. Neudenken ist angesagt. Da sind auch die Urheber selbst gefragt.
Quelle : www.gulli.com
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sehr lesenswert, vor allem die Komentare.
Besonders der Aspekt des Verhältnis der Verwerter zum Urheber wirft ein besonderes Licht auf die Angelegenheit.
Mal salopp gesagt, nicht die Autoren (sie sollen nicht auf der Strecke bleiben) sondern die Verleger wollen verdienen und haben ein Interesse an einem scharfen Urheberrecht. Wie viele Rechteinhaber speisen die Urheber mit Krümeln ab.
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Die Verlagsbranche rechnet noch in diesem Jahr mit einem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines erweiterten Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet. Schon vor Frühjahrsbeginn könne dann ein Kabinettsbeschluss erfolgen. Dies erklärten Christoph Keese, Cheflobbyist bei Axel Springer, und Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), auf einer Diskussionsrunde in Berlin am gestrigen Montag über ein gesondertes Leistungsschutzrecht für die Verleger von Druckwerken. Es solle dann eine eigene Verwertungsgesellschaft gegründet werden, die nicht nur an die Verlage, sondern auch an Autoren ausschütten solle. Laut Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl und Matthias Spielkamp vom Urheberrechtsportal iRights.info ist aber die entscheidende Frage noch offen, wer in die Kasse einzahlen soll.
Das Leistungsschutzrecht sei nicht gegen Google und andere Suchmaschinen oder Blogger gerichtet, betonten die Verlegervertreter. Es solle aber etwa für "gewerbliche Nutzungen" von Verlagsinhalten eine Gebühr erhoben werden. Bestimmte Nutzungsfälle könnten nicht mit dem bestehenden Urheberrecht abgedeckt werden. Von diesem Argument ließ sich die Gegenseite nicht überzeugen. Spielkamp erklärte gegenüber heise online: "Wenn das Online-Lesen von Verlagsinhalten oder die Verlinkung darauf abgabepflichtig würde, könnten wir mit der freiheitlichen Internetgesellschaft einpacken".
Unterdessen wächst die Zahl der Rechtsgutachten, die sich mit der von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen, vom Bundesjustizministerium vor Kurzem aber noch zurückhaltend beäugten Einführung eines Leistungsschutzrechts auseinandersetzen. Eine Kurzanalyse (PDF-Datei) des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat iRights.info gerade veröffentlicht. In dem Ende April fertiggestellten, aber unter Verschluss gehaltenen Papier heißt es im Resümee, dass sich in Zeiten neuer Informationstechnik nicht nur die Rolle des Verlegers gewandelt habe. Auch Autoren könnten zunehmend ihre Texte selbst über das Internet verfügbar machen. Das Leistungsschutzrecht müsse daher beide Gruppen von Rechteinhabern angemessen berücksichtigen.
Ein weiteres, im Auftrag des Bayerischen Journalistenverbands verfasstes Gutachten, das Anfang Dezember in der Zeitschrift Kommunikation und Recht erscheinen soll, betont laut einem Bericht des Online-Kulturmagazins Perlentaucher ebenfalls die verschiedenen Interessen von Urhebern und Verwertern. Verleger sähen demnach das Internet vielfach vor allem als Konkurrenz zu ihren klassischen Printprodukten. Autoren hätten dagegen ein Interesse daran, dass ihre Texte möglichst umfassend Verbreitung finden.
In dem Gutachten wird unterstrichen, dass die Einführung eines neuen Rechts an immateriellen Gütern einen Vorteil für die Allgemeinheit mit sich bringen müsste. Aus dem allgemeinen Urheberrecht könne nicht abgeleitet werden, dass schon die reine Vermittlung publizierter Inhalte in Printmedien vor digitalen Konkurrenten zusätzlich geschützt werden müsse. Wenn Verlage die Crawler von Suchmaschinen nicht von ihren Online-Angeboten ausschlössen, sei darin eine Einwilligung in die Verwendung von Links und kleinen Textstücken in die Trefferlisten zu sehen.
VDZ-Präsident Hubert Burda plädierte in Berlin im Rahmen einer Debatte auf den Zeitschriftentagen des Verbands über die Refinanzierung journalistischer Inhalte im Netz für mehr Transparenz. Suchmaschinen-Betreiber müssen sich seiner Ansicht nach auf Standards für eine faire wirtschaftliche Zusammenarbeit festlegen, um etwa mit Verlagsinhalten erzielte Werbeeinnahmen mit den Verwertern und Autoren zu teilen.
Quelle : www.heise.de
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Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat sich in einem Interview mit dem Magazin Promedia für ein Urheberrecht ausgesprochen, "das mit der Digitalisierung kompatibel ist". Nach der Novelle des Urheberrechts ("2. Korb") 2008 müsse der weitere Handlungsbedarf für den anstehenden "3. Korb" geprüft werden. Ein Anti-Piraterie-Gesetz nach französischem oder britischem Vorbild, das Rechtsverstöße mit Zugangssperren ahnden kann, schließt Neumann zudem nicht grundsätzlich aus. "Wir werden sehen, wie sich die Praxis in Frankreich entwickelt", sagte der Unions-Politiker.
Für eine Lösung nach französischem Vorbild lässt die aufgeweichte Sprachregelung zu Internetsperren im verabschiedeten EU-Telecom-Paket einigen Spielraum. Zwar sei im Koalitionsvertrag vereinbart, "keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen" zu ergreifen, sagte Neumann. Stattdessen solle die Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Providern gefördert werden. "Wir müssen hier zu einer Lösung kommen, denn ansonsten wird es schwierig, einer weiteren Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag, der wirksamen Durchsetzung des Urheberrechts, gerecht zu werden."
Neumann versteht sich "als Vorkämpfer für den Schutz geistigen Eigentums" und "Anwalt der Kreativen". Dazu will der die Diskussion über ein "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" ebenso führen wie über die Privatkopie. "Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein 'Recht auf Privatkopie‘ gibt", sagte Neumann dem Magazin. Es müsse aber diskutiert werden, "ob weitere Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären".
Quelle : www.heise.de
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"Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein 'Recht auf Privatkopie‘ gibt", sagte Neumann
Doch, das gibt es.
Nur nicht mit beliebigen Mitteln oder in beliebiger Qualität.
So kann mir niemand verbieten, Texte aus selbst gekauften Zeitungen oder Büchern für eigene private Zwecke abzuschreiben.
Nur dürfte ich dabei heutzutage keinen wirksamen Kopierschutz umgehen.
Wenn es den für Gedrucktes geben würde...
Ebenso dürfte ich den Ton eines HDCP-geschützten Werks zuhause per Mikrofon vom Lautsprecher aufzeichnen, selbst wenn eine analoge Ausgabe ansonsten verweigert würde, weil ebendies keine verbotene Umgehung von Kopierschutz darstellt.
Mag sein, dass immer mehr Rekorder, Scanner, Photoapparate usw. technische Einrichtungen beinhalten, die aktiv auf Kopierschutzmerkmale reagieren und daraufhin keine brauchbaren Ergebnisse produzieren. Mag auch sein, dass ich diese Funktionen oder Merkmale nicht manipulieren darf. Aber wenn ich Geräte legal besitze, die auf besagte Merkmale schlicht nicht reagieren, oder diese sogar konstruktionsbedingt entfernen, so steht mir deren Verwendung natürlich frei. So könnte ich HD-Inhalte durchaus auf ollen 16 mm Farbfilm bannen, oder Bilder auf Polaroid.
Weitergabe oder sonstige Verbreitung, teils ein völlig anderes Thema.
Was mir nicht wirksam verboten werden kann, ist logischerweise mein gutes Recht.
Das ist ein elementares Prinzip eines Rechtsstaates.
Jürgen
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Verleger sollen künftig die Möglichkeit haben, den freien Zugriff auf ihre Online-Inhalte über Google zu beschränken. In dem Programm "First Click Free" sollen sie auf Wunsch bestimmen können, dass Nutzer nur bis zu fünfmal täglich direkt über Googles Suchmaschine und den Nachrichtenaggregator auf ihre Inhalte zugreifen können. Nach jedem weiteren Klick werde eine Registrierung oder ein Abonnement nötig, erklärt Google-Manager Josh Cohen in einem Weblog-Eintrag.
Google bietet außerdem an, nur die Inhalte abzusuchen, zu indexieren und als zugänglich zu betrachten, die Verleger als frei gekennzeichnet haben. Das heißt Googles Crawler sollen künftig die gleiche Perspektive einnehmen wie der Internetnutzer, der auf eine zugangsbeschränkte Seite eines Inhalte-Anbieters kommt, und beispielsweise nur noch die Überschrift und den ersten Abschnitt eines Artikels erfassen. Zugangsbeschränkte Artikel sollen in Google News mit dem Label "subscription" gekennzeichnet werden. Auf das Ranking in Googles Nachrichtensammlung soll diese Kennzeichnung keinen Einfluss haben. Zugangsbeschränkte Artikel sollen ebenso wie frei zugängliche weiter oben in der Rangliste platziert werden, je populärer sie bei Nutzern und anderen Websites sind.
Google Neuerungen sind beispielsweise auf Websites wie die des Wall Street Journal zugeschnitten. Ein Link zu einem Artikel dort auf Google News führt den Leser auf den kompletten Artikel, selbst wenn dieser bei einem direkten Besuch der Zeitungswebsite zugangsbeschränkt ist und ein Abonnement erfordert. Der Medienunternehmer Rupert Murdoch, zu dessen News Corporation das Wall Street Journal gehört, hatte bereits gefordert, dass Suchmaschinenbetreiber für das Abgreifen von Nachrichten bezahlen sollen. Vor Kurzem ergänzte Murdoch, es sei sogar eine Sperre gegen Google denkbar – für die sich Microsoft sogar zu zahlen bereit gezeigt hat. Der Zeitungsverlegerverband BDZV begrüßte die Initiative.
In Googles Webmaster Central Blog heißt es nun in einem aktuellen Eintrag, der Internetdienstleister wolle möglichst viele Inhalte bereitstellen, erkenne aber auch, dass es nicht einfach und oft auch nicht kostengünstig sei, hochqualitative Inhalte zu erstellen. Google hofft, dass durch die Möglichkeit, den freien Zugang zu beschränken, mehr Verleger als bisher ihre Inhalte zur Verfügung stellen.
Google beteiligt sich an einer Tagung der US-Behörde Federal Trade Commission zum "Journalismus im Internetzeitalter" gestern und heute in Washington D.C. Aus diesem Anlass betonte das Unternehmen, jeden Monat 4 Milliarden Klicks auf Nachrichtenseiten zu lenken. Murdoch sagte auf der Tagung, den Verbrauchern müsse bewusst gemacht werden, dass hochqualitativer Journalismus nicht frei und billig erhältlich sei. Außerdem erneuerte der Unternehmer seine Kritik an Webseitenbetreiber, die von fremden Inhalten profitierten, berichtet das Wall Street Journal.
Die prominente Bloggerin Arianna Huffington erwiderte, die tradtionellen Medienunternehmen sollten mit dem Jammern aufhören und sich stattdessen damit vertraut machen, dass viele von ihnen mangels Konkurrenz und dank guter Profite eingelullt das Internet falsch verstanden hätten, als sie damit konfrontiert wurden. Sie hätten sich auf Konsolidierung und Kostenbeschränkungen konzentriert und nicht auf Modernisierung und darauf, die Leser anzusprechen. Nun, da der Zug ohne sie abgefahren sei, verlangten sie nach einer Auszeit, betrieben massives Lobbying bei den Politikern und attackierten die neuen Medien.
Quelle : www.heise.de
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Gerichtsurteil schränkt Privatkopie ein
Die Bibliothek der TU Darmstadt darf ihren Nutzern keinen Ausdruck aus digitalisierten Werken ermöglichen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ende November 2009 entschieden.
Zurück in die Zukunft? Unter diesem Motto scheint ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 24. November 2009 zu stehen. In einem Rechtsstreit zwischen dem Ulmer-Verlag und der Bibliothek der Technischen Universität Darmstadt hat das Gericht entschieden, dass die Bibliothek es ihren Nutzern nicht ermöglichen darf, auszugsweise Ausdrucke aus digitalisierten Werken anzufertigen. Die Werke dürfen lediglich an speziellen Leseplätzen angezeigt werden.
Studenten und Wissenschaftler, die für ihre Arbeit aus den digitalisierten Werken zitieren wollen, müssen die betreffenden Textstellen also künftig wie vor 500 Jahren handschriftlich kopieren. Ausdrucke oder gar digitale Kopien sind nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Die Vorinstanz war da noch anderer Meinung. Zumindest Ausdrucke hatte das Landgericht für zulässig erachtet.
Das OLG Frankfurt am Main hat mit seiner Entscheidung den Anwendungsbereich der Privatkopie im Bibliotheksbereich massiv eingeschränkt. Nach Paragraf 53 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes ist es grundsätzlich zulässig, "einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes [...] zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch" anzufertigen. Mit dem Verbot von Kopien und Ausdrucken, wie es jetzt das Frankfurter Gericht verhängt hat, wird dem - zumindest im Bereich der Darmstädter Universitätsbibliothek - der Boden entzogen.
In einer Pressemitteilung (http://idw-online.de/pages/de/news346968) zeigt sich die Universität Darmstadt enttäuscht über das Urteil: "Mit den jetzt durch den Ulmer-Verlag vertretenen, aber vor allem auf Drängen des Börsenvereins des deutschen Buchhandels durchgesetzten Beschränkungen ist eine sinnvolle Nutzung der durch die ULB der TU Darmstadt produzierten digitalen Medien nicht mehr möglich. Bis zu einer hoffentlich zeitgemäßeren Neufassung des § 52b wird die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ihr bisheriges Angebot deshalb einstellen."
Den Gesetzgeber fordert die Universität auf, im Rahmen des dritten Korbes zur Urheberrechtsreform dafür zu sorgen, dass in Zukunft "wissenschaftliches Arbeiten mit digitalen Kopien [...] in zeitgemäßer Form" möglich ist.
Quelle : www.golem.de
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Dem US-Unternehmen Google schlägt in Frankreich wegen seiner Buchdigitalisierungsaktivitäten nicht mehr nur scharfer politischer Wind ins Gesicht – das einem deutschen Landgericht vergleichbare Tribunal de Grande Instance in Paris hat dem Konzern in einer Entscheidung vom Freitag jetzt untersagt, Bücher ohne Erlaubnis einzuscannen. Auslöser war eine Klage der Verlagsgruppe La Martiniere, die vom französischen Verlegerverband SNE und der Autorengruppe SGDL unterstützt wurde. Nachdem Google im Jahr 2005 angekündigt hatte, Auszüge von Werken französischer Verlage in sein Projekt Google Books aufzunehmen, zog La Martiniere im Namen seiner Tochterverlage dagegen vor Gericht.
Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verlangten die Kläger von Google insgesamt 15 Millionen Euro Schadensersatz sowie ein Zwangsgeld für jeden Tag, an dem das Unternehmen Auszüge ihrer Werke im Rahmen von Google Books veröffentlicht. Laut einem Bericht des Figaro stellten die Richter des Tribunal de Grande Instance nun fest, dass Google tatsächlich Urheberrechtsverletzungen begangen und den Klägern damit Schaden zugefügt habe. Allerdings korrigierte das Gericht die geforderten Schadensersatzansprüche deutlich nach unten: 300.000 Euro soll der US-Konzern den Klägern zahlen, weil Nutzer von Google Books Zugriff auf die Titelseiten von mehreren hundert Büchern sowie Auszüge daraus hatten.
Die Richter verhängten zudem ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro pro Tag, sollte das Unternehmen die fraglichen Werke weiterhin in seinen Goole-Books-Beständen führen. Der Vorsitzende der Verlegervereinigung SNE, Serge Eyrolles, bezeichnete das Urteil als "großen Sieg über ein Unternehmen, das uns nicht respektiert hat". Eyrolles kündigte aber auch an, dass man bereit sei, mit Google zusammenzuarbeiten – jedoch nur dann, "wenn sie unser Urheberrecht beachten". Google-Anwalt Benjamin du Chauffaut bezeichnete die Entscheidung als "Rückschritt für Internet-Nutzer, denen der Zugang zur literarischen Welt und dem kulturellen Erbe Frankreichs verwehrt wird". Chauffauts Angaben zufolge wird Google Berufung gegen das Urteil einlegen.
Quelle : www.heise.de
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Die Hamburger Foto-Journalistin Martina Nolte hat den Stuttgarter Netzaktivisten Alvar Freude, einen der Macher des Web-Blaster, vor dem Amtsgericht der Hansestadt auf Zahlung von Lizenzgebühren in Höhe von 890 Euro verklagt. Sie begründet ihr Vorgehen laut Freude damit, dass über die Projektseite ein im Hamburger Abendblatt erschienener Artikel von ihr auf der "Blaster"-Domain vervielfältigt werden könne. Die entsprechende Kopie sei rechtswidrig, zumal der Beklagte über die nachgebildete Seite letztendlich Werbeeinnahmen erzielen würde.
Normalerweise gelten für reine Zwischenspeicherungen geschützter Texte oder Bilder etwa durch Caching-Funktionen Ausnahmeregelungen im Urheberrecht. Wenn ein Browser wie der Interner Explorer oder Firefox entsprechende Inhalte zwischenspeichert, begeht er demnach keine Rechtsverletzung. Das gleiche Privileg gilt für Internetprovider, die Inhalte nur durch ihre Netze leiten. Nach Ansicht des Anwalts der Klägerin kann sich Freude aber nicht auf diese Bestimmung berufen, da der Web-Blaster "nicht in Echtzeit mit den Original-Daten" arbeite und längerfristig erreichbare Kopien erstelle.
Der von Freude beauftragte IT-Fachanwalt Thomas Stadler erwidert (PDF-Datei) hingegen, dass der Urheberrechtsverstoß rein "konstruiert" sei. Es würden keine Daten auf dem Blaster-Server gespeichert. Die bei der Nutzung des Projekts durchgeführten Markierungen und Verlinkungen seien auch nicht über Suchmaschinen auffindbar. Vielmehr werde ein Indexierung durch entsprechende Meta-Tags verhindert.
Für Stadler besteht der "Denkfehler" der Klägerin darin, "dass sie die Bereitstellung eines bestimmten Werkzeugs mit einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung gleichsetzt". Folge man dieser Sichtweise, wären Übersetzungswerkzeuge wie Google Translate oder Textverarbeitungsprogramme im Web ebenfalls nicht mit dem Urheberrecht zu vereinbaren. Letztlich könnte nach diesem Verständnis selbst eine Umwandlung eines PDFs in eine HTML-Datei durch Google oder andere Suchmaschinen rechtswidrig sein.
Für Freude wirft der Fall eine Reihe elementarer Fragen auf, etwa nach dem Recht, wer eine Webseite in welcher Form darstellen oder weiterverarbeiten dürfe oder ob zwischen "richtigen" und "falschen" Browsern zu unterscheiden sei. Das Vorgehen Noltes richte sich letztlich gegen alle Online-Dienste, die mit Webseiten interagierten. So wie Verlage ein zusätzliches Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Internet verlangten, fordere Nolte, dass die Hersteller von Software zur Darstellung von Webseiten bezahlen sollten.
Die aktuelle Auseinandersetzung lässt einen älteren Rechtsstreit zwischen Nolte und Freude sowie anderen Betroffenen neu aufleben: Im Frühjahr hatte die Hamburgerin mehrere Nutzer von Bildinhalten aus der Wikipedia abmahnen lassen und eine Debatte über die Geltungskraft freier Lizenzen angestoßen. Von dem Netzaktivisten wollte die Reporterin ebenfalls unter Hinweis auf potenziell rechtswidrige Nutzungen durch den Web-Blaster und das ihm beigeordnete Netzliteratur-Projekt "Assoziations-Blaster" 1400 Euro und drohte mit zusätzlichen Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen. Die gewünschte Unterlassungserklärung gab Freude nicht ab. Nach anwaltlichem Widerspruch folgte im August eine erneute Abmahnung, die noch keine weiteren Konsequenzen nach sich zog. Vor Gericht macht Nolte dieses Mal keinen Unterlassungsanspruch geltend.
Quelle : www.heise.de
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Bei potentiellen Urheberrechtsverletzungen können Provider gerichtlich zur Herausgabe der Verkehrsdaten von Kunden gezwungen werden, um sie bei Bedarf an die Rechteinhaber weiterzugeben, besagt der Beschluss des OLG Karlsruhe.
Geht es nach dem Oberlandesgericht Karlruhe, steht deutsches Privatrecht weit über dem Grundgesetz. In einem Beschluss vom 01.09.2009 vertritt das OLG die Auffassung, dass der Schutz des Urheberrechts über dem Datenschutz und dem Fernmeldegeheimnis stehe und Provider auf gerichtliche Anordnung hin Verkehrsdaten dynamischer IP-Adressen speichern müssen. Alles zum Wohle der Strafverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen.
Ausgangspunkt dieser Erörterung war die Klage eines Filmherstellers, der sein Urheberrecht durch einen Filesharer verletzt sah. Dieser hatte einen Film des Unternehmens über eDonkey zum Tausch veröffentlicht. Nachdem der Medienhersteller die IP des betreffenden Users festgestellt hatte, sollte der Internetanbieter dazu verpflichtet werden, die Verkehrsdaten des Kunden nicht mehr zu löschen. Sie sollten auf Verlangend des Rechteinhabers an ihn weitergegeben werden. Der Fall ging an das Karlsruher Oberlandesgericht, nachdem sich der Internetanbieter entgegen der Anordnung des Landgerichts Mannheim weiterhin weigerte, die Daten der IP-Vergabe zu speichern.
Das Telekommunikationsgesetz sieht prinzipiell vor, dass solche Verkehrsdaten, die weder für die Bereitstellung bestimmter Dienste noch für die Erstellung von Abrechnungen notwendig sind, sofort nach dem Enden der Internetverbindungen gelöscht werden müssen.
Das Karlsruher OLG war der Ansicht, dass in dieser Situation begründeter Anlass zur Anwendung der Ausnahmeregelung des Fernmeldegeheimnisses gegeben sei. Diese Klausel besagt, dass eine Datenspeichung zulässig ist, wenn sie für Zwecke benötigt wird, die durch entsprechende Rechtsvorschriften begründet sind. In der Tat ist das eine sehr schwammige Definition, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wie es im Grundgesetz verankert ist, bis zur Unkenntlichkeit aufweicht. Denn sie ermöglicht theoretisch, jede virtuelle Bewegung von Internetanwendern zu überwachen.
Eine solche Rechtsvorschrift, die eine Datenspeicherung begründet, stellt § 101 Absatz 9 des Urheberrechtsgesetzes dar. Darin wird die Verwendung von Verkehrsdaten und die damit verbundene Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses für zulässig erklärt, sofern sie dem Zweck der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß dient. Dieser neunte Absatz wurde dem Paragraphen im Jahr 2008 im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums hinzugefügt. Allerdings wurde der Begriff der Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vom Gesetzgeber nie ausreichend definiert, so dass die Hoheit der Auslegung den einzelnen Gerichten überlassen wurde.
Ein gewerbliches Ausmaß sieht das Oberlandesgericht dann als gegeben, wenn "wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm, [e]in Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet einer unbestimmten Vielzahl von Dritten zugänglich gemacht wird."
Mit dieser Auslegung begründete das Gericht die Zulässigkeit der Speicherung der Verkehrsdaten und vor allem der Vergabe dynamischer IP-Adressen durch den Provider. Damit soll der Internetanbieter bei Bedarf Auskünfte an den Rechteinhaber erteilen können.
Quelle : www.gulli.com
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Was sind denn in diesem Sinne "Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß"???
Eine der wesentlichsten Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit ist in unserem Rechtssystem die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht.
Die ist aber der Natur der Sache gemäss in so einem Falle ganz sicher nicht gegeben, denn aus der Verbreitung ergibt sich für den Filesharer kein folgender Gelderwerb.
Auch kann ein einmaliges intensives, umfangreiches oder weitverbreitetes Verhalten nicht als alleiniges Kriterium für gewerbliches Handeln bzw. Handeln in gewerblichem Umfang angesehen werden.
Sonst wäre ich schon allein durch dieses Posting ein professioneller Journalist. Aber wo bleiben dann mein Presseausweis, meine besonderen Rechte im Rahmen der Pressefreiheit und die Künstler-Krankenversicherung für Freischaffende???
Mir zwingt sich geradezu der eigentlich absurde Eindruck auf, hier könnte gerichtlicher Rechtsmissbrauch im Spiel sein, in einem Rechtsstaat keinesfalls hinzunehmen.
Jürgen
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Die Filmbranche sieht ihr Geschäftsmodell zunehmend durch Streaming-Dienste und Filehoster gefährdet. Jetzt trommelt die Brancheninitiative Respect Copyrights für eine privatwirtschaftliche Variante der Three-Strikes-Politik. Provider sollen gegen ihre Kunden disziplinierend tätig werden.
Natürlich hat es nicht lang gedauert: Knapp eine Woche nach dem Filmstart begann James Camerons monumentales Epos Avatar, sich im Netz zu verbreiten. Es gibt zahlreiche eMule- und Bittorent-Tracker, die eine knapp 400 Pixel breite, mit einer Handkamera mitgefilmte Version in erbärmlicher Qualität vorhalten. Der gleiche "Cam"-Mitschnitt flackert über die Web-Seiten von mindestens 47 von 50 Streaming-Portalen, die wir gezielt daraufhin überprüften. Manche von diesen bieten ihren Besuchern Direktlinks zu Filehostern, wo man die Datei herunterladen kann.
Und doch ist es unwahrscheinlich, dass so etwas für James Cameron nennenswerte Verdienstausfälle bedeutet: Wahrscheinlicher ist es, dass es in diesem Fall wie ein Appetizer wirkt, werblich Hunger macht auf eine Vorführung, die man wirklich genießen kann. Denn Cam-Raubkopien sind wirklich nur für die hartnäckigsten und geizigsten Fans erträglich. Man schaut für ein paar Minuten hinein und entscheidet dann, ob man den Film in guter Qualität sehen will oder nicht. Dass sie überhaupt im Netz erscheinen, hat mehr sportliche Gründe: Die sogenannten Release Groups liefern sich einen Wettlauf darum, wer als erstes eine auch nur einigermaßen brauchbare Raubkopie veröffentlicht.
So manche "Film vorab im Netz"-Meldung klingt also schlimmer, als sie ist. Ein Grund für Entwarnung ist das aber absolut nicht: Spätestens, wenn die erste sogenannte R5-Version in nahezu HD-Qualität über das Netz geht, wird die digitale Raubkopie zu einem Faktor, der an den Umsätzen kratzt und gräbt. Es wird auch bei Avatar geschehen, irgendwann bevor die DVD auf den Markt kommt. Denn das ist die Regel: Die Release Groups sind immer schneller als der legale Vertrieb.
Trotzdem hat die Film- und TV-Branche die Streaming-Portale und Filehoster seit einigen Jahren hartnäckig ignoriert.
Branche entdeckt Streaming
Sie konzentrierte ihren Kampf gegen unlizenzierte Vervielfältigung auf schwarz gebrannte DVDs und die P2P-Börsen. Inzwischen, sagt die Branchen-Lobbygruppe Respect Copyrights, geschähen rund 90 Prozent aller Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film über das Internet. Fast ist man überrascht, dass das so wenig ist.
Knapp 53 Prozent des gesamten Datenverkehrs, verbreiteten in diesen Tagen die Piratenjäger von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), entfielen hierzulande auf irgendwelche Streams und Downloads. Das wäre ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr, aber ein Rückgang gegenüber der Hochzeit der P2P-Börsen. Denn diese, die einst bis über 60 Prozent des Datenverkehrs verbuchen konnten, haben für viele Internetnutzer längst ausgedient: Seit Jahren sind es vor allem die Streamingseiten (Anteil am Datenverkehr: sieben Prozent) und Filehoster wie Rapidshare (Anteil am Datenverkehr: alle zusammen ca. 10 Prozent) , über die sich deutsche Cine- und TV-Fans mit frischem Stoff versorgen - nicht zuletzt, weil zumindest im Hinblick auf die Stream-Dienste die Rechtslage durchaus nicht so klar ist, wie GVU und Respect Copyrights Glauben machen wollen.
Denn Streams ähneln Radio, ob sie eine nutzbare Kopie generieren, ist Stoff für Debatten. Zumindest unter normalen Umständen, denn natürlich gibt es Werkzeuge und Methoden, um Streams als Dateien zu sichern: Wenn man so etwas einsetzt, leistet man sich möglicherweise einen Download aus klar illegaler Quelle, was einen Verstoß gegen das Urheberrecht bedeutet.
Für die Filmlobby ist es dagegen eine klare Sache, dass das sogar grundsätzlich immer gilt, wie einem Statement auf der Webseite von Respect Copyright zu entnehmen ist: "Vollständige aktuelle Kinofilme stehen niemals legal auf Streaming-Seiten, wie etwa YouTube. Wenn man sich so ein illegales Streaming-Angebot anschaut, begeht man eine Straftat, da aufgrund der Technik beim Streamen eine Zwischenspeicherung auf dem eigenen Rechner durchgeführt und damit rechtlich gesehen eine Raubkopie erzeugt wird."
Noch ist Streaming eine Grauzone
Das kommt darauf an, denn viele Streams puffern nur wenige Megabyte, um Wackler im Datenstrom auszugleichen. Doch selbst wenn es im Puffer zu einer temporären Kopie kommt: Vor Gericht dürfte die Frage, ob eine Kopie auch dann noch eine ist, wenn man gar nicht an sie herankommt und diese sich am Ende auch noch selbst löscht, für reichlich Unsicherheiten sorgen. Ob das der Grund ist, dass es entsprechende Klagen und Prozesse noch nicht gegeben hat?
Während die Zurverfügungstellung einer Raubkopie ohne jeden Zweifel einen Straftatbestand darstellt, ist das bloße Ansehen weit schwerer zu fassen. Zeitweilig empfahlen Schulpolitiker in Deutschland Schülern die Nutzung von Streaming-Diensten statt P2P-Börsen, um einen Rechtsbruch zu vermeiden. Ein Programm zum Mitschnitt von Internetradio wurde zeitweilig in Kooperation mit einer Kultusbehörde vertrieben. Inzwischen herrscht da jedoch Unsicherheit, Musik- wie Filmlobby drängen auf eine rechtliche Klarstellung.
"Illegale Streaming-Angebote, wie sie zum Beispiel auf kino.to zur Verfügung stehen, stellen ein großes Problem dar, da immer mehr Nutzer auf solche Angebote zurückgreifen", weiß auch Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH und Initiator der Kampagne Respect Copyrights. "Als Grund wird zum Beispiel häufiger angeführt, dass User nicht wissen, dass auch das Streamen von Filmen aus einer illegalen Quelle verboten ist. Ein anderer genannter Grund ist, dass manche Internetnutzer aus Angst vor zivilrechtlichen Abmahnungen bei der illegalen Nutzung von Tauschbörsen auf Streaming-Angebote ausweichen", so Oesterlin weiter: "Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, bei der Bekämpfung von Raubkopien alle illegalen Verbreitungswege im Internet zu berücksichtigen."
Jugendliche wissen in der Regel wirklich genau, wo sie ihre frische Film- und TV-Kost bekommen: Sie sehen ihre Lieblingsserien lieber "on demand" als nach Programmschema, echte Serienjunkies dazu vorzugsweise im Original. Das alles ist den Lizenzinhabern von TV- und Filmrechten, die entsprechende Dinge nicht anbieten, natürlich ein Dorn im Auge.
Der Provider als freiwilliger Hilfspolizist? Wie die Copyright-Lobby Streaming-Nutzern den Saft abdrehen will
In Berlin stellte "Respect Copyrights" eine Initiative vor, um diese Form des unlizenzierten Mediengenusses "nach dem Vorbild anderer europäischer Länder zu bekämpfen": Internetnutzer sollen beim ersten Mal auf ihre Urheberrechtsverletzung hingewiesen werden. Zugleich sollen ihnen legale Online-Angebote als Alternative aufgezeigt werden. Im Wiederholungsfall sollen sie einen Warnhinweis mit den möglichen rechtlichen Konsequenzen erhalten. Bei abermaligem Verstoß soll nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sanktioniert werden.
Als Strafe ist zunächst die Sperrung des Zugangs zu einzelnen illegalen Seiten denkbar oder die vorübergehende Drosselung der Bandbreite des Internetzugangs, um die weitere Nutzung illegaler Angebote zu erschweren. Zudem müssen Urheberrechtsverletzer mit weiteren zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Auf welcher Rechtsbasis das alles geschehen soll, dürfte im Einzelfall für einige Diskussionen sorgen. Denn natürlich erfordert es, dass abgegriffen und erfasst wird, wer da welche Seite zu welchem Zweck aufruft und was er von dort im Stream oder Download bezieht - anders, als den Provider hier zum Hilfspolizisten zu machen, ist das kaum denkbar. Das Problem ist nur, dass dem die Überwachung des Kommunikations- und Konsumverhaltens seiner Kunden gesetzlich untersagt ist.
Auch was er im Rahmen der stark umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erfasst, gibt er nur dann weiter, wenn eine Strafanzeige vorliegt - Lobbygruppen oder Firmen haben kein direktes Einsichtsrecht in die Daten. Selbst wenn, erfahren sie dort nur, welcher Teilnehmer zu einem gegebenen Zeitpunkt mit welcher IP-Adresse im Netz unterwegs war - nicht aber, welche Web-Seiten er besuchte.
Politisch gescheitert, aber nicht vergessen: Hadopi durch die Hintertür
Natürlich orientiert sich die Strategie der Initiative an der sogenannten Three-Strikes-Regel respektive dem französischen Hadopi-Gesetz. Mit dieser französischen Spielart einer Internetsperre liebäugelten längere Zeit so einige Regierungen und auch Teile der EU-Kommission. Die unterstützt solche Modelle inzwischen allerdings nicht mehr und spricht sich dagegen aus. Auch in Deutschland gilt die digitale Sippenhaft, DSL-Anschlüsse zu kappen, wenn auch nur einer von mehreren Nutzern sündigt, als politisch nicht durchsetzbar.
Respect Copyright weiß das alles und setzt - das Vorbild Ursula von der Leyen mit ihren rechtlich bedenklichen Provider-Verträgen über Internet-Sperrlisten lässt grüßen - auf freiwillige Zusammenarbeit. "Wir hätten uns durchaus mehr Unterstützung aus der Politik gewünscht, jedoch ist unser Modell, das wir zusammen mit Verbänden der Kreativwirtschaft für Deutschland entwickelt haben, auch ohne eine Gesetzesänderung umsetzbar", glaubt Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU.
Die Internet-Serviceprovider wären nach dem von der GVU befürworteten Modell nicht dazu angehalten, auf eigene Rechnung das Internet nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen. Klar, aber sie müssten den Datendurchsatz, den ihre Kunden verursachen, beobachten - man könnte auch sagen: überwachen. Das wäre kein Novum: Einige Serviceprovider versuchten in der Vergangenheit, allzu fleißige Downloader durch Drosselung der DSL-Geschwindigkeit zu frustrieren - Download-Kunden sind teuer, weil sie ihre Leitungen wirklich ausnutzen. Doch so lange die Provider hier nicht zwischen illegalen Nutzungen, die möglicherweise gegen ihre AGB verstoßen, und legalen unterscheiden können, setzen sie sich einem Klagerisiko durch ihre Kunden aus. Gerade in Hinblick auf die Filehoster ist der Nachweis illegalen Tuns aber kaum zu leisten. Zudem könnten Kunden davon ausgehen, dass sie ihren Provider als DSL-Dienstleister und nicht als Denunzianten bezahlten.
Die Herausforderung, heißt es in einer Presseerklärung von Respect Copyright, liege also darin, "eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen". Im Klartext: Es gibt sie noch nicht, die Lobby sucht bisher nur die öffentliche Diskussion darüber. Nach dem Widerstand der Provider gegen Vorratsdatenspeichung und die umstrittenen Sperrlisten ist kaum zu erwarten, dass diese mit Begeisterung daran gehen werden, ihre DSL-Kunden mit Drosselungen und Mahnungen zu frustrieren.
Abklemmen vom Netz, wie das Hadopi-Gesetz das vorsieht, können sie sie so oder so nicht. Das weiß auch Respect Copyrights: "Sie (die Netz-Trennung, Anm. d. Red.) sollte stets einer staatlichen und im Rechtswege überprüfbaren Entscheidung vorbehalten bleiben und kommt allenfalls nur in Extremfällen in Betracht", heißt es dazu in der Respect-Copyright-Erklärung.
Das klingt nach Einsicht und Milde, ist aber vor allem eines: Geltende Rechtslage.
Quelle : www.spiegel.de
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Die CDU will das Recht auf die Anfertigung von Privatkopien weiter einschränken. Es soll ausdrücklich eine Grenze einer maximal zehnfachen Vervielfältigung festgehalten werden.
Das geht aus einem Interview hervor, das die Monika Grütters, CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien im Bundestag, mit der Zeitschrift 'Promedia' führte. Die Weitergabe der Kopien soll sich außerdem auf den engeren Familienkreis und den Privatgebrauch beschränken.
"Die Privatkopie soll zulässig bleiben, wenn man nachweisen kann, dass Kopien für den engeren Familienkreis und Privatgebrauch gemacht werden. Deshalb dürfen 10 Kopien nicht überschritten werden", sagte sie. Eine Weitergabe an einen guten Freund würde damit beispielsweise verboten.
Wie dies konkret umgesetzt und kontrollierbar gemacht werden soll, sagte Grütters nicht. Dies wäre im Grunde aber nur möglich, wenn die Verbreitung von DRM-Systemen massiv ausgebaut würde und Wiedergabegeräte zusätzlich eine Authentifizierungs-Funktion für die jeweiligen Nutzer bieten würden.
Im Zuge dessen forderte Grütter auch die Einführung von "wirksameren Mechanismen für die Sanktionierung" von Verstößen gegen eine solche Regelung. "Das funktioniert meines Erachtens noch nicht richtig", sagte sie.
Die Musikindustrie hatte kürzlich versucht, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das im Urheberrecht festgehaltene Recht auf die Anfertigung von Privatkopien vorzugehen. Dieses Ansinnen scheiterte jedoch.
Quelle : http://winfuture.de
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Während die im Interessenverband Digitaleurope versammelten Gerätehersteller der IT-Branche ihre Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften zur Neuregelung der Urheberrechtsabgaben auf europäischer Ebene erst kürzlich abgebrochen hatten, teilte der neugegründete Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) nun mit, bereits am 23. Dezember 2009 mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) eine Einigung hinsichtlich der Urheberrechtsabgaben auf PCs hierzulande getroffen zu haben.
Die bei der GEMA angesiedelte ZPÜ hatte noch Mitte 2008 die von Herstellern und Importeuren vorgelegten Angebote für die PC-Abgabe als "indiskutabel" zurückgewiesen. Nun hätten beide Seiten einen Kompromiss geschlossen. Die Vereinbarung gilt auch rückwirkend für den Zeitraum von 2002 bis 2010. Für den Dreijahreszeitraum vom 1. Januar 2008 bis Ende 2010 führen die PC-Hersteller und Importeure pro Rechner mit eingebautem Brenner eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 13,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an die ZPÜ ab. Für PCs ohne Brenner gilt der reduzierte Satz von 12,15 Euro.
Für die vergangenen sechs Jahre, in denen bereits eine "Brenner"-Abgabe in Höhe von 9,21 Euro abgeführt wurde, zahlen die Anbieter pro verkauftem Rechner rückwirkend noch 3,15 Euro (für 2002 und 2003) respektive 6,30 Euro (für die Jahre 2004 bis 2007) – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Während die ZPÜ damit von ihrer ursprünglichen Forderung von 18 Euro je Rechner absieht, erklären die BCH-Mitglieder alle diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten für erledigt.
"Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet", unterstreichen die Vertreter des BCH. Der Verband war erst Ende 2009 eigens zur Interessenvertretung deutscher PC-Hersteller und Importeure gegründet worden. Zu den Mitgliedern zählen unter anderen Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony.
Quelle : www.heise.de
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Den am 23. Dezember 2009 erzielten "Kompromiss" zur Urheberrechtsabgabe auf PCs begrüßen die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) sowie "Interessensvertreter der Kreativen" hierzulande ausdrücklich. Die Neue Musikzeitung Online beispielsweise lobt die Einigung "als wichtigen Schritt zur gerechten Entlohnung der Kulturschaffenden". Die Konsequenzen der von einigen wenigen PC-Herstellern herbeigeführten Vereinbarung für die IT-Branche wie auch für Verbraucher sind jedoch noch keineswegs abschließend geklärt.
Die im Bitkom organisierten PC-Hersteller und Importeure hegen noch immer nicht nur grundsätzliche Bedenken gegen eine Abgabe auf PCs, sondern insbesondere auch gegen die Höhe der von den Verwertungsgesellschaften – GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst – geforderten Urheberrechtsvergütungen und berufen sich dabei unter anderem auf eine von TNS Infratest im Auftrag des Bitkom erstellten Studie. Zumindest herrschte darüber unter den Vertretern des Arbeitskreises "Urheberrechtliche Abgaben" innerhalb des Bitkom bis Ende vergangenen Jahres noch mehrheitlich Einigkeit.
Nachdem das zwischenzeitlich vor der Schiedsstelle des Deutsches Patent- und Markenamtes (DPMA) eingeleitete Schiedsverfahren ruht, hatten ZPÜ und Bitkom die 2008 abgebrochenen Verhandlungen wieder aufgenommen. Im Dezember 2009 scheiterte dann jedoch eine Abstimmung des Arbeitskreises über die Annahme des von der ZPÜ vorliegenden Angebotes an der dafür erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit.
Allerdings traten schon zu diesem Zeitpunkt einige der nach Marktanteilen größten PC-Hersteller hierzulande dafür ein, mit der ZPÜ einen "hinnehmbaren Kompromiss" zu schließen. Offensichtlich war auch das Präsidium des Bitkom geneigt, sich den Wünschen dieser Mitglieder anzuschließen und über die Entscheidung des Arbeitskreises hinwegzusetzen – zumal sich in der Abstimmung des Arbeitskreises nach Auskunft des Bitkom über 50 Prozent der Mitglieder für einen Vertrag mit der ZPÜ ausgesprochen hätten.
Das LG Berlin jedoch stoppte einen möglichen Vorstoß des Präsidiums, die Vereinbarung trotz fehlender erforderlicher Mehrheit für die Bitkom-Mitglieder zu unterschreiben: Zwei Mitglieder des Arbeitskreises – Brunen IT Distribution GmbH und Hyrican Informationssysteme AG – hatten am 23. Dezember 2009 eine Einstweilige Verfügung gegen das Bitkom-Präsidium erwirkt. Der Beschluss des Landgerichts verbietet dem Bitkom bis auf weiteres, einen entsprechenden Vertrag mit den Verwertungsgesellschaften zu schließen.
Im Originaltext heißt es, dem Antragsgegner sei untersagt, "wie mit E-Mail vom 21.12.2009 angekündigt, den Gesamtvertrag zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht gemäß §§ 54 ff UrhG für PCs und den Vergleich zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht für PCs gemäß § 54 Abs. 1 UrhG für die Jahre 2002 bis 2007 (Anlagenkonvulat 6) mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst abzuschließen, solange keine erneute Abstimmung mit dem Arbeitskreis "Urheberrechtliche Abgaben" des Antragsgegners und eine erneute Beschlussfassung im Präsidium des Antragsgegners erfolgt ist."
Wie die juristischen Vertreter des Bitkom daraufhin mitteilten, werde der Verband – während das weitere Vorgehen in der Angelegenheit geklärt werden müsse – zumindest bis zum 25. Januar 2010 keinen Gesamtvertrag über die PC-Abgabe abschließen. Die sieben PC-Hersteller Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony hingegen hatten sich zum raschen Handeln berufen gefühlt und kurzerhand den Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) gegründet, den die ZPÜ am 23. Dezember 2009 als legitimen Vertragspartner in der Sache begrüßte.
Nach § 12 des UrhWG (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) sind die Verwertungsgesellschaften eigentlich dazu verpflichtet Gesamtverträge abzuschließen – es sei denn der Abschluss des Gesamtvertrages wäre unzumutbar, weil beispielsweise die Mitgliederzahl der als Verhandlungspartner auftretenden Vereinigung zu gering ist. Im vorliegenden Fall vertritt die ZPÜ aber offensichtlich den Standpunkt, dass die sieben Mitglieder des BCH eine ausreichend repräsentative Vertretung der deutschen PC-Hersteller und Importeure darstellen.
Wie Gaby Schilcher, Pressereferentin der ZPÜ, gegenüber heise resale erklärte, solle die mit dem BCH vereinbarte Urheberrechtsabgabe auf PCs – 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner, ansonsten 12,15 Euro – als Basis für einen allgemeinen Tarif dienen. Dieser werde jedoch rund 25 Prozent höher liegen – was einem Aufschlag in Höhe des Rabatts entspricht, den die ZPÜ dem BCH gewährt. Weiteren Herstellern und Importeuren stehe es frei, sich der BCH-Vereinbarung anzuschließen oder den "Standard-Tarif" zu wählen. Aus juristischer Sicht steht darüber hinaus aber auch immer noch der Weg über weitere Verhandlungen offen, die im Zweifelsfall in ein Schiedsverfahren münden oder sogar vor das OLG München beziehungsweise in letzter Instanz dem BGH enden könnten.
Die in der Vergangenheit so geschlossenen wirkende Front der Abgabengegner unter den im Bitkom organisierten PC-Herstellern und Importeuren zeigt unterdessen Auflösungserscheinungen. Während beispielsweise Asus mittlerweile dem BCH beigetreten ist, wirbt der Verband offen dafür, dass sich auch weitere Vertreter der Branche dem ausgehandelten Vergleich anschließen sollten. Eine Mitgliedschaft im BCH stehe "jedem PC-Hersteller und PC-Importeur bis zum 28. Februar 2010 offen".
Unter den Bitkom-Mitgliedern wächst die Zahl der Sympathisanten. Zwar gibt es nach wie vor insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Abgabe nachhaltige Bedenken, offiziell schließen sich aber einige Unternehmen schon heute der Ansicht des BCH an, dass die Branche "endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalte", wie unter anderen Lenovo und Dell gegenüber heise resale durchblicken ließen.
An der Forderung nach einer grundsätzlichen Modernisierung des Urheberrechts und seiner Anpassung an das digitale Zeitalter rüttelt allerdings auch der BCH nicht. So gilt die jetzt getroffene Vereinbarung mit den Verwertungsgesellschaften ja auch nur bis zum Jahresende – der nächste Verhandlungsmarathon ist vorprogrammiert. Die Position der IT-Branche dürfte durch die jüngsten Zugeständnisse jedoch nachhaltig geschwächt worden sein.
Scharfe Kritiker des BCH-Vorstoßes wie etwa Brunen-IT-Chef Frank Brunen befürchten, dass der "exklusive" Club der "Großen" im Interesse kurzfristiger eigener Vorteile eine für die gesamte Branche vertretbare Einigung aufs Spiel gesetzt haben. Die Mitglieder des BCH könnten nun die in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Rückstellungen – die Brunen bei den betreffenden Firmen auf rund 30 Euro pro PC taxiert – abschreiben und die verbleibenden Gewinne positiv in ihre Bilanzen einfließen lassen. Allein für die beiden letzten Jahre dürfte dies insgesamt einen gut zweistelligen Millionenbetrag ausmachen. Auch die Entscheidung der ZPÜ, mit einer kleinen Vertretergruppe von sieben aus Hunderten ein Verhandlungsergebnis "festzuschreiben", könnte nach Ansicht der Kritiker "unerwünschten" Modellcharakter für künftige Verhandlungen in anderen Produktbereichen haben.
Verbraucher müssen unterdessen mittelfristig kaum höhere Preise befürchten. Während die Hersteller sich mittels Rücklagen schon in der Vergangenheit für die Abgabe gerüstet hatten, dürfte auch die aktuelle Preisgestaltung der Geräte dementsprechend kalkuliert sein. Im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten bei der Positionierung innerhalb des Wettbewerbsumfeldes werden die PC-Hersteller die Kosten für die Urheberrechtsabgabe aber dennoch weitestgehend dem Verbraucher aufbürden. Aus Sicht der Verwertungsgesellschaften ist es ja letztendlich der Endkunde, der die "gebührenpflichtigen Kopien" des urheberrechtlich geschützten Materials vornimmt und dafür zur Kasse gebeten werden soll.
Quelle : www.heise.de
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Die Plattenindustrie bleibt hart: Eine Kulturflatrate ist mit ihr nicht zu machen. Das geht aus einem Positionspapier des Bundesverbandes Musikindustrie hervor. Der Geschäftsführer hat das Nein in einem Interview bekräftigt.
Die vom illegalen Dateitausch über das Internet arg gebeutelte Musikindustrie will von einer Pauschalabgabe zur Abgeltung von Urheberrechten nichts wissen. Eine solche Kulturflatrate verstoße gegen geltendes Recht und verhindere zudem neue Absatzmöglichkeiten. Das erklärt der Bundesverband Musikindustrie in einem aktuellen Positionspapier.
Verstoß gegen internationales Recht
Die Kulturflatrate sieht vor, dass für jeden Internetanschluss eine monatliche Abgabe erhoben wird. Dafür können die Nutzer nach Belieben Inhalte - Musik, Medien, Filme - über das Internet herunterladen. Die Einnahmen werden an die Rechteinhaber verteilt. Der Verbandsvertreter allerdings hält wenig von dieser Idee. Die Einführung einer Kulturflatrate komme einer "Kapitulation vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt" gleich, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Verbandes, der Tageszeitung Welt. Zudem verstoße sie "gegen wesentliche Prinzipien des international geltenden Urheberrechts."
Die Musikindustrie ist allerdings nicht nur aus juristischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen gegen die Kulturflatrate. "Unsere Branche hat in den vergangenen zwei bis drei Jahren Fuß in der digitalen Welt gefasst", so Michalk. "Eine Kulturflatrate würde das Aus für die bestehenden Modelle bedeuten." Dazu gehört beispielsweise die Kooperation mit dem finnischen Mobiltelefonhersteller Nokia, der seit 2009 das Musikabonnement Comes With Music anbietet.
Without Music
Ein Jahr lang darf der Nutzer Lieder aus einem von Nokia angebotenen Musikkatalog herunterladen. Die Kosten dafür sind mit dem Gerätepreis abgegolten. Die geladenen Stücke unterliegen allerdings diversen Restriktionen, etwa dass sie nur auf einem PC und einem entsprechenden Mobiltelefon abgespielt werden können. Entsprechend ist das Angebot nicht besonders erfolgreich.
Der Bundesverband Musikindustrie hält die Kulturflatrate für Rechteinhaber und Nutzer gleichermaßen für unfair. Erstere könnten dann nicht mehr selbst über die Verwendung und Preise ihrer Werke bestimmen. Letztere müssten die Zwangsabgabe auch dann bezahlen, wenn sie gar nichts aus dem Internet herunterladen. Schließlich mache die Abwicklung den Aufbau eines "gigantischen Bürokratie- und Verwaltungsapparates" notwendig.
Die Musikindustrie sieht laut Michalk "mit Sorge, wie dieses Thema in den Parteien diskutiert wird." Einige erwägen zumindest, eine solche Lösung zu prüfen. Die Grünen hingegen haben sich klar dafür ausgesprochen.
Der Verbandsvorsitzende Dieter Gorny will auch in Deutschland Internetsperren für mehrfachen illegalen Dateitausch nach dem französischem Vorbild einführen.
Quelle : www.golem.de
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Da ja hier sonst kaum wer was macht ...
Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können, sagte der Sendergruppenchef am heutigen Donnerstag auf dem Symposium "Perspektiven für die Kreativität" des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und der VG Media in der Berliner Bertelsmann-Niederlassung. "Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt", machte Zeiler klar. Das sei nur möglich, wenn Telekommunikationsunternehmen in Anspruch genommen würden.
Nach Meinung des VPRT steht der private Rundfunk zusammen mit der restlichen Film- und Sendewirtschaft nach der Musikindustrie durch die "technologischen Entwicklungen" vor "erheblichen Herausforderungen". Im Internet habe sich durch ausländische Angebote illegaler Inhalte eine "florierende Schattenwirtschaft" entwickelt. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sollten erleichtert werden, indem der bestehende zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Provider ausgeweitet wird. Der VPRT sieht auch ein "Verwarn- und Sanktionssystem bei Rechtsverstößen" wie beim französischen Ansatz der "abgestuften Erwiderung" als nötig an.
Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den "Verwendungsbeschränkungen" aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen. Für die Durchsetzung von Urheberrechten lägen die begehrten Verbindungsdaten, die sechs Monate gespeichert werden müssen, häufig nicht vor. Zudem sollten Zugangsanbieter beispielsweise angehalten werden, die auch von der Filmwirtschaft als Bedrohung empfundene Linkseite kino.to zu sperren. Weiter setzt sich die Branche für eine Beteiligung an der Vergütungspauschale für Leermedien und Kopiergeräte ein.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine eine Beteiligung der Sender an der Urheberrechtspauschale für vorstellbar. Die Regierung habe sich auch eine Ausdehnung von Leistungsschutzrechten vorgenommen. Einen "rechtsfreien Raum" könne sie im Internet aber nicht erkennen. Hier seien mit dem Auskunftsanspruch "neue Möglichkeiten" zur effektiven Rechtsdurchsetzung geschaffen worden. Der erweiterte Zugriff auch auf die Vorratsdaten gehöre aber nicht zum Programm des Justizministeriums.
"Wir stehen dem französischem Modell der Internetsperren ablehnend gegenüber", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. "Wir halten das für einen unverhältnismäßigen Eingriff." Die Debatte über Haftungsansprüche gegen Zugangsanbieter könne zudem "nicht allein national" geführt werden. Man dürfe auch nicht verkennen, dass die Digitalisierung "eine ganz andere Generation" mit wenig Wertschätzung gegenüber dem Urheberrecht hervorgebracht habe. Hier müsse zunächst mehr aufgeklärt werden, sonst erreiche die Politik die Bürger nicht mehr oder die Piratenpartei erfahre weiteren Zulauf.
Die anstehende weitere Novellierung des Urheberrechtsgesetzes bezeichnete die Ministerin als "Körbchen". Anders als bei den ersten beiden Reformpaketen werde es "beim Nachjustieren" bleiben. Seit Sommer würden dafür Stellungnahmen gesammelt, "die wir erst einmal gewichten müssen".
Quelle : www.heise.de
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Manche sehen diesen Schriftsatz als das wichtigste Dokument unserer Zeit an. Der 7. Communia Workshop findet morgen und übermorgen in Luxemburg statt. Grundlage der Veranstaltung ist u.a. das kürzlich veröffentlichte Manifest der kulturellen Allmende (Public-Domain).
Der Schriftsatz wurde innerhalb von zwei Jahren von der EU-geförderten Organisation Communia erstellt. Das Wort Allmende steht dabei für die Summe aller Informationen, die gemeinschaftlich also öffentlich nutzbar sind. Wir leben in einer Zeit, in der die Rechteverwerter immer mehr Macht und Kontrolle über unser gemeinsames kulturelles Erbe erlangen. Sie bringen dadurch unser aller Freiheit und Bürgerrechte in Gefahr. Kultur sollte man wegen ihrer selbst schätzen. Und nicht, weil man mit ihr Geld verdienen kann. Die unterzeichnenden Organisationen des Schriftsatzes lehnen sich somit direkt gegen die Contentindustrie auf. Der Schutz durch das Urheberrecht wird nur als Ausnahme angesehen, sie sollte keine Regel sein. Nicht nur die Konsumenten seien auf den Gebrauch rechtlich geschützter Werke angewiesen. Auch die Gesellschaft und Wirtschaft seien von einer intakten Sphäre gemeinfreier Güter abhängig.
Gerade jetzt, wo sich immer mehr Menschen über das Internet informieren, sollte man wieder mehr Wert auf den Schutz öffentlicher Güter legen, so das Manifest weiter. Auch werden einige Empfehlungen ausgesprochen. So sollte beispielsweise die Dauer des Schutzes der Urheberrechte verkürzt werden. Sofern die Rechteinhaber weiterhin ausreichend entlohnt werden, muss eine private, nicht-kommerzielle Nutzung geschützter Werke möglich sein. Kulturinstitutionen sollten die öffentlichen Werke als solche ausweisen und sich um deren Erhaltung bemühen. Eine ausführliche Erläuterung des Manifests und aller dort aufgeführten Forderungen findet sich hier. Das Manifest kann auch ungekürzt in Deutsch heruntergeladen (http://publicdomainmanifesto.org/node/9) werden.
Zu den bisherigen Unterzeichnern gehören neben der EFF Norwegen, Creative Commons USA, La Quadrature du Net Frankreich, die deutsche und die italienische Piratenpartei, Wikimedia Niederlande sowie Einzelpersonen wie Lawrence Lessig, Philippe Aigrain und viele mehr.
Natürlich dürfen und sollen auch wir Normalsterbliche dieses Manifest online unterzeichnen (http://publicdomainmanifesto.org/node/8#sign).
Quelle : www.gulli.com
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Die deutschen Verwertungsgesellschaften haben die Vergütungsabgaben auf optische Rohlinge stark erhöht. Die Endkundenpreise dürften massiv steigen. Pro Blu-ray-Rohling wird eine Abgabe von 3,47 Euro gefordert.
Die deutschen Verwertungsgesellschaften haben die Vergütungsabgaben auf optische Rohlinge deutlich erhöht, was zu einer massiven Preiserhöhung im Handel führen wird. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hatte nach gescheiterten Verhandlungen mit dem Informationskreis Aufnahmemedien die neuen Abgaben für CD-, DVD- und Blu-ray-Rohlinge am 30. Dezember 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das sagte die Sprecherin des Informationskreises Aufnahmemedien Golem.de.
Diese Veröffentlichung sei aus Sicht des Informationskreises rechtswidrig gewesen. "Außerdem gibt es für die Höhe der Tarife keine tatsächliche und rechtliche Grundlage", sagte sie. Die Hersteller erwarteten, dass die zuständige Aufsichtbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, dagegen vorgehen wird.
"Die neuen Abgaben sorgen für totales Chaos auf dem Speichermarkt", erklärte Ralf Schnur, Geschäftsführer des Speichermedien-Distributors Software Partner, dem Magazin Computer Reseller News. Bei einer CD-RW steige die Abgabe von 2,88 Cent auf 19,7 Cent. Für DVD-Rohlinge klettert die bisherige Abgabe pro Spielstunde von 8,7 Cent auf 13,9 Cent bei DVD+/-R mit 4,7-GByte-Kapazität. 27,1 Cent sollen für DVD+/-RWs mit 4,7 GByte fällig werden und 55 Cent für DVD-RAM mit 4,7 GByte. Der Händlereinkaufspreis für eine Blu-ray mit 25 GB liegt bei 1,50 bis 2 Euro, die ZPÜ sieht eine Abgabe von 3,47 Euro pro Rohling vor. Der Endkundenpreis für einen solchen Blu-ray-Rohling liegt bisher bei circa 2 bis 4 Euro.
Damit sei der Handel mit Blu-rays eigentlich sinnlos geworden, sagte Schnur dem Magazin. Die kleineren Hersteller hätten schon begonnen die Vergütungsabgabe auf die Preise aufzuschlagen, so Schnur. Große Hersteller wie Verbatim wollten gegen die neue ZPÜ-Festlegung klagen.
Quelle : www.golem.de
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Nachdem sich die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Mitte Januar mit dem Teil der deutschen PC-Hersteller, die sich zum Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) zusammengeschlossen haben, über Urheberrechtsabgaben auf PCs einigen konnte, schlägt ein anderer Teil zurück: Das Oberlandesgericht München hat gestern auf Antrag des Zentralverbands Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) unter dem Aktenzeichen 6 WG 6/10 eine einstweilige Verfügung gegen die ZPÜ erlassen.
Gemäß dieser einstweiligen Verfügung, die heise resale vorliegt, ist es der ZPÜ unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen und/oder diese im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, ohne dass zuvor eine empirische Untersuchung zur maßgeblichen Nutzung von PCs für die Herstellung von Kopien zum Privatgebrauch vorliegt.
Laut Zitco haben sich Vertreter des eigenen Verbands sowie der ZPÜ am 15.2.2010 in Berlin getroffen, um unabhängig von der Einigung zwischen ZPÜ und BCH Verhandlungen zur Urheberrechtsabgabe auf PCs zu führen. Im Rahmen dieses Treffens teilte die ZPÜ mit, dass sie an einem Tarif arbeite und diesen bereits in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlichen und damit rechtsgültig machen werde. Das OLG München folgte mit der einstweiligen Verfügung der Argumentation von Zitco, dass die ZPÜ dadurch die Vertragsverhandlungen rechtswidrig torpedieren würde.
Das Festsetzen eines Tarifs sei erst dann zulässig, wenn sich die ZPÜ mit allen Verhandlungspartnern auf eine Abgabe einigen würde; im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen sei die Entscheidung eines Schiedsstellenverfahren abzuwarten. Ein solches Schiedsstellenverfahren läuft derzeit bereits zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) und der ZPÜ; in seinem Rahmen soll auch eine empirische Untersuchung durchgeführt werden. Die direkten Verhandlungen zwischen Bitkom und ZPÜ wurden übrigens bereits Mitte 2008 abgebrochen – es kann also durchaus noch dauern, bis die Urheberrechtsabgabe für PCs in trockenen Tüchern ist.
Quelle : www.heise.de
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Die International Intellectual Property Alliance (IIPA) wendet sich derzeit an die US-amerikanische Regierung, sodass diese Open Source Software wie raubkopierte Werke werten soll. Alle Länder, die quelloffene Software unterstützen, gelten als Feinde des Kapitalismus.
Andres Guadamuz, ein britischer Dozent für Rechtswissenschaften an der Universität von Edinburgh war kürzlich über eine Anfrage der US-amerikanischen Lobbyorganisation IIPA gestolpert. Demnach soll man von Regierungsseite Open Source Software wie Piraterie behandeln. Länder wie Indonesien, Kuba, Brasilien, Indien und viele mehr müssten demnach auf einer speziellen Risikoliste landen, weil sich deren Behörden für den Einsatz von freier Software aussprechen. Eigentlich definiert die "Special 301 watchlist", welche Länder der Erde gegen den Kapitalismus eingestellt sind. Interessanterweise landete Kanada dort auch schon häufiger.
Sachliche Argumente wird die International Intellectual Property Alliance (IIPA) kaum für ihre Eingebung vorbringen können. Mit Piraterie hat Open Source absolut nichts gemeinsam. Die Verwendung und Verbreitung von Open Source Software ist nicht illegal. Ebenso wenig ist sie in jedem Fall kostenlos oder gegen den Kapitalismus gerichtet. Offenbar hat man aber mittlerweile die Gefahr erkannt, die für manche Unternehmen davon ausgeht. Wenn quelloffene Programme von Privatpersonen ohne jede Kontrolle den Markt erobern, ist das Grund genug aktiv zu werden. Der Markt bestimmt sich bekanntlich nicht immer nur über Angebot und Nachfrage. Oft genug wurden auch schon einmal weniger angemessene Mittel angewendet, um den Gegner aus dem Weg zu räumen. Indonesien soll beispielsweise auf die Überwachungsliste, weil alle Behörden aus Kostengründen bis Ende 2011 auf Open Source Software umstellen sollen. Das wiederum schwächt nach Aussage der IIPA die Software Industrie und würde den Wettbewerb mit kommerziellen Produkten untergraben. Einige Hersteller werden zumindest mit empfindlichen Umsatzrückgängen rechnen müssen. Auch wird der Regierung vorgeworfen, sie würde damit dem Urheberrecht nicht ausreichend Respekt zollen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet die Mitglieder der Open Source Community dem Urheberrecht entgegen stehen sollen. Verstehen muss man aber weder diese Eingabe noch die Tatsache, dass selbst das Nachbarland Kanada schon häufiger auf der offiziellen Watchlist gelandet ist.
Der britische Rechtsexperte Andres Guadamuz sieht die Entwicklung zumindest als gefährlich an, selbst wenn die Regierung der USA noch nicht darüber abgestimmt hat. Es bleibt abzuwarten, ob man dort auch glaubt, dass hinter jedem Programmierer ein Kommunist oder Raubkopierer stecken soll.
Quelle : www.gulli.com
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Der Hamburger Justizsenator Till Steffen hat ein Konzept zur Anpassung des Urheberrechtsgesetzes vorgestellt, mit dem Nutzungsfreiheiten ausdrücklich gewürdigt und eine neue Balance hergestellt werden soll. Seine Partei wolle den Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Kreativen, der Verwerter und der Werknutzenden "zum Programm machen", sagte der Rechtspolitiker bei einem Pressegespräch grüner netzaffiner Politiker der Bundes-, Länder- und EU-Ebene am heutigen Freitag in Berlin. Steffen hat dazu ein 20-seitiges Diskussionspapier vorgelegt. Darin heißt es gleich zu Beginn: "Das Urheberrecht steckt in einer Krise." Es gebe einen "grundlegenden Akzeptanzverlust bei einer ganzen Generation". Darauf müsse die Politik reagieren.
In der bisherigen Entwicklung des Urheberrechts sind dem Vorstoß zufolge die mit der Digitaltechnik und dem Internet neu entstandenen Nutzungserwartungen weitgehend unberücksichtigt geblieben. Stattdessen habe die Tendenz vorgeherrscht, Mechanismen zum Schutz des Urhebers und der Verwerter weiter auszubauen. Im Interesse der Allgemeinheit seien zwar die exklusiven Rechte der Kreativen und die darauf aufbauenden "verwandten" Schutzbestimmungen teils durch Bestimmungen etwa zur Privatkopie oder zur Zitierfreiheit etwas eingeschränkt worden. Diese "Schranken" dürften aber nicht mehr als reine "Ausnahmen" im Sinne einer Rücknahme urheberrechtlichen Schutzes angesehen werden. Vielmehr müssten daraus Bestimmungen werden, die von vornherein den Inhalt und Grenzen des Urheberrechts festlegten.
Mit der Initiative soll schon in den Titel des Urheberrechtsgesetzes der neue Kernbestandteil der "Nutzungsfreiheiten" mit aufgenommen werden. Paragraphen 1 und Paragraph 11 (Genereller Schutz für die Urheber) müssten vorsehen, dass auch den Bedürfnissen der Werknutzenden an der Teilnahme am kulturellen und geistigen Leben Rechnung zu tragen sei. Weiter setzt sich das Papier für eine Stärkung der Bestimmungen zur Privatkopie ein. Ein entsprechendes Recht soll etwa gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) durchsetzbar werden. Generell, betonte Steffen, wolle man den "nicht-kommerziellen Austausch" geschützter Werke über das Internet "von der Verfolgung freistellen".
Ferner schlägt das Papier vor, den bisher "umfassenden rechtlichen Schutz für einfache Alltagsfotografien" zu reduzieren. Es solle etwa möglich werden, für eine Online-Auktion ein digitale Hersteller-Foto zu verwenden, führte der Politiker der Hamburger Grünen Alternativen Liste aus. Auch das "Abmahnunwesen" müsse stärker eingedämmt werden. So solle die erste Unterlassungserklärung im privaten Bereich nicht mehr gebührenpflichtig sein. Prinzipiell sei eine Debatte über die Länge des Urheberrechtsschutzes zu führen. Die bisherige Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers hält Steffen bei vielen Werkarten nicht mehr für zeit- und sinngemäß.
Der Justizsenator unterstrich auch, dass der Gesetzgeber für eine "angemessene Vergütung der Urheber" zu sorgen habe. Man müsse etwa auch die Entwicklungspotenziale der Kreativwirtschaft für Städte und Kommunen im Auge behalten. Hier haben sich laut Steffen "Pauschalmodelle" wie die Abgabe fürs private Kopieren auf Geräte und Leermedien häufig als praktikabel herausgestellt. Es werde dagegen nicht gelingen, den Werkschöpfern neue Einnahmequellen zu erschließen, "indem man einzelnen Nutzern hinterher steigt".
Konkret bezieht sich das Papier hier auch auf die Einführung einer "flächendeckenden Pauschalabgabe" in Form der von den Grünen geförderten "Kulturflatrate". Denkbar sei auch ein Ansatz bei der vom Nutzer abgerufenen Datenmenge, heißt es. Dieser sei "unabhängig vom konkreten Inhalt" auszugestalten. Fertig entwickelt sei diese Idee aber noch nicht. Die von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern angestoßene Debatte über ein gesondertes "Leistungsschutzrecht" fürs Internet kommt Steffen zufolge dagegen "zum falschen Moment". Zunächst müsse eine grundsätzliche Balance im Urheberrecht hergestellt werden. Wer derzeit dagegen auf die bestehenden Schutzrechte "noch obendrauf legt", könnte eine neue Abmahnwelle hervorrufen, gegenüber der sich die gegenwärtige als "laues Lüftchen" herausstellen dürfte.
Die Vorschläge will Steffen im Juni auf der Justizministerkonferenz ins Gespräch bringen, deren Vorsitz derzeit Hamburg innehat. Dem könnten sich konkrete Gesetzesvorschläge über den Bundesrat anschließen. Parallel dazu wollen Steffens Kollegen wie der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, und der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht auf eine grundlegende Reform des Urheberrechts drängen.
Quelle : www.heise.de
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Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet
Das geltende Urheberrechtsregime reibt sich zunehmend an der digitalen Alltagswirklichkeit. Während es ursprünglich als ein auf den "genialen" Schöpfer zugeschnittenes Schutzrecht gegen Missbrauch konzipiert war, verstoßen wir, ob gewollt oder unbeabsichtigt, täglich gegen bestehendes Recht. Verlustfreies Kopieren gilt den einen als Zugewinn an Freiheit, den anderen als Einschränkung von künstlerischer Verfügungsgewalt und drohender Einnahmenverlust. Ein Ende der "Copyright Wars" erfordert ein politisches und rechtstheoretisches Neudenken.
mehr ... (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32441/1.html)
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Der Branchenverband BITKOM hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Künftig werden pro Speichermedium 10 Cent fällig.
Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Text abgegolten. Vertragspartner des BITKOM sind die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst. Der geschlossene Vertrag bezieht sich auf die Jahre 2010 und 2011. Gesetzliche Grundlage für die Einigung sei das aktuelle Urheberrecht. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. Pauschale Urheberrechtsvergütungen werden in zahlreichen EU-Ländern erhoben.
Quelle : www.tecchannel.de
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Über die Höhe der Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und Flash-Karten konnten sich Hersteller und Importeure mit den Verwertungsgesellschaften noch einigen, die Verhandlungen in Sachen optische Speichermedien scheiterten nun jedoch zum wiederholten Male. Der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) und seine Mitglieder – darunter beispielsweise Bestmedia, Hama, Imation, Intenso, Panasonic, Philips, Sony und Verbatim – lehnen den von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgelegten Einigungsvorschlag ab.
Der bisher gültige Gesamtvertrag für CD- und DVD-Rohlinge war zum 31. Dezember 2009 ausgelaufen. Sämtliche im Vorfeld zwischen dem Branchenverband und der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) geführten Verhandlungen waren an den deutlich auseinander driftenden Vorstellungen der Parteien gescheitert. Zum Jahreswechsel ging zudem die ZPÜ mit der Veröffentlichung neuer – und zum Teil drastisch höherer – Abgabensätze im Bundesanzeiger in die Offensive. Ein Schiedsverfahren beim DPMA wurde notwendig.
Obwohl seit Jahresbeginn einzelne Anbieter bereits die neuen Abgabensätze zugrunde legten – Ralf Schnur, Geschäftsführer des Großhändlers Software Partner nannte gegenüber heise resale etwa Bestmedia (mit der Marke Platinum) und Philips – blieben die grundsätzlichen Bedenken der IM-Mitglieder an der Angemessenheit der Vergütungssätze bestehen. Diesen Streitpunkt will der Branchenverband nun gerichtlich klären lassen, wie Paul Koglin, Vorsitzender des IM und Geschäftsführer von Imation Deutschland, erklärte. Zuständig für das Verfahren ist das Oberlandesgericht München.
Die Ablehnung des Einigungsvorschlages macht der Branchenverband im Wesentlichen an zwei Punkten fest: Die Berechnung der Vergütungssätze sei teilweise grob fehlerhaft und einzelne Produkte würden falsch klassifiziert. So rügt Koglin, dass im Rahmen des Schiedsverfahrens für die verschiedenen Speichermedien zwar empirische Untersuchungen zum Nutzungsverhalten im Hinblick auf die privaten Kopien urheberrechtlich geschützter Daten durchgeführt worden sind, die Ergebnisse jedoch bisher nicht veröffentlicht wurden. Die von der ZPÜ für Blu-ray Disk und Audio-CD-R/RW veröffentlichten Tarife hält der IM gar für rechtswidrig, weil diese Medientypen bisher nicht einmal Bestandteil der Gesamtvertragsverhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften gewesen seien.
Quelle : www.heise.de
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Im Zuge einer einstweiligen Verfügung wollte der Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) die bei der Gema für die Urheberrechtsabgabe auf PCs zuständige Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Ende Februar 2010 an der Durchsetzung eines Gesamttarifes hindern. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) München hatte dem Verband zunächst auch Recht gegeben, mit dem Urteil vom 29. April 2010 (Az. 6 WG 6/10) die Verfügung nun aber wieder aufgehoben.
Damit wird für die Verwertungsgesellschaften der Weg frei, kurzfristig einen Tarif für die PC-Abgabe festzusetzen und mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam werden zu lassen. Die Kehrtwende des Gerichtes kommt für den Zitco einer Niederlage gleich. Doch dass dem nur auf den ersten Blick so ist, führt Dr. Urs Verweyen, Rechtsanwalt bei der Sozietät Hertin, gegenüber heise resale aus: Durch die aktuelle Entscheidung des OLG gewinnen die Mitglieder des Zitco sogar eine Verschnaufpause in Sachen Urheberrechtsabgabe. Denn in der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass ein von der ZPÜ nach § 13 UrhWG neu festgesetzter Tarif gegenüber den Zitco-Mitgliedsunternehmen keine verbindliche Wirkung entfalte – zumindest vorläufig nicht.
Stattdessen müssten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien fortgeführt werden, bis ZPÜ und Zitco entweder einen Gesamtvertrag schließen, sich auf einen Vorschlag der Schiedsstelle einigen oder aber ein gerichtlich festgesetzter Gesamtvertrag vorliegt. Verweyen rechnet damit, dass in Kürze ein Schiedsverfahren auf den Weg gebracht wird, dass sich unter anderem auf eine empirische Untersuchung zur tatsächlichen Nutzung von PCs für die Erstellung von Privatkopien stützt. Denn der Zitco beharrt auf dem Standpunkt, dass die von der ZPÜ geforderten Abgaben – beispielsweise 13,65 Euro für PCs mit Brenner – in der Höhe nicht angemessen seien.
Im Zuge des neuen Urteils gestaltet sich die aktuelle Lage der PC-Branche in Sachen Urheberrechtsabgabe nun folgendermaßen: Die Mitglieder des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH), die sich bereits Ende 2009 mit der ZPÜ geeinigt hatten, führen die Gebühren laut Tarifvertrag ab. Die im Zitco organisierten Hersteller und Importeure bleiben bis zum Abschluss ausstehender Verhandlungen von der PC-Abgabe verschont. Alle nicht organisierten Anbieter dürften von der ZPÜ zu einer Abgabe verpflichtet werden, die auf den Tarifen des BCH-Vertrages basieren – zuzüglich eines Aufschlages. Offen bleibt unterdessen eine Regelung für die Mitglieder des Bitkom, der die ursprünglichen Verhandlungen mit der ZPÜ angeführt hatte.
Quelle : www.heise.de
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Im Bundesanzeiger ist heut der Tarif für Urheberrechtsabgaben auf PCs veröffentlicht worden. Dieser ist damit entsprechend der Einigung zwischen Inustrie und Rechteverwertern für die Hersteller bindend.
Die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) - ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften - fordert nun für jeden PC mit integriertem Brenner Abgaben in Höhe von 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Diese Tarife gelten rückwirkend ab Anfang 2008, teilte der IT-Branchenverband BITKOM mit.
"Es ist unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen", kommentierte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer das Inkrafttreten. Über die angemessene Höhe würdem die Vorstellungen zwischen den Beteiligten aber noch weit auseinandergehen. Grundsätzliche Uneinigkeit besteht für Brenner als Bauteile des PCs. Sie sind nach Auffassung des BITKOM nicht separat abgabenpflichtig.
Durch die Tarifveröffentlichung hat die ZPÜ die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber Anbietern geltend zu machen. "In welchem Umfang die ZPÜ ihren Anspruch bei den Unternehmen durchsetzen kann, ist allerdings noch offen", sagte Scheer. Deshalb hat BITKOM ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis sei frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen.
Zurzeit haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht auf PCs einzustellen. Die erste Option ist, der Tarifveröffentlichung der ZPÜ zu widersprechen. Dies kann dazu führen, dass das entsprechende Unternehmen von der ZPÜ verklagt wird. Alternativ könnte auch ein Musterprozess von der ZPÜ gegen ein einzelnes Unternehmen stellvertretend für weitere widersprechende Unternehmen geführt werden.
Die zweite Option ist der Betritt zu einem separaten Vertrag mit der ZPÜ, den der Bundesverband Computerhersteller (BCH) ausgehandelt hat. In diesem Rahmen sind auf PCs mit Brenner Abgaben von 13,65 Euro zu zahlen, für Geräte ohne Brenner 12,15 Euro. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010. Ein Beitritt zu diesem Vertrag ist bis zum 3. Juni möglich.
Quelle : http://winfuture.de
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Die in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten erhobenen Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leermedien verstoßen nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Verica Trstenjak gegen die Urheberrechtsrichtlinie von 2001, da sie pauschal erhoben werden.
Den Verwertungsgesellschaften droht Ungemach. Ihnen könnten in absehbarer Zeit in größerem Umfang Einnahmen aus Kopiergeräte- und Leermedienabgaben für Privatkopien wegbrechen. Sollte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall SGAE gegen Padawan der Auffassung seiner Generalanwältin Verica Trstenjak anschließen, müsste das Abgabensystem wohl vollständig umgestaltet werden.
Im Fall der spanischen Verwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) gegen die Firma Padawan forderte die Verwertungsgesellschaft die Nachzahlung von 16.759,25 Euro für den Vertrieb von Leermedien zwischen September 2002 und 2004. Padawan bestritt die Ansprüche der SGAE und diese ging vor Gericht. Das Gericht zweiter Instanz wandte sich an den EuGH mit der Frage, "wie der von der Richtlinie verlangte 'gerechte Ausgleich' ausgestaltet sein muss" und ob die spanische Regelung - die mit der deutschen vergleichbar ist - gegen die Richtlinie verstößt.
Trstenjak vertritt in der Angelegenheit die Meinung, dass pauschal auf Geräte und Leermedien erhobene Urheberrechtsabgaben gegen die Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (2001/29/EG) verstoßen, da sie "unterschiedslos auf Unternehmen und Freiberufler angewandt werden, die die Geräte und Datenträger eindeutig zu anderen Zwecken erwerben". Das würde aber der Anforderung eines "gerechten Ausgleichs" nicht genügen, wie sie in der Richtlinie festgeschrieben ist. Das teilte der EuGH am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.
Weiter heißt es darin zur spanischen Vergütungsregelung: "Die Vergütung, die den Rechtsinhabern infolge der unterschiedslosen Anwendung einer solchen Abgabe auf Unternehmen und Freiberufler, die erfahrungsgemäß Geräte und Datenträger zur digitalen Wiedergabe zu anderen Zwecken als dem des privaten Gebrauchs erwürben, zugesprochen werde, stelle keinen 'gerechten Ausgleich' im Sinne der Richtlinie dar."
Sollte SGAE recht bekommen, müsste Padawan die geforderte Summe zahlen. Sollte jedoch die spanische Regelung gegen die Richtlinie verstoßen, müsste Padawan Abgaben nur für jene Speichermedien zahlen, "die mutmaßlich für die Anfertigung von Privatkopien verwendet" worden sind. Keine Abgaben wären dann fällig für Speichermedien, die von Unternehmen und Freiberuflern zu anderen Zwecken als für Privatkopien erworben wurden.
Der EuGH ist nicht an die Plädoyers seiner Generalanwälte gebunden. Üblicherweise schließt sich das Gericht jedoch deren Argumentation an. Sollte das auch im vorliegenden Fall so sein, könnte das gesamte System der Urheberrechtsabgaben ins Wanken geraten - nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland.
Quelle : www.golem.de
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Die deutschen Verleger wollen den Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet stärker ausweiten als bisher bekannt. Laut einem auszugsweise vom Blog Netzpolitik veröffentlichten Eckpunktepapier der Branchenverbände VDZ und BDZV sollen "auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc." schutzwürdig sein, soweit sie "einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe" in Verbindung mit dem Titel eines Presseerzeugnisse dienten. Bisher hatte es geheißen, dass beispielsweise nur die Übernahme eines kompletten Vorspanns ohne Einbettung in ein eigenes Werk leistungsschutzrechtliche relevant sein solle.
Einer der Hauptstreitpunkte bei der Ausgestaltung des von Schwarz-Gelb geplanten neuen Leistungsschutzrechts für Pressetexte ist die Behandlung sogenannter Snippets durch Suchmaschinen oder Nachrichten-Aggregatoren wie Google News. Es geht dabei um die Frage, wie umfangreich die automatischen Auszüge aus geschützten Texten sein dürfen.
Der VDZ-Rechtsexperte Christoph Fiedler hält "70 bis 80 Prozent" der Kurzauszüge in allgemeinen Trefferlisten von Suchmaschinen und nahezu alle längeren Snippets in Nachrichten-Angeboten für urheberrechtlich geschützt. Auf Ausnahmeregelungen des Urheberrechts für Zitate oder zur tagesaktuellen Berichterstattung könnten sich die Suchmaschinen-Betreiber nicht berufen, da sie selbst keine schützenswerten Angebote erstellten. Auch Überschriften seien bereits urheberrechtlich geschützt, weil da "viel kreative Energie" drin stecke.
Das Leistungsschutzrecht sei nun in seiner Breite "mindestens parallel zu fassen zum Urheberrecht", begründete Fiedler die Forderungen aus dem Eckpunktepapier gegenüber heise online. Der Schutz solle so auf jeden Fall "auf alle Snippets erstreckt werden", damit eine konkrete Einzelfallprüfung der Höhe der kreativen Leistung nicht mehr durchgeführt werden müsse. Ausgerüstet mit dem neuen Recht wollen die Verleger "gewerblichen Nutzern" Lizenzvereinbarungen anbieten. Diese müssten dann für die Darstellung geschützter Texte etwa auf Computerbildschirmen oder anderen Vervielfältigungsgeräten zahlen.
Fiedler wehrte sich zugleich gegen die Interpretation der Forderungen als Versuch zur "Monopolisierung" von Sprache. Es dürfe nicht vergessen werden, dass das Schutzrecht nur "in Anbindung an ein Presseerzeugnis" und entsprechender Namensnennung gelten solle. Es würde also immer auf die konkrete Verwendung der Textauszüge ankommen. Insgesamt gebe es "viele wichtige Dinge noch zu diskutieren" rund um das geplante Leistungsschutzrecht, gab der Jurist der Einschätzung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) recht. Die Wünsche der Verleger dürften aber auch nicht immer vorschnell als "schreckliche Einschränkung des Internet" dämonisiert werden.
Mit Vertretern von Verbänden soll über das Vorhaben bei einer nicht-öffentlichen Anhörung im Justizministerium Ende Juni debattiert werden. Entgegen bisheriger Ankündigungen werde es dazu von Verlegerseite keinen konkreten Gesetzesentwurf geben, stellte Fiedler klar. Leutheusser-Schnarrenberger selbst habe jüngst betont, dass ein solcher Vorstoß letztlich aus dem eigenen Hause kommen und nicht von außen zugeliefert werde. Das Referenten- und spätere Kabinettspapier dürfte dann voraussichtlich Gegenstand weiterer Anhörungen unter Einschluss der Öffentlichkeit sein.
Quelle : www.heise.de
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Wer rechtmäßiger Eigentümer beispielsweise einer Uhr ist, kann nach geltendem Recht dieses Eigentum selbst oder über einen Händler veräußern, ohne den Inhaber etwaiger Urheberrechte um Erlaubnis zu bitten. Bisher. Ein US-Berufungsgericht sieht das inzwischen anders.
Wenn der Rechteinhaber zweimal klingelt ... sollte man immer auf Überraschungen gefasst sein.
Gerade in unserer globalisierten Welt, die vom Export und Import von Waren lebt, ist es fast schon eine Ausnahme, wenn Waren im Ursprungsland erworben beziehungsweise konsumiert werden. Zudem verursachen unterschiedliche nationale Preisgefüge und Steuern unterschiedliche Endpreise, wodurch erhebliche Ersparnisse erzielt werden können, geht man zum Großeinkauf ins Ausland. Diese Ersparnisse kann ein findiger Händler, sofern man nicht mit von Monopolwerkzeugen wie der Buchpreisbindung geschützten Märkten zu tun hat, an die Verbraucher mittels „Schnäppchenpreisen“ legal weitergeben. Das gilt zumindest, wenn es sich nicht gerade um Ware handelt, die irgendwo vom Lastwagen gefallen ist.
Denn prinzipiell kann jeder sein legal erworbenes und gegebenenfalls legal importiertes Eigentum selbst oder über einen Händler weiterveräußern, ohne damit etwaige bestehende Urheberrechte (copyrights) zu verletzen. Die entsprechende Passage im Digital Millennium Copyright Act (109) lautet: „The owner of a particular copy or phonorecord lawfully made under this title, or any person authorized by such owner, is entitled, without the authority of the copyright owner, to sell or otherwise dispose of the possession of that copy or phonorecord.“
Im konkreten Fall hatte der Uhrenhersteller Omega auf Urheberrechtsverletzung gegen einen Händler geklagt, der – völlig im Einklang mit den bestehenden Gesetzen – über einen Zwischenhändler in Großbritannien Omega-Uhren besonders günstig erworben und dann in seinen kalifornischen Niederlassungen verkauft hatte.
Auch wenn „Omega“ in den USA eine eingetragene und urheberrechtlich geschützte Marke ist, argumentierte das Unternehmen, dass die Werkstücke (Uhren) eben nicht „lawfully made under this title“ gewesen seien („rechtmäßig hergestellt im Sinne dieser Vorschrift“), also im Geltungsbereich des DMCA, sondern eben im Ausland hergestellt und auch im Ausland erstmalig erworben worden seien. Damit gelte die 109er-Schrankenregelung nicht für die Omega-Uhren.
Das zuständige Berufungsgericht („The Ninth Circuit Court of Appeals“) schloss sich überraschenderweise dieser Von-hinten-durch-die-Brust-ins-Auge-Argumentation an. Sektion 109 des DMCA gelte nicht für im Ausland hergestellte und erstmalig erworbene urheberrechtlich geschützte Ware, da sie nicht „under this [sic!] title“ hergestellt worden seien.
Das copyright (Urheberrecht) ist Grundlage für ein vieldimensionales Multiplayer-Game, in dem vor allem die abseitigen und scheinbar harmlosen Spielzüge zu gravierenden Auswirkungen führen können. Das hat auch die EFF (Electronic Frontier Foundation) erkannt und einen im US-amerikanischen Rechtssystem möglichen Weg beschritten: die EFF hat sich über einen amicus-curiae-Brief in das Verfahren eingemischt und die Gefahren einer solchen – schlussendlich dann gefällten - Entscheidung aufgezeigt.
Denn unter Verweis auf das Urteil des „Ninth“ können nun US-Rechteinhaber gegen jeden gerichtlich vorgehen, der Ware, die er selbst oder ein Familienangehöriger im Ausland erworben hat, verkauft, vorgehen. Der Privatverkauf von Schallplatten, Filmen, CDs, Uhren, Spielen, Büchern, Kleidungsstücken, Automobilen und vielen anderen Waren, die von urheberrechtlichem Schutz betroffen sind und die im Ausland – oftmals sicher nicht mit dem Ziel des Wiederverkaufs – hergestellt wurden, aber auch der Antiquitäten- oder Restehandel, der von Wohnungsauflösungen und Hinterlassenschaftveräußerungen lebt, könnte nun, so die Rechteinhaber wollen, wirksam in den USA unterbunden werden. Damit hätten die Rechteverwerter und Produzenten über den Erstverkauf hinaus die Möglichkeit, in den „Lebensweg“ eines Werkstücks einzugreifen, sofern es nicht "legally made and sold in the United States" ist.
Gerade in unserer globalisierten Welt, die vom Export und Import von Waren lebt, versuchen die USA über Handelsabkommen Einfluss auf eine USA-freundliche Urheberrechtsgesetzgebung und Rechtsauslegung zu nehmen. Es lohnt sich also immer ein Blick in „The Land Of The Free“, wo die Freiheiten der Endnutzer aktiv und gerne immer weiter zurückgedrängt werden. Damit man im Zweifel entsprechenden Entwicklungen im eigenen Land die Stirn bieten kann, an die man sich zuvor gefasst hat.
Quelle : www.gulli.com
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Das ist blanker Irrsinn.
Zum legalen Eigentumserwerb gehört auch das Recht zur Weiterveräusserung.
Nur ein Gesetzgeber könnte da eingreifen, dann aber allgemeingültig und umfassend, z.B. durch Import- oder Besitzverbote.
Alles andere wäre in weiten Teilen der Welt wettbewerbswidrig, ein verbotenes Handelshemmnis.
Vor allem kann niemand einem das Recht zur Weiterveräusserung wieder nehmen, der am Erstverkauf - der Inverkehrbringung - gar nicht beteiligt war.
Wenn aber doch, jedenfalls im juristischen Sinne, weil der Veräusserer eben doch idfentisch mit dem inlandsvermarkter ist, dann ist der Erstkäufer möglicherweise arglistig getäuscht worden, oder das Produkt ist aufgrund eines ihm innewohnenden Wiederverkaufsverbots möglicherweise mangelhaft.
Heissst, man sollte möglicherweise gegen den Inverkehrbringer juristisch vorgehen. Und zwar in so einem Falle erst einmal gegen die Inlandsvertretung.
Wandlung, Umtausch/Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz, eventuell auch strafrechtlich...
Jürgen
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Rechtsexperten sind sich uneins, ob das anstehende Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zur Rechtmäßigkeit von Zusammenfassungen von Zeitungsbeiträgen durch den Online-Anbieter Perlentaucher weitgehende Konsequenzen für die Informationslandschaft haben könnte. Für den Berliner Juristen Till Kreutzer, der das Urheberrechtsportal iRights.info mitbetreut, berührt der Fall die Informationsfreiheit im Internet und in den Medien allgemein. Es gehe um die Frage, ob und inwieweit das Urheberrecht nicht nur Texte, Musik oder Filme, sondern auch Inhalte und Informationen schützt, meint der Online-Redakteur. Seiner Ansicht nach wäre es ein fataler Fehler, "den Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten auch die Herrschaft über die Information oder die Sprache zuzugestehen". Eine solche Entscheidung würde "zu wenigen zu viel Macht über die wichtigsten und wertvollsten Güter der heutigen Gesellschaft zugestehen".
"Wegen der beschränkten Vergleichbarkeit dürften die Konsequenzen aus dem BGH-Urteil überschaubar sein", erklärte dagegen Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für geistiges Eigentum in München, dem Berliner Tagesspiegel. Die mündliche Verhandlung am gestrigen Donnerstag in Karlsruhe verlief auf jeden Fall nicht eindeutig: Zunächst rechneten die Streitparteien mit der Urteilsverkündung noch am Abend, nun soll der Richterspruch erst Ende September bekannt gegeben werden. Bis dahin müssen sie klären, in welchem Umfang Online-Angebote sich bei anderen Kreativen mit Zitaten und Informationen bedienen dürfen, wann die Schöpfungshöhe für ein eigenständiges Werk erreicht ist und ob dieses dann an Dritte wie Online-Buchhändler verkauft werden darf.
Die Anwältin der klagenden Presseorgane, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung sah in der gestrigen Erörterung vor dem BGH in der Tätigkeit der Perlentaucher-Redakteure eine "unlautere Rufausbeutung". Ihr zufolge liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, da das Online-Feuilleton "besonders farbige, einprägsame und phantasievolle Formulierungen" direkt übernehme. Kreutzer kann in den erstellten "Abstracts" dagegen "kein abgeleitetes Werk" erkennen. Es würden nur allgemeine Informationen verwendet, "dass jemand dies und das geschrieben hat", führte er gegenüber heise online aus. Dazu kämen Zitate, die vom Urheberrechtsgesetz für diese Zwecke im übernommenen Umfang freigegeben seien. Andernfalls würde sich der Urheberrechtsschutz auf Inhalte selbst beziehen, nicht mehr auf eine spezielle Ausdrucksform.
Das käme einem Verstoß gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit gleich. Legitim ist laut Kreutzer auch der Vertrieb der eigenen Zusammenfassungen. "Wenn es zulässig ist, einen solchen Abstract zu schreiben und zu veröffentlichen, muss es auch möglich sein, anderen eine Lizenz zur eigenen Verbreitung zu erteilen", sagt der Jurist. Man erlange in diesem Fall schließlich ein eigenes Urheberrecht an den Texten und dürfe diese dann auch gegen Entgelt Dritten überlassen.
Den großen Reibach macht die Perlentaucher Medien GmbH mit dem Vertrieb von Lizenzen, anteiligen Erlösen an Buchverkäufen über Partner und Werbeeinnahmen über die eigene Webseite bislang nicht. In Medienberichten wird für 2008 ein Jahresüberschuss von etwa 11.000 Euro kolportiert. Der Geschäftsführer der Firma, Thierry Chervel, wollte diese Zahl gegenüber heise online weder bestätigen noch dementieren, sie käme aber wohl in etwa hin. Nach dem zweieinhalbjährigen Warten allein auf die Revisionsentscheidung wünscht er sich nun vor allem Rechtssicherheit, da der derzeitige Schwebezustand für die Perlentaucher in wirtschaftlicher Hinsicht an die Existenz gehe.
Mit in den Streit hinein spielt die Debatte über ein Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger. Wenn ein solches gäbe, würden davon voraussichtlich auch "kleine Teile von Texten erfasst", glaubt Kreutzer. Damit entstünden weitere große Abgrenzungsschwierigkeiten, auch wenn das Zitatrecht nicht von einer Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen betroffen wäre. Generell hofft der Rechtsexperte, dass der BGH den Gegenstand eines möglichen Verbots beziehungsweise einen potenziellen Unterlassungsanspruch möglichst genau ausformuliert. Andernfalls wäre die Gefahr von Fehleinschätzungen der Rechtslage groß. Seiner Ansicht nach könnte der Perlentaucher auch dann nicht durchhalten, wenn die Berufungsrichter einem ganz konkreten Unterlassungsanspruch der Zeitungen für einen speziellen Text mit Datumsbezug stattgäben. Denn schon damit könnten die Rechteinhaber immer wieder gegen "kerngleiche Verstöße" vorgehen.
Quelle : www.heise.de
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Der Internetkonzern Google hat einen eigenen Leistungsschutz für deutsche Verlage im Netz abgelehnt. Es sei "dreist", wenn Pressehäuser Geld dafür haben wollten, dass Suchmaschinen wie Google ihre Artikel einem Millionenpublikum kostenlos zur Verfügung stellen. Das schreibt Google-Justiziar Arnd Haller in einem Beitrag für carta.info. Kein Verlag sei gezwungen, Inhalte überhaupt ins Netz zu stellen, noch sie kostenlos anzubieten. Wenn aber eigene Inhalte über Suchmaschinen verlinkt werden, sei es abwegig, dafür andere zur Kasse bitten zu wollen.
Suchmaschinen wie Google leiten mit erheblichen Investitionen die Leser im Internet auf die Seiten der Verlage und damit auf die dort platzierte Werbung, schreibt Haller. Den Verlegern gehe es nicht um Urheberschutz, sondern um eine zusätzliche Erlösquelle. Schon heute reichten die Gesetze aus, um die Medienunternehmen vor unerlaubten Zugriffen zu bewahren.
Seit Monaten fordern Verlage und ihre Verbände einen Schutz für ihre Angebote im Netz. Damit sollen schwindende Werbeerlöse ausgeglichen und Qualitätsjournalismus gesichert werden. Auch im Koalitionsvertrag von Union und FDP wird ein Leistungsschutzrecht für Medien in Aussicht gestellt. Wie schon bei der Musikindustrie bekämen damit Presseunternehmen Rechte an ihren Inhalten über das bisherige Urheberrecht hinaus. Suchmaschinen könnten dann nicht mehr ungehindert auf Verlagsseiten zugreifen, sondern müssten um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür bezahlen. Auch Gerätehersteller, Online-Netzwerke und Blogger müssten gegebenenfalls Geld an die Verlage überweisen.
Quelle : www.heise.de
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Meiner Meinung nach könnte eine Suchmaschine durchaus eine Gegenforderung erheben.
Ein Suchergebnis zumindest auf der ersten Seite darf gemeinhin als geeignet erscheinen, zusätzliche und vor allem qualifizierte Besucher auf die Seite des Verlages zu führen.
Das ist durchaus als geldwerter Vorteil anzusehen.
Nun entscheidet bekanntermassen der Betreiber einer Seite selbst darüber, ob er diese von den Crawlern der grossen Suchmaschinen besuchen und indizieren lässt.
Das ist seit Jahren technischer Standard, und zumindest die Crawler der grossen Maschinen halten daran.
Spätestens wenn beide Firmen, Suchmaschinenbetreiber und Verlag, bereits in irgendeiner Geschäftsbeziehung stehen, erscheint es mir als stillschweigende Übereinkunft durch konkludentes Handeln, wenn der Betreiber die Indizierung durch den Suchbot zulässt.
Nach diesen Überlegungen halte ich für durchaus wahrscheinlich, dass die Suchmaschinenbetreiber nicht zu bezahlen hätten sondern im Gegenteil sogar kräftig in Rechnung stellen könnten.
Ich habe ja in meiner Umschulung zum Grosshandelskaufmann gelegentlich auch 'mal aufgepasst ;)
Selbst Geschäftsführung ohne Auftrag erscheint mir bis zum eventuellen Widerruf begründbar, denn der Betreiber der Maschine kann argumentieren, dass, da auch die Mitarbeiter des Verlages regelmässig dienstlich seine Dienste in Anspruch nehmen, er ein beiderseitiges Interesse an der Indizierung und Verlinkung annehmen darf. Vermittelte zusätzliche Seitenaufrufe steigern die Werbeeinnahmen dort...
Jürgen
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Auch Gerätehersteller, Online-Netzwerke und Blogger müssten gegebenenfalls Geld an die Verlage überweisen.
Fehlt nur noch der User! Ich mach schon mal die Geldbörse auf...
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Die Verfolgung von Urheberrechts-Vergehen hat bei der US-Bundespolizei FBI inzwischen objektiv einen höheren Stellenwert als die Bearbeitung von Fällen vermisster Personen.
Wie das US-Magazin 'Wired (http://www.wired.com/threatlevel/2010/08/fbi-lab-shorts-missingpersons/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+wired27b+%28Blog+-+27B+Stroke+6+%28Threat+Level%29%29)' berichtet, wurde beispielsweise die Priorität der Aufklärung von Vermissten-Fällen für die FBI-Labore, in denen DNA-Proben analysiert werden, abgestuft. In Verbindung mit anderen Problemen kann dies dazu führen, dass eine Auswertung von Gen-Material bis zu zwei Jahre dauert.
Um die Verarbeitung zu beschleunigen wäre ein moderneres System für das Informations-Management notwendig, hieß es. Dieses befindet sich zwar in der Entwicklung - allerdings bereits seit dem Jahr 2003. Seitdem wurden hierfür 10 Millionen Dollar investiert, es gibt aber noch keinen Termin für eine Fertigstellung.
Urheberrechts-Fragen werden hingegen deutlich schneller bearbeitet. Das Magazin 'TechDirt (http://www.techdirt.com/articles/20100809/17262010563.shtml)' führt das unter anderem auf die Besetzung der übergeordneten Strukturen im US-Justizministerium zurück. In diesem sitzen inzwischen viele Anwälte auf Schlüsselpositionen, die vorher für die Lobbyverbände der Medienbranche RIAA und MPAA tätig waren.
Schon zu Jahresbeginn wurde klar, dass es der Entertainment-Industrie faktisch gelungen war, innerhalb des Justizministeriums einen Bereich zu schaffen, der ihrem Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen massive juristische Rückendeckung gibt.
So wird das FBI bei Urheberrechtsfragen zwar schnell tätig. Die Bearbeitung von Genproben liegt derzeit hingegen rund 3.200 Fälle im Rückstand. Dies bedeutet, dass Angehörige noch lange zu warten haben, bis sie endgültig über das Schicksal Vermisster aufgeklärt werden können.
Quelle : http://winfuture.de
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Die Pizzeria-Kette Little Caesars hat einem US-Restaurant mit einer Klage wegen Markenrechtsverletzung gedroht. Das Restaurant führt in seiner Speisekarte ein Produkt namens "Pizza Pizza Pizza". Little Caesars benutzt den Slogan "Pizza Pizza" jedoch seit Jahren zu Werbezwecken.
Eine interessante Markenrechtsstreitigkeit findet momentan im US-Bundesstaat Michigan statt. Das dort befindliche "Pronto! Restaurant" führt in seiner Speisekarte ein besonderes Menü. Dieses trägt den Namen "Pizza Pizza Pizza". Ein allgemein genutztes Wort mit dreifacher Wiederholung. Kein Problem, oder? Bedauerlicherweise doch, denn nach Ansicht der Pizzeria-Kette Little Caesars liegt hier eine Markenrechtsverletzung vor.
Die Restaurant-Kette wirbt seit Jahrzehnten mit dem Slogan "Pizza Pizza". Damit soll verdeutlicht werden, dass es zum Preis einer Pizza gleich zwei Stück gibt. Wie sich eine Pizzeria in Michigan und die Restaurant-Kette in die Quere kommen sollen, ist fraglich. Vermutlich wäre der Sachverhalt gar nicht bekannt geworden, hätte nicht ein Mitglied der Familie, der Little Caesars gehört, in eben diesem Restaurant gespeist.
Beim Blick auf die Speisekarte fiel natürlich sofort der "Pizza Pizza Pizza" Slogan auf. Nach Ansicht des Rechtsanwalts von Little Caesars sei dieser Eintrag in der Speisekarte für die Kunden verwirrend. Er würde diese an den Slogan von Little Caesars erinnern. Eine Auslegung, die nur schwerlich nachvollziehbar ist. Zumindest dann, wenn man dem Kunden eine gewisse geistige Eigenleistung zutraut.
Little Caesars hat zwischenzeitlich ein Statement veröffentlicht, in dem man allgemein Stellung zu Markenrechtsverletzungen bezieht. Diese würden häufig auftreten, weshalb man reagieren müsse. Regelmäßig würde man entsprechende Fälle beurteilen und zu einer Einigung gelangen. Welche Einigung jedoch im konkreten Fall erzielt werden soll, bleibt fraglich.
Quelle : www.gulli.com
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Die Zeitungsverlage dieser Welt stehen langsam aber sicher vor genau derselben Problematik, wie einst die Musikbranche. Ein Professor der University of Pennsylvania hat nun vorgeschlagen, das Urheberrecht zum Schutz der Verlage zu ändern. Informationen (!) sollen einen 24h Schutz genießen.
Um die Zeitungen zu retten, muss das Urheberrecht verändert werden. So könnte man die Kernthese von Prof. Dr. Eric Clemons von der Wharton School der University of Pennsylvania bezeichnen. Gemeinsam mit dem Juristen Nehal Madhani ist er zu dem Ergebnis gelangt, dass es nur einen Weg gibt, die Zeitungsverlage zu schützen. Deren Inhalte müssen einen besonderen rechtlichen Schutz erhalten.
Jedes journalistische Werk einer Tageszeitung soll einen Mindestschutz von 24 Stunden erhalten. In dieser Zeit darf niemand - auch kein Online-Aggregator - die Informationen weiter verbreiten. Damit ist jedoch nicht nur der schlichte Artikel gemeint, sondern ebenso die darin enthaltenen Fakten. Damit das Gesetz auch wöchentlich erscheinende Printprodukte abdeckt, müsste es dahingehend flexibel sein. Erscheint ein Magazin also wöchentlich, dürfen die darin publizierten Informationen erst nach 7 Tagen weiter vermittelt werden.
"Das Netz ist gegenwärtig eine sehr robuste Einrichtung. Wenn wir plötzlich nicht mehr in der Lage wären, einen Artikel der Post (Washington oder New York) binnen 24 Stunden im Netz zu finden, würden wir es überleben. Im Gegensatz dazu sterben die großen städtischen Verlage von der Ost- bis zur Westküste. Ohne eine Veränderung bei der Nutzung der Zeitungsinhalte ist es tatsächlich nicht klar, dass investigativer Journalismus wie wir ihn kennen, noch sehr lange überleben wird", so Clemons.
Als größtes Problem sieht Clemons insbesondere Online-Aggregatoren wie Google-News. Mit diesen wäre es möglich, innerhalb kürzester Zeit alle Leads (Anreißer von Artikeln) durchzusehen. Die Verlage würden daran jedoch nichts verdienen. Tatsache ist jedoch, dass der bei Google-News dargestellte Anreißer mitunter gekürzt ist. Zahlreiche Nutzer landen über Google-News bei den Nachrichtenportalen. Es steht den Portalen frei sich selbst von dort auszuschließen. Getan hat es jedoch praktisch niemand, da alle auf die Besucher dieses Aggregators bauen.
Quelle : www.gulli.com
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Eigentum an öffentlich verbreiteten Informationen?
Geht gar nicht.
Der Leser kann nicht für 24 Stunden zum Geheimnisträger gemacht werden.
So darf er selbstverständlich jederzeit seine eigene Meinung zum Gelesenen öffentlich bekannt geben.
Das ist sein gutes Recht, geht hierzulande direkt aus dem Grundgesetz hervor.
In vielen anderen Ländern ist's ganz ähnlich.
Meinungsfreiheit ist Menschenrecht.
Jürgen
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Nicht jeder Versuch, eine Marke einzutragen, ist von Erfolg gekrön - insbesondere, wenn es sich um allgemeingültige Begriffe handelt. Doch man kann es immerhin versuchen, wie das Soziale Netzwerk Facebook aktuell beweist. Mit allen Mitteln versucht man, das Wort "Face" markenrechtlich schützen zu lassen.
Wenn es um Markenrechte geht, können große Unternehmen sehr bissig reagieren. Sicherlich ist der Schutz der eigenen Marke oft genug gerechtfertigt, wenn die Gefahr besteht, dass das eigene Geschäft geschädigt wird. Aber immer häufiger treten auch Fälle auf, in denen bereits die Eintragung der Marke eher fragwürdiger Natur ist. Ein aktuelles Beispiel liefert das Soziale Netzwerk Facebook.
Bereits in der Vergangenheit war man aufgefallen, da man äußerst rigoros den eigenen Namen schützte. Gerichtlich geht man gegen die Seite "Teachbook" vor, weil das Wort "Book" enthalten ist. Die Website "Placebook" hat man bereits zu einer Namensänderung zwingen können. Auf das Wort "Book" scheint man also bereits ein gewisses Monopol zu besitzen. Doch wirklich zufrieden ist man damit nicht. Gegenwärtig versucht das Unternehmen nämlich auch noch das Wort "Face" markenrechtlich schützen zu lassen.
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass Facebook tatsächlich eine Wortmarke am Begriff "Face" erhält. Das United States Trademark and Patent Office (USTPO) arbeitet gegenwärtig noch an deren Antrag. Erfreulicherweise wurde bereits Widerspruch gegen den Antrag eingereicht - und zwar aus den ehemals eigenen Reihen. Aaron Greenspan, der Mark Zuckerberg bei der Schaffung von Facebook geholfen hat, steckt dahinter. Inzwischen hat Greenspan sein eigenes Unternehmen namens Think Computer. Dieses bietet eine mobile Bezahl-App an, die den Namen "FaceCash" trägt.
Sollte Facebook die Eintragung der Wortmarke "Face" gelingen, könnte dies zu Problemen für FaceCash führen. Zwar hat man die Wortmarke "FaceCash" eingetragen. Doch wie Greenspan erklärte, wolle er sich die Möglichkeit offenhalten, das Wort "Face" in späteren Produkten zu verwenden. Sollte die Eintragung der Wortmarke "Face" scheitern, kann man aber vielleicht einen anderen Erfolg verbuchen. Aktuell laufen etwa 14 Anträge für das Wort "Like".
Quelle : www.gulli.com
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Es ist kein Geheimnis, dass der Medienmogul Rupert Murdoch ein scharfes und strenges Urheberrecht begrüßt. Insbesondere die US-amerikanische Fair-Use Klausel ist seiner Ansicht nach ein rechtliches Mittel, dass Justitia nicht interessiert. Nun wurde Murdochs News Corp. vor Gericht eines besseren belehrt.
Die Fair Use Klauseln des US-amerikanischen Urheberrechts sind auf ihre ganz spezielle Art und Weise bewundernswert. Sie ermöglichen Dritten die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, ohne schwierige Nutzungsrechte oder dergleichen einzuholen. Vorausgesetzt, die angestrebte Nutzung ist in einem fairen Rahmen. Was fair ist und was nicht, lässt sich natürlich nicht immer ohne weiteres bestimmen. Ein vernünftiges Beispiel für Fair Use wäre jedoch, wenn ein urheberrechtlich geschützter Song auszugsweise auf einem kurzen Familienvideo zu sehen ist, das bei YouTube gehostet wird.
Der Medienmogul Rupert Murdoch hält von dieser Richtlinie wiederum relativ wenig. Die Gerichte würden davon ebenso wenig halten, meinte dieser einst. Trotz dieser ablehnenden Haltung hatte man bereits in der Vergangenheit bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf die Fair Use Klausel gesetzt. So geschehen bei einer juristischen Auseinandersetzung zwischen einem Berater von Michael Jackson und Fox News. Letztere hatten einen Ausschnitt aus einem Interview mit dem verstorbenen Künstler ausgestrahlt, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte hierfür zu haben. Praktisch die gesamte Verteidigung basierte im daraufhin folgenden Prozess auf Fair Use. Schließlich handelte es sich ja lediglich um einen kurzen Ausschnitt.
Nun steht der News Corp. erneut ein Prozess ins Haus. Man hatte einen Videoclip von der Homepage des konkurrierenden Senders TMZ heruntergeladen und selbst ausgestrahlt. Das Material selbst war wenig spektakulär. Es zeigte Brad Pitt beim Versuch ein Motorrad zu fahren. Die entsprechenden Nutzungsrechte lagen jedoch abermals nicht vor, was auch von TMZ bemerkt wurde. Aller Wahrscheinlichkeit nach würde die Ausstrahlung dieses sehr kurzen Clips unter Fair Use fallen. Es ist also anzunehmen, dass die News Corp. erneut auf diese - durchaus erfolgreiche - Verteidigungsstrategie setzen würde.
Die Kläger versuchen jedoch bereits zu Beginn eine derartige Verteidigung zu zerschießen. Auf Seite 2 der Klageschrift zitieren sie Rupert Murdochs Ansichten zum Thema Fair Use wörtlich. Es wird klargestellt, dass Murdoch Dritten die Fair Use Richtlinie nicht zugesteht. Für sich und sein Medienimperium möchte er es jedoch beanspruchen. Der Ausgang des Verfahrens steht selbstredend noch offen. Doch eine mögliche Verteidigungsstrategie auf Basis von Fair Use könnte durch diesen Hieb einen erheblichen Schaden erlangen.
Quelle : www.gulli.com
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Die Public Patent Foundation (PUBPAT), eine Non-Profit Organisation aus den USA, hat das United States Patent and Trademark Office (USPTO) aufgefordert, acht Patente auf Medikamente gegen HIV beziehungsweise AIDS erneut zu prüfen. Nach Ansicht der Organisation hätten die Patente nicht vergeben werden dürfen.
Patente auf Medikamente werden regelmäßig von pharmazeutischen Unternehmen beantragt, um ihre Produkte zu schützen. Solange die Patente ordnungsgemäß erteilt wurden und deren Herstellung sichergestellt ist, stellt dies im Wesentlichen kein Problem dar. Die Unternehmen haben ein verständliches Interesse daran, ihre Kosten für die Entwicklung wieder zu erwirtschaften. Diese Monopolstellung kann jedoch für Personen, die auf diese Medikamente angewiesen sind, zum Problem werden.
In einem aktuellen Fall hat die Public Patent Foundation (PUBPAT) deshalb ein Überprüfungsverfahren beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) beantragt. Es ist das erklärte Ziel von PUBPAT, "die Öffentlichkeit vor den Gefahren durch Fehler innerhalb des Patentsystems zu schützen, insbesondere solche Gefahren, die durch nicht notwendige und unlautere Patente entstehen." Im konkreten Fall geht es um insgesamt acht Patente, die zu den "Abbott Laboratories" gehören. Dieses Unternehmen hat einen Wirkstoff entwickelt, der im Medikament "Norvir" insbesondere an HIV- & AIDS-Patienten verteilt wird.
Nach Ansicht von PUBPAT hätten die Patente auf den relevanten Wirkstoff nie erteilt werden dürfen. Das USPTO soll die Erteilung nun prüfen und im Falle eines für PUBPAT positiven Ergebnisses aufheben. Würde dieser Fall eintreten, dürfte der entwickelte Anti-Retrovirus "ritonavir" auch von anderen pharmazeutischen Unternehmen in Medikamenten vertrieben werden.
Das Unternehmen war bereits im Jahr 2003 in die Kritik geraten, nachdem man die Preise für "Norvir" von 1,71 US-Dollar/Tag (ca. 1,30 Euro) auf 8.57 US-Dollar/Tag (ca. 6,64 Euro) erhöht hatte, Die Petition einer Verbrauchergruppe forderte bereits damals die Entfernung der Patente, da die Forschung für diese Patente aus Steuermitteln beglichen wurde. Das Verfahren wurde im Jahr 2009 eingestellt, nachdem Abbott sich im Sammelklage-Verfahren bereiterklärte, 10 Millionen US-Dollar (ca. 7,75 Mio. Euro) zu bezahlen.
Quelle : www.gulli.com
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Ab 1. Oktober verlangen sieben österreichische Verwertungsgesellschaften Urheberrechtsabgaben für in Verkehr gesetzte Festplatten. Die neuen Zusatzkosten für die "Leerkassettenvergütung" betragen 21,60 Euro (einfache Festplatte unter 500 GByte) bis 43,74 Euro ("Multimedia-Festplatte" über 750 GByte). Unter einer Multimedia-Festplatte wird dabei ein Speichergerät verstanden, dass eigene Bedienelemente aufweist und beispielsweise ohne Inbetriebnahme eines PCs zur Musikwiedergabe animiert werden kann. Sollte sich der Händler vertraglich zur Zahlung der Gebühren verpflichten und damit auf seine Rechtsmittel dagegen verzichten, reduzieren sich die Beträge um ein Drittel ("Vertragstarif").
Die (wie üblich einseitig erfolgte) Ankündigung der neuen Tarife überrascht, da der Oberste Gerichtshof (OGH) des Landes 2005 und 2009 gegen urheberrechtliche Abgaben auf Festplatten respektive Computer entschieden hatte. 2009 hatte der OGH die Verwertungsgesellschaften Literar-Mechana und VBK in die Schranken gewiesen (4 Ob 225/08d). Sie hatten unter dem Titel der Reprographievergütung versucht, ebenfalls 21,60 Euro für jeden in Österreich in Verkehr gebrachten Computer zu verlangen. Die Reprographievergütung ist aber eine pauschale Entschädigung für legale Privatkopien auf Papier oder ähnlichen Trägern (Papyrus, Mikrofilm etc.). Aus Computern kommt jedoch kein bedrucktes Papier – dieses kommt aus Druckern und Kopierern, für welche die Verwertungsgesellschaften nach wie vor separate Gebühren erheben.
Nun versuchen die sieben Verwertungsgesellschaften Austro Mechana, Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VGR unter dem Titel der Leerkassettenvergütung mindestens 21,60 Euro je Festplatte zu erlangen. Dabei hielt der OGH 2005 fest (4 Ob 115/05y), dass für integrierte oder externe Festplatten für Notebooks und sonstige Personalcomputer kein Anspruch auf Leerkassettenvergütung besteht, da Festplatten in Computern "regelmäßig zu einem gewichtigen – und nicht zu vernachlässigenden – Teil für andere Zwecke als für Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch genutzt werden".
Doch seither, so das Argument der Verwertungsgesellschaften, hätten sich die Nutzungsgewohnheiten der User verändert. Es würden auf den PCs in Haushalten immer mehr legale Kopien urheberrechtlich geschützter Inhalte angelegt. Dies hätten Marktanalysen ergeben. Nur ein geringer Teil der gespeicherten Mediendateien sei online gekauft worden. Die von Literar-Mechana und VBK erhobenen Ansprüche für Texte sowie Bilder, die nicht auf Bild- oder Bildschallträgern festgehalten oder durch Rundfunk gesendet wurden, sind aus den neuen Tarifen ausdrücklich ausgenommen.
Ob Nutzer, die ihre Daten aus Sicherheitsgründen mehrfach speichern (etwa auf mehreren getrennten Festplatten oder in Form eines RAID) für dieselben Dateien mehrfach zur Kasse gebeten werden sollen oder ob sie beim Kauf angefallene Gebühren von der Austro Mechana zurückbekommen können, war kurzfristig nicht in Erfahrung zu bringen. Offen ist auch, ob beim Austausch einer alten Festplatte durch ein neues Speichermedium ohne Änderung der gespeicherten Dateien die alte Festplatte zur Gebührenerstattung eingereicht werden könnte.
Die Wirtschaftskammer Österreich will sich nicht abfinden mit den neuen Tarifen (PDF-Datei (http://www.aume.at/rte/upload/ura/tarife_lkv_ab01_10_10.pdf), S. 3, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer). Sie fürchtet eine jährliche Belastung für die österreichischen IT-Händler in Höhe von 30 Millionen Euro und strebt eine neuerliche Entscheidung durch den OGH an.
Quelle : www.heise.de
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Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 30. August 2010 wird ein Urteil (I ZR 94/05) des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dezember 2007 bezüglich der Urheberrechtsabgabe auf Drucker und Plotter aufgehoben und zurückverwiesen. Der BGH hatte sich gegen eine pauschale Geräteabgabe an die Verwertungsgesellschaften nach § 54 Urheberrechtsgesetz ausgesprochen. Gegen diese Entscheidung legte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) Anfang 2008 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Die Verfassungsrichter kritisierten nun in erster Linie, dass der BGH die Klärung der Frage nach einer Urheberrechtsabgabe auf Drucker und Plotter nicht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hatte – das BVerfG sah das grundgesetzlich verankerte Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt. Das Urteil habe nicht erkennen lassen, "ob sich der Bundesgerichtshof überhaupt mit dem europäischen Recht und einer Vorlage an den Gerichtshof auseinandergesetzt hat". Genau dies sei jedoch angeraten, da bisher unklar bleibe, ob "nach Unionsrecht Urheber digitaler Vorlagen vom Genuss eines Geräteabgabe-Systems ausgeschlossen werden dürfen." Dem EuGH liegt derzeit beispielsweise ein Vorabentscheidungsersuchen zu den Regelungen in Spanien vor, das gegebenenfalls Auswirkungen auf die Beurteilung der Rechtsfrage im deutschen Recht haben könnte.
Während der BGH demnach aufgefordert ist, die Sache zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof weiterzuleiten, haben die Verfassungsrichter aber auch noch eine Prüfung der Geräteabgabe vor dem Hintergrund der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes angeregt. Denn nach Einschätzung des BVerfG ist das Urheberrecht als Eigentum im Sinne der Verfassung anzusehen. Sollten sich die Richter des BGH dieser Auffassung anschließen und den Verwertungsgesellschaften eine Geräteabgabe auf Drucker und Plotter auf Grundlage der Eigentumsgarantie zugehstehen, könnte sogar eine Vorlage beim EuGH hinfällig werden.
Quelle : www.heise.de
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Mir scheint, hier geht es wieder einmal nicht um das reale Leben.
Ich kenne durchaus einige Leute, die einen Plotter betreiben, also ein elektronisches Zeichengerät.
Keiner von denen würde sein Gerät für die Reproduktion fremder Werke verwenden.
Erstens ist so ein Ding im Betrieb viel zu teuer, verglichen mit üblichen Druckern.
Zweitens arbeiten die meisten nur mit 100% Sättigung, also ohne eine Möglichkeit zur Darstellung von Grauwerten oder Farbverläufen.
Drittens fehlt üblicherweise eine praktikable Methode, konventionelle pixelbasierte Bilder in eine brauchbare Linienzeichnung zu übersetzen.
Man schafft sich einen Plotter eben nur an, um technische (Vektor-)Zeichnungen auszugeben, nicht um Internetbildchen zu drucken.
Und solche Zeichnungen erstellt der Architekt oder Ingenieur typischerweise selbst, er gibt sie im Rahmen seines Gewerbes fast immer nur in Papierform weiter.
Sofern er vorbereitete Elemente verwendet, bezahlt er bereits mit seiner Software-Lizenz oder beim Erwerb von Bausteinen dafür in vollem Umfang.
Urheberrechtsverwerter geniessen typischerweise dafür keinerlei Vertretungsrecht.
Und so ist absolut nicht einzusehen, dass solche Spezialgeräte einer generellen Urheberrechts-Abgabepflicht unterliegen sollten.
Genausowenig wie Laser-Schneidegeräte oder CNC-Fräsen.
Es würde mich nicht im geringsten wundern, wenn zukünftig auch Barcode-Etiketten- und Kassenbon-Thermodrucker abgabenpflichtig gemacht werden sollen.
Immerhin könnte man darauf auch eine kurze Textsequenz oder Noten z.B. aus einem dt. Schlager ausgeben.
Was ist eigentlich mit Maurerkellen?
Immerhin kann man mit geschickt vermauerten Ziegelsteinen fast mühelos einfache Texte und Grafiken reproduzieren.
Der Stukkateur kann noch viel mehr..
Justizia ist bekanntlich blind, aber hoffentlich nicht blöd ::)
Jürgen
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Hmm, ist das jetzt eine Real-Satire oder wie sollte man das verstehen?
da schreibt das BVerfG das folgende: "ob nach Unionsrecht Urheber digitaler Vorlagen vom Genuss eines Geräteabgabe-Systems ausgeschlossen werden dürfen."
Ok, dann mal etwas zum nachdenken: ich erstelle die meisten digitalen Vorlagen selbst, und wenn analoges einscannen ins Spiel kommt, dann sind das meist selbst erstellte Photos einer Digitalkamera oder einer Bewegungsstudie. Damit bin ich ja folglich der "Urheber digitaler Vorlagen". Wo kann ich mich jetzt am "Geräteabgabe-System " anmelden um in den "Genuss" desselben zu kommen ?
Und noch was zum nachdenken: Sehr viele Behörden fordern bei der Abgabe irgend welcher Anträge sehr oft diverse Kopien an. Nehmen wir doch einfach mal das liebe Zollamt oder das Finanzamt: Hier darf ich regelmäßig Kopien irgend welcher Quittungen oder ähnliche Schreiben beilegen.
Ist das jetzt ein Aufruf zur Urheberrechtsverletzung? denn laut BVerfG bin ich ja nicht der Urheber dieser Vorlagen.
[ot] wenn das so weitergeht, komm ich nach deutschland zurück, das wird sicherlich spassig :D [ot]
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Die in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten erhobenen pauschalen Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leermedien verstoßen gegen das EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Das Urteil wird europaweit für Unruhe unter den Verwertungsgesellschaften sorgen, das ist sicher. Eine pauschale Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leermedien genügt nicht den Anforderungen nach einem "gerechten Ausgleich" im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (2001/29/EG) und stellt deshalb einen Verstoß gegen das EU-Recht dar. Das stellt die dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem aktuellen Urteil fest.
Zur Begründung heißt es in dem heute veröffentlichten Urteil: "Artikel 5(2)(b) der Richtlinie 2001/29 muss so ausgelegt werden, dass es zwingend eine Verbindung zwischen der Anwendung der Abgabe zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs im Hinblick auf digitale Kopiergeräte und Medien sowie deren beabsichtigter Nutzung für den Zweck der Erstellung von Privatkopien gibt. Konsequenterweise ist die unterschiedslose Erhebung der Kopiergeräteabgabe besonders auf solche digitalen Kopiergeräte und Medien, die nicht an Privatanwender abgegeben werden, und daher ganz klar für andere Nutzungszwecke bestimmt sind, unvereinbar mit Richtlinie 2001/29."
Ausgleich nur für Privatkopien
Das Gericht geht dabei in seiner Entscheidung davon aus, dass der in der Richtlinie vorgesehene "gerechte Ausgleich" danach zu berechnen ist, welche Einnahmen den Urhebern geschützter Werke mutmaßlich durch die Herstellung von Privatkopien entgehen. Geräte und Medien für die geschäftliche Nutzung dürfen nicht zur Finanzierung der Abgabe herangezogen werden.
Zugleich macht das Urteil deutlich, dass der Europäische Gerichtshof den Nationalstaaten praktisch keine Auslegungsspielräume bei der Erhebung von Kopiergeräteabgaben lässt. Er stellt ausdrücklich fest, dass das Konzept des "gerechten Ausgleichs... in allen Mitgliedsstaaten einheitlich ausgelegt werden muss".
Streit in Spanien
Das EuGH-Urteil war nötig geworden, nachdem ein Streit um Kopiergeräteabgaben in Spanien eskaliert war. In der Auseinandersetzung zwischen der spanischen Firma Padawan und der spanischen Verwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) ging es um eine Nachzahlung von 16.759,25 Euro für den Vertrieb von Leermedien zwischen 2002 und 2004. Padawan bestritt die Ansprüche der SGAE und wurde deshalb von der Verwertungsgesellschaft verklagt.
In der Berufungsverhandlung kamen dem zuständigen spanischen Gericht Zweifel an der Berechtigung der SGAE-Ansprüche. Das Gericht wandte sich an den EuGH und wollte von diesem wissen, wie die Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG im Hinblick auf die rechtskonforme Ausgestaltung von Kopiergeräteabgaben auszulegen sei.
Gesetzgeber in der Zwickmühle
Das heute veröffentlichte Urteil setzt die Regierungen der EU-Mitgliedsländer gehörig unter Druck, in denen Kopiergeräteabgaben erhoben werden. Diese werden ihre nationalen Gesetze anpassen müssen, um den Vorgaben der EU-Richter zu genügen. Dabei haben sie grundsätzlich zwei Optionen. Einerseits könnten sie Privatkopien verbieten und im Gegenzug die Kopiergeräteabgabe abschaffen. Damit würden sie Forderungen aus den Medienindustrien entgegenkommen. Allerdings dürften sie damit auf wenig Verständnis bei den Verbrauchern, die ja auch Wähler sind, treffen.
Als zweite Option könnten die Politiker ins Gesetzbuch schreiben, dass die Abgaben nur für solche Geräte und Medien erhoben werden, die ihrer Bestimmung nach zur Herstellung von Privatkopien durch Endverbraucher gedacht sind. Wie das allerdings in der Praxis aussehen könnte, ist schwer vorstellbar.
Quelle : www.golem.de
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Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für geistiges Eigentum, hat auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Urheberrechts geübt und dazu aufgerufen, das Problem an der Wurzel zu bekämpfen. "Ein Schutzsystem, das denen nicht zugute kommt, für die es da ist, kann nicht zukunftsträchtig sein", betonte der Experte am gestrigen Freitagabend in Berlin. Das Urheberrecht passe in seiner jetzigen Form schon "für uns nicht mehr" und könne so für kommende Generationen noch gefährlicher werden. Man dürfe daher "nicht davor zurückschrecken", das Copyright über den steinigen Weg langwieriger internationaler Konferenzen und diplomatischer Gespräche langfristig fit zu machen fürs digitale Zeitalter.
Das kontinentaleuropäische, eigentlich an die Persönlichkeit des geistigen Werkschöpfers geknüpfte Urheberrecht ist laut Hilty "ein Denkmodell aus dem auslaufenden 19. Jahrhundert". Es beruhe auf einer "fatalen Lebenslüge", da die Kreativen mittlerweile Verwertern "umfassend ihre eigenen Rechte abtreten" müssten und zu befürchten sei, dass ihnen der vom Gesetzgeber aufgespannte Schirm "schaden könnte". Das angloamerikanische Copyright sei "ehrlicher", da es die Verwertung von Werken von vornherein in den Vordergrund stelle. Aber auch hier sei fraglich, ob dies zur Produktion von mehr Kultur und zur Befriedigung der Nachfrage unter Einsatz moderner Kommunikationstechnologien führe.
Das Urheberrecht sollte dem Schweizer Forscher zufolge "nicht den Effekt haben, dass die schöne neue Technologie Internet untergenutzt bleibt", weil sich Rechteinhaber querstellten. Kurzfristig sei es daher wichtig, den Wettbewerb wiederherzustellen. Momentan missbrauchten Verleger vor allem in der Musikindustrie oder im wissenschaftlichen Bereich die ihnen zugeteilten umfangreichen Rechte, um neue Technologien abzuwehren oder den Zugang zur Grundlagenforschung zu monopolisieren. Dabei verdienten gerade die Anbieter wissenschaftlicher Zeitschriften "unvergleichliche Margen". Parallel versuchten die Zeitungs- und Illustriertenverleger, sich durch den Ruf nach einem eigenen Leistungsschutzrecht dem Wettbewerb mit News-Aggregatoren zu entziehen. Dazu kämen in der EU völlig verfehlte Forderungen, die Leistungsschutzfristen von 50 auf 95 Jahre zu verlängern.
Hilty untermauerte daher seinen Appell, das prinzipiell auch im Urheberrecht vorgesehene Instrument der Erteilung von Zwangslizenzen für immaterielle Güter einzusetzen. Damit müssten Konkurrenten wie Google zwar eine "marktgerechte Gebühr" zahlen, könnten dafür aber legal eigene Produkte mit urheberrechtlich geschützten Werken anbieten. Insgesamt werde so ein "Preis- und Qualitätswettbewerb" angeschoben. Auch die von den Grünen hochgehaltene Kulturflatrate, mit der bislang illegale Download-Aktivitäten im privaten Bereich gegen Zahlung einer Pauschalgebühr quasi freigegeben werden sollen, bezeichnete der Experte als "wissenschaftlich spannend" und "verführerisch". Die im System bereits seit Jahrzehnten etablierte Idee der kollektiven Rechtewahrnehmung und pauschalen Vergütung auszudehnen, sei "nicht von vornherein unvernünftig". Der Teufel stecke aber im Detail, da es um "unglaubliche Abgrenzungsfragen" und "gigantische Inhalte" gehe. Ein nationaler Alleingang brächte da nichts.
Jeanette Hofmann, Forscherin am Wissenschaftszentrum Berlin und grüne Sachverständige in der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags, schloss sich der Analyse Hiltys an. Sie bemängelte aber, dass die vorgeschlagene Kurzzeit-Medikation die Herausforderungen des Urheberrechts "nicht sonderlich gut" löse und die "Heilungskräfte des Marktes" überschätze. So bekämen die Künstler mit Zwangslizenzen auch nicht mehr Geld. "Mit kleinen Schritten ist uns nicht gedient", sprach sich Hofmann für ein "radikales Umdenken" aus. Es müsse sichergestellt werden, "dass Kreative angemessen vergütet werden und die Güter gleichzeitig zirkulieren". Till Steffen, grüner Justizsenator in Hamburg, warb für sein Vorhaben, das Urheberrecht nutzerfreundlicher zu gestalten. Es gelte vor allem, die derzeitigen "großen Abmahnwellen" zu beenden, um wieder Akzeptanz fürs Urheberrecht zu schaffen.
Quelle : www.heise.de
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Ohne sichtbare Notwendigkeit veröffentlichte der "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien", auch bekannt als "Bernd Neumann, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin", ein "Zwölf-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter". Darin werden Thesen formuliert, welche die unabhängige Presse einfach nicht unkommentiert lassen darf.
Schliesslich wird hier die offizielle Position der aktuellen Bundesregierung zu einer der zentralen Fragen dieses noch jungen Jahrhunderts formuliert: Wie gehen wir mit der ubiquitären Information um?
Dieser Standpunkt wird sehr schnell sichtbar. Einleitend wird behauptet: "Die Geschichte der Literatur, Musik, Kunst und Wissenschaft ist auch eine Geschichte des Schutzes des geistigen Eigentums". Im Ernst? Nichts könnte falscher sein, Herr Bundesstaatsminister. Tatsächlich wurde ein Urheberrecht in Deutschland erst im 19ten Jahrhundert eingeführt und beendete damit die Ära der "Dichter und Denker". Aber schon im zweiten Satz öffnet sich der Blickwinkel des Staatsministers bei der Bundeskanzlerin. Hier schreibt er uns: "Der Schutz der Rechte der Urheber wurde in dem Maße erforderlich, wie die Werke der geistigen Arbeit neben ihrer wesentlichen kulturellen und sozialen Dimension zugleich ein handelbares Wirtschaftsgut geworden sind". Ah, danke für die Klarstellung, dass geistige Arbeit nicht nur Nebenwirkungen sozialer und kultureller Art nach sich zieht, sondern durch die Einführung von Rechten zu einem "handelbaren Wirtschaftsgut" wurde. Das ändert natürlich alles. Buchstäblich. Dazu käme, dass für den Verwerter durch die digitale Revolution neue Geschäftsmodelle entstünden, "die die Schätze der kulturellen Vielfalt der Gegenwart und der Vergangenheit heben können". Alles klar, Herr Bundesbeauftragter, es geht also im Eigentlichen darum, dass neue Geschäftsmodelle her sollen, auch für die Schätze der Vergangenheit. Den Schutz des "geistigen Eigentums" leitet der Herr Minister übrigens auf die Notwendigkeit zurück, das vielfältige Kulturerbe (siehe Unesco-Konvention) zu erhalten. Das klingt nun aber eher wie eine Drohung, da ja bislang geistige Arbeit, deren Schöpfer länger als 70 Jahre von uns gegangen ist, der Allgemeinheit gehört und daher nicht weiter geschützt werden muss.
In den angekündigten 12 Punkten geht es nun explizit darum, dass (1) in zukünftigen Urheberrechtsversionen keine Nutzerrechte festgeschrieben werden sollen. Fair Use nach US-amerikanischem Modell kommt der amtierenden Regierung also nicht in die Tüte, weil dadurch "das Urheberrecht als Schutzinstrument der Kreativen generell aufgehoben oder letztlich in ein Verbraucherrecht umgedeutet" würde. Denn: "Wenn es nicht mehr möglich ist, von kreativer Arbeit zu leben, kann der Urheber nicht im bisherigen Umfang kulturelle Werke und Werte schaffen". Unter mühevoller Vermeidung all zu plakativer Formulierungen muss man den Bundesstaatsminister hier fragen, in welcher Parallelwelt er denn eigentlich lebe. Enthält das deutsche Urheberrecht etwa bisher Garantien, die dem Urheber eine angemessen wirtschaftliche Teilhabe an der Verwertung zusichern? Wieviele Kreative können in diesem unseren Lande von ihrer Kreativität leben, ohne Taxi-Nachtschichten, Gastrohilfsjobs und Altersarmut in Kauf nehmen zu müssen? Gibt es dazu valide Zahlen?
Noch klarer wird die Bundes-Position im Punkt (2): "Auch bei digitalen Nutzungen muss eine angemessene Vergütung der Urheber und sonstigen Rechteinhaber sichergestellt werden". Gut zu wissen, dass der dritte Korb der Urheberrechtsnovellierung neue Rechtsgarantien für "sonstige Rechteinhaber" enthalten soll. Zu Lasten aller anderen, wie wir annehmen müssen.
Dazu tritt in Punkt (3): "Vor allem muss dem Bürger aufgezeigt werden, wie er das Netz rechtskonform nutzen kann". Verstehe, der Bürger ist bisher zu blöd dazu. Man muss es ihm beibringen, auf Kosten der Steuerzahler. Also uns.
Das nennt man dann "Medienkompetenz" (4) und geht so: "Der Bund wird hier stärker als bisher ... tätig werden, auch im Sinn der Vermittlung dessen, was bei der Nutzung des weltweiten Netzes erlaubt und verboten ist".
Um das alles ins Laufen zu kriegen, fordert (5) Herr Bundesneumann: "Die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist deshalb auf der Grundlage des Urheberrechtswahrnehmsunsgesetzes zu sichern". Keine neuen Rechte also für die Bürger, aber für Gema und Co.
Im Gegenteil: Den bisher schon gut gepolsterten Verwertungsgesellschaften mit ihren teilweise obskuren Ausschüttungsverfahren sollen neue Einnahmeregionen (6) erschlossen werden: Verwaiste und vergriffene Werke. Das bedeutet: Auch wenn es keinen bekannten Urheber für ein Werk gibt oder eine Kopie nicht mehr kommerziell erhältlich ist, soll der Nutzer trotzdem bezahlen. Was die Verwertungsgesellschaften mit dem Geld machen, steht leider nicht im vorliegenden Positionspapier. Tja.
Zusätzlich fordert Herr Naumann als Sprachrohr einschlägiger Interessen ein System von Warnhinweisen, das einem Urheberrechtsverletzer automatisch Drohungen schickt (7), in der Hoffnung, dadurch werde "die Akzeptanz der Rechtsdurchsetzung in der Bevölkerung" gefördert. Und falls das nicht klappt, sei eben "die sog. Providerhaftung... fortzuentwickeln" ( 8 ). Wenn man keine Nutzer verklagen kann, sind eben die Internetprovider dran.
Ganz wichtig auch das hoch-kontroverse "Leistungsschutzrecht für Presseverleger". Zentraler Satz: "Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen". Ah, richtig: Nicht die der Urheber, sondern der Werkmittler. Verlage sollen also ein zusätzliches Recht an Überschriften und Texten erhalten, das über das Recht der Autoren hinausgeht, und damit mit diesem kollidiert.
Kosmetische Applikationen wie die Forderung nach einem Recht zum Umgehen von Kopierschutz durch öffentliche Bibliotheken (10), Rückkehr zu staatlich geregelten Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Speichermedien (11) und der Ruf nach europaweiter Harmonisierung urheberrechtlicher Regeln (12) können allerdings nicht die Sicht darauf versperren, wie die tatsächliche Position der schwarzgelben Bundesregierung zur neuen grossen Herausforderung unserer Zeit aussieht:
Die digitale Landnahme geht munter weiter, Wissen und Kultur werden unter den neuen Informations-Feudalherren aufgeteilt, und die Propaganda-Kosten dafür übernimmt die Gesellschaft. Niemand sollte sich wundern, wenn der kommende "dritte Korb" der Urheberrechtsneugestaltung ausschliesslich von den Interessen der Industrie-Lobby geprägt ist. Oder gibt es in unserem Land eine Lobby der Kreativen, oder der Konsumenten?
Quelle : www.gulli.com
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Der Streit um die kommerzielle Weiterverwertung von Kurz-Literaturkritiken im Internet wird weiter vor Gericht ausgetragen. In der Auseinandersetzung zwischen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung mit der Internetseite Perlentaucher hob der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Mittwoch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt am Main von vor drei Jahren auf. Der BGH verwies die Sache zur Neuverhandlung an die Vorinstanz zurück (I ZR 12/08).
Die Zeitungen hatten die Internetseite auf Unterlassung verklagt. Perlentaucher hatte Kurzzusammenfassungen von Literaturkritiken aus den Blättern im Internet verbreitet und an die Online-Buchhändler Amazon.de und Buecher.de weiterverkauft. Das Landgericht und das OLG Frankfurt hatten die Klagen der Zeitungen abgewiesen – Urheberrechte seien nicht verletzt.
Der BGH hat laut Mitteilung die Auffassung des OLG bestätigt, nach der die Verwertung der Abstracts urheberrechtlich zulässig sei, wenn es sich bei den Zusammenfassungen um selbstständige Werke handelt, die in "freier Benutzung der Originalrezensionen geschaffen worden sind und daher ohne Zustimmung der Urheber der benutzen Werke verwertet werden dürfen". Das Berufungsgericht habe aber bei seiner Prüfung nicht die richtigen rechtlichen Maßstäbe angelegt und zudem nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt. Es müsse nun erneut prüfen, ob es sich bei den beanstandeten Abstracts um selbstständige Werke im Sinne des Paragraphen 24 Abs. 1 UrhG handelt.
Diese Beurteilung könne bei den verschiedenen Abstracts zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, führt der BGH weiter aus. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass meist nur die sprachliche Gestaltung und nicht der gedankliche Inhalt einer Buchrezension urheberrechtlich geschützt sei. Es sei grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten. Deshalb sei bedeutend, in welchem Ausmaß die Abstracts originelle Formulierungen der Originalrezensionen übernommen haben.
Der BGH hatte seine Entscheidung ursprünglich Ende September fällen wollen. Der Termin war aber verschoben worden.
Quelle : www.heise.de
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Die berühmte Namensliste von Oskar Schindler ist Teil einer Urheberrechtsstreitigkeit vor einem US-Gericht geworden. Auf der Liste stehen 1.100 Namen von jüdischen Zwangsarbeitern, die Oskar Schindler vor dem sicheren Tod bewahrt hat. Das Gericht hatte nun zu klären, ob die Liste verkauft werden darf.
Der Film "Schindlers Liste" von Steven Spielberg brachte 1993 ins Bewusstsein, was der deutsche Unternehmer Oskar Schindler während des 2. Weltkrieges geleistet hatte. Mehr als 1.100 Juden rettete er vor der Vernichtung durch die Nationalsozialisten. Die Namen dieser Personen wurden auf insgesamt drei Listen festgehalten.
Eine der Listen befindet sich in einem Holocaust-Museum in Yad Vashem (Israel). Eine andere, leicht unterschiedliche Liste befindet sich im Besitz von Marta Erika Rosenberg. Die Witwe von Oskar Schindler hatte ihr die Liste überlassen. Die dritte und letzte Liste befand sich im Besitz von Nathan Stern. Er ist der Neffe von Itzhak Stern, welcher als Buchhalter für Oskar Schindler tätig war.
Nathan Stern hatte die Liste an den Antiquitätenhändler Gary Zimet weitergeleitet, verbunden mit dem Auftrag, diese zu verkaufen. Zu diesem Verkauf kam es bisher jedoch nicht, da Marta Erika Rosenberg eine Urheberrechtsklage initiierte. Sie behauptet, dass sie das Urheberrecht an der Liste habe. Eine Veröffentlichung würde sie nicht genehmigen. Ein US-Gericht sollte ein entsprechendes Urteil fällen.
Das Gericht lehnte den Antrag der Klägerin ab. Man betonte dabei, dass es hier um keine Veröffentlichung sondern um einen Verkauf gehe. Das Urheberrecht könne hier nicht geltend gemacht werden. Der interessante Teil ist jedoch, dass das Gericht tatsächlich ein Nutzungsrecht bei Marta Erika Rosenberg annimmt.
Faktisch ist die Liste - obgleich in leicht variierter Form - bereits veröffentlicht worden. Im Holocaust-Museum in Yad Vashem kann sie jeder offen einsehen. Darüber hinaus dürfte es mehr als fraglich sein, ob diese Namensliste überhaupt einen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen kann. Mindestens genauso unklar dürfte es sein, ob die Liste nicht bereits in eine "Public Domain" übergegangen ist, also gemeinfrei ist. Das Gericht hat sich leider nicht im Detail damit befasst.
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Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden der VG Wort zu urheberrechtlichen Geräteabgaben stattgegeben. Der Bundesgerichtshof muss sich daher erneut mit den Fällen, die PCs, Drucker und Plotter betreffen, befassen. Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass sich der BGH mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum geistigen Eigentum (Art. 14 GG) nicht ausreichend auseinandergesetzt hat. Laut VG Wort hätte der BGH angesichts der rasanten Verbreitung digitaler Vervielfältigungsformen die Gefahr einer "absoluten Schutzlücke" zu Lasten der Urheber nicht in Betracht gezogen.
Die VG Wort sieht in der Entscheidung zugunsten ihrer Verfassungsbeschwerden auch einen Klärungsansatz zur europäischen Rechtslage. Bezogen auf die Entscheidung zur Vorlagefrage des Europäischen Gerichtshofs, bei der „unterschiedslose Anwendung der Abgabe für Privatkopien auf Geräte, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, dem europäischen Recht widersprechen“, führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass private Vervielfältigungen auch bei einem Verkauf von Geräten an Gewerbetreibende und Freiberufler keineswegs ausgeschlossen erscheinen.
Im Fall der Abgabepflicht für Kopierstationen hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde der VG WORT dagegen nicht angenommen.
Quelle : www.heise.de
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Die gute Nachricht zuerst: Computer und Drucker werden nicht teurer, auch wenn der Bundesgerichtshof (BGH) die Hersteller zu Millionenzahlungen an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort verurteilen sollte. Denn seit dem Jahr 2008 existiert eine recht klare gesetzliche Regelung und die zu zahlenden Pauschalvergütungssätze für aktuell verkaufte Geräte sind längst ausgehandelt und eingepreist.
Offen und in unerbittlichem Streit zwischen der Industrie und der Verwerten steht nur noch die Frage, ob für Geräte, die vor 2008 verkauft wurden, die Vergütungen gezahlt werden müssen. In der alten Fassung kannte das Urheberrecht nur Fotokopierer als ausdrücklich vergütungspflichtig. Die Gerichte, namentlich der BGH, hatten den Verwertungsgesellschaften für neuere Gerätschaften zum Teil Vergütungen zugesprochen, beispielsweise für Scanner oder Faxgeräte, für andere aber abgelehnt, so zum Beispiel für PCs und Drucker.
Beide Urteile wurden vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, weil sich der BGH darin nicht mit der Frage auseinandergesetzt hatte, ob Fragen zur Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie nicht dem EuGH vorgelegt werden müssten. Damit verletzte der BGH das Recht auf den gesetzlichen Richter, stellten die Verfassungshüter einige Straßen weiter fest.
Bereits am 24. März hatte der BGH deshalb im Verfahren um die Drucker verhandelt, am heutigen Donnerstag waren nun die PCs dran. Im Grunde halte der BGH an seiner Auffassung fest, ließ der Vorsitzende des I. Zivilsenats, Joachim Bornkamm, in der Verhandlung durchblicken. Die bisher vom BGH vertretenen Theorie, dass derjenige, der urheberrechtlich geschützte Werke auf digitalen Medien oder im Internet veröffentliche, dem Kopieren seiner Texte oder Bilder bereits zugestimmt habe, sei aber "möglicherweise nicht der Weisheit letzter Schluss" gewesen, räumte der Richter, der auch als Hochschulprofessor für Urheberrecht tätig ist, ein.
Eine Entscheidung will der BGH in beiden Verfahren Ende Juli verkünden. Mit der zu erwartenden Entscheidung dürfte die Sache aber keineswegs ausgestanden sein. Denn entweder wird sie in Luxemburg beim EuGH weiter verhandelt oder – wenn der BGH eine Vorlage dort für entbehrlich hält und die Forderungen der VG Wort ein zweites Mal abweist, wird diese mit Sicherheit wieder ein paar Häuser weiter beim Bundesverfassungsgericht vorstellig werden.
Dasselbe blüht, wenn der BGH – dieses Mal mit ausführlicher Begründung – nicht vorlegt. Denn die Verfassungsrichter hatten in ihren Beschlüssen bereits angedeutet, dass die aus reinen Formgründen aufgehobenen Urteile auch gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstoßen könnte, wenn die Urheber nicht durch die Geräteabgaben angemessen für erlaubte Privatkopien vergütet werden. Das ganze könnte sich über weitere Jahre hinziehen und am Ende ein drittes Mal auf dem Tisch des BGH landen. Das höchste Zivilgericht muss bei seiner anstehenden Entscheidung also sehr aufpassen, dass sich das Ganze nicht noch zur Justizposse entwickelt.
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Nachdem Dänemark Ende Februar seinen Widerstand gegen eine Verlängerung des Urheberrechts für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre aufgegeben hat, wird diese nun wohl am kommenden Dienstag im Justizausschuss des Europäischen Parlaments und dann im Mai im Plenum verhandelt, berichtet Bernt Hugenholtz im Blog der Kanzlei Wolters Klüwer.
Derzeit gilt in der EU, dass das Urheberrecht auf Tonaufnahmen 50 Jahre nach der Aufnahme beziehungsweise 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung oder der ersten Aufführung eines Werks erlischt. Im Unterschied dazu gilt etwa für literarische Werke in der Regel, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt.
Noch im März hatten die Parlamentarier deutlich gemacht, dass sie eine Verlängerung der Urheberrechtsfristen auf Musik um weitere 25 Jahre auf 95 Jahre ablehnen würden. Vorgeschlagen war stattdessen eine Ausdehnung der First um 20 auf 70 Jahre. Bislang hatte eine Sperrminderheit bestehend vor allem aus skandinavischen und osteuropäischen Ländern die Verlängerungsbestrebungen im europäischen Rat blockiert, aus der sich die Dänen nun verabschiedeten.
Dass von dieser Reform nicht die Urheber selbst profitieren, ist offensichtlich: Die wenigsten von ihnen dürften 70 Jahre nach einer Aufnahme noch unter den Lebenden sein – beispielsweise die Werke des 1944 verstorbenen berühmten Jazzmusikers Glenn Miller aus dem Jahr 1941 wären danach immer noch geschützt. Andererseits würden bald etwa Aufnahmen der Beatles und der Rolling Stones aus den 60er-Jahren aus dem Urheberrecht herausfallen, wenn die Frist nicht verlängert wird. Hauptnutznießer einer entsprechenden Novelle wäre die Musikindustrie, die in den vergangenen Jahren immer wieder über Einbußen in ihren Geschäftsfeldern klagte.
Quelle : www.heise.de
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Der Chaos Computer Club (CCC) hat ein neues Vergütungsmodell für Kreativschaffende vorgeschlagen, das die Interessen von diesen mit denen der Nutzer unter einen Hut bringen soll.
Das Konzept trägt derzeit noch den etwas sperrigen Namen "Kulturwertmark" wurde nach Angaben des CCC in zweijähriger Diskussion mit Schriftstellern, Filmemachern, Malern, Podcastern, Galeristen und Journalisten entwickelt. Es soll darauf ausgelegt sein, eine möglichst breite Vielfalt von schöpferischer Tätigkeit zu belohnen. Im Vordergrund stehen dabei die Interessen der Kreativen, weniger hingegen die der Rechteverwerter.
In seinen Grundzügen erinnert das Konzept an eine Mischung aus dem Social Payment-Dienst Flattr und der Rundfunkgebühr. Jeder Teilnehmer zahlt einen festen monatlichen Betrag ins System ein, den er dann in Form von Kulturwertmark an Künstler seiner Wahl vergeben kann. So soll eine Form des digitalen Micropayments entstehen, bei der die Nutzer direkt bestimmen können, welche Kreativen wie viel Geld bekommen. Als Ausgleich für die verpflichtende Abgaben sieht der Entwurf vor, dass Werke nach einigen Jahren oder nach Erreichen einer bestimmten Kulturwertmark-Auszahlsumme jedem zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung stehen.
Bisherhige Ideen wie die Kulturflatrate erschweren die Bildung einer Marktdynamik, die für eine breite Akzeptanz nötig ist, begründete der CCC die Entwicklung des neuen Modells. Da jeder Teilnehmer seine Kulturwertmark an die Künstler seiner Wahl geben kann, werden gute, breit akzeptierte Werke entsprechend besser belohnt.
Dadurch soll - so die Vorstellung des CCC - ein alternativer neuer Markt für digitale Werke entstehen, der eine direkte Bezahlung für Urheber vorsieht. Damit das System die gewünschte Wirkung zeigt und ein hinreichend großes Volumen erreicht, könnte beispielsweise jeder Nutzer durch einen Zuschlag zum Internet-Breitbandanschluss beteiligt werden, den er dann in Form von anonymen Micropayment-Einheiten, zum Belohnen von Werken seiner Wahl zurückerhält.
"Wir wollen raus aus den Grabenkriegen, in denen die Diskussionen bisher feststecken, hin zu einem zeitgemäßen, praktikablen Interessenausgleich", sagte CCC-Sprecher Frank Rieger. Im Rahmen des fairen Ausgleichs zwischen allen Interessensgruppen seien eine Reihe von grundlegenden Änderungen an den bestehenden Urheberrechtsmodellen notwendig. Insbesondere sollen die verwerterorientierten Prämissen des derzeitigen Urheberrechts überwunden und ein angemessener Ausgleich zwischen Autoren- und Rezipientenrechten erzielt werden.
"Mit der Kulturwertmark wird gleichzeitig die gerechte Entlohnung von Kreativen gesichert, die sinnlose Verfolgung des privaten, nicht-kommerziellen Filesharing beendet und eine deutliche Vergrößerung der digitalen Allmende erreicht", fasste Rieger die Vorteile des Systems zusammen. Die Basis für das Kulturwertmark-System soll von einer Stiftung als Open-Source-Software realisiert werden, so dass sie in Zukunft auch in anderen Ländern verwendet und weiterentwickelt werden kann.
Quelle : http://winfuture.de
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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass man mit einer Urheberrechtsreform wieder die Balance zwischen den Interessen der Urheber, Rechteinhaber und Nutzer herstellt. Die Verbraucherschützer bemängeln, die bisherigen Veränderungen des Urheberrechts gingen stets zu Lasten der Konsumenten. Auch das Recht auf eine digitale Privatkopie wird häufig durch spezielle Klauseln begrenzt.
Die bisherigen Gesetzesänderungen brachten allen Beteiligten mehr Verwirrung als alles andere. Anhaltspunkte, wie eine für alle Seiten zufriedenstellende Neuordnung des Urheberrechts aussehen könnte, liefert eine Expertise, die heute vom vzbv vorgestellt wurde. Das Rechtsgutachten unterbreitet konkrete Vorschläge zur Lösung der aus Nutzersicht wichtigsten urheberrechtlichen Probleme. Dazu zählen unter anderem die Ausweitung der Privatkopie, die Erlaubnis zur Weiterveräußerung digitaler Werke und deutlich niedrigere Abmahngebühren, die von den Kanzleien bei Verstößen verschickt werden dürfen. Gutachter Dr. Till Kreutzer dazu: "Die digitale Welt birgt große Chancen für das kreative Schaffen und dessen Verbreitung, die es zugunsten aller Beteiligten zu nutzen gilt." Voraussetzung dafür sei ein die Interessen verbindendes Urheberrecht. Die Verbraucherschützer schlagen unter anderem vor, Mashups von geschützten Werken zu erlauben. Ein derartig entstandenes Video oder Musikstück sei Ausdruck von Kreativität und sollte nicht durch das Urheberrecht behindert werden.
Die Bewertung einer Kulturflatrate hingegen hängt von den jeweiligen Faktoren der Ausgestaltung ab. So gibt es noch kein gemeinsames Modell davon, wie hoch die Pauschalabgaben sein sollen, wer sie zahlen muss, ob die Zahlung obligatorisch wäre, inwiefern die Nutzung der Werke überwacht würde und vieles mehr. Unabhängig von der genauen Gestaltung der Kulturflatrate würde sie automatisch das Ende des Abmahnwesens bedeuten, was vom vzbv grundsätzlich begrüßt wird.
Die umfangreiche Studie kann von hier (http://www.irights.info/userfiles/2011-05-03_Verbraucherschutz_im_Urheberrecht.pdf) heruntergeladen werden.
Quelle : www.gulli.com
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Eine neue Organisation in Brüssel will sich für eine digitale Allmende einsetzen, für ein großes Angebot nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützter Inhalte. Kommende Woche soll der Communia-Verband offiziell aus der Taufe gehoben werden. Er ist das Ergebnis eines dreijährigen von der EU geförderten Projekts zur Erforschung der Allmende – der Public Domain. Viele der beteiligten 50 Projektpartner beschlossen nach dem Auslaufen der Fördermittel im Frühjahr, dass die weitere Forschung und Lobbyarbeit für allgemein und frei zugängliche Inhalte unverzichtbar ist.
"Lobbying von dieser Seite ist wirklich wichtig", sagte Melanie Dulong vom National Center for Scientific Research (CNRS)/Research Center in Adminstrative Science (CERSA), einem der Communia-Gründungsmitglieder, im Gespräch mit heise online. "Denn die Lobby auf der anderen Seite, die sich für ein restriktives Urheberrecht, mehr Kontrolle oder Abschreckungsmaßnahmen wie Three-Strikes einsetzt, ist stark." Neben der Lobbyarbeit im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und der Forschungsarbeit zu wirtschaftlichen Effekten will Communia auch durch ausgefallene Aktionen für die Idee der digitalen Allmende werben. Verschiedene Partner, so Dulong, würden etwa die Entwicklungsarbeit an "Public Domain Kalkulatoren" vorantreiben. Diese helfen bei der Berechnung, ob ein bestimmtes Werk aus einem bestimmten Land schon gemeinfrei ist oder noch nicht.
Zum offiziellen Start kommende Woche veröffentlicht der Verband überdies einen 14 Prinzipien umfassenden Grundsatzkatalog. Diese Prinzipien, die ein im Verlauf des EU-Projekts ausgearbeitetes Manifest auf den Punkt bringen, enthalten etwa die Forderung, die überlangen Schutzfristen für den Urheberrechtsschutz neu zu bewerten. Die aktuell geltenden 70, in manchen Ländern sogar 90 Jahre nach dem Tod eines Künstlers wirkten sich "in hohem Maß zerstörerisch für den Zugang zu gemeinsamen Wissen und Kultur aus", heißt es in den Prinzipien des Verbands.
Quelle: www.heise.de
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Der Streit um Urheberrechtsvergütungen zwischen Computerherstellern und der VG Wort wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der Bundesgerichtshof legte am Donnerstag dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der Europäischen Richtlinien zum Urheberrecht vor. Die VG Wort, die als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte von Autoren vertritt, verlangt Vergütungen für in Deutschland seit 2001 bis Ende 2007 vertriebene PCs und Drucker. Damit sollen die Urheber für die Anfertigung privater Kopien entschädigt werden (Az. I ZR 162/10 u. a.).
Der Streit betrifft nur die Jahre 2001 bis 2007. Seit einer Gesetzesänderung 2008 besteht ein Vergütungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Gerätetypen, die für bestimmte Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch benutzt werden. Verwertungsgesellschaften und der Bundesverband Computerhersteller (BCH) haben sich auf einen Vergütungssatz von 13,65 Euro für PCs oder Laptops mit eingebautem Brenner geeinigt.
Der IT-Verband Bitkom begrüßte die BGH-Entscheidung in einer Mitteilung: "Wir sind optimistisch, dass der EuGH zu dem Ergebnis gelangt, dass Drucker und PCs nicht dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen mittels fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorzunehmen", sagte Volker Smid vom Bitkom-Präsidium.
Für jeden 2001 bis 2007 in Deutschland verkauften PC habe die VG Wort 30 Euro Abgaben gefordert, pro Drucker sollten zwischen 10 und 300 Euro gezahlt werden, erläutert der Bitkom. Insgesamt sei es dabei allein bei Druckern um eine Summe von über 900 Millionen Euro gegangen. Ende 2007 hatte der BGH entschieden, dass Drucker alleine nicht geeignet sind, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen Scanner. Diese Geräte aber würden bereits seit vielen Jahren mit Abgaben belegt, erklärte der Bitkom.
2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die BGH-Urteile aufgehoben. Ausschlaggebend waren damals in erster Linie formale Gründe. Nun hat der BGH – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – geprüft, ob der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss – was nun geschehen wird.
Quelle : www.heise.de
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Das französische IT-Nachrichtenportal "Numerama" hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie schlimm die Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen im Vergleich zu anderen Taten sind. Das Ergebnis zeigt dabei einen Querschnitt durch die französische Gesetzeslage, die ein teilweise groteskes Bild zeichnet.
Wie schlimm sind Urheberrechtsverletzungen? Aus Sicht des Rechteinhabers sind sie natürlich existenzvernichtend. Es dürfte kaum eine angemessene strafrechtliche Sanktion geben. Dabei wird die Tat bereits heute mit enormer Härte bestraft. Das französische Nachrichtenportal Numerama hat sich an eine Vergleichsliste gemacht. Welche Tat wird mit höheren Sanktionen bedroht, als eine Urheberrechtsverletzung, und welche mit niedrigeren. Der Querschnitt für Frankreich offenbart dabei ein trauriges Bild, dass sich in vergleichbarer Weise auch auf andere EU-Mitgliedsstaaten übertragen lässt.
Nachfolgende Taten können in Frankreich mit einer Haftstrafe sanktioniert werden, die mindestens genauso lange dauert, wie die Höchststrafe für eine Urheberrechtsverletzung:
Totschlag
Diebstahl
Behinderung der Justiz (bestimmte Formen)
Morddrohungen
Medizinische Eingriffe ohne Einwilligung des Patienten
Bei der vorangegangenen Auflistung kann man sich sicherlich einig werden, dass es hier höhere oder mindestens gleichwertige Strafen zu einer Urheberrechtsverletzung benötigt. Die Redaktion von Numerama hat sich aber noch an eine Liste gemacht. In dieser werden Taten aufgeführt, die zu einer geringeren Strafe führen als eine Urheberrechtsverletzung. Dabei stellt sich durchaus die Frage, ob dies angemessen ist:
Exhibitionistische Handlungen
Belästigung um sexuelle Gefälligkeiten zu erlangen
Schändung einer Leiche
Sexuelle Annäherungsversuche auf elektronische oder andere Art (betroffene Person muss 15 Jahre oder jünger sein)
Zerstörung von fremden Eigentum
Quelle : www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2011/09/thumbs/370/music-production--consumer-by-simonfriendphoto-d35yczl.jpg)
Bildausschnitt aus simonfriendphoto.deviantart.com
9 Euro für externe Festplaten und 10 Cent pro Gigabyte eines USB-Sticks sind als zusätzliche Leermedienabgabe der schwedischen Industrie über die Vereinigung Copyswede vorgesehen. Bislang gelang es aber nicht, sich mit der konkurrierenden Universal Media Alliance (UMA) über die Höhe der Abgaben zu einigen. Ein Gerichtsverfahren soll nun in Schweden die Höhe der versteckten Gebühren klären.
Begonnen hatte die Leermedienabgabe mit einer Gebühr auf Leerkasetten. Die Kreativwirtschaft befürchtete schon damals erhebliche Einbußen, weil die Kasettendecks in den 90er Jahren zunehmend erschwinglich wurden und die Musikfans ihre Schallplatten immer häufiger auf Kasetten aufgenommen haben. Die Aufnahme war aber alles andere als frei von Verlusten, weswegen die Industrie sich gerne trotzdem dafür extra bezahlen ließ. In Schweden drohen jetzt die Verhandlungen für eine Abgabe moderner Speichermedien zu scheitern. Während Copyswede mit den Konditionen einverstanden ist, fordern die Mitglieder der Universal Media Alliance (UMA) höhere Abgaben. Eigentlich sollte die neue Regelung schon ab dem 1. Juni flächendeckend eingeführt werden. Die zähen sechsmonatigen Verhandlungen sind aber kürzlich komplett gescheitert. Die UMA beharrte darauf, die modernen Speichermedien wie Festplatten und USB-Sticks seien ganz besonders für die Vervielfältigung von Daten geeignet, weswegen die von Copyswede vorgeschlagenen Gebühren nicht hoch genug seien.
Unglaublich aber wahr: Schwedische Jugendliche müssen rund 15 Prozent Abgaben auf den Preis ihrer Playstation 3 oder andere Spielkonsolen bezahlen, obwohl diese das Abspielen vervielfältigter Medien auf technischem Weg unterbinden. Kopiert werden kann nichts, kassiert wird aber trotzdem. Rickard Falkvinge von der schwedischen Piratenpartei findet es völlig unmöglich, in welcher Form das Monpol von der Industrie ausgenutzt wird. Die Piratenpartei in Schweden streicht heraus, die Gebühr sei nicht dafür gedacht, die Verluste durch illegale Downloads zu kompensieren. Auch sei es wahrscheinlich, dass bei einer derartigen Preissteigerung zahlreiche Personen künftig ihre Medien im Ausland beziehen werden, weil sie nicht so viel für neue Hardware bezahlen möchten. In dem Fall würden die eingesammelten Gebühren sinken statt wie geplant anzusteigen. Warum auch sollen die Konsumenten dazu gezwungen werden, für die Aufbewahrung ihrer Familienfotos zu bezahlen? Eine Kompensation innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs zu verlangen ist eine Sache, eine Wiedergutmachung für illegales Filesharing haben zu wollen, was mit dem Prinzip der Leermedienabgabe nichts zu tun hat, ist etwas völlig anderes. "Wer damit durchkommt, könnte wirklich alles verlangen", so Rickard Falkvinge. Auch ist leider höchst fraglich, ob und wie viel der eingesammelten Gelder tatsächlich bei den einzelnen Künstlern ankommen werden.
Die Mitgliedsfirmen von Copyswede erhalten seit dem 1. September die neuen Abgaben. Wie die juristische Auseinandersetzung der Universal Media Alliance (UMA) ausfallen wird, bleibt freilich abzuwarten. Es muß aber eine baldige Einigung her, ein Alleingang eines Verbandes ist auf Dauer nicht möglich.
Quelle: www.gulli.com
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Ein Sieg für die Plattenindustrie: Heute hat der EU-Ministerrat in Brüssel wie erwartet die Verlängerung der Schutzrechte für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängert. Die meisten Künstler werden aber herzlich wenig davon haben, weil die Musikindustrie laut Vertrag ihre Rechte besitzt. Innerhalb von 2 Jahren muss das EU-Recht nun in nationales Recht umgewandelt werden.
Obwohl zahlreiche Urheberrechtsexperten im Vorfeld dagegen argumentierten, hat der EU-Ministerrat die Verlängerung des Leistungsschutzrechtes für Tonaufnahmen heute durchgewunken. Lange Zeit lag der Vorschlag auf Eis, weil sich keine Mehrheit dafür finden konnte. Gegner des Vorschlages waren heute unter anderem Belgien, Schweden und die Niederlande. Österreich hat sich der Stimme enthalten, weil man sowieso nicht damit gerechnet hat, die Mehrheit umstimmen zu können. Allerdings war das österreichische Justizministerium im Vorfeld zum Urteil gekommen, dass die Verlängerung keine Vorteile für die Künstler selbst bringen würde. Hätten die meisten Musiker und Urheber nicht im Rahmen ihrer Verträge ihre Rechte freiwillig abgetreten, könnten sie jetzt auch bis zu 70 Jahre an ihren Aufnahmen verdienen.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission sogar verlangt, die Frist auf 95 Jahre hochzusetzen. Dafür fanden sich allerdings im Europaparlament nicht genügend Befürworter. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) feiert die Entscheidung natürlich als einen Sieg. Philipp Otto von iRights.info hingegen argumentiert, mit den neuen Leistungsschutzrechten würden es viele neue Geschäftsmodelle im Internet schwerer haben als bisher. Die entscheidende Frage sei doch, ob längst refinanzierte Produkte zusätzlich geschützt werden müssten, oder man nicht lieber den Fortschritt, Innovationen und den kulturellen Reichtum über eine Verkürzung oder Beibehaltung der Frist beschützen möchte. Ersteres war den Ministern offenbar dank der aufwendigen Lobbyarbeit der Musikindustrie deutlich wichtiger.
Quelle: www.gulli.com
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Das Landgericht Stuttgart hat im Streit um die sogenannte Intranet-Klausel im Urheberrechtsgesetz entschieden, dass Bildungseinrichtungen Schülern und Studenten bis zu 10 Prozent eines geschützten Werkes online zur Verfügung stellen dürfen. Dies entspreche dem Anliegen des Gesetzgebers in Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz, wonach Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" öffentlich zugänglich machen dürfen, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil (PDF-Datei) der 17. Zivilkammer von Ende September (Az.: 17 O 671/10). Die Möglichkeit eines Downloads etwa einer PDF-Datei sei dabei aber zu unterbinden.
Die normale Verwertung des Schutzgegenstandes werde durch die Intranet-Klausel an sich nicht beeinträchtigt, die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt, erklären die Richter. Insofern sei der Paragraf mit internationalen Urheberrechtsabkommen und der Copyright-Richtlinie der EU vereinbar. Ein ungebührlicher Eingriff in das Eigentumsrecht des Verwerters liege nicht vor. Eine Ausbildungsstätte müsse für die Online-Veröffentlichung aber ein Dateiformat mit "funktionierenden Schutzmechanismen" wählen, das die Speicherung der eingescannten Werkteile auf den Computern der Lernenden unmöglich mache. Nähere Ausführungen zu einem solchen Format sind der Entscheidung nicht zu entnehmen.
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Gesetzgeber lediglich das Ziel verfolgte, eine Nutzung zu ermöglichen, die der im analogen Raum vergleichbar sei. Ein Download auf einen Rechner stelle aber eine "einfachere und qualitativ höherwertige Vervielfältigung" dar, da die abgespeicherten Auszüge etwa "direkt in die eigene Textverarbeitung übernommen" werden könnten. Das Ausdrucken der zur Verfügung gestellten Materialien sei aber zulässig. Dies entspreche der Möglichkeit, die Werkteile nach der Übersendung traditionell zu kopieren.
In dem Fall hatte der Alfred Kröner Verlag die Fernuniversität Hagen wegen einer zu umfangreichen Veröffentlichung eines von ihm vertriebenen geschützten Werkes im Hochschulnetz verklagt. Die Stuttgarter monierten, dass die Hochschule ihren Studenten 91 von 476 Textseiten aus dem Lehrbuch "Meilensteine der Psychologie" über ihr Intranet kostenfrei elektronisch zur Verfügung stellte. Sie wollten durchsetzen, dass die Universität nur drei Seiten aus dem Werk anbieten dürfe.
Diese sehr enge Auslegung der Intranet-Klausel wies das Landgericht zurück. Ihm zufolge dürfen 48 Seiten in elektronischer Form (ohne Möglichkeit der Speicherung) sowie drei Seiten zum Download öffentlich den Studenten verfügbar gemacht werden. Der Hochschule untersagte die Kammer, darüber hinaus gehende Teile des Werks zu verbreiten. Darüber hinaus verurteilte sie die Universität zur Zahlung eines noch näher zu beziffernden Schadensersatzes und zur Erstattung eines Dreiviertels der Kosten für den Rechtsstreits sowie weiterer außergerichtlicher Kosten nach Nichtunterzeichnung einer vom Verlag geforderten Unterlassungserklärung.
Der Kläger beabsichtigt laut dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der ihn in dem Fall unterstützt, gegen den Beschluss in die Berufung zu gehen. Zur Begründung heißt es, dass das vom Gericht ausgesprochene Verbot nicht weitreichend genug sei. Karl-Peter Winters, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein, zeigte sich zwar grundsätzlich erfreut, dass das Gericht "den Exzessen der Fernuniversität Hagen einen Riegel vorgeschoben hat". Nur ein ersatzloses Auslaufen des Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz könne aber "die Ausbildung deutscher Studenten mit den modernsten und besten Lehrmaterialien sichern". Mit ein Grund für das Plädoyer der Verleger sei, dass die eigentlich vorgesehene Zahlung werkbezogener Vergütungen an der Weigerung der Hochschulen von Bund und Ländern gescheitert sei, die stattfindenden Nutzungen zu erfassen.
Quelle : www.heise.de
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Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, hat ihre Kritik am derzeitigen System zum Schutz der Rechte an immateriellen Gütern verschärft. Die Millionen US-Dollar, die für die Durchsetzung von Urheberrechten ausgegeben wurden, hätten die Piraterie nicht aufgehalten, meinte die Niederländerin am Samstag während ihrer traditionellen Rede auf einem Kultur- und Medienforum in Avignon. Verstärkt steige in Bürgern Hass auf das auf, was sich hinter dem Wort Copyright verberge, bedauerte Kroes mit ungewöhnlich offenen Worten. Traurigerweise sähen viele das gegenwärtige Regime nur noch als Werkzeug zum Bestrafen und zum Entziehen, nicht als Mittel, um kreative Leistungen anzuerkennen und zu entlohnen.
Aber auch bei der Vergütung von schöpferisch tätigen Künstlern versage das aktuelle Copyright-System, führte die Kommissarin weiter aus. Die Hälfte der bildenden Künstler in Großbritannien, weniger als 50 Prozent der "professionellen" Autoren in Deutschland und 97,5 Prozent der Mitglieder einer der größten Verwertungsgesellschaft in Europa verdienten weniger als 1000 Euro pro Monat mithilfe ihrer geschützten Werke, monierte Kroes. Einige Stars in dem Sektor hätten zwar mehr als genug Einkommen. Am unteren Ende der Pyramide habe sich aber eine Masse an Leuten angesammelt, die unabhängige Zuwendungen oder einen Zweitjob zum Überleben bräuchten.
Für die Vertreterin Brüssels ist deshalb klar, dass das Urheberrecht seine traditionellen Ziele nicht mehr erfüllt. "Wir müssen zurück zu seinen Fundamenten und den Künstler in den Mittelpunkt stellen", betonte die Kommissarin. Gefragt seien "kreative Geschäftsmodelle", um Kunst zu Geld zu machen. Dafür sei ein flexibles System nötig, das sich nicht in die Zwangsjacke eines einzelnen Modells einsperren lasse. Vielmehr müssten die Plattformen, Kanäle und Geschäftsmodelle, über die Inhalte produziert, vertrieben und genutzt werden, genauso vielfältig und innovativ sein wie der Content selbst.
Das Internet sowie Informations- und Kommunikationstechnologien könnten Kreativen dabei helfen, sich direkt und günstig mit ihrem Publikum zu vernetzen, betonte Kroes. Mit der Digitalisierung entstehe eine Datenbank für ein globales Repertoire, die einen transparenten Weg für die Distribution und die Abrechnung kreativer Werke für die Künstler selbst und Zwischenhändler schaffe. Cloud Computing biete einen ganz neuen Rahmen, in dem Musik, Bücher oder Filme erstanden werden könnten. Damit verknüpft seien aber Fragen der optimalen Lizenzierung der Erzeugnisse über solche Plattformen, die durch ein offenes gesetzliches Rahmenwerk geklärt werden müssten. Es müssten Regeln gefunden werden, die derartige Prozesse unterstützten und dafür sorgten, dass das System die Interessen der Künstler absichert. Die Kommission habe daher einen Vorschlag gemacht, um etwa die kollektive Rechteverwertung zu vereinfachen.
Darüber hinaus sei auch das Steuersystem an die digitale Welt anzupassen, befand die Kommissarin. Es dürfe etwa nicht sein, dass auf E-Books höhere Abgaben erhoben würden als auf gedruckte Bücher. Der Filmindustrie empfahl Kroes, über ihr derzeitiges Auswertungsschema vom Kino über DVD und Online bis hin zum Fernsehen nachzudenken. Dieses erscheine im Netzzeitalter zunehmend unflexibel und mache es schwerer, Videos online zeitnah legal zu erstehen. Die Kommissarin forderte in diesem Sinn mehr Experimentierfreude, wobei sie auch auf erweiterte kollektive, pauschale Vergütungsverfahren hinwies, wie sie in Skandinavien praktiziert würden. Generell sei die derzeitige "Besessenheit" im Vertrauen auf das Copyright als allein selig machendes Mittel abzulegen. Der Kreativsektor dürfe nicht auf seine "Finanzkrise" warten, um endlich die richtigen Werkzeuge zur Anpassung an die digitale Welt in die Hand zu nehmen.
Quelle : www.heise.de
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Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben die Tarife zur Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten und Handys im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Branchenverbänden – darunter beispielsweise der Informationskreis AufnahmeMedien – waren zuvor ergebnislos abgebrochen worden.
Wie im Falle von Druckern, PCs, USB-Sticks und anderen Speichermedien bereits geschehen, wollen die Verwertungsgesellschaften auch für externe Festplatten die aus dem Urheberrecht abgeleiteten Vergütungsansprüche geltend machen – und zwar rückwirkend zum Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft am 1.1.2008.
Die nun auf dem Tisch liegenden Forderungen sehen je nach Platten-Typ – unterschieden wird zwischen Multimedia-, Netzwerk- und externen Festplatten – eine Abgabe zwischen 5 und 34 Euro pro Gerät vor. Für eine USB-Platte mit weniger als einem TByte Speicherkapazität wären demnach 7 Euro Urheberrechtsabgabe zu zahlen, ab einem TByte fallen 9 Euro an. Für Festplatten mit Netzwerkanschluss sieht die ZPÜ im Kapazitätsbereich unterhalb von einem TByte lediglich 5 Euro Gebühr vor. Für Netzwerk-Festplatten ab einem TByte steigt die Abgabe hingegen um mehr als das Dreifache auf 17 Euro.
(http://www.heise.de/imgs/18/7/4/0/2/2/5/nas.jpg-91b89806837aeef9.jpeg)
Noch höher fallen die Abgaben für sogenannte Multimedia-Festplatten aus, die sich nicht nur an den PC anschließen lassen, sondern auch Fernseher oder Musikanlage als Abspielgeräte nutzen können. Für Multimedia-Festplatten, die zudem über eine integrierte TV-Empfangseinheit verfügen, wurde die Urheberrechtsabgabe auf 34 Euro festgelegt. Fehlt die Empfangseinheit sind immerhin noch 19 Euro fällig – und zwar generell unabhängig von der tatsächlichen Speicherkapazität der Multimedia-Festplatte. Entscheidend ist lediglich das Vorhandensein eines Massenspeichers, also einer Festplatte, einer SSD oder einer Kombination von beidem.
Importeure und Hersteller solcher externer Festplatten wurden von den Verwertungsgesellschaften mittlerweile auch schriftlich über ihre Zahlungsverpflichtungen informiert. Wie schon im Falle der Abgabe auf Speichermedien dürfte die endgültige Klärung der Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten allerdings erst noch auf gerichtlichem Wege angestrebt werden. Entweder durch einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder aber ein Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht München.
Auch auf die Entwicklung im Mobilfunkbereich reagiert die ZPÜ mit neuen Tarifen für Handys. Standardhandys sollen nach Angaben des Branchenverbands Bitkom mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Smartphones mit berührungsempfindlichem Bildschirm je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro. Die Bitkom stellt die Urheberrechtsabgabe für Handys grundsätzlich in Frage. Auf Handys gespeicherte Inhalte seien größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant.
Quelle : www.heise.de
:Kopf :Kopf :Kopf
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Ich will gar nicht wissen, was die ZPÜ für Verwaltungskosten auflistet. Das scheint in die Nähe eines SB-Ladens zu kommen. Die Banker (nicht alle, aber die Investment-Fuzzis) scheinen da mit "gutem Beispiel" vorangegangen zu sein. Immer höher, weiter, schneller und vor allem teurer....
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Reichlich unverschämt.
Als wenn jeder Computer-Nutzer immer nur geschützte Inhalte speichern würde...
BTW, meine eigenen PVR-Aufzeichnungen sehe ich über die GEZ als endgültig abgegolten an.
Kein Wunder insofern, dass immer mehr Geräte auf den Markt kommen, die anstelle einer werksseitig eingebauten Festplatte eine Schublade oder Klappe in der Art eines Wechselrahmens haben.
Wenn der Kunde (oder hilfsbereite Verkäufer) dort nach dem Kauf eine interne Platte einsetzt, geht das niemanden mehr etwas an.
Abgesehen davon wundert mich der Zeitpunkt dieses Ansinnens überhaupt nicht.
Derzeit sind die Preise für Festplatten ohnehin auf einem Langzeithoch, und ein Ende ist noch nicht in Sicht.
Da ist es kaum verwunderlich, wenn irgendwelche Wegelagerer eifrig versuchen, sich auch noch ein großes Stück vom Kuchen zu sichern...
Wie sehne ich mir die Zeit vor ein, zwei Jahren zurück.
Da habe ich mehrfach externe Platten gekauft, weil die sogar billiger waren als interne, die enthaltenen Laufwerke aber anschließend intern eingesetzt.
Und für die letzte 2TB-Scheibe habe ich sogar noch im August um 45 Teuros bezahlt.
Als defekte externe ersteigert, und tatsächlich war die Scheibe 100% OK, nur der Controller des Gehäuses tot ;D
Bis dahin hatte ich mit etwa 70 Euros gerechnet.
Heute muss man leider schon gebraucht mit über 100 rechnen.
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Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) will die Pauschalabgabe fur USB-Sticks und Speicherkarten drastisch erhöhen - auch für solche Datenträger, bei denen überhaupt kein Anspruch auf eine Abgabe besteht. Der Verbraucher soll auch für selbst erstellte Fotos und Videos zur Kasse gebeten werden. Ab dem 01.07. sollen die Tarife um 800 bis 1850 Prozent angehoben werden.
Die ZPÜ ist ein von den deutschen Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort gegründeter Zusammenschluss. Für die Zahlung der Pauschalabgabe erhalten die Konsumenten die Erlaubnis, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken herzustellen (Privatkopie). Die Abgabe soll einen finanziellen Ausgleich unterschiedlicher Interessen garantieren.
Ab dem 01.07.2012 sollen die Tarife für Speicherkarten und USB-Sticks von 800 bis zu 1850 Prozent angehoben werden (http://www.informationskreis.com/?p=234). Bislang wurde eine Abgabe von 10 Cent pro Speichermedium erhoben. USB-Sticks mit einer Speicherkapazität von weniger als 4 GB sollen künftig mit 91 Cent belastet werde, diejenigen mit mehr als 4 GB sogar mit 1,56 Euro pro Stück. Speicherkarten unter 4 GB kosten demnächst 91 Cent mehr. Diejenigen mit mehr als 4 GB Speicher verteuern sich ab Juli 2012 um 1,95 Euro pro verkaufter Speicherkarte.
Interessanterweise hält die ZPÜ diverse Produkte, für die die Pauschalabgabe erhoben wird, überhaupt nicht für vergütungspflichtig. Das betrifft etwa reguläre SD-Karten, die hauptsächlich in Digitalkameras und Camcordern verwendet werden. Eine Pauschalabgabe ist aber ein gesetzlich verordneter Preisaufschlag von Geräten, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt oder gespeichert werden können. Digitalkameras und Camcorder nehmen allerdings in den seltensten Fällen urheberrechtlich geschützte Werke auf. Daher besteht überhaupt kein Anspruch auf die Erhebung der Pauschalabgabe.
Alternativ hätte man die Tarife lediglich auf Micro-SD-Karten eingrenzen können, weil diese in Smartphones und Handys tatsächlich häufig für die Aufbewahrung urheberrechtlich geschützter Daten eingesetzt werden. Der Anteil der Micro-SD-Karten wird auf etwa die Hälfte aller neu verkaufter Speicherkarten geschätzt. In dem Fall würde die ZPÜ für 50 Prozent aller Geräte Gebühren kassieren, obwohl es dafür keine logische Erklärung gibt. Eine Begründung für die Anhebung wurde nicht bekannt gegeben. Im Vorfeld wurde lediglich angekündigt, die Vergütungshöhen sollen "weh" tun. Bei einer derartigen Anhebung der Gebühren dürfte man zumindest dieses Ziel problemlos erreichen.
Quelle: www.gulli.com
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In meinen Augen ist das nichts als Beutelschneiderei.
Auch ich besitze eine Micro-SD-Karte im Handy.
Aber diese dient ausschließlich als Erweiterung des äußerst knappen internen Speichers (16MB).
Zwar könnte ich mit dem Gerät theoretisch in's Internet, nur sollte mir jemand mal erklären, wie prickelnd das Erlebnis bei Eingabe über die Telefon-Tastatur werden soll...
Youtube ginge noch nicht einmal theoretisch, weil der integrierte Browser ohnehin kein Flash unterstützt.
Und das ist auch gut so, denn bei den üblichen Tarifen für Datenübertragung wäre die Prepaid-Karte ruck-zuck leer...
Auch die integrierte Kamera eignet sich grundsätzlich nicht zur Reproduktion urheberrechtlich geschützter Werke, dafür ist sie mit primitiver Mikro-Optik, Fixfokus und ohne Zoom und ohne Blitz einfach viel zu schlecht.
So ist die Kamerafunktion allein für schnelle Schnappschüsse geeignet, wenn wirklich sonst nichts zur Hand ist.
Zwar könne ich auf dem Gerät auch MP3 abspielen, aber danach steht mir der Sinn ebensowenig wie nach Videos auf dem mickrigen schlechtauflösenden Bildschirm im Hochformat.
Die Ohrstöpsel sind auch eine Zumutung und bleiben daher sowieso im Karton.
Eigentlich hatte ich schon überlegt, mir gelegentlich eine reichlich große und schnelle Karte für Backup-Zwecke zuzulegen, aber so wird das nix.
Also bleibt es dafür vorläufig bei meinem 32GB USB 3.0 Stick. Der passt auch immer noch irgendwo hin...
Lange Rede, kurzer Sinn:
Eine Abgabe von rund 25% auf den Kaufpreis wäre maßlos überzogen, durch nichts gerechtfertigt und so wohl noch nie dagewesen.
Kann man diesen von Gier zerfressenen Typen nicht endlich einmal das Handwerk legen :Kopf
Jürgen
p.s.
BTW, solche Datenträger bezahle ich ganz sicher niemals anders als in bar, denn sollten irgendwann rückwirkend hohe Abgaben auf derlei Kram erhoben, wäre es nicht auszuschließen, dass registrierte Käufer nachträglich zur Kasse gebeten würden. Die Gefahr bestünde insbesondere, wenn ein Händler aufgrund solch einer Nachforderung in die Insolvenz getrieben würde.
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Der Branchenverband BITKOM kritisierte scharf die drohende Verteuerung von USB-Sticks und Speicherkarten. Bis zu 2 Euro Sonderabgaben pro verkauftes Speichermedium werden ab dem 1. Juli 2012 gefordert. Das sind bis zu 30 Prozent mehr als bisher. BITKOM bereitet derzeit ein gerichtliches Schiedsstellenverfahren vor. Die bisherige Übereinkunft kündigte die ZPÜ Ende letzten Jahres einfach auf.
Mit der Pauschalabgabe sollen die Verluste der Rechteinhaber durch legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken ausgeglichen werden. Bisher betrug die Kopierabgabe pro Speicherkarte und USB-Stick unabhängig von der Ausstattung der Speichermedien zehn Cent, für BITKOM-Mitglieder sogar nur acht Cent. Diese Übereinkunft zwischen den Verwertungsgesellschaften und BITKOM hatte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Ende 2011 aufgekündigt. „Die neue Forderung der ZPÜ könnte zahlreiche USB-Sticks um bis zu 30 Prozent verteuern“, kritisiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Viele USB-Sticks mit 8 GB Kapazität kosten im Handel derzeit um die 5 Euro. Künftig droht bei derartigen Speichermedien eine Preissteigerung um etwa 1,50 Euro. Die Verwertungsgesellschaften fordern für USB-Sticks und Speicherkarten mit bis zu vier Gigabyte eine Abgabe von 91 Cent. Bei größeren USB-Sticks sollen 1,56 Euro Abgaben fällig werden, bei Speicherkarten über vier Gigabyte sogar 1,95 Euro.
Rohleder kritisiert: „Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus". Der Branchenverband BITKOM beabsichtigt daher, vor einer Schiedsstelle gerichtlich gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorzugehen.
Quelle: www.gulli.com
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Der Branchenverband BITKOM hat nun den Sinn hoher Gebühren der Verwertungsgesellschaften auf externe Festplatten widerlegt. Laut einer aktuellen Studie setzen weniger als 3 Prozent der Nutzer ihre externe Festplatte für vergütungsrelevante Privatkopien ein. Dennoch werden beim Kauf der Festplatten 7 beziehungsweise 9 Euro fällig.
Mit den hohen Abgaben auf externe Festplatten soll das legale Kopieren von Musik, Videos und anderen urheberrechtlich geschützten Dateien vergütet werden. Laut einer Studie der GFK nutzen aber weniger als 3 Prozent der Anwender derartige Medien für vergütungsrelevante Kopien. Für externe Festplatten mit weniger als einem Terabyte Speicherkapazität sollen sieben Euro Abgabe bezahlt werden, ab einem TByte neun Euro. BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf kommentiert: „Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für Abgaben auf externe Festplatten stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung.“
Das setzt sich auch bei anderen Forderungen der Verwertungsgesellschaften fort. Bis zu 36 Euro pro verkauftes Smartphone beziehungsweise Handy fordert seit kurzem die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Pro verkauftem USB-Stick verlangt die ZPÜ ab dem 1. Juli bis zu 1.550 Prozent, pro verkaufter Speicherkarte bis zu 1.850 Prozent höhere Sonderabgaben als bisher. Dies könnte zahlreiche dieser Produkte um bis zu 2 Euro verteuern. Schaut man sich die ganzen Tarifänderungen an, stellt man schnell fest, dass die Verwertungsgesellschaften, allen voran die GEMA, derzeit kräftig an der Gebührenschraube drehen.
Quelle: www.gulli.com
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Eine Weinheimer Firma hat sich nun das @-Zeichen, täglich millionenfach im Internet verwendet, markenrechtlich schützen lassen. Darüber informiert ein Eintrag auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes. Die Widerspruchsfrist läuft noch bis Anfang 2013, der Endnutzer muss aber wohl keine massenhafte Abmahnung durch das Schreiben von E-Mails befürchten.
Das @-Zeichen ist nun eine offizielle Wortmarke einer Weinheimer Firma. Die @T.E.L.L. Trading house for exclusive luxury labels GmbH sicherte sich die Rechte an dem viel benutzten Symbol. Um eine Wortmarke eintragen zu lassen, muss diese noch nicht einmal ein Wort sein, egal ob Kunstwort oder nicht, ein einziges Zeichen reicht.
Auf den ersten Blick mag dies durchaus kurios und beunruhigend wirken. Müssen Nutzer nun bei der Angabe von E-Mailadressen zum Beispiel im Impressum der eigenen Website oder auf Visitenkarten Lizenzgebühren zahlen? Gilt das auch für das Schreiben von Mails? Droht ihnen bei Nichtzahlung eine Abmahnung?
Die Antwort ist kurz und einfach: Nein. Das liegt daran, dass bestimmte Klassen im sogenannten "Waren- / Dienstleistungsverzeichnis" ausgewählt wurden. Das @-Zeichen als Wortmarke gilt als nur für bestimmte Klassen, darunter Getränke, Tabak, Aschenbecher, Gewürze und Fleischextrakte. Von einer Verwendung im Internet ist nicht die Rede. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird man also auch in naher Zukunft noch E-Mails schreiben können, ohne an die Weinheimer Firma Lizenzgebühren zu bezahlen.
Auch wenn es den Endnutzer nicht so stark trifft, wie Felix von Leitner annahm, regte sich doch Unmut im Netz. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter rieten Nutzer der Firma, doch direkt noch andere Sonderzeichen, wie beispielsweise Punkte, Klammern und Fragezeichen eintragen zu lassen. Ein anderer Nutzer zweifelt an der Kompetenz der zuständigen Behörde: "was für vollpfosten beim patentamt".
Noch bis zum 25.02.2013 kann gegen die Markeneintragung Widerspruch eingelegt werden.
Quelle: www.gulli.com
:Kopf
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Solche Einsprüche können nur greifen, wenn sie von direkt betroffenen Personen oder Firmen vorgebracht werden, typischerweise also von Wettbewerbern.
So könnte das wohl jede Möbelfirma mit Internetauftritt tun, sofern sie schon lange Zeit das @-Zeichen z.B. auf ihrer Webseite oder in gedruckten Publikationen nutzt.
Dann wäre auch eine Entscheidung dahingehend erwirkbar, dass das @-Zeichen seit Jahrhunderten allgemein verbreitet und dadurch de facto gemeinfrei sei.
Siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/@
Insbesondere sehe ich keinerlei schützenswertes Interesse des Anspruchnehmers (an diesem Zeichen allein) und bezweifle zudem jegliche Schöpfungshöhe, in dieser Erweiterung einer schlichten Abkürzung.
Die Mitarbeiter, die diese Eintragung vorgenommen haben, haben m.e. ihren Beruf verfehlt und ihr Gehalt nicht verdient.
Jürgen
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Einfach unglaublich, wie sich mal wieder das Deutsche Patent- und Markenamt und damit das ganze Verwaltungegefüge der BRD lächerlich macht.
Früher hat man noch gesagt: "Ein Gespenst geht um in Europa, und datt(s) sind wir!" aber heute. ...Achtung, IRONIE!!
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Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil einen viel Jahre andauernden Streit darüber beendet, ob für Drucker und PCs pauschale Vergütungen für Privatkopien an die Verwertungsgesellschaften der Urheber bezahlt werden müssen.
Hersteller von Druckern und PCs müssen an die Verwertungsgesellschaften der Wortautoren (VG Wort) und Fotografen (VG Bild-Kunst) für alle von 2002 bis einschließlich 2007 in Deutschland in Verkehr gebrachten Geräte eine pauschale Urheberrechtsvergütung zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet. Mit den pauschalen Urheberechtsvergütungen soll die nicht-gewerbliche Privatkopie urheberrechtlich geschützter Werke abgegolten werden, da diese nicht über eine Einzelkontrolle abgerechnet wird.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Urteil-Drucker-und-PC-Hersteller-muessen-pauschale-Urheberverguetung-nachzahlen-2248475.html)
Quelle : www.heise.de
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Vertreter der Musikindustrie verklagen die Automobilkonzerne Ford und General Motors. Beide Unternehmen vertreiben Fahrzeugen, deren Multimedia-Ausstattung in der Lage ist, den Inhalt von Musik-CDs auf einer Festplatte zu speichern. Nach Angaben der Copyright-Inhaber würden die beschuldigten Firmen die für derartige Technik anfallenden Lizenzabgaben nicht leisten.
Der Kampf der Musikverbände gegen den Fortschritt der Technik begann mit dem Kassettenrekorder. Da in den 90er Jahren plötzlich jeder Endverbraucher in der Lage war, Kopien gebräuchlicher Tonträger anzufertigen, sah man die ganze Branche in Gefahr. Um die Künstler vor der vermeintlichen Bedrohung zu schützen, beschloss die amerikanische Regierung 1992 den Audio Home Recording Act (AHRA). Das Gesetz verpflichtete jeden Hersteller von digitalen Audioaufnahmegeräten, Abgaben an die Musikindustrie zu leisten.
Auch lange nach der Ära der klassischen Kompaktkassette versuchen die Urheberrechtsvertreter, Profit aus den rechtlichen Bestimmungen zu schlagen. So reichte die "Allianz von Künstlern und Aufnahmefirmen" (AARC) am Freitag Anzeige gegen die Automobilhersteller Ford und General Motors ein. Einige Modelle der Milliardenkonzerne sind in der Lage, CDs auf eine im Fahrzeug verbaute Festplatte zu speichern (sogenanntes CD-Ripping). Damit soll ein ständiges Wechseln der Datenträger überflüssig gemacht werden.
Der Verband, in dem sich mehrere Major Label und rund 300.000 Kreative zusammengetan haben, erkennt hinter der Funktionalität eine Technologie, die unter den AHRA fällt. Wie in der Anklageschrift zu lesen ist, leisten beide beschuldigten Konzerne keine entsprechenden Abgaben an die Musikindustrie. "[...] Ford, GM sowie [ihre Technologiepartner] Denso und Clarion haben sich dazu entschieden, ihre Pflichten zu ignorieren und sich über das Gesetz zu stellen", kommentiert AARC-Geschäftsführer Linda Bocchi die Angelegenheit.
Anders als aus den Worten der Kläger vernehmbar, gestaltet sich die rechtliche Situation jedoch etwas komplizierter. So sieht der AHRA mehrere Ausnahmen vor. Beispielsweise fallen Apparaturen für den ausschließlich privaten Gebrauch in einigen Fällen nicht unter die Abgabepflicht. Gleich verhält es sich mit Hardware, die Teil von größeren Geräten ist, wie beispielsweise CD- und DVD-Brenner im Computer.
Die Automobilkonzerne äußerten sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Wahrscheinlich scheint, dass die Angeklagten versuchen werden, ein Grundsatzurteil zu ihren Gunsten erzielen zu können.
Quelle: www.gulli.com
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Wer ein YouTube-Video per Framing auf seiner Website einbindet, verstößt damit nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
"Framende Links", durch die beispielsweise YouTube-Videos in andere Websites eingebettet werden, verstoßen nicht gegen das Urheberrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft, wenn sie sich nicht an ein neues Publikum wendet, urteilten die Richter (Rechtssache C-348/13).
In dem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) dem EuGH vorgelegt hat, ging es um einen zwei Minuten langen Werbefilm eines Wasserfilter-Herstellers, der von Dritten auf YouTube eingestellt wurde. Der Wasserfilter-Hersteller klagte gegen Handelsvertreter, die für die Konkurrenz arbeiten, weil sie das Video per Framing auf ihrer Website verlinkten. Die Beklagten hatten bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, wollten aber die Abmahnkosten nicht zahlen.
Der BGH hatte das Verfahren ausgesetzt, um vom EuGH klären zu lassen, ob es sich in dem Fall nicht doch um eine "öffentliche Wiedergabe" handelt, denn die Framing-Technik ermögliche es dem Betreiber einer Website, sich ein Werk zu eigen zu machen, ohne dieses jedoch kopieren zu müssen und damit dem Anwendungsbereich der Vorschriften über das Vervielfältigungsrecht zu unterfallen.
Der EuGH meinte nun, durch die Einbettung werde kein neues Publikum erschlossen, weil das Video bereits für alle Internetnutzer zugänglich war. Die Anwälte der Beklagten meine, der EuGH-Beschluss sei im Sinne der Netzfreiheit zu begrüßen. Er stelle auch klar, dass die "framenden Links", die Verbraucher in sozialen Netzwerken einstellen, nicht gegen die Urheberrechte der Rechteinhaber verstoßen und damit nicht abgemahnt werden können.
Quelle : www.heise.de
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In Wohnhäusern mit einer gemeinsam genutzten Satellitenantenne müssen die Wohneigentümer keine Gema-Gebühren zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden vorinstanzlichen Urteile bestätigt und der Gema damit eine deutliche Niederlage beschert.
Die Gema hat auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren: Die Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema darf für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne über ein Kabel in die Wohnungen keine Gebühren verlangen. Zuvor hatten bereits zwei Vorinstanzen gegen die Gema entschieden. Auch der Bundesgerichtshof ist der Argumentation der Verwertungsgesellschaft nicht gefolgt.
Vollständiger Artikel (http://www.golem.de/news/bgh-entscheidung-keine-gema-gebuehren-fuer-gemeinschaftsantennen-1509-116387.html)
Quelle: http://www.golem.de
Was wohl demnächst versucht wird? Urheberechtsabgaben auf Notenständer oder auf unbeschriebenes Papier wären doch auch mal einen Versuch wert? Ich bin gespannt... ::) :O
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In Wohnhäusern mit einer gemeinsam genutzten Satellitenantenne müssen die Wohneigentümer keine Gema-Gebühren zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden vorinstanzlichen Urteile bestätigt und der Gema damit eine deutliche Niederlage beschert.
Wäre auch echt ein grobes Ding gewesen ... die Gema wird aber auch echt immer frecher :x
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Nach der kruden Denke der Gema müssten eigentlich auch Satelliten- und Kabelnetz-Betreiber und Internet-Anbieter Gebühren an sie bezahlen, nicht nur die Sendeanstalten.
Bis auf den Sendeanstalten ist jedoch all diesen das Fehlen eines relevanten Aspekts gemeinsam, der erst eine Abgabenpflicht begründen könnte, sie erstellen nämlich keine eigenen Programme unter Nutzung von der Gema verwalteter Rechte, und sie spielen nichts direkt ab bzw. führen selbst keine Vorführung durch, sondern sie bieten lediglich eine technische Transportleistung für die Inhaltsangebote Dritter an, die ja i.d.R. schon zur Zahlung verpflichtet sind.
Nur der Programmanbieter benötigt solche Lizenzen an Rechten, und eventuell noch der gewerbliche Betreiber von Wiedergabegeräten, wie z.B. ein Konzertveranstalter, ein Gastwirt oder Diskothekenbetreiber.
So hat ja auch der Spediteur zweifellos nicht dafür zu zahlen, dass er bespielte CDs, DVDs und BlueRays zum Kaufhaus fährt, was auch eine zur Verbreitung beitragende und für diesen Vertriebsweg unbedingt erforderliche Transportleistung darstellt.
Mehr trägt der Betreiber von Gemeinschaftsantennen auch nicht bei.
Jetzt gehören m.e. auch Abgaben auf leere Medien (z.B. CD-R, Festplatten usw.) und Kopierer nochmals überprüft. Es ist nämlich offenbar, dass auf zahlreiche einzelne Vorführungen gleich mehrfach nacheinander auf verschiedenen Zwischenschritten solche Abgaben erhoben werden, was ich persönlich für grob unbillig halte.
Jürgen
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Laut Blog der Electronic Frontier Foundation diskutiert das JPEG-Komitee eine DRM-Lösung für das Bildformat. Das könnte künftig Druck und Weitergabe bestimmter Bilddaten verhindern.
Ein Blog-Eintrag der Electronic Frontier Foundation diskutiert einen Vorschlag des JPEG-Komitees eine DRM-Lösung für das Bildformat JPEG einzuführen. Laut Blog diskutierte das Komitee darüber am 13.10. in Brüssel. Ein DRM für Bilddaten könnte künftig den Druck oder die Weitergabe geschützter Bilddaten in sozialen Netzwerken verhindern.
Jeremy Malcolm von der EFF erklärt in einer Präsentation, warum DRM im JPEG-Format keine gute Idee wäre. Demnach ließe sich eine DRM-Lösung technisch einfach umgehen. Die Lösung bilde unterschiedliche Copyright-Fälle nicht korrekt ab. Außerdem erschwere sie die Nutzung solcher Bilder in kostenlosen und Open-Source-Programmen.
Bereits jetzt verhindert die EURion-Konstellation, ein Muster auf Banknoten, dass Kopierer und Drucker diese vervielfältigen. Auch Photoshop bearbeitet keine Scans von Banknoten. Für das Bildformat JPEG200 existiert bereits eine DRM-Lösung, allerdings ist es so wenig verbreitet, dass es im Web-Kontext keine Rolle spielt.
Quelle : www.heise.de
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Der Branchenverband Bitkom fordert eine Neuausrichtung des deutschen Urheberrechts und verweist auf ein gemeinsames Positionspapier europäischer IT-Verbände.
Der IT-Verband Bitkom fordert in einer gemeinsamen Erklärung von Branchenverbänden aus insgesamt zwölf EU-Ländern einen „Systemwechsel“ bei der pauschalen Vergütung der Urheber für erlaubte Privatkopien ihrer Werke. „Wir brauchen völlig neue transparente Regeln, die mit dem Innovationstempo der digitalen Welt Schritt halten können und eine faire Kompensation von Urhebern sicherstellen“, erklärt dazu Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.
Vergütungspauschale
Bisher müssen Endverbraucher auf Geräte, die sich für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte eignen, über den Kaufpreis eine Vergütungspauschale zahlen. Deren Höhe bemisst sich nach der in wissenschaftlichen Studien ermittelten tatsächlichen Nutzung eines Gerätetyps für erlaubte private Kopien. Darunter fällt beispielsweise das lokale Speichern eines Videos auf einem Gerät oder das Ausdrucken eines digital erworbenen Zeitungsartikels. Das Lesen eines Online-Artikels im Browser oder ansehen eines Films per Streaming-Dienst ist dagegen kein Kopiervorgang, der bei der Berechnung von Pauschalvergütungen auf einzelne Gerätetypen berücksichtigt wird.
Die Vergütung landet bei Verwertungsgesellschaften, die sie regelmäßig nach bestimmten Verteilungsschlüsseln an Urheber wie Komponisten, Maler, Fotografen, Autoren und Journalisten sowie deren Verleger ausschütten. Verantwortlich für die Abführung der Vergütung an die Verwertungsgesellschaften sind die Hersteller oder Importeure der verkauften Geräte, also die unter anderem im Bitkom organisierten Firmen wie Apple oder Hewlett-Packard. Die laufen seit vielen Jahren vergeblich Sturm gegen das Pauschalvergütungssystem.
"Frontalangriff"
Einen "Frontalangriff auf ein bewährtes und gut funktionierendes System", sieht Dirk Platte, Justiziar des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), in dem neuerlichen Vorstoß des Bitkom. Und Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort, verweist auf die Urheberrechts-Reform von 2008, die sich in der Praxis bewährt habe. So seien nach deren Inkrafttreten sehr rasch Einigungen mit dem Bitkom über die jeweilige Vergütungshöhe erfolgt und bis heute stabil geblieben, etwa bei Druckern und Kopierern.
Der Bitkom hingen kritisiert „Regeln, nach denen Verbraucher etwa in Deutschland für Drucker oder Smartphones mit bis zu 87 Euro pro Gerät zur Kasse gebeten werden.“ Dass diese Summe nur Laserkopierer mit einer Kopierleistung von 40 Seiten pro Seite betrifft, die selbst meist weit über 1000 Euro kosten, verschweigt der Verband in seiner Mitteilung.
System nicht in Frage stellen
„Dass es auch nach der Modernisierung von in einzelnen Fällen noch Streitigkeiten gibt, mit denen sich die Gerichte beschäftigen müssen, stellt doch das System an sich nicht in Frage“, wendet VG-Wort-Vorstand Staats ein. Als Alternative für die „faire Kompensation von Urhebern“, die auch Bitkom fordert, bevorzugt der Verband eine staatlichen Finanzierung der Pauschalvergütungen, wie sie etwa in Finnland üblich sei. Statt der Käufer einzelner Geräte müssen dann alle Steuerzahler für Privatkopien zahlen.
Quelle : www.heise.de
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Urheber- und Medienrechtlechter waren sich auf einer Tagung mit der Grünen Renate Künast einig, dass der Anonymität im Internet der Garaus gemacht werden sollte. Auch die Haftungsprivilegien für Provider stehen zur Disposition.
Herrschende Meinung auf dem Podium einer Konferenz der "Initiative Urheberrecht" war am Mittwoch in Berlin, dass Internetnutzer besser identifizierbar sein müssten. Die Anonymität im Netz sei zwar eine "heilige Kuh für viele Nerds", meinte etwa der Göttinger Medienrechtler Gerald Spindler. "Sie gehört für mich aber auch mal geschlachtet." Es handle sich dabei schließlich nicht um ein Grundrecht, er habe ein solches zumindest weder im Grundgesetz noch in einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gefunden.
Eng mit dem "Problem der Anonymität" verknüpft sind für Spindler die allgemeinen Haftungsprivilegien für Zugangs- und Diensteanbieter, die Informationen nur durchleiten. "Wenn Plattformen nicht sagen können, wer was macht, muss ich sie in die Haft nehmen können", plädierte der Jurist hier für eine "sektorspezifische" Anpassung der Klauseln in der E-Commerce-Richtlinie und dem Telemediengesetz (TMG).
"Anreize zum Eingreifen"
Haftungsprivilegien sollten an "Anreize zum Eingreifen" geknüpft werden, schlug Spindler vor. Sie könnten etwa weiter gelten für Anbieter, die eine "automatisierte Rechtsverfolgung mit ID-System" ermöglichten. Dem Vorhaben der Bundesregierung, mit der umstrittenen laufenden TMG-Reform "gefahrgeneigte Dienste" pauschal stärker zur Verantwortung ziehen zu wollen, stellte der Rechtsexperte dagegen keine gute Note aus: In ihrer jetzigen Form verstoße die Initiative gegen die E-Commerce-Richtlinie, auch wenn die EU-Kommission dazu bisher noch nichts gesagt habe.
Es gebe keinen Anspruch auf Anonymität im Internet, sekundierte Matthias Lausen vom Institut für Urheber- und Medienrecht Spindler. Im öffentlichen Raum herrsche ein Vermummungsgebot, die Massenkommunikation hierzulande lebe von einem persönlich Verantwortlichen. "Das ist Hans Müller, er ist dafür verantwortlich, was in die Öffentlichkeit kommuniziert wird", führte der Jurist aus. Dies gelte für das Persönlichkeitsrecht genauso wie für den Handel mit Waren und Dienstleistungen. Der nationale Gesetzgeber solle hier über eine TMG-Änderung ruhig eine Vorlage machen, eine entsprechende EU-Reform käme dann schon in die Gänge.
Renate Künast vs. Anonymität
Die Debatte über ein Netz ohne Nutzerkennung müsse geführt werden, meinte auch die grüne Verbraucherschutzpolitikerin Renate Künast: "Wir können nicht die Anonymität hochhalten, wenn alle den ganzen Tag über im Internet nur noch rüde beschimpft werden", erklärte die Ex-Ministerin den Zuhörern, die vermutlich in ihrer Jugend noch größtenteils gegen die Volkszählung demonstriert hatten. So werde die Kommunikation zwischen Menschen zerstört.
Künast räumte aber ein, dass sie mit dieser Ansicht in ihrer Fraktion ziemlich allein dastehe. Die Grünen hatten auf ihrem Bundesparteitag 2011 etwa einen Beschluss gefasst, wonach Technologien gefördert werden müssten, "die das Teilen von Internetbandbreite ermöglichen und die Anonymität beim Zugang oder der Nutzung des Internets gewährleisten". Bislang schreibt das TMG vor, dass Anbieter möglichst datenschutzsparsame Dienste zur Verfügung zu stellen haben.
Werbeeinnahmen für die Kreativen
Die Haftungsprivilegierung von Providern sei "nur eine einseitige Freistellung" gewesen, damit sich Internetdienste hätten entwickeln können, konstatierte Dieter Gorny, Chef des Bundesverbands Musikindustrie und Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie des Bundeswirtschaftsministeriums. Emotional befänden sich viele "bei diesem Medium" zwar noch im Neuland und in der Anfangsphase. Es sei aber trotzdem nötig, nun "rational über einen neuen Rechtsrahmen" fürs Internet zu reden. Dabei müsse klar sein, dass Online-Plattformen auch nur Werbung verkauften und keine wirklich neuen Geschäftsmodelle hervorbrächten.
"An den Werbeeinnahmen sollten nicht nur die Plattformen verdienen, sondern auch die Kreativen", hatte Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters (CDU) zuvor als Parole ausgegeben. Wenn kulturelle Werke zum "kostenfrei verfügbaren Allgemeingut" würden, könnten Urheber ihre kreative Freiheit, "den Mächtigen nicht gefällig sein zu müssen", nicht mehr etwa zum Schreiben von Drehbüchern oder für Innovationen nutzen. Wichtig sei daher eine Gesellschaft, "in der auch geistige Leistung finanziell honoriert wird".
Quelle : www.heise.de
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Frei nach Obelix:
Die spinnen, die Urheber...
Der nächste Schritt wäre dann die Abschaffung des Bargelds, denn nur so kann sichergestellt werden, daß niemand anonym urheberrechtsgeschützte Werke kaufen, verkaufen oder leihen kann.
Oder Geräte und Medien, die sich für ihre Wiedergabe oder Vervielfältigung eignen.
Wie beispielsweise Papier, Kugelschreiber und ähnliches Teufelszeug...
Das war's dann mit Meinungs- und Informationsfreiheit, denn diese ist tot, wenn man sich nur noch gegen Identifikation informieren kann.
Damit Konzerne und Dienste jederzeit ganz genau wissen, wer was weiß, denkt, vor haben könnte...
Der nächste Schritt wäre dann, jedes persönliche Gespräch und jeden Augenschein ohne Überwachung zu unterbinden.
Geheime Fernsteuer- und Abhörfunktionen von Handys sind ein erster Schritt, vernetzte Brillen der nächste, der Zwang zum ständigen Mitführen folgt unmerklich indirekt.
Wenn inzwischen sogar führende Grüne zu den Verfechtern der Totalüberwachung gehören und die Partei das duldet, ist diese Partei nicht nur unnötig, sondern sogar hochgefährlich für die Bürger- und Menschenrechte geworden, genau das Gegenteil dessen, was ihre Gründer ursprünglich im Sinn hatten.
Mich graust's, und ich muß mich wohl öffentlich entschuldigen, daß ich damals mitgeholfen hatte, schon lange vor der Volkszählungsdebatte.
Jürgen
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Ja, ist zunehmend erschreckend, was die Grünen abliefern. Dass Ströbele gerne Feuerwerk verbieten möchte, wegen Verwechselungsgefahr mit Terror :O, ist dagegen noch harmlos.
http://www.derwesten.de/panorama/stroebele-will-laute-boeller-wegen-terrorangst-verbieten-id11343299.html
Er tut mal eben so, als gäbe es kein Sprengstoffgesetz, das illegale Böller verbietet. Mal abgesehen davon, dass er hier impliziert, dass die Bevölkerung hysterisch und dumm wäre.
Herrschende Meinung auf dem Podium einer Konferenz der "Initiative Urheberrecht" war am Mittwoch in Berlin, dass Internetnutzer besser identifizierbar sein müssten. Die Anonymität im Netz sei zwar eine "heilige Kuh für viele Nerds", meinte etwa der Göttinger Medienrechtler Gerald Spindler. "Sie gehört für mich aber auch mal geschlachtet." Es handle sich dabei schließlich nicht um ein Grundrecht, er habe ein solches zumindest weder im Grundgesetz noch in einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gefunden.
Artikel 2, GG: "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Das bedeutet, dass man sich nicht jedem dahergelaufen Rechtsverdreher gegenüber identifizieren muss.
"Wenn Plattformen nicht sagen können, wer was macht, muss ich sie in die Haft nehmen können", plädierte der Jurist
Ich kann auch nicht immer sagen, wer was macht. Sollte man mich dafür in Haft nehmen können?... Was geht nur im Kopf dieses Juristen vor??? ::)
Im öffentlichen Raum herrsche ein Vermummungsgebot
Ist kein Gebot, sondern ein Verbot und gilt NUR bei Versammlungen: https://dejure.org/gesetze/VersG/17a.html
Man darf also mit entsprechender Aufmachung draußen rumlatschen!
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Die von der Rechteinhaber-Lobby wiederholt vorgetragene Forderung, zur Bekämpfung von Rechteverletzungen müsse die Anonymität im Netz eingeschränkt werden, birgt erhebliche Kollateralschäden für die Demokratie, kommentiert der Strafrichter Ulf Buermeyer.
In einem Rechtsstaat gelten nur wenige Rechte wirklich absolut: Das Grundgesetz stellt allein die Menschenwürde über alles, sie wird im Artikel 1 unserer Verfassung für unantastbar erklärt. Alle anderen Grundrechte hingegen unterliegen der Abwägung. Das Postgeheimnis etwa kann eingeschränkt werden, wenn es für die Verfolgung von Straftaten geboten ist, aber es gibt Grenzen: Die Kommunikation eines Beschuldigten mit seiner Verteidigerin etwa ist tabu. Selbst bei schwersten Verbrechen gibt keine „Aufklärung um jeden Preis“ – auch wenn dies dazu führt, dass Straftaten unaufgeklärt bleiben. Das mag im Einzelfall unbefriedigend sein, beweist aber zugleich die Souveränität und Stärke eines Rechtsstaats, der selbst im Angesicht des Bösen seine freiheitlichen Werte nicht aufgibt.
Meme für Ahnungslosigkeit
Das Gerede vom Internet als „rechtsfreien Raum“, unter Internet-Kennern längst zum Meme für digitale Ahnungslosigkeit geronnen, ist daher auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive Unsinn: Das Recht gilt selbstverständlich online wie offline gleichermaßen. Aber ebenso wie im „wahren Leben“ lässt es sich nun einmal nicht in jedem Fall durchsetzen, ob aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen. Eine kleine, aber sehr lautstarke und finanzkräftige Gruppe von Lobbyisten will das aber offenbar nicht wahrhaben: An vielen Stellen machen die Vertreter von Urheberrechte-Inhabern Probleme bei der Rechtsdurchsetzung aus und fordern allerlei Verschärfungen, weil Verletzungen von Urheberrechten andernfalls nicht effektiv zu begegnen sei.
Ihnen ist zu entgegnen: Das Durchsetzen von Urheberrechten – ebenso wie anderer Rechte – „um jeden Preis“ ist unserer Rechtsordnung fremd. Urheberrechte sind zwar von der Eigentums-Garantie aus Art. 14 des Grundgesetzes geschützt. Sie gilt aber nun einmal nicht unbeschränkt, sondern nur, soweit sie in der Abwägung mit anderen Grundrechten den Vorrang genießt. Nach der Konzeption des Grundgesetzes ist das Eigentum sogar mit einer besonderen „Sozialklausel“ versehen: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Recht und Praxis
Jede(r) mag für sich beurteilen, inwieweit unsere Rechtsordnung diesen Programmsatz derzeit widerspiegelt. Jedenfalls dürfte deutlich werden, dass es einen absoluten Schutz von Urheberrechten nicht geben kann: Ja, geltendes Recht muss durchgesetzt werden, denn ein Rechtsstaat, der seine Normen ernst nimmt, kann systematischen Rechtsbruch nicht hinnehmen. Das Recht kann nur dann Geltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern beanspruchen, wenn es auch in aller Regel eingehalten wird. Kommt es aber zu einem erheblichen Widerspruch zwischen Recht und dem Verhalten der Menschen, dann muss sich nicht unbedingt die Praxis ändern: Vielleicht ist ja auch einfach das Recht veraltet?
Im Urheberrecht etwa ließe sich mit einer Fair-Use-Klausel nach US-Vorbild eine Vielzahl von Urheberrechts-Verletzungen beheben, indem man das entsprechende Verhalten nicht „brutalstmöglich“ verfolgt, sondern legalisiert. Insbesondere im privaten, nichtkommerziellen Bereich könnte dies die Gefahr von Abmahnungen drastisch reduzieren. Ein weiteres Beispiel, wo die Rechtslage hinter der kulturellen Entwicklung hinterherhinkt, ist das (bisher kaum vorhandene) „Recht auf Remix“, etwa in Form des Samplings: Ganze Musikrichtungen wie Hiphop wären ohne musikalische Zitate kaum denkbar. Rechtlich bewegen sich Kunstschaffende jedoch oft auf wackeligem Boden, wenn sie sich mit den Werken anderer kreativ auseinandersetzen.
“Heilige Kuh Anonymität”
Andererseits gibt es aber auch Bereiche, in denen die Inhaber von Urheberrechten einen Punkt haben: Illegales Video-Streaming ist in der Tat ein Massen-Phänomen, und selbst wenn nicht alle illegal gestreamten Filme andernfalls bezahlt worden wären – viele hätte man dank nervtötenden Geo-Blockings gar nicht legal sehen können – so dürften in diesem Bereich tatsächlich Verluste in Millionenhöhe entstehen. Bei dem Versuch, dem zu begegnen, rühren manche nun an einem Tabu: Der Göttinger Jura-Professor Gerald Spindler etwa forderte jüngst auf einer von Rechteinhabern ausgerichteten Konferenz in Berlin, die „heilige Kuh“ der Anonymität im Internet zu schlachten: Internet-Verkehr solle leichter einzelnen Personen zuzuordnen sein, u.a. um Verletzungen von Urheberrechten zu verfolgen.
Hierfür müsste zunächst einmal die geltende Rechtslage geändert werden. Immerhin sieht § 13 des Telemediengesetzes (TMG), welches den Datenschutz im Netz regelt, eindeutig vor, dass Anbieter von Websites die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung „anonym oder unter Pseudonym“ ermöglichen müssen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Diese Regelung beruht auf einer europäischen Rechtsgrundlage und müsste dort neu gefasst werden. Zudem stellt sich technisch die Frage, wie eine dauerhafte Identifizierbarkeit von Nutzern im Internet aussehen soll und kann. Um zum Beispiel die Nutzer von Streams zu erfassen, müsste gegebenenfalls das gesamte Nutzungsverhalten des Users aufgezeichnet und ausgewertet werden. Allein eine Aufzeichnung der IP-Adresse reicht hier nicht aus.
Schlimmer als Vorratsdatenspeicherung
Abgesehen von den erheblichen rechtlichen und technischen Schwierigkeiten wäre aber auch aus einer demokratischen Perspektive ein hoher Preis zu zahlen, wenn alle Online-Aktivitäten auf einzelne Personen zurückzuführen wären. Denn klar dürfte sein, dass diese Daten nicht nur für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen verwendet würden. Es wäre naiv anzunehmen, dass eine wie auch immer gestaltete „Ausweispflicht fürs Internet“ nicht auch von staatlichen Stellen genutzt werden könnte, um Meinungsäußerungen im Internet einzelnen Personen zuzuordnen.
Der wesentliche Kollateralschaden dürfte im politischen Diskurs eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat die zentrale Bedeutung der anonymen politischen Betätigung erst 2009 nochmals betont, als es ein außerordentlich restriktives bayrischen Gesetz einstweilen entschärfte, das weitreichendes Filmen von Demonstrationen ohne konkreten Anlass erlauben wollte: „Schon das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung ... festgehalten wird, kann Einschüchterungswirkungen haben, die zugleich auf die Grundlagen der demokratischen Auseinandersetzung zurückwirken. Denn wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und dass ihm dadurch persönliche Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts verzichten.“ Dies, so die Karlsruher Richter, würde nicht nur den Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil die „öffentliche Meinungskundgabe eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten demokratischen und freiheitlichen Gemeinwesens ist.“
Kollateralschäden für die Demokratie
Was für eine Demonstration gilt, das trifft nicht minder auf eine politische Diskussion in einem Blog zu: Wer damit rechnen muss, für seine Meinung zur Rechenschaft gezogen zu werden, der wird sich weniger frei äußern als wenn er dies anonym tun kann. Wer der Möglichkeit zur anonymen Diskussion – und damit zugleich der anonymen Kritik an einer demokratisch verantwortlichen Regierung – den Krieg erklärt, sei es bei einer Demonstration oder im Internet, dem wohl schon heute wichtigsten Raum für politische Diskussionen, der legt die Axt an die Kultur des demokratischen Diskurses.
Das sind die „Kollateralschäden“, die unserem Gemeinwesen drohen, wenn Pläne für eine Ausweispflicht für das Internet allen Ernstes weiter verfolgt würden. Lohnt es sich wirklich, das demokratische Potential des Internet für die Durchsetzung des Urheberrechts aufs Spiel zu setzen? Eine solche einseitige Entscheidung wäre jedenfalls ein Novum in unserer Rechtsordnung, und vieles spricht dafür, dass das Bundesverfassungsgericht hier ebenso wenig mitspielen wird wie beim Bayerischen Anti-Versammlungs-Gesetz.
Quelle : www.heise.de
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(http://static.gulli.com/media/2015/12/thumbs/370/kopimi.jpg)
Peter Sunde, der Mitbegründer der Torrent-Plattform The Pirate Bay hat eine Maschine gebaut, die die Content-Industrie täglich 10 Millionen US-Dollar kosten soll. Es handelt sich um ein Kunstprojekt, das auf die vermeintliche Absurdität von Schadensbezifferungen der Industrie aufmerksam machen soll. Hierfür fertig ein Rasberry Pi sekündlich illegale Kopien einer urheberrechtlich geschützten Datei an.
Vor gut einem Jahr noch, saß der IT-Spezialist Peter Sunde wegen der Mitgründung der umstrittenen Plattform The Pirate Bay hinter Gittern. Dem Gefängnisaufenthalt ging ein langer Kampf mit der Content-Industrie voraus in dem der Schwede nie müde wurde, seine Abneigung gegenüber dem Urheberrechtsgesetz zur Schau zu tragen.
Aktuell macht der 37-jährige mit einem Kunstprojekt auf die vermeintliche Absurdität der Höhe von Schadensersatzforderungen aufmerksam, die die Copyright-Industrie weltweit an ihre Gegner richtet. Aus rechtlicher Perspektive schuldet Sunde mehreren Film- und Musikstudios nach wie vor Millionen von US-Dollars. Beträge, die der Programmierer nach eigenen Angabe nie aufbringen können wird: "Selbst wenn ich irgendwelches Geld hätte, würde ich eher alles verbrennen, was ich habe, und ihnen nicht einmal die Asche geben. […] So sehr hasse ich die Medienindustrie", wetterte Sunde nach einer verlorenen Verhandlung auf einer Pressekonferenz im Jahr 2009.
Als Grundlage für die Millionenforderungen führt die Industrie immer wieder die Zahl an illegal angefertigten Kopien an. Sunde vertritt jedoch die Meinung, dass der Kopie einer Datei kein Wert gegenüberstehe und dass sich Piraterie im Netz sogar positiv auf die legalen Vertriebswege auswirken würde. Um seinen Standpunkt zu verdeutlichen, hat Sunde für eine geplante Ausstellung die sogenannte "Kopimashin" entworfen. Dabei handelt es sich um einen kleinen Computer mit Zeilendisplay, der sekündlich 100 Kopien des urheberrechtlich geschützten Liedes "Crazy" von Gnarls Barkely anfertigt. Der verwendete Mini-Rechner der Marke Rasberry Pi verursacht nach Logik der Industrie damit 10 Millionen US-Dollar Schaden täglich, so Sunde. "Gemäß ihrer Ansichten wird die Maschine sie in den Bankrott treiben. Ich will anhand eines praktischen Beispiels zeigen, dass es absurd ist, einer Kopie einen Wert zuzuweisen", erklärte der Erfinder der Maschine gegenüber Torrentfreak.
Um die Aufmerksamkeit um das Kunstprojekt zu steigern, reichte Sunde mittlerweile sogar einen Antrag beim Guinness Buch der Rekorde ein. Dort will er sich als größter Urheberrechtsverletzer der Welt rühmen. Die Prüfung der Bewerbung steht noch aus.
Quelle: www.gulli.com
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Für den jetzt sieben Jahre alten Makaken, der 2011 von sich Fotos anfertigte, will die Tierrechtsorganisation Peta das Copyright an den Aufnahmen durchsetzen. Sie scheiterten nun vor einem Gericht in San Francisco – möglicherweise nur vorerst.
(http://1.f.ix.de/scale/geometry/695/q75/imgs/18/1/7/2/4/8/9/4/Macaca_nigra_self-portrait-602x833-f67d93badfb84c24-1794c84fdb2d8089.jpeg)
Die Tierrechtsorganisation Peta ist vor Gericht damit gescheitert, einem Affen das Copyright an einem selbstgeknipsten Selbstportrait zu sichern. Richter William Orrick vom US-Bundesbezirksgericht in San Francisco hat angekündigt, die Klage der Tierrechtler gegen den britischen Fotografen David Slater auf dessen Antrag hin abzuweisen, berichtet CBS. Orrick stimme mit Slater überein, das bestehende Urheberrecht lasse nicht zu, dass Tiere Urheberrechtsschutz verlangen können.
Peta will weiterkämpfen
Er sei nicht die richtige Person, um den Fall abzuwägen, sagte Orrick laut einem Bericht von Ars Technica. Das obliege dem US-Kongress und dem Präsidenten. Orrick wolle Peta aber zugestehen, in diesem Fall eine nachgebesserte Klage einreichen zu dürfen. Peta-Anwalt David Schwarz kündigte demnach an, das auch tun zu wollen.
Der Konflikt um das Copyright für ein Affen-Selfie kam 2014 auf, als Wikimedia sich weigerte, Slaters Aufforderung nachzukommen, Fotos des Makaken aus ihrer Sammlung zu entfernen. Slater meint, er habe das Urheberrecht an diesen Bildern, während Wikimedia dies bestreitet. Sie sieht die Bilder als lizenzfrei an. Später stellte sich das US Copyright Office auf Wikimedias Seite und konstatierte, dass es keine Werke registrieren kann, die von der Natur, von Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden.
Kein Unterschied zwischen den Spezies
Der nun sieben Jahre alte Makake Naruto, der im Regenwald der Insel Sulawesi in Indonesien lebt, hatte die Aufnahmen 2011 angefertigt, als Slater seine Ausrüstung liegengelassen hatte. Peta meint, das Urheberrecht unterscheide nicht zwischen verschiedenen Spezies. Naruto sei an Kameras gewöhnt, habe sich selbst in der Kameralinse gespiegelt gesehen und gesehen, dass sich die Reflektion ändert, wenn er den Auslöser drückt. Daraufhin habe er sich in Pose gesetzt und mehrmals abgedrückt.
Peta will die Copyrights an den Affen-Selfies für Naruto wahrnehmen, die Aufnahmen unter eine kommerzielle Lizenz stellen und die daraus sich ergebenen Einnahmen komplett Naruto und seiner Gemeinschaft zukommen lassen. Für die Tierrechtler ist der Fall bedeutend, denn im Erfolgsfall wäre es das erste Mal, dass ein nichtmenschliches Tier – wie es die Tierschützer ausdrücken – selbst zu einem Besitzer erklärt würde – und nicht zu einem Gegenstand.
Quelle : www.heise.de
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Copyright-Reform: EU-Parlament weist Upload-Filter und Leistungsschutzrecht zurück
Im Plenum haben die Abgeordneten die Vorlage aus dem Rechtsausschuss abgelehnt, wonach Plattformen hochgeladene Inhalte überwachen sollten.
Mit knapper Mehrheit von 318 zu 278 Stimmen bei 31 Enthaltungen hat das EU-Parlament am Donnerstag in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung Upload-Filtern und einem fünfjährigen Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet zunächst eine Absage erteilt.
Die Volksvertreter haben dabei den umstrittenen Vorschlag aus dem Rechtsausschuss zur EU-Copyright-Reform zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um eine Premiere: Bisher folgten die Parlamentarier immer der Empfehlung des federführenden Gremiums.
Update 5.7.2018, 12.30 Uhr: Mit dem "Nein" ist das Dossier wieder offen und die Abgeordneten können über die Sommerpause neue Änderungsanträge zum ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission ausarbeiten. Die Position des Parlaments müssen sie dann im September im Plenum festzurren. Zugelassen werden dabei Korrekturwünsche, die der Rechtsausschuss stellt sowie Gruppen von mindestens 38 Abgeordneten einbringen. Denkbar ist es auch in dem bislang noch nicht eingespielten Verfahren, Änderungsvorschläge an das federführende Gremium zurückzuverweisen.
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(Stefan Krempl) / (anw)
Quelle, kompletter Beitrag und Links:
heise.de/newsticker (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Copyright-Reform-EU-Parlament-weist-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-zurueck-4100485.html)
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Um gegen die EU-Urheberrechtsreform zu protestieren, setzen die Autoren auf ihre schärfste Waffe: Die Wikipedia soll für einen Tag abgeschaltet werden
Mit einer Protestaktion wollen Wikipedia-Autoren zum politischen Widerstand gegen die umstrittene Reform des Urheberrechts aufrufen: Am 21. März soll die deutschsprachige Wikipedia-Ausgabe komplett abgeschaltet werden. Damit unterstützt die Online-Enzyklopädie die wachsende Protestbewegung insbesondere gegen Artikel 13 der geplanten Reform.
Aufruf zum Protest
Anstelle der normalen Artikel sollen die Nutzer ein Banner zu sehen bekommen, auf dem sie auf die befürchteten Probleme mit den Urheberrechtsreform hingewiesen werden, insbesondere mit dem in Artikel 11 vorgesehenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger und der Änderung der Haftungsregeln für Internetplattformen in Artikel 13.
In der Botschaft werden die Wikipedia-Leser aufgefordert ihre EU-Abgeordneten zu kontaktieren und sich an den für 23. März geplanten Straßen-Protesten zu beteiligen. Hiermit wollen die Wikipedia-Autoren erreichen, dass sich möglichst viele EU-Abgeordnete in der finalen Abstimmung Ende März gegen die Reform in der jetzigen Form aussprechen.
Nachteile trotz Haftungsausschluss
Zwar sind nicht-kommerzielle Enzyklopädien wie Wikipedia in Artikel 13 ausdrücklich von den neu eingeführten Haftungsregeln ausgeschlossen, doch die Wikimedia Foundation befürchtet trotzdem einen schädlichen Einfluss auf die Enzyklopädie-Arbeit. In einem Blog-Beitrag verweisen zwei Juristen im Auftrag der Foundation darauf, dass die Errichtung einer Zensur-Infrastruktur zu befürchten sei und der notwendige freie Fluss von Informationen eingeschränkt würde.
Zudem sei unklar, inwieweit die extensive Quellensammlung der Wikipedia-Artikel mit dem Presseverleger-Leistungsschutzrecht vereinbar sei. Gleichzeitig lobt die Wikimedia Foundation einige Punkte der Reform – so den Schutz der gemeinfreien Werke und den neu geregelten Zugang zu vergriffenen Werken.
In der Vergangenheit haben Wikipedianer immer wieder mit kurzfristigen Abschaltungen gegen neue Internetgesetze mobilisiert, die insbesondere den freien Fluss der Informationen einzuschränken drohten – zum Beispiel gegen die US-Gesetzesinitiativen SOPA und PIPA. Bereits im September 2018 hatte die deutsche Wikipedia mit einem Banner auf die Probleme mit der EU-Urheberrechtsreform aufmerksam gemacht. Um die maximale Aufmerksamkeit zu erzielen, votierte die Wikipedia-Community nun aber für die komplette Abschaltung der Seite. An der Abstimmung zum Protest beteiligten sich insgesamt 233 Wikipedia-Autoren.
Quelle : www.heise.de